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Zweigstellen monniltch 60 Ps.; durch dtePosl Alk. 2.— menett säbel. qu6ld)l Velttllg, Annahme von Anzeigen füt die Tageaiiuininer bifl porminage 10 Uhr« ßelltnpreii; lokal 12P^ Oa4lVütl6 20 Psg. Verantwortlich: für den pohl. u. öligem, teil. P. Witiko, tüt ,Siadl und Vantr und .Äerichlsjaal': Hutt Plato. tüi den An- zetgenieil: k>an» Beck. GietzenerAnzeiger General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Nr. 27S Erscheint täglich auuei Sonntag«. Dem Gtetzener Anzeiger werden «in Wechsel mit dem Kesflschen Canbrolrt die Lietzener Kamillen- blätter viermal in der Woche betgelegt. Roianonsbiud u. Verla a der t) 1 3 b l'scheu Unioers.-Buch- u.Stein- biudetei (Pietlch (ii ben) Redaktion, iLrvedtltoa und Druckerei: Gchut st ratze 7. Vdretle lüi Tevelchenr Anzeiger Wichen. ^rrniprechanliiiliitzAr 51. Krlmnntmochung. Betr.: Jeldbereinigung in der Gemarkung Gießen rechts der Lahn; hier die Zuziehung eines Teils der Gemarkung Heuchelheim. Ich bringe das Nachstehende zur Kenntnis der Interessenten: In der gemäß Art. 16 deS Gesetzes vom 28. September 1887 die Feldbereinigung betreffend am 14. Oktober 1. IS. abgehaltenen Versammlung der in den Fluren XVI bis XXI der Gemarkung Heuchelheim beteiligten Grundeigentümer, welche darüber zu beschließen hatte, ob die im Grund- (Flur-) Buch enthaltenen Grüßenangaben, oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte dem Der- fahren der Bereinigung dieser Flächen und deren Zuziehung zum Feldbereinigungsverfahrcn rechts der Lahn zu Grunde zu legen sind, wurden bei einstimmig beschlossener geheimer Abstinlinung 167 Stimmzettel abgegeben. Von diesen lauteten 90 auf Annahme der Flurbuchsangaben und 75 auf Zugrundelegung der durch Neuoermcssung ermittelten Flächengehalte, während 2 Zettel keine Aufschrift trugen. Da die zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderliche Zweidrittcl-Majorität (Art. 16 Abs. 5 des Feldbereinigungs- gesetzeS) hiernach nicht erreicht worden ist, so hat in Gernäß- heit des Art. 16 Abs. 6 pos. 1 des FeldbercinigungSgesetzes durch Vcrmcsiung der Grundstücke die Ermittelung ihres Flächengehaltes zu erfolgen. Bezüglich der Koslenaufbringung der Wahlen der Schiedsrichter sind für den zugezogenen Heuchelheimer Ge- markungtzteil diejenigen Beschlüsse maßgebend und verbindlich, die von den beteiligten Grundeigentümern der Gemarkung Gießen rechts der Lahn in den Versammlungen vom 23 August und 9. Oktober 1900 gefaßt worden sind. Diese lauten: 1. Tie BerelnigungSkosten sollen dadurch aufgebracht werden, daß von dem Abjchätzungswert der Grundstücke 1 Prozent in Abzug gebracht wird und hieraus Masse- grimdiiücke gebildet werden, aus deren Erlös die Kosten bestritten werden sollen. Die hiernach noch ungedeckten Bcreinigungskostcn sollen zur Hälfte auf den Flächengehalt und zur Hälfte auf den Bonitätswcrt der Er-, satzgrimdsiücke ausgejchlagen werden. Die VollzugSkoinmission wird erinächtigt, zur Deckung der laufenden Kosten Kapitalien aufzunehmen. 2. Bei der Wahl der beteiligten Sachverständigen und deren Stellvertreter wurden gewählt durch Acclama- tion: 1. Beigeordneter Heinrich Volkmann II zu Heuchelheim, 2. Monom Friedrich Cost zu Gießen, als Sachocriländige: 3. Ludwig Weller 1 zu Heuchelheim, 4. Kohlenhändler Ed. Klinket zu Gießen als Stellvertreter. 3. Als Schiedsrichter wurde ebenfalls durch Acclamation gewählt: Bürgermeister Krämer von Steinbach. Einwendungen gegen die Nechtsbesiändigkeit oder Rechts- Verbindlichkeit der vorstehend ausgeführten Beschlüße für den zugezogenen Heuchelheimer Gcmackungstcil sind binnen 14 Tagen von der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet bei Meldung des Ausschluffes mittels schriftlicher Beschwerde bei dem Unterzeichneten gellend zu machen. Friedberg, 15. November 1902. Der Gcoßh. Feldbereinigungskommissär: Spamer, Kreisamimann. Gießen, den 17. November 1902. Betr.: Die Revision der Blaße, Gewichte und Waagen. Das CroMyogliche Krcisnml Gießen an die Großh. Bürgermeistereien Münster, Röthges, Lbcr-Bcssingcn, Nicder-Bcssingcn, Ettingshausen, Lauter, Weickartshain, Queckborn und Stockhausen. Sie wollen in ortsüblicher Weise bekannt machen, daß demnächst eine allgemeine Revision der Maße und Gewichte und Waagen stattsinden wird. Dieselbe wird durch einen Aichmcister und einen GendariMN vorgenommen werden. Die Gewerbetreibenden sind gehalten, diesen Beamten bei Meldung der Strafe des § 369 Nr. 2 des St.