Nr. 276 Montag, 24. November 1902 152. Jahrg. Erschrick täglich mit Ausnahme bei vonckagS. Die „Gietzener Lamilienblätter"' werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^heffifche Landwirt" erscheint monatlich einmal. Giehener Anzeiger Verantwortlich für den allgemeinen Dell: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck. Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Universilätsdruckerei (Pietsch Erben), (Sieben. General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen. Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet, Deutscher Reichstag. 220. Sitzung vom 22. November« 12 Uhr. DaZ Haus ist gut besetzt. Am Bundesrathstisch: Dr. Nieberding u. A. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Verlesung folgender Interpellation Albrecht und Genossen (Soz.): 1) Welche Maßnahmen beabsichtigt der Reichskanzler zu ergreifen, um den m letzter Zeit sich häufenden Hebers griffen von Polizei- und richterlichen Behörden entgegen zu wirken, die Reichsangehörige ohne genügenden gesetzlichen Grund in Haft nehmen, in der sie dann öfter in ungehöriger und ungesetzlicher Weise behandelt werden? 2) Beabsichtigt der Reichskanzler in Bälde dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes über den Strafvollzug vorzulegen? Auf Anfrage des Präsidenten erklärt sich Staatssekretär Dr. Nieberding zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit. Das Wort zur Begründung erhält Abg. Heine (Soz.): Wir hätten nicht erwartet, daß wir heute schon wieder Vorfälle zur Sprache bringen müssen, wie wir sie in ähnlicher Weise vor kaum einem Jahre vorgebracht haben. Aber es wäre eine Pflichtvergessenheit, wenn wir Angesichts der vielen polizeilichen Mißgriffe der letzten Zeit schweigen wollten. Ein Bäcker, der in einer Versammlung Mißstände im Bäckergcwerbe zur Sprache brachte, wurde verhaftet und gefesselt. Ein anderer Herr, der zu einer Mark Geldstrafe verurtheilt war und diese zu zahlen vergessen hatte, wurde verhaftet. Zu diesem Zweck rückten vier Schutzleute bei ihm an. (Hört, hört!) Ein Polizeisergcant forderte zwei polnische Arbeiter, die vor ihrem Hause standen, auf, fortzugehen. Sie gingen auf den Hof, und da sagte einer von ihnen: Hier hat uns der Beamte nichts zu sagen. Der Beamte wurde darüber entrüstet und schlug mit einem Gummischlauch auf die Leute ein, die dann gefesselt zur Wache geführt und angeklagt wurden. Sehnliche Fälle kommen in allen Theilen unseres Vaterlandes vor. So wurde ein Mann in Marienburg ohne Grund arrctirt und Monate lang in Untersuchungshaft gehalten, bis sich dann endlich seine völlige Unschuld herausstellte. Und nun die Fälle von unberechtigter Verhaftung weiblicher Personen auf Grund des Unzuchtsparagraphen I Ich erinnere nur an die Fälle in Wiesbaden und Weimar, die ja in der Presse eingehend behandelt sind. Kein Zweifel, daß es sich da um unberechtigte, sinnlose Verhaftungen handelt. Noch schlimmer liegt der Fall der Frau Rappaport in Altona, die neun Tage mit Prostituirten zusammen in einem Krankenhause zubringen mußte und nicht dem Richter vorgeführt wurde, obwohl sie es verlangte. (Hört, hört!) In Braunschweig wurde ein dort ansässiger Familienvater und Grundbesitzer Trampke, der zu seiner Vernehmung dem Richter vorgeführt werden sollte, mit einem Zuchthäusler zusammen gefesselt durch die Straßen geführt, und als er sich darüber beklagte, sagte ihm der Beamte: .Freundchen, das macht nichts, wir bilden ja eine geschlossene Gesellschaft." (Bewegung.) Aus Kiel wird berichtet, daß ein junges Mädchen, das auf der Straße etwas laut sprach, wegen ruhestörenden Lärms verhaftet wurde und einige Tage darauf bekam sie von der Polizei die Mittheilung, daß sie sich ein polizeilich genehmigtes Quartier suchen müsie, da sie unter sittenpolizeiliche Aufsicht gekommen sei. In der Verhandlung bezeichnete der Amtsrichter das Verhalten der Polizei als unerhört und skandalös. Das Mädchen wurde natürlich frcigesprochen, aber an diesem skandalösen Verhalten ist auch die Justiz schuld. Das Mädchen hätte gar nicht in Haft behalten werden dürfen. Der Redakteur Hoffmann aus Kattowitz wurde mit Zuchthäuslern zusammengcfesselt nach Bcuthen transportirt. Als er sich darüber beschwerte, sagte ihm der Beamte: .Das wird Ihnen noch öfter passiren, ich kenne meine Vorschriften ganz genau I" Im Gefängniß sagte ihm der Beamte: „Nehmen Sie sich in Acht, Sie sind noch in meiner Gewalt!" Diesen Fall haben sogar konservative Blätter, die sonst alle Uebergriffe der Polizei entschuldigen, scharf verurtheilt. Nun zum zweiten Theil der Interpellation! Es ist auch in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Redakteure, die wegen Preßvergehens verurtheilt waren, im Gefängniß in einer unerhörten Weise behandelt wurden. Einem Redakteur in Erfurt wurde das Halten einer Zeitung verboten; meinem Parteifreunde Dr. Quarck in Frankfurt wurde die Lektüre wissenschaftlicher Werke untersagt. Und dabei sollen doch die Gefangenen ihren Fähigkeiten entsprechend beschäftigt werden. Ich begnüge mich mit diesen Fällen, obwohl ich noch eine ganze Reihe anderer anführen könnte. Im vorigen Jahre hat der Staatssekretär gesagt, das Strafvollzugs- gesetz müsse erlassen werden in Verbindung mit der Reform des Strafgesetzbuches. Theoretisch mag das ganz richtig sein, aber in der Praxis wird es, wenn wir darauf lauern wollen, nie zu einem solchen Gesetz kommen. Wir werden darüber Hinwegsterben und unsere Enkel werden vielleicht darüber berathen. Die verbündeten Regierungen wollen eben nicht das Recht aus der Hand geben, nach diskretionärem Ermessen die Gefangenen zwiebeln zu können. Wir sind