Nr. 43 152. Jahrg General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Verantwortlich für den allgemein« Teür P. Witt ko; für den Slnjeigenteil: H. Beck. Rotationsdruck und Verlag der Drühl'fchen UnwersuatLüruckercl (♦litifd) tilxn), (Äubufc Erscheint täglich mit Ausnahme bei Sonntagi. Die „Gießener KmniUenblStte^ werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Ter „Hessische £ entwirf“ erfujeint monatlich einmal. Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.! Deutscher Reichstag. 147. Sitzung vom 19. Februar. 1 Uhr. Das Saus ist schwach besetzt. Am BundeSrathStisch: von Gotzler il A., Die zweite Berathung des Militar-EtatS wird bei den dauernden Ausgaben, Titel „Gehalt deS KriegSmini- ft c t 5**, fortgesetzt. Hierzu liegt die Duell-Resolution deS Abg. Lenzmann Meis. Vp.) vor. Auf Vorschlag des Präsidenten Grafen Ballestrrm wird zunächst nur die gestrige Debatte über den Gumbinner Prozeß fort- gesetzt. Abg. Groeber (Ctt.)t Der KricgSgerichtsrath Romen hat gestern hier mit großer Lebendigkeit gesprochen, gerade alS wenn er als schneidiger Staatsanwalt vor den Geschworenen stände, so daß Einern schon vom bloßen Zuhören warm wurde. (Heiterkeit.) Ich halte cs nicht für angebracht, in die Erörterung darüber einzutreten, ob gegen die Entscheidung deS böchstenKriegsgerichtShcrrn noch eine Bcschtverde zulässig ist. Diese Rechtsfrage ist ganz klar, und ich hätte nur gewünscht, daß auch Herr Romen diese und ähnliche Rechtsfragen nicht mit solcher Schärfe behandelt hätte. Die Drcß- äußcrungen über Uebcrgriffe des Gerichtsherrn waren allerdings meiner Meinung nach etwas zu scharf und dürsten nicht immer zu b-weisen fein. Der Ausschluß der Oefsentlichkeit in der Verhandlung war ein Fehler, der durch die Verhandlung in zweiter Instanz wieder gut gemacht ist. Allerdings verstehe ich nicht, wie Herr Romen als Grund für die Zulassung der Oefsentlichkeit in der zweiten Instanz anführen kann, das Material sei damals vollständig gesichtet gewesen. Ob das Material gesichtet oder nicht gesichtet ist, das hat mit der Oefsentlichkeit nichts zu thun. Eine absichtliche Verletzung des Gesetzes hat nach meiner Meinung nicht stattgefunden. Die wichtigste Frage ist die, ob die weitere Jnhafttrung Hickels nach seiner Freisprechung in erster Instanz berechtigt war. Redner schildert die bekannten Vorgänge aus dem Prozeß gegen Marten und Hickel. Es dars nicht das Gesühl und nicht der Verdacht ausschlaggebend sein, sondern der Wortlaut deS vom Reichstag und Bundesrath genehmigten Gesetzes, das die Unterschrift des Kaisers trägt. Es bedarf schon großer Künstelei, um hier den Haren Wortlaut des Gesetzes yinwegzuinterpretiren und zu sagen, Hickel ist nicht verhaftet, sondern nur vorläufig festgenommen worden. Ob man Jemand, den man cinlocht, vorn oder hinten am Kragen packt, ist doch gam gleichgiltig. (Heiterkeit.) Es tnüffen aber auch bei der vorläufigen Festnahme, genau so wie bei der Wiederberhaftung, neue Beweis- oder Verdachtsariinde vorhanden sein, die dem Verhafteten mitzutheilen sind. Die Wieder- verhaflung erfolgte nur wegen Fluchtverdachts und Kollusionsgefahr. aber von neuen Verdachtsmomenten Ist in dem Haftbefehl nicht die Rede. ES ist ausdrücklich in der Erläuterung dcS Haftbefehls von dem zuständigen KriegSgerichtSherrn erklärt, daß die Wiederverhaftung nur auf Grund dieser allgemeinen Bestimmungen erfolgt ist. Wenn man, wie cs hier der Fall war, erst nackiher nach Gründen suchen muß. die nicht in den Akten stehen, so muß eS schon sehr faul auSsehcn. (Sehr richtigl) Ich frage: Wann ist die Erläuterung den Akten beigegeben? Erst nachdem der Gerichtsherr sich bei einem Juristen erkundigt hat. belehrte der Oberkriegsgerichtsrath ihn, daß die Wiedcrverhasturig nur berechtigt war, wenn neue Verdachtgründe vorliegen. Herr Romen hat ja in seiner Bercdtsamkcit hier vorgetragen, was er konnte, aber den entscheidenden Punkt hat er außer Acht gelassen. (Sehr richtig!) Er sagt, man braucht nicht so sormaliftisch zu fein. (Heiterkeit.) Ja, wenn das maßgebend wäre, dann dürfte auch das Reichsgericht nicht so viele Urtheile kassiren. Wäre die Auffassung des Herrn Romen richtig, so wäre die ganze Gesetzesbestimmung illusorisch, denn dann könnte ja immer wieder eine Verhaftung erfolgen, auch wenn keine neuen Momente vorliegen. (Sehr richtig!) Was lag denn eigentlich vor? Hickel soll über die Dauer deS Aufenthalts bei der Mutter Martens falsche Angaben gemacht haben, der Aufenthalt soll nicht zwanzig Minuten, wie er sagte, sondern nur zwei Minuten gedauert haben. Ferner wird als neue Thatsache angeführt dre Einwirkung auf andere Personen. Es handelte sich nicht um Einwirkungen HickelS, sondern um die Einwirkung dritter Personen auf den Gang dcS Prozesses. Wird das maßgebend, dann tft ja Niemand sicher, nicht wegen Verdachts der Kollusionsgefahr in Haft genommen zu werden. (Sehr richttg!) Die Freunde eines Angeklagten haben doch wohl das Recht, sich zu bemühen, um fern Alibi nachzuweisen. Die Hauptfrage ist aber: darf der Gerichtsherr sich wegen irgend welcher Wahrnehmungen, die er macht, als fieuge vernehmen lassen? Die Parallele mit dem Staatsanwalt, die Herr Romen heranzog, gilt hier nicht. Der Gerichtsherr ist kein Staatsanwalt, sondern der Herr deS Verfahrens, eine alte Figur, wie wir sie im Cwilverfahren nicht mehr haben. Die Vernehmung deS Gerichtsherrn in der höheren Instanz ist durchaus unzulässig. Herr Lenzmann meinte, bei diesem Prozeß müfeten Jedem bie Augen geöffnet werden über daS Institut des Gcrichtsherm. Er bat aber selbst zu denen gehört, die in der Kommission für den Gerichtsherrn gesttmmt haben. Wer so für den Gerichtsherrn gekämpft hat, der hat eß nicht nöthig, jetzt dem ganzen Theil der Kommission eine Standrede zu hatten, der die Beibehaltung deS Gerichtsherrn ermöglicht hat und dem letzt erst die Augen geöffnet seien! Der jetzige Prozeß wird dazu beitragen, die Mängel deS MilitärsttafprozesseS inS rechte Licht 8« rücfen. 