Hiekener Iritung Bezugspreis 50 Pfg. monatlich vierreljährl. IM) Mark, vorauszahlbar, frei ins HauS. Ab geholt in unserer Expedition 1,20 Mk , durch die Post oder direkt durch Kreuzband vierteljährlich IM) Mk. — Erscheint an drei Wochentagen. — Redaktion: Südanlage 21. — Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nicht. Verlag der „Gießeuer Zeitung", Gießen. Expedition: Ziidanlage 21. Anzeigenpreis 20 pfg. die 44 mm breite Petitzeile, für AuSwärtS 30 Pfg. Die 90 mm breite Rekla m e- Z etle 72 Pfennig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberfchreitung deS Zahlung»- zteleS (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bet Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Druck der Gießencr BerlagSdruckerei, Albin Mein. Nr. 42. Telephon Nr. 362. Samstag, den 19. Mai 1917 Telephon Nr. 363. 29 Jahrg. Im Westen neue feindliche Angriffe wieder abgewiefen. Deutscher Lnftfieg an der Themse. Amllleltt deutlet« Oaesbericbte. W6 S-°b,° 16. M.i. .9,7. habet Gefangene abzunehmen. — Die an her französischen Front seit Beginn btefeS Monats gemachten Gefangenen erhöhen sich hamit auf 2700 Mann. - Im ubetigen war hie Gefechtstcitigkeit im Bereich her Heeresgruppe sowohl wie auch an hen anderen Fronten im Westen bei Regen gering. Oestlicher Kriegsschauplatz: Keine besonheren Ereignisse. Mazedonische Fronti Nach tagelanger Artillerievorbereitung nörhlich unh Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Bei ungünstigen Wttterungsverhältnissen war hie Gefechtsiiitigkeit verhiilinismüßig gering. Heeresgruppe heutscher Kronprinz. Beiherseits Von Craonne unh nöidlich von Pros- nes hält die gesteigerte Artillerietiitigkeit ohne Unterbrechung an. — Oestlich von La Neudilleibrach ein Markt, fches Bataillon auf 600 Meter. Breite in seinhliche Grüben ein unh hielt die r.eugewornene Stellung gegen meh- rere mit staiken Kräften geführte fronzäsische Angriffe. 175 Gefangene, sowie zahlreiche Gewehre aller-Art fielen in hie Hand der tapferen Truppen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Lage unverändert. Mazedouische Front: Das lebhafte Feuer zwischen Peespa- und Doican- see hat auch auf hie Strumafront übergegriffen. Der Erste Generalquartiermeister: Luhenhorff. » Berlin, 15. Mai. Neue U Boot- Erfolge im At. lantischen Ozean: 5 Dampfer unh 4 Segler mit 2« 000 Br. Reg.-To. Der Chef des Admiralstabs her Marine. Deutscher Knftsteg u« her Th-mfe. Berlin, 16. Mai. 1817. Am 15. Mai vormit tags trafen 3 deutsche SerUimpsflugzeuge unter Mhrung des Leutnants zur See Christiansen vor der Themse- mündung auf ein feindliches Flugzeuggeschwader, be stehend aus einem Srpwith Kampfeinsitzer und 2 F ug- boote. Nach kurzem heftigem Kampfe wurden die 3 feindlichen Flugzeuge abgeschosffn. DerSeekampfeinsttzer stürzte senkrecht ab und zerschellte beim Ausschlag auf das Wasser. Die beiden Flugboote wurden schwer beschädigt zur Landung gezwungen. Eines unserer Flugzeuge mußte infolge einiger Beschädigungen auf dem Wasser landen Seine Insassen wurden von Leutnant zur See Christiansen auf dessen Flugzeug genommen. Bis auf das beschädigte landeten unsere Flugzeuge wohlbehalten in ihrem fland- rikchen Stützpunkt. Ersteres. sowie die beiden feindlichen Flugboote wurden durch unsere Torpedostreitkrafte ein- gebracht Die französischen Insassen, 1 Offizier und 2 Unteroffiziere, wurden gefangen genommen. Der Chef des Admiralstabs der Marine. » Berlin, 16. Mai. Neue U-Bootserfolge im At- lantischen Ozean: 6 Dampfer und 1 Segler mit 20 000 Bruttoregistertonnen. Der Chef des Admiralstabes der Marine. Berlin, 16. Mai abends. Bei Regen und Nebel war die Gefechlstäligkeit an der W stfront gering. Bei Roeux und Bauxaillon kam es zu örtlichen Jnfanterte- kämpfen. — In Mazedonien sind nördlich von U onaistic feindliche Angriffe gescheitest. wtb Großes Hauptquartier, 17. Mai. 1917. Westlicher Kriegsschauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Infolge eines starkes englischen Gegenstoßes mußten wir «inen am frühen Morgen im R°mx mungen n Geländcqewinn wieder aufgeben, ^m Anschlutz an oie en nirbltd) der Scalpe vor- und nachmittags dtn FL 'starke englische Angriffe wurden unter schweren Verlusten für den Feind abgeschlagen Auch südwestlich von Rieueourt blieben Vorstöße der Engländer ohne X ©; olfi - An der Front der Heeresgruppe machten wir im Mai bisher 2300 Engländer zu Gefangenen. