Nr. 250 Zweites Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Merheffen) Mittwoch, ?5. Vttober (955 Aus der provinzialhaupistadt. Abschied vom Zwetschenkuchen. Beinahe fünf Wochen lang haben wir den feinen Kuchen, wie man sagt, „nicht ausgehen lassen". Wir übertrugen die Sache mit dem laufenden Band auch auf unseren Küchenzettel. Aber alles hat einmal sein Ende. Und wenn man beim ersten Stück des saftigen Kuchens meint, man könnte ihn das ganze Jahr essen, so ist da ein kleiner Irrtum zu verzeichnen: denn man wird ihn auch einmal müde. Ja, und diese Müdigkeit stellt sich eben ein, denn die Zwetschen sind „überreif", sie sind schon zu süß, zu weich. Sie schmecken fade. So ein bißchen „krachen" muß es, wenn man in den Zwetschenkuchen beißt, sonst ist er nicht vollwertig. Und recht viel Zucker muß man drauf streuen können. Der letzte braucht keinen Zucker mehr. Die Fruchtsüße genügt schon. Aber gerade damit zeigt er auch sein Ende an. Wir sehnen uns nach etwas anderem. Tränen wollen wir dem letzten Zwetschenkuchen nicht nachweinen, aber so ein bißchen leid tut es uns doch. Denn in diesem Jahre, in dem es so wenig Aepfel gab, freuten wir uns doppelt über den Zwetschenfegen. Wir haben Bäume gesehen, an denen man tatsächlich wochenlang pflücken konnte, und immer wieder füllten sich die Körbe. So reich und dankbar haben die alten Zwetschenbäume noch nie getragen. Und bei jedem Kuchen dachten wir an diese fleißigen Zwetschenbäume. Ob sie auch nächstes Jahr wieder so an uns denken? Und vor fünf Wochen — ich habe genau achtge- aeben — stand der erste Zwetschenkuchen auf dem Tisch. Wie duftete er, als er aus dem Backhaus kam! Wieviel Zucker konnte er noch vertragen! Aber er wurde mit Freude gegessen! Frisch und warm! Und dann geriet er von Woche zu Woche besser! Immer weniger Teig, und immer dicker die Früchte gelegt! So wie wir uns ihn wünschten! Nun liegt das letzte Stück Zwetschenkuchen vor mir. Muß man da nicht einmal einen Augenblick stillhalten und rückwärts schauen? Aber es Hilst alles nichts! Liegen bleiben kann das Stück auch nicht, und die wehmütige Stimmung, die mich beherrscht, reicht doch nicht über den Hunger, den ich habe. Also esse ich auch das letzte Stück auf. Die Zwet- schenkuchel^zeit ist vorbei! Leider! kl. NSDAP. Heute, Mittwoch, 20.30 Uhr, in der Ortsgruppe Gießen-Ost Zellenabende der Zellen 2 und 6 im Schützenhaus. — Die NS. - Frauenschaft Gießen - Ost hält ihre Zellenabende em heutigen Mittwoch wie folgt ab: Zelle 1 um 20.30 Uhr im „Bürgerhof", Plockstraße; Zelle 2 (ßeuning) 20.30 Uhr, „Schützenhaus". Im NS.-Lehrerbund findet die nächste Singstunde der Arbeitsgemeinschaft zur Pflege des Volksliedes (Männerchor) am morgigen Donnerstag, 17 Uhr, im Singsaal des Realgymnasiums statt. Die nächste Orchester - Uebungsstunde wird Mittwoch, 1. November, gehalten. — Die Beiträge für das Haus der deutschen Erziehung in Bayreuth werden auf das Postscheckkonto des NSLB. Kreis Gießen Frankfurt a. M. 64 849 in Höhe von 5 Mk. je Mitglied eingezahlt. — Die Gießener Lehrerschaft wird am Donnerstag zu der um 20.15 Uhr in der Gießener Volkshalle stattfindenden Versammlung, in der der Reichsstatthalter in Baden P g. Wagner spricht, vollzählig erwartet. „Deutsche Bühne." Am Donnerstag, 26. Oktober, lösen die Samstag - Abonnenten der „Deutschen Bühne" die Theaterkarten für die zweite Vorstellung im Monat Oktober an der Theaterkasse während der Kassenstunden von 16 bis 19 Uhr. Außerdem lösen die Donnerstag - Abonnenten am gleichen Tage und während derselben Kassenstunden von 16 bis 19 Uhr ihr Abonnement für die beiden November-Vorstellungen in Höhe von 1,40 bzw. 1,20 Mark ein. Verlegung der er st en November- Vorstellung! Die am 2. November für die Donnerstag-Abonnenten der „Deutschen Bühne" fällige erste November -Vor st ellung muß aus spielplantechnischen Gründen ausnahmsweise üorocrleqt werden auf Montag, 30. Oft ober. Zur Aufführung kommt das Lustspiel „Minna von Barnhelm" von Lessing, das unter Wolfg. K ü h n e s Spielleitung an diesem Abend erstmalig in den Spielplan dieser Spielzeit ausgenommen wird. Ortsgruppe Gießen im Deutschen Lustsportverband. Am Sonntag, 29. Oktober, 11 Uhr, findet auf dem Flughafen Gießen eine Gedenkfeier für den am 28. Oktober 1916 auf dem Felde der Ehre gefallenen Kampfflieger Hauptmann B o e l cf e statt. Die Mitglieder der Motor- und Segelflugsportgruppe treten am Sonntag, 29. Oktober, 10.30 Uhr, auf dem Flughafen an. Die fördernden Mitglieder werden gebeten, an der Feier teilzunehmen. (Dunkler Anzug.) Autobusverbindung ab Ludwigsplatz 10.30 Uhr. Der komm. Führer der Ortsgruppe Gießen im DLV. Graf zu Solms-Laubach. Winterhilfswerk in Gießen. Ls wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Anträge an das Winterhilfswerk nicht in den Wohnungen der O r t s g r u p p e n 1 e i t e r sondern in der Alten Klinik, parterre rechts,ZimmerS p, gestellt werden müssen. Das Aufsuchen der Ortsgruppenleiter wird hiermit ausdrücklich verboten, da es gänzlich zwecklos ist. Der Arbeitgeberverband für Lahn- gau und Oberhessen, Bezirk Gießen, hat der NS.-Volkswohlfahrt den Betrag von 1000 RM. zur Verfügung gestellt. Von der Firma S ch u n k 8- E b e wurden in ban- kenswerter Weise für die Geschäftsstelle der NS.- Volkswohlfahrt eine Anzahl Bureaumöbel zur Ver- fügung gestellt. Oie Kartoffelversorgung vom Winterhilfswerk. Was ist zu tun, um vom WHW. des Deutschen Volkes 1933/34 mit Kartoffeln bedacht zu werden? 1. Der Kartoffelbedarf muß sofort unter Nachweis der Bedürftigkeit bei der zuständigen Ortsgruppe der NS.-Volkswohlfahrt gemeldet werden. Die Verteilung erfolgt in diesen lagen; wer nichts anmeldet, kann auch nichts bekommen! 2. Nach der Meldung ist bei der Ortsgruppe des Winterhilfswerkes der Zuweisungsschein für die Kartoffeln der Winterhilfe abzuholen und 3. darauf zu achten, daß der Zuweisungsschein einen Hinweis auf die Hundertschaft (z. B. Gruppe D) trägt. In dieser Hundertschaft ist zu empfangen. 4. Jeder muß sich schon jetzt Säcke, Körbe, Kisten usw., in denen er etwa 2 Zentner Kartoffeln abholen kann, besorgen. 5. Er muß ferner dafür sorgen, daß die nötigen Transportmittel, wie Handwagen, Karren usw., zur Hand sind. Unter Umständen wird er sich mit dem Nachbar verständigen. 6. Nach diesen Vorbereitungen hält man sich bereit, um nach Empfang der Nachricht, daß die Kartoffeln am festgesetzten Tag auf dem bestimmten Güterbahnhof abzuholen sind, pünktlich mit Transportmitteln an Ort und Stelle zu fein. 7. Der Anweisungsschein ist mitzubrinqen! Ohne Zuweisungsschein gibt es keine Kartoffeln. 8. Dann geht man zu dem Waggon, der die gleiche Bezeichnung trägt wie der Zuweisungsschein, z. B. Gruppe D. 9. Unbedingte Ordnung ist zu halten! Den Anweisungen der Amtswalter des WHW. ist Folge zu leisten. Ordnung ist erste Pflicht!__ Die sonderbare Schachpartie Von Charfte Noellinghoss Die Tür nach dem Garten stand offen. Nebenan schlief das Kind. Steve und Mary spielten die allabendliche Schachpartie. ,Hch sehe keine Rettung für mich", sagte Mary mit leichten, Mißvergnügen. „Ich glaube, ich habe verloren, Steve." Steve hob die rechte Hand, ohne den Blick vom Brett zu lassen. „Du gibst Dich zu schnell verloren, Marykind... Ich bin der Ansicht, daß es vielleicht einen Zug mit der Dame geben könnte, der Dich .. Laß mich mal Nachdenken..." „Ich schau mal nach dem Kinde." Und, ohne daß ihre Schritte ein Geräusch auf dem dicken Teppich hervorbrachten, ging sie ins Nebenzimmer. Alsbald grinste Steve still und glücklich vor sich hin. „Tatsächlich, sie ist schachmatt, vollkommen schachmatt! Kein Zug kann sie retten!" murmelte er. Da kam eine leise, knurrende Stimme von der offenen Gartentür her: „Hände hoch, Herr, oder ich fchieße!" Steve hob sofort beide Hände hoch. Was sollte er sonst tun? Da stand ein Kerl, gebaut wie Jack Dempsey, und hielt einen Revolver auf den armen Steve gerichtet. Langsam kam er näher heran. Nur Mary und das Kind nicht erschrecken, dachte Steve und fragte leise: „Was wollen Sie von uns, Mann?" „Was ich finde. Verhalten Sie sich still. Sonst gibt’s eine Bohne ' : die Rippen." Hier fiel des Eindringlings Blick auf das Schachbrett. Die Waffe immer noch im Anschlag, betrachtete er die Enbstellung. So erblickte ihn Mary von der Schlafzimmertür aus. Als geistesgegenwärtige Frau oerfchwand sie sofort wieder, um Hilfe zu holen. Der Einbrecher sagte kopfschüttelnd: „Warum wird die Partie hier nicht weitergespielt?" „Weil meine Frau verloren hat", sagte Steve, dem allmählich die Arme einschliefen. „Das bilden Sie sich doch nicht im Ernst ein!" meinte der Räuber und nahm auf Marys Stuhl Platz. Eine steile Denkfalte hatte sich auf feiner Stirn gebildet. „Doch", sagte Steve und nahm vorsichtig den linken Arm herunter. „Sie sehen doch, daß es keinen Ausweg gibt!" „Bilden Sie sich ein!" sagte der Einbrecher und legte den Revolver neben das Schachbrett. Diese Partie ist noch lange nicht verloren. Wie schmeckt Ihnen dieser Zug zum Beispiel, mein Junge?" „Hm. Ja. Tatsächlich ... Hatte ich übersehen .. ", sagte Steve verblüfft und ärgerlich, wobei er nun auch die Rechte herunternahm. Er machte einen voreiligen Gegenzug mit dem Läufer. So gelangte der Fremde zu einer Gabel, die Steve den Läufer kostete. Steve überlegte angestrengt, wie er dieses unfreiwillige Opfer wieder gutmachen könnte. Aber es half nichts. Die Sache kostete ihn sogar noch einen Bauern, und der Einbrecher sagte: „Ich gebe keinen Pfifferling mehr für Ihre Partie, Herr!" „Es muß einen Ausweg geben!" beharrte Steve. In diesem Augenblick trat Kerry ein, der Polizeiinspektor. Er war auf einem privaten Abendspaziergang und wollte mal zu den Freunden hineinschauen. „'n Abend, Steve!" polterte er, „wollte nur mal... , , Ein ärgerliches Abwinken Steves brachte ihn zur Ruhe. So sagte er denn weiter nichts und trat näher. Nach einigen Sekunden warf Steve resigniert den Kopf zurück und sagte tonlos: „Ja. Stimmt. Verloren!" r ei .Das wäre ja gelacht!" meinte der Inspektor. „Mit einem Bauern, der vom Springer gedeckt ist und drei Felder vor der Grundlinie steht, gebe t ch keine Partie verloren! Erlauben Sie mal!" Und Kerry drängte Steve vom Stuhl und vertiefte sich in die Situation. Steve wollte gerade noch einige Erklärungen abgeben, als fein Blick auf die Schlafzimmertür fiel. Da stand Mary und winkte ihm verzweifelt zu. Er ging mit ihr ms Nebenzimmer. Hier flüsterte sie aufgeregt: „Ich habe, wie der Kerl reinkam, gleich bei Kerry angerufen. Er war nicht zu Haufe. Da habe ich hinterlassen, er soll sofort Herkommen. Gut, daß Du den Kerl aufgehalten hast... Gott, bin ich aufgeregt!" „Ja, aber Kerry sah aus, als ob er feine Ahnung hätte ... Er hatte sich hingefetzt... Man muß ihn warnen..." Mary packte Steve am Aerrnel: „Ich verbiete Dir hinzugehen! Von Kerry ist das ein Trick! Dafür ist er Polizeimensch! Ich verbiete Dir..." Inspektor Kerry schwitzte die altbekannten Korinthen und verflieg sich zu einem sechzehnsilbigen Fluch. „Wenn Sie Ihren Bauern rühren", sagte der Einbrecher mit einem ironischen, überlegenen Lä- 10. Alsdann werden die Kartoffeln gegen Abgabe des Zuweifungsfcheines in Empfang genommen; nach Empfang der Kartoffeln ist der Platz zu räumen, daß andere Volksgenossen rascher zu ihrem Anteil kommen. Wird alles genau und verständig beachtet und hält jedermann Ordnung, so wird jeder bedürftige Äolksgenosie in wenigen Tagen feine Kartoffeln im Keller haben. Die Belieferung mit billiger Haushaltmargarine. Durch Verordnung vom 23. September ist den Arbeitslosen, Kurzarbeitern, Kinderreichen und den anderen Inhabern von Reichsoerbilligungsscheinen für Speisefette ab 1. November ein Bezugsrecht für billige „Haushaltsmargarine" zugeftanden. Zur Durchführung der Belieferung ist vorgesehen, daß Haushaltsmargarine lediglich auf Bezugsscheine ab- Lustschutz tut not! Die Amtswalter der NSDAP, haben sich in selbstloser Weise in den Dienst des zivilen Luftschutzes gestellt. Sie haben eine große Werbeaktion eingeleitet, indem sie persönlich von Haus zu Haus gehen und Mitglieder für den Reichsluftschutzbund werben. Ls ist selbstverständliche Ehrenpflicht eines jeden deutschen Mannes und jeder deutschen Frau, Mitglied des Reichsluftschuhbundes zu sein. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich nur 1,— RM., ein Betrag, den jeder für fein Volk opfern kann und muß, denn Gemeinnutz geht vor Eigennutz! Lustschutz ist Gemeinnutz! gegeben werden darf, die an die Berechtigten durch die Arbeits- und Wohlfahrtsämter ausgegeben werden. Es ist ferner bestimmt, daß Bezugsscheine lediglich in einschlägigen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Einheitspreisgeschäfte eingelöft werden dürfen. Anderen als einschlägigen Geschäften ist der Handel mit Haushaltsmargarine untersagt. Nicht zu den einschlägigen Geschäften gehören u. a. die Glas- und Porzellangeschäfte, die bisher sogenannte Abwehrmargarine im Hinblick auf das durch Verordnung abgeschaffte Zugabewesen im Margarinehandel geführt haben. Hierzu gehören ferner Fleischerläden, die in der Zeit vor dem 1. Januar 1933 keine Margarine geführt haben. Im Interesse einer reibungslosen Belieferung der Bezugsberechtigten mit Haushaltsmargarine ist darauf zu achten, das bisherige Abfatzwefen für billige Margarine möglichst beizubehalten. Eintopfgericht auch nach Beendigung des Winterhilfswerks. Die Reichsführung des Winterhilfswerks teilt mit, daß die Einführung des Eintopfgerichts nach dem Willen der Reichsregierung auch nach Beendigung des Winterhilfswerkes beibehalten werden soll Die künftigen Eintopfsonntage werden im übrigen nicht, wie am ersten Eintopfsonntag, um 17 Uhr beendet sein, sondern bis 2 4 Uhr ausgedehnt werden. Äornotizen — Tageskalender für Mittwoch. Stadttheater: 20 bis 22 Uhr, „Die Männer sind mal so...". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Ein gewisser Herr Gran" mit Hans Albers. — Aus dem Stadttheaterbüro wird uns geschrieben: Heute, 20 Uhr, vierte Vorstellung im Mittwoch-Abonnement. Lustspiel-Operette: „Die Männer sind mal so ..." von Walter Kollo. Operettenpreise. Ende 22 Uhr. — Donnerstag, 26. Okto- cheln, „dann komme ich mit meinem Läufer und setze mich in die Diagonale. Dann geht er flöten, Ihr Bauer!" „Seh ich alleine!" brummte Kerry. Nervös spielte seine Hand mit irgendeinem kalten Metallgegenstand. „Darf ich um Feuer bitten?" sagte der Fremde. Kerry reichte ihm abwesend den Metallgegenstand und sagte dann betrübt: „Ja... Da habe ich eben eine Riesendummheit gemacht! Eine Riesendummheit!... Lange noch brütete der Inspektor. Erst zwei Aufschreie von der Schlafzimmertür her brachten ihn zur Besinnung. „Kerry! Wo ist denn der Einbrecher!?" „Was für ein Einbrecher!?" „Mit dem Sie Schach gespielt haben!" Kerry sperrte einen ziemlich umfangreichen Mund auf. Dann fiel ihm der kalte Gegenstand ein, den er seinem Partner gereicht hatte. Dann warf er einen Blick auf die Partie und ächzte: „Jetzt hab ich doch verloren!... Unzulässige Testameniskiauseln. Die Tochter eines amerikanischen Millionärs, der seiner Tochter sein Vermögen 1930 unter der Bedingung hinterlassen hatte, daß sie niemals einen Gatten nehme, hat jetzt geheiratet und erfreut sich uneingeschränkt ihrer Reichtümer, denn das Gericht hat diese letztwillige Laune für ungesetzlich erklärt. Die seltsamsten Bestimmungen können in einem Testament getroffen werden, aber die Rechtssprechung der meisten Staaten geht dahin, daß diese Forderungen nicht gegen die guten Sitten, gegen die Moral ober gegen das Wohl des Landes verstoßen dürfen. Die Auslegung dieses Gesetzes ist allerdings verschieden und wird in England und den Vereinigten Staaten, wo die meisten seltsamen Anordnungen in Testamenten getroffen werden, ziemlich weitherzig gehandhabt. Ein Erblasser kann seinen Erben das Rauchen und das Alkoholtrinken, das Kartenspielen um Geld verbieten, er kann auch verlangen, daß sie im Vaterlande bleiben müssen; er kann ihnen unterjagen zu fliegen, Lippenstift und Puder zu benutzen, ober ihren Glauben zu wechseln. Aber Auswüchse eines Machthungers über ben Tob hinaus haben ihre Grenzen. Eine solche Grenze ist bas Heiratsverbot, benn bas Wohl ber Staaten beruht barauf, baß seine Frauen Kinder bekommen, und durch eine solche Anordnung wird also unmittelbar gegen die Staatswohlfahrt verstoßen. Ein buckliger französischer Kellner, der ben Namen „Napoleon" führte, hinterließ seinem Neffen, der sein nächster Verwandter war, sein Vermögen ber: zweite Vorstellung der Donnerstag-Abonnenten „Deutsche Bühne", Reihe 1: ungerade Mitgliedsnummern (blaue Mitgliedskarten): „Die Freundin eines großen Mannes", ein heiteres Spiel um eine Bühne von Möller und Lorenz. Spieldauer von 20 bis 22 Uhr. — Der Gesangverein .Heiterkeit" (Chormeister Wilh. Schüttler) wird am Sonntag, 25. November, 20 Uhr, in ber Neuen Aula ber Universität sein biesjähriges Konzert veranstalten. Der Chor wirb Volkslieder unb volkstümliche Vertonungen zum Vortrag bringen. Als Solisten wirken Fräulein Waltraub Schüttler (Violine) und Fräulein Decker (Klavier) mit, außerbem ein Knabenchor der hiesigen höheren Lehranstalten. Diese Veranstaltung verdient eine besondere Wertung insofern, als es sich um ein Wohltütigkeits- konzert der NS.-Volkswohlfahrt zugunsten des Winterhilfswerks des deutschen Volkes handelt. — Deutscher Handlungsgehilfenverband, Ortsgruppe Gießen. Es ist Pflicht aller Mitglieder des DHV., an der am Donnerstagabend in der Volkshalle ftattfinbenben Kundgebung: „Die Nation tritt an", auf der der Reichs- statthalter Gauleiter Wagner-Karlsruhe spricht, teilzunehmen. Auf Wunsch der Kreisleitung der NSDAP, marschieren die Verbünde geschlossen an. Der DHV. tritt pünktlich um 19 Uhr an der Bleich- strahe, Ecke Lonystrahe, an. Unkostenbeittag 10 Pf., Stellenlose frei. (Siehe heutige Anzeige.) SA-Reserve Gießen. Der SA.-Reservesturm 11/116 trat am vorigen Samstag zu feinem letzten Sturmabend zusammen. Sturmsührer S o l d a n begrüßte die SA.-Kameraden, die den Raum bis zum letzten Plätzchen füllten, und widmete ihnen herzliche Worte des Dankes für die Treue und Opferfreudigkeit, die fie dem Sturm feit seiner Gründung jederzeit bewiesen hatten. Er sprach die bestimmte Erwartung aus, daß alle Kameraden von R. 11/116, der jetzt aufgelöst würde, dem Führer auch in Zukunft die Treue halten würden. Truppführer Kurz hielt dann an die Kameraden eine Ansprache, in der er u. a. sagte: Anläßlich der Auflösung des Reservesturms 11/116 und zum Abschied von unserem Sturmsührer Fran^ S o l d a n sind wir heute versammelt. Aber zugleich begehen wir ein freudiges Ereignis, die Aufstellung des Sturmbannes I. R. 116, dem fast alle Sturmkameraden angehören werden. Als Sturmführer Sol» dan am 15. Januar d. I. in schwerster Kampfzeit, als die Zukunft noch düster und undurchsichtig vor uns lag, den Ruf zur Aufstellung eines Reserve- sturmes ergehen ließ, da fanden sich 26 Mann zusammen, die sich bereit erklärten, als alte Soldaten in der SA. für das Dritte Reich zu kämpfen. Wenige Tage später war das Wunder geschehen und das Dritte Reich erstanden. Nun ging es rascher voran, und schon beim ersten Aufmarsch im Fe- bruar, der noch unter ungeheurem marxistischem Druck erfolgte, marschierte R. 11/116 mit etwa 40 Mann durch Gießen und Wieseck, unter den Drohungen der roten Front mit. Später wuchs der Sturm erfreulicherweise weiter. Wir freuen uns defsen herzlich und freuen uns ganz besonders darüber, daß Sturmführer S o l d a n auch ben neuen In dernächstenNummerder Gießener Familienblätter beginnen wir mit der Veröffentlichung eines neuen Romans: fljese|g m Niko|aiJS Schwarzkopf Der hessische Dichter, der früher schon mit der Erzählung „Das Domkind" bei uns zu Worte kam, schildert in dieser liebenswerten,mitwarmemHerzenfürdieFreuden und Leidender stummen Kreaturgeschriebenen Erzählung die bunten Schicksale eines kleinen Pferdes in Höhe von 50 000 Mark unter ber Bebingung, baß er innerhalb von brei Monaten eine Frau heiraten müsse, bie biefelbe Mißbilbung aufweise, wie ber Testator. Der Neffe, ber mit einem gerabe gewachsenen hübschen Mädchen verlobt war, wollte keine bucklige Lebensgefährtin sein eigen nennen, roanbte sich an bas Gericht, unb bieses befreite ihn von ber gegen bie guten Sitten verstoßenben Verpflichtung. — Ein Englänber Bearb hinterließ seinem Neffen fein ganzes großes Besitztum, verlangte aber von ihm in feinem Testament, baß er niemals roeber zu ßanbe, noch zu Wasser irgenb» welche Kriegsbienste leiste. Das Gericht sprach dem Erben bie volle Erbschaft zu unb entbanb ihn von biefer Verpflichtung, ba fie gegen bas Wohl bes Staates verstößt. — Ein ältlicher Amerikaner, ber eine junge unb sehr hübsche Frau geheiratet hatte, bestimmte in seinem letzten Willen, baß sie 300 000 Dollars erhalten solle, wenn sie gelobe, niemals ohne Schleier öffentlich zu erscheinen unb niemals mit einem Mann zu kokettieren. Er bestimmte weiter, baß sie in jebem Falle, in bem sie sich ohne Schleier öffentlich zeige, 1000 Dollars Strafe unb wenn fie einem Manne zulächle, biefelbe Summe zahlen müsse. Die Richter erklärten biefe Klausel bes Testamentes für ungültig. In Englanb ist es, wie in einer ßonboner Zeitschrift bazu bemerkt wirb, auch ungesetzlich, seinen Körper letztwillig für wissenschaftliche Zwecke zu vermachen. Als vor einiger Zeit ein Mann, ber auch nach seinem Tobe noch Gutes tun wollte, seine ßeiche zum Verkauf an ein anatomisches Institut bestimmte unb ben Erlös ba» für feinen Verwandten