Nr. 147 Erstes Blatt. ISS. Jahrgang Donnerstag 36. Juni 19OS Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Keffischen Landwirt die Gießener Kamillen- blätter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag bu. Brü h l'sche- Univers. Buch-u.Stei. druckern (Pietsch Erben) Dvebofiii,. Expedition mu Druckerei: Schulstratze 7. Adresie für Depeschen: Anzeiger Gießen. Fernsprechanschluß Nr. 51. GietzenerAnzeiger *'■* General-Anzeiger w Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen Bezugspreis: monatlich 75Ps., vierteljährlich Aik. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post Mk. 2— viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12 Pf^ auswärts 20 Pfg. Verantwortlich: für den polir. u. allgem. Teil: P. Wittko; für .Stadt und Land" und „ Gerichts? aal": Gurt Plato; für den Anzeigenteil: Hans Beck. Gießen, am 24. Juni 1902. Betreffend; Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen. Das Oroßherzogliche Kreisamt Gießen en die Großh. Bür gerrveistereieu des Kreises. Aus einer Anzahl uns vorliegender Bürgermcisterei- berichte entnehmnn wir, daß unser Ausschreiben in Nr. 58 des diesjährigen Kreisblattes in obigem Betreffe teilweise nicht beachtet worden ist. Wir weisen Sie nochmals ausdrücklich auf dasselbe hin und bemerken wiederholt, daß unsere Bekanntmachung vom 2. Mai d. I. nicht mehr zu Recht besteht (cfr. Kreisblatt Nr. 52). Die irrtümlich an uns eingesandten Befreiungsanträge werden Ihnen demnächst k. H. wieder zugehen. 1). Bechtold. Politische Tagesschau. Tie Gärung unter den russischen Bauern kst in fortwährendem Wachsen. Ueberall, so wird gemeldet, mache sich gegen die Gutsbesitzer und Polizei ein scharfer Unmut bemerkbar, und die Bauern seien überzeugt, daß binnen kurz oder lang die Gutsländereien an die Bauern übergehen. Die Regierung kann sich das alles nicht anders erklären als durch die revolutionäre Propaganda. Noch nie ist ihr Mißtrauen gegenüber allen intelligenten Leuten auf dem platten Lande so stark gewesen wie gegenwärtig. Besonders unangenehm sind ihr die Statistiker der Semstwos. In einigen Gouaernements ist es den Semstwos verboten worden, in diesem Frühjahre statistische Erhebungen zu veranstalten, und der neue Minister des Innern v. Plehwe arbeitet dahin, die statistischen Aemter der Semstwos aufzuheben, an ihre Stelle sollen die Statistischen Komitees der Gouvernementsbureau- kratie treten. Eine andere Kategorie höchst verdächtiger und unliebsamer Elemente scheinen der Regierung die Bolks- schullehrer zu sein. In der letzten Zeit sind an verschiedenen Orten in den Volksschulen Hausdurchsuchungen oorgenommen worden, so z. B. im Gouvernement Tambow; im Kreise Koslowsk wurde der Lehrer der Semstwos-Schule, Silotow, arretiert, im Kreise Tambow die Lehrer Andrejew und Tschernischew. Kürzlich wurde die Wohnung des gewesenen Volksschullehrers A. Dobronrawow in der Stadt Tambow durchsucht. Die Polizei fand ihn selbst schon nicht mehr vor. Dobronrawow wird die Anstiftung zum Aufruhr unter den Bauern zur Last gelegt. Aus dem Gouvernement Orel wird mitgeteilt, daß die Erregung unter den Bauern auch hier in offenen Aufruhr übergehe. Ucber die geistige „Elite Münchens" schreibt das „Bayer. Vaterland": Bildung, du viel malträtiertes Wort! Was nennt sich heutzutage nicht alles gebildet? „Gebildet" dünkt sich der Backfisch, wenn er das Absolutorium einer höheren Töchterschule in der Tasche hat, um die lebendige Puppensamnllung in den Salons zu vermehren, wo befrackte Tagediebe die Zeit damit totschlagen, den Wert des Weibes nach Taille und Büste zu taxieren. „Gebildet" dünkt sich die akademische Bieralge inEouleur, die aus Grund des väterlichen Geldbeutels in den akademischen Flegeljahren sich „austobt" und statt des corpu» jurie lieber das corpus teminae studiert. „Gebildet" dünkt sich die moderne S a l o n d a m e, die von den Ratschkathl am Lcktualienmarkt sich nur dadurch unterscheidet, daß sie statt den Tratsch und Skandal der Hintertreppen die chromque scandalease der Salonwelt wieder- giebt. „Gebildet" dünkt sich der moderne liberale Gele h r t e n s ch w a r m, weil er den Glauben an „transcendentale Begriffe" glücklich mit dem Aberglauben an die .Modethorheiten der „vorausseßungslosen" Asterwiffenschast vertauscht hat... Diese „geistige Elite" hat uns unser München verschandelt in jeder Weise; der Bierbauch des Münchener Spießes ist schon längst keine Münchener Spezialität, und das ist der F a l st a f f b a u ch des Münchener Afterliberalismus, aufgedunsen vor Hochmut und Dünkel gegen die wickliche altmünchnerische Art und Sitte, die trotz Maßlrug und Weißwurst München zum Jsaratben schuf, während der Afterliberalismus nur darauf firmt und obrt, München zu einer geistigen Vorstadt von Spreeathen zu machen. Dieser Kuhhautliberalismus hat den Münchener Patriotismus vergiftet, sodaß das „Münchener Bürgertum", soweit es am geistigen Hungertuch der Kuhhaut nagt, nach Norden schielt und kaum den Tag erwarten kann, an dem Bayern zur Provinz Preußens erklärt wird. Ja, diese „geistige Elite" Münchens giebt die Marschrichtung nach Norden aii, und ein H i r t e n k n a b e (Anspielung auf den Verleger der „Jugend", Georg Hirth. T. Red. des „Gieß. Anz.") schlägt dazu die trommel, die wohl mit keinem Kalbfell, aber mit einer Kuhhaut überspannt ist. Der jetzige Redakteur des „Vaterland" hat dem Dr. Sigl, dem früheren Herausgeber des Blattes, abgeguckt, wie dieser sich räusperte und wie er spuckt, den Geist Sigl's aber sucht man in solchen rohen Pöbeleien vergebens. Hessischer Landtag. Zweite Hessische Ständekammer. 119. Sitzung. Darmstadt, 25. Juni. Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exc., Fi- nanzminister Gnauth Exc., Ministerialräte Ewald, Braun, Lreidert, v. Biegeleben, zweiter Direktor der Hauptstaatskasse Schäfer. Auf der Tagesordnung steht die Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf, die Errichtung einer hessischen Psandbriefbanl betreffend. Finanzminister Gnauth: Die drei ersten Punkte der Tagesordnung: Pfandbriefbank, Landeskreditkasse und Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte stünden in engem Zusammenhang und bedingten sich gegenseitig. Wenn man bei dem letzten Punkt produktiv etwas erreichen wolle, so könne dies nur geschehen durch Eröffnung eines billigen Kredits. Hierzu sei zunächst unsere seitherige Landeslredit- kasse berufen, die aber ihre Mittel nehme unter direkter Inanspruchnahme des Staatslredits. In den letzten Jahren habe sich dies als sehr empfindlich erwiesen, und sei um so bedenklicher, als der Staat selbst durch seine Eisenbahnpolitik den Kredit in erhöhtem Maße habe in Anspruch nehmen müssen. Deshalb könne man der Landeskreditkasse keine neuen Aufgaben zumuten und müsse dieselben einer anderen Anstalt übertragen, die man in Gestalt einer hessischen Hypothekenbank schaffen wolle. Diese Form unterscheide sich