Samstag, l8. November 1953 Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) Nr. 271 Zweites Blatt Oie politische Freiheit eines Christenmenschen. (Ein Wort zur Lutherfeier. Von £)r. Wilhelm Fifchvick. Ins Zentrum der Persönlichkeit Luthers — soweit man überhaupt in das Zentrum einer Persönlichkeit gedanklich eindringen kann — toinmi man ganz sicher nicht von den Dingen dieser Welt her. Auch soll immer wieder daran festgehalten werden, daß sich bei ihm alles auf die Fragen des Glaubens sammelt, und daß seine Auswirkungen auf „profane" Dinge nur in einem weiten Abstande davon in Betracht kommen. Und doch ist auch wieder nicht zu übersehen, daß in ganz weitem Umkreise seine Persönlichkeit sich gerade auch auf weltliche Dinge ausgewirkt hat. Ohne Luther keine deutsche Schriftsprache, und ganz abgesehen davon, daß er selber ein kerniger und inniger Dichter war — ohne ihn nicht die Befreiung deutschen Singens, mit der Hans Sachs den Anfang machte, dessen „poetische Sendung", von Goethe ersaßt bis zu Wagners „Meistersinger" reicht, also nicht jener deutsche Reimvers, der dem „Faust" seinen eigentümlichen Sprachzauber verleiht —, ohne Luther keine deutsche Schule, keine deutsche Kirche, kein neuerwachtes, seiner selbstbewußtes deutsches Volkstum, ohne ihn kein deutscher Staat und kein neues deutsches Reich, aus der Entfesselung deutschen Triebes nach Staatsgestaltung geboren. In erster und letzter Hinsicht ist es doch immer wieder der Eislebener Bergmannssohn, der uns zur Deutschheit erzog. Und das alles in der Breite nur, weil es i n d e r T i e f e , all die- f e s Weltliche nur, weil es im Ueberweltlichen gesammelt war. All diese Vielseitigkeit nur, weil er ganz einseitig mit derbenNagelschnhen auf der schmalen Plattform zu stehen den Mut hatte, ein demütiger Diener, aber ein Ritter, der nicht mit sich spielen ließ, vom Papst,* vom Kaiser, oom Pöbel und vom Teufel nicht. Dämonische Leidenschaft und kindliche Einfalt zeichnen seine Spur. Wenn wir politisch von Luther reden, so ist es vor allem eines, was uns auffällt: Ein ganzes Jahrhundert liegt hinter uns, das die Signatur des Kampfes zwischen Konservatismus und Fortschrittsideologie trägt. Niemals aber erscheint uns Luther unfaßbarer, als wenn wir den dürftigen Versuch machen, ihn von einem dieser beiden Gegensätze aus zu verstehen. „F o r t s ch r i t t s g l ä u b i g" ist Luther n i e gewesen. Ihm war die Welt alles andere als ein aus ihm selber mit mathematischer Sicherheit einer Vollendung sich entgegen entwickelnder Kosmos, in den man nur mit der „Vernunft" recht kräftig hineinzuleuchten brauchte, um fein Wachstum zu fördern, wie wenn man junge Triebe unter die Quarzlampe stellt. Er stand unter dem gewaltigen Drama von Golgatha, das zu fassen ihm die „Vernunft" keineswegs ausreichte, unter dem Geheimnis der Krippe von Bethlehem: Wenn ich dies Wunder fassen will, So steht mein Geist vor Ehrfurcht still. Er betet an, und er ermißt. Daß Gottes Lieb' unendlich ist." Und die Freiheit, die er verkündet, hat nichts zu tun mit der vielgepriesenen „Freiheit der Persönlichkeit". die später der Westen gepredigt. Ja sie ist eigentl'ch nicht einmal die Freiheit der Meinung,' nicht einmal ganz identisch mit der „Gedankenfreiheit" auch des deutschen späteren Idealismus Er ist so ganz und gor nicht geneigt, für jede indi viduelle Vorstellung, ob sie begründet ist oder nicht, wenn nur subjektiv ehrlich, ob sie von einem Menschen stammt, der sich das Recht auf eine eigene Ansicht der Dinge im Kampfe erworben hat oder nicht, Freiheit und Auswirkungsmöglichkeit zuzugestehen ohne Rücksicht auf das, was daraus kommen mag. Er weiß sehr wohl, daß es einen Unterschied gibt zwischen dem, was den Namen „Ueberzeugung" verdient und dem, was nur selbstverliebte Sonderlichkeit ist Seine Freiheit ist die des Ge- wissens, das da Gründe hat, um so oder so zu entscheiden, das also in diesen Gründen eigentlich gar nicht frei, sondern zutief st gebunden ist. Und die einzige Bindung, die er so recht als legitim anerkennt, ist die an das „Wort Gottes". Die Freiheit allein gilt ihm, die sich bewährt im Dienst, und die in den Dienst wieder einmündet: „Der Christ ist ein freier Herr aller Dinge und niemandem untertan", — „der Christ ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan." oo ist er nicht im geringsten der Vater der deutschen Eigenbrodelei, vielmehr der der deutschen Sammlung, er, an dem alles gesammelt war und in Kraft geballt. Aber auch ein „K o n s e r v a t i v e r" war er nicht. Luther greift aus das Alte niemals zurück, um Bestehendes zu verteidigen oder zu erhalten (conser- vare), sondern immer zu erneuern. So wenn er von Thomas zu Augustin und von Augustin zu Paulus schreitet, von der lateinischen Bibel zum griechischen und hebräischen Text, — das Ziel ist der ewige Gott und der ewige Christus, und seine Verkündigung in deutscher Sprache, faßbar jedem einfältigen Gemüt. Und doch, — allem Gesagten zum Trotz —, wieder voll Vertrauen, daß man es nur einfältig barbieten müsse, und es werde seine Kraft von selber entfalten. Darum sollen sie lesen und schreiben lernen in Deutschland und jeder Hausvater soll berufen fein zum Priestertum in feiner Familiengemeinde. Ein Revolutionär aus der Tiefe und doch voll leidenschaftlich polterndem Abscheu gegen alle Revolutionsmacherei. Tobend und aufde- gehrend gegen alle irdische Gewalt, die ihn zu fesseln bestrebt ist, und doch mit demselben gewaltigen Wort Bundesgenosse rechtschaffener Obrigkeit und Prediger des Gehorsams um der Gottesordnung im Lande willen, selbst da, wo die Obrigkeit vielleicht nicht recht tut. Und wiederum hemmungslos, sobald das Wort Gottes in Gefahr. Als in Meißen, in Bayern, in der Mark und anderswo die Fürsten 1523 den Befehl erließen, alle Neuen Testamente abzuliefern, schreibt er: „Hier sollen ihre Untertanen also tun: Nicht ein Blättlein, nicht einen Buchstaben sollen sie überantworten bei Verlust ihrer Seligkeit. Sonder das sollen sie leiden, ob man ihnen durch die Häuser laufen und mit Gewalt nehmen heißt, es seien Bücher oder Güter. Frevel soll man nicht widerstehen, sondern leiden: man soll ihn aber nicht billigen, noch dazu dienen oder folgen oder gehorchen mit einem Fußtritt oder mit einem Finger." Hier ist diese seltsame, heldenhafte Einheit, die er Selber verkörpert, Ab scheu vor jedem revolutionären Ungehorsam, aber abgründlich revolutionärer, heiliger Mut zum Dulden und Leiden. Das ist der Unterschied zur Bauernbewegung. Luther ist nur aus der Polarität zu erfühlen. MU dem letzten Willen zum Einsatz verkündet und erkämpft hier die Freiheit ein Mann, der im selben Atemzug von der Freiheit des Willens gar nichts hält. Der Wille, der frei sein will von Gottes oder der Obrigkeit Gebot, sei der Wille der sündigen Kreatur, sei an den Teufel gebunden, und der vom Teufel befreite Wille ist gebunden in Gott. Aber so kommen wir aus der Polarität doch wiederum gerade der stillen Einfalt eines Wesens ganz nahe. Gottes und der Obrigkeit gehorsamer Revolutionär: Er will ja die alte Kirche gar nicht verlassen', er will sie aus den echten Lebenskräften ihrer eigenen Geschichte erneuern. Er wird gegen seinen Wil - l e n durch den Bann ausgeschlossen. Vorher hat er nie daran gedacht, eine neue Kirche gegen die alte zu gründen, im Gegenteil, als er es dann mußte, war er gar nicht darauf gerüstet und nahm Zuflucht zu dem landesherrlichen Summepiscopat, einem Notbehelf, aus dem wahrhaftig nicht nur Segen geflossen. C. F. Meyer hat ihn wohl am tiefsten verstanden: „Er brach in tiefster Not den Klosterbann; Das Größte tut nur, wernichtanderskan n." Und das ist es, was uns — nicht erst seitdem —, den Maßstab auch jeder echten politischen Größe bedeutet. Uns überzeugt nicht mehr, wer politisch oder sonst im Volks- und Völkerleben nach einem aus- getiftelten Plane etwas „machen" will. All diese Leute können im Grunde auch anders, wenn sie es sich nur entsprechend überlegen. So der Professor Wilson mit (einen vierzehn Punkten, die Väter des Versailler Vertrages und des Völkerbundes, so die Marxisten und die politischen Amateure in den Par- I lamenten und Ausschüssen. Die Großen haben nie anders gekonnt. Das ist es, was sie über alle I Unterschiede hinweg verbindet. Erbkrankheiten unbVolkswirtschast Uon Dr Günt er Just, a o. Professor an der Universität Greifswald. Durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das am 1. Januar 1934 in Kraft treten wird, ist nunmehr die Möglichkeit geschaffen worden, die Erzeugung von Nachkommen bei solchen Menschen unmöglich zu machen, von denen auf Grund unseres heutigen umfangreichen Wissens aus vererbungswissenschaftlichem Gebiete mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, daß seine Nachkommen ebenso wie er selbst schwere körperliche oder geistige Erbschäden aufweisen werden. Die Zahl der heute in unserem Vaterland lebenden Erbkranken, zu denen das Gesetz bie angeboren Schwachsinnigen, die log. Jugendirren, die manisch- depressiven Irren, die erblich Fallsüchtigen die erb* lieben Veitstänzer, die erblich Blinden, die erblich Tauben und die schwer körperlich Erbmißbildeten rechnet, geht nicht nur in die Tausende und Zehn- tausende, sondern umfaßt mehrere hunderttausend