Mittwoch den 21, Isnusr. if N ’W NN (Nachdruck verboten.) Eine verhängnisvolle Fahrt. Roman von B. M. Croke r. Autorisierte Uebersetzung aus dem Englischen von Alwina Wischer. (Fortsetzung.) Leider aber war der Kutscher stets unnahbar und be» wahrte das hartnäckigste Schweigen über sich unib seine Person. Tast er allein lebte, keine Liebschaft, keine Feinde und keine Schulden hatten,. Das wenigstens wußte Mr. Foulcher. Nun aber bot sich ihm unverhofft die Gelegen-- heit, s eine Neugierde zu bestiedigen, und er war entschlossen, sie so gut als möglich auszunutzen. Allein so sehr er sich auch jetzt wieder anstrengte, Terence durch allerlei Kreuzt und Querfragen zum Reden zu bringen, — es war umsonst. Ein gewisses Etwas in der zwar vollständig ehrerbietigen Haltung des Kutschers hielt plötzlich den Strom von Fragen auf den Lippen des neugierigen Mannes zurück. Ja, Mr. Foulcher, der sich gesellschaftlich doch so hoch erhaben über dem Kutscher fühlte, hatte sogar die Empfindung, sich diesem gegenüber einer Taktlosigkeit schuldig gemacht zu haben, und so lehnte er sich, verlegen das Gespräch abbrechend, und von einem plötzlich anfsteigenden Haß gegen Terence erfüllt mit gerötetem Gesicht in feinen Küchenstuhl zurück. Ter größte Teil dieser Szene war Pat entgangen, der sich damit beschäftigt hatte, frischen Torf aufzulegen und eine zudringliche Eilte hinauszujagen. „Ties ist mein Wetter Flagherty", sacck' "r jetzt, auf den alten Mann zeigend, „er kam über den iL-ahonnonbcrg herüber, um mir einen Besuch zu machen.. Wir wrach en vorhin über die Landwirtschaft und wie viel sich da im Laufe der letzten vierzig Jahre zum Nachteil verändert hat." „Tann lassen Sie sich durch mich nicht stören", sagte Greville. „Ich bin Engländer, wie Sie wissen, zudem aber auch Gutsbesitzer, und da würde es mich sehr interessieren, zu erfahren, wie Sie von Ihrem Gesichtspunkt aus über diese Frage, denken. Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß nahezu alle w^re Landwirte bankerott werden?" „Ta fragen Sie nur meinen Vetter Flagherty. Sprich, !Tan, Du verstehst die Geschichte besser, denn ich war ja Awairzig Fahre aus ■ °r Gegend fort." Ter kleine Mann ,m Feuer mit seinen auf die Kniee gebreiteten schwieligen alten Händen wandte sich langsam um und ließ seine kleinen schlauen Augen über die unge-i wohnte Zuhörerschaft schweifen. Prüfend betrachtete er Sir Greville, den freundlich sprechenden Engländer, der mit emem Blick aufrichtigen Interesses seiner Antwort harrte, den anderen Fremden, der ohne Interesse für das an» geregte Gespräch die junge Dame mit einem neugierig lauernden Seitenblick beobachtete,die schöne junge Tarne selbst mit den Haaren und Augen einer Irländerin, die, in den Stuhl zurückgelehnt, mit ihrem Federhut spielte, und dann endlich den Kutscher Terence, der, wie es sich für seine Stellung geziemte, still und abseits von den andern im Hintergrund saß. Elftes Kapitel. Die Familie Desmond. „Ta Sie es wünschen, so will ich Ihnen die Sache so gut ich kann erklären", begann der alte Mann. „Tie Ge« schichte ist eigentlich ganz einfach. Nichts ist leichter, als Geld verschwenden, und wenn das erst einmal ins Rollen kommt, so ist es verflucht schwer, einen Hemmschuh an« zicke gen. Am besten kann ich es durch ein Beispiel beweisen", sagte er, sich im Kreise umsehend. „Sie haben gewiß schon von der Familie Desmond gehört?" Sir Greville schüttelte verneinend den Kopf, und Mr. Foulcher zuckte gleichgiltig die Achseln, während der Kütscher den Sprecher zuerst start ansah und dann langsam die Augen dem Dorffeuer zu« wandte." „Na, das wundert mich, denn es war eine noble Rasse schon vor Hunderten von Jahren, die bis in unsere Zeit hinein blühte. Nun, und wie es denen ging, ähnlich gings uns allen auch. Meilenweit im Unikreis gehörte dem alten Desmond der Grund und Boden. Er war ein vornehmer Herr, hielt sich