Ur. 296 Zweites Blatt Gletzener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesien)Montag, 18. Dezember 1935 Die spanischen Anarchisten sprengen Eisenbahnbriicken. Auf der Strecke Sevilla — Valencia hatten Anarchisten eine Brücke in die Luft gesprengt, wodurch der Expreßzug in voller Fahrt in die Tiefe sauste und unter seinen Trümmern fünf Tote und vierzig Schwerverletzte begrub. Oer neue Zivilprozeß nach demGesetz vom 27. Of <.1933. Don Richard Schudt, Landgerichisdirektor i. R III. (Schluß.) Als dritte ganz wesentliche Neuerung bringt das Gesetz die strengere Durchführung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. Zu diesem Zweck wurde einmal eine Aenderung des § 349 ZPO., der den Aufgabenkreis des Einzelrichters (E.R.) umschreibt, nötig. Ob die Einführung des E. R. überhaupt ein glücklicher Gedanke war, ist umstritten. Nach meinen Erfahrungen hat die Schaffung desselben nur zur Prozeßverzögerung geführt. Im Anschluß an den Entwurf bestimmt das neue Gesetz, daß der E. R. die Sache nur so weit zu fördern hat, daß sie tunlichst durch eine Verhandlung vor dem Prozeßgericht erledigt werden kann. Diese Erledigung der Sachen in einer Verhandlung vor dem Prozeßgericht ist überhaupt das vom Gesetzgeber nach dem österreichischen Vorbild erstrebte Ziel. Der E. R. hat künftig hin die Sache durch eine erschöpfende Erörterung mit den Parteien für die Verhandlung vor dem Prozeßgericht vorzubereiten, er soll aber Beiweise nur noch ausnahmsweise erheben, soweit es eben zur Vorbereitung der Verhandlung vor dem Prozeßgericht nötig ist und angenommen werden kann, daß der erkennende Richter das Beweisergeb- nis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag. Rosenberg findet die Nachteile der Einrichtung des ER. in folgendem: Die Unmittelbarkeit der Verhandlung wird beeinträchtigt und der Gedanke der Kollegialgerichtsbarkeit gefährdet, die Teilung zwischen Kammer und Einzelrichter führt zu einer Vervielfachung der Verhandlungen und Wiederholungen, häufig auch zu Widersprüchen und einer Verzögerung des Verfahrens. Ich stimme zu. Man hätte den E. R. ganz beseitigen sollen. $ur Sicherung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist auch für die Zukunft die Beweiserhebung durch ein Mitglied des Gerichts oder ein anderes ersuchtes Gericht erheblich eingeschränkt worden durch eine Aenderung des § 275. Von der strafferen Durchführung der Unmittelbarkeit des Verfahrens darf man eine wesentliche Entlastung der Gerichte, eine raschere und damit auch bessere und wieder volkstümliche Rechtspflege erwarten. 4. Etwas ganz Neues bedeuten die „Aenderungen des Eidesrechts". Auch hier hat sich das Gesetz dem Entwurf angeschlossen und damit auch dem österreichischen Recht genähert. Das Prinzip der freien Beweiswürdigung wird voll zur Geltung gebracht und den alten und berechtigten Klagen über den Zwang der Richter zur Beeidigung aller Zeugen, über die zu häufigen Eide, die sog. „Meineidsseuche" Rechnung getragen. Nach dem neuen § 391 ist ein Zeuge — von den Ausnahmen des § 393 abgesehen — zu beeidigen, wenn das Gericht dies mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für geboten erachtet und die Parteien nicht auf Beeidigung verzichten. Erfreulich ist ferner die Ersetzung des bisherigen Parteieids, des zugeschobenen wie des richterlichen, durch die Parteivernehmung, wie sie zahlreiche ausländische Gesetze schon Fennen. Die formalistischen Schwierigkeiten des Parteieides sind damit endlich beseitigt. Auch hier'Anschluß an den Entwurf 1931! die Parteivernehmung ist subsidiär, sie findet nur statt, wenn der einer Partei obliegende Beweis auf andere Weise nicht geführt ist oder andere Beweismittel nicht vorgebracht sind (§ 445). Die beweispflichtige Partei kann dann beantragen, den Gegner über die zu beweisenden Tatsachen zu hören. Die Vernehmung der beweis pflichtigen Partei selbst stt nur auf Antrag und im Einverständnis der Gegenpartei möglich (§ 447). Nach § 448 kann das Gericht auch von Amts wegen — ähnlich der bisherigen Auferlegung eines, richterlichen Eides — und ohne Rücksicht auf die Beweislast zur Ergänzung einer oder beider Parteien anordnen, um sich seine Ueberzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu bilden. Wenn eine Partei, deren Vernehmung angeordnet ist, diese ablehnt oder im Dernehmungstermin ausbleibt oder auf Verlangen des Gerichts überhaupt keine Erklärung abgibt, so hat das Gericht seine Schlußfolgerungen aus diesem Verhalten nach freiem Ermessen zu ziehen (§ 446). Für das frühere sog. bedingte Endurteil, das den Richtern oft in seiner Formulierung die größten Schwierigkeiten bereitete und für die Parteien ganz unverständlich war, ist jetzt kein Raum mehr. Die Vernehmung der Parteien, die durch Beweisbeschluß angeordnet wird, erfolgt zunächst uneidlich. Nur ausnahmsweise, wenn es das Gericht für die Bildung feines Urteils nötig hält, kann die Beeidigung — aber immer nur — einer Partei angeordnet werden. Neu geregelt sind noch die Bedeutung der Verweigerung einer Aussage oder ihrer Beeidigung für die Berufungsinstanz. Der Schätzungseid des § 287 und