^QnTouflSj^tbt sa?Ä: »ZS durch den L^Wn >mltlJj*gjr leid ^überr2\6eini Uc Unb sÄnb bet )ab auf Der Richte?. «8^- ad Cteffe/ S n ÜOr M Ü omobii-Efpoff ^'ahriyzz. A^uhr hat sich im M Ergebnis ist um |o «n ren bekannten intet- Wn sür die M- 10 Dinjutommt, bah nun- auch das größte Auto- ükportland, die Dereinig» >!a. die Hvldbasis ihrer :n- Wahrend die Pfund- Ausfuhr nach den Län- Teichs und nach den nor- tleidenschast zog, betr.fit -klarenttvertung die Aus- löst produzierenden Län- entWn ist die Dehaup- rtä auf Lorfahrshöhe da- . daß der Auslandsabfat) Exporteurs, der Opel- 3, fvndern sich im Juni ozcnt gegen km gleichen konnte. Die Ausfuhr an eg um 108,2 Prozent. Da *n eines Automobils zirla entfallen, bedeutet eine ilefbortö in erster Linie bie lief) natürlich auch tlutomobilsabrilen aus- bör^t steuMch. 25. Juli. Auch an der Mche Stimmung erhal- gte sich jedoch mangels r engsten Grenzen, zumal Anregung sehltc. Die Ber-- aber gut behauptet, Man- n notierten überwiegend eichsbankanieile weiter ab- m Berlaus eingetrossenen Zall-Streets blieb das tiefe waren kaum verändert, rochmals leicht an. t lagen deutsche Anleihen Prozentes fester, woMN Prozent verloren. Spa c nannte man mit unvcr- Arozent. U. a. notierten, iltbesiganleihe WO, stahl' ‘ UL q>iji qq an bis 99,7a, » 6.» ** «W"’ K ,lt 171, her Lloyd 17. 6,201 Ä 206 ',05 i.S* ,053 ,9,57 0.67 12,81 12,52 14,07 0,932 2,998 58,61 22. 16,44 81,20 35. 81.73 0,876 0,236 5,20 12.78 । nknolen^ 72.Z, 89,96 34,91 6.216 47.05 12.51 3,053 169,77 70,67 62,8» 72,52 14,07 0,932 3,008 58.71 22,17 16,46 Sb» 35, 81-73 0,8'6 0,236 5,205 12.79 -w. ■fSif 58'43 62-47 13.99 16-38 169, 22,1 70,36 72.Z 81.^ 35,05 'M 58,67 62,73 14,05 16,4* 169,Z 22,09 70,6* 46,95 12,49* 3,0*7 169,<3 70,53 62,75. 72,38 14,03 0,928 3,002 58,59 22,13 16.42 81.14 35,0* 81,57 9,874 0,23* 5,195. 12,77 srn?7*'* T^SütT^ni —। Süii Nr. 172 Erstes Blatt 185. Zahrgang Mittwoch, 26. Zuli 1955 Lrlcheln» tägltd), auha Sonntags und Feiertag» Beilagen; Die 3nu|triette Gießener Familienblätter tzeimat im Bild Die Scholl» monat$»Bc}ngsprets: Mit 4 Beilagen RM 1.95 Ohne Illustrierte . 1.80 Zustellgebühr . -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt 5enifprechanschlüsse anter Sammelnummer 2251 Anschrift für Drahtnachrichten Hnjelger Siesten. Postscheckkonto: Sranflurt am Main 11686. GietzeimAnzeiger General-Anzeiger für Oberhessen Dnid uttö Verlag: vrühl'jche Univerfitälr-Vuch- und Steinörudcrei B. Lange in Giehen. Sdmftleitung und Geschäftsstelle: Zchulstratze 7. Annahme oon Mnjeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher. Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Reklameanzeigen oon 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20", mehr, ffbefrebakteur. Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil i.D. Th. Kümmel sämtlich in Giehen. Lin Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Eine Tat der Nächstenliebe und Vorsorge für die kommenden Generationen. Berlin, 25. Juli. ($11.) Das Reichs- kabinett hat bereits in seiner letzten Sitzung laß Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses beschlossen, das aber erst am Mittwoch im ..Reichsgesehblatt" veröffentlicht Verden wird. Bei diesem Gesetz handelt es sich im eins der wichtigsten Gesetze, das ton der nationalsozialistischen Regierung bisher verabschiedet worden ist. Seine Veröffentlichung ist deshalb auch zugleich mit den zahlreichen ankeren in der letzten Kabinettssitzung verabschiedeten Gesehen erfolgt, um zu dokumentieren, welch bedeutender Wert diesem Gesetz bei- oemessen wird. Das Gesetz bestimmt im wesentlichen folgendes: Wer erbkrank ist, kann durch chirurgische Eingriffe unfruchtbar gemacht werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten i|t, daß seine Rachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschaden leiden werden. Als Erbkrankheiten im Sinne des Gesetzes gelten angeborener Schwachsinn, Chizophrenie, zirkuläres Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veits- Lanz, erbliche Blindheit und Taubheit, erbliche schwere körperliche Mißbildung und schwerer Älkoholismus. Antragsberechtigt ist derjenige, der unfruchtbar gemacht werden soll, ferner der beamtete Arzt und der Leiter einer Kranken- usw. Anstalt für deren Insassen. Zuständig ist das Lrbgesundheitsgericht, in dessen Bezirk der Betreffende seinen Gerichtsstand hat. Das Erb- gesundheitsgericht wird mit einem Amtsrichter und zwei Aerzten beseht, unter ihnen einen beamteten Arzt und einen Arzt, der mit Erb- gesundheitslehre besonders vertraut ist. Das Verfahren ist nichtöffentlich. Die notwendigen Ermittlungen sind anzustellen durch Vernehmung »on Zeugen und Sachverständigen. Das Gericht entscheidet nach Verhandlung der Beweisausnahme nach freier Lieberzeugung. Die Beschlußfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit. Der chirurgische Eingriff darf nur in Krankenanstalten von einem approbierten Arzt vor- gcnommen werden und erst, nachdem der die Unfruchtbarmachung anordnende Beschluß endendgültig geworden ist. Ist die Llnfruchtbarmachung endgültig beschlossen, so ist sie auch gegen den Willen des Llnsruchtbarzumachenden auszuführen, sofern nicht dieser allein den Antrag ge- ftellt. Der beamtete Arzt beantragt die erforderlichen Maßnahmen bei der Polizeibehörde. Unmittelbarer Zwang ist zulässig, soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen. Unfruchtbarmachung nach den Vorschriften dieses Gesetzes, sowie Entfernung der Keimdrüsen it nur dann zulässig, wenn sie ein Arzt nach ben Regeln der ärztlichen Kunst zur Abwendung einer ernsten Gefahr für Leben und Gesundheit desjenigen, an dem er sie vornimmt, wird dessen Einwilligung vollzieht. Alle beteiligten Personen sind zür Verschwiegenheit verpflichtet. Der Vollzug des Gesetzes liegt bei den Lattdes- t kgierungen. Die obersten Landesbehörden be- fSimmcn Sitz und Bezirk der entscheidenden Gerichte, ernennen Mitglieder und Vertreter. Der Reichsminister des Innern erläßt im Ein- vernehmen mit dem Reichsjustizminister die er» forderlichen Rechtsbestimmungen. Das Gesetz tritt am 1. Ianuar 1934 in Kraft. Die Begründung des Gesetzes Das Gesetz zur Berhütunh erbkranken Nachwuch- [e> geht von der Erkenntnis aus, daß es nicht alle Erbkranken, vor allen Dingen nicht alle lichteren Fälle von Geistesstörungen und auch nicht die gesunden Träger von Erbkrankheiten erlassen kann. Es will zunächst nur d i e Krankheits- g iuppen einbeziehen, bei denen die Regeln der Vereidung mit großer Wahrscheinlichkeit einen erb- tränten Nachwuchs erwarten lassen. Es wird Aufgabe der dazu berufenen Stellen sein, durch 21 u f 11 ä r u n g und Beratung die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu DerooUftänbigen. Während die gesunde deutsche Familie besonders der ge- b ildeten Schichten nur etwa zwei Kinder im Durch- icdnitt hat, weisen Schwachsinnige und andere erblich Minderwertige durchschnittlich Ge- bartenziffer von 3 bis 4 Kindern auf. Bei einem ioldjen Verhältnis ändert sich die Zusammensetzung eines Volkes von Generation zu Generation, so datz in etwa drei Geschlechterfolgen die wertvolle schicht von der minderwertigen völlig überwuchert ist. Das bedeutet das Aus- lt erben der hochwertigen Familie. Um nicht den Eindruck entstehen zu lasten, daß di: Unfruchtbarmachung eine Strafe für die betroffene Person darstellt, ist bewußt davon a b g e • 'eben worden, das Gesetz mit der Unfruchtbar» niachung oon Verbrechern zu belasten. Das Itiicf)stabinett hat jedoch bei Verabschiedung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ausdrücklich beschlossen, im Rahmen a 11 g e m e i • uer Sicherungsmaßnahmen gegen das gemeingefährliche Verbrechertum durch em Sonder- ßefetz, das gleichzeitig mit dem Sterilifierungsge- ctz in Kraft treten soll, die zwangsweise Entmannung gemeingefährlicher Sexualverbrecher zu regeln. Die Unfruchtbarmachung erfolgt durch einen einfachen und ungefährlichen chirurgijchen Eingriff, der weder beim Mann noch bei der Frau das Wesen und das Geschlechtsempfinden beeinträchtigt. Schon seil Jahrzehnten haben Vererbungswissenschaftler des Inlandes und anderer Länder ihre warnende Stimmer erhoben und darauf hingewiefen, daß der fortschreitende Verlust gesunder Erbmasse eine schwere Entartung aller Kulturvölker zur Folge haben muß. Die Ausmerzung von krankhaften Erbanlagen genügt allein noch nicht, um unser Volk gesund und kraftvoll zu erhalten. Vielmehr muß diese Reinigung des Dolkskörpers auch durch positive bevölkerungspolitische Maßnahmen ergänzt werden. Neben der jetzt eingeleiteten Verhinderung der Fortpflanzung erbkranker Personen sind daher alsbald gesetzliche Bestimmungen zu erwarten, die die Familiengründung und die ausreichende Vermehrung der wertvollen erbge- sunden deutschen Menschen wieder ermöglichen und verbürgen sollen. Da die Sterilisierung das einzige sichere Mittel ist, um die weitere Vererbung von Geisteskrankhei- ten und schweren Erbleiden zu verhüten, muß das heute verkündete Gesetz alseineTat der Näch- stenliebe und Vorsorge für die kommende Generationen angesehen werden. Welche zahlenmäßige Auswirkungen das Gesetz haben wird, ist statistisch noch nickst errechnet worden. Es ist jedoch von Interesse, daß man in Deutschland zurzeit 100 000 Epileptiker und je 25 OOO Erbblinde und Grbtaube zählt. Sic faschistische jugtnb beim Reichskanzler. Der Gruß Italiens gilt dem Glück Deutschlands. In der bayerischen Hauptstadt trafen als erste von 500 Iungfaschisten, die erwartet werden, 130 Schüler in ihren Schwarzhemden ein. Die jungen Anhänger Mussolinis haben ihre Reise oon Italien durch Oesterreich nach Bayern auf Rädern ausgeführt und eine eigene Kapelle mitgebracht. — Der Anmarsch der Balillas zum Münchener Gefallenen-Ehrenmal. Ankunst des Haupttrupps. München, 26. Iuli. (WTB. Funkspruch.) Etwa 4 1 O junge F a s ch i st e n, geführt von 27 Offizieren, trafen Mittwoch früh mit Sonder- zug aus Bozen in München ein. Zum Empfang hatten sich am Bahnhof die Münchener italienische Kolonie und der italienische Generalkonsul Minister P i 11 a l i s, der Beauftragte des Reichskanzlers Scholz, der Leiter der Landesstelle für Volksaufllärung und Propaganda Oberregierungsrat Ebner, Kolonnen der SA., SS. und HI-, sowie eine große Menschenmenge eingefunden. Als der Zug in die Halle einfuhr, spielte die SA.