eine bestimmte Temperatur abzustellen, befähigen es, den ganzen Vorgang zu leiten. Wirklich w i e ein wachsames Äuge blickt es von oben her auf das glühende Eisenstück herab. Sobald die richtige Helligkeit der Glut und damit die richtige Temperatur erreicht sind, schaltet es den Strom aus.
Zur Bestimmung der Stärke von Lichtquellen dienen die P h o t o Meter, die zu hoher Vollkommenheit durchgebildet sind. Die zu untersuchende Lichtquelle mutz dabei in einem verdunkelten, mit den nötigen Einrichtungen versehenen Raum gebracht werden. Für Zwecke, wo es sich darum handelt, rasch zu ermitteln, ob eine Lichtquelle die nötigen oder gewünschten Eigenschaften zeigt, wurde eine besondere tragbare Vorrichtung geschaffen, die überall, also auf der Straße, auf freiem Feld usw. Verwendung finden kann. Der Hauptbestandteil ist natürlich wieder eine Photozelle. Die Lieferung des für ihren Betrieb nötigen Stroms erfolgt aus einer Trockenbatterie. Das Ganze ist derart zusammengefaßt, daß es leicht von Ort zu Ort bewegt werden kann. Wenn nun irgendeine Lichtquelle untersucht werden soll, wird es einfach so vor sie hinge- stellt, daß das Licht unmittelbar darauf fällt. Sofort kann die Licht st ä r k e aufderRückseite a b g e l e s en werden. Auf diese Weise lassen sich Untersuchungen von Beleuchtungsmitteln der verschiedensten Art, von Scheinwerfern von Autos und was es sonst fei, durchführen, ohne daß deswegen die Glühlampen aus ihrem Sockel herausgeschraubt und eigens nach einem Pbotometrierraum gebracht werden müssen. Es läßt sich des weiteren untersuchen, wie breit der Lichtkegel in verschiedenen Entfernungen von der Licht- ouelle ist, welche Lichtstärken in seinen einzelnen Teilen herrschen und ähnliches.
Zum Zweck derartiger Untersuchungen ist die Rückseite der Einrichtung noch in ganz besonderer Weise ausgestattet. Der Gedankenreichtum der Erfinder in bezug auf die Photozelle und die Mannigfaltigkeit der Gebiete, in denen sie Anwendung finden 'kann, zeigt sich in einem Verfahren zur P r ü - fung gefärbter Flächen auf die Gleichmäßigkeit der Färbung. Derartige Färbungen werden jetzt häufig nach dem Spritzoerfahren ausgeführt, wobei die Farbe in feinster Verteilung als eine Art von Rebel auf die mit ihr zu bedeckende Oberfläche aufgespritzt wird. Eine mit der Spritzeinrichtung verbundene Photozelle, auf die Licht von der jeweils gerade in Arbeit befindlichen Stelle fällt, läßt genau erkennen, ob der richtige Farbton schon erreicht ist oder ob zu seiner Erzielung eine noch dickere Schicht von Farbe auf den andersfarbigen Untergrund aufgebracht werden muß, der vielleicht noch etwas durchscheint und dadurch die Färbung beeinflußt. Die Photozelle sagt auch ohne weiteres, wann es genug ist, wodurch der Verschwendung von Farbe durch unnötiges Weiterspritzen vorgebeugt wird. Gerade an diesem Verfahren zeigt sich, in welcher Weise die geradezu verblüffende Empfindlichkeit
zu
Oberheffen
K r a u ß e bei sehr gutem Besuch im großen Saal
meinde Staufenberg 18, Lollar 43, Mainzlar 18, Daubringen 20, Ruttershausen 10. Abendmahlsgäste waren zusammen 2014; eine stattliche Zahl, der Geistliche rügte allerdings mit scharfen Worten den Rückgang dieser schönen und früher allgemein festgehaltenen Sitte. Die Wohltätigkeitsziffern sind hinter den vergangenen Jahren nicht zurückgeblieben. Besonderer Dank wurde den 14 konfirmierten Mädchen (Missionssammlerinnen) des Kirchspiels ausgesprochen, die mit großer Treue alle zwei Monate in über 200 Familien die Sammlung durcbführen.
