Ausgabe 
13.12.1910 Zweites Blatt
 
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Itr. 292 Swrtter Blatt

160. Jahrgang

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Die ^Oietzener KamittendlStter- werden dem ,Un^eiger^ DiermaJ wöchentlich beigelegt, bat Krttsblett ffti He Krrts Gießen" zweimal wöchentlich. Die .Landwirtschaftliche» bett* tragen" erichetnen monatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhessen

Dienstag, 13. Dezember 1910

Rotattonrdruck unb «erlag der VrühNch«

UnwersuätS - Buch- und ©teinbrudetel

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Sxveditton und Druckerei: Schul- strotze 7. Expedition und Verlag: OL

Redaktion: E-« 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGretzen.

e

Gemeindeverbänden

Produktion und des Verbrauches von Zigaretten sieht Anwachsen der Großbetriebe in der Zigorettenmdusirie Hollen der kleinen und mittleren Geschäfte. Der günstigere

der daS auf

Einkauf des Rohtabaks und die weitgehende Benutzung von Maschinen geben, verbunden mit einer großzügigen Reklame, den großen Fabriken eine Ueberlegercheit, gegen die die Heinen Betriebe nur sehr schwer aufkommen können.

Gegenstand sich befindet. Die Regelung zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit diesen nach den Bestimmungen der Landesgesetzgebung ein Besteuerungsrecht zusieht, sowie in An­sehung von Grundstücken, die keiner Gemeinde angeboren, erfolgt durch die Landesgesetzgebung bis zum Erlasse des Gesetzes durch

Sigarettenverbrauch.

Trotz der in den Jahren 1906 und 1909 eingetretenen Zoll- und Steuererhöhungen auf Zigaretten nimmt das Zigaretten rauchen in Deutschland immer größeren Umfang an. Zum Teil scheint die Zunahme allerdings auf Rotten der Zigarre zu erfolgen. Nach den neuetten statistischen Feststellungen hat die Fabrikation von Zigaretten in Deutschland auch im letzten Steuerjahr (1. Juli 1909 bis 30. Juni 1910) wieder bedeutend angenommen. Die Zigaretten­fabriken waren in der Lage, durch weitgehende Benutzung von Maschinen die Herstellungskosten wesentlich zu verbilligen und dadurch wenigstens einen Teil der steuerlichen Mehrbelastung aiiSzugleichen. Außerdem wirkte, nach den amtlichen Fest- fleUungen, die vorjährige Erhöhung der Zigarettensteuer auf die Preise der Zigaretten nicht so stark rote der oierprozentige Zollzuschlag auf die Preise der Zigarren. Die Zigarren­fabriken waren deshalb gezwungen, wollten sie eine allzu starke Preiserhöhung für ihre Fabrikate vermeiden, die Ver­wendung ausländischen Tabaks auf em Mindestmaß zu be­schränken. was natürlich eine Verschlechterung der Zigarren, namentlich der billigsten und billigen Sorten, bewirkte. So kommt eS. daß die große Masse der Verbraucher, die für den Genuß deS Rauchens nur beschränkte Mittel zur Verfügung hat, immer mehr die Zigarette vorzieht. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Zigarettensteuer und mit der Zunahme

Gründung der Zweiostelle Gießen für Säuglings- und Mutterschutz.

eh. Gießen, 12. Dez.

Im Sitzungssaale des Regierungsgebäudes fand ge^-rn nach­mittag eine von zahlreichen Damen und Herren aus ah.u Kreisen der Äevölkerung bcfudjte Versammlung statt, bte die Gründung

wirken. t

Staatsanwalt St einbrecht: Auch für die Staatsanwalt­schaft ist nur das maßgebend, was hier vorgekommen ist.

Rechtsanwalt Cohn meint, es sei wohl am besten, den Rrichö- kan-ler einfach als Zeugen zu laden, damit er dem GteridX erzähle, ans welcher Basis er zu seinem günstigen Urteil über die Berliner Polizei gekommen sei.

