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Nr. 6. Donnerstag den 8. Januar 1880»
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Amtlicher Hheil.
Betreffend: Die Mathtldenstiftung für Oberheffen.
Bekanntmachung.
In dem V-ranschlaq der Mathtldenstiftung für Oberheffen sind für das Jahr 1879 700 M. vorgesehen, welche zu wohlthLtigen Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinderschulen, insbesondere die darin thätigen Lehrerinnen bedacht werden sollen.
Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention beansprucht wird, aufgefordert, ihre Gesuche, mit welchen eine möglichst ausführliche Mittheilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betreffenden Anstalt zu verbinden ist, bis zum 1. Februar d. % an den Unter» zeichneten gelangen zu lassen.
Gikßen, den 31. December 1879. Namens des Vorstandes der Mathildenstiftung für Oberheffen:
______________________________________________________________________ Dr. Boekmann.
_ , . Gießen, am 5. Januar 1880.
Betreffend: Die Taubstummen-Statistik im Großherzogthum Hessen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Schulvorstände des Kreises Gießen.
Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, nochmals an die Einsendung des in rubricirtem Betreff zu erstattenden Berichts. _________________________________ __Dr. Boekmann.
_ _e Gießen, am 5. Januar 1880.
Betreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüffe erledigter Schulstellen an die Provinzial-Schulfonds.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Schulvorstände.
Wir fordern Sie hierdurch auf die in Gemäßheit unseres Amtsblattes Nr. 1 vom 24. Januar 1878 von Ihnen gemeinschaftlich aufzustellenden Berechnungen des Einkommens vacanter Schulstellen für 1879, soweit dies noch nicht geschehen ist, längstens bis zum 31. d. Mts. an uns einzusenden.
Dr. Boekmann.
Deutschland.
Darmstadt, 5. Januar. Die zweite Kammer hat demnächst über eine nicht unwichtige Principiensrage zu befinden. Dis Regierungsvorlage in Be» treff des Verkaufs des hessischen Anthetls der Main-Weserbabn an Preußen, rst, nachdem sie von der zweiten Kammer abgelehnt, von der ersten Kammer angenommen worden, abermals an jene Körperschaft zur defi^Ltivon Schluß- faffung zurückgelangt. Wenn ein Widerspruch hiergegen r'r folgt, so ist gegen eine solche Recommunication nichts einzuwenden. B verlautet, 's'll ober im concreten Falle die Zulässigkeit des eingeschlagenen ^eschäflspri * bestritten werden, indem eine von der zweiten Kammer abgelehnte finanzielle- Vorlage ihr auf demselben Landtage nicht mehr unterbreitet werden könne.
— (Tabaksbau und Ertrag der Tabakssteuer im Großherzogthum Hessen im Jahre 1879). Im genannten Jahre waren in 41 Gemarkungen des Großherzogthums 5,933,287 qm. Gelände mit Tabak bebaut worden und hat sich sonach, da im Jahre 1878 in 38 Gemarkungen 6,270,456 qm. mit Tabak bestellt waren, die Zahl der tabaksbauenden Gemeinden um 3 vermehrt, der bebaute Flächengehalt dagegen um 337,169 qm. vermindert. Auch in den Steuererträgnissen ergibt sich für das Jahr 1879 mit 41,154 60 gegen
das Jahr 1878 mit 42,329 JL 40 H ein Mtnderbetrag von 1174^80 Die Tabakspflanzungen haben im Jahre 1879 Beschädigungen durch Naturereignisse nicht erlitten und sind daher Steuernachläffe nicht bewilligt worden.
(D. Tgl. Anz.)
Berlin, 5. Januar. Man spricht in militärischen Kreisen von dem Rücktritt zweier commandtrender Generäle: des Generals v. Kirchbach, der das 5., und des Generals v. Bose, der das 11. Armee-Corps commandtrt. Der Letztere soll bei Gelegenheit seiner Beglückwünschung des Kaisers zum neuen Jahre seine früheren Bitten um Verabschiedung erneuert haben. Als Nachfolger des Generals v. Ktrchbach wird der General v. Pape genannt, welcher jetzt die erste Garde-Jnsanterie-Dtvision commandirt. Es heißt, die Stelle des Divtsions-Generals, welche jetzt der General v. Pape bekleidet, wäre dem General-Adjutanten v. Stichle, jetzt Divtsions-Commandeur in Magdeburg, zugedacht.