heute schon so weit, daß der gemeinsame Transport mit gemeinen Zuchthäuslern nicht als entehrend gilt. (Sehr gut! links.) Solche Beschimpfungen, wie sie sich die Justiz an dem Staatsbürger leistet, gleiten von dem Staatsbürger ab und fallen zurück auf diejenigen Instanzen, von denen sie ausgehen. (Zustimmung links, Unruhe rechts.) Das habe ich schon bei der Erörterung des Falles Bredenbeck erklärt, und heute, nach kaum neun Monaten, ist es so weit, daß wir wieder derartige Brutalitäten der Polizei hier besprechen müssen. Heute erläßt in den wenigsten Fällen der Richter den Haftbefehl; meist thut es die Polizei nach rein willkürlichem Ermessen. Was die Ausnahme sein sollte, ist die Regel, die Polizei verhaftet blindlings darauf los. (Sehr richtig! links.) In Preußen besteht allerdings ein Gesetz um Schutz der persönlichen Freiheit (Heiterkeit), aber dies Gesetz bat seinen Namen wie lucus a non lucendo. Mir ist ein Fall bekannt, wo wegen Brandstiftung ein Steckbrief gegen einen Mann mit grauem Haar und schwarzem Anzug erlassen war. Der Gendarm verhaftete einen Herrn mit grauem Anzug und schwarzem Haar, einen Herrn, der noch jetzt Mitglied dieses Hauses ist, und sagte, als ihm deshalb ein Vorwurf gemacht wurde:' Ja, ich konnte keinen Anderen finden. (Große Heiterkeit.) Also der Mann war der Meinung, irgend einen müsse er verhaften, und Wenns nicht der Nichtige sei, dann wenigstens einen Falschen. Man geht eben mit Verhaftungen bei uns außerordentlich leichffcrtig um. Ebenso leichtfertig findet auch die Verhängung der Untersuchungshaft statt, gerade so leichffertig, wie die Eröffnung des Hauptverfahrens ohne die sachliche Prüfung der Materie. Ebenso merkwürdig verfährt man bei uns mit dem „Fluchtverdacht". In Oberschlesien hat man einen Redakteur einer polnischen Zeitung wegen „Fluchtverdachts" verhaftet, „weil die Grenze so nahe fei". ' (Hört, hört!) Die Grenze ist freilich für Jeden nahe in Oberschlesien. Das ist doch eine einfache Verlegenheitsausrede ; eigentlich sollte man in diesem Wort hier einen anderen Vokal gebrauchen. (Sehr gutU Nun redet man immer: Der zu Unrecht Jnhaftirte hat ja das Recht der Beschwerde. Ja, in 9 von 10 Fällen beschreitet der Anwalt den Beschwerdeweg nicht, und mit gutem Grunde, um nämlich nicht die Dauer der Haft zu verlängern. Eine neue beliebte Praxis ist die, die Strafhaft zu unterbrechen, um eine neue Untersuchungshaft eintreten zu lassen. So ist das in Oberschlesien mit dem Redakteur Morawski und mit Fräulein Dr. Golde geschehen. Im deutschen Volke wird es als eine Schmach empfunden, wie Personen, deren Schuld noch nicht feststeht, die also unschuldig im Sinne des Gesetzes sind, der Qual der Untersuchungshaft unterworfen werden. (Zustimmung links.) Wenn ein so schreiendes Unrecht einmal Jemand passirt, der den sogenannten besseren Ständen angehört, so schlägt die Presse aller Schattirungen Lärm. Aber den Arbeitern geschieht so etwas alle Tage, ohne daß ein Hahn danach kräht. Daß den Leuten der Rock aufgerissen wird, daß sie schlechtes Essen und übelriechende Räume ertragen müssen, das ist doch den Arbeitern oder den sozialdemokratischen Redakteuren auch kein Vergnügen. Aber das ist da ganz an der Tagesordnung, das „machen sie in Oberschlesien immer so" (Heiterkeit). Da hat ein Jnhaftirter die „unerhörte Frechheit" besessen, beim Eintritt in das Wachlokal den Hut abzunehmen und sich die Haare aus dem Gesicht zu streichen. Das brachte den Beamten so in Wuth, daß er den Mann zu Boden warf und mißhandelte, bis das Blut in Strömen floß. Und dafür erhielt der Beamte dann eine Strafe von 40 Mark. (Hört, hört!) Das Schlimmste ist der unverhüllte Hohn, mit dem die Beamten ihre Brutalitäten ausüben. Wer so wenig Verantwortlichkcitsgefühl hat, daß er den wehrlos ihm Uebergebenen mißhandelt, der steht sittlich nicht höher als ein Rowdh aus dem Scheunenviertel (lebhafte Zustimmung), der ist von Grund aus eine Verbrechernatur. (Erneute Zustimmung.) Das solche Zustände möglich sind, das liegt zum Theil an den Vorschriften selbst. Da ist vor Allem die Bestimmung über den „Widerstand gegen die Staatsgewalt". In § 113 des Strafgesetzbuches heißt cs ausdrücklich, daß Widerstand gegen die Staatsgewalt dann strafbar ist, wenn er dem Beamten, der „in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes" handelt. Widerstand entgegensetzt. Daraus muß doch Jeder folgern, daß bei nicht rechtmäßiger Ausübung des Amtes der Widerstand erlaubt ist. Wir hatten einen Professor, der es liebte, allerhand Fragen zu stellen, um dann, wenn man das aus dem natürlichen Verstand Folgeirde antwortete, mit diabolischem Lächeln sagte: „Ja, der Laie meint das freilich. Aber Gott bewahre, keine Ahnung!" Ebenso auch hier, Gott bewahre, keine Ahnung! Der Juristenvcrstand hat die Folgerung aus dem § 113, daß man bei nicht rechtmäßigem Vorgehen des Beamten ihm Widerstand entgegensetzen dürfe, längst aus dem Gesetz fortescamotirt. Das Reichsgericht hat entschieden, daß auch die Ausübung eines nicht rechtmäßigen Befehls eines höheren Beamten seitens eines untergebenen Beamten eine rechtmäßige Amtshandlung sei, gegen die ein Widerstand nicht zulässig sei. Also braucht man eine ungesetzliche Maßregel blos einem untergebenen Beamten zur Ausführung zu übergeben, um jeden Widerstand zu einem straffälligen zu machen. Der Beamte darf sich immer irren, er ist dann stets im Recht, das Publikum darf sich nie irren, es ist stets im Unrecht. Da giebt es keinen „guten Glauben", der bei dem Beamten selbstverständlich ist. Man muß sich stets der Rechtswidrigkeit unterwerfen, gleichviel ob der Beamte den Thatbestand überhaupt kennt