Ausgabe 
24.10.1931
 
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Oie Abänderung der hessischen allgemeinen Bauordnung.

3m Regierungsblatt Rr. 16 vom 22. September 1931 ist das Gesetz vom 3. September 1931 zur Abänderung der allgemeinen Bau­ordnung vom 30. April 1881 erschienen. Es bringt eine Abänderung der Artikel 21 und 29 der allgemeinen Bauordnung.

Die Veranlassung zur Abänderung des Ar­tikels 21 war vor allem, die Landgemeinden den Städten gleichzustellen. Der seitherige Ar­tikel 21 der allgemeinen Bauordnung sah vor, bah die Gemeinden in gewissen Fällen in der Lage sein sollten, bei Aeuherstellung und Ver­längerung von Straßen A n l i e g e r b e i t r ä g e zu erheben, und die bisherige Städteordnung hatte Bestimmungen, wonach die Städte berechtigt waren, über das Maß dessen hinaus, was den Landgemeinden auf Grund des Artikels 21 der Bauordnung gestattet war, höhere Anliegerbei­träge zu erheben. (Artikel 197 Absatz 11 der Dtädteordnung.) Durch die Aeufassung der Ge­meindeordnung ist dieses besondere Recht der Städte in Fortfall gekommen. Die besonderen Verhältnisse, die es seinerzeit erwünscht erscheinen ließen, das Recht zur Erhebung von Anliegerbei- trägen zu Gunsten der Städte zu erweitern, sind jetzt auch bei den Landgemeinden eingetreten, so daß nun die seitherige Bestimmung des Ar­tikels 197 Absatz II der Städteordnung auf alle Gemeinden des Landes ausgedehnt wird, auf Grund der abgeänderten Fassung des Artikels 21 Absatz 1 der allgemeinen Bauordnung. Seither konnten in den Landgemeinden die an eine Straßenseite angrenzenden Eigentümer nicht für mehr als die Hälfte der Strahenbreite, und wenn diese Breite mehr als 16 Meter betrug, nicht für mehr als 8 Meter Breite zu den Anliegerbei­trägen herangezogen werden. Künftig können auf Grund der neuen Fassung des Artikel 21 die Kosten des Geländeerwerbs über das vorbezeichnete Maß hinaus in zweiseitig bebau­baren Straßen bis zu einer Breite von je 12 Meter, in einseitig bebaubaren Straßen bis zu einer Breite von 15 Meter und in Straßen an Plätzen bis zu einer Breite von 20 Meter ausgeschlagen werden. Auch die seitherige Be­stimmung der Städteordnung, wonach dieStrahen- anlieger zu den Ko st en der er st en Ein­richtung der Straßenbeleuchtung her­angezogen werden konnten, ist nunmehr für alle Gemeinden zugelassen. Bezüglich der Beitrags- Pflicht der Anlieger zu den Kosten für die Ka­näle bestimmt die neue Fassung des Artikel 21, daß die Anlieger beizutragen haben zur Herstel­lung der ihren Grundstücken dienenden, von der Gemeinde gebauten unterirdischen Kanalisations­anlagen. Die seitherige Fassung des Artikel 21 der Bauordnung behandelte nur die Frage der Herstellung der zur Aufnahme des Regen- und Mfallwassers in der Straße anzulegenden Ka­näle. Rach der seitherigen Fassung des Artikel 21 stand den Gemeinden das Ausschlagsrecht der Kosten der erstmaligen Einrichtung der Straßen nur zu, wenn diese mittels Chaussierung der Fahrbahn und Pflasterung der Gossen (Rinnen) erfolgte. Es war hiernach zweifelhaft, ob für den Fall einer anderen Herstellungsart die Anlieger wenigstens für die Kosten beitragspflichtig gemacht werden konnten, die im Falle der Chaussierung entstanden wären. Um diese Zweifel zu beseitigen, ist durch die neue Fassung des Artikel 21 den Gemeinden das Oiecht verliehen worden, falls eine andere Aus­führung gewählt wird, die hierdurch entstehenden Kosten auszuschlagen, jedoch nicht über den Be­trag hinaus, der sich durch Chaussierung der Fahrbahn und Pflasterung der Gossen ergeben Hätte. Eine Reuerung bedeutet die weitere Vor-- fhrifl des Artikel 21, daß die Veitragspflicht Sann eintritt, sobald auf dem betreffenden Grund- Ilück neue oder ältere, auf die Dauer be­stimmte Gebäude von mehr als 20 LuadratmeterGrundfläche an die neue Baufluchtlinie zu stehen kommen, oder ihren Aus­gang nach der Straße erhalten. Durch die Be­stimmung eines Mindestmaßes der bebauten «Grundfläche werden also künftig kleinere Ge - Ibäude von der Veitragspflicht aus­drücklich ausgenommen. Die Frage, wann «ein Gebäude alsan" die neue Baufluchtlinie »errichtet gilt, muß in jedem einzelnen Falle ent­schieden werden.

