Nr. 167. Montag den 10. November. 1902. i bJTi,1; W W BlB» (Nachdruck verboten.) Die Viper. Nach dem Französischen bearbeitet von H. Revel- (Fortsetzung.) Sie öffttete ihren Pelzmantel, den sie bis jetzt geschlossen umhatte, und zeigte ihm ihre Brosche: „Ich bitte Sie, sehen Sie nur her, richten Sie selbst, Sehen Sie, wie kräftig und stark diese Nadel ist. Man möchte beinahe sagen: ein kleiner Dolch. O, Sie dürfen schon näher treten, ich bin für Sie nichts anderes als ein Zeuge, von dem Sie das Recht haben, den Beweis zu verlangen, den ich Ihnen vorlege/' Er machte von dieser Aufforderung Gebrauch, erhob sich, näherte sich der Gräfin und untersuchte trotz einer kleinen Verwirrung, sich in solcher Nähe von ihr zu befinden, die Brosche, die sie nicht abgenommen hatte und die die Federkrause ihres Pelzjaqnets abschloß. „Jawohl", konstatierte er nach einer gewissenhaften, sogar zu gewissenhaften Untersuchung. „Diese Nadel kann entschieden wohl die Verwundung an Herrn von Sempachs Finger verursacht haben." „Und sie hat sie auch einzig und allein verursacht", schloß sie, indem sie sich weit in den Stuhl zürücklehnte. Er glaubte auf seinen Platz zurückkehren zu müssen, und die Gräfin versuchte sofort einen neuen Sieg über ihn zu erfechten: „Ein dem Angeklagten gehörendes Juwel wurde neben dem Opfer in dessen Blute vorgefunden. Dieses Juwel, diese Perle hatte jedoch Herr von Sempach bereits einige Tage vorher verloren, sodaß er mich ersucht hatte, ein ähnliches von gleicher Größe und gleichem Farbenspiel bei meinem Juwelier nachzubestellen. Ich bin bereit, diese Aussage mit einem Eide zu bekräftigen, wenn Sie, Herr Untersuchungsrichter, mich morgen nötigen, in Ihrem Bureau zu erscheinen, und ich will hoffen, daß meine Zeugenaussage von gleicher Kraft ist wie die Aussage, die dem Kammermädchen der Frau von Sanden entlockt wurde. Sie hat Ihnen gesagt, daß ihr Herr von Sempach keinen Auftrag gegeben habe, dies verlorene Juwel zu suchen; nun, und ich bestätige, und werde immer bestätigen, daß er mich zwar nicht gebeten hatte, es zu suchen, was ich, füglich nicht hätte thun können — daß er mich aber ersucht hatte, es durch ein gleiches zu ersetzen, was schließlich, auf dasselbe hinausläuft." Sie blickte verstohlen nach ihm, um sich über den erzielten Eindruck Rechenschaft zu geben — und als sie bemerkte, daß dieser ganz vorzüglich war, beeilte sie sich, unter stetem Lächeln und immer so liebenswürdig wie möglich hinzuzufügen: „Sie sehen jetzt selbst, daß Ihr Tempel, den Sie so sorgfältig und mühselig errichtet haben, nach und nach in sich zusammengestürzt ist. Es bleiben nur mehr sein« Trümmerreste übrig. Und wenn es Ihnen recht ist, wollen wir jetzt über diesen Trümmern ein neues, solideres Ge-i bäude aufbauen. Slber vorerst, ich bitte Sie, noch eins kleine Bemerkung. Sie haben zu viel Geist, um sich infolge einer solchen Kleinigkeit verletzt zu fühlen." Er verbeugte sich wortlos, immer noch etwas verwirrt über die direkte Nähe, in der er sich bei der Besichtigung der Brosche mit jener verführerischen Frau befunden hatte. „Ich habe das Bergnilgen, den Justizminister zu kennen, und habe