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Bei Baurallion und östlich von Laffaux schoben tm unsere Linie dmch überraschenden Handstreich etnige Hun- t M^ter vor und behaupteten die erzielten E folge gegen französische Angriffe. Außer blutigen Verlusten Searborough mit Granaten. Mehrere Treffer wurden einwandfrei beobachtet — Am 5. Mai ist das englische Flotten'Begleitschiff „Lavenaeei" von einem unserer U- Boote versenkt worden. An die Waldbesttzer! Das Feldheer braucht ständig große Mengen Schnittholz. Vielen Sägewerken fehlt aber das nötige Rundholz. Hier läßt sich Abhilfe schaffen, wenn die den Sägen am nächsten und bequemsten «egenden Schläge abgetrieben werden. Dieses Holz muß dann aber auch an die nächstgelegnen Sägen gelangen. Ebenso verhält es sich mit Gruben- und Lerkoh- Nach tagelanger Arrmerrevoroerenun» i .„»„«gm, ""N nordwenucy ddu ^conanic cmiugcnuc Angriffe endeten mit einem vollen Ecfolg für die dort kämpfenden deutschen bulgarischen Truppen. Im Nah- kampf und durch Gegenstoß wurde der Feind überall verlustreich zurückgeworfen. Der erste Generalquartiermetster: Ludendorff. * Berlin 17. Mai. Vom Wsten und Osten sind keine besonderen Ereignisse zu melden. • Berlin, 17. Mai. Unsere U-Boote haben im Mittelmeer neuerdings 9 Dampfer und 6 Segelschiffe von insgesamt über 30 000 Tonnen versenkt. Der Chef des Admiralstabs der Marine. wtb. Große? Hauptquartier, 18. Mai. 1917. Westlicher Kriegsschauplatz: Heeresgruppe, Kroupriuz Rupprecht. An der Aarrassront nahm das Artlllertefeuer bei- derietts der Scaipe wieder zu. Ein nach Mitternacht an der Straße Gavcelle-Fresnoy vorbcechendec englischer Angriff wurde im Nahkampf abgewiesen. - Die Trümmklstätte des ehemaligen Dorfes Bullecurt ist befehlsgemäß ohne Einwirkung durch den Feind geräumt worden der sich erst 24 Stunden später dort sestsetzte. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Auch an der Aisnc—Champagne-Front wurde mit zunehmender Sicht die Tätigkeit der Artillerie wieder, lebhafter, besonders auf den Höhen des Chemin-des- Dames und bei ProsneS. Dieser Feuersteigerung folgende Teilung l iffe der Franzosen bei Braye, nördlich von Crao- 7 elle und bei Craonne wurden fämtlich abgeschlagen. Eb-nso blieb nördlich Von Sapigneul ein erneuter Vor- Geschäft Recklinghausen noch dem Desto f; des Feindes gegen die Höhe 108 erfolglos^—Oest- ( na{)m bie Regierung das Anerbieten nicht «ch der La Höhere Ferme stürmten 2, aus Berlinern b j es ^ utn Dorteil des Herzogs von Arenb und Brandenburgern bestehende Kompagnien einen von den Franwscn in den Kämpfen am 5. Mai besetzten ©naben und nahmen die aus über 1o0 Mann bestehende Besatzung gefangen- Oestlicher Kriegsschauplatz. Abgesehen von stellenweise auflebender Feuertättg- keit keine Ereignisse von Bedeutung. Mazedonische Front. Im Cernabogcn erlitt der Feind gestern eine neue Schlappe. — Rach sechstägiger Artillerievorbereitung beiderseits von Makovo eins.tzende Angriste wurden restlos abgewiesen. Bon den am Kampse beterltgten deutschen Truppen haben sich besonders ostpceußischr und schlesische Bataillone sowie Gardeschutzen ausgezeichnet. Der Erste Generalquartiermetster: Ludendo ff. » Berlin, 18. Mat, abends. Im Westen nur wr einzelt lebhaftere Gefechtstätigkeit. Berlin 18 Mai. Reue U-Boots-Erfolge im At- wntiscken Orean, englischen Kanal und in der Nordsee: 1t Dampfer, 3 S, gier und 11 Fischerfahrzeuge mrt 2-, 000 Brutto-Reg.' Tonnen. Der Chef des Admiralstabs der Marine. » Berlin, 18. Mai. Am 29. April abends beschoß eines unserer U-Boote die befestigte englische Kustenstadt öyoiz. Die Kciegsamtstellen werden an die Waldbesttzrr herantreten und ihnen die Forsten und bezeichnen, aus denen und zu denen vorzugsweise das Holz kommen muß. Berlin. 