Ausgabe 
20.4.1833
 
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Bekanntmachung.

11) Indem man die nachstehenden, wegen Beaufsichtigung der Fremden ertheilten höchsten Vorschriften:

i) die Ortspolizeybehörden haben darüber sorgfältigst zu wachen, daß nur in den dazu berechtigten Wirthshausern Fremde beherbergt werden. In Privathäu­sern dürfen nur Freunde, Anverwandte oder im betreffenden Orte wohlbe­kannte Personen ausgenommen werden.

2) Sowohl die zum Beherbergen von Fremden berechtigten Wirthe, als auch Pri­vatpersonen, wenn bei ihnen Freunde oder Anverwandte logiren oder nur absteigen wollen, sind verbunden, sogleich nach der Ankunft ihrer Gäste, Freunde oder Verwandten die Anzeige davon bei der Polizeibehörde des'Or- tes zu machen, und derselben die Legitimationspapiere zu übersenden. Un­terlassung der Beobachtung dieser Vorschriften wird, in so fern darunter nicht noch ein größeres Vergehen oder Verbrechen begriffen ist, mit den bereits für Unterlassung der Anmeldung von Fremden angedrohten Strafen geahndet werden.

hiermit zur Nachachtnng bekannt macht, bemerkt man , daß durch dicfe Maßregeln die wegen Abgabe von Meldezettel bei dem Thorschreiber am Wallchor, wegen Führung von Journalen über die Fremden bei den Gastwirthen n. s. w. bestehenden und neuerdings den Letzteren eingeschärften Polizeivorschrifteu nicht aufgehoben, vielmehr anch fernerhin pünktlich zu beobachten sind.

Gießen den 17. April 1833.

Großherzogl. Hess. Polizcy- Commissariat.

S t u m p f, Kreis-Secretär.

Bejoudere Bekanntmachungen.

335) Teckreiser die Last zu 2 fr., sowie Birken-Zuckererbsenrnser die Last zu 3 kr., können täglich um 1 Uhr im städtischen Holzmagazin er­kauft werden," und ist sich vorher auf der Bürger­meisterei zu melden.

Der Bürgermeister

S i l b c r e i se ich

336) Um vorgekommene Irrungen auf den Jahrmärkten wegen Berlooscn der Stände zu vermeiden, bringt man hierdurch zur allgemeinen Kenntniß der Interessenten, daß in den Sommer­monaten Morgens früh 7 Uhr, in den übrigen Monaten um 8 Uhr das Vcrloosen vorgenommen wird; wer um diese Zeit zum Loosen sich nicht einfindet, hat es sich selbst zuzuschreiben, sich unten auschließen zu müssen.

Gießen den 18. April 1833.

Der Bürgermeister

E. Silbereisen.

Ediktalladuug.

278) Andreas Euler zu Großenlinden hat nach dem Hppothekeubuch unterm 3. Juli 1803 ein Kapital von l 00 fl. bei Maria Barbara Hern- tasch in Gießen aufgenommen, worüber die Schuld­urkunde verloren seyn soll; man fordert deß- balb diejenigen, welche Ansprüche an diese Hypo­thekhaben, hiermit auf, solche binnen 4 Wochen dahier so gewiß anzuzeigen, als sonst der Eintrag gelöscht werden wird.

Gießen den 23. März 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht daselbst.

s M ü °l l e r.

Versteigerungen.

323) Montags den 29. Apr. d. I. Nach­mittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des Kan­didat Kohlers Ehefrau auf dem Tiefenweg die ihrtm Kind, erster Ehe zugehörigen Mobilien, in Bettung, Weißzeug, Schränken, Kommoden,