Ausgabe 
20.1.1874
 
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beirren zu lassen, daß für sogenanntes Sperrgut ein Packetporto-Zuschlag er-

Deutschland

Die Einlösung geschieht zu folgenden Sätzen

Umwechslung angenommen.

Speciesthaler

Kronenthaler 2 Guld. 42 fir. oder 1 Thlr. 16 Sgr. 3 Psg.,

imc vinu'iuf .uimuuiy ein xjiuuhu , «viv «m*- ^*ovivvvr,w'

I. auf- Curie durch einen Arbeiter eine sehr schwere, dem Anscheine nach mit Stricken, Verkehr- umwundene hölzerne Kiste fortgeschleppt wurde. Da der Beamte vermuthete,

Gesammtwerth der bei der baierischen Centralcasje bis Ende August v.

gesammelten, entspricht der Summe von 372,uOO ©ulten, so daß eine Verkehr-

2 Guld. 24 Kr. oder 1 Thlr. 11 Sgr. 1 Pfg., l/^-Conventionsthaler, deutschen Gepräges, 1 Guld. 12 Kr. oder 20 Sgr. 6 Pfg., ^-Couventionsthaler 36 Kr. oder 10 Sgr. 2 Pfg. Alle übrigen Theilstücke dieser Münzen werden nach demjenigen Werth vergütet, zu welchem sie bei den Landescassen desjenigen Bundesstaates, in desten Gebiet sie zur Einziehung gelangten, bei der Publication

den und hier

hoben werden soll. Tie zur Fahrpostbefördernng überhaupt nicht geeigneten Sendungen behinberten nur den schnellen und ordnungsmäßigen Betrieb, seien deßhalb zurückznweisen.

Berlin, 19. Januar. An der Universität Marburg sind in diesem Semester 418 Studirende immatrikulirt, und zwar Theologen 54, Juristen 51, Mediciner 145, Philosophen rc. 168.

Trotz wiederholten Aufrufs und wiederholt publicirter Bekanntmachun­gen, in welchen die Hauptverwaltung der Staatsschulden die Besitzer von Kassenanweisungen von 1835 und von Darlehnskasfenscheinen von 1848 auffor-

Aufschluß über die wider mich erhobene Anklage zu ettheilen.

llebrigens ist mein Verhalten in kirchlichen Angelegenheiten und die Weise, in welcher ich meine Rechte ausgeübt und die Pflichten meines bischöflichen Amtes erfüllt habe, öffentlich bekannt; deshalb hätte auch mein Verfahren und die amtliche Correspondenz, welche zwischen mir und den königlichen Behörden stattgefunden, auf das Klarste meine defensive Stellung gegenüber len kirchen-

Gewalt zu einem neuen Termine gestellt werden würde, so sehe ich mich bewo­gen, zu erklären, daß die Anwendung eines solchen Mittels ganz ihren Zweck verfehlen würde, da mein Gewissen, welches mir jetzt nicht erlaubt, die Com- petenz des Gerichtes anzuerkennen, mir ebenso verbieten würde, irgend einen

Sicherem Vernehmen nach liegt es nicht tu der Absicht, den Erzbischof Grafen Ledochowski noch einmal vorzuladen und ihn zum Termine zu sistiren. Die gewaltsame Vorführung würde doch zu keinem anderen Resultate, als zur Anhörung eines mündlichen Protestes führen. Die Acten werden dem Ver­nehmen nach sofort an den königlichen Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten gesandt werden und wird der weitere Verlauf der Verhandlungen in Berlin

Truppeutheilen eine Instruction über die Behandlung desSonnenstichs Hitzschlags' auf Märschen zugegangen, deren wesentlichen Inhalt wir wiedergeben. Mir dieser Instruction sollen zunächst nicht nur die Aerzte, dem weil es unmöglich erscheint, jedem rnarschirenden Truppentheil auf Fälle einen Arzt beizugeben, alle Lazarethgehülfen und wo möglich auch

daß ein Diebstahl vorliege, so verfolgte er den Verdächtigen, beruhigte sich aber, als er sah, daß der Träger der Kiste sich in eins der nobelsten Hotels unserer Stadt begab, wo auch bisweilen Grafen aus Mähren einkehren!

