häufig genug zu Tage getreten sei, dieser Zwang doch sehr oft nothwendig sein würde. Die Commission beschloß indeß mit 14 gegen 13 Stimmen die Al. 2 und 3 zu streichen. Der Antrag Buhl, welcher dahin geht, daß die Errichtung solcher Kassen von der Behörde untersagt werden könne, wenn die Zahl der zu versichernden Personen weniger als 50 beträgt, wurde damit motivirt, daß die Arbeiter davor geschützt werden müßten, von der Geineindeverwaltung aus Gründen der Bequemlichkeit und Wohlfellheit in leistungsunfähige Kassen gedrängt und überlastet zu werden. Nachdem der Antrag Buhl angenommen worden, wurde auch der in hier angegebener Weise umgestaltete § 13 der Regierungsvorlage angenommen.
Berlin, 9. Juni. In den bevorstehenden steuerpolitischen Verhandlungen wird die von der Tabakmonopol - Commission beschlossene, unter dem Namen des Abg. Lingens gehende Resolution eine große Rolle spielen- lieber die Gesichtspunkte, von welchen sich die Commission bei Annahme dieses Antrages hat letten lassen, entnehmen wir dem jetzt vorliegenden officiellen Bericht die nachfolgenden Angaben: Die Commission war der Ansicht, daß die seit Jahren durch^Steuerprojecte aller Art beunruhigte und erst im Jahre 1879 einer erheblichen Zoll- und Steuerbelastung unterworfene Tabaktndustrte für die nächsten Zeiten mit weiteren Steuerbelastungen verschont bleiben müsse, um die Kraft zur wirthschaftlichen Genesung und zu einer gesunden Weiterentwickelung zu gewinnen. Selbst für den Fall der erkannten Nothwendigkeit neuer Steuerbewilligungen wäre deßhalb nach Ansicht der Commission einstweilen von einer wetteren Mehrbelastung der Tabakindustrte ganz abzusehen. Daß es im allgemeinen Interesse geboten sei, neue Steuern zu bewilligen, nimmt die überwiegende Mehrheit der Commission überhaupt nicht an. Die Steuerquellen, welche in den letzten Jahren neu erschlossen sind, liefern im Allgemeinen noch nicht die starken Erträge, welche nach Ueberwtndung des Uebergangsstadiums zu erwarten sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, daß die Anhänger der jetzt herrschenden Wirthschaftspolitik sich von dem Verlassen der Bahnen der alten Zollpolitik ja gleichfalls einen erhöhten Aufschwung des wirthschaftlichen Lebens der Nation versprächen, welcher Aufschwung, falls er eintreten sollte oder inzwischen bereits eingetreten sei, auf die Vermehrung der Reichseinnahmen günstig einwirken müsse. Der Staatssecretär des Reichsschatzamtes bestätigte zwar feine bereits früher gemachten Mittheilungen, daß die Rechnungsergebnisse des Jahres 1881—82 gegenüber den Voranschlägen bcs Reichshaushalts günstige sein würden, er hob aber zugleich hervor, daß neue tnbirectc Steuern durchaus nöth'g waren, wenn die Ziele der Reichssteuerreform verwirklicht werden sollten. Auf denselben Standpunkt stellten sich auch einige der Minorität angehörige Commissionsmitglieder. Die Meinung, daß die Erträge der jetzt bestehenden Zölle und Steuern im Reich ausreichen würde, um eine solche umfassende Steuerreform durchzuführen, sei völlig unhaltbar. Träte eine weitere Ausbildung des inbirectcn Steuersystems nicht rechtzeitig ein, so würden auch schon in Nothzeiten die Einzelstaaten gezwungen fein, die Mehrbedürfnisse durch Zuschläge zu den direkten Steuern aufzubringen. Geschähe das aber, so würden die unteren Klassen der Bevölkerung und der Grundbesitz, welche durch die birecten Steuern im hohen Maße prägravirt seien, gerabezu ruinirt werden. Die Annahme der Resolution sei deßhalb einer völligen Ablehnung der Steuerreform gleich zu achten. Dagegen würde geltend gemacht: Was die weiteren socialen und Steuerreformen an- lange, so verhalte sich die Resolution keineswegs grundsätzlich ablehnend zu denselben; aber sie verlange mit Recht, daß man zunächst abwarte, inwieweit die im Jahre 1879 bewilligten Zölle und Steuern die Mittel hierzu darbieten, ehe man zu weiteren Steuerbelastungen schreite. Für künftige mögliche Nothstände könne man doch keine (Steuern bewilligen; daß zur Zeit nach den Bewilligungen seit 1879 aber finanzielle Nothstände nicht vorliegen, gehe aus den Motiven zum Tabakmonopol und für Preußen insbesondere aus den Erklärungen des preußischen Finanzministers bei Gelegenheit der Etatsberathungen hervor. Für das Reich, wie für die Einzelstaaten sei daher die Verweisung auf die vorhandenen und in Zunahme begriffenen Einnahmen vollkommen berechtiat.