Ferner ist der Artikel 2 9 Absatz 2 der all- gemeinen Bauordnung abgeändert worden. Nach Der neuen Fassung kann durch Ortssatzung bestimmt werden, daß und inwieweit Betriebe und Anlagen, Die durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Staub,' Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen, oder die durch ihre örtliche Lage die Beschaffenheit der Betriebsstätten oder die *4rt des Betriebs für die Nachbarschaft oder für die Allgemeinheit Gefahren, Nachteile oder Belästigun- Sen herbeizuführen geeignet sind, in einzelnen Orts- flcilen oder einzelnen Straßen gar nicht oder nur unter besonderen Beschränkun- <e n zuzulassen sind, sowie daß einzelne wrtsteile vorzugsweise zu Anlagen dieser Art dienen sollen. Derartige Vorschriften gelten auch für eine wesentliche Erweiterung bestehender Betriebe ober Anlagen. Durch die Abänderung des Artikel 29 soll □tiefer Mit der durch die Novelle zur Gewerbeord­nung vom 30. Juli 1900 zugunsten der Landesgesetz- gebung erweiterten Fassung des § 23 Absatz 3 der Gewerbeordnung in Einklang gebracht werden.

Berlins MMändler speisen hunanae Kinder.

.....

Im Dienste der Winterhilfe haben die Standinhaber der neuen Berliner Markthalle eine wanne Mittagsspeisung für arme Kinder eingerichtet. Täglich bis zum Frühjahr soll diese Hilfsaktion durch­geführt werden, und von 300 Kindern, die als besonders bedürftig namhaft gemacht worden find, ist wöchentlich einmal jedes Kind Gast der Markthallen-Standbesitzer.

Rundfunkprogramm.

Sonntag, 25. Oktober.

7 (Don Bremen): Hafenkonzert. 8.15 (Weih- frauenkirche): Morgenfeier, veranstaltet von der Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main. 10.30: Laienmusik. 11.30 (Don Leipzig): Reichs­sendung: Kantate. 12: Schallplattenkonzert: Opern-Konzert. 14: Stunde des Landes. 15: Stunde der Jugend. 16: Rachmittagskonzert des Rundfunkorchesters. 17:Das unerfahrene Ge­spenst", von H. G. Wells, gelesen von Hans Jung­bauer. 17.30:Die Wanderbühne in unserer Zeit", Vortrag von Fritz Richard Werckhäuser, Inten­danten des Frankfurter Künstlertheaters für Rhein-Main. 18: Ein Gesellschaftsabend beim Intendanten von Dalberg. 19:Die Hochschule für Politik", Vortrag von Grete de Francesco. 19.40: Unterhaltungskonzert des Philharmonischen Or­chesters Stuttgart. 20.40: Zum 500. Geburtstag von Francois Villon: Der unsterbliche Landstrei­cher, eine Hörfolge. 21.25: Konzert des Roth- Quartetts. 22.40 bis 24: Tanzmusik.

THontag, 26. Oktober.