Breslau, 15. Januar. Die Pfändung bei dem Fürstbischof begann heute Morgen um 9 Uhr und war um ca. 5 Uhr Nachmittags beendet. Pferde,

Bern, 19 to-s Bern jlimtnh liberale Kirchengef

Bern, 19. gung der Bundes gestrigen Wimm hast begrüßt.

sou-.Wagen, Kupferstiche, Gemälde und verschiedene Möbel wurden mit Beschlag alle, belegt. Die vorn Herrn Fürstbischof benutzten Zimmer blieben diesmal noch die von der Nachsuchung verschont, da der auf Grund der Maigesetze ihm zudic-

reitstchenden Geldbeträge und Ersatzsnmmen noch nicht abgefordert haben, ob­gleich die betr. Verzeichnisse schon vor vielen bei manchen schon seit beinahe 18 Jahren eingereicht sind. Unter diesen Summen befinden sich sogar namhafte

znsteht, freiwillig zu dem Termine, welcher auf den 14. d. Mts. angesetzt ist, und in welchem ich über Angelegenheiten vernommen werden soll, welche sich

einzig auf die Ausübung meiner Hirtenpflichten beziehen, zu erscheinen.

Da mir nun für den Fall des Nichterscheinens angedroht ist, daß ich mit

zu bezeichnenden Cassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben, bezw. in deren Gebiet dieselben als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, für Rechnung des Deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs-, bezw. Landesmünzen umgewechselt. Nach dem 30. Juni 1874 werden derartige Münzen auch von diesen Cassen weder in Zahlung noch in

politischen Gesetzen hervorheben muffen.

Posen, den 7. Januar 1874.

Der Erzbischof von Gneseu und Posen.

M i e c i s l a u s."

Paris, 17 2eca;es von Abtzi Zälilnzen, wi beruhigt Antw ausMchrct. Äi die Gierung bie Itn füllt. Sroglie welche genügende £ das Zengniß des; eines falben Mitte dnans mit 343 ge

Paris, 19. Zwanges in dem V "^ence

"Mm Lande bet

älteren Unterofficiere vertrant gemacht werden. Unter Hinweis auf die schon älteren Bestimmungen, wonach bei großer Hitze Hebungen zu unterlassen sind, wird jetzt definitiv festgesetzt, daß sobald die Hitze eine Höhe von 20° Reaumur erreicht, alle größeren Hebungen einzustellen sind. Märsche bei zu erwartender höherer Temperatur sind stets so einzurichten, daß diese Leute um 9 Hhr früh schon im Quartier sind, und ebenso dienstlich Sorge zu tragen, daß sie Abends vorher zeitig schlafen gehen. Die Feldflaschen sind vor dem Abmarsch womöglich mit kaltem Kaffee oder Thee zu füllen, das Mitführen von Spirituosen ist zu verbieten. Endlich sollen die Leute nicht mehr zu geschlossenem Marschiren angehalten, sondern absichtlich in lockeren Gliedern mit weitem Riemenzeug und mit geöffnetem Kragen und Rockknöpfen marschirt und häufige kurze Rendez­vous gemacht werden. Als Vorboten des Herzschlags sind starker Schweiß, geschwollene Hände, wechselnde Gesichtsfarbe bald blau, bald roth, schneller Pulsschlag, starkes Herzklopfen, zitternde Beine, Gefühl zum Hmsinken und Schwindel, und trotz des Schweißes heiße Stirn anzusehen.

Berlin, 19. Januar. Die Reichs -Postanstalten sind durch eine am

der zu erlassenden Bekanntmachung angenommen. Selbstverständltch ist eine ....... , w

Verpflichtung zur Annahme durchlöcherter und anderer als durch Umlauf im ftattfinden. Auch in Berlin dürfte man des langen Protestirens nnide sein

Gewicht verringerter oder verfälschter Münzstucke nicht statthaft. Die Zahl und wird wahrscheinlich nach erfolgter Vorladung in contumaciam auf Ad­

der Kronenthaler tst bereits auf ein ziemlich geringes Maß hinabgesunken. Die setzung erkannt werden.

bei den kaiserlichen oder Postcassen vom Juli bis zum September eingelieferten _ Posen, 16. Januar. DiePos. Ztg." schreibt: In der Nähe des

und angesammelten Kronenthaler belaufen sich auf 177,67c Stück, und der Doms bemerkte Mittwoch Abends ein Beamter, wie aus der .erzbischöflichen

