Nr. 2. 1903. BW ML D i e Tasse. Bon M. Gawalewicz. UuS dem Polnischen von Stefania GoldenrinA (Nachdruck verboten.) „Mein Herr, Sie wollen den Thee wirklich nicht trinken?" „Wirklich nicht." „Er ist gut, Sie können mir glauben; ich habe ihn eigenhändig aufgebrüht, mit denselben Händeri, über die Sie so schmeichelhafte Komplimente zu sagen pflegen." „Hier geht'» nicht um den Thee —" „Worum denn sonst —" „Soll ich Ihnen die Wahrheit sagen? — Es' ist aber so — lächerlich." „Dann um so mehr. Worum handelt es fidji?" „Um die Tasse". Z/Um die Tasse? — Gefällt Ihnen diese nicht? — Es' ist sächsisches Porzellan, mein Herr. — Kenner sind von ihr entzückt. Uebrigens lasse ich Ihnen sofort eine andere geben —" „Meine Gnädige — lassen Sie es, bitte; es thut nicht» zur Sache, ob sie von Meißner oder Sevre-Porzellan, ob sie neu oder alt, teuer oder billig ist, — sobald' es nur eine Tasse ist." „Wissen Sie, jetzt fange ich an, neugierig zu werden. Bon wo rührt dieser Widerwille gegen Tassen her? — Ich höre so etwas zum ersten Mal. Eine besondere Art von Idiosynkrasie —" „Mein Gott, Sie fordern mich zur Beichte heraus, indessen verdient die Sache nicht so viel Beachtung; wäre es nicht besser, wenn wir über anderes —" „Nein, nein; über nichts anderes wollen wir plaudern; Sie müssen mir erzählen, weshalb! Sie keine Tassen leiden können." „Meine Gnädige — das ist zu gelinde gesagt — ich' hasse, verabscheue sie, kam: sie nicht ansehen. Sie lachen, ich aber meine es nicht scherzhaft. Ich habe mir zugeschworen, mich an ihnen bei jeder Gelegenheit zu rächen." „Hört, hört! — Das ist ja etwas Außergewöhnliches. Sprechen Sie, sonst vergehe ich vor Neugier." „Wünschen Sie es durchaus?"' „Unabänderlich!" „Schön, ich erzähle es Ihnen; vorher gestatten Sie Mir aber eine Frage: Wissen Sie, was' Elektromagnetismus ist? — Wenn Sie es schon wissen, um so besser. Bor fünfzig Jahren hatte wahrscheinlich keine Frau eine Ahnung davon. Bet der Einleitung meiner Erzählung muß ich nämlich Vergleiche aus der Physik heranziehen. Es ist Ihnen bekannh daß, wenn wir eine Walze aus weichem Eisen mit Draht umwickel», und den elektrischen Strom darüber leiten, so verwandelt sich das Eisen in einen Magnet und behält so lange das Anziehungsver^ mögen, bis der elektrische Strom unterbrochen wird. AuS diesem Grundsatz beruhen die telegraphischen Drähte un« — manche Herzen, sowohl männliche wie auch weibliche^ Sie begreifen nicht, wo ich hinaus will? — Ich werde mich gleich deutlicher ausdrücken. Aehnlich wie es Jn- duktionsströme giebt, bestehen auch Induttion se mpfind- ungen, bas heißt, es giebt Herzen, die lieben, so lange sie sich von einem anderen Gefühl, gleichsam einem elektrischen Strom umgeben fühl eil. Wie das Eisen seine magnetische Kraft verliert, ebenso verlieren die Herzen ihre Liebe, jene hören auf anzuziehen, diese — zu liebem Wäre dieses Gesetz ein allgemeines, so würde jedes verliebte Paar nichts anderes sein, als eine gut eingerichtete Telegraphenstation, an der die Herzen als- Apparate funktionieren, und die Liebe würde dem regelmäßigen, gesetzlichen Telegrammaustausch gleichen. — Wie schade, nicht wahr, Gnädigste, daß uns die Natur nicht so geschaffen hat !