der Editionseid des § 426 ZPO. sind beseitigt und ebenfalls durch die Parteivernehmung ersetzt. Von sonstigen Neuerungen seien nur noch erwähnt, daß Staatenlose nach § 110 ff. nur dann wie Ausländer Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu leisten haben, wenn sie ihren Wohnsitz nicht im Inland haben, und daß die Bestimmungen über das Armenrecht im Anschluß an die Dritte Notverordnung vom 6. Oktober 1931 vielfach geändert worden sind. Man hat die Vorschriften dieser Notverordnung, soweit sie sich bewährt haben, in die ZPO. eingearbeitet, sie dabei teilweise aber anders gefaßt und so Zweifel oder Mißbräuche, die entstanden waren, beseitigt. Die Einzelheiten interessieren hier mehr die Juristen. Zu erwähnen wäre vielleicht nur, daß auch Staatenlosen künftig das AR. gewährt werden kann und ebenso, daß — was bisher umstritten war — auch Parteien kraft Amtes (Konkursverwaltern, Testamentsvollstreckern usw.) und juristischen Personen das AR. bewilligt werden kann. Noch weitere Aenderungen, die das Gesetz enthält, sind nicht von allgemeinem Interesse. Alles in allem wird man diese Novelle als einen Fortschritt auf dem Wege zu dem Ziele, das sich der Gesetzgeber selbst gesetzt hat, betrachten dürfen. Auch die Reform des Zivilprozesses durch das Gesetz vom 27 Oktober 1933 erfolgt aus dem Gedanken, daß das Gemeinschaftsinteresse den Einzelinteressen vorgeht. Das Interesse des Staates, der das Verfahren zur Verfügung stellt und regelt und damit seine Autorität einsetzt hat ein Interesse daran, daß richtig und gerecht entschieden wird. „Das Kind Europas." 3um hundertsten Todestage Kaspar Hausers. Don Hans Sturm. Am Pfingstmontag des Jahres 1828, einem herrlichen Maientage, tauchte vor dem Hallertvrchen in Nürnberg plötzlich ein merkwürdiger junger Mensch auf, der sich nur mit Mühe aufrechterhalten konnte und auf unsicheren Füßen durch die menschenleeren Straßen schwankte. Nach drei, vier Schritten blieb er immer wieder stehen und versuchte hinter den Fenstern jemand zu erspähen. Aber vergeblich. Die Nürnberger tranken um diese Stunde in Kaffeegär- ten vor den Toren der Stadt ihren Pfingstnachmit- tagstrunk mit Kuchen; nur einen alten Mann sah der Fremde vor einer Haustür sitzen, wankte auf ihn zu und gab ihm einen Bries mit der Aufschrift „An Titl. Wohlgebohrner Rittmeister bei 4ten Es- gatron bei 6ten Schwolische Regiment Nürnberg". Der Alte brachte den jungen Sonderling, der wie ein Bauernbursche gekleidet war, in das Haus des Rittmeisters der 4. Eskadron des Chevaulegers-Regiments. Sie trafen nur den Diener an, dem der Fremde fast nur mit „Woas nit" antwortete. Brot und Fleisch, das man ihm reichte, spie er mit allen Anzeichen größten Ekels wieder aus, ein Stück schwarzes Brot mit Wasser mundete ihm trefflich. Als fein Blick, auf ein Reiterbild an der Wand fiel, rief er mit dem Finger darauf weisend: „Ae sech- tene möcht ih wähn!" Und immer wieder: „Reuta wähn! Reuta wähn!" Da man nichts mit dem Sonderling anzufangen wußte, brachte man ihn in den Pferdestall, wo er auf das Stroh sank und sofort einschlief. Am Abend kam der Rittmeister nach Hause und ging mit dem Diener in den Stall. Im matten Schein der Laterne sah er den breitschultrigen, untersetzten Fremden, dessen Alter er auf sechzehn bis siebzehn Jahre schätzte; seine Haut war weiß, die Glieder zart und anscheinend geschmeidig, die Hände von auffallender Schönheit. Die Gesichtszüge waren grob, die Mundpartie trat ein wenig hervor. Die nackten wunden Füße staken in derben, nicht passenden Halbstiefeln, die mit Hufeisen und Nägeln beschlagen waren und aus denen die Zehen herausguckten. Der Schlafende trug ein grobleinenes Hemd, darüber eine verwaschene rotgetupfte Tuchweste, eine graue, aus einem Frack gemachte Jacke und um den Hals eine schwarzseidene Binde; neben ihm lag ein mit gelber Seide gefütterter, mit rotem Leder besetzter Hut, der aus einem vornehmen Hause zu stammen schien. Die abgetragenen Hosen mochten einem Pferdeknecht gehört haben. Nur mit Mühe konnte der Rittmeister den Schläfer wecken, vermochte aber auch nichts weiter von ihm zu erfahren als die abgebrochenen Worte „Reuta wähn! Reuta wähn!" Auch als er den Brief gelesen hatte, war er nicht klüger und übergab den unheimlichen Gast der Polizei. Dort breitete dieser ein weiß und rot tariertes Taschentuch auf dem Tisch aus mit den grellroten Buchstaben K. H. und legte sein ganzes Hab und Gut darauf: einen Schlüssel, ein Papierdütchen mit etwas Goldstaub, einen Rosenkranz und eine Reihe kleiner Schriften geistlichen Inhalts, wie man sie an Wallfahrtsorten kaufen kann. Auf alle Fragen schwieg er beharrlich, als aber der Wachhabende ihm Feder, Tinte und Papier gab, schrieb der Fremde zum allgemeinen Erstaunen mit geschickter Hand in festen, leserlichen Zügen: Kaspar Hauser in Nürnberg. Dies war das erste Auftreten Kaspar Hausers, und damit begann der öffentliche Anfang des berühmtesten und rätselhaftesten Sri* m i n a l f a 11 e 5 der deutschen Geschichte, der heute noch der endgültigen Aufklärung harrt. Leider gingen damals manche Indizien verloren, die sicherlich Licht