Nr. 301 •rfteUt täglich außer Sonntags. ®em Gießener Anzeiger werden im Wechiel mit dem heffifchen Landwirt die Gießener Familien, blätter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'ichen flnivers.-Buch- u.Stein- druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. gfernsprechanschlußNr.ül. Dienstag S3.DezemberLSOS 152. Jahrgang Zweites Blatt. vezugSpret-: monatlich7bPf., viertel« jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.—viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis-, lokal 12Pf. auswärts 20 Pfg. Verantwortlich für den polit. u. allgem. $cK 193.: Fr.Hannemann; für »Stadt u. Land* und -Gerichtssaal*: Curt Plato; für den Anzeigenteil: HanS Beck. GietzenerAMiger General-Anzeiger w **' Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen Q Die heutige Mmmer umfaßt 8 Seiten. — Stv. Petri Zement-Trottoir- Ablebnrmg cm. — Beigeordneter Georgi kommt auf die direkte Frage des Oberbürgermeisters auf grundsätzliche Genehmigung des Antrags zurück. Wenn der Obcrbürgertneister nicht weiß, daß im Prinzip die Annahme erfolge, könne er Stv. Gut fleisch verliest den inzwischen formulierten und ins Pvotokollbuch eingetragenen Beschluß der Stadtverordneten über das BeiseHen von Leichen in Erbbegräb- gezündetcn Gasflammen für einige Minuten unterbrochen. Heiterkeit.) Es würde notwendig sein, Inspektoren und Agitatoren anzustellen, und das passe eher für ein privates als für ein städtisches Unternehmen. Er empfehle, das Projekt einstweilen zurückzulcgen. — Oberbgm. Mecum hält den gegenwärtigen Zeitpunkt für die zustimmende Beschlußfassung über seinen Antrag für sehr geeignet, da man ja eben eine der Gesellschaften beseitigt habe. Im Uebrigen frage er zunächst nur danach, ob Stimmung für das Projekt vorhanden sei, und ob die Versammlung geneigt sei, sich grundsätzlich für die Einrichtung einer solchen Versicherung zu erklären. Sonst sei ja jede weitere Arbeit vergeblich. — Stv. Hanau hat Bedenken, ob die Beteiligung auch genügend sein würde, davon müsse er sein Votum abhängig machen. Je kleiner die Beteiligung, um so größer das Risiko. Redner stellt dann den Antrag, statt der Worte (in dem Antrag des Oberbgmstrs.): „Die Stv.-Vers, möge grundsätzlich beschließen . . folgende Fassung anzunchmen: „Die Stv.-Vers, möge bei genügender Beteiligung in Aussicht nehmen . . ." — Oberbgm. Mecum weist noch darauf hin, daß die zu gründende Versicherung keine Konkurrenz für die Gewerbc- vereine, die Sterbekassen 2c. sein solle. — Stv. Kirch giebt seiner Anerkennung über die Denkschrift Ausdrttck. Indessen sei es doch Grundbedingung, daß für eine solche Versicherting das Bedürfnis nachgewiesen werde. Das sei hier aber nicht •) Die vom Stv. L o e b e r wegen ihres, dem vorliegenden Beratunqsgeqenstande verwandten Charakters schon jetzt in die Debatte gezogene Denkschrift des Oberbürgermeisters Mecum, die den Antrag enthält, die Errichtung e i n cr st a d 11 s ch e n Qe6en§- und Rentenversicherung grundsätzlich zu genehmigen, wird im folgenden Punkte der Tagesordnung eingehender beraten. D. Red. Sitzung der Stadtverordneten. Gießen, 22. Dezember 1902. Anwesend Oberbürgermeister Mecum, Beigeordneter Georgi, Assessor Curschmann und 22 Stadtverordnete. Oberbgm. Mecum macht darauf aufmerksam, daß der Fall. Er kenne auch keine Stadt, die eine solche Ein- Man stehe hier in dieser Beziehung vor richtung habe. einem Novum. Er schließe sich dem Anträge der vorläufigen 1. daß die bestehenden Erbbegräbnisrechte durch die neue Friedhofsordnung in keiner Weise geschmökert oder zeitlich verkürzt werden sollen; 2. daß auch einen nderweite, diese Rechte beeinträchtigende polizeiliche Verfügung nicht erwartet wird, und daß eventuell eine solche Verfügung von der städtischen Vertretung mit allen zuständigen Mitteln verhindert werden wird." OberbgrN. Mecum begründet dann seine, bereits vom Stv. Löber ungezogene Denkschrift vom 9. Dezember d. Js., betr. die Einrichtung einer städtischen Lebens- und Rentenversicherung. Redner weist zunächst nach, daß die Einrichtung der Gemeindeversrche- rung vorteilhaft und empfehlenswert sei und kommt dann zu der Frage, auf welcher Grundlage dieselbe aufgebaut werden könnte, ob nach dem Umlageverfahren oder nach festen Prämien. Tas erstere entbehre der rechnercsch richtigen Grundlage und sei nicht empfehlen. Es könne ich nur darum handeln, feste Prämien in solcher Höhe zu erheben, daß jeder Jahrgang im Lebensalter der Ver- icherten die zu zahlenden SteÄegeldcr selbst aufbringe. — Tie sozialpolitische Kommission hatte sich den in der Denkschrift gemachten Ausführungen angeschlossen und beanttagt nun, die Errichtung einer städtischen Lebens- und Rentenversicherung mit der Maßgabe, daß Sterbegelder von 300, 600, 900, 1200 und 1500 Mk. und Jahresrenten von 150, 300, 450, 600 und 750 Mk. versichert werden können. Tazu stellt Oberbgm. Mecum den Antrag, die Stadtver- ordneten-Versammlung möge grundsätzlich beschließen, eine städtische Lebens- und Rentenversicherung. auf folgender Grundlage