Nr. 176 Erstes Blatt. 153. Jahrgang Mittwoch 30. Juli 1902 Erscheint täglich außer Sonntags. Dein Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Familien- blätter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brüh l'sehen Univers.-Buch- u.Steindruckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul st ratze 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. Fernsprcchanschluß Nr. 5L Gietzener Anzeiger ’'■* General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Bezug-Preis, monatlichVbPf., viertel« jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post Mk.2.— viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für bie Tagesnummer bis vormittag- 10 Uhr. ZeilenpretS: lokal 12 Ps* auswärts 20 Psg. Verantwortlich: für den volit. u. allgem. Teil: P. Wittko: für „Stadt und ßonb* und „Gerlchtssaal*: Curl Plato; für den Anzeigenteil: Hans Beck. Die Keschichte einer Aeamtenheirat. Aus Posen gebt mehreren Berliner Blättern ein Schriftstück zu, das in oer Oeffentlichkeit höchstes Interesse erregen wird. Der Geh. Oberfinanzrat und Provinzial-Steuer- Tirektor Löhning in Posen, einer der höchsten Beamten der Provinz, hatte sich mit einem jungen Mädchen verlobt, das in Bezug auf geistige und gesellschaftliche Bildung, tadellosen Ruf und persönliche Liebenswürdigkeit seiner Wahl alle Ehre machte, das aber den in den Augen der höheren Bureaukratie unverzeihlichen Fehler besaß, einer Familie (Coccius) entsprossen zu sein, deren Oberhaupt es nur bis zum simplen Regierungssekret ä r gebracht hatte. Der Kastengeist empört sich gegen diese „Mißheirat", uitb das Resultat war, daß Löhning sich gezwungen sah, seinen Abschied zu nehmen. Der preußische Finanzminister in eigener Person ist es gewesen, der den Provinzial st euerdirektor gezwungen hat, seinen Abschied einzureichen, und auch die Polenpolitik und die Stellung der Posener Beamtenwelt zu derselben hat mit hineingespieltt. Enthüllt wurde diese Thatsache durch ein gedrucktes Zirkular, das Geheimriat Löhning an seine Freunde gesandt hat, um seine Haltung in dieser Angelegenheit ihnen gegenüber zu rechtfertigen, und das jetzt seinen Weg in die Oeffentlichkeit findet. Wir enthalten uns weiterer Reflexionen und geben dem gemaßregelten Provinzial-Steuer-Direktor selber das Wort, wobei wir unwesentliche Nebendinge fortlassen. Die Verlobung. Als ich nach stattgehabter Verlobung abends nach Hause kam, fand ich einen Bries vor, ein anonymes Schreiben, worin ich gewarnt wurde, der Familie Coccius näher zu treten;, ich wurde darauf aufmerksam gemacht, daß der Vater Feldwebel gewesen sei. Ich ging am nächsten Morgen zu dem Präbendar Klinke von der katholischen deutschen Franziskanerkirche. Dieser bestätigte, daß der Vater meiner Braut ftüher Feldwebel gewesen. Die Familie Coccius sei durchaus ehrenwert, die Tochter, meine Braut, ein sehr feines, liebenswürdiges und tugendhaftes Mädchen. Tie Publikation der Verlobung erfolgte am 21. Febr. in den Posener Zeitungen mit der Ueberschrift: Statt besonderer Anzeige. Von allen Spitzen und deren Frauen — mit Ausnahme des Oberpräsidenten und des Polizeipräsidenten, sowie der Generalität — erhielt ich Gratulationskarten oder Schireiben. Ter Krach Am 2. Mät^ bekam ich ein Schreiben des Personabdezernenten im Ministerium, des Geh. Obersinanzrats Enke: „er habe mir eine amtliche Mitteilung zu bringen und ersuche mich, Montag (3.) mittags im Bureau zu sein." .. . Mittags um 12 Uhr erschien Enke. Er sagte mir, daß der Mi ni st er sehr erzürnt sei. Der M i n i st e r wolle, daß ich meine Pensionierung nachsuche. Ich habe geäußert, ich könne nicht zur Disposition gestellt werden; der Minister könne mich nur versetzen. Ferner habe ich mich wiederholt den Mitgliedern gegenüber abfällig Lber die Polenpolitit der Regierung ausgesprochen; auch fragte Enke mich nach einer Stadtverordneten- wahlangelegenheit des Steuereinnehmers Michalski in Fraustadt, der für einen Polen gestimmt und trotz des Antrages des dortigen Landrats nicht entsprechend von mir zurechtgewiesen wäre. — Enke setzte noch hinzu, er würde es bei dem Minister durchzusetzen suchen, daß mir beim Abschied der Rote Adlerorden 2. Klasse verliehen werde. Beim Oberpräsidenten. Am nächsten Tage begab ich mich zum Oberpräsidenten. Er äußerte sich wie folgt: „Sie haben sich mit der Tochter des Regierungssekretärs Coccius verlobt. Gegen die Perj- sönlichkeit Ihrer Braut ist nach den eingezogenen Erkundigungen nichts einzuwenden. Aber Sie können als Provinzial - Steuer - Direktor nicht die Tochter eines ehemaligen Feldwebels heiraten, ebensowenig, lute ein Oberst die Tochter eines Feldwebels heiraten kann. Diese Ansicht teilt auch der kommandierende General. Die mir seitens des Geh. Rats Enke mitgeteilten, vom Oberregierungsrat Gesch bekundeten Aeußerungen zur Pvlen- politik können Ihnen — wörtlich — „den Hals nicht brechen". Zeugen-Vernehmung. Als mich demnächst der Ministerial-Kommissar Enke fragte, ob ich mir die Sache überlegt hätte und meine Pensionierung nachsuchen wollte, erwiderte ich, daß ich letzteres nicht thäte. Enke las mir dann dre Aussagen der inzwischen von ihm vernommenen Herren vor. Oberregierungsrat Gesch bekundet: Ich hätte wiederholt mich gegen die aggressive Polenpolitik der Regierung ausgesprochen, und in diesem Sinne auf die Mitglieder einzuwirken gesucht. Insbesondere hätte ich das Vorgehen der Regierung in Wreschen wiederholt kritisiert. In Fraustadt seien ein polnischer Arzt und em deutscher Katholik bei der Stadtverordnetenwahl in die Stichwahl mit zwei evangelischen Deutschen gekommen. Bei der ersten Wahl habe der Steuereinnehmer Michalski für die ersteren