Mittwoch, 4. Oktober 1955 er 1933 Nur durch die Post zu beziehen. 3. Oktober Erscheint Dienstag und Freitag. Nr. 51 ®itjm e: Schulftrahe 7. 4 ober mit Hast bestraft. arbeiten § 3. ieder zu- Mittwoch, den aufenster! ck O57M iitiuimunuiiHiiii 1 1 1 10. 11. 12. Zusammen- Zusammen- Rödgen — Rödgen — Farben, schwarz in Wolle, Ö8A ^'.90,110,1.35 Brauhaus'Biere o, werden Ulfen wir en! I. für Gem. Trohe: 18. Oktober 1933, vormittags 9% bis 10% Uhr. II. für Gem. Rödgen: Oie Tai eines unreifen Wirrkopfs. Ser Gefreite wollte auf seinen Stiefvater ots Netter Oesterreichs Hinweisen. nläßlich seines Geburtstags sind dem Herrn hspräsidenten telegraphische Glückwünsche u. a. gangen seitens des Königs von Eng- d, des Königs von Italien, des Kö- s von Bulgarien, sowie des Reichsver- rs des Königreichs Ungarn. Mittwoch, den 18. Oktober 1933, vormittags 11% bis 12% Uhr, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nicht- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzurenhen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und stelle zu Rödgen, Dienstag, den 10. Oktober 1933, vormittags 9 Uhr, zu Trohe, Mittwoch, den 11. Oktober 1933, vormittags 9 Uhr, und soweit erforderlich die folgenden Tage statt. Zusammenkunft hierzu je an Hessischer Bürgermeisterei. Friedberg, den 20. September 1933. Der Hessische Feldbereinigungskommissar. J.V.: Win ge selb, Regierungs-Assessor. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher. Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re« blameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzoorschrift 20°/, mehr. Chefredakteur: Dr. Friedr. Wich. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wich. Lange; für Feuilleton Dr.H.Thyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An« zeigenteil i.D.TH.Kümmel sämtlich in Bietzen. Seither hatte der Präsident des Hausbesitzeroereins ihn nicht mehr gesehen. Er kann sich aber an die Besuche des Mannes noch gut erinnern und meint, Dertil habe schon damals einen etwas verwirrten Eindruck gemacht. Vielleicht hänge das mit seinen äußerst traurigen Familienverhältnissen zusammen. Sein Vater, ein Eisenbahnbeamter, war gestorben, so daß Dertil ganz allein in der Welt dastand. Seine Mutter hatte sich zum zweiten Mal verheiratet mit einem Dr. Raimund Günther. Dr. Günther war früher bei einem Verband tätig, der Beziehungen zur Sozialdemokratischen Partei hatte. Später suchte er durch Veröffentlichung von Artikeln sich dem H e i m a t s ch u tz zu nähern. Seit einem Jahr hält sich Dr. Günther in S ch l a d m i n g auf, wo sich auch der Täter die letzten zwei Monate befunden hat. Von besonderem Interesse ist, daß die Polizei versucht, wider bestes Wissen die Tat d e m Nationalsozialismus in die Schuhe zu schieben, denn es heißt in dem Bericht wörtlich: „Trotz seiner Zugehörigkeit zum Wehrbund (das ist die christlich- soziale Gewerkschaft der Soldaten. Anm. d. Red.) galt Dertil im Kreise seiner Kameraden als Anhänger n a t i o n a l soz i a l i st i sch e r Id e en. Er hat sich jedoch durch aktive politische Betätigung nicht benierkbar gemacht'. Bei der Vernehmung, so heißt cs in dem Bericht dann weiter, habe Dertil zugegeben, daß er mit seiner Tat die Aufmerksamkeit auf seinen Stiesvater, den Schriftsteller Dr. Raimund Günther, lenken wollte, der nach seiner Ansicht 8. das Protokollbuch der Feldbereinigungsgesellschaft Trohe; 9. 1 Bekanntmachung gemäß Art. 48 Feldber.-Ges. II. Gemarkung Rödgen auf dem Rathaus zu Rödgen. Es sind dies: 1. 1 Meliorationsplan; Au die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Soweit Sie noch mit Einsendung der Heblisten über die in'1933 erfallenen Deckgelder im Rückstände sind, erinnern wir ^ie an die Einsendung derselben bis zum 8. Oktober 1933. Der Termin ist unbedingt einzuhalten. Die Geldspalten sind unausgefüllt zu laßen. Gießen, den 3. Oktober 1933. Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. 3. 4. jcnjre an uno in Wien geboren. Gegenwärtig ist er arbeitslos. 3n seinem ersten verhör erklärte der Attentäter, kein Nationalsozialist zu sein, sondern dem sozialdemokratischen wehrver. b a o d als Mitglied angehört zu haben. Vizekanzler $ et) machte um 17.30 Uhr persönlich durch Radio der Oesfentlichkeit Mitteilung über den Anschlag auf Bundeskanzler Dollfuß. Die poli- stellung; _ 13. 1 Höft Gütergeschoß Rödgen — Gießen mit stellung; , .o 14. 1 Heft topographisches Zuterlungsverzeichrni- Alten-Buseck; . 15. 1 Heft topographisches Zuteilungsverzeichnis .den 5. Oktober 19S txi.Xeubabelsberg th Sibirien v.mitUcWdern 17 Zuteilungskarten; Bände Gütergeschosse nebst Zusammenstellung; Bävde topographisches Zuteilungsverzeichnis; Band Gütergeschvtz mit Zuteilungsplan; 6. 7. 8. 9. Oer Täter. Das Ergebnis der ersten Ermittlungen. Wien, 3. Okt. (WTB.) Der ehemalige Gefreite Dertil wurde in der Polizeiwachstube im Justizpalast vom Polizeipräsidenten einem Verhör unterzogen. Aus die Frage, warum er das Attentat begangen habe, erwiderte er, daß er auf einen Mann habe aufmerksam machen wollen, dem er die Fähigkeit zutraue, Oesterreichs Führer zu sein. Aus die weitere Frage, ob er den Bundeskanzler töten wollte, sagte Dertil, daß das nicht seine Absicht war; er könne aber nicht verhehlen, daß bei einem Attentat mit einer solchen Möglichkeit gerechnet werden müßte. Dertil war seinerzeit Laufbursche beim Zentraloerband der Hausbesitzervereine, dessen Präsident ihn als als einen harmlosen jungen Mann bezeichnet, den er allerdings seit vier Jahren aus den Augen verloren habe. Ungefähr vor einem Jahr sei Dertil wieder bei ihm erschienen und habe ihm initgeteilt, daß er nicht beim Bundesheer bleiben, sondern Schneider werden wolle. Kurze Zeit darauf erschien er wieder und sagte, der Schneiderberuf eigne sich doch nicht für einen ehemaligen Heeresangehörigen. Er wolle Forstbeamter werden. Man machte ihm Vorhaltungen darüber, daß er seine Pläne fortwährend ändere, so daß man mit ihm ernstlich gar nicht reden könne und gab ihm noch gute Ratschläge. 16. das'Gütegeschoß mit Zuteilungsplan von Gießen und Alten- Buseck über die zur Gemarkungsgrenzregulierung zuge- zogenen Grundstücke; 17. das Protokollbuch der Feldbereinigungsgesellschaft Rödgen, 18. 1 Bekanntmachung gemäß Art. 48 Feldber. Ges. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet daselbst statt. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in den Gemarkungen Trohe und- Rödgen; hier: die Arbeiten des 3. Abschnitts. In der Zeit vom 4. bis einschließlich 17. Oktober O33 liegen die Akten über die Arbeiten des 3. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen. I. Gemarkung Trohe auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Trohe. Es sind dies: 1. 1 Meliorationsplan; 2. 1 Zuteilungskarte; 3, i Band Gütergeschosse mit Zusammenstellung; 4 das topographische Zuteilungsverzeichnis; 5. das Gütergeschoß mit Zuteilungsplan; 6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis; 7. 1 Heft Obstbaumgeschosse; ’n tritt Crfc ;b« IdlonfM- Ätn Amtsverkündigungsblan für die provmzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisami Gießen Bekanntmachung. Betr.: Den Gendarmeriebezirk Gießen. Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß sich vom 2. d. M. an der Dienstraum des Gendarmeriekommissars im hiesigen Regierungsgebäude befindet. Während der üblichen Dienststunden ist der Gendarmeriekommissar unter der 9tr. 29al und 2Ja^ telephonisch zu erreichen. Außerhalb der Dienststunden kann er rote bisher unter der Nr. 4173 angerufen werden. Gießen, den 2. Oktober 1933. Hess. Kreisamt Gießen. I. B.: Grein. Betr.: Backordnung für die Gemeinde Göbelnrod. Backordnuug für die Gemeinde Göbelnrod vom 29. September 1933. Nach Anhörung der Lokalpolizeibehöröe und der Gemeindevertretung der Gemeinde Göbelnrod wird mit Genehmigung des Herrn Staatsministers für die Gemeinde Göbelnrod auf Grund des Art. 64 der Kreis- und Provinzialordnung vom 8. Zuli 1911 nachstehende Backordnung erlassen: § 1. Jeder Ortseinwohner ist berechtigt, nach Maßgabe der gegenwärtigen Vorschriften für seinen eigenen Bedarf in dem Gemeindebackhaus zu backen. § 2. Bäcker von Beruf sind vom Gebrauch des Gemeindebackofens zu ihrem Gewerbebetrieb ausgeschlossen. Für ihren Hausbedarf bleibt ihnen die Mitbenutzung gleich den andern Einwohnern nach Reihenfolge und Los gestattet. Ausnahmen erfordern die Genelunigung des Gemeinderats. > ... Bolizeiverordnuna über den Krastfahrzeugverkehr in der Gemeinde Klein-Linden. Einsendung der Heblisten > fTwtffWta-ta ®7nöannericbe8irt Gichcn. - Retoberdnigun« in d°n Gcmd^n Tr°S° und Rübg°n. _ Backordnung für die Gemeinde Göbelnrod. — Das tragen von Abzeichen. Dienstnachrichten. Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftsahrzeugverkehr in der Gemeinde Klein-Linden. Polizeiverordnnng. Auf Grund des §30 der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 10. Mai 1932, des Artikels 64 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911, § 21 des Kraftfahrzeugverkehrsgesetzes vom •>1 Juli 1923 uud der Verordnung über VermögenSstrafen und Butzen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Gemeindevertretung und der Ortspolizeibehörde mit Genehmigung dev Hessischen Staatsministeriums, Ministerialabte,lung Ib Innern) uont 18. September 1933, zu Nr. St. M. Ib nachstehende Polizei- verordnung erlassen: Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Gießen, den 28. September 1933. Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt. Ion,unfl. > auf Dollfuß. l.-Oer Täter verhaftet. he Untersuchung über die näheren Zusamen- ie fei im Gange, daher könne darüber noch nicht liehend berichtet werden. n IN i n i st e r r a t. der um 16.30 Uhr von ihm trufen worden war, habe sich mit dem Attentat ästigt und seiner Freude und Genugtuung über Mißlingen des Anschlags auf den Kanzler Aus- gegeben, der durch Gottes Fügung der Gefahr innen sei. Der INinisterral habe dem Bundes- :er seine geschlossene und unentwegte Gesolg- . versichert. Ein Augenzeugenbericht. ich einer Sitzung der Christlich-Sozialen gegen Uhr war der Bundeskanzler Dr. D o l l f u ß legriff fortzugehen und sprach noch im Vestibül Parlaments vor der Portierloge mit Handelster Stockinger und einigen chriftlich-fozia- Ibgeordneten, als ein Mann auf ihn zu- t und ihm mit der linken Hand ein Schreiben 'eichte und zugleich die rechte Hand hinter dem m vorholte und zwei Schüsse auf ihn a b. Der eine Schuß aus dem Revolver, Kali- 6,5, traf den Bundeskanzler am ten Oberarm, der andere gegen die ft gerichtete Schuß prallte aber a b. Das oß wurde dann auf dem Boden des Vestibüls den. Dr. Dollfuß trat sofort in die Portier- zurück, wo er mit den Worten: „I ch glaube, । i n durchschossen worde n", Rock und ___öffnete. Unterhalb des rechten Oberarmes zeigte sich ein großer Blutfleck. Dr. Dollfuß sagte hierauf: „Wir brauchen aber kein Rettungsauto. Fahren Sie mich sogleich auf die Klinik Dr. Denk und verständigen den Dr. Tomanek (einen Jugendfreund), machen Sie kein Aufsehen!" Er ließ sich in feinem eigenen Auto in d i e Klinik fahren. Der Täter wurde nach der Tat von den anwesenden Abgeordneten heftig verprügelt. Die Polizei führte ihn dann auf die nächstgelegene Wachtstube. § 1. Die Schulstraße in Klein-Linden wird für den Verkehr mit Kraftfahrzetktzen