oder ob er sich irgend welchen Unsinn eingebildet hat. Da muß man ruhig, wie in den Fällen Rappaport und Trampke, sich einsperren lassen, zusammen mit allerhand zweifelhaftem Gesindel, in Räumen voller Ungeziefer. Das Reichsgericht meint nun gar, der § 113 sei überhaupt nicht für das Publikum da, sondern nur zum Schutz der Beamten, die nur dann thatkräftig und entschlossen sein können, wenn sie stets den Schutz des Gesetzes haben. Stets, auch wenn sie ungesetzlich Vorgehen. Die Beamten müßten ja Engel fein und keine Menschen, wenn sie, die s o beschützt sind, nicht an die Stelle pflichtmäßigen Ermessens die freie Willkür setzen wollten. Wenn Beamte manchmal wegen außergewöhnlicher Folterungen verurtheilt werden, so findet sich stets irgend ein Vorgesetzter, der die Begnadigung derselben erwirkt. Im Volke ist eine allgemeine Unsicherheit erzeugt worden. Man geht bei uns nicht wegen Beamtenmißhairdlungen zum Richter; man denkt bei uns im Volke: „Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus!" Unsere Justiz hat es sich selber zuzuschreiben, wenn jedes Vertrauen im Volke verloren hat. (Sehr wahr! links.) Es fehlt unserem ganzen Beamtenthum jegliches Gefühl, jegliche Achtung vor der persönlichen Freiheit. Wenn wir das hier offen aussprechen, so schänden wir nicht, wie uns das so oft vorgehalten wird, unsere deutsche Nation; im Gegen- theil, wir glauben ihr zu dienen, wenn wir die Schäden unserer Bureaukratie klarlegen und dadurch beseitigen helfen. (Lebhafter Beifall bei den Soz.) Staatssekretär im Neichsjustizamt Dr. Nieberding: Im Namen des Reichskanzlers habe ich hier zu erklären, daß er mit Entschiedenheit jeden amtlichen Uebergriff verwirft und verurtheilt, und vornehmlich den, der Personen, welche das Unglück haben, in einen falschen Verdacht zu gerathen, in ihrer persönlichen Freiheit an- tastet. Derartige Uebergriffe jeder Art, ob klein, ob groß, ob von gerichtlichen oder Verwaltungsbehörden verübt, ob ausgehend von höheren Beamten oder untergeordneten Organen, ob begangen aus Nachlässigkeit, Schlendrian, Taktlosigkeit oder aus Ueberhebung und Bosheit, sind nur geeignet, die Autorität des Staates zu schädigen. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Jeder Beamte, der seine Pflicht thut, und namentlich jeder Beamte, der den schweren, undankbaren Beruf der Behandlung von gefangenen Personen treu seiner Pflicht ausübt, ist des Schutzes seiner Vorgesetzten sicher; aber man darf auch von ihm verlangen, daß er nach Recht und Gesetz streng und unparteiisch, aber auch mit dem Wohlwollen und dem Takt, 8er dem Geist der Gesetzgebung und Humanität entspricht, verfährt. Der Herr Reichskanzler erwartet, daß die Beamten sich jeder Zeit gegenwärtig halten, daß die persönliche Freiheit eines der höchsten Güter des Staatsbürgers ist, und daß ihr gegenüber der Beamte zu außerordentlicher Vorsicht und strengster Gewissenhaftigkeit bei Ausübung seiner Befugnisse verpflichtet ist. Der Reichskanzler stimmt in dieser Anschauung überein mit derjenigen der einzelnen Bundesregierungen, die, wo ein Verstoß vorkommt, energisch und eckschieden dagegen einschreiten. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Bis zum nächsten Mal!) Ter Reicbskanzler ist gewillt, in seiner Eigenschaft als preußischer Ministerpräsident den von mir gekennzeichneten Gesichtspunkten auch in Preußen Geltung zu verschaffen. Nun muß man zugeben, Richter und Beamte machen auch ihre Fehler. Ich kann auch bereits jetzt erklären, soweit mir die Verhältnisse bekannt geworden sind, daß im Falle des Redakteurs in Schlesien eine vorschriftswidrige Fesselung vorgenommen worden ist (hört, hört!), und daß man annehmen darf, daß in diesem Falle sich auch noch andere Ungehörigkeiten ereignet haben. Auch im Falle Trampke ist nicht Alles so gegangen, wie cs den Vorschriften des Gesetzes gemäß gewesen wäre. Das Gleiche ist der Fall bezüglich der Vorgänge in Altona. Die übrigen Fälle, die der Vorredner angeführt hat, kenne ich nicht. Jedenfalls bürgt Ihnen das Wort des Reichskanzlers dafür, daß dort, wo Verstöße vorgekommen finb, Remedur geschaffen wird. Wenn Nachrichten über die Maßregelung von Beamten nicht in allen Fällen in die Öffentlichkeit gedrungen sind, so liegt das daran, daß die Rüge des Beamten Sache des inneren Dienstes ist. Im Falle Trampke hat es sich übrigens nicht um eine Privatbeleioigungsklage, sondern um eine öffentliche Anklage gehandelt. Zu dem ersten Termin war Trampke nicht erschienen, fonbern nur ein Schreiben eingelaufen, worin er beantragte, bis zur Erledigung eines Civil- prozesses, der mit der Sache zusammenhänge, den Termin aufzuschieben. Es wurde nun ein zweiter Termin angefebt, aber auch in diesem war der Angeschuldigte nicht erschienen, sondern hatte nur eine Entschuldigung geschickt, er sei gefallen und habe sich das Bein verletzt. Tic daraufhin vom Gericht erforderte ärztliche Bescheinigung sandte Trampke nicht ein, sondern erklärte, so schlimm sei die Verletzung allerdings nicht gewesen, daß er zum Arzte habe gehen müssen, aber er habe sich bei jenem Falle zugleich das Beinkleid zerrissen gehabt und daher nicht kommen können. Auch das noch ließ das Gericht gelten und beraumte einen neuen Termin an. Auch an diesem dritten Termin erschien der Angeschuldigte nicht, wohl aber schickte er später eine Mittheilung, daß er sich in seinem Notizkalender im Datum des Termins verschrieben habe und so irriger Weise nicht erschienen sei. Erst jetzt machte das Gericht von seinem Recht, den Mann verhaften zu lassen, Gebrauch. (Sehr richtig.) Sie können überzeugt sein, daß der Reichskanzler, insoweit ihm die Verfassung