kostbare Hundemeuten und hatte die Offiziere von Dublin oft ganze Winter lang als Jagdgäste bei sich. Tas Schloß war voll Dienerschaft, Wachskerzen brannten überall, wo man sie nur anbringen konnte, und Essen und Trinken gabs für alle das Teuerste und Beste. Ja, das waren noch Zeiten! Bon der Art, Ivie diese Herren au ft traten, von dem Glanz, den sie bei ihren Jagden entfalteten, und von ihrem Mut, davon kann man sich heutzutage keinen Begriff mehr machen. Einmal zum Beispiel — ich war noch ein kleiner Junge — da nahm der Fuchs seinen Lauf mitten in die Berge hinein; es waren steile, gesähr». liche Wege, aber trotzdem verloren die Hunde die Fährte nicht. In wildem Laufe gings durch Mr. Demonds biete, dann wieder zurück ins Flachland, bis der Fuchs, den schließlich nur noch zwei Hunde und der alte Desmond Der» folgten, in der Dunkelheit getötet wurde. Zwanzig Meilen weit, durch drei Grafschaften, hatte sich die Jagd aus« gedehnt, ohne daß jemand vor nachts elf Uhr etwas zu efsen bekam." Maureens Augen glänzten vor Begeisterung und be» gegneten zufällig denen des Kutschers. Auch er hatte bei der Erzählung aufgeleuchtet, aber seine Züge waren blaß und finster — oder schien es ihr in dem kleinen, dunklen Raum nur so? — „Tas war ja großartig!" rief Sir Greville. „Ja, und der alte Desmond befand sich immer unter, den Wvrdersten. Beim Himmel, er war wie der wilde Jäger, wenn er auf dem Gaul saß! Er hatte zwei Söhne und drei Töchter — die schönsten Mädchen in ganz Irland. Im Winter gingen sie immer nach Dublin auf die Bälle, wo 42 fie verteufelt viel Geld gebraucht haben sollen. Ter alte Tesmond hatte nun jeder der Töchter ein großes Vermögen vermacht. Ta aber nach seinem Tode kein bares Geld vorhanden war, mußte das Gut mit jener Summe belastet werden. Als die Töchter dann heirateten unb der Sohn das Geld ausbezahlen sollte, blieb ihm nichts anderes übrig, als eine Hypothek aus das Gut auszunehmen. .Verstehen Sie das?" „Vollkommen", stimmte ihm Sir Greville bei. „Bei uns in England ist leider ganz, dieselbe Geschichte." „Daraufhin wollte Master Dermot eigentlich seinen Hausstand vereinfachen und die Hundemeuten hergeben, aber die Zeiten waren verhältnismäßig noch gut, und so tat er es schließlich doch nicht. Damals wußte man noch nichts von australischen Hammeln und amerikanischen Ochsen, und das Vieh hatte noch einen hohen Preis." Str Greville nickte. „Er ließ nun einen Mann von Dublin kommen, bannt er sein Land einschätze, und das Ende vom Liede war, daß alle Pachtzinse erhöht wurden." Hier machte Flagherty eine längere Pause, räusperte sich und schaute im Kreise umher, um zu sehen, ob man ihm auch aufmerksam zuhöre. „Na, wir taten unser Möglichstes, um die Zinsen aufzubringen", fuhr er dann fort, „manchen gelang es, manchen auch nicht. Master Dermot heiratete eine Dame aus Dublin, das schönste, lieblichste Geschöpf, das ich jemals sah, aber sie brachte ihm keinen roten Heller mit in die Ehe, und sie bekamen eine starke Familie. Einige Kinder starben klein, andere blieben am Leben, und diese verstanden alle das Geldausgeben — welcher Desmond hätte das auch nicht verstanden? Am schlimmsten von allen aber hauste im Geldpunkt die alte Madame Tesmond, ich meine Mr. Dermots Mutter, sodaß der arme Master bald nahezu vor dem Bankerott stand. Tie Jagdpferde und Hunde hatte er schließlich alle verkauft, und es war zum Erbarmen, wenn man ihn auf seinem alten Schimmel, dem einzigen Pferche, das er noch im Stalle hatte, daherreireu sah. Bald mußte er eine neue Anleihe auf sein Gut auf- nehmen, und damit hatte er so ziemlich den letzten Groschen, den die Besitzung wert war, erschöpft. Auch die Pächter konnten immer weniger ihren Pachtverpflichtungen nachkommen, da die Wiehpreise von Jahr zu Jahr sanken." Pat und der junge Bursch auf dem Tisch nickten ver-, ständnisvoll. , „Und als dann Master Dermot nicht einmal