Ssrnotag den 1. Augrrst. in ,E jj Ni 1903. — Rr. 113. 8l-»lsZH (Nachdruck verboten.) Schloß Osterno. Roman von S. M e r r i m a n. (Fortsetzung.) 16. Kapitel. Die Einladung. Steinmetz erschien ebenfalls auf diesem Ball, und das erste, was er erkannte, war das hübsche Gesicht Fräulein Nellys, die sich eben von ihrem Tänzer abwandte. Er war ihr erst einmal begegnet und hatte kaum sechs Worte mit rhr gewechselt, sodaß ihr freimütiger, freundlicher Gruß ihn setzt einigermaßen überraschte. Sie trat auf ihn zu und reichte ihm mit jener Liebenswürdigkeit die Hand, die diese junge Dame Personen beiderlei Geschlechts, die ihr zufällig gefielen, unparteiisch angedeihen ließ. Sie wußte Nicht, warum dieser Mann ihr gefiel, und bemühte sich auch Nicht, die Ursache herauszufinden. „Ich fürchtete schon, daß Sie mich nicht erkennen würden", sagte sie. „Mein Leben hat nicht s-o- viele Freuden, daß ich mir den Luxus gestatten kann, eine davon zu vergessen", antwortete Steinmetz mit seiner etwas altmodischen Höflich- keit. So ein alter Handegen, wie ich, erwartete jedoch nicht, von jungen Damen auf einem Balle besonders bemerkt zu werden." „Vor noch nicht zehn Minuten beteuerte mir Paul, daß Sre der beste Tänzer wären, den Men je hervorgebracht x? „ skgte das Mädchen, indem es ihn mit seinen hellen, ehrlichen Augen anblickte. Karl Steinmetz schaute auf sie nieder, und seine ruhigen, blauen Augen hatten einen fast zärtlichen Ausdruck. Zwischen diesen beiden war eine plötzliche Sympathie entstanden, und plötzliche Sympathien sind die besten. „Wollen Sie es mit einem alten Manne versuchen?" fragte er. „Man wird Sie freilich auslachen." sagte sie, indem sie ihm ihre Danzkarte und fasst- -gleich darauf begann die Musik zu spielen. fElly hatte zuerist das Gefühl, als ob sie mit ihrem Vater Ä aber das verschwand bald, und ehe sie eine Runde w! gemacht hatten, wußte sie, daß sie einen solchen beleM S MichlL )atte' biefer ^haari^ sagte ^sm to0^ te ü6er ^was mit Ihnen sprechen", in mit unendlicher Geschicklichkeit; 2L oenr gedrängt vollen Saale berührte niemand Nellys oeoeuren hat, lächelte sre rhm zu. „Sol'?ich hchgehÄ""^ °rtent0 eingeladen", sagte sie. „Wer hat Sie eingeladen?" „Paul." . „Dann gehen Sie", sagte Steinmetz und beging damit einen der wenigen Irrtümer seines Lebens. „Glauben Sie? Wäre es Ihnen recht, wenn ich mit- führe?" „Ach, so müssen Sie es nicht auslegen. — Wie gut Sie tanzet:, kolossal! Mich berührt Ihr Hin^ommen nicht." „Trotzdem Sie dort sein werden?" „Macht das einen Unterschied, mein liebes Fräulein?^ „Selbstverständlich." „Warum denn?" „Das frage ich auch", antwortete Nelly offenherzig. „Ich habe es mich gefragt, seit Paul mi-ch einlud; — wenn Sre nrcht mrtgingen, würde ich sofort „nein" gesagt haben."! „Was bin ich also in Ihren Augen?" fragte Karl Steinmetz mit ruhigem Lächeln. „Die Sicherheit", antwortete sie ohne Zaudern und tanzte lächelnd weiter. „Und Paul?" fragte er nach einer kleinen Weile. „Die Kraft", antwortete Nelly unverzüglich. Er sah mit entern flüchtigen Blick des Erstaunens auf sre hinab; denn er war darin wie ein Weib, daß er big Menschen mehr nach einem Zucken des Augenlides, einem Blrck, entern Schweigen beurteilte, als nach gesprochenen Worten. „Dürfen wir also hoffen, daß Sie den Gefahren von Osterno trotzen werden, wenn !vir beide auf Sie acht geben? Ach, die Musik hört auf!" . „Ja wenn ich meiner Mutter versprechen kann, daß tente Gefahr dabei ist." Unter den: grauen Schnurrbart ging etwas vor, —। ent Lächeln oder ein zweifelndes Verziehen