-G.-B., Art. 73 des P.-Str.-G. alle in ihrem Geiverbebetriebe benutzten Maße, Gewichte und Waagen vorzuzeigen und die Prüfung derselben zu gestatten. Bei der Revision sich ergebende Vorschriftswidrigkeiten werden nach den angeführten Gesetzes|tcllen mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. oder Haft bis zu 4 Wochen, auch mit Einziehung der unvorschriftsmäßigen Maße, Gewichte und Waagen bestraft. Um Strafen möglichst zu verhindern und das RcvisionS- geschäft zu beschleunigen, empfehlen wir den Interessenten, ihre der Revision unterworfenen Maße, Gewichte und Waaa-n vorher aichamtlich prüfen zu lasten, und machen zugleich darauf aufmerksam, daß die Prüfungen, die nur unerhebliche Kosten verursachen, bei Großh. Aichamt dahier ge- schehen können, und zwar für die Gemeinden Münster, Röthges und Ober-Bessingen am 2. und 4., für die Gemeinden Nieder-Bessingen, Ettingshausen und Lauter am 6. und 9. und für die Gemeinden Weickartshain, Queckborn und Stockhausen am 11. und 13. Dezember d. Js. Ferner werden die Besitzer von fcstfundamentierten Brückemvaagen und Waagen über 2000 kg Tragkraft darauf hingewiesen, daß nach § 68 Z. 1 der Aichordnung vom 1. Januar 1888 die Alchung der genannten Waagen alle drei Jahre zu wiederholen ist, daß weiter bei denselben das Vorhandensein der Jahreszahl dem laufenden oder einem der drei voraufgegangcnen Kalenderjahre angehört. Jrn Jntereste eines bestercn Fortganges der Revisionen und um die Interessenten vor unnötigen Kosten zu bewahren, ist es unbedingt erforderlich, daß sämtliche zu prüfenden Gegenstände in gehörig gereinigtem Zustande und reparaturbedürftige Maße und Waagen er st nach vollzogener Reparatur in das Aichlokal verbracht werden. I. 93.: Dr. Wagner. Hclrnnittmiichuilg. Wetr.: Polizeiverordnung, die Verwendung von Blei in Getreidemühlen. Auf Grund des Art. 78 deS Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen vom 12. Juni 1874 wird hiermit unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 10. November 1902 zu Nr. M. d. I. II. 32 605 für den Kreis Gießen verordnet: § 1. In Mühlen, welche Getreide zum Genuß für Menschen oder Thiere verarbeiten, ist die Verwendung von Mühlsteinen, in denen die Hauen oder sonstige Teile mit Blei oder bleihaltigen Mischungen befestigt sind oder in denen Löcher mit Blei oder bleihaltigen Mischungen ausgefüllt sind, verboten. § 2. Zuwiderhandlungen werden, insoweit dieselben nicht unter die Strafbestimmung des Gesetzes, betr. den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, vom 25. Juni 1887 (N. G. B. S. 273) fallen, mit Geldstrafen von 1—30 Mk. bestraft. Auch kann die sofortige Außerbetriebsetzung des beanstandeten Mühlsteins und die zwangsweise Entfernung desselben angeordnet werden. § 3. Vorhandene Mühlsteine, welche den vorstehenden Vorschriften nicht entsprechen, sind außer Gebrauch zu setzen ober binnen einer von dem Kreisamt festzusetzenden Frist vorschriftsmäßig herzurichten. Gießen, 17. November 1902. Großherzig ia)e. ü samt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Gießen, den 17. November 1902. Betr.: Wie oben. Das ltzrotzlitriogliche Krcisamt Giessen an Großh. Polizciamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Auf die vorstehende Polizeiverordnung wollen Sie die Interessenten besonders Hinweisen. I. V.: Tr. Wagner. gflinnntmiidjiiHß. Betr.: Auflösung der Bäckerinnung zu Gießen. Nachdem von einer großen Anzahl von Bäckermeistern der Stadt Gießen der Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung in dem in § 100 der Reichsgewerbeordnung bezeichneten Sinne für das Bäckereigewerbe der Stadt Gießen ge- stellt worden ist, machen wir hierdurch bekannt, daß die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung einer Zwangsinnung für das Bäckereigewerbe in der Stadt Gießen schriftlich ober mündlich bis zum 1. Dezember d. IS. einschließlich bei unterzeichneter Behörde abzugeben sind. Die Abgabe der mündlichen Aeußerung kann während des angegebenen Zeitraumes täglich von 9—12 Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags auf der Registratur der unterfertigten Behörde erfolgen. Alle Handwerker, welche in der Stadt Gießen