aller Art gesperrt. § 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. mdenburg-Gebmtstagsfeier in Genf. e n f, 3. Okt. (WTB.) Der 86. Geburtstag des hspräsidenten wurde von der deutschen Kolonie big und stimmungsvoll im Hotel Metropol ge- t. Die Beteiligung an der gestrigen Feier war, Vergleich zu ähnlichen Anlässen früher, unge- nlich groß. Man sah eine Menae Deut- - r aus allen G e se l l s ch a f t s s ch i ch te n. deutsche Konsul Dr. Sauei begrüßte die leib ner, zu denen auch die Mitglieder der 11 f d) e n Delegation auf der Völkerbundsammlung gehörten, deren derzeitiger Führer inbter von Keller in einer Ansprache die gaben der Ausländsdeutschen schilderte. Die rede hielt Staatssekretär z. D. Freiherr v. e i n b a b e n, der in kurzer Form ein glän- es, scharf umrissenes Bild vom greifen Feldschall gab. Das Deutschlandlied leitete bann ■ zu einer kurzen Rebe, in ber Herr Göring beutschen Konsulat ben Bunb zwischen Hinden- j unb Hitler feierte. schrieben. Nun kann bie Welt sich mit biefem Deutsch- lanb auch unter bem Gesichtspunkt des Rechtes beschäftigen. Man soll nur wissen, baß wir, die frieb» liebenbste Nation, in jedem Fall gewillt sind, unser Recht in Rechtsformen gegenüber jedermann in ber Welt zu vertreten. Alle Geschichte ist in diesem Sinne vergleichbar mit dem altgermanischen Gottesgericht. Völker stehen gegeneinander und ihre Führer kämpfen. In bem nunmehr begonnenen historischen Abschnitt hat bas beutsche Volk Abolf Hitler zu seinem G o 11 e s ft r e i t e r gewählt. Möge ihm ber Sieg beschieben sein. Deutsche Juristen, mir schwören bem Führer bie Treue unb die Hingabe bis zur letzten Kraft in biefem Gottesstreit um bas Recht, bas ewige Recht bes deutschen Volkes. Oie Zwammenfetzung Ser Akademie für Oeuisches Recht. Leipzig, 3. Okt. (TU.) Der Akademie für Deutsches Recht gehören außer den gestern oereits genannten u. a. noch folgende Mitglieder Se° natspräsident Dr. Bruno Becker München; Prof- Dr. Claudius Freiherr von Schwerin, Freiburg Staatsrat Dr. Karl Meyer, München; Geheimrat Prof. Dr. Friedrich Oetker, Würzburg; Dr W. Heuber, Berlin; Prof. Dr. Freiherr von Freytagh- Loringhoven, Breslau; Rechtsanwalt Dr. Raeke, Hamburg; Stabschef der SA. Ernst Rohm, München; Geheimrat Steyrer, München; Pros. Freiherr v. Scheurl, Nürnberg; Prof. Dr. jur phil. Erich Jung, Marburg; Walter Schuhmann, Berlin; Pro. Dr. Bruns; Prof. Dr. Karl Nagler, Breslau. Pros Dr. Dersch, Berlin; Pros. Dr. Oppikoser, Kon gs berg- Dr. Mößmer, München; Dr. Hans Buchner, München; Reichsschatzmeister Schwarz München; stellv. Führer ber NSDW- Rudolf Heß, München Prof. Dr. Bilfinger, Halle; Geheimrat Prof- Dr. Fritz von Calker, München; Generaldirektor Helfe- rich, Hamburg; Freiherr v. Schroeder, Kchn, Prof. Dr. Fried. Klaufing, Frankfurt a. M.; Geheimrat Clemens Lammers, Berlin; Prof. Dr. Friebr. leist, Erlangen- Prof. Dr. Edmund Mezger, München; Oberregierungsrat Schraut, Berlin; Gehe merj Su. ftizrat Prof. Dr. Hebemann, Jena; Mlnlfterprasi bent Göring, Berlin; Prof. Dr. Franz Exner, München; Prof. Dr. Wüstendorfer, Hamburg; Notar zlyuy uno «affenpn^ge, alle anderen Ausgaben seien dadurch in natürlicher Bedingt- heit gegeben. Vie Rechtsauffassung des liberalen Staates ende in verfall eines Volkes, das an Staat und seiner Justiz allmählich irre werde. Der totale Staat werde keinen Unterschied bilden zwischen Recht und IN oral. Rur im Rahmen seiner gegebenen Weltanschauung könne und müsse eine Justiz unabhängig sein. Der Führer schloß seine eindrucksvollen Ausführungen mit einem Appell an die deutschen Juristen, sich im Sinne der Einheit von Staatsauffassung und Rechtsauffassung den Verpflichtungen gegenüber dem Volke bewußt zu sein. Oie Schlußrede Or. Franks. In feiner