Lonntagsgrusz Gemeinöeblatc sürüie evangelische Kirtbengemeinoe Gieszew Nr. 12. Gießen, Sonntag Okuli, den 26. März 1916. 5. Jahrgang. Die Erziehung zum Gehorsam. 5. Moses 5, 29 und 30. So habt nun acht, daß ihr tut, wie euch der Herr. euer Gott, geboten hat, und weichet nicht, weder zur Rechten noch zur Linken; sondern wandelt in allen wegen, die euch der Herr, euer Gott, geboten hat, auf daß ihr leben wöget und es euch wohlgehe. Solche Sprüche, wie dieser, der vom Gehorsam gegen Gottes Gebote spricht, sind in der heiligen Schrift viele zu finden. Vas Rite wie das Neue Testament weisen unterschiedslos eindringlich auf ihn, ein Beweis, wie unzertrennlich er mit dem Glauben verbunden ist. will man heute wissen, was Gehorsam ist, muß man zu den Soldaten gehen. Gehorsam ist die Grundlage des Heeresdienstes. Cr ist das Crste, mit dem der neu eintretende Bebrüt bekannt gemacht wird. Wan sagt ihm, daß er aufs Wort zu gehorchen hat, daß jegliches Widerreden und jede Widersetzlichkeit aufs strengste bestraft wird. Cs kommt wohl oft vor, daß er der Ansicht ist, irgend etwas, das ihm seine Vorgesetzten befehlen, besser ausführen zu können als die Art ist, wie sie es von ihm verlangen. Aber einerlei, welche Ansicht er hat, er muß es genau so machen, wie es ihm befohlen wird, und nicht anders. Ja, es wird sich vielleichtauch ereignen, daß ein Befehl ihm unsinnig oder ungerecht erscheint. Man verlangt von ihm trotzdem, daß er gehorcht. Unsere Feinde sprechen verächtlich von einem Kadavergehorsam, der in der deutschen Armee herrsche. Aber eben dieser Gehorsam ist ihr verderben, wenn unsere Soldaten nicht dieses Gehorchen gelernt hätten, sie hätten nicht die Siege errungen, auf die wir so stolz sind. Cs wäre gut, wenn wir Christen den Geboten Gottes gegenüber auch diesen unbedingten Gehorsam zeigten. Aber so lieben wir es, daran herumzukritteln, wir unterscheiden Fälle, in denen sie wirksam sind, und andere, in denen sie es nicht sind, wir fragen nach den Verhältnissen, unter denen sie gegeben worden sind, und wenn solche nicht da sind, dann sehen wir sie für uns beiseite, wir grübeln über Folgen nach, die der Gehorsam gegen sie nach sich zieht, und wenn wir keine wohltätigen sehen, dann kümmern wir uns nicht um sie. wir kneten und dehnen und ziehen an ihnen herum. Cin paar werden uns wichtig, andere lassen wir ganz außer acht, wie viel können wir nicht von den Soldaten lernen! Cs gehört weiter zu der Erziehung im militärischen Gehorsam, daß gewisse Grundbefehle 10- oder 20- oder 50mal wiederholt werden. Vas geschieht zuweilen bis zum Ueber- drusse einzelner. Aber eben durch diesen Drill gehen sie in Fleisch und Blut über. Man gehe einmal mit einem Soldaten, der in Zivil ist, über die Straße. Alle Augenblicke, wenn ein Offizier oder Unteroffizier vorbei kommt, gerät er in Versuchung, die eine Hand an die Mütze zu legen und die andere an die Hosennaht. Aber wie ist es bei uns mit der Erziehung für den Gehorsam gegen Gott? wir Lehrer legen in der Schule das Hauptgewicht auf das verstehenlernen, auf das Begreifen, wir verabscheuen das Drillen der Gebote Gottes wie der Forderungen Jesu, wir begnügen uns damit, wenn sie einmal hergesagt werden, wir wiederholen sie auch gelegentlich ; aber „das Linpauken" ist nicht unsere Sache. Kein Wunder, daß es viele, viele in der Christenheit gibt, die Gottes Gebote bald vergessen,' sie versprechen und wissen sicher, daß sie nicht halten können, lügen, um zu gewinnen oder sich vor Schaden zu