Nr. 143 Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Lietzener Kamilien- blätier viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brüh l'scheu Univers.-Buch- u.Stein- bruckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Spedition und Druckerei: Schnlstratze 7. Adresie für Depeschen: Anzeiger Gießen. Fernsprechanschluß Nr. 51. Viertes Blatt. ISS. Jahrgang Samstag »1. Juni LNES Bezugspreis: ÄMegHÄ /K- monatlich 7bPf., viertes Giehener Anzeiger ” General-Anzeiger ” ** Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MW 5, 6 und 7 recht. Geh. Staatsrat v. Krug: Die Positronen seien einfache Konsequenzen von richterlichen oder disziplinären Urteilen. Wenn auf die härteste Strafe, auf Dienstentlassung erkannt werde, dann müsse sich der Beamte aufs a.llerschwerste vergangen haben; dann aber müsse man auch die Konsequenzen hieraus ziehen. Abg. Molthan (Ztr.) kann dem Abg. Ulrich nicht beipflichten. Wer wegen eines gemeinen Verbrechens seines Amtes enthoben worden sei, dürfe nicht wählbar sein. Dem Anträge Leun werde er nicht zustimmen; dagegen sei die Beseitigung der Steuerklausel überhaupt wünschenswert. Bei der Abstimmung über den Artikel 7 werden die Positionen 1—10 nach den Anträgen des Ausschusses angenommen. Damit ist der Antrag Ulrich abgelehnt. Für die Position 6 (s. o.) fehlt indes die nötige Zweidrittelmajorität; sie gilt deshalb als abgelehnt, weil sie eine Verfassungsänderung bedeutet. Artikel 8 enthält die Fälle, in denen das Wahlrecht ruht; der Artikel wird ohne Debatte angenommen. Als Artike l 8a beantragt der Ausschuß einzusügen: „Mitglieder der Ersten Kammer können an den Wahlen der Abgeordneten zur Zweiten Kammer nicht teilnehmend Der Artikel wird angenommen. Ebenso der Artikel 9, der das 25 Lebensjahr zur Voraussetzung der Mitgliedschaft zur Ersten Kammer macht. Als Artikel 9a beantragt Abg. Reinhart (nl.) einzufügen: „Jeder S tim mb exechtstgte ist verpflichtet, bei de-r Wahl e in e s. Ab g e o r d n e t en im Abstimm un g s l o k al z u er s.ch e in en un d durch Abgabe eines Stimmzettels von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen". Abg. Molthan (Ztr.): Die Wahlpflicht bedinge auch das Proportionalwahlsystem, damit auch die Meinung der Minderheit zur Geltung kommen könne. Rach der Erklärung der Regierung, daß sie sich aus dieses System nicht einlassen könne, werde er gegen die Wahlpflicht stimmen. Abg. David (Soz.): Der Antrag auf Einführung der allgemeinen Wahlpflicht sei eigentlich gegen seine Partei gerichtet, aber trotzdem werde er ihm zustimmen. Aber dann müsse die Regierung auch die Steuerklauscl fallen lassen, denn beides lasse sich nicht vereinbaren. Als Wahltag solle man am zweckmäßigsten den Sonntag nehmen, aber voraussichtlich werde dagegen eine gewisse Partei, die sich dadurch in ihren religiösen Gefühlen getränkt glaube, protestieren, obwohl man nichts dagegen habe, daß des Sonntags getanzt werde. Die Wal)l solle man bis 8 Uhr abends ausdehnen; dagegen seien sie bereit, die Zeit von 10 bis 12 Uhr morgens freizugeben. Tenn wolle man die Leute durch Wahlpflicht zwingen zu wählen, so müsse man es ihnen so leicht als möglich machen, damit ihnen nicht ein allzu großer Verlust entstehe. Durch die Wahlpflicht werde auch die häßliche Wahlschlepperei mit ihren Auswüchsen verschwinden. Abg. Korell (fr. w. V.) will zwar die Wahlpflicht, aber keine Geldstrafen, sondern Entziehung des