Der Vorsitzende gibt darauf die Erklärung ab, daß das Gericht keinesfalls etwas anderes bei seiner Urteilsfällung erwägen werde, als was im Gerichtssaale selbst vorgekommen sei.

Ter Rittergutsbesitzer Schmidt (Wilmersdorf) bekundet, daß er ebenfalls Augenzeuge der Unruhen gewesen sei, daß aber seitens der <Ätmtzleute niemals lieber griffe vorgekommen seien. Man könne im Gegenteil behaupten, daß die Schutzleute sanft und mit großer Ueberlegung vorgingen. Der Zeuge erzählt sodann, er hatte einen Vorfall mit einem Krinrinalboamten, der ihm entgegen^ trat und den Stock erhob. Er, Zeuge, habe dem Beamten bo deutet, daß er ein ruhiger Staatsbürger sei, worauf dieser ihn passieren ließ.

Die folgende Zeugin, ein Fräulein Günther, befand sich auf dem Nachhausewege, als sie in der Huttenstraße durch eine Schutzmannskette hindurch mußte. Die Sdmtzlcute hätten sie zu­nächst mit unflätigen Redensarten belästigt und ihr iugerufen: Haut doch die alte Trine, daß sie liegen bleibt. Sckstießlich habe sie sogar noch einen Säbelhieb auf den Rücken bekommen. In ähn­licher Weife wurde ein junger Mami behandelt, der an der Halte­stelle stand und auf die Elektrische wartete. Ein Polizist ftrhr ihn an, sagte ihm, erjolle sich weiter scheeren und schlug dann auf ilyn ein, bis der Mann mit einem Wagen weiterfahren konnte. Die Zeugin hat sich dem betreffenden Mann zur Ver­fügung gestellt, woraus der Sckmtzmann ihr zurief: Das fehlte noch! und sie mit dem Säbel bedrohte.

Nach einer kurzen Pause wurde dann dem Antrag des An­geklagten Kratzert, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen, Folge .gegeben, dagegen die Haftentlassung des Gastwirts Pilz abgelehnt.

Nachdem dann noch Rechtsanwalt Dr. Ball in sehr scharf gegen die Polizei als Zeuge fiel) geäußert hatte, während Kammer­gerichtsrat Dr. D ab er f o und Rektor Schröder deren Ver­halten billigten, wurden die weiteren Verhandlungen auf morgen früh vertagt.

Die Reichswertznwcichssteuer.

:: Berlin, 12. Dezember.

Der Wertzuwachssteuerausschuß nahm zunächst die ausgesetzte Abstimmung über den § 21 vor. Er erhielt folgende Fassung:

Die Entrichtung der Zuwachssteuer liegt demjenigen ob, dem das Eigentum oder die Berechtigung vor dem die Steuer- vilicht begründenden Rechtsvorgange zustand. Mehrere Steuer- vflichtige haften als Gesamtschuldner.

Für den Fall, daß die Steuer vom Veräußerer nicht betge­trieben werden kann, haftet bet Veräußerungen die nach dem 3nfrafttretcn des Gesetzes erfolgen, der Erwerber für die Steuer bis zum Betrage von 2 vom Hundert des Veräußerungs- Preises.

Tie Haftung fällt fort, sobald der Veräußerer einen ent- w re ct) end en Betrag gezahlt oder sichergestellt hat. Die Bestim- nrung findet feine Anwendung im Falle des Erwerbes in der Zwangsvollstreckung." .

