153. Jahrg. Nr. »3 General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den «reis Gießen. Erfchemt täglich mit Ausnahme deS Sonntags. Die „Siebener KamilienblStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der .^esfijch« Landwirt erscheint monatlich einmal. Staatssekretär Dr. Riebcrding: Ich glaube, die Verbündete« Regierungen haben an den Fall gar nicht gedacht, daß der Entwurf geändert werden könnte. Sie nehmen an, daß der Reichstag die Vorlage einfach acccptircn würde, weil fie einfach das enthält, waS der ReicbStag früher beschlossen hatte. Ich habe nur von dem Widerstande gesprochen, den die Vorlage m einem Theil der Presse gesunden hat; eine Erklärung der verbündeten Regierungen konnte ich ober nicht abgeben. Abg. Dr. Derlei ffonf.): Die verbündeten Regierungen haben sich mit dieser Vorlage der Auffassung des Reichslags anbequemt; hoffentlich wird sich dieser Anbequemungsprozeß auch in andere« Verantwortlich für den allgemeinen M: P. Witiko; für den Anzeigenteil: H. BeL Rotationödruck und Verlag der Brllhl'schen UniversitLlLdruckerei (Pietsch Erben), Sieb«, Abg. Hoffmeister (freis. Vgg.s: Auch ich wünsche, daß die Kommission den vorliegenden Tarif nur auf kurze Zeit gelten laßt, und daß dann eine durchgreifende Aenderung gemacht wird, durch die eine gerechte Verkeilung erreicht wird. Die Vorlage entfernt sich noch viel weiter von den Grundsätzen ausgleichender Gerechtigkeit, als der jetzige Zustand. Angaben über Klasse A sind m der Begründung der Vorlage gar nicht enthalten. Ich weiß nicht, warum uns diese vorenthalten werden. Die Feitungsstädte müßren meiner Ansicht nach besser berücksichtigt werden. same Reform verlangt. v . w . .... - Abg. Graf Roon (konf.): Ich spreche im Namen meiner politi- , scheu Freunde, wenn auch nicht viele hinter mir sitzen (Es sind 6 Konservative anwesend). Ganz unangebrachter Weise hat föerr Singer den Agrariern auch hier Habgierigkeit vorgeworfen. Was würde er sagen, wenn wir immer von unverschämten und habgierigen Börsen- und Judenblättern reden wollten. Auch meinen Freunden ist es zweifelhaft, ob die Verquickung von Servis und Wohnungsgeldzuschuß sich auf die Dauer wird aufrecht erhalten lasien, in der Kommission können ja Vorschläge zu einer brauchbaren anderweitigen Regelung gemacht werden. Die Aufhebung der V. Klasse begrüße ich mit Freuden, es wird dadurch vielen Land- orten, die schwer unter der Einquartierung zu leiden hatten, eine Aufbesserung gewährt, die ihnen wohl zu gönnen ist. Ich meine, daß es am besten ist, die Älasienversehung en bloc anzunehmen, denn sonst werden 400 Anträge kommen, die wir jetzt gar nicht mehr erledigen können. Dagegen könnte man die Bestimmung, daß die Eintheilung jede 10 Jahre neu erfolgen muß, abandern; 10 Jahre ist eine zu lange Zeit. Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowskh: Bei den Vorarbeiten für diesen Entwurf haben die Regierungen der Resolution deS Reichstages in weitem Umfange Rechnung getragen. SBirbaben sehr ausgiebiges Material gesammelt über die Höhe der Mieth^i in den einzelnen Orten und haben die Ueberzeugung erlangt, daß sia) in der That die Durchschnittssätze der Miethen nach den verschiedenen Servisklassen richten. Wir haben uns aber damit noch nicht begnügt. sondern auch noch aus einer großen Reihe von. Orten, die von den einzelnen Beamten thasiächlich bezahlten Miethen fest- gestellt — und zwar bis zu 50 Personen für jede Klasse: — und haben auch hier gefunden, daß die Beanrtenmiethen thatsachlich im Durchschnitt den Servisklasien folgen. Im Einzelnen ist c5 1« selbstverständlich, daß hier zahlreiche Ausnahmen vorliegen, aber im Allgemeinen dürfte es uns doch gelungen fein, km thatsacblichen Miethsverhältnissen bei der Zuweisung deS einzelnen Orks in seiner Servisklasse in viel höherem Maße als bisher zu entfprechen, und das war doch durch die Resolution des Reichstages beabsichtigt. Ich glaube auch aus der Debatte zu enti'chmen, daß der Widerspruch sich weniger gegen die Grundsätze für die Verteilung der einzelnen Orte auf die verschiedenen Servisklasien richtet, als vielmehr gegen die Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses an sich. Sie ßefetere ist aber gar nicht Gegenstand der heutigen Diskussion; über diese Frage dürften wir uns eigentlich nur dann unterhalten, wenn wir i einen Entwurf zur Aenderung des Wohnungsgeldgesetzes vor uns 1 hätten. Daß sich die Miethsverhältnisse seit 1873 wesentlich ge- ; ändert haben — auch für die Unterbeamten — das gebe ich ohne ; Weiteres zu, aber wenn Sie da helfen wollten, dann mochte ich Ihnen mit dem Dramatiker gurufen: (Heiterkeit.) Thu ^ld in deinen Beutel! Wenn man nach dem Vorschläge des Herrn Hoffmann- ■ Dillenburg den unverheiratheten Beamten einen geringeren Wohnungsgeldzuschuß geben wollte, als den verheiratheten, dann müßte man ihnen folgerichtig auch em geringeres Gehalt geben Damit aber würde man die Wege des Metellus wandeln, der schon lange vor Christi Geburt die Leute zum Heirathen zwingen wollte. (Heiterkeit.) In der Unterstützung der gemeinnützigen Baugenossenschaften liegt cm gewisses Ventil gegen em zu hohes tiumuf» schrauben der Miethen seitens der Hausbesitzer. Ich