mir deshalb erlaubt, ihn über Ihre Persönlichkeit zu befragen imb ausznforschen. Tas ist wohl sehr natürlich. Ich mochte jenen Mann, von dem namentlich das Schicksal des Herrn von Sempach abhängt, so genau wie möglich kennen lernen; und er sagte zu mirr „Herr Landgerichtsrat Klinger ist der tüchtigste aller unserer Untersuchungsrichter. Er ist der Einzige, dem das Gericht sämtliche wichtige und delikate Angelegenheiten anvertraut. Aber, kein Mensch ist vollkommen/nnd er sündigt in einem Punkte." „Bloß in einem?" fragte er lächelnd. „Es werden vielleicht auch mehrere andere vorhanden sein", antwortete sie, ihm ebenfalls zulächelnd, „aber man hatte mir nur diesen einen bezeichnet." „Also, Frau Gräfin, darf ich bitten, welchen Punkt?^ „Sobald Sie einmal eine Idee gefaßt haben, soll sie Ihnen nicht mehr auszutreiben sein, — sollen Sie nicht mehr von ihr lassen wollen." „Mit anderen Worten: Ich bin dickfellig?" — „Wenn Sie dieser Ausdruck nicht verletzt! Ja, man hat sich erlaubt, sich also auszudrücken. Nun, ich an Ihrer Stelle möchte gerade das Gegenteil davon beweisen und zeigen, daß dieser Fehler, so gering er auch sei, nicht zu den Ihrigen gehört. Und das ist furchtbar leicht. Wenn Sie morgen Ihre neue Untersuchung beginnen, geben Sie sich selbst das Versprechen, die erste, ältere, total zu vergessen. Sie legen Ihr altes Protokoll vollkommen ad acta« Sie machen sich frei von all Ihren früheren Vermutungen und Gedanken und scheuen sich nicht, in ganz entgegen- gesetztem Sinne zu urteilen, falls sich dies aus der neuen Untersuchung folgerichtig ergeben würde. — Tann wirb man sich sagen: „Er ist doch nicht so starrköpfig; ja, er ist absolut kein Tickkopf." Er begann bei dieser Folgerung herzlich "zu lachen und erwiderte: „Ich muß gestehen, daß mich dieser Gedanke geradezu verlockt. Ich fange sogar an, an die Art und Weise, tote Sie die Sachlage beleuchten, zu glauben — dank Ihrer Redekunst, Frau Gräfin, und meine ich jetzt selbst, daß ich den Fall heute von einer anderen Seite zu betrachten habe. Aber wenn ich diesmal zu dem Resultat gelange, daß Herr von Sempach unschnldrg ist, wird man von mir den anderen, wirklich Schuldigen, verlangen, und trotzdem! — 666 — Sie sich erboten I)en Sitzungssaal verlassen würden. Aber Hesekiel, der ich auch in den Saal gedrängt hatte, beabsichtigte ent- chieden, Minna nach der Sitzung abzuholen, um ihr ede Handelnsfreiheit zu rauben. Es war ja seine Pflicht, ie auch weiterhin zu beobachten, da er doch dafür bezahlt wurde, trotzdem seine Aufmerksamkeit vollkommen überflüssig war — und dann bedeutete es für ihn gleichzeitig ein Vergnügen, mit einem so hübschen, jungen Geschöpf gemeinsamen Weg zu machen. Sie hatte ihn durch ihre schlauen Koketterieen vollends gefangen, und seitdem er an ihrer vollkommenen Unschuld nicht mehr zweifelte, nahmen die bereits einmal gehegten Heiratsgedanken von Tag zu Tag eine festere Form an, denn sie war entschieden ein anständiges Mädchen. Des Abends schloß sie sich aus Vorsicht und Angst wie immer ab, und sein Vertrauen in sie war ein so vollkommenes^ daß er jetzt nur noch höchst selten aufstand, um zu horchen, und sich