in die dunkle Angelegenheit hätten bringen können, aber immerhin erfuhr man, zum Teil auch aus dem anonymen Bries an den Rittmeister, daß Kaspar Hauser 1812 geboren und in einem unterirdischen Verließ bis zu seinem Auftauchen vor dem Hallertörchen in Nürnberg dort eher wie ein Tier denn wie ein Mensch gehalten worden sei. Es wurde auch festgestellt, daß der Unglückliche an jenem Pfingstmontag auf offener Landstraße bei Nürnberg ausgesetzt worden war. Vor etwa einem Jahrzehnt wurde nach vielen Vermutungen auch die These ausgestellt, daß sich das Verließ im Schlosse des Barons du P r e l unweit Regensburg befunden habe. Bald wurde der Fall Kaspar Hauser bekannt, und der ein wenig verschrobene Lord Stanhope nahm sich des seltsamen Findlings an. Er ermög« Kunstdenkmäler des Kreises Gießen. Dieser vor kurzem erschienene stattliche und — dos darf hier gleich bemerkt werden — in Anbetracht des Gebotenen sehr preiswerte Band des hessischen Kunstdenkmälerwerkes* umfaßt die 38 Orte des südlichen Kreises Gießen. Arnsburg ist 1919 in einem eigenen Band von Geheimrat W a l b e und dem vor wenigen Wochen verstorbenen Direktor der Universitäts-Bibliothek Professor Dr. Karl Ebel behandelt worden. Die Vorarbeiten für die Beschreibung der Kunstdenkmäler des Kreises Gießen werden schon vor 50 Jahren von Professor Dr. Hugo von R i t g e n , dem Wiederhersteller der Wartburg, des Gleibergs und anderer Burgen in unserer Gegend, begonnen. Nach ihm haben Geheimrat Heinrich Wagner, Professor B r o n n e r und Professor Sauer daran gearbeitet. Schließlich wurde 1917 die Ausarbeitung dem Geheimrat Professor D Wa 1 be übertragen, während Professor Dr. Ebel den geschichtlichen Teil übernahm und Professor Helmke später kurze vorgeschichtliche Bemerkungen beisteuerte. Geheimrat Walde, der die erste Fassung bereits 1921 fertiggestellt hatte, fand die dankenswerte Unterstützung der verschiedensten Behörden bei feinen Forschungen nach der Bauaeschichte einzelner Kirchen, Rathäuser usw. Die Zeichnungen rühren her von Professor Bron ° ner in Mainz und Studenten der Technischen Hochschule Darmstadt, die Photographien non Bronner und Walbe Die beiden schönen Farbtafeln sind Wied rgaben von Aquarellen Hermann Weites und Carl Bronners; sie sind gestiftet von den Fürstenhäusern Solms- Braunfels und Solms-Lich, denn die meisten der hier beschriebenen Orte gehörten ehemals zum Solmser Gebiet. Die Drucklegung des Werkes wurde durch Zuschüsse der Notqemein - Ichaft der deutschen Wissenschaft und des hessischen Landeskirchenamtes erleichtert. In seinem Vorwort erläuterte Walde die Grundsätze, die ihn bei der Bearbeitung geleitet haben: Gegenüber den früheren Bänden „ist besonderer Wert darauf gelegt, daß nicht nur die her* Die Kunftdenkmäler de«?" Kreises Gießen. 3. Band: Südlicher Teil. Ohne Arns- vurg. Bearb. von Heinrich Walde. Geschichtlicher Teil von Karl Edel. Vorgeschichtliche Bemerfunqen von Paul Helmke. Mit 1 Karte, 2 farbigen Tafeln und 329 Abbildungen. Darmstadt: Staatsver- lag 1933. 414 S. 12 Mark. — (559) oorragenben Denkmäler, die der allgemeinen Kunstgeschichte angehören, zur Beschreibung und Darstellung kommen, sondern mehr als bisher die für die Landschaft typischen. So sind die Grundrisse aller Kirchen, auch der kleinsten, gezeichnet .. Es ist Wert gelegt auf die Formen der Gehöfte und der Bauernhäuser, der Einfriedigungen und Tore, der Stadt- und Dorfbefestigungen, der Kirchhöfe und Orabmäler, unter den Altargeräten auch die einfachen Zinngefäße." Was weiter hervorgehoben zu werden verdient, ist die Benutzung der archivalischen Quellen auch durch W a ( b e , besonders in dem Staatsarchiv zu Darmstadt, im Solmsischen Zentralarchiv in Marburg und den Solmsischen Archiven in Sich und Braunfels. Dadurch wurde es möglich, die genauesten Angaben z. B. über Grabsteine, Wandplatten, verschwundene Orgeln, Geräte aller Art usw. zu machen. Ferner sind nach die ausgezeichneten Bilder zu ermähnen, die neben den Außen-Ansichten und Grundrissen der einzelnen Gebäude und etwa den Stadtplänen zahlreiche sonst kaum beachtete Kleinigkeiten der Innenarchitektur und sonstiger baulicher Schönheiten ober Merkwürdigkeiten roiebergeben. Hierher gehören Treppen: Hoftor-Füllungen. Brunnentröge, Wetterfahnen u. ä. Die geschichtlichen Einleitungen hatte Karl Ebel bereits im Jahre 1914 im wesentlichen fertiggestellt. So blieb ihm im voriaen Jahr nichts anderes übrig, ols sein aanzes ausführliches Manuskript noch einmal zu überarbeiten, denn wir sehen heute selbst ein kleine^ verstecktes Dorf unter neuen geographisch- geschichtlichen Gesichtspunkten; außerdem mußte Ebel die während der 18 Jahre erschienene Literatur über die einzelnen Orte nachtragen und verwerten Sein Ziel sah Ebel darin, „nicht eine vollständige Ortsaeschichte zu geben, sondern nur ein Bild der geschichtlichen Bedeutung des Ortes, wie es für das Verständnis der Kunstdenkmäler nötig ist". Die geschichtlichen Einleitungen enthalten, was in den Quellen ober ber Literatur zu ermitteln mnr über- Alter Grund- und Landesherrschatt. Gericht. Verwaltung, kirchliche Verhältnisse und Verkeilung