-Kapelle die italienische Rationalhymne. Im Laufe des Vormittags werden die Iungfaschisten von Reichskanzler Adolf Hitler empfangen werden. Der Empfang beim Führer. München, 26. Juli. (WTB.-Funkspruch.) In der Residenz fand heute vormittag ein Empfang der hier auf Besuch weilenden f a s ch i st i s ch e n Jugend durch den Reichskanzler statt. An dem Empfang nahmen teil der italienische Botschafter in Berlin Cerutti, Staatssekretär Ricci, Rudolf Heß, Stabschef Röhm und der bayerische Mini- sterpräsident Sievers. Nach dem Horst-Wessel-Lied, gespielt von der Ba- lilla, führte der italienische Botschafter Cerutti in einer Ansprache an den Reichskanzler u. a. aus: Es ist mir eine große Ehre und Freude, diese Avantgardisten dem Herrn Reichskanzler in München oorstellen zu können. In dieser Hauptstadt, die die Wiege Ihrer Bewegung ist, die ganz Deutschland erobert hat und Deutschland heute mit einem neuen Geist regiert. Die Jugend Italiens, die Blüte des Faschismus, ist da, um der nationalsozialistischen Iu- gend die Hand zu drücken. Keine bessere Botschaft hätte Ihnen mein Land senden können. Gestatten Sie, die Hoffnung und den Wunsch auszusprechen, daß der G r u ß I t a l i e n s, den Ihnen diese faschistische Jugend über die Alpen gebracht hat, dem Glück Deutschlands gelle. Reichskanzler Adolf Hitler sagte bei dem Empfang in feiner Ansprache u. a.: Ich freue m i ch, Sie heute hier begrüßen zu können, well in dieser Stadt eine Bewegung ihren Ausgang genommen hat, die ähnlich wie der Faschismus in Italien Deutschland wieder zur Selbstbesinnung bringen will, bringen wird und zum Teil auch schon gebracht hat, eine Bewegung, die ein herzliches und freundschaftliches Verhältnis mit dem italienischen faschistischen Staat Herstellen wollte, und ich glaube, wohl auch hergestellt hat. Sie werden nun eine Reise durch Deutschland an treten und dabei sehen, daß unsere Dewegung sich bemüht, aus dem Deutschen Reiche genau das zu machen, was Ihr großer Führer Mussolini aus Italien gemacht tyt, daß sie sich bemüht, das deutsche Volk zum gleichen Stolz und zur gleichen Tieberzeugung von seinem Eigen- wert zu führen, wie Mussolini das italienische. Sie werden sehen, daß in Deutschland durch diese neue Bewegung eine Geistesrichtung zu«' Herrschaft gekommen ist, die von dem aufrichtigen Wunsche beseelt ist, gerade mit Ihrem Volke die Beziehungen wieder anzuknüpfen, die d urch viele Iahrhunderte Italien und Deutschland verbunden haben. Ich glaube, ich kann unsere Freude über Ihren Besuch durck nichts besser zum Ausdruck bringen, als daß ich demjenigen danke, der Sie hierher geschickt hat und der auch bei uns bewundert wird. Ich bitte, einzustimmen in den Ruf »Ihr großer Führer Mussolini S i e g - H e i l I" Staatssekretär Ricci dankte dem Reichskanzler in herzlichen Worten für seine überaus freundlichen Begrüßungsworte und überbrachte die Grüße des Duce. Er sei froh, so sagte er, daß er nach' Deutschland im Auftrage Mussolinis habe kommen dürfen. Er sei ganz erstaunt, zu sehen, wie dieses Deutschland so groß durch die neue Regierung des Nationalsozialismus habe werden können. Er wünsche und hoffe, daß die Freundschaft zwischen D e u t s ch l a nd und Italien sich weiter vertie- fen werde, und vor allem, daß beide Völker ihren gemeinsamen Weg weiterfinden werden. Mit einem Hoch auf das Deutsche Reich beendete der Staatssekretär seine Ansprache an den Kanzler. Der Gesandte überreichte bei den«letzten Worten dem Kanzler die Abzeichen der Aoanguar- disten und der Balilla. Ungarischer Staalsbesnch in Rom Rom, 26. Iuli. (WTB.) Der ungarische Ministerpräsident G ö m b ö s und der ungarische Außenminister v. Kanya wurden gestern bet ihrer hiesigen Ankunst von Mussolini auf dem Bahnhof empfangen. Die „Unparteilichkeit" der Gaar-Regiernng. Einspruch gegen die Vedrückung der nationalen Presse. Saarbrücken, 25. Iuli. (WTB.) In der heutigen Sitzung des Landesrats erklärte im Namen der deutschen Front Abgeordneter M a r - t i n (Zentrum) zur schulpolitischen Lage, die französische Schule spalte die Schuljugend, trenne die Gemeinschaft der Erwachsenen, trage Feindschaft in Familie und Gemeinde, setze Behörden in Bewegung und sei ein dauernder Unruheherd. Zu den Verboten der neun saarländischen Tageszeitungen wies Abgeordneter Schmelzer (Deutsch-Saarländische Volkspartei) darauf hin, daß der saarländischen Presse nicht das Rechtdersachlichen Kritik an derSaar- reaierung verweigert werden dürfe. Die Saarpresse mache in ihrer überwiegenden Mehrheit kein Hehl daraus, daß sie vorbehaltlos für die Rückkehr des Saargebiets zu Deutschland eintrete. Eine andere Haltung könne niemand von ihr erwarten. Sie habe bisher ihre Kritik in dem Rahmen gehalten, der ihr zugestanden werden müsse, wenn nicht die Rechtsgrundlage für dieAbstimmung erschüttert werden solle. Trotzdem fei eine Reihe von Zeitungsoerboten erfolgt, von denen nur bie nationalePresse betroffen worden sei. Diese Presse werde dadurch unter einem Druck gehalten, dermitdemSaar- ft a tut nicht in Einklang gebracht werden könne. Ebensowenig sei es mit dem Saarftatut vereinbar, daß eine Reihe reichsdeutscher Druckschriften dauernd im Saargebiet verboten werde. Der Landesrat richte daher an die Regierungskommtssion das Ersuchen, die Verbote beschleunigt aufzuheben. Sogar Gefallenen-Gedenkseiern werden derbsten. Saarbrücken, 26. Iuli. (WTB. Funkspr.) Die Regierungskom Mission hat in einem Schreiben an die Stadtverwaltung die geplante Abhaltung einer Gedächtnisfeier für d i e Schlacht bei Spichern von August 1870 und die Schlacht von Lothringen von August 1914 unter Berufung auf die durch den Versailler Vertrag für das Saargebiet geschaffene Lage verboten. DerArbeiisdiensteinEckpfeiler des neuen Staates. Aufruf des Staatssekretärs Hierl. Berlin, 25. Iuli. (TA.) Staatssekretär Hierl erläßt folgenden Aufruf: Kameraden vom nationalsozialistischen Arbeitsdienst! Ein hochherziger Entschluß des Bundesführers des Stahlhelms Pg. Franz S e l d t e hat die Stahlhelm-Arbeitsverbände in den von mir geführten Reichsverband Deutscher Arbeitsdien/t vereine ein- gegliedert. Wir reichen den in unsere Reihen eintretenden Freiwilligen und Führern des Stahlhelms kameradschaftlich st die Hand. Unter die aus der bisherigen Trennung der Verbände entsprungenen Streitigkeiten wird ein Strich gezogen. Für die Bewertung und Verwendung aller Angehörigen des Reichsverbandes sollen nur persönliche Eignung und Leistung für den Arbeitsdienst maßgebend fein. Alle Energien sind von jetzt ab ausschließlich äu dem Zweck anzuspannen, die dem Arbeitsdienst gestellten hohen Ziele zu erreichen. Im alten nationalsozialistischen Geist und Hand in Hand mit den neu in unsere Reihen tretenden Arbeitskameraden werden wir alles daransehen, den Arbeitsdienst wirklich zu d e m zu machen, was er nach den Worten unseres Führers sein muß: zu einem Eckpfeiler unseres neuen Staates. Heil Hitler! Der Beauftragte des Arbeitsdienstes: Konstantin Hierl. Vormarsch auch in der Nordmark. Flensburg, 25. Iuli. (ERB.) Als erster Bezirk der R o r d m a r k kann der Amtsbezirk Soerup in Angeln melden, daß seine Erwerbslosen wieder in den Arbeitsprozeß zurückgeführt worden sind. Die Aktion geschieht nach einem Plan der Ortsgruppe der RSDAP. Ieder der wieder in Arbeit gesetzten Erwerbslosen erhält pro Tag 2 Mark, einen Liter Milch und volle Verpflegung. Als Arbeitsgebiet kommt zunächst vor allem die Landwirtschaft in Frage. Vergeltung gegen einen deutsch- feindlichen Hetzer. Langenwiesen bei Ilmenau, 25. Iuli. (CRV.) Auf Anordnung des thüringischen Ministeriums wurden Frau und Tochter des nach Prag entflohenen ehemaligen Bürgermeisters von Langenwiesen, Worch, in Schutz- hast genommen. Worch hatte seiner Zeit in angeblicher Erwartung einer nationalsozialistischen Erhebung das Langenwiesener Rathaus besetzen Aus der provinzialhauptstadl Berlin. 