einzurichten: Es können versichert Werden: Sterbegelder von 300, 600, 900, 1200 und 1500 Mk., Altersrenten mit jährlich 150, 300, 450, 600 und 750 Mk.., beginnend mit Ablauf des 65. Lebensjahres. Als Mitglieder können ausgenommen werden Personen im Atter von 25 bis 45 Jahren, wobei der nächstfolgende Geburtstag maßgebend ist. Eine ärztliche NntersuchMg findet nicht statt, jedoch kann jedem auf das Gutachten der städtischen Ber- trauenspersonen hin ohne Angabe von Gründen die Aufnahme verweigert werden. Tie Versicherten haben je nach ihrem Alter bei der Aufnahme und nach der Höhe deS versicherten Sterbegeldes, beziehungsweise der versicherten Jahresrente bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres feste Beiträge zu entrichten. Weitere Gebühren in Form von Eintrittsgeldern, Quittungsgebühren und dergleichen werden nicht erhoben, jedoch haben die Versicherten etwaige, Stempelgebühren für Ausfertigung der Police zu tragen. Im ersten Versicherungsjahre wird als Sterbegeld nicht die versicherte Summe, sondern der bis dahin gezahlte Beittag, im zweiten Jahre die Hälfte des versicherten Sterbegeldes gezahlt. Ausnahmen für Selbstmörder werden nicht gemacht. Spätere Beschlußfassung über die Satzungen der Versicherungsanstalt bleibt Vorbehalten." Stv. Heichelheim hält den Zeitpunkt für die Er« richtung einer solchen Versicherung noch nicht für gekommen. An sich stände man ja auch in der Finanzdeputation dem Projekt sehr sympathisch gegenüber, und man habe den ; Fleiß und die Arbeit, die die Denkschrift bezeuge, sehr aner- , farmt. (Redner wird durch das laute Heulen der eben an- die Versammlung noch zu beschließen habe, wann die ' in der vergangenen Woche beschlossene Friedhofs-und ' Begräbnis-Ordnung in Kraft treten solle. Er ' schlage vor, hierfür den 1. April t I. zu bestimmen. Bis dahin sei auch eine Leichenhalle auf dem Friedhof : am Nahrungsberg eingerichtet. — Stv. Kirch verweist auf den, auf dem Tisch des Hauses ausliegenden Plan der Leichenhalle für den alten Friedhof, nach dem die Halle wenig würdig ausfallen werde; er bitte in Erwägung zu ziehen, ob man den Plan nicht erst verbessern könne. — Oberbgm. Mecum geht auf die für die Leichenhalle getroffene bauliche Disposition, wie sie der vorliegende Plan enthält, näher ein. Er habe sich die für die Leichenhalle bestimmten Räume in dem Kapellenbau deS alten Friedhofes angesehen, und könne sagen, daß sie nach ihrer Herrichtung zweckentsprechend und durchaus nicht unwürdig sein werden. — Stv. Heichelheim meint, daß der Plan es nicht erkennen lasse, ob die Halle würdig oder nicht würdig sei, erst wenn sie fertig ber- gestellt sei, könne man ein Urteil fällen. Er wünsche, daß jedenfalls die Mauer entfernt werde, die hinter der Kapelle stehe. — Oberbgm. Mecum bemerkt darauf, daß diese Mauer, soweit sie störend sei, entfernt werden würde. — Stv. Hanau giebt der Ansicht Ausdruck, daß der für die Aufbewahrung der Leichen von Israeliten in Aussicht genommene Raum, nicht würdig sei; das Gebäude, in dem sich dieser Raum befinde, sei doch thatsachlich nichts weiter als ein alter Stall. — Oberbgm. Mecum tritt Lieser Behauptung ganz entfchieden entgegen. Es sei that- sächlich der schönste Raum der überhaupt vorhanden wäre. — In der Verhandlung herrscht eine solche Unruhe, daß die einzelnen Redner schwer verständlich sind. — Stv. Wallenfels ist der Ansicht, daß der vorliegende Plan vollständig genüge, um sich zu orientieren, er habe auch kein Bedenken, demselben zuzustimmen. — Stv. Schm all tritt dieser Ansicht entgegen. Er halte die projektierte Leichenhalle für die christlichen Mitbürger des Zweckes nicht für würdig, dem sie dienen solle, sie sei zu llein und zu niedrig. — Oberbgm. Mecum meint, daß sich sehr darüber streiten lasse, ob ein Raum würdig oder nicht würdig für den vorgeschlagenen Zweck sei, es sei dies ganz Ansichtssache. Tie Höhe des Raumes, um den es sich handele, sei mindestens die gleiche, wie die des Sitzungssaales der Stadtverordneten. Tie Größenverhältnisse genügten ebenfalls für den Zweck. Stv. Loder tritt für die Genehmigung des Projektes, wie es vorliege, ein. Man könne doch nicht verlangen, daß man für Beerdigiingszwecke noch ein neues Haus baue. Man habe doch hierfür genug Geld oben auf dem Rodberg ausgegeben. — Stv. Jann bemerkt, daß niemand em neues Haus verlangt habe, nur eine würdigere Gestaltung der Dalle sei gewünscht worden. Man könne sehr wohl das Jnttafttreten der neuen Friedhofsordnung so wett binausschieben, bis die Einrichtung der Leichenhalle in würdiger Weise ermöglicht sei. — Oberbgm. Me cum beantragt einen Vorschlag des Assessors Curschmann anzunehmen, der dahin gehe, daß die neue Friedhofso^- nung zu ihrem Inkrafttreten noch eines, besonderen Beschlusses bedürfe. — Beigeordneter Georgi schlagt vor, zu beschließen, daß die neuen Bestimmungen für den Friedhof am Rodberg am 1. April Geltung bekommen sollen, für den alten Friedhof aber so lange außer kraft bleiben, bis die Leichenhalle daselbst fertig gestellt