Rede auf ber Abschlußkunbgebung bes Iuristentags führte der Führer ber Deutschen Rechtsfront Dr. Frank u. a. aus: Wir haben in diesen Tagen bie Grunbfragen bes beutschen Lebens unter bem Gesichtspunkt bes Rechts erörtert unb finb zu bem Ergebnis gekommen, baß bie Macht heute durch bie revolutionären Ereignisse, bie nunmehr abgeschlossen hinter uns liegen, nicht nur aufgebaut ist auf äußerlichen Machtfaktoren, nein, baß bie Macht bes Nationo' ozialismus über Deutfchlanb auf jenen ewigen naturgesetzlichen Machtfaktoren ausgerichtet ist, bie niemand antaften bars. Deshalb ist bie Macht bes Führers über Deutfchlanb bie rechtmäßige, weil sie bie naturgesetzlich bebingte Macht über Deutfchlanb barfteUt. Wir finb ein Dolk bes Rechts, unb unsere Macht ist eine Rechts macht. Niemanb beugt ungestraft bas Recht. Das Unrecht, bas man einer Nation zusugt, wirb sich immer roieber an bem rachen, der es verübte. Das deutsche Volk selbst hat Euch deutsche Juristen bie Gelegenheit vor ber Geschichte gegeben, alles qutzumachen, was volksfrembe Juristen in ber Vergangenheit ge(ünbigt haben. Wir haben m ben Mittelpunkt unserer Betrachtungen in dieser Tagung ben Begrifs ber Rasse gestellt. Wir werben mit allen Mitteln die deutsche Rasse in Zukunst auch rechtlich dadurch schützen, baß wir den deutschen Menschen schützen werden WWWWUÜIIIIIIIIUHIIIIIIIIIHIIIIII MM Heft Obstbaumverzeichnis; Heft Obstbaumgeschosse; 1 Heft Verzeichnis der Zuschlagswerte; 6 Karten der Gemarkungsgrenzregulierungen Rödgen-Gießen, Rödgen—Alten-Buseck und Trohe—Alten-Buseck; 1 .sieft Besitzstandsverzeichnis von Alten-Buseck; 1 Heft Besitzstandsverzeichnis von Gießen; 1 Heft Gütergeschoß Rödgen—Alten-Buseck mit WW iw«'*' „ ■:PC ^Erwachsene, i3)B5L. Studenten, für den Vortrag. .... _ \puanfneldungen . der Abendkasse. •DRUCKSACHEN l Oktober E wch orrsleigere^ lüm Löwen, H he, 1 ! Pianino, ... vom Backlosen eine bevorrechtigte Reihenfolge einräum«,, die von den übrigen Teilnehmern zu beachten ist. § 12. Wer mit seinem Gebäck fertig ist, hat den Ösen von Asche uid ebenso die Backstube zu reinigen, sowie auch das Zustellen öc- Leffnungen am Backofen gehörig zu besorgen. vlm Unterlassungs lalle har der Nachbäcker dem Backmeister sogleich hiervon Anzeige zu machen. Versäumt dies der Nachbäcker, so hat er die Nachteile seiner Säumnis selbst zu tragen. § 13. Ter zuerst Backende hat den Schlünel zu dem Backhaus bei dem Backmeister in Empfang zu nehmen und an den Nachbäcker abzuliesern. Der zuletzt Backende hat nach Vollendung des Backens die Backstube zu reinigen, Tür und Fenster ordnungsmäßig zu ichlietzen und den Schlüssel innerhalb einer Stunde an den Back meister abzuliefern. § 14. Verunreinigung oder Beschädigung des Backhauses sind streng- stens verboten. Desgleichen das Dörren von Obst und Holz im Backofen. § 15. Verboten ist das Reinigen des Backofens mit einer eisernen Kratze. Wird jemand trotz des Verbotes mit einem solchen Gegenstand beim Reinigen angetroffen, so wird dieselbe dem Backenden weggenommen. Das Holzhauen im Backhaus und das Verbrennen von Dornreisig ist gänzlich untersagt. Wer von den Backenden eine festgestettte Beschädigung der inneren Einrichtungen und des Backofens nicht sofort anzeigt, kann für den Schaden selbst hast bar gemacht werden. § 16. Aenderungen der in vorstehender Backordnung festgelegten Geldbeträge unterliegen der Beschlußfassung des Gemeinderats und der Genehmigung des Kreisamts. § 17. Diese Backordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung im Amtsverkündigungsblatt des Kreises Gießen in Kraft. Göbelnrod, den 25. September 1933. Hessische Bürgermeisterei. Weber. Betr.: Das Tragen von Abzeichen. Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. Das Hess. Staatsministerium, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum weist darauf hin, daß das Tragen des von dem Rcichssportftthrerring als öffentliche Anerkennung für vielseitige Leistungen auf dem Gebiet der Leibesübungen gegebenen deutschen Reichssportabzeichens und des Reichssportjugendabzeichens nicht mehr verboten ist. Gießen, den 29. September 1933. Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. He n ß. Dienstnachrichten des Kreisamts. Heinrich Kühn II., Ettingshausen, wurde zum Ehrenfeldschützen der Gemeinde Ettingshausen ernannt und verpflichtet. Wilhelm Magnus II. aus Großen-Liuden wurde zum Wiesenvorstandsmitglied der Gemeinde Großen-Linden ernannt und verpflichtet. Johann Bauer aus Bettenhausen wurde zum Feldschützcn der Gemeinde Bettenhausen ernannt und verpflichtet. Max Münch, Saasen, ivurde zum Rechner der Gemeinde Saasen ernannt und verpflichtet. Der Bäcker Heinrich Rees zu Allcudorf a. d. Lahn wurde zum kommissarischen Bürgermeister der Gemeinde Allendorf a. d. Lahn ernannt und verpflichtet. Der Mechanikermcister Wilhelm Jung XL in Klein-Linden ivurde zum kommissarischen Beigeordneten der Gemeinde Kleiu- Liuden ernannt und verpflichtet. Druck der Brühl'sch en llniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen 6097 d Achenbach- Öen 4. Oktober 1933, nach. 1. 6077 D Tische, Stühle, Sofas, Chaiselongues, Schreibtische, Bücherschränke, 1 Äonfol- schrank, 1 Vertiko, 1 Gewehrschraak, Spiegel, Teppiche, 1 Truhe, 1 Ständer, lampe, Büfetts, Kredenzen, 1 Pianino, 1 Flügel, Kleider- und Wäscheschränke, Warenschränke, Kassenschränke, IDrogen, schrank, Nähmaschinen, Schäftesteppma- schinen, 1 Holznagel-, 1 Doppelmaschme, 2 Registrierkassen, 1 Schnellwaage, Radio- apparate, Grammophone, 2 emaillierte Oefen, 200 Mistbeetfenster, 12 Paar Schmierschäfte, 80 Flaschen Rotwein, 70 Dosen Konserven, Pinsel, Rasierklm- gen, Bilder, 1 Partie Bücher, 1 Eichen- stamm (zu Brettern geschnitten mit 26 mm Stärke), 2 grau weiß gestreifte Drellpolster mit Kopfkeilen, 2 graue gesteppte Matratzenschoner, 3 Matratzen. Gründlich. Unterricht in gesundheitlich.Gymnastik Atemschulung ' Künstler-Tanz erteilt Geöffnet täglich 10 bis 20llh der Dora-Menzler-Schule, Leipzig Mitglied des Reichsverbandes für Gymnastik und Tanz ostm Gießen, Moltkestr aße 2a. Uhr. versteigere ich dahier, Neuenweg 28, „Zum Löwen , zwangsweise gegen Barzahlung: 6096D MIM MM WtH Oie Schwitzbade-Abteilung mit seinen sämtlichen Nebenräumen ist von Mittwoch, dem 4. Oktober 1933 wieder geöffnet'. Gießen, den 2. Oktober 1933. Oie Direktion: Stolle. Braune Ri 30. September bis S. Oktobe Achtung! ein «Stirtkursus statt. Die Unterweisung erfolgt kostenlos. Diejenigen Damen, welche unseren Kursus besuchen wollen, werden gebeten, sich unverzüglich m unserem'/eschaft Selterowcg 30 ober in der „Braunen Mcste ,«ianb_Jlr. 155, aus dein mittleren Balkon, anzumelden, da mehr wie 25 Damen nicht daran teilnebmen können. «°s»v H. Kraft, psaff-Mmaschinenhandlung Seltersweg 30 Bekanntmachung. In unser Handelsregister, Abteilung A, wurde eingetragen: 60910 Am 18. September 1933: a) die Firma Erich Fackiner in Gießen. Inhaber ist der Kaufmann Erich Fackiner m Gießen. Angegebener Geschäftszweig: Elektro» Großhandel, b) Die Firma Margarete klein in Gießen. Inhaberin ist Margarete Klein, geb. Weber, Ehefrau des Wilhelm Klein' in Gießen. Dem Wilhelm Klein m Gießen ist Prokura erteilt. Am 20. September 1933 bei der Firma Richard Loewenthal & Co. in (Stehen: Die Firma ist erloschen. Am 21. September 1933 bei der Firma Siegmund Rosenbaum & Lo. in Gießen: Siegmund Rosenbaum ist mit Wirkung vom 15. September 1933 aus der offenen Handelsgesellschaft ausgeschieden und diese erloschen. Fanny Rosenbaum ist alleinige Inhaberin. ~ Am 26. September 1933 bei der Firma Llektromotorenbau Guhr & Fackiner in Gießen: Die Firma ist erloschen. Am 27. September 1933 die Firma Marie Steil in Gießen. Inhaberin ist Karl Steil Witwe, Marie geb. Eberle, in Gießen. Gießen, den 29. September 1933. Hessisches Amtsgericht. 