26. Juli. (CAD. Funkspruch.) Die RD. Funkspruch.) Die . amerikanische Präsident in seinem Ap- g wird noch einmal die I pell für den Bereich der. nordamerikanischen wirtschaftskonfe - । Union getan hat. Aus aller Welt Lotterie für Arbeitsbeschaffung. Der Landesverband der katholischen Clternvereinigungen in Bayern hat morgige Schlußsitzung Mitglieder der Weltwirtschaftskonfe-> Union getan hat. schoß, da die Fliehenden auf Anruf nicht stehen blieben und tötete beide auf der Stelle. Vom Blitz erschlagen. Auf der Straße Ulm-Weiblingen wurden zwei junge Leute, der 20jährige Alois Sch meng er und der verheiratete Former Anton K o ch , die während eines Wolkenbruches unter einer Pappel Schutz gesucht hatten, vom Blitz erschlagen. Die beiden waren sofort tot. Ein weiterer junger Mann der ebenfalls während des Blitzschlages unter dem Baum stand, wurde derartig betäubt, daß er erst nach einer Stunde wieder zur Besinnung kam. Zwei tödliche Abstürze im Allgäu. Der 20jährige Maler Rudolf Duenssev stürzte wie aus Oberstdorf gemeldet wird, bei der Ersteigung des Südgrots des Himmelhorns, des sogen. Rädler-Grats, ohne Seilsicherung vor den Augen seiner beiden Kameraden etwa 150 Meter tief ab. Die verstümmelte Leiche des Abgesturz- ten wurde geborgen. — Ein zweites Unglück ereignete sich an der Trettach-Spitze. Der 27jährrge Malermeisterssohn Wilhelm S ch u ck h a r t aus Stuttgart, der eine Bergtour mit seiner Braut unternommen hatte, stürzte dort tödlich ab. Die Braut mußte, am Seil hängend, die Rächt zu- bringen, bis Touristen auf ihre Hilferufe aufmerk-, sam wurden. Das Mädchen wurde ins Waltender- ger Haus gebracht. Die Leiche des Abgestürzten wurde nach Oberstdorf übergeführt. Versteigerung von Liebesbriefen Napoleons. Bei einer Versteigerung der berühmten Rosebery- Bibliotheken in London erzielten acht Liebes- b r i e f e Napoleons, die er an seine spätere erste Gemahlin Josephine geschrieben hatte, den Preis von 4400 Pfund. (Nach dem neuen Stand des Pfundes etwa 61 600 Mark.) Die Briefe waren in der Zeit von März bis Juni 1796 und im Mai 1800 geschrieben. Der letzte Besitzer hatte ße vor über 100 Jahren von einem Polen erworben, der sie von einem Dienstboten der Josephine bekommen hatte. Dieser wieder hatte die Briefe nach Josephines Tode entwendet. Ein Abschiedsbrief Napoleons an die Kaiserin Marie Luise, den er von Elba aus geschrieben hatte, der aber sein Ziel nie erreichte, weil der Bote, der den Brief überbringen sollte, die Kaiserin nicht finden konnte, erzielte 1000 Pfund. (14 000 Mark.) Der Teil der Bibliothek, der die Erinnerungsstücke an Napoleon enthielt, hat insgesamt 13 000 Pfund gebracht. Todesurteil gegen den Kapitän eines russischen Dampfers. Der oberste Gerichtshof in Moskau verurteilte den Kapitän der am 13.3uli auf der Wolga bei Iaroslaw gesunkenen Barkasse, Andrejew, zum Tode. Die übrigen zehn Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen verschiedenen Ausmaßes. Bei dem Unglück waren, wie seinerzeit gemeldet, etwa 90 Passagiere ums Leben, gekommen. auf die jetzt vorliegenden Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik genannt und dadurch der Eindruck erweckt, daß es sich dabei um amtliches Material handelt. Demgegenüber ist darauf hinzuweiten, daß das Vermögen des Preußischen Königshauses sich aus den in der preußischen Gesetzessammlung von 1926 veröffentlichten Verträgen zwischen Staat und Krone vom 6. Oktober 1925 und 12. Oktober 1926 klar ergibt, und daß der heutige Wert dieses Vermögens nicht annähernd den zehnten Teil der oben genannten phantastischen Zahl dar- stellt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Königs- haus unter den damaligen Umständen auf fünf Sechstel feines Privatvermögens zu Gunsten des Staates verzichten mußte, und daß aus dem ihm verbliebenen Vermögen die Unterhaltung von 17 prinzlichen Haushaltungen mit 49 Personen und die Versorgung der zahlreichen vom Königshaus übernommenen Beamten und Angestellten zu bestreiten find." (Eröffnung der Wallfahrt zum heiligen Rock in Trier. Der nahtlose Rock Christi in Trier ist in An- wesenheit des Vizekanzlers v. Papen. Staatssekretärs G r a u e r t, des Oberpräsidenten der Rheinprovinz Frhr. v. Lüninck, mehrerer Vertreter der Saarregierung und zahlreicher Behördenvertreter zur Verehrung durch die Gläubigen ausgesetzt worden. Da diese Feierlichkeit nur etwa alle 40 bis 50 Jahre einmal stattfindet, gilt sie als ein Ereignis nicht nur für ganz Deutschland, sondern auch für zahlreiche andere Länder. Die Stadt Trier hat reichen Flaggenschmuck angelegt. Die Ehrengäste wurden von Bischof Dr. Bornewasser am Hauptportal des Domes empfangen. Er hieß Vizekanzler v. Papen herzlich willkommen. 3n Begleitung des Domkapitels und von 17 Malteserrittern führte der Bischof den Vizekanzler zur Cvangelienseite des Hohen Chores, wo der Vizekanzler den Stuhl des Bischofs ein» nahm. Dann wurde der Erzbischof von Vor dem Abgesang in London Ein Interview des Reichswirtschastsministers Schmitt. r e n z zusammenführen, der die unter der Geißel der Arbeitslosigkeit leidende Menschheit mit io großen Hoffnungen entgegengesehen hatte. Die gestrigen Beschlüsse des Konferenzbureaus lassen kaum einen Zweifel daran, daß cs sich nunmehr um einen Abgesang handeln wird. Die Tatsache, daß man einen f e st e n Termin für den Wiederzusammentritt der Konferenz nicht b e st im men will und auch ein 12 - Männer-Kollegium, das gewissermaßen eine kleine Weltwirtschaftskonferenz in Permanenz sein sollte, nicht einsehen wird, weist deutlich darauf hin, daß die Möglichkeiten eines Wiederzufammentritts nicht allzu hoch eingefchäht werden. Das Konferenzbureau, dem die Vertreter der größeren Staaten angehören, soll allerdings eine Wiedereinberufung in Erwägung ziehen. Doch kommt in diesem Beschluß mehr das Bestreben zum Ausdruck, dasGesichtderKonferenz wenigstens nach Möglichkeit zu wahren. Hat schon die bisherige Zusammenkunft unter dem Mangel einer sorgfältigen diplomatischen Vorbereitung gelitten, wie der italienische Ministerpräsident kürzlich zu Recht feststellte, so würde eine Wiedereinberufung, die spätestens am 1. September erfolgen sollte, nur wenige Wochen zur Vorverhandlung lassen, die nach dem bisherigen Versacken doppelt erforderlich wären. Sind es also gewichtige Gründe, die es unmöglich erscheinen lassen, der Konferenz eine günstige Prognose zu stellen, so zeigt auch eine rückschauende Detra reits konnten 2 Millionen deutscher Volksgenosse! wieder in den Arbeitsprozeß eingeschaltet werden Die Durchführung großer Arbeitsbeschas- fungsprojette ist für die nächste Zukunft geplant. Die Hoffnung auf siegreiche Durchsührun! Des Kampfes zur Ueberwindung der Arbeitslosig feit, dieser Geißel der Menschheit, ist also begründe! Aber die erfolgreichen Anfänge dürfen nicht über di „ Schwierigkeiten dessen hmwegtäuschen, was noch z< Michelstadt, Kreis Erbacd"i. O., übertragen. Dem | leisten ist. Erst wenn die Millionen Arbeitsloser Rektor Christian Lerch zu Michelstadt, Kreis die heute noch ohne Beschäftigung sind, ebenfaü Erbach L O., wurde mit sofortiger Wirkung di^ 1 Arbeit und Erwerb gesunden haben, ist das groß eilt. Die Imker werden am Samstag den ganzen i ilnglüd waren, wie ieiner Qo iZ ™ E lerfaal des Kurhauses, zu dem jedermann Z> 90 umi uj 3n den beiden Kinos laufen während jiitritt inb eingerichtet. Die Industrie wird sehr stark )ertreteix sein. Lebende Dienen und eine sehr werden, die dem Schul- Turnhallen, großen Teil in den Kcl- er ta g e s" begonnen. Die Ausstellung hat ein über oCIe Erwartung großes Ausmaß angenommen; t3 dürfte die größte Ausstellung Aad-Nauheim je erlebt hat. Auf lelänbe eingerichtet, füllt sie beide )ie Dorhallen, die Höfe und einen ter Echulsale; die Mctfchänke fand $iag über beraten; abends ist ein groß auf gelogener Fest- und Heimatabend im großen Düh- lenwirtschaftliche Ausstellung in Bad- «i a u h e i m in Anwesenheit der Behörden eröffnet mb damit Ifie große Tagung des „D e u t sch e n I m- ^ gesunkenen Darkasse, An- 1 - - )c. Die übrigen zehn 2n- Zreiheitsftrasen verschiedene! Schaffung eingeleitet. Durch Erwerb eines Loses Dcrmag jeder Volksgenosse zur Arbeitsbeschaffung deizutragen, und gleichzeitig gewinnt er die Aus- licht auf einen Lotteriegewinn. Die Preise der Los« — das Einzellas kostet 1 Mark, das Doppellos ^nsser l Mark — ermöglicht jedem die Beteiligung. Die rrMs Rudolf 5)Uf . Sparkassen haben°sür diesen Weg, Ärbeiwrnoglich. le &i(fidv,n^Otnd- dej eiten zu schaffen, ihre Mitarbeit zur Verfügung Moden WÄ Leickp I^Deter W >t|*lnn6. 6et Ä Ärrk wirklich aeschafst. Aaß es geschafft wird, J S6®- laran muß jeder mitroirten. Diese Mitarbeit “eiblingen iit ein Gebot echter Volksgemeinschaft. 98 Aloig Sa en 6ie Iie8t aber auch im Interesse eines jeden ein- lc ^®ton iiclnen, wenn er auch oielleicht noch Arbeit hat, s unter ein ’ toäh. &cnn indirekt trifft die Arbeitslosigkeit von Mil- m i8[;h , |^Qpn.| lionen Volksgenossen jedermann. tot. Ein Jlpn hat Die Reichsleitung der NSDAP, eine nb bes fcSret junq»; Lo-tterie für Zwecke der Arbeitsbe- -eiche'd^^ ^er Äuch bei Der Bezirksfparkasfe Gießen Sin inb an den Schaltern Lose zu haben. Niemand ch°Sp^ ^Mck er. -Leibe unbeteiligt! deutscher Zmkertag in Bad-Nauheim. ,te bottTöV?'*1 $Tau' Bienenwirlschaftliche Ausstellung. hängend die'-v 2Im Freitag, 28. Juli, 17 Uhr, wird die Die- ■ ■"....... ■■■ hiV?