sehr wesentlich von der Landeskreditkasse. Während diese alle Gelder aufnehme unter Inanspruchnahme des Staates als Schuldner, sei der Staat bei der geplanten Hypothekenbank, die als eine Aktiengesellschaft gedacht sei, nur beteiligt als Aktionär. Ihre Ausgaben bestreite die Bank selbst durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen, und zwar sei im Reichshypothekenbankgesetz genau bestimmt, in welchem Umfange diese Papiere im Verhältnis zum Aktienkapital ausgegeben werden dürften. Ta das Gesetz bestimme, daß an Pfandbriefen in dieser Beziehung das Fünszehnsache und an Kommunalobligationen das Acht- zehnfache ausgegeben werden dürfe, so könne der Staat, der sich nach dem vorliegenden Entwurf vorerst mit vier Millionen Mark beteilige, bei der Pfandbriefbank ein Kreditbedürfnis von 60 Millionen Mark befriedigen, während er mit derselben Summe bei der Landeskreditkasse nur ein solches von vier Millionen Mark zu befriedigen in der Lage sei. Neben dem Staate sollten auch die öffentlichen Sparkassen sowie die Gemeinden und öffentlichen Verbände als Aktionäre herangezogen werden. Die Beteiligung der Sparkassen habe man ermöglicht durch die gestrige Zustimmung zum neuen Sparlassengesetz. Die Errichtung der Hypothekenbank sei die unerläßliche Voraussetzung, daß die Ausgaben der Landeskreditkasse erweitert werden könnten. In Kürze wolle er wiederholen, welche seitherigen Aufgaben die Landeskreditkasse habe und welche neue hinzukämen. Für die Folge sollten der Landeskreditkasse verbleiben die leichte Kreditbeschaffung für Landcsmeliora- tionen, für Entwässerung von Grundstücken rc.; neu komme hier hinzu die Gewährung von Darlehen für den Bau von Nebenbahnen, Kreisstraßen und Wasserleitungen; aber auch diese Gruppe werde insofern erweitert, als die Landeskreditkasse sür die Zukunft auch Darlehen gebe zum Bau von Schulhäusern und zur Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte. Tie neu zu gründende Hypothekenbank dagegen diene ausschließlich dem Hypothekarkredit, soweit Meliorationszwecke nicht in Betracht kämen. Dieser Hypo- chekarkredit stehe für die Folge nicht nur dem Landwirt, sondern auch den Gewerbetreibenden, wie überhaupt allen Berufsarten zur Verfügung, und zwar in Form von unkündbaren Amortisationsdarlehen; es herrsche also hier genau derselbe Grundsatz, wie bei der Landeskreditkasse. Bei den Sparkassen könnten die Hypotheken nicht unkündbar sein, weil der Einleger ja auch ein Kündigungsrecht habe. Bei der Pfandbriefbank dagegen solle durch unkündbare Amortisationsdarlehen eine Entschuldung des Grundbesitzes erreicht werden. Daneben diene die Bank noch der Befriedigung aller Kreditbedürfnisse hessischer Gemeinden, die zu befriedigen die Landeskreditkasse nicht in der Lage sei. Auf Einzelheiten des Entwurfes wolle er bei der Spezialberatung eingehen. Dem Ausschuß danke er für sein wohlwollendes Eingehen auf die Grundgedanken der Vorlagen, die der Wohlfahrt des Landes in allen Teilen dienten. Abg. Gutfleisch (freis.): Die Vorlage sei anfangs nicht so freudig begrüßt worden, wie dies jetzt nach den Verhandlungen des Ausschusses der Fall sei. Zunächst habe man sich gegen die Form der Aktiengesellschaft gewandt, die das Ganze mit Privatcharakter umgebe, der dem öffentlichen Interesse nicht entsprechen könne. Aber sie hätten sich in der That überzeugen lassen, daß sich die Regierung auf dem richtigen Wege befinde. Die Vorlage bedeute einen Schritt vorwärts zur Entschuldung des ländlichen Grundbesitzes. Diese so schwere Aufgabe des Staates müsse man fördern durch Schaffung von Anstalten für das Kreditbedürfnis: Der Ausschuß sehe die Vorlage heute nur an als einen diesbezüglichen Versuch im Einvernehmen mit der Regierung. Aber dieser Versuch sei ausgeftaltet mit Garantien und Vorsichtsmaßregeln, und deshalb könne er die Vorlage zur Annahme empfehlen. Der Regierung müsse man für ihre Initiative dankbar sein, und man werde mit der Annahnie der drei Gesetze einen heilsamen und guten Schritt für die Entwickelung des Landes thun. (Bravo!) Abg. Koch (nl.) spricht gegen die Errichtung einer Hypothekenbank, für die in Rheinhessen kein Beoürfnis vorhanden sei. Auch schaffe man dadurch eine unliebsame Konkurrenz für die Sparkassen. Solange der Baner nicht wie in Frankreich nur einen Sohn habe, werde man eine Entschuldung des ländlichen Grundbesitzes nicht erreichen. Finanzminister Gnauth: Tie Einwände des Abg. Koch halte er nicht für stichhaltig. Nicht nur für Starkenburg und Oberhessen bestehe ein Bedürfnis nach einer solchen Bank, sondern auch für Rheinhessen, was aus der dortigen starken Inanspruchnahme der Landeskreditkasse erhelle. Man mache nicht Gesetze für Rheinhessen allein oder für Oppenheim und die dortige Sparkasse, sondern für das ganze Land. Ten Sparkassen werde durch die Errichtung der Hypothekenbank eine günstige Gelegenheit geboten sein, ihr Geld unterzubringen durch Anlegung in hessischen Pfandbriefen. Abg. Weidner (fr. w. V.) begrüßt die Vorlqge aufs wärmste als eine segensreiche Einrichtung für das Land. Seiner Meinung nach werde die Hypothekenbank kein Konkurrenzinstitut für die Sparkassen sein, sondern eher eine Unterstützung derselben bedeuten, insofern, als letzteren eine leichtere Unterbringung ihrer Mittel ermöglicht werde. Abg. Frenay (Zentr.) wendet sich ebenfalls aegen die Ausführungen des Abg. Koch. Nicht für den Landwirt allein, sondern für alle Gewerbetreibenden solle die Hypothekenbank geschaffen werden. Kündbare Hypotheken seien ein Unglück für den Landwirt, dem man nur Helsen könne durch unkündbare Amortisationsdarlehen. Abg. Erck (nl.) steht der Vorlage sympathisch gegenüber und bittet von etwaigen kleinen Bedenken abzusehen. Ministerialrat Braun: Tie rheinhessische Bevölkerung, insbesondere die des Kreises Oppenheim, müsse er gegen die Behauptung des Abg. Koch verwahren, daß man dort kein Verständnis für Amortisationsdarlehen besitze. Auch im Kreise Oppenheim herrsche der Wunsch zur Entschuldung des ländlichen Grundbesitzes. Tics müsse das Ziel einer gesunden Volkswirtschaft sein und sei auch das lebhafteste Bestreben der rheinhessischen Sauent. Abg. Wolf (fr. w. V.) ist der Meinung, daß der Landwirtschaft nur geholfen werden könne durch Amortisationsdarlehen; dies erkenne man auch in Rheinhessen. Tie Generaldebatte wird sodann geschlossen und in die Spezialberatung eingetreten. Artikel 1 lautet in der Fassung des Ausschußberichtes'. „Unsere Regierung wird ermächtigt, zur Förderung des Realkredits im Großherzogtum eine Hypothetenbank zu errichten oder sich an der Gründung einer solchen in Gemeinschaft mit Gemeinden oder Kommunalverbänden des Landes oder mit den öffentlichen Sparkassen zu beteiligen. lieber die formelle Fassung dieses Artikels erhebt sich eine kurze Tebatte, worauf auf Vorschlag des Finanzministers der Artikel 1 dahin abgeündert wird, daß in ihm der Regierung die