Ausgabe 
10.6.1924
 
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Platze erscheinen.

der am

Sicherungsmaßnahmen trt allen Fällen zu an trogen, in denen sie nach der Schwere (Straftat und den llmfl änden des Falles

aeüen, und die AachprÄung der Preise auf ihre Aagem ssenheit ist künftig wesentlich erleichtert.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern ins­besondere die in den Preisen enthaltenen Fahri- kations- und Handelszuschläge. Das noch vielfach beobachtete Bestreben einzelner Be- refskreise, diese Gewinnzuschläge in einer das Friedensmah erreichenden, oder gar übersteigen­den Höhe zu bemessen, kann nicht gebilligt werden. 3n einer Zeit, in der die Verarmung des Volkes jedem fühlbar wird, Löhne und Gehälter gegenüber der Vorkriegszeit fast durchweg nicht unwesentlich gesunken sind, in weitem Umfang Erwerbslosigkeit herrscht und alles dies nach Beendigung der durch die Inflation erfolgten Selbsttäuschung jedermann klar vor Augen liegt, würde es nicht erträglich sein, wenn ein­zelne Volksschichten es ablehnen wollten, an der durch den verlorenen Krieg eingetretenen allge­meinen Verarmung und Derdienstschmälerung teilzunehmen, dieser Grundsatz ist auch in der Rechtsprechung .inerfannt. Bei den flnkostenzu- schlägen ist im Regelfälle von einer normalen Beschäftigung auszugehen. Bei der Feststellung, ob unangemessen hohe Zuschläge verlangt wer­den, gibt der Vergleich mit den in der Vorkriegs­zeit zwischen den Wirtschaftsstufen: Erzeuger, Großhandel, Kleinhandel üblichen Spannen be­achtliche Anhaltspunkte. Ist es für die Bevölke­rung schon nicht erträglich, dah einzelne Schichten F.iedmsg-Minne aufrechtzuerhalten suchen so ist es erst iecht nicht angängig, auch bei geringe­rer Beschäftigung und Llmsatztätigkeit die g l et» chen HnterndjmevgeiDinne usw. zu beanspruchen.

3 Durch § 4 der Preistreiberei-Verordnung in der Fassung vom 13. Juli 1923 ist der sogen. LeistungSwucher neu unter Strafe gestellt wordm. Diese Vorschrift findet auch, auf w i f s e n» schaftliche Leistungen der freien Be­rufe. z. D. der Aer^le, Rechtsanwälte Patent­anwälte usw.. Anwendung, soweit die Leistungen als zur Befriedigung eines täglichen Bedarfs dienend angesehen werden können. Bei der Prü- fimg der Frage, ob die für eine Leistung erforder­liche Vergütung übermäßig hoch ist, und für die tym Verbänden, Innungen usw. etwa festgesetzten Tarife sind die oben unter 1 und 2 angegebenen Grundsätze entsprechend anzuwenden.

° 4. Rach § 25 der Verordnung über Handels­beschränkungen vom 13. Juli 1923 kann das Ge­richt, toeim ein Handeltreibender wegen Preis­treiberei, unzulässigen Handels, verbotener Aus­fuhr lebenswichtiger Gegenstände oder einer an­deren Tat verurteilt wird, die seine dlnzuver- s .gkeit in bezug auf den Handelsbetrieb dartut, dem Verurteilten im Urteil den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagen und unter gewissen Voraussetzun­gen auch die Schließung von Geschäfts­räumen anordnen. Da diese Maßnahmen em

besonderes wirksam^ Mattel bei der Bekämpfung der Preistreiberei und verwandter Vergehen dar­stellen, so werden die Strafverfolgungsbehörden aitgetoiefen, diese empfindlichen Rebenstrafen und Sicherrmasmaßnahmen in allen Fällen zu be-

Wirtschaft.

Arbeitsmarkt und Wirtschaftslage.