Menschen. Wenn auch durch das neue Gesetz nicht etwa mit einem Schlage eine Befreiung des Volkskörpers von diesen Erbkrankheiten erfolgen kann, so wird doch schon in der nächsten und übernächsten Generation eine sehr st a r k e Verringerung der Zahl der Erbkran- k e n eintreten, die sich in der Folge noch weiter senken wird. Der Hautpgewinn, der unserem Volke durch dieses Gesetz zuteil wird, betrifft das kostbarste Gut, das unser Volk überhaupt besitzt, nämlich jenen Strom innerer Kräfte, der von Urzeiten her zu uns kommend, in der Gegenwart in vieltausendfältiger Form in sichtbarem Leben hervorbrechend, und durch uns in die Zukunft weiterführend, die Grundlage unserer Existenz als Volk darstellt: den Erb- strom, die Erbmasse unseres Volkskörpers. Die Befreiung dieses inneren Kraftstromes unseres Volkskörpers von Krankem und Hemmendem, wie sie durch das Gesetz erzielt werden wird, ist der entscheidende Gesichtspunkt gewesen, unter dem die gesetzgeberische Arbeit stand. Das Problem der Erbkranken hat indes auch eine höchst bedeutungsvolle wirtschaftliche Seite. Von dieser allein sei im Folgenden die Rede. Ein überaus großer Teil jener vielen Tausenden von Erbkranken erfordert ja doch Jahr um Jahr außerordentlich hohe Unterhaltungsmittel. Ob diese Summen vom Staate ausgeworfen werden, oder ob sie die einzelne Familie selbst aufzubringen hat, immer werden die vielen Millionen, um die es sich hierbei handelt, schließlich von dem gesunden, arbeitenden Teil der Gesamtbevölkerung aufgebracht. Es ist klar, daß ein Kranker mehr k o st e t als ein Gesunder; es ist ebenso selbstverständlich, daß die Kranken und Hilfsbedürftigen, die nun einmal unter uns leben, auch versorgt und gepflegt werden müssen. Aber es ist keineswegs selbstverständlich, daß die Mittel, die für solche fürsorgerische Arbeit zur Verfügung gestellt wurden, eine solche Höhe erreichten, daß für den Gesunden, Tüchtigen dienende, wichtige und notwendige Maßnahmen die Mittel in unerträglichem Maße eingeschränkt werden mußten. Konnte es verantwortet werden, daß Jahr um Jahr viele Millionen für unheilbare schwer E r b geschädigte ausgeworfen werden mußten, während für produktivere Zwecke, als es die bloße Verwahrung Unheilbarer eben sein kann, immer wieder bie Mi11ei fehlten? In einer vor wenigen Jahren durchgeführten Untersuchung ist einmal genau festgestellt worden, welche Geldmittel eigentlich damals dem arbeitenden Menschen, der also mit seiner Hände ober seines Kopfes Arbeit volkswirtschaftlich N ü tz l i ch e s leistete, zur Verfügung stauben, unb welche Mittel zur gleichen Zeit für solche Fürsorge zwecke aus- geworfen wurden, wie wir sie hier im Auge haben. Es ergab sich dabei, daß beispielsweise für Geisteskranke täglich 4 bis 4,50 Mark an Anstaltskosten aufzubringen waren, daß bie Fürforgezöglinge in ben preußischen Provinzialerziehungsanftalten 4,85 Mark pro Tag kosteten, ja in zwei Berliner Anstalten entstaub je Tag und Kops bes Fürsorgezög- lings die grotesk hohe Summe von 6,87 Mark. Man muß sich klar machen, was eine solche Zahl bedeutet. Um knapp 7 Mark am Tage je Kops zur Verfügung zu haben, muß ein Familienvater mit zwei Kindern über 600 Mark im Monat verdienen, wobei mir seine beiden Kinder ie mit der Hülste des Betrages der erwachsenen Personen eingesetzt haben. Wieviel verdiente aber Damals der tätige Mensch? In einem Arbeiterhaushalt hatte der Erwachsene für bie Gesamtheit seiner Lebensbebürfnisse, also für Wohnung, Kleibung, Ernährung, aber auch für Unterhaltung unb für Aufwenbung für ernstere geistige Bebürfnisse im Durchschnitt 2,40 Mark pro Tag zur Verfügung; in einem Angestelltenhaushalt erhöhte sich biefer Betrag um bie Hälfte, also aus 3,60 Mark pro Tag unb Kopf, währenb er in einem Beamtenhaushalt noch um ein Geringes, nämlich bis auf 4 Mark anftieg. Das fchreieube Mißverhältnis, das in solchen Zahlen gegenüber ben vorher genannten zum Aus- bruck kommt, führt ohne weiteres zu ber Frage, ob hier nicht im wahrsten Sinne bes Wortes „Wohltat Plage" geworben war. Denn da alle bie Mittel, bie in jene oft unprobuftioe Arbeit hineingesteckt wer- ben mußten, schließlich ja boch eben burch bis Ar- beit bes gefunben, strebenden Menschen aufzubnn- gen waren, so gaben die gesunden Ellern gesunder Kinder einen Teil ihres Einkommens, statt es s u r ihre eigenen gefunden Kinder üerroen- den zu können, auf dem Wege über die öffentliche Hand für fremder Leute minderwertige Kinder. Selbstverständlich, um das noch einmal zu betonen ist und bleibt es Pflicht bes Einzelnen wie Pflicht bes Volksganzeu, für ben kranken, für ben gefährbeten Volksgenossen mit allen Mitteln sur- sorgerischer, ärztlicher, erzieherischer Hilfe Zst sorgen Aber aus dieser großen unb heiligen Pflicht folgt keineswegs, baß über ihr bie Sorge für bie Gefunden versäumt werden dürfe. Eine Einschränkung derjenigen Mittel, die einer unproduktiven Fürsorge bienen, z u Sun ft en einer probuktioen Für sorge, einer Fürsorge also, bie nicht dem Unheilbaren, Unrettbaren, sondern dem Heilbaren, dem Rettbaren, dem wieder ins Leben ber Volksgemeinschaft Einzuorbnenben gilt, unb zu Gunsten einer oorbeugenben Fürsorge stellt eine schon jetzt auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht sich günstig auswirkenbe Umlenkung dar. Noch größer wird ber Gewinn an freiwerbenden Mitteln in den nächsten Jahrzehnten sein, wenn infolge der Durchführung bes segensreichen Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bie Zahl berjenigen, die ber Für- sorge bebürfen, in einem höchst merkbaren Umfange herabgesetzt sein wirb. So wirb ber Gewinn, den unser Volk aus diesem Gesetz ziehen wird, ein doppelter sein, und unser Dank gebührt denen, die es schufen. schon blieb ruhig seinen Blick: „Ich glaubte lachte ge- auf. Er stieg in ihm auswar das?" Sie erwiderte nur." Ein Verdacht schlossen sich sest. „ „Ja. Das sollen Sie mir glauben. „Wievielen Frauen haben Sie das wohl gesagt?" „Keiner/' Sie lächelte. Ihr schmales, blasses Gesicht Abenteuer in Mai-and. Don Io ann« Rösler. „Unb bas soll ich Ihnen glauben?" Er beugte sich vor. Seine großen, harten Hänbe gezeichnet." „Ihre Ohnmacht?" „Gespielt." „ „Unb das ganze Verhör in Mailand. „Sie bestreiten nach wie vor", fuhr der Stationsvorstand fort, „der Dame eine betäubende Zigarette angeboten zu haben?" „Selbstverständlich." „Wollen Sie uns Ihr Etui zeigen?" Er reichte es den Beamten. „War es das Etui, gnädige Frau?" Sie nickte schwach. „ „Nein — die Zigaretten von ber anderen Seite. Der Herr aus dem Abteil würbe unruhig. „Das ist boch heller Unsinn. Hier ist mein Paß. Lassen Sie bie Zigaretten von einem Arzt prüfen. Mein Name ist Baron Barolli aus Wien. Sie können sich beim österreichischen Konsulat in Mailanb telephonisch erfunbigen. Konsul Graf Drawe ist cm guter Freunb meines Vaters." Ein kurzer Telephonanruf bestätigte die Angaben. Ein im Zug befindlicher Arzt erklärte die Zigaretten für völlig harmlos. Sie enthielten keinerlei Rauschgift. ... ... Der Beamte bedauerte: „öie müssen sich sicher im Irrtum befinden, gnädige Frau." Sie lächelte matt: „Sicher. Es tut m-.r leib. Der Zugführer brängte zum Aufbruch: „Wollen die Herrschaften bie Reise fortsetzen. Der Zug fahrt in einer Minute." ... Baron Borelli nickte. Dann roanbte er sich an 016 ffiärT es Ihnen lieber, wenn ich mein Gepäck in "ein anberes Abteil bringen lasse?" Sie erschrak: „Nein." * Der Zug setzte sich in Bewegung. Sie schritten ben Gang entlang, ihrem Abteil zu. Baron Borelli öffnete bie Tur. Erstaunt sah er auf: „Mein Gepäck?" „ Sein 1 Öe9pärfC W gestohlen. Alle brei Koffer - bie Aktentasche — es waren wertvolle Dokumente darin." schnell um: „Woher wissen Sie retts''. Sie sagte langsam: „Die Zigarette Ungläubig. ... ,Sie kennen mich seit einer Stunde. Sie stiegen zu mir in bas leere Abteil, stellten sich kurz vor unb begannen sofort, mir Ihre Liebe zu beteuern. Sie müssen mir schon gestatten, baß mich Ihre allzu schnelle unb zielsichere Art eher auf ein kurzes Abenteuer als auf eine große Liebe schließen laßt. Uebrigens -- wann sinb wir in Mailand?" , Er zog seine Uhr. „In ungefähr zehn Minuten. „Sie fahren weiter?" „Ja. Nach Nizza." „Dann muß ich Sie warnen. Ich fahre auch nach Nizza. Ich könnte Sie beim Wort nehmen und von Ihnen einige Wochen verlangen, wo Sie nur Stunden zu geben dachten." Er sah sie lange an. Unvermittelt sagte er: „Wollen Sie rauchen?" Er zog seine goldene Tabatiere aus ber Tasche und reichte sie hinüber. „Nein — nehmen Sie von der anderen Seite — sie sind besser." Sie sah kurz auf, zögerte. „Danke", fagte*fie bann unb nahm eine der angebotenen Zigaretten. Wenige Minute,» vergingen in Schweigen. Der Zug verlangsamte seine Fahrt. Plötzlich sprang fie auf: ~ r „Wollen Sie bitte schnell das Fenster offnen — mir ist nicht gut — die Zigarette — was ist das nur - die Zigarette —" ....... Sie sank auf ihren Sitz zuruck, fiel ohnmächtig j»ur Seite. Unwillkürlich nahm er ihr die Zigarette aus der Hand unb warf sie zum Fenster hinaus. Vor dem Verwaltungszimmer des Bahnhofes in Mailand staute sich eine neugierige Menge. Man war einer halbohnmächtigen Dame gefolgt, die von zwei Schaffnern aus dem Zug hierher getragen wurde. Hinter ihr ging aufgeregt ein äußerst eleganter Herr, der