Nr. 154 Erstes Blatt 185. Jahrgang Mittwoch, 5. M1933 Erfchelnr tägltd), autzei Sonntags und Feiertag» Beilagen: Die Illustrierte (Siebener Familienblätter Heimat im Bild - Die Scholle monats:Be$ngsprets: Mit 4 Beilagen RM.1.95 Ohne Illusttierte . 1.80 Zustellgebühr .. , -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt. üernsprechanschliiffe unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnach» richten: Anzeiger Lietzen. Postscheckkonto: Zranifuri am Main 11686. Gietzener Anzeiger General-Anzeiger für Oberhefsen vruS und Verlag: vrühl'fche Unipersttäts-Vuch» und 51eindruckerei R. Lange in Gießen. Zchristleitung und Geschäftsstelle: Zchulstraße 7. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bi» zum Nachmittag vorher. Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfcnnig; für Reklameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrist 20“ , mehr. Chefredakteur Dr. Friede. Wilh. Lange. Berantworllich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr. H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein undfür denAn- zeigenteil i. B.TH.Kümmel sämtlich in (Biegen. Gescheiterte Konferenzen. Außenpolitische Umschau. Don Dr. Otto Hoehsch, o„t>. Prof, der Geschichte an der Universität Äerlin. Cs ist wie ein Symbol, daß der völlige Bankerott der beiden Weltkonferenzen in Genf und in London mit dem Erinnerungstag an den Frieden von Berfa i l l e s zusammenfällt. Denn zum allergrößten Teile gehen die unüberwirdlichen Hindernisse der heutigen Situation auf diesen Friedensschluß zurück und natürlich auch auf die unbedingte Ablehnung der für ihn Verantwortlichen, diesen Vertrag, „der nicht nur eine gerechte Erledigung dieses großen Krieges darstellt, sondern auch die Grundlage schafft, auf der die Völker Europas in Frieden und Gleichheit zusammen leben können", (!) grundlegend zu ändern. Der eben zitierte Sah, der nicht nur wie Hohn klingt sondern Hohn i st, steht in der Mantelnote und Antwort der Alliierten auf die deutschen Gegenvorschläge. An derselben Stelle aber heißt es gleich weiter, der Vertrag schasse auch den Apparat für die friedliche Erledigung aller völkerrechtlichen Fragen, „wodurch die im Jahre 1919 geschaffene Regelung selber von Zeit zu Zeit abgeändert werden und neuen Ereignissen und neu entstehenden Verhältnissen angepaht werden kann". Sind wirklich noch nicht neue Ereignisse und neue Verhältnisse genug entstanden, um die Rotwendigkeit der Revision zu beweisen, die in dem bekannten Völkerbundsartikel noch besonders versprochen wurde? Aber im Gegenteil: Selbst die eindeutige Zusage auf Abrüstung, Angleichung an den deutschen Rüstungszustand, wird nicht gehalten. Am 29. Juni hat tatsächlich die Abrüstungskonferenz ihre sofortige Vertagung bis zum — 16. Oktober beschlossen. Sie ist ban« kerott, sie kann, und der größte Teil ihrer Teilnehmer will auch nicht vorwärts. Ratürlich ist Frankreich der Hauptschuldige. Was soll die Zusage, man habe sich schon jetzt verpflichtet, für die Vorbereitung der 2. Lesung des englischen Konventionsentwurfs die nötigen Verhandlungen zu führen? Eins aber ist ganz klar: Hier liegt nicht die geringste Schuld bei uns, Deutschland hat noch in den beiden letzten Fragen sofort die Entscheidung getroffen, um die Weiterführung zu ermöglichen, und sein Vertreter hat unbedingt und nachdrücklich die Fortsetzung gefordert. Die anderen Großmächte sind vor aller Welt verantwortlich für diesen Ausgang. Und hat nun Deutschland nicht das Recht, sich jetzt die Hände wirklich frei zu machen für Rüstungsmittel, die es, wie z. D. die Polizei- Flugzeuge, unbedingt nötig hat? Fast das gleiche Bild in London: Die Konferenz wird nur noch als ein Gespenst bezeichnet. Hier liegt die Schuld ohne Zweifel vornehmlich bei den Vereinigten Staaten. Der amerikanische Vertreter Hüll hat den verunglückten Versuch unternommen, seinen ersten Standpunkt und das jetzige Programm Roosevelts als vereinbar zu rechtfertigen. Ein anderer amerikanischer Delegierter hat sogar eine Entschließung vorgeschlagen, die grundsätzlich sich für den Goldstandard aussprach. Aber Roosevelt hat seinen Vertrauten, Professor M o l e y , nach London geschickt. Er hat ihm die Instruktion mitgegeben, daß Amerika durch Frankreichs Drohung mit einer Sprengung der Konferenz nicht einzuschüchtern und nötigenfalls entschlossen sei, eine Autarkiepolitik zu betreiben. Er hat dabet den Widerspruch zwischen einem Preiserhöhungsprogramm und einer schleunigen Dollarstabilisierung betont, der nicht zu lösen ist, weil er Entgegengesetztes vereinigen wollte, und den Widerspruch zwischen der Dinnenpolitik und einer Politik auf Zollabbau, die nicht möglich ist, solange die Binnenwirtschaftspolitik auf Preiserhöhung nicht durchgeführt ist. Aus diesem Zirkel kommt Roosevelt nicht heraus. Er will es auch gar nicht. Er hat der Konferenz offiziell mitgeteilt, daß er die Stabilisierung nicht an den Anfang, sondern an den Schluß der Weltwirtschaftskonferenz gesetzt wissen will und hat damit das Todesurteil über diese ausgesprochen. Wichtiger nun als die Frage nach dem Weiterlauf der Konferenz ist die Währungsfrage. Es steht also fest, daß Amerika auf absehbare Zeit nicht zum Goldstandard zurückkehrt. Das hat die kleineren Goldländer wie die Schweiz, Holland und Belgien sehr aufgeregt, und auch in Frankreich werden wenigstens vereinzelte Zweifel laut, ob demgegenüber selbst Frankreich auf die Dauer den Goldstandard aufrecht erhalten könne. Am kritischsten und am weitesten wohl zu einem Entschluß liegen die Dinge in Holland. • Die Ratifizierung des Vier- mächtepaktes scheint im Laufe des Iuli in Aussicht zu sein, aber nicht in einer feierlichen Zusammenkunft der vier daran beteiligten leitenden Staatsmänner. Dagegen wird eine Zusammenkunft zwischen Mussolini und Daladier vorbereitet, die erste Begegnung seit dem Weltkrieg und unzweifelhaft ein Ereignis von Bedeutung. Worüber die beiden sprechen werden, liegt auf der Hand: Richt nur über die bekannten Fragen des französisch- italienischen Verhältnisses, sondern besonders auch über die Frage S ü d o st e u r o p a. Was geht in dieser Beziehung vor? Es ist wohl kein Zweifel daran, daß Mussolini den Vorschlag einer engeren Verbindung zwischen Deutschösterreich und Ungarn schärfer Die Krisis der Weliwirischafiskonferenz. Geringe Aussichten auf ein Kompromiß zwischen den europäischen Goldstandardiändern und dem angelsächsisch-skandinavischen Block. London, 5. Iuli. (ERB. Funkspruch.) Der gestrige Tag hat eine endgültige Entscheidung über das Schicksal der Weltwirtschaftskonferenz nicht gebracht. Der Beschluß des Büros der Konferenz, sich bis Donnerstagvormittag zu vertagen, gibt dem Präidenten und den einzelnen Hauptdelegationen Gelegenheit, inoffiziell die Möglichkeiten ei ne s Ausweges aus der Sackgasse, in die man durch die scharfe Erklärung Roosevelts geraten ist, zu erörtern. Bor allem wird aber die amerikanische Delegation in den Stand gesetzt, mit Washington Rücksprache zu nehmen, dessen von inneramerikanischen Gesichtspunkten beeinflußte Stellungnahme ihr offenbar nicht ganz gelegen kommt, weil sie Amerika das Odium der „Torpedierung" der Konferenz aufbürden könnte. Iedenfalls zeigte sich am gestrigen Tage deutlich das Bestreben, den peinlichen Eindruck, den die Roosevelt-Erklärung auch in englischen Konferenzkreisen durch ihre Formulierung hervorgerufen hat, zu verwischen. Außerdem besteht übereinstimmend bei den Amerikanern, den Engländern und Skandinaviern der Wunsch, in der besonders wichtigen Frage einer Revalorisierung des Weltmarktpreisniveaus untereinander wie auch mit gewissen außereuropäischen Staaten, eventuell auch außerhalb des Rahmens der gegenwärtigen Konferenz in Fühlung zu bleiben. Cs ist bemerkenswert, daß in der gestrigen Unterhausdebatte über das Budget immer die B o r dr in g li ch ke i t w i r t s ch a f t s p o litt s ch e r vor währungstechnischen Entschlüssen mehrfach betont wurde. Auch aus Skandinavien und Japan liegen Meldungen vor, die das be- ondere Interesse dieser Länder an der Inangriffnahme der wirtschaftspolitischen Probleme (Zolltarife, Produktionsregelung, Preisverbesserung) bekunden. Den Tendenzen dieser Länder, die den Borrang der wirtschaftspolitischen von den monetären Problemen auch in der Prozedur der Londoner Konferenz gewahrt wissen wollen, steht auck weiterhin unter Führung Frankreichs der europäische Goldblock gegenüber. Das Hinarbeiten der Goldblockländer auf die Liquidierung der Konferenz erklärt sich aus ihrem- Bestreben, von den Verpflichtungen des im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskonferenz abgeschlossenen Zollwaffen st ill st andes loszukommen, um Gegenmaßnahmen gegen die Auswirkungen des amerikanischen Exportes treffen zu können, der sich des starken Anreizes einer devalvierten Währung erfreut. Man wird morgen die verschiedensten Bersuche unternehmen, um die widerstrebenden Meinungen auf eine Kompromißformel zu