*' bekomm» ehfx?r'e?cM Loiephin» b>ch'dsbries Napoleons qi u 1 fe - den er von EI« ? ?er S 3iel nie er- ipiflaöf r,mie porge^rieben, apolitische Hochschule und deutsche Hochschule. liriversität arbeiten, müßten auch für das Vater» Inb arbeiten. In der Gegenwart stehe Die politische fotf)fd)ule besonders im Vordergrund des Inter- ‘ 2ie Philosophische Fachschaft veranstaltete in Geile zu Michelstadt, Kreis Sr feinsamkeit mit Dem Amt für politische Schulung or der Universität am Montagabend in der Neuen . ... «lliLla einen Vortragsabend. Prof. Dr. Rothacker- jOpnOUngvOltlOn k»im sprach über das Thema „Politische Hochschule fiiafatt uii deutsche Hochschule". Den Ausführungen des Ae.dners sei folgendes entnommen: Die politische Hochschule müsse uns interessieren. ls gelte jene privaten, allzu stillen Studierenden tifjurütteln, die nur um des Studiums willen die Unioerptät besuchen. Die Wissenschaft stehe hoch, ja, toer das Vaterland stehe hoher. Alle, die an der ii k'i-HIl Ult X'Ä* " i i cy,.h,ma und Lichen gefordert werden. Ein politischer 6tu- JnstaMiey geschi^'^^t würde andererseits aber nichts bedeuten, mit Iß e 11 osnn er sein Vaterland nicht kennte. Wer je- ft l e t i 1 ‘ Jie nUs sein Vaterland verteidigen wolle, müsse cs 1eiötbett ®yD_xftert Ärd^ einen in der Vielheit seiner Erscheinungs- Mchlich atf.nre ^u8D) 1 fnmen. Das deutsche Volk habe aber die Volks- > eine »u cr^ Erdung, als Voraussetzung für den Staat, zu ii t b 8 i18 m Q „nwirtM1' :itrem großen Teil noch zu vollbringen. Dazu ^andsetzungen u flfi ijrc niffe aber die Hochschule Helfer fein. Man sind, ko" lÄffe sich ferner Darüber klar fein, daß geistige 2tdflt'5aidfale eines Volkes immer von den politischen .»iligung oe ^Schicksalen abhängig seien. 3m idealen Volks- 216 h e n 0 iKr kT:lt ^ürfe cs keine Trennung von Geist und «reiten. bc* «hm beDtI ithot geben. Die gegenwärtigen Erscheinungen ^„..fftringt ^"m-rdcn 11 n Deutschland seien Symptome für eine neue 'S belvM.'^ensform. :1t- * un{) 1 Im Mitwirkender an dieser neuen Lebensform )0 tzinzelinov" (,fcibt f ein zu können, müsse der Student Deutschland Ä't «ff S ’ * nur aus einem überblidgebenöen Kolleg i,iimengefo6t S.ffitttfl. eirncn; er muffe fic^ fein CEBiffen in lebendiger ;farni^en9 , .f/ßgffUO»’ Anschauung erringen und die Erkenntnisse ir 1,»bat benutzten sich wie Dlihe für die Umformung des ir * «rbe^SÄBi«! uitunftigen deutschen Menschen auswirken. Man ^en b>kj» die„MN. f il-sse Daß Glüd, einem großen Volke anzuge- f Jafjung c :cn, freudig in sich aufnchmen. Die Zukunft Udeitsvei ^cher, ioer>k:c de mit der energischen Forderung vor dem DliWonen.6 ein9e'.?ihel4l!-cnt'^,en Menschen, Helfer zu sein aus dem rbei,9Pr0^r” 21 r b611 ou(unfl f$*:ffcn heraus für den Staat. (Lebh. Beifall.) 10.^ofür die nÄu« Heber die Vereinsberichterstattung. ..tn auf, f'Sl der WSA. Folgende Mahnung bringt das Juli- bcr -4°Ui,ch-n Sängertoarte": hpr , biirf611 nln4 : -.Dir bitten in Zukunft die Berichte über Q3er- Ln AnfaNS^ cheN, $rbcli5tl,(nf:altungen wie Feste, OS^tungßfingen usw. £ ? ed^vözlichst fachlich abzufaffen. Es entspricht deut- rb 9C,U er Regierung am Dirnsii, wie im Reiche lmchgeschl wie wir Horen, reibuni- B eine grötzere Anzah l» »asilrasiwagen und JKolt. iiismähigem Zustande bt|v iien nicht die Dorgc|d)ricbenG ckliekiich eine Reihe ovn Po , Ä fSjjjSSÄ —- -5JÄ urde die ge|am < W l ruffe mehr Raum gewinnen als bisher. Die Be- t'tgung, Die jetzt an Die Macht gelangt sei, habe Den liroe . mm und ganz selbstverständlichen Wunsch, Die nS neritä kt durch SS,«!' lu-gend, Die später Die Führer stellen solle, zum SiitUen und einige h chvollen zu erziehen. Der iDeale Student müsse 9S? «nr!n burdi Itarle w' , m hellsichtiger, lebensvoller Mensch sein. Er muffe ’S ^!rei»ion^ (eßte Purk |ie Universität zu nützen verstehen. Es gelte dabei, ' sieben M M lew herrschenden Deutschen zu bilden. Nur wenn '. mu’DOraeiqr ' tinn sich politisiere, könne man sich bechaupten. Nur re^nn die Politik neben der Kultur stehe, könne ht deutsche Volk wieder an die Spitze gelangen. , Wissenschaft, in deren Dienst die Unioersi- '0 A Filets............Pfund 45 u.GO 4 Frische Fett-Bücklinge.. . Pfund 35 4 ff. neu.Sauerkraut Pfd.254,5Pf.95 4 Reue Salz- und Essig-Gurken Neue MatjeS-Heringe St. 12 u. 15 4 Biidinger Äpfelwein Liter 38 A Junges, tüchLMädclien fortbildungsschulfr^ sucht s.l.S.ob.15.8. Stellg.i.gut.Hause. Schr. Ang. u. 04455 a. d. Gießener Anz. ""Verkäufe | Erstkl., 7 Mon. alt. SimmentaLBinö und 6 Stück geschn. Mrleriel zu verkaufen. 04461 Lich,Schlotzstraße7. ?!?' “>?•$■ WWet neue Hol!. Hering« -/oo und geg. bar empfiehlt 4778t Öot?mSl“?il A.KocöNaciifoia u. 04445 a.d.G.Anz. mänsbnrg 15.Tel.361i 2gr.mtmöbL3imm. zu mieten gesucht. Sckr. Ang. in. Preis u.04449 a.d.G.Anz. 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Auch bei den oberhessischen Landwirten verdient es Beachtung, zumal sie in den Kreisen Alsfeld und Lauterbach häufig ihren Besitz nach Anerbensitte einem einzigen ihrer Sahne oermck )en und die Einsührung eines ähnlichen Gesetzes in Hessen nicht ausbleiben wird. 2m Rahmen dieses Aufsatzes kann natürlich nur au£ das Wesentlichste einaegangen werden. Der Sinn des Gesetzes ist: Der in das Erbhof- register beim Anerbengericht des Amtsgerichtes eingetragene Erbhos eines Bauern geht ungeteilt und möglichst unbelastet auf den Anerben über. Die Eintragung eines landwirtschaftlichen Besitzes in das Erbhosregister geschieht in dem größten Teil des Landes Preußen, in dem Anerbensitte vorherrscht, wie in dem Reaierungsbezirk Kassel und dem Kreise Biedenkopf, von Amts wegen. Durch die Gemeindevorsteher werden die Listen über die Erbhöfe ausgestellt und durch das Landratsamt dem Anerbengericht weiteraereicht. Nach Aushang an der Gerichtstafel und Offenlegung in der Gemeinde werden diese Höfe in die Höferolle eingetragen, wenn nicht fristgerecht Einspruch erhoben wird. Die Eintragung kann in 6 Monaten erfolgt sein. 2n dem anderen Teil des Landes, zu dem besonders der Reaierungsbezirk Wiesbaden, die Kreise Wetzlar, Gelnhausen, Hanau gehören, geschieht die Eintragung auf Antrag des Eigentümers eines zur Eintragung geeigneten Hofes. Eine Löschung kann nur dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für einen Erbhof nicht mehr verliegen, oder der Antrag des Eigentümers wieder zurückgezogen wird. Grundsatz bei der Eintragung ist, daß der Hof einer Einzelperson gehört, er muß deshalb unter Umständen aus dem ÖHamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft oder dem Miteigentum mehrerer Personen ausgeschieden werden. Der Eigentümer des Erbhofes erhält die Bezeichnung Bauer. Er kann auch weiblichen Ge- chlechtos sein, was allerdings im Gesetz nicht befon- >ers hervorgehoben ist. Der Erbhofbauer muh beut- cher Staatsbürger und deutschen oder stammes- gleichen Blutes fein. Vorfahren jüdischer ober farbiger Herkunft im Mannesstamm überhaupt unb unter ben anberen Vorfahren bis zu ben Großeltern schließen bie Eintragung aus. Heirat mit einer derartigen Person schließt die Nachkommen dieser Ehe von dem Anerbenrecht dauernd aus. Der Erbhof muß mindestens die Größe einer eigenen Ackernahrung haben und demgemäß zur Ernährung und Erhaltung einer bäuerlichen Familie ausreichen. Er darf dann auch wieder nicht jo groß fein, daß feine Bewirtschaftung nicht mehr von einer Hofftelle aus möglich ist. Der Grohbesitz mit mehreren Betrieben und Vorwerken ist damit vom (Erb- hosrecht ausgeschlossen. Da die Auflösung der Fideikommisse in ben nächsten Fahren burchgesührt sein wirb, können biese nur durch bie Uebergabe ber einzelnen Betriebe an Familienmitglieber bie Grund- lagen für bie Eintragung schassen. Jur Eintragung kleinerer Betriebe, bie nur auf Antrag bes Eigentümers erfolgt, bebarf es ber Zustimmung ber Lanb- wirtschaftskammer. Zum Erbhof gehören bie Grund- ttücke (Felber, Walb, Weinberge, Gärten), bas Vieh, Maschinen, Geräte, Haushaltungseinrichtungen, Wirtschaftsvorräte unb Urfunben. Sinb Grunbstücke verpachtet, ober steht ihre Nutznießung Darüber- gebenb einem Dritten zu, so schließt dies die Zugehörigkeit zu einem Erbhof nicht aus. Ein Bauer kann nur einen Erbhof haben. Seine Veräußerung (durch Verkauf, Vertrag, Schenkung), ober bie Veräußerung einzelner Grunbstücke bebarf ber Genehmigung bes Anerbengerichtes, wenn nicht ein wichtiges Landes- ober Reichsinter- effe vorliegt. Sie soll erteilt werben, wenn ber Erb- Hof entschülbet, anbere Grunbstücke bafür erworben, neue ober mehrere Erbhöfe gebilbet werben sollen, ober ber Erwerber zu ben Anerbenberechtiaten gehört. Anbernfalls können bie Miterben bes Bauern, ja bei dem Erbanfall zurückstehen mußten, Rechte an ben Besitz geltenb machen, besonders wenn bie veräußerten Grunbstücke mehr als ein Fünftel bes Hvfwerles ausmachen. Auch steht ben Miterben das gesetzliche Vorkaufsrecht bei der Veräußerung des gesamten Erbhofes zu. Eine Belastung des Erbhofes im Falle der Veräußerung an einen Anerben- beredjtigten ober auch beim Erwerb kraft Anerben- rechts barf nicht über seine wirtschaftlichen Kräfte gehen. Eine gelbliche ober anberroeitige Abfindung ber weichenben Erben ist damit so gut wie ausge- sckilossen. Umgekehrt sollen auch erworbene Grundstücke zum Erbhof zugeschrieben werden-, wenn sie offensichtlich mit dem Erbhof eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist diese Vorschrift bindend. Der Erbhofbauer kann den Anerben, der den Erbhof erben soll, durch Testament ober durch öffentliche Erklärung, beglaubigt vom Richter, Notar ober Gemeinbevorsteher, aus ber Zahl ber zu Anerben berufenen bestimmen. Statt besten kann er auch seinem Vater ober dem Ehegatten bie Auswahl bes Anerben übertragen, solange der Anerbe noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Dieser Auswahl muß das Anerbengericht seine Zustimmung geben. Der Erblasser kann auch die Verwaltung und Nutznießung dem Vater oder der Mutter des Anerben bis zu dessen 25. Lebensjahr ausbedingen. Diese haben die Pflicht, den Anerben und die Miterben bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Hof gegen entsprechende