7.20: Frühkonzert aus Schallplatten. 12.05: Schallplattenkonzert. 15.20: Zur Deutschen Woche: Bericht über die Tagung des Bundes Deutscher Hausfrauen-Vereine in Leipzig", von Dr. Rosa Kempf. 17.05: Rachmittagskonzert des Rundfunk­orchesters. 18.40:Zweimal Algier",Rordafrika, wie wir es uns vorstellen und wie es ist", Ge­spräch zwischen Curt W. Fennel und Paul Wies­ner, Kassel. 19.05: Englischer Sprachunterricht. 19.40:Der Panomakanal und seine Legenden", Vorlesung aus(Slam und Elend Südamerikas" von Kasimir Edschmid. 20.05 (Großer Saal des Saalbaues, Frankfurt a. M.): Zweites Montags- Konzert des Frankfurter Orchester-Vereins. 21.35: Deutsche Humoristen: Johannes Fischart. 22.35 bis 23: Eisenbahn-Attentate, Hörbericht von Paul Laven.

Dienstag, 27. Oktober.

7.20: Frühkonzert auf Schallplatten. 12.05: Schallplattenkonzert. 15.20 bis 15.50: Hausfrauen- Rachmittag. 17.05: Rachmittagskonzert des Rund­funkorchesters. 18.40:Besuch bei einer Rechts­anwältin", Mikrophonbericht von Dr. Paul Laven. 19.05 (Don Mannheim):Meister kopieren Mei­ster", Dortrag von Dr. G. F. Hartlaub. 19.45: Funktechnik fiir alle", Dortrag von Professor Riemenschneider. 20: Reichssendung: Schwaben. 21.30: Alte Meister, Konzert des Philharmo­nischen Orchesters Stuttgart.

Mittwoch, 28. Oktober.

7.20: Frühkonzert auf Schallplatten. 10.20 bis 10.50:Die Wasserversorgung der Großstadt",

Hörbericht von Eberhard Deckmann. 12.05: Schall­plattenkonzerts 15.15 bis 16: Stunde der Jugend. 17.05: Rachmtttagskonzert des Rundfunkorche­sters. 18.40: Stunde der Arbeit. 19.05:Thomas Garrigue Masaryk", Dortrag von Dr. Hermann Wendel. 19.45: Unterhaltungskonzert des Rund­funkorchesters. 20.30: Bekehrung zu Adalbert Stif­ter, ein Gespräch. 21.10 (Don Karlsruhe): Finden und Meiden, Singspiel von Felix Baumbach. 22 (Don Berlin): Zeitbericht:Wie nennt Spa­nien seine Staatsform?" 23 bis 24: Tanzmusik.

Donnerstag, 29. Oktober.

7.20: Frühkonzert auf Schallplatten. 12.05 Schallplattenkonzert. 15.30: Stunde der Jugend. 17.05: Rachmittagskonzert des Rundfunkorchesters. 18.40: Stunde des Buches. 19.45:Dorgestern". ein Bunter Abend. 21.30 (Don Karlsruhe): Kam­mermusik. 22.35: Funkstille.

Jreitag, 30. Oktober.

7.20: Frühkonzert auf Schallplatten. 12.05: Schallplattenkonzert. 15.15:Die Ueberspannung des Derechttgungswesens", Gespräch zwischen Handwerkskammersyndikus Ernst Bouveret und Dr. Paul Laven. 15.40 bis 15.55:Postwertzei­chen, Barfrankierung, Freistempler und Franko- typmaschinen", Dortrag von Oberpostsekretär Frisse. 17.05 (Don Kassel): Konzert des Philhar­monischen Orchesters. 18.40:Der Weltspartag", Dortrag von Oberbürgermeister Dr. Dlaum. 19.05 (Don Freiburg): Aerztevortrag:Reue Erkennt­nisse über die Krebskrankheit". 19.45: Erfüllte Geburtstagswünsche: Unterhaltungskonzert des Philharmonischen Orchesters Stuttgart. 20.45: Flandern, ein kulturhistorischer Abend. Manu­skript: Hans Mehen. 22: Kammermusik für Bläser. 23 bis 24: Tanzmusik.