Ermächtigung erteilt wird, eine Hypothekenbank in Gemeinschaft mit den Gemeinden, Kommunal- oerbanden und öffentlichen Sparkassen zu errichten. Artikel 2 stellt der Regierung zu diesem Zwecke einen durch Begebung von Schnldoerschreioungen zu beschaffenden Betrag von 4 Millionen Mark zur Verfügung. DieseSchuld- verschreibungen sind nach, Bedarf auszugeben und nach Lage des Geldmarkts zu verzinsen. Ten Inhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht nicht zu. Artikel 3 sieht für die Hypothekenbank die Form der Aktiengesellschaft vor. Kein Attionür kann mehr als die Hälfte aller Stimmen haben; zur Erhöhung der staatlichen Beteiligung, zur Erwerbung oder Auflösung der Bank ist die Zustimmung der Landstände erforderlich. Artikel 4 regelt das Verhältnis der Beamten der Bank: sie haben die Rechte und Pflichten der unmittelbaren Staatsbeamten. Ihre Gehälter sind aus dem Ertrag des Instituts zu bestreiten. Nach Artikel 5 steht die Bank unter der Aufsicht bet Staatsregierung; sie wird von dem Finanzministerium aus- geübt. Weiter ist die Hypothekenbank von allen Staats- und Kommunalsteuern befreit. Das Verfahren der Zwangsvollstreckung im Verwaltungsweg findet auf die Forderungen der Bank Anwendung. Urkunden, die von der Bank innerhalb ihres Geschäftskreises aufgenommen sind, gelten als öffentliche. Die Staats- und Gemeindebehörden und Beamten sind der Bank gegenüber zur Auskunftserteilung über Beschaffenheit, Wert und Belastung der zum Unterpfand angebotenen Grundstücke und über sonstige den Geschäftskreis der Bant berührende Verhältnisse, ausgenommen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer verpflichtet. Diese Vorschrift gilt ;edoch für die Gerichte und Notare nur insoweit, als es sich, um das Eigentum, die Belastung des Eigentums oder sonstige Rechte an Grundstücken handelt. Alle Artikel finden die Zustimmung des Hauses; damit ist das Hypothekenbankgesetz angenommen. Es folgt die Beratung des Gesetzentwurfs, die Landeskreditkasse betr. Ministerialrat Brann erklärt, daß die Regierung mir den Anträgen des Ausschusses völlig einverstanden sei. Abg. Weidner (fr. w. >Vg.) wünscht eine Aenderung des Artikels 1; dem Absatz 1 solle man die Bestimmung hinzufügen: „sowie zu anderen nötig erscheinenoen Aufwendungen", damit auch Darlehen zur Erbauung von Krankenhäusern, elektrischen Licht- und Kraftanlagen gewährt werden konnten. Ministerialrat Braun bezeichnet den Vorschlag des Abg. Weidner als zu weitgehend und bemängelt dessen unbestimmte Fassung. Abg. Gutfleisch (freis.) glaubt, daß man den Umfang des Geschäftskreises der Kasse nicht zu weit fassen dürfe. Doch halte er unter dem Vorbehalt der zuvorigen genauen Prüfung der Notwendigkeit der zu errichtenden Anlagen einen solchen Zusatz zu Absatz 2 des Artikels für unbedenklich. Der Artikel 1 lautet alsdann: Die Landeskreditkasse gewährt im Falle des Bedürfnisse- die darlehensweise Leistung solcher Geldmittel, welche zum Schutze gegen Ueberschwemmungen, zur Be- und Entwässerung von Grundstücken, ferner zu den in dem Gesetze, die Bäche und die nicht stündig fließenden Gewässer betr., vom 30. Juli 1887, sowie in dem Gesetze, die Feldbereinigung betr., vom 28. September 1887 bezeichneten Zwecken ober zu Aufforstungen verwendet werden sollen. Des weiteren ist die Landeskreditkasse, soweit ihre Mittel es gestatten, zur Hergabe von Darlehen ermächtigt: 1) an Gemeinden oder weitere Kommunalverbände zur Bestreitung von Grunderwerbungskosten und Geldbeiträgen zum Bau von Nebenbahnen sowie der Grunderwerbs- und Baukosten von neuen KreiS- skraßen, 2) an Gemeinden xur Bestreitung der Kosten der Neu- mtloge von Wasserleitungen und der Errichtung für notwendig erkannter Schulhäuser, sowie zu anderen nötig erscheinenden Aufwendungen, 3) zur Förderung der Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte nach Maßgabe der Bestimmungen des hierüber zu erlassenden Gesetzes. Artikel 1 wird in dieser Fassung angenommen. Ebenso ohne Debatte die Artikel 6 bis 21. DamitistdasGesetzüberdicLandeskredit- kasse angenommen. Es folgt die Regierungsvorlage, die Woh-. uungsfürsorge für Minderbemittelte betr. ALg. F r e n a y (Zentr.): Ter Vorlage stehe er mit seinen politischen Freunden sympathisch gegenüber. Nicht nur in den größeren Städten, sondern besonders auch in den kleinen Landstädtchen herrsche ein fühlbarer iüiangel an geeigneten gesunden Wohnungen, und cs sei deshalb ein großer Vorteil, daß das Gesetz auch Anwendung finden solle auf Gemeinden unter 5000 Einwohnern. Weiter seien als große Fortschritte zu bearüßen die Schaffung einer WohnungSauf- sicht und die Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte. Die Wohnungsfrage sei eine Kulturfrage ersten Ranges, von der die Gesundheit des Volkes abhängig sei. Wenn durch die Statistik festgestellt worden sei, daß der Preis für Wohnungen im umgekehrten Verhältnis zum Einkommen stehe, so seien dies doch Verhältnisse, die zu denken geben, und deshalb müsse man jeden Schritt zur Beseitigung dieser Mißstände mit Freuden begrüßen. Das Gesetz bedeute nur einen Anfang, einen Versuch zur Produktion gesunder und billiger Wohnungen. Bei der Lösung der Wohnungsfrage, die eine hervorragende soziale Aufgabe der Gemeinden bilde, müsse indes auch die Selbsthilfe der Gemeinden mitwirken; hier übten die Baugenossenschaften eine gute erzieherische Wirkung aus, und deshalb sei deren vorgesehene Unterstützung zu begrüßen. Aber dies alles reiche nicht aus, und man müsse wohl in Zukunft daran denken, besondere Wohnungsbanken einzurichten. Die geplante Wohnungsinspektion müsse auch richtig durchgeführt werden; dies komme alsdann dem ganzen Lande zu gute. Abg. Wolf (fr. w .V.) hofft, daß dieser Schritt, der einzig in Deutschland dastche, segensreich für das Land sein werde. Die Darlehens grenze bis zu 90 Proz. des' Werts halte er für zu hoch. Weiter sei der Zinsbetrag und die Gewährung eines Freijahres zu beanstanden. Zu Wohnungsinspektoren in der Stadt könne man Aerzte oder Architekten nehmen; eine besondere Wohnungsinspektion könne er nicht gutheißen; ebensowenig die im Artikel 6 vorgesehene Stempelfreiheit . Ministerialrat Braun: Er gebe sich der Hoffnung hin, daß die vorgebrachten Bedenken des Abg. Wolf eben nur Bedenken und keine Einwände gegen die Vorlage selbst seien. Es handele sich hier nur um Hergabe von Darlehen unter der Voraussetzung, daß alle anderen Mittel versagten. Namentlich in kleinen Landstädtchen mit Industrie herrsche Mangel an geeigneten Wohnungen. In der Beleihungsgrenze erblicke er kein allzu großes Risiko. Die vorübergehende Zinsvergünstigung, die im Artikel 3 vorgesehen sei, werde die Staatskasse nur ganz minimal belasten. Die Wohnungsinspektion als Organ der Wohlfahrtspflege im Lande sei unbedingt erforderlich, namentlich im Hinblick darauf, daß das Gesetz auch auf Gemeinden unter 5000 Seelen ausgedehnt werde. In dem Sekretär des