dauernd auf den Zugführer sin- fprach. ^Jch^oerstehe. Nicht schlecht gemacht. Die Ziga- Sie sagte kurz.: „Eine Komödie." „Inzwischen ließen Sie meine Koffer stehlen?" Sie nickte: „Genau, wie Sie sagen." Er schloß hart die Abteiltür. Zog den Vorhang vor. „Hören Sie, ich brauche die Aktentasche unbedingt. Ihr Verlust ruiniert meine Karriere. Wohin haben Sie die Tasche bringen lassen?" „In Sicherheit." „Wo ist die Tasche?" Sie schüttelte ben Kopf. „Sie wollen es mir nicht sagen?" „Nein." Er ließ ihren Arm los. Starrte zum Fenster hinaus. Plötzlich klang ihre Stimme hinter ihm: „Warum haben Sie noch nicht gesagt, daß Sie mich verhaften lassen?" Baron Borelli gab keine Antwort. Sie lachte spöttisch: „Verhaften Sie mich doch!" Unb bann: „Wie steht es jetzt mit Ihrer Liebe, Baron? Lieben Sie mich noch immer?" Er sah sie an. Lange. Dann sagte er: „Ja." „Trotzdem?" „Trotz allem. Ich liebe dich. Ich weiß nicht, wer du bist. Aber ich liebe dich. Ich weiß, nicht, was geschehen wird. Aber ich liebe dich, du!" Ihre Lippen drängten seinen Küssen entgegen. „Jetzt glaube ich an deine Liebe." „Wir werden reisen — weit in die Welt — wo uns niemand kennt — ich bin reich genug, meinen Berus aufzugeben — wir werden uns ein kleines Haus mieten in einem großen Garten —" „In Nizza?" Er löste sich verwundert aus ihren Armen. „In Nizza? Hast du denn vergessen, was du getan hast? Vergißt du denn, baß bie Polizei mich unb bich in brei Tagen verhaften wirb, wenn sie erfährt, baß bie Akten verschwunden sind?" Ein frohes Lachen fiel über ihr Gesicht. „Die Akten sind doch nicht verschwunden. Ich habe nur deine Koffer durch meinen Diener, ber im zweiten Waggon bes Zuges saß. in Mailanb mit bem Wagen nach Nizza vorausgeschickt. Sie sinb sicher schon längst in meiner kleinen Villa, unb bu wirst alles dort vorfinben. Verzeih mir bie kleine Ueberrafchung." Er fanb sich nicht zurecht: „Aber warum hast du bas getan? Warum hast du erst mich und dann bich in einen so schlimmen Verdacht gebracht?" Sie legte ihre Hand auf seinen Mund: „Ich mußte mich doch erst überzeugen, was für ein Mann bu bist. Ich wußte boch nicht, ob du mich wirklich so liebtest, wie bu sagtest Man kann als junge Frau, bie allein in ber Welt steht, nicht vorsichtig genug sein. Jetzt aber weiß ich, daß ich mich deiner Liebe ruhig einige Wochen anvertrauen kann." Er küßte ihre Augen. „Dein ganzes Leben kannst du meiner Liede anvertrauen." Sie sagte leise: „Nein — nicht mein ganzes Leben — nur meins Jugend." Figaro im Glück. Der berühmteste Mann, den nach dem durch Daudet verewigten Schwindelgenie Tartarin die Stadt Tarascon hervorgebracht hat, ist gegenwärtig ein Figaro dieses Ortes namens Paul Bonhoure, ber ben Hauptgewinn der Französischen National- ßotterie im Wert von 5 Millionen Francs einge» heimst hat. Dieser glückliche Figaro hatte bisher, bie Kriegsjahre ausgenommen, ein stilles und friedliches Leben geführt und feinen Laden feit 33 Jahren nur einmal auf längere Zeit verlassen, als er eine Reise nach Avignon unternahm. Auch das ist immerhin von Tarascon nicht weit. Nun hatte er das ungewöhnliche Erlebnis, daß ihm der Steuereinnehmer, der sonst auch von den Franzosen nicht gern gesehen wird, eine Freudennachricht brachte.' Er hatte sich bereits schlafen gelegt, denn er gebt früh zu Bett, da er am Morgen schon früh seine Kunden bedienen muß — als es laut an seiner Tür klopfte, und als w verschlafen öffnete, stand der Steuereinnehmer, bei dem er bas Los gekauft hatte, vor der Tür unb sagte schlicht und ruhig: „Ich habe Sie nur herausgeklopft, um Ihnen zu sagen, daß Sie 5 Millionen Francs gewonnen haben". Erst glaubte unser Fiaaro zu träumen, bann aber eilte er mit dem Glücksboten in das nächste Cafe, und bald war eine große Schar von Mitfeiernden um ihn versammelt und die ganze Nacht durch hob em Gelage an, wie es Tarascon feit ben fabelhaften Festen des guten Tartarin nicht erlebt hat. Am anderen Morgen aber öffnete der Barbier trotz der durchfchwärmten Nacht feinen Laden rote gewöhnlich unb verkündete, daß er alle feine Kunden gratis bedienen werde. Die Damen erhielten sogar unentgeltlich Dauerwellen! Das Geschäft ging natürlich so gut wie noch nie. Im übrigen will Herr Bonhoure nach diesem Glückszufall fein Leben überhaupt nicht sehr verändern, sondern nur mit Gattin und Sohn eine größere Vergnügungsreise unternehmen. Zeiisragen des Mittelstandes. betraa zu zahlen. Damit ist ein wesentlicher Mangel de« früheren Gesetzes beseitigt worden, der ein schwere« Hindernis im Kampfe gegen das Zugabe- wesen aebildet hatte, Hier haben die Organisationen de« Einzelhandel» in echt nationalsozialistischem Zu diesem Zwecke sieht dos Gesetz eine wesentliche Einschränkung des Barzahlungsrabatts im Verkehr mit dem letzten Verbraucher vor, der künftig nur noch gewährt werden darf, wenn eine wirkliche Bar- zahlung oorliegt und wenn er 3Prozent des Gegen- wertes von Ware oder Leistung nicht übersteigt. Ferner ist bestimmt, daß der Darzahlungsnachlah entweder durch Abzug vom Preise ober durch Hin- gäbe von Gutscheinen (Sparmarken) zu erfolgen hat, die in bar einzulösen sind. Wichtig ist dabei die Bestimmung, daß die Einlösung der Gutscheine, wenn |ie von Einzelhändlern ober Gewerbetreiben- ben selbst in Gestalt von Kassenzetteln, Bons unb bergt gegeben werben, von keinem höheren Umsatz an Waren ober Leistungen abhängig gemacht werben darf als 50 Mark. Vereinigungen nachlaßge« währenber (Beroerbetreibenber (Rabattvereine unb bergt) bürfen Gutscheine nur ausgeben, sofern sie fchen Einzelhandels, der Arbeitsfront unb ber beteiligten Jnbustrie ein Gemeinschattsausschuh entstanden ist, der solchen Firmen, die durch da« Zu- gabcoerbot zu Arbeiterentlastungen gezwungen werden könnten, zu einer Vergrößerung ihre« Order- bestände« verhilft, fo daß Ärbeiterentlassungen unter allen Umständen vermieden werden Es wird in allen Kreisen de« Einzelhandel« mit größter Genugtuung begrüßt werden, daß die Regierung neuerding» auch die Regelung der Ra- b a t t f r a g e vorgenommen hat. Die Reichsregie- rung hat in der Kabinettssitzung vom 1-t Rn.'ember ein Gesetz über Preisnachlässe (Rabottgefetzi beschlossen. Dieses Gesetz soll die zahlreichen aus dem Gebiete des Rabattwesen» ausgetreten. ' ) t >''ande im Verhältnis zum letzten Verbraucher beseitigen Reben ben Bauzuschüssen unb ben Baukrebiten bilbet bie Befreiung bes in WohnUngsbauten angelegten Kapitals von Steuerlasten einen starken Anreiz zur Schaffung von neuen Wohnungen. Die Bestimmungen über bie Steuerfreiheit für neu errichtete Wohngedäube sind in verschiedenen Gesetzen unb Verordnungen niedergelegt, um nun eine einheitliche unb übersichtliche Regelung herbeizuführen, hat ber Reichsminister der Finanzen soeben in einem besonberen Runbschreiben alle Möglichkeiten einer steuerlichen Befreiung b e r R e u* bauwohnungenin klarer unb leichtverstänblicher Weise zusammengefaßt. Er unterscheibet babei zwischen dem älteren Neuhausbesitz, der bie in ber Zeit von 1924 bis zum 31. März 1931 bezugsfertig geworbenen Wohngebäube umfaßt, bem n e u ft e n Neuhausbesitz, zu bem alle Kleinwohnungen unb Eigenheime gehören, bie erst nach bem 31. März 1934 fertig werben, und dem mittleren Neuhausbe- sitz, zu dem die Wohngebäude gezählt werden, die in der Zeit vom 1. April bis zum 31. März 1934 bezugsfertig geworden sind ober noch bezugsfertig werben. Die Steuerbefreiungsbestimmungen fmb für biefe drei Gruppen verschieben. Der ältere Neuhausbesih. Die Grunbsteuerzahlungen bes ßanbes und ber Gemejnben für bie bis zum 31. März 1931 bezugsfertig gewordenen Wohnungsneubauten werden grundsätzlich nur noch nach Landesrecht geregelt. Das Reich schreibt nur vor, daß diejenigen Neubauten, die früher ganz ober teilweise von ber Ge- meinbegrundsteuer befreit waren, auch weiter in dem bisherigen Umfange steuerfrei bleiben, auch wenn etwa die Gemeinde bie Steuerbefreiung von । sich aus inzwischen aufgehoben hat. Außerdem aber ist ber Reichsfinanzminister durch bas zweite Gesetz zur Derminberung ber Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 ermächtigt worben, 50 Millionen Mark zur Senkung der Grundsteuern des älteren Neuhausbesitzes zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag ist an bie Länber verteilt worben unb muß von biefen zur Senkung ber Orunbfteuern bes Neuhausbesitzes für die Zeit vom 1. Oktober 1933 bis zum 31. März 1935 verwendet werben. Der mittlere Neuhausbesih. Wohngebäude, die im Kalenderjahr 1933 im Rohbau vollendet und bis zum 31. Mai 1934 bezugsfertig werden, sind nach dem Gesetz vom 15. Juli 1933 so zu behandeln, als ob sie noch im Rech- nungssahr 1933 bezugsfertig geworden wären. Alle dis bah n bezugsfertig werdenden Wohngebäude sind ohne Rücksicht auf die Größe der Wohnungen von folgenden Reichssieuem befreit- von ber Einkommen-, Körperfchafts- unb Dermö- I» in echt nationalsozialistischem I Sinne insofern gearbeitet, als unter ber Führung | de» Deutschen Industrie- unb Handelstages unb unter Mitwirkung der Hauptgemeinschaft bes deut- Oie neuen Steuererleichterungen für die Landwirtschafi. Bon Rechtsanwalt Gg. Lind, Grünberg i. H gensfteuer bis zum Schluß bes im Kalenberjahr 1938 enbenben Steuerabschnittes, sowie von ber Aufbringungsumlage bis zum 31. März 