das Bäckereihandwerk betreiben, werden hiermit zur Abgabe ihrer Aeußerung mit dem Bemerken aufgefordert, daß nur solche Erklärungen gültig sind, die erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, und daß nach Ablauf des obigen Zeitpunktes einlaufende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben. Gießen, den 14. November 1902. Großh.k u Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Unlitische Tagesschnn. Der Schiedsspruch in der Samoafrage. Die „Nordd. Alla. Ztm" und der „Neichsanz." veröffentlichen den vollen Wortlaut des Schiedsspruches König OSkars von Schweden und Norwegen in der Samoa-Frage, datiert Stockholm den 14. Oktober 1902. Der König führt darin aus, daß nach Art. 1 deS am 7. November 1899 zu Washington unterzeichneten Abtzm- mens über die Regelung von Schadenersatzansprüchen dem Schiedsgerichtsverfahren nur Ansprüche für Verluste unterliegen, die infolge ungerechtfertigter militärischer Aktion erlitten sind, zunächst die Vorfrage zu entscheiden war, ob das Vorgehen der englischen und amerikanischen Offiziere auf Samoa im Jahre 1899 ungerechtfertigt war oder nicht. Betreffs der militärischen Aktion, über die Beschwerde geführt wird, ist durch sämtliche Beweisstücke sestgestellt, daß am 15. März 1899 die amerikanischen und englischen Kriegs- schifse das Feuer auf die Streitkräfte Mataafas über Apia hinweg eröffneten, daß sie die Anhänger MalietoaK mit Waffen versahen und auf Mulinnu landeten, wodurch Feindseligkeiten zwischen Mataafa und Malietoa entstanden, welche zur Entsendung eines Landungsdetachements und' Zerstörung von Dörfern führten. Für die Behauptung Englands und der Vereinigten Staaten, daß nach den Bestimmungen der am 14. Juni 1889 zu Berlin unterzeichneten Generalakte jedwede der Signaturmächte berechtigt gewesen sei, die Entscheidung des Oberrichters von Samoa, durch die Malietoa zum König von Samoa erklärt wurde, gegen den Protest Mataafas mit allen Mitteln zwangsweise zur Durchführung zu bringen, sei weder in zener Gcneralakte noch in späteren Abkommen eine Grundlage zu finden. Im Gegenteil stehe in Artikel 1 der Generalakte ausdrücklich, daß keine der Mächte irgend eine gesonderte Kontrolle über die Inseln oder deren Regierung ausübcn sollte. Jene militärische Aktion hatte aber unzweifelhaft den Charakter einer ernstlichen Kontrolle. Zudem ergebe sich aus den Protokollen der Berliner Konferenz, daß die Bevollmächtigten der Mächte den Grundsatz auszudrücken beabsichtigten, daß die Mchte in den Beziehungen zu Samoa nur in Einstimmigkeit vorgehen lönuten, ein Grundsatz, der bei verschiedenen Gelegenheiten bestätigt wurde, so auch im Jahre 1899, wo die dorthin entsandten Kommissare instruiert wurden, daß ihre Maßnahmen nur gütig seien, wenn alle drei Kommissare zu- geslimmt hätten. Durch Bestimmung der Konsularvertretung fei am 4. Januar 1899 beschlossen worden, Mataafa und 13 Häuptlinge als provisorische Regierung in Samoa einzusetzen^ der Einwand Englands und Amerikas, daß diese Regierung von Anfang an ungiltig gewesen sei, sei also nicht stichhaltig. Ebenso wenig könne anerkannt werden, daß die Weigerung des deutschen Konsuls, die von den anderen Konsuln im Dezember 1898 nach der Entscheidung des Oberrichters vorgeschlagene Proklamation zu unterzeichnen, gegen die Berliner Geueralatte verstoßen habe. Auch könne schließlich nicht zugegeben werden, daß die militärische Aktion auch zum Schutz für Leben und Eigentum nötig gewesen sei, wie England und Amerika behaupteten, da die That- sachen bewiesen, daß Mataafa niemals Konsulate ange- grissen habe, vielmehr waren aus Samoa nach Nieder- Weisung der Anhänger Malietoas durch Mataafa erstere verjagt und nicht mehr in der Lage, letzterem zu widerstehen, bis sie von den englischen und amerikanischen Be- sehlshabern gesammelt waren und wieder Waffen erhielten, und zwar diejenigen, welche laut Vereinbarung 1896 nur auf einhelliges Ersuchen der drei Konsuln an die Gingen borenen verausgabt werden dürften. Aus allen diesen Erwägungen erachtet der König, daß die in Frage stehendes militärische Aktion, das ist die Zurückholung der Malietoa- Anhänger und die Verteilung von Waffen und Munition unter )ie, die Beschießung, die kriegerischen Maßnahmen an Land und die Behinderung des freien Straßenverkehrs nicht als gerechtfertigt