hüten, entheiligen den Sonntag, ohne daß ihnen was darüber einfällt. Das wissen von den Geboten Gottes ich meine nicht das Aufzählen, ich denke nur an den Inhalt ist gering. Cs ist ein ander Ding um das verstehen und ein ander Ding um das Behalten. Ich habe schon oft mich darüber gewundert, wie treu die Alten unter den Bauern den Katechismus, die Gesangbuchlieder und Sprüche im Gedächtnisse be- chalten haben. Sie haben Lehrer und Pfarrer gehabt, die „gedrillt" haben. Man frage einmal das heutige Geschlecht nach seinen religiösen Kenntnissen! Ls gehört endlich zur militärischen Erziehung, daß man den Gehorsam erprobt. Unsere Offiziere überzeugen sich davon, daß die Soldaten ihn auch beweisen. Sie kontraliieren ihr Tun. Sie gehen ihnen nach. Sie geben ihnen zuweilen Aufgaben, deren Lösung Willensstärke und Selbstverleugnung voraussetzt, und prüfen, wie sie gelöst sind. Cs scheint mir zur Erziehung zum Gehorsam gegen Gott auch das zu gehören, daß Eltern und Lehrer auch darauf achten, wie die Kinder ihm Ehre machen. Cs mag Lehrer und pfa 'rer geben, die denken, ihr Unterricht in der Ueligion sei mit der Stunde zu Ende. Sollte das nicht grundfalsch sein? Der Mensch ist keine Maschine, die, wenn Gottes heilige Gebote an ihr Ohr gedrungen sind, gleich auch geht. Auf unfern Dörfern spricht man noch s\ 46 mit Ehrfurcht von gewissen alten Lehrern, die Kbend für Bbend die Straßen durchgingen und nachschauten, ob die Binder auch mit dem Zunachtläuten zu Bett gingen, und die auch sonst daraus acht gaben, daß sich die Jugend ehrbar und ordentlich aufführte. Vas war ein Stück christlicher Erziehung. Man mag sagen, daß solches heute nicht mehr gehe. Kber die Pflicht, auch den Wandel und das Leben eines Kindes achtsam zu verfolgen, die bleibt allen, denen seine Erziehung anvertraut ist. Gr. L._ G.Sch. Siehener Polizeiverordnungen alter Zeit. Es gibt viele Menschen, die mit den Verordnungen der Polizei unzufrieden sind und stets darüber zu kritteln haben. Daß die Polizei ihren Kerger und ihre tägliche Plage Hut, beachten diese kritisch gestimmten Staatsbürger nicht. Das war schon vor 100 Jahren so, wie die Verordnungen beweisen, die damals die Großherzoglich hessische Polizeideputation zu Gießen erlassen hat. Mit mancherlei Angelegenheiten hatte sich diese Behörde zu befassen, vor allem hat ihr die Jugend zu schaffen gemacht. Die Buben, die vor 100 Jahren die Straßen unserer Stadt bevölkerten, scheinen keine Musterknaben, ihre Eltern keine großen Erziehungskünstler gewesen zu sein. 3m Jahre 1816 chatte man auf dem Marktplatze eine Pumpe angebracht. Sie war noch nicht fertig, da machten sich die Knaben schon an ihr zu schaffen, und am 9. Oktober erging folgendes ,,polizei-publicandum": „Da man mißfällig hat wahrnehmen müssen, daß an der noch nicht einmal vollendeten Pumpe auf dem Marktplatze, durch mutwillige, schlecht erzogene Knaben, das Laubwerk sowohl als die scharfen Kanten der Steine schon beschädiget worden sind, und zu besorgen steht, daß diese gemeinnützige, zur Verschönerung gereichende Kn- stalt noch weiter boshaft- und muthwilliger weise zerstöret werden möchte, so wird hiermit jedermann bei nachdrücklicher Strafe gewarnet, solche auf keine weise zu beschädigen, und zugleich verordnet, daß die Eltern, deren Kinder sich dergleichen Beschädigungen schuldig machen sollten, nicht nur zum vollen Schaden-Ersatz angehalten werden, sondern auch die Knaben noch besonders nachdrücklich gezüchtiget werden sollten." Ein Sprachkünstler scheint der Verfasser dieser Verordnung nicht gewesen zu sein, er warnt, die neue Pumpe guf keine weise zu beschädigen, das heißt nichts anderes, als jedermann auffordern, das neue Werk recht gründlich zu demolieren. 