Inzcigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
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Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern In Gießen bei der Erped. (Canzleiberg Lil. B. Nr. 1.) — EinrücknngSgebühr für die gespaltene EorpuSzeile 2 ft.
Jts, ^2. Sonnabend -en 7. September 1830»
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Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 kr.
Amtlicher Th eil.
Auszug aus den Großh. Regierungsblättern:
_ , ,, , Nr. 40 vom 28. August 1850.
Jnpalt: 1) Bekanntmachung, die Errichtung einer Personenannahmestelle zu Partenheim betr.; — 2) Bekanntmachung, Cie Errichtung von Personenannahmestellen für den Mainz-Wormser Postcours betr.; — 3) Bekanntmachung, „ .®5?e.’u"0 c“1er. Umlage zur Bestreitung von Wegbau- und sonstigen Kosten für 185%, in der Gemarkung Unterdrebach, Regierungsbezirks Nidda betr.; — 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Hälfte der für ')a4 3«hr 1850 auf die israelitischen Gemeindemitglieder zu Niedersaulheim ausgeschlagenen Umlage von 141 fl. belr.; — 5) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs be« rannt zu machender Straferkenntniffe der Gerichte der Provinz Starkenburg; — 6) NamenSvcränderung; — 7J Dienstnachrichten; — 8) Dienstentbindung; — S) Versetzungen in den Ruhestand; — 10) Sterbfälle.
Nr. 41 vom 31. August 185 0.
3nfalt: 1) Bekanntmachung, die Organisation der Verwaltungsbehörden, insbesondere die Errichtung einer Regierungs- Eommisston zu Worms betr.; — 2) Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großh. Hess. Ludewigs» Universität zu Gießen im Winterhalbjahre 185751 gehalten und am 28. October bestimmt und allgemein ihren Anfang nehmen werden; — 3) Dienstnachrichten; — 4) Sterbfälle.
BekansstMKchuug-
die Organisation der Verwaltungsbehörden, insbesondere die Errichtung einer RegierungS-- Commission zu Worms betr.
. ?’e Bekanntmachung vom 1. v. M. (Nr. 33 des Regierungsblatts) wird hiermit
jur öffentlichen Kenntmß gebracht, daß die durch allerhöchste Verordnung vom 14. Mai l. I. angeordnete Regierungs-Commission zu Worms nunmehr mit dem 16. September d. I. in Wirksamkeit treten soll. Darmstadt den 20. August 1850.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern
v. D a l w i g k. Mclior.
die evangelische Schullehrerstelle zu Burggemündcn, im Regierungsbezirke Alsfeld, übertragen. Am 3. August wurde der Gerichts-Accesstst Jacob Finger zu Alzep zum Er- gänzungsrichter bei dem Frieeensgerichte zu Oberingelheim ernannt. Am 6. August wurde dem vortragenden Rathe im Ministerium des Innern, Regierungsrath Franz Joseph Friedrich Thaddäus Freiherrn von Rieffel der Rang und das Prädicat eines Mnisterialralhs verliehen. Am 7. August wurde der Regierungsrath Dr. Camesasca zu Erbach zum Mitgücde der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim und der Regierungsr-th Eduard Ernst App zu Heppenheim zum Milgliedc der Regierungs- Commission des Regierungsbezirks Erbach ernannt und denselben der Vorsitz beiden gedachten Regierungs-Commissionen
Offizielle Nachrichten.
23 ?E^veränder«ng. Es wurde gestattet: am Johann Julius Friedrich Ludwig Jo» den Namen »Nau« zu führen.
vocat Anwllt Am 23. Juli wurde der Ad-
Advocat Anm5^ i.^ °J? er zu Alzep unter die Zahl der
Am 24 ■ JE %Ä,fn Mainz ausgenommen.
Ion ,u f s ’ ^?u?ehrer Franz Carl Karil- Waldiwcb^br» n,C;fle katholische Schullehrerstelle zu traaen Am '5 ,,Reg-erungsbezirke Heppenh.im, Über- Gerichten 1H ber Advocat-Anwalt an den
an dem Preisgerichte zu Alzep ernasint Am 2 Aumtst wurde dtm Schullehrer Ernst Hinrich Herbst zu Asm


