IT J&nböcH' C t ILM ZdM ilyWri M Donnerstag den 14. April. (A 4a in neuer Rock ist nicht bequem, Ein neues Haus ist nicht genehm; Doch hast Du beides lange Zeit Bewahrt, gepflegt in Lust und Leid, Ist beides halb verschlissen, Magst Du es nimmer missen. Herm. Bender. Der Amtmann von Rapshagen. Criminal-Roman von F. Arnefeld. lFortsetzung.) Der Amtsrichter langte seitwärts auf den Tisch, um Göbener einen dort liegenden Brief zuzureichen, der hatte sedoch keine Obacht darauf, sondern wiederholte nur das eine Wort: „Hinterlassen?!" „Ja, hinterlassen,"' antwortete der Amtsrichter. „Der Bauführer Adolf Göbener hat gestern Nachmittag an der Leiche seiner Mutter zwei Schüsse aus einem Revolver auf sich abgegeben. Die herbeieilenden Geschwister haben ihn leblos in seinem Blute schwimmend gefunden." . ,, ^btzt verließ den sündigen alten Mann doch der bis behauptete Gleichmuth. Es wurde ihm schwarz vor den Augen, er wankte und setzte sich auf den Stuhl. , < 3« feiner Art hatte er den einzigen Sohn doch geliebt und noch immer viele Hoffnungen auf ihn gesetzt. Nun waren diese vernichet- Adolf hatte mit eigener Hand seinem Leben ein Ende gemacht! 1 „Er ist tobt!" stöhnte er. „Der Schuß war tödtlich," antwortete ausweichend der Amtsrichter- es wollte ihn etwas wie Mitleid mit dem bisher so hartgesottenen und nun doch plötzlich zusammen- : brechenden alten Mann überkommen. Verstohlen suchten i eine Augen die des Protocollführers, auf eine fast unmerk- i Me, ihm aber doch sehr wohl verständliche Bewegung des Letzteren, setzte er aber nichts hinzu, sondern sagte: „Sie haben auch Ihren bedauernswerthen Sohn in den getrieben, lesen Sie seinen Brief, der läßt darüber Zweffel. Lesen Sie!" wiederholte er, als Göbener gar keine Miene machte, aufzustehen und den geöffneten Brief 0110 ^""ehmen, „oder besser, ich werde Ihnen das Schreiben vorlesen lassen." - i winkte dem Protoeollführer, der sich sogleich erhob, i neben den Tisch des Untersuchungsrichters trat und mit • ewem Ausdruck, welchen man dem trockenen, nüchternen ! ^tann kaum zugetraut hätte, den ziemlich langen Brief las, den Adolf Göbener kurz vor seiner verzweifelten That qe- j schrieben, an den Vater adressirt, und mit der Bestimmung, ; man solle ihm demselben nach dem Gefängniß schicken, so nieder- - gelegt hatte, daß er von den Geschwistern aufgefunden werden mutzte. Er war gleichzeitig mit der Nachricht von dem Geschehenen dem Untersuchungsrichter überbracht worden, der die Bitte, einem der Schwiegersöhne eine Unterredung mit dem Gefangenen zu gestatten, rund abgeschlagen hatte. Er versprach sich eine viel größere Wirkung für die Untersuchung davon, wenn er selbst die Mittheilung übernahm. Die Berechnung erwies sich als richtig. , ter den Klagen und Anschuldigungen, welche der Brief in milder Form, aber um desto vernichtender, enthielt brach der Alte zusammen. Den Worten des in den Tod gehenden jungen Mannes schien etwas Hellseherisches beigewohnt zu haben, denn sie schilderten genau den Seelenzustand, in welchem der Vater sich vor und bei Begehung der That befunden haben müsse. Adolf fühlte sich mitschuldig, zuerst dadurch, daß er die Versicherung überhaupt geschehen lassen und ferner durch seinen Wankelmuth, der dem Vater nicht verborgen geblieben und ein Anreiz zu der