mehr die Zinsen für die Gläubiger aufbringen konnte, pfändete man ihn aus, und das überlebte er nicht." „Tu lieber Gott, das war eine böse Geschichte I" rief Sir Greville teilnehmend. „Tie Söhne starben alle, außer einem, den: jüngsten, der mit seinem Regiment in Indien tu ar und die ganze Angelegenheit seinen Geschäftsführern Watts und Humphrey in Dublin überließ, die überall als Schurken bekannt waren. Sie haben gewiß auch schon von ihnen gehört?" „Nein, niemals." „Um so besser für Sie." „Eine große Auftegutlg entstand nun in der ganzen Gegend; niemand wollte mehr seinen Pachtzins bezahlen, als man erfuhr, daß kein Pfennig davon in die Tasche des jungen Desmond gelangte, sondern alles von jenen Schurken, die die Hypotheken besaßen, eingesackt wurde." „Tas war aber eigentlich eine recht sonderbare Auf- sassung dieser Pächter." „Warum? Zum Henker, wir wollten es' eben nicht bezahlen, und wir tatens auch nicht, die Watts und Humphrey mochten uns drängen so viel sie wollten — nicht einen roten Heller bekamen sie seit vier Jahren." „Da haben Sie ja ein recht gutes Geschäft gemacht", bemerkte Sir Greville etwas höhnisch. „Na, es geht so. Tie Behörden haben zioar schließlich die Pachtzinse heruntergesetzt, die übrigens trotzdem noch hoch genug sind. Tie Familie Tesmond aber ist natürlich jetzt ruiniert und wie vom Erdboden berschwuudieu." „Wirklich? Ist die Familie ganz erloschen?" „Wenn Sie meinen ausgestorben — nein, denn der junge Mann in Indien ist noch am Leben. Ich glaube, er verließ den Dienst und faut beim, um die Tinge so gut es ging in Ordnung zu bringen. Tas alte Schloß und Rittergut konnte wegen seiner Familienbestimmung und wegen fehlender Dokumente zu Lebzeiten seiner alten Großmutter nicht verkauft werden; die alte Dame aber hat ein schönes Haus in Dublin. Sie soll noch ebenso stolz und großtuerisch sein als früher und schrecklich herrschsüchttg. Man sagt ihr nach, daß sie ihren Kindern niemals erlaubte, sich in ihrer Gegenwart zu setzen. Na, ob's wahr ist, weiß ich nicht, jedenfalls aber nimmt sie ihrem Enkel, dem jungen Tesmond, dem armen Kerl, der, wie man sagt, das Geld sauer verdienen muß, jeden Pfennig, den er halbwegs entbehren kann, ab. Tas alte Schloß ist zugeschlossen und wird wohl nächstens zusammen fallen; aus den Feldern wächst Unkraut und auf ben Parkwegen könnte das Vieh weiden. Aus dem alten Rittergut Hausen Kaninchen und im Schlosse Ratten und Mäuse. Wo sich der junge Herr Herumtrieb, wodurch er seinen Unterhalt verdient, das weiß der Himmel, das aber kann ich beschwören, daß die „Alte" auf seine Kosten lebt." „Und was ist aus den übrigen Besitzungen geworden? Sind sie alle verkauft?" „Nein, sie stehen unter gerichtlicher Verwaltung. Ein Keines Grundstück wurde von den ftüheren Pächtern angekauft, der ländere Teil mit Schloß und Park kann, wie ich Ihnen schon sagte, nicht verkauft werden, sonst könnten: es Euer Gnaden jeA gewiß um einen Spottpreis bekommen." „Ich danke, nach dem, was Sie mir erzählten, gelüstet es mich nicht, mich in Irland anzukaufen." „Beim Himmel, es giebt wahrhaftig schlimmere Gegenden zum Ankäufen als die unsrige! In alten Zeiten, wo wir noch die großen Viehmärkte hier hatten, war das Land vollends nicht $it verachten, denn es ernährte Gutsherrn und Pächter reichlich. Jetzt fteilich langts kaum noch für einen, der andere muß untergehen." „Meinen Sie unter dem, der untergeht, den ursprünglichen Besitzer des Bodens?" fragte Sir Greville in scharfem Tone. ,^Ja, den alten, einstens hier ansässigen Adel — es gab darunter solchen, der bis auf Noahs Zeiten zurückreichte — aber der verschwindet nach und nach aus Irland, und vielleicht ists besser so — die einen sagen dies, die andern jenes — aber was die Desmonds aubelangt, so tat ihr Unglück jedermann leid. Sie stammten von Fürsten ab und führten einen königlichen Hofhalt. Es tvar ein