03144 - n'le beutidjeüd>ei& Mesellschast, welche Ä-unb haWicht- - Manche betreibt. M einen RS* iwJÜ. »äba™itb« """»oeembet ” mt «teiäang&e .för Ctt. uTSiOT. Jimmet im Uni. ■ Merten unter Expedition. ’ ‘«ui bet U^ber wit |üt bas nächste Elenges. CU ^rvedmon d. Bl, Sauschrevner gesucht. bach, ÄallthorsN.24 WWM ____Ö0l_W£L_ -K i Pferd wird ein tiger «lUschtt 1Ä guter IW cher auch etwas 6^ cht, sofori gejucht- icvrich ausbursche gesucht. -ießenerMsdorie^ r josort oder jpäter ch auswärts, ttms ^kleine Famli-e e- liqes Mch^ Gute f'und hoh« * ^LpZdiliow^ g2 Laujmädchen ge' gei?ch^, 26, IK LZ8 ^LW-r^ iSÜSÄte Provision. Cjjeiten > dw tzxped. d. Il, r' Kommis en Emrrill gesucht, c. Off. mit Zeugnis- nchien an $94 semr. Lchirmer. bach, Bismarchlr. 14 igenLvengtergehilien Lhr. Rosenberg. Lchremer gejnchl. neyer, Lchremerei, dwigstraße 57. sktWtzW tmlreten. Tauemde item SotyL S^en- 6t^Mi,@r.'Suied. Nr. 169 Erstes Blatt. 152. Jahrgang Dienstag 22. Juli 1002 Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwitt die Siegener Familien, blätter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brüh l'schen Urrtvers.-Buch- u. Stein« druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei: Gchnlstratze 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gieße«. Fernsprechanschluß Nr. 51. Gießener Anzeiger ** General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen YezugSprei», monatlich 75Pf.,Viertels, jährlich Mk. 2.20; durch! Avhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.— viertel« jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für bte Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. ZeilenpreiS: lokal 12 Pf, auswärts 20 Pfg. Verantwortlich: für den polit. u. allgem. teil; P. Wittko: für »Stadt und Land' und -Gerichtssaal': Curt Plato; für den Anzeigenteil: HanS Beck. Kekanntmachung. Sämtliche Dien st räume der Großh. Provinzial- Direktion Oberhessen, des Großh. Kreisamts Gießen und des Großh. Kreisbauinspektors befinden sich von heute an wieder im Regierungsgebäude, Brandplatz Nr. 9 dahier. Gießen, den 21. Juli 1902. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Breidert. Gießen, den 21. Juli 1902. Das Grsßheyogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Die vorstehende Bekanntinachung wollen Sie wiederholt ortsüblich zur Kenntnis Ihrer Gemeindeangehörigen bringen lasten. _________________Dr. Breidert._________________ Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Langsdorf (Kreis Gießen). Nachdem eine Anzahl beteiligter Grundeigentümer die Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstückcn der Gemarkung Langsdorf beantragt haben, und nachdem dieser Antrag von dem Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den erwähnten Antrag auf Mittwoch den 6. August l. I., Vormittags von 9 i/2 bis i0*/2 Uhr, in das Gemeindehaus zu Langsdorf bestimmt. Diejenigen beteiligten Grundeigentümer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für das Verfahren stimmend angesehen. Die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens an sie nicht mehr erfolgt. Friedberg, den 15. Juli 1902. Der Kommissär zur Leitung der Abstimmung: Spam er, Großh. Kreisamtmann. Gießen, den 18. Juli 1902. Betr.: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900. Das GroMerzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Indem wir Sie auf nachstehende Bekanntmachung und Auszug aufmerksam machen, bemerken wir, daß Ihnen demnächst der Vorstand der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- genostenschast ein besonderes Exemplar des neuen Statuts zugehen lasten wird. Der Vorstand der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- genossenschast hat uns mitgeteilt, daß seitens der Ortspolizeibehörden der Bestimmung des Art. 14 des Ausführungsgesetzes vom 10. Mai 1902 (Reg.-Blatt Nr. 27), wonach dieselben eine Abschrift der bei ihnen eingehenden Unfallanzeigen und demnächst die Untersuchungsverhandlungen in Urschrift kostenfrei und frankiert ungesäumt an den Genostenschaftsvorstand einzusenden haben, bis jetzt fast durchweg nicht entsprochen wird. Wir bringen deshalb bei Ihnen die genannte Bestimmung zur Nachachtung in Erinnerung und weisen Sie an, die Unfalluntersuchung erst dann vorzunehmen, wenn Sie vom Vorstand der Berufsgenossenschaft darum ersucht werden. I. V.: Dr. Wagner. Bekanntmachung. Betr.: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900. Indem wir auf den nachstehend abgedruckten Auszug aus dem neuen Statut der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschust aufmerksam machen, weisen wir die Unternehmer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe insbesondere auf die ihnen nach Paragraphen 23—27, 34 und 36 des Statuts obliegende Anmeldepflicht hin mit dem Anfügen, daß die Unterlassung der Anmeldung Ordnungsstrafe zur Folge haben kann. Ms land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe sind solche Unternehmungen anzusehen, welche der Unternehmer eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs, neben seiner Land- oder Forstwirtschaft, aber in wirtschaftlicher Abhängigkeit von derselben betreibt. Hierzu sind insbesondere solche Betriebe zu rechnen, welche ausschließlich oder vorzugsweise bestimmt sind: 1. zur weiteren Bearbeitung oder Verarbeitung von Erzeugnissen der Land- oder Forstwirtschaft des Unternehmers; 2. oder zur Befriedigung von Bedürfnissen seiner Landoder Forstwirtschaft; — 3. oder zur Gewinnung oder Verarbeitung von Bodenbestandteilen seines Grundstücks. Ms solche Betriebe kommen namentlich folgende in Betracht: Lohnsuhrwerksbetriebe, Steinbrüche und Gräbereien, Torfgcwinnungsbetriebe, Kalkbrennereien und Kalköfen, Ziegeleien, Oel- und Mahlmühlen, Schneidmühlen und Holzbearbeitungsbetriebe, Betriebe der Nahrungsmittelindustrie, Brauereien, Brennereien und Kellereien; ferner Dampfdreschmaschinenbetriebe (genossenschaftliche oder private), — wenn die Benutzung der Maschine im eigenen landwirtschaftlichen Betriebe den Lohndrusch nach der Zahl der Benutzungsstunden übersteigt — sowie kleine Schlossereien und Schmiedewertstätten, Feldbahnbetriebe pp. die im Anschluß an größere Guts'bewirtschaftungen und für deren Zwecke betrieben werden. Da seither die Anmeldung der Nebenbetriebe nur in seltenen Fällen erfolgt ist, die Heranziehung derselben zur land- und forstwirtschaftlichen Unfallversicherung aber durch die Bestimmungen des neuen Reichsgesetzes und Statuts erheblich an Bedeutung gewonnen hat, erscheint ein strengeres Vorgehen nach dieser Richtung hin für die Zukunft unbedingt geboten. Die Berufsgenossenschaft hat daher über das Vorhandensein versicherungspflichtiger Nebenbetriebe von Amtswegen Erhebungen durch Vermittelung der Großh. Steuer-Kommissariate auf Grund der