der Lippen.' „So weit kann ich nicht gehen; aber Sie körnten Ihrer Mutter versprechen, daß ich Sie beschützen werde, als wären Sie meine eigene Tochter. Wenn — wenn der liebe Gott ttrt Himmel es nicht anders mit mir beschlossen hätte, würde ich heute eine Tochter in Ihrem Alter haben. Ach, die Musik hat aufgehört. Die Musik hört immer auf, das ist das Unangenehme dabei. Ich danke Ihnen, daß Sie mit einem alten Haudegen getanzt haben." Er führte sie zu ihrer Gardedame zurück, verbeugte sich in seiner altmodischen Weise vor den Damen und entfernte sich. „Wenn es von mir abhängt, «teilt liebes Kind, werden Sie nicht nach Osterno gehen", sagte er zu sich selbst, " während er, nach Paul ausblickend, durch den Saal schritt. Er fand Paul auf der Gallerte, und eine gewisse Unruhe, die den Fürsten einen Augenblick zuvor beherrscht hatte, verschwand, als er den Freund erkannte. „Was für Nachrichten bringen Sie?" fragte er, indem er sich niederließ. „Schlechte", antwortete Steinmetz. „Wir hatten daA — 45G — Unglück, uns einen gefährlichen Feind zu machen, — den Baron Chauxville." „Den Baron Chauxville?" wiederholte Paul. „Ja, er wollte Ihre Frau heiraten, ihres Geldes wegen." Paul beugte sich vor und zerrte eine Weile an seinem dichten, blonden Schnurrbart. Er war nicht sehr scharfsinnig und nicht gewohnt, seine eigenen Gedanken zu analysieren, sonst hätte er sich fragen müssen, warum er auf Etta nicht eifersüchtiger war. -„Cs mag auch einen anderen Grund haben", fuhr Steinmetz fort. „Seltsanrerweise sind manche Menschen, die einer lebenslänglichen Liebe nicht fähig sind, im stände, lebensgefährlich zu hassen. Herr v. Chauxville hat mich sein ganzes Leben lang gehaßt; wahrscheinlich hat er seine Gründe dazu. Nun hat er seine Antipathie auf Sie ausgedehnt, Wei Sie Madame heirateten." „Möglich; aber ich fürchte mich weder vor Chauxville, noch vor sonst jemand", antwortete Paul nachlässig. „Tas kann ich von mir nicht sagen", meinte Steinmetz. „Er führt etwas im Schilde. Ich war gerade bei der Gräfin Lanowitsch in Petersburg, als Herr von Chauxville erschien. Mein Anblick schien ihn bestürzt zu machen, und er zeigte das, was ein großer Fehler von ihm war. Was tut er in Petersburg? Er ist seit mindestens zehn Jahren nicht dort gewesen, hat dort keine Freunde. Die oberflächliche Bekanntschaft mit der Gräfin Lanowitsch, die eine Närrin vom reinsten Wasser ist, srischte er auf, und ehe ich abreiste, erzählte mir Katharina, daß er der alten Dame eine Einladung nach Thors abgeschmeichelt habe. Warum, lieber Freund, warum?" „Wir brauchen ihn nicht bei uns", antwortete Paul stirnrunzelnd. „Nein, und wenn er nach Thors geht, müssen Sie diesen Winter in England bleiben." Paul blickte rasch auf. „Tas geht nicht", sagte er. „Etta war anfangs sehr gegen die Reise, aber ich überredete sie Endlich; es wäre also ein großes Unrecht, jetzt zurückzutreten." „Ich rate Ihnen ab", murmelte Steinmetz, indem er ihn ernst anblickte. „Tas tut mir leid", antwortete Paul achselzuckend, „aber jetzt ist es zu spät. Außerdem habe ich Fräulein Telafield eingeladen, und sie hat angenommen." „Hat das etwas zu sagen?" fragte Steinmetz ruhig. „Ja." Steinmetz erhob sich und blickte, sich mit beiden Händen aus die marmorne Brüstung stützend, in den Saal hinab. Ein neuer Walzer hatte eben begonnen, und einige Enthusiasten fingen bereits wieder zu tanzen an. „Wie Sie wollen", sagte er ergeben. „Es liegt ein gewisses Vergnügen darin, Chauxville zu überlisten, — er ist so verflucht gescheit!" 