Vorstehendes haben Sie alsbalv in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell geladen werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor Dem Recrutirungsrath erscheinen und daselbst Reklamationen vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 1 3. November l. I., Morgens halb acht Uhr, auf dem Regierungsgebäude Dahier, versehen mit einem versiegelten von Der betreffenden G r o ß he rz o g l i ch en Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person, uno allen sonstigen für ihre Reklamation sprechenven Beweismitteln, (Zeug, nisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, Deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen), sich anzumelven haben. Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich re. zurückgewiesenen Reeruten, welche zur Definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Recrutirungsrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen von Der betr. Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person und Dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 13. November l. I., Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich einzufinden.
Sollte Einer oDer Der AnDere von Den Militärpflichtigen, Die bei Der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sinD, in seine Hcimath zurückgekehrt sein, so haben Sie diese Leute an den Recrutirungsrath vorzulaDen und uns von Dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.
Diejenigen Leute, welche ohne Das vorgeschriebene Signalement vor Dem Recrutirungsrath erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist. Den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts, haben Sie längstens bis zum 30. October d. I. berichtlich anzuzeigen.
In Verhinderung des Kreisraths :
Pietsch,
Regierungs - Assessor.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
(Oirtallabung.
Betreff. : Die Ablösung der Grundrenten in der Gemarkung Rödgen, Kreises Gießen, insbesondere
der den Freiherren von Buseck zustehenden.
2158) Die den Freiherren von Buseck, Christoph Franz, K. K. österreichischer Kämmerer in Bamberg, Friedrich Karl, Königlich Bayerischen St. Georgen - Ordens Comthur, und Karl Theodor, K. K. österreichischer Kämmerer und Malteser-Ordens Ritter, beide in München, in der Gemarkung Rödgen zustehenven, durch Allodification des an Die Gemeinde Rödgen verliehenen sogenannten Burgguts entstandenen Grundrenten, im gesetzlichen Geldanschlag von jährlich 110 fl. 12 fr. (Ein hundert zehn Gulden zwölf Kreuzer), sollen mit einem Abkaufskapital von 1983 fl. 36 fr. (Ein tausend neun hundert achtzig drei Gulden dreißig sechs Kreuzer) abgelöst werden.
Alle befannte oder unbekannte hierbei Betheiligten werden daher augefordert, ihre etwaigen Rechtsansprüche binnen zwei Mona- ten um so gewisser bei uns anzuzeigen, als ; widrigenfalls die Auszablung des Ablösungskapitals an die genannten Berechtigten gestattet werden wird.
Gießen, den 17. September 1857.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.
Versteigerungen.
Cigarren - Verkauf.
2266) Montag Den 26. October l. I., von Nachmittags 2 Uhr an.
sollen hier etwa 200,000 Stück Cigarren, feinere und geringere Sorten, abgelagert, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Proben können am Tage Der Versteigerung bei dem Unterzeichneten genommen werden.
Gießen, Den 12. October 1857.
In Auftrag:
Th. Batst, Hofger.-Advocat.
Die 'Vergebung von Wiesencnltur- Arbeiten bei der Stadt Gießen.
2274) Montag den 19. Oktober 1857, des Morgens 9 Uhr,
sollen auf hiesigem Rathhause Wiesencultur- Arbeiten, bestehend
in Handarbeit, veranschl. zu 4 23 fl. 52z kr.
„ Fuhren und Handarbeit, veranschl. zu . . . . 240 „ 30 „ an den Wenigstfordernden in Aeeord gegeben werden.
Gießen, den 12. Oktober 1857.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebe l.
2275) Donnerstag den 15. October, Nachmittags 2 Uhr,
soll von mehreren Beckern die Dickwurzel-, Kraut-, Würsing- und Kohlraben-Erndte öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist am Wallthor bestimmt. Chr. Walther's Wittwe.
2265) Versteigerung in dem Pf.uidh.uise zu Westen.
Montag den IS.. October, Nachmittags 2 Nbr,
sowie an den durch die Schelle weiter bekannt gemacht werdenden Tagen, sollen in dem hiesigen Pfandhause die bis Ende Juni d. I. einschließlich verfallenen — in dem dazu bestimmten Termin weder eingelös'ten, noch erneuerten — Pfänder, wie solche in nachfolgendem Verzeichniß enthalten sind, gegen gleich baare Zahlung meistbietend versteigert werden. Zugleich wird noch bemerkt, daß Einlösungen verfallener, zur Versteigerung kommender Pfänder, in dem Versteigerungstermin nur gegen sofortige baare Zahlung dis längstens Morgens 9 Uhr bewerkstelligt werden müssen. Umschreibungen verfallener Pfänder, sowie neue Verpfändungen und Einlösungen nicht verfallener Pfänder, können an den Versteigerungstagen nicht vorgenommen werden.
Das Zuschlägen von Pfändern an die refp. Eigenthnmcr ist zwar zulässig, eö muß in solchen Fällen aber der Pfandschein vorgezeigt und der Betrag der Schuld sofort bezahlt werden.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den Versteigerungstermin in ihren reff'. Gemeinden bekannt machen lassen zu wollen.
Gießen, den 10. Oktober 1857. Die Pfandhausverwaltung.
Bieler. Pfeil.