eine Zuständigkeit zur Abstellung von Rechtswidrigkeiten cinräumt, dieses Recht nicht ungenutzt läßt; Sie dürfen aber nicht vergessen, daß das Gebiet 8er inneren Polizeiverwaltung zur Kcmpetenz der Einzelstaaten gehört und daß in dieses der Reichskanzler daher nicht eingreifen kann. Wollte er das thun, so würden sich die betreffenben Staaten mit Recht beschweren, daß man ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht respektire. — Ich bemerke übrigens, daß die preußischen Ressortminister bei der ersten Gelegenheit, die sich ihnen im Abgeordiietenhause bieten wird, alle vom Abg. Heine angeführten Fälle, insoweit sie sich auf Preußen beziehen, ungeschminkt und ohne jede Beschönigung klar stellen werden. — Es kommt ferner in Betracht, daß 8er Reichskanzler bei denjenigen Verhaftungen, die auf richterlichen Beschluß erfolgen, nichts zu sagen und nichts zu thun hat. Tie richterliche Unabhängigkeit, die das Fundament unserer Gerichte ist, schützt diese auch gegen ein Eingreifen des Reichskanzlers. Soweit es sich aber um Sachen der Reichsjustizverwaltung handelt, ist der Reichskanzler auf Grund von Artikel 17 und 7 der Verfassung befugt, gegen Verstöße einzuschreiten, und er macht von dieser Befugniß auch Gebrauch. Der zweite Theil der Interpellation berührt eine Frage, die bereits in diesem Frühjahr bei der Berathung des Etats des Reichs- justizamtes einen außerordentlich breiten Raum eingenommen hat. Damals hat die Mehrheit des Hauses meinen Standpunkt gebilligt, daß ein Strafvollzugsgesetz nur erlassen werden könne im Anschluß an die Reform des Strafgesetzbuches. Auch schon früher hat sich das Haus in ähnlichem Sinne ausgesprochen. Im Jahre 1890 hat der Reichstag auf Antrag der Herren Bamberger und Windthorst unter Anerkennung der großen Schwierigkeiten, die dem derzeitigen Erlaß eines Strafvollzugsgesetzes entgegenstehen, den Wunsch ausgesprochen, daß man die wichtigsten Bestimmungen über das Gefcmg- nißwesen im Wege der Verordnungen gleichmäßig für das ganze Reich gestaltet. Tas Neichsjustizamt ist im Sinne dieser damaligen Aeußerungen des Reichstags borgegangen. Es ist eine Verständigung unter den Bundesregierungen erfolgt und es sind gemeinsame Grundsätze aufgestellt. Dadurch ist schon das eine erreicht, daß große Abweichungen in der Praxis nicht mehr bestehen. Ich glaube, damit auch die zweite Frage beantwortet zu haben. Der Reichskanzler erkennt die Nothweudigkeit eines Strafvollzugsgesetzes durchaus an, er ist aber nicht in der Lage, zur Zeit den Erlaß eines solchen in Aussicht zu stellen. Er glaubt, sich dabei in Einklang zu finden mit der Mehrheit des Hauses jetzt und früher. Auf Antrag des Abg. Singer (Soz.) tritt das Haus in die Besprechung der Interpellation. Abg. Bassermnun (natl.): Es ist bcbaucrlidi, daß sich die Fälle von polizeilichen Mißgriffen in der letzten Zeit so sehr häufen. Man kann heute kaum ein Prcßorgan in die Hand nehmen, ohne einen solchen Fall darin verzeichnet zu finden. Nun kann es natürlich nicht meine Ausgabe fein, die von den Interpellanten angeführten Fälle auf ihre Nichtigkeit nachzuprüfcn, aber es kommt ja auch gar nicht darauf an, ob alle einzelnen Details stimmen. In der That sind zweifellos in einer Reihe von Fällen schwere Mißgriffe vor- gclommen. Gewiß werden manche Fälle tendenziös übertrieben, aber das ändert nichts an der Thatsache, daß noch genug Ser» urtheilenswerrhes übrig bleibt. Einrärimcn will ich, 'daß, soweit das Gebiet der inneren Polizei in Frage kommt, der Reichstag zur Kritik nicht zuständig ist. Das muß Sache der Einzellandtage fein. Q§ ist festgestellt, daß die Presse aller Parteien über eine Reihe von Vorgängen die schwerste Mißbilligung ausgedrückt hat, und zwar nicht nur bie Organe der Linken. Die Fälle finb ja thcilweise typisch- Sie zeichnen sich aus durch den Mangel an Achtung vor der persönlichen Freiheit und Ehre bei den Polizeiorganen, und man gewinnt vielfach den Eindruck, daß recht minderwerthiges Beamtenpersonal in Aktion tritt. In weiten Kreisen des Volkes herrscht schwere Mißstimmung über diese sich häufenden Fälle. (Zustimmung.) Wciin in der Armee ein Offizier sich schwere Verfehlungen zu Schulden kommen läßt, so ist die Sache mit der Be- sttafung des Offiziers nicht abgethan, sondern gewöhnlich wird auch der Regimentskommandeur zur Verantwortung gezogen. Auch gegenüber Verfehlungen von Unteroffizieren bcniüht man sich, durch sttenge Strafen eine Remedur herbeizuführen. Anders bei lieber» griffen von Polizeibcamten. Da erfolgen oft auf Befürwortung der vorgesetzten Behörden Begnadigungen, die man nicht verstehen kann. Der Fall Hoffmann, den der Abg. Heine zur Sprache gebracht hat, ist geradezu haarsträubend. Man fesselt einen wegen Preßvergehens verurtheilten Redakteur zusammen mit einem schweren Verbrecher! Es ist traurig, daß solche Fälle sich ereignen Dazu kommen die zahlreichen Fälle der unerhörtesten Verhaftungen Wenn die ungerechtfertigte Verhaftung eines Mannes schon schweren Schaden anrichtet, um wie viel größer ist da erst der Schaden bei der Verhaftung einer Frau? Wird dadurch nicht oft bas ganze Familien- (eben 3cr|tort? (Beifall.) Es macht sich bei den Beamten vielfach eine Rohheit der Anschauung geltend, die tief bedauerlich ist, und die uns direkl darauf hinweist, zu verlangen, daß die vorgesetzten Be- horden den Beamten gegenüber ganz anders auftreten. Die Central« vehorden der Polizeiorgane müssen mit größerer Energie, als es heute geschieht, derartigen Ausschreitungen entgegentreten. Sie muffen sich bemühen, diese untergeordneten Organe darauf hinzu- weifem daß die persönliche Freiheit und Ehre