sei. _ Stv Haubach spricht sich gegen den .mtrag Georgi aus. Er" wünschfi daß beide Friedhöfe betreffs der auf ihnen geltenden Ordnung glerch behandelt wurden. Stv Gut fleisch ist derselben Meinung. Es sei SnA baller in diesem Falle auch den neuen Friedhof Mer'L^eröffnen^7m^so eine 'einheitliche Begräbnis- f daü dtt Leichenhalle für den alten Friedhof am 1 April k. I. für eine Benutzung schon fertigaestellt fern sH^? ^ür unbedingt nötig halte er aber, die Anlage eines festen Trottoirs von der Abzweigung der Straße Miefeck die Marburgerstraße entlang, bis zu dem Ee d r nach dem nenen Friedhof führt. - Ose-bgnr Wege, oc ) darauf, daß er das Bauamt bereits ^,aewi-7en^h"be hi-rzn das Erforderliche zu veranlassen, angewieim y ben Antrag, „Es möge das Stadt- -tv. Kirch 1 d n für die Leichenhalle des alten bauamt angewiesen iveroen, i ; perbesser- ten Plan bis die Matte geschlossen. - ‘ Ä&nlun8 genehmigte alsdann den Vorschlag des Assessors Curschmann wonaq» da.*3 der neuen Fr.°bh°fs' neten-S = rfamm- Ä noch -'Lnbfib MEnwerden fall üe W"'ganj üeraffentl^t »utbe. Sie "NM „enn die Bürgerschaft neue Verhältnisse, und es ] __ Oberbgm. Mecum das Ministerium die Sache geuehmcht have. . _ . . mnrfct noch darauf aufmerkiam, dag Die platten an der Marburgersttaße. die erst vor kaum zwei Jahren verlegt seien, durch den Frost arg beschädigt i wären. ES sei anzunehmen, daß der Lieferant der Stadt i eine Garantie geleistet habe, und für diesen Fall bitte 1 er, dem Schaden schnell Beachtung zu schenken. — Oberbgm. Mecum verspricht eine technische Untersuchung des i betreffenden Bürgersteiges zu veranlassen. — Stv. ! Schm all kommt nochmals auf die Friedhofsordnung ! zurück, § 51 der angenommenen Friedhofs-Ordnung be- । unruhige, trotzdem § 52, der die gänzliche Schließung deS allen Friedhofes beabsichtige, gestrichen sei, nicht nur ihn, sondern viele seiner Mitbürger, die auf dem Friedhof am Nahrungsberg ein Erbbegräbnis erworben )ätten. Sie wären nicht sicher genug, daß ihnen das iort erworbene Bestattun gisrecht nicht später einmal geschmälert werde. Er bitte, den § 51 noch einmal an die Kommission zurückzuverweisen, damit über diese Frage Klarheit geschaffen werde. Er sei der Ansicht, man müsse, so lange am Nahrungsberg noch unbenutzte Erbbegräbnisstellen offen sind, die Beerdigung darauf gestatten. — Oberbgm. Mecum bemerkt, daß nach dem geltenden Recht die Stadtverordneten-Ver- sammlung einen Begräbnisplatz nicht schließen könne, son- dern daß dies ausschließlich der Polizei, in letzter Linie also dem KreiSamt zustände. Tiefes würde aber ohne Zweifel die Schließung eines Friedhofs nicht anordnen, wenn die Stadtverordneten dem widersprechen oder eS nicht wünschen sollten. — Stv. Schm all erllärt, er sei trotz der Erklärung des Oberbürgermeisters noch nicht beruhigt. ES sei doch schmerzlich, wenn jemand, der sich durch Zahlungen das Recht erworben habe, auf dem alten Friedhof neben seinen ihm im Tode vorangegangenen Lieben zu ruhen, später einmal dieses Recht verlöre. — Stv. Gutfleisch erläutert die Rechts- und Eigentumsverhältnisse, die bei den Erbbegräbnissen beständen. Tas Recht der Polizei, so fährt Redner fort, die Friedhöfe gänzlich zu schließen, bestehe, und dem könne man auch keinen Riegel vorschieben. Aber solche Fälle, wo die Polizei sich zu einem Einschreiten veranlaßt sehe, seien sehr selten. In großen Städten, wie in Berlin, wo die Friedhöfe durch, die fortschreitende Bebauung schließlich mitten in die Stadt gerückt wären, habe man Friedhöfe polizeilich geschlossen, aber ber uns sei daran in den nächsten 100 Jahren und noch spater nicht zu denken. Redner stellt den Anttag, es solle durch ein besonderes Protokoll zur Beruhigung der Inhaber von Erbbegräbnissen am Nahrungsberg festgelegt werden, es sei der Wunsch aller StadtveroiLneten, daß der alte Friedhof als Erbbegräbnisstätte benutzt werden soll, so lange solche Begräbnisplätze dort noch Vorhänden seien. (Tie Formulierung dieses', in das Protokollbuch auszunehmenden Beschlusses erfolgt während der weiteren Verhandlung und wird später vom Stv. Dr. Gutfleisch verlesen. S. werter unten. D. Red.) Zur Uebernahme der Leichenkassengesell- ' schäft auf die Stadt bemerkt Oberbgm. Mecum, daß die ■ Gesellschaft die verhältnismäßig bedeutenden Einkünfte, dre ■ ihr aus der Ueberfühmng der Leichen nach den Friedhöfen erwüchsen, verlieren würde, wenn die Stadt eigenes Fuhrwerk anschaffe. Tie Gesellschaft besitzt zwei große und einen Kinderleichenwagerr, die et) ent übernommen werden könnten. Es sei aber auch die morallsche Pflicht der Stadt, das gesamte weitere Vermögen der Gesellschaft und deren Pflichten zu übernehmen. Außer den Wagen seien noch das Grundstück, sowie Heinere Gerätschaften da; einschlleß- lich dieser Werte belaufe sich das gesamte Vermögen nach einer angestellten Taxe auf 22948 Mk. Hinsichtlich der Uebernahmc dieses Vermögens und der Rechte und Pflichten der Gesellschaft beständen finanzielle Bedenken nicht. — Stv. Löber weist auf die Summe von Fleiß