betrachtet werden kann, und daß deshalb die britische und dieRegierung der Vereinigten Staate n nach Maßgabe des Abkommens vom 7. November 1899 für die Verluste verantwortlich sind, welche durch die erwähnte militärische Aktion herbeigeführt wurden, während weiterer Entscheidung die Frage Vorbehalten wird, in welchem Umfange die beiden Negierungen oder die eine mehr als die andere von ihnen als für jene Verluste verantwortlich zu betrachten sind. • • Soweit der Schiedsspruch, der sich in feiner Tonart der größten Milde befleißigt. Die kriegerischen Maßnahmen an Land rc. stellen einen eklatanten Bruch des Samoa- Abkommens, eine skrupellose, brüskierende Unfreundlichkeit gegen Deutschland dar. Tie in einem sehr verwickelten Stil abaefaßte, umfangreiche Begründung des Schiedsspruches wird manchen abschrecken, aber es ist, wenn man sich hindurcharbeitet, nicht ohne Interesse, Schritt für Schritt das über geschlossene Vereinbarungen rücksich tsl0s sich hinwegsetzende Verhalten der Engländer und Ame< ritaner zu verfolgen. Nicht zu verstehen ist, wie bei einer Sachlage, welche die englischen und amerikanischen „maßgebenden SielleM' so entjajieben uno handgreiflich ins Unrecht setzt, die engli,che uno amerikanische Regierung sich zu einem feierlichen Protest gegen die Anklagen der deulichen Regierung aufgeschwungen haben und kühnlich behaupten, baß die in Frage stehende militärische AUiou — mit der Wirkung der wesentlichen Gefährdung des Friedens! — „nicht ungerechtfertigt, sondern im Gegen- teil in jeder Beziehung notwendig und gerecht- fertigt gewesen sei", woraus natürlich die Ablehnung der Berechtigung von Schadenersatzansprüchen folgt. Die deutsche Regierung hat glänzend Recht bekommen in allen Punkten; sie hat verdienstlicher Weise volle Kaltblütigkeit gewahrt, ebenso energisch tote sachlich ihre Auffassung vertreten, und der englischen und amerikanischen Regierung bleibt nur übrig, die Verluste zu ersehen, die durch die militärische Aktion Deutschen und Personen unter deutschem Schutz zugefügt worden sind. Rur ist einer weiteren Entscheidung des Königs Oskar Vorbehalten, in welcher Weise sich die Schadensersatzansprüche auf die beiden Regierungen verteilen. Am 15. März 1899 hat der Streitfall seinen Anfang genommen, am 7. November desselben Jahres erfolgte das Abkommen, wodurch der Schiedsspruch angerufen wurde, drei Jahre also hat diese Entscheidung beansprucht. Daß sie nicht gründlich sei, wird von den Unterlegenen nicht bemängelt werden tonnen. Es erfüllt mit Beruhigung, daß inzwischen die Interessensphären auf Samoa scharf abgegrcnzt worden sind, sodaß der Wiederholung solcher Konflikte, unter Umständen verhängnisvoll für den Weltfrieden, vorgebeugt ist. Aus uni» AuiS. Gießcn, 19. November 1902. •* Gedenktage. Am 20. November 1815 schlossen die Alliirten mit dem zurückgekehrten Ludwig XV111. den zweiten Pariser Frieden, nachdem die Verbündeten zum zweiten Male siegreich in Paris eingezogen waren und der erneuerten Herrschaft Napoleons, genaniit die »Herrschaft der Hundert Tage" em Ende gemacht hatten. Durch den Frieden wurde Frankreich auf den Besitzstand von 1790 beschränkt und mußte 660 Millionen Mark Kriegskosten zahlen. .Der General Bonaparte mußte Europa für immer verlassen"; die Insel St. Helena wies man ihm als Exil an. ** Die Frist für den Umtausch der im Reichs- Postgebiet und in Württemberg bis Ende Diärz d. I. ailtig gewesenen Postwertzeichen gegen solche mit der Inschrift „Deutsches Reich" läuft, wie uns vom Reichspostamt mitgeteilt wird, noch bis Ende Dezember 1902. Bis dahin kann der Umtausch bei allen ReichS-Post- anstalten und Königlich Württembergischen Postanstalten sowie bei den Landbricftrö^ern bewirkt werden. Vom 1. Januar 1903 ab werden Anträge auf Umtausch alter Postwertzeichen nicht mehr berüct,ichtigt. Soweit noch Sendungen mit alten Postwertzeichen Vorkommen, werden sie von den Postanstalten bis zum Abläufe der Umtauschfrist nicht in der Beförderung ausgehalten und auch nicht mit Nachtaxe belegt. Tie livch Ablauf der Frist etwa noch verwendeten alten Postwertzeichen werden von den Post- anstalten als ungiltig behandelt. ** Kanalisationsarbeiten. Wegen der eingetretenen Mlte wurde gestern bei unseren Kanalisatioiis- arbeiten das Mauern eingestellt. Wenn die Kälte so weiter anhält, werden, wie wir