Ausgabe 
4.1.1936
 
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eine bestimmte Temperatur abzustellen, befähigen es, den ganzen Vorgang zu leiten. Wirklich w i e ein wachsames Äuge blickt es von oben her auf das glühende Eisenstück herab. Sobald die rich­tige Helligkeit der Glut und damit die richtige Tem­peratur erreicht sind, schaltet es den Strom aus.

Zur Bestimmung der Stärke von Lichtquellen dienen die P h o t o Meter, die zu hoher Voll­kommenheit durchgebildet sind. Die zu untersuchende Lichtquelle mutz dabei in einem verdunkelten, mit den nötigen Einrichtungen versehenen Raum ge­bracht werden. Für Zwecke, wo es sich darum han­delt, rasch zu ermitteln, ob eine Lichtquelle die nötigen oder gewünschten Eigenschaften zeigt, wurde eine besondere tragbare Vorrichtung geschaffen, die überall, also auf der Straße, auf freiem Feld usw. Verwendung finden kann. Der Hauptbestandteil ist natürlich wieder eine Photozelle. Die Lieferung des für ihren Betrieb nötigen Stroms erfolgt aus einer Trockenbatterie. Das Ganze ist derart zusammen­gefaßt, daß es leicht von Ort zu Ort bewegt wer­den kann. Wenn nun irgendeine Lichtquelle unter­sucht werden soll, wird es einfach so vor sie hinge- stellt, daß das Licht unmittelbar darauf fällt. So­fort kann die Licht st ä r k e aufderRückseite a b g e l e s en werden. Auf diese Weise lassen sich Untersuchungen von Beleuchtungs­mitteln der verschiedensten Art, von Scheinwer­fern von Autos und was es sonst fei, durchführen, ohne daß deswegen die Glühlampen aus ihrem Sockel herausgeschraubt und eigens nach einem Pbotometrierraum gebracht werden müssen. Es läßt sich des weiteren untersuchen, wie breit der Licht­kegel in verschiedenen Entfernungen von der Licht- ouelle ist, welche Lichtstärken in seinen einzelnen Teilen herrschen und ähnliches.

Zum Zweck derartiger Untersuchungen ist die Rückseite der Einrichtung noch in ganz besonderer Weise ausgestattet. Der Gedankenreichtum der Er­finder in bezug auf die Photozelle und die Mannig­faltigkeit der Gebiete, in denen sie Anwendung fin­den 'kann, zeigt sich in einem Verfahren zur P r ü - fung gefärbter Flächen auf die Gleich­mäßigkeit der Färbung. Derartige Färbungen wer­den jetzt häufig nach dem Spritzoerfahren ausge­führt, wobei die Farbe in feinster Verteilung als eine Art von Rebel auf die mit ihr zu bedeckende Oberfläche aufgespritzt wird. Eine mit der Spritz­einrichtung verbundene Photozelle, auf die Licht von der jeweils gerade in Arbeit befindlichen Stelle fällt, läßt genau erkennen, ob der richtige Farbton schon erreicht ist oder ob zu seiner Erzielung eine noch dickere Schicht von Farbe auf den andersfarbigen Untergrund aufgebracht werden muß, der vielleicht noch etwas durchscheint und da­durch die Färbung beeinflußt. Die Photozelle sagt auch ohne weiteres, wann es genug ist, wo­durch der Verschwendung von Farbe durch un­nötiges Weiterspritzen vorgebeugt wird. Gerade an diesem Verfahren zeigt sich, in welcher Weise die geradezu verblüffende Empfindlichkeit

zu

Oberheffen

K r a u ß e bei sehr gutem Besuch im großen Saal

meinde Staufenberg 18, Lollar 43, Mainzlar 18, Daubringen 20, Ruttershausen 10. Abendmahlsgäste waren zusammen 2014; eine stattliche Zahl, der Geistliche rügte allerdings mit scharfen Worten den Rückgang dieser schönen und früher allgemein fest­gehaltenen Sitte. Die Wohltätigkeitsziffern sind hin­ter den vergangenen Jahren nicht zurückgeblieben. Besonderer Dank wurde den 14 konfirmierten Mäd­chen (Missionssammlerinnen) des Kirchspiels ausge­sprochen, die mit großer Treue alle zwei Monate in über 200 Familien die Sammlung durcbführen.