zu überzeugen, daß sie in ihrem Bett in tiefem und gesundem Schlaf lag. Der Abend aber, den sie nach der Sitzung int Gerichts- saale miteinander zubrachten, verlief etwas lebhafter als gewöhnlich. Um vor dem Gerichtshöfe und den Geschworenen zu erscheinen, dort den Eid zu leisten und vor der Oeffentlichkeit zu sprechen, hatte Minna geglaubt, etwas Toilette machen zu müssen — und Hesekiel, der! sie bis dahin nur im Hauskleide gesehen hatte, fühlte; sich ganz begeistert. Er versuchte auch nach dem Essen, ihr mehr den Hof zu machen als sonst. Zerstreut, in! Gedanken vertieft und an ganz etwas anderes denkend, ließ sie ihn gewähren, und that ihm nur dann Einhalt, als seine Küsse etwas zu feurig wurden. Aber die von ihr abgewehrten Liebkosungen hatten ihn auf den Geschmack gebracht, und nachdem sich Minna um zehn Uhr abends in die ihr zur Schlafkammer gewordene Kabuse zurückgezogen, und die Thür, die sie von ihm trennte, von innen zugeriegelt hatte, befand er sich in einem Zustande solcher Erregung, daß er sich nicht zu Bette legen konnte. Sie hörte ihn noch lange im Salon auf- und niedergehen und wagte sich' nicht heraus, trotzdem sie Paul versprochen hatte, ihn aufzusuchen. Erst gegen 1 Uhr morgens konnte sie sich durch die Ruhe, die in der ganzen Wohnung herrschte, überzeugen, daß sich das Fieber Hesekiels gelegt und er selbst den sehr löblichen Entschluß gefaßt hatte, sich niederzulegem Darauf erhob sie sich noch viel leiser als gewöhnlich, schlich sich zur Eingangsthür, ■ öffnete dieselbe, schloß sie wieder geräuschlos, und kratzte leise an der Thüre Quer- zewskis. Er erwartete sie bereits im Flur, zog sie sofort in ein anstoßendes Zimmer, das sie für ihre Unterredungen auserwählt hatten, und sagte ihr ohne Einleitung in rauhem und heiserem Tone: „Tie Lage hat sich jetzt geändert. Die Geschichte steht jetzt nicht mehr so günstig für uns. Alles geht wieder von vorn an." „Ja, das habe ich auch so verstanden." „Der verdammte Zwischenfall, den kein Schwein voraussehen konnte, erfordert unbedingt eine neue Untersuchung. Sie wird die Unschuld des Angeklagten an den Tag bringen. Man beruft sich jetzt auf ein Alibi, das ihn, sobald es bewiesen ist, retten muß. Dann natürlich wird sich die Justiz rächen wollen, und wird den wahrhaft Schuldigen suchen. Gegen wen und auf wen wird sich der Verdacht lenken? — Auf Dich." „Ah! Du teilst also meine Furcht?" fragte sie erschauernd. „Donnerwetter, das springt doch in die Augen! -5 Von wem kommt im letzten Augenblick noch die Sempach gebrachte Hilfe? Wer hat ihm das Rettungsseil! zugeworfen, als er, wie es allen Anschein hatte, gerade! so schön dran war, zu fallen und zerschmettert zu werden? Dieses Aas, die Bertha Rakenius, die zweifellos seine Geliebte ist. Seit ihrem Besuch, seit ihrem Spaziergang, den Du sie hast nach dem Esiaß machen lassen, mißtraut sie Dir dermaßen, daß sie Dich streng überwachen und beobachten läßt. — Dein Spion, der Esel, der nebenan schläft, hat nichts entdecken können, — und da Sempachs Freunde keine Beweise bringen konnten, so haben sie einfach lieber geschwiegen. Sie glaubten, nur sich und Sempach zu schaden, wenn sie einen sympathischen Zeugen angegriffen hätten. — Tie Dummköpfe glauben vielleicht, ich hätte sie nicht durchschaut! — Heute haben sie keinen Grund mehr, auch in Zukunft zu schweigen. Man wird die Rakenius verhören, und nachdem sie von sich und ihrem Geliebten gesprochen, und das Alibi bewiesen haben wird, — wird sie von Dir sprechen." 