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Bekanntmachungen.
Um die in das neu ekadlirte Zuchti und Korrektionshanß in der ehemaligen Abtei Mgrienschloß demnächst gebracht Werdenden Züchtlinge gehörig zu beschäf- rigen, wird andurch zuIedermanns Nachricht bekannt gemacht, daß deren Arbeit hauptsächlich, wie in dem hiesigen Stockhause in Wott- Kämmen und Spinnen bestehen wird , als weshalb sich diejenigen, welche ihre Wolle von den in der itirt Arbeit schon sehr geübten Züchtlingen zu Marienschloß kämmen oder spin- rien lassen wollen, an den daselbst ange- sscllteu Juchthausverwalter Scheibe! zu wenden haben. Nachrichtlich fügt man nun och an, daß das Pfund einfach zu kämmen von Fabrikanten mit 8 kr. und Don andern mit ro kr., doppelt zu kam- tnen hingegen von ersten, mit 12 und von letzter» mit 15 kr. bezahlt wird. Der Spinnerlohn kostet auf großen Nädern für Fabrikanten das Pfund 9 kr. , für andere lokr. Zweidraihiges Garn wird tnit l kr. , dreidrarhiges aber mit 2 kr. rnehr bezahlt. Tuchmacher, welche Jet- td spinnen lassen, zahlen p. Pfund 12 Ir. Das auf kleinen Rädern gesponnene, sogenannte Soyektgarn wird von Fabri- lauten mit 16, von andern mit 18 kr. p, Pfund bezahlt.
Giesen den ütenMärz 1811.
Von Deputations wegen. Schwabe. E m m erling.
2) Der Mennonite Johann Daniel Eosch zu Neuhof, bisheriger Pachter dieses bei Leihgestern , Amtes Hüt reu berg bekegenen herrschaftlichen Pachkhofes, hat eine solche Menge von Schulden contra- hirt, daß sowohl dessen aclivcs Vermö- gen nicht zu Bezahlung ein Driktheil derselben anreicht, als auch von Grosherzog!. J^ofgeridärs; Collegio $u Giesen der formelle Concurs gegen solchen er- rgnnt woroen ist; — es werden daher in
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Auftrag dieses hohen Coll eg ii alle diejenige , welche an den vorgedachken Johann Daniel Eosch zu Neuhof aus irgend einem rechtlichen Grunde, eine Forderung zu haben vermeinen, hierdurch edidtaliter vorgeladen , so gewiß Mittwoch den 2ote« Merz d. I. Morgenos 9 Uhr vor hiesiger Gerichksstelle zu erscheinen, ihre Forderungen einzuklagen, sich des Versuchs der Güthe, und in deren Entstehung weiterer rechtlichen Verfügung zu gewärtt, gen, als sie ansonsten mit ihren Ansprüchen an die vorerwähnte Concursmasse nicht weiter gehört, vielmehr von derselben gänzlich werden ausgeschlossen werden. Signatum Langgöns den 2iten Februar 1811.
Grosherzogl. Hess. Justiz-Amt x Hüitenberg
C. G. v. Z a n g e n.
3) Die dem verstorbenen Herrn Posthalter Kempf oahier zugestandenen Feld- guter, als:
im Neustadter Feld.
j) r Morg 2 R. Acker am Croffdorfer Weg, an Daniel Marr,
2) 5 r/-M. 35 R 3 Sch- Acker linker Hand am Croffdorfer Weg, am Kirschbäumchen ,
3) 1 1 j4 TL -6R. 8 SH. Acker hinter den Schiesgätten, an Hrn. v. Fa- brice,
4) 3/4 M. 27 R. in den Gräben an Hrn. Jakob Melchior Wormbser,
5) 2 M. 25 R. 14 Sch. Acker an der Rodheimer Strafe, an Jeremias Christoph Heering,
im Wallpförter Feld:
6) 61/2 M. 14 R. 12 Sch. Acker am Steinkanterweg , gegen der Hohl, an Georg Henrich Loni, zhdbar. ,
7) 2 1/4 TL 8R. 7 Sch. Acker hinter dem Schaferbrunnen, an Hrn. Jakob Melchior Wormbser, zbdbar. ,
8) iM. lllR. 10 Sch. Acker in der Schwarz-