Wahlrechts für eine Periode, und hofft auf eine Verständigung auf Grund dieser Basis. Abg. Gut fleisch (fr.): Es sei auch seine Anschauung, daß man alle möglichen Erleichterungen für die Wähler treffen müsse; man dürfe ihnen die Wahl nicht erschweren, denn sollst fei die Folge eine mangelhafte Beteiligungs- ziffer, über die man sich seither beklage. Daran sei auch die indirekte Wahl schuld gewesen. Aber aus der Erwägung heraus, daß das Gesetz das direkte Wahlrecht vorsehe, müsse mau überlegen, ob jetzt schon der Zeitpunkt gekommen sei, die Wahlpflicht cinzuführen, da er glaube, daß das direkte Wahlrecht schon an sich aneifernd und an- jpornend wirken werde, sodaß voraussichtlich schon dadurch auf Verlust der bekleideten öffenttichen Aemter, sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt worden ist, auf die Dauer von fünf Jahren von dem Stimmrecht aus). .Hiermit gehe man über die Befugnisse der öffentlichen Richter hinaus. In erregten Zeiten komme es oft vor, daß jemand sich eine Majestätsbeleidigung zu Schulden kommen lasse. Diese Position dürfe nicht die Zustimmung der Mehrheit des Hauses finden. Ebenso nicht die Position 6, die Beamte, welche im Disziplinarwege wegen eines Dienstvergehens ihres Amtes entlassen worden seien, ebenfalls auf fünf Jahre ausschließe. Dadurch werde es einen: abgesetzten Beamten unmöglich gemacht, ein Mandat anzunehmen; auch sei nicht ausgeschlossen, daß, da baS Ministerium Rothe nicht ewig sei, Maßregelungen von Beamten stattfinden könnten. Tas Gleiche sei der Fall nut der Position 7, die die Rechtsanwälte in gleicher Weise maßregele, falls sie durch ein auf Ausschließung erkennendes Urteil des Ehrengerichts von der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen seien. Diese Bestimmungen, gegen die sich das Gerechtigkeitsgefühl ausbäume, müsse die Kammer ablehnen, um sich eine größere Bewegungsfreiheit zu - sichern. Er werde deshalb einen dahingehenden Antrag einbringen. Abg. Reinhart (nl.) stellt den Antrag, die Abstimmung über Art. 7 pof. 11 (Steuerklausel) . auszusetzen und erst bei Art. 9 a vorzunehmen. Ter Antrag fand die Zustimmung des Hauses. Abg. Weidner (fr. w. V.) ist der Ansicht, daß diejenigen auszuschließen seien, die mit ihren Steuern aus dem vorhergehenden Rechnungsjahr im Rückstand sind. Dadurch werde einer Beeinflussung der Wähler durch eine Steuerzahlung vorgebeugt. Tas Wahlrecht sei nicht ausgeschlossen bei nur vorübergehender Unterstützung bet Verarmung durch Unglücksfälle. Wer im übrigen leichtsinnig sein Vermögen durchbringe, um sich nachher auf öffentliche Kosten ernähren zu lassen, dem gehöre kein Wahl- Hessischer Sandtag. I Zweite hessische Ständekammer. 1 । 117. Sitzung. , Darrn stadt, 20. Jrmi. , Präsident Haas er eröffnet die Sitzung um 9.20 Uhr. - Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exc., Geh. Staatsrat v. Krug, Ministerialrat Dr. Becker, Oberregie- i rungsrat Weber, Ministerialsekretär Dr. Weber. । Es wird mit der Beratung der Wahlvorlage fort- । gefahren. 