— Dann würden wir ein ruhiges' Leben, wenige« Herzensdramen haben, und es würden auch weniger Menschen nach erfahrenem Liebesleid verzweifelt sein. Weshalb ich Ihnen all' dies erzähle? — 9hm, um Ihnen llar zu machen, wieso ich in einem Augenblick aufhörte^ meine Bilaut zu lieben. —" „Sie hatten eine Braut?" „Nun sehen Sie, wie aus dem Faden ein ganzes Knäuel sich aufrollt; freilich hatte ich eine. Es hat zwar nicht lange gedauert, wenn aber die Tasse nicht wäre." „MH, sind wir endlich bei der Tasse?! —" „Sehr bald. Meine Braut war eine junge Witwe, hübsch, anmutig, reich. Sie hatte noch zwei Eigenschaften, die so lange reizvoll sind, bis sie die unangenehmen Seiten hervorkehren: sie war launenhaft und jähzornig,. Wollen Sie glauben, daß ich' ihre Launen mit der Geduld eines Esels ertrug? — Verzeihen Sie den prosaischen Vergleich, aber er erscheint mir heute als der geeignetste. Ich- war in meiner Geduld eigensinnig, ivollte sie und mich auf die Probe stellen; ein Wink meiner Herrin genügte, müh zu allem zu bewegen, es gab kein Opfer, keinen Versuch- zu dem ich' mich nicht fähig gefühlt hätte, um sie zu befriedigen. Ich werde Ihnen nicht alle Einzelheiten meiner Liebensgeschichte erzählen, — um so schnell wie möglich' zu der verhängnisvollen Tasse zu gelangen, die Sie jedenfalls mehr interessiert, als meine Herzenspein, Nicht wahr? — Ach, die Neugierde verdrängt alle Gefühle, auch, das Mitleid im Herzen einer Frau, —" ~ „Ohne Parenthesen, lieber Herr." „Wie Sie befehlen. Es schien mir also, daß ich in meine junge Witwe über die Ohren verliebt war. Ich wäre bereit gewesen, für sie sieben Jahre lang, wie für eine Rcchel, Wasser ans dem Brunnen zu tragen, Schafe, Ziegen und Mhe bei verschiedenen Labans zu weiden, unt 6 sie als Preis meiner Dienstleistung zu bekommen. Das alles schien mir nur so; im Grunde war ich ihrer Launen müde und sagte mir manchmal ganz leise, daß ich der ganzen Sache überdrüssig wäre, daß es Zeit wäre, mich ein wenig zu empören. Das war aber nicht so leicht; meine Herrin war eine Despotin, sie litt keinen Widerstand und verlangte Gehorsam. Es war ein Vorzug, daß ich bei ihr die Wende verbringen durfte, — dann tranken wir zusammen Thee, saßen aus dem Balkon, plauderten von unserem zukünftigen Glück. —" „Und die Tasse?" „Diese Tasse stand mit ihrer Gefährtin täglich zwischen uns beiden auf dem Tischchen am Fenster; über dieselbe gebeugt girrten wir oft, wie zwei Täubchen über einer Quelle! — Der Thee, der bald zu süß, bald nicht süß genug war, wurde . gewöhnlich in den Tassen kalt, wir hatten oft keine Zeit, ihn auszutrinken. — Eines Tages „Ach, endlich!" „Eines Tages mischte sich der böse Geist zwischen uns —" „Mein Herr, vielleicht lassen wir den bösen Geist aus deni Spiel, böse Geister pflegen nicht anständig zu sein —" „Es ist unmöglich, ihn zu umgehen, meine Gnädige, - er war es wohl, der es meiner Witwe einflößte, von mir zu verlangen, daß ich meinen Thee austrinke, weil ich den Mund verzogen hatte, nachdem ich ihn gekostet; er schmeckte ganz sonderbar nach Seife oder Patschuli, und war obendrein noch kalt und bitter. Der Diener oder der Teufel hat wohl irgend etwas hineingestreut — brr! noch, heute schüttele ich mich, wenn ich an jenen Geschmack denke. Wir gerieten in Wortwechsel; sie bestand um so beharrlicher darauf, je mehr ich mich widersetzte; es kam zu einem ernstlichen Streit, ein Wort gab das andere, ein Argument das andere, meine Herrin war eigensinnig, ich wollte diesmal nicht nachgeben, sie behauptete das Ihrige, ich, — das Meinige —" „Wollen Sie nickst trinken?" „Nein." „Ich will es." i>,Das wird nicht Helsen." „Ich befehle." „Auch! das nützt nichts." „Sie wagen es, mir eine so unwichtige Sache abzuschlagen?" „Gerade deswegen, weil sie unwichtig ist." „Mr zankten uns eine ganze Stunde, nicht wie Brautleute, sondern wie ein längst verheiratetes Ehepaar. In der Launenhaften erwachte die Jähzornige. O, meine Gnädige, eine Frau dürste niemals in Gegenwart eines Mannes in Wut geraten, wäre es auch nur deshalb^ weil sie in seinen Augen häßlicher wird. Können