Nr. 98 Montag, 28. April 1902 152. Jahrg. Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die „Eießener Somllitnblfltter4* werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „hefflfche Landwirt" erscheint monatlich einmal. Gießener Anzeiger Lerantwortlich für den allgemeinen Dell: P. Dlttko; für den Anzeigenteil: H. Beck. Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sch« UniversitatSdruckerei (Pietsch Erben). Älchen. General-Anzeiger, Amtr- und Anzeigeblatt für den Kreis Eiehen. Parlamentarische Verhandlungen. Kachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. 176. Sitzung vom 26. April. 1 Uh r. DaS Haus ist schwach besetzt. Am BundeSrathStisch: bei Beginn der Sitzung nur Kommissare. , Die dritte Bcrathung der Seemannsordnung wrrd fortgesetzt beim § 42. der Bestimmungen über die Auszahlung der Heuer cnthÄt. Nach dem letzten Absatz dieses Paragraphen hat der Rheder die Kosten der Uebermittelung zu tragen. Ein Kompromißantrag Frese (freis. Vgg.j. Kirsch (Centt.) U. s. w. beantragt, den letzten Satz so zu fassen: „Die durch Uebermittelung entstehenden baaren Auslagen werden, sofern der Schiffsmann ein Deutscher ist, von dem Rheder getragen." Der Antrag wird angenommen und nnt lhm § 42. Die §§ 43 bis 45, die weitere Bestimmungen über die Heuer und die Anlage von Heuerbüchern enthalten, werden mit einem sozialdemokratischen Antrag angenommen, bafc bei Zahlung in fremder Währung auch der zu Grunde gelegte Kurs in die Heuerbücher eingetragen werden mutz. Beim § 46 (Verpflichtung zur Ergänzung des während der Reise verminderten Personals) bemerkt Abg. Metzger (Soz.). datz er seine in der zweiten Lesung gegen die deutschen australischen Dampfschiffsgescllschaften erhobenen Angriffe vollkommen aufrecht halte. ß 46 wird unverändert angenommen, ebenso die Paragraphen 47—53, die Bestimmungen über den Dienstantritt und die Beköstigung enthalten. § 54 verpflichtet den Rheder, für einen erkrankten Seemann die Kosten der Verpflegung und Heilbehandlung zu tragen. Ein Schiffsmann, der wegen Krankheit in einem ausländischen Hafen zurückgelassen ist, kann mit seiner Einwilligung und der des behandelnden Arztes oder des Seemannsamtcs in einen deutschen Hafen gebracht werden. Ist der Seemann nicht im Stande, seine Einwilligung auszusprcchcn, so soll die Zustimmung des Seemanns- amteS und des behandelnden Arztes nothwcndig sein. Ein Kompromitzantrag schlägt vor, in diesem Falle nicht die „Zustimmung", sondern nur die Anhörung des be- handclitden Arztes zu verlangen. Abg. Dr. Seniler (nat.-lib.) empfiehlt diesen Antrag; der behandelnde Arzt im Auslände habe ein zu grotzes Interesse an dem Verbleiben des Kranken in seiner Behandlung. Abg. Metzger (®oa.) bekämpft den Antrag. Geh. Rath JonqulereS bittet um Annahme des Antrags. Auch mit diesem Anträge biete § 54 für den Seemann genügende Kautelen. Abg. Frese (freis. Vgg.) unterstützt ebenfalls den Antrag. Man müsse dem Scemannsamt doch so viel Vertrauen schenken, datz es nur in geeigneten Fällen die Zustimmung ertheilen werde. § 54 wird mit dem Kompromitzantrag angenommen. § 56 (Verpflichtung zur Rückbeförderung von Seeleuten) wird ohne Debatte angenommen. § 56 bestimmt, datz ein Schiffsmann in der Krankenanstalt ein Viertel der Heuer weiter bezieht, wenn er Angehörige besitzt, deren Unterhalt er ganz oder theilweise bestritten hat. Ein Kompromitzantrag will das Wort „theilweise" durch das Wort „überwiegend" ersetzen. Abg. Bargmann (freis. Vp.) bekämpft diesen Antrag. Abg. Dr. Stockmann (Np.) befürwortet ihn, cs wäre unbillig, wenn ein Rheder für einen Matrosen mit 40 Mk. Heuer, der seiner alten Mutter 5 Mk. monatlich zahlt, bei dessen Einbringung in ein Krankenhaus 10 Mk. zahlen müßte. Abg. Molkcnbnbr (Soz.) meint, das christliche Gcmüth des Herrn Dr. Stockmann brauche doch nicht so viel Mitleid mit dem nothleidenden Rheder zu haben. Präsident Graf Ballcstrem: Dieser Ausdruck ist ganz ungehörig. § 56 wird mit dem Kompromitzantrag angenommen. Die §§ 57 bis 68 (Lod eines Schiffsmannes, Beendigung beS Heuervertrags) werden ohne Debatte angenommen. § 69 giebt die Fälle an, in denen der Schiffsmann seine Entlassung fordern kann. U. A. soll der Schiffsmann dies Recht haben, wenn das Schiff einen Hafen anlaufcn soll, der schon bei der Anmusterung verseucht war. Die Sozialdemokraten beantragen, dem Schiffs- manne auch dann das Recht der Auflösung des Vertrages zu geben, wenn der Hafen nach der Ausmusterung verseucht wird. Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt und § 69 mit einem redaktionellen Kompromißantrage angenommen. § 70 (Ausnahmen zu § 69) wird mit einer redaktionellen Aenderung angenommen. § 71 bestimmt u. A., daß der Schiffsmann, der wegen Verseuchung eines Hafens (cf. § 69) den Hcuervertrag auflöst, neben dem Anspruch auf die verdiente Heuer auch Anspruch auf freie Rückbeförderung in die Heimath und für die Dauer dieser Rückbeförderung auf Weiterzahlung der Heuer hat. Abg. Dr. Seniler (nat.