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Samstag bett 8. Februar
Erstes Blatt
Rr. 33
1896
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
Amts» und Anzeigeblatt für den Nreis Gieren
Hratisöeitage: Gießener Kamilienökätter.
Umnäh me von Anzeigen zu der Nachmittag- für de« folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Sonn. 10 Uhr.
Nedaction, LxpeditiaO und Druckerei:
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Die Gießener
M««itteu5lätker werden dem Anzeiger »Achentlich dreimal beigelegt.
Der
Oietener Anzeiger erscheint täglich, »it Ausnahme deS Montag-.
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Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Au-lande- nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Amtliche» Theil.
Bekanntmachung,
betreffend die Maul- und Klauenseuche.
Die Maul und Klauenseuche in den Gemeinden Wetter «nd Niederasphe, Kreis Marburg, und Asfenheim, Kreis Friedberg, ist erloschen und find die augesrduete« Sperrmaßregeln ausgehoben.
Gießen, dm 5. Februar 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gag er«.
Bekanntmachung,
betreffend die Maul- und Klauenseuche.
In der Gemeinde Wallersdorf, Kreis Alsfeld, ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen und Gehöft- und SemarkungSiperre angeordnet worden.
Gießen, den 5. Februar 1896. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
~ Bekanntmachung,
betreffend Maßregeln gegen die Schweineseuche.
Unter den Schweinen des Ehr. Peter zu Unterrosphe, Kreis Marburg, ist die Schweinefeuche auSgebrochen «ud für das Gehöft des rc. Peter Sperre augeorduet worden.
Gießen, den 5. Februar 1896.
Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Gagern.
AnS den Verhandlungen der Zweite« Kammer der hessischer» Stände.
nn. Darmstadr, 6. Februar 1896.
Die Zweite Kammer setzte heute Morgen um iy3 Uhr ihre Berathungeu fort. Nach Verkündigung einer Anzahl neuer Einläufe erfolgte die Berathung einer Eingabe von Bewohnern der Bergstraße um Einrichtung oon Localzügen bei der Main-Neckar-Bahn. Seitens des AnsschuffeS ist ein eingehender Bericht über diesen Gegenstand erstattet. Derselbe trägt bei der Kammer darauf au, an Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, bei Feststellung deS Fahrplans der Maiu-Neckar-Bahn den wirthschaft« licheu Bedürfuiffeu der Bewohner der an der Bergstraße ge- legeneu Gemeinden soweit thunlich Rechnung zu tragen, insbesondere die Frage wegen Einschaltung eines etwa um 7 Uhr 30 Minuten von Heidelberg nach Frankfurt abzu- laffenden PersonenzugS im Sommer einer näheren Erörterung zu unterziehen. Dieser Antrag findet einstimmige Annahme.
Eine Vorstellung der Kanzlisten der Main Neckar-Bahn, Heinrich Huber und F. Bauer auS Darmstadt, um Gleichstellung mit den Kanzlisten der übrigen hessischen Staatsbehörden wird, nachdem der Ausschuß dies beantragt hat, >er Großh. Regierung zur Berücksschtigung empfohlen.
Don Seiten der Müllers und Landwirths Johannes Schier II. von Merkenfritz ist ein Gesuch an die Kammer gerichtet um Bewilligung einer Unterstützung für sein durch einen Eisenbahnunfall verunglücktes Fuhrwerk. Der Regie- rnogSvertreter lehnt jede Verantwortlichkeit deS Staates aus Gründe» der Consequenzen ab. Die Abgg. Bähr, Sturm- felS und Westernacher treten für eine Unterstützung aus Menschlichkeitsgründen und aus Gerechtigkeitsgefühl ein. Der Ausschuß beantragt, dem Gesuche keine Folge zu geben und beschließt die Kammer gegen 11 Stimmen demgemäß.
Ein Gesuch der St euer aufs eh er deS Großherzog- chumS Heffeu um Gehaltsaufbesserung ruft eine lebhafte Debatte hervor. Die Regierung glaubt, dem Gesuch zur Zeit nicht willfahren zu sollen, da auf dem vorigen Landtage erst alle decretmäßig verliehenen Gehalte für die GehapS- thelle dis zu 2000 Mk. um 10% erhöht worden find. Außer- de« feien diese theilweise mit 150—100 Mk. StationS- zulagen bedacht und auch 50 Mk. Brkleidungszulage fielen denselben zu. Für die Ausbesserung deS Gehalts sprechen die Abgg. Jöst, Ulrich, Graf Oriola, Wasserburg, Hechler, welche sämmtlich die Nothwendigkeit einer Aufbesserung der Gehalte dieser Beamtencategorie hervorheben, inSbesoudere da dieselben schon von Anfang au sehr schlecht bezahlt würden. Ministerialrath Btttel hält die Bedenken der Regierung aufrecht. Finanzminister Weber stellt eine Aufbesserung gelegentlich der Allgemeinen Revision der Beamtengehalte in Aussicht. Der Ausschuß beantragt, die Regierung zu ersuchen, bei Ausstellung des nächsten Haupt-
voranschlagS die Bitte der Sleueraufseher um Gewährung von entsprechenden Vergütungen für Zehrung u. s. w , sowie Gehaltserhöhung bei ihren auswärtigen Geschäften zu beiücE sichtigen. Dieser Antrag findet emstimmig Annahme.