das höchste Gut des Menschen ist, da-man unter feinen Umständen leichtfertig antaften k. Die Mißstimmung über solche Vorkomm- nfffe beffiiranlt sich nicht auf Sozialdemokraten, sondern verbreitet sich über das ganze Volk. (Sehr wahr!) Es ist nicht zu leugnen, *^ex^c twn Verhafrungen in recht schablonenhafter Art vorgenommen wurden, daß man in vielen Fällen nicht genügend prüft. ob in der That der brtngenbe Verdacht vorhanden ist. den unsere Strafprozeßordnung verlangt. Eine Reihe der Mißstände, die zu Lage gerrcten sind, würden durch eine reichsgesetzliche Regelung deS Strafvollzuges aus der Welt geschafft werden. Wir werden dadurch zu festen Normen kommen nach der Richtung einer größeren Sicherung der Persönlichen Freiheit und Ehre. Das Verlangen nach einer reichsgesetzlichen Regelung des Strafvollzuges ist bereits in den siebziger Jahren im Reichsiage erhoben worden. Schon im Sabre 1874 haben die National-Liberalen ein solches Gesetz verdat. Im Jahre 1875 theilte der Bundcsrath mit, daß die Vorarbeiten so gefördert sind, daß ihre Beendigung erfolgen kann, sobald die Strafgesetzgebung vollendet ist. Das war 1875. Heute schreiben wir 1902, und das Gesetz ist noch immer nicht erlassen. (Hört, hört!) Der Herr Staatssekretär hat sich ja um die Reform unserer Strafgesetzgebung so große Verdienste erworben wie kaum ein Anderer, und es muß ihm auch das Zeugmtz ausgestellt werden, daß sein Streben von Erfolg gekrönt war. Hoffentlich wird es ihm gelingen, auch dieser Materie Herr zu werden. Wenn wir auf ein neues Strafgesetzbuch in Deutschland warten sollen, so werden wir die reichsgesehliche Regelung des Strafvollzuges nicht erleben. Die Schwierigkeiten sind so groß, daß wir m absehbarer Zeit auf die Erfüllung unserer Hoffnungen nicht rechnen können. Die Mißstände, die heute und in früheren Jahren besprochen sind, die Einzelfälle, die sich immer wieder ereignen, sollten dazu führen, daß die verbündeten Regierungen sich, wie in den siebziger Jahren, auch heute wieder davon überzeugen, daß eine reichsgesetzliche Regelung des Strafvollzuges eine Nothwendigkeit ist, (Lebhafter Beifall.) Abg. Gröber (Eft): Daß die Zeitungen in den letzten Jahren wehr Fälle erwähnten, scheint weniger an einer Verschlechterung des Verfahrens zu liegen als an der Erweiterung der Oeffentlichkeit. Jedenfalls aber beweist das vorliegende Material, daß eine Remedur nöthig ist. Die Schuld liegt z. Th. an den Gesetzen selbst, z. Th. an ihrer Anwendung, z. Th. an der Belastung der Beamten. Den Unterbeamten fehlt es an der nöthigcn Instruktion. Sie müssen selbständig beschließen, ob eine Verhaftung eintreten soll oder nicht. Und das sind dann jene Fälle, über die sich die Oeffentlichkeit mit Recht erregt. Vor Allem fehlt es an dem Strafvollzugsgesetz. Ich gebe dem Staatssekretär darin Recht, daß, soweit der Vollzug von Freiheitsstrafen in Betracht kommt, man zweckmäßig auf die Reform des Strafgesetzes warten sollte. Aber eine bessere Einrichtung der Gefängnisse kann jetzt schon bewirkt werden. Ebenso hat die Frage, ob eine Freiheitsstrafe zu Gunsten einer Haftstrafe unterbrochen werden darf, mit dem Strafsystem an sich nichts zu thun. Tas sind Dinge, die sich setzt schon sehr gut erledigen lassen. Soweit gehe ich freilich nicht, wie der Abg. Heine, daß er den Beamten, der einen ihm übertragenen Befehl ausführen muß, womöglich mißhandeln lassen will. Aber eine menschenwürdige Behandlung der Jnhaftirten und eine Beseitigung der sonstigen Mängel könnte sehr Wohl durch einen Runderlaß des Reichskanzlers erzielt werden. Abg. Lenzmanii (frcif. Volksp.l: Herr Dr. Nieberding hat uns die Meinung des Reichskanzlers, die des preußischen Justizmlni- ftcrS und die des Ministers des Innern mitgethcilt. Wichtiger wäre es gewesen, er hätte seine eigene Meinung, die des Staatssekretärs des Reichsjustizamts, ausgesprochen; auch hätte ich gewünscht, der Herr Minister des Innern und der Herr Justizminister wären hier in persona erschienen und hätten ihre Stellung zu der Frage klargelegt. Mir ist die Anregung der Sozialdemokraten sehr sympathisch. Nur dem Urtheil des Kollegen Heine über die Gerichte im Allgemeinen kann ich nicht znstimmen. Ich glaube, man kann sprechen von guten Gerichten des Westens und von minder guten Gerichten des Ostens. (Hört, hört!) Im Westen haben wir Gott sei Tank noch nicht die politischen Urtheile des Ostens. Da handelt es sich nicht um Uebergriffe der Gerichte, sondern um solche der Polizei. Nirgends nimmt die Polizei eine solche Stellung ein, wie in Deutschland. In England sieht der Bürger im Polizisten seinen Helfer, in Deutschland sicht er in ihm nur den Quäler. Tas liegt an dem Personal. Wir haben kein geschultes, ausgebildetes Polizeimaterial. Wir haben nur gewesene Unteroffiziere und Feldwebel als Schutzleute, gewesene Offiziere als Polizeileutnants. Ihnen ist jeder Respekt vor der persönlichen Freiheit abhanden gekommen. Das ganze Reglement athmet diesen Geist. Man untergräbt von oben herunter systematisch den Respekt vor dem Gesetz. Eine ganze Reihe von Gesetzesbestimmungen wird willkürlich und absichtlich mißachtet. Wie selten vollzieht sich z. B. eine Haussuchung unter den vom Gesetz vorgeschriebenen outeten I Meist tritt Willkür der unteren Polizeiorgane an deren Stelle. So ein Polizeibeamter ist nicht Hilfsorgan der Gerichte, sondern Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Die Hauptsache ist für ihn, daß er ein Geständniß erzielt. Sehr häufig wird direkt die Drohung mit der Verhaftung als Mittel zur Erpressung eines Geständnisses benutzt. (Sehr wahr! links.) Solche erpreßten Geständnisse sind natürlich für