-lib.) empfiehlt einen hierzu gestellten Kompromißantrag, wonach der Seemann dies Recht nur haben soll, wenn der Rheder oder der Kapitän von der Verseuchung Kenntniß hatten. Abg. Molkenbnhr (Soz.) bekämpft den Antrag, da der Seemann den Nachweis der Kenntniß des Rheders meist nicht werde erbringen können. § 71 wird mit dem Kompromißanttag angenommen. Die §§ 72 bis 78 (weitere Bestimmungen für den Fall der Auflösung des Heuervcrtrags) werden unverändert angenommen. Hinter den § 78 hatte die Kommission zwei Paragraphen, 78a und 78b, cingcfügt, wonach den Seeleuten, sofern sie nicht an Bord sind, das Koalitionsrecht noch Maßgabe der §§ 152, 153 der Gewerbeordnung zustehen soll. So lange das Schiff im Heimaths- hafen ist, soll dem Seemann die Erlaubniß zum Verlassen des Schiffes nicht deshalb versagt werden dürfen, weil sie zur Thcil- nahme an Vereinigungen benützt werden soll, welche die Erlangung günstiger Lohnbedingungen bezwecken. In der zweiten Lesung waren die §§ 78a und 78b gestrichen worden. Die Abgg. Borgmann (fteis. Vp.) und Eickhoff (freis. Vp.) beantragen die Wiederherstellung der §§ 78a und 78b, jedoch soll § 153, der Strafandrohungen für Ausschreitungen enthält, nicht für anwendbar erklärt werden. Die Sozialdemokraten beantragen ebenfalls die Wiederherstellung der §§ 78a und 78b in erweiterter Form, aber auch, ohne daß § 153 der Gewerbeordnung Anwendung finden soll. Abg. Borgmann (fteis. Vpü befürwortet seinen Antrag und empsichlt seine Annahme allen Denen, welche den Seeleuten Be- wegungsfteiheit gewähren wollen. Abg. Mollcnbuhr (Soz ): In England und Amerika bestehe das ausgedehnteste Koalittonsrecht der Seeleute, und es sei wohl endlich an der Zeit, es auch den deutschen Seeleuten einzuräumen. Wenn die Strafbesttmmungen des § 153 der Gewerbeordnung nach dem Anttage seiner Partei in gleicher Weise wie nach dem Anträge der Freisinnigen auf Seeleute keine Anwendung finden sollen, so sei es ja nicht zu verkennen, daß darin ein gewisses Ausnahmerecht zu Gunsten der Seeleute gegenüber den anderen Arbeitern liege, es liege aber darin nur ein Ausgleich gegenüber der Thatsache, daß der Seemann, so lange er sich an Bord befinde, also während der weitaus längsten Zeit im Jahre, überhaupt kein Koalitionsrecht habe. Er erkenne an, daß auch der Antrag Bargmann ein gewisser Fortschritt sei. Die Frage, ob den Seeleuten ein gewisses Koalitionsrecht gewährt werde, werde mit ausschlaggebend dafür sein, ob feine Partei dem ganzen Gesetze zustimme. Der sozialdemokratische Antrag wird daraus gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der freisinnigen Volkspartei und der Antisemiten abgelehnt, ebenso gegen dieselbe Minderheit der Antrag Bargmann. Die Streichung der §§ 78a und 78b ist also aufrecht erhalten. Die §§ 79 bis 96 (Disziplinär- und Strafvorschriften) werden ohne Debatte, zum Theil mit redaktionellen Aenderungen, angenommen. Nach § 97 wird die Bedrohung oder Nöthigung des Kapitäns durch einen Schiffsmann mit Gefängniß bis zu zwei Jahren be- f traft, indem durch Anwendung des Ausdrucks „Wer es unternimmt" auf diese Straftaten der Versuch der Vollendung gleichgestellt wird. Auf Grund eines sozialdemokratischen Antrags wird durch Streichung der Worte „Wer es unternimmt" eine materielle Aenderung des § 97 insofern vorgenommen, als nun der Versuch entsprechend den allgemeinen Sttaftechtsregeln milder be- sttaft wird. — Eine analoge Aenderung wird an dem sich gegen die Meuterei richtenden § 98 vorgenommen. Die §§ 99 bis 110, die weitere Strafbestimmungen enthalten, werden ohne Debatte angenommen. § 111 regelt das Verfahren vor dem SeemannSamt. Ein Kompromitzantrag verlangt die Zerlegung dieses Paragraphen in vier Paragraphen 111 bis 111c; und zwar bestimmt § 111, daß die Untersuchung und Entscheidung im Allge- meinen durch das SeemannSamt erfolgt, in einzelnen Fällen jedoch nur dann durch das Seemannsamt, wenn dieses seinen Sitz außerhalb des Reichsgebiets hat. Nach § Illa finden auf das Verfahren vor dem Seemannsamt im Jnlande die Vorschriften des Gerichts- verfassungsgesehes über die Oeffentlichkeit entsprechende Anwendung. § 111b enthält Bestimmungen über Berufungen gegen den Entscheid des Seemannsamtes, § 111c handelt von der Vollstreckbarkeit des Bescheides des Seemannsamtes. Außerdem liegt zu § 111 ein Antrag Kirsch ((Str.) vor, in § 4 die gestern in Folge einer irrtümlichen Abstimmung gestrichene Bestimmung wiederherzustellen, welche lautet: „Von den Beisitzern mutz der eine, falls