Hauptsteuerlisten eintreten lassen; indessen können auf diese Weise nur diejenigen Nebenbetriebe ermittelt werden, für welche der Unternehmer ein Gewerbspatent gclöjst hat. In soweit letzteres nicht der Fall ist, kann die Berussgenossen- schaft nur durch die Anmeldung von dem Vorhandensein von Nebenbetrieben Kenntnis erhalten. Die Unternehmer land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe werden daher darauf hingewiesen, daß solche Neben betriebe, für welche ein Gewerbspatent nicht gelöst ist, und welche daher nicht von Amtswegen ermittelt und zur Versicherung herangezogen werden können, bis spätestens zunr 1. August l. I. und bei später eröffneten Nebenbetrieoen/ einerlei, ob ein Gewerbspatent gelöst wurde oder nicht, binnen zwei Wochen nach der Eröffnung bei der Berufsgenossenschaft anzumelden sind. Zum Schluß wird noch bemerkt, daß die Anmeldung der Unfälle in Zukunft lediglich bei der Ortspolizeibehörde zu erfolgen hat, und die Einsendung einer Unfallanzeige an den Vertrauensmann daher nicht mehr notwendig erscheint. Für die Anmeldung, welche bei Meidung von Strafe binnen drei Tagen nach dem Unfall zu erfolgen hat, ist das vorgeschriebene Formular ru ver- wenden, welches bei den Bürgermeistereien erhältlich ist. Gießen, den 18. Juli 1902. I. 33.: Dr. Wagner. §1. Name und Sitz be-r Berufsgenossen« schäft. Die Berufsgenossenschaft der Unternehmer land« und forstwirtschaftlicher Betriebe im Grvßherzvgtum Hessen, einschließlich der auf Rechnung des Staates verwalteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, führt den Namen Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenoffenschaft für das Grobherzogtum Hessen und hat ihren Sitz in Darmstadt (Art. 3 des Ausführungsgesetzes). ß 2. Umfang. Die Genossenschaft umfaßt alle unter § 1 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juli 1900 fallenden Betriebe, deren Sitz im Großherzogtum sich befindet (Art. 1 und 3 Ausf.« Ges.), soweit sie nicht als Nebenbetriebe gewerblicher Betriebe auf Grund des § 28, Abs. 2, Satz 2 und 3 des Ge- werbeunsallversichierungsgesetzes bei einer gewerblichen Berusslgenossenschaft versichert sind. § 21. Vertrauensmänner. Den Vertrauens-» männern steht, vorbehaltlich der Bestimmungen in den §§ 126 und 130 des Reichsjgesetzes, die Befugnis zu, behufs Ausübung ihrer amtlichen Pflicht jederzeit die in ihrem Bezirk gelegenen Betriebe zu betreten und über die Vor« kommnisse daselbst- — soweit sie die BerussZenossenschaft angehen — vom Unternehmer Auskunft zu verlangen (§§ 46, 47, 72, 131 Reichsjges.). Die Bestimmungen der §§ 160 und 161 Reichsjges. finden aus sie Anwendung. § 23. Nebenbetriebe. Sind mit einem land- oder, forstwirtschaftlichen Betriebe Nebenbetriebe (§ 1, Abs. 2, 3 Reichsges.) verbunden, so sind von den Unternehmern dieser Betriebe zur Deckung der Unfallgefahr Zuschläge zu den Beiträgen zu entrichten (§ 57 Reichsges.). Ter Zuschlag wird nach einem angenommenen Grundsteuerkapital berechnet, welches sich zu den für die gesamten landwirtschaftlichen Betriebe zu ermittelnden durch^- schnittlichen Grundsteuerkapitalien verhält wie die durch,- schnittliche Zahl der von versicherten Personen geleisteten Arbeitstage des Nebenbetriebs zu derjenigen des Boden- bewirtschchtunjgsbetriebs. Dieses angenommene Grundsteuerkapital wird — vorbehaltlich entsprechender Erhöhung gemäß Ws. 4 — der Berechnung des Zuschlags bei einem mittleren Jahresarbeitsverdienst von 600 Mk. zu Grunde gelegt. Beträgt der festgesetzte durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst mehr als 600 Mk., so ist das angenommene Grundsteuer kapital für je volle 100 Mk. des Mehrbetrags um ein Sechstel zu erhöhen; beträgt derselbe weniger als 600 ML, so ist letzteres in gleicher Weise zu ermäßigen. Das hiernach sich ergebende Grundsteuerkäpital ist mit Rücksicht auf die Unfallgefahr zu erhöhen: Zur Lrage eiaes obrtlje[fifdjtii Ktädlebnublheatkrs. -tt- Gießen, 22. Juli 1902. Bereits im Sommer 1900 regte der „Gieß. Anz." die Errichtung eines oberhessischen Städtebundtheaters in einem kurzen, die ganze Frage mit vorsichtigen Fingern gleichsam nur antastenoen Artikel an. In Nr. 111, 4. Bl., und 112, 3. Bl., vom vorigen Jahre erörterten wir dann zum ersten Male in breiterer Ausführlichkeit diesen Gedanken, der alsdann auch in anderen hessischen Orten Eingang fand und unlängst auf dem Städtetage zu Marburg zur Sprache kam. Wir ersuchten alsdann Herrn v. Bo d en - Hause n in Kassel, der in Marburg einen Vortrag über diese Angelegenheit gehalten hatte, an dieser Stelle sich vor der Oeffentlichkert darüber auszusprechen und waren bereits in oer Lage, einen einleitenden Artikel von Herrn ch. B. zu veröfientlichen. Nun erhalten wir vom Direktor des Gießener Stadttheaters, Herrn Kruse, aus Neuenahr eine Zuschrift. Herr Dir. Kr. bezweifelt, daß Gießen, wenn es sich dem Städte-Theater-Bund anschließt, künstlerische Vorteile erlangen würde, und fährt fort: „Gießen hat seit Jahren sein eigenes, sechs Monate spielendes Stadttheater; es steht also in dieser Hinsicht heute bereits in der Reihe der Theaterorte wie: Hanau, Göttingen, Görlitz, Liegnitz, Konstanz, Neiße, Stralsund, Zittau, Eisenach, Elbing, Frankfurt a. O. usw. usw., welche alle den gleichen Spielplan haben. Nur eines haben sämtliche Städte vor Gießen leider voraus, das ist für die dramatische Kunst ein eigenes Heim! Wenn nun Gießen sich bereit finden ließe, zu Gunsten der andern zum Städte- Theater-Bund gehörenden Orte, auf eine sechsmonatliche Theatersaison zu verzichten, und sich, sagen wir, mit drei Monaten Spielzeit begnügte, so würde das in den Augen tzsx is tpeXz&r Ehesten sich bereits eines sehr guten Renommees erfreut, entschieden ein Rückschritt sein. Nun wird man dagegen einwenden, es sei für den Beitritt zum Städte-Theater-Bund einzig und allein der Umstand maßgebend, daß dadurch besser bezahlte und daher qualitativ bessere Darsteller zu gewinnen seien, die abgerundetere, mehr künstlerische Darbietungen gewährleisten. Auch diesem kann ich nicht beipflichten. Ter Bühnenangehörige giebt erfahrungsgemäß demjenigen Engagement den Vorzug, welches ihm das längste Verweilen an ein und demselben Orte verspricht, denn auch er hat Bedürfnis nach einem eigenen, gemütlichen Heim. Der Modus, wie er für das beabsichtigte Städtebundtheater vorgeschlagen wird, drückt das Unternehmen auf das Niveau einer reisenden Gesellschaft herab, die eine bestimmte Anzahl Stücke innerhalb eines Jahres stand bis zu ein Fünftel des ermittelten Steuerkapitals . ermäßigt werden. In den Fällen der Absätze 1 und 2 finden die Vorschriften des 8 23 hinsichtlich des Mindestbeittags, der Ver- ipslichtung der Unternehmer zur Anmeldung und Austunft- erteilung und hinsichtlich der Befugnis zur Verhängung von Ordnungsswafen wegen Nichterfüllung dieser Verpflicht tung entsprechende Anwendung. §25 . Außer Landes gelegene Grundstücke. Die Einschätzung der zu einem diesseitigen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehörigen, außerhalb des Landes gelegenen Grundstücke erfolgt in der Weise, daß unter Be- Mksichttgung des Flächeninhalts und des durchschnittlichen Ertrages der bett. Grundstücke durch den Gerwssenschafts- vorstand das entsprechende Grmrdsteuerkapitäl festgesetzt (Art. 13 Abs. 4 Ausf.