17. Kapitel. Iu den Ch amps Ely se es. „Es hilft nichts, wir müssen annehmen", wiederholte Steinmetz. „Wir dürfen Wassili nicht beleidigen, ihn am wenigsten in der Welt." Sie standen in einem der Salons, die Paul und sein Gefolge während ihres Pariser Aufenthaltes im „Hotel Bristol" bewohnten. Stienmetz, der einen offenen Brief in der Hand hielt, schaute aus dem Fenster aus den stillen Bendömeplatz hinab. Ein scharfer, echter Pariser Nordwind trieb einen feinen Schnee vor sich her, der sich in grauen Flocken aus der Nordseite der Säule niederließ, die hauptsächlich durch die Leichtigkeit bekannt ist, mit der sie fällt und sich wieder erhebt. Steinmetz betrachtete den Brief mit einem seltsamen Lächeln und drehte ihr nach allen Seiten, als mißtraue er selbst dem Papier. „So freundlich, so außerordentlich freundlich!" rief er. „Ce bon Steinmetz nennt er mich, ce bon Steinmetz, —> was für eine verfluchte Unverschämtheit! Er hofft, daß der liebe Fürst keine Umstände machen und mit der reizenden Fürstin ganz en samille in seinem kleinen Absteigequartier in den Champs Elysees dinieren wird, und hofft, daß ce bon Steinmetz, wie auch die junge Dame, die Cou- sine der Fürstin, sie begleiten werden." Steinmetz warf den Brief auf den Tisch, ließ ihn einen Augenblick dort liegen, dann nahm er ihn wieder aus, schritt durch das Zimmer und warf ihn ins Feuer. „Monsieur Wassili weiß also, daß wir hier sind, und wenn wir nicht bei ihm dinieren, werden wir an der Grenze von albernen, ganz verdächtig albernen Beamten belästigt und aufgehalten werden. Wenn wir ablehnen, wird Wassili daraus schließen, daß wir uns vor ihm fürchten, und darum müssen wir die Einladung annehmen, besonders da Wassili seine schwache Seite hat; wenn ce cher prince und la charmante princesse liebenswürdig gegen ihn sind, ist er nicht mehr halb sv gefährlich." Paul lachte; das Wort „Gefahr" brachte ihn stets zum Lachen. „Meinetwegen", sagte er. „Wir wollen Wassili auf jeden Fall zeigen, daß wir uns nicht vor ihm fürchten." Tas, was Wassili, sein kleines Absteigequartier in den Champs Elysees zu nennen beliebte, war in Wirklichkeit ein prächtiger, moderner Pariser Palast. Ein Lakai in glänzender Livree öffnete die schwere Tür, andere Lakaieü verbeugten sich in der Vorhalle, als wären sie Maschinen, und alles war fürstlich, prächtig und echt pariserisch. Wassili und seine Schwester, die Marquise, eine tricEe. Tarne in rotem Sammet mit Amethysten, empfingen die Gäste im Salon. Sie standen nebeneinander ans dem weißen Bärenfell vor dem Kamin, als der Diener die Tür dramatisch aufriß und mit salbungsvoller Stimme die Namen in den Saal rief. Steinmetz, der ganz hinten stand, sah alles. Er sah, wie sich Wassilis maskenähnliches Gesicht vor Verblüffung verzerrte, als sein Blick auf Etta fiel, er sah, wie der sich selbst beherrschende' Russe ein wenig zusammenfuhr und einen unartikulierten Laut ausstieß, ehe er sich so weit sammelte, um sich tief zu verneigen und daduxchj sein Gesicht zu verbergen. Allein Ettas Gesicht konnte er ein paar Augenblicke nicht sehen, bis die förmliche Begrüßung vorüber war; als er es endlich sah, bemerkte er, daß es so weiK wie Marmor war. „Ah, ce bon Steinmetz!" rief Wassili etwas weniger förmlich, indem er ihm heiter die Hand entgegenstreckte. „Ah, ce cher Wassili", entgegnete Steinmetz, indem er diese Hand ergriff. „Es ist sehr gütig von Ihnen, daß Sie uns in unserem kleinen Hause beehren", sagte die Marquise mit einer gutturalen Stimme, wie sie von einer Dame in rotem Sammet mit Amethysten zu erwarten