Die Arbeitsmarktlage zeigte, wie wir dem Reichsarbeitsblatt entnehmen, bei im ganzen noch günstigen Gesamteindruck manche Anzeichen einer Abschwächung. Das Angebot offener Stellen mehrte sich nicht mehr im gleichen Maße, wie in den vergangenen Monaten. In einzelnen Indu­strien machte sich sogar ein Rückgang des Stellen­angebotes bemerkbar, der jedoch durch die Be­lebung auf anderen Gebieten ausgeglichen wurde. Die Besserung in der Beschäftigung der Mit­glieder der Fachverbände ist im Monat Apral in demselben Umfange wie im Vormonate fort­geschritten.

t Der Arbeitsmarkt für Männer hatte eine Gefamtzunahme der offenen Stellen von 440 232 afif 452 224, d. h. um 2,7 v. H. bei einem Rück­gang der Arbeitsgesuche um 21 v. H aufzuweisen. (Säne größere Zunahme des Stellenaaagebots hatte bie Lohnarbeit mit plus 14 721 Stellen, die Land­wirtschaft mit plus 6456, ferner das Verkehrs­gewerbe, die Metallverarbeitung. Abgenommen hat das StellenaTagebvt im Baugewerbe um 4376 Stellen, ferner im Theater», Bekleidungs-, Holz- und Schnitzstoffgewerbe. Auch Rahrungs- und Genußmittelgewerbe, Ceberinöuftrie, Gast- und Schankwirtschaft stellten sich ungünstiger. Recht ungünstig war die Lage für die Gruppe der Kopfarbeiter. Bei den Technikern fielen auf je 13 Arbeitsgefuche eine offene Stelle, bei den Bureauangestellten auf je 11 Gesuche eine Stelle, bei den kaufmännischen Angestellten auf je 7 Ge­suche eine offene Stelle und bei den freien Be­rufen auf je 5 Gesuche eine offene Stelle. Unter den Gruppen der Handarbeiter zeigten den stärk­sten Andrang die Maschinisten und Heizer mit je 6, der Bergbau mit je 5, die chemische Indu­strie, Metall Verarbeitung und Lohnarbeit mit un­gefähr 4 Arbeitsgesuchen guf jedes Stellenange­bot. Bei allen anderen Gruppen blieb das Ver­hältnis günstiger. Es fielen höchstens 1 bis 3 Ar­beitsuchende auf eine offene Stelle: Am günstig­sten war das Verhältnis hier in der Landwirt­schaft, Gast- und Schankwirtschast, Theater, Mu­sik usw.

Auf dem Arbeitsmarkt für weibliche Per­sonen standen im April 339 457 Arbeitsgesuchen 236 029 offene Stellen gegenüber. Das Stellen­angebot ging um 0,7 Proz. zurück. Da aber die Zahl der Stellungsuchenden immer noch um 15,6 v. H. abnahm, ging die Gesamtandrangsziffer für Frauen von 169 im Vormonat auf 144 herab. Das Stellenangebot nahm erheblich ab im Be­kleidungsgewerbe, Spinnstoffgewerbe, in der Rah­rungs- und Genußmittel-, sowie in der Papier - und Zellstoftinduftrie. Es stieg demgegenüber in der LaTadwirtschaft, der Gast- und Hauswirt­schaft. Tas Angebot weiblicher Arbeitskräfte sank in fast allen Berufsgruppen. Auf eine offene Stelle entfielen: bei den kaufmännischen Ange­stellten je 6 Gesuche, beim Theater rund 4 Ge­suche, bei freien Berufen, den Bureauangestellten, Cobnarbeiterimaen usw. je 3 Gesuche. Unteran­gebot bestand in der Landwirtschaft uatb für häus­liche Dienste.

Starkes Anwachsen der Erwerbs­losigkeit in Offenbach. Vorn städtischen Arbeitsamt in Offenbach wird über die Lage des dortigen Arbeitsmarktes mitgeteilt: Die Erwerbs­losigkeit in der Stadt Offenbach ist in den letzten »ehn Tagen um über 50 Prozent gestiegen. Das Ist eine Vermehrung, die erschreckend ist. Eine Be- Mirachigung macht sich bei den derzeittg unzu»