17. April 1917. Kriegsrninisterium. Krtegsarnl. Groener. vir flegalabgaben im vergba». Die Berqbautreibenden des Ruhrkohlenbezirks sind »um Teil noch heute zur Zahlung von Regalabgroen ver- pflichtet, für die sie alljährlich außerordentlich hohe^um- men aufzubringen haben. Unter Bergregal versteht man das den früher reichsunmittelbaren Fürsten und Herren verliehene Recht in ihren standesherrkchenDezirkenge. wisse Mineralien ohne Mutung und Verleihung selbst zu gewinnen oder diese Minerralien nach Maßgabe der Lan desgesehe an andere zu verleihen und von den Be ehenen Bergswerksabgaben zu erheben Nachdem d,e früher an den Staat zu zahlende Bergwerksabgabe (zuletzt 1 /„des Rohertrages) außer Hebung gesetzt worden war, ist rechtliche Verpflichtung zur Entrichtung der Regalabgabe „mar auf dem Prozeßwege bestritten worden, allem das Reichsgericht hat die Berechtigung zur Weitererhebung der Abgabe anerkannt. Eine große Bedeutung hat im Laufe des letzten Jahrhunderts das Bergregal des Herzogs von Are n- b e r g bekommen, daß dieser m den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts für eine Jahresrente von 1000 Talern oder ein entsprechendes Kapital an preußisch Staat abwtreien bereit war. Da ;edoch damals tn oer Grafschaft Recklinghausen noch kein Bergbau umgmg, nahm die Regierung das Anerbieten mcht an. Wie sehr dies zum Borteil des Herzogs von^Arenberg und neuer- lich auch unmittelbar zum Schaden des Preußischen Berg- fiskus war, ergibt sich aus den m der Zeitschnft „B l u ck auf", Essen, in Nr. 36, Jahrgang 1916, und Nr. 14. Jahrgang 1917, veröffentlichten Zusammenstellungen über die von 1866 bis 1916 gezahlten Bergwerksabgaben. Bis Ende 1916 hat das Bergregal dem Herzog von Arenberg insgesamt die gewallige Summe von 26 53 Millionen Mark eingebracht. Im Jahre 1866 be trug die Summe der Abgaben 379 Mark, ,m Jahre 1916 erreichte sie den Betrag von 2,085 Millionen Mark. Der WeMlische Bergfiskus liegt mit fast seinem ganzen Felderbesih in dem Arenberg'schen Regalgebret und hatte in dem einen Jahre 1916 dem Herzog bereits 365 M0 Mark an Bergwerksabgabe zu zahlen. Nach völlig Inangriffnahme seines westsälischen Bergwerksbesrtzes wird 9 ber Bergfiskus an den Herzog von Arenberg em Mehrfaches der bisherigen Beiträge zu entrichten haben. Da der Ruhrbergbau bei seinem F°rtschre,ten nach Norden sich vor allem in der Grafschaft Recklinghausen aus. breitet ist die Zahl der, der Bergwerksabgabe an den Herzog von Arenberg unterworfenen Zechen m tandiger Zunahme begriffen. 1900 zählte man rhrer 13, 1910 da gegen 20 und 1916 gar 26._ flu$ stellen. Einführung beweglicher Knnventtste« bet Vevteztnvg von Kebensmittetrn Hierzu ist am Landtagsabg. Ctßnert folgenden Anrat auf seinen Antrag. ei der zweiten Kammer gewoben: , Dem Antrag des lbgeordneten Eißnert, betreffend Einführung beweglt- )er Kundenlisten bei Verteilung von Lebensmitteln, ürfte durch unsere Bekanntmachung vom 26. v. Mts. ereitS grundsätzlich entsprochen sein. Durch diese Be« anntmochung, die sich zunächst auf die in die öffent- iche Bewirtschaftung genommen Nährmittel wie na. rentlich Grieß, Graupen, Tetgwaren, Haferfabrikate, -:ago, Luppen, sowie alle Erzeugnisse ouS Gemüse nd auS Obst einschließlich aller Bcotaufstrichmittel be- ieht, jedoch auf weitere Nahrungsmittel ausgedehnt oerden kann, sind die Kommunolvecbäude verpflichtet oorden, noch näherer «nwersuna deS Mtnisteriumg des Innern, die inzwischen ebenfalls bereits ergangen ist ür alle derartige Waren das Bestellsystem einzufüh- en. Zu diesem Zweck sind besondere Nähmittelkarten . >orgeschrieben worden, die in fortlaufenden Nummern ! i eine zusammengehörige Bestell' sowie OuittungS- nd BezugSmarke enthalten. Die Beftellmarke kann ei jedem Kleinhändler abgegeben werden, der dann luf der QuittnngS' und Bezugsmarke seinen Namen der Firma einträgt. Aus Grund der eingehenden Zestellmacken melden dann die Kleinhändler die Gesamt- nenne der bet ihnen bestellten Waren an, die ihnen estellten Waren an, die ihnen durch den Großhandel uf Grund von Bezugsscheinen zugehen und dann an en Besteller gegen Abtrennung der QuittungS- und ZezugSmarke auSgehändtgt werden, von Hombecgk." Der Leulemangel in der Landwirtschaft. Der ',andtagSabgeordnete W o l f. Stadecken hat dazu fol. enden Antrag bet der Zweiten Kammer eingereicht: Hohe Kammer wolle beschließen, die Großhcrzogltche iegierung zu ersuchen, beim strllvertcetenden General- ommando deS 18. Armee-Korps dahin zu wirken, daß ille arbettSverwendungSsähigen Landwirte, welche vom -eereSdienst entlassen und den Industriebetrieben zu- ewtesen wurden, ihren heimischen landwirtschaftlichen betrieben zugesührt werden.