That ae- worden sei. „Ich büße meine Schuld durch einen freiwilligen Tod," schloß der Brief, „sühne Du die Deine durch ein reumüthiges Geständmß, und durch die Strafe, die das Gesetz über Dich verhängt. Vor der Schmach und Schande, die Du über Kinder und Kindeskinder gebracht, vermag sie nichts zu retten, aber laß es nun an den Opfern genug sein, die Deine wahnwitzige Habsucht gefordert hat, sorge, daß das unschuldig vergossene Blut nicht noch weiter kommt über die unschuldigen Häupter Deiner Kinder und Kindeskinder!" Ehrenberg hielt inne. Man vernahm jetzt nichts als das leise Knistern des Papiers und das Keuchen und Stöhnen Göbeners, der sich auf seinem Stuhle wand. „Haben Sie mir auch jetzt nichts zu sagen?" fragte eindringlich der Untersuchungsrichter. „Soll diese wie von jenseits des Grabes kommende Stimme auch ungehört verhallen? M:cht die Mahnung gar keinen Eindruck auf Sie?" Da sprang Göbener, wie von einer Feder geschnellt, empor und schrie: „Verloren! Alles verloren! Mein unglücklicher Sohn 222 Es war später Nachmittag geworden, als Göbener den Untersuchungsrichter wieder um ein Verhör bitten ließ, ■ wozu letzterer, obwohl die Stunde eine ungewöhnliche war, sich sofort bereit finden ließ. Er erstaunte, als der Amtmann hereingesührt ward. Die wenigen Stunden, welche zwischen dem vorigen Verhör und dem jetzigen lagen, schienen das Werk von Jahren an dem bisher so kräftigen, rüstigen Manne gethan zu haben. Trotz des Stirnrunzelns seines Protocollführers, der dem alten Sünder gern ein paar der Dante'schen Höllenstrafen zudictirt hätte und jede Schonung für übel angebracht hielt, bot er dem Gefangenen wieder einen Sitz und mit einem dankbaren Blick ließ dieser sich darauf nieder. „Ich wollte Ihnen für Ihre weiteren Geständmsse Zeit bis morgen lassen," redete er Göbener nicht unfreundlich an, „da Sie aber darum gebeten haben, will ich Sie schon heute vernehmen. Was haben Sie mir zu sagen?" „Ich danke Ihnen, Herr Amtsrichter. Da es doch einmal gesagt werden muß, möchte ich damit nicht bis morgen warten," antwortete Göbener, schwieg dann aber und schien vergeblich nach einem Eingang zu seinem Be- kenntniß zu suchen. Amtsrichter Kroh kam ihm zu Hilfe und legte ihm zunächst eine Anzahl Fragen vor, auf welche er bisher ungenügend oder gar nicht geantwortet hatte. „Sie waren mit der Heirath Ihres Sohnes mit Anna Holten anfänglich nicht einverstanden?" fragte er unter Anderem. _ „Wie konnte ich denn das?" entgegnete Göbener, „sie war ein blutarmes Mädchen, das ich aus Barmherzigkeit ausgenommen hatte und paßte in keiner Hinsicht zu meinem Sohn, den ich für schweres Geld hatte studiren lassen und der ganz andere Ansprüche machen durfte." „Sie gaben aber doch schließlich Ihre Einwilligung." „Was wollte ich denn machen? Sie kamen ja Alle über mich her- meine Frau, meine Töchter, meine Schwiegersöhne!" „Sie scheinen mir doch sonst nicht der Mann, der sich Entschlüsse abringen läßt," bemerkte der Amtsrichter. „Ach, viele Hunde sind des Hasen Tod!" seufzte Göbener und es klang trotz der furchtbar ernsten Situation beinahe drollig, „zuletzt will man auch nicht immer krakehlen und mal Ruhe haben. Ich dachte, versprochen ist noch nicht verlobt und verlobt noch nicht verheirathet und bedang mir Stillschweigen aus." „So