Darmstadt, 18. Januar. Nach dem zu Ende des vorigen Jahres er- Beträge, die bei einzelnen Posten nach Hunderten von Thalern zählen.

lassenen netten Landtags - Wahlgesetz sollen die Wahlbezirke durchGesetz" fest Berlin, 19. Januar. Unmittelbar nach dem in Gegenwart der Kai- gestellt werden, und die Regierung hatte deshalb den Ständen vor einiger Zeit serin und des Kronprinzen abgehaltenen Ordens- und Krönuugssest begab sich ein solches Gesetz vorgelegt, wonach die Bezirke, wie sie Ende vorigen Jahres der Kronprinz nach dem Ostbahnhofe, wo er von der Kronprinzessin und dem provisorisch zusammengesetzt worden, beibehalten werden sollen. Wie wir aus Herzog von Coburg zur Abreise nach Petersburg erwartet wurde, die alsbald dem jetzt vorliegenden Bericht des Gesetzgebungs-Ausschusses der zweiten Kam- mittelst Extrazugs über Königsberg erfolgte.

mer entnehmen,'beantragt der letztere einstimmig, dem Gesetze die Genehmigung Posen, 15. Januar. Der Protest, welchen der Erzbischof Graf Le- zu ertheilen, nur mit dem Zusätze, daß bei jedem einzelnen Wahlbezirke auch dochowski auf die Vorladung, zu seiner Vernehmung am 14. d. Mts. vor dem alle dazu gehörigen Orte aufzesührt werden sollen. Dieser letztere Wunsch ist hiesigen königlichen Appellationsgericht zu erscheinen, an den Kreisgerichts- dadurch veranlaßt, daß der Entwurf die Wahlbezirke nachLandgerichten" und Director Guderian gerichtet hat, wird heute in dem Organ des Erzbischofs, bezw.Friedensgerichten" aufführt und nur da einzelne einem Wahlbezirke zu demKuryer Poznanski" veröffentlicht und lautet in deutscher Rücküber- getbeiltc Orte nennt, wo solche von dem Gerichts-Verbände getrennt werden, setzung:

eine Art der Redaktion, welche ein fortwährendes Zurückgreifen auf die Ge-Auf die mir übersendete Atlfforderung vom 6. d. Mts. erwidere ich dem richtsbezirks-Eintheilung nöthig macht und überdies bei Aendernng der Gerichts- ehrenwerthen Herrn ergebeust, daß, weil die Bestimmungen der heiligen katho- Organisation Unzuträglichkeit mit sich führt. Die Fassung des Gesetzes, welche lijchen Kirche ihren Mitgliedent und umsomehr den Bischöfen verbieten, in rein der Ausschuß jetzt vorschlägt, erscheint offenbar als eine wahre Verbesserung, geistlichen und kirchlichen Angelegenheiten das Reeüt der Jurisdiction der welt-

Berlin, 18. Januar. Je näher der Zeitpunkt heranrückt, in welchem lichen Gerichte anznerkennen, auch ich meinerseits weder die Competenz des das Deutsche Reich ein emheitliches Münzsysiem erhalten und in allen seinen ehrenwerthen Herrn, nod) auch die Competenz des königlichen Gerichtshofes Theilen dieselben Werthzeichen in Umlauf kommen sollen, desto mehr beschleunigt für kirchliche Angelegenheiten in Berlin anerkennen kann, und^daß es mir nicht mau die Einziehung der älteren, jetzt noch gültigen Münzsorten. Nach dieser ' " " """ fua

Richtung hin bereitet der Bundesrath eine Bekanntmachung vor, welche die Außercourssetzung des Kronenthaleis deutschen, österreichischen oder brabanter Gepräges, so wie der im Zwanzig-Guldenfuß ausgeprägten Conventions- (Species-) Thaler und Thaler - Theilstücke deutschen Ursprungs bezweckt. Der betreffende Entwurf in fünf Paragraphen liegt dem Bnndesrathe bereits vor. Danach sollen die eben anfgesührten Münzen nicht ferner als gesetzliche Zahlungs mittel gelten. Es ist vorn 1. April 1874 an außer den mit der Einlösung beauftragten Cassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. Die im Umlauf befindlichen Kronenthaler, Speciesthaler 2C. werden in den Monaten April, Mai und Juni d. I. an den durch die Landes-Centralbehörden

störung durch Einziehung dieser Münzen nicht zu erwarten stedt, die ohnehin weder in das gegenwärtige Thaler-, noch in das Gnldensvstcm passen.