2. Bestimmt: 1 Tankharmonika. 4 Oelgemälde, 1 Küchenanrichte, 1 Partie Semen, 1 ®u&* kessel mit Kesselmantel, 1 größere Partie Zigarren, Pfeifen, Mutzen, Versteck- nadeln, besser, Hosenträger, Handspiegel, Parfüms, Seife, Schwamme und sonstige Toilettenarl'kel, Unterhosen, Schlüpfer, Schlafanzuge, Strickwesten und »anzüge, Pullover, Kuchentucher, Stoffreste. Lunker Gerichtsvollzieher in Gießen Wiesecker Weg 16 — Telephon 3383 Detektiv K. Gen, Bad-Nauheim, Kur- itraflel7erlebifltaUe vertrauliche Privat- u GetchäitSanaele- genbeiten, roie Auskünfte, Beobach tun- aen,Erm ttelungen, Beschaffung v. Be- we dmat in Straf- u. timilotoA. itienp diSkr. Svrechst.'9b 121 /,« ’-filiD’ »,'v 77>CPf . StudentenTSchüler. Militär 40 Pf., - Neuanmeldungen bei Dr. Töpelmann, Hindenburgwall 4 und der Abendkasse. Wochenendhäuser, Schuppen, F ahrrad- ständer, zerleg- und versetzbar 5493V Gebr. Achenbach GmbH., Weidenau Sieg Postfach 150. Zwiebel gesunde, trock. Winterware, versendet verZentnerM.4L5 mit sack ab Station Echzell geg. Nackm. LudwigErb.Echzell (Wetterau). Reelle u.rascheBedienung. lAf r n Q EDRUCKSACHEN V V E D CBrQhl'scho Druckerei Garagen (Sonverzug nachFranffurta.M. am Sonntag, 8. Oktober 1933. Abfahrt Gießen 9.43, Rückkunft Gießen 20.52 Uhr. Fahrpreis ab Gießen Mk.2.20. Ermäßigter Eintritt im Zoo u. Palmen- garten. Stadt-Rundfahrt Mk. 1.50. Fahrkarten bei den Fahrkartenausgaben und Reisebüros.____________ 610W MWUMWWolve Morgen, Mittwoch 15 Uhr : Große Handwerker-Kundgebung in der Ausilellung. Handwerkskammer-Prastdent Dtüller- Darmstadt spricht. Kein Handwerker IG^U^r-.Vorführung der „Deutschen Bühne" Rhein-Mainifches Kunstlertbeater. „Der lote Mann", Fastnachtsviel von Hans Sachs; anschließend turnerische Bekanntmachung betreffend den Sladtrat. Rach Feststellung der Geme.ndewahl- kommission tritt an Stelle des zum kom- missarischen Beigeordneten der Stadt G.e- ßen ernannten Herrn Bartholomaus, nach dem Wahlvorschlag „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei" Herr hermcmn Wagner Derforgungsanwarter, in den Stadtrat ein. Die Niederschrift über die Feststellung der Gememdewahlkommlssion siegt vom 4. bis einschließlich ö Oktober 1933 jm Stadthaus, Bergstraße 20 (Zim- mer Nr. 12) zur Einsicht offen. Emwen- düngen gegen die Feststellung der Ge- meindewahlkommission können wahrend der Offenlegung von den Stimmberechtigten schriftlich oder zur Niederschrift er- hoben werden. 6100C Gießen, den 3. Oktober 1933. Bürgermeisterei Gießen (Gemeindewahl, kommission). 1.23.: Dr. Seid. § 3. Jeder Ortseinwohner, der in dem Gemeindebackofen backen will, ist verpflichtet, der Reihe nach, an einem Montag oder an einem anderen auf einen Feiertag unmittelbar folgenden Werktage, den Backofen zum Brotbacken anzuheizen. Dem Backmeister liegt cv ob, die Reihenfolge zu überwachen und jeden Ortseinwohner, der an die Reihe kommt, 8 Tage vorher in Kenntnis zu setzen. Wer das ihm obliegende Anheizen unterläßt, hat eine Vergütung von 3 Reichsmark an die Gemcindekape zu zahlen, wofür der Backmcistcr das Anhcizen veranlaßt. Bis zur Zahlung dieses Betrages ist der Zahlungspflichtige von der Benutzung des Backofens ausgeschlossen. Hinderungsgründe, über deren Triftigkeit die Bürgermeisterei zu entscheiden hat, sind sofort anzuzcigen, nachdem der Betreffende Kenntnis davon erhalten hat, daß er den Ofen anzuhcizen habe. Wird die rechtzeitig vorgebrachte Entschuldigung als begründet anerkannt, so fallen die angedrohten Rechtsnachteile