Ur. 151 LrrübauSsave 182. Jahrgang Donnerstag, 50. Juni 1952 Gießener Anzeiger Viel General-Anzeiger für Oberheffen r 'Poht.lt cd Crnjt Drtfrf und Verlag: vrühl'fche Univer^rülr-Vvch. und Steinörurfcrei R. Lange ht Sieben. Zchriftlettung und Seschästrftelle: 5chu!»trabe 7. er, • tn Qhe Dr. Friede Deranlwor mArt« ir N- lOir.tn enmg, mehr. irtuiucton Dr H für den übrigen B'.umschein und Anzeigenteil M Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer Die zum Nachmittag vorher. Preis für 1 mm Höhe Erscheint täglich, außer Sonntags und Feiertage. Beilagen: Die Illustrierte Giegener Familienblätter Heimat im Bild • Die Scholle Monats-Vezugspreis: Mit 4 Beilagen NM. 1.95 Ohne Illustrierte , 1.80 Zustellgebühr .. , -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt. zentsprechanschlüsse unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnachrichten: Anzeiger Lietzen. Po#fd?edfonto: Sranlfurt am Main 11686. für Anzeigen p Breite örtlich 8, lilamean »eigen i Die Weiterarbeit in Lausanne durch Ausschüsse gerettet. schen Reparationszahlungen zu lösen habe. Die bisherigen Verhandlungen hätten bereits zu bestimmten, eindeutig feststehenden Punkten geführt. Aus diesem Grunde habe er die übrigen Mächte ersucht, durchDildung einesAusschus- ses, in dem sämtliche einladenden Mächte vertreten fcien,_ ihm zu helfen. Auf diesem Wege werde es möglich sein, festzustellen, was endgültig geklärt sei und was in der direkten Besprechung noch geregelt werden müsse. Herriot empfiehlt Nutze und kaltes Blut. „Die Konferenz geht weiter." Lausanne, 29. Juni. (TT1.) Der französische Ministerpräsident Herri o t machte nach dem Abschluß der offiziellen Sitzung der sechs einladenden Mächte Der internationalen Presse folgende Mitteilung: „Die Konferenz geht w c i - ter. Die Arbeiten werden weiter fortgesetzt. Ich selbst beabsichtige, am Freitag oder am Samstag für einige wenige Tage nach Paris zu reifen, da ich dort das große neue Finanzprojekt zuerst im Kabinett durchzuberaten habe und sodann vor dem Senat und vor der Kammer vertreten muh. Ferner werde ich am Sonntag an der Ueberführung der Leiche Briands teilnehmen und hierbei eine Rede halten. Ich werde jedoch unter allen Umständen, sobald es geht, wieder nach Lausanne zurüctkeh- rcn. Mark wird jetzt die Arbeiten in der Weise sortsehen, dah das Bureau der Konferenz, dem die Chefs der sechs einladenden Mächte angehören, über die praktischen weiteren Verhandlungen beraten werden. Diese Methode ist auf Dor- Die neue Lage. Lausanne, 29. Juni. (TU.) Die Lage der Lausanner Konferenz stellte sich am Mittwochabend wie folgt dar: In die lausenden Derhandlungen der Lausnnnor Konferenz ist am Mittwochabend ein Zwischen- stadium eingeschaltet worden. Nach den Beschlüssen der sechs einladenden Mächte in der offiziellen Nachmittagssitzung wird nunmehr das Bureau der Konferenz aus den Vertretern der sechs einladenden Mächte als Finanzaus- fchuh die Tributfrage weiter beharr- dein, während der Handelsausschuß, dem die Handels- und Wirtschaftsminister der sechs Mächte angehören, die Stellungnahme der sechs Mächte zu der kommenden W e l t w i r t s cha f ts- ko nf er enz vorbereiten wird. Das Bureau der Konferenz hat im einzelnen die Aufgabe, die zahllosen Einzeloerhandlungen der Minister in den letzten Wochen zusammenzufassen. Beide Ausschüsse werden bis Montag tagen und sodann den sechs einladenden Mächten einen Bericht er« ftatten. Macdonald drängt auf einen möglichst schnellen Abschluß der Konferenz, da er bereits am 5. Juli nach London zurückreisen will. Man rechnet daher in leitenden