gestimmt, und die übrigen Beamten hätten bei der Wahl gefehlt. Ter Landrat hatte dieses in einem Schreiben- mir mitgeteilt, mit dem Ersuchen, auf die Beamten einzuwirken, daß sie sich an der Wahl beteiligten und für die deutschen rlandidaten stimmten. Ich hätte eine derartige Emwir- kung für' verfassungswidrig erklärt. Der Geh. Regierungsrat Men de bestattgt im allgemeinen die von Gesch mitgeteilten Aeußerungen. Die Aeußerungen hätten ihn tief gekränkt, auch hätte ich ihn behindert, bei seinen Arbeiten der Regterungspolitik Ausdruck zu. verleihen. y c Ich bemerke zu der letzteren Bekundung, daß der größte Teil des Arbeitspensums dieser Herren in den Berichten über Stempelerstattungsgesuche bei nicht zur Ausführung gekommenen Grundstücks-Kaufverträgen besteht. Bei diesen Berichterstattungen ließ er bei der Frage, ob die Ablehnung der Gesuche dem Minister anheimzugeben, öfters das Verhalten der polnischen Gesuchsteller zur Polenpolitik der Regierung eine Rolle spielen. Geh. Rat Löhning giebt eine Aeußerung des Ober-Reg.- Rat Gesch wieder, wonach die Offiziere des 6. Regiments ihn (Gesch) höhnend auf seine demnächstige neue Cheseuse, „die Tochter eines ihrer früheren Feldwebel", hingewiesen hätten. Rekurs an den Mini st er. Ich beschloß, um mich im Amte zu erhalten, eine Eingabe an den Minister zu richten. Ich bat in dieser zunächst um Entschuldigung, daß ich von meiner beabsichtigten Verlobung und den obwaltenden Umständen ihm vorher keine Anzeige erstattet hätte, und versicherte, daß dieses ohne alle Absicht unterblieben sei. Ich hätte kein Bedenken gehabt, mich mit ihr zu verloben, da ich der Ansicht sei, daß sie durch ihre Erscheinung und ihre sonstigen Vorzüge die Standesvorurteile leicht überwinden werde. Ich bäte, mich nach dem Westen zu versetzen, wo derartige Standesvorurteile nicht in solchem Maße beständen. Die mir noch vorgeworfenen Aeußerungen zur Polenpolitik könnten mich nicht erregen. An meiner Loyalität gegen die Negierung lasse ich keinen Zweifel aufkommen. Ich bäte ihn, mir eine Audienz zu bewilligen, um Rede zu stehen. Die Antwort des Mini st er s. Am 8. März erhielt ich ein Schreiben des Oberpräsidenten, daß er mir eine amtliche Mitteilung des Finanzministers zu machen Hütte. Am nächsten Tage las er mir in seinem Bureau aus einem an ihn gerichteten Erlaß des Ministers vor, daß der Minister meine Entschuldigung nicht gelten lasse, und meiner Behauptung, ich hätte ohne Absicht die vorherige Anzeige unterlassen, gegenüber der Bekundung des Ober-Negierungsrats (Sitte — wonach ich geäußert, ich könne nicht zur Disposition gestellt werden —, keinen Glauben schenke — ich Hütte durch diese Unterlassung die Pflichten meines Amtes verletzt. Vollends Hütte ich das Vertrauen zu mir erschüttert durch meine Aeußerungen zur Polenpolittk, insbesondere auch durch mein Verhalten zur Fr.rnstädter Wahlangelegenheit. Er könne mir nur meine Pensionierung offerieren. Ich ersuchte den Oberpräsidenten, mir eine Abschrift des Erlasses zu geben. Er erklärte, daß er dazu nicht ermächtigt sei. Er fragte mich, ob ich bereit sei, meine Pensionierung zu beantragen. Ich wollte mir meine Erklärung Vorbehalten. Er erwiderte, ich hätte mich sofort zu erklären. Jm höchsten Maße empört über das unerhörte Verfahren des Ministers gegen einen Provinzial-Verwaltungs- chef, gab ich die Erklärung ab: „Ich bin bereit, in Pension zu gehen", ohne Angabe von Gründen. Am 14. März erhielt Geheimrat Löhning die königliche Ordre, durch welche ihm „die erbetene Dienstentlassung unter Gewährung der gesetzlichen Pension in Gnaden gewährt wird." * * * Hier findet die Geschichte der Pensionierung des Provinzialsteuer-Direktors Löhning ihr Ende. Wir halten es aber für angebracht, auch aus dem zweiten Teile seiner Darstellungen, die der Verteidigung seines Verhaltens gegenüber der Forderung des Ministers gewidmet sind, noch Einiges mitzuteilen, da diese Ausführungen von ganz besonderer politischen Bedeutung sind. Die Beamten und die Polen Politik. Geh.-Rat Löhning schreibt: Freilich bin ich, wie die große Mehrzahl der höheren Beamten der Provinz, einGegnerdesschroffen Vorgehens inderPolenpolitik, des sog. Hatätismus. Ich kann aber nicht umhin, hier anzusühcen, daß ich erst einige Monate vor meiner Verlobung an den Ministcrialkom- missar Enke ein Schreiben gerichtet habe, worin es heißt: „Ich halte den Halatismus und dessen gegenwärtigen Einfluß für verderblich für die Provinz und geradezu schädigend für das Deutschtum". Dieser Kommijsar war also über meine antihakatistischen Ansichten wohl unterrtchtet. Dem jetzigen Oberpräsidenten selbst habe ich bei Gelegenheit gesagt, daß ich bei meiner milden Gesinnung für die Ausführung der jetzigen Polenpolitik nicht der geeignete Mann sein würde. Demselben Oberpräsidenten gegenüber habe ich die Wreschencr Affaire für einen Fehler erklärt, worauf er erwiderte, er halte sie für unerfreulich. In den hiesigen geselligen Kreisen bildete die Polenpolitik selbstverständlich ein ständiges Thema der Unterhandlung. Mit den meisten habe ich eine Ueberetnsttm- mung der Ansichten konstatteren können. Der Hakatismus findet besonders auch in dem höheren Beamtentum der Stadt Posen nur wenige Befürworter. Habe ich mich gegen die nutzlose Verfolgung der Polen in ihren Bereuten und in ihrer Presse ausgesprochen, so habe ich dte Forderung des Deutschtums durch positive Maßnahmen stets um so kräftiger befürwortet. Eine verstärkte Ansiedelung von Deutschen z. B. habe ich bei der stärkeren Vermehrung der polnischen Bevölkerung und der Flucht der Deutschen aus dieser Provinz stets gebilligt. Man fordere überall das Deutschtunt und zwar m