<D Grüningen, 3. Jan. Durch die G a u film­st e l l e der NSDAP, gelangte am Donnerstag­abend im Saale der Gastwirtschaft Bender der TonfilmKrach um Jolanthe" zur Aufführung.

nert worden, daß man die Photozelle auf einen ganz bestimmten Helligkeitsgrad einstellt, den sie immer aufrecht erhält. Die flachen Querbretter des Sonnenschutzes vor dem Fenster werden bei Ver­änderungen der Beleuchtung durch die einen Elek­tromotor beeinflussende Photozelle je nachdem mehr oder minder geöffnet oder geschlossen, so daß es im Raum nie zu hell und nie zu dunkel wird und während der Arbeitszeit immer eine gleich­mäßige Helligkeit herrscht.

von Obermusikmeister

der Zelle gegen die allergeringsten Helligkeitsunter. schiede Verwertung finden kann.

Bei verschiedenen Arten der Arbeit stört das Wechseln der Beleuchtung, wie es an manchen Tagen durch plötzliche Eintrübung, Wiederaufhel­lung, Regenschauer und sonstige Veränderungen des Wetters erfolgt. Bereits früher hat man Photozel­len verwendet, um bei Sonnenschein die Fen - sterläden zu schließen und sie gegen Abend öffnen. Dieses Verfahren ist jetzt derart oerfei-

Die Veranstaltung war außerordentlich stark be- sucht. Auch die Nachbargemeinde Dorf-Gill mar durch eine große Zahl Besucher vertreten. Am Ende der Vorführung forderte Ortsgruppenleiter Mar­steller die Besucher auf, in Zukunft die Veran- staltungen der Partei ebenso zahlreich zu besuchen, wie die erste Veranstaltung im neuen Jahre. Die nächste Filmvorführung findet im Februar für die Ortsgruppe Grüningen in der Zelle Dorf-Gill statt.

> Ober-Bessingen, 3. Jan. Der Beginn dieser Woche bescherte unserer Gemeinde gleich zweimal eine ägyptische F i n st e r n i s. Nach der Holzversteigerung am Montag, als die Teilnehmer an der Versteigerung sich zu der ge­wohnten Geselligkeit in derHorstenburg" einge- funden hatten, setzte der Strom zum ersten Male aus, verursacht durch spielende Kinder. Pünktlich um 24 Uhr, als das alte Jahr schied, trat dann eine zweite Störung im Stromnetz ein, die bis zum nächsten Morgen erst behoben werden konnte. Diesmal richteten Feuerwerkskörper im benach­barten Münster den Schaden an.

Kreis Friedberg.

(X) Gambach, 3. Jan. Hier verstarb am Donnerstag die älteste Einwohnerin unseres Dorfes, Frau Kath.-Elise Biedenkopf Wwe. im 90. Lebensjahre.

Kreis Schotten.

* Schotten, 4. Jan. Zu dem Bericht imGie­ßener Anzeiger" vom 31. Dezember über die Scharlach-Erkrankungen in Michel­bach teilt uns das Gesundheitsamt des Kreises Schotten heute mit, daß die Erkrankungen in Mi­chelbach nicht wie berichtet von Schotten ein­geschleppt wurden, sondern vielmehr die Erkrankun­gen in Michelbach zuerst auftraten.

Kreis Aisfeld.