Sie wütend jein?" „Was ist endlich mit der Tasse geschehend „Mit der Tasse? — Sie flog zusammen mit dem Untersatz, dem Thee, dem Löflel und mit — meiner Liebe zum Fenster hinaus." „Was? — Sie, ein wohlerzogener Mensch, haben sich so unhöflich benommen? — Sie haben eine Tasse Km Fenster hinausgeworfen, und das geschah im Hause r Frau, die Sie heiraten sollten? — Wie konnten Sie sich so weit vergessen? —" „Ach, Gnädigste, hätte ich es in meinem Zorn gethan, F= so wäre ich heute noch verheiratet und hätte erst nach der Hochzeit erfahren, daß die Furien manchmal das Pantöffelchen schleudern, wenn sie gereizt werden. Leider war ich es nicht, der die Tasse mit dem unglückseligen Thee zum Fenster hrnauswarf, sondern — sie war es selber. O, nicht wahr? — Das empört und wundert Sie, erscheint Ihnen unbegreiflich,. — Mich hat es damals noch mehr empört. Nein, ich, könnte es nicht wagen, eine Frau zu heiraten, die so leicht handgemein wurde und vor Wut mit Tassen, wie mit einem Ball, umherwarf." „Was ist denn das für eine Frau? —" „Schön wie ein Engel, ich versichere Ihnen, aber böse wie hundert kleine Teufel. Mr trennten uns nach dieser Szene, und ganz sonderbar: meine heftige Liebe ist in ernem Augenblick ttt tausend kleine Stückchen gesprungen wie die Scherben jener zerbrochenen Tasse. Seit jener Zeit kann ich, keine Tasse sehen, ohne daß ich mich meiner Braut erinnere." ' 1 „Sie müßten doch der Tasse eher dankbar sein, weil diese Sie vor der Heirat mit einer Tau tippe rettete, die nicht verstand, ihre Leidenschaft zu bekämpfen." „Das ist richtig! — Daran habe ich niemals gedacht. Mein Gott! — wie die guten und vernünftigen Frauen es doch verstehen, uns mit dem Leben zu versöhnen und uns in Logik zu unterweisen, wenn das Böse uns Kopf und Herz verwirrt. Nun, — so bitte ich Sie um eine Tasse Thee und um — Ihr Händchen." „Nur zu einem Handkuß — nicht wahr? —" Rechnung und Mahnung. Won Th. Scheu k. (Nachdruck verboten.) Wenn jemand einen Dienstvertrag mit einem anderen geschlossen, oder einen Auftrag zur Erledingung irgend eines Geschäfts eutgegeugenvmmen hat, so ist er Verpflichtet, nach Rusftihrung des Auftrags dem Auftraggeber bezw. dessen Rechtsnachfolger Rechenschaft abzulegen. Nimmt der Auftrag oder das Geschäft eine größere Zeit in Anspruch, so ist die Rechnung nach natürlichen oder vereinbarten Zeitabschnitten, unter Umständen auch nach jeweiliger Forderung des Berechtigten abzulegen. Dasselbe gilt auch für jeden, der auch ohne Auftrag oder Vertrag in die Lage kommt, die Geschäfte eines anderen, führen zu müssen. Unter besonderen Umständen, so besonders, wenn sich' einzelne Ungenauigkeiten in der Rechnung finden, kann der Berechtigte von dem zur Rechnungslegung Verpflichteten eineu Eid begehren, dahingehend, daß er nach bestem Wissen die Einnahme (oder dergl.) so vollständig angegeben habe- als er dazu irgend im stände sei. Nur in dem hier angegebenen Sinne kennt das Bürgerliche Gesetzbuch den Begriff der Rechnung. Jnl Ver- kehr wird aber ungemein häufig noch das Wort „Rech- nung" in ganz anderer Linie gebraucht und damit Forderungen rechtlicher Natur verknüpft, die das Gesetz nickst rechtfertigt. Tas eine Mal wird verlangt, daß einer Sendung eine „Rechnung" beigefügt werde. Das Gesetz kennt eine derartige Forderung überhaupt nicht. Wenn der Kaufmann seiner Sendung eine „Rechnung" beifügt, so übt er nur eine Eoulanz gegen seinen Kunden, indem er diesen über den Inhalt der Sendung durch eine Ausstellung —, nichts anderes ist in diesem Falle die „Rechnung" —< orientiert. An diesem Charakter einer solchen Notiz wird auch dadurch nichts geändert, daß den einzelnen