tiefes, daß selbst Doctor Holten, Annas Bruder, nichts davon erfahren durfte," schaltete der Amtsrichter ein. „Meine Kinder auch nicht. Wollte keine Brautschaft. Kannte meinen Sohn." „Sie hofften, er selbst werde des Verhältnisses überdrüssig werden?" Göbener nickte sehr nachdrücklich. „Ja, und ich habe mich darin auch nicht getäuscht." schlagen." „Was heißt das?" „Meinen Sohn frei zu machen und die Anna nicht umsonst versichert zu haben. Sollte ich, wenn Adolf sie doch nicht nahm, vielleicht viele Jahre die Versicherungsgebühr umsonst für sie zahlen?" „Schrecklich! schrecklich!" murmelte Ehrenberg, der sich nicht mehr zu bezwingen vermochte, während der Amtsrichter Göbener nur mit weit geöffneten Augen anblickte. Die Zunge war ihm wie gelähmt. Er hatte schon manchen Verbrecher vernommen, glaubte aber Aehnliches doch noch nicht erfahren zu haben. „Und dennoch versicherten Sie das Leben des jungen Mädchens mit einer so hohen Summe! Sie thaten es also gleich mit der Absicht, durch ein Verbrechen sich in deren Besitz zu setzen?" fragte der Amtsrichter und fühlte ein Frösteln im Rücken. „Das nun wohl gerade nicht," erwiderte Göbener röqernd. „Es war, als ich in Fuchsberg bei meiner Tochter war, wo sie mich breitschlugen, daß ich in die Verlobung willigen sollte, gerade ein Agent da, der das Blaue vom Himmel schwatzte und uns sammt und wnders für alle mögliche Fälle versichern wollte, und da kam ich auf den Einfall, wenn Adolf die Anna doch hsirathen sollte, könnte ich ihm eine schöne Mitgift verschaffen." „Im Falle ihres Todes- sie war doch aber jung und 9CfUn,%a, einmal müssen wir Alle sterben, und wie viele junge, gesunde Frauen sterben im ersten Jahr! Sie war es ja auch wohl zufrieden und sehr dankbar, daß ich so titel Geld für sie ausgeben wollte- sie kam sich seitdem ordentlich hat Recht, sie haben Alle Recht! Ich bin's gewesen! Ich habe Anna in den Paddenteich gestürzt!" , Er sank auf den Stuhl zurück und blieb dort in halb liegender Stellung sitzen. Sein Gesicht war verzerrt, die Augen schienen aus den Höhlen hervortreten zu wollen, bis zum Springen angespannt waren die Adern auf der Stirn, am Halse und an den Händen. , Lassen Sie mich jetzt in mein Gefangmß zuruckführen, Herr Amtsrichter," brachte er mühsam hervor, „jetzt kann ich nicht mehr, später will ich Ihnen Alles bekennen." Der Untersuchungsrichter klingelte und befahl dem em- tretenden Aufseher, den Gefangenen in seine Zelle zurückzu- sühren, ordnete auch an, daß ihm etwas Stärkendes verabreicht werde. Den Wärter bei Seite nehmend, raunte er ihm noch zu: . „Ich befehle Ihnen aus's strengste, ihn keinen Augenblick unbeaufsichtigt zu lassen/ Sie sind mir sür seine Ge- sundheik und sein Leben verantwortlich." XXIV. e ch „Sie fuhren mit ihr nach Stettin, um die Versicherung ;u bewirken." ~ .. ... Ja, ich mochte den Leuten in Greifswald nicht die Mäuler aufreißen und es würde auch hier Niemand davon erfahren haben, wäre der Beamte der „Vorsicht nicht hergekommen, um hier herumzuspioniren. Das hat den Doctor Holten stutzig gemacht." Sagen Sie lieber, es hat die rächende Vergeltung auf die Spur des Verbrechens gelenkt," sagte Amtsrichter Kroh feierlich, „erklären Sie mir jetzt, ob Sie es von An fang an geplant haben oder ob Sie erst spater auf den unglückseligen