9n eine Revision derselben können wir jetzt noch nicht gehen. wir ab, wie sich die Sache entwickelt; Znti tren wir alle Mangel, die sich zeigen. Eine solche Kritik zu üben, ist zulaspg und nützlich; wir müssen darauf achten, daß baß Gesetz sinngemäß zur Anwendung kommt. stBeifall^) ^Toz.)? Zu dem Zeitpunkt, alß der neue Haftbefehl gegen den fteigesprochenen Hickel erging, war zweifellos ein neuer Verdachtsgrund nicht vorhanden. In der Anordnung deS LaftbefehlS heißt eS ausdrücklich, daß der Angeklaaie „wegen d« Gefahr der Verdunkelung beß Thatbestandes" festgehalten werden solle! Noch am 6. Juni wurde Kollusionsgefahr als Grund LgegLen Und schließlich in dem Haftbefehl selbst, der Fluöft- verdacht angab, ist der zulässig- H->ftgrund: n-ue Beweis, mittel? nicht enthalten. Erst spÄer, als man »mach suchte, fand man einen neuen Verdachtsgrund. In dem Arttkel des Herrn Z,"” d°? .Deutsche» zuristenzeitung- war al- neuer V-r- dachtsgnmd angeführt, daß von einem Sergeanten Schneider eine Einwirkung auf den Zeugen Skopek verfucht worden fei. Selbst wenn eine solche Einwirkung erfolgt wäre, so hatte das nicht un Entferntesten die Wiederverhaftung gerechfferttgt; denn das ist kein neuer Verdachtsgrund". Mit Recht schrieb der KammergerichtS- rath Karsten, er fei über diese Begründung geradezu erschrocken. Kein Wunder, daß Herr Romen diese Deduktion gestern nicht wicderholl hat. Er hat gar nicht mehr davon gesprochen, sondern wieder einen neuen Berbachtßgrund gefunden! ^Hetterkett.). Aber meiner Meinung ist Hickel formell richtig wieder in Hast genommen worden. (Widerspruch und Lärm links.) Daß er nicht in Haft behalten ist, das geht doch daraus hervor, daß er nach feiner Freisprechung von Neuem vorläufig festgenommen ist. (Schallendeß Gelächter.) Die vorläufige Festnahme ist nach der Mitttärstraf- Prozeßordnung der Vorläufer einer Verhaftung, t Erneutes Lachen, l Hätte der Haftbefehl fortgedauert, so wäre doch die Maßnahme der vorläufigen Wiederfestnahme sinnlos und zwecklos. (Lachen und Rufe: War sie auch!) Daraus geht doch hervor, daß es von vornherein auf eine neue Festnahme abgesehen war. (Lachen links.) Nun wird man sagen, man hätte doch wenigstens den Hickel eine Minute vor der neuen Festnahme freilaffen können. (Lautes Gelächter.) Ich stehe rechtlich auf dem Standpunkt, baß Frei- lasiung und Wiederfestnahme, wenn zu der letzteren ein Grund vorhanden ist, zeitlich sehr wohl zusammentreffen können. Man brauchte doch bloß zu der Maßnahme zu greifen, daß man den Hickel zu bet einen Thür hinaus, zur anderen wieder hereinführt. (Lachen und Lärm links.) Man brauchte ihm doch nur zu sagen: Sie sind von Neuem wieder festgenommen. Ob diese formelle Auslegung des Gesetzes nicht eine Farce gewesen wäre, möchte ich dahingestellt sein taffen. ES lag zur vorläufigen Wiederfestnahme ein neuer Grund vor, denn daS gebe ich zu, daß für die vorläufige Diederfestnahme dieselben Gründe bestehen müssen, wie für bie Wiederverhaftung, ba erstere ja nur ein Vorläufer der letzteren ist. Wenn Sie nun onben auSgehcn, bah ber § 180 bet Militärstrafgerichtsordnung für die vorläufige Festnahme die Gründe angiebt, so fragt cö sich: War der Regimentskommandeur von Winterfeldt auf Weisung deS Gerichtsherrn Generals von Alten zu dieser vorläufigen Festnahme befugt? (Rufe: Nein!) Ja, baß war erl (Erneuter lebhafter Widerspruch.) Denn ihm war mitaetheilt, daß Hickel in der Voruntersuchuna seinen Aufenthalt in der Martenschen Wohnung auf zwei biß drei Minuten angegeben hatte, in bet Hauptverhandlung aber auf fünfzehn biß zwanzig Minuten. Daß war zweifellos eine neue Thatsache, und zwar, wie Sie mir zu- ?cbcn werden, eine Thatsache, bie für die Beurtheilung bcr Schuld eß Hickel sehr erheblich war. Wit haben also hier zunächst eine neue Thatsache, einen neuen Verdacht. Nach S 170 darf aber die Wiederverhaftung erfolgen, wenn ein neuer VerdachtSgrunb ober neue Beweismittel borltcgen. Nun lag aber noch dazu ein neues Beweismittel vor. DaS war daß Zeugnih deS Herrn Generalleutnants von Alten. Der Dbg. Groebcr fragt, ob denn dies neue Beweismittel auch zulässig war. Nun gebe ich zu, daß man zunächst darüber vielleicht getheilterMeinung sein kann, aber eß flieht doch eine Instanz, eine höchste Instanz, bcr wir Juristen wenigstens uni willig und folgsam unterorbnen: DaS ist für die Militärgerichtsbarkeit baS RcichSmilitärgericht. Und diese Instanz hat die Frage auf baß Eingehendste geprüft und bejaht. Ich will gegenüber Denen, bie diese Wort anzweifeln können, mit Erlaubmh dcS Präsidenten daß Erkenntnih deS ReichSmilitärgerichtS vorlesen. Redner liest die Beantwortung Der RevisionSschrift vor. Das RcichSmilitär- Scricht steht auf dem Stanbpunkt, bah ein neues Beweismittel in er Person des Generals von Alten vorlag, und eS hat dieses Beweismittel alß zulässig angesehen. Lag dieses zulässige Beweismittel bei bcr vorläufigen Wiederfcstnahme HickelS vor, so in erhöhtem Maße bei seiner SBicbcrbc-Mftung Eß geht auf den Akten deutlich hervor, daß sich der Haftbefehl auf bie §8170 und 179 der Militärstrafgerichtßordnlmg stützt. Dah in betn Wortlaut beß Haftbefehls keine Bezugnahme auf 8 179 enthalten ist, kommt daher, daß bcr GerichtSherr, durch Kommentatoren irregeleitet, die