5tm 20. März des genannten Jahres wurden sogar zwei Verfügungen auf einen Schlag gegen die Gießener Buben erlassen. Die Gießener Jugend scheint wie auch heute noch damals das Bedürfnis gefühlt zu haben, sich auf der Straße nach Herzenslust auszuschreien,' denn es erging folgendes Nusschreiben: „Da der mehrmals geschehenen beschwerenden Anzeige nach von den Knaben auf den Straßen großer Lerm erreget und mancherlei Unfug verübet wird, diesen^ die Geschäfte störenden, anbei der Sittlichkeit der Jugend zum Nachteil gereichenden Unwesen aber fernerhin nicht nachzusehen ist, und dahero verordnet worden, daß solche im Be- trettungsfalle durch die polizeydiener arretiert und auf die wache gebracht werden sollen,' so wird dieses hiermit mit dem Unfügen bekannt gemacht, daß solche nicht eher als nach bezahltem Fanggeld und 30 Kreuzer für die wache entlassen werden sollen." Jedenfalls war das Mittel, das man gegen den Straßenlärm in Unwendung brachte, sehr gut gewählt. Jeder schreilustige junge Gießener wurde eingesteckt und erst entlassen, wenn die Eltern 30 Kreuzer für das liebe Kind erlegt hatten. Wohl eine Folge der vorausgegangenen Kriege war es, daß die Knaben auf den Straßen einander öfters Schlachten lieferten. Man kann es auch heute noch beobachten, daß zwei junge Helden auf bem Nachhauseweg von der Schule einen Zweikampf veranstalten und aufeinander losspringen wie zwei junge Hähne, oder daß die Ungehörigen verschiedener Schulen miteinander kämpfen, während die Eltern zu Hause mit dem Mittagessen warten. So war es im Jahre 1816' denn es wurde folgendes öffentlich bekanntgegeben: „Da zu bemerken gewesen, daß des Ubends beym Zapfenstreich sehr viel Lermen^, besonders von den Schulknaben, erreget werde, und sogar dabei Prügeleien zwischen den Klassikern und Schülern aus der Stadtschule intendiret worden, s,o werden die Eltern und Vormünder hierdurch aufgefordert, ihren Schulkindern nicht allein dergleichen Unfug nachdrücklich zu untersagen, sondern auch solche des Ubends überhaupt von dem herumlaufen auf den Straßen abzuhalten, indem man diejenigen, welche fernerhin Lermen erregen und prügelleien unternehmen werden, durch die wache oder die polizeydiener arretieren und auf die wache bringen, sodann als Uuhestörer von Polizei) wegen öffentlich bestrafen wird." Sehr interessant ist, daß man hier die Schüler des Pädagogiums — so hieß damals das Gießener Gymnasium — Klassiker nennt. Diese Bezeichnung hat sich hier und da noch bis auf diesen Tag im volksmund erhalten. Es mag manchem kleinen Knirps, der regelmäßig im lateinischen Exerzitium einen Fünfer nach Hause brachte, nicht zur geringen Befriedigung gereicht haben, wenn man ihn mit dieser Bezeichnung auf eine Stufe mit Homer, herodot und Titus Livius stellte. Uber die strengen Maßregeln der Polizei scheinen wenig geholfen zu haben,' denn zwei Jahre später war die Jugend genau noch so unartig. Der Lärm, den die Kinder machten, war namentlich in der Nähe des Kirchenplatzes groß, deshalb wurden die Eltern ersucht, ihre Kinder zu gesittetem Betragen anzuhalten, widrigenfalls diese auf die Stadtporte geführt und nach Befinden gestraft werden sollten. Es wird auch mitgeteilt, worin die Ungezogenheit der damaligen Jugend bestanden hat. Die liebe Jugend