-Ges.) und dieses in das Umlag- ibrtaster eingettagen wird. §26 . Betriebsänderungen. TieGenossenschafts- mitglieder sind verpflichtet, Aenderungen ihrer Betriebe, einschließlich der mitversicherten Nebenbettiebe, welche für die Zugehörigkeit derselben zu der Genossenschaft, oder für die Umlegung der Beittäge von Bedeutung sind, dem Genossenfchastsvorstand binnen 2 Wochen nach Eintritt der Aenderung schriftlich anzuzeigen. Sie können sich hierbei der Vermittelung des Verttauensmannes bedienen. Die Zugehörigkeit zur Genossenschaft bemißt sich nach § 2,dieses Statuts. Ueber die Zuigehprigkeit entscheidet der Genossenschafts- Vorstand. Erachtet der Genossenschaftsvorstand infolge der Anzeige des Betriebsunternehmers oder ohne den Empfang einer solchen von Amtswegen die Ueberweisnng des Betriebes an eine andere Genossenschaft für geboten, so teilt er dies unter Aufgabe der Gründe dem Bettiebsunter- nehmer unb dem beteiligten Genossenschaftsvorstand mit. Sowohl der letztere, als auch der Bettiebsunternehmer können innerhalb 2 Wochen gegen die Ueberweisnng bei dem Überweisenden Genossenschaftsvorftand Widerspruch erheben. Wird innerhalb dieser Frist Lein Widerspruch erhoben, so behätt es bei der Ueberweisnng sein Bewenden. Wird gegen die Ueberweisnng Widerspruch erhoben, cher beansprucht der Vorstand einer dritten Genossenschaft unter dem Widerspruch des Betriebsunternehmers oder des Vorstandes der Genossenschaft, welcher der Bettieb, bisher angehörte, die Ueberweisnng des Letzteren, so hat der Vorstand der Genossenschaft, welcher der Betrieb bisher angehört hat, die Entscheidung des Landesversiche- rungsamtes (Art. 10 Ausf.-Ges.), oder wenn die andere Genossenschaft unter Aufsicht des Reichsoersicherungsamtes steht, die Entscheidung des letzteren zu beantragen. Wird dem Ue'berweisungsantrag stattgegeben, so tritt die Aerckermig in der Zugehörigkeit zur Genoffenschaft von dem Tage ab in Wirksam kett, an welchem der Antrag dem beteiligten Genoffenschaftsvorstand zugestellt ist. §27. Betriebsein st ellung en. Hört ein auf bestimmten Grundstücken seither ausgeübter land- oder forstwirtschaftlicher Bettieb auf, so ist hiervon binnen 2 Wochen dem Genossenschaftsvorstande durch den Unternehmer schriftlich Nachricht zu geben. Gleichzeitig mit dieser Benachrichtigung hat der bisherige Unternehmer für das laufende Kalenderjahr den doppelten Bettag des letzten Beitrags beim Genofsenschafts- vorstande als Kaution zu hinterlegen. Ist für den fraglichen Bettieb überhaupt noch kein Beitrag bezahlt worden, so wird der Bettjag der Kaution vom Genosfenschaftsvorstand in Höhe des wahrscheinlichen Beitrags bestimmt. Wird die Mau Hon nicht rechtzeitig eingezahlt, so ist dieselbe sofort nach § 113 Abs. 1 des Unfallversicherungs- ge setz es für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 bcizutreiben. Von der als Kaution eingezahtten Summe wird der zu berechnende Beittag bestritten, der überschießende Bettag wird zurückbezahlt, ein etwaiger fehlender Bettag eingezogen. § 34. Betriebsb eamte und Personen in be- s o n d e r e r f a ch l i ch e r Stellung (Facharbeiter). Als Betriebsbecunte sind diejenigen Personen anzuseben, welche in dem Wirtschafts'betrieb oder in einem Teil desselben als Bevollmächtigte des Betriebsunternehmers thättg sind, oder vorwiegend in einer leitenden oder beauffichttgen- den Stellung wirken (Administtatoren, Inspektoren, Wirtschafter, Forstverwalter, Scbäsereimeister, Molkereimeister). Als solche Personen, welche im Sinne des § 1 Abs. 6 des Unfallversicherunjgsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni. 1900 zum Unterschiede von den gewöhnlichen land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitern eine, technische Fertigkeiten erfordernde befondere Stelle einnehmen, sind, soweit sie nicht gemäß Abs. 1 als Betriebsbeamte zu gelten haben, anzusehen: Oberknechte, Forstwarte, Gärtner, Gärtnereigchilsen, Meier, Schweizer; ferner von gewerblichen Facharbeitern: Müller, Brenner, Brauer, Ziegler, Wagner, Schmiede, Maschinenführer, Heizer, Maurer, Zimmerleute, Küfer. Personen dieser Art behalten ihre Sonderstellung auch bei der Ausführung vonVerrichtungen gewöhnlicher land- oder forstwirtschaftlicher Arbeiten, wenn sie hierzu nur vorübergehend neben ihrer besonderen Beschäftigung als Facharbeiter in dem versicherten Bettiebe herangezogen werden. §35 . Beitragszuschläge. Für die versicherungs- fflichtigen Betriebsbeamten und die Facharbeiter sind be- ondere Zuschläge zu den Beiträgen zu entrichten (§ 57 Reichs-Ges.). Der Zuschlag beträgt 1 Proz. desjenigen Betrages, welcher sich als Unterschied zwischen dem thatsäch- lichen Jahresarbettsverdienst jener Personen und dem festgesetzten Jahresarbeitsverdienste land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter (§ 10 des ReichD-Ges.) ergiebt. Tie Bestimmung des § 23 Abs. 6 findet auch auf die Einschätzung der Bettiebsbeamten und Facharbeiter Anwendung. Tie Genossenschaftsversammlüng kann mit Genehmigung des Landesversicherungsamtes den Prozentsatz ent- prechend dem Anwachsen der Umlage in fünfjährigen Zwischenräumen anderwett festsetzen. Hat die Beschäftigung innerhalb des Kalenderjahres nicht mindestens 300 Arbeitstage in Anspruch genommen, o ist der Betrag des angenonrmenen Grundsteuertapitals entsprechend dem Berhälttis der thatsüchlichen Beschäfti- 'gungsdauer zu dieser Zahl zu mindern. Tabei ist der sich ergebende Bettag auf volle Mark nach oben abzurunden. § 36. Anmeldung. Bettiebsunternehmer, welche Personen der im § 34 bezeichneten Art beschäftigen, haben dies binnen 4 Wochen nach dem Inkrafttreten dieses Statuts oder dem Beginne der Beschäftigung dem Genossonschafts- vorstand unter Angabe der Zahl der Beschäftigten, der Art und der jährlichen Tauer der Beschäftigung und der vereinbarten Gehälter und Löhne anzumelden. Tritt in der Zahl der Beschäftigten, der Art der Beschäftigung oder der Höhe der Gehälter unb Löhne eine für die Zuschlags^ berechnung wesentliche Aenderung ein, so ist dies in der- elben Weise anzumelden. Für Bettiebsunternehmer, welche mit der rechtzeitigen Einsendung einer dieser Anmeldungen im Rückstände sind, erfolgt deren Aufstellung durch, den Ge- nofsenschafttoorstand. Auf nicht rechtzeitige oder unrichtige