Posten? Preise beigefügt werden. Sind die Preise bereits vereinbart, so ist die Preisangabe völlig überflüssig. Sie bildet nur eine Erinnerung oder auch nur eine Vervollständigung der orientierenden Mitteilung. Ist der Preis nicht vereinbart, so stellen die Zahlen nur eine Offerte dar, deren Annahme oder Ablehnung durch den Wressaten noch zu gewärtigen, und die als abgelehnt anzusehen ist, wenn, der Adressat sie nicht mangels anderer .Vereinbarung umgehend annimmt. Und eine Offerte bleibt in diesem Falle die Preisnotiz auch dann, wenn die Lieferung selbst infolge Auftrags des Wressaten erfolgt ist. Ein Beispiel: Eine Dame hat in einem Modegeschäst Schürzen aus einem Stoff gesehen, den sie infolge seiner eigenartigen Bearbeitung oder infolge ihrer mangelhaften Spezialkenntnis für Leinen gehalten. Eine dementsprechende niedere Preislage vermutend, hat sie ohne nach dem Preis zu fragen, die Zusendung von einhalb Dutzend dieser Schürzen begehrt. Bei Eintreffen der Schürzest ersteht sie aus der beigeftigten „Rechnung", daß die Schürzen aus einem seidenartigen Gewebe hergestellt und um mehrere Mark pro Stück teurer berechnet werden, als sie irrtümlich angenommen hatte. Die Schürzen muß die Bestellerin zweifellos behalten, nur die Höhe des Preises kann sie beanstanden. Und diese Beanstandung kann auch darin bestehen, daß sie sich auf die beigefiigte Preis- Offerte nicht erklärt. Sie kann nun bei Austrag der Sache auch Erfolg haben, wenn die von dem Lieferanten angesetzten Preise über den wirklichen Wert der thatsäch- lich bestellten und gelieferten Schürzen von seidenartigem Gewebe hinausgehen, diese also vielleicht mit 10 Mark 1 pro Stück berechnet sind- sonst aber alkgenrein für 8 Mark zu Haben sind. Ist auf einer derartigen, mit Preiskotierung ver- sebenen Ausstellung noch der Empfang des Betrages bestätigt, für den Fall, daß die Waren beim K'auf bereits bezahlt sind, oder bei Ablieferung nach ^Vereinbarung bezahlt werden, so ist eine solche „Rechnung" nichts anderes als eine Quittung. Aus eine. Quittung hat allerdings jeder Schuldner, der seiner Verbindlichkeit nachs- kommt, wie auch jeder Muser bei Bareinkauf im Laden einen gesetzlich geschützten Anspruch. In allen Fällen, in denen ein Zahlungsziel nicht vereinbart ist, also in der Regel bei allen Ankäufen in öffentlichen Läden, ist der Betrag bar zu leisten, und zwar in der Regel ZugumZug, gegen Empfang des gekauften Gegenstandes. Wird diese Zahlung nicht geleistet, ünd läßt der Kaufmann, offne daß eine Kreditierung des Betrages vereinbart wurde, es stillschweigend zu, daß der Betrag nicht bei Uebergabe bezw. Zusendung des Gegenstandes sofort bezahlt werde, so kann der Muser daraus noch keinen Anspruch auf ein Zahlungsziel herleiten. Tie Sache wird auch dadurch nicht anders, daß der Kaufmann aus Koulanz bei Ablieferung des Gegenstandes nur eine unguittierte „Rechnung" beifügt. Der Kaufmann darf durchaus erwarten, daß der vereinbarte Mufpveis sofort nach, Ablieferung bezahlt Und zwar (wenn anderes nicht vereinbart), in seinem Geschäft erlegt werde. Die beigesügte Note ist, wie ich scharr oben betonte, überhaupt kerne Rechnung im Sinne des Gesetzes, und der Kaufmann ist auch nicht verpflichtet, wenn Zahlung nicht erfolgt, irgend wann noch einmal eine „Rechnung" zu schicken. Thut er es dennoch, , so schadet das nattirlich nichts, ist aber rechtlich völlig bedeutungslos, da die Fälligkeit der Forderung ja schon bei Nebergabe des Känfgogenstandes ein» getreten ist. .Auch wenrr bei einem Kaufgeschäft ein Zahlungsziel vereinbart oder aus vorhergegangenen Verhandlungen her- zulciten ist, so besteht für den Lieferanten