- In der Bearüudung heißt S: DaS ZtctegSwirtschaftLamt in Frankfurt a. M. hat tz in einem Schreiben vom 3. Mat 1917 bedauert, daß |ie Landwirte die ihnen zugewtesenen HtlfSdienstpflich- :gen aus den Städten meistens nicht wollen. Diese lblehnung beruht nicht auf einer allgemeinen Ab eigung, sondern vielmehr auf allgemein und überall emachtec alter Erfahrung, daß in den weitaus meisten Fällen diese Arbeitskräfte wenig tauchen für die schwc- ,:n und mühevollen Erntearbeiten. ES wäre deshalb hr am Platze, daß man die Landwite, die zur In- ,ustrte entlassen, ihrem gelernten Berufe zugesührt, jnd die der Landwirtschaft zugcdachten HtlfSdienstpflich- gen in der Industrie beschäftigt. : i In Nr. 33 der amtlichen „Mitteilungen ausdeni (riegrernährungsanit" vom 11. Mai 1917 I folgender Artikel mit umseitig abgedrucklem neuen xormular veröffentlicht: ! Grundsätze über die Ausgabe der Lebensmittelkarten. ; Cs werden viele Klagen erhoben, daß sowohl beim Reiseverkehr wie bei Personen, die den Aufenthalt wechseln i»er ohne ständigen Aufenthalt von Ort zu Ort ziehen, .lelsach Schwierigkeiten in der Versorgung hervortreten, i»cii die Kartenausgabe nicht nach einheitlichen Grundsätzen .rfolgt. 1 Daher sollen nachstehende Grundsätze in den Kom- -tunalverbänden und Gemeinden einheitlich zur Anwendung rlangen. Alispruch auf Lebensmittelkarten haben alle Personen, c ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ge- >einde haben. Hierzu gehört neben dem rein tatsächlichen Aufenthalt weder die Begründung eines Wohnsitzes im linne des Bürgerlichen Gesetzbuches noch die örtliche steuerpflicht oder bestimmte Staatsangehörigkeit und der- Zeichen. Wenn Personen ihren regelmäßigen Aufenthalt wechseln. so treten sie ohne weiteres am neuen Aufenthalts- l te in den Kreis der Bersorgungsberechtigten ein, während k aus dem des früheren Aufenthaltsortes ausscheiden. verschieden hiewon liegt der Fall, daß der ursprüngliche Aufenthaltsort sin Reiseverkehr nur vorübergehend ver- tssen wird. !, Der dauernde Wedifel des Hufenthatfsortes (Umzug). » Bei Umzügen ist es notwendig, daß das Ausscheiden >us der Versorgung des bisherigen Aufenthaltsortes von >rr Gemeinde desselben bescheinigt wird. Die Gemeinde ert die Ausscheidenden aus ihren Dersorgungslisten zu ereichen. hierzu soll eine einheitliche 7lsimeldebe- cheinignng eingcführt werden. Aus' der Abmeldebc- )yeinigung muß zunächst hervorgehen, von welchem Tage )«r der Inhaber aus der Versorgung ausgeschicden ist und ir welche Zeit er etwa hierüber hinaus noch Marken um Bezüge von Lebensmitteln erhalten hat. In letzterer eeziehung ist zu beachten: fl a) daß Wegziehcnden die Reichssteischkarten nicht ab- ^nehmen sind, da diese auch am neuen Aufenthaltsorte Nten, während die kommunale Zusahkarte mit dem 'Weg- ltg ihre Verwendbarkeit verliert, also dem Wegziehenden äzzunehmen ist, ^ b) daß Wegziehenden Seifenkarlen nicht abzunehmen "ld, da diese auch sin neuen Aufenthaltsorte gelten, c) daß ftlr Iuckerkarten die Bestimmungen der Reich?, ^erstelle vom 12. April 1917 in §§ 4 und 8 ff. gelten. Die Bescheinigung des § 4 wird durch die . Abmeldebescheinigung" ersetzt. Soweit Umtauschkarten dem Weg. ziehenden mitgegeben werden, ist dies im Abmeldeschein an der hierfür vorgesehenen Selle zu vermerken, d) daß der Wegziehende auf Fleisch-, Eier- und Kartoffel-Karten für längere Zeit keinen Anspuch Hai, wenn er durch Selbstversorgung oder Vorräte versorgt ist. e) daß der Wegziehende die ihm über die Zeit seines Aufenthaltes hinaus erteilten Brotmarken in Reisebrotheste Umtauschen kann, so daß er auch hiermit für eine über den Aufenthalt hinausreichende Zeit versorgt ist. Zu a) bis e) ist der Zeitpunkt, bis zu dem der Weg. ziehende gültige Karten oder Vorräte besitzt, im einzelnen in die Bescheinigung einzvtragen. In weiteren Spalten können weitere Vorräte angegeben werden. Dies ist insbe- sondere auch