des Grundbelltzes in früherer Zeit. Was Gbe 1 erreichen wollte, wenn er mäasschst auf die Quellen zurückaing und die gedruckte Literatur reichlich benutzte, war dreierlei' „Die wissenschaftliche Grundlage wahren, aber auch dem Laien einen lesbaren Tert bieten und endlich dem Heimatforscher Fingerzeige geben wo er bei weiteren Forschungen einleken könnte " Daran fnüpff E b e l die Hoffnung, haß ihm bas gelungen sei Wenn man seine Ein- s-ik,innen zu Großen-Linden ober Zungen ober Schiffenberg lieft, bars man ohne Zögern sagen. baß sich seine Hoffnung erfüllt hat. Seinen vollen Wert erhält ber Banb erst durch biefe Einleitungen, burch bie in ausgezeichneter Weise bie innere Ver- bunbenheit ber einzelnen Bereiche unserer Kultur- lanbschaft in Erscheinung tritt. Eine Kirche für sich bebeutet nichts; sie gewinnt für unser Auge nach Jahrhunberten erst wirkliches Leben, wenn uns ihre Geschichte vertraut macht mit ben Menschen, bie ba= mals gelebt unb gelitten haben. Unb bas, glauben wir, ist den beiden Verfassern W a l b e unb Ebel in vorbilblicher Weise gelungen: bie Vergangenheit unb Kunstgeschichte bieser 38 Orte so barzustellen, baß bas Buch ein ganz unentbehrliches Werk ist für jeben, ber sich mit ber Kulturgeschichte unserer Heimat beschäftigt, für jeben Geschichtsforscher unb Kunsthistoriker, aber auch für jeben, ber mit offenen Augen vor ber Großen-Linbener Kirche steht ober im Hof bes Schiffendergs ober beim Durchwandern vor einem alten Haus in ßangsborf verweilt ober vor bem Orabbenfmal in ber Sicher Kirche. Unb schließlich bars nicht vergessen werben, baß bas Buch nicht nur Bebeutung für Gießen ober Oberhessen ober Hessen hat, fonbern daß es ein Stück der gesamtdeutschen Kulturgeschichte beschreibt, die seit dem März d. I. begonnen hat, wieder mehr im Mittelpunkt zu stehen. Man darf dem Buch die große Verbreitung wünschen, die es verdient. Dr. W (Geheimnisse um Napoleon auf St Helena. Die Wiederherstellungsarbeiten an der Stätte von Napoleons Gefangenschaft und Tob auf St. Helena lenken bie Aufmerksamkeit roieber auf biefes Felseneiland, von bem ber Korse als 20jähriger Leutnant in seinem Notizbuch bemerkte: „St. Helena, kleine Insel", ohne zu ahnen, baß er hier einmal fein Leben beenben werbe. Longwoob, wo er nach rascher Fertigstellung bes Hauses untergebracht würbe, ist von ihm stets gehaßt worben. „Wie ich biefen Ort verabscheue!" rief er einmal aus. „Der Anblik macht mich melancholisch. Wenn man mich wenigstens irgendwohin geschickt hätte, wo es Grün gibt unb Schatten unb fließenbes Wasser. Hier herrscht stets ein rauher Wind mit Regen unb Nebel, ber meinen Geist zerstört, ober wenn kein Nebel ist, bann börrt bie Sonne mein Gehirn aus, weil es nirgenbs Schatten gibt." Der heutige Besucher bieser historischen Stätte berounbert eine malerische unb romantische Schönheit der Landschaft, die Napoleon auch fremd geblieben wäre, wenn er nicht schon an und für sich sein Gefängnis verabscheut hätte Zu dieser äußeren Lage kamen die Unbequemlichkeiten bes täglichen Lebens. Besonbers klagte er über bas schlechte Essen, bas zuletzt von chinesischen Köchen bereitet würbe. Sein französischer Koch konnte mit bem alten französischen Ofen, für ben Holzkohle schwer herbeizuschaffen war, nichts anfangen, unb sonst war nur ein offener englischer Kochherb ba, ben bie Franzosen unbe* nützbar fanben. Die Butter würbe übers Meer gebracht unb war meist nach einer Reise burch bie Tropen ranzig; sie mußte erst gewaschen unb gereinigt werben. Das Fleisch war zäh, bas Brot, bas stets mehrere Wochen aushalten mußte, ungenießbar. Wenn man biefe schlechten Bebingungen erwägt, unter benen Napoleon bie Jahre feiner Gefangenschaft verbringen mußte, so wirb man feinen Haß gegen bie Englänber begreifen unb braucht nicht erst eine befonbere Grausamkeit bes soviel angefeinbeten Gouverneurs Hudson Lowe anzunehmen. Die Beziehungen biefes Kerkermeisters zu feinem Gefangenen ist noch immer von bem Dun- fei bes Geheimnisses verhüllt, wie es überhaupt noch manche Fragen in dem Verhältnis der Briten zu den Franzosen zu lösen gibt. In einem Aufsatz über Napoleons letzte Tage weist H. W. Wilson daraus hin, daß Tagebücher und Aufzeichnungen des Majors Gorrequer vorhanden sind, ber Lowes Adjutant war, unb der genaueste Beobachter aller seiner Maßnahmen. Diese Quelle würde so manches Geheimnis von St. Helena aufklären können, aber bas englische Kanzleramt hat 1881 bie Veröffentlichung verboten, weil baburch „Fragen ber hohen Politik" berührt würden. „Ist es nicht endlich Zeit, diese Dokumente aus ihrem Grabe aufzuerwecken'?" fragt der Verfasser zum Schluß. „Ober soll bie Zeit ber Rätsel bis ins Unenbliche verlängert werben?" Zeitschriften. Das Dezemberbeft ber „Sübbeutschen M o- natshefte" (Knorr & Hirth, München) trägt ben Titel „Das deutsche Buch". Das programmatische Vorwort hat Adolf Dresler geschrieben. Stellvertreter des Reichspressechefs ber NSDAP, lieber „Die Sulturbebeutung bes beutschen Buches" äußert sich Helwuth Langenbucher. bas Kapitel „Jugend unb Buch" behanbelt Josef Prestel, über „Das deutsche Buch und dos