die Gewinnung einer richterlichen Uebericugung werthlos. Was die unteren Beamten besonders übermülhig macht, das sind die Begnadigungen bei Ueberschreilung der Amtsbefuguisse. Einzelne süddeutsche Staaten haben noch das wunderbare Recht der Absolution, der Niederschlagung eines Verfahrens durch den Landesherrn. Und von diesem Recht wird zu Gunsten der Beamten häufig Gebrauch gemacht. Schließlich kommt dann noch der schöne Einwand des Kompetenzkonflikts, durch den der Beamte der Civilgerichtsbarkeit entzogen wird. Tie Mängel der richterlichen Praris sind zum Theil im Gesetz selbst begründet, zum Theil auch in einer gedankenlosen Anwendung der Gesetzesbestimmung. Wie unklar ist z. B. die Begründung des Fluchtverdachts! Der Eine wird verhaftet, weil er ein zu großes Vermögen hat, also leicht entfliehen kann, der Andere ist fluchtverdächtig, weil er kein Vermögen hat. Der Eine wird verhaftet, weil er eine große Verwandtschaft hat, der Andere, weil er allein steht. Hier thäte eine genauere Bestimmung noth, damit man wenigstens von solchen seltsamen Begründungen verschont bleibt. Herr Dr. Nieberding hat nichts Neues, er hat eigentlich überhaupt nichts gesagt. Er hat erklärt, der Reichskanzler verurtheile Uebergriffe. Nun, das ist klar, daö muß jeder Mensch, wenn er mich nicht Reichskanzler ist: Uebergriffe verurtheilen. Was wir wollen, ist, daß endlich ein vernünftiger Strafvollzug festgesetzt wird! Und da hat uns Herr Dr Nieberding ad calendas craecas vertröstet. Wir sollen auf die Reform des Strafgesetzbuches toartenI Ja, wie lange warten wir nicht schon darauf! Dir verlangen sie ja fortgesetzt. Aber das geht doch nicht, daß man das Eine immer verweigert, weil das Andere noch nicht da ist, und da§ Andere, weil man das Eine noch nicht hat. Da soll man denn doch endlich Beides in Angriff nehmen. Der Reichstag ist nicht gewillt, in diesem Forstwursteln mitzuthun, er will endlich den ersten Schritt sehen. (Lebhafter Beifall.) Staatssekretär Dr. Nieberding: Ich glaube kein Vorwurf ist unbegründeter als der des Herrn Lenz- maun, daß wir die Reform des Strafgesetzbuchs verschleppen. Wir haben in den letzten Jahren gezeigt, daß die Vorarbeiten für diese Reform ausgenommen sind. Woher weiß denn Herr Lenzmaiin, daß wir sie hintanhalten wolleii, weil wir die Regelung des Strafvollzuges nicht wollen? Es ist ja ein öffentliches Geheimniß, daß die Reform des Strafgesetzbuches längst im Gange ist. Hinsichtlich der Reformen der Strafprozeßordnung gab ich bei der Berathung des Antrags Lenzmann die Erklärung ab, daß sich da? Reichsjuitiz- aint mit dieser Reform ernstlich beschäftigen werde; ich füge heute hinzu, daß dies jetzt bereits feit einem halben Jahre geschieht. Aber der Herr Vorredner unterschätzt die Schwierigkeiten, die sich einer so weittragenden Reform entgegenstellen. Ich kann dem Hause mtt- theilen, daß wenn die $ erarbeiten genügend weit gediehen sind, wir eine Kommission zusammenberufen werden, zu der auch Herren aus diesem Hause eingeladen werden. Und in dieser werden die weiteren Normen aufgestellt werden. Was den Vorschlag provisorischer Strafvollzugsbestimmungen betrifft, so haben wir ja manches bereits gethan. Es sind in der Frage der Gefangenenbehandlnng Vereinbarungen mit den Einzel- ftaaten getroffen worden. Beschwerden gegen diese sind nicht gekommen, sondern lediglich gegen deren unrichtige Anwendung. Wir sind auch dabei, noch weitere Grundsätze aufzustellen, und ich hoffe, daß die Einzelregierungen ihre Zustimmung zu denselben nicht versagen werden. Abg. Dr. Derlei (kons ): Die Erklärung des Herrn Staatssekretärs war so, wie sie abgegeben werden mußte. Die Kompetenz des Reiches kann natürlich nicht überschritten werden, und die Polizei ist Sache der Einzelstaaten. Auch wir wünschen so schnell als möglich eine Reform des Strafvollzugs. Ich habe auch meinen kleinen Nebenwunsch dabei (Heiterkeit), gehe aber daraus nicht ein, um die Sache nicht zu belasten. Herr Dr. Nieberding hat die Kritik des Herrn Heine nicht völlig zu widerlegen versucht. Ich muß zugeben, daß die Kritik des Herrn Heine sachlich berechtigt war. Tiesc Zustimmung wird mir aber sehr erschwert durch den Ton, in dem Herr Heine seine Klagen vortrug. Was die beiden Franenfälle betrifft, den der Frau Marie Dekker in Wiesbaden und den des Fräulein Dr. jur. Anita Augs- purg, so kann ich bei aller mir angeborenen Galanterie sie so schlimm nicht finden. Es ist ja bedauerlich, daß hier Mißgriffe der Beamten vorgekommen sind. Aber ich glaube, man kann den Beamten hier mildernde Umstände zubilligen. Man mag über die Reformkleidung vom ästhetischen Standpunkt aus denken, wie man will, aber man muß zugestehen, daß diese männlich-weibliche Kleidung die Verwechselung von Mann und Frau sehr erleichtert. (Heiterkeit.) Nach den späteren Mittheilungen des Beamten soll die Verhaftung der Dr. jur. Anita Augspurg durchaus auf ihren Wunsch erfolgt fein. Sie hat den Schutzmann auf die Wache geführt, nicht der Schutzmann sie. Nun, das Fräulein hat ja angekündigt, daß sie auch noch zum Kadi laufen wird. Dann wird ja festgestellt werden, was Wahres an den Behauptungen hüben und drüben ist. Den Fall der Frau Rappaport in Altona gebe ich ohne Weiteres preis. Ich bin darüber empört und wünsche, daß sich solche Fälle nicht wiederholen. Im Falle Trampke ist ebenfalls eine scharfe Kritik am Platze. Die Fesselung des Redakteurs Hoffmann halten wir für ebenso empörend wie seiner Zeit die des Redakteurs Bredenbeck. Daß sich nach so kurzer Zeit ein solcher Vorgang wiederholen konnte, geht mir über die Hutschnur. Wie weit die Klagen über die Behandlung von Redakteuren