Anmeldungen finden die Strafbestimmungen der §§156, 157 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 Anwendung. §37 . Ausdehnungder Versicherung, H aus- wirtschastliche V er r i ch t un g e n der Betriebsunternehmer. Die durch Landesgesetz aus alle Bettiebsunternehmer ausjgedehnte Versicherung umfaßt auch die mit ihrer Land- oder Forstwirtschaft in Zusammenhang stehenden hauswirtschaftlichen Verrichtungen, falls dieUnter- nehmer hauptsächliche in ihrer Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind. Die Versicherung erstteckt sich in dem- Rechs äV)an9C aUf biC Exfrauen der Unternehmer (§ 2 § 40. Schlußbestimmung. Das Statut tritt mit dem 1. Januar 1902 an die Stelle des seitherigen. Volitische Tagesschau. Die Zolltarifkommisfioll hielt am Montag nachmittag eine Sitzung ab, und begann ben 13. Abschnitt, Waren aus Steinen usw. Die Kommission nahm die zurückgestellte Pos. 232, Steine roh .usw zollfrei mit der Hinzufügung: ausgenommen Pflastersteine an, erhöhte sodann den Zollsatz der Pos. 682 von 20 auf 50 Pfg. und fügte nach lebhafter Debatte, in der Graf Po.sadowsky das Weiterbestehen 'der Zollfreiheit für Pflastersteine ,im Landeskulturinteresse befürwortete, eine neue Pos. 682 a: Pflastersteine 40 Pfg. hinzu. Die Kommission nahm sodann unverändert Pos. 683 an. Position 684 wird genehmigt mit der Abänderung, daß Lithographier st einemitZeichnungen usw. nicht. 15, sondern nur 3 Mk. zahlen. Die Kommission nahm die Pos. 687 und 688, Steinmetzarbeiten, unverändert an, Pos. 686 mit der Aenderung, daß für nicht profilierte Steinmetzarbeiten aus Harrern Gestein wie Granit, Porphyr und aus anderem Gestein außer Marmor und Alabaster der Zoll von 75 Pfg. auf 1,25 Mk. erhöht wird. Für Marmor uerd Alabaster bleibt der Zoll 2,50 Mk. Bei Pos. 685, rohe Schieserblöcke und 689, bearbeitete Schiefe rplatten oder Glimmerplatten, wird die Vorlage angenommen, desgleichen bei Pos. 690, Waren aus Lava und 691 bis 694 andere Steinwaren. Zu Pos. 695, Schleifsteine aus Schmirgel, Corund, Feuerstein und Quarz wird auf Antrag Spahn der Zollsatz von 30 auf 24 Mk ermäßigt, und in Pos. 696, künstliche Schleiffteine ohne Verbindung mit anderen Stoffen von 60 auf 50 Pfg nach gleichem Antrag herabgesetzt. Bei Verbindung mit anderen Stossen bleibt der Zollsatz von 6 Mk. bestehen. Schließlich wurde noch Pos. 697, Wärmeschutzmasse aus Kieselguhr unverändert genehmigt. Jahresbericht der Kroßh. Kandetskammer Kieken für das Jahr 1901. (Schluß) In welcher Weise sich die Allgemeinlage speziell tm Handelskammerbezirk Gießen bemerkbar gemacht hat, darüber ist in der Einleitung eine zusammenfassende kurze Uebersicht gegeben, die wir hier zum größeren Teile folgen lassen: „Wenn unter „Bankgeschäft" gesagt ist „Wie die hiesige Jndu^ttie nur wenig von der allgemeinen Lage berührt wurde, so war es auch das hiesige Bankgeschäft", so wäre dies allem schon ein erfreuliches Moment. In der That konstatiert aber eine ganze Anzahl der uns zugegangenen Berichte, daß der eine oder andere Handels- und Industriezweig des Kammerbezirks wenig oder garnicht von dem allgemeinen Niedergang betroffen worden ist. Andererseits aber haben gerade solche Branchen recht sehr ge- gelitten, die in unserem Bezirke von einer gewissen Wichtigkeit sind. -Der Getreidehandel wird im Ganzen als vollkommen unrentabel bezeichnet, vor allem was Weizen und Roggen anbetrifft, während der Anbau und Absatz von Gerste und Hafer günstiger war. Ueber schlechten Absatz wird auch im Vieh- und Fi sch handel geklagt. Ganz außerordentlich günstig lauten dagegen die von den Brauereien eingelaufenen Berichte. Diese stellen übereinstimmend fest, daß die ungünftige Lage der Gesamtindustrie in Deutschland nur minimal den Bierabsatz beeinflußt, ja, daß der Konsum sich gesteigert habe. Befriedigend ist der Absatz des Kolonialwaren- Großhandels gewesen; allerdings war infolge der Preisschwankungen der Verdienst geringer. Das Kaffee-Engros- Geschäft ging im zweiten Semester lebhaft. Die Aussichten für das laufende Jahr werden jedoch als ungünstig bezeichnet, da die Detaillisten infolge schlechten Geschäftsganges nur das Notwendigste kauften. Der Koloniatwaarenkleinhandel berichtet zwar im allgemeinen nichts Gutes über das Berichtsjahr, kann jedoch keinen Rückgang des Konsums konstatieren. Tie mißliche Lage des Petroleumhandels, der mit dem Kolonialwaarenhandel meist verbunden ist und der in Gießen eine hervorragende Bedeutung hat, leitet sich auch im Jahre 1901 her aus den Monopolbestrebungen des Standard Oil Trust. solute Notwendigkeit bei etwaigem Anschluß an einen Theaterbund. Wir würden uns recht wohl auch mit einer fünfmonatlichen Spielzeit begnügen können, roenn wir da- für des Vorzugs wesentlich besserer Vorstellungen in dieser Zeit teilhaftig werden, die in die Monate November, Te- izember, Januar, Februar und März fallen könnten. Von hier könnte für den April und Mai die Gesellschaft nach Marburg gehen, von dort nach Bad Nauheim für die Hochsaison im Juni und Juli. Der August könnte Ferienmonat sein und die Monate September und Oktober blieben dann noch für Nlarburg, Wetzlar und Friedberg übrig. Den Hauptvorzug eines Städtebundtheater-Unternehmens leugnet auch Herr Dir. Kruse keineswegs ab. Das ist die Einführung von Jahreskontrakten beim Künstler-Engagement. Diese sind die beste Gewähr für die Schaffung eines guten Ensembles und nur ein gutes Zusammenspiel vermag Bühnen selbst mit mittelmäßigen Kräften auf eine gewiße künstlerische Höhe zu heben. Das Zusammenpassen und Zusmmnenhalten der Kräfte unter einer Leitung hat hie deutsche Bühnenkunst überall da, wo sich ein ständiges, fest gefügtes Ensemble nach kurzen Sommerferien wieder zu- sammensindet, zu der ersten der Welt gemacht. Ein zwetter großer Vorzug des Städtebundcheaters wäre 6ie Schaffung emes eigentlichen Reportoires, das sich bei einer alle 6 Monate auseinanderlaufenden Theatergesellschaft unmöglich bilden kann, die selbst die Klasscker immer wieder neu einstudieren muß, und zwar z. B. einen Hamlet oder Faust mit einer oder wenn es hoch kommt, zwei flüchtigen Proben! Ein ständiges Reportoire nur bringt abgerundete Vorstellungen, entlastet jeden emzelneu Künstler weseittlich, und zwingt ihn nicht mehr dazu, wöchentlich zwei bis drei große Rollen zu memorieren. Einen richtigen Theaterbau sehnen wir mit Herrn Direktor Kruse ebenso herzlichst herbei, wie wir mit ihm einen noch zahlreichen anderen Zwecken dienenden Saalbau für verfehlt halten; das Schauspiel- und Konzerthaus, wie es die größte thüringische Residenzstadt, Gera, jetzt erhält, köünte wohl räumlich für uns vorbildlich werden, nur bei Leibe nicht in seiner dutzendwarenhaften Architektonik und Ornamentik, die von einem Künstler, aber nicht von einer