das Verfahren sich gegen einen Schiffsmann richtet, den Streifen der seebefahrenen Schiffsleute entnommen werden." Abg. von Rarborff (Rp., zur Geschäftsordnung) erhebt Widerspruch dagegen, daß über den bereits erledigten § 4 nochmals verhandelt wird. Vicepräsident Büsing: Da nach der Geschäftsordnung eine Verhandlung über einen bereits erledigten Gegenstand nur dann möglich ist, wenn Niemand widerspricht, ist die nochmalige Verhandlung des Antrags Kirsch unzulässig. Die Sozialdemokraten beantragen, daß die Vorschrift des Gerichtsverfasiungsgesetzes nicht nur im Jnlande, sondern auch im Auslande auf das Verfahren vor dem SeemannSamt Anwendung finden soll. Abg. Stockmann (Rpü begründet den Kompromißantrag und erklärt den sozialdemokratischen Anttag für undurchführbar, da man im Auslande nicht immer die nöthigcn Schöffen zur Verfügung habe. Staatssekretär Dr. Graf von PosadowSky bezeichnet den sozialdemokratischen Anttag als unannehmbar für die Regierungen. Inzwischen ist ein neuer Anttag Kirsch eingegangen, der darauf hinausläuft, die Bestimmungen seines vorhin bezüglich des § 4 für unzulässig erklärten Antrages in den § Illa einzuordnen. An die Verkündigung dieses Anttages durch den Vicepräsidenten Büsing knüpft sich eine längere Geschäftsordnungsdebatte. Abg. v. Kardorff (Rpt.): Ich halte es für sehr bedenklich, einen zu einem Paragraphen abgelehnten Anttag zu einem neuen Paragraphen wieder einzubringen. Abg. Singer (Soz.): Nach der Geschäftsordnung ist das durchaus zulässig. Vicepräsident Büsing erklärt den Anttag gleichfalls geschäftsordnungsmäßig für zulässig. Abg. v. Kardorff (Rpt.): Man wird kein Beispiel anführen können, wo ein in dritter Lesung abgelehnter Antrag nachher zu einem anderen Paragraphen wieder eingebracht ist. Wollte man das zulassen, so würde dadurch eine Obsttuktton hervorgerufen, wie sie schlimmer nicht gedacht werden kann. Vicepräsident Büsing: Die Geschäftsordnung verbietet nir- gends, daß ein abgelehnter Antrag wieder eingebracht, erörtert und zur Abslimmung gestellt wird. Abg. Singer (Soz ): Dem Kollegen b. Kardorff bemerke ich. daß, wenn dieser Fall sich zum ersten Male ereignet, die» für uns doch kein Grund fein kann, ein solckzeS Verfahren für unzulässig zu erklären. Jedes Ding muß doch einmal anfangen. (Heiterkeit links, Unruhe rechts.) Ich freue mich daher über die Anschauung deS Herrn Präsidenten. Abg Kirsch ((StrJ: Die Ausführungen des Abg. Singer haben mich jetzt sehr bedenklich gemacht. (Heiterkeit.) Ich habe meinen Antrag als eine Ausnahmematzrcgel aufgefaßt, wenn aber der Kollege Singer ihn als Regel bezeichnet, so ziehe ich ihn lieber zurück. (Beifall rechts.) Abg. Singer (Soz.): Ich nehme den Antrag wieder auf. (Un« ruhe rechts.) Abg. Dr. Sattler (nat.-lib): Ich bin der Meinung, daß bet Herr Präsident vollständig Recht hat. Geschäftsordnungsmätzig ist es nicht ausgeschlossen, datz ein solcher Antrag eingebracht wird, aber für den Gang der Verhandlungen ist ein solches Verfahren sehr bedenklich. Wir haben ja bereits gehört, daß dieses Beispiel sofort bei anderen Gelegenheiten — und wir können ja ahnen, bei welchen.— Nachahmung finden wird. Wir haben unS deshalb gefreut, daß der Abg. Kirsch seinen Antrag zurückgezogen hat. Abg. Singer (Soz.): Ich erhebe auf daS Energischste Widerspruch dagegen, datz etwa die Aeutzerung des Kollegen Sattlet irgend einen anderen Werth hat, als die Meinungsäutzcrung einer einzelnen Person. Durch diese Aeutzerung kann das Recht keine- Mitgliedes des Reichstages, zu irgend einer Zeit die Geschäftsordnung zu irgend welchen Anträgen in legaler Weise zu benutzen, beeinttächtigt werden. Ich erhebe deshalb heute schon Widerspruch dagegen, daß etwa, wenn ein solcher Fall sich wiederholen sollte, das HauS, gestützt auf die Ausführungen des Kollegen Sattler, einen derartigen Anttag für unzulässig erklären lönnte. Das ist absolut ausgeschlossen. Wollen Sie solche Anttäge nicht zitlassen, so andern Sie einfach die Geschäftsordnungl So lange die jetzige Geschäftsordnung jedoch besteht, muß sie befolgt werden, und der Präsident, der Hüter der Geschäftsordnung, wird sich, wie ich überzeugt bin, durch die Aeutzerung deS Herrn Dr. Sattlet nicht beeinflussen lassen. Aba. Dr. Sattler (nat.