Ausgabe 
27.11.1824
 
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Ediktalladung.

Vorladung der Gläubiger des GroßherLogl. Post scriben- ten Ditting zu Giessen:

Nubrlcat hat bei Großherzogl. Hoft gerichtgebeten, ein Arrangementmit sei-' nen sämmtlichen Gläubigern zu Stande zu bringen. Es liegt zu diesem Ende eine Summe Geldes bereit und wird von Seiten jenes ein Theil seiner Be- soldung abgetretem Unterzeichneter ist von dieser hohen Iustizstelle fpeciell her -vftragt, dieses gütliche Arrangement zu Stande zu bringen. Er ladet daher vor­erst die bekannten als unbekannten Gläu­biger des gedachten Rubricaten andurch edictaliter vor, in dem Termin Mon- tags den 29ten des nächsten Monats November Vormittags 9 Uhr vor ihm entweder in Selbstperson oder durch be­vollmächtigte Anwälte zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, somit den Termin zum eigent­lichen Arrangement zu vernehmen. Die nicht erscheinenden Gläubiger sind, ohne Erlaß eines weiteren Prärlustvdekrets, vom gütlichen Arrangement, wenn es zu Stande kommt, ausgeschlossen.

Giessen den ILten Oetober 1824, Von Großherzogl. Hofgerichts- Commissiouswegen-

B ap st Großherzogl. HofgerichtsSecretär.

Bekanntmachungen»

1) Zur anderweiteu Verstefgerung des dem Burger und Fuhrmann Daniel Leng zustehenden Wohnhauses, nebst Scheune an Georg Christian Stroh, Zieht 3 Alb. 5 Pf. Zins in Gotteskasten, ist Ter­min auf

Montag den 29teir f. M. Nachmit­tags 2 Uhr

auf hiesigem Nathhause anberaumt wor­den, welches hierdurch mit dem Bemer­ken, daß die nähern Bedingungen der

Versteigerung im Termin eröffnet werden sollen, bekannt gemacht wird.

Giessen den Ilten Nov. 1824.

Großherzogl. Heft. Stadtgericht. Müller.

2) In der, am löten dieses Mo­nats von Seiten der Stadtverwaltungs­behörde eröffneten Kollekte für die, durch die siattgehabten Ueberschwemmungen in Dürftigkeit gerathenen Großherzogl. Unr terthanen, sind bis heute baar eingekom­men 1916 st. 49 fr, 2 pf. und zwar

den 18. Nov. 1824128 st. 59 fr. 2pf.

19. 512 58 r

22. 432 28 3

23. 427 59 2

24. 236 38 5

25. 177 45 -

Summa 1916 st. 49 fr. 2 pf. welches der Unterzeichnete hierdurch zur 'Kenntniß der hiesigen Einwohner, mit dem Anfügen, zu bringen, sich beehrt, daß er die noch weiter eingehenden mil­den Gaben, ebenfalls tu diesem Blatt bekannt machen wird.

Giessen den 25ten November 1824.

Der Gemeinde # Einnehmer - Eh. D i e tz.

3) Von Großherzogl. Hessischer hoch­verordneter Regierung dahier, ist bie neue Wahl eines Bürgermeisters für die Stadt Glessen verfügt und die Lei­tung derselben dem Herrn Landgerichts- Assessor Freiherrn von Stein übertragen worden, welcher , erhaltener Benach/ richtigung zu Folge, damit Montags den 6ten Dezember laufenden Jahres begim nm, und sowohl an diesem, als auch an den 3 hierauf folgenden Tagen von Morgens 8 bis 12 Uhr, und des Nach­mittags von 2 bis 4 Uhr, auf dahiesigem Nathhause das Wahlprotokoll offen le­gen wird.

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