reichenden Erwerbslosenunterstützungssätzen In oen Kreisen der Arbeitnehmer bemerkbar, die sich noch verschärft durch die Tatsache, dah nunmehr in einer großen Anzahl von Betrieben zur Kurz­arbeit übergegangen wird, für die nach den gesetz­lichen Verordnungen zur Zeit älnterstüyungen aus der Erwerbslosenfürsorge nicht gewährt werden können. Die Arbeitnehmer können aber ohne diese Zuschüsse bei der stark verkürzten Arbeitszeit und Verdienstmöglichkeit nicht existieren. Ilm einer bedenklichen Entwicklung begegnen zu können, hat das Arbeitsamt bei dem Hessischen Ministerium für Arbeit und Wirtschaft die Wiedereinführung der Kurzarbeiterunterstützung beantragt. Cs darf erwartet werden, dah diesmal die Reichsstellen zu diesem Antrag keine ablehnende Haltung ein» nehmen. Außerdem hat das Arbeitsamt 8u einer in den nächsten Tagen stattfindeaaden Aussprache die Haaadelskammer eingeladen, um durch Ver­handlungen mit den Interessenten vielleicht die verkürzte Arbeitszeit so festzulagon, daß immer bin die nachfolgende Zeit der Arbeitsruhe die Ge­währung von Erwerbslosenunterftützung zuläht.

' Die Reichsbank Ende Mai. Wäh­rend der letzten Maiwoche haben die Anlage- tonten der Reichsbank eine mäßige Reubelastung erfahren, die in der Hauptsache auf Ultimoan­forderungen zurückzufüHien ist. Wie der Bank­ausweis am 31. Mai zeigt, nahm die gesamte Kapttalanlage um 17 auf 2 163,5 Trillionen Mk. zu Dae Zunahme entfällt überwiegend auf die Lombaidforderungen, die im Papiermarkgeschäft um 4,3 aus 20,1 Trillionen Mk., im Rentenmark- geschaft um 6,4 auf 108,5 Millionen Rentenmark stiegen Daneben erhöhte sich das Rentenmark- wechseikvnto um 6 auf 1137 1 Millionen Renten» mari das Papiermarkwechselkonto um 0,2 auf 817,9 Trillionen Mk. Der ülttimobedarf wurde im wesentlichen glicht durch Inanspruchnahme von Kredit, sondern durch Abhebung von den Konten der fremden Gelder gedeckt die sich insgesamt um 188,6 Trillionen Mk. verminderten: ihre Bestände gingen daraufhin auf 8045 Trillionen Mk. zu­rück. Diese Bewegung boaepte für den Danknoten­umlauf eine ZunahE um 177,5 auf 926,9 Trill. Mark, während der Umlauf an Rentenbankschei­nen nach den Veränderungen bet der Reichsbank um 68,7 auf etwa 1630 Millionen Rentenmark zunahm. An Reichsbankaroten und Rentenbank- schrinen zusammen flössen also 246 Millionen Goldmark neu in den Verkehr ab. Wenn damtt der Ultimobedarf an Zahlungsmitteln diesmal über die Ansprüche zum Ultimo April hinausgegangen ist, so hängt das zum Teil mit der während des abgclaufenen Monats weiter durchgeführten Säu­berung des Zahlungsverkehrs von uanlaufenbem Rotgeld zusammen, die auf über 200 Millionen Goldman für den Monat Mai geschätzt werden kann. Der erwähnten Entwicklung entsprechend gingen die Bestäaade der Reichsbank an Renten­bankscheinen von 390,5 auf 321,8 Millionen Ren» tenmarf zurück. Die Ausleihungen der Darlehns» kassen wurden weiter um 01 auf 1 Trillion Mk. abgetragen, wobei sich der Bestand der Dank an Darlehnska'sfenscheinen auf den gleichen Betrag ermäßigte.

* Der Rentenbankausweis Per E n d e M a i zeigt gegenüber dem Vormonat einige Abweichungen. Von den 1,2 Milliarden, die dem Reiche auf Grund der Rentenbankvervrdnung zu» standen, hatte es bisher 1,1 Milliarden erhoben. Die seinerzeit für Einlösung der Reichsschah wechsel noch vorgesehenen, aber nicht benötigten 100 Mil­lionen sind jetzt dem Reiche vorübergehend auf zwei Monate als verzinsliche Darlehen gegeben worden. Als (erfte Rate des auf höchstens 30Mil­lionen bemessenen Meliorationskredites erscheinen 3 Millionen Mark ausgewiesen, die aus den Wirt- schaftskrediten dem Reiche als Treuhänder gegeben sind, um bereits begonnene, aussichtsreiche Me­liorationen nicht zum Sttllstand fommen zu lassen und die hierfür bereits investierten Mittel nicht zu gefährden. Vom Reichsarbeitsminister ist eine entsprechende Rate angewiesen worden, da vor­gesehen ist, dah die ßefflungen der Rentenbank und des Reichsarbeitsministers für die Meliorations- zwecke in gleicher Höhe erfolgen. Der Posten Kasse-, Giro-, Postscheck- und Bankguthaben fönnte an sich mit einem höheren Betrage ausgewiesen werden, da an Zinsen etwas über 100 Millionen vereinnahmt worden sind; es ist aber ein größerer Betrag zwecks Verknappung der Rentenmark aus dem Verkehr gezogen worden.