und Arbeit hin, die in der, der Stadtverordnetenversammlung heute vorliegenden Denkschrift des Oberbürgermeisters*) enthalten sei. Er habe aber doch große Bedenken, heute einen Entschluß im Sinne des, vom Oberbürgermeister gestellten Antrages zu fassen, er würde auch einem solchen Entschluß nicht zustimmen können. Redner mottviert dann in längerer Ausführung seine Stellring zu dem Anttage mit der wenig günstigen wirtschaftlichen Lage, besonders auch der der Handwerker und bittet zum Schluß, den Anttag abzulehnen. — Oberbgm. Mecum ersucht, zunächst einen Beschluß hinsichtlich der Uebernahme des weiteren Vermögens der Leichenkassengesellschaft zu fassen, der vom Vorredner erwähnte Anttag werde nachher zur Beratung gestellt. — Stv. Schaffstädt fragt an, ob die Gesellschaft ihren Pflichten den Mitgliedern gegenüber nicht auch dann nackkommen könne, wenn sie nur das Leichenfuhrwerk verkaufe. — Oberbgm. Mecum glaubt, daß das Vermögen voraussichtlich genügen werde; da die Gesellschaft indessen eine so wichtige Einnahmeauelle verliere, würden wohl die Sterbegelder ermäßigt werden müssen. — Stv. De ich et- heim erllärt sich mit der Uebernahme des Ganzen einverstanden. — Stv. Wallenfels betont die moralische Pflicht, die die Uebernahme des Ganzen begründe. — Stv. Gutfleisch weist darauf hin, daß unter Umständen sogar eine Rechtspflicht für die Uebernahme des Ganzen vorliege, mindestens fei jedoch die moralische Pflicht dazu vorhanden. — Es wird sodann die Uebernahme des ganzen Vermögens beschlossen, unter Wahrung der Rechte und Pflichten aller beseitigen Mitglieder und unter der Bedingung, keine neuen Mitglieder mehr auszunehmeu. nissen. Der Beschluß lautet: „Auf eine Anfrage des Stv. Schm all, ob nicht durch die neue Friedhofsordnung vielleicht doch die Rechte derer beeinträchtigt werden könnten, welche Erbbegräbnisse auf dem alten Friedhöfe haben, wird gemäß Antraa des Stv. Gutfleisch als einstimmiger Wunsch und Beschluß des ganzen Stadtvorstandes in dieses Protokoll niedergelegt: auch keinen Fleiß darauf verwenden. Seine Ansicht gehe mm dahin, daß die Errichtung der in Rede stehenden Kaste über die städtischen Aufgaben hinauSgehe. Es lägen noch viele andere, dringendere Sachen der Stadt ob; erst wenn diese nicht mehr vorhanden wären, könne man an die Errichtung der Kaste gehen. — Stv. Gutfleisch tritt für den Antrag des Oberbürgermeisters ein. Er sei der Meinung, daß die Errichtung einer solchen Kaste gerade zu den Aufgaben einer Stadt gehöre. In den letzten 30 Jahren hätten sich doch die Anschauungen darüber vollkommen geändert, die Gemeinde sei doch so recht dazu berufen, dem Wohl des Einzelnen Rechnung zu tragen. Die sozialpolitischen Aufgaben des Staats fänden in der Kommune ihre Fortsetzung, er erinnere z. B. an die Wohnungsfrage. Die Veranstaltung solcher Einrichtungen, die Ausgaben dafür, die nötige Kontrole könnten doch nur von der Gemeinde auSgehen. Er würde eine Ablehnung deS Antrages bedauern. Gewiß müste noch vieles vorgearbeitet und festgestellt werden, um eine solche Einrichtung zu schaffen, aber der Oberbürgermeister und die sozialpolitische Kommission sollten sich nicht abschrecken lasten. Er gäbe auch anheim, zu erwägen, ob es nicht angebracht sei, durch Verbindung mit einer großen Gesellschaft billigere Prämien zu erzielen. Auf anderen Gebieten sei man schon längst mit derartigen Einrichtungen vorgegangen, so z. B. auf dem Gebiete der Haftpflichtversicherungen. Auch der deutsche Anmaltsverein, die Anwaltskammern, hätten Verträge mit Gesellschaften; und die Kontrolle deS Gesamtoereins verhindere frivole Pro- zeffe. Er bitte, die gute Stimmung nicht zu verderben, den Antrag des Oberbürgermeisters mit Dank entgegenzunchmen und die sozial-politische Kommission mit dem Weiteren zu betrauen. In diesem Sinne stelle er seinen Antrag. — Stv. Haubach bemerkt, daß er kein prinzipieller Gegner deS Antrags sei; wenn zunächst nur eine Sterbekasse gegründet werde, sei keine Gefahr in finanzieller Beziehung. Man könne dann schrittweise weitergchen. — Stv. Heyligen- staedt bringt dem Anträge großes Jntereste entgegen. Er erkenne die Arbeit des Oberbürgermeisters und der sozialpolitischen Kommission im ganzen Umfange an. Er könne sich aber nicht entschließen, ohne Unterlagen zu dem Antrag definitiv Stellung zu nehmen. Man könne zunächst ja einen Anfang mit der Sterbekaste machen. Die Angelegenheit sei so wichtig, daß man sie im Auge behalten müste. — Stv. Schmoll betont, daß sich die Finanz-Deputation durchaus nicht ablehnend zu dem Anträge des Oberbürgermeisters verhalten habe. Sie habe nur darauf verwiesen, daß die Stadt jetzt dringendere Aufgaben habe. Er halte den gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht geeignet. — Beigeordneter Georgi meint, daß die Errichtung der in Rede stehenden Kasse nicht zu den Aufgaben der Stadt gehöre. Wenn nichts weiter zu thun wäre, dann könne man daran denken. Er beantrage, den Antrag vorläufig zurückzustellen und der sozial-politischen Kommission keine