war, worauf sie während des übrigen Abends in Schweigen und Dunkelheit versank. „Sie sind also auf dem Wege nach Rußland", sprach Wassili, mit einer Verbeugung all seine Gäste einbeziehend. „Ich beneide Sie, wirklich, ich beneide Sie! Sie kennen Rußland, Frau Fürstin?" Etta begegnete ruhig seinem verschleierten Blick. „Ein wenig", antwortete sie. In ihren Augen lag jetzt kein Blitz des Erkennens, ihr Gesicht war nicht mehr blaß. (Fortsetzung folgt.) Hessische Räuberbanden im achtzehnten Jahrhundert. Von Dr. Arthur Bechtold. Original-Aufsatz für die Gießener Familienblätter. Buchner berichtet in seinem Merkchen „aus Gießens Vergangenheit" über Zigeuner und Räuber in der Umgebung Gießens und bedauert das Fehlen aktenmäßiger Nachrichten über diese Banden. Stuf Grund reichen Materials möchte ich die Mitteilungen Buchners ergänzen. Räuber und Räuberbanden hat es zu allen Zeiten gegeben; in um so größerer Zahl, je günstiger dieser Erscheinung die Zeitverhältnisse waren und je ohnmächtiger die gesetzliche Macht ihr gegenüber stand. Im 17. Jahrhundert hören wir nur deshalb verhältnismäßig wenig über Räuberbanden, weil die Klagen über diese Plage vom Kriegslärm übertönt wurden; die Fürsten hatten an wichtigere Dinge zu denken als an die Unterdrückung der Gaunergesellschaften. Desto mehr vernehmen wir davon im 18. ^ayryunoerr, und zwar toareti die Hauptschlupfwinkel der großen Gaunerbanden bis ins 19. Jahrhundert herein die Gegenden zu beiden Seiten des Rheins, die Marnzer, Kölner, TrierUchen Gebiete, sowie die hessischen Lande. Gleich in den ersten Jahren des 18. Jahrhuniwrts, 1706, begegnen wir eine Verordnung des Landgrafen Ernst 451 Ludwig von Hessen-Darmstadt gegen Zigeuner und anderes Gesindel. Der Erfolg scheint zum Teil auch an der Nachlässigkeit der fürstlichen Beamten gescheitert zu sein, denn bereits am 14. September 1708 entschließt sich der Landgraf zur Herausgabe einer neuen Verordnung: „Von Gottes Gnaden Wir Ernst Ludwig usw. usw. fügen hiermit jedermann zu wissen / ob Wir zwar verschiedene scharffe Edikte und Verordnungen gegen die herum vagi- rende Ziegeuner und anderes loses Gesindlein nach und nach und zuletzt im Anfang des 1706 ten Jahres in Unser Fürstentum und Lande haben ergehen lassen: Und dabey ausdrücklich comminiret / daß / wann durch einiges Be- ambten Connivenz oder Nachlässigkeit / dergleichen böse Seute. sich in einen oder anderen Ambts-Ort einschleichen / und jemand einigen Schaden zufügen würden / sie / die Beambte nicht nur zu, gebührender Straffe gezogen; sondern auch der geschehene Schaden von ihnen" erstattet werden solle; und dabey Uns gnädigst versehen gehübt / daß sothanen wiederholten ernstlichen Verordnungen aller Orten gebührend wiirde nachgelebet worden sehn; So müssen Wir jedoch das Gegenteil nicht nur von vielen Orten vernehmen / sondern auch selbst zu Unserm höchsten Mißfallen sehen / daß Ziegeuner und ander dergleichen liederliches Gesinde sogar an Unsere Residentz nahen / und ungescheuet daherum vagiren dörffen / wodurch Unsere Unterthanen und Eingesessenen Diebstahl und anderer Unfug / ja gar mit besorglichen Brand / Raub und Vergewaltigung große Gefahr zugezogen worden; Wenn Wir aber solche gefährliche Aufenthaltung in Unseren Landen gäutzllch abgestellet wissen wollen; So setzen / ordnen und wollen Wir noch- mahlen in gnädigstem Ernst Erstens / daß gar kein Ziegeuner Manns- oder Weibs- Person / sie mögen von Uns oder andern großen Herren / oder von Unfern Cantzeleyen Pässe haben oder nicht / in ewigem Orte Unserer Landen