verweise darauf, daß anläßlich der letzten Gehaltserhöhung unserer Beamten in einer gewissen Stadt die Hausbesitzer zusammenwaten und sich verpflichteten, die Wohnungsmiethen entsprechend diesen Gehaltserhöhungen zu steigern. Und dieser Beschluß ist auch ausgeführt worden. (Hört, hört!) Es liegt also die Gefahr nahe, daß bei einer wesentlichen Steigerung des Wohnungsgeldzuschusses dieses Beneficium nicht den Beamten sondern den Hauswirthen zu gute käme. Von einem Vorschlag der preußischen Regierung, das Wohnungsgeld z. B. bei den Unterbeamten m Serlm bon 240 auf 500 Mk. zu erhöhen, ist im Reiche nichts bekannt. Ich kann die Herren nur bitten, bei etwaigen Aenderungen des Entwurfs mit Vorsicht zu verfahren, denn jedes Nachgeben m einem Punkte zieht zahllose andere Punkte nach sich. Es können daraus Folgen entstehen, toeldje bei den gegenwärtigen schwierigen Fmanzverbalt- nisien aanz unabsehbar sind. Wir sehen den Vorschlägen der Budgetkommission entgegen, wir haben jedenfalls besiere Grundsätze für diesen Entwurf bei sehr eingehender Prüfung nicht sinden können Aba Bachem (Str.): Einen grundsätzlichen Wandel schafft die Vorlage nicht. Sie ist ein Zwitterding Dem Wohnungsgeldwesen trägt der Entwurf nur in einer Mesingkeit Rechnung Manche große Städte, wie Breslau, Köln und Leipzig kommen schlecht weg, während Berlin eine Ausnahmestellung eingeraumt worden ist, die man allerdings auch auf 10 andere Städte ausgedehnt hat. Berlin gehört zur Servisklasse A. Aber andere Städte, tote z. B. Die vorhin genannten, müßten jetzt auch m die Klasse A aufrucken. Die Vorlage läßt aber keine einzige dahm gelangen. Der einzige «ineGenuß.Den die Vorlage gewährt ist die Aufhebiing der Klasse 5. Das wird zweifeNos zur Entrichtung der Einquartierungslasten beitragen. Tie Vorlage, zu der schon eine Menge Petitionen eingelaufen sind, muß sehr eingehend geprüft werden, namentlich auch die Frage, wie Servistarif und Wohnungsgeld von einander getrennt werden können. Abg. Lenzmann (freis. Vp.): Man kann doch nicht annehmen, daß die schlechte Finanzlage 10 Jahre dauert Die burfttge Normiruna des Servistarifs kann also nicht nut der augenblicklichen Finanzlag? begründet werden. Die Zeit bon 10 Jahren, für die der Taris gelten soll, isi aber auch viel zu lang; m 10 Jahren können sich die Verhältnisse ganz bedeutend andern. Auw die mechanische Regelung nach der Einwohnerzahl kann ich Nicht billigen. Manche Städte bon 4000 Einwohnern sind ebenso treuer, tote solche von 40 000 Einwohnern. Der Tarif wird nur unzufriedene Be- Manne, der in schönen Kleidern einherstolzirt und darunter em schmutziges Hemd trägt. Wenn wir wenigstens die 700 000 Mk., die für die Bahn von Dar Es Salaam nach Mrogoro auSgegeben werden sollen, zu den Aufwendungen aus dieser Vorlage zuschlagen wollten; dadurch allein würde sie um mehr als das Doppelte totrl» fern werden. Wie wird eS übrigens mit der KommisswnSberathung dieses Entwurfs werden? lieber 400 Anträge auf Verletzung von Orten aus der einen in die andere Klasse hegen vor, und diese Anträge bedürfen alle einer ebenso sorgfältigen Prüfung wie jede einzelne Position des Zolltarifs. Es würde sich daher ftagcn, ob nicht ebenso wie die Zolltarifkommission sich auch die Budgetkommts- sion in Permanenz zu erklären hätte. Bei dieser Vorlage habcn die Berge gekreißt, aber heraus kommt ein kleines Mäuschen. Wir lehnen die Verantwortung dafür ab, daß cs so gekommen ist, wir haben in allen Stadien Der Vorberathung eine umfaßende, wirk- Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. <70. Sitzung vom 21. April. ck Nhr. Das Haus ist sehr schwach besetzt. Am Bundesrathstisch: Graf Posadowsky u. A, Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung Des Gesetzentwurfs betreffend den Ser v i s t ar i f und die Kl asi en- eintheilungder Orte. Der Entwurf bestimmt im Wesentlichen, daß 168 Ortschaften in eine höhere Servisklasse versetzt werden. Abg. Hoffmann-Dillenburg (nat.-lib.): Der Enttoiwf hat eine doppelte Bedeutung. Einmal will er die Klasseneintheilung der Orte ändern. Hier sind wir im Wesentlichen mit den Grundzugen des Entwurfs einverstanden, da er die fünfte Klasse ganz aufhebt. Es sind zu diesem Gesetz eine ganze Masse Wünsche eingegangen, auf diese kann ich jedoch in der ersten Lesung nicht eingehen. Der zweite Punkt betrifft die Abhängigkeit des Wohnungsgeldzuschusies der Beamten und Offiziere von dem Servistarif. Schon un Jahre 1897 hat nun unser Fraktionskovege Dr. Hammacher ausgefuhrt, daß die bisherige Regelung des Wohnungsgeldzuschusses ganz unhaltbar sei, und daß unbedingt eine vollständige Umgestaltung erfolgen müsie. Das Haus nahm daraufhin auch eine entsprechende Resolution an. