Nr. 90 Freitag, 18. April 1902 152. Jahrg. Erscheint täglich mit Aufnahme beS Sonntag». The Fletzen« KamilieablLtter- werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der JHflldK tAlbwirT erscheint monatlich einmal. Giehener Anzeiger Berantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck. Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitätsdruckerei (Pieff^» Erben), Gießen. General-Anzeiger, Amtr- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen. Parlamentarische Perhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. 167. Sitzung vom 17. April, DaS Haus ist äußerst schwach besetzt. Sm Bundesrathstisch: Graf PosadoWSkh. Frhr. vonThielmann u. A. Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der Reichs- schulden-Kommission. Der Bericht wird debattenlos der Rechnungskommission überwiesen, ebenso die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ostasrikanischenSchuh- gebietes für 1899. Sodann wird die zweite Berathung der Seemannsordnung bei den §§ 78a und b fortgesetzt. Diese von der Kommission neu eingefügten Paragraphen lauten: § 78a: Innerhalb des Reichsgebietes finden auf die in 8 2 des Gesetzes erwähnten Personen (Kapitäne, Schiffsoffiziere und Schiffslcute) sofern sic nicht an Bord sind, die _ Vorschriften der §§ 162, 153 der Gewerbeordnung (Koalitionsfreiheit) An- wendung. § 78b: So lange das Schiff innerhalb des Reichsgebiets im Hafcir oder auf der Rhede liegt, darf dem Schiffsmann die Erlaubnis; zum Verlosten des Schiffes nicht aus dem Grunde versagt werden, weil sic zur Theilnahme an Versammlungen oder Vereinigungen oder zu Verabredungen benutzt werden soll, welche die Erlangung günstiger Lohn- oder Arbeitsbedingungen bezwecken. Die Sozialdemokraten Albrecht u. Gen. beantragen den § 78a so zu fassen: „Die im 8 2 dieses Gesetzes erwähnten Personen, sofern sie nicht an Bord fini), haben das Recht zur Wahrung und Förderung von Berufs- und Standesinteressen, namentlich zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit, oder Entlastung der Arbeiter, Vereinigungen zu bilden und Verabredungen zu treffen." „ „Mesc Vereinigungen haben insbesondere das Recht, öffentliche und Vereinsversammlungen zu veranstalten, zur Erörterung und Beschlußfassung über alle den Beruf und den Stand der Mitglieder betreffenden Angelegenheiten, mit Einschluß der Einwirkung auf die Gesetzgebung und die Verwaltung." Im § 78 b beantragen sie die Worte „innerhalb des Reichsgebiets" zu streichen. Abg. Kirsch (Centr.): Diese beiden Paragraphen sind auf Grund unserer Anträge von der Kommission angenommen worden, da wir den Seeleuten dieselbe Koalitionsfreiheit gewähren wollen, wie den gewerblichen Arbeitern. Wir sind stets für die Koalitionsfreiheit eingctreten, besonders haben wir durch den Mund unseres unvergeßlichen Dr. Lieber bei dem Zuchthausgesetz ausführen lasten, daß wir die jetzt gewährte Koalitionsfreiheit noch nicht für genügend hielten. Da aber bei dem Widerstände der Regierung mehr nicht zu crrcidfjen ist, beschränken wir uns als praktische Politiker auf die Kommissionsbeschlüsse. Die sozialdemokratischen Anträge sind nicht acceptaöel, Annahme würde die Bnrlage scheuern lassen. Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) begründet die sozialdemokratischen Anträge. Die Kommissionsbeschlüste genügen nickt, sie sind nichts als eine Dekoration. Das Centrum hat diese Anträge durchgesetzt, es will auch den § 153 gegen die Seeleute anwenden, obwohl der „unvergeßliche" Dr Lieber gerade diesen Paragraphen einmal als ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter bezeichnet hat. Das Centrum hat eben nur Reden für die Arbeiter, Herr Lieber hätte das sicher nicht gebilligt. Unser Antrag zu 78 a ist wörtlich einem Centrumsantrag zu den Berufsverein en entnommen, und dieser Antrag wird jetzt vom Centrum bekämpft Herr Rettich hält fortgesetzt in Mecklenburg Versammlungen über den Zolltarif ab, aber uns ist es dort verboten, über die Seemannsordnung zu sprechen. Die Abgg. Lenzmann und Bargmann sfreis. Vp.) beantragen, in dem Kommissionsbeschluß die Zahl 153 zu streichen, sie wollen also die Strafbestimmungen aus diesem Gesetz herausnehmen. Abg. Dr. Stockmann (Rp.): Meine Freunde werden auch gegen die Kommissionsbeschlüsse stimmen, denn die §§ 78 a und b werden für die Regierung unannehmbar sein. Der Vorwurf eines „freiwilligen Regicrungskommissars", schreckt