Ausland" verbreitet sich Franz Tbierfelber. Friedrich Qldenbourg (München), der Vorsteher des Börfenvereins deutscher Buchhändler, bat seiner Arbeit ben Titel , Mittler des Buches^ gegeben, ber Dichter Josef Magnus Wehner hat eine Betrachtung „Der Dichter unb das Buch" bei» gesteuert Aus bem Nachlaß von Josef Hofmiller findet sich noch ein Aufsatz . Wie schaffe ich mir eine Bücherei?" und das Märchen „Der graue Magister". richte ihm eine gute Erziehung im Haufe des berühmten Gelehrten D a u m e c in Nürnberg. Der damals bedeutendste Jurist und Ltrairechtslehrer Anselm von Feuerbach, dazumal Gerichtsprä- kdent in Ansbach, erhob öffentliche Anklage gegen Anbekannt wegen Verbrechens der widerrechtlichen Tefangenholtung und wegen Verbrechens der Aussetzung. Aus einem zeitgenössischen Bericht der Lugs- buryerAbendzeitung sei folgendes erwähnt: ^Die Fortschritte des seltsamen Fremden wurden zwar auf einige Wochen unterbrochen, indem die Empfindlichkeit seiner Hör- und Sehorgane sich so sehr vermehrte, daß jeder laute Ton ihm Schmerlen verursachte und seine Augen sich entzündeten. Diese liebet verminderten sich aber bald wieder, und das Schmerzlichste war dem Leidenden, „einige Wochen nicht» lernen zu können". Walser und Brot ist seine liebste Nahrung. Fleisch ist ihm ganz und gar zuwider. Wein, Bier und dergleichen will er gar nie trinken lernen; er sagt: „Bei dem Walser bleibt man immer gesund." Einmal sagte er auch: „3o, wenn olles Lernen so schwer ginge wie dos Esienlernen, dann wäre es schlimm" Seine Sprache ist noch gebrochen, er spricht gleichsam in alleinstehenden Wörtern, jedoch sind seine Urteile gesund. Bemerkens- wert ist, daß er in der ersten Zeit ein Bienenhäus- chen, das im Garten seines Erziehers stand, für sein früheres Gefängnis hielt und dringend flehte, man möchte ihn nicht wieder einsperren. Aus seinen neueren Aussagen erfuhr man, dost derjenige, der ihn in seiner Gefangenschaft versorgte, nur in der letzten Zeit von ihm bemerkt worden und dost das Versorgen mit Brot und Wasser und das Reinigen der Behältnisse immer während seines Schlafe» geschehen sein müsse. Er meint, er habe damals sehr viel geschlafen: auch wuhte er nicht, «chost eine so große Welt da ist, und dost es brausten so schön und so hell sei." Vor seinem jetzigen Zimmerfenster sieht man in zwei Blumentöoschen eine ausgegon- gene Bohne, einen Gerstenholm und eine Erbsen- ranke, welche ihm zum überzeugenden Beweis dienen mußte, daß nicht, wie er anfangs glaubte, die Menschen Bäume und Kräuter machen. Er legte mit j eigener Hand die Samenkörner in die Erde und । wunderte und freute sich nicht wenig über den Er- | folg. Nach höherem Auftrag wurde das Bild des Kaspar Hauser von dem berühmten Kupferstecher । Herrn Fleischmann in der Kleidung, die er auf dem Dege nach Nürnberg trug, gezeichnet und in Kupfer gestochen, um diese Abbildung den Anforderungen an die Hemter derjenigen Gegend bei- zuleaen, aus welcher er wahrscheinlich gekommen lst. Zeichnen, wozu er ausgezeichnete Anlagen zu de- scheu scheint, Papparbetten, die -r sehr pünktlich und reinlich oerfertiat, jo sogar Tischlerarbett füllen einen Teil seiner Zett aus, um denjenigen Per- fonen, die ihm Gute» erwiesen haben, mit solchen Arbeiten eine Freude zu machen." _ Schon 1829 kam das Gerücht auf, der ratjelhaste Fremde sei der angeblich kurz nach der Geburt ge- itorbene Sohn des Grobherzogs Karl von Bo- den und der Großherzogin Stephanie, einer Nichte der franzofischen Kaiserin Josephine. Daumer, Feuerbach, Stanhope und König Ludwig L von Bauern, später auch Bismarck, haben diese vom badischen Fürstenhaus aufs äußerste bekämpfte An- sicht vertreten. Noch in den letzten Tagen des Jahres 1829 wurde auf Kasper Hauser ein M ordan- schlag verübt. Auch das Leben derer, die ihm helfen wollten, ist von tragischem Geschehen um- wittert: Auf feinen wohlmeinenden Erzieher Daumer wurden mehrere Attentate verübt: im Mai 1833 starb Anselm von Feuerbach unerwartet, und seine Familie war überzeugt, er sei wegen seines Eintretens für Kaspar Hauser von gedungenen Mördern vergiftet worden. Auf Betreiben Stanhopes kam die inzwischen verwitwete Großherzogin Stephanie mit ihren Töchtern Josephine und Marie auf einer Italien- reife heimlich nach Ansbach, wo sie im Schloßgarten den totgeglaubten Sohn promenieren fah. Schon von ferne erkannte sie ihn wieder an seiner großen Aehnlichkeit mit dem Vater. Ohnmächtig brach sie zusammen und mußte von ihren Töchtern fortgebracht werden. Der unselige Kaspar Hauser mußte dieses Wiedererkanntwerden mit dem Leben büßen. Am 14. Dezember 1833 erschienen in Ansbach gedungene Söldlinge, die ihn zu einem Spaziergang in den Park einluden, um ihm Papiere über seine Herkunft zu zeigen. Ahnungslos folgte er ihnen in den zu dieser Zeit und Stunde menschenleeren Schloßgarten, wurde von ihnen hinterrücks überfallen und st a r b wenige Tage später an den Folgen der erhaltenen Verletzungen. Oie Bürgersteuer -1934. Die Gemeinden sind berechtigt und, sofern die Gemeindegrundsteuern oder die Gemeindegewerbesteuern eine gewisse Höhe übersteigen, verpflichtet, für das Jahr 