Nach: 38 kann in Fällen in denen die sofortige Einziehung der Steuer mit erheblichen Härten verbunden sein würde, Stu n» ö u n g ober Zulassung von Teilzahlungen erfolgen. Diese Vor- schriil wird obligatorisch gemacht. Die §§ 39 und 40 bleiben unverändert. 3n §41 wird vorgesehen, daß von den Steuer- strafen auch abgesehen werden kann, wenn die unrichtigen Angaben nicht m der Absicht, die Steuer zu hinterziehen, gemacht worden ,'ind. Festgestett't wird, daß bei Ordnungsstrafen das Legalitäts» orinziv nicht platzgckeift, die Steuerbehörde vielmehr von der

die Regierung. . t t .

In beu folgenden Absätzen des § 9 wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Befugnis gegeben, Zuschläge z u erheben. Von Z e nt ru ms seit e wird be­antragt, dieses Zuschlagsrecht der Gemeinden zu streichen und zur Begründung ausgesührt, daß das Reich vielleicht in die ^.age komme, die Steuersätze zu erhöhen und dem wurde das Zuschlags- rechl der Gemeinde später hinderlich sein. Ein Vertreter. der preußischen Regierung erklärt sich, zugleich tm £>inne der übrigen Regierungen gegen den Antrag. Es müsse der Gemeinde das Recht belassen werden, bie Steuer nach den lokalen Verhältnissen auszugeftalten. In bem| eiben Sinne Ipricht der Redner der Sozialdemokraten. Em Vertreter der Reichst artei äußert sich gegen die Gemclndczuschlagc. weil er eine zu weitgehende Belastung des Grundbesitzes furchtet. Von einem Mitglieds der Volkspartei wird auf die Verhaltni||e in den s chwerbela st eten Industriestädten bmgewiesen. Ein Zentrums Mitglied spricht sich dahm aus daß lerne Partei sich verpflichtet habe, dem R e i ch e eine neuer Steuerquelle zu eröffnen, aber nicht den Gemeinden weitere Beladungen des Grundbesitzes zu gestatten. Die Mehrheit des Zmtrums mu||e ihre Zustimmung zum Gesetze davon abhängig machen, datz min­destens der dritte Absatz des § 49 gestrichen werde

Zn bei- Abstimmung wirb biefer britte Absatz a n ge­nommen iirtb zwar mit 14 gegen 13 Stimmen. Die Mehrheit letzt sich zusammen aus ber Volkspartei, ben Nationalliberalen und den Sozialdemokraten, mit denen auch die wtrtichaftliche Ver­einigung unb bie Polen stimmen. Der Absatz lautet:

Die Zuschläge könneii barm bestehen, baß erstens alle oder einzelne Steucrbeträge des Tarifs erhöht werden, zweitens, me Ermäßigungen außer Betracht bleiben, drittens, die Hinzurech­nungen für die verfchiedenen Grunbltücksarten verfchieden gcitaltct werden oder außer Betracht bleiben, oder daß ihnen kleinere föunberttcile zugrunde gelegt werden."

Ebenso mirb der folgende Ablatz, unter Ablehnung eine- An­trages der Votkspartei, unverändert angenommen. Er lautet .

Die Zuschläge dürfen, wenn die ber Berechnung ber Rrichs- fteuci zugrunde gelegte 'Wertsteigerung nicht mehr als zehn vom Hundert des Erwerbspreises beträgt, fünf vom Hundert, wenn sie mehr als zehn bis einfchließlich fünfzig vom Hundert des Er-

einet Zweigstelle Gießen ber Großh Zentralstelle für Säuglius^ und Mutterschutz -um Zweck hatte.

Provinzialbirektor Dr. U f in ger begrüßte die 93erfammlung und gab bekannt, daß zu ber heutigen Versammlung bie Pro­fessoren der Lanbesuniversität, bie staatlichen Behörden, die Bürger­meister von Gießen unb bet größeren Landgemeiuben, die Aerzte, bie Handelskammer, bie Vertreter bes Kreises in der Ersten mut 2. Kammer, die Gerichte, die Geistlichkeit, die auf diesem Gebiet: tätigen Vereine, die Krankenkassen und Vertreter bae Arbeiterschaft Einladungen erhalten hatten. Der ärzst-, liebe Kreisverein bringe den Vorschlägen der Zentra^ volle Sympathie entgegen und sei ihr als Mitglied bei­getreten. Ter Zweck der Versammlung sei die Vollendung ben Organisation für Mutter- unÄ Säuglingsfürsorge int Kreise Gießen. Es solle eine Zweigstelle der Darmstädter Zentrale errichtet werden^ die bas gesamte Gebiet der Mutter- unb Säuglingsfürsorge be­arbeiten solle, um eine groß-üaige Organisation zu schaffen.

