Ausgabe 
8.1.1915
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Er u>ui, miubfjlfii* 154 cm grob, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen sowie wa lunch urbaren Anlagen zn chronischen Krankheiten sein nnd die Braiiclidarkcit inr den Friedensorenst der Infanterie besitzen

Er mu« sich tadellos geführt haben, lateiltische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben könne» und in den vier Erundrechirung-sarte» beivandert sein.

4. Der Eilitritt i» eine Unterosfijicrschulc kann nur dann er­folgen, loenn sich der Freiwillige zuvor schriftlich verv'lichtct, nach erfolgter Ucbcrlvcisung aus der Unleroffrzierscheilc an einen Truppenteil noch vier Jahr« a»iv im Heere zu diene»

5. Ist die Prüfung im Lese», Schreiben und Rechnen sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so wird zunächst dir Brrpslichtrinas Verhandln»« über die vorgeschriebenc längere akllve Dienstzeit (Zisser 4) ausgenomwen.

6. Eine Einstellung findet ohne Jnnehaltung der iu> Frieden bestchenben Termine stall.

Wünsche der Freiioilligen um Zuteilung an eine der bestche» den Unterossizierschulen werden, soiveit angängig, berücksichtigt.

7. Die Emberuscnen müssen für die Reise zu der Unteroffizier- schnle ausreichend mit Schuhzeug, Kleidung, Wäsch« und mit 2 Mk. »ersehen sein

8. Der Aufenthalt in der Untcroffrzierschule sauerl im all­gemeinen drei Jahre. Bei besonderer geistiger und körperliche» Befähigung und tadelloser Filhrung können indes Unteroffijier- schülcr bereits nach 2 Jahren in die Armee übertreten Die junge» Leute erhalte» gründliche militärische Ausbildung u»d Unterricht, der sie besonders befähigt - die Erfüllung der erforderliche» Be­dingungen vorausgefcdt, bevorzugtere Stellen des Unterosfizier- «md des Beamtenftandcs zu erlange».

9. Die Unterofsizierschülcr gehören zu beit Militärpersoncn des .Fricdensstandes, stehen dalier wie jeder andere Soldat unter den militärischen Gesehen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.

10. Die Unterofsizierschüler haben bei Beurlaubungen gleich wie die Kapitulanten Anspruch mis Löhnung.

11. Untcrofsizierschülec. die sich durch mangelhaste Führung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet für den Uutcr- osfizierbenis erweisen, lverden aus den Untervssizierschulen ent­lassen oder zur Ableistung des Restes der gesetzlichen aktiven Dienst­zeit zu einem Truppenteil versetzt.

(2. Die Unterossizierschüler treten im allgemeinen als Gefreite in die Front und werden bei guter Flihrung sehr bald zu Unler- ofsizleren befördert. i

Die besten Unterossizierschüler können jedoch bereits aus de» Uuterofsizierschulcn zu überzähligen Untcrojfizicren besorderl lver- den und treten bei ihrem Ausscheiden in das Heer sogleich in etats- tnähige Untcrofsizierstcllen.

Ist. Die Unterofsizierschüler werden in erster Linie der In­fanterie überwiesen, können aber auch der Maschinengewehr-Truppe, der Feld und Fusjartillerie. den Pionieren, den Bczrrkskommand.'s und der Marine-Infanterie zugctcilt werden. Die Wünsche der ein-

? einen um Zuteilung an bestimmte Truppenteile werden nach Mög- lchkcit berücksichtigt

Nachrichten über den Eintritt in Untrroffiziervorschulen.

1. Tie Unterosfizicrvorschulcn haben die Bestimmung, junge Leute für den Untcrossizierstand kostenfrei auszubilden. Bei militärischer Erziehung solle» sie dort ihre SchulkennMisse so weit ergäiizcn .wie dies für den militäriscizen Beruf und für ihre spä­tere Verwendbarkeit im Beamtenstande wünschenswert ist Da­neben wird der körperlichen Entwicklung und Ausbildung beson­dere Aufmerksamkeit zugewendet.

' 2. Wer in eine Unteroffiziervorschule ausgenommen zu wer­

den wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 14*/, Jahre all ge­worden ist, begleitet von seinem gesetzlichen Bertreter, bei dem für seinen Ausenthaltsort zuständigen Bezirkskommando'l oder bei einer Unteroffizierschule lin Trcplolv a. R und Weiszenselsj oder Unterosfiziervorschule sin Annabnrg, Bartenstein. Greisenberg i. Pouri», Jülich, Sigmaringen, Wetlbnrg und Wohlaul »orzustcl- len und hierbei folgende Schriftstücke vorznlegen:

»> rin Geburtszeuanis.

f bt den Konfiruiationsscheiu oder einen Ausweis über den Einpsang der ersten Kommunion, I

' c) ein llnbrjcholtcnheilszengniS der Pvlizeiobrigkcit, ck> etwa vorhandene Schulzeugnisse, -

e> eine amtliche Bescheintäung über die bisherige Bejchäfli- guilg-weise, über früher übcislanoene Krankheiten oder etwaige erbliche Belastung. > . , ,

t Das Bezirkskomniando usw. veranlasst die ärztliche Unter­suchung, die schulwissenschafUiche Prüfung und die Aufnahme einer schriftlichen Berlrandlung über die unter 6 erwähnte Ver­pflichtung. die von dem gesetzliche» Bcrlreter mit zu unterzeich­nen ist. ,

*) De» nicht ui Äietzen ansässige» Freuvilligen empfiehlt cS sich den Tag der Untersuchung be»» Bezirkskominanda schriftlich, unler Vorlage derach Ziffer 2a -e iwsorderte» Zeugnisse zu e>- fragen.