schrie, lärmte, warf mit Steinen, schlug sich, neckte die vorübergehenden Menschen und das vorüberziehende Vieh, beschädigte mutwillig die Gebäude und beging sonstige Exzesse. Deshalb sollten die Schuldigen von den polizeidienern aufgesangen, über Nacht in Gewahrsam gehalten und nach Erlegung eines Fanggeldes von 20 Kreuzern und eines wachtgeldes von 20 Kreuzern entlassen werden. Eine Urt von Polizeibehörde war damals auch der hessische Nmtskirchenkonvent in Gießen. Ihm war die Kirchenzucht übertragen. So ganz christlich scheint es damals in unserer Stadt nicht zugegangen zu sein- denn die genannte Behörde gab am 20. März 1816 folgende „Nachricht" heraus: „Man hat die Erfahrung machen müssen, daß die Sonntags- Feier von einem großen Teile der hiesigen Einwohner immer weniger geachtet und die darauf Bezug habenden Gesetze immer frecher übertreten werden. Selbst während des Gottesdienstes werden geräuschvolle und störende Geschäfte verrichtet, und die Bier- und Branntwein-Schenken füllen sich mit Gästen, die nicht selten durch rohes und lärmendes Betragen den Nachbarn und vorübergehenden ein großes Nergernis geben. Einem solchen verwerflichen und gesetzwidrigen Betragen kann nicht länger nachgesehen werden, 47 — und es wird daher hierdurch bekannt gemacht, daß jeder Handwerker, der dhne Uoth den Sonntag ein lärmendes und störendes Geschäft verrichtet oder verrichten lässet, so wie jeder hiesige Einwohner, der während des Gottesdienstes in Vier- und Vranntwein-Schenken getroffen wird, zu einer angemessenen Strafe wird gezogen werden." Dieser Zache hat sich auch die Polizei-Deputation angenommen, indem sie im Jahre 1818 allen Metzgern, Mein-, Vier- und Vranntweinzapfern das Zapfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom Anfang des Geläutes bis zum Daterunserläuten verbot. Zehr toll muß damals das Treiben in der Zilvesternacht gewesen sein,' denn am 24. Dezember 1816 wurden scharfe Verordnungen dagegen erlassen. Es hieß darin: ,,l. Alle Kinder, Lehrjungen, und Zchüler ohne Unterschied des Geschlechts haben sich am Zplvestertag, sobald die Glocke 4 Uhr geschlagen hat, von den Ztraßen zu entfernen und in ihre Wohnungen zu begeben, gegenfalls dieselben von den Patrouillen arretiert und in einen Gulden Ztrafe, welche die Eltern zu erlegen haben, genommen werden, unvermögende aber, körperlich gestraft werden sollen. 2. Jeder Vewohner eines Hauses oder Gartens, woraus geschossen wird, ist für die bestimmte Ztrafe von zehn Thalern verantwortlich, wenn der Thäter nicht entdeckt wird und der Hausbewohner so wenig als dessen Gesinde eidlich versichern können, daß sie den Täter anzugeben nicht vermögen. 3. Wer überführt wird, Kanonenschläge verfertigt oder in oder außerhalb der Ztadt verkauft zu haben, ist ebenfalls in die bestimmte Ztrafe von zehn Thalern verfallen. 4. Alles Zchreien und Singen ohne Unterschied, so wie auch das Zusammenrottiren und Truppweisegehen auf den Ztraßen ist gleichfalls verboten und haben diejenige, so dagegen handeln, sich zu gewärtigen, von den Patrouillen ergriffen und ohne Unterschied des Standes auf die Wache gebracht zu werden. Endlich wird 5. demjenigen, welcher einen solchen, der geschossen oder einen Kanonenschlag geleget hat, auf eine glaubhafte Weise anzeiget, die Hälfte der Geldstrafe unter Verschweigung seines Namens zugesichert." Cs muß doch tief im Menschen liegen, daß er beim Wechsel der Jahre sich in völliger Ungebundenheit austobt,' denn diese scharfen Verordnungen aus der