Berlin, 18. Januar. Durch kriegsministerielle Verfügung ist

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, Roni, (8. " Sntonelli te[« cn'1' O ei ich 2 «Wn E 61,11,16 Krankheit."

Erzbischöffen den Ungrund ihres Verfahrens in forma deduclioms zeigen sollten. Liessen Drohungen von Verdammungsnrtheilen, Excommunicationen und der­gleichen mit einfliessen, suchten alles zusammen, was je der alte Sünder Isidor zum Beßten des römischen Hofes gelogen hatte. (Man verzeihe mir diesen Ausdruck, ich weiß es wohl, daß er den Anstand beleidiget, allein ich finde keinen passenderen. Hebrigens sehe man über die Geschichte dieser Bulle die Vorrede zu meiner oben angeführten Abhandlung) Diese Bulle ward nun an die Herrn Erzbischöffe abzeschickt; allein sie machte wenig Eindruck. Jndeß starb Joseph. Leopold II., dieser weiseste Fürst, welcher schon in Toscana der römischen Curie eine eiserne Stirne zeigte, trotz aller Chicanen derselben die herrlichsten Reformationen in Kirchensachen machte, kam auf den kayserlicheu Thron. Er schwur mit einem biedern deutschen Herzen, das von richtigen Grundsätzen geleitet wird, sein kayserliches Ansehen dahin zu verwenden, daß der römische Hof die mit dem Padste Engen IV. und Nicolaus V. geschlossenen Concordate beobachte, dagegen nicht durch Ertheilung unförmlicher oder durch Erschwerung gewöhnlicher Gratien, durch Abfoderung allzustarker und noch . .

nicht retaxirten Annaten, durch Ertheilung eines Breve Eligibililatis oder Ver- 11. d. M. ergangene allgemeine Verfügung der obersten Reichs - Postbehörde

leihung einer Präbende an einen Mann, der kein gebohrner Deutscher und mit wiederholt aufgefordert worden, unförmlich große Gegenstände zur Postbeförde-

keinem teslimonio Idoneitatis von dem Ordinario Bencficii versehen ist, handle, rung nicht anzunehmen und sich in dieser Ablehnung nicht durch die Anordnung

die Concordate nicht einseitig und gegen den Sinn und Buchstaben ausgelegt ..... ***

würden, ein Reichsgutachten in der Nuntiensache gemacht und der darüber abzu- sassende Neichsschlüß auf das baldigste befördert werde. Er schwur bey ent­stehendem Processe in geistlichen Sachen die Bischöffe, nach Maaßgab der Für- sten-Concordaten bey der ersten, die Erzbischöffe bey der zweyten Instanz, und diejenigen Erz- und Vischöffe, welche dem Pabste nach der Wahl des Provin- cial- oder Diöcesansynods, ober mit Beyrath ihrer Domcapitel für die dritte Instanz tüchtige Richter vorgeschlagen haben, oder Vorschlägen werden, kräftigst zu schützen, daß jede geistiche Streitsache in dritter Instanz vor keine andere, als die vorgeschlagenen und vom Pabste genehmigten Richter, unmittelbar ge- , ~ .....

bracht, und von ihnen Collegialiter im Nahmen Sr. päbstlichen Heiligkeit ab- Verte, solche behufs der Ersatzleistung an die Controle der Staatspapiere ^oder geurth'eilt werde. (S. Die neueste Wablcapitulation Sr. jetzt glorreichst regie- an eine der königlichen Negierungs-Haiiptkassen einzureichen, ist ein großer Tdeil renben Kayserl. Majestät Leopolb II. Art. XIV. §. 1. 3. unb 5.) biefer Papiere noch nicht eingegangen. Ebenso befinden sich bei ben betr. Be-

sSchluß folgt.) Hörden eine große Anzahl dieser Werthpapiere, welche zur Ersatzleistung von

Den Besitzern eingereicht worden sind, für welche aber die betr. Besitzer bie be-

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