1934 die Bürgersteuer zu erheben. In diesen Fällen wird die Burgersteuer von allen natürlichen Personen erhoben, die am 10. Oktober 1933 im Gemeindebezirk wohnten. Dies gilt sowohl für Ausländer, als auch für Minderjährige, wenn sie am 10. Oktober 1933 das 18. Lebensjahr voll- endet haben. Bei Personen, die erst nach dem 10. Oktober 1933 aus dem Auslande zuziehen, ist der Tag des Zuzugs maßgebend. Die Bürgersteuer wird in gleichen Teilbeträgen fällig. Sofern der Steuerpflichtige am Fälligkeitstage einer Rate Arbeitslosenunterstützung, Krisen- unterstützung bezieht, ober zu dieser Zeit laufende Fürsorge auf Grund der Verordnung über die Für- sorgepflicht genießt (Kleinrentner), darf die betreff sende Rate der Bürgersteuer nicht erhoben werden. Das gleiche gilt für Empfänger einer Zusatzrente nach §88 des Reichsoersorgungsgesetzes, sowie von Personen, deren landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches, gärtnerisches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Sinne des Reichsbewertungsgesetzes zusammen 5000 Mark nicht übersteigt und von denen nach den Verhältnissen am Fälligkeitstage anzunehmcn ist, daß ihre gesamten Jahres- einkünfte im Jahre 1934 120 v. H. des Betrages nicht übersteigen, den der Steuerpflichtige nach seinem Familienstand im Falle der Hilssbedürftigkeit von dem zuständigen Fürsorgeverband nach den Richtsätzen der allgemeinen Fürsorge als Wohlfahrtsunterstützung in einem Jahre erhalten würde. Die Höhe der Bürgersteuer für das Kalenderjahr ist nach dem Jahreseinkommen gestaffelt und bemißt sich nach dem für die betreffende Gemeinde festgesetzten Hundertsah vom Reichssatz. Erhebt eine Gemeinde eine Bürgersteuer in Höhe von 500 v. H. des Reichsfatzes, fo beträgt die Steuer z. B. für Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4500 Mark 500 v H. von 6 Mark (Reichs- jatz) — 30 Mark und bei einem Einkommen von 4500 bis 6000 Mark 500 v. H. von 9 Mark = 45 Mark usw Zur Feststellung, in welche Stufe der Steuerpflichtige einzureihen ist, ist im allgemeinen das Jahreseinkommen 1932 maßgebend. Die Werbungskosten, Sonderleistungen und gegebenenfalls der steuerfreie Einkommensteil sind abzu^iehen. Der Reichssatz ermäßigt sich für Personen, die ein- tommenfteuerfrei sind, auf die Halste des niedrigsten Reichssatzes (500 v. H. von 3 Mark ■ 15 Mark). Die Ermäßigung gift nicht für Personen, deren landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Sinne des Reichsbewertungsgefeges zusammen 10 000 Mark übersteigt. Für 1934 werden ebenso wie für 1933 Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, zusammen mit demselben Satze wie llnverheiratete herangezogen. Die Dürgersteuer wird auf Antrag ermäßigt: 1. bei Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie für das Kalenderjahr 1934 oder für den in diesem Jahre endenden Steuerabschnitt einkommensteuerfrei fein werden, auf den der Hälfte des niedrigsten Reichssatzes entsprechenden Betrag, sofern nicht bereits dieser Betrag ungefordert ist, oder der betreffende Steuerpflichtige Realvermögen mit einem Einheitswert von zusammen über 10 000 Mark besitzt. Bei der Schätzung der gesamten Iahreseinkünfte sind die wirtschaftlichen Derhällnisse vom jeweiligen Fälligkeitstage zugrunde zu legen. Hinsichtlich des Arbeitslohnes ist zur Berechnung der gesamten Iahreseinkünfte von dem Lohn auszugehen, der bei der nächsten auf den Fälligkeitstag folgenden Lohnzahlung zu zahlen ist. Hinsichtlich des sonstigen Einkommens sind die voraussichtlichen gesamten Iahreseinkünfte des Kalenderjahres 1934 im Wege der Schätzung zu ermitteln; hierbei kann von den festgestellten ober schätzungsweise ermittelten Einkünften des Steuerabschnitts 1933 ausgegangen werben. 2. Bei Personen, von denen anzunehmen ist, daß ihr Einkommen im Steuerabschnitt 1933 gegenüber dem Einkommen im Steuerabschnitt 1932 um mehr als 30 v. H. zurückgegangen ist, mindestens entsprechend dem Hundertsatze des Einkommensrückganges, wobei jedoch ein Einkommensrückgang von 30 v. H außer Betracht zu lassen ist. In diesen Fällen würbe also z. B. bei einem Einkomrnensrückgang von 80 n. H. von ber an sich maßgebenben Steuer ein Abschlag von minbeftens 50 o. H. zu machen fein. Unter ben ber Hälfte bes niebrigften Reichssatzes entsprechenben Betrag darf die Bürger- fteuer jedoch nicht herabgesetzt werden. Für Steuerpflichtige, die im Wirtschaftsjahr 1931/32 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bezogen haben, gelten wegen ihrer f)eran- Ziehung zur Bürgersteuer im Hinblick auf die Einführung ber lanbwirtschaftlichen Gin- bet t s ft e u e r die solgenben befonberen Vorschriften: 1. Soweit bas Einkommen zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, wird die Bürgersteuer nach den allgemeinen Vorschriften erhoben. Dem zur Einkommensteuer veranlagten Einkommen ist ein Betrag von 6000 Mark hinzuzurechnen, wenn das gcianue Einkommen vor Abzug bes steuerfreien Einkommensteils ben Betrag von 12 000 Mark nicht überfliegen hat und barm Reincintünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Betrage von mehr als 6000 Mark enthalten sind. 2. Sind