Konferenzkreisen mit dem endgültigen Abschluß der Konferenz Anfang oder Mitte nächster Woche. Die sachliche Lage der Konferenz kann dahin zusammengesaht werden, dah grundsätzlich der Plan besteht, «ine gemeinsame Kasse für denWiederaufbauEuropaszu schaffen, an der sich sämtliche Mächte nach einem rechnerisch festzusehenden Betrage beteiligen sollen. Die Sn HeWnnenminifler fordert verbot von „Wtnischer Volkszeitung" und „vorwärts". schlag Macdonalds gewählt worden. Ich persönlich bin weder pessimistisch noch optimistisch und sehe es als meine vornchmlichste Ausgabe an, die Lage mit Ruhe und kaltem Blut zu beurteilen." Herriot erklärte dann weiter, er behalte immer das große Ziel im Auge, der Menschheit den Frieden wiederzugeben. Er ersuche die internationale Presse, die Oeffentlichleit zu beruhigen und gleichfalls mit Ruhe und Kaltblütigkeit die Lage zu beurteilen. Cs gebe in jeder Konferenz gute Stunden und schlechte Stunden. Höhepunkte und Tiefpunkte. Er teile die Auffassung eines englischen Admirals, der kurz vor Schluß deS Weltkrieges erklärte, er beurteile die Lage ruhig, erstens, weil er Admiral sei, zweitens weil er Engländer fei. Obwohl er Franzose wäre, hätte er doch seine volle Ruhe bewahrt und werde weiter mit allen Kräften zur Erreichung deS großen Zieles weiterarbeiten. Ein Sonderausschuß für WirtschastS- und Handelsfragen. Lausanne, 29. Juni. (TU.) Die sechs einladenden Mächte der Lausanner Konferenz beschlossen in der Mittwochnachmittagssitzung, einen Sonderausschuß für die Wirtschafts- und Han- delssragen einzusetzen, der aus den Wirt- schasts- und Handelsmini st ern der sechs einladenden Mächte unter dem Dorsitz des belgischen Außenministers Hymans unverzüglich zusammentreten wird. Dieser Ausschuß soll keine neuen Pläne ausarbeiten, sondern im wesentlichen die kommende Weltwirtschaftskonferenz vorbereiten. deutsche Regierung hat sich ihrerseits bereit erklärt, über diesen Betrag hinaus einen Zusatzbeitrag zu leisten, jedoch nur unter der Doraussetzung. daß die Diskriminationen des Versailler Vertrages in Wegfall kommen. Auf der Gegenseite besteht jedoch deutlich die Tendenz, die Verhandlungen der von Deutschland gesorder- len grundsätzlichen politische i Frcg.n derG l e i ch- bcrechtigung und SicherheitDeutsch- lands auf die Abrüstungskonferenz zu verschieben und die großen weltwirtschaftlichen Probleme erst auf der kommenden Weltwirtschaftskonferenz zur Verhandlung zu bringen. Demgegenüber steht Deutschland auf dem Standpunkt, daß zur Wiederherstellung des allgemeinen .Vertrauens und Ueberwindung der Krise die großen drängenden Probleme a u f d ie se r K o n fe re nz geklärt werden müssen. Erste Nachisihunq des „Büros". London, 30. Juni. (WT8. Funkspruch.) (Eine nach Mitternacht eingegangene Reutermeldung aus Lausanne besagt: Das Bureau der Konferenz, das abends unter Dorfitj Macdonalds ; u - fammengetreten war, hat keine Entscheidung erreicht und f i ch u m 0.50 Uhr auf 10 Uhr vertagt. — In einer etwas später abgesandten Reutcrmeldung heißt es: einige wirkliche Fortschritte scheinen erzielt worden zu (ein. Oie Gechsmachtebesprechung. „Büro" soll über die Ncparalions. frage berichten. Lausanne, 29. Juni. (MTB.) Ueber den Der- lauf der heutigen Sitzung der sechs Mächte wurde ein Kommunique ausgegeben, das folgenden Inhalt hat: Die Delegationsführer der einladenden Mächte in Begleitung ihrer Kollegen trafen (ich heute nachmittag im Hotel du Chateau um 17 Uhr. Der Vorsitzende der Konferenz gab eine Darstellung der gegenwärtigen Arbeitslage der Konferenz, die veröffentticht wird. Es wurde beschlossen, ein