— Die Annahme, daß die Getreidezölle mit dem 1. Januar noch nicht in^s Leben treten, also einen Aufschub erfahren würden, hat sich, wie vorherzusehen war, nicht bestätigt, da der Ftnonzmintster Bestimmungen hinsichtlich der Bewilligung von Privat-Transitlagern für Getreide u. s. w. erlassen hat, welche mit genanntem Tage in Kraft getreten sind. Ebenso hat der Finanz- Minister unterm 26. v. Mts. Ausführungs-Bestimmungen zu dem Regulativ wegen der Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken erlassen. Danach soll insbesondere die Neuerung beachtet werden, daß fortan daS Netto- und Bruttogewicht des zu denaturtrenden Branntweins nicht nach Centnern und Pfunden, sondern nach Kilogrammen anzugeben und bis auf Bruchtheile von einem halben Kilogramm zu ermitteln ist. Wegen der Einziehung der im Regulativ vorgesehenen Gebühr für die amtliche Ueberwachung der Denaturi- rungen des Branntweins bleibt wettere Bestimmung noch Vorbehalten.
— Die „Nordd Allg. Ztg." bringt eine ausführliche Mttthetlung aus I
Konstantinopel vom 24. December über den Fall Köller, dessen Ausgleich neueren Nachnchten zufolge unmittelbar bevorstehe, wozu nicht unerheblich die vermittelnde Einwirkung des deutschen und österreichischen Geschäftsträgers in Konstantinopel mit beigetragen haben werde. Das Blatt hebt hervor, Deutschland habe, ohne sich mit den einzelnen Forderungen Layard'S zu identtficiren, Anlaß gehabt, sich für den Fall zu interessiren, weil Köller Reichsangehöriger sei und das Verhalten der türkischen Behörden dem § 62 des Berliner Vertrags (Aufrechterhaltung des Prtncips der religiösen Freiheit) nicht entsprach. Abgesehen von diesen besonderen Gründen sei es übrigens nur die natürliche Conscquenz der freundschaftlichen Beziehungen Deutschlands und Englands, baß der deutsche Vertreter in Konstantinopel im Sinne der Verständigung mit England auf die Pforte einwirkte.
Frankfurt, 5. Januar. Wie man hört, haben die hier im „Frankfurter Hof" stattgefundenen Berathungen der Vertreter der Mainufer-Staaten, betr. das Mainkanaltstrungs'Project, zu einem befriedigenden Resultat geführt, so daß die Einbringung einer entsprechenden Nachtrags-Ereditsorderung im preußischen Abgeordnetenhause schon bald nach Neujahr mit Bestimmtheit zu erwarten ist. Es sollen in einem Nachtragsetat zur Ausführung des Main- kanaltsirungs-Projectes 4 Mill. JL im Ganzen gefordert werden, von denen 1 Mill. vH. als erste Rate zu bewilligen sein würde. — Die Verlegung der Centraleisenbahn-Direction nach hier ist nunmehr sicher; einer sehr großen Anzahl von Beamten der königl. Etsenbahndirectton in Wiesbaden ist ihre bevorstehende Versetzung bereits angekündtgt worden.
Kesterreich.
Wien, 5. Januar. Meldung der „Polit. Corresp." aus Konstanti- nopel. Bezüglich des engltsch-türkischen Uebereinkommens über die Angelegenheit Köller rc. sind nur noch einige Details zu regeln. — Zwei ehemalige bulgarische Deputtrte petitionirten bei der Pforte um Schutz für die mohameda- ntschen Bewohner Bulgariens und gaben dabei an, Beamte des Distrtcts Siltstria hätten zweimal die Feuertortur gegen Muselmänner angewendet. — Mukhtar Pascha ist angewiesen, einen Commiffar zu ernennen behufs Austausches der osfictellen Grenzabiretungs-Acten mit dem monteiiegrinischen Commiffar. Dem genannten Pascha ging auch eine neue Proklamation der Pforte an die Bewohner Gussinjes zu.
Wien, 5. Januar. Die „Presse" meldet von gestern: Bei der heute stattgesundenen Offeriverhandlung im Finanzministerium wegen der Begebung von 15 Mill. Gulden Papterrente blieb die Unionbank im Vereine mit der Frankfurter Effekten- und Wechselbank die Ersteherin zum Course von 69,51. Die Angebote der übrigen Offerenten waren nur um Vio bis 3/10 pCt. niedriger. Zum Erstehcr-Consortium gehören noch als ungenannte Mitglieder die Rheinische Creditbank (Mannheim), die Dresdener Bank, der Schlesische Bankverein nebst mehreren österreichischen, italienischen, belgischen und schweizerischen Instituten.
Irankreich.
Paris, 5. Januar. Das Journal „L'Arm^e srancatse^ bespricht die