<D Grüningen, 3. Jan. Durch die G a u filmst e l l e der NSDAP, gelangte am Donnerstagabend im Saale der Gastwirtschaft Bender der Tonfilm „Krach um Jolanthe" zur Aufführung.
nert worden, daß man die Photozelle auf einen ganz bestimmten Helligkeitsgrad einstellt, den sie immer aufrecht erhält. Die flachen Querbretter des Sonnenschutzes vor dem Fenster werden bei Veränderungen der Beleuchtung durch die einen Elektromotor beeinflussende Photozelle je nachdem mehr oder minder geöffnet oder geschlossen, so daß es im Raum nie zu hell und nie zu dunkel wird und während der Arbeitszeit immer eine gleichmäßige Helligkeit herrscht.
von Obermusikmeister
der Zelle gegen die allergeringsten Helligkeitsunter. schiede Verwertung finden kann.
Bei verschiedenen Arten der Arbeit stört das Wechseln der Beleuchtung, wie es an manchen Tagen durch plötzliche Eintrübung, Wiederaufhellung, Regenschauer und sonstige Veränderungen des Wetters erfolgt. Bereits früher hat man Photozellen verwendet, um bei Sonnenschein die Fen - sterläden zu schließen und sie gegen Abend öffnen. Dieses Verfahren ist jetzt derart oerfei-
Die Veranstaltung war außerordentlich stark be- sucht. Auch die Nachbargemeinde Dorf-Gill mar durch eine große Zahl Besucher vertreten. Am Ende der Vorführung forderte Ortsgruppenleiter Marsteller die Besucher auf, in Zukunft die Veran- staltungen der Partei ebenso zahlreich zu besuchen, wie die erste Veranstaltung im neuen Jahre. Die nächste Filmvorführung findet im Februar für die Ortsgruppe Grüningen in der Zelle Dorf-Gill statt.
> Ober-Bessingen, 3. Jan. Der Beginn dieser Woche bescherte unserer Gemeinde gleich zweimal eine — ägyptische F i n st e r n i s. Nach der Holzversteigerung am Montag, als die Teilnehmer an der Versteigerung sich zu der gewohnten Geselligkeit in der „Horstenburg" einge- funden hatten, setzte der Strom zum ersten Male aus, verursacht durch spielende Kinder. Pünktlich um 24 Uhr, als das alte Jahr schied, trat dann eine zweite Störung im Stromnetz ein, die bis zum nächsten Morgen erst behoben werden konnte. Diesmal richteten Feuerwerkskörper im benachbarten Münster den Schaden an.
Kreis Friedberg.
(X) Gambach, 3. Jan. Hier verstarb am Donnerstag die älteste Einwohnerin unseres Dorfes, Frau Kath.-Elise Biedenkopf Wwe. im 90. Lebensjahre.
Kreis Schotten.
* Schotten, 4. Jan. Zu dem Bericht im „Gießener Anzeiger" vom 31. Dezember über die Scharlach-Erkrankungen in Michelbach teilt uns das Gesundheitsamt des Kreises Schotten heute mit, daß die Erkrankungen in Michelbach nicht — wie berichtet — von Schotten eingeschleppt wurden, sondern vielmehr die Erkrankungen in Michelbach zuerst auftraten.
Kreis Aisfeld.
A Alsfeld, 3. Jan. Am Neujahrstage fand das schon bald traditionelle Konzert der Regimentsmusik des Inf.-Regt s. Nr. 36 in
des „Deutschen Hauses" statt. Die diesjährige Vortragsfolge zeigte wieder eine sorgfältige Zusammenstellung. In dem Violinkonzert D=dur von Mozart erwies sich Herr B o st als ein Violinvirtuose von beachtlicher Höhe. Auch die übrigen solistischen Darbietungen, die diesmal einen besonderen Raum im Konzert einnahmen, brachten sehr gute Leistungen, die verdienten stürmischen Beifall fanden, so daß mehrere Zugaben erforderlich wurden. Der zweite Teil des Konzerts, der d"r Blasmusik gewidmet war, enthielt zwei neue Fanfarenmärsche: „Volk ans Gewehr" und die „Saarlandfanfare", die lebhaften Beifall fanden. Das farbenprächtige Reck- lingfche Tongemälde „(Erinnerung an das Militärleben" beschloß das abwechslungsreiche Konzert.