wichtig bei Umzügen innerhalb eines Kom- munalverbandes, in dem einheitliche Marken für alle Gemeinden gelten. Die Abmeldebescheinigung ist bei der Inanspruchnahme der Versorgung des neuen Aufenthaltsortes an dessen Der- sorgungsstelle abzuliefern. Die neue Versorgung tritt so- dann je mit dem Tage ein, der sich für die einzelne Ware aus der Bescheinigung als notwendig ergibt. Wird kein Abmeldeschein abgeliefert, so kann die Versorgung am neuen Aufenthaltsorte nicht eintreten. Die Regelung der Frage der polizeilichen An- und Abmeldungen bleibt hiervon unberührt. Ls ist jedoch da, wo dies durchführbar ist, tunlichst vorzuschreiben, daß bei polizeilicher Abmeldung die vorher eingeholte Abmelde- bescheinigung aus der Lebensmittelversorgung vorzuweisen ist. II. keileverkekr. Als Reiseverkehr gilt jeder Verkehr, bei dem der ursprüngliche Aufenthaltsort nicht endgültig aufgegeben wird. Im Reiseverkehr können die Reichssteischkarten, Reichsseifenkarten, sowie die Reichsreisebrotheste ohne weiteres an allen Orten Verwendung finden. Der Umtausch der örtlichen Brotmarken in Reichsreisebrothefte muß dabei so ermöglicht werden, daß er jederzeit ohne Ieitoer» lust vorgenommen werden kann. Hiermit wird bei Kur- zen Reisen, auf die erfahrungsgemäß meist außerdem Reiseprooiant mitgenommen wird, auszukommen sein. Soweit hierbei der gewöhnliche Aufent- haltsort nicht länger als 14 Tage verlassen wird, sind daher Abmeldescheine nickt aus- z uste llen. Bei längeren Reisen, insbesondere Kur- und Badeaufenthalt, muß dagegen Abmeldung aus der bisherigen Versorgung nach den Grundsätzen unter!, unbedingt erfolgen, will der Reisende nicht auf Kartenbezug am Reiseorte verzichten. Er hat sich also an seinem ursprünglichen Aufenthaltsorte aus der Versorgung abzumelden, wobei ihm die Ab- Meldebescheinigung wie unter l auszustellen ist. Bei Militärurlaubern, die durch die Kommandanturen versorgt werden, kann es bei den bisherigen Maßnahmen verbleiben. Die für Binnenschiffer, Seeschiffer und das Fahrnersonal der Eisenbahnen und Post erlassenen Sonderbestimmungen bleiben unberührt, ebenso die besonders mitgeteilten Grundsätze über die Versorgung der Kur- und Badeorte, Sommer- frischen usw. Soweit die neue Versorgung am fremden Orte beansprucht wird, kann diese selbstverständlich auch hier, ebenso wie unter l, nur insoweit eintreten, als für die Reisezeit laut Abmeldeschein nicht bereits Karten erteilt oder Vorräte entnommen sind. Besitzt der Reisende Vor- räte, so wird es ihm unbenommen sein, sich diese (z. B. Kartoffeln) am heimischen Versorgungsorte auf eine längere Zeit, als ursprünglich geboten, nach der Reise anrechnen zu lassen, damit er wahrend der Abwesenheit vom ursprünglichen Aufenthaltsorte die Ware beziehungs- weise Karte erhalten kann. Wird innerhalb der Reisezeit der Aufenthaltsort mehr- fach gewechselt, so muß ebenfalls, dafern der Reisende an jedem Orte die annliche Versorgung durch Kartenzuteilung in Anspruch nehmen will, jedesmal Abmeldung und Anmeldung erfolgen. Bei ganz kurzen Aufenthaltszeiten wird der Grundsatz in Abs. 2 unter ll Anwendung zu finden haben. Soweit für die Maßnahme der Ueberführung von Stadtkindern aufs Land von den ausführenden Behörden besondere Vorschriften hinsichtlich der Ablieferung der Lebensmittelkarten der Kinder erlaffen sind oder werden, hat es hierbei zu verbleiben. Soweit in einzelnen Kommunalverbänden oder Staaten sogenannte Gast- oder Speisemarken mit der Wirkung eingesührt werden, daß ohne deren Abgabe die Entnahme von Mahlzeiten in Gast-, Schank- und Speise- wirtschaften einschließlich Kriegsspeisehäuser nicht möglich ist. soll, solange eine einheitliche Regelung für solche Marke»- für das Reich erfolgt, Iureisenden auch ohne Vorlage der nt Abmeldebescheinigung für kürzeren Aufenthalt - etwa bis zu l Woche - Gelegenheit zum Bezüge dieser Mar. ken gegeben werden, da sonst Abmeldungen selb;, -m kürzeste Reisen erforderlich würden. III. Personen mit ständig wedelndem Aufenthaltsort ohne Wohnsitz. Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen regelmäßigen Aufenthaltsort haben, müffen bei jedem Wechsel des Aufenthaltsortes die Abmeldebescheiniaung zu l sich ausstellen laffen und beim neuen Aufentshausort vorlegen. Dann sind sie sin neuen Aufenthaltsorte zu versorgen. Es ist unzuläffig, sie wegen der Versorgung auf den Heimats- ort, Geburtsort usw. zu verweisen Die Abmeldescheine nach dem Muster der Anla bilden für die Komnumoloerbände aus doppeltem Gnuu e wichtige Unterlagen. A. In den Richtlinien über die Versorgung der Fremdenverkehrsorte mit Lebensmitteln ist für den zwischenstaatlichen Fremdenverkehr ein Ausgleichver- fahren vorgesehen. Rach den dort entwickelten, am 21. Aprll 1917 im Kriegsernährungsamt festgestellten Gnind- sähen können die Anmeldungen von Fremden aus anderen Bundesstaaten nur durch Absorderung und Sammlung der Abmeldescheine derselben vom Gaststaat ermittelt und zusammengestellt werden. Einzelstaaten, die Ausgleichs- ansprüche erheben wollen, werden also in gewiffen zeit- lichen Zwischenräumen die gesammelten Anmeldescheine staatsfremder Versorgter von den Kommunalverbänden einzusordern haben. Dies gilt nicht für dauernd zuge- zogene Personen aus fremden Staaten, sondern nur für den Reiseverkehr. Es sind somit nur solche Abmelde- scheine zum Ausgleichverfahren zu sammeln, die zugleich die Bescheinigung des Gastortes enthalten, daß und wann der Fremde wieder abgemeldet ist. Jur Erleichterung des Verfahrens soll für a) das Königreich Preußen weißes Papier, b) das Königreich Sachsen hellgrünes Papier. c) das Königreich Bagern blaues Papier, 6) das Königreich Württemberg, Baden und Elsaß- Lothringen gelbes Papier, e) für sämtliche übrigen Bundesstaaten hellrotes Papier für die Abmeldescheine, die ihre Kommunaloerbünde anmelden, oorgeschrieben werden. B. Ferner dienen die von den Kommunaloerbänden ausgestellten und vereinnahmten Abmeldescheine dazu, den Zuzug und Wegzug aus ihrem Dersorgungsgebiete dauernd zu kontrollieren und belegen zu können. Sie bilden also eine Unterlage für die Fortschreibung der Dersorgtenziffer, wie sie in jeöffh Kommunal- verbände zur eigenen Kontrolle der Kartenausgabe nötig ist. Rur Siadl nid Land. DaS Stellv. äZeveratkommando des 16. Armeekorps zu Frankfurt a/M. hat am 16. Mat 1917 drei Bekanntmachungen verfügt und ln den Amts- blättern veröffentlicht: 1. Bekanntmachung betr. Beschlagnahme, wieder-- holte Bestandserhebung und Enteignung von Des tillattonSapvaraten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) und freiwillige Ablieferung von anderen Brennereiaeräten auS Kupfer und Kupferlegierungen (Mejfing, Rotguß und Bronze). 2. Bekanntmachung betr. Beschlagnahme, Meldepflicht und Höchstpreise von Stetnkohlenteecpech. 3. Bekanntmachung betr. Bestandserhebung von Weiden, Weidenstöcken, Weidenschienen und Weidenrinden. * Pfingstreisen ttub -Arr-flügr unterlasse man in diesem Jahre, weil die Etsenbahnverwaltungen ihr gesamtes rollendes Material für die Landesverteidigung benötigt. Die amtliche Bekanntmachung der Eisenbahn- dtrektton in heutiger Nummer verdient größte Beach- tung. Hausbriefkasten. Bei dem außerordentlichen Umfange, den der Briefverkehr feit Jahren angenommen hat, wird die Brtefdeftellung besonders in den Städten immer schwieriger. Die Briefträger sind häufig nicht im Stande, die Beftcllung mit der wünschenS- werten Schnelligkeit auSzuführen und die Postverwaltung ist meist nicht in der Lage Abhilfe zu schaffen, weil eine Lermchrung der Zahl der Briest'-äger allein die Schwierigkeiten nicht beseitigt. DaS wirksamste Mitte! zur Beschleunigung der Briesbestellung hat das Publikum selbst in der Hand: eS besteht in der Anbringung von Hausbriefkasten an den Eingängen der Wohnungen. Denn nicht nur das Warten des Briefträgers auf daS Oeffnen der Tür, das wiederholte Schellen usw fällt überall da weg, wo ein Hausbriefkasten an- gebracht ist, sondern eS find auch in den Fällen, wo niemand zu Haufe angetroffen wird, keine wiederholten Gänge zu machen. » Mainz. Der Ausschuß der Deutschen Turnerschaft hat beschloffen. im Sommer d I-. in Verbindung mit seiner IahrcSsitzung einen Bert re- terta g einzuberufen, um mit ihm eine Reihe wichtiger, die Turnerschaft betreffenden TageSfragen zu beraten. da die Abhaltung eines fatzungSgemäßen deut- i schen TurntageS während