mich nicht. Wir wollen das Zustandekommen des Gesetzes, da es den Seeleuten große Vortheile bringt. Noch mehr sind wir gegen den Antrag Lenzmann. § 152 wäre nie Gesetz geworden, wenn nicht der §153 mit den Strafbestimmungen gegen den Mißbrauch der Koalitionsfreiheit eingefügt wäre. Wir werden daher, im Interesse der Aufrechterhaltung des Friedens zwischen Seeleuten und Kapitänen, resp. Rhedern, gegen alle Anträge und auch gegen die jwmmis- sionsbeschlüste stimmen. Hoffentlich werden uns dre Sozialdemokraten tn unserem Widerstand gegen die Kommissionsbeschlüsse unterstützen, denn sie halten diese Beschlüsse ja nur für eine Dekoration. Ein neuer Antrag Lenzmann und Bargmann beschränkt den sozialdemokratischen Antrag zu 78 a dahin, daß er nur für das Reichsgebiet gilt. Abg. Bargmann begründet seine Anträge. Abg. Rettich (kons.): Wenn die §§ 78 a und b angenommen werden, würden wir es uns noch sehr überlegen, ob wir überhaupt noch für das Gesetz stimmen könnten. Man kann die Seeleute gar nicht mit den gewerblichen Arbeitern vergleichen, da sie nicht eine kurze Kündigungsfrist, sondern lange Kontrakte haben, und nur unter Kontrcütbruch die Arbeit einstellen können. Durch die Möglichkeit, das zu thun, wird die Disziplin untergraben. Wir werden daher ebenfalls gegen die Kommissionsbeschlüsse und gegen alle Anträge stimmen. Abg. Lenzmann (freif. Vp.): Die Androhung, das Gesetz scheitern zu lassen, imponirt mir gar nicht. Mir fällt dabei der Vers ein: ».Schiffsmann, lieber Schiffsmann mein, Sollt's denn so gefährlich sein?" Hier haben wir Gelegenheit, das Koalitionsrecht Arbeitern zu gewähren, die es noch nicht haben Diese Gelegenheit dürfen wir nicht vorübergehen lasten, wir brauchen nicht darauf zu warten, bis es der Regierung paßt, uns eine Vorlage über ein Verems- und Versammlungsgesetz zu machen. Wir werden für den Antrag der Sozialdemokraten zi- "8 a stimmen mit der Einschränkung, daß er nur für das Reichs^ .er gilt. Für das Ausland können solche Bestimmungen nicht gelten, da jovst eine geregelte Seefahrt unmöglich i& i Abg. Kirsch weist die Angriffe des Abg. Dr. Herzfeld gegen das Genirum zurück. Abg. Raab (Antif): Ich bin für das Koalitionsrecht auch für die Seeleute, die Seeleute dürfen dock nicht wie Soldaten behandelt werden. Die uneingeschränkteste Koalitionsfreiheit steht für mich außer aller Diskussion. Und wenn es Leute giebl, die die Koalitionsfreiheit nock offen oder versteckt angreifen, so kann ich nur bedauern, daß sie existiren. (Weiterleit.) Gerade angesichts der niedrigen Heuer in Deutschland, die hinter der englischen um 25 Proz. zurückbleibt, ist es nothwendig. daß den Seelcriten der Weg der Selbsthilfe, auf dem sie zu einer besseren Lage gelangen können, nicht versperrt wird. Die sozialdemokratischen Anträge ivcrden ab • gelehnt. Der Antrag auf Beseitigung des § 153 in dem Kommissionsbeschluß wird gegen die Stimmen des CentrumS angenommen. dann aber der § 78 a in der so veränderten Fassung gegen die Stimmen des Centrums und der nu. -:i National-Liberalen. Freisinnigen und Antisemiten a b g e l e h n t, ebenso wird § 78 b abgelehnt. Es folgen jetzt Disziplinarvorschriften. § 79 unterstellt den Sckiffsmann der Disziplinargewalt des Kapitän?, welche nur auf den ersten Offizier des Deckdienstes und den ersten Offizier des Maschinendienstes übertragen werden kann. Abg. Schwartz (Soz5 begründet einen Antrag seiner Partei, der die Ausübung der Disziplinargewalt des Kapitäns uuülrer- tragbar machen will. Abg. CahenSly (Centr.) tritt für den Kommissionsbeschluß ein. Abg. Bargmann (frei). Vp.) unterstützt den sozialdemokratischen Antrag. § 79 wird darauf unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages in der Kommissionsfassung angenommen Die §§ 80—87 enthalten weitere Vorschriften über die Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord, während die §§ 88—113 Straf Vorschriften umfassen. Die §§ 80—94 werden nach unwesentlicher Debatte unt." Ablehnung zahlreicher sozialdemokratischer Abänderni' ■ m -a der Kommissionsfassung an-genommen Angenommen wird nur ein s o z i a l d e m o k r a t i s c, , Antrag, daß in dem Parakwaphen, der sich gegen die Desertion richtet, statt „entläuft" gesagt wird „entweich t". Die Sozialdemokraten beantragen ferner, die §§ 95 bis 99, die sich gegen die Meuterei an Bord richten, zu st r e i ch e n. Die Paragraphen werden unter Ablehnung dieses Antrages unverändert angenommen. Sodann vertagt das Haus die weitere Beraihuntz auf Freitag 1 Uhr Außerdem noch die Gesetze über die Aendenmg des Servis- Tarifs und Beseitigung des fliegende» ® €* jrichtSstandes d e r Presse. Schluß 5% Uhr. Volitische Tagesschau. 