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält nun keineswegs eine solche durchgreifende Aenderung. Die krassesten Mißstände werden zwar durch die Aufhebung der fünften Klaste und die vorgeschlagene Neuordnung der Orte etwas gemildert,, aber das ist nicht genügend. Meine Freunde sind nun einstimmig Der Ansicht, daß wir Die Beibehaltung Der bisherigem Regelung als eine unhaltbare ansehen, und soweit sie als eine dauernde zu betrachten ist, ablehnen werden. Meine Freunde wären schon ganz zufrieden, wenn nur eine Differenzirung zwischen verheiratheten und unverheiratheten Beamten stattfände. Jetzt bekommt der Richter in Berlin 900 Mk. Wohnungsgeld, ein unverheiratheter kann für 60 Mk. monatlich 2 Zimmer bekommen, behält also noch 300 Mk. übrig, während ein verheiratheter noch mindestens 100 Mk. zulegen muß. Den Einwand, daß eine Erhöhung des Wohnungsgew- . zuschusses nur den Hausbesitzern zu gute kommen würde, kann ich i nicht gelten lassen, so lange man nicht nachweist, daß die Erhöhung , der Beamtengehälter die Wohnungsmiethen gesteigert hat. Ich be- , antrage die Ucberweisung des Entwurfs an die Budgetkommisiion oder an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern. (Beifall.) Abg. Singer (Soz^: Der Entwurf wird am besten von der Dudgetkommission berathen werden. Auch ich halte,die Bestimmungen des Entwurfs nicht für genügend, man hätte eine ganz gründliche Reform vornehmen müssen, Dann würden die Klagen der Beamten über Den geringen Wohnungsgeldzuschuß endlich verstummen. Das Gesetz über den Servistarif besteht schon 30 Jahre und trotzdem beruft sich die Regierung noch heute darauf, gerade als ob sich in 30 Jahren nichts geändert hätte. Es müßte die erste Ausgabe Der Kommission sein, dafür zu sorgen, daß die Wohnungsgeld- zuschiisse Der mittleren und unteren Beamten eine wenigstens einigermaßen vernünftige Höhe erreichen. Die wirthschaftlichen Verhältnisse der gegenwärtigen Zeit müssen dabei berücksichtigt werden. Die Regierung scheint bei diesem Gesetz gedacht zu haben, daß Der Zolltarif nicht zu Stande kommt, deshalb mag es erklärlich sein, daß sie auf ihn auch keine Rücksicht genommen hat. Aber es ist doch nicht ganz ausgeschlossen, daß der Tarif nicht an Den verruchten und habgierigen Forderungen deß Bundes der Landwirthe scheitert und doch ein Tarif zu Stande kommt, — was wir freilich mit allen Mitteln zu verhindern suchen werden —, da hatte die Regierung doch auf die bedeutende Bertheuerung der Lebensrnittel Wenigstens etwas Rücksicht nehmen müssen. Staatssekretär Frhr. von Thielmann: Daß die Hohe des Woh- nungsgcldzuschusies in vernünftiger Weise bemessen sein soll, meine ich auch; nur gehen die Meinungen über das, was auf diesem Gebiete vernünftig ist, leider sehr weit auseinander. Die einen verlangen, der Wohnungsgeldzuschuß solle zu drei Vierteln die Miethe decken, andere, die Miethe solle voll bezahlt werden. Ich glaube, als die Wohnungsgeldentschädigung eingeführt wurde, ist man sich darüber klar gewesen, daß es sich nur um einen Zuschuß handeln darf. Wenn wir das Wohnungsgeld nach der Verschiedenheit des Bedürfnisies des Einzelnen bemessen wollten, z. B. danach, ob em Beamter verheiratet ist oder nicht, ob er eine große oder kleine Familie hat, dann würden sich hieraus sehr große MißstcM)e ergeben, denn jeder, der 10 Mk. weniger bekäme, als fern Kollege, würde zu den Unzuftiedenen gehören. Also auf eine Differenzirung des Wohnungsgeldes nach Prozentsätzen der Miethe kann sich das Gesetz nicht einlasien. Es handelt sich bet Dtefcm Gesetz auch gar nicht um eine Revision des Gesetzes über den Wohnungsgeldzuschuß, sondern um eine Revision der Klasseneintheilung der Orte. Ich bitte Sie auch, nicht zu vergessen, daß seit der. Emanirungdes Wohnungsgeldgesetzes vom Jahre 1873 die Bezüge der Beamten erheblich verbessert worden sind, theils durch Direfte Gehaltserhöhungen, theils durch Stellen- und Theuerungszulagen. Ich bin überzeugt, daß Härten und Ungleichheiten in dem vorliegenden Entwurf vermieden sind, denn Die Auswahl der Orte für die einzelnen Klassen ist mit Der peinlichsten Gewisienhafhgkeit vorgenommen worden. Sollten sich aber gleichwohl noch Ungleichheiten finden, nun, so sind Sie ja in der Lage, besiere Vorschläge zu machen; nur möchte ich Sie davor warnen, dem Herzenstriebe nicht zu sehr zu folgen, denn die Finanzlage, die ;a schon tm laufenden Satire ernst genug ist, wird sich im nächsten Jahre — die Versiche- Lng kann ich Ihnen schon heute gebeii - noch weit ernster gestalten. Ich möchte Sie bitten, dieses Moment bei Ihren Berathun- gen nicht unberücksichtigt zu lasien. Abg Richter (freif. Vp.): Die preußische Regierung ist nicht der Ansicht gewesen, daß die Wohnungsgeldfrage unberührt oder doch wesentlich unverändert bleiben sollte, denn vor einem Jahre verlautete in der Presse — und dem ist rcgterung§icütg nicht widersprochen worden —, daß ein Gesetz auSgcarbeitct werde, wonach ä B. für Berlin Der Wohnungsgeldzuschuß für die Unter- beamten von 240 auf 500, für Die Subalternbeamten von 540^aus 700 und für Die höheren Beamten von 900 auf 1000 Mk. erhöht tocrDen sollte. Was ist aus dieser ganzen.Revision geworden? Em Gesitz, das die fünfte Servisklasse beseitigt und dadurch Mehr- auftoenDungen von nur 681 000 Mk. für Wohnungsgeldzuschusie Seifübrt Das ist eine Erhöhung des Wohnungsgeldausgaben um kaum 2 Prozent. Ein- solche Erhöhung ist em Tropfen auf Den hpifctm (Stein Daß feil 1873 Die Gehalter gestiegen sind, ist fichtig- der Staatssekretär vergißt aber daß seit dieser Zeit mich die Miethen in mindestens Dem gleichen Maße gestiegen sind. Diesen Verbä tnissiii muß doch enDIicfi