A Alsfeld, 3. Jan. Am Neujahrstage fand das schon bald traditionelle Konzert der Re­gimentsmusik des Inf.-Regt s. Nr. 36 in

desDeutschen Hauses" statt. Die diesjährige Vor­tragsfolge zeigte wieder eine sorgfältige Zusammen­stellung. In dem Violinkonzert D=dur von Mozart erwies sich Herr B o st als ein Violinvirtuose von beachtlicher Höhe. Auch die übrigen solistischen Dar­bietungen, die diesmal einen besonderen Raum im Konzert einnahmen, brachten sehr gute Leistungen, die verdienten stürmischen Beifall fanden, so daß mehrere Zugaben erforderlich wurden. Der zweite Teil des Konzerts, der d"r Blasmusik gewidmet war, enthielt zwei neue Fanfarenmärsche:Volk ans Gewehr" und dieSaarlandfanfare", die leb­haften Beifall fanden. Das farbenprächtige Reck- lingfche Tongemälde(Erinnerung an das Militär­leben" beschloß das abwechslungsreiche Konzert.

lassung" aber schon so vor Dreck starrte und durch den unerträglichen Gestank und ganze Ungeziefer­kolonien eine Gefahr für die Gesundheit des gan­zen Stadtviertels war, wie mochte es dann erst imHauptgeschäft" aussehen. Die Kreisgesundheits­behörde ließ darum eine Prüfung des Betriebs in Altwiedermus vornehmen und fand ihre An­nahme in allen Teilen noch weit übertroffen. Dar­aufhin wurde die sofortige Schließung der Darm- und Fellhandlung des Juden Adler durch die Polizei oorgenommen.

Landkreis Gießen

Ruttershausen, 3. Jan. Im diesjährigen Neujahrsgottesdienst wurde wie immer von dem Geistlichen ein kurzer Ueberblick über die kirch­lichen Ereignisse von 1935 gegeben: Da­nach ist die Evangelische Gemeinde um 107 Kinder gewachsen, die durch die hl. Taufe ihr zugeführt wurden; 29 dieser Getauften entfallen allerdings auf Gießener Krankenhäuser und nur 78 auf das Kirch­spiel Kirchberg selbst. Auf die einzelnen Gemeinden verteilen sich die Zählen wie folgt: Staufenberg 15, Lollar 36, Mainzlar 7, Daubringen 12, Rutters­hausen 7; 74 Brautpaare wurden kirchlich eingeseg­net, von Staufenberg 11, von Lollar 28, von Mainz­lar 10, von Daubringen 18 und von Ruttershau­sen 6; 54 Personen wurden kirchlich beerdigt, danach

Ein Schüler von Philipp ^eiß feiert diamantene Hochzeit.

Der Führer gratuliert.

LPD. Friedberg, 3. Jan. Der Landwirt August Väth und Frau Emma, geb. Keller, in Bauernheim feierten in diesen Tagen das Fest der diamantenen Hochzeit. Eine be­sondere Freude wurde dem Jubelpaar mit dem in herzlichem Ton gehaltenen Glückwunschschreiben des Führers zuteil. Auch Reichsstatthalter und Gau­leiter Sprenger übermittelte Glückwünsche.

In einem Gespräch mit dem Jubelbräutigam wurde die interessante Tatsache bekannt, daß Väth ein Schüler von Philipp Reiß, dem Erfinder des Telephons, ist. Er erinnert sich noch sehr gut der damaligen Versuche beim Ausbau der Erfindung und durfte wohl der letzte lebende Zeuge aus der Zeit der Erfindung des Telephons fein.

Zusammenstoß

am unbewachten Bahnübergang.

Büdingen, 3. Jan. (LPD.) An dem unüber­sichtlichen, schrankenlosen Bahnübergang in­nerhalb des Kreisortes Merken fr itz stieß ein Geschäftsmann mit feinem Auto mit dem von Gedern kommenden Zug zusammen. Das Auto wurde von der Lokomotive erfaßt und zur Seite geschleudert. Obwohl der Wagen schwer beschädigt wurde, tarnen die Insassen ziemlich glimpflich da­von. Immerhin gibt dieser Unfall erneut Veranlas­sung, zu größter Vorsicht bei unbeschrankten Bahn­übergängen zu mahnen.

Wieder ein verdreckter Iudenbetrieb geschloffen.