Heranziehung beß § 176 für genügend hielt. DaS ist ein formelles, aber kein gesetzliches Versehen. ES ist doch ein Unterschied, ob ich sage: Der Haftbefehl hätte formell vorsichtiger abgefaht werden können, ober ob ich zugebe: er verstößt gegen die GesetzeSvor- schrift. Letzteres ist nicht bcr Fall. JebenfallS lag in bcr That ein neuer DerbachiSgrunb vor unb eS muß angenommen werben, bah blejcr Grunb aut Zeit bcr Erlassung beß Haftbefehls bekannt war. Da ich nicht mehr behaupten will, als ich vertreten kann, kann ich nur erklären, daß sich in den Akten von demselben 6. Juli, an dem der Haftbefehl erging, ein Vermerk über den neuen Vcr- dachtsgrund befindet: Beides, Haftbefehl und Vermerk ist offenbar von derselben Hand und mit derselben Tinte geschrieben Da habe ich doch keine Veranlassung, etwa anzunehmen, daß der GerichtS- herr 2. Instanz sich einer Urkundenfälschung schuldig gemacht und den Vermerk erst später hat etntragen lassen! (Lachen links. Zuruf: Nein!) Aus alledem ersehen Sic, bah bcr Gerichtsherr sich mit vollem Recht für berechtigt gehalten hat, den neuen Haftbefehl zu erlassen. Abg. Dr. Müller-Meiningen (freif. Vp.)k Nach den AuS- führunaen deS RegierungskommissarS sehe ich mich genöthigt, die ganze Angelegenheit nochmals ex fundo zu behandeln. (Oh! Ohl rechts. — Mehrere Abgeordnete der Rechten verlassen den Gaal.)! Herr Nomen hat bie Sache birekt auf ben Kops gestellt. Bei seiner gestrigen Rebe führte mich meine Phantasie für einen Augenblick in daS GerichtSzimmer irgend eine- kleinen Städtchen», wo gerade ein junger, schneidiger Staatsanwalt gegen ein paar Angeklagte donnerte, die angsterfüllt ihrer Verurtheilung entgegensahen; aber cd war nur ein Augenblick, im nächsten Moment sah ich auf und erblickte hier nur fröhliche Gesichter im ganzen Reichstag, denen man die Freude ab laß über die donnernden Worte, die der Herr Staatsanwalt hier aussprach. Ich wünschte Herrn Romen etwa» weniger Brustton der Ucbergeugung, aber mehr Logik. (Sehr richtig!) Die Empfänglichkeit deS Reichstags für staatSanwaltliche Reden ist noch niemals so wenig hervorgetteten, wie gestern. Herr Romen schien sich alS den starken Mann zu fühlen, den wir noch immer suchen im deutschen Reich. (Große Heiterkeit.) Allerdings, er hatte eine eminent schwierige Aufgabe. Einem Mann, der immer nut gewohnt ist, anzuklagen, mag baß Sitzen auf der Anklagebank nicht ganz leicht werden. Vom taktischen Standpunkte finde ich eß von der Reichßrcgierunfl nicht sehr geschickt, daß sie einen Mann, bet wegen seiner literarischen Polemik in der Sache gar nicht mehr objekttv sein kann, hierher geschickt hat. (Lebhafte Zustimmung.)! Er ist viel zu sehr polemisch in die Angelegenheit verstrickt. (Sehr richtig!) In ganz unzulässiger Weise hat man bei der Besetzung des Gerichts im Falle Marten von dem Stellvertretungsprinzip Gebrauch gemacht. Dieses soll nur bann Platz greifen, wenn die berufenen Richter wirklich verhindert sind. Davon ist aber in dem Prozeß Marten keine Rede geloefcn. Vor der Oeffentlichkeit habe man noch immer eine Furcht, die in keiner Weise gebilligt werden kann. Mir ist ein Fall bekannt, wo die Oeffentlichkeit auß- geschlosien wurde, weil ein Zeuge, der Reserveoffizier war, darüber vernommen werden sollte, ob er bei einem bestimmten Anlaß stockbesoffen gewesen sei. (Hört! Hört!) Man schloß die Ocffent- lichkeit aus, weil man sagte, das Eraebniß der Vernehmung könne sein Ansehen bei den Untergebenen schäbigen, wenn er einmal zu einer Offiziersübung eingezogen werde. (Hört! Hört!) WaS konnte denn die Ehre beß ManncS schädigen? Doch nur die Thatsache, baß er stark besoffen war, aber nicht die Thatsache, daß er eß eingesteht. (Sehr gut! linkS und im Centrum.) Merkwürdig war eß mir, wie sehr Herr Romen bqtrebt war, das Gericht zweiter Instanz vor dem Lobe bcr Oeffentlichkeit zu schützen. ES war Donnerstag, 20. Februar 1902 Giehener Anzeiger auch dieser Grund, daß Hickel falsche Angaben über die Dauer seines Aufenthaltes in bcr Wohnung der Mutter von Warten gemacht habe, ist keineswegs ein neuer VetdachtSgrundl Diese Thaisache war schon in der ersten Instanz bekannt! (Hört! Hört!) Angesichts dieser Sachlage hatte man doch lieber offen erklären allen: Hier ist daS Gesotz verletzt worden; wir locrben dafür orgen, daß sich so etwas nicht wiederholt. ES genügt nicht, daß ür die neue Verhandlung ein neuer Zeuge benannt wird, sondern »erselbe muß auch etwas Wesentliches bekunden können. (Sehr richtig!) Sonst lönnte ja stets eine neue Verhandlung erfolgen, wenn ein Gerichtsherr die Vernehmung aller Einwohner der Stadt beantragt. (Heiterkeit.) Ja, ein gewissenhafter Gorichtsherr a la Romen könnte dann schließlich alle Bewohner beß Deutschen Reichs, ja, des ganzen Planeten vernehmen, um dann, wenn sie geschworen haben, daß sie nicht der Thäter sind, zu folgern: dann muß es der Angeklagte gewesen sein! (Große Heiterkeit.) Der GeneraUcutnant von Alten hat sich als Zeuge benannt, alß alles Andere nicht mehr zog. Herr Gröber hat mit Recht betont, daß die Vernehmung beß Gerichtöherrn als Zeuge ungesetzlich war. Es war ungehörig, daß dieser Herr vor Gericht erschien und sein Gewicht als Generalleutnant in die Wagschale warf. (Sehr richtig!) Dieser Vorfall gab einem bekannten Witzblatt volle Berechtigung zu einem Bilde, auf dem der General zu seinen Offizieren sagt: »Meine Herren, alle Achtung vor der richterlichen Ueberzeugung, aber Freisprechung untergrabt die Disziplin." Wir haben schon bei der Berathung der Militär-StrafgerichtSorbnung bie Beseitigung des Gerichtshcrrn verlangt und wiederholen jetzt dieS