Routinierfirma geschaffen werden sollte. Aber ein schönes „eigenes Heim" thuts nicht allein, daß Theatervorstellungen gut besucht zu werden pflegen. Wir haben schon im vorigen Jahre von dem beharrlichen circulue vitiosus gesprochen: der größte Teil des besseren Publikums besucht unser Theater nur selten, weil ihm, der Frankfutts und anderer größerer Städte Bühnen kennt, die Leistungen bei uns nicht genügen; und diese genügen nicht, weil das Publikum nicht zahlreich genug kommt und ein Stück das andere jagt. Diesem Uebelstand abzuhelfen, vermag gerade mit seinem Jahres-Engagement die Institution des Städtebund- thcaters, das Schauspieler, Garderobe, Dekoration und Bibliothek, vor allem aber den attisiischen Leiter gemeinsam hat, einen theaterkundigen Mann mit Fixum und Tantiemenanteil, der die bewähttesten dramatischen Werke der Welt- Iitteratur, Neues und Altes, ohne nutzloses Experimentieren seinem ständigen Ensemble liebevoll und ohne Hast einzustudieren versteht. Die Wiederholungen in den einzelnen Städten führen zu immer abgerundeteren Vorstellungen, diese üben größere Anzrehnngskrast aus, wodurch wiederum die finanziellen und künsllerischen Kräfte des ganzen Unternehmens gestärkt werden. Allenthalben bildet sich dann auch ein regelmäßig abonnierendes Stammpublikum, das mit dazu beiträgt, die soziale und ökonomische Lage der Künsller zu heben, die statt Zeiten brotloser Einsamkeit nun dauerndes freundliches Wohlwollen aüerorten erfahren. Wir haben es für angemeffen gehalten, diese zum größeren Teile bereits vor länger denn Jahresfrist an dieser Stelle erörterten Vorteile eines Städtebundtheaters im Anschluß an die obigen Einwendungen des Herrn Dir. Kruse nochmals vorzubringen. Wir könnten ihnen noch manche anderen beifügen, für heute aber mögen diese Ausführungen genügen. Wettere Ausführungen behalten wir uns für später vor. Wir berufen uns auf Eckermanns Gespräch mit Goethe, wenn wir zum Schluffe zu bedenken geben, daß die Erörterung von Theaterfragen ein Metier erfordert, das man kennen soll, und ein Talent verlangt, das man besitzen muß. „Beides ist selten, und wo es sich nicht vereinigt findet, wird schwerlich etwas Gutes an den Tag kommen." Herrn Direktor Kruse erteilten wir zu dieser Frage gern das Wort. Parlamentarische Körperschaften aber — das haben wir oft genug bet der Beratung von künstlerischen Fragen im Reichstage, am eklatantesten zuletzt bei der unseligen lex Heinze, beobachtet — werden ebenso wie Verwaltungsbehörden nur in den seltensten Fällen ohne sachverständige Mitwirkung zu Entschlüssen gelangen, die die Kunst ivahrhaft zu fördern im Stande sind. ll. ‘»■Ä'R w Btit !> j. 82 > MX 682 ch?L-tte, üt tintetejje ie 40 J 0 ^lur- Änderung, £ """’" "°hm di- Unverändert A.profilie^ Porph^ undA^r Für Aar- 2,50 Ak. Kei leitete Zchix, JS Vorlage an- mrs Lava 69o,Lchleis- n und Quarz, 7 aus 24 Mr 'Meine ohne ^V^N-nad) NA M anderen ^hen. Metz- ; aus Lieselguhr ^ge speziell nn lacht hat, darüber : kurze Übersicht olgen lassen: ,Wie die hiesige lge berührt wurde, wäre dies allem it konstatiert aber Berichte, daß der ndustriezweig nicht von dem worden ist. Auen recht sehr ge- jewiffen Mchtig- jcn als notl* em was Wchen unb Absatz von Achten Absatz geklagt. mten dagegen die hte. Diese stellen Zage der Gesamt- erabsatz beeinflußt, be. lonialwaren- nfolge der Preis- s Kafsee-Engros- Die Aussichten ingünstig bezeich- chäftsganges nur t zwar im allge» kann sedoch keinen leumhandels, UNd sich des verbunden W ,g hat, leitet ilvestrebungen „Unie-n-h^ b dann auch das ”•* * d,r ,ü n® W”* an M« X en wu .x mit Goethe- prach Erörte- - kennen t,ba§ ’J0” Beides gen schsvec- ndet, m - ffV Pal- daS yir »st jrage" BebrrnerLich ist die Lage der in unserem Bezirk stark vertretenen Tabak-and CigartTenfabvrkation.*) Hierzu lauten sämtliche Berichte ungünstig. Der Rückgang in der Tabakindustrie wird hergeleitet aus der steigenden Vorliebe für Cigarre und Cigarette und den zur Erlangung von Aufträgen nötigen höheren Spesen, in der Cigarrenindustrie find vor allem die hohen Preise des Rohmaterials, die Ansprüche der Kundschaft an Ausstattung des Fabrikats und der Verpackung und endlich der schlechte Geschäftsgang in der DetaUbrauche die Ursachen. Dieser schlechte Geschäftsgang der Detailbranche machte sich aber hauptsächlich in einem Rückgang des Absatzes in Cigarren billigerer Preislage geltend. Bei der überaus schlechten Lage des Ersen- marktes und der M et allo ran ch e können die Berichte über Bergbau, Hüttenwesen, Metallverarbeitung, Industrie und Maschinen, Instrumente und Apparate als durchaus erfreulich bezeichnet werden. Im Braunsteinbergbau wurde ein höherer Durchschnittspreis erzielt als 1900, und es wird dies nur dem Umstande zugeschrieben, daß die meisten Hütten ihren Bedarf für 1901 bereits im Mürz und Juni 1900 gekauft hatten. Das Ergeb-nis des Jahres 1901 war zufriedenstellend. — Wenn auch, die Eisenverhüttung und Eisengießerei im Zeichen des wirtschaftlichen Niederganges gestanden hat, war auch hier ein befriedigendes Gesamtergebnis zu erzielen. Das erhoffte Erträgnis des Hochofenbetriebes wurde jedoch durch das Jusionsgeschäft des Roheisensyndikats beeinträchtigt. In der Eisengießerei trat trotz der Ungunst der Verhältnisse eine Weigerung der Produktion ein. Die Verkaufspreise waren allerdings niedrig. Der augenblickliche Auftragbestand sichert auf lange Zeit hinaus eine gleichmäßige Produktion. — Die Fabrikation gesundheitstech- nischer Apparate, von Kondensatiönsünlagen hatte speziell in Gießen weniger zu leiden, da der Ausfall der aus der Industrie erfolgenden Aufträge gedeckt wurde durch größere Bestellungen aus Einrichtung öffentlicher Schwimmbäder, sodajß ein lebhafter Geschäftsgang zu erwarten steht. — Das Beleuchtungswefen zeigte in seiner technischen Enb- wickelung eine aussteigende Tendenz, und es machte sich hier der allgemeine Rückgang nur in einer lebhafteren Nachfrage nach billigeren Sachen geltend. Als gut wird ferner die Lage der Lassens chranfkfab rikation bezeichnet. Leider fehlen vollkommen authentische Berichte über den Geschäftsgang der Maschinenfabriken, aber auch hier scheint die .Gesamtlage sich weniger fühlbar gemacht zu haben. Weniger günstig war die Lage der Industrie der Steine und Erden. Die Braunkohlensörderung und Brikettsäbrikatiou erlitt in der Meiten Miste des Berichtsjahres einen rapiden Rückgang infolge der wirtschaftlichen Depression, der Konkurrenz und Ueberproduktion bei rückgängigen Preisen. Es wird dabei über unzureichende Abnahme seitens der Händler bei schlechtem Geschäftsgang geklagt, während der Kohlenhandel fick darüber beschwert, daß er zur Abnahme gezwungen werde Die schlechte Lage der Zementindustrie beeinflußte die Absatzsähigteit der Zementsabrikation