keine Verpflichtung zur Beifügung einer Rechnung. Diese kommt vielmehr rechtlich nur soweit in Frage, als sie eine noch nicht getroffene Preis-Vereinbarung herbeizuführen be- stinimt ist (also die Rolle einer Offerte spielt). Die Forderung wird auch bei Zahlungsziel ohne Rechnung fällig, und in dem Moment der Fälligkeit treten die gleichen Wirkungen ein, wie bei den Geschäften, bei denen ein Zahlungsziel nicht vereinbart war. So steht es mit der Rechnung, über deren Wert sich manche Geschäftsleute ganz falsche -Vorstellungen machen. Etwas, ganz anderes ist die Mahnung. Für sie hat das Bürgerliche Gesetzbuch sehr wichtige Bestimmungen getroffen. Eine Mahnung (Anmahnung) setzt voraus, daß die Forderung fällig ist; vorher ist jede Mahnung ohne rechtliche Bedeutung. Ms Mahnung ist jede WillenAerklärrmg des Forderungsberechtigten anzusehen, aus der ersichtlich ist, daß sofortige Zahlung begehrt wird; das ist aus einer enisachen „Rechnung" selbst bei wiederholter Zuseirdung nicht zil ersehen. Daher wirkt die Rechnung auch nicht als Mahnung. Wenn freilich ein und dieselbe Rechnung häufiger in kürzeren Zeitabständen dem Schuldner zugestellt »wird, so wird man darin schließlich auch eine gewisse Dringlichkeit des Fordernden und daniit eine aus sofortige Zahlung gerichtete Willenserklärung erblicken müssen. Einer Mahnung bedarf es indes überhaupt nicht, wenn die Forderung an einem bestimmten Kalendertag fällig oder die Fälligkeit für einen solchen zu berechnen war, Und der Schuldner bis dahin die Zahlung nicht geleistet hat, dadurch also in Verzug gekommen ist. Wenn heispiels- wo>se ent Mann sich im Oktober 1901 verpflichtete, ein Darlehen eine Woche nach Ostern zurückzuzahlen, so würde angenommen werden müssen, daß daurit das erste auf das Versprechen folgende Osterfest, also 1902 gemeint sei, und da dieses sofort nach dem Kalender leicht zu berechnen war, so ist das, auch für den eine Woche später angesetzten Zah- lungsternnn möglich gewesen. Hatte der Schuldner daher nuht. brs zum 7. April 1902 gezahlt, so befand 'er sich schon mt Verzüge, brauchte nicht gemahnt zu werden und ^""7? den Fall der Klage alle Kosten derselben tragen. Ich ^ndes der Zeitpunkt der Fälligkeit zwar ungefähr vorgesehen, aber nicht cmf einen bestimmten Kalendertag zu berechnen, so ist dle Mahnung unbedingt erforderlich. Erst durch Nichtbeachtung dieser Mahnung kommt der Schuldner in solchem Falle in Verzug. Ms Mahnung in dresem Sinne ist aber nicht nur eine außergerichtliche bezügliche Willensäußerung auzusehen. Vielmehr kann der Jvrderrmgsberechtigte auch ohne eine außergerichtliche Mahnung, sobald dieselbe fällig ist, zur Mage schreiten, di« in diesem Falle der Mahnung gleichgeachtet wird. Auch der auf Antrag des Gläubigers durch das zuständige Amtsgericht erlassene und dem Schuldner zugestellte Zahlungsbefehl ist als Mahnung anzusehen. Ta aber in diesem Falle trotz Fälligkeit der Forderung vor Zustellung der die Mahnung vertretenden Mage der Schuldrrer noch nicht im Verzüge war, so werden ihm die Kosten und sonstigen Folgen des Prozesses nur insoweit zur Last fallen, als derselbe von Zustellung der Klage oder des Zahlungsbefehls ab als im Verzüge befindlich anzusehen sein wird. Wenn z, B. der Mann statt die Woche nach Ostern als Termin für die Rückzahlung des Tarlehns unter Hinweis auf seine bevorstehende .Verlobung mit einem reichen Mädchen nur den Tag nach seiner Hochzeit (der mangels der noch nicht ausgesprochenen Verlobung natürlich auch noä)\ niemand bekannt war) angegeben hatte, so bedarf es, wenn die Zahlung an. Tage nach seiner wirklich erfolgten Verehelichung von dem Schuldner