Verlangen. So lange dicS Institut besteht, besteht bte Gefahr, daß im Militär die Rechtspflege militärischen Interessen unter» geordnet wird. Herr Romen meinte, man dürfe doch nicht so formalistisch sein. Ja, die Formen sind eS, die dem Angeklagten die Garantie seiner Sicherheit gaben. (Sehr richttg!) Der häufige Ausschluß der Oeffentlichkeit in der ersten Instanz war durchaus nicht gerechfferttgt. Allerdings hat ja ein Theil bcr Kriegsgerichte bie Praxis, stets die Oeffentlichkeit auSzuschließen, wenn über einen Offizier etwas Ungünstiges auSgesagt werben soll! Wir verlangen eine gründliche Revision beß MilttärstrafprozesseS. (Beifall links.) Abg. Leck- (Toburg, freif. Vp.): Ich möchte zunächst kurz auf den Nothwehrprozeß in Wandsbek eingehen. In Wandsbek be» aegneten zwei Jungen dem Leutnant Eichhorn, und Einer sagte zum Anderen: Kiek, dort kommt ein Leutnant! Der Leutnant ließ ben Jungen packen, in die Kaserne schleppen und von einem Unteroffizier körperlich so stark züchtigen, daß der Junge Beulen am Kopfe zurückbehielt. Vor dem Kriegsgericht, wegen Körperverletzung angenagt, vertheidigte sich der Leutnant damit, er habe in der Nothwchc gehandelt, und wurde freigcsprochen. (Hört! hört!) Daß ObcrkricgSgcricht schloß sich allerdings dieser Auffassung nicht an, eß erkannte an, daß entschieden eine Ucberschreitung oer Amtsgewalt vorliege und verurtheilte den Offizier zu 2 Tagen Arrest und den Unteroffizier zu 3 Mark Geldstrafe! In einem anderen Falle wurde ein Unteroffizier wegen Ucberschreitung der Amtsgewalt zu mehreren Monaten Gefängniß verurtheilt, die Offiziere aber, die ihn zu der Handlung angestiftet hatten, kamen mit wenigen Tagen Sttibenarrest davon. Ein Unteroffizier, der die Lehrer „dreckige Schweine" genannt hatt, wurde in erster Instanz frcigesprochen und erst in zweiter Instanz zu zwei Tagen Arrest verurtheilt. Ich führe diele Fälle nur an, um die Anschauungen zu charakteristten, die vielfach in Militärkreisen herrschen. Gegen ben Grundsatz der Oeffentlichkeit wird vielfach verstoßen. Sogar bei der UrtheilSverkündigung wird die Oeffentlichkett bisweilen auSgeschlosien, wie eß z. B. in Sachen ves Unterganges der „Wacht" geschehen ist. In einem Falle hat man die Vertreter der Presse in einem Zimmer untergebracht, besten vordere Thür verschlossen war. AlS bann die Oeffentlichkeit bei der Urtheilsver- fünbigung wieder hergestellt wurde, wurde die vorher verschlossene Thür beß Sitzungszimmers zwar geöffnet, aber Niemandem der Zutritt zu dem Korridor gestattet, an dem dieThür des Sitzungssaales lag. Redner geht dann auf die Folgen der Trunkenheit ein, die bei Liebesmahlen in Offizierskreisen oft sehr trauriger Art feien. Er erinnert an den bekannten Fall, wo ein sächsischer Oberleutnant mit schlichtem Abschied entlasten wurde, weil er gegenüber einem Unterleutnant, der ihm in besinnungslosem Zustande einen Schlag versetzt hatte, den Wunsch zu «kennen gegeben habe, die Sache friedlich geschNchtet zu sehen. Im Falle Marten bat Herr Romen sich bezüglich der Wicdcr- verhastung beß Hickel auf den Standpunkt gestellt, man sollte keinen starren Formalismus treiben; daß heißt soviel, alß man brauchte sich um die Gesetze nicht zu kümmern. Von einer Wiederverhaftung kann überhaupt nicht die Rebe fein, eß war thatsächlich nichts Anderes, als eine Jnhaftbehaltung, die nach erfolgter Freisprechung ungesetzlich ist; aber wenn man auch wirklich zugeben wollte, daß eine Wiederverhaftung vorlag, so waren zur Zeit derselben, wenige Stunden nach dem Urtheil, keinesfalls neue Verdachtsgründe vorhanden; also auch die Wiederverhaftung war ungesetzlich. Sehr unangenehm muß cs berühren, baß mehrere Zeugen, bie zu Gunsten deS Marten außgefaat hatten, später gemaßregelt hmrben. Mit ber Jnstitutton beß Gerichtshcrrn muß unter allen Umstänben gebrochen werben; so lange diese Jnstitutton besteht, werden wir nie mit Sicherheit auf unbeeinflußte Urtheile rechnen können; es ist also eine Reform der Mililärstrafprozeßorbnung nothwenbig, unb diese darf nicht weiter hinauSgeschoben werben. Ich habe ja auch gegen die Militärstrafprozehordnung gesttmmt, weil ich sie für ein Unheil halte. Im vorigen Jahre sagte der Kriegsminister noch, bcr GerichtSherr sei eine Jnstitutton, die sich bewährt habe. Heute, glaube ich, wird et diesen Ausspruch nicht mehr thun. DaS Jnstttut des Gcrichtsherm ist nichts weiter als ein Ueberbleibfcl auß feudaler Zett, von einer Seite ist einmal der Rock des preußischen Soldaten als der vornehmste bezeichnet worden, ich glaube, eß kommt daraus an, wer in dem Rock steckt. Der Rock beß Frhrn. v. Stein war genau so viel Werth, wie der beß Frhrn. v. Scharnhorst. Sächsischer Major Krug von Nidda theilt betreffs eines Falles, in dem die Vertreter der Preste auSgeschlosien worden waren, mit, daß eine Berichtigung später erfolgt sei. Geh. Kriegsrath Romen: In Folge beß Verlaufs der Verhandlung bin ich genöthigt, nochmals die Frage zu erörtern, ob in in der That die Wiederverhaftung des Hickel zu Recht erfolgt ist ober aber ob sie des gesetzlichen Untergrundes entbehrt. Es ist mir der öornmrf gemacht worden, ich hätte behauptet, man solle nicht starren Formalismus treiben. Die Worte habe ich gebraucht. (Ruf: Na, also!) In welchem Sinne aber? (Lachen.) Ich habe zunächst gesagt, daß ber Haftbefehl vorsichtiger hätte abgefaßt werben können und habe bann weiter gesagt: Aber für die Frage, ob der Haftbefehl an sich begrünbet war — und diese Frage ist dach die entscheibenbe —, da soll man sich nicht auf den starren Formalismus einlassen. Ich denke, diese Aeußerung ist so richtig, baß sie