8- 1«' Auszunehmend«» dürfe» Nicht unter, «her lischt über 17 Jabre alt sein und sollen eine Körpargröst« von mindesten» latem und einen Brustumfang von 79 bis 76cm habe».

Tie müssen sich tadellos geführt dabe», vollkomm«» gesmid. im Bcrdältnis zu ihren> Aller krätlig gebaut sowie ftei vo» kör­perlich-» Gebreche»nd loodrm-dinbarcn Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, ein scharfes Auge, grckes Gehör und seblersrele snicht^stotlernde) Sprache habe» l

S.c nntssen leserlich und >ni allgenieinc» richtig schreibeil, Gedrucktes (in deutscher und lateinischer Drnckschriftl ohne Anstotz lese» tonnen und in den vier Grundrechnungsarten bewandert sein.

Bettnässer dürfen nicht aufgcnominen werden.

4. Insoweit Ttetlcn frei sind, erfolgt dir Einberufung durch

Beiiiiitlliing der Bezirkstvmmaiidos, nachdem de>- Anwärter dal Ift. Lebensjahr vollendet hat. HaiipteinsteUungslage sind hetz iS. April und der IS. Oktober. >

5. Tic Ausbildung I» der Iliilerofftziervorschiisc dmiert im all­gemeinen zwei Jahre | ,

9. Ti« Zöglinge der Unleroffizrrrovrschlile» gehöre» nicht z» den Militärpersone» des Reickesheeiee Ihnen stehen daher bet vov» kommenden Dienstbeschädignngen kein« Bersoranngsansprüchc nach dem Mannschaftsvcrsorgungsgcsetz vom 3V, Plai 1906 zu

Ans der llnterosfrzicrvvrschnl, mu« der Zögling in die hi«v- für bcstimmtc tlnleronizierschnle übertreten.

Für jeden vollen oder begonnenen Monat des Auseirtbaltst ans der llnlerofstziervorscknilc mutz er zwei Monat«, im ganzen höchstens vier Jahre, für den Aufenthalt auf der Unteroffizier« schule ebenfalls vier Jahre »ach seiner Neberweisunq an eine» Trnvpeiiteil im Heer» dienen.

Wenn ein Zögling dieser Berptlichtrmg insofern nickt nach- kommt, als er auf leinen eigenen Antrag oder aus Wunsch der An­gehörigen mrs der lliitcroffizicrvorschule entlasse» lojird oder sich eigenmächtig ans der Anstalt entkernt, so sind die fttr ibn auf« gewendeten Koste» zu erstalleu. Wird ein Zögling dagegen alS rrngeeignct aus der llnieroffiziervorlchut« oder der llntev- offizierlchule entlassen oder wird bei einem Truppenteil die Diensh- »crpslichtung ansgehoben, so sind Kosten nicht zu erstatten

7. Bei dem Ileberlrilt i» die Untervffrzierschrrlc leistet dar

Freiwillige de» Fahneneid und sn-ht da»» wie jeder andere Sol­dat de« Heeres irnler den militärischen Gesetze» >

8. Nach der im allgemeinen zwei Jahre dauernden Ausbildung in der iliitrrofsiziersckiür lverden die Uiilerolnzicrschülcr i» erster Linie der Infanterie überlvicse». können aber auch der Moschincir- acwehr-Truppe, der Jelb- und Futzartillerie, de» Pioniere». den Bezirkskommandos »nd der Marine-Infanterie «ugeteitt lverden.

9. Tie lkinbernsencn nrüssen für die Reise zu der Unterolkizicr-

vorschnle ansreickrend mit Schuhzeng, .Kleidung, Wäsche uno mit 2 Mark versehen sei».

wöchentl. Uebersicht öerloöesfäüt i. d. Stadt Gie-e«.

SS. Woche. Vom e0. bi« SS. Dezember tili. Einwohnerzahl: angenommen zu 3S9>0 linkt. 1S00 Mann Mllilärj, Lterblrchkeilgzlffer > 7,90/» nach Abzug von 1 Ort«fr«nih»n.

Klntzec

dt starben an: Zusammen: Erwachsene: Im vorn

l, Lebensjahr: S.15. Zähe i

Bauch- und

Lungentuberkulose I (i) i (I)

Erkrankungen der

Atinungsorgane 2 I -

Erkrankung des

Herzens I 1

Darrnverfchlust 1 t

Zuckerharnruhr_1__1__ ~~*

©umnia: 6(1) Ist)

Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffe,wen .Krankheit aus von auswärts nach Gichen gebrachte Kranke kommen.

Meteorologische veobachtungen der Station Siebe»«

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Höchll« Deuiperalur am 6. bi» 7. Januar I9IS --- 9.7'0. Niedrigste . ,6,7. , 19IS -» 1,0 .

Nlkbeelcklag: 19,» mn.

RotaHonlbru» der Brühl' scheu Unlv.-Buch- un» Sltlndruckerrl. R. Lange, »lrhen.