Gedanken gekommen sind?" Göbener legte die Hand auf die Stirn und sann nach. Es war todtenstill in dem nach dem Hose des Gerichtsgebäudes gehenden Zimmer, dessen Fenster mit Weinlaub umzogen waren, dessen Schatten die Sonne auf dem weltz gescheuerten Fußboden malte. Auch das Kritzeln der Feder war verstummt, der Protocollführer hielt in seiner Arbeit mne und schaute mit gespanntem Gesichtsausdruck zu dem merkwürdigen Mann hinüber, der während des Verhörs schon wieder viel von seiner Spannkraft gewonnen hatte, so daß sein eigentliches Selbst mehr und mehr zum Vorschein kam. „Es kann sein," sagte er langsam und bedächtig, „daß ich von Aniang an halb unbewußt mir so etwas vorgenommen habe, denn so viel stand bei mir fest, daß ich Alles daran setzen würde, ehe ich es zuließe, daß mein Sohn die Betteldirne heirathete, wo er doch das reichste Mädchen tm qanzen Kreise haben konnte, aber ich merkte bald, wie die Zäume hingen, es waren keine paar Monate vergangen, da hatte er die Anna satt und ließ nicht viel mehr in Rapshagen sehen." „Nun, da hatten Sie doch, was Sie haben wollten." „Oho, noch lange nicht!" Göbener lachte wieder häßlich auf. „Das Mädchen hing wie eine Klette an ihm, er konnte sie nicht abschütteln, mein gesummtes Weibervolk würde ein Zetergeschrei erhoben haben und der Junge wußte sich auch keinen Rath und hätte sie am Ende nun erst recht qeheirathet, bloß um sein Wort zu halten. Da kam ich denn auf den Einfall, zwei Fliegen mit einer Klappe zu 223 Göbener bemerkte den Eindruck, den sein ziemlich unumwundenes Eingeständniß gemacht hatte und war instinctiv bemüht, ihn abzuschwächen. „Ich hätt's vielleicht doch nicht gethan," fuhr er fort, „denn zehnmal hatte ich die beste Gelegenheit zur Ausführung des Streiches und ließ sie immer wieder vorübergehen, wenn Anna und ihr niederträchtiges Biest von Papagei mich an jenem Sonntag Morgen nicht so schändlich geärgert hätten." Er schilderte nun den Auftritt im Garten und fügte hinzu. „Die Ehrentitel, die mir die Canaille gab, konnte sie nur von Anna gelernt haben. Die Mägde, die das Schimpfen mit anhörten, hielten sich die Seiten vor Lachen, da faßte mich der Grimm und ich dachte: „Warte, Dir soll Dein Schimpfen und Dir Dein Anstiften vergehen!" „Sie wollen also im Jähzorn gehandelt haben, dafür ckrafen Sie Ihre Maßregeln doch zu umsichtig," warf der Amtsrichter ein. „Im Zorn, im Zorn, Herr Amtsrichter, sonst wären die Gedanken wohl diesmal auch nicht zur That geworden," versicherte Göbener, „Doctor Pohl hat Recht und die Taglöhner, die mich wieder umkehren sahen, haben sich auch sucht geirrt. Ich bin stracks in den Garten gegangen, wo Anna noch mit ihrem Papagei war, den sie aus dem Bauer genommen und neben sich auf den Tisch gesetzt hatte. Er schrie mich sogleich wieder an, da rief ich: Warte, Du verdammtes Vieh, Dir soll Dein Schimpfen vergehen, und zog ihm, ehe Anna es hindern konnte, mit einem Stock ein paar Mal und er war verendet. „Jetzt marsch mit dem Cadaver in den Paddenteich, daß ihn die Fische fressen! schrie ich, ergriff den Papagei und ging mit ihm nach dem Teich, das brachte Anna, die wie erstarrt gestanden hatte, wieder zu sich. Hielt sie den Papagei noch nicht tobt oder wollte sie wenigstens den Balg -behalten, das weiß ich nicht, genug, sie