667 „Ja, Las wird sie in jedem Falle thün", warf Julie em. „Du wirst neuerdings vor den Untersuchungsrichter geladen werden, man wird Dich mit Fragen in die Enge treiben, die damals, als man Dich noch für eine Heilige gehalten hat, nicht notwendig gewesen sind. Nun wird genau Dein ganzes Leben durchforscht, man wird sich nach Deiner Vergangenheit erkundigen, und wenn Du auch nur einen Augenblick schwankst oder Dich verwickelst, was Dir trotz all' Deiner Findigkeit passieren kann, bist Du einfach geliefert. Man nimmt Dich erst fest, vielleicht um Dich dann wieder sreizulassen. Haftbefehle sind kostenfrei: Siehst Tu Dich schon in Moabit sitzen, — dann in Wötzensee- mit unbedecktem Kopse, den Hals frei entblößt, mit Deiner Narbe und Deiner Lieblingsangewohnheit, die Du sofort wieder annimmst, sobald Du aufgeregt bist? Eben jetzt hast Tu's wieder gethan. Soeben hast Du Dir wieder die Lippen mit der Zunge abgeleckt. — Zweifle nicht daran: vom ersten Tag, von der ersten Stunde an wirst Du von irgend einer ehemaligen Kerkerkollegin erkannt werden." „Ja, ja, Tu sprichst vollkommen wahr." „Daher also heißt es vorbeugen. Haben die Richter erst ihre Ueberzeugung gewonnen, dann heißt es: Du bist früher schon schuldig gewesen, also mußt Tu auch heute wieder schuldig sein. Sie glauben an keine Reue und Besserung mehr, und dann sind sie ja schon ganz sicher in ihrem neuen Hochwasser: „Ah, das ist ja Julie Farkas, genannt die Viper, die einstige Geliebte von Paul Querzewski, dem Sträfling! — Sebr gut! — Wenn wir das gleich gewußt hätten, dann hatten wir nicht anderweitig gesucht. Durch wen? Immer wieder durch ihren Geliebten, der sich noch einmal aus dem Zuchthaus gerettet hat, den man seit einem Jahr allerorten sucht und der jedenfalls nach Berlin gegangen ist, dort seine Geliebte wieder aufzusuchen." „Ja, das ist furchtbar!" rief sie aus, von einem nervösen Zittern befallen. „Man muß nicht gleich verzweifeln", sagte er und packte sie an den Armen. „Man muß nur, wenn man gewarnt ist, die nötigen Vorsorgen zu treffen wissen." „Wir wollen also fliehen?" „Schon wieder diese Dummheit! Willst Du uns durchaus schon verhaftet sehen? — Tu mußt Dich ganz einfach verstecken, und nur Berlin ist der Ort, an dem man sich am besten und sichersten versteckt. Wir beide haben den Beweis dafür." „Wo soll ich mich denn verstecken?" „In einem vornehmen Haus, in einem so vornehmen Haus, daß kein Mensch auf den Gedanken kommt, Dich dort zu suchen. Und das ist im Palais des Grafen und der Gräfin Doroukoff in der Voßstraße." „Im ehemaligen Palais Tschigorin?" „Ganz richtig — in dem geheiligten Ort, wo unser Schatz ruht." „O, Tu willst--" „Ich will zwei Bäume mit einem Streich fällen: Dich in Sicherheit, und meine Million endlich einmal in meine Tasche bringen." „Aber im Palais