Zentralvereins für Errichtung billiger Wohnungen habe man hierfür eine geeignete Persönlichkeit. Durch die Vorlage werde man die Gefahren der Tuberkulose und des Alkohols verhüten und mildern im Interesse der Allgemeinheit und des Volkswohls. Abg. Reinhart (nl.) will besondere Jnspektionsämter eingerichtet wissen, da der Sekretär infolge seiner Doppelstellung den geforderten Ansprüchen nicht genügen könne. Im übrigen sei er mit der Vorlage durchaus einverstanden. Hier wird die Beratung abgebrochen. Schluß 1 Uhr. Donnerstag 9 Uhr Fortsetzung der Debatte. Auf der Tagesordnung steht u. a. die zweite Lesung der Wahlrechtsoorlage. Parlamentarisches aus Hessen. Der Zweiten Kammer ist eine Beschwerde des Heinrich Fox und Genossen von Ettingshausen betreffend die dortige Bürgermeisterwahl zugegangen. Es wird darin u. a. ausgeführt: „Bei der am 13. Dezember 1901 dorgenommcneu Bürgermeisterwahl wurde der Landwirt Heinrich Keil V. zum Bürgermeister gewählt. Gegen diese Wahl verfolgte Heinrich Jox rechtzeitig Reklamation und zwar aus Gründen, die in der Person des Gewählten lagen. Derselbe ist nämlich dreimal vorbestraft. Sodann hat er nächtlicherweile größere Quantitäten Gras aus dem Felde und sogar von der Gemeinde Ettingshausen gehörigem Gelände entwendet, wofür 3 Zeugen angegeben wurden. Diese Zeugen sind jedoch von dem Kreisamt Gießen weder vernommen worden, noch hat eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Kreisausschusse stattgefunden, vielmehr hat das Kreisamt Gießen kurzerhand die Verpflich^- tung des gewählten Heinrich Keil V. als Bürgermeister vorgenommen und denselben in das Amt eingewiesen. Dem Reklamanten ist keinerlei Entscheidung oder sonstige Nachf- richt geworden. Ge^en dieses verfolgte der Reklamant Be- schweroe beim Ministerium des Innern. Dieser Beschwerde schloß sich ein Tell der Ortsbürger an. Das Ministerium hat daraufhin dem Heinrich Jox und Genossen eröffnet, daß dem Antrag nicht entsprochen werden kann; daß auf Grund der gegen den gewählten Heinrich Keil V. vorgebrachten Beschuldigungen das Kreisamt Gießen die Bestätigung der Wahl beanstandet hätte; daß über diese Beanstandung die Verwaltungsgerichte zu entscheiden hätten, der Kreisausschuß entschieden und dem Gewählten die Bestätigung erteill habe. Da ein Rekurs gegen diese Entscheidung nicht verfolgt worden sei, so sei das Erkenntnis rechtskräftig geworden und die Angelegenheit damit erledigt." Tamt sind nun die Herren Jox und Gen. auch nicht zufrieden und verlangen von der Kammer, diese solle beschließen, daß ihrem Anträge stattgegeben, eventuel ldieser Antrag der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen werde. Die Abgg. Pennrich und v. Brentano haben anläßlich des am 17. April 1900 vorgekommenen schweren Unglücksfalls, bei welchem gelegentlich einer abendlichen Kahnfahrt auf dem Rhein zwischen Bingen und Rüdes-- heim 18 Personen ihr Leben einbüßten, s. Z. von uns mitgeteilte Anträge be ider Zweiten Ständekammer eingereicht, die ausgehen auf Freigabe der Querfahrt Bingen—Rüdesheim, Revision der bezüglichen Polizeiverordnungen, Einführung eines staatlich organisierten Rettungsdienstes und endlich^ Errichtung einer Bingen und Rüdesheim verbindenden festen Straßenbrücke. Die ^Regierung hat sich mit diesen Vorschlägen eingehend be- saK. Aus Grund eines bis zum 1. Januar 1908 fortbestehenden Vertrages mit Preußen steht eine Neuregelung des Uebersahrtsverkehrs für die allernächste Zeit in Aussicht- Die Ausübung des Ueberfahrtsrechts durch die E i s e n b a h n v e r wä l tun g soll aufgegeben und die Ucberfahrt öffentlich verpachtet werden. Tie dieser Verpachtung zu Grunde zu legenden Bedingungen, nach denen zwischen Bingen und Rüdesheim im Sommer ein Fünfzehn-, im Winter ein Dreißigminutenoerkehr eingerichtet werden oll, sind von der Hess. Regierung schon vor dem Unfall genehmigt worden und die Ausschreibung der Verpachtung ist bereits erfolgt. Tas Kreisamt Bingen hat ferner eine auf eine Verschärfung der bestehenden Schutzvorschriften gerichtete Revision in die Wege geleitet. Wegen Einrichtung eines Rettungsdienstes ist Die Regierung mit den preußischen Behörden ins Benehmen getreten und bereit, ich an allen Einrichtungen zu beteiligen, die etwa zur größeren Sicherung von Menschenleben an dem Rhein sich als wünschenswert erweisen würden, Heber die Stellung der preußischen Regierung zur Frage der Errichtung einer festen Straßenbrücke zur -Verbindung der Rheinorte Bingen, Bingerbrück und Rüdesheim hat der Minister von Thielens. Z. erklärt, daß der preuß. Staat ein B e d u r f - n i s zur Verstellung einer festen Landbrücke zwischen Bingen, Bingerbrück und Rüdesheim nicht an er kenn en könne. Unsere hessische Regierung ist beim Bau der Brücken über den Rhein stets von anderen Gesichtspunkten ausgegangen, als die preußische Regierung. Beim Bau der Mainzer Brücke hat z. B. der Hess. Staat die Baukosten allein getragen, und die Stadt Mainz hat nur die Kosten für die durch den Brückenbau notwendig gewordenen Abänderungen der Uferbauten übernommen. In Bezug auf Bingen ist allerdings auch unser Finanzminister Gnauth zurückyaltend. Falls hier seitens des Staates die Herstellung einer festen Rheinbrücke, bezw. die Uebernahme des hessischen Anteils der Baukosten in Aussicht genommen werden wollte, könnte dies nur unter der Voraussetzung geschehen, daß seitens >er Stadt Bingen eine wesentlich höhere Beteiligung an den Baukosten stattfände, als beim Wormser Brückenbau. Der verhältnismäßig geringe Verkehr — so führt der Hess. Finanzminister aus — der überwiegend lokaler und touristi- cher Natur ist, sowie die sich hierbei ergebende geringe Einnahme an Brückengeld würden eine weiter gehende finanzielle Belastung des Landes zu Gunsten Bingens nicht rechtfertigen. Da nach den Erklärungen der preußischen Regierung der Brückenbau von den preußischen Uferorten zu betreiben sein würde, und, so viel bekannt geworden, eitens derselben noch nicht die Absicht kund gegeben ist, auf eigene Kosten den preußischen Anteil für eine Rheinbrücke zu übernehmen, so erscheine es nicht angezeigt, in dieser Frage jetzt endgiltige Stellung zu nehmen. Nach dem heutigen Stande der Angelegenheiten ist zu bemerken, daß es der Großh. Regierung zwar noch nicht gelungen ist, eine Revision des Vertrages zwischen der hessischen und der preußischen Regierung oder eine Einrichtung der Ueber- fahrten im Sinne der Antragsteller zu erreichen, daß aber eine wesentliche Verbesserung der Verhältnisse durch Vermehrung der Querfahrten des Trajektbootes eingetreten ist. Eine weitere Besserung ist noch zu erwarten, wenn die projektierte elektrische Bahn Bingen — Büdesheim mit einer Abzweigung nach Bingerbrück erbaut sein wird. Der 4. Ausschuß der Kammer ist endlich mit der Großh. Regierung der Ansicht, daß der preußische Staat an dem Zustandekommen dieses Brückenbaues das meiste und größte