nicht geduldet; sondern sogleich von denen Gräntzen ab und sortgewiesen / und zweytens Wann einige sich beh der Nacht oder sonst heimlich hereingeschlichen hätten / selbige / wann auch gleich noch nichts böses von ihnen angstellet oder verübet worden wäre / geraden Fußes fort / und aus Unserm Ge- breth sich wegzumacheu / mit Zwang angehalten; drittens diejenige aber / welche entweder einige Übeltat begangen hätten / oder auch sich gegen die Fortweisung setzen würden / mit allem / was sie beh sich haben / gegriffen / handlest gemach et und sogleich nacher Darmstadt oder Giessen an das peinliche Gericht / zu gehöriger exemplarischer Bestraffung geliefsert werden; Und gleichwie Viertens Wir diejenige / welche die Ankunfft oder den Ausjenthalt der Ziegeuner und anderer liederlicher und verdächtiger Land-Streicher Unsere Beambten anzeigen werden (Welches Unsere Unterthanen und Angehörige beh ihren Eyden und Pflichten / auch Vermeydung schwerer Straffe zu thun / hiermit ernstlich erinnert werden) be- lohnet / auch verschwiegen werden sollen; Also wollen Wir or Funfftens / hingegen / daß diejenige / welche die dk"kutifft oder den Auffenthalt der Ziegeuner und dergleichen Gejindel gewust / und selbige nicht angezeiqet / oder gar ihnen Unterschleiff gegeben haben / andere zum Exempel empfindlich gestraffet; auch wann dadiirch in in dem Orte oder der Gegend in Unserm Lande jemand Schade zugefüget sehn würde / sott selbiger nebst der Straffe / von solchen Verhelern und Aufnehmern / ne» kehret und ersetzet werden; Und damit dieses alles desto bes;er effeetuiret / Und nicht / wie mit Unfern / in dieser feodje ergangenen vorigen Verordnungen geschehen / iüner- yalb wenig Tagen wieder in Vergeh / und aus der Obacht gelassen werde; So befehlen und verordnen Wir Unsere Beambte nicht allein selbsten Ende ""nachlässig halten und zu dem Unserer auf einen regulirten Fuß ge- te^-" / QlXöIIer Unserer Untertanen (welche durch Anziehung der Glocke,, zu der Verfolgung aufzu- s°rdern / und ohne einigen Widerspruch oder Verzug solche^ zu tun sich willig finden lassen sollen) Beyhülffe bedienen sondern auch dieses Unser Gdict in allen ihnen gnädigst anvertrauten Ambts-Orten bey öffentlichen Glockenschlag deutlich verlesen / an denen Rath- und D^kshausern etn Exemplar anschlagen / auch jedes Orts Schultheißen und Heim-Burgern / oder andern Vorstebern der Gemeinden, / eines oder mehrere zustellen/ uZ dw- selben zu genauer Beobachtung / bey Vermeydung unausbleiblicher Bestraffung / dieser Unser Verordnung ernstlich ermahnen / jnicht weniger mit denen nächst gesessenen ausländischen Beambten darünter correspondiren / und wann dergleichen verdächtiges Gesindlein des nechsten Weaes fo"t- und zum Land- hinausgetrieben wird / sogleich denjenigen Beambten / ßoohin sie sich begeben / davon Nachricht erteilen sollen; Alles bey Vermeydung Unserer Ungnade / uns uiisausbleiblichen Bestraffung / auch Ersetzung des von dergleichen bösen Rotte verursachten Schadens. In Urkund haben Wir diese Unsere Verordnung mit Unfern fürstlichen Cantzley-Jnsiegel bedrucken lassen. So geschehen in Unserer Residentz-Stadt Darmstadt / den Uten September 1708." Auch diese Verordnung scheint nichts gefruchtet zu haben, denn schon 1709 sieht der Landgraf sich genötigt, em neues Edikt zu erlassen „gegen das muthwilljge.Bet- teln auf allerhand Art, auch zum Teil auf falsche Pässe uAttest ata". Tas Mandat ist datiert Darmstadt, den 3- 1^09 und befiehlt, daß solche mit gefälschten Pas,en verseyenen Subjekte „nicht allein mit