1 Artikel 5 der Vorlage bestimmt, daß stimmberech- ttgt und wählbar bei den Wahlen des Adels diejenigen adligen Grundbesitzer find, die mit mindestens 10 Hektar im Mindestwert von 500 000 Mark zur Vermögenssteuer veranlagt sind. Der Arttkel wird d.ebattelos angenommen. Es folgt Artikel 6, der von den Voraussetzungen d es Stimmre ch ts handelt. Darnach sind stimmberechtigt alle Hessen, ,bic 25 Jahre alt sind, 3 Jahre in Hessen ansässig und 3 Jahre staatsangehörig sind und seit Anfang des bett. Rechnungsjahres zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer herangezogen sind. Auch den Haussöhnen, die keine Steuer bezahlen, weil sie bei der Besteuerung mit anderen Personen zusammen als eine Person angesehen werden, wirb d a s S t i m m r e ch t verliehen. Wer an verschiedenen Orten einen Wohnsitz hat, kann das Stimmrecht nur an dem Ort ausüben, wo er ausschließlich oder mit dem größten Teil seines Einkommens Kur Gemeindeeinkommensteuer herangezogen ist. Abg. David (Soz.): Geh. Staatsrat, v. Krug habe ckirzlich erklärt, die geforderten Kautelen seien nichts Neues. Aber hier handele es sich doch insofern um eine Schaffung neuer Kautelen, als eine Verschärfung derselben eingetreten sei, die darin bestehe, daß die Regierung neben emer- dreijährigen Ansässigkeit noch eine stattgehavte dreijähr'.ge Staatsangehörigkeit verlange. Außerdem fei noch die Steuer- rückst-andsklausel in der Art verschärft, daß auch die Gemeindesteuer nicht länger als zwei Monate im Rückstand sein dürfe. Diese .Bestimnrungen seien in erster Linie gegen das werkthätige Volk gerichtet. Formell seien natürlich alle Staatsbürger hier gleichgestellt. Solange der Arbeiter im Arbeitsverhältnis stehe, bleibe er mit seiner Steuer nicht iw Rückstand; verliere er aber sein Brot, so liege der Fall anders. In erster Linie aber treffen diese Klauseln den kleinen Bauer, der nicht rechtzeitig Gemeindesteuern, Holzgeld rc. bezahlen könne, deshalb sei dies als eine Ausnahmemaßregel gegen die ärmere Bevölkerung zu bettachten. Den Kreis der seitherigen Wahlberechtigten solle man auf diese Weise nicht einschränken und sich mit den seitherigen Kautelen begnügen, wenn mcut sie nicht ganz wegfallen lassen wolle. Wenn Bayern das Wahlrecht mit 21 Jahren gebe, dann könne dies auch in Hessen der Fall sein. Staatsminister Rothe: Man müsse unbedingt an dem 25. Lebensjahre festhalten schon im Hinblick darauf, daß, wer wählen dürfe, auch gewählt werden könne. An einem dreijährigen Aufenthalt, wenn auch nicht an ein und demselben Orte und unbeschadet etwaiger vorübergehender M- wesenheit, müsse die Regierung festhalten, damit der Wähler auch mit Land und Leuten vertraut sei. Die geforderten Kautelen feien die unbedingte Voraussetzung für das allgemein als richtig erkannte direkte Wahlrecht. Wer keine Steuern bezahle, der dürfe auch bei deren Festsetzung selbstverständlich nicht mitzuberaten haben. Tie Steuerklausel richte sich nicht ausschließlich gegen die Aermeren und bei dem Anwachsen der öffentlichen Lasten könne man nicht daraus verzichten. . Bei der Abstimmung wird der Artikel angenommen mit der Abänderung, daß es genügt, wenn der Wähler zur Zeit der Wahl wenigstens ein Jahr (statt drei) im Großh erzo g- tum gewohnt hat und seit dre: Jahren das hessische Staatsbürger recht besitzt. Artikel 7 handelt von dem Ausschluß des Stimmrechts bei Personen unter Vormundschaft oder Pflegschaft bei körperlichen oder geistigen Gebrechen, bei Personen, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, sowie bei solchen, die M Zuchthaus verurteilt oder denen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt sind. Ferner find ausgeschlossen Personen, die öffentliche Armeuunterstützung empfangen, sowie diejenigen, die mit der Zahlung der direkten Staats- oder Gemeindesteuer länger als zwei