Professor Dr. Köppe führte dann aus, daß bie Mutter- und Säuglingsfürsorge 1015 Fahre alt sei und erst seit etwa sechÄ Jahren ernsthaft betrieben werde. Es handle sich um feine Modesache, bie Statistik ber Säuglingssterblichkeit unb der Rück­gang ber Geburten gebe zubenken. Es handle fid) dabei um nichts, dem man tatenlos gegenüber stehen müsse, man habe vielmehr die Pflicht, dagegen anzukämpsen. Namentlich auch aus nationalen Gründen müsse dies geschel)en, denn auf einem möglichst große» Bevölkerungszuwachs beruhe die Kraft einer Nation. Es sei ökoiwmisch, im Ansang etwas für die (Säuglingpflege zu tun, wo noch Hilfe leicht möglich ist. Tie dafür aufgetoenbeten Summen machen sich bezahlt. Ursachen der zu großen Kindersterblich­keit sei der Mangel an geeigneter Nahrung und geeigneter Pflege, sowie die schlechten fojialen Verhältnisse. Die Bekämpfung ben Kindersterblichkeit ist Sache jedes Einzelnen und die Aerzte hätten habet die Führung zu übernehmen. Regierung, Gemeinden, Geist­liche, Verwaltungsbehörden, und Gerichte müssen dabei helfen. In der Bevölkerung fehle das Bewußtsein, baß auch bas kinbliche Leben tm ersten Jahr etwas wert ist, das später im Leben etwas leisten kann. Was nützen alle Einrichtungen für die Säuglings­pflege, wenn sie voü ber Bevölkerung nicht benutzt werden. In Hessen wckl man alle berufenen Faktoren heranziehen zur Mit­arbeit unb man hofft, daß man damit weiter komme, als in anderen Staaten.

Regierungsrat P i st o r von Darmstadt führte aus, die Zentrale wolle nichts neues bringen, sondern nur eine Zusammenfassung ber Bestrebungen auf btefem Gebiete herbeiftihren. Die bis jetzt vorhandenen Organisationen leiden an drei Fehlern. Vor allem wird das ärztliche Element an der Leitung nicht so beteiligt, wie es nötig ist. Weiter würden vielfach die Aerzte aus Mangel an Mitteln für ihre Tätigkeit nicht genügend besoldet. Die Zen­tralen seien eingerichtet worden, ohne örtliche Organisationen zu (baffen. Ter hessische Staat sei bereit, die Bewegung zu unter- tützen. In den Leitsätzen der Zentrale sei u. a. ausgesprochen worden, daß redes hilfsbedürftige Kind einen gesetzlichen Vormund haben müsse. Durch die Beratungsstelle könne die Vormundschafts- behörde dafür sorgen, daß die in Pflege befinbliä)en Kinriw regel­mäßig ärztlich überwacht werden. Tie örtlichen Beratungsstellen hätten durch die Verbindung mit der Zentrale Vorteile, wie sich in Tarrnstadt unb Mainz gezeigt habe. Warmen Dank habe er namens ber Zentrale für das «ruszusprechen, was in Gießen aufi diesem Gebiet schon geschehen sei. Namentlich danke er Prof. Koppe unb Frau Oberbürgermeister Mecum für ihre außerordent­liche Tätigkeit auf diesem Gebiet. Für Gießen denke er sich bie Sache so, daß die bestehende Beratungsstelle'ähnlich wie in Tarm- tabt ausgebaut und eine Verbindung mit ber Vormundschafts- lehörde, ben Hebammen, ben Aerzten, ber Tuberkulosefürsorge, ber Wohnmigsfürsorge u. ber Armenpflege angestrebt werden müiic, Weiter müsse der Ausbau der Propaganda aus dem Lande erftrefcfl rverden. Tie Zweigstelle solle sich mit ten für heute Eingeladenen als Mitglieder unter dem Vorsitz des Provinzialdirektors St, Ui'rnger gründen. Die Zentrale hat ber Zweigstelle Gießen einen vorläufigen Kredit von 500 Mark' eingerichtet. Ohne dem selb- süändigen Vorgehen der Zweigstelle vvrzugreifen, empfehle er die Arbeit nach den Leitsätzen der Zentrale.

