Nr. 72 Drittes Blatt. 152. Jahrgang Mittwoch 26. März LS62 Erscheint täglich ,. M ^B88T O monatlich 75 Pf., viertel- außer Sonntags. w WW v jährlich Mk. 2.20; durch ^dkn'L"SL /ZI X « A« 1 «A A4| ÄÄÄ »ä*Im ACAll AV zITlXAl<1 PT «öS»«, vj iv I iv i IV > v> ii iv mv i bämsö 53Ä fz General-Ameiaer v »sä Rebrfthn, fcpebitwu WVllViW» «MlJVigvi fürbenpofit u an8em. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen WM FernfprcdjanWu[;Nr.51. ______ __..._njiLnuunmm -.- Aus Stadt und Land. Gießen, 25. März 1902. ** Fortbildungsschule. Die Schulpflichtigen der Fortbildungsschule wurden wie bisher in folgende Gruppen ein- geteilt: Schülerzahl I. Gruppe: Kaufleute, Schreiber, Schriftsetzer, Geometer, Buchbinder, Photographen, Gärtner, Sattler und Kellner, in drei Altersklassen eingeteilt ..... 87 n. Gruppe: Bauhandwerker desgleichen . . . 104 III. Gruppe: Alle andere Berufsarten desgleichen 99 IV. Gruppe: Schwachbefähigte, in zwei Klassen eingeteilt ........ 63 Eine weitere Klasse, sogen. Sammelklasse, in welcher alle diejenigen Schüler der verschiedenen Berufsarten vereinigt sind, welche abends in ihren Heimatsort zurückkehren und deren Unterricht bis 6 Uhr nbends vollendet sein muß, wurde neu eingerichtet. Die Schülerzahl betrug anfänglich 56, ging aber fast wöchentlich zurück und betrug am Schluß nur noch 20 Schüler. Die Durchschnittszahl beträgt hiernach . 38 Gesamtzahl 391 Der Unterricht erstreckt sich auf Lesen, Briefschreiben, Geschäftsaufsätze, bürgerliches und kaufmännisches Rechnen (für Bauhandwerker und Kalkulation), Geometrie, einfache Buchführung, Wechsellehre, Versicherungswesen und Verfassungskunde. Die Fortbildungsschule erforderte einen Kostenaufwand von 1924 Mk. ** Vermögenssteuer in Hessen. Das „Mainz. Journ." erhält eine Zuschrift, in der die hessischen St euer - oerhältnisse im Vergleich zu den preußischen durch ein Beispiel beleuchtet werden. Es werden darin die Steuersummen einander gegenübergestellt, die eine Dame für ein Vermögen von 42 000 Mk. mit einem jährlichen Ertrage von 1700 Mk. in Mainz zahlen mußte und in Wiesbaden zahlen würde. Was aber in diesem Falle für Mainz, eine der größten Städte des Großherzogtums, zutrifft, dürfte auch für die Mehrzahl der übrigen hessischen Städte zutreffen. Die Dame zahlte in Mainz im Steuerjahr 1901/02: Mk. 53.16 hessische Staatssteuer, „ 67.69 an Mainzer Gemeindesteuer, zusammen W. 120.B4 einschließlich der allgemeinen und lokalen katholischen Kirchensteuer. In Wiesbaden wäre im analogen Falle im Steuerjahre 1901/02 zu zahlen gewesen: 1) Mk. 26.— preußische Staatseinkommensteuer, 2) „ 21.— „ Ergänzungssteuer, 3) „ 23.40 Wiesbadener Gemeinde-Einkommensteuer (90 Proz. der Steuer unter 1), 4) „ 4.68 Kirchensteuer an die katholische Gemeinde (18 Proz. der Steuer unter 1) zusammen Mk. 75 08 gegenüber „ 120.84; also in Mainz mehr: Mk. 45.76. * * Eisenbahnfahrpreise. Mit dem 1. April ändern sich die Eisenbahnsahrpreise für Ausflüge zu wissenschaftlichen Zwecken an Studierende akademischer Anstalten, für Schülerfahrten, für milde Zwecke (barmh. .Schwestern, Krankenpfleger), für mittellose Kranke, Blinde, Taubstumme :c. in der