kann man Dich leicht wieder erkennen." „Wer denn? Tie Bedienten? Sind es vielleicht dieselben 'von damals? Oder die Herrenleute selber? Tie haben Tich nie gesehen, haben nie etwas von Dir reden gehört. Sie wissen vielleicht überhaupt nicht, daß es einen Herrn von Sempach gießt, der eines Mordes angeklagt ist. Diese großen Herrschaften, weißt Du, kümmern sich nicht um so kleine Ereignisse, die die Menge interessieren. Jetzt aber hören wir auf zu quatschen. Wir haben keine Zeit mehr zum Geschichten erzählen. Tie Sache ist schon vorbereitet, die Birne ist reif, man muß sie pflücken. Weil es wesentlich ist, will ich Dir nur mitteilen, wie mir der Gedanke gekommen ist, Tich bei der Gräfin Doroukoff als Kammermädchen unterzubringen.^ „Kammermädchen! Immer dasselbe Lied!" „In einem vornehmen Hause, bei einer Gräfin, einer echten! Willst Tu Dich etwa noch beklagen? Wenn Du Ehrgeiz zeigen willst, so warte doch, bis wir Millionäre sind, das wird so lange gar nicht mehr dauern." (Fortsetzung folgt.) „Fürstlich Hessische Brautv-Ordnung zu Gießen angeordnet vnd eonfirmiret im Monath Octobri 1656." (Nachdruck verboten.) Ein selbständiges Brauereige werbe kannte man um die Mitte des 17. Jahrhunderts in unserer Stadt noch nicht, obschon wir von der Einrichtung der Zünfte für andere Gewerbetreibende bereits um 1660 unter Landgraf Ludwig V. erfahren. Ein jeder „Burger oder Befreyter Fürstl. Bedienter, oder daselbst in vnsers gnädigen Fürsten vnd Herrn Diensten sich auffhaltender wohnhaffter Offi- cier" genoß das beneidenswerte Vorrecht, nicht nur sich seinen Hausbiertrunk in den städtischen Brauhäusern brauen dürfen, sondern auch sein Gebräu zum Verkauf zu bringen. Der Bierausschank geschah wohl in ähnlicher Weise wie heute noch in Sachsenhausen bei Frankfurts wo die „Heckenwirte" von Zeit zu Zeit ein Glas Hohen- Astheimer zum Ausschank bringen. Die damals bestehenden Gasthäuser dienten vorzugsweise dem reisenden Publikum und sahen wohl selten einheimische, seßhafte Bürger in ihren Räumen, nicht weil die alten Gießener besonders solide gewesen, sondern weil sie sonst Gelegenheit in den Ausschankslokalen fanden, ihren Durst zu stillen. Ueber diese Brau- und Schankverhältnisse vor 250 Jahren gießt uns eine alte Brauordnung zu Gießen vom 8. Oktoßer 1656 Aufschluß. In den städtischen Brauhäusern, deren wahrscheinlich zwei vorhanden waren, ein kleines zur Herstellung eines „halben Gebrauw", zu 12 Ohm bemessen, und ein „größeres für doppelte Bedarfszwecke", konnte jeder Bürger und „befreite" Beamte allwöchentlich an mehreren Tagen brauen lassen. Wer brauen lassen wollte, hatte sich bei der zuständigen städtischen Behörde zu melden, die eine Auslosung vornahm, wodurch für den einzelnen Benutzer des Brauhauses Monat und Tag festgelegt wurde. Auf strenge Einhaltung der ausgelosten Termine wurde Gewicht gelegt, wie die Ordnung besagt: „Welcher Burger lossen vnd fein Loß nicht halten würd, soll jedenmals zwen Gülden Straff vnnachlässig erlegen, vnd wenn ers dem jentgen, so ihm im Loß folget, nicht dreh Wochen vor seinem aunahenden Loßtag anzeigen würd, soll er noch ein Gülden Buß erleiden." Einen Vorzug