aufs nachteiligste. Der Absatz in Verblendsteinen zeigte eine rückläufige Konjunktur, während die Nachfrage in der Steinsäbrikation und Ziegelei leb^ haft war. Obwohl sich in der Lack- und Firnißfaibrika- tion die Bestellungen nur auf den Bedarfsbauf beschränkten, infolge der in der Metaflbranche Herrschlenden Depression, und die Rohmaterialienpreise chren hohen Stand behaupteten, war das Geschäft doch nicht ungünstrg. Ebenso war das der Fall im Absatz von Farben und Oelfarben. Nur bei der Produktion von Bleiweih standen die Produktionskosten und die Preise des Fabrikats in argem Mißverhältnis. Der Drogen- und Färb w ar enhaud el hatte nicht unter Rückgang zu leiden, ebensowenig die Seifensabrftkation Der Holzhandel war infolge der steigenden Preise für Steinkohlen vom Standpunkte des Waldbesitzers günstiger, dagegen war der Holzhandel im engeren Sinne, in geschnittenen Hölzern, Bauholz, Brettern und Bahn- schwellen recht schlecht. Nach, der Eisenindustrie habe die ^Lutzholzbrauche und das.Schwellengeschäft am meisten durch den wirtschaftlichen Rückgang gelitten, wird konstatiert. Auch das Grubenholzgeschäft flaute ab, während der Absatz an Leitungsmasten für elektrische Beleuchtung zuftiedeustellend war. — M öbelfab r i kation und Möbelhandel litten unter dem aHgemeineit geschäftlichen Niedergang; vor allem aber beeinträchtigte die öfterreichf-ungarische Konkurrenz die Möbelsabrikation. Für die Preßsp ah n- und Pappenfabrikation brachte der schlechte Geschäftsgang der Textilindustrie eine starte Verringerung des Absatzes mit sich In Pappen und Papier herrschte anfangs eine überaus starke Nachfrage, und der Absatz vollzog sich, schlank bei guten Preisen; die Fabrikation schien zeitweise der Nachfrage nicht gewachsen zu sein. Im April trat jedoch ein Umschwung ein, die Fabriken suchten Aufträge. Da der Großhandel sich jedoch genügend vorgesehen hatte, mußte die Produktion eingeschränkt werdet:, imb da gleichzeitig auch die Rohmaterialien- preise sanken, gestaltete sich die Preisbewegung zu einer allgemein rückläufigen. — Der Papier- und Schrei bs- Materialienhandel war befriedigend. Für die Leinenindustrie war das Jahr 1901 eins der schwierigsten, die fte seit langem durchs gemacht. Infolge von zwei Flachsmißernten in Rußland waren die Rohmaterialienpreise gestiegen. Dazu kam noch die Lage der Gesamtindustrie, die sich auch in der Textilindustrie fühlbar machte nid) auch speziell in der Leinenindustrie zu BetriÄseinschränkungen führte. Doch sind in der letzten Zeit die Aufträge bereits wieder regelmäßiger geworden . Tie Lage der Betten - und Wäschebrauche ließ W wünschen übrig. Tas Manufakturwarengeschäft war zufriedenstellend und wurde nur im Herbst durch das milde Wetter benachteiligt. Tiefer letztere Umstand machte sich auch im Tuch- nud Buxkinhandel (en gros) bemerkbar, der ebenfalls über Geschäftsflaue im Herbst klagt. Von! den übrigen berichtenden Msstattungsbranchen sind noch die Korsetfabrijkation, deren Lage als nicht befriedigend trotz gleichen Absatzes bezeichnet wird, zu erwähnen, die Kürschnerei', H u t f a br i ka ti on und Sch'whw are n b rucrrrche. Aus bfe LDrschnerer und Schuh- wareubranche übte das milde Herbstwetter fernen Einfluß, während die Hutfabrikatiou einen befriedrgenden Absatz hatte. Von einer Rückwirkung der Allgemeinlage blieb auch das Buchdruckgewerbe nicht verschont. Das Borstengeschüft weist gegen das Vorjahr keine Aenderung auf und konnte sich über den Stand des Mittelmäßigen nicht erheben. Trotz des allgemein schlechten Geschäftsganges in der Lederbrauche lautet der uns zugegangene Bericht svechst günstig. Der Handel mit Fellen und Rauchwaren war in Anbetracht der herrschenden Krisis zufriedenstellend. Interessant ist e§(, daß in Gießen die Bauthätig- keit im abgelaufenen wie im Vorjahre ziemlich lebhaft war, sodaß eine Ueberpr o dukttio n an Wohnungen besteht, die allerdings für die nächsten Jahre eine Benachteiligung des Baugewerbes zur Folge haben wird. Der Leipziger Bankprozetz. XXIV. Leipzig, 2L Juli. Rechtsanwalt Rosenthal äls Verteidiger der Angeklagten Dodel, Meyer, Schröder und Völker giebt zunächst einen kurzen Ueberblick über die Organisation und Thätig- keit der Verwaltungsorgane und führt aus, die Verteidigung ei gezwungen, fid} dem Umfange der Beweisaufnahme mzuschließen, um eine Klarstellung der Ursachen des Zu- ammenbruchs der Bank, hervorgerufen durch die Verbindung mit der Trebergesellschaft, herbeizusühren, wobei ie sich nicht der Ueberzeugung verschließe, daß ein Teil ier moralischen und zivilrechtlichen Schuld, aber durchaus nicht strafbaren Schuld, auf die Angeklagten falle, weil ie nicht rechtzeitig die Gefahr erkannt, Halt gerufen, und zur Umkehr ausgefordert haben. Um die Ursachen zu kennen, sei es nötig, sich mit der Persönlichkeit des Treber- chmidt zu befassen, dessen großer Einfluß auf Exner unverkennbar em tiefer gewesen sei, und dessen Handeln überall bittere Enttäuschung Mer die Treoergesellschjaft gebracht habe. Dem Aufsichtsrat der Bank seien im Laufe der Satzungen nur zwei Obligoverzeichnisse Kassels vorgelegt worden, während ihnen vier weitere jetzt nach einem Jahr bei der Bank gefundene Verzeichnisse und Kopien von 1900 niemals zu Gesicht gekommen seien. Die Aussichtsratsmitglieder hatten eine strafgesetzliche Gefahr im Geschäftsbericht und im Expose der Bank nicht erkannt. Der Verteidiger wendet sich sodann speziell der Anklage gegen Dodel in Bezug auf das Delikt der Untreue und plaidiert vurf mülbernde Umstände für alle feine Klienten. Nach kurzer Mittagspause plaidiert als letzter Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Zehnte für die Angeklagten Fiebiger, Vörster und Wilkens. Er sucht nachzuweisen, daß seine Klienten mangels voller Kenntnis aller zwischen der Leipziger Bank und der Trebergesellschaft vorhandenen Beziehungen unmöglich sich der Verschleierung hätten schuldig machen können. Redner fordert die .Geschworenen auf, die Schuld fragen ^u verneinen. Darauf wird >ie Fortsetzung der Verhandlung auf morgen vertagt. Aus Stadt und Land. Gießen, den 2L. Juü 1902. • * Wingolf, Wie wir bereits wiederholt kurz miteilten, feiert in den ersten Tagen des August die christliche Studentenverbindung „Wingolf" ihr öOjähriges Stiftungsfest. Das Fest wird sich, wie man uns heute schreibt, sicherlich zu einer großartigen Feier gestalten, und zugleich der Stadt ein arbenreiches, buntes Bild bieten, denn der ganze Bund der Wingolfoerbindungen, mmmehr aus etwa 20 einzelnen Korporationen bestehend, wird dabei vertreten sein. Das Fest beginnt Dienstag den 5. August d. I., abends um 6 Uhr damit, daß die Gräber von Mitgliedern des Wingolf auf hiesigem Friedhof, sowie der Gedenktafeln der 1870/71 Ge- allenen mit Kränzen geschmückt