unwidersprochen Eingenommen werden muß. (Lachen links und Widerspruch.) Wenn also nur nach die Frage zu prüfen ist, ob der Haftbefehl berechtigt war, so kann ich nur wiederholen: Nach fctfnaTJr, als vb er sich barüber Ärgerte, bah das (Mrrftfii zweiter Anstanz im Falle Marten die Oessentlichkeit in hcrnüiiftigcr Weise ijuließ Mit den Briefen deö VertheidiocrS an die Angeklagten hat sich das Gericht in gaiiz iinznlassigcr Weise bekannt gemacht; man hat drei Briefe erösfiicl, trotzdem es nn^Iveiselhaft luai. das; Rechtsanwalt Horn sie abgesandt l;atte Außer deni sind diese Briefe, die bereits am D. nnd 6. Ium abgefandt inarcn, den Angeklagten erst am 13. Juni zugcftellt tvorden. (Hört! hort!) Die bösen Seitcuhiehe, die Herr Bornen gestern dem Rechtsanwalt Horn berschte, vasste» sehr schlecht zu seiner spateren Erklärung, das; er niemals persönlich werde, (tfcb hafte Zustimmung.) Es Ivar recht unschön, das; er einen Mann angriff, der sich hier nid)l bertl)cidigen kann. (Sehr ruylig ) Hickel ist nidil on3 der Haft entlassen tvorden, daö steht fest. Man hat and; gar nicht, als man ihn als „vorläufig festgciiommen ' weiter in Hast behielt, gewußt, das; cü sieh um eine vorläufige Festnahme handelte, denn sonst hätte man ihn nadi dem Gesetz sofort vernehmen müssen. Daö ist aber nicht geschehen. Am ß. Juni erklärte Herr v. Alten dem NechtSmUvali Horn m einer Unterredung, der Militärstrafprozeß sei reformbedürftig; § 179 sei unvorsichtiger Weise aus der bürgerlichen Strafprozesiordnung in daü Gesetz «iiisgenommen tvorden. Hickel sei nicht verhaftet, sondern „Alinft der Disziplinargewalt" des Generals festgeiiommen. Neue Gründe würden sich schon finden! Das hat in der Zeitung gestanden und ist nicht dcmentirt worden. Wie stimmt das mit der Aeuhcrung deS NegicrungSkommissarö? W/aS ist denn nun eigentlich richtig'^ Herr v. Alten soll auch gesagt haben, das Kriegsgericht könne aiho Dummheiten machen. Wenn ein GcrichtShcrr fich so äußert, wie kann man fiel) da entrüsten, wenn hier im Hanse an Urtheilen Kritik geübt wird. Der Megierniigökommissar Hai sich in Widersprüche verstrickt. Wie kommt cd, das; er in der > »Ischen Juristen Zeitung Grüiide der KollisioiiSgefaln und gcfteri neue Beweiomittel als Ncchtfertigung des Haftbefehls inö Feld führte? Ob die Vernehmung des GerichtSherrn 1. Instanz in der 2. Instanz gesetzlich zulässig ist, tvill ich gar nickit untersuchen', jedenfalls ist eine solche Vernehmung änßersl gefährlich; es wird dadurch immer ein Tiruck auf das Gericht auögciwt. Mit dem Aktenvermerk ist es doch eigenthümlich. Es kommt einen, da dock) der schwache Ver dacht, ob das nicht nachträglich eingcfügt Ivorden i|l. Wenn der Gcrichtöherr bei der Verhaftung den neuen Grund kannte, warum hat er ihn bann nicht in der Begründuiig angeführt V Die Haltung deS Kollegen Lcnzmann bei der Berathuug des Instituts der Ge richtsherri, bedaure ich sehr. Aber er bal doch gestern in der feierlichsten Form pater pcccavi gesagt Vertrauen in die Militärjustiz ist nicht übermäßig arvs;. borgen Ivir durch die Modernisirung deö Militär flrasprozesscs dafür, baß cd größer werde! ((Beifall liiikS.) Kriegsminister von Gotzler: Als der Abg. Lenzmann gestern den Gunibinner Prozeß in den Mittelpunkt seiner Rede stellte, da war ich mir bewußt, baß sich die Festsetzung meines Gehaltes wesentlich verzögern würde (Heiterkeit.) Ich habe aber geglaicht, in den Streit der Juristen nicht ciugreifen zu sollen. Es ist ja möglich, das; diese Debatten wesentlich zur Klärung des Sach. Verhalts beigetragen haben, aber id) für meine Person hätte ge wünscht, inan hätte die Frage jetzt noch nicht angeschnitten. Der Prozeß ist nod) nicht entschieden, die Akten habe ich nicht zur Stelle, denn sie werden für die Entscheidung deS Gerichts gebraucht. Id; glaubte daher, daß diese Frage erst später behandelt werden würde. Diejenigen Herren, tvelche in der Kommission zur Berathung der MilitärstrafgeruhtSordnung gesessen haben, werden aus eigener Erinnerung noch tvissen, wie schlvierig die ganze Arbeit gewesen ist. Ich habe bereits mehrmals Gelegenheit gehabt, zu bemerken, baß damals die 5 nmissivnSmitglieder in der aufopferndsten Weise dies Werk vo. .den halfen. Daß vielfach die Anschauungen nod) verschieden waren, versteht sich ganz von selbst. Aber das Gesetz ist geschaffen worden; cd ist ein Kompromiß der verschiedenen Anschauungen, und wir haben alle Veranlassung, ein Gesetz, bad erst seit fünfviertel Jahren in Wirksamkeit ist, nach jeder Richtung hin zu schonen und aufrecht zu erhalten. Wohin soll eS denn führen, wenn die gesetzgebenden Faktoren ein wichtiges Gesetz erlassen, und, wenn eß kaum in Wirksamkeit getreten ist, anfS sdfärfste angreifcn. i(Sehr richtig! rechts.) Wenn man das, was man schafft, sofort wieder vcrlvirft, so ist das eigentlich Nihilismus. Es ist von allen Parteien, so viel id) weiß, anerkannt Ivorden, daß Die heutige Militärstrafgerichtöordnung einen wesentlichen Fortschritt gegen früher bedeutet. Ich erkenne das ebenfalls an, habe aber in der Debatte eine Anerkennung vermißt, die die Armee verdient hätte. Sie tvissen, daß in der Armee besondere. Shmpathie für die neue GtrasgerichtSordnung nicht vorhanden lvar; das alte Verfahren hatte sich eiugelebt und and) in schweren Zeiten bewahrt. Trotzdem konnten Sie nirgendwo irgend welchen. Widerstand gegen die neue Prozeßordnung konstatiren. Ich kann bezeugen, daß die Arm« sich die größte Mühe gegeben hat, dies neue Gesetz in vollem Um fange zu befolgen Ich müßte leinen Fall, in dem absichtlich das Gesetz itßcubW verletzt tvorden wäre, Alle Beschwerden, bie