ruhiger, stiller Weise. Im übrigen werden Polen in der hiesigen Provinz incht mehr anaestellt. Das beruht auf allgemeiner Anordnung. Das mir zum Vorwurf gemachte Verhalten gegen den Steuereinnehmer Michalski in der Fraustädter Wahlangelegenheit halte ich für ganz korrekt. Ich führe dazu noch an, daß der Michalski in der Stichwahl nicht etwa der Wahl sich enthalten, sondern auch Furcht vor dem Verluste seines dorttgen Amtes und vor feiner Versetzung in eine andere Provinz für bie deutschen evangelischen Kandidaten gestimmt hat. „Mit zahlreichen angesehenen Männern der Stadt und Provinz Posen — so erklärt Herr Löhning zum Schluß — weiß ich mich eins in der Beurteilung der Polenpolttik. Schwerlich wird von diesen es einer verstehen, wie die mir vorgeworfenen Aeußerungen und mein Verhalten zur Polenpotttik einen Anlaß zu meiner Pensionierung bieten könnten. In Wirklichkeit bin ich durch Jntrigue und verächtliche Anglerei einOpserderStandesvorurteile und des Kastengeistes geworden." Hier brechen wir die Veröffentlichung ab, da die übrigen Darlegungen des Verfassers die Oeffentlichkeit in geringerem Grade interessieren. P r e ß st i m m e n. Tie „Voss. Ztg." meint, man fühle sich angesichts dieses Standesdünkels bis in die Zeit vor der Schlacht bei Jena zurückversetzt. Es sei schwer, solchem Vorgang gegenüber- ruhig Blut zu bewahren. Auch ein Feldwebel sei ein Ehrenmann. Tie, „Rat.-Ztg." schreibt, niemand habe das Recht, einem Beamten die Vermählung mit einem unbescholtenem Mädchen, gleichviel aus welcher Gesellschaftsklasse, zu untersagen. Zudem wäre es ungesetzlich!, auf Kosten der Steuerzahler einen dienstfähigen Beamten zu pensionieren, weil die Braut desselben dem Finanzminister nicht gefiele. Auch die „Kreuzztg." hält es für unmöglich. daß Die gesellschaftliche Stellung des Vaters der Braut die Entlassung des Verlobten der letzteren aus dem Staatsdienst bewirkt haben könne. Es müsse hierbei ein anderer Grund entscheidend gewesen fein, und er sei wohl in Herrn Löhnings ab fäl- liger Beurteilung der preußischen Polen- politik zu suchen. Selbst die „Nat.-Ztg." giebt zu, daß die Angelegenheit durch die Mißbilligung der Polenpolitik seitens des Provinzialsteuerdirektors ein wenig verdunkelt werde. Wir meinen, es sei ratsam, sich des endgiltigen Urteils so lange zu enthalten, bis der andere Teil, nämlich der preußische Finanzminister, das Wort ergriffen haben wird. Gerade weil der Fall so überaus eigenartig liegt und zu den weitestgehenden Konsequenzen führen kann, ist es unbedingt notwendig, bei Parteien zu hören. Die amtliche Darstellung wird hoffentlich nicht auf sich warten lassen. Preußen ist allerdings als das klassische Land des Kastengeistes bekannt, und besonders die Söhne des Ostens wissen ein Lied davon zu singen. Daß aber ein Minister den Kastengeist in aller Form propagiert, müßte umsomehr befremden, als der leitende Staatsmann, Graf Bülow, erst vor kurzer Zeit als ein Mittel zur Stärkung des Deutschtums gegenüber dem Polentum den engen Zusammenschluß aller in der Ostmark lebenden Deuffchen anempfahl. Es wäre die vollkommenste Ironie, toeitn ein Mitglied des preußischen Staatsministeriums auf das Gegenteil von Zusammenschluß hinarbeitete. Hin neues Streiflicht auf das ZZerheimtichuugs- syflem. Von fachmännischer Seite wird der „Ttsch. Tagesztg." geschrieben: Soeben kommt aus Nürnberg die Meldung, daß der Geschäftsabschluß der Elektrizitäts-A.-G. bornti Schuck er t für 1901/2 durch die Minderbewertung der' Materialien, sowie Abschreibungen und Bildung eines Tel- kredenfonds von 9 Millionen Mark einen Gesamtverluft von 151/2 Millionen Mark aufweise, welcher durch Entnahme aus dem Reservefonds gedeckt werden soll. Dieser beträgt nach der letzten Bilanz ca. 16 700 000 Mk., wird also bis auf den geringen Rest von 1200000 Mk. von der Bildfläche verschwinden. Tie mit der Schuckertgesellschaft eng verbundene Continentale Gesellschaft für elektrische Unternehmungen in Nürnberg schließt mit einem Verlust von rund 1 200 000 Mk. ab, wovon nur ca. 440 000 Mk. durch die Reserven gedeckt werden können, während der Rest als Verlustsaldo auf neue Rechnung vorgetragen werden muß. Man hatte zwar fett längerer Zeit schon befürchtet, daß die Schuckertgesellschaft ein eTivid ende muf), für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht zur Verteilung werde bringen können, aber einen so ungünstigen Abschluß hat — vielleicht mit Ausnahme weniger eingeweihter Personen — wohl niemand erwartet. Tie Ucberraschung wird vielmehr ebenso groß und allgemein sein, wie im vorigen Jahre. Damals hatte bekanntlich die Direktion dem Aufsichtsrate bereits die Verteilung einer Dividende von 10 pCt. in Vorschlag gebracht. Tie Generalversammlimg wurde einberufen, jedoch erst fünf Tage vor derselben ein gedruckter Geschäftsbericht herausgegeben. Ten erschienenen Aktionären wurde zu ihrer nicht geringen Verblüffung die Eröffnung gemacht, daß aus der erhofften Dividendenzahlung nichts werden könne, weil ein unerwarteter Geldbedarf für einen anderen Zweck vorliege. Die Gesellschaft habe nämlich einen Posten von 4 200 000 Mk. Aktien der Bosnischen Elettrizitätsgefellschast in Jajce von der falliten Leipziger Bank gekauft, welcher eigentlich erst nach zwei Jabren habe abgenommen und bezahlt werden sollen. Durch den Zusammenbruch der Bank sei man aber genötigt, den Kaufpreis sofort an die Konkurs- Verwaltung zu zahlen, um die Aktien in Besitz zu bekommen. Hierdurch würden zwar die zur Dividendenzahlung erforderlichen Mittel zeitweilig absorbiert, doch werde der ganze Gewinnsaldo aus neue Rechnung borge tragen und verbleibe somit zu späterer Verteilung den Aktionären. Der Aufsichtsrat halte die Bilanz in allen ihren Teilen aufrecht und erkläre, daß dieselbe durch keinerlei Verlust in der Zwischenzett beeinträchtigt worden sei. Deshalb habe er denn auch einstimmig beschlossen, die Tantiemen an Vorstand und Beamte in Höhe von 748 250 Mk. zur Auszahlung gelangen zu lassen und 5 052 652 Mk. als Gewinn neu vorzutragen. Nack) erregter Debatte wurde ein Antrag auf Vertagung der Beschlußfassung abgelehnt, die Entlastung mit 4428 gegen 138 Stimmen erteilt Jedoch erregten diese Höchste Temperatur Niedrigste „ Darmstädter Möbelfabrik (160 Zimm.