mühte sich, ihn mir wieder abzujagen. Sie rang mit mir und dabei kamen wir dem Rande des Teiches immer näher. Da schleuderte ich den Papagei weit ausholend mit einem tüchtigen Schwünge bis in die Mitte des Teiches. „Ich brauchte das Gleiche nicht mit dem Mädchen zu thun, sie sprang freiwillig nach. Ich habe nur dafür gesorgt, daß sie nicht wieder herauskommen konnte und sie mit einer langen Stange wieder zurückgestoßen, wenn sie an die Oberfläche kam." „Mann, um Christi willen, hatten Sie denn gar kein Mitleid, kein Erbarmen mit dem armen jungen Blut?" schrie Ehrenberg, die Hände zusammenschlagend. „Ich hatt's doch einmal gethan, sollte ich sie etwa wieder herausziehen, daß sie mich anklagte?" entgegnete Göbener, „nun es geschehen war, hieß es die Ohren steif halten und sich nichts vermerken lassen." Er schilderte, wie er den Hof wieder verlassen, im Felde umhergeschlendert, absichtlich mit allen Begegnenden gesprochen hatte und endlich nach Rapshagen zurückgekehrt war und die Scene gespielt, die zur Auffindung der Ertrunkenen und des Papageis geführt hatte, den er schnell hatte einscharren lassen. „Sie glaubten mir Alle, bis auf meinen Sohn," fügte er hinzu, „dem merkte ich an, daß er sich die Sache anders vorstellte, er war aber in dem Wahn, Anna habe sich selbst das Leben genommen und Andere haben das wohl auch gefürchtet. Ich hätte sie gerne darin bestärkt, aber dann bekam ich die 100 000 Mark auH^der Lebensversicherung nicht. Sie haben mir in Stettin oynehin genug Schwierigkeiten gemacht." „Die zur Entdeckung des Verbrechens geführt haben," fragte Kroh. „Sie irren sich," entgegnete Göbener, „alle Ihre Beweise würden mich nicht zum Geständniß gebracht haben, hätte mein Sohn nicht Hand an sich gelegt. Daß ich seinen Tod -auf dem Gewissen habe, das — das ha: mich niedergeworfen!" „So kann ich Ihnen, nachdem Sie ein offenes Bekenntniß ■ abgelegt, wenigstens einen Trost geben," sagte der Amtsrichter nach einer Pause. „Ihr Sohn lebt noch." Göbener sprang auf, schrie, nein brüllte und machte Miene, sich mit geballten Fäusten auf den Amtsrichter zu stürzen, sodaß dieser nach der Klingel griff und Ehrenberg wie zu seinem Schutze herbeisprang. (Fortsetzung folgt.) Die Wappen bürgerlicher Familie». In Nr. 27 der „Gießener Familienblätter" (1898) stellte ich in einer kleineren Arbeit den Satz auf: „auch Bürgerlichen wurden früher Wappen verliehen." Diese Behauptung wird wohl von Manchen, die sich nie eingehend mit der Frage beschäftigten, bezweifelt worden sein, weshalb ich in nachfolgenden Ausführungen, auf Grundlage geschichtlicher Studien, den Beweis dafür erbringen möchte. Zunächst einiges über den Begriff Wappen: ein vollständiges Wappen besteht aus einem bemalten Schild und dem dazu gehörigen verzierten Helm, mittelalterlichen Stils, welches als solches einer physischen oder juristischen Person erblich zu führen erlaubt ist. Historisch ist nachzuweisen, daß bei dem hohen Adel seit Anfang des dreizehnten Jahrhunderts, bei dem niedern Adel, der Ritterschaft, seit dem Ende des dreizehnten Jahrhunderts und bei Städten und Corporationen noch etwas später Wappen erblich wurden. Zu dem Adel gehörten von jeher die Patrizier, die herrschenden, rathsfähigen Geschlechter in den freien Reichs- und andern Großstädten, welche