nicht geleistet ist, von feiten des Gläubigers einer Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Wählt der Gläubiger als Form der Mahnung die Klage, so tvürde der Schuldner, wenn er sogleich nach Zustellung der Klage zahlt, die bis dahin ausgelaufenen Kosten des Prozesses nicht zu tragen haben, und der Gläubiger würch sich. noch, weitere unnötige Kosten machen, wenn er die Klage nicht sofort zurückziehen wollte. Wenn für die Zahlung, um deren Fülligkeit fferbeizw führen, eine Mndiguug vorauszugehen hat, und die Zeit für die Zahlung in der Weise bestiinmt ist, daß sie sich von der Kündigung ab nach dem Kalender berechnen läßt, so bedarf es der Mahnutrg ebenso wenig, wie wenn der Fälligkeitstag boii vornherein nach dem Kalender zu berechnen getvesen wäre. Wenn also — um bei unserem Beispiel zu bleiben — es vielleicht zu der von dem jungen Manne an gekündigten Verlobung mit der reichen Dame, nicht aber zu einer Verehelichung mit derselben, das vorgesehene Zahlungsziel also in Wegfall gekommen ist, so bleibt dem Gläubiger nichts anderes übrig, als das Darlehen in gesetzlicher Weife, d. ff mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Ter Tag der Fälligkeit ist in jedem Falle ein ganz bestimmter Mleudertag (angenommen der 13. Oktober 1902); der Tag der Fälligkeit ist daher nach dem Kalender zw-eiselsfrÄ zu berechne^ (im Falle unserer Annahme also der 13. Januar 1903). Zahlt der Schuldner an diesem Tage nicht, so bedarf ess nicht mehr der Mahnung, und die Kosten einer Klage würde in diesem Falle, da der Klage bereits eine Mahnung vorausgegangen ist, der Schuldner vollständig zu tragen haben. । Ist die Schuld, tvas unter gewisser gesetzlicher Voraussetzung möglich ist, eine derartige, daß der Betrag durch den Gläubiger abgeffolt werden muß, so kommt der Schuldner nattirlich erst in Verzug, wenn bei oder nach Fälligkeit die Abholung versucht ist. War für diesen Fall der Kalendertag nicht bestimmt, so muß auch eine Mahnung vorausgegangen sein. Mit rechtlichetr Wirkungen ist also eine Mahnung nur möglich, wenn eine Forderung sättig ist, auch dann nur in einem beschränkten Sinne und sie kann ohne weiteres durch Klage ersetzt werden. Wo sie Bedingung ist, kann sie jedoch nicht durch eine sogenannte „Rechnung" rechtlich ersetzt werden. An die von den Geschäftsleuten den Sendungen beigegebenen oder sonst verwendeten „Rechnungen" knüpsen sich keine rechtlichM Wirkungen. Unser Garten im Januar. Nachdruck verboten. Gute Vorsätze nehmen wir immer vom alten Jähre ins neue hinüber. Wer Ute guten Vorsätze werden nur dann zum Segen, ivenn wir sie auch durchführen. Ta jeder von trns zum Vorteile seiner Gesundheit oder zum eigenen Vergnügen, oder zum Erwerbe, oder zum Vergnügen ariderer es sich vorgenommen hüt, seinen Garten und sein Feld y> in Ordnung M Bringen, fSfe es sein sollund feftt tnug, po werden wir auch jetzt beginnen, Pläne zu machen. Pläne zur Weiterbepflanzung der Obstgärten, zur Besetzung der Marlern mit Obstbäumen, zur Ausdehnung der Gemüse- kulturen und zur Umänderung der Schmuckgartens. So manche Wand, die dem köstlichsten Weinstock öder dem köst- lichsterl Pfirsich Platz bieten würde, liegt im deutschen Waterlande kahl und brach da. Sorgen wir dafür, daß unsere eigenen Wände den nötigen Schmuck erhalten. Erst wenn wir vorbildlich wirken, sind wir das, was wir für unseren Obst- und Gartenbau sein sollen, eine Leuchte und ein Bahnbrecher. Gute Borsätze! Wir haben beschlossen, diesen Baum um- zuveredeln. Die Zeit zur Verwirklichung dieses guten Vorsatzes ist zum Teil gegeben — Reiser schneiden — auch die von den gekauften jungen Bäumen sind verwendbar —, Reiser ausbewahren ist« notwendig. Tie guteir Worsätze beziehen sich auch auf das Auslichten der Kronen, das Ausästen, das Tüngen in Löcher — in Rillen — mit Jauche oder künstlichem Dünger, das Ilmgraben des Bodens. Tie Zeit dazu ist gekommen! Sie bezogen sich auf unfruchtbare Bäume. Jenem faulen Träger sollen die Wurzeln geschnitten werden. Phosphorsäure und Kalk soll er als Düngung erhalten. Tie Zeit dazu ist da, sofern der Frost uns nicht daran hiildert. Tie Zeit ist da zum Aufiversen der Baumgruben, Rigolen des Bodens, Brennen und Imprägnieren der Pfühle, zum Bestellen der Bäume. Vorsicht hier! Nur das Altbewährte gepflanzt, und ausgesucht die Sorten nach Maßgabe des Bodens, des Klimas, und der Absichten, die wir für die Verwendung des Obstes haben. Im Obstbau ist man ja gottlob nicht mehr so eilig mit der Anpflanzung von Neuheiten wie früher. Aber im Gemüsebau und in der Blumenzucht da steht das Neue noch oben an und wenn die Preisverzeichnisse hereinflattern ins Haus, da werden zuerst die Seiten gelesen, die mit großen Lettern das Neue anpreisen. Wohl ist es Pflicht eines jeden, das Neue zu beachten. Aber das Neue soll nur versuchsweise angebaut werden, nicht in großen Massen, und zu diesem Zwecke empfehle ich von den Neuheiten: Mr Gewächshäuser die Erfurter Ausstellungsgurke. Mrs Mistbeet und fürs Freie das Würzburger Treibradies auch Erfurter Riesenradies genannt, welches noch in bedeutender Größe vollständig zart und geMßfähig ist. Tie lang- schotige verbesserte Markerbse Wunder von Amerika, die Frühkartoffel Erstling, auch die Kopfkohlarten: dunkelroter mittelfrüher Zenit und großer weißer früher Ruhm von Enkhuizen sind eingehender Versuche wert. Ebenso der Wirsing Erfurter früher, Granatkopf und der Rosenkohl Erfurter TreienbrUnnen. 7 ; Ter Einfachheit halber mögen hier gleich die Neuheiten für den Blumenfreund angefügt werden. Ter Goldmohn wird durch das intensive Gelb seiner Blätter Interesse erregen, die Phantasieaster, kanariengelb, durchs die wirklich chöne gelbe Blüte sich Freunde erwerben. Die Straußen- rderaster, terraoottafarben, das beste der Astern sich be- öndere Wertschätzung erringen. Auch die Weihuachtsnelken, von denen der Erfurter Führer im Gartenbau in Nr. 40 eine Abbildung bringt, werden alle Nelkenfreunde hoch erfreuen. Während die gefüllte Erfurter Zwerg-Federnelke, durch früheres Blichen sich vorteilhaft anszeichnet und die FederneM „Argus" mit ihrem regelmäßigen, vornehmen Bau sich der letzteren ebenbürtig anfchließi, ist äuch die gesülltblühende Heddewiginelke „Feuerball" nicht zu verachten. Ein ganz merkwürdiges Gewächs ist bas Antirrhinum majus Peloria, eine Löwenmaulart mit einer Röhrenblume und offenem Rachen. Viola eornuta rosea, das vosablühende Hornveilchen, die chinesische Primel „Brillant und vor allem die in zarter blauer Färbung, blühende Gloxinie „Undine" seien zum Schluß noch besonders hervorgehoben. Für die Pläne im Gemüsegarten ist es wichtig, zu wissen, welche alten Gemüsesamen noch keimen. Tie Köim- pvobe beginnt bei allen, entweder im Mimapparat öder in einem feuchten wollenen Lappen. Köhl soll mit 70 bis 75 Proz., Möhren mit 50 bis 60 Proz., Bohnen mit 60 bis 80 Proz., Kohlrabi mit 75 bis 80 Proz., Tomaten mit 70 Proz., Zwiebeln mit 60 Proz., Salat mit 60 bis 70 Pvoz. keimen. — Wo weniger keimt, brauchen wir zwar den Samen nicht wegzuwersen, müssen ihn aber, enksprechenB seiner Keimfähigkeit, später dicker säen. Da die Keim-« probe eine Reihe von Tagen in Anspruch nimmt, werden wir erst im nächsten Monat diejenigen Gemüsesorten namhaft machen, welche wir für unseren Garten brauchen. Karotten, Radies, Kohlrabi