Die Vorlage der Regierung deS Großh. Ministeriums der Finanzen, die Anstellung der älteren Rentamts- gehülfen betr., wird dahin erledigt, daß die Kammer einstimmig beschließt, daß die Gehülfen bei den Großh. Rentämtern und der Großh. Obereinnehmerei Mainz analog wie die Steuer CommissariatSgehülfen w'derrufilich angestellt werden können in der Weise, daß ihre jeweiligen effectiveu Dienstbezüge, deren Höhe von der Großh. Regierung zu ermitteln und anzuerkennen ist, bis zu einem Maximalbetrage von 1400 Mk. ihr penfionSfähigeS Einkommen zu bilden haben.
Eine Vorstellung der DistrictSeinnehm er des GroßherzogthumS nm Verbesserung ihrer Gehaltsverhältnisse ruft eine lebhafte Debatte hervor. Dieselben bitten, daß sie im Gehalt den Rev'fionSbeamten gleichgestellt und denselben für auswärtige Dienstgeschäfte die üblichen Tagegelder und Transportkosten, wie solche die Steuercontrolleure beziehen, bewilligt, sowie Bureaukosteu nach dem wirklichen Erforderuiß bemessen werden möchten. Zum Schluß ihrer Petition wird der Wunsch nach Dienstwohnungen ausgesprochen. Namens der Regierung erwidert Ministerialrath Weigel, daß die DistrictSeinnehmer in Bezug auf Gehalt u. f. w. in den letzten Decennien wesentlich günstiger gestellt worden seien als früher. Sie waren widerrufl ch und find jetzt unwiderruflich angestellt, obwohl ihre Stellung durch den Wegfall der Verwaltung des indirecten Steuerwesens, welche au die Hauptsteuerämter übergegangen ist, wesentlich an Bedeutung verloren hat und damit dürfte das erste Defiderium als nicht begründet erscheinen. Dir Diäten und Bureau- kostenfrage müßte jetzt beruhen bleiben und die Bewilligung von Diäten sei der Constquenzeü wegen unzulässig. Bezüglich der Dienstwohnungen könne offenbar nur nach und nach geholfen werden. Abg. Lautz schildert in eingehender Weise die Gehalts- und BezugSverhältniffe der DistrictS- eiuuehmer und bittet die Kammer, hier endlich die schon früher in Aussicht gestellte Aufbesserung eintreten zu lassen. In gleicher Weise spricht sich der Abg. Hechler aus. Abg. Ulrich erklärt, es sei der Fluch der bösen That, daß die Regierung bis jetzt noch immer nicht das Beamten- Gesetz dem Hause vorgelegt habe. Wäre dies geschehen, so hätte sich heute daS Haus nicht wieder mit einer ganzen Anzahl von Petitionen von Staatsbeamten um Gehalts- Erhöhungen zu beschäftigen. DaS, was vor 50 Jahren maßgebend gewesen sei, könne heute nicht mehr gelten. Der heutige DistrictS-Einoehmer sei ein ganz anderer Mann wie damals. Am grünen Tisch werde gar nicht daran gedacht, waS der DistrictS-Einnehmer alles zu leisten, welche Dinge er zu erledigen habe. ES sei Werth darauf zu legen, daß diese zufriedene Leute seien, damit sie in wohlwollender Weise mit dem Volke verkehren. Wenn die Herren Räthe nach auswärts gehen, dann lassen sie sich nichts' abgehen. Sobald sie ihre Diäteurechnung einreichen, wird sie anstandslos bezahlt. Und nun muthe man dem DistrictS-Einnehmer zu, die Gelder deS Staates auf eigene Kosten zu kasfiren. Die Kammer habe alle Ursache, der Regierung hier eine Directive zu geben und gründlich vorzugehen und ihr ohne Umschweife zu sagen, daß, wenn sie mit dem Beamtengesetz nicht vorgeht, man sie zwingt, in einzelnen Fällen vorzugehen. Abg. Schmidt wünscht ebenfalls, daß man einen zufriedenen und schaffens- freudigen Beamtenstand erhalten müsse. Er schrecke nicht zurück, 500000 Mark zu bewilligen, wenn man durch das tn Aussicht gestellte Beamtengesetz dies erreiche. DaS fortwährende Petitioniren sei bald nicht mehr erträglich. Abg. HaaS-Offenbach und Hechler sprechen sich ebenfalls für Besserstellung der DistrictS-Einnehmer aus. Finanzminifter Weber erwidert, er fei genöthigt, auf die Provocationen, ein Beamtengesetz vorzulegen, etwas zu erwidern, obwohl dies nicht in sein Ressort gehöre. Er habe selber gewünscht, daß ein Beamtengesetz, nach Altersklassen