In der fid) anschließenden Aussprache versicherte Tt. Reiff-Lang- Göns, der neu zu gründenden Zweigstelle bei vollen Sympathie latti Mitarbeit bes ärztlichen Kreisvereins. Universitätsprofessor Dr. Franque gab |einer Freude über die geplante einheitliche Or­ganisation Ausdruck. (53 sei wichtig, daß die Säuglinge vom ersten Augenblick von der Fürsorge erfaßt wurden. Hierfür habe bis jetzt eine geeignete Stelle gefehlt.

Krankenkasse-Geschäftsführer Fourier wies auf die Wichtig­keit der Mitarbeit der Krankenkasien hin.

Pfarrer Schwabe wies auf das in Gießen für die Sackw bestehende lebhafte Interesse hin, die sich in Taten der Aidit geäußert habe. Man habe hier durch die Milchküche unb bas Säuglingsheim erhebliches geleistet, um so schmerzlicher habe ihm ber 6on Rcgierungsrat Pistor geschriebene Arttkel in ber Samstag- nummer bes Gieß. Anz. berührt, in bem ausgesprvd)en worben sei, daß man hier bie Mittel nicht in entsprechender Weise verwendet habe. Das hiesige Säuglingsheim sorge auch für kranke Kinder unb man sei sich bewußt, im Einklang mit ben Leitsätzen der Zentrale vorgegangen zu sein.

Kirchenrat D. Schlosser führt aus, er habe den Artikel ebenfalls mit Befremden gelesen. Das SäuAlingshrim habe durch­aus segensreid) gearbeitet unb hinter ifyr ständen ebenfalls ärzt­liche Kreise. Eine vertrauensvolle Mitarbeit dieser Kreise sei erst nach voller Klärung dieser Sache möglich.

Regierungsrat Pistor legt feinen iLotandpmrkt dahin fest, daß in jedes Söuglingshrim auch Krankenbetten gehören. Diese in der Zentrale anerkannte (Stellung habe er in bem Artikel ver­treten.

Professor Dr. Koppe gibt seiner Freude Ausdruck, daß das Gießener Säuglingsheim feinen Standpunkt in ber Frage ber Fürsorge für kranke Säuglinge geänbert habe.

Dr. Richter glaubt nicht, baß mit bem fraglichen Artikel ber Sache genützt worden sei, da im Publikum dadurch der Anschein erweckt worden fei, es handle sich bei bem Säuglings­heim um eine Spielerei. .

Professor Dr. (So etb e er fragt, wie bie hiesige Zweigstelle gebaut sei, ob bas Säuglingsheim weiter bestehen bleiben unb ob auch bie beiden Beratungsstellen bestehen bleiben sollen.

Sanitätsrat Dr. Haberkorn ist ber Ansicht, baß kleine Kinder in einem (Säuglingsheim besser aufgehoben seien, wie in der Emzelpslege. Das hiesige Säuglingsheim habe durchaus günstige Erfolge auszuiveisen. Bei einer Umwandlung des Säuglingsheims t in ein Krankenhaus werde es sofort aufbörai. Die jetzigen Patrone würben sofort ihre Beiträge zurück^iehen, wenn mau ' aus bem Heim eine Krankenanstalt mache. Man habe ja hier ; sck)vn eine Kinberkllnik.