stets Turnierfähigkeit — ein Vorrecht des Adels — und Ebenbürtigkeit mit dem übrigen Adel beanspruchten und erhielten. Kaiser Friedrich III. z. B. erkannte die Mitglieder der Zirkelgesellschaft der Vereinigung der Patrizier Lübecks, sämmilich als adelig an; Kaiser Karl IV. bestätigte 1357 den Erbsälzergeschlechtern zu Werl, sowie den Patriziern zu Dortmund, Hamm und Soest ausdrücklich den Adel. Die Wappenkunde, d. h. die Kunst Wappen zu deuten und zu erklären, war sehr verbreitet im Mittelalter, sodaß es recht naheliegend war, das Wappen auf fast allen Gegenständen abzubilden, um dieselben dadurch als Eigenthum des Betreffenden zu kennzeichnen, da man dieselben hieran deutlicher erkannte, als an dem etwa ausgeschriebenen Namen, den doch nur Wenige hätten lesen können. Die Kaufleute, Bauern, Handwerker u. s. w. bezeichneten ihr Eigenthum durch sogenannte Hausmarken, welche auch erbliche Zeichen waren, die aus einfachen Strichen bestanden. Die ältesten Wappen sind zweifellos willkürlich angenommen worden, aber schon früh in der Geschichte finden wir, daß von den Fürsten das Recht beansprucht wird, Wappen zu verleihen und wurde von da ab die willkürliche und unberechtigte Annahme derselben verboten. Von dieser Zeit ab werden nun in der Geschichte auch bürgerliche Wappen aufgeführt, die mithin nur durch obrigkeitliche Verleihung erlangt sein können. Forschen wir daraufhin in alten Chroniken und Werken weiter nach, so erg-ebt sich, daß schon in der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts nicht nur Personen vom Kaiser geadelt, sondern auch Bürgerliche für besondere Verdienste, mit der Erlaubniß zur Führung eines Wappens bedacht wurden. So verlieh z. B. Kaiser Karl IV. dem berühmten Rechtsgelehrten Bartolus ans Saxoferrato (1313—1355), sowie einem Bürger von Neustadt in Vorderösterreich, Fridolin Scheure, ein Wappen. Eine größere Anzahl von Wappenverleihungen an Bürgerliche ist uns ans dem fünfzehnten Jahrhundert bekannt. Kaiser Rupprecht verlieh ein Wappen dem Bouacursio aus Florenz, dem Johann Rubais aus Venedig, mehreren Bürgern aus Mainz und noch vielen andern. Einen besonderen Aufschwung und größere Ausdehnung nahmen die Wappenverleihungen an Bürgerliche seit dem sechzehnten Jahrhundert dadurch, daß seit dieser 224 Zeit das Recht largiendi insignia civica zu den Befugnissen der Pfalzgrafen (Comites Palatini) gehörte, die als Stellvertreter des Kaisers angesehen wurden- jedoch reservirte der Kaiser in allen Palatinatsbriefen für sich das Recht, den königlichen Adler oder eine Krone auf dem Wappenhelm in besonderen Fällen zu verleihen. Aus diesem letzteren Grunde ist z. B- das von Johannes Barthels, 1738 Bürger in Nürnberg, geführte Wappen: „Schild quergetheilt, im oberen blauen Felde ein goldner Halbmond und darunter drei goldne Sterne, im unteren silbernen Felde auf grünem Dreiberg drei grüne Zweige, auf dem Helm eine goldne Krone, aus welcher ein von Blau und Silber gespaltener Mann wächst, in der Rechten den Halbmond, in der Linken einen Zweig haltend," mit der Bestimmtheit auf eine kaiserliche Verleihung zurückzusühren. Diese Beschreibung eines bürgerlichen Familienwappens, die wohl geeignet ist, ein klares Bild von einem solchen vor unfern Augen erstehen zu lassen, entnehme ich dem historisch