in Gefängnissen berechtigt sind, weiß ich nicht, ich selbst habe noch keine Gelegenheit gehabt, sie am eigenen Leibe zu erfahren. (Abg. Bebel: Schade! Heiterkeit.) Nun, vielleicht passirt es mir unter Paul I. (Große Heiterkeit.) Ich bin eifriger Leser der Sozialistischen Monatshefte. Da habe ich zum 60. Geburtstag des Kollegen Bebel einen Artikel von Auer gelesen. Ich habe mich darüber gefreut, Herr Bebel ist ja mein Landsmann (Abg. Bebel: Nein, nein!) — nun, nicht geborener Landsmann, denn sonst wäre er ja noch heller (Heiterkeit), aber er hat sich doch lange in Sachsen aufgehalten — also die „Sozialistischen Monatshefte" schrieben, daß die Ruhe und Erholung im Gefängniß die Gesundheit Bebels befestigt habe. (Heiterkeit.) Ohne die Ge- fängnißstrafen hätten wir vielleicht nicht die Freude, Herrn Bebel so frisch unter uns zu sehen. Der Staatssekretär hat uns in Aussicht gestellt, daß jeder Mißbrauch geahndet und daß Vorsorge getroffen würde, um ähnliche Fälle zu verhüten. IM Abgeordnetenhause hat man wiederholt die Beamten zu entschuldigen gesucht. Ick halte das für menschlich begreiflich, aber es trägt nicht dazu bei, die Beamten von Uebergriffcn abzuhalten. Mißgriffe werden ja immer vorkommen, aber bie vorgesetzten Behörden werden den Unterbeamten stets eindrücklich zu Gemüthe zu führen haben, daß sie die Rechtssvhäre eines jeden Staatsbürgers zu achten haben, denn sonst gerät!) die Autorität des Staates und der Verwaltung ins Wanken. (Beifall.) Abg. Schrader (freis. Vgg., fast unverständlich) betont, daß die Mißachtung des Rechts sich auf allen Gebieten des öffentlichen Rechtes findet, z. B. auch bei Wahlen. Und doch thue die Regierung nichts, um Wandel zu schaffen. Bedauerlich sei es, daß der Reichskanzler nicht selbst hier erscheint, um sich von der Stimmung des Hauses zu überzeugen. Die Kompetenz des Reichskanzlers ist größer, als er selbst annimmt; alle Fälle, in denen die Polizei in strafrechtlicher Beziehung eingreift, unterliegen der Kompetenz und Verantwortung des Reichskanzlers. Vor Allem aber ist es nothwendig, daß Graf Bülow die Kompetenzen, die er als preußischer Ministerpräsident hat, vollkommen ausnutzt. Auf schleunigen Erlaß eines Strafvollzugsgesetzes müssen auch wir bringen. Ich glaube, daß der Widerstand dagegen beniger beim Rcichsjustizamt, als an anocrer Stelle liegt. Abg. von EzarUnSki (Pole) spricht sich ebenfalls für Erlaß eineß Strafvollzugsgesetzes aus. Er könnte eine Menge von Material beibringen, betreffend Verhaftungen polnffcher Redavemr. wolle sich dies aber für später aufheben. Abg. Bebel (Soz.): Tie Auskunft des Staatssekretärs ist durchaus ungenügend. Alle Fälle, die der Abg. Heine mirrheilte, stehen in Beziehung zu einem Reichsgesetz, und der Reichskanzler hätte in Folge dessen sehr wohl Anlaß gehabt, überall einzuschreiten. Wenn der Staatssekretär nun wenigstens für die Zukunft ein solches Einschreiten antündigt, so sage ich: Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Die Fälle von Mißhanblungen durch Polizer- beamten häufen sich ganz ungemein. Als ich kürzlich einem höheren Polizeibeamten sagte, ich hätte den Eindruck, daß bei den Polizei« beamten die Verrohung zunehme, sagte er: Ta mögen Sie Recht haben! Diese Erscheinung ist kein Wunder Angesichts der Thatsache, daß man die Polizeibeamten am liebsten auß den zurückgebliebensten Gegenden Deutschlands nimmt. In keinem deutschen Staat befindet sich das Polizei- und Gefängnißwcsen in einem so schauderhaften, so erbärmlichen, ja geradezu menschenunwürdigen Zustande wie in Preußen. Tie Fälle, die der Abg. Heine angeführt hat, lassen sich mit Leichtigkeit vermehren. Redner führt noch eine Reche von Fallen polizeilicher Mißgriffe an, u. A. den einige Jahre zurückliegenden Fall der Frau Zietz aus Hamburg, die eine Haftstrafe von 3 Tagen wegen Preßvergehens zu verbüßen hatte und mit Prostttuirten zu. fammengefperrt wurde Herr Oertcl hat meine eigene Haft in die Debatte gezogen. Mir ist überall in Sachsen Selbstbeköstigung ge» währt ivorbei!. In Preußen wirb höchstens Krankenkost gewährt. Herr Sternberg z. B. hat diese Vergünstigung. Herr Sternberg darf auch vom Gefängniß au5 in einer Droschke zum Termin fahren. Sozialdemokratischen Redakteuren wirb diese Vergünstigung nicht gewährt. Herr Sternberg braucht ja auch ebenso wenig wie s. Zt. Herr v Hammerstein Zuchthauskleidung zu tragen. Redner bezieht sich auf feine Erfahrungen in Bezug auf die Behandlung politischer Verbrecher zur Zeit des Sozialisten-Gescyes und erwähnt vor Allem den Fall, wie er in Dresden, nachdem er mehrere Tage beobachtet worden war, auf der Bruehlschen Terrasse verhaftet wurde, und gerade am ersten Pfingsffciertage. Er geht hierauf auf die neueren Fälle von Polizeiwillkür ein. Wenn eine Tarne es liebt, sich anders zu kleiden, als gerade üblich, soll dann ein Schutzmann das Recht haben, sie zu verhaften? Redner verbreitet sich zum Schluß seiner Ausführung besonders eingehend über den Fall Augspurg und giebt dadurch dem Weimarischen Bundesrathsbevollmächtigten Dr. Paulsen Veranlassung zu folgender Erwiderung: Ich glaubte bisher, auf den Fall Augspurg nicht eingehen zu sollen, da der Interpellant ihn nur ganz beiläufig erwähnt hat. Dieser Fall eignet sich seinem ganzen Charakter nach nicht dazu, bei dieser Materie in den Vorder- gründ gestellt zu werden, wo doch ganz andere und schwerer wiegende Mißstände zur Sprache gekommen sind. Nachdem aber Herr Bebel bier alle Angriffe der Presse in Sachen dieses Falles wiederholt hat, muß ich schon einige Worte darüber sagen: Ich stehe in keiner Weise au, zu erklären, daß hier ein 6e» bäuerlicher