der"/ in den gemeinen beschriebenen Kayserl. usw. Rechten / betten rialchrns angesetzten Straffe des Staupenschlages und ewigen Landes--Verweisung beleget / sondern auch noch darzu befmoeuden Umbstäiiden nach gebrandmarket / oder wann sie stark und von Kräfften seynd / zur Arbeit in denen Schand-Karren angehalten werden sollen." „Nachdem auch Bißhero wegen der Kriegs-Troublen sich Mele alte und junge Leute in Unserm Fürstenthumb und Landen emgeschlichen haben / welche sich bloß vom Betteln nähren / und aber durch solche Steeg-Bettler Unfern Uttterthanen nicht allein sehr belastet und offters bestohlen worden / sondern auch denen armen Leuten im Lande das Allmosen entzogen wird", so sollen binnen 4 Wochen nach der Publikation dieser Verordnung alle diese Leute das Fürstentum verlassen, widrigenfalls sie mit „8 tägiger Gefängnuß bestrafst und darauff aus dem Lande fortgeschafft werden." Tie fürstlichen Beamten haben bei schwerer Strafe „alle und jede Städte / Flecken und Dörffer selbsten zu visitieren". Es wurden jetzt wirklich Streifen veranstaltet, doch ohne großen Erfolg. Das Gesindel entwich einfach über die Grenze nnd wartete den Sturm ab, um schon nach einigen Tagen wieder zurückzukehren und in der alten Weise die Landstraßen unsicher zu machen. Bei der Zerrissenheit Deutschlands und der Existenz zahlloser Ländchen und Standesherrschaften war es ein Leichtes, in wenigen Stunden die Grenze zu erreichen, wo die Verfolger umkehreu mußten. Um dies stete Entweichen zu verhindern, verbanden sich die Fürsten und Stände des oberrheinischen Küeises zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen. Auf dem Kreistag zu Frankfurt am Main wurde am 24. Oktober 1709 eine Anzahl Bestimmungen festgesetzt, die int ganzen oberrheinischen Kreise zur Ausführung kommen sollten. Landgraf Ernst Ludwig, der Kreisobvist des oberrheinischen Kreises, erließ gemäß dieser Vereinbarungen gegen das Mßhero hauffenweiß im Ober-Rheinischen Creyß ein» geschlichene starcke Bettel-Volck, Gart-Brüder, Gauner, Zigeuner und ander herrenloses verdächtiges Gesindel am 11. Februar 1710 ein Patent, daß gegen dieses Gesindel, „sie sehen Christen oder Juden / mit allem Rigeur excutivö verfahren" werden füllte; daß sie „innerhalb 8 Tagen nach Verkündigung dieses die Ober-Rheinische Lande gäntz- ltch raumen und meyden sollten / und daß fürohin kein H-rembder welcher keinen authentischen Paß und Urkund von seiner ordentlichen Obrigkeit vorzuweisen hat / oder jch sonst seiner Handthierung / Handels und Wandels halber nicht genügsam legitimieren kan / weder geduldet noch passiret / sondern der oder dieseW / wann sie auch !;leich keines Special-Verbrechens überführet werden sotten/ dennoch zur exemplarischen Straff gezogen / und zu Schantz- und anderer Arbeit appllcirst / des Landes nnd Creyßes öffentlich / auch nach Befinden mit Staupeu- Schlägen / 'verwiesen / auf die Galeeren versendet / oder weiters also / wie es einem jeden Fürsten und Stand / m dessen Landen sie angetroffen werden / gefällig und am rathlichsten zu sehn bedünken wird / mit ihnen Zie- geunern / ,als Vogelfreyen Sentenl / verfahren werden solle." „Indem aber der Stehler öffters nicht seyn würde / wann der Hehler nicht wcsre / und sich aus der bischerigen Erfahrnuß zeiget / daß dergleichen ob Eingang berührte 452 Bilderrätsel. (Nachbildung verboten.) (Auflösung in nächster Nnmmer.) Auflösung des Abstrichrätsels in vor. Nr. Wie gewonnen, so zerronnen. Redaknon: August Götz. - Rotationsdruck und »erlag der Brühl'schen