Weisungen zu geben. — Zur Geschäftsordnung bemerkt Stv. Gaffky, daß er beantrage, über die beiden Teile des Antrages Georgi getrennt abzustimmen. — Stv. Gutfleisch formuliert seinen Antrag dahin, den Antrag des Oberbürgermeisters an die sozial-politische Kommission zur weiteren Bearbeitung zuriickzuverwcisen. — Rach einer weiteren kurzen Debatte erfolgt die Abstimmung, die die Annahme des ersten Teiles des Antrags Georgi, „den Antrag deS Oberbürgermeisters vorläufig zurückzustellen", ergibt. lieber die folgenden Punkte: „I. Vorschriften über die Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und Wasterwerk der Stadt Gießen. II. Bestimmungen über die Zulastung von Installateuren für die Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und Wasserwerk der Stadt Gießen. IIT. Beschwerde der Spengler und Installateure betr. die Ausführung von GaS- und Wasserleitungsanlagen — wird gleichzeitig beraten. Die letztere Beschwerde befaßt sich mit den Privatinstallationen der Gas- und Wasserleitungen und dem Detail-Verkauf der Beleuchtungskörper seitens der Stadt. Oberbgm. Mecum macht darauf aufmerksam, daß, wenn die Stadt diese Erwerbsquelle verlöre, eine Steuererhöhung eintreten müßte. Die Gas- und Wasserwerksdeputation habe folgenden Beschluß gefaßt: „Es wird empfohlen, die Beschwerde bezgl. der Leitungen durch die Beschlüsse zu 1 und 2 für erledigt zu erklären, den Verkauf von Heizeinrichtungen aller Art sowie von einfachen Wand- und Deckenarmen und solchen Beleuchtungskörpern, die das Gaswerk in der Hauptsache selbst herstellt, nebst Zubehör auch ferner beizubehalten, im Uebrigen den Verkauf von Beleuchtungskörpern einzustellen." — Stv. Pirr ist der Meinung, daß die Stadt kein Gewerbe treiben solle. Freie Konkurrenz solle herrschen. Vom Staate würde alles aufgeboten, um den Handwerker- 'land zu heben, das solle man berücksichtigen. Redner spricht über Steuern und Oktroi, bis der Vorsitzende ihn zur Sache ruft Redner fährt dann fort, wenn ein finanzieller Ausfall zu befürchten sei, hätte ja die Finanzdeputation eine dankbare Aufgabe für ihre Thätigkeit gefimden. — Oberbgm. Mecu m nennt eine große Reihe von Städten, die ihre Installationen selbst besorgten. — Stv. Schwall meist darauf hin, daß die Stadt den Petenten doch in weitester Weise entgegenkomme. — Stv. Löber gibt seiner lieber» zeugung Ausdruck, daß ein Gewerbszweig tatsächlich in Rot geraten kann, wenn die Stadt ihm Konkue-renz mache. Hinter der Stadt stehe doch ein sehr großes Kapital, das solle man nicht außer Acht lassen. — Stv. Gaffky glaubt, daß den berechtigten Beschwerden abgeholfen werde, wenn der Antrag des Gas- und Wasserwerkes angenommen werde. — Stv. Heutigen st aedt vertritt den Standpunkt der Kommission. Man sei den Petenten weit genug entgegengekommen. Um die Beamten und Arbeiter zu erhalten, müsse man das In- stallationSwesen beibehalten. — Stv. Pirr fragt, wer die städtischen Arbeiter kontrolliert (Zuruf: die Beamten!). Run, wer selbst mitarbeite, sei nicht so scharf .... (Oberbgm. Mecum unterbricht den Redner mit der Bemerkung, daß er die städtischen Beamten in Schutz nehmen müste gegen den Vorwurf der Parteilichkeit, den Stv. Pirr soeben gegen sie erhoben habe). Das städtische Gas- und Wasterwerk sei eine anständige Konkurrenz, die aber auch mit dem Gelde der Stadt arbeite. — Rach einer kurzen Debatte wird dann der Deputationsbcschlnß. die Beschwerde durch die §§ 1 und 2 der „Vorschriften über die ^l.i-^führung von An- lagen tm Anschluß an das Gas- und Wasserwerk der Stadt Gießen" für erledigt zu erklären, angenommen. Bei der dann folgenden Beratung der „Bestimmungen über die Zulassung von Installateuren zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das GaS- und Wasterwerk der Stadt Gießen", entwickelt sich bei dem PaffuS des § 3: „. . . . Der Installateur haftet für alle durch fehlerhafte oder vorschriftswidrige Arbeiten entstehenden Schäden sowohl dem Auftraggeber, als auch dem GaS- und Wasterwerk gegenüber," eine längere Debatte. — Stv. Schaffst ädt hält diese Bestiminung für zu weitgehend. Der Installateur müsse die Haftung für alle Zeit doch ablehnen. Es sei auch nicht Sache des Gas- und WasterwerkeS, sich in die Verzüge, die der Installateur mit seinen Auftraggebern abschließe, zu mischen. — Tie Stvv. Haubach und Heyligenstaedt pflichten den Ausführungen des Vorredners in gewissem Sinne bei. — Die Stvv. Jann und Gaffky wünschen ebenfalls eine Abänderung. — Stv. Kirch will mit Rücksicht auf den § 24 der Vorschriften über die Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und Wasterwerk den ganzen Satz gestrichen wissen, worauf der Oberbürgermeister erwidert, daß § 24 gestrichen werden solle. Stv. Kirch zieht hierauf seinen Antrag zurück. — Der § 3 wird dann in folgender Fassung angenommen: „Der Installateur hat vor der Zulastung diese Bestimmungen und die Vorschriften über die Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und Wasserwerk der Stadt Gießen als für ihn verbindlich anzuerkennen. Er ist