Mißgriff des Polizeibeamten vorgekommen ist. Dieser Mißgriff bestand darin, daß der Beamte die Dame ickerhanpt angesprochen und eine Anzahl Fragen an sie gestellt hat. L-as aber dann weiter vorgekommen ist, ist noch nicht völlig geklärt. Wenn Herr Bebel auf Grund dieses ungeklärten SachverbalkS hier Vorwürfe gegen die Beamten gerichtet hat, so muh ich erwidern, daß nach den Akten, die die eidliche Vernehmung der Schutzleute enthalten, die Sache von d e m Moment an ander- liegt. Es beginnt von diesem Moment an das freiwillige Martlirnim des Fräulein Dr. Augspurg. Ick glaube nicht, daß man ohne Weiteres annehmen kann, daß die Schutzleute die Unwahrheit ge» sagt haben. Redner verliest sodann die durch die Zeitungen be- kann! gewordene amtliche Erklärung des Oberbürgermeister- von Weimar. Nachdem nun noch baß lebhafte Bebauern über diese- Vorkommniß ausgebrückt ist und eine Rektifikation des Beamten stattgefunden hat, könnte doch wohl der Vorfall erledigt sein. Abg. Dr. Müller-Meiningen (freis. Volksp.): Ich glaube doch, daß endlich energisch Einspruch dagegen erhoben werden muh, daß Damen aus den besten Gesellschaftsklassen einfach eingesteckt und wie Dirnen behandelt werden. In dem Fall Augß- purg ist doch nur durch baß resolute Auftreten der Dame verhindert worden, dah der Beamte weiterging. Deshalb aber darf man den Fall nicht auf sich beruhen lasten. Bei einer solchen Gerichts- und Polizeipraris muh Deutschland zum Gespött der ganzen gebildeten Welt werden. Herr Dr. Oertcl hat gcglaubt, hier Herrn Heine eine Vorlesung über den guten Ton halten zu sollen; da hätte er doch selbst vor allen Dingen in einem andern Tone über diese Tarne, die sich hier nicht verthcidigen kann, sprechen sollen. Alle spöttischen Prcßberichte über daß Auftreten der Tarne sind vollständig aus den Fingern gesogen. Vor Allem ist es unrichtig, dah sie die Verhaftung Provozirt habe. Sie hat auch gar keine Reformkleidung und auch keinen Männerhut getragen. Sie hat den Beamten gefragt: Was wollen Sie denn von mir, wollen Sie mich etwa verhaften? — Darin liegt doch keine Provokation. Die Dame ist von Anfang an in Weimar als Dirne behandelt worden. Ich will Ihnen auch sagen, warum bas gerade cm jenem Tage geschah. An jenem Tage wurde in Weimar ein sob baienvereinsfest gefeiert. (Hört! hört! links.) Der Polizist bat bie Dame zweimal in der brutalsten Weise an den Händen gepackt, und erst nachdem dies geschehen war, hat sie gesagt: Diese Frechhett geht ja noch über Wiesbaden. Durch die fortwährenden Verationen der Polizei werden mir die sozialdemokratischen Stimmen gesteigert; und ich bin als miditer schon wiederholt geradezu erschrocken gewesen, in welcher Art untergeordnete Polizeiorgane, bie sich Uebergriffe zu Schulden kommen ließen, bei ihren Vorgesetzten Deckung fanden. (Beifall lmkß.) Hierauf schließt die Besprechung. Die Interpellation ist damit erledigt. Tas Haus vertagt sich. Nächste Sitzung: M o n t a g 1 Uhrk Fortsetzung der zweiten Lesung der Zolltarifvorlage. Schluß 6 Uhr. tftrv.pp 4* Vr ka 22. Nov. t . ;fir tpp ist hc*ite Rl! hm ttai 3 Ufjr einem Gehirns । erlegen Schon heute morgen 6 Uhr n ae strupp von eine:: Cehirnsckliqe b troffen worben, dem die Aerfte in- besten wenig Bedeutung beileiten. Am Nachmittag wiederholte fick der C-.'hirnschlag und Kruvp starb, ohne das Bew fstsein wieder erlangt zu haben. (Von uns am Samstag Nachmittag durch Ertrablatt bekannt gewacht. Tie Red.) Vermischtes. * Sondershausen, 22. Nov. Dor Direktor des fürftli^cn Dealers, 'witz, crfrfiof; sich beute. * Breslau, 22. ov. Tie Kriminalpvln i verhaftete b.n V.'an::,- eine5 hiessen Bankgeschäftes welcher eingelöste Z in ö sch eine unterschlagen und wieder in den Verkehr .-ebracht hatte. Von dem erworbenen Gelde kaufte er für 19 000 Mark Pfandbriefe und lieh 13 000 Mark aus. Die Höhe der Unterschlagungen ist noch nicht festgestellt. * Paris, 22. Nov. 2cm „Petit Parisien" sind von 6em Sicherheitsagenten S u'frain interessante Mitteilungen in der H u m b e r t-A f f a i r e zugegangen. Danach will Souffrain von Frau Humbert erfahren haben, daß deren Gatte die langjährigen S !'w.ader • organisiert und r 'leitet habe. Wie der '2-1 c .......i>r urteilt, sei en d'm I Tage, an welch"m die - '-?i den f --s n ■ I '•'crt'mm'm wurde und bpr «'e'-ffn't ■ • sollte, die Summe v"n e'ner M' f‘ n t'at'a ' T b:- rorbere'iet lei. werde »ein Der' treter b c r besten Klaffe deutscher Studenten in Orford Wohnung nehme n." CßerirfitsfanL Wiesbaden, 23. Nov. "Ter Stadtverordnete Satt* mann hatte in der Stadtv.-Versawnilung Klage darüber erhoben, daß einzelne Lehrer bäuferfpcful anten seiem Dom Stadtichiilinsoektor zur NamenSiienniina au^aesordert, verfämte er krankheitshalber die aetet-te ftrtft t nd beschuldigte in einer foateren Sitzung denselben der Einfeitigke weil er men Bericht an die Regieninq gesandt, bevor seine Auskunft erfolgt ^ei. Wegen Be- (eibiaung angeklagt, erfolgte Heute seitens der Strafkammer die F r e i s o r e ch n n g Hartmann?. Main;, 22. Nov. Am 15. Oktober verurteilte baß Rrenß- aerid : ben 85 ? - e alten N nl kl rer Georg ?o?ef Schrei der ans Binnen, der seit 1889 nach der Schweiz ausgewandert und auf Grund etner^ falschen Auskunft hierher .inriiefgcfchrt war, zu >echS Monaten Festung und verfügte außerdem die zwangsweise Tiensteinstettimg deS Fahnenflüchtigen. Schreiber meldete sich krank und kam in5 Lazarett, in welchem er für dienstuntauglich erklärt worden ist. Heute Morgen traf nun auch bie telearaohische Begnadigung durch den Kaiser ein, nach welcher Schreiber sofort in Freiheit gefetzt wor- den ist. fliegen Schnupfen hilft Lorrn an. 8062