alten Zeit haben das Unwesen nicht auszurotten vermocht. Erst dem Krieg, dem scharfen Zuchtmeister, ist das gelungen. Groß war damals in Gießen die Vettlerplage. von allen Zeiten strömten die Vettelleute in die Ztadt ein, um von Haus zu Haus zu gehen und die Einwohner zu belästigen. Deshalb sah man sich genötigt, einen besonderen Vettelvogt anzustellen, der auf der Straße zu patrouillieren und die Bettler wegzujagen und einzustecken hatte. Diese Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben. ,,Es ist beschlossen worden," so hieß es in dem Ausschreiben der Polizeideputation, „daß um dem in hiesiger Ztadt überhand nehmenden Vetteln Schranken zu setzen, ein Ztadtknecht oder Aufseher über die Bettler angestellt werden soll, welchem außer der Montur und zwep paar Schuhen jährlich, zwölf Gulden jeden Monat aus der Polizeikasse verabreicht werden sollen. Die zu dieser Stelle lusttragenden Personen, welche noch jung und rüstig und von unverdrossenem Eifer sein müssen, haben sich alsbald bei Unterzeichneter Stelle zu melden." Man erstaunt über die geringe Vesoldung,' ungefähr 24 Kreuzer waren damals ein angemessener Tagelohn für ein Amt, das gewiß viel Aerger brachte,' denn das beste Publikum war es nicht, zu dessen Aufsicht dieser Ztadtknecht bestellt war. Aber man versteht auch wieder, daß ein sparsamer Mann mit dieser Vesoldung auskommen konnte; denn damals kostete in Gießen das Pfund Rindfleisch 7, das Pfund Schweinefleisch 11 Kreuzer. Wie groß damals in Gießen auch die Unter- stühungsbedürftigkeit der Handwerksburschen war, geht daraus hervor, daß im Jahre 1817 die Polizei- und Armendeputation an 3046 Handwerksgesellen je 6 Kreuzer, an 2989 Handwerksgesellen je 4 Kreuzer verausgabte. Da Gießen Knotenpunkt mehrerer großen Ztraßen ist, so muß ein Strom von „armen Reisenden" unsere Stadt durchflutet haben, in einem Jahre verkehrten nach der obigen Angabe hier 6035 Handwerksgesellen, es müssen also täglich l6 bis 20 jüngere und gewiß auch ältere Gesellen mit ihren Felleisen, ihren Zplinderhüten, die sie damals trugen, mit ihren derben Knotenstöcken und hoffentlich auch mit ordnungsgemäß ausgestellten Wanderbüchern in Gießen eingetroff^n sein. «Schluß folgt.) Ehrlich währt am längsten. Erzählung. «Schluß.) „Alle unsere Lehrjungen bekommen erst im drillen Jahre eine Vezahlung, Mutter, und ich bereits im zweiten! Ich will aber dafür nun noch viel fleißiger sein, damit mein Prinzipal sieht, daß ich auch dankbar bin." „So ijt's recht, Karl!" lobte ihn seine Mutter unter Tränen, lächelnd über seinen Eifer. Doch dann fragte sie: „Sagte denn dein Prinzipal weiter nichts?" „Nein, weiter nichts, Mutter," antwortete Karl. Dann bat er: „Nicht wehr, Mutter, bis zum Abendessen darf ich noch rodeln gehen? FrH Walter läßt mich mit auf seinem Schlitten sitzen! Es ist auch gar nicht dunkel am Verg, Mutter, wir haben ja Vollmond heute abend, und also kann nichts passieren." Cr kannte die Angst seiner Mutter um ihn, ihren Einzigen, und da er annahm, es sei nur dies, das sie so stumm mit großen Augen dasitzen ließ, bat er atemlos. Da nickte die Mutter. „Ja, mein Junge." Mit einem Freudenlaut sprang Karl auf und holte Mantel und Mütze. Aber dann kam er nochmals herein. „Mütterchen, nun hätte ich doch bald etwas vergessen." „Was denn?" „Ja, denke dir, heute nachmittag begegnete mir Frau Sonnenberg im Hofe, und da fragte sie mich, ob ich der Karl Vuchmann sei. Als ich das bejahte, sagte sie, sie habe gehört, du, Mutter, gingest aus