-Einricht.), Preist, grat. 3821 Wer sich einen wirklich dauerhaften Vom badischen KlerikalismuS. Zwischen dem Stadtrat in Karlsruhe und dem erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg ist es zu einem Kompetenzkonflikt wegen der Erteilung des Religionsunterrichts durch einen jungen Kaplan an der Karlsruher Volksschule gekommen. Kaplan Kromer hatte seinen Schülerinnen eine Standrede über kurzärmelige, zu weit ausgeschnittene Kleider gehalten. Die Schulkommission hatte auf Veranlassung des Stadtrats die Angelegenheit untersucht, und das Vorgehen des Kaplans durch einstimmigen Beschluß mißbilligt. Auch der erzbischöfliche Dekan, Stadtpfarrer Knörzer, hatte sich der allgemeinen Ansicht der Schulkommission angeschlossen, und der Stadtrat hatte dies Verdikt in dem Bericht über eine der letzten Stadtratssitzungen veröffentlicht. Damit hielt man in Karlsruhe die Sache für erledigt. Aber es kam anders. Das erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg nahm sich der Angelegenheit an und ließ dem Stadtrat durch den Stadtdekan einen Erlaß des erzbischöflichen Ordinariats Mitteilen, in dem der Gemeindebehörde eine Kompetenzüberschreitung vorgeworfen wird, weil sie das Verhalten des Kaplans Kromer im Religionsunterricht „vor ihr Forum gezogen" habe. Der Stadtrat beschäftigte sich darauf in Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. wünscht, lasse sich denselben genau nach Wunsch und Auswahl des Materials bauen. Kein Schirm-System, welches bei mir nicht repariert werden könMe. Stets sofortige und billigste Bedienung. Schirmfabrik M. Levi. Kunst und Wissenschaft. Hamburg, 29. Juli. Die 6. Versammlung der Führer und Aerzte deutscher freiwilliger Sanitälskolonnen vom Roten Kreuz wurde heute mit einem Besuche des Eppendorfer Krankenhauses geschlossen. Vorher hatte eine Vorführung sämtlicher technischen Hilfsmittel für den Sanitäts- und Krankenlransportdienst stattgefimden, auch waren verschiedene Sehenswürdigkeiten in Augenschein genommen. Krieskasten der Redaktion. (Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.) B. T. In unserem Lande besteht die Verordnung, daß int Interesse der Schonung von Niststatlen der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel das Beschneiden der an öffentlichen Fuß- und Fahrwegen liegenden Hecken nicht mehr im Frühjahr, sondern nur in der Zeit von August bis März stattfinden darf. tlione ß iscuits Cakes-Tabrifc I Univorsttüts-Uüchrichten. •— Dein a.-o. Professor Dr. Konrad Beyerle in Freiburg i. Br. ist die etatsmäßige Stelle eines a.-o. Professors in der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Freiburger Hochschule übertragen worden. — Aus Rom wird berichtet, daß Dr. Johannes Haller aus seiner Stellung im preußischen historischen Institut, dem er sieben Jahre lang arrgehört hat, ausscheidet; den Grund dazu haben tiefgehende Meinungsverschiedenheiten grundsätzlicher Natur gegeben. — Wie mitgeteilt, wird Prof. A. Green an der Universität Kijero im nächsten Semester als Prioatdozent Vorlesungen über Okkultismus beginnen. Mit den Vorlesungen werden auch psychologische Experimente verbunden jein. Professor Green ist der erste Prioatdozent für Okkultismus in Europa. — Der Prioatdozent Kamerer an der technischen Hochschule in Dar m st a d t routbe zum außerordentlichen Professor für Maschinenbaukunde an der technischen Hochschule in München ernannt. — Professor Oetker-Marburg nahm einen Ruf nach Würzburg als Nachfolger des nach Halle berufenen Professors Finger an. — Ter ordentliche Professor der Theologie, Konsistorialrat v. H a u p t in H a l l e a. S., ist zugleich zum Mttgliede des Kon- sistoriums der Provinz Sachsen im Nebenamte ernannt worden.— Tie von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen vollzogenen Wahlen der ordentlichen Professoren in der Philosophischen Fakultät der dortigen Universität, Dr. Jakob Wacker nagel, Tr. Lorenz Morsbach und Dr. Eduard Schwartz zu ordentlichen Mitgliedern ihrer Philologisch-historischen Klasse sind be- stätigt worden. seiner letzten Sitzung mit dem erzbischöflichen Erlaß und wies den darin erhobenen Vorwurf zurück, da die Gemeindebehörde lediglich Erkundigungen darüber eingezogen habe, ob die dem Herrn Kromer zugeschriebenen Aeußerungen wirklich gefallen seien, und dann der zuständigen kirchlichen Behörde von der Sache Anzeige erstattete, allerdings mit dem Beifügen, daß sie die Aeußerungen des Herrn Kaplans für unangebracht und unpassend halte. Hierzu, meint der Stadtrat, habe die Gemeindebehörde zweifellos das Recht und werde auch in künftigen ähnlichen Fällen von diesem Recht uneingeschränkt Gebrauch machen. Aus ganz anderer Tonart als Herr Kaplan Kromer pflegt stets d^r Freiburger Stadtpfarrer Dr. Heinr. Hans- j a k o b zu singen. In seinem neuesten Werke „Letzte Fahrt" beschreibt der als sinniger Schwarzwaldpoet überall geschätzte katholische Geistliche eine Reise, die er vor zwei Jahren nach Oesterreich gemacht hat. Er behandelt dabei auch die Los von Rom-Bewegung und die Vorwürfe, die deshalb von deutschen