3m preußischen Abgeordnetenhaus wurde am Donnerstag die Spezialberatung des Eisenbahn-Etats beim Titel des Extra-Ordinarinms zur Herstellung eines neuen Hafenbahnhofes bei ^Neider ich erste Rate 500 000 Mark festgesetzt. Mit diesem Titel wurde die zweite Beratung des Gesetzes betr. die Erweiterung des Hafens in Ruhrort verbunden. Das HauS nahm den Antrag der Budgetkommission an, wonach der Titel Mei- derich bewilligt wird, in der Voraussetzung, daß, der Gesetzentwurf betr. die Erweiterung des Hafens in Ruhrout Gesetz wird. Nach kurzer Debatte gelangte noch der Rest des Extra-OrdinariumS zur Annahme. Nach Erledigung des Bauberichts der Eisenbahnverwaltung wurde das Etats- Gesetz mit der Indemnitäts-Klausel debattelos genehmigt. Damit ist die zweite Etatsberatung beendigt. Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfes betr .Aarwerung des Gesetzes über das Pfandrecht an Privatbahnen unb Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselbe. Nach der Generaldebatte wurde die zweite Lesung abgesetzt. Tie Novelle zum Berggesetz ging an eine besondere 14 er Kommission zur Dorberatung. Die Novelle zum Schlachthausgesetz wurde in erster und zweiter Lesung nach den Beschlüssen des Herrenhauses angenommen. Der Gesetzentwurf betr. die 'Abgrenzung und Umgestaltung der Berufs-Genossenschaften wurde in der von dem Herrenhaus beschlossenen Fassung angenommen. Die Petitionskommission des Abgeordnetenhauses erledigte in chrer Sitzung eine Anzahl Petitionen. Allgemeines Interesse beanspruchte eine Petition betreffend die Zulassung von Frauen zu politischen Vereinen und Abänderung des 8 8 des preußischen Vereins- Gesetzes. Tie Vertreter der Staatsregierung verhielten sich strikte ablehnend. Im Abgeordnetenhaus brachte Abg. Marcour zudem Gesetzentwurf betr. Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden den Antrag ein, dem Gesetzentwürfe in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse hinzuzufügen: „Dem Verbot unterliegen Schilder und Aufschriften, welche nur Eigentumsbezeichnungen enthalten, Verwertung oder Veräußerung eines Besitzes betreffen, Anzeigen von Waren, welche auf dem Besitztum erzeugt, verarbeitet oder vertrieben werden, nur dann, wenn sie durch aufdringliche, marktschreiende Art das Pu^ blikum be^stigen." Die AoLLarisLorrrrnisstou. Berlin, 17. April. . Pos. 108, 109 und 110 werden nach der Regierungsvorlage angenommen. 108 bestimmt, daß geschlachtetes, nicht zubereitetes Federvieh für den Doppelzentner 30 Mark, einfach zubereitetes Federvieh 35 Mk., feiner zubereitetes 75 Mk. Zoll zahlt 109 verlangt fürHaarwild in gleicher Abstufung die gleichen Sätze, 110 für Federwild, nicht zubereitet, 45, einfach zubereitet 60, fein zubereitet 75 Mk. Zoll pro Doppelzentner. Tie Sozialdemokraten beantragen Zollfreiheit. Bebel bezeichnet den Mildzoll als überflüssig, da das Wild ohnehin durch Jagdgesetze geschützt sei. Ter Wildschaden sei so groß, daß ein Zollschutz des Wildes geradezu schädlich wirken werde. Bebel spricht seine Entrüstung aus, daß v. Kardorff über seine Ausführungen lache. Direktor Wermuth entgegnet, es handle sich hier um feinere Fleischarten, die als Luxusartikel unmöglich frei eingelassen werden könnten, von Kardorff bemerkt, er müsse immer lachen, wenn jemand über Dinge rede, die er nicht aus eigener Erfahrung kenne. Kein Bauer klage über Wildschäden. Die Jagdpächter müßten ja für die Wildschäden aufkommen. Außerdem machten die Bauern mit der Verpachtung chrer Jagden auch sonst ein gutes Geschäft. Speck (Ztr.) meint, die Wildschadenfrage komme hier gar nicht in Betracht, da es sich nur um Fleisch für den Tafelgenuß bandle. Er sei für die Vorlage. Bebel entgegnet, die Luxusausgaben für die Großgrundbesitzer seien ein Skandal. Man wolle den Reinen Leuten das Leben üerteuem, damit die Großgrundbesitzer chren Liebhabereien fröhnen könnten. Auch der Arbeiter esse gern mal Gänsebrust ober Wildbraten. Die Zolltarifkommission nahm nad) der Regierungsvorlage Position 13 an. Danach sind lebende und nicht lebende Fische frisch, auch gefroren, zollfrei, ausgenommen Karpfen, welche 15 Mk. pro Doppelzentner