feines, freigebiges, gutmütiges und schönes Geschlecht. Friede ihrer Asche!" „Wo mag nur der junge Tesmond sein?" fragte Miß D'Arcy, die mit dem lebhaftesten Interesse zugehört hatte. „Ich wollte, er fände einen vergrabenen Schatz und könnte sich seine Güter zuriickkaufen! Hat ihn jemand in letzter Zeit gesehen?" „Nein, Fräulein, seit er ein Keiner Junge war, nicht mehr. Es würde ihm gewiß das Herz bluten, wenn er den Zerfall seines Stammschlosses sähe, und ich bin überzeugt, daß er sich nicht so bald in dieser Gegend blicken lassen wird." Einen Augenblick trat Stille ein, bis sich endlich der Kutscher Terence erhob, den Hut vor der Keinen Gesellschaft lüftete und, seinen Hund zu sich rufend, die Hütte verließ, Zwölftes Kapitel. „Krüm ch e n." Tas Wetter hatte sich mittlerweile vollständig auf- geheKt, sodaß Miß D'Arcy, Sir Greville und Mr. Foulcher bald dem Beispiel des Kütschers folgten und sich vom alten Pat verabschiedeten. Einige Wasserpfützen aus der Straß«, in denen sich der Himmel spiegelte, und ein auf den Bergen und dem Meer lagernder duftiger Nebel gemahnten allein noch an den vor kurzem niedergegangenen Wolkenbruch.. Das Klima Irlands ist eben launisch wie eine schöne Frau. Als' sich das Trio dem Hotel näherte, sahen sie zu ihrer großen Verwunderung Nita, die anscheinend wieder vollständig hergestellt war, und in einer neuen eleganten Sommertoilette im Kreise ihrer Bekannten auf der Veranda saß. Sie sei jetzt ganz wohl, versicherte sie, eine Tasse Kraftbrühe habe fie wieder aus den Tamm gebracht. Da plötzlich wurde das Gespräch in unerwarteter Weise unterbrochen. Ein Wagen mit einem dampfenden Pferd hielt rasselnd vor dem Portale, und ein rothaariger junger Mann in langem, grauem Reisemantel sprang heraus und betrat die Veranda. „Bei Gott, ist das nicht Lovell?" rief Sir Greville. „Ich glaubte, er fische in Wales. Lovell, mein lieber Junge", rief er, aus ihn zueilend, „das nenne ich eine famose lieber- raschung. Was für ein günstiger Wind verschlug Sie denn in diese Gegend?" Maureen sah' nach ihrer Schwester, die sich strahlend und mit geröteten Wangen erhoben hatte. 43 mtb nun ebenfalls auf den Ankömmling zuging, um ihn zu begrüßen. Nun begann Maureen Plötzlich zu begreifen, warum ihre Schwester zu Hause geblieben war, und warum sie ihr schönes blaues Musselinkleid angezogen hatte. „Sollte rch hier eine Entdeckung gemacht haben?" fragte sie sich erschrocken. Aber schon im nächsten Augenblick schalt sie sich selbst wegen dieses Verdachtes. Wurde Sie denn auch mißtrauisch, wie der alte Foucher? Pfui, wie abscheulich I Ganz beschämt über ihre Gedanken ging nun auch sie auf die drei zu und reichte Mr. Lovell die Hand. Tiefer Bertrand Lovell war ein wohlhabender, aber eitler junger Mann aus guter Familie, dessen Lebenswandel freilich nicht immer als mustergiltig bezeichnet werden konnte. Er hatte ein schmales, hübsches Gesicht, bräunliche Augen, leichte, gesellschaftliche Umgangssormen und eine ungewöhnliche Redegewandtheit; er kleidete sich nach der neuesten Mode, tanzte vortrefflich und rauchte fast unausgesetzt. In der Kunst des Kurschneidens hatte er es auf seinen vielen Reisen durch die ganze Welt bereits zur Meisterschaft gebracht. Obwohl man sein leichtfertiges Leben indes überall kannte, und die Mütter hübscher Töchter seine Werführungskünste nicht wenig fürchteten, so erfreute er sich im allgemeinen doch einer ziemlich großen Beliebtheit. Er war gutmütig, durchaus kein Knauser und ein vortrefflicher Schütze, auch verstand er einen Scherz richtig aufzusafsen und gegebenen Falls den Mund zu halten. In vollen Zügen genoß er sein Leben, erfreute sich an Geselligkeit, Jagd und Reisen, am liebsten aber sonnte er sich in dem Lächeln schöner Frauen. Bei all den mannigfachen Erfahrungen seiner fünfunddreißig Jahre hatte er doch niemals so gründlich Feuer gefangen, wie beim Anblick von Lady Fanshawes