1939; von ber (Brunbfteuer bes ßanbes unb ber Grundsteuer ber Gemeinben unb Gemeinbeoerdänbe ebenfalls bis zum 31. März 1939; Von befonbers großer Bebeutung ist bie Befreiung von der Vermögenssteuer. Sie gilt ohne Rück- sicht auf die Bestimmung, daß Neuveranlagungen zur Vermögenssteuer zur Zeit nicht stattfinden. Neuester Neuhausbesih. Kleinwohnungen unb Eigenheime, die erst nach bem 31. März 1934 bezugsfertig werben (aber nur biefe, nicht bie sonstigen Wohngebäude), sind grundsätzlich von ber Einkommen- unb Vermögenssteuer in vollem Umfange, ebenso von ber (Brunbfteuer bes ßanbes in vollem Umfange, sowie von der Grundsteuer der Gemeinde zur Hälfte befreit. Die Befreiung erstreckt sich also hier nicht auf die Aufbringungsumlage und die Körperschaftssteuer, auf die Gemeindegrundsteuer außerdem nur zur Hälfte. Die Steuerbefreiung dauert für Kleinwohnungen bis zum 31. März 1939 bzw. hinsichtlich der Einkommensteuer bis zum Schluß des im Kalenderjahr 1938 endenden Steuerabschnitts; für Eigenheime bis zum 31. März 1944 bzw. bis zum Schluffe des im Kalenderjahr 1943 endenden Steuerabschnitts. Für Eingenheime wird also eine besonders lang- dauernde Steuerbefreiung gewährt. Auch auf Eigenheimbauten, die an sich zum mittleren Neuhausbesitz zu rechnen wären, können auf besonderen Antrag des Eigentümers die entgegenkommenden De- ftimmungen für den neuesten Hausbesitz angewandt werden. Als Eigenheime sind alle Wohngebäude anzusehen, bie ber Eigentümer in vollem Umfange ober minbeftens zur Hälfte selbst bewohnt. E» ist nicht erforberlid), daß er es ständig bewohnt; auch Sommerhäuser unb Wochenenbhäuser gelten als Eigenheime. Das Eigenheim kann auch eine zweite, von einem fremden Mieter bewohnte Wohnung enthalten, wenn diese nicht mehr als die Hälfte der nutzbaren Wohnfläche cinnimmt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, daß die zum Bau der Kleinwohnungen und Eigenheime verwendeten Baustoffe im Jnlande erzeugt sind. Ausnahmen sind zugelasten, wenn geeignete inländische Baustoffe nicht vorhanden sind, ober ihre Verwendung zu einer unverhältnismäßigen Verteuerung führen würde. Die Befreiung von der Vermögenssteuer tritt rückwirkend mit dem Beginn des Rechnungsjahres in Kratt, in dem das Gebäude bezugsfertig geworden ist. sich alljährlich einer unabhängigen Prüfung durch einen sachverständigen Prüfer unterziehen. Das Gesetz schreibt weiter vor, daß der Höchstsatz von 3 Prozent auch für bie Rückvergütung ber Kon- funwereine gilt. Der Mengenrabatt bleibt nach bem Gesetz auch ferner zugelassen, sofern er nach Art unb Umfang, sowie nach ber verkauften Stückzahl ober Menge als hanbelsüblich anzusehen ist. Her- oorzuheben ist, daß Sonderrabatte ober Sonber- preise, bie wegen ber Zugehörigkeit zu bestimmten Derbraucherkreisen Berufen, Vereinen ober Gesellschaften eingeräumt werben, nicht mehr zulässig sinb. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1934 in Kraft. Für bie Einlösung ber bereits ausgegebenen Gutscheine, bie ben Bestimmungen des Gesetzes nicht entsprechen, ist eine Uebergangsfrift bis zum 31. März 1934 vorgesehen. Nach dieser abschließenden Regelung haben alle Eingriffe nichtbehördlicher IL Senkung ber Umsatzsteuer. Das Umsatzsteuergesetz vom 30. Januar 1932 wird in seinem § 13 geändert: Bisher betrug ber Umsatz- steuersatz für bie Lanbwirtschaft 2 Prozent; bei Umsätzen von (Betreibe, von Mehl, Schrot ober Kleie aus (Betreibe, sowie ben daraus hergestellten Backwaren 0,85 Prozent des Entgelts ober des Ertragspreises ober des Wertes. Diese Vorjchrift ist folgendermaßen geändert worden: Die Steuer ermäßigt s i ch auf 1 v. H. (1 Prozent) bei Liefe- rangen: 1. von Gegenständen, bie innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes im Inland erzeugt werden, soweit die Lieferungen durch den Erzeuger der Gegenstände erfolgen; 2. von Getreide, von Mehl, Schrot ober Kleie aus (Betreibe unb von daraus hergestellten Backwaren, auch wenn die Voraussetzungen ber Ziffer 1 nicht vorliegen. Der Reichsminister der Finanzen kann hierzu ergänzende Bestimmungen treffen. Damit ist dem Wunsch ber Landwirtschaft entsprechend der Steuersatz einheitlich auf 1 Prozent festgesetzt worden. Die Neuregelung ist bereits am 1. Oktober 1933 in Kraft getreten. Liegt die Vereinnahmung bes Entgeltes ober ber Leistung jedoch vor dem 1. Oktober, so besteht die Steuerpflicht nach ben alten (höheren) Sätzen. Die Senkung der Grundsteuer unb ber Umsatzsteuer ist für bie Landwirtschaft einschließlich Nebenbetriebe an keinerlei besondere Bedingungen geknüpft. Wie Staatssekretär R e i n- harbt in seinen obenerwähnten Ausführungen hingewiesen hat, wird jedoch erwartet, daß ber einzelne so begünstigte Landwirt ben Steuerfentungs- befrag bei Grundsteuer und Umsatzsteuer so schnell wie möglich zu Jnstandsetzungs- unb Ergänzung»- arbeiten seines Betriebes verwendet und, wo solche Instandsetzung nicht erforderlich, ben ersparten Steuersenkungsbetrag möglichst zur Vermehrung seines Personals und damit zur Verminderung der Arbeitslosigkeit verwendet. Das neue Gesetz ermächtigt weiter den Reichsfinanz. unb ben Reichsarbeitsminister zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes Recbtsverord- nungen unb allgemeine Derwaltungsvorscyriften zu erlassen. Das Gesetz ist bereits mit seiner Verkündung am 22. September 1933 in Kraft getreten. Das zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 bringt u. a. be- merkenswerte Steuererleichterungen für die deutsche Landwirtschaft. Die Erleichterungen bestehen: a) in einer Senkung der landwirtschaftlichen Grundsteuer; b) in einer Senkung der Umsatzsteuer für die Land- wirtschaft. I. Senkung der Grundsteuer. Für bie Zeit vom 1. Oktober 1933 ab wird bie Grundsteuer für bie Landwirtschaft um einen Iah- resbeitrag bis zu 10 0 Millionen Reichsmark gesenkt. Unter Landwirtschaft versteht das Gesetz die eiaentllchc Landwirtschaft, die Forstwirt- schaff und Gärtnerei einschließlich des Weinbaus. Der Senkungsbetrag, das ist der Betrag, um den die Grundsteuer im einzelnen Land zu senken ist, wird von dem Reichsfinan,zminister festgesetzt, unb bie Canbesregierung bestimmt dann mit seiner Zustimmung, in welcher Weise die Senkung ber Granb- steuer im einzelnen durchgeführt wird. In erster Linie ist dieser Senkungsbetrag zur Beseitigung oder zur Senkung ber Grundsteuer des Landes unb, soweit ein Rest verbleibt, zur Senkung ber Grundsteuer der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu verwenden. Die hessische Staatsregierung hat von der Möglichkeit ber Aufhebung der Grund st euer für die Landwirtschaft mit Wirkung vom 1. Oktober b. I. Gebrauch ?emacht, so daß also in Hessen vorläufig vom . Oktober d. I. bis 31. März n. I. die Bauern keine Grundsteuer von ihrem unbebauten Grundbesitz, sofern er landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich ober gärtnerisch benutzt wirb, zu zahlen haben. Den ßänbern wirb ber auf sie entfaUenbe Sen- fungsbetrag für bie Zeit vom 1. Oktober 1933 bis 31. März 1935 vom Reich in Gestalt von monatlichen Teilbeträgen am 15. eines jeden Monats zur Dersügung gestellt Inwieweit Grundbesitz als Landwirtschaft anzusehen ist, bestimmt sich nach Landesrecht; fehlen dort nähere Bestimmungen, so sind die bei der Einheitsbewertung auf ben 1. Januar 1931 getroffenen Feststellungen maßgebend Nach den Ausführungen, bie der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Reinhardt, am 21. September 1933 vor Pressevertretern gemacht hat, soll bie Grundsteuersenkung, die durch bas neue Gesetz ermöglicht wird, etwa 16 Prozent der Grundsteuer des Rechnungsjahres 1932 betragen. | Der Wiederaufbau des mitteWndischen Einzelhandels. Don Or. Paul ßillanD, Äerlin. Wie auf allen Gebieten,, auf denen die Regie- runa bes neuen Deutschland neuzugestalten unb roieberauhubauen hat, ist auch auf bem Gebiete bes Einzelhandels in ben hinter uns liegenben acht Monaten eine Fülle praktischer Arbeit geleistet worben. Die Regierung hat bereits bewiesen, baß sie bie befonbers bebrängte Lage bes mittelstänbischen Ein- zelhanbels sehr wohl kennt unb aewillt ist, ihm im Rahmen ber Gesamtinteressen der Nation durch verbesserte Wlrtschaftsbedinaunaen zu helfen. Die bisher unternommenen Maßnahmen stellen naturgemäß erst Anfänge dar, fetzen aber bereits an wesentlichen Punkten richtunggebend ein. Für die bereits unternommenen Arbeiten im Interesse des Einzelhandels ist an erster Stelle bas Gesetz zum Schutze bes Einzelhanbels vom 12. Mai 1933 zu nennen. Dieses Gesetz wirb eingeleitet von einem Vorspruch, ber als Bestimmung bes Gesetzes ausbrücklich angibt, baß es ber Abwehr ber bem Einzelhanbel aus ber Wirtschasts- krise brohenben Gefahren unb ber Sicherung bes Bestanbcs seiner mittelstänbischen Betriebe bienen soll Mit Rücksicht auf biefes auch volkswirtschaftlich bebeutfame Ziel ist an bem Gesetz befonbers bemerkenswert bas unbefristete Verbot ber Errichtung von Einheitspreisgeschäften, ihrer Erweiterung unb Verlegung, sowie bie Sperre für die Neuerrichtung von Verkaufsstellen, in Denen Waren zum Verkauf feilgeboten werden. Die ständige Vermehrung ber Einheitspreisgeschäfte war eine außerordentlich große Gefahr für die Wirtschaftlichkeit des mlttelftänbi- schen Einzelhanbel», ba bekanntlich gerabe biefe Form bes Großbetriebes im Einzelhanbel bie große Masse ber Käuferschaft mit schwacher Kaufkraft an sich zieht. Außerbem war es notwenbig, ber am wachsenben Uebersetzung bes gesamten Einzelhanbels für eine Uebergangsjeit Einhalt zu tun, benn ber Damit verbundene Umsatzrückgang je Betrieb schränkte bie Erfolgsmöglichkeit jeder Bemühung um die Wiederherstellung einer gesunden Wettbewerbslage in zunehmendem Maße ein. Die Sperre der Errichtung von Verkaufsstellen ist trotzdem eine Uebergangsmaßnahme. Die Regierung beabsichtigt nicht etwa, auf die Dauer jede aesunde Ausdehnung des mittelstänbischen Einzelhandels zu verhindern; es soll nur im aegenroärtigen Zeitpunkt jede Ausdehnung unmögud) gemacht werden, denn der Einzelhandel braucht alle seine Kräfte zur Erhaltung seines Bestandes. Die Draanifationen des Einzelhandels werden die Zeit Der Atempause dazu be- nutzen, um ihrerseits inzwischen an der Festigung des Berufsstandes mitzuwirken. Der Regierung sind Pläne zur Einführung einer Einzelhändlerkarte vor- gelegt worden, die sich in Teilgebieten des Einzel- Handels (Kohlenhandel) bereits ausgezeichnet bewährt hat. Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes sollen in erster Linie das weitere Umsichgreifen der gefährlichsten Wettbewerber des mittelstänbischen Einzelhanbels verhinbem, vor allem bas Anwachsen der Filialbetriebe, der Einheitspreisgeschäfte und der Warenhäuser auf dem Wege bes Ausbaus, ober der Uebernahme von Verkaufsstellen bes mittelftan- dischen Einzelhanbels. ,, . f Im Anschluß an das eigentliche Einzelhandels- fchutzgesetz hat die Reichsregierung weitere Maß- nahmen angeordnet, die ausdrücklich mit Rücksicht auf die Wettbewerbsschwierigkeiten des mittelständischen Einzelhandels bas Tätigkeitsgebiet ber „großen" E i n z e l h ä n b l e r einschränken, unb zwar besonders ba, wo es sich um Tätigkeitsformen handelt, die dem Gesamtbetrieb nur nebengegliedert find, aber in stärkerem Maße bem Kundenanreiz bienen. Da ist zunächst die Verordnung über Den Abbau ber selbständigen Handwerksbetriebe in den Warenhäusern vom 11. Juli 1933 zu nennen. Die Neuerrichtung solcher selbstständigen Handwerksbetriebe in Warenhäusern, Einheits- Preisgeschäften und Konsumvere i n en war bereits nach dem Einzelhandelsschutzgesetz verboten. Mit der genannten Verordnung wird nun darüber hinaus in diesen Betriebsformen des Em- zelhandels mit Ausnahme ber Konsumvereine ihr Abbau verfügt, soweit sie auf Rechnung bes Unternehmers des betreffenben Einzelhandelsbetriebes unb nicht auf Rechnung eines Dritten geführt wer- den. , . Mit bem Gesetz vom 15. Juli 1933 ist außerbem den obersten Landesbehörben die Ermächtigung erteilt worden, die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft in Verkaufs st eilen bes Einzelhandels ganz ober teilweise zu- rückzunehmen. Außerdem werden sie ermächtigt, die Abgabe zubereiteter Speisen zum Genuß auf ber Stelle in solchen Verkaufsstellen ganz ober teilweise zu verbieten. Daß bie Wirtschaftlichkeit bes Gesamtunternehmens burch bie Betriebsverkleinerang nicht gesährbet werben darf, ist selbstoerstänblich. Aus bem Gebiete bes Zugabewesens, bas bie Wettbewerbslage mancher Zweige bes mittel- ständischen Einzelhandels zeitweise besonders ungünstig gestaltet hat unb außerbem bie Sauberkeit ber Geschäftsführung im Einzelhanbel zu bedrohen geeignet ist, hat die nationale Regierung auch bereit« auf gesetzlichem Wege eine wichtige Verbesserung eingeführt. Das Gesetz über das Zugabewesen vom 12. Mai 1933 bringt bie Streichung ber bisher geltenden Bestimmung, nach welcher eine Zugabe erlaubt war, wenn der Die Zugabe Gewährende sich erbot, an Stelle ber Zugabe einen Bar- Stellen in die Rabattgewährang zu unterbleiben. Don großer Bedeutung ist für ben gewerblichen Mittelstanb auch bas soeben erlassene Gesetz über ben ffierberat ber deutschen Wirtschaft. Der Einzelhandel hat an ber Wahrheit in ber Re- flame bas allergrößte Interesse unb ist durch den Auflagenschwindel von unlauteren Verlagsanflalten oft genug geschädigt worden. Hier wird ber Werberat eine (Beneralfäuberung vornehmen. Dafür bürgen schon bie Persönlichkeiten ber nationalsozialistischen Geschäftsführer, Die biefe Dinge von Grand auf kennen. Weiterhin aber wirb ber Werberat auch mit den Eignungsämtern ber Industrie- und Handelskammern auf das engste Zusammenarbeiten, die sich schon seit einer Reihe von Jahren bemühen, den Wettbewerb im Einzelhandel auf ein möglichst hohes Niveau zu bringen. Bisher waren diese Einigungsämter nur in der Lage, entweder eine Einigung zustande zu bringen ober, wenn das nicht ber Fall war, ein Gutachten abzugeben. In Zukunft werben sie hoffentlich auf (Brunb besten, baß sie als untere Organe bes Werberats fungieren, auch Entscheibungen fällen können unb so unlautere Elemente zu sauberen Wettbewerbsmethoden zurückzuführen vermögen. Eine befonbere Förbe- rang wirb burch ben Werberat fobann bie (Bcmein- schastsreklame erfahren, an ber ber Einzelhanbel in starkem Maße interessiert ist. Die Regierung ber nationalen Erhebung sieht in bem mittelstänbischen Einzelhanbel einen Berus»- slanb, ber zusammen mit ben anberen mittelftan- bischen Schichten ein befonbers wichtiger Grunbpfeiler von Volk unb Staat ift Es gehört baher in den Kreis der wesentlichen Aufgaben dieser Regierung, bem mittelstänbischen Einzelhanbel zu einer lebensfähigen Eristenz zu verhelfen. Da aber bie nationalsozialistische Regierung immer nur bas Wohl bes gesamten Volke» unb ber gesamten Wirtschaft im Auge haben kann, muß auch ber mittelftänbifdje Einzelhanbel es hinnehmen, baß bie Maßnahmen ber Regierung sich im Augenblick immer auf bis im Gesamtinteresse wichtigste, Gebiet richten, baß also Fragen, bie bem einzelnen Stanb am Herzen liegen, zunächst vielleicht zurüc^ gestellt werben müssen Ebenso muß er sich auch damit bescheiden, daß die Regierung im Interesse ber Beruhigung ber Wirtschaft, bie sie als bie erste Voraussetzung zu weiterem Wieberaufbau erkannt hat, Maßnahmen unterläßt, beren Inangriffnahme ber mittelständische Einzelhanbel vielleicht schon für die nächste Zukunft erwartet hat. Die national- sozialistische Weltanschauung gründet sich auf bas Zurückstellen privater Interessen, wenn es das Gesamtinteresse erfordert. Dafür gibt der Staat die sicherste Gewähr, baß jedem einzelnen lebenswichtigen Teil der Volkswirtschaft und damit nicht zuletzt dem mittelständischen Einzelhandel die notwendige Förderung zuteil wird. Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen. Die steuerliche Aktioierungspslicht ist durch die Dorfchrist des Paragraphen 16 Einkommensteuergesetz weitgehend, ba nach biefer gesetzlichen Dor- schrist Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Gegenständen, deren Verwendung ober Nutzung durch ben Steuerpflichtigen sich bestimmungsgemäß auf einen längeren Zeitraum erstreckt, nicht in bem Steuerabschnitt ber Anschaffung ober Herstellung voll abgezogen werden dürfen. Sie tonnen vielmehr für Den Steuerabschnitt höchstens mit dem Betrag berücksichtigt werden, der sich bei der Verteilung auf die (Befamtbauer ber Verwenbung ober Nutzung ergibt. Hierbei ist aber nicht nur der technische Verschleiß, sondern auch die wirtschaftliche Abnutzung zu berücksichtigen. Nach einem Urteil des Reichsfinanzhofes ist für die Frage, ob unb inwieweit Aufwendungen auf vorhandene Anlogegeaen- stände zu aktivieren sind, ber Gesichtspunkt einer Wertsteigerung nicht ausschlaggebenb. solche Auf- menbungen brauchen infolange nicht aktiviert ju werden, als sie, .im Rahmen des ganzen Betrieb» betrachtet, als laufende Ausgaben erscheinen. Seine Stellungnahme hierzu begründet der Reichsftnanz- hof damit, daß die JnftandhaUungskoften den An- schaffungs- ober Herstellungspreis nicht beeinflussen. Daraus ergibt sich, baß bie Aufwendungen auf llnlagegegenftänbe nicht ausnahmslos zu aktivieren sind. Es entspricht ben Grundsätzen einer richtigen kaufmännischen Wirtschaftsführung und einer daraus sich ergebenden ordnungsmäßigen Buchführung, daß die Anfchaffungskoften für einen Anlagegegenftand nicht ausschließlich bem Jahre ber Inbetriebsetzung zur Last gelegt, lonbern durch Vornahme regelmäßiger Abschreibungen auf die Zeit ber Nutzungsdauer der Sache verteilt werben. Aus bie fern Grunbfatz ber Lastenoerteilung folgert ber Reichsfinanzhof gewissermaßen Ausstrahlung eines bereits im Wesen der Abschreibung enthaltenen Gedankens, daß dann aber auch alle ein gewisses Maß übersteigenden nad)maligen Aufwen- bungen auf einen Anlagegegenftanb aktiviert werden müssen, damit sie mit den Artschaffungskosten unb ben jährlichen Abschreibungen ergriffen und so von mehreren Jahren getragen werden. In dem ersten Gesetz zur Ikrminberung der Arbeitslosigkeit vom l.Juni 1933 ist jedoch in geoistem Umfange der Paragraph 16 Einkommensteuergesetz außer Kraft gesetzt. Nach diesem Gesetz gilt für die Steueradschnitte, bie nach dem 30. Juni 19-33 und vor bem 1. Januar 1935 enben, ba» folgende: Aufwendungen für die Anschaffung ober Herstellung von Maschinen, Geräten und ähnlichen Gegen- Sinben bcs gewerblichen ober lanbwirtichaftlichen nlagetapitals können im Steuerabschnitt der Anschaffung ober Herstellung voll abgezogen werden, wenn Die folgenden vier Voraussetzungen gegeben sind: I . 