lassung" aber schon so vor Dreck starrte und durch den unerträglichen Gestank und ganze Ungezieferkolonien eine Gefahr für die Gesundheit des ganzen Stadtviertels war, wie mochte es dann erst im „Hauptgeschäft" aussehen. Die Kreisgesundheitsbehörde ließ darum eine Prüfung des Betriebs in Altwiedermus vornehmen und fand ihre Annahme in allen Teilen noch weit übertroffen. Daraufhin wurde die sofortige Schließung der Darm- und Fellhandlung des Juden Adler durch die Polizei oorgenommen.
Landkreis Gießen
△ Ruttershausen, 3. Jan. Im diesjährigen Neujahrsgottesdienst wurde wie immer von dem Geistlichen ein kurzer Ueberblick über die kirchlichen Ereignisse von 1935 gegeben: Danach ist die Evangelische Gemeinde um 107 Kinder gewachsen, die durch die hl. Taufe ihr zugeführt wurden; 29 dieser Getauften entfallen allerdings auf Gießener Krankenhäuser und nur 78 auf das Kirchspiel Kirchberg selbst. Auf die einzelnen Gemeinden verteilen sich die Zählen wie folgt: Staufenberg 15, Lollar 36, Mainzlar 7, Daubringen 12, Ruttershausen 7; 74 Brautpaare wurden kirchlich eingesegnet, von Staufenberg 11, von Lollar 28, von Mainzlar 10, von Daubringen 18 und von Ruttershausen 6; 54 Personen wurden kirchlich beerdigt, danach
Ein Schüler von Philipp ^eiß feiert diamantene Hochzeit.
Der Führer gratuliert.
LPD. Friedberg, 3. Jan. Der Landwirt August Väth und Frau Emma, geb. Keller, in Bauernheim feierten in diesen Tagen das Fest der diamantenen Hochzeit. Eine besondere Freude wurde dem Jubelpaar mit dem in herzlichem Ton gehaltenen Glückwunschschreiben des Führers zuteil. Auch Reichsstatthalter und Gauleiter Sprenger übermittelte Glückwünsche.
In einem Gespräch mit dem Jubelbräutigam wurde die interessante Tatsache bekannt, daß Väth ein Schüler von Philipp Reiß, dem Erfinder des Telephons, ist. Er erinnert sich noch sehr gut der damaligen Versuche beim Ausbau der Erfindung und durfte wohl der letzte lebende Zeuge aus der Zeit der Erfindung des Telephons fein.
Zusammenstoß
am unbewachten Bahnübergang.
Büdingen, 3. Jan. (LPD.) An dem unübersichtlichen, schrankenlosen Bahnübergang innerhalb des Kreisortes Merken fr itz stieß ein Geschäftsmann mit feinem Auto mit dem von Gedern kommenden Zug zusammen. Das Auto wurde von der Lokomotive erfaßt und zur Seite geschleudert. Obwohl der Wagen schwer beschädigt wurde, tarnen die Insassen ziemlich glimpflich davon. Immerhin gibt dieser Unfall erneut Veranlassung, zu größter Vorsicht bei unbeschrankten Bahnübergängen zu mahnen.
Wieder ein verdreckter Iudenbetrieb geschloffen.