Arbeitshilfe angemessenen Unterhalt zu gewähren, lieber sein restliches Vermögen kann ber Dauer anberroeitige Verfügungen treffen-, ber Anerbe hat baran nur soweit Anspruch, als sein zlnteu ben lastenfreien Ertragsroert bes Erbhofes überschreitet. Schließlich kann der Bauer, aber nur durch öffentliches Testament ober burch Erbvertrag, bas Erbhofrecht ausschließen ober einschränkend ein Pn- oatteftament genügt dazu also nicht. Ist keine Verfügung auf den Todesfall vorhanden, so kann der Anerbe das Eigentum des Erbhofes erwerben. Die Reihenfolge der Berechtigten ist durch die Anerbenordnung gegeben. Es folgen 1. die Söhne des Erblassers: an SteUe eines verstorbenen Sohnes treten dessen «ohne und Söhnessöhne: 2. der Vater des Erblassers; 3. die Brüder des Erblasters und ihre männlichen Nachkommen, wenn auf seinen Antrag das Bruberrecht in bie Erbhöferrolle eingetragen ist; 4. die weiblichen Abkömmlinge des Erblassers, sowie deren Nachkonmien; 5. die Mutter des Erblasters; 6. die Geschwister des Erblassers und ihre Nachkommen; 7. die Großeltern, sowie. entferntere Voreltern des Erblassers unb ihre'Nachkommen; 8. ber Ehegatte. Das männliche Geschlecht unb bie Erstgeburt gehen vor; es kann aber auch in bie Erbhöserolle das Vor- a.ngehen bes Jüngeren eingetragen werben. Eheliche Stinber stehen vor ben ehelich erklärten Slinbern. An Kindesstatt Angenommene sinb nicht zur Anerbfolge berufen. Bei Eltern unb Großeltern unb ihren Abkömmlingen spricht auch bie Herkunft des Erbhofes mit. Hat ber Anerbe schon einen Erbhof, so kann er erst ben zweiten annehmen, wenn er ben ersten abgetreten hat; an seine Stelle rücken sonst seine Abkömmlinge. Für ben Anerben gelten bezüglich ber Abstammung ujro. bie gleichen ©runb» sätze wie für ben Bauern. Der überlebenbe Ehegatte ist erst an letzter Stelle anerbberechtigt. Seih eigenes Vermögen bleibt ihm ungeschmälert. Er erbt sonst nur von bem freien Vermögen ben gesetzlichen ober testamentarischen Anteil. Verzichtet er aber auf alle Ansprüche an bem Nachlaß, so kann er lebenslänglichen Unterhalt verlangen, wenn er kein eigenes ausreichenbes Vermögen besitzt. Wieberverheiratung schließt bie Unter- Haltspflicht bes Anerben aus. Die weichenben Miterben haben nur Anspruch an bem freien Vermögen, soweit es nicht zur (Ent- schulbung bes Erbhofes herangezogen wird unb zur Deckung von Nachlaßverbinblichkeiten bient. Sie erben allerbings auch keine Schulden. Bis zur Volljährigkeit werden sie gegen angemessene Arbeitshilfe auf bem Hof angemessen unterhalten und erlogen. Sie bekommen, wenn ber Erbhof dazu in der Lage ist, eine Berufsausbildung und eine Berufsausstattung, besonders um sich möglicherweise eine Siedlerstelle zu erwerben. Auch können sie später, wenn sie unverschuldet in Not geraten, wieder auf bem Hof gegen Leistung angemessener Arbeitshilfe Zuflucht suchen. Einen Anspruch auf den Pflichtteil können die weichenden Miterben gegenüber dem Anerben nicht mehr geltend machen. Der Anerbenrichter entscheidet bei Streitigkeiten über den Nachlaß unter Billigung ber Verhältnisse ber Beteiligten so, daß ber Erbhof bei Kräften bleibt. Gelten vorstehende Ausführungen vorwiegend für die eingetragenen Erbhöfe, so kann bei nichteingetragenen Höfen, was ja vorläufig noch die Mehrzahl der Betriebe bleiben wird, jeder Miterbe ben Antrag stellen, baß ber Hof ihm nach den Regeln bes Anerbenrechts ungeteilt zugewiesen wirb; erheben die anderen Miterben Einspruch, ober stellen sie bie gleichen Ansprüche, so entscheibet bas Anerbengericht nach ber Tüchtigkeit unb ber Anerben- orbnung; benn bie Zuweisung soll bann nur an einen Anerbenberechtigten erfolgen, ber die Gewähr bafür bietet, baß ber Hof ordnungsgemäß bewirtschaftet unb ungeteilt erhalten wirb. Eine solche Zuweisung ist burch bas Anerbengericht bevorzugt zu erlebigen. Der Hof wirb bann von Amts wegen in bas Erbhofregister eingetragen. Der übrige Teil bes Gesetzes hat vorwiegenb für ben Juristen (Anerbenrichter) Bedeutung. Das or- bentlidje Gericht wirb burch bas Anerbengericht unb das Erbhofgericht ersetzt. In bieten beiben Instanzen sitzen jedesmal zwei (Erbhofbauern, bie von ber landroirtschaiilichen Berufsvertretung voraeschlagen werden. Ißnierhin enthalt das Gesetz bie Porschrif- ten über bie Einrichtung ber Erbhöserolle, bie Wahrung unb (Eintragungen im Grunbbuche, die Ausschaltung älterer Gesetze unb bas Inkrafttreten bie- ses Gesetzes. Seine Ausführung erfolgt im Benehmen mit bem preußischen Minister für fianbroirt- schäft, Domänen unb Forsten burch ben Justizminister. Es bient dazu, die Bauernhöfe vor lieber- schulbung und schädlicher Zersplitterung im Erbgang zu schützen, um sie dauernd als Erbe der Familie in ber Hand freier Bauern zu erhalten. Zugleich will das Gesetz auf eine gesunde Verteilung der landwirtschaftlichen Betriebsgrößen hinwirken. (Eine große Zahl lebensfähiger kleiner unb mittlerer Bauernhöfe, möglichst gleichmäßig über bas ganze Lanb verteilt, ist für bie Gesunderhaltung von Volk und Staat notwendig Das Anerbenrecht bricht mit ber liberalistischcn unb kapitalistischen Austastung des landroirtschast- lichen Besitzes unb seiner Erbteilung. In vielen Gauen hat aber ber Bauer mit gesunbcm Sinn für seines Volkes Lebensgrundlage ben Bauernhof schon durch viele Generationen ungeteilt einem Kinde vermacht. Nun wird auch burch bas Gesetz bas un- beutsche Recht ber Zersplitterung burch bie Real- teilunq ausgeschaltet, unb an seine Stelle tritt bas bäuerliche Erbhofrecht. Damit wird ber Bauernhof roieber allgemein bas unveräußerliche Erbe bes angestammten Bauerngeschlechtes. Nur so wirb bie Sicherheit ber nationalen Erhebung burch gesetzliche Festlegung der in deutscher Sitte bewahrten unauflöslichen Verbundenheit von Blut und Boden gewährleistet. GegenVarisausgaben der Vauwirtschafi. Von Architekt H. Völker, Gießen. Die größte Schicksalsfrage unserer Zeit ist die Wiederbelebung der Wirtschaft. Sn ihr hat die Dauwirtschaft im letzten Jahrhundert eine führende Schlüsselstellung eingenommen. Die 93au- wirtschaft beschäftigt nicht nur in Stadt und Land eine große Arbeitermasse, sondern fast das gesamte selbständige Handwerk, und sie greift in die meisten Industriezweige hinein. Unsere heutige Wirtschaftsstruktur kann ohne Beschäftigung der Dauwirtschaft gar nicht wieder in Gang gesetzt werden. Bauaufgaben sind reichlich vorhanden, auch solche, die wir wieder finanzieren können. Der aus den vergangenen Jahrzehnten vorhandene große Wohnungsbestand muß erhalten und den heutigen Verhältnissen angepaßt werden. Die Städte, deren Bevölkerungszahl nicht mehr wachsen, sondern eher zurückgehen wird, müssen in ihrer viel zu großen Wohndichte aufgelockert, neue Wohngebiete für billige, sonnig gelegene Eigenheime müssen erschlossen und bebaut werden. Diese Aufgaben können wir auch heute wieder finanzieren, denn wir können, einfache, aber solide Eigenheime schon von etwa 7000 Mark an bauen (ländliche Häuser noch erheblich billiger), und die heutige Lage des Baumarktes ist derart, daß man wieder ohne das geringste Bedenken Gelder in Neubauten anlegen kann. Heute haben wir keine künstliche, durch übermäßige Kreditaufnahme herbeigeführte Konjunktur und keine Scheinblüte, wie in den Sahren 1925 bis 1929 mit ihren dadurch übersteigerten Preisen. Heute kann jeder, der über etwas Geld verfügt, es getrost in einem eigenen Hausbau anlegen, weil er keine Entwertung des Objektes zu befürchten hat. Wer Anlage für sein Geld sucht, kann keine bessere Anlagemöglichkeit finden als eine erststellige Hypothek für solche Eigenheim- Neubauten. Der Besitzer eines Eigenheims erstrebt die Erhaltung und Verbesserung seines De- sthtums mit allen Mitteln, ganz anders als es beim Miethaus der Fall ist. Der Besitzer eines Eigenheims bewahrt sich sein Eigenheim auch in wirtschaftlich schwerer Zeit. Die nachstelligen Hypotheken auf solche Eigenheime sind immer mit entsprechenden Tilgungen auszustatten, so daß das Haus immer weniger belastet und die erste Hypothek immer sicherer wird. Nach Möglichkeit ist | auch sie mit Tilgungsquoten zur vollen Haus- I entschuldung zu versehen. Der richtig durchgeführte Bauspargedanke mit wirtschaftlich gesunden Bausparkassen erstrebt dieselben Wege und Ziele. Wir sind als Volk eine Schicksalsgemeinschaft. Unser.