Rechnung getragen werden. Von den Reaungen zur Sparsamkeit, Die Der Staatssekretär auf Diefem flSiSSPESSiÄ ist leider in manchen anderen Dingen Nicht zu Gebiete v^spurt, ist uwer n Besatzung in China kostet uns Damit schließt Die Diskussion. Der Entwurf geht an die B u D g c it o m mtf ftoau Es folgt Die er ftc Berathung des EnÜmwfS, betreffetw Die Aufhebung des fliegenden Gerichtsstandes Der P r c s s e, der für Strafprozesse, aber nicht für Privatbeleidigungl* klagen aufgehoben werden soll. StaatSserretär Dr. Nieberdins: Der Entwurf, welcher Ihnen hier vorliegt, entspricht weniger einem Verlangen Der verbündeten Regierungen, als vielmehr Dem Wunsche, einer Federung deS Reichstags cntgegcnzukommen. Der Reichstag hat bei ^ zweiten Lesung der Strafprozeßnovelle nahezu einstimmig die des fliegenden Gerichtsstandes der Preße verlmigt, er^at i aber nur verlangt zu Gunsten Der Verfasser, Redaktcu^, rwo Drucker. Die Regierungen sind hierüber in dem Entwurf hmauS gegangen und haben ohne Beschränkung des Gesetzinhalts aus bestimmte Personen festgcstcllt, daß der Gerichtsstand bet bcmicmgeti Gerichte begründet ist, in desien Bezirk die strasbcwe Handlung begangen ist, und daß als Ort Der Handlung nur der Bezirk anzusehen ist, in welchem die Druckschrift erschienen ist Zweitens war in dem damaligen Beschlüsse des Reichstags gesagt, daß m Ansehung der Privatklagen wegen Beleidigung der bisherige Zustand einfach aufrecht erhalten werden sollte. Es hätte danach also nach wie vor der Privatkläger an jedem Orte deS deutschen Reiches die Klage erheben können. Hinsichtlich dieses Beschlusses haben die Re- gierungen eine erhebliche Einschränkung emtreten lassen, indun ste dem Beleidigten außer am Erscheinungsorte der Druckschrift nur noch Die Möglichkeit zugestehcn, auch an feinem Wohnorte zu klagen, wenn in diesem die Druckschrift verbreitet worden ist. Die Fälle, in Denen die strafbare Handlung durch eine solche Verbreitung der Druckschrift begangen wird, welche außerhalb dcS gewöhnlichen, insbesondere mittels der Post ober bcS BuchhmwelS erfolgenden Vertriebs ftattfinbet, werden von der neuen Vorschrist nicht berührt. Wie die Fassung ergiebt, ist die Awvend^rkeit Vorschrift durch die Voraussetzung bedingt, daß lediglich der Inhalt der erschienen Druckschrift den Thatbestand der strafbaren -Handlung begründet. In jenen Fällen handelt eS sich aber nicht imi die strafbare Handlung, die durch daS Erscheinen der Druckschrift begründ^ ; wird, vielmehr wird hier die bereits erschienene Druckschrift nur als Mittel zur Begehung einer neuen selbständigen Strafthat benutzt. Der bisherige Zustand wird durch den Entwurf zu Gunsten der Presse in mehreren wesentlichen Punkten geändert. Die Anschauungen, von welchen der Wunsch nach dieser Aenderung auS- gegangen ist, haben die Regierungen nicht zu den ihngen mag können, sondern sich nur ungern und mit UcbertoinDung S" dieser Vorlage entschlossen. Sie können es nicht anerkennen, daß der bisherige Rechtszustand zu erheblichen Un^utra^l(^Ieltcn gcfL^^rt hat, aber gerade auf Grund Der Resolution deS Reichstages fyfben sie nachgegeben. Das Vorgehen der Regierung hat. m der Presse nicht allgemeine Zustimmung gefunden; verwunderlich ctoer ift e8, daß gerade dort Stimmen laut geworden sind, die den gcgenwmtigen Rechtszustand dem Entwürfe Vorgehen. Ich glaube nicht, daß; btt Reichstag solchen pessimistischen Anwandlungen folgen wird, sollte es aber doch geschehen, so kann ich nur Namens der verbündeten Regierungen erklären, daß wir nichts dagegen haben. Die Rücksicht auf die Presse allein Durfte bei DuSarbestung des Entwurfs nicht entscheidend sein, toir durften bei B^bigunaen das Interesse der altera pars nicht unbeachtet lassen, und so haben wir den versöhnenden Mittelweg gewählt, den Sie in Der Vorlage finden. Ich würde Ihnen empfehlen. Die Vorschläge Der Regierungen zu acceptircn. Abg. Dr. Esche (nat.-lib.): Der Staatssekretär hat. gesagt. Die Vorlage sei nur mit Rücksicht auf Die Wünsche des Reichstags gemacht. Dies läßt uns. hoffen, daß die Regierung uns auch noch bezüglich mancher Einzelheiten des Entwurfs entgegenkommen wird. Im Allgemeinen gilt im Strafrecht der Satz, daß eine strafbare Handlung da begangen ist, wo der Thater die That vollführt hat, ganz gleichgiltig, wo der Erfolg eingetreten ist, ganz g^ich. giltig, in welchem Sinne sie begangen ist. Dies gilt für alle stras- Len Handlungen, also auch für die der Presse Da aber übtt den Ort, wo Preßdelikte zu bestrafen sind, die Urtheile der Gerichte auseinandergehen, müßte diese Sache gesetzlich geregelt wcrden, nlcht hn Interesse Der Redakteure, sondern tm Interesse der Rechtspflege selbst. Mit Dem Vorschläge des Entwurfs tn Betreff Der Privcst- klage bin ich cinbcrftonDen, denn Die BeleiDigung Durch die Presse ist eine so schwere, Daß man dem Beleidigten nicht auch noch zumuthen kann, an einem entfernten Orte fern Recht au suchen. Dagegen halte ich auf anderen Gebieten Aciwerungen des Entwurfs für erforderlich. Auch Durch die jetzige Vorlage wird über Die Privatklagen hinaus noch kein ausschließlicher Gerichtsstand für Preßdeliöe geschaffen, denn neben Dem Erscheinungsorte des Blattes sind