einigen, wobei etwa der? Gedanke eine Rolle spielen könnte, daß die Steigerung der inneramerikanischen Preise in Verbindung mit einer entsprechenden liberalen Zollpolitik eher einen Anreiz für die Weltwirtschaft und die Einfuhr nach Amerika bieten kann. Italien hält an der Goldwährung fest. Verteidigung der Lira und der nationalen Ersparnisse. Rom, 4. Iuli. (WTB.) Ein Leitartikel des „Giornale d'Italia" beschäftigt sich mit den derzeitigen starken Fluktuationen auf den internationalen Geldmärkten. Italien werde wie bisher auch weiterhin in der Währungsfrage die Stellung einnehmen, die der italienische Ministerpräsident in seiner Rede zu Pesaro gekennzeichnet habe, Verteidigung der Lira, deren gegenwärtiger Wert auf festen Grundlagen ruhe, bis zum äußersten. Die italienische Währung sei fest aus dem Goldstandard aufgebaut und verteidige sich dank ihrer organischen Struktur non selbst. Sollte jedoch die internationale Entwicklung eine Aktion erforderlich machen, so werde sie entschlossen und zur gegebenen Zeit durchgeführt werden. Italien teile also keineswegs die anderweit verbreiteten inflationistischen Illusionen und bleibe den Grundsätzen einer soliden Währung ergeben. Diese erfordere eine Der leidig ungdernationalenErsparnisse, die kostbares Erbgut der gesamten Nation seien. Roosevelt wünscht Fortsetzung der Konferenz. . Washington, 5. Juli. (Reuter. Funkfpruch.) Präsident Roosevelt ist nach Beendigung seiner Lrholungskreuzfahrt ins Weiße Haus zurückgekehrt. Der Präsident hat der amerikanischen Delegation auf der Weltwirtschaftskonferen; in London neueWeisungen telegraphiert, denen zufolge sie nichts unversucht lassen sollen, um einen F o r t g a ng der Konferenz zu sichern. In unterrichteten Kreisen verlautet, daß Präsident Roosevelt um Mitternacht eine wichtige Erklärung abgeben werde. Man betont in amtlichen Kreisen, daß die neue Botschaft des Präsidenten den Goldwährungsländern zeigen werde, was Im Saargebiet, und zwar in jenem Teil, der hart an die französische Grenze stößt, und zudem noch die beste Kohle besitzt, im Warndt, hat es am Sonntag eine neue Probe auf das Erempel, das durch die Bevölkerung im Jahre 1935 statuiert werden soll, gegeben. In drei Dörfern, in Ludwei- ler, Karlsbrunn und Naßweiler werden die Gemeindevertreter gewählt. Dabei ergab sich, daß die mit französischen Geldern ausgehaltenc separatistische Partei, die sich außerdem des Wohlwollens der in französischen Händen be-- findlichen großen Aktiengesellschaften erfreut, eine vernichtende Niederlage erlitt. Dagegen konnten überall die Nationalsozialisten auf den ersten Anhieb hin eine f e st e und große Stellung sich erobern, so daß das Wort von einem „nationalsozialistischen Wahlsieg im Saarland" seine Berechtigung hat. Das eindeutige Bekenntnis der Bevölkerung — in diesem Zusammenhang ist die Feststellung unumgänglich, daß selbst die Kommunisten vor ihren Anhängern sagen müssen, daß sie 1935 ins Reich zurück wollen, ganz gleich, was dann mit ihnen geschehe — zu ihrem deutschen Volkstum ist ein politisches Moment von hervorragender Bedeutung. Man darf nicht vergessen, daß in den letzten Wochen und Monaten Vorgänge an der Saar zu verzeichnen waren, die eine gewisse Skepsis rechtfertigten, eine Skepsis allerdings nur in Bezug auf die Qualitäten von Führern gewisser politischer Parteien, die heute noch im Saargebiet sind. Anscheinend haben diese Herren nicht die richtige Einstellung zu dem neuen Deutschland finden können. Ein Teil der Zentrumspresse des Saargebietes insbesondere hat in einer peinlichkomischen Art stets alles zusammenzutragen versucht, was dem neuen Regime hätte abträglich sein können. Darüber hinaus sind auch personelle die wett tun könne, ohne daß zuvor ein „w ä h r u n g s w a f f e n st i ll sl o n d" geschlos- fe n zu werden brauche. Roosevelt hatte es für feine Pflicht zu beweisen, daß der weg noch frei fei, um die Weltkrise durch eine internationale Gemeinschaftsaktion zu heilen. OieDickers-ZngenieurepassierenBerlin Berlin, 4. Iuli. (TU.) Die auf Grund der russisch - englischen Unterhandlungen sreiaelassenen Vickers-Ingenieure Thornton und M a c d o» n a l d, trafen am Dienstag auf ihrer Reife nach London in Berlin ein. In einer Unterredung, die der Vertreter der „B. Z." mit ihnen hatten, erklärten sie, daß die Disziplin sehr streng gewesen sei. Entgegen den Gefängnisvorschriften sei es ihnen gelungen, ein Rasiermesser und eia Taschenmesser einzuschmuggeln. Obgleich die Beamten gesehen hätten, daß sie frisch rasiert gewesen seien, hatten sie keine Frage an die Ingenieure gerichtet. Man habe wohl aus „höheren Sphären", die es auch heute im Bolschewikenstaate gebe, Anweisung erhalten, die Engländer in der Gewohnheit des Rasierens nichtzu stören. Obgleich sie durch die Haft sehr niedergeschlagen gewesen seien, hätten sie doch nicht den Eindruck gemacht, als ob sie mit Selbstmordgedanken umgingen. Infolgedessen hätte man ihnen auch d i e Messer gelassen, obgleich sie im russischen Sinne als schwere Verbrecher gegolten hätten. Die beiden Ingenieure haben die Reichshauptstadt wieder verlassen, um sich in ihre Heimat zu begeben. Aenderungen vorgekommen, die als Willenskundgebungen in einer ganz bestimmten Richtung gedeutet werden müssen, veranlaßt seltsamerweise von Persönlichkeiten, deren politische Zuverlässigkeit gerade im Schicksalsjahr 1919 sehr umstritten war und die erst nach der Stabilisierung der deutschen Mark wieder voll und ganz ihr Herz für das große Reich im Osten entdecken konnten. Jeder Grenzdeutsche wird diese Entwicklung bedauern, aber es scheint uns notwendig, rechtzeitig hier zu warnen. Das Volk an der Saar will nicht, daß seine Führer auf zwei Schultern tragen. Wer im Reiche die Zielbewußtheit, die mitreißende Gewalt der Massen, die der Inbegriff der nationalen Revolution sind, erlebt hat, weiß, was die von diesem naturgesetzlichen Vorgang gleichfalls befruchtete Bevölkerung an der Saar will, was sie gut heißt, was ihr Ziel ist. Man verkennt durchaus gewisse politische Vorgänge der letzten Zeit, wenn man aus ihnen die Schlußfolgerung zu ziehen glaubt, jetzt könne man im Saargebiet „eine Politik auf eigene Faust" treiben. Der Wille, der eindeutige und unbeugsame Wille der Saarbevölkerung kann allein nur als Richtschnur für das Handeln aller saarländischen Politiker dienen. Es sei davor gewarnt, die nur angedeutete Gefahr zu unterstützen. Die dortige Völkerbundsregierung hat unter völliger Verkennung der ihr gestellten Ausgabe sich eindeutig in den Dienst der französischen Propaganda gestellt, hat marxistische Elemente, die aus dem Reich verschwanden, mit offenen Armen ausgenommen und läßt es zu, daß diese Landesverräter vom Wirken und Ablauf der Erhebung des deutschen Volkes ein völlig falsches Bild entwerfen. Das Deutschtum aber der Saarbevölkerung ist unerschütterlich und wenn bestimmte seiner politischen Führer ihre bisherige Politik sortsetzen, dann werden ihnen gewisse Erfahrungen nicht erspart bleiben. 9er Warndt bekennt sich znm neuen Reich. ins Auge gefaßt hat und in Paris darüber auch verhandeln läßt. Damit sind alle Fragen des Südostraumes aufgerührt. In der Diskussion erhielt der Plan gleich eine monarchische Spitze, d. h. eine W i e d e r h e r st e l l u n g d e r H a b s- bürget Doppelmonarchre. Die Kleine Entente hat sich in Paris und London leb- haft dagegen gewandt und dabet in Pans den schon beinahe vergessenen Plan. Tardreus für das Donaugebiet ausgespielt, also den w r r t- schaftlichen Zusammen s ch l u ß.aller si^- osteuropäischen Länder mit Einschluß Oestem:erchs und Ungarns zu einem gemeinsamen Wirtschafts- ^Äas die Sache jetzt etwas ernsthafter machte, war die Behandlung in Englands Am 22. Juni erörterte Reuter, das Bureau, das m engster Verbindung mit der englischen Außen- Politik arbeitet, ausführlich die Möglichkeiten der Donaufrage: Anschluß? Lebensfähiges Oesterreich allein? Donaublock? Wiederherstellung der österreichisch-ungarischen Monarchie. Der Ton lag dabei auf dem letzten und daß dieser Vor- schlag, der ernstlich erwogen werde, für Groß, britannien annehmbar sei und auch für Frank reich und Italien, Deutschland müsse dann die vollzogene Tatsache hinnehmen. Es> folgte dne „Times" am 24. Juni nicht genau in der gleichen, aber in ähnlicher Vöeise. . r., Das ganze beweist nur, daß, wie es natürlich ist über die ganze Frage wieder -mm^ leb- bakter gesprochen wird, m e h r n i ch t. Alle diese Pläne haben an sich, daß sie sich gegenseitig aufheben und einig nur in einem negativen Punkte sind, nämlich daß Oester- re ch sich nicht an Deutschland anschließen dürfe. Daß die Legitimisten in Wien und in Budapest die Zeit für günstig halten, kann man ohne weiteres glauben. Aber in Ungarn lehnt der Ministerpräsident G ö m b ö s die Pläne der Habsburger Wiederherstellung durchaus ab, und was sind die Legitimisten in Oesterreich, wo in kurzer Zeit durch einen Sieg des Rationalsozialismus