blendendem Liebreiz. Alles, was in seinem ein» geschrumpften Herzen noch an Gefühl übrig blieb, legte er rhr zu Füßen, und obwohl sie für seine schwärmerischen Reden nur ein spöttisches Lächeln hatte, so Versäumte er doch niemals eine Gelegenheit, mit ihr zusammenzntreffcn, sei es nun bei ihren morgendlichen Ritten im Hydepark oder abends in Gesellschaft. Ihr k>.fiett seine Liebe zu gestehen, hatte er freilich niemals gewagt, obwohl er sie für die reizendste, bezauberndste Frau von ganz London hielt, für die seiner Ansicht nach der bedeutend ältere und gesetzte Greville durchaus nicht der richtige Mann war. Wie ganz anders würde er sie zu beglücken imstande sein; war doch ihr Geschmack in so vielen Tingen derselbe: sie verabscheuten beide die Katzen und Richard Wagner, liebten Paris und russischen Kaviar, zogen Jane Hading der Röjane vor und glaubten an Ahnungen und Zufälle. Ja, er und Nita schienen wie für einander geschaffen. Bis jetzt schien sie diese Ansicht jedoch nicht zu teilen, denn bei ihrem letzten Zusammentreffen in London hatte sie ihn auf ziemlich schnippische Weise verabschiedet. Und nun war es ihr plötzlich in den Sinn gekommen, ihn in einem kurzen, dringlichen Briefchen herbeizurnfen, ein Ruf, dem er ohne Aufschub gefolgt war. Was sollte das bedeuten? Jed-ensalls schien sein Glücksstern im Steigen. Ter einzige Umstand, den seine triumphierende Freude trübte, war die Gegenwart von Nitas dunkeläugiger, streng blickender Stiefschwester, die an keine platonische Liebe zu glauben schien, seinen witzigsten Einfällen stets mit ernster Miene zugehört und seinen Besuchen, wie er sich ausdrückte, stets bis an die Zähne bewaffnet angewohnt hatte. Mr. Lovell wurde sogleich ausgefordert, in Lady Fanshawes Salon zu kommen, wo diese ihn mit einer Tasse Tee und dem liebenswürdigsten Lächeln begrüßte. Miß T'Arcy aber wich nicht von der Stelle, obwohl sie genau wußte, daß sie als fünftes Rad am Wagen angesehen wurde. Tie Unterhaltung zeigte indes keinen so vertraulichen Charakter, als sie gefürchtet hatte. Allein während der Zett, die Lady Fanshawe nach Maureens Fortgehen und vor Scr Grevilles Eintritt mit dem neuen Ankömmling allein getoefen war, hatte dieser dennoch Gelegenheit gefunden, rasch einige Fragen und Antworten mit der schönen Frau zu wechseln. „Ich erhielt Ihren. Brief und reiste noch in derselben Stunde ab. Warum wünschten Sie Mein hemmen ?" , ,,©{e schrieben, daß Sie sich in Wales gründlich lang- wetlten, und da es mir hier nicht besser geht, so dachte rch, könnten tvir das ja gern ein f am besorgen." „Nach dem Grundsatz, daß zwei Negative einen Affir- malrv geben? Na, Ihre Gegenwart genießen zu dürfen. ist jedenfalls ein nicht zu verachtender Faktor", fügte er kühn hinzu, „ein halber Laib ist besser als gar kein Brot." „Ein halber Laib, das ist stark", wiederholte sie spöttisch lachend. „Daraus wird nichts. Wenn Sie jedoch ganz besonders nett und artig sind, so sollen sie wenigstens einige ^Krümchen" abbekommen." (Fortsetzung folgt.) Wucherische Verträge. Von Th. Schenk. (Nachdruck verboten.) Im Sinne des Strafgesetzbuchs ist es Wucher, wenn jemand sich von einer anderen Person bei Geldgeschäftm Vorteile gewähren oder versprechen läßt, welche „den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen" und durch welche „die Notlage, die Unerfahrenheit oder der Leichtsinn des andern ausgebeutet wird". In der Regel hau- celt es sich bei diesen Geschäften um Darlehue gegen übermäßig hohe Zinsen, um andere Geschäfte nur insofern, als dieselben nur den Zweck haben, das ihnen faktisch zu Grunde liegende Tarlehnsgeschäft zu verschleiern. Immerhin stellt das Strafgesetzbuch auch Geschäfte anderer als der vorbezeichneten Art unter Strafe, wenn sie die Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns eitles anderen zum Zweck haben, aber nur unter der Voraussetzung, daß diese