-lib.): Ich begreife nicht die Aufregung des Kollegen Singer. Er sagt, meine Aeutzerung hätte keinen anderen Werth, als die eines einzelnen Abgeordneten. Einen anderen Anspruch habe ich ja gar nicht erhoben. Damit ist die Geschäftsordnungsdebatte be* endet. Ohne Debatte werden hierauf die §§ 111 bis 111c nach den Vorschlägen der Kompromitzanträge unter Ab- lehnung des Anttages Singer (Soz.) (früherer Anttag Kirf ch), für den autzer der Linken nur der Abg. Kirsch (6tr3 stimmt, angenommen, nachdem vorher Abg. H e r z f e l d (Soz.) den sozialdemokratischen Antrag betr. Aushebung der Beschränkung auf das Inland zurückgezogen hatte. Der Rest des Gesetzes wird nach den Beschlüsien zweiter Lesung mit einem redaktionellen Kompromitzanttag angenommen. Die Gesammtabstimmung wird erst stattftnden, wenn die Beschlüsse dieser Lesung gedruckt vorliegen, da der Abg. Singer gegen die sofortige Gesammtabstimmung Wider- s p r u ch erhebt. Angenommen wird eine Resolution, durch welche die Regierung ersucht wird, mit thunlichster Beschleunigung und unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen der Handelsmarine über Tiefgang und Ladelinic einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Frage einer behördlichen Aufsicht über Seetüchtigkeit, Tiefgang, Bemannung und Verproviantirung geregelt, für Abstellung etwaiger Mängel Sorge getragen und zu diesem Zweck eine der Oberaufsicht des Reichs unterstehende Instanz bestimmt wird. Die Resolution Lenzmann, betr. Tiefladelinie, wird abgelehnt. Die dreiNebengesehe zur Seemanns-Ordnung werden debattelos mit einigen redaktionellen Kompromitzanttägen angenommen. Die Gesammtabstimmung totrb auch ausgesetzt. Es folgt die dritte Lesung des Schaumweinsteuer- Gesetzes. -4 Eine Generaldebatte findet nicht statt. Die §§ 1 und 2 (Höhe und Gegenstand der Besteuerung) werden debattelos angenommen. Beim § 3 (Entrichtung und Stundung der Steuer) erwidert auf eine Anregung des Abg. Dr. Müller-Meiningen (fteis. Vp.) bet Unterstaatssekretär von Fischer, daß in den Ausführungsbestimmungen ausdrücklich gesagt werden sollte, datz Kostproben für Angestellte und Angehörige der Fabrikanten steuerfrei sein feilten. Abg. Dr. Größer (fteis. Vp.) äußert den Wunsch, daß die Verhandlungen mit Luxemburg wegen Einführung einer gleichen Schaumweinsteuer bald zum Abschluß kommen möchten. Schatzsekretär Frhr. von Thielmann erwidert, daß die luxemburgische Regierung ihre Bereitwilligkeit dazu erklärt habe, und daß in den nächsten Tagen schon ein luxemburgischer Unterhändler in Berlin eintreffen werde. § 3 wird hierauf angenommen, desgleichen der Rest des Gesetzes und das Gesetz irn Ganzen. Dagegen stimmen nur die Sozialdemokraten und die beiden freisinnigen Abgeordneten Dr. Crüger und Dr. Müller- Meiningen. Hiermit ist die Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Gebührentarif fütben Kaiser Wilhelm-Kanal; Diätenvorlage und Aushebung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse) Schluß 5*,b Uhr. V i litiö XlllliL Gießen, den 26. April 1902. ** Ernennungen. Ernannt wurde der Vizeseld- webcl Müller in Worms zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Schlitz mit Wirkung vom 1. Mai. — An Stelle des Großh. Landg^ritt.tSrats Hugo Tasche in Darmstadt, welcher mit Wirkung vom 1. Mai an zum Oberam.Srichter bei dem Großh. Amtsgericht Bensheim ernannt worden ist, wurde der Gros-H. Landgerichtsrat Dr. August Zimmermann in Darm'.adt zum Mitgliede v Kommission zur Prüfung der Gerichtsschreiber- un. erichtsvollzieher- Aspiranten bestellt. — Ernannt tourbcii Je Forstacccssisten Eggers auS Schecsel und H a b c r l o r n aus Windhausen zu o'orstassessoren. ♦* Postalisches. Jeder Landbriefträger führt im Dienst ein Buch mit sich, in das die ihm unterwegs zur Posteiulieserung uvergeb.n^n Endung.n mit Wertangabe, Einschreibsendungen, Postanweisung.u, gewöhnliche Pakete und Nachnahme) endungen eingetragen werden müssen. In dem Bucye sind auch d.e Geldbeträge zu vermerken, oie dem Landbriesträger zur Beschaffung von Postwertzeichen und zur Be-.l^ung von Zcirungen vom Publikum euig^andigt werden. Auch die in Landorten b.j^ehend.n P o st h ü l s - stelle., führen derartige Annah.iwbu.cher. Dem Publikum wird empfohlen, die dem Landbriesträger mitzugebenden oder Ji den leg nden Sendungen mir Wertangabe, ^ojianioeisungen ;c. zur eigenen Sicherheit eigenhändig in das Annahmebuch des Landbriefträgers oder der Posthülfstelle einzutragen oder sich wenigstens von der Buchung durch den Landbriefträger -uoer Posthülfstelleninhaber Ueberzeugung zu verschaffen. ** Besitzwechsel. Ein neues Hotel beabsichtigt der frühere Besitzer oes Frankfurter Hofes Georg Seipp zu eröffnen. Er hat für 65 000 Mark die Besitzung der Hu a j j c r j aj I c b c ii Eroen, Liebigstrafte 3, erworben sowie den nach der Bahnhofstraße zu belesenen, an die Hofraite Liebigstrabe 3 angrenzenden Bauplatz, der früher zum Lenz'schen Felsenkeller gehörte, vom Bauunternehmer Winn für 35 000 Mark gekauft, und wird durch Neu-^ und Umbauten aus seinen Erwerbungen, an dieser Stelle, ein zeitgemäßes Hotel schaffen. — —l. Hausen b. Gießen, 26. April. Die gestrige Mitteilung unseres t-Aorrespondcnten über eine Typhus- Epidemie in Hausen ist arg übertrieben. Bis