LPD. Büdingen, 3. Jan. Bei der vor einigen Wochen erfolgten polizeilichen Schließung der vollkommen verschmutzten Bäckerei des Juden Levi bekam die Polizei auch Einblick in den unmittelbar neben der Bäckerei liegenden Betrieb des Juden Adler aus Altwiedermus. Er unterhielt in Büdingen eine Zweigniederlassung seiner Darm« und Fellhandlung. Wenn die „Zweignieder
entfallen auf ©taufenberg 16, Lollar 15, Mainzlar _
12, Daubringen 7, Ruttershausen 4; 109 Konfir- fließen unter Leitung manben wurden eingesegnet und zwar aus der Ge-1 ® * ~ A r-'***'
472% Schatzanweisungen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft von 1936
rückzahlbar zum Nennwert am 2. Januar 1944
Zeichnungsangebot
Zum Zwecke der Konsolidierung bisher kurzfristig aufgenommener Kredite der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft und der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ begibt die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft
RM 500000000,- 41/2%ige Schatzanweisungen
rückzahlbar zum Nennwert am 2. Januar 1944.
Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft ist auf Grund des Reichsbahngesetzes vom 30. August‘1924 (RGBl. II S. 272), abgeändert durch Gesetz vom 13. März 1930 (RGBl. II 8. 369), am 11. Oktober 1924 errichtet. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und steht nach Maßgabe der §§ 31 ff. des Reichsbahngesetzes unter der Aufsicht der Reichsregierung.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt RM 15 Milliarden und besteht aus
RM 13 Milliarden Stammaktien und
RM 2 Milliarden Vorzugsaktien (Gruppe A), davon bisher begeben
RM 1081 Millionen.
Die Ausgabe vorstehender Reichsbahn-Schatzanweisungen erfolgt gemäß § 8 des Reichsbahngesetzes vom 13. März 1930 und dem Beschluß des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 27. November 1935 sowie auf Grund der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers durch Erlaß vom 20. Dezember 1935 — I 33284/35 —.
Die neuen Schatzanweisungen sind in Stücken zu RM 100, 500, 1000, 5000, 10000 und 20000 ausgefertigt und lauten sämtlich auf den Inhaber.
Sie werden vom 1. Januar 1936 ab mit jährlich 4% vom Hundert in halbjährlichen Teilen am 1. Juli und 2. Januar j. J. verzinst. Der erste Zinsschein wird am 1. Juli 1936 fällig.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt bei Fälligkeit gegen Rückgabe der Zinsscheine oder der Schatzanweisungen bei der Reichshauptbank in Berlin und sämtlichen Reichsbankanstalten, bei der Zentralkasse der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft in Berlin, bei den größeren Kassen der Reichsbahndirektionen sowie bei der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank Aktiengesellschaft in Berlin und ihren Zweigniederlassungen.
Jeder Schatzanweisung sind 16 halbjährige Zinsscheine Nr. 1 bis 16 für die Zeit bis einschließlich 31. Dezember 1943 beigegeben.
Für die Schatzanweisungen und die Zinsscheine gelten die Vorschriften der §§ 798 bis 804 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe, daß bei Verlust von Zinsscheinen der Anspruch aus § 804 Absatz 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen ist.
Sämtliche die Schatzanweisungen betreffenden Bekanntmachungen werden im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger mit Wirkung für jeden Inhaber veröffentlicht.
Zur Herbeiführung der Mündelsicherheit der Schatzanweisungen ist das Erforderliche veranlaßt.
Sie können im Lombard verkehr der Reichsbank belieben werden und sind auch im Lombard verkehr bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) als Deckung zugelassen.
Die Einführung der neuen 4%% Reichsbahn-Schatzanweisungen an den deutschen Börsen wird alsbald nach Erscheinen der Stücke veranlaßt werden.
Die vorstehend bezeichneten '
RM 500000000,— 41/2% Schatzanweisungen
der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft von 1936
werden hiermit im Auftrage der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft durch das unterzeichnete Konsortium zur öffentlichen Zeichnung unter den nachfolgenden Bedingungen aufgelegt.
Zeichnungsbedingungen
1. Der Zeichnungspreis beträgt
981/2%
unter Verrechnung von Stückzinsen (siehe Ziffer 4). Die Börsenumsatzsteuer trägt der Zeichner. b
mit
30% in der Zeit bis zum 24. Januar
und
J. H. Stein.
Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank.
Bayerische Vereinsbank.