* Stillegung von Kaliwerken. Die zum Konzern der Deutschen Kaliindustrie A-G. in Kassel gehörige K a l i g e w e r k s ch a f t Glückauf in Sondershausen wird den Betrieb auf vorläufig 5 Wochen stillegen. Wie verlautet, soll der Winterhall-Konzern den gesamten Betrieb-wie auch den Bau der neuen Chlorkaliumfabrik Merkors im Werratal auf 4 Wochen stillegen. Es ist eine ^Bergarbeiter» aktion gegen diese Stillegung eingeleitet worden.

Amtsgericht.

Jan Juli 1923 brachen drei im hiesigen Landgerichtsgefängnis inhaftierte Personen nachts aus. Es gelang ihnen, über die Mauer in das Freie zu kommen. Einer von ihnen stürzte hierbei ab und blieb schwer verletzt liegen, er hat eine vollkommene Lähmung beider Dem« da­vongetragen. Der zweite Ausbrecher wurde spä­ter wieder ergriffen, während der dritte bis heute noch nicht wieder festgenommen werden foaante. Die beiden heute erschienenen Angellag- ten wurden zu der gesetzlachen Mindeststrafe von je sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Eine Frau von hier war des Diebstahls zum Rachteil eines Schuhmachers angellagt, wurde aber mangels ausreichenden Beweises freige» sprachen. Die Aussage des Bestohlenen, der selbst schon wegen Hehlerei vorbestraft ist, ge­nügte nicht, um die bis dahin unbescholtene An­geklagte des Diebstahls zu überführen, zumal das gestohlene Geld kurz darnach in einem benach­barten Hofe gefunden wurde.

Vor Weihnachten öffnete ein Arbeiter aus Marburg das verschlossene Zimmer eines hiesigen Studenten mittels eines falschen Schlüssels, um Geld zu stehlen. Da er keines vorfand, entwendete er ein Etui, dessen Inhalt aus einer Hornbrille und Teilen einer anderen Brille bestand. Da er rückfälliger Dieb ist, mußte auf die gesetzliche Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis erkannt werden. Dem Verurteilten wurde seitens des Gerichts die Einreichung eines Gnadengesuchs anempfohlen, damit die Strafe wesentlich her­untergesetzt werden kann.

* '

Gieße »a, 3. Juni. Im Rovember waren Teile des hiesigen Reichswehrbataillons in einer Turnyalle in Gera untergebracht. Ein junger Soldat hatte abends sein Gehatt emp­fangen und das Geld der besseren SichevhÄ halber tn eine Wolldecke gesteckt, die er unter

seinen Kops legte. Am nächsten "juiargen lag die Decke über ihm auggebreitet. Sein erster Gedanke galt seinem Geld, das jedoch verschwunden war und trotz allen Suchens verschwunden blieb. Sein neben ihm liegender Gruppenführer, ein Ge­freiter, beteiligte sich merkwürdigerweise an dem Suchen nicht, meinte vielmehr, es sei zweck­los. Auch riet er davon ab, die oaefje zu melden, da der Bestohlene schließliche selbst noch bestraft werden könne, weil er sein Geld fahrlässig auf» bewahr t habe. Der Bestohlene erstattete jedoch auf Drängen der anderen Kameraden trotzdena die An-eage von dem Diebstahl. Bei der darauf erfolgenden Durchsuchung sämtlicher Leute griff der Gefreite plötzlich in feine Tasche, trotzdem dies vorher streng verboten worden war, und hielt dem hinter ihm stehenden Bestohlenen das Geld hin mit den Worten:Hier hast du dein Geld wenn du em Kamerad bist, bann tue mir den Gefallen und sag' dem Leutnant, du hättest es doch noch in deiner Tasche gefunden. Ich tue dir später auch einmal einen Gefallen." Als dieses Ansinnen abgelehnt wurde, meldete er dem Vorgesetzten, er habe das Geld in seiner Tasche gefunden, es müsse ihm jemand aus Rache oder aus Schabernack die Scheine in seinen Rock gesteckt haben. Später mutete er dem Bestoh­lenen sogar zu, dem Kompagnieführer zu mel­den. er, der Bestohlene habe das Geld dem Ge­freiten versehentlich in die Tasche gesteckt. Schließ­lich erklärte er selbst nachträglich es sei mög­lich, daß er in der Rächt das Geld des Be­stohlenen aus Versehen tn seine eigene Tasche gesteckt habe. Trotz seines hartnäckigen Leugnens erachtete das Gericht den Angeklagten des Kameradendiebstahls für überführt und erkannte auf eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten und auf Dien st ent­lass ung.