- Wirtschaft kann nicht gesunden, wenn wir auf Anstöße von außen oder darauf warten, daß einzelne Wirtschaftsteile sich beleben und andere zunächst abwarten. Wenn nicht jeder mitwirkt, kann das Werk nicht gelingen. Jeder entscheidet mit über unser nächstes Schicksal, ileberall, wo Geld in Privatbesih ist, muß es in den Wirtschaftsprozeß zur Schaf - f u n g produktiver Werte hineingeleitet, und dieser Gedanke jedem Deutschen eingehämmert werden. Auch in Gießen sind schon beachtliche Ansätze zur Belebung der Dauwirtschaft durch Eigenheime gemacht worden. Auf dem Gebiet zwischen Licher Straße und Altem Steinbacher Weg sind die mannigfachsten Eigenheimbauten entstanden oder in Ausführung oder in Vorbereitung. Einzelbauten wurden auch in andern Außenbezirken teils errichtet, teils begonnen, besonders am Nahrungsberg. Die Finanzierungswege sind die verschiedensten. Der gesundeste Weg ist der, daß wenigstens etwa 40 bis 50 °o der Baukosten in Eigenkapital vorhanden sind. Die ersten Hypotheken, ebenfalls zu 30 bis 40 °/o des Objektwertes, mußten bisher noch mit sehr großen Mühen und oft auf schwierigen Umtocgen beschafft werden. Aber auch da sind neue Möglichkeiten angebahnt. Dor allem sollte der private Geldmarkt sich der Hergabe solcher kleinen Hypotheken von etwa 3000 Mark auf ein Eigenheim unbedingt wieder zuwenden. Für die Restfinanzierung stehen teils Reichsbaudarlehen, teils Mittel, die an Stelle unproduktiver bisheriger Verwendung hier in den Produktionsprozeß eingeschaltet sind, zur Verfügung. So ist es in der Tat möglich, sich mit einigen! tausend Mark Cigenkapital ein Eigenheim zu erbauen. in dem sich die monatlich aufzubringende Belastung (ohne Zinsen des eigenen Geldes, jedoch einschließlich erheblicher Tilgung) zwischen 35 und 50 Mark bewegt. Das Volksverraigeseh. Das Gesetz gegen den Verrat der Deutschen Volkswirtschaft hat zwei Gruppen von Werten als anzeigepflichtig erklärt: 1. vermögensteuerpflichtige Vermögenstücke, 2. anbietungspflichtige Devisen. _ Vermögensteuerpflichtige Dermögenstücke smd dann anzeigepflichtig, wenn sie im Sinne des Volksverratgesehes sich im Ausland befanden. (Vergl. Artikel „Gegen Kapital- und Steuerflucht" im „Gießener Anzeiger" Nr. 154 vom 5. Suli 1933.) Dagegen besteht für andre- tungspftichtige Devisen die Anzergepflrcht ohne Rücksicht darauf, ob die Devisen sich im Inland, oder im Ausland befanden. Die bis zum 31. August 1933 zu erfüllende Anzeigepflicht umfaßt sowohl Dermögenstücke, die bisher - einer bestehenden Rechtspflicht zuwider dem Finanzamt nicht angegeben worden sind, als auch Dermogen- stücke, die bisher dem Finanzamt nicht angegeben worden sind, weil eine Anzeigepfftcht nicht bestand. Anzuzeigen sind auch Vermögenstucke, die nach dem letzten Dermögensteuerstichtage aus Mitteln erworben worden sind, die in der letzten Vermögenserklärung als im Inland befindliche oder als im Ausland befindliche Vermögenstücke angegeben wurden. Auch Vermögenstücke, die zwar vor dem 1. Juni 1933 dem Finanzamt als steuerpflichtiges Vermögen, aber nicht so genau, wie dies das Dolksverratgesetz und die Durchführungsbestimmungen vorschreiben, angegeben worden waren, fallen unter die Anzeigepflicht. Hat z. D. ein Steuerpflichtiger Aktien mehrerer ausländischer Gesellschaften und Hal er diese Aktien deitt Finanzamt bisher nur mit ihrem Gesamtwerte angegeben, so muß er seiner -Anzeigepflicht genügen. Die Vermögenstücke und Devisen sind nämlich in der Anzeige mit den üblichen Unterscheidungsmerkmalen zu bezeichnen. Bei Wertpapieren sind anzugeben die Gattung und, wenn es sich um festverzinsliche Wertpapiere handelt, der Zinsfuß und die Ausgabe (Emission); Wertangaben müssen in der Anzeige soweit gemacht werden, als es zur ordnungsmäßigen Kennzeichnung der Dermögenstücke und Devisen erforderlich ist. Dei Wertpapieren, soweit sie als Devisen anzeigepflichtig sind, muß der Nennwert angegeben werden. Auch Vermögenstücke, die zwar vor dem 1. Juni 1933 dem Finanzamt als steuerpflichtiges Vermögen angegeben worden waren, die aber nach dem Zeitpunkt, für den sie dem Finanzamt angegeben wurden, durch Vergrößerung, Vermehrung, Verbesserung oder Veredelung eine wesentliche Werterhöhung erfahren haben, sind anzuzeigen. Eine Hypothekenforderung muß angezeigt werden, wenn die Hypothek gesichert ist durch Grundbesitz, der im Ausland belegen ist, oder durch grundstücksgleiche Rechte, die an solchem Grundbesitz bestehen, oder wenn der persönliche Schuldner der Hypothekenforderung am 1. Juni 1933 im Inland weder einen Wohnsitz, noch seinen Sih, noch den Ort der Leitung hatte. Die Anzeige muh das belastete Grundstück und den persönlichen Schuldner, sowie den Nennbetrag der Hypothekenforderung enthalten. Anzeigepflichtig sind (sofern sonst die Voraussetzungen des Volksverratgesehes vorliegen) Dermögenstücke und Devisen auch dann, wenn für Steuern, die auf diese Werte entfallen, und für Steuerzuwiderhandlungen, die hinsichtlich dieser Werte begangen worden sind, Steueramnestie durch Erwerb steuerfreier Reichsbahn-Anleihe 1931 erlangt worden ist. Gegen einen ausländischen Versicherer gerichtete, noch nicht fällige Ansprüche aus einer Lebensversicherung sind anzeigepflichtig, sofern sie einen Wert von über 5000 Mk. hatten. Für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 5000 Mk. überschritten ist, gelten die Bestimmungen des Reichsbewertungsgesehes. Danach sind Ansprüche aus Versicherungen, die für sich ein die Wertgrenze von 5000 Mk. nicht übersteigen, dann ver- mögensteuerpflichsig, wenn einem Versicherten mehrere Ansprüche aus Versicherungen zu- stehen und die Gesamtheit der Ansprüche einen Wert von mehr als 5000 Mk. hat. Wenn also jemand gegen einen ausländischen Versicherer noch nicht fällige Ansprüche im Werte von 3000 Mark und gegen einen inländischen Versicherer noch nicht fällige Ansprüche im Werte von 2500 Mark hat, so sind die gegen den ausländischen Versicherer gerichteten Ansprüche anzeigepflichtig. Die Anzeigepslicht von im Ausland befindlichen (im Sinne des Volksverratgesehes) Vermögenstucken besteht nur dann, wenn am 1. Iuni 1933 die anzeigepflichtigen Vermögenstücke einen Wert von mehr als 1000 Mk. hatten. Als Vermögenstücke gelten solche, die zur Vermögensteuer zu veranlagen wären, wenn nach dem Stande beim Beginn des 1. Juni 1933 eine Veranlagung der Vermögensteuer stattfände. Die Vermögensteuer-Freigrenze bleibt außer Betracht. Handelt es sich um Devisen, so besteht die Anzeigepflicht bereits, wenn die anzeigepflichtigen Devisen einen Wert von mehr als 200 Mk. hatten. Hatte ä. B. ein Anbietungspflichtiger eine anbietungspflichtige, bisher nicht angebotene Forderung in ausländischer Währung im Gegenwerte von 150 Mk., die er im Februar 1933 erworben hat, so besteht zwar Anbietungspflicht (gegenüber der Reichsbanl' nach den allgemeinen devisenrechtlichen Vorschriften, aber feine Anzeigepflicht nach dem Volksverratgesetz. Besitzt diese Person auch noch einen unverbrauchten Restbetrag im Gegenwert von 60 Mk. in ausländischen Noten, die sie im Rahmen der Freigrenze für eine Auslandreise angeschafft hat, so besteht Anzeigepflicht für beide Werte. Die Verpflichtung zur Anzeige seht eine besondere Ausforderung nicht voraus. Die Anzeige ist schriftlich zu erstatten, oder zur Niederschrift bei dem zuständigen Finanzamt, ober bei einer anderen Behörde der ReichsfinanzverwalturiH zu erklären. Die Anzeigefrist kann für einzelne Fälle auf Antrag des Anzeigepflichtigen über den 31. August 1933 hinaus, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. Oktober 1933 verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund für eine solche Verlängerung vorliegt. Fristverlängerung kann nur dann bewilligt werden, wenn der Antrag auf Fristverlängerung vor dem Ablauf des 31. August 1933 eingeht. Verbrechen oder Vergehen gegen das Dolks- verratgesetz sind keine Eteuerzuwiderhandlungen im Sinne der Reichsabgabenordnung, auch keine Devisenzuwiderhandlungen im Sinne des Devisenrechts. Für die Aburteilung der mit Zuchthaus bzw. Gefängnis bedrohten Zuwiderhandlungen find die Sondergerichte, die nach der Verordnung über die Bildung von Sondergerrchten vom 21. März 1933 gebildet sind, zuständig. Das Handwerk, eine Gäule des neuen Staates. Don Karl Zeleny, Vizepräsident des Reichs« ffandes des Deutschen Handwerks. Die Frage der organisch-berufsständischen Wirtschaftsordnung in Deutschland ist in das Stadium der Entscheidung getreten. Das Gesetz über den Neuaufbau der deutschen Handwerksorganisation im Rahmen des berufsständischen Ausbaues des neuen Deutschen Staates und der nationalsozialistischen Erneuerung deutschen Volkstums läßt auch dem Handwerk, dem hiermit ein langgehegter Wunsch nach der berufsständischen Wirtschaftsordnung erfüllt wird, wieder die volle Anerkennung und gerechte Würdigung feiner politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedeutung zuteil werden. Das Handwerk, geboren auS echtem deutschen Handwerkergeist und einer von Geschlecht zu Geschlecht vererbten und vertieften Handwerkskunst, mutz wieder zur Blüte und Größe vergangener Jahrhunderte ruhmreicher deutscher Geschichte und Tradition, zum Standesbewuhtsein und Standesstolz eines vom tiefen Ernst seiner Ausgabe und seiner Mission, vom Pflichtbewußt- fein, vom Wert, von der Ehre und der Achtung der Handarbeit durchdrungenen Standes zurückgeführt werden. Der neue deutsche Handwerkerstand ist im Werden. Der neue Staat hat erkannt, daß auf die Dauer keine Volkswirtschaft ohne gesunden Mittelstand, feine Wirt- schäft ohne einen lebensfähigen Handwerkerstand Aussicht auf Bestand hat. Ist doch das Handwerk. das heute noch in 1V» Millionen Handwerksbetrieben 1 400 000 Meister, Gesellen und Lehrlinge und damit rund 7 Millionen deutscher Volksgenossen ernährt, ein ungemein wichtiges Glied der deutschen Gesamtwirtschaft. Stellt doch der Handwerkerstand, dessen Tradition in den überlieferten Tugenden der Ehrbarkeit, der Sauberkeit der deutschen Gesinnung und Treue wurzelt, ein Kernstück echt deutschen Volkstums dar. Ist doch das Handwerk mit seinen geistigen und seelischen Werten eine Säule des neuen Staates I Die enge Verbundenheit deT deutschen Handwerks mit der Arbeit anderer Berufs- und Wirtschaftskreise, vor allem aber die weiten und tiefen Zusammenhänge des Handwerks mit der Volkskultur, geben auch dem Handwerk eine besondere Verantwortung gegenüber Volk, Staat und Wirtschaft. Die nationalsozialistische deutsche Reichsregierung hat den wirtschaftlichen, wie auch den ethischen Wert des Handwerks