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der Stadt und deren Umgebung. Sodann wird, unter Bezugnahme auf die unterm 4. October 1833 erlassene Bekanntmachung, das Verbot des Singens und Schreiens auf der Straße ebenfalls eingeschärft und weiter verordnet, daß alles Zusammenrotten und truppweise Gehen, sowie Hin- und Herziehen auf der Straße mit einer Strafe von 1 bis 5 fl. geahndet werden wird, und alle Kinder, Lehrlinge, von 6 Uhr gedachten Abends an, bei einer gleichen Strafe — wofür die Eltern, Vormünder 2C. haftbar sind — von der Straße sich entfernt zu halten haben.
Gegen Unvermögende tritt Verwandlung der Geldstrafe in Gefängnkß ein.
Gießen den 20. Dezember 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath
Knorr.
67) Zwei zinnerne Teller aus der Fabrik „Nart'8? Söhne", welche gestohlen worden seyn sollen, befinden sich bei dem Großh. Stadtgericht dahier in Verwahrung, ohne daß deren Eigcn- thümer bis jetzt hat ermittelt werden können. — Es wird dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sich der Eigenthümer der fraglichen Teller zu ihrer Anerkennung bei der vorgedachten Gerichtsstelle baldigst zu melden hat, widrigenfalls über dieselben anderweitig verfügt werden wird.
Gießen den 15. Dezember 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath
Knorr.
68) Ein Paar Schlüssel, zwei tuchene Kappen und eine Handfibel
sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen den 20. Dezember 1838.
Edictalladmig.
1464) Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des Bäckers Adam Schäfer dahier aus irgend einem Grunde Ansprüche haben, werden aufgefordert, dieselben im Termin,
Donnerstag den 10. Januar 1839, Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen und gehörig zu begründen, widrigenfalls bei der Erbvertheilung keine Rücksicht darauf genommen wird.
Gießen den 12. Tecbr. 1838.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
Versteigerungen.
1477) Montag den 24. Dezember, Morgens 9 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause
die binnen Jahresfrist an den Laternen verkommenden Schreinerarbeiten nochmalen, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an^den Wenigstneh- menden versteigert werden.
Gießen den 18. December 1838.
Der Großh. Bürgermeister M. Schneider.
1480) Montag den 24. December, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause Glaserarbeit, im Betrage von 16 fl. 43 fr., an den Wenigstnehmenden, sodann in demselben Termin ein Kastanienbaum und
ein Weidenbaum
an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 21. December 1838.
Der Großh. Bürgermeister M. Schneider.
1469) Mittwoch den 9. Januar 1839, Nachmittags 2 Uhr und die folgenden Tage, soll eine Sammlung Bücher, forstlichen, mathematischen, geometrischen und philologischen Inhalts, in einem noch näher zu bezeichnenden Locale, öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden.
Zu dieser Versteigerung werden bis zum 6. Januar 1839 von dem Unterzeichneten noch Bücher angenommen, bei welchem auch das Verzeichniß oben bemerkter Werke einzusehen ist.
Gießen im Dezember 1838.
Ioh. P h. Bogel, wohnhaft bei Hrn. Nagelschmied Lenz oynweit der Stadtpforte.
Feilgebotene Sachen.
1467) Schweizer- und Rahmkäse, Häringe, Sardellen rc. bei I. G. Appel.