Katholiken nicht selten den österreichischen gemacht werden, und fährt dann fort: „Eins ist sicher, der Klerus im Deutschen Reich wäre um kein Haar besser, als der österreichische, wenn nicht der Protestantismus so mächtig und einflußreich ihm gegenüberstände. Die Reformation hat der katholischen Kirche viel geschadet aber auch viel genützt. Und diese Doppelwirkung übt sie aus bis zur Stunde. . . . Was aber den Abfall selbst angeht, so brauchen wir in Deutschland wahrlich nicht scheel und vorwurfsvoll auf den österreichischen Klerus zu sehen angesichts der vielen, vielen innerlich längst abgefallenen Katholiken bei uns. 90 Prozent aller Gebildeten, 60 Prozent aller Halbgebildeten und 50 Prozent des Arbeiterstandes sind bei uns der Kirche entfremdet, innerlich abgefallen und stehen entweder auf dem Standpunkt des flachsten Deismus oder gar des Atheismus." Politische Tagesschau. Wirlshausreformer im Reichstage. Erst jetzt wird bekannt, daß sich am 5. Juni Reichstags- abgeordnete verschiedener Fraktionen zu einer Besprechung vereinigt haben, um ein Programm der Gasthaus-Reform durch die Reichsgesetzgebung festzustellen. Die'Namen der Beteiligten werden nicht genannt, weil zuerst die Zustimmungen gleichgesinnter Kollegen eingeholt werden sollen. Das Programm ist jedoch in dem Organe des „Deutschen Vereins sür Gasthaus-Reform", dessen Verwaltung in Weimar geführt wird, bereits mitgeteill. Es sind einige neue und ziemlich weitgehende Forderungen darin, wie man aus dem Extrakt beurteilen kann, den wir dem ausführlichen Schriftstücke entnehmen. Dies sind die wichtigsten Grundsätze: Ausdehnung der Bedürfnisfrage auf alle Gemeinden. In Orten unter 50 000 Einwohnern nicht mehr als eine Schankstätte auf 300 Einw., in größeren höchstens 1 auf 500 Einw. Die Konzession gilt allemal auf fünf Jahre nur. Sie kann von Erfüllung bestimmter Forderungen abhängig gemacht werden. Die Gemeinden können den Branntweinverkauf und -schank ganz untersagen. Sie können alle Konzessionen einer gemeinnützigen Gesellschaft nach dem Gotenburger System übertragen. Die Konzessionsnachsucher müssen nicht nur in sittlicher, sondern auch in finanzieller Beziehung Gewähr leisten. Der Kleinhandel mit geistigen Getränken in offenen Gefäßen ist nur Gast- und Schankwirtschasten gestattet. Die Konzession kann jederzeit durch Enteignungsverfahren entzogen werden. Alle Schankstätten sind nachts von 1—5 Uhr und an den Vormittagen der Sonn- und Festtage zwei Stunden lang zu schließen. Personen unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke nicht erhallen. Auf Borg dürfen diese Getränke nicht verabreicht werden. Gefängnis st rase von 10 Monaten. — Der Taglohner Adam Lang von Düdelsheim hat sich am 9. Juni 1902 aus feinem Dienst in Nieder-Roßbach heimlich entfernt und dabei eine Reihe von Kleidungsstücken und anderen Gebrauchsgegenständen, die seinen Arbeitskollegen gehörten, mitgenommen. Mit Rücksicht auf die zahlreichen Vorstrafen und andererseits auf den durch den Diebstahl bewiesenen groben Vertrauensmißbrauch hielt das Gericht eine exemplarische Bestrafung für am Platze und erkannte gegen den Angeklagten wegen einfachen Diebstahls auf eine-G efängnis- st rase von einem Jahr und auf Aberkennung der bürgerlichen Ehreiirechte für die Tauer von drei Jahren. — In der Prroatklagesache des Ortsgerichtsoorstehers Heinrich Feldmann gegen den Landwirt Heinrich W e tz st e i n, beide von Lauter, war der Angeklagte vom Schöffengericht Grünberg ju einer Geldstrafe von 10 Mk. wegen Beleidigung verurteilt worden. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt: der Privalkläger, um eine höhere Bestrafung des Angeklagten zu erzielen, der Angeklagte, weil er freigesprochen jein will. Tie Prwatklage stützt sich darauf, daß von dem Angekaglen auf eurer Kaisertzeburtstagsieier m Lauter ein Spottlied — eine Variation des sog. Napoleonsliedes — auf den bei der Bürgermeisterwahl unterlegenen Privattläger gesungen, worden ist, das von der Besiegung Napoleons handelte und tu die Schlußworte ausklang: Du bist kein stolzer Bogel mehr, du bist nur ein Kujon. Das Berufungsgericht hielt für erwiesen, daß das ganze Lied zur Verspottung gesungen worden ist, und daß speeiell die letzte Strophe mit dem in dortiger Gegend als grobes Schimpfwort gebräuchlichen Ausdruck Kujon, wenn derselbe sich auch im wirklichen Volkslied finde, so doch hier bewußt und in beleidigender Absicht gegen den Privatkläger gerichtet war. Mit Rücksicht auf die Schwere dieser Beleidigung hielt das Gericht eine Erhöhung der erstinstanzlichen ©träfe auf 3 ö Mark für notwendig. Köln, 29. Juli. Heute wurde das Urteil im Prozesse gegen die früheren Inhaber der Rheinischen I m m o b 111 e n b a nf, Tr. jur. Karl Al e u m a n n und Kaufmann Wilhelm Meumann verkündet. Beide wurden zu je 2 Jahren Gefängnis verurteilt, ivooon 6 Monate Untersuchungshaft in Abrechnung kommen, ferner zur Tragung der Kosten für diejenigen Fälle, in denen Verurteilungen erfolgt sind. Von 88 Anklagesällen erfolgte nur in 33 Verurteilung und zivar in 24 wegen Betrugs und in 9 wegen Untreue. Für die übrigen Fälle erfolgte Freisprechung, teils aus sachlichen und rechtlichen Gründen. Auf Ehrenstrafen wurde nicht erkannt. Augsburg, 29.Juli. Ein Weinrausch kam einem hiesigen Offizier teuer zu stehen. Im Mai wurde em Offizier einer auswärtigen Garnison, der in München in Urlaub weilte, nach 'Mitternacht dabei ertappt, wie er Spiegelscheiben von Geschäftshäusern mittels eines Diamantringes beschädigte. Die Beschädigten stellten sämtlich Strafantrag, zogen ihn jedoch später wieder zurück, was aber auf die Strafverfolgung keinen Einfluß hatte, da nach