erkannt und gewürdigt Ihre Aufmerksamkeit und ihre Bemühungen im Kampfe gegen die Verelendung der deutschen Wirtschaft, gegen das Gespenst der Arbeitslosigkeit, gegen das soziale Elend und die Rot des deutschen Volkes gelten im besonderen Mähe der Pflege und Hebung eines gesunden Mittelstandes, einer gesunden Handwerksorganisation. Es gehört bekanntlich zu den obersten Zielen der nationalsozialistischen Weltanschauung, den mittelständischen Anterbau der deutschen Wirtschaft zu festigen. Dabei wird die Reichsregierung der tatkräftigen Mithilfe, Förderung und Unterstützung seitens des Handwerks selbst, das sich von jeher aus innerer, eigener Kraft, aus dem Willen und der Energie einer schöpferischen Initiative geholfen hat, sicher sein. Reben der glorreichen Tradition hat das Handwerk stets starker Lebensmut, geschickter Anpassungswille und heroischer Opferwille ausgezeichnet, die es Iahre schwersten wirtschaftlichen Riedergongs überstehen liehen. In seinem Ringen um seinen Wiederaufstieg wird das Handwerk, dem das großzügige Arbeitsbeschaffungsprogramm der Regierung nur Grundlage, Voraussetzung für einen erfolgreichen Aufbau, für die handwerkliche. Wledergeburt em wird und sein soll, seine besten seelischen, gerstr gen und ethischen Kräfte einsehen und von sich aus dazu beitragen, die Verwirklichung und Erreichung des Aufstieges und der Standesw.eder. geburt zu ermöglichen. Raturlich ist eine restlose Rückkehr zu handwerklichen Verhältnissen in unserem Zeitalter der Mechan^ierung und Arbeitsteilung allgemein nicht möglich. Mit allen Mitteln muh danach gestrebt werden die Voraussetzungen der Arbeitsfreude, die seelischen Beziehungen des Handwerks zu seiner Arbeit wieder neu zu gestalten. Rebcnher muß eine Ruck kehr zur Preisehrlichkeit, Geschäftsmoral und Qualitätswahrheit Selbstverständlichst fetn. Als wichtige Träger des neuen Deutschlands werden die Stände gebildet. Das ganze deutsche Volk muh an seine Verbundenheit erinnert und zum verständnisvollen, sich gegenseitig achtenden Zusammenarbeiten und -Leben aufgerufen werden. Die Gleichartigkeit der Interessen, die Gemeinsamkeit des Bodens handwerklicher Arbeit, muh erkannt und darauf aufgebaut werden, getreu dem inhaltsschweren Motto der nationalsozialistischen Weltanschauung: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz!" . , , Zum Schluß seien nochmals die ausgezeichneten Worte zitiert, die Reichsminister Dr. Goebbels an das Handwerk richtete und die die Zielsetzung jeder Handwerksarbeit klar umreisten: „Die Tradition im deutschen Handwerk, die unS grohe kulturelle Werte gegeben hat, muh sich mit dem revolutionären Elan, der im Rational- sozialismus lebendig ist, verbinden: dann wird auch wieder die Zeit kommen, in der der deutsche gewerbliche Mittelstand — eine der Hauptstützen von Staat und Volk — sichere Existenzgrundlagen erhalten wird." . Rachdem das Handwerk politisch und organisatorisch die Voraussetzungen für eine ungestörte Bcrufsentwicklung vom Staate erhält, muh es seine wirtschaftliche Entfaltung und Gesundung selbst herbeiführen. Hierbei kann und soll das staatliche Arbeitsbeschaffungsprogramm nur em Hilfswerk für die Liebergangszeit fein, bis zu Der pas Handwerk mit seiner neuen Organisation die Wirtschaft für sich erobert hat. Wirtschaft. Frankfurt uneinheitlich. Frankfurt a. M., 26. Iuli. (WT2. Drahtmeldung.) Die Geschäftsstille zu Beginn der heutigen Mittagsbörse war infolge der nur sehr schwachen Publikumsbeteiligung wieder besonders stark ausgeprägt, zumal auch die Kulisse wegen des Mangels jeglicher Anregungen keine Unter- nehmungslust aufbrachte. Der uneinheitliche und eher schwächere Verlauf der gestrigen Reuyorker Börse dürfte hierbei mitgesprochen haben. Da den Realisationen der Spekulation nur unbedeutende Kauforders gegenüberstanden, war die Kursbildung uneinheitlich, allerdings hielten sich die Abweichungen nach beiden Seiten in engen Grenzen. Rach den ersten Rotierungen bröckelten die Kurse aber ziemlich gleichmähig um weitere 0,25 bis 0,5 Prozent ab. Rachdem die Tausch- Operationen von Reichsbank gegen IG.-Farben beendet zu sein scheinen, liehen erstere um 1,25 Prozent nach, aber auch IG.-Farben blieben nur knapp gehalten. Am Montanmarkt war das Geschäft zwar etwas größer, die Kursgestaltung v ar aber ebenfalls uneinheitlich. Schwach lagen Mannesmann mit minus 1,75 Prozent und Rheinstahl mit minus 1 Prozent, während die Werte der Stahlvereinsgruppe behauptet waren. Rheinische Braunkohlen lagen 1 Prozent fester. Am Elektromarkt war neben Rückgängen von je 1 Prozent für Schuckert und Siemens die Schwäche der AEG.-Aktie (minus 1 Prozent) bemerkenswert. Von 0,5 bis 1 Prozent niedriger eröffneten außerdem Deutsche Erdöl, Metallgesellschaft, Zement Heidelberg und Daimler. Dagegen lagen Zellstoff Waldhof 2,25 Prozent fester und Conti- gummi, Aku und AG. für Verkehrswesen konnten sich um 0,25 bis 0,75 Prozent erhöhen. Im Verlaufe herrschte weiterhin Geschäfts- stille bei abbröckelnden Kursen. Schwach blieben AEG. mit erneut minus 1 Prozent, auch IG. verloren 1 Prozent, Harpener 2 Proz. und die übrigen Werte von 0,50 bis 1 Prozent. Am Rentenmarkt eröffneten Deutsche Anleihen und Reichsschuldbuchforderungen etwas niedriger, Reichsbahnvorzugsaktien waren behauptet. 2m Verlaufe gingen Äeubesih weiter zurück, wogegen Altbesih um 0,25 auf 76,65 anzogen. Stahlvereinbonds kamen 1 Prozent niedriger zur Rotiz. Am Pfandbriefmarkt blieben die gestrigen Kurse ziemlich unverändert. Stadtanleihen lagen vereinzelt etwas freundlicher, Staatsrenten kaum verändert. Türken bröckelten weiter ab. Tagesgeld war zu 3 Prozent unverändert. Ministerpräsident Dr. Werner Ehrenbürger Waldmichelbachs. Waldmichelbach, 25. Iuli. (WER.) Zu Tausenden waren am Sonntag Mitglieder des Odenwaldklubs in Waldmichelbach versammelt, wo auf dem Schimmelberg der Rudi-Wünzer- T u r m dem Andenken des Odenwaldpioniers g e- weiht wurde. Der Feier wohnte auch Ministerpräsident Prof. Dr. Werner mit Familie bei, dem die Gemeinde mit einer herzlichen Ansprache des Bürgermeisters Röth die Ehrenbürgerurkunde verlieh. Der Ministerpräsident feiert in feiner Ansprache die beiden anderen Ehrenbürger der Gemeinde, den Heimatdichter Adam K a r i l l o n und Rudi W ü n z e r, den Erd- und Heimatgebundenen, den Vorkämpfer der Volksgemeinschaft. feierliche Eröffnung der Landesführerschule in Königswinter. WSN. K ö n i g s w i n t e r, 24. Juli. Heute vormittag fand hier die feierliche Eröffnung der Landesführerschule des „Sr.»3to- b e r t - L e y - H a u se s" statt. Das Gebäude, bekannt unter dem Namen „Unser Haus", gehörte früher dem Gefamtoerband der Christlichen Gewerkschaften Deutschlands und diesem als Erholungsund Bildungsheim. Zu den Eröffnungsfeierlichkeiten waren erschienen: Dr. Robert Ley, Gauleiter Simon von Koblenz-Aachen-Trier, Gauleiter Grohe von Köln, Landeshauptmann Hake für die Rhein- provinz und für die Gauleitung Hessen-Nassau der Gaubetriebszellenleiter Pg. Becker, in Begleitung seines Gaupropagandaleiters Re k o w s k i. Ferner waren 300 Amtswalter erschienen, darunter fünfzig Amtswalter, die an dem ersten Kursus teilnehmen. Die einleitenden Worte sprach der Leiter der Schule/ Pg. Friedrich vom Gau Köln. Nachdem dann dem Leiter der deutschen Arbeitsfront Dr. Robert Ley die Ehrenbürgerbriefe verschiedener rheinischer Städte überreicht worden waren, führte dieser u. a. aus: Die Schulung der Amtswalter sei für die Partei von außerordentlich großer Bedeutung und er gebe der Hoffnung Ausdruck, daß von dieser Schulung einmal das ganze Volk ergriffen würde. Er bezeichnete die SA.-Männer als die Soldaten und die Amtswalter als die Priester der Partei. Kreisleiter Thiele vom Kreis Biedenkopf und Kreisbetriebszellenleiter Dr. N e 11 h e b e l übernahmen dann die Führung durch die Räume. An den Reichsftatthalter und Gauleiter Sprenger wurde folgendes Telegramm abgesandt: „Am Einweihungstag der Landesführerschule I in 1 Königswinter dem verehrten Gauleiter die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag, gez.: Dr. Robert Ley, Simon, Grohe, Thiele, Beckes Fuchs, Bank, Netthebel und Rekowsky." Seine Arbeitskollegen betrogen. Frankfurt a. M., 24. Juli. (WSN.) Der 44jährige SPD.