immer noch die Gerichte der Wohnorte der Th^er, Die mit dem Erscheinungsorte in vielen Fällen nicht identisch sinb. als zuständig angcs-h-n. TaS müfetc bermkben toerben. .venut bezieht sich Der Entwurf nur auf perwDliche Druckschriften, al,o nur auf Blatter, Die in monatlichen ober kürzeren Zwischenräumen tt» scheinen; es wäre aber zu wünschen, Daß er auf alle Preßerzeugmsse ohne Unterschied ausgedehnt würde. Endlich erstreckt sich der Entwurf nur auf solche strafbare Handlungen, die Durch Den Inhalt einer Druckschrift begründet werden; dann konnten also Delikte, die durch die Form begründet sind, nach tote vor etne größere Zahl von Gerichten zuständig machen. Das mußte vermieden werden. Auf eine Kommissionsberathung wurde ich Angesichts der Stimmung im Hause verzichten. Abg. Dr. Spahn (Ctr.): Auch ich bitte. Die Vorlage im PlemM -u erledigen, da nur eine geringe Zahl von Sweitpunkten borhegt, und Da es sich um die Presse handelt, über Die wir am besten in voller Oeffentlichkeit verhandeln. Ein besonderes Interesse, Die nW» periodische Presse anders als die periodische zu behandöln, liegt meines Erachtens nicht vor; wir werden Darüber ja in Der gtoeite« Lesung weiter reDen können. Die Ausnahme für Sßribatuagen kann gewiß Dem Redakteur sehr lästig werden, aber wir müssen auch das Interesse Der Beleidigten berücksichtigen. Abg. Beckh (Koburg, freis. Vp.): Auch mir erscheint eine Kommissionsverhandlung für ein Gesetz, das bereits so lang und breit erörtert worden ist. wie das vorliegende, nicht nothwcndig zu fern. Wir behalten uns für Die zweite Lesung Abänderungsanträge vor und bedauern, daß Der Staatssekretär heute schon im Namen der verbündeten Regierungen sich gegen Abänderungen gewandt hat. Dienstag, SÄ. April 1903 Gießener Anzeiger wichtigen Fragen vollziehen. Wir sind stets für die Aufhebung des fliegenden Gerichtsstandes eingetreten und begrüßen daher die Vorlage mit Freuden. Bezüglich der Ausdehnung auf die nichtperiodische Presse stehe ich ganz auf dem Standpunkt des Dr. Spahn, daß dieser Punkt nicht von besonderer Wichtigkeit ist. Gegen die Ausnahme für Privatklagen hatte ich anfangs die schwersten Bedenken, bin aber nach gründlichem Studium der Frage anderer Meinung geworden. Sollte die Ausnahme gestrichen werden, so wird ein Theil, vielleicht die Mehrheit meiner Freunde, gegen das ganze Gesetz stimmen. Das Bessere dürfte auch hier der Feind des Guten sein, zumal es zweifelhaft ist, ob d:es Bessere wirklich das Bessere ist. Abg. Heine (Soz.j: Der Staatssekretär hat uns zu verstehen gegeben, daß die Regierungen gegenüber dem Gesetz auf dem Standpunkt absoluter Wurschtigkeit stehen; sie saaen sich: wird der Entwurf abgelehnt, — umso besser. Ich stehe diesmal ausnahmsweise auf demselben Standpunkt wie die Regierungen. Der Entwurf würde der Presse mehr schaden als nützen. Daß der fliegende Gerichtsstand nur selten angewendet worden sei, ist nicht richtig; er ist im Gegentheil zeitweise sehr häufig benutzt worden. Ich erinnere nur an den Herrn Graßmann, der wegen seiner Liguori-Broschüre vor alle möglichen Gerichte zitirt und schließlich in Baiern wegen Beschimpfung einer christlichen Kirche verurtheilt wurde. Bekanntlich hat namentlich die sozialdemokratische Presse unter dem fliegenden Gerichtsstand gelitten. Bei der ganzen Frage muß man davon ausgehen, daß die jetzige Rechtsprechung des Reichsgerichts einfach ungesetzlich und unhaltbar und ein Mißbrauch ist. Nehmen wir diese Vorlage an, dann ist es aber kein Mißbrauch mehr; dann können wir den fliegenden Gerichtsstand prinzipiell nicht mehr als ungesetzlich bezeichnen. Ohne den Entwurf ist es immerhin möglich, daß die Rechtsprechung über kurz öder lang wieder, vernünftig wird; durch die Annahme des Gesetzes schneiden wir diese Möglichkeit ab. Bei dem fliegenden Gerichtsstand zeigt sich, auf wie falschem Wege unsere Rechtsprechung ist. Auf der einen Seile sucht man die „Begehung" der That schon in dem Stdium des Versuchs beginnen zu lassen; auf der andern Seite — und dazu gehört der fliegende Gerichtsstand — ist man bemüht, die „Begehung" dec That auszudehnen über die Vollendung hinaus bis in die Wirkung binein, und so ist man zu der Unterscheidung von Vollendung und Beendigung gekommen. Als wir das Preßgesetz schufen, nahmen wir eine Versuchsfrist von 6 Monaten an, d. i. eine exzeptionell kurze Frist. Unsere Rechtsprechung hat es aber fertig gebracht, Preßdelikte entgegen dem klaren Willen des Gesetzes überhaupt nickt mehr verjähren zu lassen, denn sie kann danach nicht beginnen, so lange noch irgendwo ein Exemplar nach dem Willen des Ver- fassers verbreitet werden kann. Alle diese Mißstände sanktioniren und verewigen wir, wenn wir das Gesetz annehmen. Wegen dieser Folge schon sollte man cs ablehnen. Außerdem leidet das Gesetz auch an juristischen und technischen Schönheitsfehlern und Widersprüchen. Es kann hier nur Abhilfe geschaffen werden, indem wir ein bestimmtes, ausschließliches Forum für Prcßdelikte schaffen, wofür auch der Oberlandesgerichtspräsident Hamm cingetreten ist. Machen wir das Forum nicht ausschließlich, so kann im Wege des Zusammenhangs durch Verbindung mehrerer Klagen doch immer