1. Der neue Gegenstand muß inländische» Erzeugnis fein; 2. ber steuerpflichtige muß den neuen Gegenstand nach bem 30 Ium 1933 unb vor bem 1 Januar 1935 angeschafft ober hergestellt haben; 3. der neue (Bcgenftanb muß einen bisher bem Betrieb dienenden gleichartigen Gegenstand ersetzen. Ä 4. es muß sichergcstellt fein, daß die Verwert- düng des neuen Gegenstandes nicht zu einer Minderbeschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb bes steuerpflichtigen führt. Zu biefer gesetzlichen Bestimmung hat das Reichs- finanzministerium besondere Erläuterungen heraus- gegeben. Hiernach erstreckt sich die Steuerfreiheit auf bie Einkommensteuer, die Körperschaft»- steuer, die Gewerbesteuer unb die Zuschläge zur Gewerbesteuer. Es handelt sich nach den erwähnten Erläuterungen streng genommen nicht um Steuerfreiheit, fonbern nur um eine Vorwegnahme künftiger Abschreibungen. Normalerweise würden die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffungen, wie oben ausgeführt, auf die Jahre der Nutzungsdauer des Ersatzgegenstandes zu verteilen sein. Um jedoch die Unternehmer anzuregen, ihren Maschinen- und Gerätepark sofort in großen Ausmaßen zu erneuern, wird ihnen erlaubt, den Betrag der Aufwendungen im Jahre der Ersatzbeschaffung bereits voll abzuschreiben. Auf diese Weise vermindert sich im Jahre der Ersatzbeschaffung der steuerpflich- tige Gewinn nicht nur um den Betrag der üblichen Abschreibung, sondern um den vollen Betrag der Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung. Der Gewinn der Unternehmungen wird in den späteren Jahren des Gebrauchs der Gegenstand« entsprechend höher oder der Verlust entsprechend kleiner sein. Der Steuerpflichtige muß nicht den Betrag der Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen im Steuer- abschnitt der Ersatzbeschaffung voll absetzen, sondern das Gesetz gibt ihm lediglich das Recht dazu. Ob und in welchem Umfange er von diesem Recht Gebrauch macht, steht ihm frei. Die Steuerfreiheit erstreckt sich dem Gesetz gemäß auf Maschinen, Geräte oder ähnliche Gegenstände des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals. Unter ähnlichen Gegenständen in diesem Sinne sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände (Mobilien) des Anlagekapitals, einerlei, ob sie selbständige Gegenstände oder Teile von selbständigen Gegenständen sind. Ausgenommen von der Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffung sind alle unbe- möglichen Gegenstände des Anlagekapitals (Gebäude, bauliche Anlagen), sowie von den beweglichen Gegenständen die Tiere (lebendes Inventar), sowie alle Rechte (Patente). Als bewegliche Gegenstände im Sinne des Gesetzes gelten auch alle Maschinen, Geräte usw., die mit dem Grund und Boden oder mit dem Gebäude so fest verbunden sind, daß sie nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts als wesentliche Bestandteile des Grundstücks oder des Gebäudes anzusehen sind. Der Begriff „Ersatzbeschaffung" ist so zu verstehen, daß ein Gegenstand aus dem Betrieb aus- schoidet und durch einen neuen Gegenstand ersetzt wird und daß der neue Gegenstand bestimmt ist, im wesentlichen die gleiche Aufgabe zu er üllen, wie der bisher verwendete Gegenstand. Unter chiede in Art, Technik, Güte, Preis, Größe und Lei tungsfähigkeit stehen, auch wenn damit eine Vergrößerung der Produktionsmötzlichkeit verbunden ist, dem Begriff der Ersatzbeschaffung nicht entgegen, soweit nicht der Unterschied zu einer Minderbeschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb des Steuerpflichtigen führt. In der Vergrößerung des Anlagekapitals ist eine Ersatzbeschaffung im Sinne des Gesetzes nicht gegeben. Eine Vergrößerung ist in der Regel gegeben, wenn die Zahl der Anlagegegenstände erhöht wird, oder wenn Gegenstände angeschafft werden, um damit Arbeiten zu verrichten, die bisher durch Menschen und Tiere verrichtet worden sind. Die Steuerfreiheit wird auch gewährt, wenn ein Gegenstand durch Feuer, Wasser u. dgl. unbrauchbar geworden ist und durch einen neuen ersetzt wird. Der alte Gegenstand muß, um Steuerfreiheit in Anspruch nahmen zu können, am 30. Juni 1933 zum Anlagekapital des Betriebes des betreffenden Unternehmers gehört haben. Ein Verkauf des alten Gegenstandes darf m keinem anderen Zwecke als zum Zwecke der Verschrottung oder Vernichtuna erfolgen. Der Steuerpflichtige muß eine Bescheinigung darüber beibringen, daß die Verschrottung oder Vernichtung spätestens im Zeitpunkte der Abgabe der Steuererklärung, in der die Steuervergünstigung begehrt wird, durchgeführt ist. Der neue Gegenstand muh inländisches Erzeugnis sein. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Herstellung des Gegenstandes in Deutschland (einschließlich Saargebiet) erfolgt ist. Der neue Gegenstand muß fabrikneu sein. Dabei ist es gleichgültig, ob er in einem industriellen Betrieb oder durch einen Handwerker hergestellt worden ist, und ob er im eigenen Betrieb hergestellt oder anderswoher bezogen worden ist. Der Begriff „fabrikneu" setzt voraus, daß der neue Gegenstand seit seiner Herstellung bis zur Inbetriebnahme durch den Steuerpflichtigen, der Steuerfreiheit verlangt, nicht anderswo in Gebrauch gewesen ist. Erfolgt die Herstellung nicht im eigenen Betrieb des Steuerpflichtigen, sondern wird der Gegenstand anderswoher bezogen, so kann der Lieferer den Gegenstand bereits vor dem 1. Juni 1933 hergestellt oder als fabrikneu bezogen haben. Als Anschaffung gilt nicht die Bestellung, sondern die Lieferung des Gegenstandes. Steuerfrei sind infolgedessen die Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen nur insoweit, als die Lieferung der Ersatzgegenstände in der Zeit nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Januar 1935 erfolgt. Wirtschaft. Wochenbericht vom Frankfurter vroduttenmarkt. Das Geschäft am Getreidegroßmarkt hat noch keine grundlegende Besserung erfahren die Allgemeintendenz ist aber gut stetig. Das Angebot der ersten Hand blieb knapp, aber ausreichend. Es wurde bessere Kauflust beobachtet, die sich am Brotgetreidemarkt vor allem beim Rogge n ausdrückte, zumal das Roggenmehlgeschäft für Exportzwecke in beschränktem Umfange und zu nicht immer rentierenden Preisen anhielt. Der Roggenpreis zog um 1 Mk. auf 162 bis 163 Mk. per Tonne an. Weizen blieb sehr ruhig. Der Weizen- preis lag mit 193,50 Mk. um 0,50 Mk. per Tonne freundlicher. Die Mehlpreise notierten unverändert wie folgt: Weizenmehl Spez. 0 mit Austauschweizen 28,75 bis 29,65, do. ohne 27,25 bis 28,15, Roggen- mehl 0- bis 60prozentig 22,50 bis 23, do. südd. Spez. 0 23,50 Mk. je 100 Kilogramm. Viel Beachtung fand das Aufhören der Schleuderangebote. Hafer verkehrte in stetiger Tendenz. Die Forderungen wurden um 2,50 Mk. auf 140 Mk. per Tonne erhöht. Der Konsum ist weiterhin nur klein. Auch im Exportgeschäft ist keine befriedigende Besfe- runq zu verzeichnen. Braugerste blieb zu 181 bis 183,50 Mk. per Tonne unverändert. Das Kaufinteresse seitens der Brauereien und der Mälzereien war weiter klein. Futtermittel liegen weiterbin fest, infolge des geringen Anfalls an Kleie wurden größere Abschlüsse nicht bekannt. Für spätere Lieferung zeigte ich größere Nachfrage. Die Preise zogen um etwa 15 bis 25 Pf. je 100 Kilogramm an und notierten wie folgt: Weizenkleie 10,25, Roggenkleie 9,50, Soyaschrot 14,85 bis 15,10, Palmkuchen 14,60, Erd- nuhkuchen 16,40 bis 16,65, Treber 16,50. Am Kartoffelmarkt ist das Angebot etwas geringer geworden. Der Preis zog weiter leicht an und stellte sich per 50 Kilogramm bei Waggon- bezug auf 2,40 bis 2,45 Mk. gegen 2,30 bis 2,40 Mk. in der Vorpoche. Wochenbericht Dom Frankfurter Schtachtviebmarkt. Die Entwicklung der Preise am Frankfurter Schlachtviehmarkt war im verflossenen Berichtsabschnitt recht unterschiedlich. Das Geschäft war auf allen Marktgebieten ziemlich ruhig, so daß vielfach Ueberstände verblieben, obwohl die Zufuhren größtenteil geringer waren als in der Vorwoche. Am Rindermarkt war die Zufuhr mit 1538 Tieren um 95 Stück stärker. Die Preise für Ochsen, Bullen und Färsen konnten sich behaupten, während Kühe um 1 Mark nachgaben. Nach ruhigem Handel verblieb Ueberstand. Der Kälbermarkt war mit 1265 Tieren um 50 Stück schwächer beschickt. Trotzdem gaben die Preise bei ruhigem Geschäft um 1 Mark nach. Auch für Schafe ist eine wesentliche Beruhigung in der Nachfrage eingetreten, der um über 200 Tiere verringerte Auftrieb konnte nicht geräumt werden, die Preise ließen ebenfalls um 1 Mark nach. Dagegen war die Lage am Schweinemarkt auf Grund der merklich schwächeren Zufuhr (3931 gegen 4712) gebessert, wenn auch das Geschäft nicht die erwarteten Ausmaße annahm. Immerhin wurde der Markt bei um 2 bis 2,50 Mark an- ziehenden Preisen geräumt. Fettschweine erzielten Darüber hinaus bis zu 3 und 4 Mark höhere Notierungen. Die Preise bewegten sich zwischen 45 bis 52 Mark für ein Zentner Lebendgewicht. Frankfurter Börse. Mitlagsbörse: fest. Frankfurt a. M., 17. Nov. An der heutigen Effektenbörse hat sich die Tendenz weiter befestigt, vor allem hat die Umsatztätigkeit eine merkliche Verbreiterung erfahren. Die Stimmung war allgemein Krsichtlich, um so mehr, als auch aus der Wirt- t erneut günstige Meldungen Vorlagen, so u. a. die wachsende Bautätigkeit, Belebung im Kraft- wagenabsatz, der zuversichtliche Bericht der Ma- schinenbauanstalten und die steigenden Produktionsziffern in der Eisen- und Stahlindustrie. Beachtung fand außerdem die kräftige Erholung des Dollars, ebenso der neueste Bericht des Instituts für Konjunkturforschung über die fortschreitende Auflockerung des Kapitalmarktes. Gegenüber höheren Vorbörsenkursen begann der Rentenmarkt etwas enttäuschend. Altbesitz gaben 0,25 Proz. nach, Neubesitz und späte Reichsschuldbuchforderungen waren behauptet, während Reichsbahn-VA. um 0,40 auf 103,25 Prozent an- zagen. Stahlverein-Bonds tauen erneut unter Druck und gaben um 2.13 auf 50,58 Prozent nach, offenbar auf die Aussetzung des Urteils im gestrigen I Düsseldorfer Termin. Größeres Interesse zeigte sich wieder für Aktien, wobei Montanaktien bevorzugt blieben und von 1 bis 2 Prozent anzogen. Nur Rhein. Braunkohlen gaben um 1,25 Prozent nach. Am Chemiemarkt ergaben sich durchweg Befestigungen um bis zu 1 Prozent, wobei JG.