-Stadtverordnete in Offenbach Philipp Geyer, der in Bürgel wohnhaft war, war als Vertrauensmann und Kassierer des Deutschen Arbeiterverbandes des graphischen Gewerbes, Bezirksleitung Frankfurt a. M., tätig. Als solcher fälschte er jahrelang Mitgliedsbücher der Arbeiter und Arbeiterinnen und steckte Be- träge in seine eigene Tasche. Hierbei ging er folgendermaßen vor: Jedes vollbeschäftigte Mitglied hatte einen Monatsbeitrag von 10,40 Mark zu zahlen, Kurzarbeiter dagegen nur 7,80 Mark. Einem großen Teil der Vollbeschäftigten nahm er wohl die Beträge von 10,40 Mark ab, jedoch trüget sie im Mitgliedsbuch als Kurzarbeiter mit 7,80 Mk. ein. Hatte er dann die Abrechnung mit dem Verband vorgenommen, so radierte er die fälschlich eingesetzten 7,80 Mark aus und setzten den ricytigen Betrag von 10,40 Mark wieder ein. Bei den weiblichen Mitgliedern wurden für die Beschäftigte gelbe Marken geklebt, die 1,40 Mark kosteten, für Ar- beitslose dagegen wurden schwarze Marken geklebt. Geyer hat nun für den größten Teil der beschäftigten weiblichen Mitglieder anstatt gelbe >chwarze Marken geklebt, bei diesen jedoch den Betrag von 1,40 Mark kassiert und für sich behalten. Bis jetzt stcht fest, daß er diese Betrügereien etwa seit dem Jahre 1930 verübt hat. Nur durch die Uebernahme des Gewerkschaftshauses durch die N«BO. wurde der Sache Einhalt geboten und die Betrügerei aufgedeckt. Die Höhe des erschwindelten Geldes steht noch nicht fest, da alle Mitgliedsbücher nicht geprüft werden tonnten, doch haben Stichproben ergeben, daß es sich um sehr urnfangreicheBe t r ü ge r e i e n handelt. Bezeichnend ist, daß Geyer selbst einen Wochenlohn von etwa 45 Mark hatte. Er wurde festgenommen und dem Amtsgericht vorgeführt. Bei seiner Vernehmung gab er die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen zu. Obecheffen er VII. —/— Lich, 25. Juli. Am Samstag konnte Weiß- bindermeifter Friedrich Schäfer in voller körperlicher und geistiger Frische das 79. Lebensjahr vollenden. Im Auftrag des Landeskirchenamtes überreichte Dechant Kahn ein Gedenkblatt und überbrachte die Glück- und Segenswünsche der Kirchengemeinde. Am Abend brachten der Posaunenchor und der Männergesangverein „ C ä - c i l i a ", dem der Jubliar über 50 Jahre angehört, ein Ständchen. — Gestern feierten die Eheleute Adam Dörrn er, Weichensteller i. R. und Frau Marie geb. Textor bei guter Gesundheit goldene Hochzeit. Dem Jubelpaar wurde manche Ehrung zuteil. Bürgermeister Geil überbrachte die Glück- Bad-Nauheim — die Stadt ohne Lärm. WSN. Bad-Nauheirn, 25.Juli. Unter dem Motto „Die Stadt ohne Lärm" findet in den Tagen vom 5. bis einschließlich 13. August in Bad-Nauheim eine lärmfreie Woche statt. Sie hat früheren Veranstaltungen anderer Städte gegenüber die Besonderheit, daß sie nicht von Behörden allein durchgeführt wird, sondern daß der Parteiapparat der hiesigen NSDAP, mit allen Untergliederungen — bei tatkräftiger Unterstützung durch die Behörden, die Presse usw. — seine Autorität und Disziplin für die Durchführung der Veranstaltung in die Waagschale wirft. Während der ganzen Woche wird die Polizei, verstärkt durch SA.-Leute, auf den gesamten Verkehr ein besonderes Augenmerk richten und auf Fahrer, wie Fußgänger erzieherisch einzuwirken suchen. Hand in Hand damit geht der Erlaß einer Polizeiverordnung über den engeren Kurbezirk in Bad-Nauheim, in dem nach näheren Anweisungen alles zu vermeiden ist, was die Ruhe im Kurort stören könnte. Landkreis Gießen. § Daudringen, 25. Juli. Der hiesige Krieger- und Schützenoerein hielt im Gasthaus von Ludwig Weimer eine außerordentliche Generalversammlung ab, die fast von allen Mitgliedern besucht war Als wichtigster Punkt stand die Gleichschaltung des Vereins auf her Tagesordnung. Der eitherige 1. Vorsitzende Wilhelm Walther VII. begrüßte die Kameraden, ebenso den Zellenwart Tierarzt Dr. B u d i n g vom Hofgut Heibertshausen. Letzterer gab in einer Ansprache Aufschluß über die erforderlichen Maßnahmen zur Gleichschaltung des Vereins. Der langjährige Vorsitzende Walther, der sich besondere Verdienste um die Hebung des Vereins während der vergangenen Jahre erworben hat, wurde trotz feines vorgerückten Alters zum 1. Führer bestimmt. Er nahm die Wahl an und dankte für das entgegengebrachte Vertrauen. Von ihm wurden zum Stellvertreter des 1 Führers Heinrich Michel, zum Vereinsrechner Weißbinder- meifterAuguft Weimer, zum Stellvertreter Wilhelm Frey: zum 1. Schriftführer Schneidermeister Johannes Reif, zum Stellvertreter Ludwig K l i n- gelhöfer IV.; zum Vereinsdiener Pflastermeister Karl Frey, zum Stellvertreter Heinrich Kraushaar; zum Zeugwart Metzaermeister Ludwig Weimer bestimnlt. Zum Schießwart des Schützenvereins, der dem Kriegerverein angegliebert ist, wurde Schlosser Ludwig M o h r, zu dessen Stellvertreter Heinrich B i e r a u ernannt. Die Dereinskasse wird für die Folge von Kassenrechner Wilhelm Braun II. und Wilhelm Mohr I. geprüft. Zu Beisitzern wurden Wilhelm Walther VIII., Ludwig Dort I. und Friedrich Bierau bestimmt. Nach Erledigung der Gleichschaltungsangelegenheiten wurden noch verschiedene Ansprachen gehalten, unter denen die des Leiters der hiesigen Zelle der NSDAP. Dr. Budina heroorzuheben ist; sie klang aus in einem breifaajen Sieg-Heil auf den Reichskanzler Adolf Hitler. Das Horst-Wessel-Lied und das Deutschlandlied beschlossen die Versammlung. und Segenswünsche der Stadtverwaltung und der Stadt. Nachmittags fand die kirchliche Feier statt. Nach einer Ansprache und der feierlichen Einsegnung überreichte Dechant Kahn ein Gedenkblatt des Landeskirchenamtes und im Auftrag des Kirchenvorstandes und der evangelischen Gemeinde eine Rudolf-Schäfer-Bilderbibel. v )( Lich, 25. Juli. Dieser Tage veranstaltete die G l a u b e n s b e w e g u n g der Deutschen Christen eine Kundgebung. Nach gemein- [amem Lied und einer einleitenden Ansprache von Pfarrer Draudt sprach der Kreisleiter der Bewegung, Pfarrer Bock- Hungen, über die Grundsätze und Ziele der Bewegung. Sodann ernannte er den Orgelbaumeister Nikolaus zum Ortsgruppenleiter. Das Reformationslied schloß die Kundgebung, an der die hiesige SA. und die NS.-Frauen- schaft geschlossen teilnahmen. k. Hungen, 25. Juli. Der seitherige Polizeidiener Heinrich Haas hatte zum 1. Juli seine Pensionierung beantragt. An seine Stelle wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderates Adolf Würtz bestellt. — Der Kriegerverein Hu na en hatte dieser Tage seine Mitglieder im Gasthaus „zum Löwen" zu einer außerordentlichen Generalversammlung eingeladen. Nach der Begrüßungsansprache des 1. Vorsitzenden Hch. Koch legte der Gesamtvorstand, zwecks Vornahme der Gleichschal- fung, seine Aemter in die Hände des Vereins zurück. Der von der Versammlung zum Versammlungsleiter bestimmte Kamerad Walter Seibert gab die Richtlinien des Kyffhäuser- und des Hafsia- Hundes zwecks Vornahme der Gleichschaltung bekannt und nahm die Wahl des neuen Führers vor. Einstimmige Wiederwahl fand der seitherige Vereinsoorsitzende Hch. Koch. Satzungsgemäß be- stimmte der neue Führer feine Mitarbeiter: Stellvertretender Führer wurde Hch. K i r s ch e n st e i n, Kassenwart Ludwig K a m b e i tz, Schriftwart Adolf Steller, Beisitzer Herm. Schmidt IV und Karl Nickel. Dem Ehrenvorstand gehören an Wilhelm August Hofmann, Ferdinand Kammer, Hch. Weck und Herm. Schäfer. Im weiteren Verlauf der Versammlung verpflichtete noch der in der Versammlung erschienene Ortsgruppenleiter der NSDAP., Bergverwalter K i r ch h ö f e r, den neuen Vorstand. Mit einem „Sieg-Heill" auf den Reichspräsidenten und Reichskanzler und dem Gesang des Deutschland- und des Horst-Wefsel-Liedes fand die Versammlung ihren Abschluß. Kreis Friedberg. Bad-Rauhei m, 25. Iuli. (WER.) Die „Hotina". Verband des Bad-Rauheimer Hotelgewerbes und verwandter Betriebe, hat trotz der großen Rotlage des Gewerbes 1000 Mk. zur Spende für die Förderung der nationalen Arbeit eingezahlt. Kirche und Schule. Landkreis Gießen. 00 Klein-Linden, 25. Juli. Unter den Linden des Schulhofes hielt am Sonntag die Landeskirchliche Gemeinschaft bei starker Beteiligung aus den Nachbarorten, namentlich auch aus Gießxn, ihr diesjähriges I a h r e s f e st ab. Der Po- faunenchor Allendorf a. d. Lahn eröffnete die Feier mit Choroortrag und begleitete auch die gemeinsam gesungenen Choräle. Die Festansprache hatten Pre- diger Meng (Gießen), Prediger Petersen (Lich) und der Ortsgeistliche, Pfarrer B r e m m e r , übernommen. Die Feier wurde von Darbietungen des Gemischten Chors der Gemeinschaft, ferner einer Mädchengruppe mit Zupfinstrumenten und des hiesigen Mädchenchores umrahmt. Nach Schluß des Festes waren die zahlreichen auswärtigen Festteilnehmer Gäste der Klein-Lindener Gemeindeglieder. MAN BEFRAGE - DEN-HAU5ARZT-! HEILEND-VORBEUGEND - LINDERND-ERFRISCHEND MJJLiJLKLJ Fachmgen BERGSCHENKE Donnerstag ab 8 Uhr abends Künstler-Konzert Eintritt freil 4770a Kein Preisaufschlag! Praxis geschlossen bis 2. August Dr. Gerster Nervenarzt, Friedrichstraße 15 C4447 Bekanntmachung. Der Abbruch einer Scheune auf dem städtischen Lagerplatz an der Margareten- hütte soll auf Grund der RVO. öffentlich vergeben werden. 4777D Angebote auf dem bei uns erhältlichen Vordruck sind zu dem Verdingungstermin am Freitag, dem 4. August 1933 vormittags 10 Ahr bei uns, Asterweg 9, Erdgeschoß, abzugeben. Gießen, den 25. Juli 1933. Städtisches Hoch- und Tiefbauamt. G r a o e r t. Bauen heißt Vertrauen! - Fragen Sie Abermann KRAFTOMNIBUSSE für jede Personenzahl, vermietet bill. 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Don rung sind V5 vn. größte Teil (rund' sondern auf den m den, jenseits der ® Arbeitgeber sind | Lothringen die Fv großer Teil der 2 gen beschästigt ist ihren Gunsten aus einsehen, daß es i ganze Saargrbiet, ihre Hände zu bet nigstens im Warnt So richtet sich ge> der Hauptvorstoß d und politischen Pro ses Dorgehen der i rade unter dem 2Bi wertvollen Fettkohl der französischen H Im Warndt selb! anlagen, denn die < Gebietes wurden von dem früher faft bie Saargebietes- gehörte genommen. ist eine den toei ständig nndeinnnte rung an Mi ivih tverkssirmen, der < gesellschast und der Zession zur Ausbc Warndt erteilt ha Mosel-Lergwerksgc Raubbau im Warn Tatsache besteht, das durch Schächte erfol aber noch auf lothri Grenze toirb unter Warndtlvhlen werde den an die Schobers Teil dieser gestohlen sich um einen Liebst hgtenCchchAemea zen unsauberen Mach vielleicht viel ivenige einigen Oabten die A durch ein größeres L mecmr gelenkt vurk. ' r?ÄS°'£ln W fi ßin S a gil bet Gemeind zu leiden. 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