eine ganz andere Lage da sein kann? Wie Kleine Entente und Restauration, Frankreich und Italien in ihren Borstellungen über die Sanierung des Südostens voneinander abweichen, weiß man. Kurz, sobald hier etwas praktisch ungefaßt wird, hebt eins das andere auf und es bleibt nur Zeitungslärm und aufgeregtes Verhandeln der Diplomatie. Blicken wir über diese zwar wichtigen aber im ganzen kleineren Dinge hinaus, so wird uns immer deutlicher eine einfach weltgeschichtliche Perspektive. Denn das bedeutet die immer deutlicher werdende Parallelität der Dinge in Deutschland und in Rordamerika. Das außenpolitische Amt der RSDAP. veröffentlichte eine Unterredung mit dem Präsidenten der United Preß, in der dieser sehr richtig darauf hinwies, daß sich auch in Amerika eine Revolution vollzieht, eine neue Einstellung zum Staat, I zur Macht, zum Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft, genauer gesagt zum alten finanz- kapitalistischen Denken, Der Mittelpunkt dieses Umschwungs ist der neugewählte Präsident. Er hat sich mit einem Kreise persönlicher Mitarbeiter umgeben, zumeist Professoren, die der Volkswih den „Gehirntrust" nennt, und dessen Mittelpunkt jener Professor Molch von der Columbia-Universität in Rett- York ist. Man sieht, wie Roosevelt diese Dinge weiter treibt und von ihnen weiter getrieben wird. Er ist sich darüber klar, daß ihn das zugleich in eine Autarkiepolitik hineintreibt. Man muh jetzt ganz klar vor Augen haben, daß Amerika diesen Weg gehen will. Run sind die Konsequenzen erst recht für die anderen Länder damit gegeben — für Deutschland bedarf es keines Wortes. Die Weltwirtschaftskonferenz kann deshalb, wie noch einmal gesagt sei, es zu nichts bringen. Aber e i n internationales Problem, endlos erörtert, stellt sich damit für den amerikanischen Präsidenten auch ganz hart hin. Das ist die Schuldenfrage. Sein binnenwirtschaftlicher Weg führt weg von der bekannten Verbindung: Zinszahlung gegen Warenausfuhr. Das zwingt die Schuldner Amerikas an Transfer-Moratorium zu denken, noch mehr an Zinszahlungseinstellung und zuletzt an Abschreibung großer Kapitalien auf den amerikanischen Anlagen. Diesen Zusammenhang jetzt eröffnet zu sehen, kann niemand überraschen, der die Entwicklung der interalliierten Schulden und der Weltwirtschaftspolitik in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt hat. Auch das scheint eine zwangsläufige Entwicklung zu sein! art an d i e Sammel- Aus -er Provinzialhauptsta-t in ßv & * h Tr»1!® Eme Wiedersehensfeier dann einen Rückblick auf die ruhmreiche Geschickt« - alteten am letzten Sonntag die des Regiments. Er schloß mit der Hoffnung auf den ffänn wilft0nCl ne»m(!^ der 2- Landsturm- baldigen Wiederaufstieg des deutschen Vaterlandes 2Irme€for^ und des aus dieser und der Mahnung zur Einigkeit und ^reue nach der Korps-Brücken. Devise des Volkskanzler Adolf H j 11 e r • Nichts Stelle Stelle korn- Kreise der Mitarbeiter und der Verwaltung fand Schlachthofdirektor Stadtoeterinärrat Dr. Keller für die Verdienste des Jubilars ehrende und anerkennende Worte und sprach ihm gleichzeitig im Namen der Stadt Gießen und der Verwaltung des städtischen Schlachthofes den Dank aus, mit dem er die besten Wünsche für den Ruhestand und einen schönen Lebensabend verband. Vornotizen. — Tageskalender für Mittwoch: Spielvereinigung 1900, 18.15 Ahr, Sportplatz: Leichtathletisches Abendsportfest. — Lichtspiel- Haus, Bahnhofstraße: „Eine Tür geht auf" und „Sergeant Mc. Kenna". ♦ **30JahreHallenmeisterimSchlacht- hof. Am 1. Juli 1933 waren es 30 Jahre, daß Hallenmeister Georg M ü l l e r dem hiesigen Schlachthof angehört. Herr Müller, der am gleichen Tage infolge Erreichens der Altersgrenze in den wohlverdienten Ruhestand tritt, ist durch seine Tätigkeit als Fleisch, beschauer in weiten Kreisen von Stadt und Land, Gewerbe und Landwirtschaft bekannt geworden. Seine nimmermüde Arbeitsfreude, verbunden mit größter Gewissenhaftigkeit, sein gefälliges Wesen gegen Jedermann, sicherten ihm hohe Wertschätzung und freundliches Gedenken bei all denen, die in seiner ein Menschenalter währenden Tätigkeit mit ihm in Berührung kamen. Bei einer kleinen Feier im Neue Bürgermeister und Beigeordnete in Hessen. Eckelsheim: Walter Beiß an Stelle des aus Gesundheitsrücksichten zurückgetretenen Beigeordneten Philipp Seibert I.; Diplomlandwirt Walter Wolf an Stelle des freiwillig zurückgetretenen Bürgermeisters Lahr. Bos en he im: Heinrich Mees an Stelle des zurückgetretenen Bürgermeisters Hermann Büttner: Mees bleibt daneben noch weiter kommissarischer Bürgermeister in Planig: Jakob Georg Beutel an Stelle des freiwillig zurückgetretenen Beigeordneten Johann Korell V. Tiefenthal: Heinrich Grün II. an des Beigeordneten Heinrich Grün. Wahlheim: Adam Schultheiß an des Bürgermeisters Ludwig Jung. Wendelsheim: Reinhardt, seither missarischer Beigeordneter, an Stelle des Bürgermeisters Zahn: Heinrich Mann I. an Stelle des seitherigen kommissarischen Beigeordneten und jetzigen kommissarischen Bürgermeisters Reinhardt. Studierende und Lehrlinge ausgenommen. Die Gruppenführer im Reich nehmen ab 15. Juli Anmeldungen für die Berufsfront entgegen. vorbildliche Spendensammlung zur Förderung der nationalen Arbeit. Gegen eigenmächtige Aktionen gegenüber Konsumvereinen. . (WTB.) Der Stabsleiter E Ooersten Leitung der Parteiorganisation der RSDAP. Dr. Robert Ley erläßt folgende Anordnung: Elemente treiben ihr Spiel. Im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers, Pg. Heß, wird folgendes verfügt: Jede Cinzelaktion gegen Konsum- Vereine oder gegen die eingesetzten Beauftragten in den Konsumvereinen ist strengstens untersagt. Jeder Parteigenosse, der sich an solchen unverantwortlichen Aktionen beteiligt, wird aus der Partei ausgeschlossen. Darüber hinaus hat mich der Herr Innenminister Wagner gebeten, ihm in Bayern jeden Störenfried dieser Art namhaft zu machen, damit er augenblicklich verhaftet wird. Daß durch solche Eingriffe eine halbe 31- V1 mfer£Wn brotlos würden, scheint diesen selbstsüchtigen Elementen gleichgültig zu sein. Die Abwicklung und Umbildung der Konsumvereine geschieht organisch von o°cn: ?ie Gauleiter sind mir dafür verantwortlich, daß meine Anordnung rücksichtslos durchgefuhrt wird." Oie Gleichschaltung der Rundfunk- verbände. ist in dieser Angelegenheit bisher noch keinerlei Entscheidung getroffen worden. * Die in Berlin erscheinende Tageszeitung „Der Reichsbote" wird sich in Zukunft vollkommen in den Dienst der Glaubensbewegung „Deutsche Christen" stellen. Bus aller Welt Gleichschaltung der deutschen Gebrauchsgraphiker. Durch die in Berlin abgehaltene Hauptversammlung wurde die Gleichschaltung des Bundes Deutscher Gebrauchsgraphiker und der Anschluß an den Kampfbund für Deutsche Kultur vollzogen. In den Hauptvorstand des Verbandes wurde u. a. Albert W i n - d i s ch, Frankfurt a. M., berufen. Die Hauptversammlung bestätigte den Organisationsplan der Bundesführer zur Schaffung einer Berufsfront aller deutschen Gebrauchsgraphiker. In den Bund werden alle ausübenden Gebrauchsgraphiker, „Volk und Arzt." Vortrog des Leiters des Aufklärungsamtes für Bevölkerungspolitik und Raffenpflege Dr. Groß. An der Spitze stehl für uns die Pflicht und bann erst kommen die Rechte. Der ärztliche Stand aber hat darauf zu achten und danach zu handeln, daß für ihn all d a s Standes- pflicht und Standeswürde ist, was der Zukunft von Volk und Rasse dient. Der packende, tiefempfundene, von Leidenschaft und Ernst getragene, formvollendete Vortrag von Pg. Dr. Groß wurde mit großer Andacht ange- port und fand begeisterten und verdienten rauschenden BeifaC Pg. Dr. Kranz dankte im Namen der Aerzteschaft und der Medizinischen Fachschaft und verknüpfte mit dem Sieg-Heil auf den Führer das Gelöbnis, daß die Aerzteschaft, in deren Hand das Wichtigste des deutschen Volkes, nämlich die Volksgesundheit, gelegt ist, sich ihrer großen Verantwor- tung und ihrer rassenhygienischen Verpflichtung be- J,eLunb lustlos an der Ausartung des deutschen Volkes Mitarbeiten wolle. Enthüllung des Illen " Straßensperre während der Ru- derregatta. Die Hessische Polizeidirektion teilt mit: Anläßlich der 28. Ruderregatta der Gießener Rudergesellschaft 1877 am 8. und 9. Juli 1933 wird die Bootshausstrahe zwischen Bootshaus und der Unterführung an der Ederstrahe für beide Tage in der Zeit von 14 bis 19 Uhr für den Durchgangsverkehr vom Bootshaus bis zum Schmallschen Eishaus einschließlich für jeglichen Verkehr gesperrt. Den Gartenanliegern ist der Zugang zu ihren Anwesen nur von der Ederstraße aus gestattet. ** Wiedersehensfeier der 2. Land- ■ * Gskadron. Eine Wiedersehensfeier Die NSBO. des Märkischen Elektrizitätswerkes hat, dem Auftrag der Reichs- regierung Rechnung tragend, mit den Zellen ihrer beiden Tochtergesellschaften sofort mit der Sammlung für die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit begonnen und als ersten Teilbetrag 12 500 Mark an d i e Sammel- st