zahlen. Die Kommission erledigte sodann die Positionen 114 bis 123, wie folgt: Gesalzene Heringe zollfrei, statt einem Faßzoll von 3 Mk. bezw. Gewichtzoll von 2 Mk. der Vorlage. Fisch, einfach zubereitet 3, mit Essig, Oel und Gewürzen 12, feiner zubereitet 75 Mk. pro Doppelzentner, Kaviar 300 Mk. pro Doppelzentner (statt 150), Austern und Seeschildkröten frei, Süßwasserkrebse frei, von der Srufte befreit 60, Seekrebse 24, jedoch Hummern und Langusten 100 (50), Seekrebse anders als abgekocht oder eingesalzen 75, lebende Tiere die anderweit nicht genannt sind, frei. Weiterberatung morgen- Zu Süßwasserfischen trotten beantragt v. Wangenheim: Lachs 100, andere Süßwasserfische 30; Heim: Lachs 60, andere 20; Gothein: tote Karpfen 10, andere Süßwasserfische frei; Gradnauer durchweg Zollfreiheit. Gothein bekämpfte den Fischzoll als unnötig, und wünscht, den Zoll auf russische Eiskarpfen nur als Ausgleichszoll gegen den russischen Fischzoll. Wir brauchten böhmische und galizische Be)atzkarpfen. Heine befürwortet seinen Antrag wegen der Fischzucht der oberpfälzischen Bauern. Der bayerische Karpfen sei der beste, v. Wangen heim betont das Anwachsen der ausländischen Konkurrenz. Haase (S05.) meint, das Zentrum sollte die Fastenspeisen nicht verteuern. 'Die Fische seien ein Volksnahrungsmittel. Schließlich zieht Heim seinen Antrag bezüglich Ärchs zurück, v. Wangen heim den ) einigen ganz, Unterstaats- staatssekretär Fischer erklärt: Die Zollverwiegung lebender Fische sei außer den Karpfen unmöglich. Ministerialdirektor Wermuth erklärte die jetzigen Süsiwasser- sischpreise für ausreichend. Nach riieschluß der lkom- mission betreffend Zollsreiheit der gesalzenei ^erirrge (auf Antrag der Sozialdemorraien) erklärte Staatssekretär Graf P 0 s a d 0 w s k y zur Geschäftsordnung, die Regierung könne dem überstürzten Beschlüsse im Interesse der deutschen Herings)ischerei nicht zustimmen. Er hoffe auf nochmalige eingehende Prüfung bis zur zweiten Lesung. Kolonialpost. Die „Köln. Zig." erfährt, daß der Kommandeur der Kameruner Schutztruppe, Oberstleutnant Pavel, vorigen Monat von Banyo aus den Marsch über Kontscha nach Garna am Benutz angetreten hatte, wo er inzwischen wohl mit dem Leiter des dortigen Beobachtungspostens, Oberleutnant Dominik, zusammengetroffen ist. Die Rückkehr des Kommandeurs nach Butza wird für Ende Mai erwartet. Der Krosigk-Prozetz. Gumbinnen, den 17. April. Der Krosigk-Prozcß hat heute vor dem Oberkriegsgericht des 1. Armeekorps in dem Mannschaftsspeisesaal der Dra- gonerkaserne unter großem Andrang des Publikums begonnen. Nachdem der Vorsitzende Oberstleutnant Herhudt v. Rhoden den Angeklagten die Namen der Mitglieder des Gerichtshofes vorgelesen und ihnen bemerkt halte, daß sie berechtigt seien, einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen, erklärte der Angeklagte Hickel, er lehne den Oberkriegsgerichtsrat Scheer und den Kriegsgerichtsrat Rößler wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Scheer habe die vorige Verhandlung geleitet, in welcher sein Schwager Marten zum Tode verurteilt worden sei. Rößler habe das Urteil geschrieben. Beide seien außerdein Berater der Gerichtsherren betreffs seiner (Hickels) gesetzwidrigen Verhaftung gewesen. Endlich habe Scheer geäußert, er werde diesmal auch ihn, Hickel, verurteilen. Er berufe sich hierüber auf das eidliche Zeugnis Scheer's, Rößlers und des Staatsanwalts Crüger- Jnsterburg. Staatsanwalt Oberkriegsgerichtsral Meyer erklärt, daß nicht die Genannten, sondern er Berater der Gerichtsherren betreffs der Wiederoerhaftung Hickels war. Hickel sagt: „Dann lasse ich diesen Grund fallen, halte aber die anderen aufrecht." Ter Gerichtshof zieht sich zur Beratung zilrück. Nach fast zweistündiger Berathung betritt der Gerichtshof wieder den Saal. Bevor der Leiter der Verhandlung den Beschluß des Gerichtshofes verkündet, erklärt Marten, er schließe sich dem Ablehnungsantrage seines Schwagers Hickel an. Hickel bemerkte, er wolle nicht behaupten, daß Oberkriegsgerichtsrat Scheer zum Staatsanwalt Crüger äußerte, er werde Hickel auch verurteilen. Crüger fei aber dabei gewesen, als Scheer diese Aeußerung offen zu anderen Herren that. Marten erklärt, er berufe sich auf das Zeugnis Crügcr's, daß Scheer sagte, er werde dazu beitragen, daß er, Marten, diesmal wieder verurtellt werde. Obergerichtsrat Scheer verkLroet hierauf, der Gerichtshof