Reineinkünste aus Land- und Forstwirt, schäft für die Zwecke der Einkommensteuer nicht festgestellt worden, weil sie weniger als 6000 Mark betragen haben und das gesamte Ein- kommen (vor Abzug des steuerfreien Einkommensteils) ben Betrag von 12 000 Mark nicht überfliegen hat. jo wirb bie Bürgersteuer lediglich nach den nichtlandwirtschaftltchen Einkünften erhoben, die zur Einkommensteuer heran- gezogen worden find. 3. Hat ein Land- und Forstwirt Reineinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entweder überhaupt nicht oder nur im Betrage von 6 000 Mark oder weniger erzieft und nichtlandwirtschaftliche, zur Einkommensteuer heranzu- ziehende Einkünfte nicht bezogen, so beträgt der Reichssatz für die Sürgerfteuer, wenn der Einhettswert a) den Betrag von 10000 Mark übersteigt 6,— Mark b) den Betrag von 10000 Mark nicht übersteigt 3,— Mark Bei einem Einheitswert von nicht mehr als 5000 Mark wird die Bürgerfteuer jedoch nicht erhoben, wenn die Voraussetzungen ber Befreiung auf Grunb ber Freigrenze erfüllt sind. Die Erhebung der Dürgersteuer erfolgt bei den Lohn- und Gehaltsempfängern durch Einbehalten eines Lohateils. Die Höhe des einzubehaltenden I Betrages ftgibt sich aus ber Steuerkarte des Ar- 1 beitnehmers für 1934. In diesen Fällen hastet der Arbeitgeber für die von ihm einzubehaftenden Beträge und für deren ordnungsgemäße Abführung. Die Einbehaltung ist bei der nächsten auf ben Fälligkeitstag solgenben Lohnzahlung oorzunehmen. Die Abführung ber einbehaltenen Beträge an bie zustänbigen Gemeinbekassen durch den Arbeitgeber hat bi» zum 5. de» auf die Einbehaltung folgenden Kalendermonals slattzufindcn. Soweit jeboth die Bürgersteuer von der Gemeinde angeforberi ist, in der die den Lohn zahlende Betnebsstaite hegt, und die bei ben Lohnzahlungen vom 1. bis 15. eines Kalendermonats einbehaltenen Beträge bereits bis zum 20. dieses Kalendermonats ad zu fuhren, wenn bie abzuführende Summe 200 RM und mehr beträgt Sözern ein Lohn und Gehaltsempfänger im Steuerabschnitt 1932 neben dem Arbeitslohn noch ein sonstiges Einkommen von mehr als 500 RM. gehabt hat, erhäst er, sofern infolge des sonstigen Einkommens eine höhere Dürgersteuer bebmat wird, außerdem einen zusätzlichen Steuerbescheid Bei ben übrigen Steuerpflichtiaen erfolgt die Erhebung auf Grund eines besonderen Steuerbescheides. Außerdem ist aber auch Anforderung durch öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde möglich. Steuerberechtigt für den vollen Steuerbetraa ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Steuerpflichtige am 10. Oktober 1933 gewohnt hat. Die» gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach dem Stichtage seinen Wohnsitz in den Bezirk einer anderen Ge meinde verlegt. Hat der Steuerpflichtige im Inland einen mehrfachen Wohnsitz, so ist die Steuer nur an diejenige Gemeinde zu entrichten, bie nach dem Stande vom 21. Oktober 1933 bie höchste Bürgersteuer erhebt. Amtsgericht (Sieben Die Ehefrau K und der Arbeiter F erhielten einen Strafbefehl in Höhe von 6 Mark, da sie am 14. September gegen 23.30 Uhr durch Schreien und Skandalieren ruhestörenden Lärm verursachten. Außerdem wurde F. grober Unfug zur Last gelegt Auf Grund ber Beweisaufnahme am Freitag bean fragte ber Amtsanwalt, die im Strafbefehl angefetzte Strafe aufrechtzuerhalten. Da» Urteil lautete dem entsprechend. (TircMiffie TtadiriAfen Evangelische Gemeinden. Dienstag, den 19. Dezember. Watzenborn-Steinberg. 20 Uhr. Eo.Kirchl.Frauenverein. Mittwoch, ben 20. Dezember. cich. 20 Uhr: Bibelstundc: Stiflsdechant Kahn. — lv atzen bar n- S lein berg. 20: Ev Mäbchcnbunb. Wirtschaft. ^ranffurfer Börse. Frankfurter Börse: still, behauptet. Frankfurt a. M., 16. Dez. Die Wochenschluß- börse hatte, wie ihre Vorgänger, infolge bes Orber- mangels nur geringes Geschäft zu verzeichnen, zumal auch die Kulisse Zurückhaltung bekunbete. Im ganzen war das Kursnweau im Vergleich zum Vortag nur wenig verändert, bie Haltung war widerstandsfähig. Die ersten Kurse lagen etwas uneinheitlich. Am Montanmarkt waren bie reinen Kohlenwerte angesichts ber herrfchenben Witterung gesucht und fest, so Harpener (+ 1,25 o. H.) und Ilse Genuß (4- 0,65 v. H ). Die übrigen Montanaktien lagen von 0,25 bis 0,50 v. H. höher. Farben eröffneten bei kleinem Umsatz mit 122,75 v. H. unverändert. Don Elektrowerten setzten Siemens und Gesfürel je 1 v. H. nichtiger ein, im übrigen waren die Kurse hier etwa behauptet. Sonst eröffneten: Reichsbank und Daimler je minus 1 o. H-, Südb. Zucker dagegen plus 0,50 v. H. Infolge der weiteren Schrumpfung des Geschäftes gaben die Kurse im Verlaufe überwiegend etwas nach, IG. Farben 122,13, gegen Schluß aber 123 v. H. Montanwerte zogen später meist leicht an, Harpener 88 (nochmals -V 0,50 v. H.), Klöckner 55,75 bis 56,50, Phönix 42,75 bis 43, Rheinstahl 86,65 bis 87 (+ 1 v. H), ferner Reichsbank 160,25 bis 161. Fest lagen weiterhin Kunslseidenwerte: Bemberg 44,50 (+ 2 d. H.), Aku 38,40 bis 39 ( + 0,50 v. H ), nachbörslich bis 39,75 v. H. Der Kasiamarkt lag wenig verändert, Brauereiaktien jedoch überwiegend anaeboten und niedriger. Auch der Rentenmarkt