eile überwiesen. Erziehung der Referendare zur Volksgemeinschaft. Berlin, 4. Juli. (ERB.) Der preußische Justizministcr hat angeordnct, daß im Rahmen der großen juristischen Staatsprüfung jeder Kandidat nach Ablieferung seiner letzten schriftlichen Prüfung bis zur mündlichen, also etwa sechs Wochen, in einem Gemeinschaftsleben mit anderen Kandidaten zu verbringen hat. Dieses Gemeinschaftsleben ist so aufzubauen, daß die zusammcnlebcnden Kandidaten irgendwelche Dienstleistun- gen dritter nicht in Anspruch nehmen dürfen, sondern darauf angewiesen sind, alle solche Leistungen in ihrer Gemeinschaft selbst zu verrichten. Das Leben der Gemeinschaft soll ein wirkliches Gemeinschaftsleben auf kameradschaftlicher Grundlage unter der vollsten Durchführung des Führergedankens im Gemeinschaftsleben darstellen. Die Gemeinschaft soll sich sportlich und in sonst geeigneter Weife betätigen, sie soll jedoch nicht Betätigung der unmittelbaren sogenannten Examensvorbereitung in ihren Arbeitsplan auf» nehmen. Darüber, wie der Teilnehmer sich wäh- rend des Gemeinschaftslebens geführt hat und welche Charaktereigenschaften sich bei ihm besonders gezeigt haben, ist bei Beendigung seiner Teilnahme eine Aeuherung des Führe r s des Gemeinschaftslebens abzugeben, deren I cmc Ausfertigung zu den Prüfungsakten und deren andere zu den Personalakten zu nehmen ist- Der Führer des Gemeinschaftslebens ist dafür verantwortlich, daß dieses Gemeinschaftsleben äußerlich in Einfachheit und Schlicht- hcit sich ab spielt und daß nicht einzelne Teilnehmer Ausgaben machsn, die über das unbedingt Erforderliche hinausgehen. In zwei otabf Mainz. Die Stadt wolle die Erinnerung an ' 1 das ruhmreiche Regiment dadurch fördern, daß die- fer Platz, der bisher den Namen des Nationalhelden Horst Wessel geführt habe, von nun an „117er- Ehrenhof' heißen solle. Er gelobte, das Denkmal in Ehren zu halten. Anschließend legten Kränze nieder ein Vertreter der Standarte 117, ferner ein Vertreter des Stahlhelms, der Hasfia und einer Riesenzahl Vereinigungen von Angehörigen des Regiments und seiner Kriegsformationen. Der Vortrag des Altniederländischen Dankgebets und, von allen begeistert mitgesungen, Deutschlandlied und Horst-Wessel-Lied schlossen die Feier, an die sich em Umzug durch die Stadt schloß. Oer hessische Vertreter in der Reichs- rechtsanwaltskammer. Darmstadt, 4. Juli. (WSN.) In der neu- I gegründeten Reichsrechtsanwalts - Kammer, welche durch je ein ordentliches Mitglied und je einen Stell- Vertreter der 29 deutschen Anwaltskammern gebildet wird, ist Vertreter der Hessischen Anwaltskammer deren Vorsitzender Rechtsanwalt M e i s e l - Darmstadt. Stellvertreter ist der stellvertretende Vorsitzende I Rechtsanwalt Scheer- Lauterbach. Besichtigung des hessischen Konzentrationslagers Osthofen. WSR. Darmstadt, 4. Juli. Die Staats» Pressestelle teilt mit: Da das hessische Konzentrationslager Osthofen in der letzten Zeit von Reugierigen überlaufen worden ist, durch deren Führung im Lager die Lagerwache übermäßig in Anspruch genommen wurde, wird bekanntgegeben, daß die Besichtigung des Lagers in Zukunft I nur noch mit der Genehmigung des Staats kommissars für das Polizeiwesen zulässig ist. Bürgermeister Or. Kraus-Mainz amtsenthoben. Mainz, 4. Juli. Auf Grund einer Verfügung der Regierung in Darmstadt ist gestern vormittag Bürgermeister Dr. Kraus, der Dezernent des Wohlfahrtsamtes, feines Amts enthoben worden Dr. K r a u s war als Mitglied der SPD. zum Bür-' germeifter gewählt worden, trat aber im vorigen W wegen Differenzen, die er in der Frage der Besetzung des badischen Jnnenministerpostens mit seiner Partei bekam, aus der SPD. aus. Wettervoraussage. Der hohe Druck ist etwas zusammengeschrumpft, bnbe' r’???lem Kerngebiet weiter östlsth' ti r auch die nordöstliche Störung ab- Pn q 6ie .^uftdruckgegensätze nicht mehr so groß sind. Im wesentlichen dürfte die Hochdruck- wetterlage bet uns fortbauern, jedoch sind immerhin bei fortschreitendem Druckfall späterhin wieder Bildungen lokaler Gewitterstörungen möglich. Vorhersage für Donnerstag: Weiter- f)in roolhg mit Aufheiterung, warm und trocken. rfa9e für Freitag: Fortdauer des ommerlichen warmen Wetters, doch Neigung zu lokaler Gewitterstörung. 9 6 ßufttemperaturen am 4. Juli: mittags 21,9 Grad fflSrr ^r61105™?7,9 ®rab: am 5-Auli: morgens 19,2 (9r.i)D?fd)uIe,^u”b bie ganze wissenschaftliche ^era der bürgerlich liberalen Zeit waren stolz dar- auf, wenn die letzten und feinsten Unterschiede im ^au des Flügels irgend eines brasilianischen Mist- c?fe^h"ausgeknobelt und in dicken meterlangen Handbüchern niedergelegt wurden. Daß es aber zwischen Volk und Volk, zwischen Mensch und Mensch Rassenunlerschiebe gibt, bas ■ fugte man nicht. 1 und wenn es einmal einer sagte, dann brüllte man von Kulturschande. Die Richtung und Struk- tur unserer Wissenschaft war falsch, denn sie brachte es nicht mehr feritg, den Menschen selbst anzuseyen, sondern sie trübte sogar den angeborenen und gesunden Blick und Instinkt des jungen Akademikers. Wir Rationalsozia- Vrr n Hellen mit Bewußtsein und aller Scharfe die rassischen Unter- fchiedefestundziebendarausunsere , , r t u n g e n. Wenn die Vertreter der abge- lausenen liberalistischen Aera, ob sie nun auf Den Lehrstühlen saßen oder am Krankenbett ftan- öcn, glaubten, man könne das Geschöpf, den einzelnen Menschen plötzlich aus dem Gesetz der Ratur herausnehmen, so haben sie in ihrem grenzenlosen geistigen Hochmut verkannt, daß kein Geschöpf aus seiner Haut heraus kann, sondern Xt^rrKmt^ro£,uft s^er rassischen Anlagen ist. Deshalb kann es einfach nie „objektiv" sein. Reni Mensch kann seine Subjektivität, in die er hinelngeboren ist, abschütteln und plötzlich über die Grenze seiner Rasse hinaus objektiv und i allgemein 1™°^$ werden. Wir behaupten auch I Nicht, daß der Jude objektiv schlechter ist als wir Wir stellen nur fest, daß er anders ist als wir. Manches, was ihm auf Grund des Talmuds ein gottgefälliges Werk un,b 9ut ^^emt, erscheint uns böse und um- gekehrt. So wenia wir aber Anspruch darauf erheben, Lehrstuhle an der Universität in Jerusalem mit deutschen Volksgenossen zu besehen ebensowenig kann ein Jude Anspruch darauf er- E a?f einem deutschen Lehrstuhl zu sitzen. r S rx bl- sog- . bürgerliche Intelligenz schreit sobald einem einzelnen jüdischen Arzt einmal auf die Hühneraugen getreten wird, fo i!?9-?1 n?11? ^0. habt ihr geschrien, als man 14 Jahre lang em ganzes Volk in den Dreck gezogen hat? Warum habt ihr nicht in den abgelaufenen Jahren geschrien, wenn man die b e st e d eu tsche Jugend mit Dolch und ^"""Enuppel in den Straßen mordete irn d schlug? ,i?«d-vtsche Äugend der Nachkriegszeit wäre um ein Haar zerbrochen Sie ist nicht gerettet worben oon Professoren unb irgendwelchen Wahlsprüchen "uger unb bewahrter Politiker, sonbern sie würbe gerettet von ben leidenschaftlichen Ahnungen des Blutes und von dem Suchen und Wollen eines Mannes, der das Ziel in sich erlebt hatte. ,.r?as §rvße das geistig Bedeutsame in der poli° Wen Entwicklung der letzten 14 Jahre mar, daß Die allgemeine Auffassung oon der Ueberlegenheit der rationellen Methode im Leben gegenüber dem im Blut liegenden Ahnungsvollen sich als falsch herausgestellt hat, und daß die Seele und ihre Leidenschaft, daß ber Wille, daß die Versenkung, daß der Traum starker geroefen sind als Geld, Gummi- < knüppel, Radio, Presse, Gelehrtenweisheit. Denkmals in Mainz. $2 a ’ n 31 $uIi- Das diesjährige Treffen mKameraden vom Jnfanterie-Leibregiment (3 Großherzoglich Hessisches) Nr. 117 erhielt seine besondere Bedeutung durch die Enthüllung des Denkmals für die Gefallenen des Regiments unb feiner Knegsformationen. Nachdem ein Fest- , abend am Samstag die Gäste in der Stadthalle Eew.g hatte, versammelten sich am Sonntag nach b^m Besuch des Gottesdienstes die Teilnehmer um ^12 Uhr auf dem Horst-Weffel-Platz zur Ent- hullungsfeier. Unter den Ehrengästen sah man den Reichsstatthalter Sprenger, den ehe- mahgen G roß Herzog und den Erbgroßherzog mit ihren Gemahlinnen, Provinzialdirektor Dr. e I) n c r Staatsfommiffar Dr. Barth, Ver- treter der SA., Ss., des Stahlhelms, der Hitler- kUJem'rrbCUlcr^Il^enr. Werner 5MLtiieBener Ruderregatta Samstag, den 8, und Sonntag, den 9. Juli 1933: Vorrennen jeweils 8 Uhr — Hauptrennen Samstag 3 Uhr und Sonntag 2.30 Uhr 26 Vereine 120 Boote 620 Ruderer starten Es sind spannende Rennen zu erwarten, deren Stand durch Lautsprecher verkündet wird Eintrittspreise: Terrasse für beide Tage Mk. 2,00, Beikarten für Angehörige je Mk. 1,00; Bootsplatz Mk. 1,00, Militär, Studenten, Schüler, Kinder, SA., SS., ST. 50 Pf. zuzüglich 10 Pfennig Olympia-Abgabe; Bleiche: für beide Tage 50 Pfennig, für Samstag 25 Pfennig. Während der Rennen Musikübertragung 4J69D Gießener Ruder^Gesellsdiaft 1877 lUunderuoiie Kleinschreibmaschinen schon von RM, 1,0.