LPD. Büdingen, 3. Jan. Bei der vor einigen Wochen erfolgten polizeilichen Schließung der voll­kommen verschmutzten Bäckerei des Juden Levi bekam die Polizei auch Einblick in den unmittelbar neben der Bäckerei liegenden Betrieb des Juden Adler aus Altwiedermus. Er unterhielt in Bü­dingen eine Zweigniederlassung seiner Darm« und Fellhandlung. Wenn dieZweignieder­

entfallen auf ©taufenberg 16, Lollar 15, Mainzlar _

12, Daubringen 7, Ruttershausen 4; 109 Konfir- fließen unter Leitung manben wurden eingesegnet und zwar aus der Ge-1 ® * ~ A r-'***'

472% Schatzanweisungen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft von 1936

rückzahlbar zum Nennwert am 2. Januar 1944

Zeichnungsangebot

Zum Zwecke der Konsolidierung bisher kurzfristig aufgenommener Kredite der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft und der GesellschaftReichsautobahnen begibt die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft

RM 500000000,- 41/2%ige Schatzanweisungen

rückzahlbar zum Nennwert am 2. Januar 1944.

Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft ist auf Grund des Reichsbahngesetzes vom 30. August1924 (RGBl. II S. 272), abgeändert durch Gesetz vom 13. März 1930 (RGBl. II 8. 369), am 11. Oktober 1924 errichtet. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und steht nach Maßgabe der §§ 31 ff. des Reichsbahngesetzes unter der Aufsicht der Reichs­regierung.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt RM 15 Milliarden und besteht aus

RM 13 Milliarden Stammaktien und

RM 2 Milliarden Vorzugsaktien (Gruppe A), davon bisher begeben

RM 1081 Millionen.

Die Ausgabe vorstehender Reichsbahn-Schatzanweisungen erfolgt gemäß § 8 des Reichs­bahngesetzes vom 13. März 1930 und dem Beschluß des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 27. November 1935 sowie auf Grund der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers durch Erlaß vom 20. Dezember 1935 I 33284/35.

Die neuen Schatzanweisungen sind in Stücken zu RM 100, 500, 1000, 5000, 10000 und 20000 ausgefertigt und lauten sämtlich auf den Inhaber.

Sie werden vom 1. Januar 1936 ab mit jährlich 4% vom Hundert in halbjährlichen Teilen am 1. Juli und 2. Januar j. J. verzinst. Der erste Zinsschein wird am 1. Juli 1936 fällig.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt bei Fälligkeit gegen Rückgabe der Zinsscheine oder der Schatzanweisungen bei der Reichshauptbank in Berlin und sämt­lichen Reichsbankanstalten, bei der Zentralkasse der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft in Berlin, bei den größeren Kassen der Reichsbahndirektionen sowie bei der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank Aktiengesellschaft in Berlin und ihren Zweigniederlassungen.

Jeder Schatzanweisung sind 16 halbjährige Zinsscheine Nr. 1 bis 16 für die Zeit bis einschließlich 31. Dezember 1943 beigegeben.

Für die Schatzanweisungen und die Zinsscheine gelten die Vorschriften der §§ 798 bis 804 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe, daß bei Verlust von Zinsscheinen der Anspruch aus § 804 Absatz 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen ist.

Sämtliche die Schatzanweisungen betreffenden Bekanntmachungen werden im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger mit Wirkung für jeden Inhaber ver­öffentlicht.

Zur Herbeiführung der Mündelsicherheit der Schatzanweisungen ist das Erforderliche veranlaßt.

Sie können im Lombard verkehr der Reichsbank belieben werden und sind auch im Lombard verkehr bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) als Deckung zugelassen.

Die Einführung der neuen 4%% Reichsbahn-Schatzanweisungen an den deutschen Börsen wird alsbald nach Erscheinen der Stücke veranlaßt werden.

Die vorstehend bezeichneten '

RM 500000000, 41/2% Schatzanweisungen

der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft von 1936

werden hiermit im Auftrage der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft durch das unter­zeichnete Konsortium zur öffentlichen Zeichnung unter den nachfolgenden Bedingungen aufgelegt.

Zeichnungsbedingungen

1. Der Zeichnungspreis beträgt

981/2%

unter Verrechnung von Stückzinsen (siehe Ziffer 4). Die Börsenumsatzsteuer trägt der Zeichner. b

mit

30% in der Zeit bis zum 24. Januar

und

J. H. Stein.

Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank.