Ausbeutung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig geschieht, während eine Handlung der erstgenannten Art in jedem Falle strafrechtlich verfolgt wird. Das Bürgerliche 'Gesetzbuch nimmt zu Geschäften der Art, welche das Strafgesetzbuch ausdrücklich als Wucher bezeichnet, ebenfalls Stellung, wenngleich es dieses Wort nicht gewählt hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch erklärt ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, als nichtig, falls sich nicht — was sehr selten ist — etwa aus dem Gesetze selbst das Gegenteil eraiebt. (Nach § 762 wird durch Spiel eine Verbindlichkeit nicht begründet; nach § 763 wird ein Lotterievertrag wie ein Spiel behandelt, wenn nicht die Lotterie oder Ausspielung staatlich genehmigt ist. Im letzteren Falle besteht die Verbindlichkeit, den Gewinn auszuzahlen.) Alle Rechtsgeschäfte, die sich im Sinne des Reichsstrafgesetzbuchs als Wucher charall terifieren, sind ungiltig. Für nichtig erllärt der § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches aber auch jedes Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt. Diese Bestimmung geht also viel weiter, als es das Reichsstrafgesetz buch tut, indem es auch unmoralischen Verträgen, soweit als irgend möglich, den Boden entzieht, also z. B. Verträgen, welche die Herbeiführung der Leibeigenschaft eines Mannes oder die Prostitution eines Weibes zur Tendenz haben. In einem zweiten Absatz erllärt berfetbe Paragraph noch des Besonderen jedes Rechtsgeschäft für nichtig, „durch das jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahreitheit eines Anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen". Diese Definition folgt unverkennbar der Definition des „Wuchers" im Reichsstrafgesetzbuch. Nur trifft das Bürgerliche Gesetzbuch jeden Wucher, mag er ein Geldgeschäft, ein ernstlich oder zum Schein vorgenommenes Rechtsgeschäft irgend welcher Art, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag usw., zur Grundlage haben, mag er in einer einmaligen Handlung des Ansbeuters bestehen oder in einer gewohnheits- oder gewerbsmäßigen Ausbeutung anderer Personen. Diese Bestimmung gewährt einem jeden einen weit größeren Schutz gegen gewissenlose Ausbeutung, als die Paragraphen des Strafgesetzbuches, und ist namentlich geeignet, den Waren- wucher einzudämmen, da Habgier und Ausbeutungs- gelüste weit weniger die strafende Justiz als die drohende Vermögenseinbuße scheuen. Um indes ein derartiges Geschäft wirklich nichtig zu machen, ist erforderlich, daß der Bewucherte dasselbe auch anficht. Zur Anfechtung ist andererseits aber nicht gerade die Klage notwendig. Die Anfechtung gilt schon als erfolgt, wenn sie von dem Anfechtungsberechtigten dem Gegner erllärt ist, und die Erklärung kann in jeder beliebigen Weise erfolgen, also auch 44 durch einen gewöhnlichen Brief, ja sogar auch mündlich. Ist das geschehen, so kann man es ruhig dem Gegner überlassen, ob er nuf die verweigerten Leistungen aus dem angefochtenen Rechtsgeschäft oder Vertrage klagen wolle. Im letzteren Falle setzt man der Klage vor Gericht den Einwand der Nichtigkeit und der ausgesprochenen Anfechtung entgegen. Wenn übrigens ein Teil eines Rechtsgeschäfts als nichtig angefochten wird, so ist damit das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht etwa anzunehmen ist, daß auch ohne diesen Teil das Geschäft vorgenommen sein würde. Anders -liegt die Sache, wenn das Rechtsgeschäft zwar an und für sich nichtig ist, aber doch im Wesen den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäftes entspricht. In diesem Falle wird mit dem Bestehen dieses Rcchtsgefchäftes gerechnet, wenn anzunehmen ist, daß beide Teile dasselbe gewollt hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit des tatsächlich geschlossenen Rechtsgeschäftes bekannt gewesen wäre. Ein Beispiel: Der Handwerksmeister Becker läßt auf feinem Grundstück von