erachte den Ablehnungsantrag Hickels für zulässig. Alsdann zieht sich der Gerichtshof zurück zur nochmaligen Beratung. Nach kurzer Beratung verkündete Scheer, der Gerichtshof erachte auch den Ablehnungsantrag Martens für zulässig. Der Vorsitzende, Oberstleutnant Herhuth von Rhoden, erklärt, daß die Verhandlung vorläufig auf Freitag Vormittag 9 Uhr vertagt werde. Sitzung drr Stadtverordneten. Gießen, 17. April 1902. Anwesend Bürgermeister Mecum, die Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, Hanau, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jann, Keller, Leib, Loos, Orbig, Pirr, Dr. Schäfer und Wallenfels. Entschuldigt: die Stadtverordneten Dr. Fuhr, Dr. Gasfky, Dr. Gutfleisch, Haubach, Jughardt, Kirch, Krumm, Löber, Petri, Schmall und Schaf fstaedt. Der Borstand des L e s e h al le n v e r e in s hat in einem Schreiben den Dank des Vereins für die in der vorigen Sitzung bewilligte einmalige Unterstützung von 400 Mark und die laufende Unterstützung von 200 Mark abgestattet. — Stadtv. Petri hat schriftlich mitgeteilt, daß er den Protest der Ortskrankenkasse gegen die Aeußer- ung, in der genannten Kasse werde Parteipolitik getrieben, in einem an die Kasse gerichteten Schreiben beantwortet hat. Schreinermeister Benzler beabsichtigt, am Asterweg ein Wohnhaus mit umfangreichen Hintergebäuden zu errichten und die Bauten bis auf die notwendigen Brandmauern, in Holzfachwerk auszuführen. Die Baudeputation hat beantragt, den dieserhalo erforderlichen Dispens der drohenden Feuersgefahr wegen nicht zu befürworten. Stadtverordneter Orbig befürlvortet das Gesuch im Hinblick auf die durch den geplanten Bau erreichte wesentliche Verbesserung des jetzigen Zustandes und damit, daß ein genügend großer, von zwei Seiten zugängiger Hof vorhanden sei. — Bürgermeister Mecum spricht sich gegen die Gewährung auch für den Fall aus, daß Gesuchsteller einige Wände und das Treppenhaus massiv ausführen wollte; das projektierte Gebäude solle drei Mohngeschosse erhalten, eine Holzwand von 10—12 Meter Höhe bilde immer eine Gefahr und sei selbst auf dem Lande nicht zulässig. — Stadtv. Hanau ist für die Rückverweisung an die Baudeputation, weil Gesuchsteller sich nachträglich bereit erklärte, Aenderungcn im Interesse der Sicherheit vornehmen zu lassen. — Stadtv. Huhn empfiehlt, schon jetzt zu berücksichtigen, wieweit in Zukunft Holzbauten gestattet werden sollen. Das Gesuch wird an die ,Bau- deputation verwiesen. — Das Gesuch des K a r l B e r g m a n n, der sein Wohngebäude an der Ederstraße durch zwei Anbauten erweitern will, von i>enen siner auf massivem Kellerbau zwei Stockwerke in Fachwerk, der andere auf Säulenunterbau ebenfalls Stockwerke iti Holzkonstruktion erhalten soll, wird nicht befürwortet. Maurermeister Joh. Gg. Pfaff will hinter zwei Wohnhäusern am Schiffenberger Weg zwei Neubauten errichten. Die Baudeputation hat Ablehnung beantragt, da die projektierten Häuser als Anfang zu einer Privatstraße zu betrachten sind, über deren Gestaltung man ebensowenig im klaren sei, wie darüber, wer zum Ausbau der Straße verpflichtet sei. Das Gesuch wird abgelehnt. lieber die Vergebung der Arbeiten zur Pflasterung des Wegs zwischen der Hollergasse und dem über den oberhessi,chen Bahnhof führenden Steg soll in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt werden. Tie Reparatur der schadhaft gewordenen Stellen im Asphaltbelag der Bürgersteige (im ganzen 250 Quadratmeter) soll der Firma Jtonr. Rübs amen übertragen werden. Betr. der Beleuchtung der Bauten aufdem Fried- Hofe hat die Baudeputation vorgeschlagen, Gasbeleuchtung einzurichten für den Zufuhrweg, die Leichenhalle, die Kapelle, den Sezierraum, Den Aufenthaltsraum für Die Angehörigen und die Klosets. Tie Heizung in der Kapelle, dem Aerztezimmer, dem Sezierraum fall mittelst Kohlenösen, die der Sakristei, und des Warteraums mit Gasheizöfen erfolgen. Die Ausführung des Altars für die Kapelle soll dem Schreinermeister E. H- Müller zum Preise von 290 Mark, die provisorische Ausmalung der Kapelle dem Maler I. Gros zum Preise von 45 Psg. pro Quadratmeter, der Rapputz der Gruftwände Dem Weißbindermeister Schmall zum Preise von 50. Pfennig pro Quadratmeter übertragen werden. Tem Architekten L. S e u l i n g wird ein städtischer Acker am Mittelweg für den Preis von 60 Mark jährlich pachtweise überlassen. Ter Anrrag des Abg. Dr. Gasfky auf Einführung