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Der Tempel des Glücks- Ei n Traum.
(Verfolg.)
Die dreizehnte Thür war verschlossen. lieber ihr stand ein Mann, der in einem Bergwerk arbeitete, mit der Ueber- schrift: Unverdrossene Arbeit überwindet alles. Die Bildsäulen des OrigeneS-und des Hugo Grotius waren auf beiden Seiten. Ich schloß hieraus, daß diese Thür für die Fleisigen bestimmt wäre; allein ich wunderte mich sehr, daß sie verschlossen war. Doch ich begriff die Ursache davon sehr bald, als ich den Zettel las, welcher an die Tdür geheftet war, und also lautete : Nachdem des Glücks leibliche Kinder, welche in bic* fern Tempel 'gebobren und erzogen sind, sich seit einiger Zeit von dem un nasigen Ueberlaufe beschweret gefunden, der durch diese Thür geschieht, als hat die Göttin für gut besundeu , selbige nicht offen stehen zu lassen, äusser vier Lage im Jahre.
Die vierzehente, funfzehente und sechszehende Thür, wovon die eine Tugend, die andere Gottesfurcht und die lezte Ehrlichkeit zur Ueberschrift hatren, waren gleichfalls verschlossen,• mit beigefügter Nachricht: Daß die Schlüssel verlegt waren, und da folglich die Schlosser nicht aufgernacht werden könnten, so wäre es nicht möglich, die Tdür zu of- rten , ohne sie mit Gewalt aufzubrechen, ( welches menschliche Kräfte zu überschreiten schien.) Inzwischen wolle man diejenigen , welche durch diese Tdür einzugehen wünschten, zu der allgemeinen Thür gewiesen haben.
(Der Verfolg künftig.)
Polizei- Verordnungen»
i) Da die Anzeige geschehen ist, daß sich viele der hiesigen Einwohner oder
deren Gesinde oft aus Bequemlichkeit beygehen lassen, Kehrig, Kummer, ja auch manchmal todes Vieh und andere dergleichen Unreinlichkeiten, welche entweder dem Wasenmeister übergeben oder von den Einwohnern selbst vor die Stadt auf die daselbst angewiesene Kummerftellen gebracht werden müssen, in den hiesigen Stadtkanal, oder die sogenannte Stadt- Bache zu werfen, wodurch daun der Durchzug des Wassers gehemmt, dieses selbst zum Nachtheil der Gesundheit verunreinigt, eine öftere, mit sehr gro- sen Kosten für das städtische Aerarium und mit sehr vielen Unannehmlichkeiten für die Einwohner der Stadt verbundene Ausräumung nothwendig gemacht wird fo' wird hiermit verordnet, daß sich in Zukunft niemand mehr unterstehen soll, den Stadtkanal mit gedachten Lingen zu verunreinigen und zu verschütten; daß sofort jeder Uebertretter dieser Anordnung ohne Ansehen des Standes und der Person in eine Strafe von 5 st. genommen, und dem Anzeiger eines Eoutrave- nienten, wenn dieser der That überführt wird, die Hälfte der Strafe unter $eiv schweigung seines Namens zu Lheil werden soll,
2) Da die Anzeige geschehen, daß Kehrigt, Bauschutt, Eis und anderer Unrath in die Brangaffe, besonders des Nachts, geworfen werde; als wird solches hiermit nicht nur ernstlichst und bei Strafe verboten, sondern auch dem An- geb'er eines Uebertrerers dieses Verbots, unter Verschweigung seines Namens, eine Belohnung von 2 Rthlr. zugesichert.
3) Den Kutschern, Fuhrleuten und Schubkarrnführern wird hiermit und zwar bei. Strafe befohlen, sobald sie in die Nahe deS im Ausruf begriffenen Ausrufers kommen, so lange bis der Ausruf gesche-