Paragraph 303 des Reichsstrafgesetzbuches bei der Sachbeschädigung die Zurücknahme des Strafantrages nur dann zulässig ist, wenn das Vergehen gegen einen Angehörigen verübt ist. Infolgedessen sand vor dem Kriegsgericht hierselbst die Hauptoerhandlung gegen „einen Offizier eines Fußartillerie-Regiments" statt, wie sich die Blätter aus Schonung für den Angeklagten ausdrücken, der eine im Weinrausch begangene Thal teuer büßen muß; hat er doch, wie der Verteidiger in der Hauptverhandlung miticilte, mehr als 3000 Mark an Schadenersatz zahlen müssen. Das Urteil lautete, wegen dreier Vergehen der Sachbeschädigung aus 15 Mark Geldstrafe bezw. drei Tage ©efängnis. Wegen drei weiterer Vergehen der Sachbeschädigung sand Freisprechung statt. Gerichtssaal. M. Gießen, 29. Juli. F e r i e n ft r a f f a m m e r. Den Vorsitz führt Landgerichtsrat Müller, die Staatsanwaltschaft vertrat Gerichtsassessor Dr. Hetzel. — Ter Maurer Otto Reidel von Birklar ist der Körperverletzung beschuldigt. Am 2. Pfingftseiertag geriet der Angeklagte mit einem anderen Maurer in Disput, in dessen Verlaus er diesen zuerst mit einem Prügel über den Kopf hieb und dann mit einem Messer in den Backen stach. Einen Burschen, der die beiden trennen wollte, verletzte er mit dem Messer an der Hand. Er selbst will bei der Rauferei eineu Stich in den Oberschenkel erhalten haben; es war jedoch nicht festzustellen, n>er ihn gestochen und ob er sich diese Verletzung nicht gar selbst beigebracht hatte. Da der Angeklagte noch unbe|traft ist, und da nicht er, sondern seine Gegner Streit gesucht haben, sah das Gericht von der sonst üblichen strengen Bestrafung der Körperverletzung mittels Messers ab und erkannte nur auf eine dreimonatige Gefängnisstrafe. Die Einziehung des benutzten Messers wurde angeordnet. — Der Bierhändler Karl Jöckel VI. und der Geometer Karl Henkel, beide von Grünberg, finb angeklagt, im November v. I. an Orten, an denen zu jagen sie nicht berechtigt waren, die Jagd ansgeübt zu haben — Vergehen im Sinne der §§ 292, 293 des St.-G^s. Vom Schöffengericht Grünberg waren die Angeklagten freigesprochen worden. Tas freisprechende Erkenntnis, gegen das die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, wurde von der Strafkammer, entsvrechend dem Antrag der Anklagebehörde, bestätigt. Es wurde festgestellt, daß von dem Pächter des fragt. Jagdgebiets, der die Angeklagten veranzeigt hatte, die Erlaubnis zu oer fraglichen Jagdausübiing erteilt worden war, daß mithin von einem unberechtigten Jagen nicht gesprochen werden könne. Der Jagd pächter selbst, der auf die Jagd nicht mitgegangen war, sondern nur eine mündliche Erlaubnis erteilt halle, hat sich dadurch einer — infolge Verjährung nicht mehr strafbaren — Ucbertretung des Art. 8 des Jagdstrafgesetzes vom 29. Juni 1858 schuldig gemacht. — Der Friedrich Seitz, Bernhard Haltes, Albert Berg, Georg Rupp, Johannes Rupp, Fritz Hain, Karl Henkell, Karl Schneider, sämtlich Jungen im Alter von 14—15 Jahren aus Friedberg, sind beschuldigt, im März d. I. gemeinschaftlich vorsätzlich und rechtswidrig em in der Gemarkung Torheim gelegenes Bretterhäuschen auf die Weife zerstört zu haben, daß sie dasselbe mit Steinen bewarfen, bis Bretter absprangen, auch Bretter gewaltsam abrissen und verbrannten. Den Angeklagten Hain und Henkell konnte die Teilnahme an dieser Sachbeschädigung nicht nachgewiesen werden, weshalb sie frei gesprochen werden mußten. Die übrigen Angeklagten, die geständig sind, werden mit Rücksicht auf ihre Jugend zur Strafe des gerichtlichen Verweises verurteilt. — Der vielfach vorbestrafte Glasmacher, Otto Pietsch mann von Gnoien war im April ds. Js. in Gießen bedienstet und hat sich eines 'Nachts heimlich unter Mitnahme eines Anzugs, eines Paares Stiefeln und eines Gummimantels entfernt. Der Diebstahl ist im strafrechtlichen Rückfall begangen. Dem Angeklagten werden jedoch mit Rücksicht auf die Unerheblichkeit der Tiebstahlsobjekte. nnb deshalb, weil die letzteStrafe wegen Eigentumsdelikte längere Zeit zurück- liegt, mildernde Umstände bewilligt. Er erhält 10 M o n a t e Gefängnis. Auch werden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren aberkannt. — Der gleichfalls vielfach vorbestrafte Artist Emil Kreutzberg, genannt Gründler, von Berlin, hat im Januar d. I. im Kreis Büdingen aus einem unverschlossenen ©arten Wäschestücke im Werte von ca. 10 Mk. gestohlen Auch hier handell es sich um einen im Rückfall begangenen Diebstahl. Ta der Angeklagte in Nvllage gehcnrdelt hat, billigt ihm das Gericht mitixiitbe Umstände zu und verurteilt ihn zu einer Vorgänge so sehr den allgemeinen Unwillen, der auch in fast der gesamten Presse Ausdruck fand, daß die Verwaltung sich bewogen fühlte, auf ihre Tantiemen zu verzichten. Auch> in der bayerischen Abgeordnetenkammer wurde die Angelegenheit besprochen. Der Minister Frhr. v. Leonhard teilte mit, daß die Nürnberger Staatsanwaltschaft sich, mit dem Vorgehen des Vorstandes und des Aufsichtsrates bezügliche der Herausgabe des Geschäftsberichtes befaßt, aber keinen Anlaß zu strafrechtlichem Einschreiten gefunden habe. Der Abg. Pichler erklärte, daß in der betreffen- oen Generalversammlung hauptsächlich der Aktienbesitz des Aufsichtsrates und Vorstandes der Gesellschaft selbst, sowie derjenige einiger großen Banken aufmarschiert sei und natürlich ohne weiteres Decharge erteilt habe. Auch die Abgg. v. Haller, Beckh, Wagner und Dr. v. Taller erklärten, daß diese Vorgänge die größte Aufmerksamkeit verdienten, daß allein in Nürnberg 120 Millionen verloren worden seien, und daß eine neue Untersuchung vor einem Münchener Gericht beantragt und durch alle Instanzen geführt werden sollte. Besonders groß war auch das allgemeine Staunen darüber, daß die Gesellschaft sich auch mit der Casseler Treber trocknen gsg es ellschaft eingelassen hatte; denn tu der Verwaltung der Bosnischen Elektrizttatsgesell- ichaft saßen freundschaftlich zusammen die Herren: General- oirektor Adolf Schmidt-Cassel, Bankdirektor Exner-Leipzig und der Generaldirektor der Schuckert A.