- monatlich an bei Niederhausen Bürobedarf Bahnhofstraße gögenüb. Hotel Schütz Sandalen Leinen-Schuhe :: Opanken Schuhhaus Weidemann Seltersweg 59 4351 a D.K.W. Meisterklasse Cabrio-Limousine zirka 10000 km gefahren billig abzu- geben. Schr. Ansr. U.4357D a.d.G. A. Zweisitzer Paddelboot zu verkaufen. 04064 Kirchstraße 13 p. Wie lange noch wollen wir uns mit diesem alten Monstrum herumärgern. Ewig ist ein solcher Qualm in der Küche. Alles verdreckt, der Herd hat keinen Zug mehr und sparsam in der Feuerung ist er ohnedies nicht. Da muß ein neuer Herd her. So sagte Onkel Mollig. Gehen wir doch ruhig einmal zur Firma Häuser am Oswaldsgarten und sehen uns die neuesten Modelle von Küchenherden an. Es wird gewiß manches darunter se.A, was für uns in Frage kommt und auch dem Geldbeutel nicht zu arg weh tut. Machen Sie es auch wie Onkel Mollig, geben Sie sich doch einmal einen Ruck und besuchen Sie unsere Ausstellung in Küchenherden und Oefen. Wir laden Sie freundlichst mit Ihrer Frau Gemahlin zu dieser Besichtigung ein. 4530 A J. B. HÄUSER, GIESSEN AM OSWALDSGARTEN KRAFTOMNIBUSSE für jede Personenzahl, vermietet bill. Carl Hoos / Gießen-Annerod Telephon 3646 3952 d Donnerstag, den 6. 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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nicht in Gießen ansässige Gewerbetreibende, Warenhäuser und Filialgeschäfte von der Lieferung ausgeschlossen sind. Gießen, den 4. Juli 1933. Bürgermeisterei Gießen (Wohlfahrtsamt). _______________Dr. Seib._______________ Bekanntmachung. Die bereits fälligen Stromgelder im Stadt- und Ueberlandgebiet für den Monat Mai 1933 können noch bis zum 15. d. 2H. ohne Kosten bezahlt werden. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Termin erfolgt Beitreibung und Stromsperre auf Kosten des Abnehmers. 4349V Gießen, den 3. Juli 1933. Direktion der Elektrizitätswerke, Ueberlandanlaga und Straßenbahn der Stadt Gießen. S t 0 l t e. 1.2 Ur. Opel-Limousine Baujahr 1933, Umstände halber sofort billig abzugeben. Schrift!. Anfr. unt. 4358D a. d. G. A. Ähricht-Hobelmaschine 400 mm brt. m. aus- ziehb. Tisch z. Pr.v. 120^abz.Schr.An° f r. u; 04081 a.d.G.A. 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Unter den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen sind zahlreiche^ Grundstückseigentümer und Hypothekenschuldner nicht in der Lage, die Auf- Wertungshypotheken zu den festgesetzten oder vereinbarten Fälligkeitsterminen 3 u r ü (f 3 u - zahlen. Hier schafft das „Gesetz über die Zahlungsfrist in Aufwertungssachen" vom 12. Juni 1933 (Reichsges.-Bl. I, S. 359) Abhilfe, indem es An- träge der Schuldner auf Bewilligung weiterer Zahlungsfristen unter den Voraussetzungen des Gesetzes über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypotheken vom 18. Juli 1930 zuläßt. Die bestehenden Möglichkeiten eines Zahlungsaufschubs sind hiernach folgende: Verlängerung einer früher bewilligten Zahlungsfrist. Ist einem Grundstückseigentümer oder persön- lichen Hypochekenschuldner bereits früher eine Zahlungsfrist bewilligt, so kann er b i s zum 31. Juli 1 933 die Bewilligung einer weiteren Zahlungsfrist beantragen, wenn die in dem genannten Fälligkeitsgesetz für die Bewilligung der Fristen festgesetzten Voraussetzungen auch gegenwärtig noch bestehen. Hiernach kann der Aufwertungsschuldner den A n - trag auf weitere Fristbewilligung bei der für das Grundstück zuständigen Aufwertungsstelle (Amtsgericht) schriftlich oder zu Protokoll stellen. Erforderlich ist, daß der Aufwertungsbetrag 100 Goldmark übersteigt. Der Schuldner hat außerdem vor Antrag st ellung eine gütliche Einigung mit dem Gläubiger zu versuchen, insbesondere, wenn dieser die Derfahrenskosten tragen soll. Der Antrag auf Gewährung der weiteren Zahlungsfrist muß Die Angabe enthalten, welche Schritte zwecks gütlicher Einigung bereits unternommen sind und daß der Gläubiger von der Stellung des Antrages benachrichtigt ist. Zweckmäßig ist es, dem Gläubiger einen Durchschlag des Antrages durch eingeschriebenen Brief zu übersenden und die Postbescheinigung dem Antrag als Nachweis beiznfüaen. Zur Begründung des Antrages ist anzugeben, daß die Voraussetzungen, die zur Gewährung der er st en Zahlungsfrist führten, auch hsute noch vorliegen, der Antragsteller also über die zur Zahlung der Hypotheken erforderlichen Mittel nicht verfügt und auch nicht in der Lage ist, sie sich zu Bedingungen au verschaffen, die ihm billigerweise zugemutet werden können. Der Gläubiger kann geltend machen, daß die Bewilligung der Zahlungsfrist für ihn eine unbillige Härte bedeuten würde. Als Gründe kommen in Betracht: hohes Alter, Krankheit oder Hilfsbedürstigkeit, eigene Der- pflichtunaen des Gläubigers, u. U. auch eigener dringender Kapitalbedarf. Die Aufwertungsstelle kann von dem Aufwertungsschuldner nicht den Nachweis verlangen, daß er nach Ablauf der Frist zur Befriedigung des Gläubigers imstande sein wird. Zahlungsfrist bei vereinbartem Fälligkeitstermin. Vom Grundstückseigentümer wie dem persönlichen Aufwertungsschuldner kann die Bewilligung einer Zahlungsfrist bis zum 31. Juli 1933 auch dann beantragt werden, wenn der Gläubiger den Aufwertungsbetrag seinerzeit unter Ein- haltuna der einjährigen Kündigungsfrist des Fälligkeitsgesetzes gekündigt hatte, Schuldner und Gläubiger sich jedoch über die Fälligkeit geeinigt hatten. Erforderlich ist, daß der vereinbarte Fälligkeitszeitpunkt entweder bereits eingetreten ist oder jedenfalls vor dem 31. Dezember 1934 liegt. Der Antrag auf Fristverlängerung muß nach den Vorschriften des Fälligkeitsgesetzes gerechtfertigt fein, lieber die Einreichung des Antrages bei der Aufwertungsstelle, die vorher versuchte gütliche Einigung mit dem Gläubiger usw. gilt das oben gesagte. In dem Antrag ist darzulegen, über welche Mittel der Schuldner verfügt und aus welchem Grunde er nicht in der Lage ist, sich ausreichende Mittel zu ihm zumutbaren Bedingungen (z. B. durch anderweitige Aufnahme eines Darlehens oder durch Veräußerung von Dermögensstücken) zu beschaffen. Es kann auch ausgeführt werden, warum die Bewilligung der Zahlungsfrist für den Gläubiger keine unbillige Härte bedeutet. Belege hönnen beigefügt, Beweismittel, wie Zeugen usw. bezeichnet werden. Zahlungsfrist nach früherer Ablehnung einer Fristbewilligung. Von dem Grundstückseigentümer oder persönlichen Hypothekenschuldner kann die Bewilligung einer Zahlungsfrist bis zum 31. Juli 1933 auch beantragt werden, wenn die Bewilligung einer beantragten. Zahlungsfrist früher nach dem 30. September 1931 rechtskräftig a bgelehnt ist oder der Schuldner nach diesem Zeitpunkt den Antrag aus Fristbewilligung nicht rechtzeitig gestellt oder ihn, ohne sich mit dem Gläubiger über die Rückzahlung geeinigt zu haben, zurückgenommen hatte. Voraussetzung der Bewilligung einer Zahlungsfrist ist hier, daß nachträglich Umstände eingetreten sind, auf Grund deren nach den Vorschriften des Fällig- keits^esetzes eine Zahlungsfrist gerechtfertigt erscheint. In formeller Hinsicht gilt auch hier bezüglich der Einreichung des Antrages bei der Äufwertungs- stelle, des Versuchs einer gütlichen Einigung mit dem Gläubiger usw. das oben (besagte. In dem Antrag ist insbesondere darzulegen, aus welchen später eingetretenen Gründen der Schuldner zur Rückzahlung außer Stande ist, er also über die erforderlichen Mittel nicht verfügt und auch nicht in der Lage ist, sie sich zu Bedingungen zu verschaffen, die ihm billigerweise zugemutet werden können. Ist ein Verfahren wegen Bewilliaung einer Zahlungsfrist von früher her vor dem Gericht der weiteren Beschwerde noch anhängig, so kann der Schuldner nunmehr bis zum 31. Juli 1933 beantragen, die Sache an die Aufwertungsstelle zurückzuverweisen. — Dem Schuldner können seitens der Aufwertung s st e l l e in allen oben behandelten Fällen für die Bewilligung der Zahlungsfrist Bedingungen gestellt; insbesondere kann sie von einer A b - schlagszahlung abhängig gemacht oder dem Schuldner auch eine Sicher st ellung des geschuldeten Betrages auferlegt werden. Letzteres soll regelmäßig geschehen, wenn es sich um die Zahlung einer nicht oder nicht ausreichend hypothekarisch gesicherten persönlichen Forderung handelt. Nicht zulässig ist eine Aenderung des gesetzlichen Aufwer- tungszinssatzes (6 Prozent) durch die Aufwertungs- stelle. Gegenüber der Entscheidung der Aufwertungsstelle ist innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde an das Landgericht gegeben. Die Beschwerdeschrift kann auch bei der Aufwertungsstelle eingereicht werden. Gegenüber der Entscheidung des Landgerichts ist die sofortige weitere Beschwerde statthaft, wenn eine Gesetzesverletzung geltend gemacht werden kann. Gegen Kapital- und Steuerflucht. Die Reichsregierung hat durch das Gesetz gegen den Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 den Kapital- und Steuerflüchtlingen noch einmal eine letzte Frist zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der Allgemeinheit gewährt. Rach diesem Gesetz ist jede Person, die am 1. 