der Formaldehyd-Desinfektion wird vertagt, da der Antragsteller verhindert war, die heutige Versammlung zu besuchen und den Antrag zu begründen. Betr. der Anlage von Telegraphenlinien von Gießen nach Schifsenberg und Leihgestern hat die Baudepu- tatioir beantragt, die Anlage nicht zu beanstanden, wenn die Stangen, Anstatt wie beabsichtigt auf der linken Seite (von der Stadt her betrachtet) der durch den Schiffenberger Wald führenden Straße auf der rechten Seite aufgestellt werden. Tie Anlage auf der linken Seite würde das Ausästen vieler Bäume nölig machen. Beig. Wolff begründet hierauf eingehend den von der Finanzdeputation gestellten Antrag auf Abschluß eines Vertrages mit der Oberrheinischen Versicherungsgesellschaft in Mannheim auf Haftpflicht-Versicherung der Stadt Gießen. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind die Gemeinden haftbar für allen Schaden, den Personell oder Sachen in den in Eigentum oder Betrieb einer Gemeinde stehenden Betrieben, auf Straßen, Anlagen, bei öffentlichen Bauten, in Gebäuden, Schulen, an Turngeräten re. erleiden, ebenso für Gas- und Wasserschäden. Da die von den Versicherungsgesellschaften vorgelegten Verträge noch Lücken enthalten, hatte Beig. Wolfs einen Vertrag ausgefertigt, von dem Stadtv. Dr. Schäfer prüfen lassen und an 22 Versicherungsgesellschaften je ein Exemplar behufs Abgabe von Offerten eingeschickt. Das Angebot Der Mannheimer Versicherungsgefellschast wurde als das annehmbarste bezeichnet; die Gesellschaft hat sich bereit erklärt, «gegen «den Betrag von 1600 Mark auf die Tauer von 5 Jahren die Versicherung zu übernehmen. Tie Versammlung Beschließt nach längerer Debatte, in der sich Beig. Georgi und Stadtv. Wallenfels für nochmalige sorgfältige Turchsicht des Vertrages durch den Stadtv. Dr. Gntfleisch bezw. die juristische 1. Immission aus so rechen, den Vertrag Mit der genannten $3criic;cmng§c?i - ' ” 't abzusch* -en, falls eine durch bett Stadtv. Dr. Gutflmsch noch vorzunehmende Prüfung eine Beanstandung nicht ergiebt. Aus Stadt und Land. Gießen, 17. April 1902. "Auszeichnung. Der Großherzog hat dem Vor- iande des Polizeiamts Darmstadt, Potizeirat Dr. Hermann Kratz, den Charakter als Regierungsrat verliehen. ** Erneuungen. Ter Großherzog hat die Lehramtsassessoren Tr. (Sur । a-n ann zu Büdingen zum Oberlehrer an dem Wolfgang Ernst-Gymnasium daselbst, Loos zu Lauterbach zum Oberlehrer an der höheren Bürger- chule daselbst, Völzing zu Hungen zum Oberlehrer an der höheren Bürgerschule daselbst und zum Leiter derselben mit dem Amtstitel „Rektor" und Geißler zu Dieburg zum Oberlehrer an d,er höheren Bürgerschule daselbst, den Finanzaspiranten Vogt aus Hungen zum Ministerial- regiftrator bei dem Ministerium der Justiz mit Wirkung vom 2. April, den ersten Staatsanwaltsgehilfen bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg, Jung, zum Gerichtskostenrevisor, den Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Bingen, Kaiser, zum ersten Staatsanwaltsgehilfen bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg, beide mit Wirkung vom 1. Juni ernannt. Ernannt wurde ferner der Garde-Unteroffizier Schnellbacher zu Darmstadt zum Amtsgerichtsdiener bei dem Amtsgericht zu Ober-Jngel- heim mit Wirkung vom Tage seines Dienstantritts an. — Ter Großherzog hat den Vorstand der Betriebsinspektion Mainz, Eisenbahndirektor Weiß zu Mainz zum Mitglied einer Eisenbahndirektion, den Eisenbahn-Bau- und Betriebs- Inspektor Kilian daselbst zum Vorstand einer Betriebs- Inspektion, sowie den Negierungsbaumeister Horn aus Friedberg zum Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Inspektor in )er Hessisch-Preußischen Eifenbahngcmeinfchaft, sämtlich mit Wirkung vom 1. April an, und den Johannes Möser zu Gießen zum Tiener am physiologischen Institut der Landes- Universität ernannt. ** Der Städtetag soll nach einem früheren Be- chluß in Worms tagen. Am Mittwoch hat einstweilen nne Konferenz von 22 Städtevertretern unter dem Vorsitz -es Oberbürgermeisters Köhler- Worms stattgefunden. Der Versammlung wohnten u. a. Vertreter von Worms, Darmstadt, Mainz, Offenbach, Friedberg, Gießen, Alzey und Bingen an. Bezüglich des Polizeikostengesetzes ging die einstimmige Meinung der Versammlung dahin, daß die Städte unter Wahrung ihres Stand- mnktes, wonach der Staat eine weit höhere Summe zu vergüten habe, das in der Vorlage an die Stände Gebotene annehmen