hören, die Ecdarbeiten ebenfalls gänzlich ruhen. Man hofft aber, daß bald ein Witterungsumschlag es wieder zulästt, den feiernden Arbeitern Beschäftigung geben. Tie Pumpen bleiben allerdings Tag und Nacht in Thätigkeit, auch während des kalten Wetters, da sonst das schon aufgeführte Niauerwerk entzwei frieren könnte. ** Kaufmännischer Verein. Heute abend veranstaltet im Eafs Leib der Kaufmännische Verein den dritten Vortrag dieser Saison. Herr Leo Erichsen wird einen Experimentalvortrag über Hypnose, Spiritismus und Gedankenübertragung halten. Leo Erichsen behandelt das gesamte Auftreten Stuart Cumberlands, das er mit Unterstützung zahlreicher Experimente erklärt; er giebt ferner über die Täuschungskünste der sogenannten Gedantenleserpaare Homcs und Fey, Fly und Äade u. a. Ausschluß, um selbst das interessant.»'^ wissenschaftliche Experiment auszuführen; die Gedankenübertragung ohne körperliche Berührung, ein Experiment, mit dem sich zur Zeit die wissenschaftlichen kreise eingehend beschäftigen. Bei Behandlung der Hypnose führt er diese zunächst praktisch vor. Stellen stch ihm Personen aus dein Publikum Lur Verfügung, was bisher stets der Fall gewesen ist, so demonstriert er an 1—3 von ihnen die verschiedensten Stadien der Hypnose (vom einfachen hypnotischen Schlafe bis zum dritten eventl. vierten Grad dec Hypnv,e) mit ihren mannigfachen Erscheinungsformen. Tie l.-xvcri- mente, die ihm überraschend schnell gelingen, sollen dazu dienen, dem Publikum einen vollen Begriff von den Wundern der Hypnose und dem Vortragenden eine Unterlage für seine Erklärung zu geben, die er vom jüngsten Standpunkt der Wissenschaft aus gießt. Endlich wendet er sich Dem Spiritismus zu. Zum ersten Mal wird hier diose eigenartigste Erscheinung des neunzehnten Jahrhunderts erschöpfend und allgemein verständlich behandelt. Leo Erichsen giebt ohne weiteres zu, daß beim Spiritismus eine Menge Phänomene und anormale Erscheinungen zu tage treten, aber er erklärt alle diese Erscheinungen psycho- logisch als natürliche Vorgänge. Zum Schluß behandelt er die Betrugsmedien, namentlich die Anna Rothe, der er besonders nahe gestanden hat. Er zeigt ihre raffinierten BetrUgsmanover, wie die Betrügereien anderer berühmter Medien, (Euserpia Paladino, Miß Cook, Slade usw.), an hochinteressanten Experimenten. -Der Abg. Joutz in Butzbach wahrt sich seiner Haut. Von den verschiedenen Seiten wird seine Wiederwahl absprechend erörtert, und er nimmt immer wieder im Butzbacher Blatte das Wort zur Abwehr. Neuerdings richtet er sich scharf gegen die Bauernbündler und sagt u. a.: Eö i|t Nicht allein etwas gelhan, bau man dem Landwirt die Einnahmen zu verbessern sucht und statt im Reichstage, in Bauernversammlungen große Reden hält, fonbcvn daß man ihn auch vor vermeidbaren Ausgaben zu bewahren sucht. Der ^ruch izoll ald auch derFleijchs chutz sind Angelegen» heuen des Reichstags, und man konnte den Herrn Bauernbund- lem den Rat geben, etivas mehr daraus zu sehen, baß ihre Vertreter wcniguens bei solchen Fragen staubig den Reichstag bc- suchen. Es gäbe einen ganz irischen Zug für mein Interesse an den ReichStagsverhanblungen, wenn ich einmal lesen würbe, .der Abg. Kohler »Langsdorf hat baS Wort". Bezüglich ber Meinung, baß die Lanbwirte oder Bauern, — wie sie Kohler imb Husche! gern nennen, — als sie freisinnig wählten, ein ©rett vor ber Stirn gehabt halten, ba« später iveogefegt worben sei, so ist bad eine Phrase, bie schon duyenüiach in Bauernversanimlungen gesagt worben ist, die aber gar keine Berechtigung hat. Der Bewohner ber Wetterau euiichlievl. der Städte ist etwas demokratisch gesinnt, wie ja bas Jahr 184b bewiesen hat. Der Demokratismus yt aber kein gefährlicher. Man laim bei demselben das schon ohei auf die Hess et, angewandte Wort aiiivenden, fie rooüt.i eine Republik mit dem Grobherzog an ber epi^t*. Als nach dem Jahr 1870 der Traum von 1848, die Erstehung des deutsch n Reicl.4, sich erfüllte, war eS ganz natürlich, baß diese von dem Freisinn getragene Gesinnung von Fortschritt und LolkSherrfchast, auch bet uns in den Wahlen ihren Ausdruck fanb. Nachdem aber in ber Freisinnigen Partei eine Richtung bie Oberhand erhielt, die bas .Allesgehenlassen im freien Kampf ber Kräfte* aus bas Panier schrieb, schwand naturgemäß bet ber hiesigen Bevölkerung bas Jn- terefse