geregelt, vorgelegt werde und würde sehr gern dafür eingetreten sein, aber „Sehr nahe zusammen wohnen die Gedanken, doch hart im Raume drängen sich die Steuern" müsse er hier sagen: Ohne Steuererhöhung gehe die- nicht ab. (Rufe: Weinsteuer, Lotterie! Minister Weber: Ach bleiben Sie wir nur mit der alten Lotterie weg?) Er gibt noch ein eingehendes Bild unserer Steuerverhältniffe und schließt, daß ohne Erhöhung der Steuern daS Beamtcngesetz nicht möglich sei. Der Ausschuß beantragt, Großh. Regierung zu ersuchen, ob nicht sämmlliche Revisionsbeamten mit den DtstrictS-Einnehmern, welche alle gleiche Vorbildung baben, in gleiche Gehalts- klaffen eiozureihen wären, die DistrictS Einnehmer dabei in Betracht ihrer Stellung als Kassenbeamte tn die oberen
Reihen jener Gehaltsklassen. Ferner soll bei Aufstellung deS Hauptvoranschlags berücksichtigt werden, daß die Burean- kostenvergülung für die DistrictS Einnehmer dem wirklichen Dienftbedarf entspreche, und denselben decke, und daß die Transport-, ZehrungS- und Begleitungskoften bei auswärtige» Dienstgeschäften auS der Staatskasse gedeckt werden. Dieser Antrag findet, nachdem der Berichterstatter Dr. Sch ro eder denselben nochmals dem Hause empfohlen, einstimmige Annahme. Schluß der Sitzung 1 Uhr.
Deutscher Reichstag.
33. Plenarsitzung. Donnerstag, den 6. Februar 1895.
Die Generaldebatte über da« Bürgerliche Gesetzbuch wird fortgesetzt, nachdem zuvor debattelos ein ichleuniger Antrag auf Ein- st'llung eines schwebenden Strafverfahrens gegen den Abg. Hirsche! (Antis.) angenommen worden.
Abg. Enneccerus (natl.) erklärt zunächst die Zustimmung seiner Freunde zu dem Vorschläge Schöder-v. Bucht«, die Vorlage einer 2lgliederigen Commission mit der Besugniß zu überweisen, einen Ti-eil der Materien en bloc zu erledigen. Das Dereinsrecht des Entwurfs bedeute doch eia en großen Fortschritt, indem die ungeheure Mehrheit aller Vereine die juristische Persönlichkeit ohne behördliche Genehmigung erlangen könne. Politische und religiöse Vereine dagegen könnten einer behördlichen Mitwirkung in der That nicht entbehren. Allerdings müßten sie eine stärkere Garantie gegen tendenziöse behöidliche Behandlung erhalten, und bei den social- politischen Vereinen fei eine behördliche Mitwirkung ganz entbehrlich. Redner tritt sodann den Ausführungen Stadthagens über das Noth- recht der Selbsthilfe des Unternehmers und über daS Pfandrecht des Vrrmiethers entgegen. Berechtigt sei an StadthagenS Ausführung« zum Miethrecht nur die Beschwerde darüber, daß der Bermiether den Mtether, sofern dieser nur einmal die Pränumerando-Zahlung versäume, nach den Berliner Miethverträgen sofort exmitttren könne, wäbrend der Mtether nach wie vor für die ganze Dertragszett haftm müsse. Das sei in der That haisabschneideriich, werde ja aber auch durch die Vorlage für künftig unmöglich gemacht, indem daS Gesetz den Richter ermächtige, die Conventionalstrafe — und einen solche» Character trage jene Bestimmung — aufzubeben. Weiter widerspricht Redner der von Stadthagen verlangten Regelung des Gestnderechts für ganz Deutschland. Auf jeden Fall würde dadurch das Zustandekommen der Vorlage stark verzögert werden. Leider soll der Kampf um die obligatorische Ctvilehe von Neuem beginnen. Aber an deren Abschaffung sei nickt zu denken. Sie sei nothwendig gerade im Interesse des religiösen Friedens in einem confessionell gemischten Staate. Auch die katholischm Bischöfe hätten sich damit abgefunde» und noch könne er daher nicht glauben, daß das 6entrinn dieser Sacke halber den ganzen Entwurf verwerfen werde. Im Gegensätze zu Stumm wolle er bei der Ehe die Güter-Derwaltungtz-Gemeinschaft. Trennung auch in Bezug auf die Verwaltung gefährde schwer den ehelichen Flieden. Der ganze Entwurf vereint in glücklicher Weise Rechtswissenschaft und RechtspraxiS. Seine Hauptbedeutung liegt aber darin, daß er einheitliches Recht schafft.