zusprach, wurde erklärt, daß feine Erben bie ßeiche nicht zum Verkauf ausbieten bürsten. Hochschulnachrichten. Der orbentlidje Professor Dr. Gustav Bvehmer (römisches unb beutsches bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie) an ber Universität Halle hat einen Ruf an bie Universität Frankfurt a. M. zum 1. April 1934 erhalten. Professor Dr. Heinrich Vogt von ber Universität Jena würbe zum orbentlidjen Professor bet Astronomie an ber Universität Heibelderg unb zum ßeiter ber ßanbesfternroarte auf bem Königs» stuhl bei Heibelberg ernannt. Der Hamburger Privatbozent Dr. phil. Dr. rer. pol. Paul B e r k e n k o p s hat Berufungen als Drbinarius an bie Universitäten Königsberg unb Hamburg erhalten; er wirb bem Rufe nach Königsberg auf ben Lehrstuhl ber wirtschaftlichen Staatswiffenfchasten Folge leisten. Sturmbann führen wird. Wir alle haben ihn in der Zeit der Kämpfe liebgewonnen und schätzen g'errü, denn unter einer rauhen Schale verbirgt bei chm ein prächtiger Kern. Ich fordere alle meraden auf, mit einzustimmen in den Ruf: „Unferm bisherigen Sturmführer und jetzigen Sturmbannführer Franz S o l d a n ein dreifaches „Äampf- Heil!" Donnernd stimmten die Kameraden ein, und es erklang zum letztenmal für R. 11/116 das Sturmlied. Der Führer des neuen Sturmbannes dankte mit herzlichen Worten für die ihm dargebrachte Ehrung und brachte ein dreifaches Sieg-Heil auf unser deutsches Vaterland, unseren obersten Führer Adolf Hitler und den greifen Generalfeldmarfchall von Hindenburg aus. Sodann erflangen der erste Vers des Deutschland-Liedes und de» Horst-Wesfel- Liedes. Mit dieser eindrucksvollen schlichten Feier löste sich der Reservesturm 11/116 auf. •• Da s Rauchen während des Dienstes verboten. Durch Verfügung des Herrn Staats- minifter» ist das Rauchen innerhalb der Diensträume während der Dienststunden allen Beamten, Angestellten und Arbeitern Der staatlichen Behörden und Betriebe verboten. Die gleiche Anordnung gilt auch für die Beamten, Angestellten und Arbeiter Der Gemeinden. Die Bürgermeister sind dafür Deren!» wörtlich, daß Die Anordnung befolgt wird. •• Auszeichnung junger Handwerksmeister Aus dem Bezirk Oberhesfen wurden drei Meister, die zu den 25 besten Meisterprüflinaen des Rhein-Maingebietes gehörten, anläßlich Des Rhein-Mainischen Handwerkertaaes am vergangenen Sonntag bei der Feier in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. freigesprochen, und zwar Buch- öruefmeifter Karl Thrist, Metzgermeister Adolf M ö h l j r., beide aus Gießen, und Ludwig Z ö r b, Schmiedemeister aus Allendorf a. d. Lahn. •• Hitler-Jugend und S A. und SS. Entgegen den in Der Tagespresie durchgelaufenen Meldungen hinsichtlich Der Ueberroeifung von Mitgliedern Der Hitler-Iugenb in Die SA. unD SS. weist Die Oebietsfübrung Der Hitler-Jugend Darauf hin. Daß Die Ueberroeifung von Hitler-Jungen in Die SA. unD SS. erst nach VollenDung Des 18. (nicht 17.) Lebensjahres beantragt werden kann. •* Zwiegespräch über Kriegsbeschä- Digten-Versorgungsfragen. Am 26. Oktober um 18.30 Uhr findet im Rundfunk ein Zwiegespräch zwischen Dem (Bauobmann Wagner unD Dem Propaganbawari Finkenauer über .Hriegsbeschäbigten - Versorgungsfragen" statt. Es roirD hierauf ausDrücklich hingeroiefen! ÄerMchluß der vandwerks-Wervewoche Am Sonntagvormittag nahmen anläßlich des Abschlusses der H a n d ro e r k s - W e r b e- rooche die Gießener Innungen mit ihren Fahnen am Dormittagsgottesdienst in Der Stadtkirche teil. Nachmittags versammelten sich die Mitglieder Der Innungen zu einer gemeinsamen Feierstunde im Loft Leib. Pg. Malermeister L. S kühler richtete an die Versammlung herzliche Worte der Begrünung und ging sodann in seiner Ansprache noch- mals in kurzen Zügen auf den Sinn und den Zweck der Handwerker-Werbewoche ein. Zugleich ermahnte er seine Zuhörer, stets mit allen Kräften unseren Führer und Volkskanzler Adolf Hitler zu unterstützen, damit er sein schweres Werk Der Deutschen Wiederaufrichtung nad) innen unD außen erfolgreich vollenden könne. Im Anschluß an Die Ansprache wurde mit starker Spannung die Uebertra- gung Der HanDwerkerfeier in Der Frankfurter Paulskirche angehört. Hierauf wurden Die ReDen Des Pg. PräsiDenten W. G. S ch m i D t (WiesbaDen) unD des Syndikus Der Berliner Handwerkskammer Dr. Schild von Schallolatten übertragen. Mit dreimaligem, freudig aufgenommenem „Sieg-Heil" auf Den Führer unD mit dem Gesang des ersten Verses des Horlt-Wessel-Liedes alng Die Abschlußfeier Der HanDwerkerwoche zu Ende. Aus verschiedenen Gegenden Der Provinz Oberhesfen unD Der preußischen Kreise liegen uns Berichte über Abschlußfeiern vor, zu denen sich Die Handwerksmeister mit ihren Familien und Betriebsangehörigen, sowie mit zahlreichen Gästen am Sonntag zusammengefunden hatten. In Ansprachen von Mannern des Handwerks, Vertretern der NSDAP., NS.-Hago-Führem, Bürgermeistern, Pfarrern ufro. wurde rückschauend noch manches gute und treffliche Wort über das Handwerk, leine Bedeutung für das deutsche Volkstum und feinen hohen Rang im Rahmen Der deutschen Volkswirtschaft gesprochen. In manchen Orten forgte flotte Musik von SA.-Musikern für gute Unterhaltung, daneben erfreuten gehaltvolle Vorträge heimatlichen Eharakters in Ernst und Frohsinn Die Besucher, Dolkstän-je und Reiaen deutschen Charakters trugen ebenfalls zur Verschönerung des xages bei, mancherorts wurde auch noch einmal ein Umzug des Handwerks veranstaltet. Der roieDerum lebhaftem Interesse begegnete. Im Hinblick auf Den stark in Anspruch genommenen Raum müssen wir es bei Diesem summarischen Ueberblick beroenDen lassen. Wir bitten von Der Ein- senDung weiterer Berichte Dieser Art abzusehen. Erfreulicherweise kann gesagt werden, daß Die Werbewoche des Handwerks, die hoffentlich für Die Handwerkskreise auch einen bemerkenswerten wirtschaftlichen Erfolg gebracht hat, einen ebenso erhe- benben Abschluß wie Auftakt gefunden hat. Der Oanf des hessischen Handwerks. Von der Hessischen Handwerkskammer in D a r m ft a b t wirb uns geschrieben: Die Reichswerbewoche bes deutschen Handwerks hat die kulturelle, foaiale und wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks im Rahmen der deutschen Volksgemeinschaft zu lebendiaem Ausdruck gebracht. UeberaU in Stadt und Land legte man in edlem Wetteifer für diese Verbundenheit Zeugnis ab. Allen denen »sei aufrichtig gedankt, die mit Rat und Tat zum Gelingen der Werbewoche beigetragen haben. Ein besonderer Dank gilt den Volksgenossen aus anderen Berufen, die durch Schmücken ihrer Häuser tätigen Anteil nahmen. Die Aufgabe der Reichswerbewoche ist richtunggebend für die Zukunft. Möge der Ruf „Deine Hand dem Handwerk'^ aller Orten nachklingen und dem schwergeprüften Handwerk Aufträge zuführen. Das bedeutet zugleich wertvollste Unter- stützuna im Kampfe des Führers gegen die Ar- beitslosigkeit, und wird der Sendung gerecht, die das deutsche Handwerk gerade im Dritten Reich zu erfüllen hat. Gasschutzübung in Gießen Dem gestrigen Bericht über Die Jubiläumsfeier Der Kolonne ist berichtigend nachzutragen. Daß es bei Den Namen Der mit Den Ehrenurkunden Der StaDt ausgezeichneten sechs TOitbegrünDcr der Kolonne nicht KonraD Baulich, sondern Konrad Graulich heißen mußte. Line nach Tausenden zählende Menschenmenge hatte sich am Sonntag gegen 14 Uhr an Den Eis- wiesen bei Der Moltkestraße eingefunDen, um Zeuge Der Hebungen zu sein, Die Die Freiwillige Sanitätskolonne vorn Roten Kreuz in Verbindung mit Den Freiwilligen Feuerwehren und Der Technischen Nothilfe veranstaltete. Die Organisationen hatten sich die Aufgabe gestellt, KeHungsmafonabmen bei Gasunfällen und Gas- gesahren Im kleinen oorzuführen. Obwohl den Organisationen, die sich mit Dem Gasschutz zu befassen haben, keine großen Mittel zur Berfüguna standen und nur Die notwendigsten Schutzgeräte beschafft werden konnten, sollte doch aezeigt werden, wie bei sachgemäßer Anwendung der vorhandenen Gasschutzgeräte manches zum Schutz Der in Gasgefahr befindlichen Mitmenschen getan werden kann. Die ersten Schritte für den Gasschutz in Gießen seien, wie Kolonnenführer Kratz ausführte, zwar getan, vieles bleibe aber noch zu tun übrig. Vaterländische Pflicht sei es für jedermann, feinen Teil beizutragen zu dem Ausbau des Gasschutzdienstes. Im Rahmen der Veranstaltung sah man vier verschiedene Gasschuhübungen. Für die e r ft e U e b u n g war folgende A n • nähme zugrunde gelegt: Im Keller des Hauses an der Eisbahn entstand bei Ausschachtungsarbeiten ein Gasrohrbruch, wobei durch ausftrömendes Leuchtgas einige Arbeiter bewußtlos wurden. Durch die Entzündung des Gase» entstand eine Erplosion und in Der Folge ein Brand, der mit der teilweisen Verschüttung der Arbeiter im Keller verbunden war. Die Gießener Feuerwehr, die Freiwillige Sa- nitätslolonne und die Technische Nothilfe wurden zur Hilfeleistung alarmiert. Gleichzeitig wurde die Polizei benachrichtigt. Die Feuerwehr löschte Den entftanDcnen „Brand", übernahm in Verbindung mit Der Technischen Nothilfe Die Bergung der „Verunglückten", Die Der Freiwilligen Sanität»- kolonne übergeben wurden. Die Sanitäter nahmen Dann Die WieDerbelebungsversuche (künstliche Atmung) auf, Die teilweise Durch die Hand, teils durch Den UBieDerbelebungsapparat geschahen, in einem bcfonDeren Falle aber, bei einem „Brustverletzten" (eine heftige Bewegung Des Brustkorbes mußte vermieden werden) mit Dem Sauerstoffgerät. Eine Das Atemzentrum anregende Einspritzung von Der Hand Des Arztes förderte Diesen WieDerbelebungsversuch. Der Abtransport Der „Verletzten" unD „Verunglückten" gestaltete sich befonDers schwierig Dadurch, daß Die „Verunglückten" nicht am brenenden Hause vorbei, sondern über Böschungen hinauf In Den Krankenwagen gebracht werden mußten. Die a ro c i t e Hebung zeigte Den (Basrcttungs- trupp Der Freiwilligen oanltdtsfolonne. Die Hel- fer hatten, mit Den verschieDensten Geräten ausge- stattet, in einen vergasten Keller elnzuDringen. Da» geschah mit aller notroenbigen unD voraus,usetzen- den Vorsicht. Soweit die Helfer nicht durch ihren Apparat von Der Lußenlust völlig unabhängig waren, würben sie befonber» burch oeile gesichert. Nach klaren unb ganz bestimmt formulierten Kommando» wurde der (Basrettungstrupp eingesetzt. Die dritte Hebung brachte Die Bergung von „Verunglückten" aus einem Gärkeller, in dem durch die Verdrängung bes Sauerstoffes Der Lust durch Kohlensäure der normale Aufenthalt für Menschen unmöglich war. Besonders wurde bei Dieser Hebung Darauf hingewiesen, daß eine Rettung aus einem solchen Raum mit einem Filtergerät nicht möglich ist, sondern nur mit einem schweren Gasschutzgerät (Frischluftgerät, Kreislaufgerät) durchgeführt werden kann. Mit besonderem Interesse wurde die als vierte U e b u n g durchgeführte Rettung aus