Weise, daß bei akademischen Ausflügen je 2 Teilnehmer auf eine Fahrkarte in der 2. oder 3. Klasse befördert werden. Bei Schülerfahrten wird ein Kind über 10 Jahren oder zwei Kinder unter 10 Jahren für den halben Preis einer einfachen oder Rückfahrkarte befördert. An Personen der öffentlichen Krankenpflege (Schwestern re.) werden Fahrkarten zu ermäßigten Preisen (Kinderfahrkarten) in der 2. und 3. Kasse ausgegeben. Mittellose Kranke, Blinde, Taubstiimme rc. werden in der 3. Wagentlasse auf eine halbe Personenzugoder Rückfahrkarte befördert. Hier können wieder 2 Kinder unter 10 Jahren auf eine halbe Fahrkarte Beförderung finden. Zur Fahrt mit Schnellzügen, sowie an Sonn- und Festtagen wird bei Schulfahrten die Vergünstigung m der Regel nicht gewährt. Bei Benutzung der O-Züge ist die tarifmäßige Platzgebühr zu entrichten. Rur gegen schriftlichen Ausweis oder Beibringung der vorschriftsmäßigen Bescheinigung kann die Verabfolgung der Fahrkarten zu ermäßigten Preisen erfolgen. * • Das Regierungsblatt Rr. 13, ausgegeben am 21. März, enthält: Bekanntmachung, die Ergänzung der Schiffahrts- Polizeiordnung für den kanalisierten Main betreffend. Vom 15. März 1902. * * Neue Postwertzeichen mit der Inschrift „Deutsches Reich" werden für das Reichs-Postgebiet und für Württemberg vom 1. April ab eingeführt. Die bisher im Reichs-Postgebiete gütigen Postwertzeichen mit der Inschrift „Reichspoft" werden mit Ende März 1902 außer Kurs gesetzt. Nach dec in den Schalterraumen der Postanstalten angebrachten Bekanntmachung sollen die neuen Postwertzeichen, mit deren Verkaufe, wie wir gestern mitteilten, bereits begonnen worden ist, nicht vor dem 1. dlpril und die alten Postwertzeichen nicht mehr nach dem 31. März zur Frankierung verwendet werden. Die durch das Postamtsblatt vom 12. März getroffenen Durchführungsvorschriften lauten indes dahrn, daß die am 1. A p r i l den Briefkasten entnommenen, mit alten Postwertzeichen frankierten Sendungen ohne Nach- taxe zur Absendung kommen. Auch sonst sollen die Postanstalten Sendungen mit unrichtigen Postwertzeichen bis auf weiteres nicht in der Beförderung aufhalten und mit Nachtaxe belegen. Immerhin liegt es im Interesse des Publikums, stets die richtigen Postwertzeichen zu benutzen, und nicht mehr zu große Einkäufe alter Freimarken, Postkarten usw. zu machen. Die unverwendet bleibenden alten Postwertzeichen werden bis Ende Juni d. I. an den Postschaltern und bei den Landbriefträgern gegen neue Postwertzeichen umgetauscht. — Tie neuen Briefmarken, die auf Grund des bekannten Abkommens der Reichspost mit Württemberg vom 1. April zur Einführung kommen, zeigen vor allem die Aender- ung der Unterschrift: Reichspost in Deutsches Reich; dann ist die Umrahmung so komponiert, daß die Figur der Germania schärfer heraustritt, welche dementsprechend der Höhe der Marke nach eine kleine Verkürzung erfahren hat. Tas Gesamtbild der Marken ist durch die erwähnte Aenderung in der Komposition und durch die gewählten lichteren Töne ein ausgeprägteres und schärferes als seither. ** Der 7. deutsche Handlungsgehilfentaa wird am Ostersonntag im „Fürstenhof" zu Magdeburg abgehalten. Nach den bisherigen Anmeldungen dürften etwa 600 Städte vertreten sein und über 1000 Handlungsgehilfen an den Beratungen teilnehmen. Die Tagesordnung umfaßt folgende Punkte: 1. Das Vereinigungsrecht der Handlungsgehilfen. Berichterstatter: F. Schneider-Leipzig. 