vorgetragen worden sind, bezogen sich auf diesen einen Prozeß. Daß ist dock) leine Veranlassung, über bad ganze Gesetz den Stab zu brechen! Ed mögen Versehen vorgekommen sein — id) habe hier nicht bad Recht, darüber zu urtheilen . hie werden ihre Erledigung finden, bad ist ganz selbstverständlich e ine Probe aber hat bnti neue Gesetz bestanden, nämlich ui Ehina. ich hätte nicht gewußt, wie wir ohne eine einheitliche StrafgericlüSorbnung die Expedition nnd) Ehina hätten machen sollen. Da Ijal fick) bad Gesetz nach jeber Richtung bewährt. Ohne baß Gesetz hatte sich bie RechtS- pflege nicht m ber einfachen Weife abgcwidclt, wie eß thatsächsich bet Fall war. Der Gcrichtöherr hat, wie id) von Neuem betonen muß, aus die Rechtsprechung nicht ben geringsten Einfluß; er hat mit ben Spruchgerichten absolut nichts zu thun. Der Name „Gcrichtöherr" iechtfertigt fid) nnd seinen Funktionen überhaupt nicht; er ist and her Tradition übernommen. WaS hat ber GerichtSherr zn thun? Er muß Vergehen, die ihm bclnnnt werden, dem Gericht zuführcn und für Aufklärung sorgen. Wenn bann bad Gericht enlschieben hat, muß er bac> Hrtljctl ansfiihrcn, ober Berufung einlcgen. Das find im Wesentlichen die Funktionen deS Gerichtsherrn. Es ist gesagt worben, bie Ocffeiitlichkeit sei bei der ersten Verhandlung wcchrfchemlich deshalb ausgeschlossen tvorden, lueil bie dort zur Sprache gebradilen Vorgänge aud dem Leben des Rittmeisters Krosigk nid)t besondere fein und ehrenhaft gewesen wären. Diese Annahme beruht dock) fcheisibar einfach auf Zeitungskiatsch. Die ®end)tc. bie mir vorliegen, machen einen anderen Eindruck; von „llnehrcnhaftigkeit" kann dock) keine stiebe sein. Jedenfalls be- beiitct bei neue Strafprozeß aud) in dieser Beziehung einen Fort, schritt gegenüber dem allen, auch dem bairischen, in dem die Oeffenllichkeit leichter ausgeschlossen werben konnte, als jetzt. Wie man die Behauptung von Beeinflnssungeii. die vorgekominen sein sollen, l'cweisen ivill, weis; ich nicht Thatsache ist, baß in beiden Verhandlungen die Anträge der Anklage fmnmtlid) verworfen worden sind. Die 9/ndnid)tcn über die Riaßregelung non Zeugen sind Zeilungöklatsch: kein Zeuge ist voii der Militärbehörde beeinflußt oder wegen seines ;jengiiisseS bestraft ivorden. Die Mit- theiliing bed Abg. Müller über Unterredungen zwischen dem Gciieiallcutiiaiil von Alten imb dem Rechtsanwalt Horn beruhen auf einer einseitigen Darstellung, bie man nicht zum Fundament so schwerer Angriffe machen kann. Ed ist bann noch versudit worbe», für bie Armee einen Gegensatz zwischen Disziplin und Gercchtigleit zu konftruiren. Ich erkenne diesen Gegensatz burd)- aud nicht an. Im Gegciitheil: Für die Armee decken sich die Begriffe (Gerechtigkeit und Disziplin vollständig. Damit schließt die Diskussion über ben Gumbinner Prozeß; die Generaldebatte über den Titel „M i n i st e r" wird fortgesetzt. Abg. Schlumberger (Hosp, der Natlib.) : Meine Meinung über Militärsachen ist, daß die Ausgaben für bad Heer volkölvirthschaft- lid) eine Versicherungsprämie gegen Kriegsgefahr find. Diese Prämie in Einklang mit dem Risiko zu bringen, ist Aufgabe ber Staatskunst. Gutachtlich hat fid) der Reichstag darüber zu äußern und sein Bewilligungsrecht auözuüben. Daö Duell. Mißhandlungen, Sclbstnwrde sind leider schwer zu befeitigenbe Neben crscl-einungcn einer noch lange Zeit unentbehrlichen Einrichtung: bei allgemeinen Wehrpflicht. Unter der genauen Kontrolc der Volksvertretung verschwinden die Mängel allmählich und die Beseit igung der Mißstände wird umso rascher vor fid) gehen, als die Beschwerden sachlich nnd ernst hier vorgebracht werden. Man sollte nie die Vortheile des SoldatcnlebcnS vergessen, die Ausbildung des Pflichtgefühls und der Selbstbeherrschung, den erzieherischen Werth bed Umgangs der Kameraden u. s. w. Aber stundenlang über bie Mängel des Militärwescnö zu dcbattircn, hat keinen Zweck, und id) muß hier erklären: der Reichstag ist tm Begriff, (ich in der öffentlichen Meinung zu diskrcditircn. (Große Heiterkeit.)! Redefreiheit und Rebemißbrauch sind zwei ganz verschiedene Dinge. (Lärm links.) Maß in Llllcrn, sogar im Guten! (Heiterkeit.) Dicfe endlosen Reden veranlassen viele Kollegen, fcriuu- blcibcn, weil sic sich den Luxus saldier Zeitvcrschwcndung nicht erlauben können. (Heiterkeit, Lärm links.) Id) bitte Sie, Alle zui Verkürzung der Verhaiidlungen beizutragcn. Ich für meine Person will mit gutem Beispiel vorangelicn und meine AnSführun- gen baiiiit schließen. (Große Heiterkeit, Beifall.) Abg. Graf von Roon (kons.): Ein Thcil meiner Freunde Hal gegen, der größere Thcil jedoch hat für die Militärstrafprozcß- Ordnung gestimmt. Eine Revision dieses Gesetzes halten wir nicht für nöthig und werden uns an einer Erörterung darüber nicht betheiligen. Id; halte cö nicht für angcthcm, hier davon zu fprcd;en, daß ein Vertrauen zu den Militärgerickstcn nicht besteht. Irr- thümer kommen bei Juristen aller Kategorien vor. Auf die gestrige Rede des Abg. Bebel kann mich nid)t davon abhaltcn, die Sozialdemokraten als Fciiide dcd deutfchcn tHcidjcS zu bezeidmen. Die Kritik wollen aud) wir nickst verkümmern, aber die Kritik, wie sic Bebel aus übt, nenne »ch auch heute noch ein Waschen schmutziger Wäsche vor dem ganzen Lande. Herr ScbrT warf mir Nnwifftn- heit vor. ES kommt daraus an, was man darunter versteht. Ich halte eö hier mit einem gewissen Herrn von Goethe, der sagte, wir wissen nur, daß wir nichts wissen können. (Heiterkeit.) Abg. Werner (Aulis.) spricht seine Freude darüber auS, daß die Solbatenmißhandlungen m der Armee ganz erheblich zurück- gcgangen feien. Abg. Kuncrt (Soz.) bestreitet diese Behauptung und bemerkt, daß der ermordete Rittmeister Krosigk seine Untergebenen schwer mißhandelt hätte. Wenn Jemand Leute, die ganz in seine Gewalt gegeben sind, maltraitirt und mißhandelt, so laßt sich daö nur als Feigheit bezeichnen. Die von Seiten deö preußischen KriegS- mimsteriumö angegebenen Zahlen beziehen fid) nickst, wie man an* zlinehmcn verleitet wird, auf die Zahl der Mißhandlungen, sondern auf die Zahl der Mißhandlungöprozesse. In einem einzigen Prozesse kamen allein 107 Fälle von Mißhandlungen zur Verhandlung. Dem Generalmajor von Endreß vin id) dankbar, daß et in der Bamberger Sache hier eine Aufklärung gegeben hat Ich nehme auf Grund derselben das Wort Brutalität gern zurück, darum handelt cd sich, wie ich zugebc, in diesem Falle nicht, sondern nm etwaö, was man im gewöhnlichen Leben „groben Unfug* nennt. Die Sache hat aber doch ihre ernften ©eilen, weil in Bamberg viele kleine Leute wohnen, die am Tage schwer zu arbeiten haben und ihre Nachtruhe üraudjen. Redner tadelt sodann angebliche Bedrückungen der Polen. Minister von Goftler Die Zahl der Bestrafungen wegen Miß- handlniigeii ist feit 1890 von 713 auf 605 gesunken; ich habe allo mit Recht behauptet, baß bie Mißhanblungen sich ucrmlnbert haben Wenn Herr Kunert sich ber Polen angenommen hat, fv werben bie letzteren ba6 gewiß ablehnen. Die Sozialdemokraten können teinem Bolksstainm ein Vaterland geben weil sie selber fein Vaterland haben. (Lachen bei den Soz.) Herr Kunert hat weiter den Gefck)mack gehabt, den Rittmeister von Krosigk zu beschimpfen (große Unruhe bei den Soz), er hat von Feigheit gefprockien. Ick) glaube erstens ist bad einem Tobten gegenüber unwürdig! (Großer Lärm und lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Präsident Graf Ballcstrem erfucht, den Minister nicht zu unterbrechen (Erncnter Lärm und Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Minister v. Göhler (fortfahrend) Und zweitens läßt sich der Vorwurf in keiner Weise halten Der Rittmeister v. Krosigk ist allerdings in feiner Jugend wegen Mißhandlung bestraft worden, einmal mit 14 Tagen Arrest und einmal mit 4 Monaten Festung, er hat sich hinreißen lassen bon seinem Temperament, einige Handgreiflichkeiten beim Voltigiren und Turnen zu verüben; er ist deswegen streng bestraft worden, wie man daraus aber Feigheit kon- strniren kann, ist mir unverständlich. In dem Regimentöberichte über Krosigk wird er als ein sehr fleißiger und ungemein diensteifriger Eskadronchef bezeichnet, der sich zwar maiidnnal von seinem Temperament zu einer falsche» Behandlung her Truppen hiurcißcn lasse, der aber doch ein gerechter und aud) wohlwollender Vorgesetzter gewesen fei. Daö sagen die letzten Atteste. ES war übrigens feil oem Jahre 1898 keine Beschwerde über ihn ein* gelaufen. Also ich meine, die Art, wie Herr Kunert die Sache behandelt hat, geht doch über das hinaus , was man gewöhnlich zu ertragen in der Lage ist. In der Presse hat man den Fall Krosigk noch in anderer Weise auszuuutzen versucht; man suchte den Rittmeister Krosigk als einen wahren Tyrannen hinzustcllcn, der burd) sein Verhalten gewissermaßen selbst den Mord provozirt hätte. Id; kann nur sagen: In den Annalen der Armee ist ein so gemeiner Meuchelmord iwerhaupt nicht vorhanden. Sächsischer Major .Krug von Nidda stellt einige von dem Abg. Ltunert mitgctheiltc Fälle von Soldatcn-Sclbstmordcn ridstig. Bairischer Generalmajor von Endreß: Herr Kunert hat zwar feine Beschuldigungen zum großen Thcil gurüipcnommcn, c5 ist aber doch noch ein kleiner Nest geblieben. (Heiterkeit.) Er hat das Empfinden gehabt, daß in Bamberg doch der soziale Friede gestört sei. (Erneute Heiterkeit.) DaS Regimentskommando hat eine eingehende Untersuchung darüber angcstcllt, ob wirklich Störungen der Nachtruhe vorgekommen sind. Zunächst ist der Vorwurf erhoben, daß Stranfe und Frauen, die —, nun, die sich in einer gewissen Lage befinden (Heiterkeit), aufgeweckt seien. Nun hat sich aber bei der Untersuchung herauögcstelll. daß Kranke fid) gar nicht auf dem Wege befunden haben, aud) solche Frauen nicht, die hätten gestört werden können. Andere Leute sind freilich aufgeweckt worden, aber die haben auSgcsagt, sie hielten sich durch die hübsche Musik für vollständig kompenstn. (Stürmische Heilerkett.)' Das Haus vertagt die weitere Bcrathung auf Donners- tag, 1 Uhr. Schluß 6 Uhr. Aus *»tniit uni) Land. Gießen, 20. Februar 1902. ** Geh. Med.-Rat Dr Eckhard, Professor der Physiologie an bei: Landeüuniversität, begeht am 1, März d. I. seinen 80» Geburtstag. Eonrad Eckhard wurde am 1. März 1822 zu Homberg a. d. O. geboren. Gr studierte 1845—49 IN Marburg und Berlin, anfangs Naturwissenschaften, später Medizin, vorzugsweise Anatomie und Physiologie. Er erwarb den philosophischen Doktorgrad am 23. Februar 1849 in Marburg, den medizinischen in Gießen am 13. September 1849, wo er im Winter 49/50 Proscktor war. Die Habilitation erfolgte im Jahre 1850, die Anstellung alä außer* ordentlicher Professor am 9. August 1855, als ordentlicher am 19. Januar 1856. Letztere Ernennung geschah nach Anfragen von den medizinischen Fakultäsi'n in Dorp'at und Königsberg beir. Wegberufung von Gießen. Eckhard hatte sich in kurzer Zeit durch fundamental wichtige Arbeiten auß bem Gebiet der Anatomie und Physiologie bekannt gemacht unb hat diesen Nus atö gründlicher Forscher durch sein ganzes Loben gewahrt. Im Jahre 1878/74 war er Rektor, in -mehreren anderen Jahren Dekan der medizinischen Fakultät. Am 1. März 1897 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt Homberg a. d. O. ernannt. Eine große