-G. Alex Wacker. Diese Interessengemeinschaft war bis dahin verheimlicht worden, denn noch im diovember 1900 hatte der Vorstand der Schiuckert-Gesellschaft erklärt, daß ein Zusammenhang der Bosnischen Gesellschaft mit der Casseler Trebertrock- --nuwgsgesellschaft nicht bestehe! Unter solchen Umständen konnten die Sch^uckert-Aktionäre das Vertrauen zur Leitung ihres Unternehmens nicht beivahren, auch der Rücktritt des Generaldirektors Wacker hat es noch nicht wiederhergestellt. Ter jetzige Abschluß, welcher anstatt der in Aussicht gestellten nachträglichen Ausschüttung der vorjährigen Dividende einen so ungeheuren Verlust ergiebt, beweist, daß die Verheimlichiung der wahren Lage der Gesellschaft bisher fortgesetzt worden ist. Es ist dringend zu verlangen, daß nunmehr mit diesem Vertuschungssystem gebrochen und eine klare, eingehende Darstellung des Standes gegeben wird. Ziemlich sicher erscheint es, daß auch hier eine „Sanierung" notwendig geworden ist. Bei einem Aktienkapital von 42 Millionen Mark und einer Obligationenlast von 35 Mill. Mart erscheint der verbleibende Reservefonds von 1,2 Mill. Mark lächerlich gering, besonders wenn man berücksichtigt, daß die im eigenen Besitze der Gesellschaft befindlichen ca. 29 Millionen Mark Aktien der Continentalen Ges. für elektr. Unternehmungen in Nürnberg offenbar eine schwere Last darstellen. Erneute Verluste der geprüften Aktionäre sind also leider zweifellos zu erwarten. Aber nicht nur der: Aktionären der Schiuckert-Gesellschaft eröffnet dieser Abschluß trübe Aussichten. Es ist nur zu wahrscheinlich daß troch manche andere Aktiengesellschaften es bisher unterlassen haben, Bilanzierungen vorzunehmen, welche der jetzigen Viarktlage entsprechen. Die Bestände und Beteiligungen rühren vielfach aus einer Zeit her, in welcher die Preise noch hoch standen, und nur wenige Unternehmungen dürsten bisher den Mut gefunden haben, eine gründliche Reinigung vorzunehmen, weil sie bisher immer noch auf eine baldige Besserung der Verhältnisse gehofft haben. Dies güt insbesondere von den Eisenwerten sowie von denjenigen Gesellschaften, welche sogenannten Coneernen angehören. Tie verwüstenden Folgen des Gründungsschwindels sind noch lange nicht in ihrem ganzen Unrfange in die Ers.cheinung getreten, und noch jahrelanger Arbeit wird es bedürfen, sie einigewnaßen au^u- gleichen. Sandel und Verkehr. Volkswirtschaft. Bochum, 29. Juli. Der Aufsichtsrat des Bochumer Gußstahloereins beschloß, der Generalversammlung bei einem Bruttoüberschuß von 3% Mill. Mk. und reichlich l'/z Mill. Mk. Abschreibungen von dem 2100 000 Mark betragenden Reingewinn 7 Prozent Dividende vorzuschlageii. Karlsruhe, 29. Juli. Bei der heutigen Submission auf die neue 3'/, proz. Konstanzer Anleihe im Betrage von drei Millionen Mk. sind folgende Offerten eingelaufen: 1. Delbrück, Seo u. Eo., Berlin, 98,27 pCt., 2. Rheinische Kreditbank, W. H. Ladenburg u. Söhne und Badische Bank, Mannheim, Deutsche Vereinsbank, Frankfurt a. M., Württembergische Veremsbank, (Stuttgart, Bank für Handel und Industrie Darmstadt, 98,06 pC-w 3. Deutsche Genossenschaftsbank Sörgel, Parisius u. Eo., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Frankfurt a. M., F W. Krause Berlin, Ephraun Vleyer u. Sohn, Hannover, Süddeutsche Bank, Mannheim, 97,26 pEt., 4. Direktion der Tiskontogejellschaft, Frankfurt a. M., Veit L. Homburger unb Straus u. Eo., Karlsruhe, 97 pCt. Badcu-Badcu, 29. Juli. Am 18. August findet hier eine Sitzung des Centralverbandes Deutscher Jndustrie» eller statt. Die Ergebnisse der ersten Lesung der Zolltarifvorlage in der Tarifkommission werden darin znr Behandlung kommen. Die Baukstrma Delbrück, Leo u. Co., Berlin, übernahm die Kotistanzer Stadtanleihe im Betrage von 3 Millionen Mark zu 98,27 pCt. Zwischen dem englischen und dem amerikanischen Tabaktrust wird z. Z. ein harter Kampf um die Vormacht geführt. Der amerikanische Tabaktrust sucht in England an Boden zu gewinnen, während die Leiter des englischen Trusts nach Amerika gehen, um dortige Firmen zum Anschluß an ihre Verbindung zu bewegen. Außerdem macht der englische Trust jetzt feine Einkäufe unter Umgehung der Zwischenhändler direkt bet den Pflanzern, was diese gern sehen, denn die Konkurrenz der beiden Trusts setzt sie in den Stand, ihre Preise in die Höhe zu schrauben. am 28. bis 29. Juli 21,5° C. „ 28. , 29. „ 9,1° 0. Juli Barometer auf 0° reduziert Temperatur der Luft Absolute Feuchtigkeit Relative Feuchtigkeit Windrichtung Windstärke Wetter 29. 225 752,3 20,7 9,4 52 NW. 2 Sero. Himmel 29. 925 751,4 14,7 9,6 77 8W. 1 Heller „ 30. 7“ 752,0 14,7 9,9 80 WSW. 2 Sonnenschein t*Qbei einJ^ iänbeii ve lt(f) bm av J ä einer (Selbft?^ - $eibe j?ö,lta'e «* SW arjf# * «&j «be°[if£** L--K.L '««tlfc not? “3M8 gegen obilienbank ^elm SieuniQ^ in?nis verurteilt, Kommen, iernet ."ff** 11 dd m einem hiesigen em Linzier einer lub weilte, nach m von lähchäits- ^-leAeichäbiM uer wieder zunick, 'B_ Halle, da nach c ^achbeichadchmg »ulälsta i|l, wenn •|t jniolgeöeijen >erhanöliing gegen wtt, wie sich die 'rucken, der eine :ub; Hal er doch, Mille, mehr als as Urteil lautete, ui io Mark Geld- weiterer Lergchn Slcklslhllst. Bochumer Guß- amlling bei einem 1-, MÜHL 31b- mden Reingewinn ubmffion auf du betrage von drei 1. ‘Zetb'ÄÄ, 2- .xxt, W. Y- M Teutiche Seren- näbanf, LluUgL )6 p&, 3. Lenh? immanbitgelefllt^ n, Ephraim Ale«: eim, 97,26 pG-t, l 3)1, Beil L. How- it findet hier ein her Industrie- der Z o U t an!» nn jnr Behandle MillionmMack p rifantidje»^ wacht geiuhrt. ^ Heien zu gewtnnee' Amerika * «■3U Ä Lmkäuie untttg istanzern, was du Vetter ^3 ... tepar1^^ n'chl lenung. i £ an an £ « ar» Z i "o 2 sr - Q 2 S SN an c © W E "C ,O N /L On G* 2 in cd :E . KLAK ZS K c K 13 »S' *■» «5r © © 2 E =^CD S .L an -w c © >5 © .2?