Gießener Strafkammer.

* Gießen, 2. Juni. Der Kaufmann Richard Ernst R. aus Güsten hatte tm Juli 1921 aus einem in Mainz haltenden v-Zug einem Mit­reisenden dessen Koffer und Mantel gestohlen and später in Frankfurt a. M. eine Quittung über ein erhaltenes Darlehen mit dem Hamen des Bestohlenen unterzeichnet. Sein: Aburteilung war erst heute möglich. Strafe: Gin Jahr Ge­fängnis wegen Diebstahls unb Urkunden­fälschung.

Dem Landwirt Phllipp Sy aus Dortelweil wurden im Herbst 1923 nach unb nach etwa 80 Zentner Kartoffeln gestohlen. Als Täter stan­den heute vor Gericht ber Händler Julius B., die Arbeiterin Margarete XI. unb der Fuhrmann Heinrich K. Sie waren breianal mit Karren und Säcken von Frankfurt nach Dortelwell gefahren, hatten die Scheune und den in ihr befindlichen Kartoffelketter gewaltsam geöffnet unb ihre Säcke vollgefüllt. Von dem Erlös der Kartoffeln lebten sie eine zeitlang. D., ber rückfälliger Dreb ist, erhielt 1 Iahr 3Monate Gefängnis: die beiden anderen kamen mit geringeren Stvasrq davon.

Wegen Sittlichkeitsverbrechens an zwei Mäd­chen unter 14 Jahren erhielt der bis dahin un­bestrafte 67jährige Reinhard P. aus Dorn-Assen» heim lIahr Gefängnis.

Schöffengericht.

* Gießen, 4. Juni. Unter Ausschluß der Oeffentlichckeit wurde heute gegen den Lehrer Zoh. E. von Weickartshain wegen Sittlichkeits­derbrechens verhandelt. Die Anklage warf ihm twr, im Herbst 1921 und im Winter 1923/24 an 3 verschiedenen Schülerinnen unzüchtige Handlun­gen vorgenomnien zu haben. Rach umfangreicher Beweisaufnahme (übet 50 Zeugen wurden ver­nommen) verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen eines Falles zu 6 Monaten Gefäng­nis, abzüglich 8 Wochen Untersuchungshaft, uatb sprach ihn in den übrigen mangels aus­reichenden Beweises frei.