Merck, Finck & Co.
Thüringische Staatsbank.
29V
1936
1936
1936
1936 .
Westfalenbank Aktiengesellschaft.
E. Heimann.
C. G. Trinkaus.
zuzüglich 4y2% Stückzinsen vom
1. 1. 36 (einschl.) bis zum Zahlungstage
21. Februar
13. März
3. April
30%
20%
restl. 20%
H. Aufhäuser.
Bayerische Staatsbank.
Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. B. Metzler seel. Sohn & Co.
L. Behrens & Söhne. Vereinsbank in Hamburg. Badische Bank.
Sal. Oppenheim jr. & Cie.
Oldenburgische Landesbank (Spar- u. Leihbank) A. G. Mecklenburgische Depositen- und Wechselbank.
Norddeutsche Kreditbank Aktiengesellschaft.
Bayer & Heinze.
Gebrüder Bethmann.
Delbrück Schickler & Co.
Deutsche Girozentrale — Deutsche Kommunalbank —. Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank
Aktiengesellschaft.
Dresdner Bank.
Hardy & Co.
Aktiengesellschaft.
Braunschweigische Staatsbank (Leihhausanstalt).
Eichborn & Co.
Sächsische Staatsbank.
Frankfurter Bank.
Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien.
M. M. Warburg & Co.
Straus & Co.
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt.
Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank).
Württembergische Notenbank.
Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft.
Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Deutsche Landesbankenzentrale A. G.
Deutsche Zentralgenossenschaftskasse.
Reichsbank.
Bank der Deutschen Arbeit A. G.
S. Bleichröder.
Preußische Staatsbank (Seehandlung).
Berliner Handels-Gesellschaft.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Reichs-Kredit-Gesellschaft Westholsteinische Bank.
2. Zeichnungen werden in der Zeit
vom 6. bis 16. Januar 1936
bei den in der Anlage zu diesem Angebot genannten Banken, Bankfirmen und deren deutschen Zweigniederlassungen während der üblichen Geschäftsstunden entgegengenommen. Die Zeichnung kann auch durch Vermittlung aller übrigen Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossenschaften bei den Zeichnungsstellen vorgenommen werden.
Früherer Schluß des Zeichmmgsgeschäfts bleibt vorbehalten.
3. Die Zuteilung erfolgt baldmöglichst nach Ablauf der Zeichnungsfrist und bleibt dem Ermessen der Zeichnungsstellen überlassen. Anmeldungen auf bestimmte Stücke können insoweit berücksichtigt werden, als dies mit dem Interesse der übrigen Abnehmer verträglich erscheint. Ein Anspruch auf Zuteilung kann aus etwa vorzeitig eingezahlten Beträgen nur hergeleitet werden, soweit durch die Zeichnungsstellen die Berücksichtigung der gezeichneten Beträge fest zugesagt worden ist.
4. Die Bezahlung der zugeteilten Schatzanweisungen hat spätestens
bei derjenigen Stelle, welche die Zeichnungen entgegengenommen hat, zu erfolgen. Teilzahlungen und Vollzahlung vor diesen Terminen sind zulässig; von den Zeichnungsstellen fest zugesagte Beträge können auch schon während der Zeichnungsfrist beglichen werden. Bei allen Teilzahlungen werden nur durch 100 teilbare Nennbeträge abgerechnet.
Die Zeichner erhalten zunächst nichtübertragbare Kassenquittungen, gegen deren Rückgabe später die Stücke durch die Zeichnungsstellen ausgegeben werden.
5. Die Lieferung der 4y2% Reichsbahn-Schatzanweisungen erfolgt baldmöglichst nach Vollzahlung.
Itn Januar 1936.
Berlin, Altona, Bochum, Braunschweig, Bremen, Breslau, Chemnitz, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Halle (Saale), Hamburg, Karlsruhe (Baden), Köln, Leipzig, München, Oldenourg i. 0., Schwerin (Meckl.), Stuttgart, Weimar.
J. Dreyfus & Co. Gebr. Amhold.
Mendelssohn & Co.