der Dauer des Krieges unmöglich erscheint. Dieser Bertretcrtag findet am 4. | August in Mainz statt. Frankfurt a. M. Vor dem Frankfurter Schlich- tuvgsauSschuß stand ein interessanter Fall zur Der- Handlung, der ein Helles Licht auf die augenblicklichen Lohnverhältnisse wirft. Seit Jahren arbeitete bei der »,trma Brendrl ein Schloss r, ein fleißiger Arbeiter. Er erhielt einen Stundenlohn von 87 Pfg , 10 Mark wöchentliche Teuerungszulage und eine besondere Iah- resbelohnung von 120 Mk I tzt bieten ihm die deutscher Werftatten sür Lkderinduftri'', falls er hier ein- tritt einen Wochen lohn von 150 Mark oder einen Stundcnlohn von 2.50 Mk. Der Schlichtungsausschuß stellte dem Schlaffer den Abkehrschein zum Arbeitsein, tritt bei der neuen Arbeitgeberin aus. er * 1 * jWü if 1 A 21 ^«nberen- b ?^mluno miltell ZI ^gleich;, zeit- SSW uverbijs ernd hkw Pi-h ^ etn n nur [ü r '«MÜÜ 7 zugleich H UN ct i[t. r Pier, 1 Papier, iw, und Asch hellrot^ Ende an« alverbänden ^ dazu, den lungsgebiete -n zu kön- e Fortschrej- Kommu.lal. lsgabe nötig des 18. Ar- . Mat 1917 den Amts. cm, wieder--, von Des r und Kuh- ize) und frei, tgeräten aus Rotguß und jttte, Melde« chech. ungvonWet- Letdenrtnden. terlaffe man altungen ihr Sverteidtgung ec Eisenbahn- zrößte Beach« tsch en Tur- «L.r ML.Ä' findet f n S«t ** Falt .ir tc heK Ä S-'L'S ,"->L »k s-'lbetts-"" 0 * M» Mainz. Der Oberbürgermeister hat angeord- l daß in allen öffentlichen Verkaufsstellen, in deren Wcifenster Delikateß-,Fleichdauerwacen, Wurst, Bäcker- Konditorwaren ausgestellt sind, die Auslagen gegen Straße verhängt sein müssen. Bezweckt ist, die in «tiger Zeit unnötige Zurschaustellung derartiger Agaren , verhindern, da sie im Widerspruch zu den der AUge- j^heit dargcbotenen Lebens- und Genußmitteln flehen. Zotzenheim (Nheinhessen). Oeffentlichcs Aer is erregt in der Gemeinde Zotzenheim das u nbegrers- r Verhalten eii.es hier begüterten Grundbesitzers, tcjet läßt seit zwei Jahren seine hier liegenden vier \a mit einem Gesamtflächeninhalt von rund 5 Moc unbebaut liegen. 1915 lagen die Grundstücke, die jjben ergiebigsten der Gemarkung zählen, völlig brach }„t) im darauffolgenden Jahre wurden sie auf Drän- ,Ell der Bürgermeisterei in der Art mit Gerste eingesät, j cch sich jedermann darüber entsetzte. Selbst Geldstrafen lieben ohne Erfolg. Sie wurden ruhig bezahlt, aber - ^ wertvolle Land blieb unbebaut. Auch jetzt sind die lsMer für 1917 nicht angebaut. Es dürfte wohl so weit foiumn, daß die Grundstücke enteignet und an kleine Zondwirte verpachtet werden, zumal an Liebhabern da- durchaus kein Mangel ist. Hur aem $pcf[art. Unter der Hinterlassenschaft einer r eickahnbeamtenwitwe zu Hain fand man 4000 Mark Gold vor. Höchst a. Itl Zur ‘Steuerung des Kleingeldmangels '^plant die Stadt die Herausgabe von 25- und 50 Pfennig- höchst a. m. Unter dem Vorsitz des Möbelfabri- janten I. Vogel-Höchst hat sich hier ein Kreisverband für vidwerk und Gewerbe gebildet. Pfingstverkehr. Pfingftreisen und Ausflüge müssen in diesem Jahre unterbleiben, weil die Lokomotiven und Wagen für Zwecke des Heeres, der Kriegswirtschaft und Volksernährung gebraucht werden. Tonderzüge für den Ausflugverkehr werden nicht gefahren. Mit Zurückbleiben beim Reiseantritt oder unterwegs ist daher zu rechnen. Die Eisenbahn benutze nur, wer notgedrungen reisen muß. Frankfurt (Main), 15. Mai 1917. KflI. €ilenbabndirelUion Trankfurt a. M Literarisches. tzprich Deutsch! Von Eduard Engel. Verlag Hesse L Becker Leipzig. Preis M. 1.50. Der Versager Engel nennt rücksichtslos »Dinge und Menschen beim Namen, und weist auch, selbst ein elfter reiner deutscher Sprache, den Weg, auf dem wir aus nachgerade zu einer völkischen Schwach gewordenen Welschere: kr'auögelangen können. Dieses Buch ist eine deutsche Tat und sie ch, sie wird segensreiche Folgen haben. Auch unsere Staatsve- liben können nicht daran vorübergehen - von den deutschen -L>chu- n versieht es sich von selbst. Bekanntmachung. Bom 12. Mai au werden die bisher noch von der Annahme als Stückgut ausgeschlossenen Güter, wie neue Möbel, Hüte usw. zur Beförderung wieder überuomwe« Bei Auflieferung in größeren Mengen ist vorherige Verständigung