2. Kaufmännische Schiedsgerichte. Berichterstatter: H. Bechly-Hamburg. 3. Die Forderungen der Handlungsgehilfen an die Gemeinden. Berichterstatter: R. Döring-Berlin. 4. Die amtlichen Erhebungen über die Arbeitszeit in den Kontoren. Berichterstatter : A. Roth-Hamburg. 5. Die Sonntagsruhe. Berichterstatters. Schack-Hamburg. — Dem Handlungsgehilfentag folgt am Ostermontag der Verbandstag des über 47 000 Mitglieder zählenden Deutschnationalen Handlungsgehilfen- Verbandes. ** In den Landesverband der Kriegerkameradschaft Hassia wurden nach Erfüllung der satzungsgemäßen Pflichten ausgenommen der Veteranen-Militäroerein Ober-Roßbach mit 36 Mitgliedern und der Kriegeroerein Hemmen mit fünfzehn Mitgliedern und ersterer dem Bezirk Friedberg, letzterer dem Bezirk Lauterbach zugeteilt. — Laut Verfügung des Ministeriums des Innern vom 7. ist nachstehenden Vereinen die Erlaubnis zur Führung von Fahnen mit dem Landes- wapp e n erteilt worden: Appenrod, Büßfeld, Groß-Zimmern, Güttersbach, Hartershausen, Heuchelheim, Köngernheim, Lindenfels, Nieder-Hilbersheim, Ockenheim, Osthofen, Rodau, Schneppenhausen, Siefersheim, Unter-Schmitten und Zahmen. ** Die Hauptversammlung des Evangelischen PfarrvereinS im Großherzogtum Hessen soll, wie die „Darmst. Ztg." hört, am 22. und 23. April in Friedberg i. O., der Verbandstag des Verbandes Deutscher evangelischer Pfarrvereine vom 19.—21. August in Stettin stattfinden; auf letzterem wird Pfarrer Wahl von Langen die Festpredigt halten. ** Das Ostcrgeschäft hat in Handel und Gewerbe seinen Anfang genommen. Es ist, wenn nicht so umfangreich wie das Weihnachtsgeschäft, so doch vielgestaltig und bringt einer ganzen Reihe von Branchen im Handelsstande und nicht zuletzt den Handwerkern beachtenswerten Verdienst. Vor allem kommt da, weil es am meisten ins Geld geht, die Ausstattung für diejenigen jungen Leute in Betracht, die zu Ostern die Schule verlassen. Immer mehr an Ausdehnung gewinnt die eigentliche Osterindustrie. Die Ostereier, Osterhasen und sonst allerlei niedliche Dinge werden aus allen möglichen Stoffen und Materialien in jeber nur denkbaren Art fabriziert. Tausende von Arbeitern und Arbeiterinnen sind um diese Zeit in dieser jungen Industrie thätig, die sich erst seit reichlich zehn Jahren so ausgedehnt und auch am hiesigen Platze eme ganz bedeutende Vertretung gefunden hat. Zu der gemütvollen Sage vom Osterhasen, der die Ostereier legt und allerlei schmucke Geschenke bringt, gehört auch eine verständnisinnige Auffassung, um die Blumen und Blüten der Sage in die entsprechende Form zu kleiden. Und so sind denn wirklich kleine Kunstwerke aus eifrigem Bemühen entstanden, die um diese Zeit ihren Weg nach allen Richtungen der Windrose nehmen. *» Der Tambour von Ehambord. Wir sind gebeten worden, einen gegenwärtig die Runde durch die Blätter machenden Aufruf zur Unterstützung des Tambours Busch von