werden; um 81/i Uhr ist dann in Steins Garten die Begrüßungskneipe. Der Morgen des 6. August bringt dann nach gemeinsamem Zuge auf den Gleiberg, den Gründungsort des Gießener Wingolf, dort zunächst eine ernste Feier, daran anschließend den Festkonvent, auch eine photographische Aufnahme der Festteilnehmer und dann Frühschoppen auf der Burg. Nach der Rückkehr zur Stadt findet in Steins Garten um 1 Uhr Festessen statt und um 7 Uhr abends Festzug, der fich vom Wingolfhaus nach Steins.Garten unter Durchziehens der Hauptstraßen unserer Stadt bewegen wird. Dort äst der Hauptfestkommers. Donnerstag den 7, August vereinigen sich um 10 Uhr die Alten Herren zu einem Konvent im Philosophenwald, worauf um 11 Uhr daselbst Frühschoppen ist, dem um 1 Uhr ein gemeinsames Mittagessen folgt. Abends um 5 Uhr ist ein großes Gartenfest in Steins Garten, wobei vor allem die gewiß zahlreich erschienenen Damen zu ihrem Rechte kommen sollen. Die verschiedenen, mit Bestimmtheit zu erwartenden „inoffiziellen" Nachfeiern sind natürlich in das Programm noch nicht ausgenommen. [J Der Gießener Zweigverein der Gustav- Adolf-Stiftsung hat sein diesmaliges Jahresfest, wie es in dem veröffentlichten Programm vorgesehen war, am vorigen Sonntag in Allendorf a. d. Lumda gefeiert. Am Vormittag predigte Dekan Wagner ans Grün- bevg, am Nachmittag Pfarrer Glück ans Heuchelheim. Beide Gottesdienste waren stark besucht. Später fand eine Nachf- versammlnng auf dem Kirchenplatz statt, bei der Pfarrer Gußm ann ans Kirchberg über die evangelische Bewegung in Oesterreich berichtete. Der einbrechende Regen, so erwünscht er im übrigen sein mochte, war der im Freien tagenden Versammlung nicht günstig. Er nötigte, die Verhandlungen früher abznbrech^en als beabsichtigt war. Dre eingegangene Kollekte im Betrage von 43 Mk. wurde von dem Kirchenvorstand für Mühlheim bestimmt. Ans dem am Vormittag vom Schriftführer erstatteten Rechenschastsberrcht sei erwähnt, daß der Zweigverein Gießen int letzten Jahre 2757 Mk. eingenomi'.-m hat. Diese Summe setzt sich zn- sammen aus einem kleinen Zinsenertrag und den Beiträgen von Stadt und Land. Aus den Landgemeinden gingen 734 Mk. ein, aus Gießen 1821 Mk. In Gießen brachte der Frauenverein den größten Teil der JahreSbeiträge auf. mittags von 4—6% und abends von 7%—91/, auf der Terrasse Konzert der Kapelle des Thüringischen Manen-Re- giments Nr. 6 aus Hanau. Bei gutem Wetter spielt die Kurkapelle nachmittags von 4%—6^ im Hochwald. Abends 8—10 Uhr im Saale Tanz. Freitag 25. Juli, nachmittags von 4^—6% und abends von 8—10 auf der Terrasse Konzert der Kurkapelle. Abends 8 Uhr Theatervorstellung unter Mitwirkung der Kurkapelle: Einmaliges Gastspiel von Madame Pvetie Guilbert. Dazu: Orpheus in der Unterwelt. Samstag 26. Juli, nachmittags von 4%—6% und abends von 8—10 auf der Terrasse Konzert der Kurkapelle. Abends 8 Uhr Theatervorstellung „Frauenkampf". Vorläufige Anzeige: Sonntag 27. Juli, Doppelkonzert des Kaiser-Cornet- Quartetts und der Kurkapelle. Mittwoch 30. Juli im Saale Konzert: Johann Strauß aus Wien. [— Aulen-Diebach, 21. Juli. Nun verschwinden, durch! Anlage der Feldbereinigung die letzten Kirfch- bäum e aus unserer Gemarkung, an denen wir einst so rench waren. Tie Besitzer wsssen eben nich,t, ob ihnen diese Banm-> stücke nach Neueinteilung des Feldes wieder zufallen und! möchten diese kostbaren unbezahlbaren Bäume nicht in anderen Händen s ehen. Aehnliche Vorgänge lassen sich ans vielen umliegenden Ortschaften berichten. Einst — vor 20 bis 30 Jahren — hatten wir hier die herrlichste Kirschenallee, Hunderte von Bäumen zierten einen Gemeindeweg. Es war eine Lust, zur Zeit der Blüte und der Reife jenen; Weg zu wandeln. Und wenn die KirschM versteigert wurden, da deckte die ganze Umgegend ihren Bedarf, und die Gemeinde hatte eine schöne Einnahme. Heute hat die Gemeinde Aulendieb ach an Stelle der Kirsch!enallee eine Birnenällee, die manchmal kaum 100 Mk. einbringt. Der trockene Sandboden an jenem Weg eignet sich eben nur für den Kirfchhaum. Frankfurt, 21.Juli. Die Theaterbau-Kommissiou batte dieser Tage eine Sitzung, der auch Baumeister Seeling aus Berlin beiwohnte. Dieser erklärte, er könne die bestimmte Verpflichtung übernehmen, das neue Schauspielhaus so zeitig in allen seinen Teilen betriebsfähig zu übergeben, daß am 2 5. Oktober dieses Jahres die e r st e V o r st e l l u n g erfolgen kann. BewMigt sind für den Theaterneubau 1900 000 Mark. Es soll höchstens eine mäßige Ueberschreitung dieser Summe in Aussicht stehen. Nach dem heutigen Stand der Ausgabenberechnung ist es aber nicht ausgeschlossen, daß die bewilligte Summe ausreicht. — Der Vorstand der katholischen Kirchengemeinde hat ein Grundstück an der Mainzer Landstraße, in der Nähe der Galluswarte, erworben. Der Kaufpreis für das 75 000 Lüuadratsuß zählende Terrain soll 300 000 Mack betragen. Es ist beabsichtigt, dort Kirche nebst Pfarrhaus sowie rückwäcks ein Schwesternhaus zu erbauen. Eingesandt. (Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehendes Artikel übernimmt die Redaktion bent Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) Wir ersuchen die Herren Einsender, ihre Manuskripte mit auf einer Seite beschreiben zu wollen. Die Red. d. Gieß. Anz. Die Gießener Omnibus-Gesellschaft würde fich vielen Dank erwerben, wenn sie den ersten Omnious morgens früh, der 6 Uhr 25 Min. ab Marburger- und Grünbergerstraße fährt, ca. 5—8 Minuten früher abgehen lassen würde. Der erste Zug nach Köln geht schon 6 Uhr 50 Min., der Omnibus soll 6.45 am Bahnhof antommen; häufig bei öfterem Anhallen geschieht dies noch später; es bleiben also dann noch 1—4 Minuten Zeit, sich eine Fahrkarte zu lösen, dann so rasch wie möglich auf die andere Serta zu laufen, und wenn man glücklich durch die Unterführung gelangt,, vielleicht im letzten Augenblick noch den Zug zu erreichen, falls er nicht gerade vor der Nase fortfähck. — Es kommen nämlich um diese Zell auch ein Zug von Wellburg, Bahnsteig 5, und von Nidda, Bahnsteig 4. Beides Arbeiterzügc, also voll besetzt, und mü den mit diesen Zügen entsteigenden Passagieren rennt man unbedingt^ an der Sperre, auf den Treppen und in der Unterführung zusammen. Durch die Früherlegung der Fahck des ersten Omnibus würde man 1) früher auf dem Bahnhof sein und so dem Gedränge entrinnen, 2) den Zug nicht verpaffen, 3) hat man vielleicht noch Gelegenheit, sein Gepäck zu expedieren, was zurzeit ganz ausgeschlossen ist. Für den ^Betrieb macht es sicher nicht vick ans, die Wagen 5 Minuten früher gehen zu lassen. Dieselben werden dann auch besser besetzt sein, da man ja so gezwungen ist, zu Fuß zu gehen. -h. Mit Freuden begrüßt man es, daß der d.