Monate im Rückstand sind (der Ausschuß beantragt hierfür zu setzen: „mit mehr als zwei Zielen"). Abg. David (Soz.) will diejenigen, die Unterstützung erhalten, von dem Wahlrecht nicht ausgeschlossen wissen, denn Armut schände nicht. Ties dürfe man nicht thun vom Standpunkt der christlichen Weltanschauung aus. Abg. Leun (fr. w. V.) beantragt, bei der Steuerklapsel statt' längner als zwei Monate im Rückstand sind, zu setzen: !ms dem vorhergehenden Rechnungsjahr im Rückstände sind. Der Antrag wird vom Abg. Reinhart (nl.) unterstützt. Ministerialrat Becker erwidert, daß dadurch ein «iaentümlicher Zustand geschaffen werden würde; denn der- seniae der in dem betreffenben Jahre nicht zur Steuer kieranqezoqen fei, dürfe nicht wählen, während derjenige, dies könne der mit seinen Steuern im Rückstand sei. Ein solcher Rückstand von zwei Zielen sei in der Regierungsvorlage schon vorgesehen. . . Abg. Ulrich (Soz-): Falls ihr Antrag, der au: eine Beseitigung der Armenunrerstützungs- und Steuerklausel abziele, abgelehnt werde, würden sie für den Antrag Leun stimmen. Tie Positionen 5, 6 und 7 seien Verschärfungen, die jeder rechtlichen Grundlage entbehrten. (Die Position 5 Wicht Personen, gegen welche durch! rechtskräMges Urteil die Wahlziffer rapid emporschnelle. Jedenfalls wäre es ein außerordentlich interessantes Experiment, im gegenwärtigen Rioment ohne Einführung der Wahlpflicht die Wirkung des direkten Wahlrechts abzuwarten. Aber noch ein arideres Moment komme hinzu, das gegen die Wahlpflicht spreche. Für ihn bestehe die moralische Wahlpflicht schon lange; aber diese lediglich moralische Pflicht dürfe man nicht zu einer rechtlichen machen. Dem Wahlrecht möchte er nicht wehe thun, denn sonst schwinde das Ideal des direkten Wahlrechts. Es sei jedenfalls ein schöneres Gefühl, wenn man frei und unabhängig mit erhobenem Mut an die Wahlurne treten könne, als wenn die Strafe drohend hinter dem Wähler stehe. Vorläufig solle man einmal das direkte Wahlrecht wirken lassen und die Wahlpflicht nur als äußersten Notbehelf betrachten; dies sei auch die Meinung im Lande. Jeder, der für die Wahlpflicht eintrete, hoffe, daß ihm alsdann die rückständige träge Masse zufallen werde; aber dies fei in der Tyat nicht der Fall und es sei sehr wahrscheinlich, daß in dieser trägen Masse dieselben Parteiunterschiede vorhanden seien wie sonst. Tie Ziffern würden voraussichtlich größer werden, aber das Verhältnis werde sich nicht ändern. Außerdem sei die Gefahr vorhanden, daß bei einem Zwang mancher aus Verdruß darüber radikal wählen werde. Ferner sei schwer festzustellen, wer genügend entschuldigt sei oder nicht, und die Kreisausschüsse hätten dann eine geradezu diabolische Aufgabe. Aus allen diesen Gründen wünsche er die Wahlpflicht nicht. Wenn man sie einführe, dann stalle man dem hessischen Volke ein Armutszeugnis aus und verunziere das schöne edle direkte Wahlrecht. Außerdem verhalte sich die Regierung ablehnend und deshalb bitte er, der Wahlpflicht nicht zuzustimmen. (Bravo!) Präsident Haas macht das Haus mit dem Ableben S. M. des Königs von Sachsen bekannt und weist auf dessen hohen Verdienste um das deutsche Volk, das in tiefste Trauer versetzt fei, hin. DaS Haus erhebt sich zu seinem ehrenden Gedenken von den Sitzen. Abg. Seeling er (nl.) spricht sich gegen die Wahlpflicht aus; ebenso der Abg. Weidner, der eiye abwartende Stellung empfiehlt, da die Sache noch Zeit