Ehambord, der sich angeblich in Pfeddersheim bei Worms in Not befinden soll, abzudrucken. Wie nun das „Wormser Tagblatt" mitteilt, ist in Wirklichkeit dieser „Tambour von Ehambord" seit vier Jahren tot und der heute durch die Blätter gehende Aufruf ist der Wiederabdruck eines Artikels aus vergangenen Jahren. Thatsächlich wurden damals über 9000 Mk. für den wackeren Tambour gesammelt, in welchen Betrag sich schließlich zwei Tambours teilten, da sich dem Busch ein Konkurrent mit viel begründeteren Ansprüchen gegenüberstellte. Schleier der Liebe darüber! Die Blätter, die den Ausiuf brachten, werden dringend ersucht, durch Richtigstellung der Thatsache die Absendung von Gaben zu verhindern, denn seit einiger Zeit laufen bereits Geldsendungen an die angegebenen Adressen ein, die nun genötigt sind, alle Sendungen zurückgehen zu lassen. ** Ein Schwindcl'Ueberbrettl treibt von Berlin aus fest, Unwesen. Das Unternehmen legt sich den Titel „Berliner Konzert-Sezessions-Kabaret" bei und sucht durch Agenten in der Provinz und im Auslande Engagements. Fällt ein auswärtiges Vergnügungs-Etablissement auf das Angebot herein, wird ihm zunächst ein Reisevorschuß entlockt, worauf die Direktion nichts mehr von sich hören läßt. Einer ber, Ge- schäbigten hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. on. Friedberg, 25. März. Aus der 25. Sitzung der Handelskammer Friedberg heben wir hervor: Auf Antrag Sprengel beschließt die Kammer, bei der Ober- postdirektivn Darmstadt vorstellig zu werden, daß die mit erheblichem Risiko verknüpften P o st b ür g s ch a f t en für Haus- und Hotelbesitzer allgemein, mindestens aber für Bad Nauhmein aufgehoben wurden. Tie Handelskammer für das Herzogtum Oldenburg hat den Reichstag ersucht, eine Ergänzung der Bestimmung des § 107 Abs. 2 der Reichs- Konkursordnung in dem Sinne zu veranlassen, daß, wenn nach Beantrsgung des Konkursverfahrens der Konkurs mangels Masse nicht eröffnet werden kann, dieser Umstand aus Staatskosten öffentlich bekannt gegeben werde. Die Kammer spricht sich für das Gesuch aus. Die Handels- kammer schloß sich ferner dem Vorgehen der Handelskammer Frankfurt a. O. an, bei der Reichspostverwaltung zu be- antragen, daß sie Drucksachen bei Aufgabe von mindestens 100 Stück ohne aufgeklebte Postmarken und die Ent- richtung des Portos in bar zulasse. Durch diese Neueinrichtung werde dem Publikum die zeitraubende Arbeit des Markenaufklebens erspart und dasselbe vor einem etwaigen Uebersehen der Frankierung geschützt. Die Kammer will weiter eine Eingabe beim Ministerium der Finanzen wegen Verlegung des Bahnhofs R a n sta d t in die Nähe von Ranstadt unterstützen, ebenso die Eingabe des Vorstandes des Verbandes der Vereine Kreditreform a. V. an die zuständigen Ministerien von sämtlichen deutschen Bundesstaaten sowie an den Bundesrat wegen Vervoll- ständegung des polizeilichen Meldewesens. Tie Eingabe gipfelt in dem Vorschlag: die polizeilichen Meldeämter möchten angewiesen Wecken, in allen Fällen den letzten Aufenthaltsort neu angemeldeter Personen zu ermitteln und «dorthin die erfolgte Anmeldung zu berieten. — Von dem Zentralverband deutscher Kaufleute