Bayerische Vereinsbank.

Merck, Finck & Co.

Thüringische Staatsbank.

29V

1936

1936

1936

1936 .

Westfalenbank Aktiengesellschaft.

E. Heimann.

C. G. Trinkaus.

zuzüglich 4y2% Stückzinsen vom

1. 1. 36 (einschl.) bis zum Zahlungstage

21. Februar

13. März

3. April

30%

20%

restl. 20%

H. Aufhäuser.

Bayerische Staatsbank.

Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. B. Metzler seel. Sohn & Co.

L. Behrens & Söhne. Vereinsbank in Hamburg. Badische Bank.

Sal. Oppenheim jr. & Cie.

Oldenburgische Landesbank (Spar- u. Leihbank) A. G. Mecklenburgische Depositen- und Wechselbank.

Norddeutsche Kreditbank Aktiengesellschaft.

Bayer & Heinze.

Gebrüder Bethmann.

Delbrück Schickler & Co.

Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank. Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank

Aktiengesellschaft.

Dresdner Bank.

Hardy & Co.

Aktiengesellschaft.

Braunschweigische Staatsbank (Leihhausanstalt).

Eichborn & Co.

Sächsische Staatsbank.

Frankfurter Bank.

Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien.

M. M. Warburg & Co.

Straus & Co.

Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt.

Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank).

Württembergische Notenbank.

Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft.

Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Deutsche Landesbankenzentrale A. G.

Deutsche Zentralgenossenschaftskasse.

Reichsbank.

Bank der Deutschen Arbeit A. G.

S. Bleichröder.

Preußische Staatsbank (Seehandlung).

Berliner Handels-Gesellschaft.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Reichs-Kredit-Gesellschaft Westholsteinische Bank.

2. Zeichnungen werden in der Zeit

vom 6. bis 16. Januar 1936

bei den in der Anlage zu diesem Angebot genannten Banken, Bankfirmen und deren deutschen Zweigniederlassungen während der üblichen Geschäftsstunden entgegen­genommen. Die Zeichnung kann auch durch Vermittlung aller übrigen Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossenschaften bei den Zeichnungsstellen vorge­nommen werden.

Früherer Schluß des Zeichmmgsgeschäfts bleibt vorbehalten.

3. Die Zuteilung erfolgt baldmöglichst nach Ablauf der Zeichnungsfrist und bleibt dem Ermessen der Zeichnungsstellen überlassen. Anmeldungen auf bestimmte Stücke können insoweit berücksichtigt werden, als dies mit dem Interesse der übrigen Ab­nehmer verträglich erscheint. Ein Anspruch auf Zuteilung kann aus etwa vorzeitig eingezahlten Beträgen nur hergeleitet werden, soweit durch die Zeichnungsstellen die Berücksichtigung der gezeichneten Beträge fest zugesagt worden ist.

4. Die Bezahlung der zugeteilten Schatzanweisungen hat spätestens

bei derjenigen Stelle, welche die Zeichnungen entgegengenommen hat, zu erfolgen. Teilzahlungen und Vollzahlung vor diesen Terminen sind zulässig; von den Zeich­nungsstellen fest zugesagte Beträge können auch schon während der Zeichnungsfrist beglichen werden. Bei allen Teilzahlungen werden nur durch 100 teilbare Nenn­beträge abgerechnet.

Die Zeichner erhalten zunächst nichtübertragbare Kassenquittungen, gegen deren Rückgabe später die Stücke durch die Zeichnungsstellen ausgegeben werden.

5. Die Lieferung der 4y2% Reichsbahn-Schatzanweisungen erfolgt baldmöglichst nach Vollzahlung.

Itn Januar 1936.

Berlin, Altona, Bochum, Braunschweig, Bremen, Breslau, Chemnitz, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Halle (Saale), Hamburg, Karlsruhe (Baden), Köln, Leipzig, München, Oldenourg i. 0., Schwerin (Meckl.), Stuttgart, Weimar.

J. Dreyfus & Co. Gebr. Amhold.

Mendelssohn & Co.