für alle unter seinem Namen ausgeführten Anlagen und Arbeiten verantwortlich und wird durch die erfolgte Abnahme der Arbeiten durch das Werk von dieser Verantwortlichkeit nicht entlastet." Es folgt die Beratung der „Vorschriften über die Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und Wasserwerk der Stadt Gießen." Nach einer lebhaften Debatte, an der sich die Stadtv. Schaffstaedt, Kirch, Petri, Haubach, Heyligenstaedt und Hanau beteiligen, und die sich um Beschränkungen dreht, die nach Meinung deS Stv. Schass st aedt den Privatinstallateuren in diesen Vorschriften auferlegt sind, wird, nach inehrfachen Schlußrufen, der Antrag auf absolute Freigebung der Etagenleitungen abgelehnt, und der ganze Entwurf mit einigen unwesentlichen Aenderungen angenommen. lieber die Kosten der Einrichtung des Elektrizitätswerkes referirt danach Oberbgm. Mecum. Wir werden auf das große Material, das zur Verlesung kam, noch zurückkommen. Für heute erwähnen wir, daß sich die Gesamtkosten des Werkes auf 884 300 Mk. belaufen haben. Ans Stadt und Land. Gießen, den 23. Dezember 1902. ** Gedenktage. Zu Bunzlau in Schlesien wurde der Dichter Martin Öpitz am 23. Dezember 1597 geboren. Seine Verdienste um die deutsche Litteratur sind hauptsächlich formale; sein dichterisches Talent war weder reich noch stark, In seinem Büchlein: „Van der deutschen Poeterey" vertrat er lehrhaft eine Reform des deutschen Verses, dessen strenge Silbengleichheit der einzelnen VerStakte er ersetzt wissen wollte durch die Wortbetonung. Opitz starb, vom Kaiser geadelt, am 20. August 1639 in Danzig an der Pest. () Darmstadt, 21. Dez. Die diesjährige Generalversammlung des landwirtschaftlichen Provinzialvereins der Provinz Starkenburg war insofern von besonderem Interesse, als auch die Neuwahl des Vorsitzenden zur Tagesordnung stand und d-em bisherigen langjährigen Vorsitzenden Geheimrat Haas in letzter Zeit durch lebhafte Agitation besonders an der Bergstraße ein anscheinend starker Gegenkandidat in der Person des Kreisrates Göttel- mann in Heppenheim erwachsen war. Ter Verlauf der Wahlhandlung war ein sehr stürmischer, da von beiden Seiten alle verfügbaren Kräfte aufgeboten waren. Obwohl nun die Anhänger von Haas augenscheinlich die große Mehrheit besaßen, wurde doch von den Gegnern die in den Statuten vorgeschriebene Zettelwahl verlangt. Erst auf mehrfaches Zureden und infolge des wohlmeinenden Rats des anwesenden Vorsitzenden des landwirtschaftlichen Behörde konnte die Akklamationswahl durchgeführt werden, bei welcher mit großer Mehrheit Reg. Rat Haas gewählt wurde. Ueber den Verlauf der Versammlung können wir wie folgt berichten: Im großen Saale der Turngemeinde, der in letzter Stunde gewählt worden war, da der Darmstädter Hof wohl kaum den vierten Teil der Besucher gefaßt hätte, waren ca. 16—1700 Personen anwesend. Von der Regierung war vertreten: Ministerialrat Braun, Vors. der landwirtschaft. Ministerialabteilung, Landesökonomierat MMer, Regierungsrat Hölzinger, Ministerialsekretär Valkenberg, Ernmerling, außerdem sämtliche Kreisräte der Provinz, eine große Anzahl Landtagsabgeordnete auch ans Oberhessen und Rheinhessen. — Vorsitzender Haas eröffnete die Sitzung um 10 Uhr 45 Min. und hieß die Anwesenden, insbesondere den Regierungsvertreter und seine Begleiter herzlich willkommen: er bemerkte, daß der im Verhältnis zu früheren Versammlungen sehr erfreulich starke Besuch jedenfalls -auf den am Schluß der Verhandlungen folgenden interessanten Vortrag des Herrn Prof. Lllbert-Gießen über ,/Sortenanbau-Versuche" zurückzuführen sei!? Ter schriftliche Jahresbericht sei noch nicht ganz fertiggestellt, werde aber den Mitgliedern in aller Kürze zugehen: Redner erklärt indes, schon heute mündlichen Bericht und Auskunft über die vom Staate dem Provinzialverein zur Verfügung gestellten Mittel geben zu wollen. — Zunächst sei daraus hinzuweisen, daß alle Ausgaben auf ®runb der vom Vorstand genehmigten und kalkulatorisch geprüften Voranschläge gemacht und sowohl dem Provinzialausschuß wie der Zweiten Kammer vorgelegt würden: die Thätigkeit des Vereins sei allerdings durch die geänberten Verhältnisse eine beschränktere geworden, da jetzt die Regierung die früher von dem Vereine geleiteten Aufgaben betr. das Unterrichtswesen, die Bodcnmelioration, das Pferdezucht- Wesen 2C. selbst in der Hand habe; zunächst müsse er die in den anonymen Flugblättern gegen seine Person gemachten Angriffe zurückweisen. — Bezüglich der bemängelten Organisation Jei darauf hin- zuweisen, daß die Generalversammlung ihren Vorstand selbst wählt, und daß dieser aus sieben Mitgliedern bestehende Vorstand die Geschäfte führe und verantwortlich sei, während im Gegensatz hierzu in Ob er Hessen und Rheinhessen die Geschäftslcitung nur in den Händen des Präsidenten liege. Ter Provinzialverein habe jetzt nur noch zwei Aufgaben rcsp. Arbeitsgebiete, die ftorbeni™ der Vreh zücht er kl. der Pferdezucht und die fsörbeninabe! Ackerbaues inff. Obst- und Gartenbau: die eigentlich« Wick- schaftspolitik werde von den drei Provinzickvcrcinen in Hessen gemeinsam bethätigt. Ti? Rindrich- -:. • geschehe nach dem von der Regierung und den Laudfiänd dcnchmiqten Plane, von dem man nicht abwcicn.