an dieser Partei. Tas hat keine Bauernorgantiaiion fertig gebracht, sondern bie Freisinnige Partei selbst. Ebenso ist es merkwürdig, daß der Herr Korrespondent meint, ba bie Handelskammer Friedberg gegen die Zollerhöhung beschloßen habe, müßte em Vertreter ber ausschließlich twubwirtschast treibenden Bevölkerung im Landtage sein, ber biejer Sachlage m erster Vinte Rechnung trägt. Einmal, wo liegt bie logische Verbindung zwischen beiben Gebanken und welche Sachlage ist gemeint, ba die Fruchtzölle u. bergt m bem Lanbtagc nicht verhanbelt werden? Außerdem haben wir auch im Wahlbezirk feine .ausschließlich' Landwirtschaft treibende Bevölkerung, sondern es bürfte kaum bie Hälste derselben an den Fruchtzöllen überhaupt ein Interesse haben. Ich stehe nicht aus bem manchesterlichen Slanbpunkt und habe auch nie ba- rauf gestanden, sondern bm ber Ansicht, daß schwache Verhältnisse im Staat geschont und gestärkt werden mühen, mochte aber nicht anerkennen, baß irgenb em Bunb, ber nicht bie Majorität im Bezirk hat, für sich einen Abgeordneten nach Tarmsladt verlangen kann, denn dann läge doch weder Recht noch Billigkeit Nun hat ber Herr noch gemeint, ein Bauer könne doch eher bie Interessen bes Stanbes vertreten, als ein Kaufmann. Erstens kommt es auch sehr barauf an, inwieweit Jemand das Zeug dazu hat, aber auch auf einen festen Charakter unb ich muß auch hier wieder an bie verschiedenartige Haltung eines befaiinten Kollegen unb bann auch baran erinnern, baß ber Landtag keine landwirtschaftliche Getier al Versammlung ist und von den ca. 1000 Angelegenheiten, bie in 3 Jahren nn Landtage verhanbelt werden, nur sehr wenige lanbwirtschastltcher Art fmb. Frankfurt, Jd. 3too. Vom Rektorat der Darmstädter technischen Hochschule erhält die „Frkf. Ztg." eine längere Zuschrift Tas genannte Blatt hat anfangs Oktober unter der Bezeichnung „Zum Tuell gefordert" einen Bericht über angeblich vorgekommenc grobe Ausschreitungen Tarmstädter Studierender im Warte-saal zweiter K1a,se des Frankfurter Hauptbahnhofs veröffentlicht. Am Tag, nachdem jene Notiz erschienen war, stellten sich zwei Studierende unaufgefordert dem Rektorat vor, als diejenigen, die bei der Sache beteiligt gewesen. Tie anderen Herren gehörten der Hochschule Überhaupt nicht oder nicht mehr an. Tie vom Rektorat eingeleitete Untersuchung des Vorfalls giebt ein von jenem Frankfurter Bericht völlig abweichendes Bild. Ter in dem Artikel erwähnte verheiratete Arzt hatte zuerst mit einem unermittelt gebliebenen fremden Rei- ,enden einen Wortwechsel. Er fuhr dielen an, warum er ihn fixiere, woraus der Reisende, nachdem die erste Verblüffung vorüber war, dem aufgeregten Herrn erklärte, er wisse nicht, was der Herr wolle, er werde ihn aber nicht weiter stören, sich vielmehr entfernen. Tiese von den später beteiligten Herren als einfache Zuschauer mit angesehene Szene gab ihnen Veranlassung, unter sich darüber zu reden, wobei jebe Provokation des Arztes unterblieb. Ter Herr aber empfand dies als eine solche, setzte sich mit ausgcstützten Ellenbogen an den Tisch der Studenten — also nicht diese auf den seinigen — und fixierte fie unter Gebrauch verschiedener nicht gerade höflicher Ausdrücke, bis .seitens der Studenten Vorstellung erfolgte, und die Frage, was der Herr denn eigentlich wolle. Eine frühere Begegnung mit dem Arzt wird von den Studierenden aus das Entschiedenste in Abrede gestellt. Tie Studierenden haben den Herrn nicht verfolgt, sondern chicser ging ihnen nach bis an die Bahnsteigschranke. Von einer Forderung zum Tuell war seitens der Stu- bierenben keine Rede. Tie vom Polizeipräsibium veranlaßte Vernehmung des betreffenden Schutzmannes, des Eisen- bahnschassners, BahnhofSportiers und Bohnhofswächters, sowie des Kellners hat ergeben, daß keinerlei Ausschreitungen Dorgeßuminen sind. Ter angeblich Angegrissenc, Tr. M., erzählte den Beamten, er fei vis zum Tage zuvor an der Irrenanstalt zu Weilmünfter als Arzt angcftelli gewesen, den Studenten gab er zuerst GeraerstraAe in Frankfurt, dann Gera als Domizil an; auf eine Anfrage bei dem Korps einer süddeutschen Universität, dem er an- gehört hatte, wurde geantwortet, der Herr wohne in W. in Finland. So stellt sich die Angelegenheit dar als eine den Studierenden gegenüber geschehene Provokation seitens eines anscheinend nervös aufgeregten