dem Bauunternehmer Zimmer ein Werkstattgebäude aufsühren. Zimmer veranlaßt ihn nun, das Gebäude größer aufzuführen, als es zunächst Beckers Absicht war, überhaupt den Betrieb zu vergrößern und hierzu die Mittel von ihm, dem Bauunternehmer, zu entleihen. Das Entgegenkommen Zimmers besticht Becker, sodaß er die auf 20 000 Mark von Zimmer veranschlagte Bausumme auch ohne weiteres anerkennt und sich verpflichtet, nach Fertigstellung des Baues für Bausumme und Darlehen eine Hypothek zu 6 Prozent auf sein Grundstück eintragen zu lassen. Der in diesen Dingen unerfahrene Meister wird nach Fertigstellung des Baues von seinem Schwiegervater darüber aufgeklärt, daß ein derartiger Prozentsatz schon eine ungewöhnliche Verzinsung einer zweiten Hypothek darstelle, daß vor allem aber der verhältnismäßig einfache Werkstättenbau mit 12 000 Mark hergestellt tverden konnte, daß Becker also auf das schwerste geschädigt sei. Becker ficht daher den mit Zimmer geschlossenen Vertrag an und verweigert die Eintragung der Hypothek. — Wie steht nun die Dache? Becker wird dem Zimmer das gewährte Darlehen mit 6 Prozent verzinsen müssen, weil angenommen werden kann, daß er das Darlehen in jedem Falle genommen und diesen Zinsfuß versprochen hätte, zumal dieser zwar hoch, aber nicht ganz ungewöhnlich sei. Becker wird außerdem die Kosten des Baues in angemessener Höhe bezahlen müssen, da angenommen werden oarf, daß er in Rücksicht auf das Darlehen dem Zimmer den Bau in jedem Falle gegeben hätte, und ihm tatsächlich auch die Bauführung übertragen hat. Es -lagen also dem wucherischen Vertrage zwei besondere Rechtsgeschäfte zu Grunde, die augenscheinlich auf jeden Fall von den Vertragschließenden gewollt waren. Hat jemand ein Rechtsgeschäft angefochten, oder beabsichtigt er, dies noch zu tun, so hat er natürlich alles zu vermeiden, was als eine Betätigung des Rechtsgeschäfts von seiner Seite angesehen tverden muß. Denn dadurch wird dasselbe zu einem giftigett Vertrag, und in diesem Falle haben beide Teile alle Punkte dieses Vertrages zu erfüllen, gleichsam als wenn von vornherein ein rechts- giltiger Vertrag bestanden hätte. Im oben angegebenen Falle müßte 'also z. B. die Eintragung der Hypothek nach Fertigstellung des Baues als eine Bestätigung des Rechts- geschäftes angesehen werden; ist die Eintragung erfolgt, so ist die Anfechtung- des Rechtsgeschäftes durch Becker absolut ausgeschlossen. Hierher gehört auch bis zu einem gewissen Grade die Frage der Konventionalstrafen. An sich sind derartige Vereinbarungen zulässig, d. h. es können Parteien zur Sicherung eines von ihnen geschlossenen Vertrages irgend welcher Art mit einander vereinbaren, daß für den Fall der Nichterfüllung der Verbindlichkeit der schuldige Teil eine bestimmte Buße zu zahlen habe, und zwar neben dem eventuell zu leistenden Schadenersatz oder an Stelle eines solchen. Wenn in solchem Falle die Summe dem zur Zahlung Verpflichteten unverhältnismäßig hoch erscheint, kann er einen Teil der Zahlung verweigern, und es auf die Klage ankommen lassen, oder auch selbst auf Herabsetzung der Konventionalstrafe Tagen. Der Richter ist verpflichtet, die Vertragsstrafe event. auf einen der Sachlage angemessenen Betrag herabzusetzen, ja sogar, falls die Klage dahin geht und begründet ist, die Vertragsstrafe ganz aufzuheben. Letzteres geschieht, wenn das Versprechen der Leistung oder Gegenleistung rechtsunwirksam! war, z. B. wegen Formmangels oder weil es sich um Spielgewinn handelt oder weil der Leistung, wegen deren Nichterfüllung die Vertragsstrafe eintreten sollte, eine wirkliche Gegenleistung nicht gegenüber gestanden hätte. Der Maschinenfabrikant Wolf in Köln a. Rh. engagiert den Ingenieur Müller aus Königsberg t Pr. auf drei Jahre unter dem Vorbehalt, daß ihm allein während dieser Zeit die Ausnutzung eines Müllerschen Patents zustehen solle; außer einem Jahresgehalte von 