Samstag, 31. Oktober.

7.20: Frühkonzert auf Schallplatten. 10.20 bis 10.50:Sprechstunde beim Dormundschaftsrichter". Hörbild von Actualis. 12.05: Schallplattenkonzert. 15.15: Stunde der Jugend. 17.05: Konzert. 18: 100. Frankfurter Motette, veranstaltet von der Zentralstelle.für Kirchenmusik der Evangelischen Landeskirche Frankfurt a. M. 18.40:Die heutige Lage des Schriftstellers", Gespräch zwischen Her- mynia zur Mühlen, Dr. Alfons Paquet, Otto Schwerin und Ernst Schoen. 19.30: Spanischer Sprachunterricht. 19.50:Musikalische Grundbe­griffe", Einführung in ihr Wesen und ihre Be­deutung, von Hans Rosbaud. 20.15 (Don Wien): Madame Pompadour, Operette in drei Akten, Musik von Leo Fall. 22.30 bis 24: Tanzmusik.

ungenauen Kenntnis und Würdigung bet Gesamtpersönlichkeit des Pfarrers Dehn. Es müsse den Leitern der Deutschen Studentenschaft an der Universität Halle der Dorwurf gemacht werden, daß sie in keiner Weise versucht hätten, durch persönliche Fühlungnahme mit Professor Dehn ein wirkliches Bild von seiner Persönlich­keit zu gewinnen. Dann hätten sie feststellen müssen, daß Professor Dehn es auf das ent- schiedenste ablehne, Marxist oder P a- zif ist zu sein, daß er nur als völlig un­politischer Mensch rein gewissensmäßig mit dem Problem Staat und Christentum ringe. Rektor und Senat hätten auch die begründete Zuversicht, daß die einsichtigen Clemente der Studentenschaft sich nicht von Schlagworten einfangen liehen, sondern nach dem Grundsatz akademischer Wahr­haftigkeit erst den Mann prüften, ehe sie ihn ungesehen verurteilten. Die Studentenschaft spiele, wenn sie die Dorlesungen des Professors Dehn verhindere oder den Antritt seines Lehr­amtes mit einem allgemeinen Auszug beantwor­ten sollte, ein gefährliches Spiel. Die deutsche Studentenschaft müsse sich klar darüber sein, daß sie durch ein solches Dorgehen und seine unabseh­baren Folgen nur die Geschäfte jener Kreise be­sorge, die sie selbst mit allen Mitteln befehde.

Zur Wiederbesetzung des Lehrstuhls der Sino­logie an der Universität Berlin an Stelle von Prof. Otto Franke ist ein Ruf an Prof. Dr. Erich Haenisch in Leipzig ergangen.

Vüchertisch.

Das gesamteDevisennotrecht ein­schließlich Durchführungsverordnung und Richt­linien. Ferner Steueramnestie einschl. der Durchführungsbestimmungen. 4. Folge der Rot­verordnungen. Erläutert von Dr. Jaffa, Rechts­anwalt und Rotar. Derlag von Franz Dahlen, Berlin W 9, Einzelpreis geh. 1,20 Mk. - (337) Jeder Steuerpflichtige steht vor der Frage, ob er von der Amnestieverordnung Gebrauch machen soll. Für den Juristen, der Steuerpflichtige zu beraten hat, für den Steuerpflichtigen selbst ist es nicht leicht, sich durch diese Verordnungen hin­durch zu finden. Auch bei ihrer Anwendung er­geben sich eine Reihe von Zweifelsfragen. Dr. Jaffa hat die Verordnung mit eingehenden, aus der praktischen Anwendung heraus geborenen, auch dem Richtjuristen verständlichen Erläuterungen versehen, die aus der langjährigen praktischen Er­fahrung des Anwalts geboren sind.

Zeitschriften.