UniversttLIS.Tnch. und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. * Erne treffende Mahnung. Jtn neuesten Heft des „Kunstwart" schreibt F. Avenarius: „Die Hauptreisezeit gibt dem Städter Gelegenheit, wie er sie sonst nirgends findet, mit seinen Anschauungen bewußt auf „das Land" zu wirken. Unbewußt tut er das ja tausendfach und immerdar: wir brauchen nur zu sehen, wie unsere Dörfer sich verwandeln, um den Einfluß des Städtischen aller Enden wahrzunehmen. In welcher Richtung er fließt, das zeigen die Ortschaften am klarsten, die im Begriffe sind, Sommerfrischen zu werden: fast ohne Ausnahme verlieren sie den eigenartigen, den selbständigen, den Heimatscharakter unö erhalten dafür allmählich das Aussehen von billig und schlecht gebauten Vororten. Das Renommieren mit dem „geradezu großstädtischen Aussehen" dörflicher Bäder, das früher sogar in den Prospekten beliebt war, unterbleibt zwar jetzt zumeist. Der Sache nach ist es heute noch fast überall so, daß die Badedirektionen und die Gemeinderäte von Sommerfrischen ihre Orte nicht besser zu „heben" glauben, als indem sie nach aller Möglichkeitdas nachmachen,was derReisende aus der Stadt gern eine Weile lang los fern möchte. Wir alle tragen ein Stück Mitschuld daran, ^er n die Sommerwohnung zieht, will Frieden mit den Wirten haben, und es ist sicher nicht angenehm, den Leuten zu sagen, daß ihr Gärtchen nicht freundlicher dremschaut durch >ie neue „modefarbene" Veranda, in deren Ziergiebel eine Laubsäge rasend geworden ist, und ihre Stube nicht schöner durch die Tapete mit dem „JUgend"°O)rnament auf der Vorjahrs noch so ruhig einfarbigen Wand. Unsertwegen ist das ja gemacht. Rufen wir aber wenigstens nicht aus Höflichkeit ein A und O scheinbarer Bewunderung Sagen wir ihnen, so freundlich es angeht, aber sagen wir s ihnen, daß es nicht das „Großstädtische" ist, was wir hier draußen suchen, wo doch nun einmal keine Großstadt ist und wo deshalb' solche Versuche nie zu was Rechtem! führen können, sagen wir ihnen, daß wir vielmehr uns gerade an dem erfieuen, was aus dem Ort selbst herausgewachsen, was Leben von seinem Leben ist. Daß wir saubere, einfach gestrichene Stuben mit kleinen gemütlichen Fenstern und offenen Holzbalken schöner finden als dünn- maurige höhere mit Ramschtapeten von Müller U. Kohn, „Palastfenstern und Flügeltüren" der billigsten Bauholz- Warenfabrik und schwebenden Papiermachätorten an den Decken; derbe Tische aus freiliegendem Holz lieber als Wertheimsche echt imitierte lackierte mit Geschwüren au den Beinen; Häuser, die zu den anderen passen, lieber als solche, die hier als „was Extraes" angestaunt toerbcn und ans dem Baugewerkschulenmusterbuch stammen. Mögen uns unsere Wirte auch für verrückt halten, sagen wirs ihnen doch wir sind für sie die Konsumenten, wir haben Einfluß, und'unser und unserer Vorfahren Schuld'ist es,.daß ihnen selbst der Geschmack genommen worden ist. Aus der Stadt kam die Krankheit, aus der Stadt müssen vorläufig noch die Aerzte oder müssen wenigstens die Warner gegen btti ex”l»fs-Ih-ld. »t.jeft.