Büro einzusehen, das aus dem Borsihenden und je einem Vertreter jeder der Delegationen der einladenden Mächte besteht, zu dem Zweck, die gegenwärtige Lage der Reparationsfrage im Lichte der oorangegangenen Prüfung zu untersuchen. Das Büro wird einen Bericht mit Empfehlungen an die Delegationsfütjrer der einladenden Mächte so schnell wie möglich abzugeben haben. Die Delegattonsführer haben weiter die h anbei s m i n i st e r der einladenden Mächte gebeten, stch zusammenzufinden, um gewiße Fragen zu prüfen, die mit dem zweiten Teil der Aufgaben der Lausanner Konferenz Zusammenhängen, nämlich mit den „Maßnahmen die nötig sind, um d i e übrigen wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten zu lösen, die für die gegenwärtige IDeltfrifis verantwortlich sind oder sie verlängern können", um so eine größere Konferenz vorzubereiten, die diese Fragen in naher Zukunft zu behandeln haben wird. Der Vorsitzende wurde ermächtigt, einen Vertreter der BIZ. nach Lausanne einzuladen, wenn und sobald die technische Arbeit der Konferenz das notwendig machen sollte. Der Vorsitzende wurde ferner ermächtigt, wenn und sobald er es für nötig hält, d l e Beteiligung von Vertretern Ungarns und Bulgariens herbeizuführen. Macdonald zieht die Zwischenbilanz. Wie weit ist man einig geworden'? Macdonald hat in seiner Eigenschaft als Präsident der Reparationskonferenz in der offiziellen Sitzung der einladenden Mächte vom Mittwoch eine große Rede gehalten, die entgegen allen Gepflogenheiten im Wortlaut veröffentlicht wird, weil sie ein zusammenfassendes Programm der gesamten gegenwärtigen und künftigen internationalen Verhandlungen darstellt. Der englische Ministerpräsident hat in seiner Rede folgendes ausgeführt: Die Lausanner Konferenz hat zwei Aufgaben: 1. Endlösung der Reparationsprobleme. 2. Ueberwindung derwirtfchaftlichenund finanziellen Krisis. Diese zweite Aufgabe kann jedoch nur gemeinsam mit der amerikanische n R e - g i e r u n g gelöst werden. Die gegenwärtige Konferenz muß daher in allerer st er Linie das Reparationsprob le m lösen und dann die nötigen Vorbereitungen für die kommende Weltwirtschaftskonferenz treffen. In der ununterbrochenen Reihe von privaten Besprechungen der letzten zwei Wochen ist zwar keine vollständige Uebereinstimmung zustandegekommcn, jedoch besteht allgemeine Uebereinstimmung sämtlicher Mächte in folgenden Punkten: 1. Die Uebertragung von Zahlungen von einem Lande in das andere führt zu einer weiteren Verschärfung der gegenwärtigen Krisis. 2. Die Befreiung eines Schuldnerstaates von seinen Zahlungen, die er selbst nicht mehr tragen kann, führt lediglich zur Uebertragung der Last auf den Gläubigerstaat. 3. Die gesamten internationalen Schulden, die Reparationen und die Kriegsschulden müssen der gegenwärtig gefährdeten Weltwirtschaftslage unverzüglich angepaßt werden, um eine weitere Katastrophe zu verhindern. 4. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Stabilität der Währung Deutschlands aufrecht zu erhalten und tue energischen Maßnahmen der deutschen Regierung auf diesem Gebiet dauernd zu sichern. 5. Die Lausanner Konferenz muh mit einer Positiven möglichst endgültigen Lösung endigen und die allgemeinen Regelung der Frage gemeinsam mit den Vereinigten Staaten ungefaßt werden- 6. Die auf der Lausanner Konferenz zu findende Endlösung muß zu einer Wiederherstellung des Vertrauens führen, die unerläßlich ist für die Wiederbelebung der Kredite und des internationalen Handels. 