jetzt ist ein jüngerer Mann und in einem anderen Hause eine Frau und ihr sechsjähriges Töchterchen von der Krankheit befallen worden. Weitere Erkrankungen sind bis jetzt nicht vorgefallen. „h" G a r b c n t c i ch, 26. April. Aus Anlaß des am 6. Juli hier stattsindenden 25jährigen Jubiläums des Gesangvereins „Frohsinn" stiften die Jungfrauen eine F a h n e n s ch l e i f e. Sic haben zu diesem Zwecke bereits nahezu 100 Mark gesammelt. Für den Festplatz sind die schön gelegenen Wiesen rechts der Straße Garbenteich- Steinbach vorgesehen. Das Fest verspricht, da sich diesmal die drei hiesigen Gesangvereine daran beteiligen, recht schön zu werden. Friedberg, 26. April. Am 19. d. M. fand im Fest- faale des Predigerseminars die feierliche Aufnahme der neuei n getretenen fünf Kandidaten Bender, Gaul, Hoffmann, Schulz und Waas statt. Direktor D. Weisfenbach sprach nach der „Oberh. Ztg." bei dieser Gelegenheit — im Hinblick auf kirchliche Erscheinungen wie die „Heilsarmee" und manche Terle der „Gemeinschafts- bewegung" — auf Grund von 1. Joh. 1, 8—9 (So wir sagen, wir haben keine Sünde, so verführen wir uns selbst usw.) „von der rechten Art des Sündenbewußtseins bei dem Theologen" (Pfarrer). Er stellte dieselbe ins Licht, indem er an der Hand des Textes ausführte: 1) Ohne ein klares und kräftiges Dündenbewußtsein wird dem Wirken des Pfarrers die beste Kraft, ja die Seele fehlen. 2) Dieses Sündenbewußtsein muß aber sein starkes Gegengewicht haben an dem dauernden Trost der Sündenvergebung und der unvergleichlichen Seligkeit der Gotteskindschaft. Da vom vorigen Semester 7 Herren (Becker, Beyer, Gockel, Goldmann, Horst, Marguth, Röder) geblieben sind, so stellt sich die dermalige Zahl der Kandidaten auf 12. S. Biebesheim, 25. April. Der Landwirt Georg Rotherurel XL von hier wurde heute wegen schweren Jagdvergehens in Untersuchungshaft genommen und in das Untersuchungsgefängnis gebracht. Er hat Wilddieberei in großem Umfange betrieben und das Wild an Frankfurter, Mainzer und Wormser Händler verkauft. Anscheinend hat er auch noch Genossen gehabt, denen man aus der Spur ist, und wird Ivie Angelegenheit weitere Kreise ziehen. S. D a r m st a d t, 26. April. Wegen Gefährdung eines Eisenbahntransportes hatte sich der Bahnarbeiter Philipp Schneider, geb. 10. Sept. 1878 in Haßloch, wohnhaft in Rüsselsheim, vor der Strafkammer zu verantworten. Er war durch den zuständigen Bahnmeister beauftragt worden, vom 12. November ab den Barrierendienst an den Pvsten 1, 3 und 5 der Bahnstrecke Gustavsburg—Bischofsheim zu versehen. — Am 16. Nov. war nun der Personenzug mittags 3.8 Uhr an dein Posten 5 passiert. An dem fraglichen Posten hielten zwei Fuhrleute vor der Barriere und setzten ihre Fuhrwerke in Bewegung da dieselbe offen war, um den Uebergang zu passieren; Schneider, der schon den nachfolgenden D-Zug kommen sah, hielt die Leute an, sich zu beeilen; es war aber schon zu spät. Der eine mit Backstein beladene Wagen wurde von der Maschine erfaßt und zertrümmert, Fuhrmann und Pferde konnten sich retten; der zweite Wagen konnte noch rechtzeitig halten. Sch. wurde in eine Geldstrafe von 40 Mark genommen. Frankfurt o. M., 26. April. Während der letzten warmen Tage, die dem Tierversandt besonders günstig waren, trafen 50 neue Tieve aus allen Weltteilen ein. Aus den Polargegenden ein Renntier; aus Nordamerika ein Waschbär; aus Afrika eine Herde von 10 sogenannten „Sphinx-Afjen", eine übermütige Gesellschaft, die jetzt im Gesellschaftskäfig des Affenhauses das große Wort sührt. Diesen verwandle Tiere, Makaken, kamen von den Sunda- Jnseln, und eine seltene Assenart hat Herr von Hayn in Biebrich dem Garten zum Geschenk gemacht. Auch das Haus für kleine Säugetiere erhielt Zuwachs durch ichneumonartige Tiere. Eine Wasserbock-Antilope, ein Aack, Zebus und diverse andere Wiederkäuer kamen im laufenden Monat im Garten zur Welt. Besonders reich ist der Zuwachs von Bogelarten; prachtvolle, scharlachrote oder buntgefleckte Papageien, Kakadus aus dem australischen Gebiet, Fasanen von Ehina, Japan und Ostindien, kleinere Vögel aus Brasilien, ein Psesferfresser aus Zentralamerika trafen ein. Eine Boa con- strictor aus Venezuela ging der Reptiliensammlung zu, für die jetzt wieder wöchentlich neue Bereicherungen erwartet werden. Vermischtes. * Berlin, 26. upril. Wie nunmehr festgestellt ist, hat sich der Magistratssekretär Werkmeister, der bedeutender Unterschlagungen bei der städtischen Sparkasse beschuldigt wird, gestern in seiner Wohnung durch einen Schuß in die Brust getötet. * Mannheim, 26. April. Auf dem Rangierbahnhof geriet gestern ein mit Salpetersäure beladener Eisenbahnwagen durch Selbicentzündung in Brand. Der Brand zerstörte 44 große Korbflaschen. Ter