wieder der Redakteur kür ein beliebiges Gericht zitirt werden. Der Entwurf trifft nur den Fall, daß der Thatbestand der strafbaren Handlung lediglich in dem Inhalt der Druckschrift begründet ist. Bleibt das so, dann haben wir für die meisten Fälle den fliegenden Gerichtsstand überhaupt nicht beseitigt. Denn fast immer begründet neben dem Inhalt auch die Form der Druckschrift die strafbare Handlung; eine Ausnahme bildet nur der Hochverrat. Für alle diese Fälle würde also der fliegende Gerichtsstand auftecht erhalten. Z. B. die Beleidigung wird nicht allein durch den Inhalt einer Druckschrift begangen; es gehört zur vollendeten Beleidigung nach der jetzigen Judikatur auch die Kenntnißnahme 'seitens Dritter. Also für alle Beleidigungen würde das Gesetz nicht gelten. Die Regierung hat das gewiß nicht beabsichtigt, denn sonst wäre die Ausnahme des zweiten «atzeS nicht zu erklären. Aber es beweist das, daß die Vorlage nicht genügend durchgearbeitet ist. Auch für die Beschlagnahme einer Druckschrift muß ein bestimmtes Forum festgesetzt werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Jessen (Däne) bringt Klagen über die Behandlung der früheren Dänen seitens der Gerichte vor, weshalb er vom Präsidenten Grafen Balle st rem aufgefordert wird, zur Sache zu kommen. Als Redner trotzdem weiter die Danenpolitik der preußischen Regierung kritisirt, macht ihn der Präsident darauf aufmerksam, daß Redner allgemeine politische Reden bei anderer Gelegenheit, etwa nächsten Winter beim Budget, vorzubringen Hobe. Schließlich wird Redner, als er in seinen Ausführungen fortfährt, formell zur Sache gerufen. Hieraus vertagt das Haus die weitere Berathung auf D i e n st a g 1 Uhr (außerdem zweite Lesung der Schaumwein- st e u e r v o r l a g e). . Präsident Graf Ballestrem theilt mit, daß er nach Erledigung dieser Gegenstände die dritte Lesung der Seemannsordnung aus die Tagesordnung setzen werde. Schluß 6i$ Uhr. Das preußische Abgeordnetenhaus begann am Montag die zweite Lesung des Etats. Nach kurzer Debatte wurden die Etats der Staats-Archive, des Kriegsministeriums und der Justizverwaltung erledigt. Beim Eisenbahn-Etat wurde die in der zweiten Lesung abgelehnte Position: Zur Erweiterung der Bahnhofs-Anlage in Homburg v. d. H., erste Rate eine Million Mark, diskutiert. Die Beratung veranlaßte eine längere Debatte, in welcher der Minister v. Thielen ersuchte, den vorliegenden Antrag Bachmann (nL), der auf Bewilligung der in zweiter Lesung gestrichenen Position gerichtet ist, anzunehmen. Die Zustände in Homburg machten die geplante Aenderung dringend notwendig. Die Leistungsfähigkeit der Stadt Homburg sei von den Provinzialbehörden genau geprüft und festgelegt worden. Abg. Krieger-Königsberg (frs. Bp.) beantragte den Titel wie folgt zu bewilligen: zu den vorbereitenden Bauarbeiten sowie zu den Grunderwerbskosten für eine Erweiterung der Bahnhofs-Anlage in Homburg b. d. H. eine Million Mark. Außerdem soll eine Resolution beschlossen werden, die Regierung aufzufordern, den mit 5400000 Mark abschließenden Antrag nochmals zu revidieren und dem Hause in der nächsten Session zu berichten, ob und welche Ermäßigungen des Anschlags möglich seien, Dieser Antrag wurde nach längerer Debatte angenommen, der Antrag Bachmann mit 174 gegen 105 Stimmen ab- gelehnt. Dem Abgeordnetenhause ging eine Vorlage zu, betr. Fürsorge für Beamte infolge von Betriebs-Unfällen. Die Vorlage ist eine Novelle zu dem Gesetz vom 18. Juli 1887. Politische Tagesschau. Aus dem sozialdemokratischeu Lager. Die Zwistigkeiten innerhalb der Nürnberger Sozialdemokratie fordern nachwirkend noch immer Opfer. So wurde neuerdiugs dem bisherigen ersten Redakteur der „Fränk. Tagespost", Scheidemann, der bekanntlich erst vor zwei Jahren Gießen verließ und nach Nürnberg ging, auf den 1. Juli d. I. gekündigt. Als Grund zu diesem Schritte wird vornehmlich, doch nicht ausschließlich die Nolle angegeben, die der Genannte in dem Zwiste gespielt hat. Die sozialdemokratische Preßkommission will Scheidemann die Möglichkeit offen lassen, neben einem „neuen Herrn", der berells an seine Stelle burufen worden ist, im Redaktionsverbande des genannten Blattes zu bleiben. Der Krostgk-Arozeß. Gumbinnen, 21. April. Bei Eröffnung der heutigen Sitzung teilt OberkriebZ- gerichtsrat Scheer mit, es werde heute abend 7 Uhr eure nochmalige Ortsbesichtigung bei Beleuchtung vorgenommen werden, da der Mord geschehen sei, als es bereits dunkel und die Reitbahn erleuchtet war. Hierauf werden mehrere Zeugen vernommen, die fast übereinstimmend bekunden, am 19. Januar zwischen 4 und 6 Uhr nachmittags sei die Reit- bahnthür mehrfach von Unbefugten geöffnet worden. Krosigk sei darüber sehr ungehalten und bemüht gewesen, die Betreffenden festzustellen. Marten und Hickel bemerkten auf Befragen des Leiters der Verhandlung, daß sie dieser Zeit im Dienste waren. Unteroffizier Futte-r- meister Fehler bekundet, Krosigk habe Hickel für ordnungsmäßige Beleuchtung der Ställe verantwortlich gemacht, Hickel sei e^s Quartiermeister von Krosigk gelobt worden, wegen seines Reitens aber getadelt. Zeuge ist der Meinung, Marten wäre am 21. Januar verpflichtet gewesen, in den Reitdienst