-Farben lebhafte Umsätze zu verzeichnen hatten. Von Clek- troattien sind besonders Elektr. Lieferungen mit plus 3,75 Prozent zu erwähnen, im übrigen betrugen die Steigerungen hier von 1 bis 1,50 Prozent. Fest lagen noch Allgemeine Lokal und Kraft mit plus 2 Prozent, ferner gewannen Reichsbank und Kunstseideaktien bis zu 1 Prozent. Schiffahrtswerte erhöhten sich um 0,25 bis 0,50 Prozent. Im Verlaufe war die Börse weiter fest und das Geschäft lebhaft. Besonders Montanwerte standen weiterhin im Vordergründe mit neuen Erhöhungen um 1 bis 1,50 Prozent. Ilse Bergbau Genuß kamen nach Plus-Änkündigung mit 103,90 (gestern 99 Prozent) zur Notiz, ferner lagen am Elektromarkt Sie- Oie Jugend darf im Winter nicht hungern und frieren! Das Winierhilfswerk sorgt für die Jugend! Spenden auf Postscheckkonto Frankfurt 71r. 28100 oder auf Girokonto der Nassauischen Landesbank 6200. mens mit 131 (127,75 Prozent) sehr fest. Von Banken lagen Dank für Brauindustrie mit 80,25 bis 81,75 (77,50) gleichfalls fest. Auf den übrigen Marktgebieten ergaben sich neue Besserungen um bis zu 1 Prozent. JG.-Farben schlossen mit 117,50 Prozent. Dagegen lagen am Montanmarkt Harpe- ner um 1,75 Prozent niedriger, nachdem die Dividendenaussichten infolge einer Derwaltungserklär- rung herabgemindert worden sind. Am Kassamarkt überwogen durchschnittliche Befestigungen von 1 bis 2 Prozent, und auch das Interesse ist größer geroor» den. Besonders fest lagen weiterhin Deutsche Der- lagsanstalt, die mit 66 um 4 Prozent höher geschätzt wurden, der letzte Kurs war 60 Prozent. Von Hypothekenbankaktien gewannen Franks. Hyp. £ Prozent (70), Bayer. Hyp. ebenfalls 2 Prozent auf 67,50 und Meininger Hyp. von 73,50 auf 75,75 Prozent. DD.-Bank-Aktien zogen um weitere 0,50 Prozent auf 41,50 Prozent an. Deutsche Anleihen waren später ebenfalls lebhafter und fester, Attbesitz 86,90 bis 87,40 bis 87,50, Neubesitz 13,82,50 bis 13,80 bis 13,75, späte Reichsschuldbuchforderungen 91,75 bis 91,25 bis 91,75, ferner waren Stahlverein-Bonds auf Berliner Nachfrage gut erholt (52,25 nach 50,65 Proz.). Pfandbriefe lagen etwas ruhiger, aber gut behauptet. Liquidationspfandbriefe tendierten uneinheitlich, wobei aber Erhöhungen von 0,50 bis 1 Proz. überwogen. Kommunal-Obligationen gewannen von 0.25 bis 0,50, Darmst. Komm. Ldsbk. jedoch 1,50 Stadtanleihen zogen meist leicht an, nur 6proz. Frankfurt (Dollaranleihe) gestrichen Brief, Taxe ca. 58 (60 Proz.). Don Länderanleihen zogen Hessen je 1 Prozent an. Im Freioerkehr lagen Städte-Attbesitz weiter fest, 77 bis 78 Prozent, ferner zogen Genußrechte um etwa 1 Prozent an, AEG. 15, Hafenmühle 17, Bank Elektr. Werte 24 bis 25. Don fremden Werten notierten Anatolier etwa 0,50 Prozent (23,75 Prozent) höher. Abendbörse: weiter fest. An der Abendbörse erhielt sich die feste Tendenz auf fast allen Marktgebieten. Von der Kundschaft waren neue Kauforders eingetroffen, so daß die Umsatztättgkeit wieder recht lebhaft war. Insbesondere waren Montanaktien wieder gefragt und gegenüber dem Berliner Schluß um 0,50 bis 0,75 v. H. fester: aber auch Elektroaktien, Daimler Motoren und Goldschmidt konnten sich bei Eröffnung um etwa 0,50 bis 0,75 v. H. erhöhen. Stärker befestigt waren Deutsche Erdöl (plus 1,5 v. H.), Felten (plus 1,40 v. H.) und am Kassamarkt Frankfurter Hypotheken- Bank um 1,5 v. H. auf 73,50 o. H., wobei nur beschränkte Zuteilung erfolgte. JG.-Farben setzten zwar zunächst mit unverändert 117,25 v. H. ein, zogen aber im Verlaufe um 0,25 v. H. an. Am Rentenmarkt blieben deutsche Anleihen und späte Reichsschuldbuchforderungen bei kleinerem Geschäft zunächst behauptet. Fester lagen Schutzgebietsanleihe, die um 15 Pfennig auf 8,35 v. H. anzogen, amtlich notierten sie 8,25 o. H. Auch im weiteren Verlaufe blieb es fest und di« Kurse konnten sich vielfach weiter um etwa 0,25 v. H. erhöhen. Goldschmidt gewannen erneut 0,75 v. H. Ferner traten Renten stärker hervor, besonders Altbesitzanleihe und späte Reichsschuldbuchforderungen (91,90 bis 92). Pfandbriefe erzielten, so- weit sie notiert wurden, Erhöhungen bis zu 0,50 o. H., auch einzeln« Stadtanleihen waren weiter befestigt. Sehr fest lagen heute wiederum Steuergut« scheine, 1934er 102 (plus 1 v.H.), 1935er 95,25 (plus 0,75 o. H.), 1936er 88,50 (plus 1 v. H.), 1937er 83,25 (plus 1,75 v.H.) und 1938er 80 (plus 1,75 v. H.). Der Durchschnittskurs stellte sich auf 89,80 (Vortag 88,50 v.H.). Man vermutete, daß die Reichsbank als Käuferin auftrete. U. a. notierten: Altbesitz 88,13, Neubesitz 13,75, 6proz. Stahlverein 52,50, Reichsbahn-VA. 103,50 bis 103,65, Reichsbank 159, Buderus 68,75, Gelsenkirchen 48,50, Harpener 79,50, Klöckner 55 bis 55,25, Mannesmann 55,50 bis 55,75, Phönix 37,25 bis 37,75, Rheinstahl 78,50, Stablver- ein 32,50, Aku 30,65, Akkumulatoren 169, AEG. 18,40, Bekula 116,50, Daimler 28,50, Dt. Erdöl 97, Licht 8- Kraft 99,50, JG.-Farben 117,25 bis 117,50, Gesfürel 78,25 bis 78,50, Goldschmidt 44,75 Mainzer Getreidcmarkt. Mainz, 17. Nov. Es notierten (Großhandels- Einstandspreis je 100 Kilogramm Mainz) in RMk.r Weizen 19,35, Roggen 16,30 bis 16,50, Hafer 14,00, Braugerste 17,65 bis 18,25, Jndustriegerste 17,00 bis 17,10, Malzkeime 12,75 bis 13,50, Weizenmehl südd. Spez. 0 29,80, Roggenmehl 0 bis 60prozeniig norddeutsches 22,50 bis 23,00, do. südd. 23,00 bis 23,50, Weizenkleie fein 17,75 bis 17,90, do. grob 11,10 bis 11,40, Roggenkleie 10,00 bis 10,50, Weizenfuttermehl 11,90, Biertreber 16,50 bis 17,00, Soyaschrot 14,80 bis 15,00, Trockenschmtzel 9,00, Tendenz: Weizen unverändert, Roggen und Futtermittel fest. Kölner Buttermarkt. Köln, 17. Nov. Nach dem Preisbericht der Köl-. ner Warenbörse stellte sich der Einkaufspreis für 100 Pfund einschließlich Faß ab Versandstation unverändert in RMk. wie folgt: Deutsche Markenbutter 133 bis 136 (133 bis 136), Molkereidutter I 132 (132), II 127 (127). Gewinnauszug 2. Klaffe 42. Preußifch-Sllbbeulfche (268. Preuß.) Slaats-Lotterie Ohm Gewähr Nachdruck verboten Auf jede gezogene Nummer sind zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und zwar fe «ner auf die Lost gleicher Nummer In den beiden Abteilungen I und II 2. Ziehungstag 16. November 1933 8n der heutigen Dormittagsziehung wurden Gewinne Über 150 M. gezogen 101476 96651 196851 96637 56941 1OOO W. 60 ®ttoinn« m 500 W. 142277 3n der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 150 M. gezogen 62 Aetoinne >.a 349829 350171 so Tagespriimien. I und IL 86585 172219 83443 158700 110147 183884 252681 323922 363322 114739 186398 283466 342108 372908 800 M. 149512 394207 96645 186028 37351 239759 68164 347511 119336 167076 247878 276298 309836 361486 887427 1030 21713 22439 74859 237232 262419 298671 123895 206397 251382 289274 321483 361176 392478 111484 163183 231639 273639 305592 334198 368379 399674 118150 163815 237816 275642 307386 339199 377616 399906 112103 141529 173137 189266 217106 279476 297064 321326 338335 372439 500 M. 121661 197804 284949 346779 124727 200411 286046 210666 261748 293906 322659 362663 393334 158155 185103 201172 244661 292425 309521 331248 363345 384417 106201 169037 211001 267586 297220 330043 366234 393452 252458 313371 357992 123161 148740 180299 191926 235648 280212 298104 327663 344631 374412 37219 191830 158017 182770 194276 241106 284589 304291 330817 358200 384067 57048 102325 138615 159877 185596 202154 257511 292622 311255 332562 365030 391399 105282 139001 161038 186420 211487 265630 296579 311346 336770 371839 399457 277961 282353 296873 386869 397664 399036 30016 45310 79115 82010 130108 155840 157780 216035 226454 251340 304656 305220 344810 31212 32965 37327 41983 63400 63803 83971 88301 90432 92183 93972 106078 " 151774 315930 10 ®ttDlnne »u 196267 225776 24 ®etoinne zu 103847 107360 362567 376816 313420 326535 24 ®etolnne zu 800 M. 86045 129707 163932 343919 352699 124. ®«toinn« »«JOOfflt. 