-öster. Alpenvereut den Weg von Station Lich bis Kloster Arnsburg so markiert hat, daß selbst ein Unkundiger ihn leicht findet. Leider lassen aber die Wege von Lich nach Arnsburg, zumal der im sogen. „Klosterwald", vick zu wünschen übrig. Mll den Steinen, die nutzlos auf und neben dem Wege zerstreut liegen und nur das Passieren desselben sehr erschweren, tonnte man ein Stück Weg (haussieren. — Wie gern würde man um sich schauen und an dem herrlichen Walde sich erfreuen, aber leider ist man beständig genötigt, den Blick zu senken, um den dicken Steinen ausziuveichen, wenn man nicht riskieren will, Schaden zu nehmen. Endlich langt man in Arnsburg an, und ist froh, wenn man mll heiler Haut in der netten Wirtschaft sich für den üblen Bußgang. stäcken kann. — Nach Walldüren zu wallfahren, hat man nicht nötig, denn der Gang durch den Klosterwald nach Slrnsburg sst noch schlimmer, clls auf Erbsen zu gehen. — Möchte doch endlich die Forslbehörde dafür sorgen, diese schon seit Jahren bestehende Wegkalamität zu be= eiligen, sie könnte des Dankes der Besucher Arnsburgs gewiß fein. Einer für Viele. Bad-Nauheim^ den 16. Juli 1902. Bezugnehmend auf die von einem hiesigen Lkorrespondenten xflc auswärtige Blätter gemachten Mittellmigen betreffend die Errichtung eines besonderen Militär-Kurhauses haben wir zu bemerken, daß, abgesehen von der Frage, ob bei einem solchen Ueberfluß an Wohnungen überhaupt ein Bedürfnis zur Errichtung einer derartigen Anstalt oorliegt, die Mllllärpersonen doch nicht ohne Aufsicht während ihres Kuraufenthalles sind. Letztere erfolgt durch den Vorsitzenden des hiesiaen Kur- und Verschönerungsvereins unter Mitwirkung der Herren Äerzte. Die Kontrolle wird ausgeführt, indem der mit der Aufsicht Beauftragte in steter Fühlung mit den Quartiergebern bleibt und daselbst nicht nur Erkundigungen über das Verhallen der Mllllärpersonen einzieht, sondern auch die Quartiere öfters unerwartet revidiert. Jeder grobe Verstoß gegen eine regelrechte Durchführung der Kur wird mit der sofortigen Entziehung der dem Patienten zugebilligten Wohlchat der Badckur bestraft. Erfreulich ist berichten zu können, daß nur höchst selten der Beauftragte in Verbindung mit dem den Patienten behandelnden Arzte von Strafmitteln Gebrauch machen mußte, überhaupt sind grobe Verstöße gegen die Kurordnung noch nie vorgekommen, denn fast jeder Patient ist, auch im eigenen Interesse liegend, darauf bedacht, durch ein kurgemäßes Verhalten seine frühere Gesundheit wieder zu erlangen, und dadurch erwerbs- und dienstfähig zu werden, da bei einer eventuellen Nichtwiederherstellung er der Gefahr ausgesetzt ist, mit Bezug einer geringen Pension im besten Lebensalter seine bisheckge Stellung aufgeben zu muffen. Schließlich sei noch bemerkt, daß der größte Teil unserer Militärkurgäste aus schwer Herzleidenden besteht, was schon aus der Thatsache hervorgeht, daß die Sterblichkellsziffer im Verhältnis zu der geringen Zahl der Patienten eine sehr hohe ist. Wir führen nur an, daß von 22 im Jahre 1892 hierher gesandten Mllllärpersonen zwei starben. * ) Anmerkung: Cigarrensabriken 1901 im Gewerbeinspektions- bezick Gießen, nach dem Jahresbericht der Großh. Heff. Gewerbe- inspcktion für 1901: Anzahl der Männliche Arbeiter. Weibl. Arbeiter Fabrllen Erwchs. Jugendl. Erwchs. Jugendl. Stadt Gießen 19 291 20 720 78 Umgebg. von \ Gießen ( 34 146 20 978 163 Außerhalb desi Kreises Gießen/ M 73 7 30 1 nämlich 1362 Mk. Bad Nauheim, 21. Juli. Unterhaltungen. Mittwoch 23. Juli, nachmittags von 4^—6^ und abends von 8—10 auf der Terrasse Konzeck der Kuckapelle. Abends Rubinstein- und Liszt-Konzeck. Abends 8 Uhr Theatervorstellung: »Alt-Heidelberg.". Donnerstag 24. Juü, nachGedarrkeufplitter. Zeige mir Deine Zähne — und ich will Dir sagen, ob DuOdol brauchst^ Giessener Ruder-Gesellschaft 1877, e. V. Sonntag den 27> Juli 1902: Jubiläums-Regatta (XI. Ruder-Regatta) zu Giessen auf der Lahn Daniel Heil Nachf., Lindenplatz. Der Regatta-Ausschuss. Preise der Plätze für unsere Mitglieder nur im Vorverkauf bei Herrn Emst Challier, Neuenweg 9: I. Platz Mk. 1.—, Beikarte 75 Pfg. II. Platz gratis, Beikarte 50 Pfg. — Kinder unter 14 Jahren frei. 6246 Der Vorstand der Giessener Ruder-Gesellschaft 1877, e. unter Beteiligung folgender Vereine: Bremer Ruder-Verein von 1882, Bremen. Ruder-Gesellschaft „Rhenania“, Coblenz. Crefelder Ruderklub 1883, Crefeld Ruderverein Ems Ems. Frankfurter Ruderverein, Frankfurt Frankfurter Ruder-Gesellschaft „Oberrad“, Frankfurt. Frankfurter Ruder-Gesellschaft „Germania“, Frankfurt. Frankfurter Ruder-Gesellschaft „Sachsenhausen , Frankfurt Frankfurter Ruderklub Frankfurt. „Hassia“, Hanau a. M. Heidelberger Ruderklub e. V., Heidelberg. Ruder-Gesellschaft „Heidelberg', Heidelberg. Mamzer S e^ein FManz Mannhdlr’Ruderverein „Ämicitia“, Mannheim. Offenbacher Ruderverein 1874 e. V., Offenbach a. M Offenbacher Ruder-Gesellschaft „Undine“. Offenbach a. M. Ruderverein „Hellas“, Offenbach a. M. Wetzlarer Ruderklub, Wetzlar. Giessener Ruder-Gesellschaft, Giessen. Während der Regatta: Grosses Konzert, ausgeführt von der Kapelle des Leib-Dragoner-Regiments Nr. 24 (Kaiser Nikolaus) unter Leitung des Musikdirektors Herrn Stütze!« n Samstag den 26. Juli, abends 9 Uhr: Gesellige Zusammenkunft auf dem Bootplatz. Sonntag den 27. Juli, vormittags 9 Uhr: Beginn der Prnnramm vTr^nnem 10 Uhr: Frühschoppen am Bootplatz. Mittags 12Vs Uhr: Festessen im Festsaale des Gesellschaftsvereins. Anfang der Regatta: I Uyl AIIIIbI' nacjimittagS 31/ Uhr. Nach Beendigung derselben: Preisverteilung am Bootplatz. Abends 9 Uhr: Reunion in den Sälen des Gesellschaftsverems für aktive und passive Mitglieder und die Inhaber der Passe-partout-Karten. ft - Tm Vorverkauf- I Platz Mk. 1.50, II. Platz Mk. 0.80. An der Kasse: I. Platz Mk. 2.—, II. Platz Mk. 1.—, Schürz’sche Bleiche 20 Pfg. Preise der Plätze■ Kinder unter Jahren frei. — Karten im Vorverkauf sind zu haben bei den Herren: Heinrich Hettler, Südanlage; Heinrich Noll, Mausburg; Bekanntmachung. Die am 15. d. Mts. fällig gewesenen Pachtgelder fern Triebviertelu und anderen städtischen Grundstücken sind innerhalb 8 Tagen bei Vermeidung der Beitreibung zu bezahlen. Zahltage: Täglich vormittags. Gießen, den 21. Juli 1902. Stadtkasse Gießen. D 0 epfer. 5288 Mchtseuerwehr. Donnerstag den 24. Juli d. Js., abends sy2 Uhr, im Turmhause am Brand: Uebung der 3. u. 4. Rotte. Gießen, am 18. Juli 1902. 5249 Traber, Branddirektor. Aießener WolKsöad. Die Stelle einer ZLadewärterin M per 15. August d. I. anderweit zu besetzen. Schriftliche 'Sfcncrtnetungen smd in der Expedition dieses Blattes unter Chiffre Vvlksbad 5269 niederzulegen. Zur Reise-Saison empfehle mein gut sortiertes Lager in prim Reise-Artikelll n. ^orfeftnilleroartii it. zu billigen Preisen. 4725 A. Kilhingei', Fernsprecher 71* II. 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