habe und nicht dränge, während Abg. Erck (nl.) ein Freund der Wahlpflicht ist. Abg. Haas-Darmstadt (nl.): Mit dem Ansinnen des Abg. Weidner, die Regierung solle das Gesetz zurückziehen und nochmals bearbeiten, fei er nicht einverstanden. Der ideale Gedanke des Abg. Gutfleisch sei ja an und für sich recht schön, aber man solle auch einmal andere Verhältnisie betrachten. Er erinnere hier nur an den Schulzwang, bei dem die gleichen Gesichtspunkte maßgebend seien, wie hier bei der Wahlpflicht Weiter sage man, daß man vorerst eine abwartende Haltung einnehmen solle. Aber man habe mit der Wahlpflicht in Braunschweig gute Erfahrungen gemacht. Daß die Lkreisausschüsse alsdann stark in Anspruch genommen wurden durch die vielen Uebertretungsfälle, gebe er gern zu; aber dafür seien sie ja da. Dies sei kein Grund für die Un- durchführbarkeit der Wahlpflicht. Wer dieser Pflicht nicht genüge, den solle man mit Verlust des Wahlrechts für eine Periode bestrafen; die Entschuldigungen seien bei den Wahlvorstehern vorzubringen. Bei der zweiten Lesung werde er einen entsprechenden Antrag stellen. Zudem habe ein großer Teil der Mitglieder des Hauses ihre Zustimmung zur direkten Wahl abhängig gemacht von der Einführung der Wahlpflicht. In Bezug auf Geldstrafen lasse er mit sich reden. Ministerialsekretär Weber legt die Verhältnisse in 23raun> schweig dar. Dort bestehe nur für die Wahlmänner eine Wahlpflicht sowie für eine geringe Anzahl von Wählern. Abg. Molthan (Centt.) glaubt, daß man die Mcht> erfüllung der Wahlpflicht mit der Entziehung des Wahlrechts nicht bestrafen dürfe, sonst erreiche man die gewünschte größere Beteiligung nicht, die man durch die Einführung der Wahlpflicht erstrebe. Es komme ihm geradeso vor, als wie wenn man einen Schuljungen, der die Schule geschwänzt habe, damit bestrafen wolle, daß man ihm verbiete, die Schule am nächsten Tag zu besuchen. Abg. Pitthan (natl.) will an der Wahlpflicht fest- gehalten wissen. Abg. Haas-Darmstadt (natl.) hält den Vergleich mit der Schule nicht für angebracht, denn es handele sich hier um Ehrenrechte und um erwachsene Personen. Abg. Köhler-Langsdorf will als weitere Verschärfung die öffentliche Bekanntmachung der Bestraften. Bei der Abstimmung wird die Einführung der Wahlpflicht mit 29 gegen 14 Stimmen beschlossen. Geh. Staatsrat v. Krug erklärt, daß, da die Regierung der Wahlpflicht ablehnend gegenüberstehe, sie keinen Anlaß habe, auf Details bezüglich ihrer Durchführung einzugehen. 2(rt. 6v, der als Strafe für Nichtausübung der Wahlpflicht die Zahlung eines weiteren Zieles direkter Staats- oder Gemeindesteuer in bie Staatskasse als Buße vor sieht, wird mit 2 2 gegen 17 Stimmen angenommen. ES entspinnt sich eine Debatte darüber, ob dies eint Verfassungsänderung sei, wozu 2/3 Majorität gehöre. Auf Vorschlag des Abg. Gut fleisch wird bei zweifelhaften Artikeln zunächst das Stimmenverhältnis festgestellt und erst am Ende der ersten Lesung bestimmt, welche Artikel als integrirenbe Bestandteile der Verfassung anzusehen seien. Artikel 9c, der die Entschuld igungKgrün dc (ärzt» tiches Attest bei Krankheit, unaufschiebbare Geschäfte, Verhinderung durch Naturereignisse) enthält, rnirb angenommen. Ebenso Artikel 9d, wonach Aerzte, Apotheker ohne Gehilfen und Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, der obigen Bestrafung nicht unterliegen. Nach Artikel 9e und 9f fertigt der Wahlvorsteher die Liste