wies nur kleinste Umsatztätigkeit auf. Von Reichsanleihen Altbesitz 90 bis 89,90 bis 90 (+ 025 o. 5).), Neubesitz 16,25 (—0,13 o. H.). Späte Reichsschuldbuchforberungen 91.50 bis 91,25. Stahloerein-Bonds waren gefragt und insgesamt 1 o. H. höher, auch Reichsbahnvorzugsaktien plus 0,13 v. H, ferner lagen im Freiverkehr Dollar- bonds fester, später allerdings weichend. Goldpfand- b riefe und Kornmunal-Obligationen zeigten nur kleine Abweichungen, während ßiguibationspfanb» briefe überwiegend um 0,50 bis 0,75 v. H. anzogen. Stadt-, Staats- und Länderanleihen lagen ruhig und meist unverändert. Von Auslandsrenten zogen Schweiz Bunbesbabnanleihen weiter an, tprozen- tigeSBB. v. 1912 130 (+ 1,50 o. H ), 3,50 o H. do. 125,50 (+ 2,50 v. H.). — lagesgelb war zu 4 o. H. (gestern 3,50) stärker gesucht. Frankfurter Eicrmarkt. Frankfurt a. TL, 16. Dez. Infolge bes an- haftenb starken Frostes haben sich bie Zufuhren, insbesondre aus bem Osten, weiter verringert, doch konnten sich um etwa 0,50 Pfennig höhere Forde- rungen nicht durchsetzen. Bei befriedigendem Ablatz in billigen, sowie in Kühlhauseiem blieben die Preise der Vorwoche unverändert und notierten in Pfennig pro Stück frei Frankfurt a. TL wie folgt: deutsche Frischeier zwischen 12 bis 15, Holländer und Flandern zwischen 11 bis 14, Dänen zwischen 12 bis 13,50, Esten und Finnen zwischen 11,50 bis 13 je nach Größe. Polen 9,50 bi» 10,50, Rumänen und Südflowen je 10,50 Bulgaren 11 Pfennig. !Tübl- Hauseier: deutsche 10 bis 11,50, holl. 9J50 bis 10,50, polnische 9 bis 9,50 Pfennig. Frankfurter Buttermarkt. Frankfurt a. TL, 16. Dez. Die Erzeugung bleibt infolge der kalten Witterung klein: nur j - einzelt sind geringe Mehrlieferungen zu verzeichn n. Billige Sorten sind fettens der Konditoreien gefurb'. stehen aber kaum zur Verfügung. Im übrigen innr das Geschäft trotz der Festtage unbefriedigend D'- vorwöchenttichen Preise haben keine Tcränberunncn erfahren unb notierten wie folgt: beutsche Marken butter per 1 Faß 142, per Faß 144, ausgefnrmt 145; dänische Butter per 1 Faß 150, per *'• Faß 152 und ausgeformt 155 Mark. Die Preise und Derkausspreise und verstehen sich per 50 Kilogramm frei Frankfurt a. M. Allgäuer Butter» und Aäfebörfe. Kempten, 16. Dez. Allgäuer Molkereibutter 1. Qualität 125 (zuletzt 126), 2. Qualität 123 (124), Landbutter 116 (117). Die Preise sind Erzeuger- preise ab Lokal ober Station bes Erzeugers ohne Verpackung für ein Pfund in Rpj. Frankfurter Schlachtvichmarkt. Frankfurt a.TL, 18. Dez. Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Austrieb 1793 Rinder (124 Bullen, 474 Ochsen. 657 Kühe, 538 Färsen, 708 «alber, 152 Schafe, 4227 Schweine. Es wurden bezahlt: Bullen 22 bis 29, Ochsen 21 bis 31, Kühe 11 bis 2*, Färsen 21 bis 31, Kälber 24 bis 38, Schafe 21 ms 28, Schweine 43 bis 51 Mark. Marktoerlmif Lei allen Viehgattungen ruhig. Banknoten. Devisenmarkt Berlin — Frankfurt e. Hl Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse. Die hinter den Papieren angeführten Zistern geben bie Höhe der zuletzt beldjlofienen Dividende an. — Relchsbankdiskont 4 v. H.. Lombardzmsfuh 5 v. H. ^renmir a. 111 ötnm Schutz- für# rSchluv'. tn*aiN rur« Schlup Ul:n*1L Votum 15-1? 16-17 15 «r 16 i? JRanttdber Bergbau......... 0 tntewrff . ....... 0 dbonir Bergbau............. 0 tibettiUd’e ®tcun!o6ten ..... 10 RfrrinftdbJ ..........0 23.75 *2.5 '94,5 86 >5.5 23 75 43 194.5 17 36.25 23.75 83-4 42.75 194 1b.6‘ 36 23.9 12.75 43 195 17.25 36.5 Cum iftinen ..........0 Kaliwerke illdxtfleben........ 6 paUwate WeikrregeU ........ B »alürfrtr GaUvertun»..... O- zarbeu-Iu» uWe....... 1 Echeidean stall ......... .. • •»iMAntiM ................ 0 SiurgerBZverte ...............0 iÄruLl«cieai ...... tei 0% ede» 6% ftt.Mll OoF -yaii! ßoldvtu 15 ■atitoBbai Ml 19J3 0% fOi-D 7% r^tinn Ogp.-8arrf «olW I» enfüeMw Ml l«W »HX «Orm »HX ')r°»N 6mm 8anf-l?tqu.-8idnBbririr »HX edem «HX SideOiiche tz«,..>va»l-Liau—Mdvle 6X «dem X «t VantxirtanM SrtriiinlUil. "Ffant-tadr Ä IS »X «de« 7% VMWrfei»- idelütiltait. ■ehraNWtt * io 6«ru#raurid) ü#TT»02.13 W 49,75 16.4 1.5 90 v 17.5 0,25 »0,25 *.5 »0.75 92 9J 95.4 16 1.75 5 4.71 4,9 c,1 93 101 75 90 1645 91.5 90 89 86 87.25 90.25 90 83 91.75 92 92 354 4n9 4.75 4.75 6 • ► - 3 3 ^8 25 < äe-aio kB a i i i « r- > > L b» ui» 92.9 101.5 90 90 16 25 914 87.5 92 92 954 •i >.73 1.75 5.1 <4 tu 5 % t*Nl- Lene II X Äumdu. oeretnb. Rente t>. 1903 HXÄntaan.Dfrr(nh.Äentf D.1913 % luralHtl»# oerctiU». Heute XX Anatolier ........ 5,05 «.5 ,75 1.4 25 26 i! 28 57 84 *3 49.5 55 161.25 '4,13 <16 88 <00 18.75 84 97 '42.5 Hl 0.75 >014 544 6.« <014 i 5.1 4.5 ,75 1.4 24.9 26 27.5 84 42.4 49.25 55 161 ri.fo 116.25 88 100.75 49 83 96 141.5 111 'OJS 101 54 J 88 132.5 102.5 1 96.5 M.4 5,2 4.35 7 <.35 25.25 13,65 28 57 84 *3.5 49,5 161.79 <4.4 116 88 •00.13 18.5 13 97.25 <42.5 111 n 100.75 M-25 87 J j 132.5 <01.4 M.25 4.29 6.5 3.35 25.25 25.75 22 14 27.75 57.25 84.5 43.25 49,23 55 161.75 23.9 115.75 W.5 100 48.9 42 25 89 96 70.26 luC.'i 88.5 63.5 1324 102.25 •4-65 \imhurg-flmeTtfu» tratet 0 ktmbutg.öußatn. 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