7907 „20292 „20572 31J57 2300 28685 «39588 47372 ------ 140142 183304 215528 299800 Aus jede gezogene Nummer sind 2 Prämien zu fe 1000 RM gefallen, und zwar je eine auf die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen 394997 „ ' 168 Gewinne zu 300 M. 3121 19090 20092 23579 24072 24740 30696 39099 40788 45028 57118 62980 69377 71669 81216 94415 ------ ------ ------ 127077 136117 2 ©etolnne in 100000 W. 386094 4 Gewinn» in 3000 W. 160330 221858 6 S.wiun» in 2000 M. 27197 150619 294483 10 ®«winn. »u 1000 W. 52867 241697 279168 2 öttoinne in 50000 M. 364918 2 Gewinn» in 10000 M. 373082 2 Gewinn« |u 3000 M. 219328 10 ®»tolnn» »u 2000 Dl. 26957 22834 32620 93533 160368 178167 180191 204545 210573 2497’3 347972 Die Ziehung der 3. Klasie der 42. Preußisch- Süddeutschen (268. Preußischen) Staats-Lotterie findet am 13. und 14. Dezember 1933 statt. Kurszettel der Berliner und Frankfurter Dorfe. Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt beld)lof|enen Dividende an. - Reichsbankdiskont 4 v. H., Lombardzinsfuß 5 o. H. Hrankmr u. Dl Sertui Schlußkurs Gchlußk. Abendbörse Schluß« kurS Schluß! mittag» börse Datum 16-11- । 17.11 16.11. 17-11- 6% Deutsche Reichsanleihe v. 1927 90,5 90,5 90.75 90,75 S°/<>ehem.7°/<>Dt.ReichSanl.v. 1929 99 98,75 99,25 99 67*% D°ung-Anleihe von 1930 .. 88 88.25 88 86,25 Deutsche Anl.-Ablöf.-Schuld mit 87,13 88,13 87,25 87,65 DeSgl. ohne Auslos.-Rechte...... 13,8 13,75 13,7 13,75 6% ehem.8% Hell. BolkSflaat 1929 (rückzahib. 1Ö2%) ....... 89,25 89.75 — 89,75 6% Hell. Landesbank Darmstadt Gold R. 12 89 89,5 88,75 89,5 6yz% Hell- Lanves-Hypotheken. bank Darmstadt Liaül........ 89 90 — • Oberhellen Prooinz-Anleihe r'i AuSlos.-Rechten 80 81,25 — Deutsche Komm. Sammclabl. Am leihe Serie 1 mit AuSlol.-Rechten 83,25 84 82,75 84 6% ehem. 8% Franks. Hyp.-Bank Goldpse. 15 unkündbar bi» 1935 89,75 89,75 — * 6% ehem. 7% Franks. Hhp-Bank Goldpse. 16 unkündbar bis 1936 89,75 89,5 — • 6>/t% ehem. 4Vi% Franks Hnv.- Bank-Liau.-Blandbriele ... 89,75 89,5 ■ — 6yt% ehem. 4Vi% Rheinische Hyp.-Bank-Ltau.-Goldpse. 92 92 — 6% ehem. 8% Pr. Landespsand- briesanstalt, Psandbriese R. 19 89 89 89 89 6% ehem. 7% Pr. LandeSpsand- briefanftdt, Psandbriese R. 10 89 89 89 89 Steuergutfch Verrechnungskurs 88.5 89,8 88.5 89,8 *% Oefterretchische (Soldrente. 14,25 — 13,75 — *,20% Oesterreichtsche SUberrente 0,70 0,80 — 0,80 4% Ungarische Goldrente ...... 3,9 — 3,9 3,8 *% Ungarische Staatsrente v. 191C 3,75 3,75 3,8 — **/>% desgl.von 1918 ...... 3,6 3,6 3,5 3,5 6% abgest. Goldmexikaner von 9t 5,75 5,75 — — 4% Türkische Zollanleihe von 1911 4,6 4,65 4,8 4,6 <°6etkn*d,e ®aflDaDöat)n'lilnlell)e — 4,7 frranflurt a.M. Berlin Schluß- lurs Schluß!. Abend, börfc Schluß, turs Schlußk. Mittag. börse Datum 16.11 17-11- 16-11. 17-11. 4% vesgl. Serie 11 ........... 6% RumSn. vereinh. Rente v. 1003 4^r°/°Rumän.vereinh.Rentev.lS13 4% Rumänische vereinh. Rente .. 2 y4% Anatolier ............... Vamburg-Amerika-Paket ..... o Hamburg-Sudan,. Dampfschiff 0 Hansa-Dampsschiff.........0 Norddeutscher Lloyd ......... 0 A.G. für Verkehrswesen Akt. .. 0 Berliner Handelsgelellschast ... 4 Commerz- und Prioat-Bank .. - 0 Deutsche Bank und Disconto- Gesellschast................ 0 Dresdner Bant....... 0 Reichsbank ......... 12 A.E.G...................... 0 Bekula.....................0 Elektr. LteferungsgeleNschaf»... 6 Licht Uno Krasl 6 Felten L Guilleaume......... 0 Gcsellfch.f.EIektr.Unternehmung. 6 Rheinische Elektrizität ....... 5 Schuckert L Co.............. 6 Siemens L Halske............ 7 Lohmener L Eo......... 10 Buderus ........... 0 Deutsche Erdöl .............. 4 Gelsenkirchener..............0 Harpener ..................0 Hoesch Eisen—«öin-Neueffen.. 0 alle Bergbau .............. 6 alle Bergbau Genüsse........ < Klöcknerwerkr ............ < Ülannetoara-Wtara........0 4,/b 5,65 2,7 23,25 9,13 10,13 47,25 80,25 39,25. 41 50,5 157,5 115 81 97 75 39,5 74,9 81,5 86,25 127,75 106 65,25 93.5 46,5 80,5 129 99 53,5 62,5 4.85 3.2 5.75 2,75 23,7 10,4 11.5 50 81 39,5 41,5 50,5 159 18,4 116,5 85,5 99,5 43,75 78.5 83.25 90 131 68,75 97 48,5 79,5 131,5 103,9 55,25 55,75 4,7 3.2 5,8 2.8 23,4 9,13 20 13,75 10,13 47,4 81,25 39,5 41 50,5 157 16,25 114,65 84 96,5 39,5 74,25 83 86,25 127,75 105,5 65,75 93,13 46,4 81 56 129.5 100 53,5 52,65 3,13 5,8 2,7 24 10 21,5 14.9 11 48,75 82 39,75 41,5 50-5 159,13 1 116,13 86,5 99,25 42,4 77,5 83,5 89,75 131,5 110,5 68,75 95,5 47,9 79,25 58,13 132,5 103 54,9 55 Sranfiun a. M. Berlin Schluß- kurs Echlußl. Abend- börse Schluß- lurs Gchlußk. Minag- börse Datum 16-11- 17-11- 16-11- 17-11- Maneselder Bergbau....... . 0 22 23,25 22.5 23,13 Kokswerke ........... .. 0 — — 70.25 72.5 Phont; Bergbau........... .. 0 35.75 37,75 35,9 36,75 Rheinische Braunkohlen .... 10 186,25 186 185.75 185 Rhetnstahl ............... .. 0 75,75 78,5 75 78,25 Vereinigte Stahlwerke...... .. 0 31-26 32,5 31,25 32,13 Olavi Minen ............. .. 0 10 10 9,65 10,13 Kaliwerke Aschersleben...... .. 5 109 108 109 109 Kaliwerke Westeregeln...... .. 5 108,5 109 107,75 110 Kaliwerke Salzdetfurth..... 145 146 145 147 I. ®. Farden-Industrie..... .. 7 115,65 117,5 115,5 117,25 Scheideanstalt............. .. 9 176,75 177 — — Goldschmidt .............. .. 0 42,25 45,5 42,5 44,25 RÜtgerswerke ............. .. 0 49,5 52 49,75 52 Metallgeiellschast........... .. 0 — 54,5 54,75 54,75 Philipp Holzmann......... Zementwerk Heidelberg .... Zementwerk Karlstadt....... .. v 55,5 57,25 55,5 57,5 .. 0 .. 0 83 79 85 - - SchulthetS Patzenhofer ..... .. 0 — — 86 87,9 Aku (Allgemeine Kunstseide) .. c 29,5 30,65 29,75 30,5 Bembcrg................. .. c 39,25 41 39 40,25 Zellstoss Waldhof .......... .. c 34,5 35,5 34 35,75 Zellstoss Aschaffenburg ..... .. c 22 22 21,75 22 Dessauer GaS ............. .. 7 — — 108 109,25 Daimler Motoren.......... .. ( 27,5 28,5 27,75 27,9 Deutsche Linoleum......... .. c 39,75 40,5 39.9 40,13 Orenstein & Koppel........ .. c —— — 27,5 29,25 Leonhard Tietz ............ .. c 14,5 14,5 14,75 15,25 132 Lbade.................... ..ii 133,4 132 132,75 A«um,rIatocen.Fabr8...... .. i 165 169 165 169 Lonti-Gummt............. .. v 129 132,25 128,25 132,25 Gritzner................. Mainkrastwerkc Höchst a.®L .. o 1 15 I 15 1 I 15,25 .. < 64 66 - —- 1 Süddeutscher Zucker ...... •• 1 1 166 1166,75 167 I 168 Devisenmarkt Berlin — Frankfurt a. 2tt. 16-November 17-November Amtliche Notierung Geld s Brie Amtliche Notierung Geld | Brie Helstngsor».. Wien....... Prag....... Budapest ... Sofia...... Holland .... Ofllo....... Kopenhagen. Stockholm... London ..... Buenos Aires Neunori .... Brüssel..... Italien..... Paris ...... Schwei, .... Spanien.... Danzig..... Japan...... Rio de Ian.. Jugoslawien. Lissabon.... 5,964 48,05 12,41 3,047 169,08 67,68 60,14 69,48 13-->7 0,963 2,478 58,44 22,08 16,40 81,12 33,97 81,57 0,791 0,224 5,295 12,67 5,976 48,15 12,43 3,053 169,42 67,82 60,26 69,62 13,51 0,967 2,482 58,56 22,12 16,44 81,28 34,03 81,73 0,793 0,226 5,305 12,69 Banknoten 5,984 48,05 12,42 3,047 169,08 67,93 60,39 69,73 13,52 0,963 5,532 58,40 22,12 16,40 81,14 34,07 81,47 0,789 0,224 5,295 12,67 5,996 48,15 12,44 3,053 169,42 68,07 60,51 69,87 13.56 0,967 2,538 58.52 22.16 16,44 81,30 34,13 81,63 0,791 0,226 5,305 12,69 Berlin, 17.November Geld Brief Amerikanische Noten.............. Belgische Noten.................. Dänische Noten ................. Englische Noten ................. Französische Noten ............... Holländische Noten............... Italienische Noten................ Norwegische Noten .............. Deutsch Oesterreich, i 100 Schilling Rumänische Noten............... Schwedische Noten............... Schweizer Noten................- Spanische Noten .........—— Ungarische Nuten 2,485 58,24 60,13 13,48 16,36 168,66 22,00 67,76 69,56 80,96 33,93 2.505 58,48 60,37 13,54 16,42 169,34 22,08 68,04 69,84 81,28 34,07 a: Vertrauen erwarten Haben Sie schon einmal versucht, fremden Kindern Bonbons zu schenken? Sie nehmen fie gar nicht an! Und der GrunÖ dafür ist nicht etwa bloße Ziererei. Es ist der gesunde Instinkt der Kleinen, der fie warnt, von Ei ernden ohne nähere Bekanntschatt nicht einmal etwas geschenkt zu nehmen. Die Kinder werden größer, aber ihr Mißtrauen gegen das Unbekannte ift nicht geringer geworden. Zwar kommt niemand mehr gelaufen, der ihnen etwas schenken will, doch desto mehr möchten ihnen etwas verkaufen. Und es gibt nur einen Weg, mit Erfolg etwas zu verkaufen, und der heißt: Vertrauen erwecken. Zunächst einmal muß man durch Anzeigen in der Tagespreffe beweisen, daß man selbst Vertrauen zu feiner Ware hat. Es ift ja das gute Recht des Käufers, jedes Rifiko abzulehnen, fich erft dann einen Artikel an» zuschaffen, wenn er ihn auf die bequemste Art genau hennengelernt hat, wenn er ihn in Anzeigen leiner Zeitung Punkt für Punkt mit andern verglichen und als den günstigsten anerkannt hat. Zeitungs-Anzeigen helfen kaufen und verkaufen M Der 19. ßerltlj |d)«nü OtiilW m S» ... ibrtt w-I I"" M*, Wirft,®,rö‘ Deutsche"/' DieierI® meinfomen ■ Su'g-de, du stunde unser btn Kamp! Stunde der Luch aus.11 Linigkeit r Das uns schenkte G[ ®ol schnür ur machen, ei Die uns fr Den ort gleidpitl n Qottiebitnf buh Serechi »gen i t Die graut haft Priester! Seist eriüllei Gbriftenmenf ßtbrer un Irbeitsbienft lanb jur Gt ttr sind kos und Dordill Airche in de Die M Sie $on der! chenregii schrieben: T« evar 1 Luiderl' Mr hti ® 1 VZowrnb mH immun; 19 'Jlooemh im närffften sunt iototi mit btitmot 9.55 Ut)i ® t r l i n: Berliner ' Dom: ge1 burtstaaes diger D. Reichst 11.30 1 Itnbun t f i5®i-* ;?• bis 2 ['9e Lew "achte, jf °n uniere ^schieden Hm» ft Oestu . ns an 8» mu 9ebe &?- I'h«