der Säumigen und giebt sic zur Bestrafung an den Kreisausschuß, wogegen Berufung bei dem Provmzialausschuß zulässig ist. Dem wird zugestimmt. Der Artikel 7, Pos. 11, der die SLeuerklausel enthält, wird in der Fassung der Regierungsvorlage abgclehnt und der Antrag Leun (siehe oben) einstimmig angenommen. Die Artikel 10 — 13 werden debattelos angenommen. Artikel 14 bestimmt, daß Mitglieder der Ministerien und der Oberrechnungskammer nicht wählbar sind. Der Ausschuß will den Passus hinzugefügt haben: „Dasselbe gilt sür die Beamten der Provinzialdirektionen und der Kreisämter für Wahlkreise ihrer Diensthezirke." Das Haus lehnt den Artikel 14 ab und setzt an dessen Stelle den Wortlaut des Artikels 15 des seitherigen Wahlgesetzes von 1872. Artikel 15 — 25 werden ohne Debatte angenommen. Zu Artikel 26 wird beantragt, die Wahlen Sonntags vorzunehmen oder die Wahlhandlung statt von 10—6, von 12—8 Uhr vorzunehmen. Die Sonntagswahl findet nicht die Zustimmung des Hauses, dagegen wird die Verlegung auf 12 Uhr mittags bis 8 Uhr abends angenommen. Die Artikel 27 — 6 2 werden debattelos angenommen und die Vorstellung Bad-Nauheims für erledigt erklärt. Damit ist die erste Lesung der Wahlvorlage erledigt. Schluß iy2 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 9 Uhr. Geld, Zeit und Arbeit spart, verwendet. 4138 Baden. Firma 4593 niedergelegt. 4587 4582 4584 werden. Programme kostenfrei. Prüfungs-Kommissar. Bettfedern Linoleum Steppdecken Teppichlager GestlligfyiWeii Gldberj Vorhänge Juni, 4479 4562 steigert werden Das Heugras von den hiesigen Pfarrwiesen soll nächsten Mittwoch den 25. d. M., vormittags 10 Uhr in dem Dorfeldschcn Garten dahier ver- Geschäftsbericht für das Jahr 1901/02. Bericht über bauliche Herstellungen. Ter Vorsitzende: von Bechtold. i. Gewerbe-Akademie f. Maschinen-, Elektro-, Bauingenieure und Baumeister. 6 akad. Kurse, c il Cecbnikum (mittlere Fachschule) f. Maschinen- u. Elektro-Techniker. 4 Kurse. Bad-Nauheim, den 19. Juni 1902. Großh ermöglich es Amtsgericht. Amckusv erfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Julius Buch in Gießen ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsver- gleichc Vergleichstermin auf Donnerstag den 10. Juli 1902, vormittags 10 Uhr vor dem Großherzogl.Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. In diesem Termin soll auch Prüfung der nachträglich angemeldcten Forderungen stattsinden. DerVer- gleichsoorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten BilligsteBetriebskraftfÜr das Kleingewerbe; Gasgenauer Dampf-Sparmotore. Transmissionen nach den neuesten Erfahrungen. Oelkammerlager mit Ringschmierung. Auf Maschinen geformte Riemscheiben ein- und zweiteilig in jeder Grösse. WM Jen HWen Glan? erzielen Sie miv aller allen und neuen Mannschaften. Die zur Entlassung kommenden Mannschaften haben Binde und Feuerlöfchordnung abzuliefern. Gießen, am 14. Juni 1902. 4563 Der Branddirektor: Traber. Bekanntmachung. Das Heberegister sür das Jahr 1902 liegt von heute ab acht Tage lang den Beteiligten auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen. Gießen, den 20. Juni 1902. 4589 Der Vorstand der israelitischen Neligionsgeseltschast. I. G r ü n e w a ld. Wieseck, 20. Juni 1902. S o m m erlab, Bürgermeister. Heneral-Iörsammümg auf der Burg Gleiberg am Montag dem 30. nachmittags 5 Uhr. wer die altbewährte MAGGI-WÜRZE Wanderer, Adler, Mars, Z-a’beli.