Interesse hat und daß es deshalb zunächst Sache der preußischen Regierung sein wird, diese Angelegenheit zu betreiben, bevor überhaupt die hessische Regierung hierzu Stellung nehmen kann. Es ist ja auch möglich, daß der neue preußische Verkehrsminister, Herr Budde, der ja hessische Verhältnisse ans eigener Anschauung kennt, andere Ansichten als der verflossene Herr v. Thielen hat. Der 4. Ausschuß unserer Kammer beantragt, die Kammer wolle an die Großh. Regierung das Ersuchen richten, falls die preußische Regierung die Erbauung einer festen Rheinbrücke zwischen Rüdesheim und Bingen in Anregung bringen sollte, diese Angelegenheit im Interesse der Stadt Bingen und der anderen in Betracht kommenden hessischen Gemeinden ebenfalls in wohlwollende Erwägung zu ziehen. Ter zweite Ausschuß tritt in seiner Mehrheit für Anna h m e des Gesetzentwurfes, das Eigentum an Kirch en, Pf arr häuf ern rc. betr., ein. Eine neue Regierungsvorlage betrifft die Professur für Kunstgeschichte an der technischen Hochschule. Bei Ausstellung und Beratung der Besoldungsordnung wurde für die Stelle eines ordentlichen Professors der Kunstgeschichte an der Hochschule zu Darmstadt nur ein Höchstgehalt von 3000 Mark vorgesehen und bewilligt, während der Normalgehalt der ordentlichen Professoren durchweg 4500—6500 Mark beträgt. Diese ausnahmsweise Ge- haltsfestsetzung für eine einzelne ordentliche Professur erfolgte im Hinblick auf die damalige Gehallsnormierung des Inhabers der Stelle, dessen hohes Alter einen intensiveren Betrieb des Lehrfaches der Kunstgeschichte nicht mehr zuließ und der überdies im Genuß einer fürstlich hohen- zollernschen Pension war. Durch die Versetzung des Inhabers der qu. Professur in den Ruhestand ist diese vakant geworden und neu zu besetzen. Die technische Hochschule wird zur Zeit von 1733 Hörern besucht, von denen allein etwa 2 00 das Studium der Kunstgeschichte für ihre Fachausbildung nicht entbehren können. Es muß deshalb, versucht werden, eine Kraft zu gewinnen, welche die Lehre der Kunstgeschichte auf Grund eines vollen Lehrauftrages zu übernehmen gewillt ist. Die Regierung wünscht nun die landständische Zustimmung dazu, daß den Verhandlungen zum Zweck der Neubesetzung der Professur der Normalgehalt eines ordentlichen Professors (4500—6500 Mark) zu Grunde gelegt werden kann. Eine andere neue Regierungsvorlage befaßt sich mit dem Oppenheimer Hafen. Ter Regierungsvorlage, betreffend: Gesetz, die Ruhegehaltsverhältnisse und die Versorgung der Hinterbliebenen der Beamten der Main-Neckar-Bahn, stimmt der erste Ausschuß der Zweiten Kammer in allem wesentlichen zu. Die Zolltarifkommisston setzte am Mittwoch die Beratung der Positionen 438 bis 442, Garne, fort Die Debatte betraf hauptsächlich die verschiedenen von Münchi-Ferber, Brörnel und Müller-Fulda eingebrac^ten Anträge, die eine andere Nummernstaffelung des Tarifs bezw. niedrigere Zollsätze verlangen, als in der Vorlage vorgesehen sind. Die Regierungsoertreter von Württemberg, Baden und Sachsen bekämpften die Zollherabsetzung, namentlich solche für grobe Game. Ministerialdirektor Wermuth erklärt sich ebenfalls gegen die Anträge- Die Positionen 438 bis 442 wurden schließlich abgelehnt Die Kommission nahm hingegen Position 438 nach den Anträgen Münch-Ferber mit den Unteranrrägen Spcchn- Müller-Sa-gan in folgender Fassung an: Garn eindrähtig, roh bis Nummer 22 englisch inkl. 4 Mark, sodann bis Nummer 32 10 Mark, bis Nummer 83 24 Mark, bis Nummer 63 20 Mark, bis Nummer 83 24 Mark, bis Nummer 102 30 und über Nummer 102 30 Mark. Die Kommission beschloß ferner, die Position 439 nach dem Antrag Brörnel, ein- wichtiges Garn, gebleicht, gefärbt und bedruckt, 9 Mark Zu- chlag, nicht 10 Mark zu dem Zoll von eindrähtigem Rohgarn. Sie beschloß ferner die Position 440 nach dem Antrag Müller-Fulda, zweidrähtiges und mehrdrähtiges Garn roh 3 Mark Zollzuschlag, gebleicht, gefärbt, bedruckt 9 Mark Zollzuschlag. Demgemäß fällt Position 441 weg. Die Kommission beschloß Position 442 nach dem Antrag Brörnel, zwei- oder mehrdrähtiges Garn wiederholt gezwirnt roh 36, gebleicht, gefärbt, bedruckt 42 Mark. Die Anmerkung zu 442 wird angenommen . Alsdann zieht Brörnel seinen Antrag betreffend den zollfreien Vercdelungsverkehr zurück, nachdem der Untere staatssekretär die Frage für nicht spruchreif und namentlich wegen der Schwierigkeit des Identitätsnachweises für chwicrig erklärt hatte. Tie Kommission nahm schließlich die Position 443, Baumwollzwirn aller Art in Aufmachungen 70 Mark, an. Der Leipziger Bankprozetz. VH. Leipzig, 25. Juni. Bezüglich des gestern am Schlüsse der Verhandlung verlesenen Briefes von Exner an Schmidt, in dem es heißt: Es ist uns gelungen, eine geradezu glänzende Bilanz aufzustellen, bemerkt Exner, der Leiter einer Aktiengesellschaft müsse bemüht sein, der Bilanz ein möglichst angenehmes Aussehen zu geben. Es dürfe dabei allerdings die egale Bahn nicht verlassen werden. Hierauf gelangt ein Brief Exners aus Kassel an Gentzsch in Leipzig vom 28. Januar 1899 zur Verlesung, in dem Exner mitteilt, daß die Aufsichtsratsmitglieder der Trebergesellschaft der Leipziger Bank große Posten Aktien abnehmen werden. Weiter teilt Exner mit, daß in Belgien eine Tochtergesellschaft gegründet werde, an deren Prosperität nicht zu zweifeln sei. In anderen Briefen schildert Exner die vorzunehmenden einzelnen Transaktionen innerhalb der Tochtergesellschaft von Kassel und die auf deren Konten vorzunehmenden Buchungen. In Bezug auf die Geschäfte mit der russischen Trebergesellschaft liegen ältere "Briefe vor. Daraus geht hervor, daß die Forderung an das Kasseler Geschäft beseitigt werden sollte. An Sicherheit hatte die Leipziger Bank mit dem russischen Geschäft nichts gewonnen. Die Tendenz war, die Kasseler Bilanz im März 1899 etwas zu verändern. Tie Sachverständigen sind dieser Ansicht. Eine ähnliche Transaktion wurde mit der galizischen Aktiengesellschaft für Holzdestillation in Lemberg durch Cession Kassels an die Leipziger Bank betreffenb eine Forderung von einer Million Gulden, am 1. April 1899 vorgeschlagen, was aus dem Briefwechsel zwischen Kassel und Leipzig hervorgeht. Tie Bank lehnte nach Aussage Exners das Geschäft mit Galizien nur deshalb ab, well kein festes Rückzahlungsdatum angegeben war, und die Amortisation nur au\ Gründ des bearbeiteten Holzes geschehen sollte. Gentzsch sagt aus, daß die Revisionskommission aus dem Wechselbestand das Treberobligo ersehen könnte. Die begebenen Wechsel seien im Bestände nid)t enthalten und nur im Obligotonto aufgeführt. Es kommt lodann die Tantiöme des Aufsichtsrats zur Sprache. Es bezogen Todel, Meyer, Schröder, Fiebiger und Möller im Jahre 1895 je 8409 Mk., 1896 je 12 410 Mk., 1897 je 15 832 1898 je 20591 Mk., 1899 je 23167 Mk., 1900 je 16 398 Mk., Vörster im Jahre 1900 12 299 Mk., Wilkens für acht Monate 10932 Mk. Schröder führt aus, daß die Thätigkeit