Aba. v. Manteuffel (conf.): Herr Spahn hat gestern, ohne meinen Namen zu nennen, mich in Gegensatz zu setzen gesucht mit meinem Freunde Bucht«. Ich muß nun erklären, daß ich meine in der Commission ausgesprochene Meinung nicht geändert habe. Ich halte die Ctvilehe für ein Unglück. Deshalb habe ich in der Commission gegen dieselbe gestimmt. Ick werde das auch hier thun und gewiß auch ein großer Theil meiner Freunde. Aber wenn wir unterliegen, so werden wir trotzdem, und darin sind wir mit Herr» v. Buchka einig, für den ganzen Entwurf stimmen. Was die Behandlung des Entwurfs anlangt, so werden wir tn erster Linie für den Antrag Stumm auf Einsetzung einer „freien Commission" stimmen.
Abg. Frohme ($oc.): Sohms Rede hat der Vorlage mehr geschadet, als zehn gute Reden ihr nützen können. Der Herr Professor und Regierungscomwissar schreibt in seiner Denkschrift: die Pflicht gibt uns das Amt, und das Amt muß uns den Verstand geben. (Große Heiterkeit ) Aber nach dem, wie sich Herr Sohrn gestern über die sociale Bedeutung des Entwurfs ausgesprochen hat, kann ich das für ihn selbst nicht als zutreffend anerkennen. (Beifall links ) Das Volk soll „die Gesetze machen", — was soll das heißen. Sohrn muß von der Socialdemokratie gar nichts verstehen, sonst würde er wissen, daß die Gesche von den herrschenden Klassen gemacht werden. Wir wissen sehr wohl, daß die Rechtsordnung nicht der Willkür eines Einzelnen entstammt, vielmehr das Product der geschichtlichen Entwicklung ist. Aber wir betonen, daß die jetzige Rechtsordnung nicht die Höhe der Entwickelung dar stellt, sonder» nicht mehr den Bedürfnissen der Gegenwart entspricht. Wir wollen die Entwickelung im Recht. Dieser Entwurf ist kein Fortschritt „im Recht", er entspricht nur den Interessen bet bürgerlichen Gesellschaft - das Volk tat fein Verständniß dafür. Ein besonderer Trumpf Sobms war: Der Arbeiter solle von der socialdemokra- tischen Schulbank zur bürgerlichen Freiheit erzogen werden. Umgekehrt: wir wollen den Arbeiterstand erziehen von der professoralen Schulbank zu der Erkenntniß socialer Gerechtigkeit. Redner fritifut dann abfällig die vereinsrechtlicken Bestimmungen deS Entwurfs. Profeffor Sohrn hätte besser gethan, mit feinem Lobe über den angeblichen Fortschritt zmückzuhalten. Das sociale Oel an diesem Entwurf, von welchem Professor Sohrn sprach, ist ein recht ranzi-eS Oel. Durch die unzulängliche Rechtsstellung der unehelichen Kinder in dem Entwurf werde nur die freie Liebe gefördert. Von dem Augenblicke an, wo die Ueberzeugung von der Unhaltbarkeit der bestehenden Rechtsordnung die Massen durchdringt, wird eß zu Ende sein mit dieser Rechtsordnung. Machen Sie das nur jetzt — desto leichter wird der Uebergang fein zu einer höheren Gerechttgkeit.
Abg. Ennecerus (nl.) befürwortet eine B-sierung der »er- einSrechtiichen Bestimmungen des Entwurfs durch Wiederhersteklung der vom Bundesrath gestrichenen verwaltungsgerichttichen Garantie« gegen tendenziöses behördliches Verhalten.
Abg. Stadthagen (Soc.) polemistrt gleichfalls gegen die gestrige Rede des Geh. Rath Sohrn. Wollte der Herr meine denische