weg. Die Bürgermeisterei hat aber im Einvernehmen mit dem Backmeister und nach Anhörung der zeitig Verhinderten zu bestimmen, wann dieser seiner Pflicht des Anheizens an einem anderen Tage zu genügen habe und die Beteiligten in Kenntnis zu setzen. § 4. Die Aufsicht über den Vollzug der Backordnung kommt der Bürgermeisterei zu. Die Aufsicht über das Backen liegt dem vom Gemeinderat jeweils bestellten Aufseher (Backmeister) ob, dessen Anordnungen, vorbehaltlich der Befugnis des davon Betroffenen, sich hiergegen bei der Bürgermeisterei zu beschweren und Abänderungen zu erwirken, unweigerlick) Folge zu leisten ist. § 5. Die Reihenfolge des Backens wird durch Verlosung bestimmt, und zwar morgens um 9 Uhr beim Backhaus. Wer kein Mehl vorrätig hat, darf nicht mitlosen. Wer zum Losen nicht rechtzeitig erscheint und trotzdem backen will, muß am nächsten Tag mit- lvsen oder nach der Backzeit backen. Wenn mehrere Ortseinwohner vor dem Losen erklären, zusammen ein Gebäck backen zu wollen, so kann dies zwar zugelassen werden, es hat aber alsdann nur einer von ihnen für alle mitzulosen. Die Abtretung eines Backloses an einen andern ist nur mit Genehmigung des Backmeisters zulässig. § 6. Ist jemand, der ein Backlos gezogen hat, aus irgendeinem Grunde verhindert, so hat er dem Backmeister hiervon rechtzeitig Anzeige zu machen, damit dieser den Nachfolger rechtzeitig in Kenntnis setzen kann. § 7. Der Beginn des Backens wird für das Sommerhalbjahr ll. April bis 30. September) auf 6 Uhr, für das Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) auf 8 Uhr vormittags festgesetzt. § 8. Zu jedem Gebäck Brot stehen dem Anheizer 3 Stunden und jedem Nachbäcker 2)4 Stunden zur Verfügung. Jeder Nachbäcker ist verpflichtet, innerhalb einer halben Stunde mit dem Backen zu beginnen. Die Zahl der an einem Tage Backenden soll in der Regel im Sommerhalbjahre 6, im Winterhalbjahre 5 betragen. § 9. Der Beginn des Kuchenbackens vor Festtagen wird je nach den Bedürfnissen vom Backmeister bestimmt. Vor Festtagen muß Tag und Nacht durchgebacken werden, lieber die hierzu einzuhaltende Reihenfolge wird vom Backmeister eine besondere Liste angefertigt. § 10. Mit dem Obstkuchenbacken vor Spnntagen im Herbst soll, soweit die Bedürfnisse nichts anderes erfordern, am Tamstagmorgen begonnen werden. Das Backen erfolgt ebenfalls auf dem Wege der Auslosung. Das Zusammenbacken von mehreren kann durch den Backmeister zugelassen werden. § 11. Aus besonderen Anlässen, wie Hochzeiten, Kindtaufen und dergleichen kann der Backmeister einzelnen, die ordnungsmäßig einen Tag vorher vor dem Backlvsen hierum nachsuchen unabhängig Kunst und Wissenschaft. Vie herbskneuerscheinungen des Insel-Verlagl An ihrer Spitze steht Hans C a r 0 s s a s ! Führung und Geleit", wiederum em Werk, in sich das Leben des Dichters in das von laute Gesinnung geadelte Wort verwandelt hat. In sei neuen Roman „Das Jahr des Herrn beschreibt Heinrich Waggerl die Geschichte einer 1 gemeinschast. Friedrich Schnacks Erzählung „ aus dem Spielzeugladen" wird iung und alt £ die Volkstümlichkeit ihres Stosses und Vortrag- zaubern. Otto Nebelt haus Roman „Der Ritt Canossa" packt erneut nut sicherem Griff eine Vegi heil, deren weltgeschichtliche Bedeutung schon os Dichter zur Darstellung gereizt hat. Ein neuer Di. Edzard H. Schaper, stellt sich nut dem Roman Insel Tütarsaar" vor. Fremdartig wie die 0 Insel im duftig blauen Meer «st der Inhalt 1 Werkes. Egon Cäsar Conte sortis Buch „Die gödie eines Kaisers" behandelt Vas Schicksal des fers Maximilian von Mexiko, den ehrgeizige fiter im Verein mit Napoleon III. und der Kai Eugenie in das aussichtslose mexikanische Aden Die seit 39 Jahren b Mode Inhaber: Carl und Carl Heinz Mode Volkshalle und Liebigelhöhe Gießen