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Ediktalladung.
Vorladung der Gläubiger des GroßherLogl. Post scriben- ten Ditting zu Giessen:
Nubrlcat hat bei Großherzogl. Hoft gerichtgebeten, ein Arrangementmit sei-' nen sämmtlichen Gläubigern zu Stande zu bringen. Es liegt zu diesem Ende eine Summe Geldes bereit und wird von Seiten jenes ein Theil seiner Be- soldung abgetretem Unterzeichneter ist von dieser hohen Iustizstelle fpeciell her -vftragt, dieses gütliche Arrangement zu Stande zu bringen. Er ladet daher vorerst die bekannten als unbekannten Gläubiger des gedachten Rubricaten andurch edictaliter vor, in dem Termin Mon- tags den 29ten des nächsten Monats November Vormittags 9 Uhr vor ihm entweder in Selbstperson oder durch bevollmächtigte Anwälte zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, somit den Termin zum eigentlichen Arrangement zu vernehmen. Die nicht erscheinenden Gläubiger sind, ohne Erlaß eines weiteren Prärlustvdekrets, vom gütlichen Arrangement, wenn es zu Stande kommt, ausgeschlossen.
Giessen den ILten Oetober 1824, Von Großherzogl. Hofgerichts- Commissiouswegen-
B ap st Großherzogl. HofgerichtsSecretär.
Bekanntmachungen»
1) Zur anderweiteu Verstefgerung des dem Burger und Fuhrmann Daniel Leng zustehenden Wohnhauses, nebst Scheune an Georg Christian Stroh, Zieht 3 Alb. 5 Pf. Zins in Gotteskasten, ist Termin auf
Montag den 29teir f. M. Nachmittags 2 Uhr
auf hiesigem Nathhause anberaumt worden, welches hierdurch mit dem Bemerken, daß die nähern Bedingungen der
Versteigerung im Termin eröffnet werden sollen, bekannt gemacht wird.
Giessen den Ilten Nov. 1824.
Großherzogl. Heft. Stadtgericht. Müller.
2) In der, am löten dieses Monats von Seiten der Stadtverwaltungsbehörde eröffneten Kollekte für die, durch die siattgehabten Ueberschwemmungen in Dürftigkeit gerathenen Großherzogl. Unr terthanen, sind bis heute baar eingekommen 1916 st. 49 fr, 2 pf. und zwar
den 18. Nov. 1824 —128 st. 59 fr. 2pf.
— 19. — — 512 — 58 — r —
— 22. — — 432 — 28 — 3 —
— 23. — — 427 — 59 — 2 —
— 24. — — 236 — 38 — 5 —
— 25. — — 177 — 45 — - —
Summa 1916 st. 49 fr. 2 pf. welches der Unterzeichnete hierdurch zur 'Kenntniß der hiesigen Einwohner, mit dem Anfügen, zu bringen, sich beehrt, daß er die noch weiter eingehenden milden Gaben, ebenfalls tu diesem Blatt bekannt machen wird.
Giessen den 25ten November 1824.
Der Gemeinde # Einnehmer - Eh. D i e tz.
3) Von Großherzogl. Hessischer hochverordneter Regierung dahier, ist bie neue Wahl eines Bürgermeisters für die Stadt Glessen verfügt — und die Leitung derselben dem Herrn Landgerichts- Assessor Freiherrn von Stein übertragen worden, welcher , erhaltener Benach/ richtigung zu Folge, damit Montags den 6ten Dezember laufenden Jahres begim nm, und sowohl an diesem, als auch an den 3 hierauf folgenden Tagen von Morgens 8 bis 12 Uhr, und des Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, auf dahiesigem Nathhause das Wahlprotokoll offen legen wird.
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