3uni 1933 mit nachstehend bezeichneten Werten entweder dermögensstcuerpflichtig oder anbietungspflichtig war, oder nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung die Pflichten eines Steuerpflichtigen zu erfüllen und am 1. Juni 1933 solche anzeige- pflichtige Werte zu verwalten hatte, verpflichtet, Anzeige über diese Werte bei dem zuständigen Finanzamt, oder bei einer anderen Behörde der Reichsfinanzverwaltung zu erstatten. Werden Devisen angezeigt, so gilt die Anzeige als Anbietung der Devisen. Die Anzeige ist bis zum Ablauf des 31. August 1933 zu erstatten. Anzuzeigen sind: 1. Dermögensstücke, die am 1. Juni 1933 sich im Ausland befanden, in ihrer Gesamtheit einen Wert von mehr als 1000 Mark hatten und vermögenssteuerpflichtig waren, aber vor dem 1. Juni 1933 dem Finanzamt weder von dem Steuerpflichtigen, noch von seinem Vertreter angegeben worden sind; 2. Devisen, die am l.Iuni 1933 einen Wert von mehr als 200 Reichsmark hatten und anbietungspflichtig waren, aber vor dem l.Iuni 1933 der Reichsbank nicht angeboten worden 4ind. Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die im Ausland befindlichen Dermögensstücke nach dem letzten Vermögenssteuer-Stichtag aus Mitteln erworben wurden, dei in der letzten Dermögenser- klärung als im Inland befindliche Vermögens- stücke angegeben worden sind. Zu den im Ausland befindlichen Dermögensstücken zählen nach 9 2 des Gesetzes. 1 3m Ausland belegener Grundbesitz (landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe Grundstücke und Betriebsgrundstucke), ferner grundstücksgleiche Rechte an Grundbesitz, der im Ausland belegen ist, 2. Hypotheken und andere Rechte, die gesichert sind durch Grundbesitz, der tm Ausland belegen ist, oder durch grundstücksgleiche Rechte, die an solchem Grundbesitz bestehen, 3. Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften, die im Inland weder rhE* Sih, noch den Ort der Leitung haben. Es macht keinen Unterschied, ob die Beteiligungen m Wertpapieren verbrieft sind oder Nicht. Sind die Betetli- gungen in Wertpapieren verbrieft, so macht es keinen Unterschied, ob sich die Wertpapiere im 3nland oder im Ausland befinden. 4. Wertpapiere über Forderungen, sofern der Schuldner (bei Schecken und gezogenen Wechseln der Bezogene, bei eigenen Wechseln der Aussteller) im Inland weder einen Wohnsitz, noch seinen Sih, noch den Ort der Leitung hat. Es macht keinen Unterschied, ob sich die Wertpapiere im Inland oder im Ausland befinden, 5. andere (weder unter die Ziffer 3 noch unter die Ziffer 4 fallende) Wertpapiere, sofern sie sich im Ausland befinden, 6. andere (weder unter die Ziffer 2 noch unter die Ziffer 4 noch unter die Ziffer 5 fallende) Forderungen (auch Forderungen aus Lebensversicherungen, Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen), sofern der Schuldner im Inland weder einen Wohnsitz, noch seinen Sitz, noch den Ort der Leitung hat, 7. Beteiligungen (auch Dezugsberechtigungen) an Familienstiftungen, die weder ihren Sitz noch den Ort der Leitung im Inland haben, ohne Rücksicht auf den Wert der Beteiligungen (Bezugsberechtigungen), . 8. Patente und andere Urheberrechte, die tm Ausland eingetragen oder angemeldet sind, 9. im Ausland befindliche (inländische oder ausländische) Zahlungsmittel 10. im Ausland befindliche Edelmetalle, Edelsteine und Perlen, 11. im Ausland beftndltche Gegenstände aus edlem Metall, Schmuckgegenstände und solche Luxusgegenstände, die nicht zur Ausstattung einer Wohnung des Steuerpflichtigen gehören, 12. im Ausland befindliche Kunstgegenstände und Sammlungen, _r . 13. Betriebsvermögen, das zu einer tm 21U5- land belegenen Detriebsstätte oder zu einem tm Ausland befindlichen Lager gehört, auch soweit dieses Betriebsvermögen nicht aus Dermogens- ftücken besteht, die unter eine der Ziffern 1 bis 6, 8 bis 12 fallen. Devisen im Sinne des Gesetzes sind: 1 Ausländische Zahlungsmittel ohne Rücksicht darauf, ob sie sich tm Inland ober im Ausland befinden, 2 Ansprüche aus Währungskonten bei inländischen Kreditinstituten, sowie Forderungen in ausländischer Währung, sofern der Schuldner im In- land weder einen Wohnsitz, noch seinen Sitz, noch den Ort der Leitung hat. Ausgenommen sind Forderungen auf Versicherungs- ober Rückversicherungsprämien und solche andere Forderungen aus Der- sicherungs- ober Rückverficherungsvertragen, bie noch nicht fällig sind, 3. ausländische oder aus eine ausländische Wahrung lautende inländische Wertpapiere, die an einer deutschen Börse zum Handel nicht zugelassen sind, ohne Rücksicht darauf ob die Wertpapiere sich im Inland ober im Ausland befinden, 4. fällige Zins- ober Gewinnanteilscheine und rückzahlbar gewordene Stücke ausländischer Wertpapiere und solcher auf eine ausländische Währung lautender inländischer Wertpapiere, bie nicht an einer deutschen Börse zum Handel zugelasjen sind, ohne Rücksicht darauf, ob die Zins- ober Gewinnanteilscheine und die Wertpapiere sich im Inland oder im Ausland befinden, 5. Gold, ohne Rücksicht daraus, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Sollten die von dem Gesetz betroffenen Personen diese letzte Frist verstreichen lassen, ohne daß sie ihrer Anzeigepflicht genügen, so haben sie bei Vorsätzlichkeit mit Zuchthaus- und bei Fahrlässigkeit mit Gefängnisstrafen zu rechnen. Bei ordnungsmäßiger Erfüllung der Anzeigepflicht tritt sowohl für Steuerzuwiderhandlungen, als auch Devisenzuwiderhand- langen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hinsichtlich der angezeigten Werte, der Zahlungsmittel und der sonstigen Werte, die zum Erwerb der Werte verwendet wurden, des Ertrages, des Einkommens und des Umsatzes dieser Werte begangen worden find, Straffreiheit ein. Oer Schutz des eigenen Bildes. Äon Or. Edgar Falter. Der Sommer bringt eine Hochflut photographischer Aufnahmen. Die Amateurphotographie als Erinnerung an frohe Stunden gewinnt steigende Beliebtheit. Da entsteht für viele, bie irgendwelche Motive als bleibendes Andenken photographieren möchten, die Frage, ob auch ohne weiteres derartige Aufnahmen gestattet sind- Der Amateurphotograph beantwortet für sich diese Frage meist mit ja und bedenkt nicht, daß er dabei leicht Unannehmlichkeiten haben kann. Man braucht dabei nur an das Photographieren interessanter Dolksthpen zu denken. Wer viel photographiert, wird häufig schon dabei auf Widerstand gestoßen sein. Muß sich denn der auf der Straße Befindliche von jedem photographieren lassen? Die Frage ist grundsätzlich zu bejahen. Ich kann auf der Straße soviel Personenaufnahmen machen wie ich will. Wer dabei gerade auf die Platte kommt, ist gleichgültig, jedenfalls hat der Betreffende kein Recht, etwa gegen das Photographiertwerden zu protestieren oder, wie es auch schon vorgekommen ist, von dem Photographen die Herausgabe der Platte zu verlangen. Etwas anderes ist es allerdings, wenn ich derartige Aufnahmen verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen will. Hier greift das Gesetz betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie einschränkend ein- Wer photographische Aufnahmen verbreiten oder veröffentlichen will, bedarf dazu der Einwilligung der photographierten Person. Praktisch wird es in diesem Falle sein, sich die Genehmigung schriftlich erteilen zu lassen, damit später nicht irgendwelche Streitigkeiten entstehen können. Im übrigen gilt die Genehmigung — nach der Rechtsprechung unserer Gerichte — als stillschweigend erteilt, wenn der Photographierte für die Aufnahme eine Entschädigung erhalten hat. Don dieser Regel, nach der die Deröffentlichung und Derbreitung von Personenaufnahmen nun auf Grund besonderer Genehmigung statthaft ist, kennt das obengenannte Gesetz eine Reihe von Ausnahmen. Deröffentlicht werden können Bilder von solchen Personen, an denen die Allgemeinheit ein besonderes Interesse hat; d. h. Bildnisse von Personen „aus dem Bereiche der Zeitgeschichte" können ohne weiteres veröffentlicht werden. Darüber, unter welchen Doraussehungen eine Person als zum Bereiche der Zeitgeschichte gehörig anzusehen ist, herrscht in Schrifttum und Rechtsprechung keine völlige plebereinstimmung. Einigkeit herrscht nur insoweit, als überall angenommen wird, daß der Begriff der „Zeitgeschichte" weit auszulegen ist. Demgemäß fallen unter ihn nicht nur die eigentlichen historischen Persönlichkeiten, d. h. die Personen, denen die Weltgeschichte für alle Zeit einen Platz in ihren Betrachtungen eingeräumt hat- Man ist sich auch darüber einig, daß nicht nur Personen, die auf dem Gebiet der eigentllchen Geschichte eine Rolle spielen, der „Zeitgeschichte" angehören können, sondern daß das auch bei anderen Personen der Fall sein kann, z. B- bedeutenden Künstlern, Wirtschastsführern usw-, die einer weiteren Oeffentlichkeit durch ihre Tätigkeit bekannt sind. Andererseits ist es natürlich nicht ausreichend, daß eine Person irgendwie einmal vorübergehend in die Oeffentlichkeit, zumal wenn es sich nur um eine lokale Oeffentlichkeit handelt, getreten ist, oder daß die Oeffentlichkeit sich einmal vorübergehend mit ihr beschäftigt hat, wie es z. B. bei Opfern größerer Derkehrsunsälle heute fast regelmäßig geschieht. Dagegen erscheint es nicht erforderlich — wie das vereinzelt verlangt wird —, daß die betreffende Person „bewußt" in die Zeitgeschichte eingetretan ist, d. h. gewissermaßen aktiv Zeitgeschichte mit- gemacht hat; es gibt eine ganze Reihe von Menschen, die das nicht getan haben und trotzdem unzweifelhaft ihrer Zeitgeschichte angehören. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird man sagen können, daß als zur Zeitgeschichte gehörig Personen anzusehen sind, die aus irgendeinem Grunde — sei es wegen ihrer sozialen Stellung, wegen ihres Wirkens in der weiten Oeffentlichkeit, wegen ihrer Leistungen und Verdienste oder ihrer sonstigen Taten, sei es wegen anderer Sachen — nicht nur in beschränktem Kreise, sondern in einer größeren Allgemeinheit, etwa einem Lande oder einem Volke in solchem Umfange Interesse erregt haben, daß damit zu rechnen ist, daß sie nicht alsbald wieder in Vergessenheit geraten, sondern daß auf eine erhebliche Zeitspanne dieses Interesse erhalten bleibt. Dabei können unter Umständen auch Personen als zur Zeitgeschichte gehörig gerechnet werden, die aus durchaus nicht einwandfreiem Grunde bekannt geworden sind, also auch Personen, die sich aussehenerregender Straftaten schuldig gemacht haben. Weiterhin ist die Einwilligung bei Personenaufnahmen nicht erforderlich, wenn es sich bei der Veröffentlichung um Bilder handelt, bei denen die Person nur als Beiwerk auf die Platte gekommen ist- Photographiere ich beispielsweise ein bekanntes Gebäude, eine Straße oder einen Platz, so werden selbstverständlich die an dem Hause Vorbeigehenden oder die Straßenpassanten mit ausgenommen werden; sie können keine Einwendungen machen, wenn das Bild veröffentlicht wird. Auch die Veröffentlichung von Bildern von Versammlungen, Umzügen u. a. sind frei, es sei denn, daß die photographisch Aufgenommenen ein besonderes berechtigtes Interesse haben, daß die Aufnahme nicht veröffentlicht wird. Ein solches Interesse wird vor allen Dingen in den Fällen anzunehmen fein, in denen die Veröffentlichung zu Reklamezwecken dienen soll. Rechtsfragen in der Ehe. Ist zwischen den Ehegatten kein besonderer Vertrag (Ehevertrag) wegen ihrer güterrechtlichen Verhältnisse geschlossen, so gilt das gesetzliche Güterrecht. Rach dem gesetzlichen Güterrecht bleibt jeder Teil Eigentümer seines in die Ehe eingebrachten Vermögens. Jedoch steht dem Manne das Verwaltungs- und Rutzniehungs- recht am eingebrachten Vermögen der Frau zu, weshalb der gesetzliche Güterstand auch „Güterstand der Verwaltung und Ruhnießung" genannt wird. Die Verwaltung und Ruhnießung am Frauenvermögen tritt nicht ein, wenn die Che mit einer in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Frau ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erfolgte. Auch am sogenannten Vorbehaltgut steht dem Manne das Verwaltungs- und Rutz- nießungsrecht nicht zu. Vorbehaltsgut sind die persönlichen Gebrauchsgegenstände der Frau; (Kleider, Schmucksachen, Arbeitsgeräte) was durch besonderen Vertrag für Vorbehaltsgut erklärt wird; was die Frau durch den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts oder durch ihre Arbeit erwirbt; was die Frau durch Erbfolge oder durch Schenkung erwirbt, wenn der Erblasser bzw. der Schenker erklärt haben, daß das Erworbene Vorbehaltsgut sein soll. Vorbehaltsgut, das während der Ehe verloren geht und ersetzt wird, bleibt Vorbehalts gut. Der Mann ist berechtigt, die zum eingebrachten Vermögen gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen. Er hat das Vermögen der Frau ordnungsgemäß zu verwalten und der Frau auf Verlangen Auskunft zu geben über den Stand des Vermögens. Jeder Ehegatte kann verlangen, daß das Vermögen verzeichnet wird. Das Verwaltungsrecht des Mannes umfaßt aber nicht die Befugnis, die Frau durch Rechtsgeschäfte zu verpflichten. Er muh vielmehr zur Verfügung über das eingebrachte Vermögen ihre Zustimmung haben. Ohne die Zustimmung der Frau kann der Mann über Geld und andere verbrauchbare Sachen verfügen. Diese Verfügung darf jedoch nicht über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung hinausgehen. Will der Mann z. D. ein von der Frau eingebrachtes Haus umbauen lassen, so kann er den Umbau nur im eigenen Ramen vergeben, wenn die Kosten für den Umbau aus den Einkünften des eingebrachten Vermögens möglich sind. Ist dies .nicht möglich, so muh der Mann die Zustimmung der Frau erwirken, um nicht mit dem eigenen Vermögen zu hasten. Rach Erteilung der Zustimmung der Frau kann dann der Umbau im Ramen der Frau vergeben werden. Der Mann haftet weder für die Schulden der Frau, noch die Frau für die Schulden des Mannes. Eine Ausnahme bildet nur der Fall der Schlüsselgewalt. Die Frau ist nämlich berechtigt, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises die Geschäfte des Mannes zu besorgen. Rechtsgeschäfte, die sie innerhalb dieses Wirkungskreises vornimmt, gelten als im Ramen des Mannes abgeschlossen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt. Für die Schulden der Frau haftet in erster Linie das der Verwaltung des Mannes entzogene Vorbehaltsgut. Zur Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut bedarf es eines Schuldtitels, in welchem die Frau zur Leistung und der Mann zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt sind. Allerdings wird der Gläubiger der Frau einen derartigen Schuldtitel nur erhalten, wenn er beweisen kann, dah der Mann zu dem Rechtsgeschäft seine Genehmigung erteilt hat. Die Frau, die im gesetzlichen Güterstande lebt, bedarf zur Verfügung über das eingebrachte Gut der Einwilligung des Mannes. Bei verschiedenen Rechtsgeschäften bedarf es jedoch nicht der Zustimmung des Mannes. Dies ist z. D. der Fall, wenn die Frau mit Genehmigung ihres Mannes ein Geschäft betreibt. Sie bedarf dann zur Vornahme von Rechtsgeschäften, die sie im Raymen des Geschäftsbetriebes abschlieht, nicht der Einwilligung ihres Mannes. Sie bedarf auch nicht der Zustimmung zur Ausschlagung einer Erbschaft, oder Ablehnung einer Schenkung. Das Verwaltungs- und Rutzniehungsrecht des Mannes ist nicht übertragbar. Ist der Mann entmündigt, so hat ihn der Vormund in seinen Rechten und Pflichten zu vertreten. Dies ist auch der Fall, wenn die Frau selbst Vormund des Mannes ist. Die Verwaltung, und Rutzniehung des Mannes endigt mit dem Tode des Mannes, oder wenn er für tot erklärt ist. Wird über das Vermögen des Mannes das Konkursverfahren eröffnet, so endigt die Verwaltung und Rutzniehung mit Rechtskraft des Eröffnungsbeschluss es. Rach Beendigung der Verwaltung und Rutzniehung hat der Mann das eingebrachte Gut der Frau herauszugeben und ihr über die Verwaltung Rechnung zu leisten. K. L. Wirtschaft. Fortführung der Börsenreform. Der A m t l i ch e Preußische P r e s s e d i e n st teilt mit: In Fortführung der großen Börsenreform, die der preußische Ministerpräsident in seiner Land- tagsrede vom 18. Mai d. I. angekündigt hat, ist eine grundlegende Bereinigung bei den Maklern der Berliner Börse angeordnet worden. Die Regierung kann es nicht länger dulden, daß sich unter den Berliner Börsenmaklern Elemente vefinden, die nach Herkunft, Gesinnung und Betätigung nicht an die Börse gehören. Es wird daher ein radikaler Schritt vorgenommen. Am 30. September 1933 erlöschen sämtliche Börsenzulassungen der Berliner Makler. Wieder ^ugelassen werden nur diejenigen Personen, welche die erforderlichen moralischen und sachlichen Vorbedingungen erfüllen. Es werden somit in Zukunft an der größten deutschen Börse nur solche Makler tätig sein,' die von einem Zulassungsausschuß als ehrenhafte und vertrauenswürdige Fachleute anerkannt worden sind. Diejenigen, die den Zulassungsbedingungen nicht entsprechen und aus der Börse ausscheiden, erhalten selbstverständlich keinerlei Entschädigung. Frankfurt Aktien vernachlässigt/ Renten fest. Frankfurt a. M., 5. Juli. (WTB.-Drahtmel- Lung.) Während am Aktienmarkt keine besonderen Anregungen vorlagen, war die Tendenz am Rentenmarkt ausgesprochen fest. Immerhin fanden die Kurse eine gewisse Stütze in dem in Aussicht gestellten Schritt Roosevelts zur Rettung der Weltwirtschaftskonferenz und auch die feste Haltung am fest- verzinslichen Markt trug dazu bet. Das Kursntveau neigte zur Schwäche. Der Anlagemarkt dagegen profitierte wahrscheinlich von der Tatsache, daß gestern die Hypothekenbanken sämtliches Material aufnahmen und weiter hört man, daß die Spekulation das gegenwärtige Niveau zu neuen Eindeckungen zu benützen strebt. Im allgemeinen kann man von einer vertrauensvollen Stimmung auf diesen Gebieten sprechen. Altbesitz notierten %, Neubesitz 0,25 Prozent fester, späte Reichsschuldbuchforderungen wurden ca. % Prozent höher genannt. Die Aktienmärkte hatten nur kleine Veränderungen bis zu 0,50 Prozent aufzuweisen. Am Montanmarkt waren Klöckner 0,75 Prozent abgeschwächt, dagegen gewannen Elektrische Lieferungen 1,50 Prozent, Scheideanstalt 1 Prozent. Schiffahrtswerte waren ebenso wie Stahlverein behauptet. Im Verlaufe blieb das geschilderte Bild an den Aktienmärkten erhalten. Es kamen Licht & Kraft und Gesfürel je 0,50 Prozent niedriger zur Notiz, während sich Metallgesellschaft um 0,25 Prozent verbessern konnten. Am R enten markt brachte der Verlauf eine Einbuße für Stahlverein von 1,50 Prozent, wogegen Reichsbahnvorzugsaktien 7% Prozent gewannen. Von fremden Werten gaben Mexikaner 0,75 Prozent ab, 4prozentige Mexikaner blieben gehalten. Am Pfandbriefmarkt hatte das Angebot aufgehört, Goldpfandbriefe lagen etwas fester, die übrigen Werte behauptet. In der zweiten Börsenstunde bröckelten die Kurse infolge der herrschenden Geschäftsstille um eine Kleinigkeit ab. IG.