Berlin, 10. Juni. Die nationalliberale Fraktion hat heute einstimmig beschlossen, gegen das Tabakmenoppl und für den ersten Theil der Resolution Lingen's zu stimmen, dagegen den zweiten Theil abzulehnen. Die Secessionisten beschlossen, für die ganze Resolution Lingen's und die Conservativen gegen dieselbe zu stimmen. Das Centrum beräth heute Abend eine Modificatiön derselben.
— Die Unfall-Commission hat den § 14 mit der Abänderung angenom- men, daß eine Vereinigung der verschiedenen Arbeiter-Kategorien zu einer Ortskrankenkasse statthaft sein soll. § 15 wurde unverändert angenommen, § 16 mit dem Antrag Buhl, wonach auch unter Berücksichtigung der zwischen den Kassenmitgliedern hinsichtlich der Lohnhöhe bestehenden Verschiedenheiten eine tlassenweise Feststellung des Tagelohns erfolgen kann, und mit dem ferneren Antrag Lohren, daß das Sterbegeld in dem zwanzigfachen Betrage des ortsüblichen Tagelohns zu zahlen sei. Die §§ 17, 18 und 19 wurden unverändert angenommen.
— Der König von Sachsen ist um 12 Uhr 55 Mn. und der Herzog von Aosta um 12 Uhr 30 Min. hier eingetroffen und wurden von dem Kaiser, dem Kronprinzen, dem Prinzen Wilhelm, dem Stadtcommandanten, der Generalität und dem Polizeipräsidenten empfangen. Auf dem Bahnhofe war eine Ehrencompagnie aufgestellt. Der König von Sachsen wurde von dein Kaiser nach dem königlichen Schlosse geleitet. Der Großfürst Sergius, der König von Sachsen, der Herzog von Aosta statteten später den Majestäten Besuche ab. Der Kaiser empfing sodann den französischen Botschafter Baron Courcel, welcher die Glückwünsche seiner Regierung zur Geburt des Urenkels überbrachte. Um 5 Uhr fand ein größeres Diner zu Ehren der angekommenen fürstlichen Gäste statt.
Kassel, 10. Juni. Nach dem heutigen Bulletin hat in dein Befinden Se. Königl. Hoheit des Prinzen Karl von Preußen keine Veränderung stattgefunden.
— Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Luise, Tochter Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Karl, ist zum Besuche des Prinzen aus Wiesbaden hier eingetroffen.
Oesterreich.
Wien, 10. Juni. Die wiederholt austauchende Meldung von einer angeblichen Entsendung österreichisch-ungarischer Kriegsschiffe nach Alexandrien wird von authentischer Seite als vollkommen unbegründet bezeichnet.
Pesth, 9. Juni. Unterhaus. In der heutigen Abendsitzung wurde der Antrag des Ausschusses, betr. die Einwanderung der russischen Juden mit überwiegender Majorität angenommen.
Schweiz.
Elm, 10. Juni. Der am meisten gelockerte Theil des Risikopfes ist heute Nachmittag 3V2 Uhr heruntergestürzt, vollständig auf das alte Trümmerfeld.
Arankreich.
Paris, 10. Juni. Deputirtenkammer. Bei der Verathung der Justizreform-Vorlage wurde die Aufhebung der Unabsetzbarkeit der Richter mit 300 gegen 204 Stimmen angenommen und danach trotz des Widerspruchs des Justrz- ministers das Princip der Erwählung der Richter mit 284 gegen 212 Stimmen beschlossen.
Paris, 10. Juni. Die „Agence Havas" läßt sich aus Kairo melden,
Derwisch Pascha habe der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die gegenwärtigen Schwierigkeiten sehr bald ihre Lösung finden würden.
Aegypten.
Kairo, 9. Juni. (Meldung des „Reuter'schen Bureaus"). Die General- Consuln der Mächte statteten heute Derwisch Pascha einen Besuch ab; Malet und Sienkiewicz begaben sich gemeinschaftlich zu demselben. Derwisch Pascha empfing sodann Sultan Pascha und mehrere Mitglieder der Notabelnkammer, welchen er erklärte, er sei entschlossen, die Ordnung wieder herzustellen und nöthigenfalls das Kriegsministerium zu übernehmen.