Dem Bereich von ätzenden und lungenschädigenden Gasen ver- folgt. Hier wurde besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die von' lungenschädigenden Stoffen betroffenen Verunglückten vor allem sich ruhig verhalten müssen, da sich durch irgendeine körperliche Anstrengung die Wirkung des Giftes verschlimmert unb baburd) bie Lebensgefahr um ein Vielfaches erhöht wird. Außerbem sollen bie Verunglückten sehr warm gehalten werben, da auch dadurch die Wirkung eingeatmeter Gase beschränkt bleiben kann. In besonders schweren Fällen kann Den lebensbedrohlich Verletzten durch einen Aderlaß von ärztlicher Hand eine Hilfe zuteil werben. Bei b?r Hebung gingen bie Sanitäter zunächst mit Behelfs- mafjnahmen vor, bie barin bestanden, daß den Verunglückten als Atemschutz Zellstoff (als Filter wirksam) vor Mund und Nase befestigt wurde, der ein weiteres (Einatmen giftiger Gase verhinderte. Einzelne Uebungen wurden in ganzen Schutzan- Aügcn ausgeführt. Die von Spritzern der Aetzstoffe Betroffenen wurden durch (Entfernung von Kleidungsstücken vor weiteren Schädigungen geschützt, da bie Aetzstoffe biese sehr schnell burchdringen. Nachbem bie Gasschutztruppe ber Freiwilligen Sani- tätsfolonne bie Rettung ber „Verletzten" bewerkstelligt hatte, wurde die Technische Nothilfe eingesetzt, Die bie Entseuchung Des betroffenen Geländes mit Hilfe von Chlorkalk durchführte. Diese Arbeit vollzog sich besonder» rasch dadurch, daß sich die Teno mit einfachen Mitteln sinnreiche Vorricht'in- gen schuf, die das Bestreuen der verseuchten Fläche in kürzester Zeit gestattete Die Technische Nothilfe hatte im Rahmen der Uebungen in kurzer Zeit eine vorbildliche Brücke über die Wiefeck gebaut, bie bem Abtransport ber Verletzten bienen sollte Die Uebungen gaben Den Zuschauern einen Ueberblick über Die notroenDigen Maßnahmen, wertvolle Anleitungen zum richtigen Derhalten In Fällen Der Gefahr und Damit Da» wissen um Die Vermeidung der Gefahr für Leib unb Leben im Ernstfälle. Die Freiwillige Sanitätskolonne, bie Feuerwehr unb bie Technische Nothilfe bewiesen, baß sie sich mit allen ersorberlichen Maßnahmen aufs Beste vertraut gemacht haben. Kolonnenführer Kratz forberte zum Schluß auf, bem Deutschen Luftschutzounb beizutreten unb burch bie Beitragsleistung von jährlich einer Mark ba;u beizutragen, ben Luftschutz weiter ausbauen zu können. Schulungskurs«- des Evangelischen Bundes. Am vorigen Samstagvormittag fanb im Markus- faal in Gießen em Schulungsfur s u s bes Evangelischen Bunbes statt. Nach Den Be- grüßungsworten sprach Der Vorsitzende LandeSlischenrat Berck, Boßdorf über „Das Programm bes Evangelischen Bunbes". Der Rebner betonte u. a., baß bie von Abolf Hitler geforberte Erziehung zum deutschen Menschen für bie Evangelischen nur bie Erziehung zum beutschen Brate ft an- t e n fein kann. Der Evangelische Bunb wirb im Dritten Reich immer mehr einen Bunb gläubiger Menschen sammeln müssen. Voran muß stehen Die religiöse Kraft bes Evangeliums: soll es an ben beutschen Menschen herangebracht werben, so muß es gereinigt werben von allem Jübischen unb Romanischen. Der heroische Christus als ber Christus ber Wahrheit muß herausgestellt werben-, es ist göttliche Fügung, baß 1933 auch bas Lutherjahr gebracht hat. Neben bem süßlichen Iesusbilb (Hofmann u. a.) muß auch das süßliche Lutherbilb bem echten weichen. Die geistige Auseinanbersetzung mit Rom ist vielleicht in bas Zeichen bes Endkampfes getreten. Der Marxismus ist zurückgebrängt, aber ber Romanismus hält sich länger. „Was Dünkel euch um Christus?", Diese wichtigste Frage will gelöst sein. Im Jahre Der Ausstellung Des heiligen Rocks zu Trier unb bes Luther-Iubiliäums sollte ein Kreuzzug für Christus unb sein Evangelium sich anheben mit bem Ziel: Deutschlanb muß evangelisch werben! Als Bestes ist bie Wahrheit Gottes zum unentbehrlichen Halt bem neuen Reich zu bringen; das Nationale darf das Evangelium nicht verdecken; das ist auch im Sinn von Adolf Hitler, der erst jüngst bekannt hat: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein". Schulter an Schulter mit der „(Blau- bensberoegung deutsche Christen" wird der Evangelische Bunb stehen, ber nicht nur Kirche will, sondern auch Kirche werden will. Alle evangelischen Verbände sollten unter einem sie führenden einheitlichen Willen sich zusammenfinden-, dann wäre ein Reichskonkordat nicht au fürchten. Der Kampf gegen kirchliche Sektiererei (an 300 im deutschen Protestantismus) bleibt Aufgabe; dazu der Kampf gegen alte und neue Heiden. (Eine große Gefahr liegt in den völkischen Extravaganzen und den germanischen Religionen, die als Gegner des Evangeliums auch Gegner des Volkstums sind. Diese Schwarmgeisterei des Subjektivismus, losgelöst von jeder objektiven Grundlage, muß energisch bekämpft werden. Wir haben zu lange bie Grabenstücke oerteibigt unb den Angriff versäumt. Eine lebhafte Aussprache schloß sich an. Pfarrer Or. Bergsr-Oarmstadi sprach nachmittags über „Die Technik ber evangelischenBunbesarbeit". Das Mainzer Christkönigfest, ein Ersatz bes Wiener Katho» likentags. bringt die feierliche Einsetzung ber katholischen Aktion, also bie Fortsetzung der Zentrum», arbeit. Am 10. November bars nicht das Wertvollste aus Luther herausgebrochen werden. Der Evangelische Bund wird bas Außenministerium, bie „Glau- bensberoegung Deutsche Christen" bas Innenministerium fein müßen Es gilt mehr Menschen, als Maßen zu gewinnen mit fanatischem (Eifer. Die ftäbtifdjen Zweigvereine müssen Unterführer au»- bilden; Darmstadt kann hier von guten Erfahrungen berichten. Auch in kleineren Gemeinden und in den Dekanaten muß bie Schulung roeiiergetneben werben, Sorgfalt in organifatoriftpen Dingen walten. Das Ringen um bie Kirche kann nicht anberen überlasten bletben, um be» Erbes ber Reformation willen; ber Gegner muh geistig überwunden werben. Beim Neubau ber Kirche müßen bie Leute be» Bunbes an mafjgebenber Stelle stehen. Für bas „hinein in bas Volk" kann man viel von Aböls Hitler lernen; (Bemeinbe- und Tagespresie, Lichtbild und Film sind hier willkommen. Die reiche Literatur des Evangelischen Bundes mußte ganz anders ausgeroertet werden. In der Aussprache wurde das Verhältnis von Evangelischem Bunb unb (Blaubensberoegung Deutsche Christen als das von Kindern derselben Mutter, ber Reformation, klargestellt, bie niemals in Konkurrenz zu treten brauchen. Beiber Arbeit ist Dienst an Kirche und Nation. Auch ber Führer erwartet bie einheitliche Front bes Protestantismus, baß bas beulsche Gewißen fromm und romfrei wird. ©r. Brauns Darmstadt berichtete über „Die Organisation bes Hessischen Hauptvereins". Der Provinz- leiter soll in jeber Provinz bie Berbinbung zwischen bem Bunbcsleiter, ben Dekanatsoertrauensleuten unb ben Zweigvereinen Herstellen; nicht fremb fein bei ber Regierung, ber NSDAP, unb anberen amtlichen Stellen; er hat ein Inspektionsrccht. Der Dekanatsvertrauensmann ist als Führer für fein Dekanat verantwortlich; ihm liegt neben ber Organisation bie Propaganba ob. Der Führer bes Zweig- Vereins sollte bestimmt werben, bavei ein Führ errat. Aus ben nach einem Plan angesetzten Mit- glieberversammlunaen gestaltet sich bie Arbeitsgemeinschaft; bazu kommt ber Gemeinde- ober tra- milienabenb, bei befonberen Anlässen bie Runb- gebung zusammen mit anderen evangelischen Verbänden, Arbeit mit der örtlichen Presse, Schulung evangelischer Männer unb Frauen, Versuche zur Bilbung einer evangelischen Einheitsfront, Ueber- wachung ber Gegner, verantwortliche Unterführer; wichtig ist bie Zellenarbeit. Auch biefem Vortrag folgte eine lebhafte Aussprache. Mit einem Schlußwort bes Vorsitzenbrn schloß ber Kursus. Hinter den Kulissen des Kvndiioreigewcrbes. Die sichtbaren Erscheinungsformen bes Konbitoreigewerbes sind jebem Volksgenossen geläufig, unb die Beliebtheit bes Äonbitors bei allen Alters- klassen hat ihre guten (Brünbe, benn meist finb es angenehme (Bebanlenoerbinbungen, bie uns mit ihm verknüpfen. Aber Erinnerungen unb Augen- bliefsbilber können kein rechtes Urteil über ben alten, echt beutschen Hanbwerkszweiq bes Äonbitors geben. Wir müssen schon einen Blick hinter bie Äuliffen tun, wenn wir bie Äonbitorei als Beftanb- teil unserer Volks- unb Ernährungswirtschaft, als Probuktionsgebiet, als Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen lernen wollen. Deswegen wollen wir einmal bie bekannten Verkaufsräume einer Konditorei mit ihren leckeren Auslagen, bie allen Geschmacksrichtungen Rechnung tragen, unb bie an- ijeimelnben Gasträume, in benen biese appetitlichen unb wohlschmeckenben Erzeugnisse ihrem Bcftim- mungszweck zugeführt werben, als unsichtbare Zuschauer burchschreiten. Zunächst betreten wir bie Kaffeeküche, in ber in Maschinen mobernster technischer Einrichtung der Kaffee ebenso wie andere heiße Getränke zuberei- tet werden. Automatische Spül- und Abwaschvor- richtungen sorgen für Zeitersparnis unb trotzdem für die Innehaltung aller Erfordernisse der Hygiene und Sauberkeit. In den Hauptverkehrszeiten herrscht hier ein eifrig klapperndes Leben; benn bie Kaffeeküche ist heute ein unentbehrlicher Bestandteil jedes Konditoreibetriebes. Keinem Konditor ist es noch möolid), lediglich vom Bestellaefchäft und Ladenverkauf — dem Verkauf über die Straße, wie man zu lagen pflegt — sich aufrecht zu erhalten. Wir aelanaen nun in die Backräume, in denen hauntfädjlid) für ein exaktes Ineinandergreifen des fi-riMfungsbetriebes unb ber jeweiligen Nachfrage im Laden und Cafö Sorge getragen werden muß. 