Obschon das Scheitern der Zollunion die Aussich­ten für eine deutsch-französische Verständigung nicht allzu günstig erscheinen läßt, wird man dennoch be­haupten können, daß der grundsätzliche Wille zur Verständigung nach wie vor auf beiden Seiten vor­handen ist und daß es darauf ankommt, Mittel und Wege zu finden, ihn trotz den jüngsten Mißhellig- feiten in die Tat umzufetzen. Beachtliche Vorfchläge in dieser Richtung enthält das Septemberheft der E u r o p ä i s che n Gespräche" (Verlag Dr. Walther Rothschild, Berlin-Grunewald). Gras Wla­dimir d'Ormesfon erklärt in voller Offenheit, was hinsichtlich des deutsch-französischen Problems als durchschnittliche französische Meinung gelten kann. Er fordert eine Inventur der Schwierigkeiten, die Deutschland und Frankreich trennen. Das deutsch- französische Problem findet seine Ergänzung in den Beziehungen zu Polen und Rußland. Das so er­weiterte Thema behandelt aus einer überraschenden Perspektive der Brief eines ungenannten Englän­ders.

(Schluß des redaktionellen Teils.)

Was muß man beim kauf eines Radio-Apparates beachten? Wer sich lediglich auf den Empfang des nächsten Bezirkssenders beschränkt, der wird zwar mit einem 2-Röhren-Empfänger auskommen, für denjenigen aber, der die Auswahl unter einer An­zahl von Programmen wünscht, ist der 3-Röhren- Apparat zweifellos am zweckmäßigsten.

Der Empfänger muß die erforderliche Abstimm­schärfe haben, um 2 starke im Wellenband benach­bart liegende Sender von einander trennen zu kön­nen. Wenn man z. B. den modernen Telefunken 33 sich anschafft, so erhält man bei größter Preis­würdigkeit ein (Empfangsgerät, daß allen derartigen Wünschen entspricht. Der sogenannte©eleftions- Wähler" gestattet einmal, die Abstimmschärfe nahezu beliebig hoch zu treiben, zum anderen aber gibt er die Möglichkeit, dort, wo nur normale Abstimm­schärfe verlangt wird, die Bedienung so einfach wie möglich zu gestalten.

Den Telefunken 33 gibt es sowohl für Gleich­strom als auch für Wechselstrom, und zwar beide Ausführungen mit oder ohne eingebauten Laut­sprecher. 7130V

Das neue Gesetz zur Abänderung der all­gemeinen Bauordnung ist gleichzeitig mit der neuen Gemeindeordnung, also am 1. Oktober 1931, in Kraft getreten.

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Die Universität Halle zum Fall Dehn.

Zu den Rachrichten über den sogenannten Fall Dehn haben Rektor und Senat der Univer­sität Halle in einer Erklärung Stellung genom­men, in der es heißt: Die Universität Halle-Wit­tenberg dürfe sich rühmen, in der Frage der Be­rufung von Professoren das Recht der akademi­

schen Selbstverwaltung dem Minister gegenüber stets mit besonderer Energie gewahrt zu haben. So habe auch ihre theologische Fakultät, als der Minister glaubte, wieder wohlerwogene Vorschläge übergehen und der Fakultät neue Kandidaten seinerseits nennen äu müssen, von den ihr genannten vier Männern drei mit Entschiedenheit abgelehnt. Den vierten aber, eben Professor O. D e h n, habe die Fakultät nach pflichtgemäßer Prüfung seiner wissenschaft­lichen Leistungen und seiner Persönlichkeit trotz gewisser Bedenken nicht einfach ablehnen zu können geglaubt. Das Zerrbild, das die Deutsche Stu­dentenschaft bekämpft, beruhte vor allem auf einer

Kaffee Hag höchste Auszeichnung. Die Hygiene- Ausstellung in Dresden, welche zwei Jahre dauerte, wurde am 20. September geschloffen. Der Kaffee* Handels-Aktiengesellschaft (Kaffee Hag) wurde für hervorragende Leistungen als yöchste Auszeichnung der Ehrenpreis des Reichsministers des Innern ver­liehen. 7136V

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