Ausgabe 
16.3.1811
 
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Bekanntmachungen.

Um die in das neu ekadlirte Zuchti und Korrektionshanß in der ehemaligen Abtei Mgrienschloß demnächst gebracht Werdenden Züchtlinge gehörig zu beschäf- rigen, wird andurch zuIedermanns Nach­richt bekannt gemacht, daß deren Arbeit hauptsächlich, wie in dem hiesigen Stock­hause in Wott- Kämmen und Spinnen bestehen wird , als weshalb sich diejeni­gen, welche ihre Wolle von den in der itirt Arbeit schon sehr geübten Züchtlin­gen zu Marienschloß kämmen oder spin- rien lassen wollen, an den daselbst ange- sscllteu Juchthausverwalter Scheibe! zu wenden haben. Nachrichtlich fügt man nun och an, daß das Pfund einfach zu kämmen von Fabrikanten mit 8 kr. und Don andern mit ro kr., doppelt zu kam- tnen hingegen von ersten, mit 12 und von letzter» mit 15 kr. bezahlt wird. Der Spinnerlohn kostet auf großen Nädern für Fabrikanten das Pfund 9 kr. , für andere lokr. Zweidraihiges Garn wird tnit l kr. , dreidrarhiges aber mit 2 kr. rnehr bezahlt. Tuchmacher, welche Jet- td spinnen lassen, zahlen p. Pfund 12 Ir. Das auf kleinen Rädern gesponnene, sogenannte Soyektgarn wird von Fabri- lauten mit 16, von andern mit 18 kr. p, Pfund bezahlt.

Giesen den ütenMärz 1811.

Von Deputations wegen. Schwabe. E m m erling.

2) Der Mennonite Johann Daniel Eosch zu Neuhof, bisheriger Pachter die­ses bei Leihgestern , Amtes Hüt reu berg bekegenen herrschaftlichen Pachkhofes, hat eine solche Menge von Schulden contra- hirt, daß sowohl dessen aclivcs Vermö- gen nicht zu Bezahlung ein Driktheil der­selben anreicht, als auch von Grosher­zog!. J^ofgeridärs; Collegio $u Giesen der formelle Concurs gegen solchen er- rgnnt woroen ist; es werden daher in

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Auftrag dieses hohen Coll eg ii alle diejeni­ge , welche an den vorgedachken Johann Daniel Eosch zu Neuhof aus irgend einem rechtlichen Grunde, eine Forderung zu haben vermeinen, hierdurch edidtaliter vorgeladen , so gewiß Mittwoch den 2ote« Merz d. I. Morgenos 9 Uhr vor hiesiger Gerichksstelle zu erscheinen, ihre Forde­rungen einzuklagen, sich des Versuchs der Güthe, und in deren Entstehung wei­terer rechtlichen Verfügung zu gewärtt, gen, als sie ansonsten mit ihren Ansprü­chen an die vorerwähnte Concursmasse nicht weiter gehört, vielmehr von dersel­ben gänzlich werden ausgeschlossen wer­den. Signatum Langgöns den 2iten Februar 1811.

Grosherzogl. Hess. Justiz-Amt x Hüitenberg

C. G. v. Z a n g e n.

3) Die dem verstorbenen Herrn Post­halter Kempf oahier zugestandenen Feld- guter, als:

im Neustadter Feld.

j) r Morg 2 R. Acker am Croffdorfer Weg, an Daniel Marr,

2) 5 r/-M. 35 R 3 Sch- Acker linker Hand am Croffdorfer Weg, am Kirsch­bäumchen ,

3) 1 1 j4 TL -6R. 8 SH. Acker hinter den Schiesgätten, an Hrn. v. Fa- brice,

4) 3/4 M. 27 R. in den Gräben an Hrn. Jakob Melchior Wormbser,

5) 2 M. 25 R. 14 Sch. Acker an der Rodheimer Strafe, an Jeremias Christoph Heering,

im Wallpförter Feld:

6) 61/2 M. 14 R. 12 Sch. Acker am Steinkanterweg , gegen der Hohl, an Georg Henrich Loni, zhdbar. ,

7) 2 1/4 TL 8R. 7 Sch. Acker hinter dem Schaferbrunnen, an Hrn. Ja­kob Melchior Wormbser, zbdbar. ,

8) iM. lllR. 10 Sch. Acker in der Schwarz-