beglaubigten „Bürgerlichen Wappenbuch von I. Siebmacher/' welches 1857 von dem bekannten Heraldiker Dr. O- T. von Hefner aus München neu herausgegcben wurde. Um den Wißbegierigen auch eine Wappendeutung zu liefern, sei angeführt, daß der Mond mit seinen Hörnern von altersher die Versinnbildlichung des ruhig-edlen Wesens war, maßen die 100 Rathsherrn Romuli ein großes 0 oder einen halben Mond auf ihren Schuhen getragen, welches bedeutet, daß sei alles, was unter dem C sei, als irdisch und eitel, mit Füßen treten,- die Sterne bedeuten Glück, Heil und hellstrahlenden Ruhm,- die drei grünen Zweige sind ein Sinnbild der Fruchtbarkeit und des Reichthums- Blau und Silber bedeuten Wachsamkeit (aus der Vorrede eines alten Wappenbuchs von 1656). Die Wappen besitzen heute natürlich nur noch historischen Werth und haben gar keine rechtliche Bedeutung mehr- wenn nun auch von einzelnen Heraldikern behauptet wird, heute könne Jedermann aus eigener Machtvollkommenheit ein Wappen annehmen, vorausgesetzt, daß keine andere Person oder Familie zur Führung des gewählten berechtigt sei, so ist es doch nach dem Angeführten klar, daß die seit Generationen in einzelnen Familien geführten Wappen auf einer obrigkeitlichen Verleihung beruhen, die einzelnen Bürgerlichen infolge ihrer Verdienste zuthcil wurde- die Wappenführung war mithin ein erworbenes Recht, welches durchaus nicht allen Bürgerlichen als solchen zukam. Geschichtlich nachweisen lassen sich über 10,000 solcher Wappen. Ich bin nun der Ansicht, daß es für jeden vernünftig denkenden Menschen lächerlich erscheinen würde, wenn heute Jemand ein neues Wappen, nach eigenem Gutdünken, an- nehmen wollte, während andererseits das Weiter- oder Wiederführen eines den Vorfahren zugehörigen Wappens mir ein berechtigter, pietätvoller Brauch zu sein dünkt. Es muß für jeden gebildeten Menschen in genealogischer Beziehung von Interesse sein, in Erfahrung zu bringen, wer seine Voreltern waren, woher sie stammten und inwiefern sie der Gesammtheit dienten bezw. eine Rolle in ihrem Kreise spielten und sich auszeichneten. Findet man dann solch ehrwürdige Zeichen vergangener Familienherrlichkeit, wenn ich mich so ausdrücken darf, so ist es durchaus am Platze, dieselben aus dem Dunkel der Vergangenheit hervorzuziehen und sie an's Tageslicht zu befördern. Nichts ist so geeignet, die Ehre des Hauses und der Familie zu versinnbildlichen, als der Gebrauch ehemals verliehener Wappen, und mit derselben Berechtigung, mit welcher Staaten und Herrscher auf eine ruhmvolle Vergangenheit blicken, darf dieses jeder Mensch, der eben in diesem Sinne eine Vergangenheit hat. Als weiteres Moment für die Rückkehr zum Gebrauch der Familienwappen, der sich übrigens mehr und mehr ein- i bürgert, wäre darin zu suchen, daß sie auf Siegeln, Karten, Briesen, Stickereien, überhaupt allen Gebrauchsgegenständen ' einen künstlerisch-ornamentalen Schmuck bilden, dessen Werth bei unserer, eigentlich zu nüchternen Geschmacksrichtung leider noch zu sebr unterschätzt, ja verkannt wird. Zudem würde gerade für uns Frauen, die wir uns so viel mit Handarbeiten, mögen sie nun in Malen, Sticken, Brennen oder- anderen bestehen, die Beschäftigung mit diesen interessanten Erinnerungszeichen aus grauer Vorzeit, bei deren Anblick' und