des Aufsichtsrats enorm gewesen sei nicht nur in der Bank selbst, sondern auch außerhalb, um sich gleichfalls auch dort über alles orientieren zu tonnen. Ter Aufsichtsrat habe übrigens an die Direktion die Aufforderung, aber erfolglos, wiederholt ergehen lassen, eine Ausstellung über die Engagements d e r Trebergesellschaft zu geben. Die Direktion habe immer Ausflüchte gehabt. Dem wurde entgenet, daß dem Aufsichtsrat in den Sitzungen genügende Kenntnis von dem Obligo der Trebergesellschaft verschafft wurde. Es wird dann zum Sitzungsprotokoll vom 17. Februar 1899 übergegangen. Exner bemerkt hierzu, daß hier alles im Detail vor getragen und nichts verheimlicht sei. Nach der Mittagspause wird als Zeuge der Buchhalter Premsler vernommen, der über die Transaktionen mit Memel aussagt. Ter Vorsitzende kommt dann auf das Februar-Protokoll von 1899 im Geschäftsbericht für das Jahr 1898 zurück, wobei auch der Bau des neuen Bank- gebaudes zur Sprache kommt, das sich jetzt im Besitze der Deutschen Bank befindet. Demnach waren 1898 14 Millionen Reserve, 1 Million Spezialreserve und 800 000 Akk. Neubau- Reserve (100 000 Mk. Mobiliarreserve) vorhanden. Im Bericht wird der Verbindung mit der Trebergesellschaft eingehend Erwähnung gethan. Exner sagt aus: Wir sahen in dem Stande der Trebergesellschaft keine Gefährdung und konnten daher feine Tantiöme verteilen. Tr. Gentzsch habe gegen den Bericht kein juristisches Bedenken gehabt, seine Bedenken waren aber immer gegen die Höhe des Obligo gerichtet. Dodel sagt aus, der Aufsichtsrat war von der guten Durchführung der Treberunternehmung überzeugt, und auch die übrigen Mitglieder hätten kein Be- denten gehabt, Dividenden und Tantiemen zu verteilen. Sachverständiger Bankdirektor Herrmann meint, man habe die Beteiligung mit größeren Geschäften, wenn auch ohne Namensnennung, erwähnen müssen. Für den Aufsichtsrat mußte aber die ganze Aufstellung des Berichts ganz beruhigend wirken. Tie Direktion habe es aber unterlassen, alle auf sie einwirkenden Mahnungen dem Aufsichtsrat zu unterbreiten. Premsler sagt aus, daß Exner ihm beim Abschluß des Sekretariatskonto mllgeteill habe, daß alle diese Konten als gedeckt anzusehen seien. — Fort- setzung morgen. Aus Stadt und Land. Gießen, den 26. Juni 1902. * * Auszeichnung. Dem Vorsitzenden der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Ministerialrat Freiherrn Maximilian v. Biegeleben, ist die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen der demselben von dem Großherzog von Baden verliehenen Jubiläumsmedaille erteilt worden. * * Das Großh. Regierungsblatt Nr. 35, aus», gegeben am 24. Juni d. Js., hat zum Inhalt: Bekanntmachung, die Ausführung des Schaumweinsteuergesetzes vom 9. Mai 1902, hier die Erhebung der Schaumwein-Nachsteuer betr. Vom 18. Juni 1902. * * Personalien. Der Gerichtsasiessor Würth in Darmstadt wurde mit Wahrnehmung der Dienstverrichtungen eines Staatsanwalts am Landgericht der Provinz Starkenburg, der Gerichtsassessor Schnittspahn in Darmstadt mit Wahrnehmung der Dienstverrichtungen eines Amtsrichters bei dem Amtsgericht Fürth, der Gerichtsasiessor Heyl in Gießen mit Wahrnehmung solcher bei dem Amtsgericht Altenstadt, der Gerichtsassessor G e h m in Darmstadt mit Wahrnehmung der Dienstverrichtungen eines Amtsanwalts bei dem Amtsgericht Darmstadt I beauftragt. — Ernannt wurden am 18. Juni der Gefangenaufsehcr am Landeszuchthaus Marien- schloß Augustin Müller zum Gefangenwärter am Haftlokal in Schotten unter Belassung des Amtstitels „Gefangen- aufseher", und die Gefangenwärter an der Zellenstrafanstalt Butzbach Jakob Weil und Georg Grafcnstadt zu Gefangenaufsehern an dieser Anstalt. ** Da an der Feier aus Anlaß der 1000. Immatrikulation nicht alle Einwohner mit Kind und Kegel teilnehmen können, so macht ein Leser des Gießener Anzeigers den hübschen Vorschlag, denjenigen Personen, die an der Feier nicht teilnehmen können, ein Quartal der Kom- munalsteuer zu erlassen! — Man wird zugestehen, daß der Mann Humor hat. ** Zu Darmstadts Stadterweiterung. In der ,Franks. Ztg." macht ein Darmstädter Korrespondent recht beachtenswerte Vorschläge über die Ausdehnung der Stadt, bezw. die Bebauung neuen Geländes in Darmstadt. Er kommt zu der Ueberzeugung, daß die Bebauung des Exerzierplatzes in Darmstadt eine nicht zu umgehende, volkswirtschaftliche Notwendigkeit ist. Lassen wir ihn selbst sprechen: „Also da sollte neues Gelände zur Bebauung erschlossen werden, and zwar der Exerzierplatz. Sehr bald würde sich dann bei dem schnellen Wachslum der Stadt hier em neues Viertel organisch angliedern: nahe dem Bahnhos und nahe dem Geschäftsverkehr. Die Rheinstraße, die einzige groß angelegte Straße Darmstadts, würde nicht nur die Hauptzusahrls", sondern auch die Hauptgeschäftsstraße werden. Das Schloß, das Museum und Theater, Hochschule, Post und Ministerium, die alle nahe beieinander unb bei der Geschäftsstadt gelegen sind, werden wieder .an ihren natürlichen Platz, d. h. in das Zentrum gerückt sein. Die Nheinstraße aber feum über die Eisenbahn hinweg als breite Pruntftraße, ähnlich den Ehamps Elysees in Paris, fortgesetzt werden. Auf der Seite des jetzigen Exerzierplatzes sollte em breiter Gartenstreifen angelegt werden. Hier konnte ein Restaurant und ein Kaffeehaus großen Stils der Gesellschaft den Sammelplatz geben, den sie während der vorjährigen Ausstellung im Platanenhain der Künstlerkolonie für kurze Zeit gesunden und eifrig besucht hat. Mit der Durchführung dieses Projektes würde daun endlich Darmstadt den großstädtischen Charakter erhalten, der ihm immer noch fehlt, der ihm nach der Zahl seiner Bewohner aber entschieden zukommt." Das sind recht beachtenswerte Vorschläge, die in Darrn- tzadt vielleicht auf fruchtbaren Boden fallen werden. Marburg, 24. Juni. O. H. T. V. Die 6. Programm- tour nach dem Taunus fand bei schönstem Wetter statt. Es trafen sich wiederum 12 wackere Leute im Zuge am' Südbahnhose, welche, nach kurzem Aufenthalt in Gießen, um 8.36 Uhr Langgöns erreichten, von wo sie die Wanderung teils durch üppige Kornfelder und unter reichbehan- genen Aepfelbäumen, teils durch schönen Wald begannen und gegen 9.40 Uhr in Niederkleen eintrafen. Hier wurden vi vom Lehrer Storck von Butzbach empfangen. Nach der ihotographischen Aufnahme eines aus dew 18. Jahrundert lammenden altdeutschen Hauses ging die Wanderung nach dem Zileebach entlang über Oberkleen nach Cleeberg, sehr idyllisch gelegen, mit einer alten Burg gekrönt, tvo sie gegen 12 Uhr emtrasem Nach kurzer Rast zog die Gesellschaft mit fröhlichem Gesang von Cleeberg ab, den gegenüberliegenden Bergrücken hinan, recht häufig Rückblicke aus die schöne Umgegend genießend durch herrliche Eichenwälder über den Schrenzer gen Butzbach hin. Kurz vor Austritt aus dem Wald oberhalb des Zellengefängnisses kam den Wanderern der Direktor Jäger entgegen und übernahm die Führung zu den Ausgrabungen