'n er Mneingerotihfe wirb überrnfchl Irin von der Menae ber Maschinen unb Vorrichtungen, beren eine auf ber Höhe ber Zeil flehen De flonblforri bebarf. Fleißige Hänbe sehen wir sich regen unb mit Geschick an biefen Maschinen und mit diesen Werkzeugen hantieren. Das ist feine geringe Mühe In ber stellenweise zur Tropenglut gesteigerten Temperatur. Wie sich stets die Gegensätze berühren, so weben uns, inbem wir jetzt ben Äühlrum betreten, winterliche Äältegrabe entgegen. Auch in bem Äühlraum finden wir neben Roheisblöcken maschinelle Anlaaen zur Erzeuauna künstlicher Kälte ober auch einfache transportable Kühlvorrichtungen. Gefrierformen unb Eiskonservatoren, alles Anlagen, bei bereu Einrichtung unb Snorbnunq hier wie bort von vornherein auf bi* zweckmäßigste Hanbhabung unb In- ftanbhaltuna Bedacht genommen wurde. In ben Vorratsräumen, In ben wir nunmehr Umschau halten, sinb vielerlei B*barfsartifel bes Äonbitoreiaeroerbes aufqefpeidiert, Rohmaterial, so- wie Halbfabrikate, für beren Herstellung sich ganze Inbustriezweige herausgebildet haben. Nicht bas Mehl Ist es etwa, bas bie Haupt- unb Grunbsubstan, ber Äonbltorriroare ausmacht unb mrift in Pubersorm anqrrotnbd wirb, eher ist es ber Zucker, besten Behandlung durch kochen bi» ja ben verschiedensten Graden unb Weiterverarbeitung hohe Aufmerksamkeit unb Sachkenntnis erforbert. Ueberaus zahlreich unb mannigfaltig sinb bie Beftanbteile unb Zusätze, bie ber Äonbitor bei Ausübung seiner Kunst verwenben muh: (Eier, Milch, Sahne. Süßrahmbutter, frische unb konservierte, elngebünftete unb glasierte Früchte, Fruchtmark unb Fruchtgelees, wie sie sich ber Äonbitor auch jetzt noch vielfach selbst herstellt. Hierzu kommen Hasel- unb Walnüsse, Honig unb Rosinen. Vanille. Zimt. Zitronat unb Manbeln. benen e’ne 1 befonbere Bcbeutung zukommt al» Grundbestandteil bes Marzipans, welches in ungeheurer Vielseitigkeit unb Formgebung in ben Konbitoreierzeug- nisten wieberkehrt unb bem Äunftgeroerbe bes Konditors als Material für Plastiken von höchster BoUenbung bient, Marzipan! — nicht zu verwechseln mit bem Persipan, bas einen Ersatz barstellt unb aus entbitterten Aprikosen- unb Pfirsichkernen hergestellt wirb. Außer bem Herstellungsbetrieb kommen noch weiter in Frage bie Warenannahme unb -Ausgabe an Hanb bes täglich aufzustellenben sogenannten Backzettcls unb ber Bestellungen, für bie in größeren Konbitoreicn eine eigne Bestellungsannahme vorhanden ist, die Expedition, für bie bei Lieferung aus bem Hause in einem großen Teile ber Geschäfte Automobile benutzt werben, ba es auf rasche unb frische Lieferung ankommt. Cnblich sinb auch für Den (Eingang unb bie Ausgabe von Waren Kontroll- einrichtungen vorgesehen, benen bei bem hohen Werte Der Materialien eine befonbere Bebeutung zukommt. Wenn wir so unseren Runbgang beenbet haben, jo werben wir jetzt manche irrtümliche Vorstellung, bie wir mit uns herumtragen, berichtigen. Dor allem werben wir erkennen, baß ftonblto- reierzeugnisse nicht etwa nur ein Luxus sind. Sie sinb vielmehr ausnahmslos aus Stoffen unb Zutaten von höchstem Nährwert unb feinstem Würzgehalt unter Nutzbarmachung ber Errungenschaften ber Ernährungswissenschaft unb ber Technik aufs sauberste unb appetitlichste hergestellt. Da biese abwechslungsreichen Nährstoffe bekömmlich sind unb mit Appetit verzehrt werben, kommen sie auch restlos ber Blutbilbung zugute. Die aromatischen Stoffe aber wirken wohltuend auf bie physiologischen Vorgänge im Organismus ein. Wie notwendig der Genuß solcher Erzeugnisse Ist, haben uns bie schweren Entbehrungsjahre ber Kriegs- unb Nachkriegszeit in empfinblicher Weile erkennen lasten. Strafkammer Gießen. Die Straffammer hatte sich gestern mit einer umfangreichen Diebstahlsaffäre zu befaffen. Angeklagt waren ber SHährige Mathias Jeppel aus Mühlheim, zuletzt in Gießen als Hausbiener tätig, und der 2ä,ahrige Hermann Plaut, sowie dessen Mutter wegen Hehlerei, bzw ebenfalls des Dieb- stahl». Jeppel, ber bereits wegen einfachen und schweren Diebstahls, sowie wegen Hehlerei oft vor- beftrajt Ist, war im wesentlichen in 4 0 Fällen g e ft a n b i g. Es bandelte sich, abgesehen von einigen Einbruchsbiebstählen, um leichtere Diebstähle in Gießen unb anderen Orten, wobei meiftens Wäsche. Nahrungsmittel unb kleinere Gebrauchs- gegenftänbe entroenbet wurden. Ieppel gab an, in Not gehandelt zu haben, ba er zur Zeit ber tat eine geringfügige Unterstützung erhielt. Plaut ftanb im bringenben Verbacht ber Mittäterschaft. Außerdem war er ber Hehlerei angeklagt, da er Wäsche unb Kleibungsstücke erhalten unb sie an seine Mutter versankst hatte. Ta bie Angeklagte Plaut nicht erschien, würbe ba» Verfahren gegen sie abgetrennt. Nach umfangreicher Beweisaufnahme stellte ber Staatsanwalt iolgenbe Anträge: Für den Ange- Maaten Ieppel 2'/, Jahre Zuchthaus, für P l a u t R Monate Gefängnis. Da» Gericht erfannte gegen Je vpel auf 2*/. Jahre, gegen Plaut auf 7 Monate Gefängnis Beiden werben drei Monate der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet. Strafmildernd roirfte für Ieppel fein hobel Alter unb bie gute Führung seit seiner letzten Strafe. Mn Sät»* ''rd°n. ÄMtt "Üeriwn, Ä> n bas "® ®u« ^ehr!D)eni*nmint- atifrfjem ®"1- als ”1 fluten ffrf.iQUs' ®erneinben unh*”' StfSÄ! XS-“ -üb°rwLe7? feble ^Ute d" «X^f äfft Z- *• Müßte JJj ü>mö5Itnis üon Jn-fc?®tQunq Deut. K «mal, |„ 2? ”™unil romfriiM •«tmffaM 9an,'fation bes ?er Provinz. yerbinbung zwischen Vertrauensleuten en; mcht fremd fein i und anderen amt. utionsrecht. Der De. Führer für few De. 1 neben der Organi« St« des Zweig. ei ein Führer. Ian angefetzten Mit- t sich die Arbeitsge. Gemeinde- ober Fa< Anlässen die Kunden evangelischen Der. chen Presse, Schulung Frauen, Versuche zur Einheitsfront, Heber« wörtliche Unterführer; [te eine lebhafte Lus. wort der Vorsitzenden e»*. 5 in ungeheurer Diel« - ben Aondiioreierzeug. ’unftge werbe bes Äon« Iaftiten von fünfter - nidjt ju verwert}' inen Ersatz bastelt x. uni) HFrMetnrn :veb lammen noch wei- uchme und -Ausgabe Menden sogenannten ngen, für die in große- ne Bestellungsannahme n für die bei Lieferung 3feen Teile der Geschäfte du es auf rasche und ' Endlich sind auch für be von Waren Jtonnou- Denen bei dem hohen e besondere Bedeutung M°ng beendet haben, irrtümliche Borftellung, ,,n berichtigen, tonen, d°tz öondilo- aut ein Luxus sind. rl05 aus Stoffen und -krntfrf und feinstem L« Z -ttben, tonaM ve irt ® ,, Die aromati* i hie physio' '"^s e . M not' nismus e . r Sieh". fi-h 9e,lSenU Ä* ate iü . p p e l QUi M°^'LÄner tM in all STU b* ^bes peflen ®ot* wegen M.q $r^een$it$ um ^cistens Orten-, ®f 0ebN< nnb kleinere fln m 3-”“" ,unfl erhielt- ^f- oerl"N°-arde6aS < , stellte der " ^/ den Ang''. Je 'üt^er * Das Recht im täglichen Leben. Oie Nichterfüllung von gegenseitigen Verträgen. 3untW eine kurze Bemerkung über den Begriff des Mrrrags. Immer wieder begegnet man der falschen Auffassung, als ob ein Vertrag nur dann rechtsgültig abgeschlossen sei, wenn er in schriftlich er Form oorliegt. Demgegenüber ist davon auszugehen: ein Vertrag kommt zustande durch die empfangsbedllrftigen, die vollzogene Willenseini- gung kundgebenden Erklärungen zweier Personen, die auf die Herbeiführung einer rechtsgeschäftlichen wechselseitigen Wirkung gerichtet sind. Der Unterschied gegenüber einem einseitigen Rechtsgeschäft ' liegt darin, daß es dort einer übereinstimmenden Erklärung des Empfängers einer Willensäußerung nicht bedarf (die Mahnung z. B. erlangt ihre volle Rechtswirkung durch die Zustellung: es ist gleich, gültig, ob der Empfänger sie als berechtigt annimmt oder nicht). Dem Vertragsabschluß liegt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuchs der Grundsatz der Formfreiheit zugrunde, d. h., die erfor- derliche Willenseinigung kann auch durch mündliche Vereinbarung zustande kommen (so z. B. allgemein üblich beim Viehkauf). Für eine Anzahl der im besonderen Teile des Rechts der Schuldverhältnisse geregelten Verträge ist allerdings eine Form vor- geschrieben. Als Formen kommen in Betracht: einfache Schrifllichkeit und die gerichtliche, oder notarielle Beurkundung. Schriftliche Form ist z. B. erforderlich für die Bürgschaft, für ein Schuldversprechen und ein Schuldanerkenntnis: gerichtliche oder notarielle Beurkundung bedarf z. B. der Grundstücksoeräußerungsvertrag. Gegenüber solchen im Bürgerlichen Gesetzbuch genau bestimmten Einzelfällen, in denen eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben ist, gllt sonst das allgemeine Prinzip der Formfreiheit. Eine besondere Art von Verträgen sind die gegenseitigen Verträge. Es gibt auch einseitige Verträge. Bei diesen besteht nur eine Leistungsverbindlichkeit: der eine Beteiligte ist der Schuldner, der andere ist der Gläubiger, wie z. B. beim Darlehensvertrag. Die gegenseitigen Verträge dagegen sind ihrem Wesen nach auf einen wechselseitigen Austausch von Leistungen gerichtet. Ein gegenseitiger Vertrag liegt mithin dann vor, wenn beide Teile sich einander zu Leistungen verpflichten, die im Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen. Die typischen Arten von gegenseitigen Verträgen sind der Kauf, die Miete und die Arbeits- verträae. Die wichtigste praktische Folge aus der Gegenseitigkeit der Verträge ist, daß Erfüllung nur Zug um Zug verlangt werden kann, es sei denn, daß der eine Teil vorzuleisten hat, wie z. B. der Vermieter, der erst die Miete beanspruchen kann nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnittes. Welche Rechtsfolgen entstehen nun, wenn der eine Teil die ihm obliegende Leistung nicht erfüllt? Hierbei ist zu unterscheiden: a) ob die Nichterfüllung beruht auf einer nachträglich eingetretenen Unmöglichkeit, oder b) auf einem Verzug des Schuldners, oder c) auf einer positiven Vertragsverletzung. Ze nachdem der eine oder andere Fall oorliegt, sind die Rechtsfolgen verschieden. Beruht die Nichterfüllung auf einer Unmöglichkeit (a), so ist zu unterscheiden, ob der betreffende Vertragsteil die Unmöglichkeit zu vertreten hat oder nicht. Wird die dem einen Teil obliegende Leistung durch Zufall unmöglich, so fällt auch die Leistungspflicht des anderen Vertragsteiles weg. Was dieser bereits geteilte! hat, kann er als ungerechtfertigte Bereicherung von dem Empfänger zurückfordern. Der Vertrag gilt dann als von selbst erloschen. Geht z. B. das verkaufte Pferd nach dem Vertragsabschluß, aber vor der Uebergabe infolge eines Zufalls ein, so werden Käufer und Verkäufer von ihren Verpflichtungen frei. Beruht dagegen die Nichterfüllung auf einer Unmöglichkeit, die einer der Vertragsteile zu vertreten hat, d. h. wenn ihn ein Verschulden trifft, so ist zu unterscheiden: trifft den Gläubiger dieser Leistung die Schuld (der Käufer hat z. B. das ihm verkaufte Pferd bei einem Proberitt zu Tode geritten), so wird der Verkäufer von der Lieferung frei, er behält aber seinen Anspruch auf die Gegenleistung, d. h. auf das Kaufgeld. Hat da- gegen der Schuldner die Unmöglichkeit seiner geschuldeten Leistung zu vertreten (er hat z. B. das von ihm verkaufte Pferd tötlich verletzt), so kann der Gläubiger — in dem angeführten Beispiel der Käufer — entweder vom Vertrag zurücktreten — er löst damit die beiderseitigen Verpflichtungen auf, wie wenn der Vertrag nicht geschlossen worden wäre — oder er kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei gegenseitigen Verträgen mit teilweiser Unmöglichkeit kann der Gläubiger diese beiden Rechte mit Wirkung für den ganzen Dertragsinhalt ausüben, wenn die noch mögliche Teilleistung für ihn kein Interesse mehr hat. Der Gläubiger kann ferner auch die Rechte aus § 323 des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen, d. h. bei vollständiger Unmöglichkeit kann er die Gegenleistung ablehnen und die etwa bewirkte Leistung zurückfordern, oder die Herausgabe des Ersatzes oder die Abtretung des Ersatzanspruchs gegen einen Dritten verlangen, in welchem er zur (verminderten) Gegenleistung verpflichtet ist. Bei teilweiser Unmöglichkeit kann er den möglichen Teil fordern unter Minderung seiner Leistung und das etwa zu- viel Geleistete zurückfordern, ober den möglichen Teil und die Herausgabe des Ersatzes verlangen, in welchem Falle er zur (verminderten) Gegenleistung verpflichtet ist. Nichterfüllung durch Verzug des Schuldners (ogl. oben unter b): Ist der eine Vertragsteil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzug, so hat der Gläubiger gleichfalls ein dreifaches Wahlrecht: 1. Er kann die Leistung verlangen und außerdem Schadensersatz wegen rrspäteter Leistung. 