4000 Mark soll Müller noch 50 Mk. für jede fertiggestellte Maschine, bei welcher seine Erfindung verwertet würde, erhalten. Ueberdies sollte Wolf verpflichtet sein, jährlich an mindestens 50 solcher Maschinen die Müllersche Erfindung zu verwenden; bei Nichterfüllung des Vertrages soll der Schub- dig-e eine Vertragsstrafe von 10 000 Mark an den anderen zu zahlen haben. — Nach Ablauf des ersten Jahres weigert sich Wolf, derartige Maschinen im zweiten Jahre zu bauen, weil dieselben sich als schwer verkäuflich erwiesen haben, sodaß sich von oen 50 im ersten Jahre gebauten Maschinen noch 30 am Lager befinden. Müller verlangt wegen dieser Nichterfüllung des Vertrages die 10 000 Mark Vertragsstrafe, wiewohl er mit Wolf über die Fortsetzung des eigentlichen Dienstvertrages einig ist. Es kommt zum Prozesse. Tie Vertragsstrafe wird nun wahrscheinlich um 5000 Mark gekürzt werden, da selbst für den Fall, daß Wolf überhaupt keine derartigen Maschinen mehr bauen will, der wirkliche Gefamtschaden Müllers in den noch in Betracht kommeirden zwei Jahren überhaupt nur 5000 Mark betragen würde, und nicht erkennbar ist, daß Müller noch! ein darüber hinausgehendes schutzwürdiges Interesse habe.' — Nehmen fvir indes einmal an, die Parteien hätten dem druchaus nicht zweifelsfreien Ergebnis ihrer voraufgegan- genen Verhandlungen keinen schriftlichen Ausdruck gegeben, weshalb Müller die Erklärungen Wolfs dahin aus- legen zu müssen glaubte, daß Wolf chn nicht engagiert, sondern ihm nur das erwähnte Engagement in Aussicht gestellt habe, falls er sich bis zum ersten Tage des nächsten Quartals in Köln mit dem Modell seiner patentierten Vorrichtung einstelle, und gleichzeitig den Nachweis führe, daß das Patent auch tatsächlich erteilt sei. Müller hat sich anfangs bereit erklärt, die Reise zu machen, da ihm jedoch das Engagement nur in Aussicht gestellt und nicht zugesichert erschien, so hat er später das Kostenrisiko der Reise gescheut und lieber ein weniger gutes, aber sicheres Engagement angenommen. Wolf hat inzwischen von der Patenterteilung und Bedeutung der Erfindung Kenntnis erhalten, ärgert sich, daß ihm die Ausbeutung derselben entgehe und behauptet nun, daß das Engagement durchaus nicht unsicher gewesen sei, wenn der Ingenieur nur mit Modell und Patentnachweis gekommen wäre. Müller habe nur durch sein Nichterscheinen den Abschluß des Engagements verhindert; er müsse daher die Konventionalstrafe zahlen, denn dieselbe sei auch für den Fäll vereinbart worden, daß Müller ihn an der Verwertung der Erfindung verhindere; dieser aber habe ihn tatsächlich durch sein Fortbleiben und durch Einbehalten der erforderlichen Nachweise darin gehindert, das Engagement abzusch-ließen und den Bau der! Maschinen in Angriff zu nehmen, Ungeachtet dieser scheinbar logischen Einwände wird Wolf mit seinem Klageanspruch abgewiesen werden müssen, weil Müller für seine Aufwendungen, Bemühungen und Zeitverluste, welche eine so große Reise mit sich bringt, gar keinen Nagbaren Gegenanspruch hätte geltend machen können; daraus ergiebt sich schon, daß die Forderung Wolfs nicht schutzbedürftig war, also eine Vertragsstrafe sich in keinem Falle rechtfertigen ließe. Denn ausdrücklich bestimmt § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuches, daß bei der Beurteilung der Angemessenheit jedes berechtigte Jnterejse des Gläubigers, nicht blos das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen ist. Diese gesetzlichen Bestimmungen sollten denjenigen, welche in die Abhängigkeit von Ausbeutern geraten sind, den Mut geben, sich ihrer Haut zu wehren und sich aus großer Bedrängnis oder von drückenden Lasten zu befreien.. Wucherern und Ausbeutern sollte man im geschäftlichen Leben so häufig und so energisch die Zähne zeigen, als dies irgend angängig ist. Redaktion: Curt Plato. — Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schcn LnivrrsitätS