Wagen selbst ging ebenfalls zu Grunde. Gcrichtssaal. M. G i e ße n, 25. April. (Strafkammer.) Den Vorsitz führt Laiidgcrichtsdircktor Dr. Güngcrich, die Anklagebehörde vertritt Gerichlsasscssor Dr. Hitzel. — Der Schreinergeselle Conrad Reinhard aus Lauf bei Nürnberg hat sich unter falschen Vorspiegelungen bei einer Butzbacher Firma Gegenstände im Werte von 2 Mk. erschwindelt. Er verlangte dieselben aus Rechnung und in angeblichem Auftrage seines Meisters, obwohl er bereits einige Tage entlassen war. Der Angeklagte will sich durch diese Manipulation für eine ihm angeblich noch zustehende Lohnsorder- ung für geleistete Ueberstunden haben entschädigen wollen. Die Beweisaufnahme ergab, daß der Angeklagte bei seinem Dienstaustritt völlig ausgelohilt worden toar und nichts mehr zu beanspruchen hatte. Mit Rücksicht auf die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten — darunter mehrere wegen Betrugs im strafrechtlichen Rückfall — erkennt das Gericht wegen des vorliegenden B e t r u g s de li k t s auf eine sechsmonatige Gefängnisstrafe. — Der Kaufmann Friedrich Max Börner aus Leipzig-Reudnitz ist des Betrugs angetlagt. Der Angeklagte war von der Firma Plank u. Schneider in Meßen als Zigarrenrcisender gegen ein monatliches Gehalt von Mk. 100 und Mk. 12 täglicher Reiscsstesen engagiert worden. Er war vom 1. August dis in die ersten Tage des September 1901 thätig, und erhielt an Gehalt und Spesen in dieser Zeit über Mk. 500. Er hat — namentlich zu Beginn seinen Reisethätigkeit — eine Reihe richtiger Bestellungen ausgegeben, die auch von der Firma Plank u. Schneider esfektuiert worden waren, während er in 13 Fällen fingierte Aufträge überschrieben hat. Teilweise hat er mehr als bestellt aufgegeben, teilweise Aufträge gemeldet, die überhaupt nicht erteilt waren. Die Beweisaufnabme ergab, daß die Firma Plank u. Schneider auf Grund der falschen Vorspiegelungen — der Aufgabe fingierter Bestellungen — insofern geschädigt worden Ivar, als sie diese angeblichen Aufträge effektuiert hat. Es wird dem Angeklagten nun zur Last gesetzt, daß er die fingierten Bestellungen in der Absicht an seine Firma geschickt hat, um diese zu veranlassen, ihm Gehalt und Spesen weiterhin anszuzahlen, — mithin in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen — und die Anklagebehörde erachtet es als festgestellt, daß die Firma Plank u. Schneider in der That durch diese Vorspiegelungen zu den weiteren Zahlungen bewogen worden ist. Das Gericht hielt diesen Kausalzusammenhang nicht für erwiesen, da nach der Ansage des Firmenmitinhabers anzunehmen sei, daß die Zahlungen auch bei Kenntnis dieses Sachverhalts erfolgt eien. Weiter erachtet das Gericht die Annahme, der An- ;eklagte habe sich einen rechtswidrigen Dermögensvorteil mrch die falschen Vorspiegelungen verschaffen wollen, für nicht begründet. Der Angeklagte wollte nach Ansicht des Gerichts nicht seine Firma schädigen, vielmehr lediglich ich, bezw. seine Qualitäten als Reisender in ein günstigeres Licht setzen. Bei dieser Sachlage mußte der Angeklagte von Strafe und Kosten freigesprochen werden. — Der Werkfübrer Heinrich Schmidt III. von Mücke war vom Schöffengericht Grünberg wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und öffentlicher Beamten-Beleidig- ung zu einer vierwöchigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hat am 16. Oktober v. I. einen Beamten, den Stationsdiätar in Grünberg, während der Ausübung und bezüglich seines Berufs öffentlich beleidigt und dem genannten Beamten, wie auch einem zu dessen Unterstützung zugezogenen Rottenarbeiter, in der rechtsmäßigen Ausübung ihres Amtes durch Gewalt Widerstand geleistet und ie dabei thätlich angegriffen. Die Strafkammer hält angesichts des höchst brutalen Verhaltens des Angeklagten und in Erwägung, daß gerade die Eisenbahnbeamten gegen derartige Brutalitäten energisch in Schutz genommen werden müssen, eine Erhöhung der vom Schöffengericht verhängten Strafe für am Platze und verurteilt den Angeklagten — entsprechend dem Anträge der Staatsanwaltschaft — zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen. — Das Laufmädchen Katharina W i n h a u e r aus Gladenbach wird wegen zweier Urkundenfälschungen in Jdeal- konkürrenz mit Betrug bezw. Betrugsversuch, wegen eines vollendeten und eines versuchten Betrugs sowie wegen einer Unterschlagung unter Zubilligung mildernder Umstände zu zehn Wochen Gefängnis verurteilt. — Der Taglöhner Heinrich Sandrock von Langenhain ist der gemeinschaftlich begangenen Delikte der zudem mittels eines gefährlichen Werkzeugs verübten Körperverletzung und des H a us fr ie d ens b r u chs beschuldigt. Wegen der Körperverletzung erhält er eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten, auf welche drei Wochen der Untersuchungshaft als verbüßt aufgerechnet werden; einen selbständigen Hausfriedensbruch erachtet das Gericht nicht für vorliegend, da das Eindringen in die Bretterhütte, in welcher die Mißhandlung erfolgte, lediglich in der Absicht ftattgefunden habe, um die Körperverletzungen auszuführen. — Gegen den Schlosserlehrling Friedrich Am end, den Schreinerlehrling Alexander Kuhl, den Steinhauerlehrling Karl T ö d t, den Kaufmannslehrling Adolf Kahn, den Schlosser Karl Weber und den Metzger Wilhelm Krauskopf wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Verbrechens aus § 176, 3 bezw. 182 St.