-n dürfe, allerdings könne man Abänderungsvorschläge machen. In Starkenbura bilden die örtlichen Zuchtvereine die Basis, und habe man damit die besten Resultate erzielt, im Gegensatz zu anderen Provinzen, in welchen die Kreisverbände maßgebend seien Tas langsame Vorwärtsfchrcitcn des Odenwälder Schlages sei darauf zurückzuführen, daß lange Zeit das männliche Zuchtmaterial gefehlt hübe. Ein Hauptziel sei die ZüchUma eines guten Landschlages. Redner geht nun auf die einzelnen Ausgabeposten naher ein lind berührt dabei die Kosten für Körungen, Bullen st ationcn, Orts- und Bezirksschauen, Zuchthöfe, Zuchtimporter Zuchtvieh, weiden, Tummelplätze, die Ausgaben für Schweine- und Geflügelzucht, für Obst- und Gemüsebau, Sbstbautechniker Banmwärter-Auöbildung, Landw. Zeitschrift, B-zirksvereine u. s. w. Er weist darauf hin, daß mit Rücksicht auf die Finanzlage die Regierung demnächst den Zuschuß reduzieren werde: die von der zweiten Kammer genehmigte Bildung einer Landwirtschaftskammer habe durch das Expoft deS Herrn Ministerialrat Brann, das wohl die vorgeschlagenen Grundsätze in sich ausgenommen habe, eine starke Erweiterung erfahren, da nun alle Schickten der landwirtschaft!. Bevölkerung .".inbegriffen seien, er sei wohl damit einver- standen, mässe aber darauf Hinweisen, daß durch diese Art der berufsmäßigen Organisation alle 93er ein Sorga ni- sation au 5 der Welt geschaffen sei; soweit habe er, Redner, nicht zu gehen gewagt. Er hoffe aber von der neuen Organisation besten Erfolg, zudem die Regierung kürzlich in Mainz erklärt habe, daß sie höchstens noch die Hälfte des seitherigen Zuschusses leisten werde. — Tie in den Flugblättern enthaltene, seine Person betreffende Kritik berühre ihn wenig, obwohl nur noch fehle, daß man ihm vorwerfe, er habe einen silbernen Lössel gestohlen, doch habe er in den 36 Jahren seiner öffentlichen Thätig- feit meist an leitender Stelle soviel erlebt, daß man mit der Zeit ein dickes Fell bekomme; eines der drei Flugblätter sei mit der Unterschrift „Ein Landwirt" versehen, er kenne diesen Landwirt, dem gehe es wie ihm (dem Rednerh der besitze auch keinen Ar und keinen Halm, auch kein Haar und keine Alm. (Großer Beifall.) Schluß folgt. Kunst und Wissenschaft. Darmstadt, 20. Dez. Im H o s t h e n t e r wurde gestern Abend in dem Rahmen einer Weihnachts-Kindervorstellung ein neues Märchenspiel von Lisa Ramspeck hier, betitelt ,DaS wundersame Bilderbn ch", zum eckten Male ausqeflihrt. Demselben liegt der Gedanke zu Grunde, DänschenS Märchenbuch lebendig werden zu lassen und dem träumenden Kinde die Gestalten desselben vorzufähren. Dies geschieht in fünf Bildern, in denen der glückliche Gedanke in poetischer Form und geschickt entwockenen und lebendig dnrchgeiührten ©eenen zur Verwirklichung gelangt. Die Musik von August Ackermann hier und die wirkungsvolle Jn- scenierung der Ballet- und Kinderscenen trugen das ihrige dazu bei, dem durch poetischen Gehalt, formgewandte Sprache und abwechslungsreiche Behandlung des Stoffes sich anszeichnenden Märchen- spiel einen vollen Erfolg zu üchern. Gcrichtssiml. Berlin, 21. Dez. Einen Zaubertrank hat die Witwe Friederike Graas zu Spandau zusammengebraut. Sie nannte da- Gemisch, welches nach dem Gutachten des Sachvecktändigen aus einem schwachen Kantharidenauszug, Leinöl und Menthol bestehl, „Männeranziehung?- und Erfrischungstrank". ßbre Kunden bestanden größtenteils aus verheirateten Frauen, bmen sie das „unfehlbare Mittel" für teueres Geld aufhängte. Die Behörde erblickte in dem Verfahren der Frau Graaf die Thatbestands- merkmale des Betruges und ebenso das Schöffengericht, welches Frau Graaf zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilte. Die Angeklagte legte Berufung ein, worauf die Sache gestern vor der vierten Strafkammer des Landgerichts II zur Verhandlung gelangte. Es war ein Entlastungsbewei? eigenthümlicher Ack, der ins Werk gesetzt wurde. Es trat eine ganze Anzahl Frauen, lauter Kundinnen derAngeklagten, auf. Eine nach der anderen versicherte, datz sie sich nicht betrogen suhle, denn die angepriesme Wirkung sei nicht nusgeblieben. Unter dielen Umständen mutzte der Geckchtshof anerkennen, datz eine Verurteilung wegen Betruges nicht erfolgen könne, weil eine Vermögensschädigung nicht nachzuweisen sei. Der Vorsitzende gab seiner Verwunderung da- rüber Ausdruck, datz ein so toller Hokuspokus noch in der Nähe von Berlin florieren könne. Landwirtschaft. b. Freiensteinau, 22. Dez. Mit dem Dreschen des Ronv' ist man hier und in der Umgegend so ziemlich fertig. Das Ergebnis der Getreideernte in hiesiger Gegend kann als lehr günstig bezeichnet werden. Besonders bei der Sommcckrucht m dies der Fall. Einen sehr beträchtlichen Teil des HaferS bat die Stadt Frankfurt durch einen hiesigen Geschäftsmann cnt'fmuen lassen. Dadurch wurden ganz