-Farben verloren 0,75 Prozent nach % Prozent Anfangsverlust, AEG. gaben % Prozent nach. Von Kassawerten sollen Seilindustrie Wolf morgen notiert werden. Die Taxe beträgt 15 Prozent. Neubesitzanleihe war etwas leichter, Schuldbuchforderungen dagegen weiter fest. Der Satz für Tagesgeld erhöhte sich auf 3,50 Prozent. Preußen. Bauernversammlung in Wehlar. O W e h l a r. 4. 3uIL In der „Alten Post" fand hier eine Bauernversammlung statt. Der Landwirtschaftliche Kreisfachberater der NSDAP. Landwirt Wilhelm Langsdorf (Groß-Rechten- bach) eröffnete die Tagung mit einem Gruhwort, das er besonders an den Landrat Rittmeister a. D. Grillo richtete, der zum ersten Male als Land-- rat des Kreises unter den Bauern weile. Landrat G r i l l o dankte für die Begrüßung. Es sei eine Selbstverständlichkeit, daß er als Landrat den Bauern genau dasselbe Interesse entgegenbringe wie als Kreisleiter der NSDAP. Er werde wie bisher auf das Wohl der Landwirtschaft bedacht sein. Es sei das Bestreben des Führers Adolf Hitler, die Landwirtschaft so stark und kräftig zu machen, daß auf ihr das neue Deutsche Reich aufgebaut werden könne. Der Landwirtschaftliche Kreisfachberater hielt dann einen Vortrag über den Umbau des landwirtschaftlichen Organisationswesens und seine besondere Gestaltung im Kreise Wehlar. Die Versammlung habe den Zweck die LOF. und die bisherigen Vorsitzenden der Ortsbauernschaften über die älmwandlung der Kreisbauernschaft in eine Kreisgruppe des Nassauischen Landbundes, zu informieren. Der Landesbauernführer Metz habe angeordnet, daß in der nächsten Zeit eine Listen-Aktion durchgeführt werden müsse. In die Listen sollen sich sämtliche Dauern einzeichnen. Es solle eine einheitliche Dauernfront gebildet werden. Jeder, auch selbst der kleinste Dauer, solle dem Nassauischen Landbund angehören. Die Kreisbauernschaft Wetzlar wird in der Zwischenzeit ihre Arbeit in der bisherigen Weise weiter leisten, bis dann die neuen Regelungen vollzogen und die Llmorganisierung erfolgt sei. Hauptgeschäftsführer Dornberger ergänzte dke Ausführungen des Redner- und betonte, es gehe heute bei dem Wiederaufbau um Deutschland, ein jeder sei zur Mitarbeit im nationalsozialistischen Staate berufen. Geschäftsführer Schmidt verlas die Statuten des Nassauischen Landbundes. Lieber den Stand der Vorarbeiten und das Programm des Nassauischen Daucrntages berichtete anschließend Hauptgeschäftsführer Dornberger. Pg. Karl Mack wies in seinem Schlußwort darauf hin, daß die Voraussetzungen jetzt gegeben seien, auf Grund deren sich der Aufbau im gesamten Volksleben vollziehen könne. Mit einem „Sieg-Heil" auf den Führer und dem Gesang des Horst-Wessel- Liedes wurde die Versammlung geschlossen. Kreis Wetzlar WSN. Wetzlar, 3.Juli. Die Wetzlarer Polizei hat sich veranlaßt gesehen, gegen die Firma H. Rosenthal GmbH., die seit einigen Jabren in Wetzlar , ein Wäsche- und Murzwarengeschäft betreibt, einzuschreiten. Die Firma hat bereits meh- rere Vergleichsverfahren durchgeführt und das Geschäft immer unter veränderter Firmenbezeichnung wieder neu aufgemacht. Verschiedene Gläubiger sind dadurch geschädigt worden. Gesetzlich bestand gegen das Gebaren keine Handhabe zum Einschreiten. Jetzt sollte das Geschäft wegen Aufgabe ausverkauft werden. Die Wetzlarer Polizei nahm daraufhin den Verkauf selbst in die Hand. Sie bestimmte erwerbslose SA.-Leute als Verkäufer und überwachte die Verwertung der Waren. In einer Erklärung betont die Polizei, daß der Verkauf nur unter dem Gesichtspunkt durchgeführt werden solle, alle Geschädigten, in erster Linie den Wetzlarer Handelsverein, angemessen zu entschädigen. — Der Inhaber des Geschäfts, Kaufmann Rosenthal, sollte seinerzeit bereits in Schutzhaft genommen werden, der er sich aber durch die Flucht entziehen konnte. Statt besonderer Anzeige! im 79. Lebensjahre. Im Namen der Hinterbliebenen: Gießen, Berlin-Charlottenburg, Eberswalde, Minneapolis (USA.),5 Juli. Die Beisetzung fand auf Wunsch der Verstorbenen in aller Stille statt 04080 Großen Buseck, den 4. Juli 1933. 4359 D 4360 D 33976351,59 36504488,26 351882538,44 Reg.-Med.-Rat Dr. Gustav Scharff und Frau Gertrud,geb.Schwan Facharzt Dr. Hugo Scharff und Frau Hanna, geb. Tünnerhoff Prof. Dr. med. Fritz Scharff und Frau May 4 Enkelkinder Geschäftseröffnung! In meinem Hause, Ludwigstraße 62, habe ich eine Fahrrad - Reparaturwerkstätte Danksagung. Allen, die uns während der Krankheit und beim Ableben meines nun in Gott ruhenden Mannes,unseres lieben Vaters, Schwiegervaters, Großvaters. Bruders und Schwagers ihre aufrichtige Teilnahme erwiesen haben, besonders den Schwestern des Evangelischen Schwesternhauses für die aufopfernde Pflege. Herrn Pfarrer Müller für die trostreiche Grabrede, dem Gesangverein „Germania“ für den erhebenden Gesang und für die vielen Kranzspenden sagen wir hiermit herzlichen Dank. Im Namen aller trauernd Hinterbliebenen: Elisabeth Konrad Wwe. Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgange unserer lieben Entschlafenen, für die trostreichen Worte des Herrn Buchner, für die zahlreichen Kranz- und Blumenspenden sowie für den schönen Grabgesang sagen wir auf diesem Wege herzlichen Dank. Ludwig Volk und Tochter. Klein-Linden, den 5. Juli 1933. Am 3. Juli entschlief sanft nach längerem Leiden unsere liebe, gütige Mutter, Schwiegermutter und Großmutter Frau Rektor Berta Schaaf 409846000,- 46073658,49 5539148,47 311148405.46 69579408,28 73356419,01 68000000,- 1549 >32932,86 40000000,- 19500000,- 1,— 22729096.36 Generalvertreter 4352 v für staatlich geprflHee unb genehmigtes, solidesZweckwarunternebmen gestickt. Hobe Bezüge sowie weitgehendste Unterstützung. Bei Bewährung festen Zusckuh. Pg. u. Fachleute bevorzugt. Angeb. u.ü.0.3588 an Ala,Hamburg 88. AKTIVA Kasse, fremde Geldsorten und fällige Zins- und Dividendenscheine....... Guthaben bei Noten- u. Abrechnungs- (Ciearing-) Banken................. Schecks, Wechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen Verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs, davon fällig je RM. 100 Millionen am 1.8.1933 und 1.8.1934 ...... Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen mit Fälligkeit bis zu 8 Monaten Reports und Lombards gegen börsengängige Wertpapiere.............. Vorschüsse aut verfrachtete oder eingelagerte Waren Eigene Wertpapiere Beteiligungen und Konsortialbeteili- Singen......................... auernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen Schuldner in laufender Rechnung ... Bankgebäude. .............. Sonstiger Grundbesitz Mobilien......................... Posten der Rechnungsabgrenzung... DRESDNER BANK Bilanz per 31. Dezember 1932 (»esuckt H-Zimmer-WohD. mit Bad u.Zubehör in rußig., gut. Lage. Angebote m. Prers- angabe an 4353d Kreisdirektor Dr. Michel, Lauterbach (Hessen) 4 Zimm.-Woimg. mit Bad evtl. Heizung im freien Süd- od. Südostteil der Stadt ges. Mansarde und Kammer Bedingung. Schr. Angeb. unter4367D an den Gieß. Anz. 2■ oder 3- Zimmer- Wohnung für sofort oder sp. 1.8.vonkinderl.Ehe- vaar (Mann vens. Beamter) gesucht. Schriftl.Angeb.unt. 04071a.d.Greß.Anz. Schöne 3-Zim.-Wohn. mit Küche, Badez., Balkon, sowie all. Zubeh., Nähe Nord- anl., per 1.8., bezw. I.IO.zuverm. Anfr. u. 04082 a. d.G.A. Lagerhaus mit gr. 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Sie darf I Saß die Abwickl Lbafe die Befchlai I sowie politisch bei , Parteiangehörige | teils verhaftete | nicht verdacht fh | gibt ferner bet bc | die bisherigen 2fr 1 dem Jii^ret bet m jufunfi vor Diffc schicht werden, uni | aalen Staat pojit Wandlung erfahr Den Mandat Landtage und de! I hinsichtlich der Bt lige Lnlschlui I Mitglieder der bis ; also nicht gesch I Fraktionen der gleichzeitig mit i Wende letzte c Scntrumst Mhr. Lei Wlien Geschick S'?en 3eit- ^ksteil cettoutÄ ^rbunöcnbcit oft fets vermocht ft ki(f 618 "-U- ®«töoÄ'n er auf die Element "och überil er tDe «ftmer Und Sfn' f Un*lUflä der U"d Xtew i, Staat**” St, mihUm5. Und MgeJ k'chligen??°denk, !cf,a ö n £C5 on öingf" ^en. S1 d-lr «n|eter n„?°lks ?at‘rlanb len Ueb land; *° ut)er bic Ä d« Ls