2. Er kann die Leistung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. 3. Er kann die Leistung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Aolehnungsrecht des Gläubigers einer Leistung ist bei den gegenseitigen Verträgen besonders gestaltet, und zwar folgendermaßen: 1. Ist ein Teil mit der Hauptleistung in Verzug, so kann ihm der Gegner eine angemessene Nachfrist mit der Androhung bestimmen, daß er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Schuldner bestimmt erklärt hat, daß er keinesfalls leisten werde, ober wenn bie Erfüllung infolge des Verzugs für ben Gläubiger kein Interesse mehr hat. 2. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anspruch auf Erfüllung erloschen, und der Gläubiger hat bie Wahl, ob er von bem Vertrag zurücktreten ober Schabensersatz wegen Nichterfüllung verlan- gen will. Nichterfüllung infolge positiver Vertragsverletzung (vgl. oben unter c): Durch die Vorschriften über die Unmöglichkeit der Leistung und den Verzug des Schuldners sind nicht ämtliche Fälle des vertragswidrigen Verhaltens geregelt. Der Schuldner kann vielmehr auch, ohne dadurch die Leistung unmöglich zu machen ober in Verzug zu geraten, durch positive Hand- l u n g e n seine Verpflichtungen verletzen. Diesen Fall nennt bie Rechtslehre unb die Rechtsprechung „positive Vertragsverletzung". Hierher gehören mangelhafte Erfüllungshandlungen des Schuldners, i. B. der Verkäufer liefert fahrlässigerweise krankes Vieh, durch welches das gesunde Vieh des Käufers angesteckt wird. Auch die bestimmte Erklärung des Schuldners, daß er die geschuldete Leistung nicht bewirken werde, kann eine positive Vertragsverletzung enthalten (z. B. ein Vertragsteil erklärt irundlos, daß er den Vertrag für nichtig ansehe), begeht bei einem gegenseitigen Vertrag der eine Vertragsteil eine von ihm zu vertretende positive Vertragsverletzung, so hat der andere Vertragsteil olgende Rechte: 1. Er kann Ersatz des ihm durch die Vertragsverletzung entstandenen Schadens verlangen. 2. Er kann, wenn durch die positive Vertragsverletzung der Vertragszweck erheblich gefährdet wird, die Leistung ablehnen und vom Verlag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zur Ausübung des Ablehnungsrechtes bedarf es weder einer Meinung, noch einer Fristsetzung ober Androhung. Voraussetzung des Ablehnungsrechtes ist, daß die positive Vertragsverletzung den Vertragszweck derart erheblich gefährdet, daß dem Gegner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werben kann (Reichsgerichtsentschei- bung Banb 106, Seite 26). Wie bieje Ausführungen zeigen, handelt es sich bei der Nichterfüllung von gegenseitigen Verträgen um nicht ganz einfache Vorschriften, die einzuhal- ten sind, wenn der berechtigte Vertragsteil seine Ansprüche nicht verlieren will. Zu warnen ist jedenfalls vor der beim Publikum vielfach herrschenden Auffassung, daß ein derartiger Vertrag, bei dem ein Vertragsteil feine Verpflichtungen nicht erfüllt, kurzerhand hinfällig fei unb ohne weiteres als aufgelöst gelte. Es kommt vielmehr ganz auf bie Ursache an, auf welcher bie Nichterfüllung beruht. Die Haftung bei Tierschäden. Grundsätzlich ist nach § 833 BGB. derjenige, der ein Tier hält, dafür verantwortlich, wenn durch das Tier ein Mensch getötet, ober ber Körper ober bie Gesunbheit eines Menschen verletzt ober eine Sache beschäbigt wirb. Diese Vorschrift ist mit Rücksicht barauf geschaffen worben, daß ein Tier, so „klug" es auch sein möge, keinen menschlichen Verstand besitzt, unb baß es bas Gute unb Böse seiner Hanb- lungen nicht zu beurteilen vermag. Als Sache, bie beweglich unb mit Waffen ausgestattet, aber nicht verstänbig ist, vermag bas Tier Schaben anzurichten, und für diesen Schaden soll der, der sich diese gefährliche Sacke zugelegt hat, einstehen. Freilich nur insoweit, als es sich um einen wirklichen Tierschaden handelt; es ist einmal der Fall vorgekommen, daß jemand einem anderen eine Katze an den Kopf geworfen hat; hier wurde der Täter nicht aus 8 833 BGB. belangt, da der durch ben Wurf ent= ftanbene Schaben kein typischer „Katzenschaben" war. Aber Beißen eines Hunbes, Kratzen einer Katze, Hufschläge bes Pferbes unb Aufspießen durch einen Ochsen sind typische Tierschäden, für die der Halter aufzukommen hat. Grundsätzlich kann der Halter sich auch nicht darauf berufen, er habe das Tier sorgsam gehütet. Ader es gibt eine weittragende Ausnahme, Die erst später in das Gesetz ausgenommen worden ist: bet Haustieren. Wenn Der Schaden durch ein Haustier verursacht wurde, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit ober bem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt war, bann hat er für Tierschaben bann nicht aufzukommen, wenn er bei ber Beaufsichtigung bes Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Daher ist es ein großer Unterschied, ob eine Verletzung durch Hundebiß durch einen Schoßhund, ber nicht ber Erwerbstätigkeit zu bienen bestimmt ist, verursacht worben ist, ober burch einen Schäferhunb, ber zur Bewachung einer Herbe Verwenbung findet. Der Schäfer kann sich darauf berufen, er habe auf sein Tier aufgepaßt: der Luxushundhalter nicht. Weitere Vorschriften über Tierschäden finden sich im Gesetze in § 935 BGB., und sie betreffen hauptsächlich bie Schöben an landwirtschaftlichen Grundstücken, die durch Wild angerichtet werden: in vielen Fällen ist der Jagdberechtigte hier verantwortlich. Schließlich sei noch ein juristisches Kuriosum erwähnt; Rechts- unb Naturwissenschaft finb hier an- berer Ansicht: Während der Naturwissenschaftler Bazillen zu den niederen Tieren rechnet, rechnet sie der Jurist zu den Giften, und der, der mit Bazillen irgenbeinen Schaben anrichtet, wirb nicht etwa als Tierhalter zur Verantwortung gezogen, sondern gegebenenfalls wegen verbotenen Umgangs mit Giftstoffen bestraft. Rechte und Pflichten des Mieters. Don Or. Fritz Mein. Das Recht des Mieters auf eine „menschenwürdige" Wohnung hat auch im Bürgerlichen Gesetzbuch seinen Ausdruck gesunden. Zwar haben sich bie Wohnverhältnisse in Deutschland seit der Kriegs- unb Nachkriegszeit, wo ein Mieter buchstäblich mit jebem Raum zufrieden war, den ein Hauswirt ihm anwies, erheblich gebessert; immerhin kommt es auch heute noch vor, daß Häuser und Wohnungen in einem Zustand gelassen werden, der eine ernste Gefährdung für die Gesundheit der Mieter darstellt. Das Gesetz begnügt sich in solchen Fällen nicht damit, dem Mieter einen Anspruch auf Herbei- führung eines vertragsmäßigen Zustandes der Mietswohnung einzuräumen, sondern es billigt ihm ein Recht auf fristlose Kündigung zu. Voraussetzung dasür ist, daß die Wohnung (ober ein anberer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Raum), so beschaffen ist, bah die Weiterbenutzung die Gesundheit des Mieters erheblich gefährden würde. Hierunter fallen namentlich bie verschiebenen Feuchtig- keitsschäben, bie Erkrankungen ber Atmungsorgane bes Mieters usw. im Gefolge haben können; ferner unhygienifcher Zuftanb ber Abortanlagen, Oefäftr- bung ber Sicherheit burch Einsturzgefahr unb Verschlechterung ber Luft burch benachbarte Fabrikanlagen. Allerbings genügt in all biefen Fällen eine leichte Gefährbung ber Gesunbheit bes Mieters nicht; z. B. müssen bie von ber Fabrik herrühren- ben Ausdünstungen gesunbheitsschäblich unb nicht nur lästig fein. Aber in einer anberen Hinsicht ist das Recht bes Mieters noch erweitert: er kann bie fristlose Künbigung immer aussprechen. Sogar, wenn er beim Einzug in bie Wohnung, ber vielleicht nicht freiwillig war, ben Zustanb ber Wohnung gekannt hat, steht ihm bas Kün- bigungsredjt zu: er soll nicht burch eine einmalige unüberlegte Hanblung für lange an eine ungefunbe Wohnung gefesselt sein. Anberseits hat ber Mieter die Pflicht, Schäden der Mietwohnung, die sich im Laufe der Benutzung einstellen, verhüten ober beseitigen zu helfen. An sich würbe er berechtigt sein, auch wegen solcher Schüben Ansprüche gegen ben Hauswirt geltenb zu machen, aber oft ist ber Hauswirt gar nicht in ber Lage, bas Entstehen ber Schöben zu beobachten, ober sie gar zu beseitigen, wenn ber Mieter ihm davon keine Mitteilung macht. Beispielsweise wird — was wohl in jeder Wohnung einmal vorkommt — der Wasserausguß undicht; das tropfende Wasser zerstört das Holz und beschädigt die bar- unterliegenbe Wohnung. Der Mieter, in besten Küche bas Unglück passiert ist, kann sich nicht jetzt an den Hauswirt wenden und ihn zur schleunigen Reparatur auf feine (des Wirts) Kosten auffordern; im Gegenteil: Der Mieter hätte gleich ben Hauswirt aufmerksam machen müssen, bevor ein erheblicher Schaben eingetreten wäre, und nur diese Anzeige hätte ihn davor geschützt, den Schaden zu ersetzen. Dies gilt immer, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel ber Wohnung zeigt ober eine Vor- kehrung zum Schutze der Wohnung gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird. Macht er aber die Anzeige an den Hauswirt, und unterläßt dieser dennoch eine Abhilfe, so kann der Mieter einen Teil der Miete zu zahlen unterlassen, soweit ihm nicht der Gebrauch aller Mieträume mehr zusteht, und er kann auch, nach Fristsetzung, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Schließlich steht ihm auch noch das Recht zu, vom Hauswirt Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Kinder auf der Straße. Don Or. Gerhardt Berndt Unsere Gerichte haben in den Fallen, in Denen Kinder im Straßenverkehr verunglückten, besonders hohe Anforderungen an bie Aufmerksamke tspf icht der Fahrzeugführer gestellt. Sie sind strafrechtlich verantwortlich, auch zivilrechtlich schabensersatzpflich- tig, wenn ein Kind zu Schaden kommt, da grunbsätzlich der Wagenführer mit unvorsichtigem "nb unlogischem Verhalten bes Kinbes rechnen muß. Aber was nutzt bie Rechtsprechung, die ja doch erst in Frage kommt, nachdem das Unglück geschehen ist. Darum Vorsicht unb ben Kindern bei der Beaufsichtigung bie nötige Aufmerksamkeit geschenkt! Wirb diese vernachlässigt, so kann leicht ben zur Aufmerksamkeit verpflichteten, also insbesondere den Eltern, eine Mitschuld an dem Unglück zur Last gelegt werden. Mitschuld verpflichtet aber einen entsprechenden Teil des entstandenen Schabens selbst zu tragen. Aber noch eins: Die Kinber können auf ber Straße nicht nur zu Schaben kommen, sondern sie richten auch vielfach erheblichen Schaben an. Lebhaft sind in jedem Frühjahr die Klagen über unvorsichtiges Verhalten von Kindern, insbesondere bei Ballspielen u. ä. Auch bie bei ben Kindern so beliebten Roller bilden nicht nur eine Gefahrenquelle für bas Kind im Straßenverkehr, sondern auch eine Gefahrenquelle für bie Erwachsenen, ins- befonbere für ältere unb gebrechliche Leute. Darum sind bie Aufsichtspflichtigen, insbesondere bie Eltern, verantwortlich. Ein Kind, das das 14. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat, ist strafrechtlich nicht verantwortlich. Soweit es das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann es auch zivilrechtlich, also zum evtl. Schadensersatz nicht herangezogen werden. Hat das Kind das 7. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet, (o ist es zum Schadensersatz nur bann verpflichtet, wenn es bei Begehung der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besaß. Das Kind muß weiter das Bewußtsein haben, daß es für Folgen feiner unerlaubten Handlungen einzu- stehen hat. Ob im Einzelfalle diese Voraussetzungen gegeben sind, läßt sich allgemein nicht sagen, das richtet sich ganz nach der individuellen Veranlagung und der geistigen Reife des betreffenden Kindes. Um trotzdem die schädigenden Folgen ber Unoer- antwortlicykeit bes Kinbes nach Möglichkeit einzudämmen, bestimmt bas Bürgerliche Gesetzbuch, baß an Stelle bes Kinbes bie Personen haftpflichtig sind, bie zur Aufsicht über bas Kind berufen sind. Aufsichtspflichtig sind dabei in erster Linie die Eltern, bei unehelichen Kindern die Mutter, bei elternlosen Kindern der Vormund, aber auch ber Lehrherr für seinen Lehrling, ber Lehrer währenb der Schulzeit usw. Durch vertragliche Bestimmungen können die Eltern ihre Aufsichtspflicht auf anberc Personen übertragen, beispielsweise auf Erzieher, Kinder« Mädchen u. a. Bei durch Vertrag verpflichteten Aufsichtspersonen wird man allerdings von Den Eltern verlangen müssen, daß diese Personen eine gewisse Zuverlässigkeit besitzen. Es geht also beispielsweise nicht an, daß bie Eltern eines kleinen Kindes bem nur wenig älteren Bruder oder der 14jährigen Schwester, die selbst noch nicht einmal verantwortlich für ihr Handeln sind, eine Aufsicht übertragen, und sich bann darauf berufen. Die aufsichtspflichtigen Personen werben von der Haftpflicht für durch das Kind angerichtete Schäden nur befreit, wenn sie ihrer Aufmerksamkeitspflicht genügt haben, ooer wenn sie nachweisen können, daß der Schaden auch bei genügenber Aufsicht entstanden wäre. Wie weit die Aufsicht ber Eltern über ihre auf der Straße spielenden Kinder gehen muß, läßt sich für den Einzelfall allgemein nicht bestimmen. Das richtet sich nach der geistigen unb körperlichen Reife und Mnterhilfswerk des Deutschen Volkes 1933/34. Gauführung Heffen-Naffau. Frankfurt a. 2TL, Taunusftrahe 111, Telephon 32288. Postscheckkonto: Frankfurt a. 2H. 28100. Bankkonto: Nassauische Landesbank, Frankfurt a. HL, Girokonto 6200. der Veranlagung des Kinbes. Ein ruhiges, folgsames Kinb wird weniger Aufsicht bebürfen wie ein lebhafter Junge, der auf üble Streiche sinnt. Die Aussicht über Mäbchen wirb sich nach Art der Spiele anders zu gestalten Haden wie über Knaben. Gerade diese Aufmerksamkeitspflicht macht in heutiger Zeit den Eltern besondere Sorge. Sind doch nur wenige Eltern in Der Lage, erwachsene Personen zur Beausichtigung ihrer Kinder zu bestellen. Manche Eltern selbst können sich ihrer Kinder oft nur schwer annehmen; der Vater ist auf seiner Arbeitsstelle, und die Mutter muß, wenn sie nicht mit ber Besorgung des Haushalts voll in Anspruch genommen ist, einem Erwerb nachgehen. Hierauf wirb bei der Beurteilung des Umfangs der Aufmerksamkeitspflicht insoweit Rücksicht genommen, als von Eltern, bie einem Beruf nachzugehen gezwungen sind, nicht dasselbe Maß von Beaufsichtigung der Kinder verlangt werben kann wie von Eltern, bie beruflich weniger in Anspruch genommen sind, oder vielleicht sogar die nötigen Mittel haben, Hilfspersonen zur Beaufsichtigung ber Kin- oer anzunehmen. Im engen Zusammenhang mit den Gefahren und Schäden, die von fpielenden Kindern auf der Straße verursacht werden können, steht auch bie Frage, wie weit frembe, britte Personen bagegen erzieherisch einschreiten dürfen. Die Ansichten darüber unb zum Teil auch unsere Rechtsprechung gehen vielfach aus- einanber. Grunbsätzlich wirb man bazu sagen können, baß iebe Zurechtweisung ber Kinber, vor allen Dingen aber etwa eine Züchtigung, einen Eingriff in bas Erziehungsrecht ber Eltern bebeutet. Die Streitfrage bebarf keiner Erörterung, soweit die Eltern sich mit derartigem Eingriff einverstanden erklären. Anders im entgegengesetzten Falle. Der Fremde, der sieht, daß ein Kind Unfug macht und damit andere gefährdet, wird dieses wohl in ruhigen Worten zurechtweisen können, wenn ein Aufsichtspflichtiger nicht in der Nähe ist. Eine Züchtigung des Kindes darf er jedoch nicht vornehmen, es fei denn, daß es sich um eine Notwehrhandlung yandelt. Sehe ich beispielsweise, wie Kinder einen alten gebrechlichen Mann hänseln, diesen selbst dadurch in Unruhe bringen, so daß er in erhöhtem Maße den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt ist, so ist es ein dem Schutz des Betreffenden dienender Notwehrakt, wenn ich dagegen einschreite, vielleicht sogar bem Hauptschreier eine Ohrfeige gebe. Auf jeben Fall Darf eine solche körperliche Zurechtweisung aber nicht allzu streng sein, so baß Schöben der Gesunbheit des Kinbes ausgeschlossen sind. Krankenkaffenbeitrage pünktlich abliefern! Aus ber „Apotheker-Zeitung" Nr. 82 vom 14. Oktober 1933 entnehmen wir aus ber „Rechtsprechung für Krankenkassenwesen" folgenbe Mitteilung: Ein Oeroerbetreibenber war ber Ortskrankenkasse an Krankenkassenbeiträgen für bie bei ihm beschäftigten Arbeiter mehrere tausenb Mark fchulbig geblieben, ebenso auch ber Landesversicherungsanstalt für Beiträge zur Jnvalibenversicherung. Nachbem derselbe Fall sich wiederholt hatte, wurde der Arbeitgeber erst zu 100, dann zu 150 Mark Geldstrafe verurteilt. Ader auch bas fruchtete nicht, auch weiterhin führte ber Gewerdetreibenbe größere Summen, bie er orbnungsmäßig feinen Arbeitern abgezogen hatte, roeber an bie Krankenkasse, noch an bie Lanbesversicherungsanstalt ab, fonbern verbrauchte sie in seinem Betriebe. Nunmehr würbe ber Unbelehrbare zu vier Wochen Gefängnis verurteilt, unb in ber Folge würbe ihm von ber Be- hörbe die Ausübung feines Gewerbes untersagt, wogegen der Betroffene Beschwerde erhob. Er habe nicht böswillig gehandelt, so machte er geltend, sondern die bitterste wirtschaftliche Not habe ihn zu seinem Tun veranlaßt. Seine Zahlungsunfähigkeit sei auch vom Gericht bereits festgestellt. Dav Bayerische Verwaltungsgericht hat jedoch bie Berechtigung ber Untersagung bes Gewerbebetriebes bestätigt. Das Verhalten Des Beschwerdeführers muß um so schwerer wiegen — so heißt es in den Gründen —, als er von der Ortskrankenkasse wiederholt, aber vergeblich aufgeforbert worben war, bie von ben Lohnsummen seiner Arbeiter einbehaltenen Beiträge binnen drei Tagen an die Kasse abzuführen. Hierin liegt eine fortgesetzte gröbliche Mißachtung der bem Allgemeinwohl bienenben Vorschriften, über bie sich der Beschwerdeführer trotz aller Strafen in verwerflichem Eigennutz hinwegsetzte. Geschädigt sind durch diese Handlungen die im sozialen Interesse der Arbeiterschaft geschaffenen öffentlichen Einrichtungen, sowie bei den einbehaltenen, aber nicht abgelieferten Beitragsteilen zur Invalidenversicherung auch unmittelbar bie Arbeiter selbst. Das Verhalten bes ©eroerbetreibenben be- grünbet, ba es einen schweren Charakterfehler offenbart, auch feine sittliche Unzuverlässigkeit. Er hat den moralischen Halt vermissen lassen, der tn Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten von einem redlich gesinnten und rechtlich handelnden Arbeitgeber ge« fordert werden muß. (Bayer. Verw.-Ger. 11. Noo, 1932 — 129. 11. 32.) Oberheffen. Landkreis Gictzcn. oo Collar, 24. Okt. Dieser Tage fand hier die erste Gemeinderatssitzung statt. Unter Anteilnahme der gesamten SA. und eines großen Teiles der Bevölkerung eröffnete Bürgermeister Wagner die Sitzung. Er wies u. a. auf die geschichtliche Bedeutung der Gegenwart hin und verpflichtete hierauf die Gemeindeoertteter, die ausschließlich aus den Reihen der NSDAP, und der N2BO. sind. Besonders gab der Bürgermeister seiner Freude darüber Ausdruck, einen so verdienten SA.-Mann, wie dem 53jahrigen Scharführer Karl Hildesheim, in der Mitte des Gemeinderats zu sehen. Hierauf gab der Bürgermeister eine Erklärung über die Ziele der allgemeinen Arbeiten, ganz besonders über die Arbeitsbeschaffung ab. Dann wurden die Kommissionen bestimmt. Das Horst-Wessel-Lied beschloß die eindrucksvolle Kundgebung. • Lollar, 24. Okt. Die Ortsgruppe Lollar des Deutschen Handlungsgehilfen - Verbandes hielt nach ihrer Gründung am Freitag- abend im Gasthaus „Zur Linde" ihre erste Monatspflichtversammlung ab. Pg. Kreisaeschäftsfüh- rer Brack (Gießen) sprach über dos Tyema: „Der Kaufmannsgehilfe im nationalsozialistischen Staat". Ausgehend von dem Gedanken, daß jede Arbeit, die der deutsche Volksgenosse leistet, nur dann ihren Sinn und ihre Bedeutung hat, wenn sie von der Verantwortung gegenüber dem Volksganzen getragen ist, kam er auf die dienende Aufgabe der Wirtschaft zu sprechen. Die deutsche Wirtschaft hat diese dienende Aufgabe in den vergangenen Jahren vollkommen verkannt und Wirtschaften wurde als Selbstzweck angesehen. Der Ersolg waren 6 Millionen Arbeitslose bei der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus. Die vordringlichste Ausgabe sei es heute, wieder Arbeit zu beschaffen. In diesem Bestreben hat die Regierung durch ihre verschiedenen Maßnahmen den Erfolg aufzuweisen, daß Über 2 Millionen Menschen wieder in Arbeit und Brot gekommen sind. Der Kaufmannsgehilfe habe im nationalsozialistischen Staat die Aufgabe, dafür au sorgen, berufstüchtige Menschen heranzubilden. Die aus nationalsozialistischem Geist heraus ihre Arbeit als Pflichterfüllung und als Dienst am Volke ouffasfen. Aufgabe der Berufsverbände ist die Schulung der Mitglieder in diesem Sinne. Darüber hinaus sollen die Berufsoerbände auch die Freizeit Der schaffenden Volksgenossen neugestalten und sie wieder zu den Quellen des Volkstums zurückfüh- ren. Diesen Bestrebungen dienen die verschiedensten Einrichtungen, die sich der Deutsche Handlungs- gehilfenoerband geschaffen hat. Anschließend an die Ausführungen des Pg. Brack, sprach noch der Be- zirksoertrcter des Deutschen Rings, Pg. Leoitzki, über die Selbsthilfeeinrichtungen des Verbandes, insbesondere über die Versicherungsgesellschaft Deutscher Ring. Nach einem weiteren Hinweis auf die Tageszeitung der Deutschen Arbeitsfront „Der Deutsche" und auf die deutsche Hausbücherei wurde die Versammlung mit einem dreifachen Sieg-Heil auf den Führer geschlossen. I Grünberg, 24. Okt. In feierlicher Weise fand hier die Ueberreichunq der Gesellenbriefe statt, die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Spenglermeister Julius Don- Ei f f, und NS.