zu gehen. Krosigk hatte, wenn er zugegen war, über die einzelnen Abteilungen naturgemäß das Kommando. Er habe es auch jedenfalls für erforderlich gehalten, daß der Lehrer »dieser Abteilung, das war Marten, bei den Reitübungen zugegen sein müßte. Dragoner Werner, dem der Karabiner 99 gehörte, mit welchem Krosigk erschossen wurde, bekundet, daß der Karabiner mittags noch auf dem Korridor am richtigen Orte gestanden habe. Als der Schuß fiel, sei er, Zeuge, in der Reitbahn gewesen. Hierauf tritt eine Heine Pause ein. Zeuge Schankwirt Biallas-Schöneberg, der bis 1897 Unteroffizier bei der 1. Eskadron war, sagt aus, Rittmeister v. Krosigk sei sehr streng gewesen, und habe ihn während einer Felddienstübung einmal „flegelhafter Unteroffizier" genannt und so beleidigt, daß er sich beschwerte. Er sei deshalb vom Regimentskommandeur wegen falscher Beschwerde mit fünf Tagen Mittelar re st bestraft worden. Nachdem er die Strafe verbüßt hatte, habe er sich an die Brigade gewandt, und dort sei die Beschwerde für berechtigt erachtet worden. Mehrere Zeugen, die am Mord- tage auf Posten standen, bekunden, daß sie Zivilpersonen auf dem Kasernenhofe nicht gesehen haben, ein Zeuge bekundet, während er Posten stand, seien durch Thor eins vier Zivilpersonen gekommen. Er hätte denselben den Eintritt nicht verwehren können, da dies außer seinem Bereich gewesen sei. Einige andere Zivilzeugen bekunden, daß sie ungehindert in die Kaserne hinein und ebenso aus derselben herauskommen konnten. Zeuge Dannappel bekundet, als einige Dragoner nach dem Vorfall vor Freuden in die Höhe gesprungen seien und gerufen hätten: Hurra, morgen wird Begräbnis gefeiert, rügte Wachtmeister Marten dieses Betragen. Er sagte: Es ist eine Sch and e für das ganze deutsche Heer, daß solch Verbreche n geschehen konnte. Die Verhandlung wird darauf bis 5 Uhr nachmittags vertagt. Aus Stadt und Land. ** Die Generalversammlung des Kaufmännischen Vereins die am Samstagabend im Vereinshause stattfand, war nicht besonders zahlreich besucht. Aus dem Jahresbericht ist mitzuteilen, daß der Verein 216 ordentliche, 183 unterstützende, 1 außerordentliches und 6 Ehrenmitglieder zählt. Im ganzen beträgt die Mitgliederzahl 406 gegen 398 im Vorjahr. — Von der Bibliothek, die jetzt 1187 Bände umfaßt, waren im abgelaufenen Vereinsjahr 943 Bände ausgeliehen. — Der Vorstand hat 25, der Schulausschuß 8, der Aufnahmeausschuß 8, der Vergnügungsausschuß 7 Sitzungen abgehalten. — Die 7 in Gemeinschaft mit dem Ortsgewerbeverein veranstalteten Vorträge waren gut besucht. Außerdem hielt Dr. Spohr 4 Vorträge, die vom Kaufmännischen und Detaillisten-Verein veranlaßt waren und sich leider nur eines mäßigen Besuches zu erfreuen hatten. — Für die kaufmännische Fachschule wurde zum ersten Mal seit ihrem Bestehen ein Zuschuß von 1360 Mk. vom Staat geleistet. Für die Fachschule selbst wurden 5501.95 Mk. im Jahre ausgegeben, darunter 2613.50 Mark für Lehrerhonorar. Die Fachschule wurde im Sommersemester von 47 Schülern besucht, wogegen im Wintersemester der Besuch sich auf 147 Schüler belief. An den einzelnen Fächern beteiligten sich: Buchführung 3 Klaffen, 24, 57, 53; Korrespondenz 3 Klassen, 21, 56, 54; Rechnen, 3 Klaffen) 14, 33, 44; Wechsellehre 3 Klaffen, 17, 36, 41; Handelsgeographie 34, Schönschreiben 31 Schüler. Der mit 4 Klassen begonnene Nachmittagsunterricht hat sich sehr gut bewährt. Die Schüler folgten mit wesentlich mehr Aufmerksamkeit dem Unterricht, als dies beim Abendunterricht der Fall ist. Die Fachschule ist nunmehr eine staallich anerkannte Anstalt. — Bei der Neuwahl des Vorstandes wurden für die leitenden Stellen sämtliche Vorstandsmitglieder wiedergewählt. Die Versammlung beschloß, einen Fonds zur Unterstützung durchreisender bedürftiger Kaufleute zu bilden, zu dem aus der Vereinskaffe 50 Mk. bewilligt wurden. Durch freiwillige Beiträge der Mitglieder soll dieser Betrag erhöht werden. Darmstadt, 21. April. Heute nachmittag brach in der Groß-Droguerie von Merck in der Mühlgasse Feuer aus. Es gelang, das Feuer auf einen großen Schuppen zu beschränken. Der Schaden dürfte 10000 Mk. nicht überschreiten. — Die Erste Kammer der Stände wird am Dienstag, den 29., vormittags 10 Uhr, zu einer Sitzung zusammen- treten. Vermischtes. Trier, 21. April. Der langjährige Verwalter der Güter des Fürsten Otto von Bismarck, Oberförster Lange, ist in Mülheim an der Mosel gestorben. Antwerpen, 21. Aprll- Ein großes Schadenfeuer ist im Holzlager der Firma Verfpreeuwen ausgebrochen. Nach enormen Anstrengungen der Feuerwehr gelang es, des Brandes Herr zu werden. Das Feuer war böswillig angelegt, trohdem seit acht Tagen die gesamten Hafen-Bassins militärisch besetzt sind. Der Schaden ist annähernd durch Versicherungen gedeckt. Ne w y o r k, 21. April. Die Kaserne, die in Managua (Nikaragua) von den Konservativen in die Lust gesprengt wurde, war ein zweistöckiges Gebäude; es ist völlig zerstört. Getötet sind sämtliche Soldaten, die darin waren, deren Zahl beträgt hundertbiszwei- hundert. Viele andere Personen sind verletzt. Auch die daneben liegenden Häuser sind schwer beschädigt. Präsident Zelaya erließ eine öffentliche Erklärung, in der er für die Explosion die Verschwörung verantwortlich macht und mitteilt, daß im Gebäude Dynamit und Schießpulver lagerten. Der Schaden wird auf fünf Millionen Pesos geschätzt. Universitäts-Nachrichten. Halle a. b. S., 21. April. Als Nachfolger Märckers wurde der Vorsteher der agrikulturchemischen Versuchsstation Dr. Schneidewind zum Profesior der Agrikulturchemie ernannt. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Darmstadt, 21. April. In der heutigen Generalversammlung der Darmstädter Bank wurden sämmtliche Anträge, darunter die Fusion mit der Bank für S ü d d e u t s ch l a n d genehmigt. Michelet-Berlin und JaffL-Posen wurden in den Aufsichtsrat nen gewählt. Neueste Meldungen. Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers. Berlin, 21. April. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Ter „Gaulois" hat seinen Lesern erzählt, der Kaiser habe dem französischen Obersten Marchand während dessen Aufenthalt in Berlin eine Einladung nach dem königlichen Schloß zukommen lassen. Oberst Manchand habe sich dagegen mit seiner bevorstehenden Abreise entschuldigt. Es handle sich hier (wie wir vermuteten. D. Red. d. Gieß. Anz.) um eine frei erfundene Fabel. Der Kaiser hat, wie wir erfahren, überhaupt erst gestern in Hannover durch den General-Feldmarschall Grafen Waldersee, dem Oberst Marchand dort einen Besuch abstattete, davon Kenntnis erhallen, daß der Oberst auf seiner Rückreise von Petersburg sich in Berlin aufgehalten hat. Berlin, 21. April. Wie die „National-Ztg." von zuverlässiger Seite erfährt, hat der Kaiser das von Cecil Rhodes in seinem Testament festgesetzte Legat angenommen, wonach 15 deutsche Studenten mit Sti-- pendien an der Universität Oxford ausgestattet werden sollen. Berlin, 22. April. Der Präsident des Oranjefreistaates, Steijn, ließ dem Berliner Magistrat 500 Mk. für die durch den Wolkenbruch am 14. d. M. Geschädigten überweisen. Die Spende ging dem Oberbürgermeister gestern durch Dr. Leyds zu. — Prof. v. Leyden veranstaltete gestern einen Empfangsabend in feiner Wohnung, zu dem etwa 400 Vertreter der Regierung, des Heeres, der Marine, der Hochfinanz, der Aerzte und Künsller erschienen waren. Unter den Anwesenden befanden sich auch der Kultus- minster und Ministerialdirektor Althoff. Der Reichskanzler ließ sich öertreten. Hamburg, 22.April. Der Einbrecher Jean Ranaud, der u. a. der Berliner Firma Rosenthal Juwelen im Wette von 60 000 Mk. stahl, ist in Altona verhaftet worden. Viel von dem gestohlenen Gut wurde wiedergefunden. Greiz, 21. Apttl. Das Staatsministerium proklamierte gestern den Erbprinzen Heinrich XXIV. zum Landesfürsten, doch soll die Regentschaft für den geisteskranken Fürsten erst nach EröffnungdesTesta- ments des Verstorbenen eingesetzt werden. Loudon, 22. April. Das Unterhaus nahm mit 290 gegen 61 Stimmen die Erhöhung der Einkommensteuer an. Im Laufe der Debatte sagte der Schatzkanzler Hicks Beach, nichts könnte voreiliger fein als Gerüchte über Friedensverhandlungen. Loudon, 21. Apttl. Unterhaus. O'Kelly fragt: Welches sind die den Burenführern zu Pretotta gestellten Frie d e ns- bedingungen? Der Erste Lord des Schatzes Balfour entgegnet: Ich habe meiner früheren Antwort nichts hinzuzufügen. O'Kelly: Warum kann, wenn die Burenkommandos über die Friedensbedingungen informiert werden, nicht auch das Haus darüber informiert werden? Balfour: Ich accep- tiere jene Behauptung nicht. London, 22. Apttl. Reuter meldet aus Standetton vom 19. Apttl: Louis Botha passiette heute Standetton auf dem Wege nach Vryheid, von wo aus er sich weiter begiebt, um mit den Buren-Delegietten über die Ergebnisse der Zusammenkunft in Pretoria zu beraten. Amsterdam, 21. Apttl. Nach glaubwürdigen Mitteilungen beschäftigte sich der Min ist er rat in seiner heutigen Sitzung nicht mit der Re gentsch aftsfrage. Amtliche Kreise betrachten alle Meldungen über die angeblich bevorstehende Einsetzung einer Regentschaft als müßiges Gerede. Brüffel, 21. April. In Brüssel und den Nachbarotten ist allgemein die Arbeit wieder ausgenommen worden. Im Bassin du Centte arbeiten 40 Prozent. Im Bassin von Charleroi nehmen die Metall- und Gasarbeiter in großer Zahl die Arbeit wieder auf. — Zwei Mitglieder der Bürgerwehr, welche sich geweigert hatten, Waffen zu tragen, wurden zu zwei Wochen Gefängnis und 50 Franks Geldbuße verurteilt. New-Nork, 22. Apttl. General Smith, auf deffen Weisung Major Waller sich allerlei Grausamkeiten gegen die $i 1 ipin o § zu Schulden kommen ließ, ist nunmehr unter der Beschuldigung, sich in einer gegen die Ordnung und Disziplin verstoßenden Weise geführt zu haben, vor ein Krieg sgericht gestellt worden. Kriefkasten der Redaktion. (Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.) „Einer für viele". Sie reben offenbar Ihren Unsinn nicht „für viele", sondern nur für sich. Klügererweise hätten Sie sich Albereien, die zudem ohne allen positiven Inhalt sind, erspart. DieAnonymitäl, hinter derSie sich mitJhrer einsamen Pttvat- meinung verbergen, zeigt ohnedies von allervornehmster Kampfes- art! Trotzdem sei Ihnen die Lektüre des Leitartikels „Frau und Fräulein" in Dtummer 183 der „Deutsch. Tagesztg." empfohlen. (Durch ein Versehen verspätet!)