genossen hierbei die „Beambten vnd Rahts Schöpften", insofern sie zur „Häußlichen Nohtturfft" brauen ließen; sie konnten mit ihrem Bierbrauer „zwischen der Burger lossen einfallen vnd brauwen lassen", wogegen sie gehalten waren, beim Brauen zum „Verkauffen vnd Verparthieren", mit den Bürgern ins Los zu gehen, „vnd bey Straff Fünffzig Reichsthaler solche Ordnung nicht zu brechen, noch derselbigen zu wider zuthuu, sich gelüsten zu lassen." Die vorerwähnten Personen sowie der Rentmeister, der Stadtschultheiß „vnd der jedes Jahres Burgermeistere" waren auch beim Brauen für die häuslichen Bedürfnisse von der Braugebühr befreit. Alle übrigen Personen hatten neben der städtischen Abgabe und den Gebühren an den Mälzer, den Braumeister, die Brauknechte und Feuerschürer dem „gnädigen Fürsten und Herrn eine Tranckstäwer vnd Pfänniggelü"^ zu entrichten. Wer mit der Zahlung der Abgaben im Rückstände blieb, hatte „so bald bey der Verzapffung das erste Faß auß ist, solche Zahlung ohnfehlbärlich zu thun, widrigen fals, soll nicht allein die execution durch den Ambts- diener auff deß Saumhafftigen Kosten ergehen, sondern auch derselbige nach beschasienheit der Umbstände, mit einem Gülden Straff verfallen seyn." Wegen der damit verbundenen Gefahr sollte kein Bürger sein Malz selbst dörren, sondern eine dazu beeidigte Person gegen „nahmhafften Lohn" bestellt werden. Den vereidigten Braumeistern lag die Pflicht ob, „mit allem Fleiß vnd Ernst zusehen, daß nicht weniger, als sechzehen Achtel tügliches Gersten-Maltz, sambt gebührendem gutem vnd vnverfälschtem Hopffeu zu einem gantzen, vnd acht Achtel zu einem halben Gebrauw, genommen werden, vnd, zum fall sie ettoan auß Gunst vnd Freundschafft, wegen Gaab vnd Geschenk, oder auch auß Vnacht- sambkeit, einem oder anderm ein Bier dieser Verordnung zuwider brauwen würden, sollen sie vnnachlässig mit einer Geld- vnd Gesängnüs-Straff deßwegen angesehen vnd gestrafft werden." Ein halbes Gebräu, zu dem wenigstens acht Achtel guten Malzes von Gerste und guter, tauglicher Hopfen verwendet werden mußte, hatte zu ergeben 12 — 668 — Geographisches Rätsel. Worte von oben nach unten gelesen stadt ergeben. (Auflösung in 8'edakuon: Curt Plato — Deutscher Fluß. Deutscher Fluß. Stadt in Pensylvania. Taufstadt Luthers. Bekannter Ausflugsort. Kap an der Westküste Siziliens. Meereserscheinung. Fluß in Rußland. Stadt in Preußen. nächster Nummer.) Auflösung der Schachaufgabe in vor. Nr.: W. Ka4, Db5, Ld8, Sd4, g7, Bd5, e5, £2, g2, g5. Schw. K£4, De7, Ba7, d6, £7, gG, h6. 1. Db5—c4, beliebig. 2. Dreisach matt. Rataticnkdruck und Berlaa der Brühl'schen Universttäts.Buch- und CtemdrnSerei (Pietsch Erben) in Gießen. Vermis^tss. Wenn das Gericht zu Tottenham sich, in dem Prozeß, mit dem es sich augenblicklich zu beschäftigen hat, zurechtfindet, kann es von Glück sprechen. Em ^ann Namens William Lilley wurde von seiner Frau verklagt, weil er sie böswillig verlassen haben soll. Tie Klagerm war selbst vor einiger Zeit wegen Bigamie unter Anklage. Ihr Gatte, Lilley, behauptete, daß sie, als er sre geheiratet hatte, bereits im Besitze eines Mannes war; der Gerichtshof hatte sie jedoch