Nachbildung wir uns schönen Träumen von Romantik, Minncdienst und Hofguust hingeben können, von hohem Genüsse sein und, wenn wir uns auch manchmal wehmüthig sagen müßten: sic transit gloria mundi, so würde uns auch wieder der Rückblick auf verdienstvolle Vorfahren ein Ansporn sein, uns Mühe zu geben, ihrer würdig zu werden und ebenfalls etwas im Leben zu leisten, zu erstreben- heißt es doch schon in einem alten, beherzigens werthen Sprichwort: auf die Vergangenheit bauend, gründet: man die Zukunft. Frau Ba. Huinovistisches. Aus „Lustige Welt", Verlag von Georg E. Nagel,. Berlin SW. Vierteljährlich Mk. 1,30, Einzelnummer 10 Pfg. — Ein Gemüthsmensch. „Schämen Sie sich, Baron, ein solcher Egoist zu sein und nur nach Geld zu heirathen!" „Meinetwegen geschieht dies nicht, Gnädige! Ich thue es nur meiner künftigen Frau zu Liebe. Es wäre doch sehr traurig für sie, wenn sie den Gatten, ihr Theuerftes, darben sähe." — Herr Pannemann in Afrika. „Nee, meine Herren, nur nich bange lassen machen — niemals nich! Wat soll ick Ihnen sagen — wie ick in Afrika mit meine Menagerie reeste, da hatten wir 'mal Hunger, daß uns de Seele piepte, — und nich de minimumfte Käserinde. Wat dhu' ick? Ick' dresflre meinen Cerberus, wat mei jroßer Lewe is, daß er mit so 'ner ollen Angstrehre, die von die Afrikareesenden nur so uff de afrikanischen Jassen rumliegen, Schöneken macht. Und denn laß ick'n raus. Hurrjeh, da hätten Se sehen sollen, wie unse schwarzen Bricder da erscht ausrissen!' Aber wie se sehn, daß mein Cerberus so'n ollen Cylinder uffnimmt un uff de brilljanteste Weise Schöneken macht, da schlängeln se sich wieder 'ran und schmeißen in bet olle Ding — wat soll ick Ihnen sagen — Rhinocerosschinkeu„ Jazellenknackwirschte, Elephanteneisbeene — ick sage Ihnen, wir haben jepräpelt wie de Firschten. Also, meine Herren, nur nich bange machen lassen — niemals nich! Immer ruff'u Wiwelekieh, Allens mitjemacht, sich vor keene Arbeet gescheit — denn verläßt der liebe Jott keenen Deitschen nich! — Dichterling: „Meine Gedichte werden mich überleben." — Kritiker: „Sind Sie denn so leidend?" — Unmöglich. „Bor allem dürfen Sie nicht mehr rauchen." — „Ja, ich rauche nie, Herr Doctor." — „Hm!! Dann müssen Sie mit dem Trinken aufhören." — „Ja, ich trinke nie." — „Hm!! Hm! Dann hören Sie ja mit dem Velocipedfahren auf." — „Ja, ich fahre gar nicht." — „Ja, mein Lieber, wenn Sie nichts aufzugeben haben, kann ich Sie nicht gesund machen." — Verkannt. Schnude (trifft einen Stromer-Genossen nach längerer Zeit in einer großen Stadt wieder): „Aber Lude, bist Du abgerissen!" Lude: „Unsinn, das ist ja mein neuer Fechtanzug!" — Sein Trost. Herr (zu einem Protz dessen Sohn Schriftsteller ist): „Nun, wie ich hörte, wurde das Lustspiel Ihres Sohnes gestern bei der Premiere ausgepfiiffen!" „Ja! Aber nur vom feinsten Publikum im Parquet!" — Frühlingsanfang. „Ach, nun kommt wieder die schlimme Zeit, wo es gleich wieder Tag ist, wenn man mal 'n bischen länger cm Stammtisch gesessen hat." — Gedankensplitter. Die einflußreichste Dame. Das ist Madam' — Reklame. Wer auf großem fluße lebt, dem kann leicht etwas in die — Schuhe geschoben werden. Siebaction: I. B.: Hermann Elle. Druck und Berlag bet Brühl'schen Universitäts-Buch- unb Steindruckerei (Pietsch & Scheyda) in Gießen