werden zu Ende des Monats bereits in neuangelegte MistbeetMsten ausgesät. Ist die Witterung! ftostfrei, so säen wir im Freien Spargel, Schwarzwurzeln, auch Möhren. Diese Saaten keimen ebenso früh als die Herbstsaaten. Rhabarber können wir bei frostfreiem Wetter pflanzen und zerteilen, den alten Rhabarberpflanzen, soviel Jauche und Kloake geben, als wir haben, sie werden danach mächtig treiben. Eine Umformung der Blumenbeete im Ziergarten ist höchst erfreulich, der Garten bietet dann im Sommer ein ganz anderes Bild. Die Pläne sind jetzt zu machen. Der Rasen ist mit Kompost zu Überwerfen, er ist mit Kainit und Thomasmehl zu düngen. Auch, in die Gehölzgruppen ist der nötige Dünger zu bringen. Das Treiben der verschiedenen Pflanzen bildet int Zimmer neben der Pflege der anderen Pflanzen die Haupt» fache. Wir beginnen Ende des Monats mit Aussaaten von Lobelien, Gloxinien, Begonien. Wir legen Musasamen 14 Tage in warmes Wasser, wir säen Palmenkerne. Wir mischen die Erde für die spätere Pflanzzeit mit Horn- spänen und anderen künstlichen Düngern, damit sie nährkräftiger wird. I. C. Schmidt, Erfurt., j Auflösung des Logogriphs in vor. Nr.r Einwand — Leinwand. Nene Bücher. „Das heilige Blau." Eine japanische Liebesgeschichte von Königsbrun-Schaup. Mit Buchschmuck von Joh. Martini. Dresden, E. Pierson's Verlag, Preis Mk. 2- — Es giebt viel japanische Geschichten in der deutschen Literatur. Zuerst wurden sie angeregt durchs die bildende Kunst der Japaner, dann durch Pierre Loti, zuletzt durch Aacco. Mer meist sind solche Geschichten nur Kvstüm- romane. Wie anders bei Königsbrun-Schaup! Ditz Schlichtheft der Erzählung ist in Wahrheit hohe Kunstvollendung, Alles ist glaubwürdig, die Lust Nippons umweht uns. Me prächtig sind der alte Ritter Katigaft und der wilde Topfkünstler Osaka Vota geschildert, wie. bedeutungsvofl symbolisch wirken der Umebaum im verwilderten Töpfergarteii und der rotlackierte Zaun zwischen diesem und dem Parke des Daimyios; wie wirft ditz neue Zeit, der Kutturraufch der Jungjapaner, auf die Schicksale dieser Menschen ent; und wie kommt das alles un- merftich dem Leser zu Sinne! Diese Liebesgeschichte ist ein kleines Kunstwerk, würdig des Verfassers der „Bvgu- milen" und des „Hundstagszauber". Die Ausstattung ist vornehm und geschmackvoll. Kerlchen als Erzieher. In dem neu erschienenen 4. Bande der bekannten, humoristischen Bibliothek „Provinz-Mädel" von Felicitas Rose (Verlag von Rich Bong, Berlin W 57, Preis 1 Mk.) führt die Verfasserin ihre Heldin, das mutige, in ihrer echten Natürlichkeit irnd herzerquickenden Frische so überaus sympatische Kerlchen weiter in die Fährnisse und Mühseligkeiten des Lebens hinein. Das „Kerlchen", durch einten schweren Ahillfals-. schlag aus glänzenden Verhältnissen hinausgeschleudert, lernt all' die trüben Erfahrungen und Leiden, die Drangsalierungen und Entsagungen kennen, welche nut dem Erzieherinnenberufe so eng verbunden sind. Immer aber be- häft es den Köpf oben; es läßt sich auch, von der trostlosesten Situation nicht „unterliegen", und, selbst tn Mühsal und Betrübnis, versteht es doch; durch den Liebreiz ihres Wesens der beglückende Sonnenstrahl für ihre ganze Umgebung zu werden, die freilich einer solchen Himmels- aabe nur zu ost gar picht wert ist. „Kerlchen" hüt sich zu jenem Charakter entwickelt, dessen Werden tn oen früheren Bänden - „Kleinstadtlust" - „Kerlchens, Lehr- und Wanderiahre"- — und „Kerlchen wird vernünftig Mit so feinsinniger Psychologie geschildert ist. Redaktion: Curt Plato. — Rotationsdruck und Verlas der Brüll'schon UniverßtHtS-Buch« und Cteindrnckerei (Pietsch Erben) in Gießen.