Kairo, 10. Juni. (Meldung der „Agence Havas"). Der Khedive hat Derwisch Pascha gegenüber erklärt, daß eine Versöhnung mit Arabi Bey nicht möglich sei. Die Consuln haben sich in demselben Sinne ausgesprochen.
Türkei.
Konstantinopel, 10. Juni. In hier eingegangenen officiellen Berichten aus Kairo werden die Besorgnisse wegen eines Attentates aus den Khedive für unbegründet erklärt.
— (Telegramm der „Agence Havas"). Die Vertreter Oesterreich- Ungarns, Italiens, Rußlands und Deutschlands haben sich heute auf die Pforte begeben, um die Schritte der Botschafter Frankreichs und Englands vom 7. ds. behufs Beitritts der Pforte zur Conferenz zu unterstützen.
Deutscher Reichstag.
15. Sitzung. Samstag, 10. Juni.
Präsident v. Levetzow eröffnet die Sitzung um ly, Uhr.
Am Tische des Bundesrathes: v. Kamecke, v. Derby, v. Bötticher, v. Mayr, Graf v. Lerch en selb.
Tagesordnung: I. Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffenb die Fürsorge für bie Wittwen unb Waisen der Angehörigen bes Reichsheeres unb ber kaiserlichen Marine.
Abg. v. Bernuth erklärt sich im Großen einverstanden. Bedenken hat Rebner nur gegen bie Bestimmung, baß bie nnverheiratheten Officiere, Aerzte unb Beamte wegen ihres geringen Diensteinkommens nicht zur Bestragspflicht herangezogcn werben bürfen. Eme solche Ausnahme exiftirt hinsichtlich ber Civilbeamten nicht. Jnbeß möchte er zu Gunsten ber Regierungsvorlage bas Argument gelten lassen, baß bie Civilbeamten burch nichts gehinbert seien, in jedem Augenblick eine Ehe zu schließen unb daburch bie Rerchskasse im Tobesfalle auf bie Dauer zu belasten, wähienb bie Militärpersonen hierzu eines Consenses bebürfen. Rebner erklärt sich gegen cornmissarische Berathung unb behält sich vor, in ber zweiten Berathung noch auf einige wesentliche Punkte zurückzukommen.
Abg. v. Ger lach erklärt sich mit ber Tenbenz bes vorliegenben Gesetzes ebenfalls einoerftanben. Dagegen f.inn er kein°n Grunb erblicken, de- bie Ausschließung des Unterofficierstanbes von ber Wohlthat bieses Gesetzes rechtfertigen könnte. Rebner befürwortet bie Aufnahme aller berufsmäßigen Unterofficiere (Kapitulanten) in bas Gesetz unb stellt er einen diesbezüglichen Abänderungsantrag in Aussicht. Er be- antragtddie Verweisung ber Vorlage an eine besondere Commission von vierzehn
Ab. Richter (Hagen) erklärt sich ebenfalls für commisfarische Berathung. Es wäre bas erste Mal, baß ber Reichstag eine Vorlage, bei ber es sich um eine bauernbe Mehrbelastung bes Reichs hanble, ohne commissarische Vorberathung erlebigte. Die Sache liege boch hier ganz anbers, als bei den Civilbmmien Für bie Militärpersonen bestehe schon in weitgehenbes Verforgungssyitem. was bei ben Civilbeamten nicht bet Fall sei. Jetzt soll noch eine wei.ere Ungleichheit burch bie Befreiung ber Officiere bis zum Hauptmann zweiter (Hoffe herauf von der Beitragspflicht ftatuirt werben. Jeder unverheirathete Beamte ohne Unterschied bes Dienfteinkommens müsse seine 3 pCt. von seinem Gehalte beitragen. Wie in aller Welt komme man nun bazu, bie Officiere ber genannten Classen von biesen Beiträgen zu befreien Jebensalls seien bie jüngeren Officiere hinsichtlich ihres Diensteinkommens viel besser gestellt, als bie jüngeren Civilbeamten; biätarische Militärpersonen kenne man gar nicht. Eine solche Bevorzugung würbe sehr böses Blut in ber Beamt cnwelt fitzn.