freigesprochierr. Gei Beginn der Verhandlungen erzählte der Advokat der Frau Lilley, mipr tnlb sechs Ohm „Trincken" (Dünnbier, Weiter ' Mauß). Den Braumeistern und Knechten wurde zur Psluht n ein acht, mit besonderem Fleiß darauf zu achten, daß niüus an Solz, Malz, Hopfen, Kohlen, Trabern, Brer, Trincken" veruntreut werde. „Dafern dre Braumeister einem oder anderem, wer der auch seh, das Bler nu Brauwhauß durch ihreu Bnfleiß verderben ließen, sollen sie dasselbe zu bezahlen schuldig vud gehalten seyu. f Auch waren die Braumeister verpflichtet em Verzeichnis der Personen, die wöchentlich gebraut unter ge- nauer Angabe des betreffenden Quantums »pack) ver slieüuua der Wochen bey vermeydung zwantzrg Gulden g'Sf"9 dem sBor, Mmclfler. Mrgermnfte, unb «ÄS t v? ®ebral 13 Mus (ä 8 Pf.) außer der Kost dre auch mit s)iYf)Ua vergütet werden konnte. Ten Brauknechten standen ,TÄ"« m,d Siertragcn 10 «tbu8l neben bg Bnft oder einer Vergütung hierfür von 5 Albus> Tre Feuerknechte erhielten die Kost und 9 Albus. Die Kost sollte bestehen „bey der ersten Mahlzeit 6et) einem Gemuß, einem Fleisch vnd Käß, bey der andern Mahlzeit aber bey drehen Gerichten, beneben dem Käß." Außerdem wurd>. beim Bierbrauen 8 Matz Bier bewilligt und sollte „dem ienLn. s- brauw-n,-st. M««, ihnen feinem Keller zu geben, vnd in das Brauwhauß zuschickeu, oder ihnen dasselbige, wie das gemeine Bier gilt, mit Geld zubezahlen." Im Brauhaus wurde zuweilen Wust hecht' L namenlltch dem'Br-imiwem tWrn ----- svrochen, weshalb die Verordnung betont: „Weil auch bißhero ein großer Mißbrauch bey der Br^entoetn^uW im Brauwhauß Vorgängen, vnd osft du^ solches Sauffen, nicht allein das Bier verwahrlost, sondern auch viel Gottslästerung vnd andere vnnütze Wort getrieben, soll hiermit solch Brandenwem-Supp bey dreh Dulden Strass verboten seyu, welche Straff dann nicht allem der ienige, so das Bier brauwen last, sondern auch die Bräuwer, so den Brandenwein trincken, vnwagerlich er- 1C3' Mer^Bim ^nm' Ausschank bringen wollte, hatte es der meii werden; daher empfohlen wird: „Alle Mer sollen ihrer Gütigkeit nach von den Schätzern vnpartheyiscä ge- würdiget, wie hoch es aber sonsten ins gemem sol^ge- brauwet, vnd beyläuffig Verzapffet verden oll voi dem Siatt-Raht mit Vorwissen vnd Bewilligung der Beambteii, nach gelegenheit der Zeit, aeftimteret vnd etn gewisser soMen . zu gleicher Zeit nicht mehr als „zwey oder je dreh Gebrauw- Bier auffgethan" nach vorausgegangener Berichtigung und Schätzung leitens der Deputierten in den Kellern von Faß zu Faß. Der betreffende Zapfer hatte nur, das Recht, sein Gebräu im Sommer vier Tage hinter einander, im Winter acht Tage lang zum Ausschank zu bringen, „alsdan wieder so viel auff gethan werden, doch also, daß kem Bier unter vierzehn Tage alt sey, mann es zu- nprinhffen auffaetban wird." Wer emen oesseren Stoss liefern und "dazu mehr Malz, als die gesetzliche Vorschrift verlangte, verwenden wollte, dem sollte solches nicht „verwahret" sein, wogegen Keiner „zubrauwung deß guten Biers gezwungen" werden sollte. Eine glückliche, Zeit, m der man noch für „zwen Pfenning" eine Maß Bier, wenn auch zweiter