der Römischen Bauten. An dem wieder errichteten Wachtturm erläuterte er die verschiedenen Aushebungen und Funde. Bald darauf wurde Butzbach erreicht. Nach dem Mittagsmahle wurde das Altertumsmuseum besucht, die alten Gebäude von Butzbach bewundert, aus dem Marktplatze das schöne Bild von Münzenberg, wozu eine Straße den Rahmen bildet, angestaunt und nach halbstündigem Abschiedsschpppen im schönen Garten des „Hessischen Hofes" um 7.26 llhr die Heimreise angetreten. Vermischtes. * Hamburg, 25. Juni. Gegen die Rhederei des Dampfers „Firsby" soll auf Schadenersatz geklagt werden. Die „Firsby" wurde vorläufig mit Arrest belegt. Im Raume des gesunkenen Torpedobootes wurden von Tauchern drei Leichen gefunden. • Dresden, 24. Juni. Die Nachbarschaft des Hauses Bräuerstraße wurde gestern Abend plötzlich durch mehrere schnell hintereinanderfolgende Schüsse allarmiert, die in der Wohnung des tschechischen Seilers Georg Skiba fielen. Als man in die Wohnung eindrang, fand man die im Anfang der 20er Jahre stehende Ehefrau des Seilers und ihre beiden Kinder in ihrem Blute liegend vor. Die Frau war bewußtlos und wies eine Schußwunde in der Nähe der linken Schläfe auf. Ein neben ihr liegender Revolver zeigte was geschehen war. Als die Frau wieder zu sich kam, erklärte sie, sie habe sich und die Kinder umbringen wollen, da sie lebensüberdrüssig sei. Der Ehemann giebt an, daß er mit seiner Frau im besten Einvernehmen gelebt habe. Am Nachmittag brachte sie ihm noch das Essen und scherzte mit ihm in der heitersten Weise. Nach dem Essen gab der Mann seiner Frau einen Geldbetrag, mit dem sie Steuern bezahlen sollte. Anstatt diesen Auftrag auszuführen, ging die Frau zu einem Altwaarenhändler und kaufte sich einen Revolver nebst Patronen, Sie begab sich darauf nach Hause und führte die That aus. Bevor sie ihren Entschluß zur Ausführung brachte, entkleidete sie sich. Eins der Kinder ist ms Genick geschossen und die Wunde erwies sich als gefährlich. Das andere Kind ist am Arm verletzt und dürfte zeitlebens einen steifen Arm davontragen. Alle drei Personen wurden nach dem Krankenhaus gebracht. Man hofft sie am Leben zu erhalten. * Würzburg, 25. Juni. Bei Ochsenfurt kippte ein mit 11 Personen besetzter Kahn beim Uebecqueren des Main um. Drei Personen ertranken, die übrigen wurden gerettet. * Mährisch-Ostrau, 25. Juni. Infolge neuerlicher Wolkenbrüche im Gebirge ist wieder Ueberschwemmungs- gefahr eingetreten. Die Stadt Friedland ist bereits unter Wasser. Die Ostrawitza ist aus ihren Ufern getreten. * Neues vom Grafen Pückler. Wie die „Voss. Zig." erfährt, ist gegen den Grafen wegen der Herausforderung des Geh. Sanitätsrats Dr. Neumann zum Zweikampf das Strafverfahren eingeleitet worden. Geheimrat Neumann hat als Stabsarzt den Feldzug von 1870/71 mitgemacht; außer dem Eisernen Kreuz hat er sich noch die Rettungsmedaille erworben. Wie dem genannten Blatte aus Glogau mitgeteilt wird, befand sich Dr. Neumann in der Gesellschaft mehrerer höherer Offiziere, als ihm die Forderung des Grafen überbracht wurde. Der Gewährsmann der „Voss. Ztg." glaubt keinesw egs, daß Graf Pückler unzurechnungsfähig sei. Der Vorsitzende des Gerichtshofs, so meint er, habe klug gethan, als er den Grafen nicht zu scharf angefaßt habe, denn nur so habe das Tribunal sich die Gewißheit verschaffen können, daß der Angeklagte sich der Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise völlig bewußt gewesen sei. Darüber sei sich ganz Glogau einig, einig aber sei es sich auch in der Verwunderung darüber, daß der Vorsitzende den Grafen Pückler nicht abführen ließ, nachdem dieser Geheimrat Dr. Neumann an Gerichtsstätte so schwer beleidigt hatte. Lieber das Verhalten des Grafen während und nach der Verhandlung schreibt der Vertrauensmann des Blattes: „Während der Graf in dem ersten Teile der Verhandlung mit verschränkten Armen dastand und herausfordernd lächelnd dem Vorsitzenden von oben herab antwortete, während er dann mit dem Ausdruck des höchsten Zornes losschrie, als Dr. Neumann mit der Abgabe seines Gutachtens begann, verließ er nach der Verkündung des Urteils ganz geduckt den Saal. Erst nachdem er sich gestärkt hatte, bekam er wieder Mut, er stieß wütende Schimpfworte gegen Dr. Neumann aus, wie „Lump", Schweinehund", und sandte dann seinen Inspektor als Kartellträger hinaus". * Die Pest. Wolffs Tel.-Bureau meldet aus Genua. An Bord des mit 700 Passagieren von Buenos-Ayres* kommenden Dampfers „Duea de Galliera" sind zwei pest- verdächtige Fälle conftatiert worden. Das Schiff liegt in Quarantäne. * lieber die schmerzlich-mystisch-tiefsinnig- schwächliche Treibhaus - Litteratur unserer Aller- jüngsten stößt Edgar Steiger in der „Jugend" einen ehrlichen Zorn- und Notschrei aus. „Wer kennt", so ruft er, „das Treibhaus nicht, wo diese Literatur gezüchtet wird? Es ist das Nachtcafs. Dort sitzen, Cigaretten qualmend, die bleichen Jünglinge tagtäglich bis in die Morgenstunden hinein und fabrizieren bei einer Tasse Kaffee ober noch besser bei einem Glase Absynth die deutsche Litteratur. Lauter Genies, einer genialer wie der andere. Jeder eine Welt für sich, Erde und Himmel zugleich. Wozu sollte er also Natur unb Menschheit nötig haben? Das Geräusch bes Lebens übertont nur bte heilige Stimme bes Innern; ber Anblick bet Not und des Elends raubt dem Dichterherzen die Ruhe, deren es zum Ausbrüten seiner Eier bedarf; der sociale Kampf, der da draußen tobt, könnte nur die Ewigkeitsgedanken zerstampfen, an denen der Ewigkcitsmensch wie an einer Leiter von Cigarettenwölkchen emporklettert. Wozu überhaupt noch Menschen sehen unb bazu noch Alltagsmenschen, die garnichts von dem tiefen Leib eines Cafehausdichters wissen? Da draußen muß einer schauen und — denken, wenn er etwas erhaschen will. Und das Denken ist der Tod aller Kunst! Nur wer sein Hirn so weit brachte, daß er das Denken verlernte, der darf sich mit Stolz einen Dichter nennen. Mühelos starrt er in die schwimmenden Farben der Cigarrettenwolken, mühelos hört er, wie ferne Silberglöckchen, die wirren Stimmen der Genies um ihn her — gestaltlose Farben und gestaltlose Töne, die sich zur tieferen Bedeutung zusammenballen. Zur tieferen Bedeutung ? Ach! das ist ja eben das Geheimnis dieser tieferen Bedeutung, daß Niemand sie deuten kann. Darum ist sie so tief — so tief — so tief--". Die Cafehausjünglinge mit den großen Cravatten werden allerdings über einen solchen „Banausen" nur schmerzlich lächeln. Gerichtssaal. Berlin, 24. Juni. Einen erbitterten Kamps mit seinen früheren Vorgesetzten führt seit zwer Jahren der ehemalige Referendar Paul Loe- bell, der unter der Anklage der Beleidigung von dem Schöffengericht stand. Der Angeklagte mußte Familienverhältnisse halber im Jahre 1900 sein Studium aufgeben. Aus sein Gesuch wurde er bei der Ziegelei-Berufsgenossenschaft angenommen unter der Bedingung, daß er zunächst zu seiner Ausbildung sechs Monate