7. Die künstliche Uebertragung von Zahlungen, die die internationale Zahlungsbilanz nicht untergrabe, kann nur auf d e m normalen Wege des internationalen Handels vorgcnommen werden 8. Deutschland ist gegenwärtig nicht tn der Lage. Reparationszahlungen zu leisten. Macdonald führte dann weiter ans, daß die Konferenz jetzt in allererster Linie das außerordentlich heikle und schwierige Problem der deutBerlin. 29. Juni. (WTB.) Der Reichs- minister des Innern hat den preußischen Innenminister schriftlich ersucht, die .Kölnische Volkszeitung", das größte rheinische Zentrumsblatt, und den .D o r w ä r t s" auf je fünf Tage zu verbieten. In dem Schreiben des Reichsinncnministers heißt es zur Begründung des Ersuchens u. a.: Die „Kölnische Volkszeitung" berichtet unter den Ueberschriften .Schwere Mißgriffe des Reichskanzlers". .Ist Herr v. Papcn noch als Delegationsführcr möglich?" über die Unterhaltung. die der Reichskanzler in Lausanne m i t dem Vertreter eines ausländischen Blattes geführt hat. Die Behauptung, dah der Reichskanzler in diesem .Interview" eine auswärtige Macht zur Benutzung der inneren Schwierigkeiten Deutschlands eingeladen habe, enthält eine Beschimpfung und böswillige Verächtlichmachung des Reichskanzlers. In dem gleichen Artikel wird behaup- tet. daß der Reichskanzler dem französischen Journalisten Lauzanne erklärt habe, er ernenne an, bah Frankreich bei einer sogenannten Liquidation der Reparationen Anspruch auf eineKom- p e n s a t i o n habe. Die Behauptungen der .Köln. Volkszeitung" über den Inhalt des Inter- views sind unwahr. Durch die Veröffentlichung sind lebenswichtige außenpolitische Interessen des Reiches in einem Augenblick entscheidender Verhandlungen mit fremden Mächten gefährdet worden. Der „Vorwärts" hat kürzlich in der anliegenden, als Flugblatt erschienenen Sonder- nummer unter der Ueberfdjrift: „Volk, du muht zahlen, damit die SA. paradieren fann!" u. a. folgende Ausführungen gemacht: „SA. krieg! neue Uniformen! Wer bezahlt? Dunkles Geheimnis! Die preußische Polizei muß ihre Kleiderbedürfnisse zu- rückstellen und in diesem Jahr noch die allen Sachen auftragen, weil das Geld für neue sehil. Hitlers Privatarmee parabiet in neuen Un.formen! Wiedcr- erscheinen der SA. und neue Lasten von anderthalb Milliarden hangen miteinander zusammen. Daran denkt, wenn ihr eine SA.-Uniform seht! Kein Invalide, kein ÄNaestellten- ober Knappschaftspensionär kann einen uniformierten SA. Mann sehen, ohne an bie Kürzung seiner Rente zu benken." — Es wirb also hier erklärt, daß aus ben Mitteln, bie aus Grunb der Notoerorbnung bes Reichspräsidenten vom 14. 3uni 1932 aufgebracht werden, die SA. und die SS. neu eingekleidet werden sollen. — Der „Vorwärts" bringt nun in Nr 295 eine Karikatur mit der Ueberfdjrift: .Heil Hiller!" und mit der Unterschrift: „Sichste, Paul, dafür haben sie uns die Rente gekürzt!" — Diese Unterschrift kann in Perbindung mit der vorher erwähnten Behauptung nur dahin verstanden werden, daß die SA. und SS. auf Ko st en der Rentenempfänger wieder erstanden sind. In dieser Behauptung liegt eine Beschimpfung und böswillige Verächtlichmachung der für die Notverordnung verantwortlichen Stellen, des Herrn Reichs- präfibenten und der R«chsregierung. Preußen lehnt ab. Tas 'Jicid)Oßcriri)t wird cntidicibnt. Für die Erledigung der Anc . it . i, n die Bestimmungen der Noio.io , . polnische Ausschreiiungen vom 14. Juni i . > ., . $ 7 Ziffer 3 lautet: „Der Rcichsm ter - ,'uiurn kann die oberste ßanbesbehörbe um i bot einer perioöifdKn Druckichrift ersuche» - a n b t bie oberste Landevbehörde. ei n s .n bi« suchen nicht enlsprech en ;» t n, Io teilt sie dies unverzüglich, spätesten-, al < am j.ihiien Tage nach (Empfang des Ersuche i--, : < m i e i ch • in inifter bes 3 derselben Frist bie Entscheidung des . . nates des Reichsgericht, . en ' ut fer das Verbot f ii r z u I a f s i, > > hei u ob.. fit Landesbehörde dem Ersuchen sosort . u entsprechen. Einer Beschwerde gegen c.:i aus C r« suchen des Reichsministers de . i en. eorbne- tes Verbot kann die oberste Lande-:vehard« nicht abhelfen Nach Informationen von gut m err . r 3ntc steht schon jetzt fest, daß die . i. n i I d) o Staatsregierung nicht b i t '21 b | i d) t bat, dem E r su ch e n zu der Staatsregierung fanden Besprechun . ' । > die dieser Frage galten. Danach wird Jr.; i n dem ■ das Ersuchen g! tchzenig mit , . rg U, preußischen Standpunktes an den zusi n zcn Sc» not des Reichsgerichts weiter! । , c r dann die Entscheidung trifft Die deutsch-österreichische Rechtsangleichung. DtcNnivcrstlätcnsordctn'N". Berlin, 29. 3uni. (ERB > i.tif;, bei, Fakultäten der ö st e r r c i et i f ch . > Universitäten haben folgende Cnif.r; mg g »Die Rechlsentwicklung Zwilch ,i . .i e en Reich und Oesterreich, ein -5 । r 1 r men, die kulturelle Einheit de ' - ! - n Volkes auf aller O\ 1 , • tätigung zum Andruck zu brin • .> vit im letzten Jahrzehnt erfreuliche, wcnr au- - ' neu) i-> scheidenc Erfolge er/ t ie .. und Staatswillenschcittsicher r i . eich ischen 5 ochlchulcn sind ö -r X . ■ |.n, .fy die Arbeiten zur R. btsang' > , - nrö 'e n bei tatkräftig mitzuwirken, gilt n a' E hrcn- Pflicht." Hierauf haben die jur:' i ' en der reich-deutschen / widert. »Die unter-cichneten ' ' >.6 Deutschen Re ches 1- - . österreichischen juristischen kullul n nr der Rechtsangleichun g iroifd und Deutschland mit dankbar blicken in ihr ein B e l e n n t n i £ . u r nationalen Einheit de- e : turne, bei > sie sind bereit und i II Oesterreichs auf den Gebieten i". ■, - na h Kräften zu fördern Sie wer n ) deshalb an dcn Arbeiten zur Re -Sangle ,ang im weitesten Umfange beteiligen." Der Reichs-RechtsauSschuß ^cr eutsch - Oesterreichischen Arbeit cn-cin- fchaft und der Rechtso.u.-s.-" > ?e' - - reichisch-Deutschen Arbeitegemc:,'^ > st h - n viste Erklärungen den beiderseitig« n Regie- den Fakultäten eingelestelen ) i na i> Möglichkeit zu unlcrstützen und fördern. Der italienische Lustfahrtminisier Valdo in Berlin. Berlin, 29 3uni. (TU > ?rr italienische Lust- sahrtrninister Batt n eines Gewittersturmes in Bremen , o i s ch enge I a n d e t war, hat sich von dort in • mag. n nach Hamburg bcgcvcn, ino er ■ . . <. t lj.it. In seiner Begleitung befind, n sich ei 'n rcCffi- ziere der italienischen Fliegertruppe, die ebenfalls an der Luftschau in England » n enomir, n haben. Mittwoch morgen ist der Minister m Hamburg na ch Warne m un de geilogtn, um firf« ri mit dem Direktor der ZweigstcU-' - Xi.i" i " l'cr» kehrsslicgerfchule. v. Gronau. i;brr , iqen Les Transatiantifchcn Luftverkehr- ’;u unter 1 ’un. Im Lause des Vormittags erfolgte der W iterflug nach Berlin, wo dos italienu-he uq um 11 45 Uhr gelandet ist Im H.nbI auf n italienischen Luftfahrtminister betonten dH i p r i • n a t en Charatter des Fluges ro-ir ,um mm'ang im Flughafen lediglich der Leiter L.....tcibing des Reichsverkehrsm st er für Dr Brandenburg ,i^ n - r und Plane des Berlin* r !. Its r italuni» fchen Gäste steht noch nichts f t. 700 Mark für ErholungSreiscnde nach der Schweiz. Berlin, 29. Juni. (WLB.) Zwischen Vertretern der deutschen Re^ 'runi mb : ■ lchwci- zerilchcn Vondesrat ist eine H ig unter- zeichnet worden, die eine R - , s r v len- Zuteilung für deutsche Erhoiungsrct- sende, die sich nach der S cd w e 1 z Ix-gcbcn