ör- ■o.xxd. Ersatzteile, NmM« ÜUM,«WV Eisengiesserei — Maschinenfabrik. in roten Dosen tntf dem Kaminfeger Großartig broährtrs Fabrikat.' Zu haben in ben meisten GelÄüktru. Fabrikant» Carl Gentner m Göppingen. Bekanntmachung. In unserem Handelsregister wurde heute die Philipp Christian Heller II. in Lich gelöscht. Lich, am 19. Juni 1902. Großherzogliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Am 2. Juli l. I., vormittags 10 Uhr, werden auf dem Gcmeindehause zu Rödgen eine Mühle nebst Gras- und Grabgartcn, insgesamt 6 Grundstücke mit 5566 qm Flächeninhalt, taxiert zu 13200 Mk., zwangsweise versteigert werden. Etwaige Interessenten werden aufgefordert, sich im Versteigerungstermin rechtzeitig einzufinden. Der Steigerer hat die Einsitzrechte der Geschwister Huber nicht zu übernehmen. KM M Mr fachgemässe Reparatur *358® preiswürdig. [3492 V" Fr, Krogmann, Bahnhofstr. 30. Tages-Ordnung: Etat für das Jahr 1902/03. Rechnungsablagc für das Jahr 1901/02. für die warme Jahreszeit empfehlen in bostbewährten Qualitäten 8996 Ang. Montanas Nach!, Markt 9-10 Damen- und Herren-Modewaren. Dampfmaschinen Ts"fei*“^äv”nt“-sie^og“8' Modernste Bauart. — Vorzüglichste Ausführung. 170 Arbeitsnachweis der Stadt Gießen Garterrstratze 2 (Bürgermeistereigebaude) Zimmer Rr. 14. Der Arbeitsnachweis hat die Aufgabe, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Arbeitern jeglicher Art, Dienstboten und Lehrlingen) unentgeltlich Arbeit zu vermitteln. An den Werktagen von 8 bis 1 Uhr und von 3 bis 6 Uhr geöffnet. Angebot der Arbeitnehmer: 1 Installateur, 2 Spengler, 8 Schlosser, 1 Heizer, 4 Schreiner, 1 Hausdiener, 1 Knecht, 1 Taglöhner, 6 Laufirauen, 2 Dienstmädchen, 1 Büreaugehilfe. Nachfrage der Arbeitgeber: 1 Spengler, 1 Lackierer ober Vergolder, 1 Schlößer, 1 Schmied, 1 Schneider, 1 Schreiner, 2 Haus- burschen, 1 landwirtschaftlicher Arbeiter, 6 Dienstmädchen, 1 Lauffrauen, 2 Kindermädchen. Lehrlinge: 2 Bäcker, 1 Friseur, 1 Schlosser, 1 Schuhmacher. ■ ■ ■ pjpslci c r Polytechnisches Institut Triedherg bei Yranfcturt a m. Mchlfeuerwehr. Donnerstag den 26. Juni d. Js., abends 8V2 Uhr, auf Oswaldsgarten: Rouleaux Keichhaltigste^uswahl fertiger Betten in allen Preislagen. Grösstes Lager polierter und lackierter Bolz- und Polslennöbel, Spiegel, Phantasie- und Lnsns-MöbcL 404 Anfertigung nach jeder Zeichnung. Langjähr. Garantie. Lieferung franko jeder Bahnstation. Feinste Referenzen zur gefl. Einsichtnahme. -4— Th. Möbelfabrik ntMerenbetrieb Gegr. 1858, Telephon 27. Schlossgasse — BrandpSats. Gegr. 1858, Telephon 27 K. 37,02. Samstag, den 5. Juli 1902, nachmittags 6 Uhr, werden aufdemhiesigenOrlsgcricht die vor dem Namen der Elisabethe Lenz IL, Joh. V. Tochter von Klein-Linden, jetzt Ehefrau des Joh. Schmidt in Klein-Linden stehenden Parzellen der Gemarkung Gießen Flur 22/6 — 992 qm Acker am obersten Bachweg, links der Chaussee, Flur 22, 77 — 1269 qm Acker am Schlangenzahl, öffentlich meistbietend versteigert werden. 4225 Gießen, den 2. Juni 1902. Großh. Ortsgericht Gießen. Gros. Möbellager iSt Komplette Musterzimmer in jeder Stilart. Im Laufe des Monat Dezember erfolgte die S- der über 600 qm grossen, neu zu Mnsterzimmern und Lager- räumen erbauten Lokalitäten in effektvollster Ausstattung. Der Anfang ist hinter dem Kirchhof an der Straße nach Grünberg. Lich, 17. Juni 1902. W i n h e i m. Heugvas- Versteigerung. Das Heugras von den Gemeindewiesen in Trohe wird Montag den 23. d. Mts., vormittags 8 Nhr, versteigert. Der Anfang ist in der Weißenburg. Trohe, am 19. Juni 1902. Großh. Bürgermeisterei Trohe. Schmidt. 