Herrn. Tie Stu- bierenben aber haben wegen ihrer Zurückhaltung gewiß leinen Tadel verdient." ymiiifdjlfs. ♦ London, 18. Rov. Tas Reutersche Bureau meldet aus Jerusalem von gestern, daß dort am 16. November ein Cholerafall sestgestellt worden ist. In Jaffa verbreitet sich die Cholera-Epidemie immer mehr. In den letzten drei Tagen sind lö Personen gestorben. In vielen Törfern wütet bie Cholera. In Gaza und Lydda, wo ein großer Teil der Bevölkerung durch die Krankheit hingerafst wurde, ist die Epidemie erloschen. Es herrscht großes Elend. Ueberall ist Hilfe erforderlich. * Paris, 18. Nov. Präsident Lvubet unterzeichnete das Dekret, durch welches der Untersuchungsrichter Le Mercier, der bie Untersuchung in der Humbert- Angelegenheit führte, seines Amtes entsetzt wird, sowie das Tekret, durch welches der Sousches der Sicher- heitspolizei in ParrS, Hamard, zum Chef dieser Behörde ernannt wird. * Kairo, 18. Nov. In einem Magazin der Zitadelle von Kairo, in der ein Lager von Braunkohle, die einer privaten Gesellschaft gehörte, untergebracht war, fanb heute eine Explosion statt, bei welcher 18 Personen getötet wurden. Bei der Explosion wurden Trüm- mcrteile durch das Tach des auf einem benachbarten Hügel befindlichen egyptischen Armeemagazins geschleudert, ohne daß dessen Inhalt in Brand geriet ♦ lieber ein Revolver-Attentat eines Fr i - seur-LehrlingS wird au5 Lemberg berichtet: Tort hat der 16 jährige Friseurgehilfe Joseph Malecki, daS Kind anständiger Bürgersleute, auf dem Tomplatze auf die vierzehnjährige Claudia Fcrnal, die sich eben in die Schule begab, auf eine Entfernung von zwei Schritt einen Revolver schuß abgefeuert Ter Schuß streifte nur den Hut des Schulmädchens, daS unverletzt blieb, ober infolge des Schreckens ohnmächtig jusauimenbroch. Ter Altentäter flüchtete in ein Haus. Auf dem Thatvrte sammelte sich eine große Menschenmenge an. TaS EingangSthor des Hauses, in dessen Thür Malecki verschwunden war, wurde geschlossen. Malecki hatte sich in das zweite Sbockwerk des Treppenhauses zurückgezogen unb die Schußwaffe zu beseitigen gesucht Zur Doli-ei gebracht, erklärte er, daß er die junge Claudia, Die er meuchlings überfallen habe, unendlich hebe, aber bet ihr feine Gegenliebe gefunden habe, unb baß für ihn baß Leben ohne bas Mädchen ganz wertlos fei. (!) Bei bem Verhör ergab sich, daß Malecki im Juli dieses Jahres für die Mutter Claudias in Liebe entbrannt war, unb aus Verzweiflung über bie Erfolglosigkeit seiner Bemühungen seinem Leben durch einen Revolverschuß ein Ende zu machen versucht hatte. Ec trug damals eine schwere Verletzung an der Schläfe davon. Nach seiner Wiederherstellung verliebte er sich erst in die jüngere Tochter der Frau Fernal, die dreizehnjährige Marie, unb bald darauf in bie um ein Jahr ältere Toch. ter Claudia, die er öfters auf dem Dege zur Schule zu er. warten und mit Blumensträußen zu bedenken pflegte. Malecki wurde dem Landgericht übergeben. Hoffentlich bringt dem überspannten Patron die gerichtliche Verhandlung eine kalte Touche. _j---- 111 - - , Lcuidmiilschasl. Limmeuthalcr Vieh. Wir lesen in der „Worm,er Ztg.": Tie Nützlichkeit und die Notwendigkeit ber Besprechung dieses Themas werden neuerbingß wieder durch einen Vortrag über die Perlsuckt (Lungenseuchel bei ’ben verschiedenen Viehsorten nacygewicsen, daß bas Sim men- tHaler Vieh biß zu 90 Prozent verseucht i st, wahrend das oberhes fische nur etwa biß zu ö pCt. dieser auch für bie Menschen folgenschweren Krankheit unter- warfen war. Bekanntlich Hal man das Simmenthaler Vieh ursprünglich deshalb hauptsächlich begunst.gt, weil man der irrigen Meinung war, daß diese Sone frei von Tuberkulose sei, welche sich durch die Milch leicht auf die Kinder über» trägt Nachdem man aus dem Säckel der hessischen Steuerzahler nunmehr eine Million Mark für die Einfuhr dieses kostspieligen Vichmaterials in der Form von Zuschüssen, großenteils zu Gunsten einzelner Landwirte bei dem Einkauf ausgegeben hat, muß man zu der Ueberzeugung gelangen, daß man in Lbechessen wenigstens bie gesunde einheimische Sorte verseucht hat. Wie sich der vergleichsweise Prozentsatz der Tuberkulose bei der Odenwälder unb ber Tonnersberger Ra,se stellt, bleibt der näheren Untersuchung Vorbehalten, welche aber nicht unterlassen werden darf. Es war ein schwerer Fehler, mit