Pfarrer Sck)wabe roenbet sich noch einmal gegen die^durch ben angezogenen Artikel hervvrgerufene Ansicht, baß das Säug­lingsheim etwas mindenvertiges geleistet Ijabe.

Kirchenrat D. Schlosser ist ebenfalls ber Anjicht, daß ber Artikel von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei. Auch er habe von vornherein auf bem Standpunkt qtihanbai daß Säuglingsheim unb SäuglingsNinik Flamin enge horten. Aber in Anbetrackt ber zur Verfügung ftehenben. Mittel habe man sich späterhin auf bie Fürsorge gefährdeter Kinder beschräiüt.

Rcgierungsrat Pistor erkennt an, bah ber Staat die un­bedingte Pflicht habe, für eine Kinderklinik zu sorgen, leides

iverbspreises beträgt, 7Va vom Hundert, und wenn fie mehl als fünfzig vom Hundert des ErwecbspreiseS beträgt, »eh» vom Hmidert bieser Wertsteigerung nicht übersteigen.

Der fünfte Absatz erhält solgende Lesung:Reichssteuer und Zuschlag dürfen zusammen dreißig vom Hundert der der Beredmung der Reichssteuer zugrunde gelegten Wertstcigerung nicht überschreiten. Der Beschluß zweiter Lesung hatte den Höchstbetrag auf sechsunddreißig vom Hundert festgeietzt.

Der sechste Absatz des § 49 erhält folgende Fassung:Er- reicht in Gemeinden lGemeindeverbänden), in denen eine Zuwachs­steuer vor dem 1. April 1909 beschlossen unb vor bem 12. April 1910 in Kraft getreten war, beren Anteil am Ertrage ber Zu- wachssteuer gemäß Absatz 1 nicht den auf Grund ber vor dem 1. April 1909 besdstoisenen Satzung erzielten jährlichen Durch- chnittsertrag, so ist ihnen bis zum 1. April 1915 ber Unterschied aus dem auf das Reich entfallenen Anteil am Ertrage zuzu- wrisen. Statt dessen kann den Gemeinden (Gemeindevcrbänden) nach Bestimmung des Reichskanzlers für die Dauer des bezeich­neten Zeitraums anstelle der Vorschriften dieses Gesetzes die bis­herige Satzung weiterhin mit der Maßgabe belassen werden, daß der Ertrag den Gemeinden (Gemeindeverbänden) in Höhe des vor dem 1. April 1911 erzielten Durchschnittsertrages zufließt und der überschiebende Betrag an das Reich abzusühren ist.

Der Rest des Absatzes bleibt unverändert und der letzte Absatz wird folgendermaßen gefaßt:Die Festsetzung des Durchschnitts­betrages (Abs. 6 erfolgt burch den Bundesrat."

Hierauf wird über § 12, der den Gemeinden das Recht gibt, auf einen früheren Zeitpunkt a l s 1885 zu­rückzugehen, abgestimmt. Der § 12 wird g e st r i ch en.

§ 50 wird angenommen, ebenso die ersten beiden Absätze des §52.

Weiterberatung: Dienstag.

Vie Moabiter Strahenkrawalle vor Gericht.

< Berlin, 12. Dezember.

Der charakteristische Fall des Angellagten Gastwirts Pilz, in bessen Lokal bie Streikwilligen unter Billigung bes Wirts von den Streikenden verprügelt worden sein sollen, steht aud) heute wieder im Mittelpunkte der Erörterungen. Dazu traten eingehende Erörterungen über die Rede des Herrn von B e t h - mann-Hollweg zu den Moabiter Vorgängen, so baß die heu­tige Sitzung sich besonders interessant gestaltete.