Aus betn formalen Grunde bi s s Hen aths Consenses lasse sich biefe Befreiung nicht rechtfertigen. Die Fortschrittspartei wolle di. Gleichheit ber Officiere unb Beamte nach allen Richtungen, aber biefe Gleichh.it bestehe N'cht barin, daß jebe Verbesserung ber Civilbeamten mechanisch auch auf bie Militärperfonen übertragen werbe, ohne zu untersuchen, ob nicht die letzteren wesentlich besser gestellt finb, als bie Civilbeamten. Hier biete sich eine Gelegenheit, bic Ungleichheit zu beseitigen, bie zwischen Officieren unb Beamten seit langer Zeit besteht, beßhald werben wir unsere Zustimmung zu ber Vorlage nur geben, wenn ber Commissionsbeschluß vom Jahre 1873 in berfelben Aufnahme finbet, wonach Officiere unb Milstarbeamte überall in ben Communen ebenso zu besteuern finb, als bie Civilbeamten, bas ist unser Stanbpunkt zur Sache.
Abg. Schneiber (nat-lib) erklärt sich ebenfalls gegen bie Bestimmung in § 2, welche unverheirathete Militärperfonen von ber Beitragspflicht ausschließt unter Exemplification aus Baben, wo jeder Officier ohne Unterschieb ber Charge zur Wittwen- faffe beiträgt. Rebner stellt ebenfalls entsprechenbe Abänberungs - Anträge in Aussicht.
Kriegsminister v. Kameke stellt zunächst in Abrebe, baß anbere als formelle Grünbe für bie geforberte Behanblung ber Materien bezüglich ber Militär- und Civilbeamten maßgebend gewesen finb. Gegenüber Richter vertheidigt der Minister die Communalsteuerfreiheit ber Officiere unb weift nach, baß sie als Grunbbesitzer zur Communalsteuer herangezogen würben. Gegen Gerlach bemerkt ber Minister, daß die Unterofficiere in bas Gesetz nicht ausgenommen worben, weil sie zur Beitragspflicht nicht herangezogen werben können.
Nach kurzen Bemerkungen bes Abg. Richter wird die Discusston geschlossen. Die Vorlage geht hierauf an eine besondere Commission von vierzehn Mitgliedern.
II. Antrag des Abg. Hasen clever zu der Uebersicht über die Entscheidungen des Bundesraths auf bie Resolution bes Reichstags, betr. bie Verhaftung bes A'og. Dietz (Hamburg).
Der Abgeorbncte Hasen clever hat zu der Uebersicht folgende Bemerkungen gemacht:
1. Der Beschluß des Reichstages vom 14. Januar er. ist durch den Beschluß des Bunbesraths nicht erleb,gt. Der Reichstag hat biesen feinen Beschluß in ber Absicht gefaßt, Aufklärung zu schaffen, ob burch die Verhaftung bes Abg. Dietz ber Art. 31 ber Reichsoerfassung verletzt worben ist ober nicht- Der Beschluß bes Bunbesrathes läßt biefe dem Reichstagsbeschlüsse zu Grunde liegende Frage gänzlich unberührt-
2. Die Auskunft des Bunbesraths ist unvollständig, weil sie die Gründe für die Verweigerung einer actenmäßigen Darstellung des Sachverhaltes im Falle Dietz nicht angiebt-
Abg. Kayser fritifirt bas Verfahren ber württembergischen Richter in bem vorerwähnten Fall Dietz. Er behauptet, baß hier eine Verfassungsverletzung vorliege unb hält es für angezeigt, baß bie Anmaßung beS Richterstanbes ein wenig zu bämpfen sei.
Bunbeskommissar, Geycimrath W e y m a n n rechtfertigt bas Verfahren bes Bundesraths, bie Bemerkungen bes Abg. Has en clever seien in keiner Weise zutreffenb- Der Bunbesrath habe ben Beschluß des Reichstags orbnungsmäßig ausgeführt unb verfahre dabei durchaus selbstständig. Dem Bundesrath sei übrigens jetzt das Material aus Württemberg zugegangen.
III. Berathung der kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 Über das gewerbsmäßige Verkaufen unb Feilb eten von Petroleum.
Abg. Dr. Hermes (Priegnitzl ist ber Meinung, baß bie Bestimmungen, welche bas gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten entflammbaren Petroleums nur in solchen Gefäßen gestattet, bie an in bie Augen faüenber Stelle auf rothem Grunbe bie nicht verwischbare Aufschrift „feuergefährlich" tragen, aus technischen Grünben, die Redner eingehend entwickelt, nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich sei. Redner wünscht