-Hagosührer, Schneidermeister Otto Stein, Doraenommen wurde. Beide Herren wiesen in ihren Ansprachen die Jung-Gesellen auf ihre Pflichten als Handwerker hin. Weiter sprach noch NS.-Haao-Kreisführer Schimmel. Der Prüfung hotten sich 15 Lehrlinge unterzogen, die sämtlich bestanden. Es waren dies zwei Weißbinder: Heinrich Schäfer (Sauter); Wilhelm <5 i 11 n e r (Beltershain); ein Spengler: Karl Kornmann (Atzenhain); zwei Schlosser: Valentin Laub (Nd.- Ohmen), Joseph Götz (Ober-Ohmen); ein Autoschlosser: Wilhelm Wagner (Reinhardshain); zwei Elektroinstallateure: Wilhelm Walter (Wei- tershain), Richard Günther (Weitershain); fünf Schreiner: Ernst Enders (Reinhardshain), Adolf Horst (Ober-Ohmen), Emil Nau (Stangenrod), Paul P e r u ck a (Reinhardshain), Heinrich Sauer (Lindenstruth); ein Wagner: Ernst Schmidt (Lauter) und ein Steinmetz: Wilhelm Scheid (Harbach). s. Inheiden, 24. Okt. Im Saale der Wirt- schast Raab wurden durch die NSDAP, mehrere Filme, darunter auch prachtvolle Aufnahmen vom Reichsparteitag in Nürnberg, für die Einwohnerschaft von Trais-Horloff, Utphe und Inheiden oorgesührt. Der Saal war sehr stark besetzt. s. Utphe, 24. Okt. Für das Winterhilfs- werk der NS.-Volkswohlfahrt wurden in unserer Gemeinde und vom Gutsbesitzer Rinn insgesamt 410 Zentner Kartoffeln, 95 Zentner Brotgetreide und Kraut gezeichnet. Die Geldsammlung anläßlich des Eintopfgerichtes ergab den Betrag von 66 Mark. — Der Bergmann Friedrich Schmidt fomtle mit feiner Ehefrau Katharina das Fest der goldenen Hochzeit bei guter Gesundheit begehen. Kreis Hricvbcrg. $ Münzenberg, 24. Okt. Dahier verstarb am Samstag der hier ansässige Arzt Dr. mcd. Friedrich Walter Fellbaum nach langem ferneren Leiden im Alter von 54 Jahren. Dr. Fellbaum stammt aus Schlesien und war Lehrers- und Kan- torssohn. Seine medizinischen Studien erledigte er in Breslau, Marburg und Würzburg, wo er Staats- eramen und Promotion bestand. Nach anfänglicher Praxis in Oberbreit bei Würzburg übte er seinen Beruf in Lobchens (Provinz Posen) aus. 1924 wurde er von den Polen als reichsdeutscher Arzt mitsamt seiner Familie des Landes verwiesen. Seit dieser Zeit wohnte und praktizierte er in Münzenberg. Kreis Büdingen. s. Berstadt, 24. Okt. Hier ist unter der Schuljugend der Scharlach ausgebrochen. Die Schule wurde auf Anordnung des Kreisarztes geschloffen. A (9 I a u b e r g , 24. Oft. Nächsten Sonntag, 29. d M., sind es 200 Jahre, daß unsere Kirche eingeweiht wurde. Aus diesem Grunde findet morgens ein Feftgottesdienst statt, in dem Oberkirchenrat D. Wagner die Fcslprcdigt hält. Prälat D. Dr. Diehl spricht im Nachmittagsgottesdienst über die Geschichte des Baues unseres Gotteshauses. Starkenburg. Vngadeführer Hauer wieder genesen. WSN. Darmstadt, 24. Okt. Der kommissa- rische Polizeidirektor von Darmstadt, Brigadesührer Hauer, ist von seinem Autounfall soweit wieder genesen, daß er am Montag seine Dienstge- schäfte übernehmen konnte. Preußen. kreis Biedenkopf. * Hartenrod, 24. Okt. Der Sohn eines hiesigen Gastwirts, Artur S e i s l e r, der bei einem Autoschlosser in Gladenbach beschäftigt ist, erlitt dieser Tage einen schweren Unfall dadurch, daß er zum Feueranzünden Benzin in die Flammen goß und dabei schwere Brandwunden erlitt. Der junge Mann mußte sofort in die Chirurgische Klinik nach Gießen gebracht werden. Sein Befinden ist den Umständen entsprechend gut. Briefkasten der Aedattion. (Kechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der 1 Schristleitung.) Z. 100. Bezüglich der Innungspflicht der Bügle» rinnen ist folgendes mitzuteilen. Die Wäscherei» betriebe, die in einem besonderen Reich-verband« zusammengeschtosien sind, haben beim Reichsslcmds \ des deutschen Handwerks die Anerkennung Der Wascherei betriebe und Büglereibetriebe als selb» ständlge Handwerkszweige beantragt Die Verhandlungen darüber sind noch in der Schwede. Erfolgt die Anerkennung, jo werden diese Berufszweige in besondere Organisationen zusammengefaßt, und zwar j in Pflichtinnungen. Kommt also in Oberhessen eine I derartige Pflichtinnung zustande, so haben dieser Pslichtmnung alle diejenigen anzugehören, die das Gewerbe, für das die Pflichtinnung gegründet wird^ ausüben. Der Umfang, in welchem dies Gewerbe I von de., einzelnen ausgeubt wird, spielt für Die f Pflichtzugehörigkeit zur Pflichtinnung keine Rolle. h. ft., Gießen. Ihr Mieter ist nicht bered)tigt, ohne । 2hre Zustimmung die gemieteten Räumlichkeiten ober einen Teil derselben an dritte Personen zu überlassen. Hat er, wie im Fragefall, Teile der gemieteten Wohnung an ein Ehepaar untervermietet, so ist in dieser unbefugten Ueberlassung des Gebrauchs der Mietsache an einen Dritten ein vertragswidriger Gebrauch zu erblicken. Sie können um deswillen entweder gegen ihren Mieter auf Grund des § 2 bei Mieterschutzgesetzes auf Aushebung des Mißverhältnisses klagen oder gegen den Untermieter auf Grund des § 986 DGB. vorgehen. ft. B. I. Ihr Nachbar ist nicht befugt, das Spalier direkt auf die Grenze ober sogar teilweise über die Grenze zu stellen, auch darf das Spalier nicht über Ihr Eigentum hängen. Es muß vielmehr auf dem Grundbesitz Ihres Nachbars angebracht und so beschaffen sein, daß die Rinder nicht ■ das Gras von Ihrem Grundstück fressen können. Wenn Ihr Nachbar Ihrem berechtigten Verlangen nicht stattgibt, müssen Sie Klage auf Beseitigung ber Störung Ihres Eigentums erheben. Auch können Sie Schadensersatz für das von den Rindern des Nachbars auf Ihrem Grundstück abgeweidete Gral verlangen und diesen evtl, im Klageweg erzwingen. — Für derartige Anschaffungen ist kein Staat« Zuschuß zu erwarten. Sodener b«. HUSTEN. ERKÄLTUNG „ ffriberun Annursel Blumenzwiebeln Krofdorf (Haus am Rain), den 23. Oktober 1933 0C1U Stadt Gießen maßgebend. 6553C eröffnet habe o;no 06066 6562V 6469V Zwar: Für das berühmte 6666V Ruf 2145-2146 Am Oswaldsjrarten Itttte. 5838D Nicht Bohnerwachs - nur Perwachfl Pvt- 109 oer- und pnvatdozent £)r. Wulf Ankes und Frau TM, geb. Gößmann Das Holz kann von Förster Brück in Rödgen oorgezeigt werden. Schriftliche Angebote für die Gesamtmenge oder für Teilmengen, getrennt nach Lang- oder Kurzgrubenholz und Stammholz, sind bis spätestens Montag, den 30. Oktober 1933, 11 Uhr. bei uns einzureichen. Gießen, den 23. Oktober 1933. Bürgermeisterei Gießen. I. D.: vr. Seib. DanwfTOflflBfrt Lollar B. Holm, CsOäl W- Arzbacher, Gießen Kaiserallee 19 und Walltorstraße 43 45 Thtsit ndlidiE Vergebung ton StraßenuinbauarbeilED. Die beim Umbau der Prooinzialstraße Schellnhausen—Romrod erforderlichen Mrbeiten und Lieferungen sollen, nach Losen getrennt, öffentlich vergeben werden, und Hyazinthen, Tulpen Narzissen, Crocus Schneeglöckchen, Jris usw. nur Qualitätsware, äußerst preiswert al\er^j^en\ ---- Jlöbl. Zimmer in gutem Hause (Dauerbrandofen— Babnbossnäbe) zu vermieten. rWljDPn?HDon3^! Oeschäftseröffnung Hierdurch beehre ich mich, der Einwohnerschaft mitzuteilen, daß ich in Gießen, Walltoritr.43/45 ein Herrens und Damen.- FriseuriGeschäft Die glückliche Geburt einer gesunden Tochter zeigen in großer Freude an Samenhaus Heinrich Hahn Bahnhofstraße 6418 a Telephon 3403 Laden 2elter3roeg 71. iof. ui Dcnmeten. «stsD Näheres 41. Becker, .QeDlerftrafee 9, LelLvhon 3604. 1 [Verschiedenes 30er, cd.,1,68 m, Inhaber ein. gutgeb. Geschäftes d. Kunst- und Tchmuckwaren- hranche, wünscht die Bekanntschaft einer nett., hübsch., fvort- liebenden Dame auS guter Familie hur. Heirat Mittl. Stadt Süd- Westdeutschlands. Nur ernstgemeinte, selbstgeschneb., aas- fehrliche Angebote sind zu ridjten unter P.M.5636cm Alaepaa- fem'tein & Bögler, Fraaktart a. HL 61MV Bekanntmachung. Am Montag, dem 6. November d. 3„ vormittags 9 Uhr, beginnt der Unterricht an der Landw. Schule in Gießen (Liebig- straße 16 I — Alte Klinik). Für den Besuch der Schule kommen nur solche Bauernsöhne uff. in Frage, die Ostern 1932 oder früher konfirmiert wurden. Das Schulgeld, das in Raten bezahlt werden kann, beträgt für den Lehrgang 25 Mark. Unterricht wird nur vormittags erteilt. Anmeldungen werden außer Sonntags, von 9 bis 12 Uhr, Liebigftraße 16 I, Zim- (noch heute von Mönchen gcbrauO aas ler Deater-Braaeret Andechs bet ■tachea Ausfchanhitellen gesucht. Wirteinteressenten für direktt n Bezug belieben sich zu wenden u Z.4M7 an Ala Haasenstein & Vogler, München. Bekanntmachung. In unser Handelsregister, Abteilung B, wurde am 21. Oktober 1933 bei der Firma Schade & Füllgrabe, AkliengeseUschast, Zweigniederlassung Gießen, folgendes eingetragen: Dem Kaufmann Max Müller :n Frankfurt a. M. ist Prokura erteilt. Er ist zur Vertretung Der Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied, einem stellvertretenden Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen berechtigt. 6576V Gießen, den 23. Oktober 1933. Hessisches Amtsgericht. Baöeiiramm-nnö Wnöoh- Betlüol öet Ml (Siegen. An der Straße Gießen—Rödgen, am Ende des Exerzierplatzes (Abt. 14, 15 und 16 des Stadtwaldesl findet ein Abtrieb von 45jährigen Fichten und 55jährigen Kiefern statt. Der Anfall ist auf 3000 fm geschätzt, meistens Gruben- und Stammholz la und lb. Die Aufarbeitung des Holzes erfolgt nach Wunsch des Käufers; Verkauf als Langgrubenholz bevorzugt. 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Die mit entsprechender Aufschrift {ebenen Angebote sind verschloßen postfrei bis Mittwoch, den 1. November vormittags 10 Uhr bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen. weben, den 20 Oktober 1933. Prooinzialdirektion Oberhessen. lief bau. Die Zelten sind vorbei, wo der Photo- freund im Ilerbstresigniert seine Kamera Im Schrank verpackte, um sie erst im Mai herauszuholen! Bei meinen hochempfindlichen Platten und Filmen ist das Photographieren bei trübstem Wetter möglich, denn das Aufnahmematerial ist jetzt achtmal so lichtempfindlich wie vor Jahren. Das gut verteilte Licht gibt im Herbst u. Winter schöne u interessante Bilder. Lassen Sie sich im Geschäft Pan platten und Panfilme erklären, denn das ist jetzt das beste Aufnahmematerial. 6565 A Haarausfall Schuppen, Schinnen, Hoorwuchfitdrungen beseitigen Sie sicher mit ARYA-LAYA Brenn ess el-Haarwasser Wirklicher, natürlicher Auszug aus der Brennesielpflonze. Viele bestätigte Er» folge. Flasche KM. 1.75 und RM. 2.95. 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