unentgeltlich, zu arbeiten hatte. Vor Ablauf dieser Zeit kam es zwischen ihm und dem Geschäftsführer Bruchmann, seinem Vorgesetzten, zu Differenzen, weck dieser ihm mitteilte, daß die Kollegen o>es Angeklagten sich über sein unkollegialisches Benehmen beschwert hätten. Loebell schied aus, und von diesem Augenblicke an schien er es sich zur Lebensaufgabe gemacht zu haben, Bruchmann und den Direktor Jahn von der Berufs- genossenschast zu verderben. Er richtete an das Reichsversicherungsamt und die Staatsanwaktschjaft Anzeigen über Anzeigen, worin er bie beiden der schwersten Strafthaten, der Unterschlagung, Urlundensälschung und des Betrugs be- zichtigte. Er sandte ihnen Briefe und Postkarten, die von Spott und Hohn stvotzten, und snckfte sich dazu die Feiertage, besonders das Weihnachts- und Pfingstfest, au5._ Eine dieser Karten war mit einer Abbildung der Strafanstalt Plötzensee versehen und trug die Abresse: „An den Direktor der Ziegelbäcker und Lehmtreter Herrn BrUchmann". Der Angeklagte hob stets hervor, daß er doch eine ganz andere gesellschaftliche Stellung einnehme, als seine Gegner, die ungebildet seien und nur der Protektion ihre Stellungen verdankten. Es haben die eingehendsten Ermittelungen stattgesunden, ob etwas Wahres an den Beschuldigungen des Angeklagten sei, aber auch nicht das Geringste hat sich berausfinden lassen. Trotzdem dem Angeklagten dies amtlich bekannt gegeben wurde, setzte er seine Anzeigen bei den Behörden und seine beleidigende Korrespondenz fort. Er konnte schließlich zur Verantwortung gezogen werden. Nach mehrstündiger Verhandlung waren alle Prozeßbeteiligten der Ansicht, daß der Angeklagte schwerlich geistig gesund' sein könne. Es wurde beschlossen, den Angeklagten während' einer Zeitdauer von sechs Wochen durch den Gerichtsohysikus Sanitätsrat Dr. Leppmann auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Nach dem heutigen Stande der Wissenschaft nachweislich das beste Mittel zur Pflege der Zahne ä 4403 und des Mundes. Bekanntmachung. Die nachstehende Bekanntmachung des Großh. Feldbe- reinigungskommissärs zu Friedberg bringen wir hiermit zur Kenntnis der betr. Grundbesitzer. Gießen, den 24. Juni 1902. 4676 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Bekanntmachung, Betr.: Felbbereinigung in ber Gemarkung Gießen, rechts ber Lahn; hier: ben allgemeinen Meliorationsplan. In ber Zeck vom 25. Juni l. Js. bis einschließlich 8. Juli l. Js. liegt, auf bem Büreau Großh. Bürgermeisterei Gießen, Zimmer Nr. 2, ber allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht unb Prüfungsprotokoll zu bemselben zur Einsicht ber Beteiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwenbungen hier- aeaen finbet statt: Mittwoch den 9. Juli l. I., vormittags von IO1/., Uhr bis 11 »/2 Uhr, sm Büreau Großh. Bürgermeisterei Gießen, Zimmer Nr. 2, wozu ich bic Beteiligten unter bem Anfügen einlabe, baß bie Nichterscheinenden mck Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich abzufassen, zu begründen und auf Papier in Aktengröße (mindestens % Bogen) ein- "weichen. Friedberg, ben 18. Juni 1902. Der Großh. Bereinigungskömmissär: Spam er, Kreisamtmann. Bekanntmachung. Bei ber in ber Sitzung ber Stabwerordneten-Versannnlung vom 12. b. Mts. vorgenömmenen planmäßigen Verlosung ber am 1. Oktober b. Js. zur Rückzahlung kommenben Schulbverschreib- ungen ber Anlehen ber Stabt Gießen aus ben Jahren 1890 unb 1892 sind folgende Stücke gezogen worben: a) vom 1890 er Anlehen: Lck. A Nr. 32, 37, 112 unb 113 ä 2000 Mk. „ B „ 29, 73, 88, 129, 138 und 146 ä 1000 Mk. „ C „ 8, 43, 46, 54, 137, 150, 202, 293 unb 447 L 500 Mk. „ D „ 26, 115 unb 143 ä 300 Mk. „ E „ 56, 57 unb 93 ä 200 Mk. b) vom 1892 er Auleheu: „ F „ 41, 112 unb 150 L 2000 Mk. „ G „ 64 unb 65 ä 1000 Mk. „ H „ 7, 47 unb 48 ä 500 Mk. „ J „ 44 ä 300 Mk. „ K „ 1 ä 200 Mk. Es wirb dies mit bem Bemecken zur Kenntnis ber Besitzer ber vorbemerkten Schulbverschreibungen gebracht, daß bie Einlösung berselben unb zwar: a) von dem 1899er Anlehen: bei ber Stadtkasse Gießen, „ „ Deutschen Genossenschaftsbank von Soergel u. Parrisiuö u. Etc., Kommanbite Frankfurt a. M. b) von dem 1892 er Anleheu: bei ber Stadtkasse Gießen, „ bem Bankhause A. Heichelheim in Gießen, „ „ „ Ephraim Meyer & Sohn in Hannover, „ „ „ Mauer & Plaut in Cahel, „ „ „ Gebrüder Neustadt in Frankfurt a. M. erfolgen kann, sowie baß bie Verzinsung mit dem 1. Oktober 1902 aufhort. Gießen, den 24. Juni 1902. 4668 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Bekanntmachung. In unser Handelsregister wurde heute eingetragen bie Firma: Heinrich Heller IV. in Lich. Angegebener Geschäftszweig : Bierbrauerei. Lich, am 23. Juni 1902. 469? _______________Großherzogliches Amtsgericht. Universitätsfest. Nach Beschluß ber städtischen Behörben wird zur Feier der Immatrikulation des tausendsten Studenten unserer Hochschule von ber Stabt am ftMitlHlOd) den 2. Juli ein Walbfest im Phckosophenwalb veranstaltet. Um 5 Uhr nachmittags bewegt sich der Festzug vom Oswalds- aarten durch bie Neustadt über bie Marklstraße, Markt, Mäusburg, Kreuzplatz, Seltersweg, Südanlage, Bleichstraße, Loberstraße, Goelhestraße, Ludwigstraße, Ludwigsplotz, Grünbergerstraße und ben Trieb nach bem Festplatze. Alsdann Festkommers mit Konzert unb Tanz. Die Bürgerschaft wirb freundlichst gebeten, an bem frohen Festtage teilzunehmen und chre Häuser zu scbmücken. Die Festschleifen, welche leicht sichtbar zu tragen finb unb ausschließlich zum Betreten bes Festplatzes berechtigen, werden von heute ab gegen Einzeichnung in eine Liste unb Zahlung von 2 Mk. für Herren (schwarzweißrot) unb 1 Alk. für Damen (rolrveiß) ausgegeben. Die Festteilnehmer sind zum unbeschränkten Genuß der von der Stadt gestellten Getränke unb Speisen berechtigt. Schluß ber Listen bei Erreichung einer bestimmten Teilnehmerzahl bleibt Vorbehalten. Auf bem Festplatze werden Schleifen nicht ausgegeben. Die Listen sind aufgelegt: a) auf ber Bürgermeisterei, Zimmer 15, b) bei Herrn Metzger, Seltersweg 70, c) bei Herrn Balser, Mäusburg 11, d) bei Herrn Scharmann, Linbenplatz 3. Gießen, ben 24. Juni 1902. 4552 Der Festausschuß: I. A.: Mecum, Bürgerrneister. Schluß des Jnventur-Aurverlaufs S^mstagr dem 28. Juni. 41 Z EI’g Ausstattungs-Geschäft und Wäsche-Fabrik Fluß- und Seefische Sommerfest 'i3y8ifc8£>l*ä4 bafe Leib W: Zokob M unter Mitwirkung der hiesigen Regiments-Musik. 4674 Kinder frei. Eintritt ä Person 20 Pfg. vf* Ausverkauf -w 4351 ZU enorm billigen Preisen. ihren Angehörigen ergebens! ein. Der Vorstand. Tidigeschäft Louis Treff & Co Vorzügliche MmBtaiü-iPirhogeschäft 4690 befindet sich von heute an U2 Sood-, Krsoter- StllllgeMmmI- )U billigsten Preisen 703 Atien Der Fest-Ausschutz. Um recht zahlreichen Besuch bittet .' ikchafi Gießener Fischbörse || /Lößt/’y ’ ! Telephon Nr. 50. Marktplatz 5. Telephon Nr. 50. 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