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Auf der Anklagebank des Schöffengerichts saßen die Eheleute Ferdinaard S. unb ber Ratur- heilkunbige Heinrich Scholz, sänttlich aus Gie» ßen. Die Eheleute S. waren der Abtreibung an­geklagt. Der Raturheilkundige Sch. war beschul­digt ber Ehefrau S. gegen Entgelt die Leibes­frucht abgetrieben zu haben. Die Hauptverhand- lung fand unter Ausschluß ber Oefsentlichkeit statt. Aus bem Urteil, bas öffentlich verkündet wurde, ging folgender Sachverhalt hervor: Die Ehefrau S. fühlte sich in anderen Umständen. Ihr Mann veranlaßte sie, mit ihm zu Sch. zu gehen. Dieser nahm gewisse Manipulationen an Frau S. vor, die nach einiger Zeit den gewünschten Erfolg hatten. Frau S., Die in die Klinik gebracht wurde, schwebte einige Zett zwischen Leben unb Tod. Die Eheleute S. waren im wesentlichen geständig. Sch. bestritt, eine Abtreibung vorgenommen zu haben. Er wurde jedoch durch die Beweisaufnahme, ins­besondere durch die Angaben ber Mitangeklagter überführt. Auch seine Behauptung, er sei Okkultist unb beshalb seiner Lleberzeugung nach gar richt in der Lage, eine berartige Handlung, die ta den Augen ber Okkultisten einem Mord gleichstehe, vorzunehmen, konnte richt zu seinen Gunsten auf­gelegt werden. Denn die Tatsache, baß ber An­geklagte einen gewissen Eingriff an sich zugab sowie ber Hmftanb, baß Sch. seine Praxis im übrigen entsprecheirb seinen okkultistischen An­schauungen in durchaus anderer Weise auszuüben pflegte (insbesondere durch Augendiagnose und Hondauflegen). sprachen dafür, daß Sch. im vor­liegenden Fall von seiner Praxis eben deshalb abgewichen ist, um eine Abtreibung vorzunehmen. Die Ehefrau S. wurde zur gesetzlichen Mindest- ftrafe von sechs Monaten Gefängnis, der Ehemann S. zu neun Monaten Gefäng­nis verurteilt. Beiden wurden anilbernbe Um» stände zugebilligt. Gsgen Sch für dessen Straf­tat (Lohnabtreibung) das Gesetz mildernde Um» stände überhaupt nicht vorsieht, wurde auf eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren und fünf Jahre Ehrverlust erkannt.

Aus aller Welt.

3m SchSnheitssalon der Tibetanerin.

Die liebe Eitelleit forbert überall ihre Opfer, unb es gibt wohl kein Lanb und kein Volk, in dem die Frauen nicht danach streben, ihre Reize tn ein möglichst günstiges Licht zu setzen. Auch in Tibet, das von der abearblänbischen Kultur noch so wenig erfaßt ist, teilt die Frau den Wunsch ihrer zivilisierten Schwester, sich so schön wie möglich zu machen. Uiab auch 'hier gibt esSchön­heitssalons", in denen die Verehrerinnen des Da» tai Lama sich allen möglichen Verfahren unter­werfen. Frellich sind diese Schönheitsmittel von denen uatferer Damenwelt recht verschieden, wie

wir bem Bericht einer Engländerin entnehmen, Die Gelegenheit hatte, die Tibetanerin bei ihren Toi­letten künsten zu beobachten.Die tibetanische Schöne so schreibt siereibt sich des Abends, bevor sie zu Bett geht, Gesicht, Hände und Racken mit zerlassener Butter ein; sie will damit den Teint recht glatt unb zart erhalten. Die Butter bleibt die ganze Rächt auf der Haut, und nie­mals würde sich die Tibetanerin vor dem Schlafen­gehen waschen, weil sie damit die Wirkung der Butter zu beeinträchtigen fürchtet. Am folgenden Morgen wird bann das Gesicht mit ganz fein pulverisierter Asche eingeschmiert, um bie Haut­farbe möglichst weih zu machen. Die Asche bleibt aber nur wenige Minuten aus dem Gesicht und wird dann mit einem dünnen, fest angezogenen Seidenfaden abgerieben. Auf diese Weise entfernt man auch alle überflüssigen Haare, und man versichert immer wieder, daß die mit diesen schar­fen Fädchen abgerissenen Haare lange Zeit nicht wieder wachsen. Rach dieser Prozedur erfolgt dann die Waschung. Sie wird mit Seife vor» genommen, wenn welche vorhaarden ist. Aber sonst genügt auch ein Handtuch das in heißes Wasser getaucht ist, um den größten- Schmutz abzureiben, älnterbessen sind bereits die roten Schminkstifte, die aus China kommen, in heißem Wasser gelöst worden, und nun werben bie Lippen mit diesem Rot grell angemalt. Die Haare werden mtt Senf- öl eingefettet, und dann in zwei lange, fest zu» sammengepretzte Zöpfe geflochten, sv daß sie zu beiden Seiten auf bem Rücken herunterhängen. Es erfolgt bann ber kunstvolle Aufbau ber Zöpfe auf ben Kopf, unb bamit ist die Toilette der Tibetanerin vollendet."

Büchertisch.

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