Eine Frau (Steinig, die vom Balkon einer Verwandten aus dem Leben und Treiben vor und in dem Pilzschen Lokal wäh- renb ber Krawalltage beobachtet hat, bekunbet bann, daß Pilz sich an ber Beleidigung und Verhöhnung der Schutzleute sehr an­gelegentlich beteiligt habe. Er habe sich gefreut, wenn bie Kupser- schen Kohlenwagen bemoliert würben unb man die Polizisten mit Steinen bewarf. Später hat Polizeileutnant F o l t e das Lokal gefperrt. Der Angeklagte Pilz bemerkt hierzu, daß er nicht an dem Krawall teil genommen unb bes halb nur Aerger mit seinen Gästen gehabt habe. Er beruft sich aus verschiebcne Zeugen^ bie bann vernommen werben und die bekunden, daß die Zeugin Stei- nitz sich geirrt haben müsse.

R.-A. Liebknecht stellt im Anschluß an diese Feststellungen den Antrag, auch Pil» aus ber Untersuchungshaft zu entlassen.

Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Lieber, weist die Ver­teidigung daraus hin, daß damit der 53. Antrag eingegangen sei, über den das Gericht nod) zu befinden habe. Er bitte um Nachprüfung dieser einzelnen Anträge wahrend der Pause, damit man nicht ms unendliche verhandele.

R.-A. Heine: Das würbe auch nicht tm Interesse ber An­geklagten liegen. Aber nach ber Rebe bes Reichskanzlers.

V o r s. (unterbrechend): Daraus können wir hier nicht ein­gehen.

R.-A. Heine: Der Herr Reichskanzler ist aber auf diesen Prozeß eingegangen und obwohl ich überzeugt bin, baß seine Aus­führungen für das Gericht von keinem Einfluß sein werden, da es aicsschließlich die Beweisaufnahme zu würdigen hat, so muß ich doch darauf Hinweisen, daß die Staatsanwaltschaft an. die Be­weisaufnahme nicht gebunden ist, zumal wenn der oberste Hüter der Rrichsversassung bereits jetzt zu einem Urteil gekommen ist, wo dieser Prozeß noch schwebt. Er hat gesagt, daß alle Polizei- 1 beamte ihre Schuldigkeit getan haben. Hiergegen aber richten sich unsere Veweisanträge, die wir nach dieser Richtung hin noch beliebig ausdehnen könnten. Der Staatsanwalt als Unter­gebener des Ministerpräsidenten bleibt angefid>t5 solcher Aussüh- rungen nickst unbeeinflußt. Unb so ist es naheliegenb, daß die Worte bes Reichskanzlers auch aus bas Empfinden des Gerichts

Strafe abgehen kann. , .

Nach ben Beschlüssen zweiter Lesung, die sich in diesem Punkte mit der Vorlage decken, erhält von dem Ertrage der Zuwachs- steuer bas Reich fünfzig vom Hunbert, währenb ;ehn vom Hunbert ben Bunbesstaaten und vier­zig ü o in Hundert ben Gemeinden oder Gemeindever- bänben zufließen. Ein Antrag der Sozialdemokraten, den Ge­meinden 50 Proz. der Steuer zuzuweifen, wird abgelehnt und der erste Absatz des § 49 in folgender Fassung angenommen:

Von bem Ertrag der Zuwachssteuer erhält daS Reich fünszig vom Hundert, weitere zehn vom Hundert erhalten, sofern nickst die Landesgesetzgebung eine andere Bestimmung trifft, die B u n d e s st a a t e n als Entschädigung für die Verwaltung und Erhebung der Steuer. Vierzig vom Hundert fließen den Gemeinden oder Gemeindeverbänben zu, in berem Bereiche ber steuerpflichtige Gegenüanb sich befindet. Die Regelung zwischen Gemeinden und