wollen, bezweckt. Diesen Reisenden wird eine Zufahgenehmigung von 500 Mk. erteilt, so daß sie über Devisen von monatlich insgesamt 700 Mk. verfügen können. Für den Besuch schweizerischer Erziehungsinstitute wird dieser Betrag auf 500 Mk. festgesetzt. Andererseits wird die Schweiz, gestützt auf den Bun- desratsbeschluh über den Kompensationsverkehr, die Einfuhr von Kohlen, Koks und Briketts, sowie von Zucker und Malz aus Deutsch-- land in bisherigem Ausmaße zulassen. Lieber die weitere Regelung des Warenverkehrs werden am 7. Juli Verhandlungen in Berlin ausgenommen. Dieses Abkommen gilt bis Ende September 1932. Polizei und Versailles- Kundgebung in Berlin. Protest Hugenbergs. —Eine Darstellung der Polizei. Berlin, 29. Juni. (TL1.) Der deutschnationale Parteiführer Hugenberg hat wegen des Vorgehens der BerlinerPolizei gegen die Studentenschaft, die gegen Versailles protestierte, ein Telegramm an den Reichsinnen mi- n i st e r gesandt, in dem es u. a. heißt: „Am Jahrestag der Llnterzeichnung des Versailler Schmachfriedens hat nationale Stu den tenschaft gemeinsam mit allenDevölkerungs- kreisen Berlins gegen Kriegsschuldlüge, Raub d-utscher Lande und Kolonien und Unter- drückung des Deutschtums eineKundgebung veranstaltet. Während und nach dieser Kundgebung istpreußischePolizei unter Person- lichem Kommando Major Heinrichs unerhörterweise gegen Kundgebungsteilnehmer v o r g e g a n g e n. Don jungen Deutschnationalen wurden mehrere verletzt." Sn dem Telegramm wird dann weiter geaen das Verhalten ber Preu ßischen Polizei und die Einstellung ter geschafts- führenden Preuhenregierung s ch a r s st e -v e r Wahrung eingelegt und um Maßnahme zum Schutz der nationalen De Volke rung, insbesondere auch ter Jugend, gebeten. Von der Leitung der B e r l i n e r S ch u tz p o l, - zei wird dagegen darauf hingewiesen, daß die nach Ansicht der Polizei provozierten Zusammenstöße rein parteipolitischer Natur waren und ü b e r h a u p t n i ch t s m i t d e r K u n d geb u n g selbst die in vollster Ordnung verlief, zu tun hatten. Die Studentenschaft, die überwiegend in Wichs chargierte hat sich Do[ll9 e 1 ’ wandfrei und mustergültig benom- m e n. Nach der Kundgebung mußte aber die Pol zei gegen die von einem Teil der an der Kundgebung Beteiligten gewaltsam unternommenen Versuche i n den Bannkreis e i n z u d r i n g e n , mit dem Gummiknüppel vorgehen. Man bezeichnet es bei der Leitung der Schutzpolizei als einfach unerträglich wenn von irgendeiner Seite derartige gewaltsame Versuche zur Bannkreisverletzung gemacht werden und man dann der Polizei das Recht ab- pricht, in pflichtgemäßer Weise i h r e A u fgabe zu erfüllen. Wenn bei der Abwehr demrtmer Gesetzesverletzungen auch hier und da Unschuldige betroffen würden, so träfe die Schuld daran diejenigen, die diese Unschuldigen in s o l ch e D e - monstrationen hineinziehe n und sogar versuchten, sich hinter ihnen zu verstecken Es sei nicht wahr, zu behaupten, die Polizei habe mit vollster Absicht alte Leute und Kinder mißhandelt. Die Polizei habe nur in dem Augenblick energisch durchgegriffen, als ihre Versuche, die Demonstration gütlich aufzulösen, erfolglos blieben. Die neuen mnerpMchen Mvewrdnnngen. Gegen politische Ausschreitungen. Berlin, 29. Juni. (WTB. Funkspruch.) Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 ter Reichsverfassung wird folgendes verordnet: § 1- (1) Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge dürfen von den Landes- behörden wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werten. 