sollten. Zu dem Anträge der Stadt Mainz, die hessischen Städte möchten zu dem Anträge der Zolltarifkommission, das Oktroi auf Lebensmittel durch Gesetz zu verbieten, in ablehnendem Sinne entschieden Stellung nehmen, schon deshalb, weil dieser Antrag in die Selbstverwaltung der Städte tief ein- greise, wurde, da die Einstimmigkeit nicht zu erzielen war, und auch die Verhältnisse der Städte zu verschieden liegen, der Beschluß gefaßt, es der Stadt Mainz zu überlassen, eine Unterstützung ihres Vorschlages bei den einzelnen Städten direkt nachzusuchen. Verschiedene Bürgermeister sprachen sich direkt gegen den Mainzer Antrag aus. Der weitere Punkt der Tagesordnung „Uebernahme von Arbeiten der Kreisgeometer durch städtische Geometer" sand durch eine Mitteilung des Bürgermeisters Mecum- ließen seine Erledigung, wonach Finanzminister Gnauth zusicherte, daß den Städten, wenn sie die Geschäfte der Kreisgeometer durch ihre eigenen Geometer versehen ließen, die betreffenden Gebühren zuständen. Vermischtes. • Zu der Ermordung des Oberamtsrichters Becker in Oldenburg. Der Bankier van Baden- Bruns, Inhaber der Oldenburgischen Vereinsbank, begab sich in die Wohnung des Oberamtsrichters Becker und wünschte diesen zu sprechen. Der Oberamtsrichter ging dem Besucher auf dem Korridor entgegen. Hier feuerte der Bankier ohne weiteres einen Schuß auf Becker ab, der dem Oberamtsrichter in den Kopf drang und den augenblicklichen Tod des Getroffenen zur Folge hatte. Der Mörder flüchtete in das Zimmer des Erschossenen und riegelte die Thür hinter sich zu; in dem Zimmer selbst richtete er arge Verwüstungen an, indem er die Möbel demolierte und zahlreiche Gegenstände, darunter in erster Linie Akten (offenbar solche, die Anklagematerial gegen ihn enthielten. D. Red. d. Gieß. Anz.) durch das Fenster auf die Straße warf. Die herbeigerufene Polizei schlug die Thür ein. Bruns setzte auch dann noch den Beamten heftigen Widerstand entgegen. Die Motive zur That waren allem Anschein nach folgende: Oberamtsrichter Becker und Bruns kamen gelegentlich der in Sachen der Zeteler Weberei abgehaltenen Gläubiger-Versammlung — Hauptgläubiger war die Oldenburgifche Vereinsbank, deren Inhaber Bruns ist — hart aneinander und standen sich später in einem Prozeß vor dem Landgericht gegenüber, der mit der Freisprechung des van Baden-Bruns endigte. Einige Wochen später leitete Oberamtsrichter Becker einen Prozeß, den die Vereinsbank Brufts u. Co. gegen den früheren Teilhaber Dählmann angestrengt hatte. Die Verhandlung förderte Sachen zu Tage, die für die Klägerin, die Vereinsbank, unerquicklicher Natur waren, und schloß ebenfalls mit Freisprechung des Beklagten. Die Leitung der Verhandlungen in obengenannter Angelegenheit war durchaus unparteiisch und einwandfrei. Der Vereinsbank standen im Anschluß an jenen Prozeß noch weitere Prozesse bevor. Alle diese Dinge, die vergangenen sowohl als auch die noch bevorstehenden, Mögen wohl in dem Bankier ein Rachegefühl gegen den Oberamtsrichter erzeugt haben. — Bei Beurteilung der That seitens der Richter wird voraussichtlich auch die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des Bruns eine Rolle spielen. Van Baden- Bruns ist ein sehr aufgeregter und exaltierter Mensch und hat längere Zeit in einer Nervenheilanstalt zugebracht. Doch scheint die That mit Vorbedacht verübt worden zu sein, wer Bruns sich mit dem Revolver und einer größeren Anzahl Patronen versehen hatte. (Der auf so scheußliche Weise ums Leben gekommene Oberamtsrichter war, wie wir hören, ein Bruder des Gießener Oberleutnants Becker. Die Red. des Gieß. Anz.) — Die Ursache der Mordthat ist anscheinend der Rum der Vereinsbank. Dieselbe meldete heute Konkurs an aus Mangel an Baarmitteln. * Ein Parlamentarier-Säbelduell. Infolge des jüngst im Wiener Abgeordnetenhaus«? slattgehablen Wortwechsels sand zwischen i Abgecn::i Walz und Stein- roenber ein Sabelduell statt, bei welchem Steinwender ~azÄ Kinn und an der Wange vorletzt wurde, womit das Dnew beendet war. *Das2ramaeinerBühnensch r i f t st el l e rin. In Wien hat sich die dramatische Schriftstellerin Frau,' Antonie Baumberg in ihrer Wohnung durch einen gegen ihre rechte Schläfe abgefeuerten Revolverschuß getötet. Die Kunde wirkt um so überraschender und schmerzlicher, als Frau Baumberg drei Tage nach der Premiere ihrer drei Einakter am Deutsch en Volkstheater in den Tod ging. Sie