zum Nähen. Da mußte ich ihr doch sagen, daß du das jetzt nicht könntest wegen deinem kranken Arm, der wolle gar nicht gut werden. Und dann fragte sie, wie lange du den kranken Arm schon hättest und was für ein Arzt ihn behandle. Ich habe ihr natürlich schön Auskunft gegeben. Das mußte ich doch, wo die Dame so freundlich fragte. Sie fragte dann noch, ob du auch gar nichts anderes arbeiten könntest, da sagte ich ihr, daß du gerne möchtest, aber bis jetzt nichts passendes hättest finden können, das mit der einen gesunden Hand zu tun wäre. Ja, Mutter, und da sagte sie, sie wolle dich morgen einmal besuchen." Bei den letzten Worten sah sich der Junge fast ängstlich um. „Vei uns ist es aber nicht fein, Mutter," meinte er. Diese, die ihrem Jungen mit immer größerem Erstaunen zugehört hatte, schüttelte den Kopf. „Vas macht nichts, Karl, ordentlich und rein ist es bei uns schon." Karl stand zwischen Tür und Ungel. „Nun will ich aber laufen, Mutter! Fritz Malter wartet gewiß." „Komme nur erst einmal her," sagte die Mutter, die sich erhoben hatte. Und als ihr großer Junge vor ihr stand, da faßte sie ihn mit beiden fänden um den blonden Kopf und küßte ihn hüben und drüben auf die Mangen, dann mitten auf den Mund. Der war rot geworden über das ganze Knabengesicht,- denn mit Zärtlichkeiten war die Mutier karg, und er war nicht verwöhnt. Lin glückliches Lächeln lag auf ihrem Gesicht. „So, nun lauf, mein braver Junge," sagte sie. Zum Ubendessen gibt es Pfannkuchen mit Uepfeln! Ein solcher Tag muß gefeiert werden!" Da jubelte Karl, versprach ihm doch die Mutter sein Leibgericht, dann sprang er fort, seinem Vergnügen nach. Die Frau aber setzte sich noch einen Moment hin, legte stille die Hände in dem Schoß zusammen und schickte ein kurzes, aber inniges Dankgebet auf zu ihrem Gott. „Er verläßt doch die Mitwen und Maijen nicht, sondern tröstet sie und hilft ihnen über Bitten und verstehen! Und wo die Not am größten, ist Gottes Hilfe am nächsten." Das wollte sie nie mehr vergessen. Uber sie wollte von ihrem Karl lernen, sie wollte oon jetzt an ihrem Gott so zu Gefallen leben, daß er sah, wie dankbar sie war. kirchliche Anzeigen. Sonntag, den 2 6. März, Gculi. Gottesdienst. In der Ztadttirche. vormittags M /2 Uhr: pfarrassistent h o f f m a n n. vormittags ! 1 Uhr: Kinderkirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Schwabe. Ubends 6 Uhr: Pfarrer Mahr. Deichte und heil. Ubendmahl für Matthäus- und Markusgemeinde. Unmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten. Ubends 8 Uhr: Vereinigung der konfirmierten männlichen Iugend der Matthäusgemeinde. Dienstag, den 28. März, nachmittags 4 Uhr im Matthäussaal : Frauenmissionsverein. In der Zohannesfirche. vormittags 9 l h Uhr: Pfarrer Uusfeld. vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Johannesgemeinde. Pfarrer Uusfeld. Ubends 6 Uhr: Pfarrer Bechtolsheims r. Feier des heiligen Ubendmahls für die Lukas- und Johannesgemeinde. Unmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten. Ubends >_8 Uhr: Vereinigung der konfirmierten männlichen Jugend der Lukas- und der Johannesgemeinde. Mittwoch, den 29. März, abends 8 Uhr: Kriegsbetstunde. Pfarrer Uusfeld. Carl Loos Heinrich Noll Kirchenplatz 13 :: Telephon 797 Manufaktur- unb Weißwaren Herren- u. Knabenkleiber Mäusburg Nr. 7 Telephon Nr. 292 Spezial-Geschäft für Bureaubedarf - Schreibmaschinen Papierhandlung, Buchbinderei, Gesangbücher. Moderne Kunstarbeiten. 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