-G.-B. verhandelt. Das Urteil wird am 29. d. M. verkündet werden. — Ter Weber Heinrich Konradi von Lautern war vom Schöffengericht Grün- berg zu drei Tagen Haft verurteilt worden, weil er mit Steinen wider ein fremdes Gebäude geworfen hatte. Ueber- tretung des § 366, 7 St.-G.-B. Die heutige Verhandlung ergab die völlige Unschuld des Angeklagten, weshalb derselbe von Strafe und Kosten freigesprochen wurde. — Der Zimmergeselle Karl Fröber und der Mechaniker Hermann Walter sind des Einbruchdiebstahls angeklagt. Die Angeklagten mußten in der vorjährigen Verhandlung von der Anklage des Diebstahls freigesprochen werden, da drei Zeugen ihr Alibi unter Eid nach wiesen. Zwischenzeitlich sind zwei dieser Zeugen wegen Meineids und die beiden Angeklagten wegen Anstiftung zum Meineid verurteilt worden, sodaß das Verfahren wegen Diebstahls zu Ungunsten der Angeklagten wieder ausgenommen werden konnte. In der heutigen Verhandlung gestanden die beiden Angeklagten den Einbruchsdiebstahl unumwunden zu. Die weitere Verhandlung wurde auf Dienstag, den 29. d. M. vertagt. Frankfurt a. M., 26. April. Vor der Strafkammer hatte sich heute der Heizer und stellucrtretende Lokomotivführer Christ und der Hilfsheizer Peters wegen fahrlässiger (Gefährdung eines Eifenbahnzuges zu verantworten. Es handelt sich um das Eisenbahnunglück im hiesigen H a u p t b a h n h o f vom 6. Dezember v. I., wobei in aller Frühe der Kurierzug 54, von Mainz kommend, bnrd) die Perronhalle bis in den Wartesaal 1. Klasse fuhr. Der Zug hatte 16 Achsen und wurde von Christ als Lokomotivführer in Bmgerbrück übernommen. Er giebt an, in Mainz sei noch alles in Ordnung gewesen, aber vor Franksurt müßten die Absperrhähne die Funktion versagt haben. Er habe 1500 Mir. vor der Kopsstation gebremst und auch der Heizer Peters habe die Hebelbreusie gezogen, allein alles sei vergeblich gewesen, der Zug sei erst im Wartesaal nun Halten gc- tommen. — Es sind eine Menge Zeugen imb 6 Sachverständige geladen. Tie Verhandlung dauerte von 8 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags. Lokomotivführer Christ wurde nur zu 100 Mk. Geld- slrase verurteilt, weil er nicht nnterwegs für genügenden Lustdruck gesorgt hatte, sodaß das Bremsen bet der Einfahrt in ben Haupt' bahnhos nicht mehr wirkte. Ter Heizer Peters wurde frei- gesprochen. Kunst und Wisscuschajl. Berlin, 26. April. In Charlotten bürg wurde heute mittag die S e z e s s i o n s a u s st e l l u n g eröffnet. Nach einer Aiisprache Liebermanns begrüßte Oberbürgermeister Schustehrus die Sezession zum 5. Male in Charlottenburg und beendete seine Rede mit einem Hoch aus Se. Maj. ben Kaiser. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Fabrik feuerfester und säurefester Produkte. Dr. Pauli in Berlm soivie 82 andere Aktionäre, die eipen erheblichen Besitz an Aktien der V. und VI. Million der obigen Gesellschaft haben, haben durch Justizrat Dr. Julius Stadthagen und Rechtsanwalt Dr. Alfred Eijenslaedt den Aiitrag auf Löschung dieser beiden Millionen m 3 dem Handelsregister gestellt. Der Aiitrag stützt sieh daraus, daß von dein früheren Vorstände wissentlich falsche E r k l l ä r n n g e n wegen der Einzahlimgen resp. Vollzahlungen abgegeben sind. Hierzu komnrt noch, baß bei ber V. Million die abgegebene Erklärung auch formell mit ben Vorschriften des H. G. B. in Widerspruch stehe. Die fragliche Beurkundung bei der V. Million lautet, daß die Aktien begeben feien, während Artikel 210 H. G. B. Bedangt, daß der eingeforderte Betrag baar eingezahlt und im Besitz des Vorstandes sei. Kpirlplan der vereinigten Frankfurter Stadttheater. Opernhaus. Dienstag den 29. April*): „Die lustigep Weiber von Windsor/ Mittwoch den 30. April geschlossen. Donnerstag den 1. Mai: Neu einstudiert: „Die weiße Dame." Freitag den 2. Mai, abends halb 8 Uhr: „Das süße Mädel." Samstag ben 3. Mai: Erstes Gastspiel bes f. k. Kammersängers Herrn Franz Naval vom Hofoperntheater in Wien: „Martha" ober „Der Markt zu Richmonb." Sonntag ben 4. Mai: „Die weiße Dame." Montag ben 5. Mait Zweites unb vorletztes Gastspiel bes k. k. Kammersängers Herrn Franz Naval vom Hosoperntheater in Wien: „Carmen." Schauspielhaus. Dienstag den 29. April*): „Tügendbof." Mittwoch ben 80. April: ,)Die Zeche." Hierauf: „Fritzchen." Zum Schluß: „Abu Seid." Donnerstag ben 1. Mai, abends halb 8 Uhr: „Alt-Frankfurt." Freitag ben 2. Mai: „Die rote Robe". Samstag den 3. Mai: „Der Meineidbauer." Sonntag ben 4. Mai: Gastspiel des Herrrt Direktors Konr. Dreher: „Jägerblut." Montag ben 5. Mai: Zweites und letztes Gastspiel des Herre Direktors Konr. Dreher: „Die beiden Reichenmüller." *) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr. Neueste Meldungen. Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers. Eisenach, 27. April- Der Kaiser ist heute früh acht Uhr hier eingetroffen und vom Großherzog, dem preußischen Gesandten in Weimar Prinzen von Ratrbor, und den Spitzen der Militär-»und Zivilbehörden empfangen worden. Nach herzlicher Begrüßung begab sich der Kaiser, welcher Jagduniform trug, mit dem Großherzog zur Wartburg. Ein zahlreiches Publikum brachte den hohen Herrschaften lebhafte Ovationen dar. — Der Kaiser nahm vormittags am Gottesdienst in der Wartburgkapelle teil. Ober- hofprcdiger Spinner-Weimar hielt die Predigt. Zur Frühstückstafel waren geladen die Gefolge und Maler Oetken aus Berlin. München, 27. April- Graf Wald er se e war heute nachmittag beim Prinzregenten zur Tafel geladen. Ferner waren anwesend der preußische Gesandte Graf Monis, die übrigen Mitglieder der preußischen Gesandtschaft, Minister Graf Crailsheim, Frhr. v. Asch, sowie eine Anzahl höherer Offiziere. Heute abend giebt der Prinz Arnulf zu Ehren des Grafen Waldersee ein Souper. Morgen abend reist der Feldmarschall nach Dresden ab. Kopenhagen, 27. April- Eine heute nacht abgehaltene Generalversammlung der zusammenwirkenden sozialdemokratischen Fachvereine beschloß die bereits früher angekündigte, aber wieder verschobene Ausdehnung des Aus st and es der Hafenarbeiter und Seeleute auf alle dänische Häfen. Zugleich wurde beschlossen, Maßnahmen zu treffen und den Ausstand aller Kutsche r, welche mit dem Transport von Gütern in den Häfen beschäftigt sind, in die Wege zu leiten. L on d o n, 27. April. Wie die Blätter melden, giebt die Sage in Irland Anlaß zu ernsten B e f ü r dP u n g e n. Ein Aufstand bereitet sich vor. Im £■ > wurden mehrere Waffendepots entdeckt. 20000 schar. ttronen wurden in den letzten Tagen nach Irland gefant < Brüssel, 27. April. Zwei Grenadiere si. (Gefängnis abgesührt worden, wahrend den übrigen such einer Wirtschaft in der Nähe der Kaserne verböte de. Tie beiden Verhaftungen und das Verbot des Bes .er Wirtschaft sollen mit einem Komplott zusammen . t, welches mehrere Grenadiere gegen den Prinze b er t organisiert hatten. Der Prinz soll in großer t ■ '■ geschwebt haben, falls er sich während der Unruhe, die Spitze der Grenadiere gestellt hätte, um gegen die rührer zu marschieren. — „Petit Bleu" kündigt für mow - die Veröffentlichung einer großen Reihe sensationelle i Berichte über Lord Roberts an. Diese Daten, \ sagt das Blatt, befinden sich bereits seit längerer Zeit ü. unferm Besitz. Wir haben aber bisher gezögert, sie zu veröffentlichen. Schloß Loo, 27. April- Nach einer ruhigen Nacht ist der Zustand der Königin als b e f r i e d i g e n d anzusehen. — Das nachmittags ausgegebene Bulletin lautet: Das Befinden der Königin ist bis zur Stunde andauernd befriedige nd. Paris, 27. April. Anläßlich des Ablebens des Vizeadmirals Menard drückte der deutsche Militärattache Siegel im Auftrage des Kaisers dem Marineminister und der Familie Menard Beileid aus und legte am Sarge einen Kranz mit dem Monogramm des Kaisers nieder. Madrid, 27. April. Ministerpräsident S a g a st a erklärte in der Kammer, die Verhandlungen, welche in Rom mit dem Vatikan geführt wurden, hatten zum einzigen Gegenstand einen Artikel des Konkordats, in dem die Kongregationen aufgezählt sind, welche in Spanien bestehen dürfen. Lissabon, 27. April. Die Deputiertenkammer nahm den Gesetzentwurf betreffend die Konversion der äußern Schuld an. Rom, 27. April. Die „Tribuna" meldet: Kriegsminister Graf Ponza di San Martino trete wegen der Opposition, die seine militärischen Projekte in ber Kommission der Deputiertenkammer finden, von seinem Posten zurück. Gerüchtweise verlaute, daß der kommandierende General des 2. Armeekorps (Rom), Generalleutnant Be- s o z z i, an seine Stelle trete. H Todes-Anzeige. B Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meine I H treue Gattin I Margarethe Deßler, | geb. Finzel, ©B nach langem, mit Geduld ertragenem Leiden zu sich I M zu rufen. Gießen, den 26. April 1902. 3347 I Der trauernde Gatte: Fcrd. Heßler. W Die Bcerdigllng findet statt: Montag den 28. April, I nachmittags 3 Uhr, von den neuen Kliniken.