mit der Güterabfertigung erforderlich Holzverschläge, Lattengestelle u . Harasse werden auch fernerhin nur zerlegt zugelassen. Nähere Auskunft erteilt die Anskunftsstelle für den Güterverkehr, Frankfurt (M.), Hohenzollernplatz 35, sowie die Güter- und Eilgutabfertigungcn. Könifll. eifenbabndirektion Trankturt (mal*). Für Lager «nd Versand suchen wir geeignete Persönlichkeit. Verlangt wtcd ein fleißiger und energischer Mann, der in der Lage ist, ein größeres Arbeitspersonal anzuleiten. Friedrich Kirschner, G. m. b. H., militär-Eeder- u Segeltucbwartnfabrik, biemscheid. uglingsfürforge im Sommer. Ms wichtige Regeln für die heiße Zeit. 1. Das Dimmer kühl halte«: Fleißig lüften Mden feucht halten! Bei Tage Vorhänge (und lden) zul Bet Nacht Fenster offen: Das Kind muß das kühlste Plätzchen haben. Ein Kt das Bett ausgebreitetec leichter Schleier verhütet, Fliegen Krankheiten auf das Kind übertragen und eS Schnaken ftechew *. Das Kind kühl halte«: Leichte Kleidung i’inb leichtes Bettzeuch (auch im Freien)! Nur keine iderbetten! Bei großer Hitze kann das Kind auch Kft liegen. Täglich wenn irgend möglich lauwarm Iden oder wenigstens lauwarm abwaschcn. z. Krustkirider wirderstehen der Hitze am Unter keinen Umständen darf jetzt abgcsttllt «iiden. 4. Größte Vorsicht in der Ernährung l Ja nicht idersüttern l Gegen den Durst gebe man nach Bedarf Glwcise dünnen lauwarmen Tee (Fencheltce). 5. Kuh- oder Ziegenmilch muß frisch sein, beim ug sofort 3—5 Minuten gekocht und gleich wieder gekühlt werden. Die Milch muß immer kalt stehen! lhltopf oder Kühlkiste.) 6. Jedes mit der Flasche ernährte Kind muß tlich überwacht werden! In den Beratungsstellen : Gr. Zentrale für Mutter- und Säuglingsfürsorge »hält jede Mutter und Pflegemutter unentgeltlich ärzt- en Rat und Auskunft. Bet dcx geringsten Gesundheitsstörung muß das Inb so rasch als möglich zum Arzt. 3000 Mark Belohnung ür kiltiarvimg feindlicher Agenten. Das Oberkommando in den Marken zu Berlin und os stellv. General-Kommando in Frankfurt a. M. Hajen folgende Bekanntmachung erlassen: 3000 Mark Belohnung. Unsere Feinde sind am Werk, im deutschen Volke Un- lufriedenheit und Zwietracht zu erregen. Deutschland soll M die Früchte seiner mit großen Opfern an Blut und M errungenen Erfolge gebracht werden. Selbslv^I^^o- he Pflicht eines jeden Deutschen ist es, zur Entlarvung -lcher Agenten im feindlichen Dienste beizutragen, vre .eiben im Gewände bürgerlicher Biedermänner und poli- Iher Agitatoren, ja auch in feldgrauer Maske ihr hoch- tträterisches Handwerk. Wer einen solchen Verbrecher vr Strafverfolgung bringt, erhält die obige Belohnung. S o> w 6k .ti Ol o ä I 2 o; Jr «Ü 3 iit § «tu a Wl sr cn cn El Verantwortlich: Albtn Klein in Gießen. a V 8, Behrcnstratze 22, zum Umtausch einzureichen. Berlin, im Mai 1917. Neichsbank-Direktorium. Havenstein. v. Grimm. Bekauntmachnng. Bo« 15. Mai d. JS. ab werden die jetzt zwifcheR Uowel uuv Halle über Warschau— Tlalmierschütz verkehrenden M'litär-Ilt lauber- Schnellzüge 4024 und 4025 bis und vo« Frankfurt (M) Hbf. gefahren. Schnellzug 4024 verkehrt: .Kowel ab 8,40 abds, Halle an 9,55 abds. (am folgenden Tage), Halle ab 10,30 abds., Cassel ab 3,05 nachts, Marburg ab 5,16 nachts, Gießen ab 5,50 nachts, Frankfun an 6,55 Vorm. Schnellzug 4025 verkehrt: Frankfurt ab 11,52 abds., Friedberg ab 12,32 nachts, Gießen ab 1,10 nachts, Marburg ab 1,39 nachts, Cassel ab 3,48 nachts, Halle an 7,54 vorm., ab 8,00 vorm., Äowel an 12,18 Nachm, (am folg. Tage). Bei beiden Zügen ist aus der Strecke Frankfurt (M)—Halle der Zivilverkehr in beschränktem Umfang zugelassen. Frankfurt (Main), den 11. Mai 1917. Kgl. €ifenbabndircktion Trankfurt a. M KmDel fiillusbruiinra Deutschlands einzige Glaubersalzqnelle nach Ana lysc und Heilwirkung gleich Karlsbad in Böhmen. UnflbertroTTen bei Mägen und Darmkrankhelte«. Dar» trlgheit, fjJnmorrhoidta. Ceberleidea. tialleafteiie. Rbeu matismus und Zuckerkrankheit; auch vorbeugend gegen Blinddarm Entzündung. Wo nicht erhältlich, bei 30 Flaschen zum Vorzugspreise von KLPfg. — M.16.30 — in.Korb 17.50— direkt durch Lullusbrunncn-Gcscllschast m. b. 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