1. allgemein nur für bestimmt abge- grenzte Ortsteile, 2. im übrigen nur im Cinzelfalle. Weitergehende allgemeine Verbote treten außer Kraft. (2) Das Tragen einheitlicher Kleidung, die die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen politischen Vereinigung kennzeichnet, darf von den Landestehördcn nur im Einzelfalle bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werten. Bestehende allgemeine Verbote dieser Art treten außer Kraft. (3) Hat der Reichsminister des Innern gegen ein Verbot nach Absatz 1 Rr. 1 Bedenken, so kann er die oberste Landesbehörde um Aen- derung oder Aufhebung ersuchen. Entspricht die oberste Lantesbehörde dem Ersuchen nicht, so kann er das Verbot a u f h e b e n. § 2. Der Reichsminister des Innern kann allgemein für das ganze Reichsgebiet oder einzelne Teile Versammlungen unter freiem Himmel und Auszüge, sowie das Tragen einheitlicher Kleidung, die die Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung kennzeichnet, verbieten und für Zuwiderhandlungen Gefängnisstrafe oder Geldstrafe allein oder nebeneinander androhen. § 3. Plakate, Flugblätter und Flugschriften, in denen zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen aufgefordert oder angereizt wird, können polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werten. Zuständig sind, soweit die obersten Lan- tesbehörden nichts anderes bestimmen, die Ortspolizeibehörden. Leber Versammlungen und Aufzüge. Berlin, 29. Iuni. (WTB.) Funkspruch.) Auf Grund des § 4 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Iuni 1932 wird mit Wirkung für das Reichsgebiet folgendes verordnet: § 1. (1) Oeffentliche p o l i t i sch eVe r sa m m l u n- gen sowie alle Versammlungen und Aufzüge unter freiemHimmel sind spätestens 48 Stunden vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Verhandlungsgegenstantes der Ortspolizeibehörde anzumelden. (2) Sie können im Cinzelfall verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist. Statt des Verbotes kann eine Genehmigung unter Auflagen ausgesprochen werden. Zuständig sind, soweit die obersten Landesbehörden nichts anderes bestimmen, die Ortspolizeibehörden. (3) Oeffentliche politische Versammlungen sowie alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel können aufgelöst werden, wenn sie nicht angemeldet oder wernr sie verboten sind, oder wenn von den Angaben der Anmeldung absichtlich abgewichen oder wenn einer Auflage zuwidergehandelt wird. (4) Ausgenommen sind gewöhnliche Leichenbegängnisse, die hergebrachten Züge von Hochzeitsgesellschaften, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten. (5) Eine Abordnung nach Absatz 2, 3 kann nach den Bestimmungen des Landesrechtes angefochten werten. § 2. (1) Mit Gefängnis, neben dem aus Geldstrafe erkannt werden kann, wird bestraft: 1 werohne die nach § 1 erforderliche Anmeldung ober i n absichtlicher Abweichung von den in der Anmeldung gemachten Angaben oder unter Zuwiderhandlung gegen ein Verbot oder eine Auflage eine Versammlung ober einen Aus- zu g veranstaltet oder leitet oder dabei als Redner auftritt; 2. wer für eine Versammlung, die entgegen der Vorschrift des § 1 nicht angemeldet oder die verboten ist, den Raum zur Verfügung stellt. (2) Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark wird bestraft, wer an einer Versammlung oder einem Aufzuge teilnimmt, die entgegen der Vorschrift des § 1 nicht angemeldet oder die verboten find. (3) Die Vorschriften des Absatz 1, 2 sind nicht anzuwenden, wenn ein politischer Zweck mit der Tot nicht verbunden war und eine Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht eingetreten ist. § 3. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark wird bestraft, wer sich noch Erklärung der Auflösung einer Versammlung (§ 1,3) nicht f o f o r t entfernt. Oer Reichsinnenmmrster fordert Selbstdisziplin und Ruhe. Eine Erläuterung der neuen Notverordnungen. Berlin, 29. Iuni. (WTB.) Amtlich. Mit ter heute in Kraft tretenden Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Iuni 1932 gegen politische Ausschreitungen haben die Maßnahmen der Reichsregierung auf diesem Gebiete ihren Abschluß gefunden. Allgemeine Verbote von Umzü- gen und das Tragen einheitlicher Kleidung können hinfort für das ganze Reich oder einige Teile nur noch vom Reichsmini st er des Innern erlassen werden. Die Pflicht und das Recht, Maßnahmen zur Sicherung von Ruhe und Ordnung im Cinzelfalle zu treffen, liegen den Ländern ob, welche allein über Polizeikräfte verfügen, während das Reich Exekutivorgane nicht besitzt. Die zur Sicherung von Ruhe und Ordnung für die Länder notwendigen Grundlagen sind ihnen ausdrücklich gewährleistet. Diese Regelung entspricht der Reichsverfassung, welche grundsätzliche Regelungen dem Reich, die Ausführungen den Ländern über» I wiesen hat. Die Materie ist jetzt abschließend und grundsätzlich reichsrechtlich geregelt, die Zuständigkeiten sind klar. Von einem unzulässigen Eingriff in die Rechte der Länder kann bei dieser Sachlage keine Rete sein. Der Versuch, zunächst im Verhandlungswege zwischen Reich und Ländern eine Verständigung zu erzielen, ist mit Unrecht von einem Teil der Öffentlichkeit getadelt worden, aber er entsprach nicht nur den bisher in Deutschland üblichen Gepflogenheiten des Verkehrs zwischen Reich und Ländern, sondern war ein Gebot politischer Notwendigkeit. Die Regierungen ber deutschen Länder sind keine Nachgeordneten Stellen des Reichsinnenministerums, denen Befehle und Erlasse zugestellt werden, sondern selbständige, verfassungsmäßige organische Glieder des Reiches. Erst nachdem der Weg der Verhandlung nicht zum Ziel geführt hatte, schien eine reichsgesetzliche Regelung durch Verordnung am Platze. Die in der Öffentlichkeit fühlbare Aufregung, die besonders in Versammlungsreden und Presseäußerungen in Süddeutschland bedauerlicherweise zutage trat, entbehrt der inneren Berechtigung. Es handelt sich hier nicht um eine angeblich willkürliche Vergewaltigung von Länderrechten, sondern um die r e i ch s r e ch t l i ch e Regelung einer innerpolitischen Frage für das ganze Reich, wie sie regelmäßig dann vorgenommen werden muß, wenn die Verschiedenartigkeit der Reichsverhältnisse untragbar geworden ist. Dieser Zustand war in der Behandlung großer, über das ganze Reich verbreiteter Parteien und Verbände zutage getreten und bedurfte dringend der Abhilfe. Die Maßnahmen der Reichsregierung waren auch nichts neues. Die Verordnungen z. B- über das Verbot der einheitlichen Kleidung und die Aufhebung der SS. und SA. find vor Monaten vom Reich gegen den Willen einzelner Länder erlassen und durchgeführt worden, ohne daß ein Einspruch gerade der Länder erfolgt wäre, deren Bevölkerung heute zum Teil in den neuen Verordnungen eine Vergewaltigung sehen zu müssen glaubt. Nach den Erklärungen der einzelnen Regierungen besteht bei der Reichsregierung kein Zweifel, daß die neuen Verordnungen auf Reichsrecht auch loyal durchgeführt werden. Die vielfach geäußerten Betenken gegen die wieder gewährten Freiheiten find übertrieben. Es war vorauszusehen, daß in der Lieber- gangszeit hier und da Schwierigkeiten eintreten würden, bis die. Öffentlichkeit sich an die veränderten Verhältnisse gewöhnt hat. Dieser Liebergang ist von f o m mH irt-ft i f