Zahl von Schülern in den verschiedensten Teilen der medizinischen Wissenschaft und Praxis blickt auf Eckhard als Lehrmeister mit Verehrung zurück. * Ruppertenrod, 19. Febr. Die Frau eines hiesigen Bergmanns stürzte, tm Begriffe, auf baß Gerüst in ihrer Scheuer zu treten, um Stroh herabzuwcrfen. in die Tiefe der Tenne hinab. Bewußtlos hob man sie auf und trug sie inß Bett. Ihre Verletzungen, verbunden mit Gehirnerschütterung sind sehr schwer. *w Kleine Mitteilungen ans Hessen und den Nachbarstaaten. Im Kreiüblotl von Höchst befindet sich folgendes energisches Inserat: „Dem Herrn Ph. S— r zur Kenntnis, daß die Zu- rikfnabmc seiner „Liebeserklärung", weil sie doch nur im S— ff geschah, uns keine tteberraschung oder Schmerz bereitet. Anders steht cs aber mit den Beleidigungen l Die schenken wir Ihnen nicht so leid) und statt beim Standesbeamten sprechen wir unö jetzt bc Schiedömann. Ihren alten Regenschirm (An- schaffnngSpie- höchstens Mk. 1,50) mögen Sie, wenn Sie Kouragc haben, sich selbst bei unü abholen. Frau B. und Tochter." Lsiiiversltütü-Uachrichteli. Berlin, 19. Febr. Laut „Ratwualztg." wurde als Nachfolger Albrecht Webero Richard P i f dh c l in Halle für daö Fach der iudlschen Phllologie hierher berufen. — Die Bereinigung alter Burschenschafter Berlins hat hem kürzlich nach Hagen versetzten Staatsanwalt- schaftSrat.G v uy einen sdpvarz-rot^goldencn Schlager mit der Widmung gestiftet: „Die B. A. B. Berlin i. I. 1. Vorsitzenden. Cortaro ncoeHBo oHt, vivore non noconae.“ (Zu deutsch: Kämpfen ist nötig, lebe»» unnötig.) — Die Widmung trägt hiernach den Eharakter einer Demonstration gegen die Versetzung deS Herrn (S-uni) wegen seiner Verteidigung des Diiells. Ein Solm des Berliner Dlatmnalöfonümcn Adolf Wagner, Dr. Friedrich W a g n c r, ist zum Katholizismus übergetreten. — Der berühmte Orthopäde Prof. Julius W o l f f in London ist im Alter von 66 Jahren einem Schlaganfall erlegen. Der Oberlehrer Dr. Paul W e u d l a n d in Berti n, ein Schüler doS Prof. Dr. v. Wilamowitz-Atöllendorf, ist als ordentlicher Pi >essor der Philologie an die Universität Kiel berufen ivorden. - Dem nationalliberalen preuß. LandlagSabg. H a ck e u b e r g ist von der theologischen Fakultät der Universität B o n n die (Ernennung zum dootor thoolugiao zu teil geworden. Das Diplom bezeichnet den neuen Doctor als „bedeutenden unb scharjsüinigen Prediger, als einen durch die höchste Krasi der Sprache ausgezeichneten Redner, als starken und unerschrockenen Verteidiger der Rechte der protestantischen Kirche. ab$ trefflichen Mitarbeiter an der Herausgabe deS rl)einifd)-iücft|äli{d)cn Gesangbud)cö und als kundigen Hynnwlvgen." Humoristisches. In der Gemäldeansstcllnng. E r: Sieh nur dieses scheußliche Porträt. Wie flach und ausdruckslos, wie geistlos aufgefaßt l Unb bazu nicht einmal ähnlich 1 Sie: O, id) finbe eö ganz hübsd). Namentlich der Pelz gefällt mir sehr gut. Wenn ich wüßte, wo ber gekauft ist, würbe ick) Papa bitten, mir auch bei dein Kürschner einen zu kaufen. (F. B.) Arlieitertiemegung. B a r c c l o u a, 19. Febr. Die ll n i V c r f 11 ä t unb alle Schulen find geschlosse n. Mitglieder und Porsdände ber Arbeiterverci)iigungen wurden verhaftet unb die Bersanim- Imrgsorle ber Vereinigungen geschloffen. In Sababeil, Man rosa unb Dar rasa wurde aus den Fenstern auf bie Sol baten geschoifen. In San Martin bc PrvvensalS sind von den Ausständigen Barrikaden errichtet worden. In Badalona versuchten Ausstand ge. Straßenbahnwagen zum v tgleisen zu bringen. AIS bie Zkavallerie gegen bie Ruhe, c vorging, wurde aus den Häusern aiq nie ^Soldaten gc,chossen. Zahlreiche P c r s v u c u wurden v enuunbet unb 12 Verhaftungen borgenommen. In Sababcll mußten die Mönche des dortigen Maristenklosters fliehen; das ^Üoftcrinncrc wurde in Brand gesteckt. Ucuelte Mewungeu. Origiualdrahtmclduugcn des Gießener Anzeiger». Berlin, 20. Febr. Der Verein „Berliner Preffe" wählte gestern den Chefredakteur Vollrath von der „Volksztg." zum 1. Vorsitzenden als Nachfolger Wicherts. Berlin, 20. Febr. Die Berliner Medizinische Gesellschaft ernannte gestern abend den Generalstabsarzt Prof. Dr. Leuth old und die Professoren Kußmaul und Recklinghausen zu Ehrenmitgliedern. Potsdam, 20. Febr. Gestern nachmittag brachen beim Eislauf auf dem Jungfcrnsee gegenüber der Königl. Matrosenstation 3 Lehrlinge ein. Ein zuhilfe eilender Schiffer brach ebenfalls ein. Zwei Lehrlinge und der Schiffer wurden gerettet; 1 Lehrling ertrank. London, 19. Febr. Daily Expreß veröffcnttichl einen De« richt, wonach Louis Botha am 13. Januar durch Truppen deS Generals Hamilton mit noch 33 Buren in Gefangenschaft geraten sein soll. Diese Nachricht bedarf noch der Bestätigung. — Bei einem Di r. das gestern Abend vom Reform-Klub zu Ehren Lord Roscbery's veranstaltet wurde, äußerte fid) Letzterer über die augenblickliche äußere Politik der englischen Regierung, welche er tadelte. Lord Rosebery beobachtete jedoch Stillsd)weigen über die gegenwärtige Lage der liberalen Partei und seine Beziehungen zu derselben. Madrid, 20. Febr. In Barcelona hat sich die Lage uerfd)limmert. Zahlreiche Zusammenstöße zwischen den Ausständigen und den Truppen kamen vor. Von beiden Seiten wurde geschaffen. Mehrere Personen wurden verwundet. Einige Bäckereien wurden geplündert. Großwardeiu, 20. Febr. Zwischen den Stationen GycpeS und Nyarbe entgleiste gestern ein Personcnzug. Die Lokomotive stürzte euren Abhang hinab und riß die Wagen mit sich. 2 Zugbeamte und 1 Bahnwärter wurden getötet. Seidenstoffe rveSHb»* WlWVliVIVIIII Man verlange Muster. gsifc. von Elten & Keussen, ÄU Krefeld.