zufriedenstellende Preise erzielt. Es wurden 13,50 bis 14,00 Mark für den Doppelzentner bezahlt. Es dürfte sich jedoch für die Zukunft empfehlen, wenn mich auswärtige Händler mehr den hiesigen Markt besuchten. Dadurch wurden die einheimischen Fruchthändler genötigt, ebenfalls höhere Preisezu zahlen. — In den bennrfjborten Fleschenbach hm die bedenkllme Wassersnot infolge des eingetretenen Tauwetters endlich ans- gehört. Jedermann ist froh, daß er da? Wasser nicht mehr yer- beizufahren braucht. Anszilg WS 6tu Kirchrnbüchan btt Stabt fiirStn. Evangelische Gemeinde. Getaufte. Sufn§geineinbe. Den 14. Dezember- Dem Bergmann Heinrich Müller eine Tochter, Karoline, geb. oe 8. November. , Beerdigte. Johannesgemeinde. Den 15 Dezember. Johann Peter Sahlfeld, Grotzh. Hochbauaufseher, 67 Jahre ai, starb den 13. Dezeniber. Ten 16. Dcz. Karl Bieler, Sohn ver Kaufmanns Karl Bieler, 13 Jahre alt, starb den 14. Dezember. DIW.Knechts Magenbitter JjSähtis-ygtklasstges Hilfsmittel beiinangähäfteni Stoffwechsel festlich I anerkannt und,empfohlen Grosse flasche M.2.5U, P j Übe ra II er hä II (ich. 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Die Unterschlagungen wurden ermöglicht durch Fälschungen einiger persönlicher Konten in den Depotbüchern und Depotauszügen, die Neßler sich zu verschaffen gewußt hat. Eine Entdeckung der Unterschlagungen wurde in erster Linie dadurch verhindert, daß Neßler eine hiesige Bankfirma fand, welche ihm Jahre hindurch die zur Verdeckung seiner Unterschlagungen erforderlichen An- und Verkäufe der gleichen Effektenkateyorien vermittelte. Diese Bankfirma lieferte überdies Jahre hindurch Zinscoripons und Tivi- dendenscheine und zwar Zinscoupons in der Regel am Eoupons- zahlungstermin, Dividenoenscheine nach erfolgter Dividendenerklärung bezw. nach deren usancemäßigen Abtrennung. Neßler kaufte also bei dem betreffenden Bankhause lange Jahre hindurch Coupons zu einer Zeit, wo sie stets lediglich zur Einlösung präsentiert werden, und zwar in der Regel in Beträgen, welche genau der Summe der von Neßler an das betreffende Bankhaus verkauften und bei der Bank fehlenden Effekten entsprachen. Gegen dieses Bankhaus schwebt ein gerichtliches Ermittelungsverfahren. Die Bank hatte es ihrerseits in keiner Weise an den nötigen Kontrollen sehlen lassen. Neuerdings infolge anderwärts geschehener Unterschlagungen getroffene, anderweite Maßregeln führten zur Entdeckung der Unterschlagimgen und Fälschungen. — Aus Bern wird soeben die Verhaftung des Defraudanten wie folgt gemeldet: Der aus Berlin flüchtige DepotverwalterderDarmstädterBankMaximi- lian Neßler wurde beute in einem Hotel in Brunnen (Kanton Schwyz) durch die Schweizer Staatsanwaltschaft verhaftet. Neßler ift geständig. — Oesterreichische Kredit- 100 fl.-Lose von 1858. Die nächste Ziehung findet am 2. Januar 1903 statt. — Das SalzbergwerkNeu-Staßfurt verteilt für den Monat Dezember eine Ausbeute von 125 Mk. per Kux. Die Jahresausbeute beträgt also diesmal nur 1500 Mk., gegen 1800 Mk. im Vorjahre. „ — Die nächste Ziehung der Braunschweigischen 4er-Ltieselll n.-ZWen in Boxcalf-, Cheoreaux- und Wichskalbleder, Winter-Schuhwaren. Auf sämtliche Artikel von heute bis Weihnachten lO° 0 Rabatt gegen Barzahlung. Aecht Petersburger nni auierikamsche Gummischuhe. 8573 Friedrich Magnns, WeidenM 10. PimHi-fffftiüfn Arrak K Xtnm II! Vi Fl. von 80 Pfg. an. Gebrüder Adami 14 Mäusburg 14 {8863 ______Feinsten Bam MdAM-UeW in großer Auswahl empfiehlt billigst 8862 E. Dort, WHr. 4ä. Prim MM 4 Pfd. 66 Pfg., empfiehlt 105605 Conrad Malkomestus, Mäusburg 19. ■■■■■innMMMnB&i Iessert-il.MrkiiWil>eiiie Malaga, Sherry, Portwein untersucht und begutachtet, in 3 Flaschengrößen bei 18858 Pctcr Berg, Brandplatz 14. Italienischer 8864 Wüten garantiert rein x/i Flasche 55 Pfg. ohne Glas. Gebrüder Adami 14 Mäusburg 14 Marktstrasse 5 Parfümerie ZZuchweizenmebl frisch eingetroffen. 8830 J. M. Schulhof Marktstraßc 4. 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Maschinenbauer-Gesangvereir hält am zweiten Feiertage, von nachmittags 3 Uhr ab, feine Weihnachts-Icier auf der Liebigshöhe, bestehend in Konzert, Theater und Tanz. Freunde des Verein? sind willkommen. — Cbtiftbaum-5e^ steigerung findet nicht statt.___________________________________ 8852 Hodöerg Muö ^ie^en. Weiihnachts- Feier am ersten Weihnachtsfeiertag in der Stadt Marburg. 05604 Der Vorstand Kamörinus, Wieseck. Am 2. Weihnachtöfeiertage 05600 Tanzmusik wozu freundlichst einladet ga Wacker. Londorf Gasthof z. Stadt Giessen Am zweiten Weihnachtstage: Grosze Tanzbelustigung. Am dritten WeihnachtStage: 8867 Großer israelitischer Ball Hierzu ladet freundlichst ein Robert Ziegler. 7921] Familienlogis zu vermieten. Neubau. Zu erfragen __Mäusburg 12. 05602] Einige schön möbl. Zimmer zu verm. Wallthor- straße 6, zu erfragen im Laden. 7111] Zwei schön möbl. Zimmer sofort zu verm. Bahnhofstr. 39,1. Einfach möbl. Zimmer zu oer» mieten. Seltersweg 59. 8828 05553] Freundl. möbl. 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