« «W «hg stürmischen Szene): „Aber Amalie, wie kannst Du mir nur ein so unwissenschaftliches Buch an den Kopf werfen?" _ Leute au vielen Orten; /'absonderlich aber in denen schlechten Wirths- Armen- und Hirtenhäusern / SckAsfereyen( / eintzlich gelegenen Höffen / auch bey Waasen-Meistern / Henckerund Scherg-Gesind ihren Aufenthalt und Unter;chleifs.gesunden '/ die dann und wann selbst mit unter der Teck gelegen / so soll man dann und wann ein General-Streifs in dem gantzen Creyß und allen dessen Landen und Oerthern dergestalt vornehmen / daß ein jeder Stand oberwähnies herrenloses Gesindel in seinem Gebieth auf- zusucheu / diejenige / so sich betretten lassen / handvest zu machen Und zu bestrafsen habe." Tas Drohen mit Zwangsarbeit, Galeeren- und Prügelstrafe machte nicht den geringsten Eindruck auf das Gesindel; man mußte schon zu schärferen Mitteln greifen, wenn man etwas ausrichten wollte. So erschien, hauptsächlich auf Betreiben des hessischen Geheimen Rates und Kreis gesandten, Herrn von Mascowsky, eine „geschärffte Poenalsanetion", Signatum Frankfurt den 20. Juni 1722. Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende: 1. Zigeuner und ähnliche Subjekte, männlichen ober weiblichen Geschlechts, die sich nach dem 31. Juli noch im oberrheinischen Steife blicken lassen, sollen, auch wenn keine Spezialmissethat gegen sie vorliegt, mit Ruten ausgehauen und mit dem Brandmal O. E. (Ober-Rheinischer Crehß) auf dem Rücken, landesverwiesen, im zweiten Betretungs- sall aufgeknüpft werden. 2. Liegt noch dazu ein Verbrechen vor, oder haben sie bewaffnete Gegenwehr geleistet, so tritt Strafverschärfung durch Köpfen, nach vorhergehendem Zwicken mit glühenden Zangen, oder durch das Rad ein. 3. Dieselbe Strafe trifft Weiber und Kinder nach zurückgelegtem 18. Jahre. Die unmündigen Wider sollen zu Handwerkern in die Lehre, in Hospitäler und Wäisenhäuser gebracht werden. 4. Befinden sich unter bett Ergriffenen Personen, „welche zur Todes-Straffe nicht sogleich qualifiziret, 'oder aber aus anderen Creyßen allschon weg gejagt, weiter aufgefangen worden", so sollen sie „nach scharfser Ruthen- güchtigung und Brandmarck- auch wohl Wstutzung eines hrs aus dem Creyß verwiesen werden, oder aber, weil durch die Fustigatton und Relegation, als wodurch sie nur von einem Creyß dem andern zugeschicket werden, und gleichwohl in der Lufft so wenig als unter der Erde leben können, der Hauptzweck nicht erreichet wird", zu Schantz- Arbeiten in den kaiserlichen Festungen Philippsburg. Breisach, Kehl, oder zu anderen „operivus publieis" verwendet, unter die Soldaten gesteckt, über das Meer in neue Colonien und Plantagen, oder auf die Galeeren (von Venedig; ein Nürnberger Kaufmann besorgte den Vertrieb der Ware) geschickt werden. 5. Es sollen häufige „General-Streiffungen" vorgenommen werden, auch mit den Generalitäten der benachbarten Kreise Vereinbarungen getroffen werden, um die oberrheinischen Lande von „Ziegeuiiern, Gaunern und frembden Bettlern, diesem Ungezieffer" auf einmal zu säubern. 6. Diese Poenalsanktion ist im ganzen Kreise zu publizieren, monatlich in allen Gemeinden abzulesen, an die Tore, Rathäuser, an die Wegweiser anzuschlagen. Einige Jahre nach dem Erlaß der Poenalsanktion gelang es wirklich, eine der gefährlichsten Banden aufzuheben. Ich folge in der Schilderung einigen zeitgenössischen Werken; das eine betitelt sich „Spezification und accnrate Beschreibung von der zu Anfang dieses Jahrs im löbl. Ober-Rheinschen Crayße nach und nach eingebrachten io. Zigeuner-, Mord- und Rauber-Bande" und ist in Giessen 1726 gedruckt. Bei Buchner findet siM die aus 12 Folioseiten bestehende Schrift, welche ganz kurz die Namen der Zigeuner und die von ihnen verübten Verbrechen aufzählt, w örtlich ab gedruckt. Eine eingehende Schilderung der Hinrichtung, die am 14. November 1726 auf dem alten Gießener Richtplatz (an Stelle des heutigen neuen Friedhofs) vollzogen wurde, findet sich in einem ebenfalls von Buchner benutzten fliegenden Kalender von 1728. (Fortsetzung folgt.)