4535 $tr6a«b der HMMeseWsien für das Vogelsberger Riud. Freitag den 11. Juli 1902, vormittags 11 Uhr, findet gelegentlich der Kreistierschau in Wetzlar auf dem Festplatze Finsterloh im Festzelte die diesjährige Generalversammlung des Verbands mit folgender Tagesordnung statt: , . . 1. Eröffnung der Versammlung und Berichterstattung der einzelnen Herdbuchgesellschaften. 2. Besprechung der Ausstellung in Mannheim. 3. Besprechung vorbereitender Schritte zur Gründung eines Verbandes sämtlicher einfarbig rotes Höhenvieh züchtenden Vereinigungen Deutschlands. 4. Besprechung der demnächstigen Vcrbandsausstellung. 5. Besprechung der Preisverteilungsgruudsätze auf den Verbandsausstellungen. 6. Wünsche und Anträge der Mitglieder. Indem ich hierzu sämtliche Mitglieder einlade, mache ich^da- rauf aufmerksam, daß nach der Generalversammlung auf dem Festplatze ein einfaches Mittagessett stattfindet. Die Teilnahme an demselben wird ersucht bis zmn 6. Juli dem Festausschuß z. H. des Kaufmanns Adolf Becker zu Wcirlar anzuzeigen. 4564 Der Vorsitzende v. Heimburg, Königlicher Landrat. VeksyKtmachMg. Montag den 23. Juni, vormittags von 9 Uhr an, soll das Heugras von den Wiesen der Gemeinde Alten-Buscck daselbst im Gemeindehaus versteigert werden. Alten-Buseck, 19. Juni 1902. Gr. Bürgerm. Alten-Buseck. Körber. 4581 Heugras- Versteigerung Das Heugras von den Wiesen der Gemeinde Wieseck soll nächsten Mittwoch den 25. d. M. versteigert werden. Der Anfang zu den Wiesen bei Wieseck ist des vormittags 10 Uhr in dem Dorfeldschen Garten dahier und zu den Wiesen bei der Badenburg des nachmittags 5 Uhr auf der Badenburg. Wieseck, 20. Juni 1902. Gr. Bürgermeisterei Wieseck. Sommerlad. 4561 Gras- Versteigerung. Mittwoch den 25. Juni, vormittags 8Uhr anfangend, oll das Heugras von den dem Marienstist Lich zustehenden etwa 100 Morgen Wiesen in den Gemarkungen Lich, Nieder- und Oberbessingen versteigert A CiT lAlirfc öeit lt3S bewährtes und iAvblÄN V'MäaIUi • altes Erfrischunge- und ------------------Reinigungs-Mittel für Blut und hätte! Jede Flasche und Schachtel tragen den Namenszug des Prof. Girolamo Pagliano, Florenz, aut blauem Grunde. Zu haben in Apotheken. — General - Versandt für Deutschland: Carl Hunnins, München. 3463 Gießen, den 19. Juni 1902. Großherzogl. Amtsgericht. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Rudolf Welkoborsky in Gießen, Inhabers der Apparate - Fabrik Gießen R. Welkoborsky, wird, nachdem der Zwangsvergleich rechtskräftig geworden, Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke auf Montag den 21. Juli 1902, vormittags 10 Uhr vor dem Großh. Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Gießen, den 19. Juni 1902. Großherzogl. Amtsgericht. Dr. Möbius. 4558 Verdingung. Die Weißbinderarbciterr zur laufenden Unterhaltung des städtischen Kasernements an der Grünbergerstraße sollen Dienstag den 24. Juni d. I., vormittags 11 Uhr, öffentlich verdungen werden. Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen während der Dienststunden auf unserem Bureau, Zimmer Nr. 2 — Schreibstube — zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin bei uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 14 Tage. 4554 Gießen, 19. Juni 1902. Das Stadtbauamt. I. V.: Gerbel. ..A.jjariaafa' 4rc> i |