und Jndufirieller ist an den Bundesrat eine Eingabe gerichtet worden, die im Interesse des reellen Konservenhan- dels den Bundesrat zum Erlaß einer Verordnung auf Grund des § 5 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb aufsordert. Tie Verordnung soll Bestimmungen über den Einzelverkehr mit Konserven in verschlossenen Dosen enthalten. Die Kammer spricht sich für die Bestrebungen des Verbandes aus. — Der Zentralverband deutscher Kaufleute und Gewerbetreibender in Leipzig hat sich mit einer Eingabe an das ReichSamt des Innern gewandt und die Einführung von Gewichtsstücken von 250 Gramm und 1 2 5 G r a m m und die Ausprägung von Scheidemünzen im Nennwert von 25 Pfennig verlangt. Die Kammer ist der Auffassung, daß die Verwirklichung dieser Bitte einen Rückschritt in dem bestehenden Dezimalsystem bedeute. Für die Ausprägung von Scheidemünzen im Nennwert von 25 Pfg. kann sich die Kammer ebensowenig aussprechen, da hierfür fein Bedürfnis vorliege und die neu zu schassende Münze sowohl in Nickel als auch in Silber gleich unpraktisch wäre. — Der Vorsitzende giebt der Kammer Kenntnis von dem dieser Tage erschienenen zwetten Entwurf des Sommerfahrplans und stellt fest, daß die Bahnverwaltung den Wünschen der Interessenten nur in ganz geringem Maße Rechnung getragen habe. Es wird beschlossen, die Bahnverwaltung zu ersuchen, künftiahin der Handelskammer möglichst frühzeitig und unmittelbar den ersten Entwurf der Fahrpläne zukommen zu lassen, damit diese im stände ist, sich rechtzeitig über die Bedürfnisse und Wünsche des Publikums zu äußern. — Nach einem Referat über den Gesetzentwurf betr. die Sicherung von Bauforderungen schließt sich die Kammer einstimmig dem erstatteten Gutachten an, das sich wie folgt resümiert: „Die sämtlichen Gesetzentwürfe entsprechen in keiner Meise den gehegten Erwartungen, denn sie sichern nicht unbedingt die Bauhandwerker und Lieferanten für ihre Bauforderungen, sie schädigen dagegen den Handwerker in großem Maße dadurch, daß sie das Erteilen von Baugeldern einer Reihe von lästigen Bestimmungen und Bevormundungen unterwerfen und damit deren Hergabe erschweren, und so die Bauthäligkeit verringern; sie verzögern die Erteilung von Bautonzessionen um Monate, sodaß die Gefahr vorliegt, daß viele Projekte und besonders diejenigen wohlhabender Leute, die wenig geneigt sein dürften, sich den vorgesehenen Bedingunaen zu unterwerfen, nicht ausgesührt werden, sie verschieben die Auszahlung der Hypotheken um Monate und stellen unmögliche Ansprüche an die Kreditgewährung, sie schädigen somit Lien weniger kapitalkräftigen Handwerker. Aus diesen Gründen kann es nur ein Vorteil für das Baugewerbe fein, wenn die Entwürfe nicht Gesetzeskraft erlangen." Das Beste für die Zähne! Odel-Mk. 1.50 Wirwta Herren-AnzBf« Seer-Kiite 8 Marktstrasse 8 J. Schmücker Nacht Grösste Auswahl. Billigste Preise. Streng reelle Bedienung. Billigste Preise. 8 Marktstrasse 8 Haveloks 14 Brmhstraßs 14. 14 Brrrchftrafie 14. Tages-Ordnung: a) Geschäftsbericht. b) Wahl deL Mark 2290 Jean Kirch. Höchste Auszeichnung. Herd Staubfrei. Geruchlos. H. l^das. G-oldene Medaille Paris 1900. Erfolg üb(jrras