^ 8- LD = G K ÖD CQ 60.80 Mk. 720.— e 3, 90.— 17 30.— 129.12 V Zn K. Entnahme von mindestens 200 Centnern Bei S. 10. 5394 1920.— o 11. 102.— GrtzherjoAUiiWkrßlälsbibliolhld die zur 5450 Kinderwagen, Sportwagen 4724 Stückcokes . . Nnßcokes Nr. 1 Nußcokes Nr. 2 vom Die n u N CD Stückcokes . . Nußcokes 9hr. 1 Nutzestes 9!r. 2 Ä; o Z *u © 1,25 Mk. 1,30 Mk. CD CD g L LZ. E Stück-Cokes ............ Nuß-Cokes, ausschließlich trocken gelagert, in zwei 1,05 All. 1,20 , 1,25 , ®g: "K « « 15. Lieferung von Kanaldeckplatten u. Rahmen (Eisenguß) .......... H. 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Lieferung von 8 Wasserschiebern Los IV. 90x60 cm groß ..... *7. Lieferung von 9 m Cementsohlen im schluß dieser Rohre ..... Lich, am 28. Juli 1902. Großherzogliche Bürgermeisterei. Heller._________ Los 1. il. Lieferung von 475 kg I-Träger D. R. P. Nr. 19 .......... . 12. Lieferung von ovalen Cementrähren 105 cm, L -Z KZ .2 e X> o >b L 2 Zeichnungen, Voranschlag und Bedingungen liegen 30, d. Mts. auf unserem Bureau zur Einsicht offen. Angebote müssen in Prozenten ausgedrückt sein und sind bis S 2 - © wegen vorgerückter Saison billigst Kilbinsfer © e e 'S c -c zum 6. August, vormittags 10 Uhr, versiegelt und mit ^sprechender Aufschrift versehen bei uns abzugeben, woselbst bi i Eröffnung stattfindet. Zuschlagsfrist 8 Tage. Infolge Stadwerordneten-Beschlusses vom 10. April d. I. tritt eine üikeiSkmHiMz «chm tecoto ein und wurden die Preise derselben bis auf weiteres festgesetzt wie folgt: Für den Eentner ab Verkaufsstelle: Pfervemarkt zu Gießen. Am Mittwoch den 10. September findet auf den städtischen Marktanlagen nächst der Rodbeimerslraße Pferdemarkt statt. Für Stallungen in der Nähe des Marktes ist ausreichend Sorge getragen; wegen derselben wolle man sich an Herrn Hoflohnkutscher Huhu dahier wenden. Auskunft über sonstige Marktangelegen-- heiten erteilt Herr Weinhändler August Schwan dahier. Mit dem Pferdemarkt ist eine Prämiierung verbunden, für welche 1565 Mk. zur Verfügung stehen. Der Prä- miierungsplan ist von Herrn Oekonomierat Schleuke, Hardthof bei Gießen, zu erbitten. Tie Preisverteilung erfolgt im Anschluß an die Prämiierung um 121/. Uhr. Omnibusoerbindung von dem Bahnhof nach dem Marktplatz und zurück. Am 11. September, nachmittags 2 Uhr, findet in der Turnhalle der Stadttnabenschule eine Verlosung statt von Pferden, Wagen, landwirtschaftlichen Maschinen und Gerätschaften, Haushaltungs-- und Gebrauchsgegenständen. Ter Generalvertrieb der Lose a 1 Mk. ist dem Herrn Richard Buch- cx (<9 o cd X 5 'S 5$ SK Lieferung von 160 m ovalen Cementrähren 90x60 cm Dm. ....... Los V. Lieferung von 60 m, 15 cm weiten glas. Thonröhren (Steinzeugrohre) . . . . Eifengutzartikel. 12. Lieferung von Schachtrahmen, Röhren und 1 Wasserschieber ....... 262.48 . . 2640.— An- . . 108.— täglich von 9 bis 1 Uhr geöffnet. Gießen, den 25. Juli 1902. Der Großherzogl. Lberbibliothekar: Prof. Haupt. 5368 Für Cokesabnehmer, welche zwei und mehr DopPclwaggonS beziehen, ermäßigt sich der Preis um weitere 5 Pfg. pro Centner. Für Anfuhr au das Haus werden 5 Pfennig für den Centner berechnet. NB. Sofern das Verbringen der Cokes — bis zu 6 Gentnern?-» auf die betr. Lagerplätze (Keller, Stall zc.) mit keinem außergewöhnlichen Zeitaufwand verbunden ist, geschieht dies ohne besondere Vergütung. Im Gaswerk findet nur ein Verkauf von über 5 Centner Cokes statt; dagegen ist bei folgenden hiesigen Firmen der KleiWkldMs dkl GasloKes von 1 vis 5 Centner eingerichtet, nämlich bei den Herren: Joh. Fischer, Aliceslraße 19, H. Hof, Bahnhossttaße 33 und 34, Gebr. Kahl, Frankfurterstraße 151, Cd. Klinket, Bahnhofstraße 10, Emil Lotz, Kirchenplatz 9, Emil Pistor Nachfolger, Marktstraße 10, Georg Schäfer, Luhersiraße 2, August Struck, Bismarckstraße 6, Georg Unverzagt, Kaplansgasse 5. Diese Firmen berechnen obenstehende Preise unserer Gascokes samt Anfuhr wie das Gaswerk und verabfolgen dieselben auch in Mengen unter 5 (Zentnern. Die Preise unserer Gascokes für die 'Abnehmer außerhalb der Gemarkuug Gicßeu ermäßigen sich um ben Bettag der Octroirückvergütung von 4 Pfg. für den Centner. Gießen, den 16. April 1902. 3086 Städtisches Gas- nud Wasserwerk Gießen. Sergebmg». Zur Kanalisierung der Stadt Lich sollen nachstehende Lieferungen im Submissionswege vergeben werden: vo 00 an 2 an - an -c : 2 an an an an an 2 an an cq .an 03 e o 5 <31 - «r» N X Joseph Herz, Giessen Bankgeschäft Neuenbäue 41. Telephon 304. Annahme von barem Geld gegen feste Verzinsung. Check- und Conto-Corrent-Verkehr. Diskontierung von Wechseln. An- und Verkauf von Effekten ausländischen Noten und Geldsorten. Ausstellung von Checks und Anweisungen auf alle Hauptplätze des In- und Auslandes. Einlösung von Coupons und Dividendenscheinen. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren, Versicherung derselben gegen Coursverlust bei Auslosung. Besorgung neuer Couponbogen. 5481 DF Feuer- und einbruchsicheres Gewölbe. -wl Hswalds Harten Gießen 200 ganz neue Kummern BST" Nur bis Sonntag den 3. August. "ML Biäsers Original- Rieseu-Ktnematograph. 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