Sorte, erstehen konnte. Ob dieser damals gebraute Gerstensaft uns heute munden wurde, durfte fthr fraglich sein. e (Nachdruck verboten.) In die Felder des untenstehenden Kreuzes sollen die Buchstaben a an, 6 6 6 6 6, d, e e e e e e e e e e e e f, h h h, i, l Illi, m, nun o r r s t t, u, ü, tz so eingesetzt werden, daß die Worte dre danebenstehende Bedeutung ergeben, während die Ansangsbuchstaben der sjfinrto Man o6cn nack> unten gelesen den Namen einer deutschen Fa daß feine Klientin vor dreißig Jähren als Witwe einen Mann Namens Daniel Smith geheiratet hatte, den man allgemein für einen alten Junggesellen hielt. Das war am 8 Avril 1873. Besagter Smith war sedoch schon seit 1856 verheiratet und hatte Frau und Kinder verlassen, um, Soldat zu werden. Nachdem er mehrere Jahre m den Kolonien gedient hatte, traf er eines Tages freunde ferner Srau, die ihm erzählten, daß letztere gestorben sei. Er heiratete dann die ehrenwerte Dame, die jetzt Frau Lilley zu sein behauptet. Smith lebte einige Jahre mit ihr, und das Bärchen hatte fünf Kinder; aber eines schonen Tages, lieh' sie ihn sitzen und lebte mit einem Manne Namens WilliamA zusammen, um bann Lilley zu heiraten. Aber als Lilley entdeckte, daß seine Frau bereits Mit Smith verheiratet war, und daß dieser noch lebte, verlivß er sie und strengte gegen sie '.einen Prozeß wegen Bigamie an, den er verlor Lilley hielt seine Ehe trotzdem sur ungesetzlich imd heiratete eine andere Frau. Die Geschichte wird aber noch viel verwickelter. Frau Lilley Nr. 1 behauptet, d ß, als sie Smith geheiratet hatte, dieser bereits verheiratet war, und daß, da seine Frau noch lebte, ihre (der y-van Lilley) Ehe mit ihm nichtig fein mußte: sie f“ dessen noch unverheiratet gewesen, als sie mit Lilley zum Traualtar ging, und daher sei sie setzt berechtigt, ihn wegen böswilligen Verlassens zu verklagen. Den Höhepunkt erreichte der Wirrwarr aber, als festgestellt wurde, daß' Smiths erste Frau sich gleichfalls wieder verheiratet hatte und Frau Head geworden war. Smith und Frau Heaoi waren beide als Zeugen geladen; die letztere, em kleines, altes Weib, erkannte Smith als den Manu, den ^ie im Jahre 1856 geheiratet hatte. „Er ist es , sagte sie. Als nun Smith gefragt wurde, ob er seine erste Fr au w teber er keim e, fetzte er feine Brille auf, musterte die alte Dame von allen Seiten umö sagte schließlich, daß er feine rh^r ehemaligen Züge wiederfmden könne. „Wenn es bie Clara ift" rief er, „muß sie einfach von ben Toten auf er stand en ein! Das sage ich." Dann wandte er sich an Frau Headl mit bett Worten: „Erinnern Sie sich, ber Zeit, wo ber Kellner " Mer bie alle Dame schnitt ihm, zum großen Amüsement des Gerichtshofes unb bes. Publicku^tone! ab üibem sie sagte: „Em Lugner bist Tu schon immer gewesen>" Ter Prozeß mußte schließlich vertagt'werben. Dm Richter werben viel Zeit brauchen, um aus btefem Labyrinth herauszukommen. @Ute Antwort. Heine, ber in seiner Jugend zum vrotestantischen Glauben übergetreten war, wurde von einem Freunde nach dem Grunde seines Glaubenswechsels geftagt. Ich fürchte", war seine Antwort, „daß die Rothichilds zu familiär mit mir werden könnten."