Geldopfern aller Steuerzahler eine fremde lungenkranke Viehsorte unter Bewilligung von Prämien bis zu einer Million Mark einzuführen, anstatt die gesunden, heimischen Rassen, welche leit Jahrhunderten gute Dienste geleistet hatten, zu kultivieren. Solche Modesachen werden bauptsäckstich bann begünstigt, wenn die wirtschaftlichen Jnten.ssen einer Be- russklasse einer zentralisierten Leitung unterstellt sind. Tcs- halb gewinnt in Rheinhessen in neuerer Zeit unter den Landwirten bie Ansicht bie Ueberhanb, daß eine Berufe Vereinigung der Landwirte nur auf dem Boden pro- vinzieller Organisation durchgeführt werben darf. Oberhessen unb Starkenburg arbeiten unter ganz anderen wirtschaftlichen Verhältnissen als die Provinz Rheinhessen. Tas Cängelband gewisser Führer ohne Wr unb Halm haben wir deshalb nicht nötig, wir wollen die unabhängige Arbeit in dem Provinzialverein, welcher sich bewährt hat, Hochhalten und wenn eine Zentralisation nötig (ein sollte, nur im Voraus festgestellte gemeinsame Angelegenheiten dieser Überleitung überlassen, wie dies auch m den Bestimmungen über den Hanbelskammertag vorgesehen ist, obschon dieser keine Gelder zu verausgaben, ,ondern nur Wünsche vorzutragen hat. Kirchliche Klichrichlcn. Evangelische Gemeinde. DonnerÄtaq den 20. November, abends 8 Uhr, im oberen Konfirmandeiijaal, Kirchstraße ti: Bibelstunde. Pjalm 53. Pfarrer Schlosser. öcr Giiltt höGrs ist dnr gute vir- hinnntl fi® erhält Leib und Seele gtfuniOdnb UHuUUlJf verspricht ein hohes Alter. 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Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hof- reumen, Gärten usw. sind ivährend deS Winters imtlelst ihrer be° solideren Borrichlurigen aus ähiiliche Weise zu entleeren und erteilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Aus- luilst, ivelcher die betreuende Leitung gefertigt hat. Bei anhaltender außerordentlicher ttälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch wahrend des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschranken und während der übrigen Tageszeit die pausivasjer- leitungen gleichfalls in oben angegebener Weife abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durchsuchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, tann man durch Unterhaltuiig eines tl«men Herdfeuers Vorbeugen. Auch empfiehlt eS sich, in kalten Ü losett» oder sonstigen ungeheizten Räumen, durch welche die 7 Dajierleitung führt, sosern daselbst die Leitung nicht schon durch etne Umhüllilng gegen Halte geschützt ist, die Teniperatur durch ein Oeschen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme aus genügender Höhe zu erhalten. Sehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorübergehend nicht m Gebrauch befindliche ttlosettS (rote in Verems- gaulent usiv.) iverden durch Eütslreuen von etroaS Salz (Viehsalz) un das Schlußivasser des Syphons (Wasserabschlusses) gegen Aus- irneren der Schüsseln geschützt. Die Wafsermeffer uebst dem nachstanschließenden Teil oer Rohrleitung smd während des Winters mit Stroh, Säcken ; oDer ähilllcherl Schutzmitteln gegen Halte zu unckleiden, auch nameiit- li<9 die beir. HeUerienftec geschlossen zu halten. — Die Herstellung aller Wafsermeffer, die in Folge ungenügenden Schatzes gegen «alte Schaden erleiden, erfolgt ans Rechnung der Hausbesitzer. Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer bi« Lieferung des Wassers niöglichst gewährleistet, dein Hausbesitzer •. aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende vorsichtsmaß- regclu allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung. Neparaturen uiid Auschauung von Hausivasierleüungen werden . | am jchiiellslen von denjenigen Fnslallationsgeschäflen besorgt, welche $5 bl« betr. Hauswasserleitungen (. Zt. ausgejühn haben. Gießen, den 11. 9loucmber 1902. Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen. Otto Berge n.7897 Ich habe mich in Gießen als || i Arzt i i| niedergelassen. Meine Wohnung befindet sich Ludwigstratze 38, Part. Sprechstunden: Vormittags 8V2 bis 10 Uhr, nachmittags • 8027 2l/i bis 4 Uhr. Sonntag nur vormittags. H Or*. Geyea*, pr. Arzt Großes Prcisschietzen Der Zimmerstutzen«Klub Gieße» hält in feinem öaereinSlofal ___ 7993 Aquarium, Wallthorstrasse 5 in den Tagen vom 15.—22. ds. 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