habe nie Glück, nie die erstrebten Erfolge gehabt, so pflegte die unglückliche Schriftstellerin häufig zu äußern. In einem oberösterreichischen Dörfchen, in Baumgartenberg, als Kind eines wohlhabenden Guts-Be- itzers geboren, lebte sie dort sorglos und fröhlich. In ihrem Leben begann eine Wendung, als sie einen Mann kennen und lieben lernte, den sie auch heiratete — Herrn Kreimel, an dessen Seite sic auch bis zu ihrem Tod in unerschütterlicher Anhänglichkeit verharrte. Frau Krei- mel-Baumberg hat die Geschichte ihrer Ehe dramatisiert, und zwar in der vor drei Jahren aufgeführten „Liebesheirat". Es kommen da freilich auch Szenen und Episoden vor, die, wie bei Liebesheiraten häufig, nicht frei von Schlagschatten sind, Kümmernisse mancherlei Art. Die ungünstige finanzielle Situation, in welche Frau Baumberg dann im Verlaufe ihrer Ehe geriet, soll für sie mit ein Motiv gewesen sein, fortan schriftstellerisch thätig zu sein. Ten Kampf, den bis dahin ihr Gatte, ein ehemaliger Kaufmann, um ihrer Beider Existenz geführt, nahm sic nun mit Entschlossenheit auf, um ihn seither mit wechselndem Erfolg zumeist allein zu führen. Es war vor ungefähr sechs Jahren, als sie mit einem Theaterstück in die Oeffentlichkeit trat: es war die Posse „Trab- Drab", die beifällige Aufnahme fand. Diesem Stücke folgten dann in ziemlich rascher Folge andere dramatische Dichtungen, und am letzten Samstag die drei Einakter „Max Wiebrecht", „Nur aus Trutz" und „Der Nachtwächter von Schlurn". Außerdem schrieb Frau Baumberg eine größere Anzahl Erzählungen, Novellen und Romane. Diese Theaterstücke und die übrigen Arbeiten flössen leicht aus ihrer Feder; sie gönnte sich nur wenig Muße. Ter finanzielle Erfolg der Schriftstellerin war gleichwohl kein befriedigender; sie hatte seit langem schwere materielle Sorgen. Frau Baumberg wurde in letzter Zeit immer nervöser. Dazu gesellte sich noch ein anderes körperliches Leiden, das ihr die Ruhe und den Schlaf völlig raubte. Auch nach so schweren Anfällen saß die Schriftstellerin wieder an ihrem Sä)reibtisch, erschöpfte sie ihre Kräfte um des Erwerbes willen. In dieser Zeit heftiger physischer Leiden nagten nun an der unglücklichen Frau auch in erhöhtem Maße Existenzsorgen; ihre Arbeitskraft war ja jetzt herabgemindert. Sie mußte vielfach. Schulden kontrahieren, darunter für Lebensmittel. . . Kunst und Wissenschaft Berlin, 17. April. Nach soeben cingegangener Meldung traf der Dampfer der Südpolar ex pedition „Gauß" bei den Kerguelen am 2. Januar ein, verließ diese am 31. Januar und nahm die Route nach der Terminationsinsel. Das Schiff war in gutem Zustand, an Bord alles wohl. Die Kerguelenstation ist völlig eingerichtet. Bremen, 17.April. Tie deutsche Landesgruppe der internationalen kriminalistischen Vereinig u na tagt heute und morgen hier. Tas Reichsjustizamt und zum crftenmale auch ba§ Reichsmarineamt haben Vertreter entsandt. Ober-Reg.» Rat Tischendorff teilte mit, die Revision des Strafgesetzbuches sei vom Reichsjustizamt in Angriff genommen. Die Verhandlungen leitet Prof, v. Mayr-Straßburg. Unioersttäts Nachrichten. Berlin, 17. April. Dem Vorgänge der Universttät folgend, läßt auch die landwirtschaftliche Hochschule Damen zum Studium zu. Die Zulassung wird von einem Zeugnis über die wissenschaftliche Vorbildung abhängig gemacht. Außerdem ist für den Besuch der einzelnen Vorlesungen die Genehmigung des betreffenden Dozenten einzuholeu. Neueste Meldungen. Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers. Berlin, 18. April. Der Erfinder Ganswindt, der zahlreiche Personen für seine viele Erfindungen, lenkbares Luftschiff usw., zu interessicren wußte, ist gestern in Schöneberg unter der Anschuldigung des Betrugs und der Fälschung verhaftet worden. — Im „Vorwärts" teilt der sozialdemokratische Parteivorstand mit, daß aus der Parteikaffe 10000 Mk. an die belgischen Sozialisten übermittelt wurden. Ferner wird zu einer Sammlung aufgefordert. Ein Brüsseler Telegramm des „Vorwärts" beziffert die Zahl der Streikenden auf 311000. Berlin, 18. April. Der „Nat. Ztg." zufolge sieht der dem Reichstage demnächst zugehende Gesetzentwurf wegen Regelung des Dienstverhältnisses im Handels- gew erbe den Anschluß derSondcrgerichte für kaufmännische Angestellte an die Amtsgerichte vor. Harburg, 18. April. Großfcuer äscherte in dem benachbarten Lauen bruch fünf Wohnhäuser, darunter die Schule, ein. Danzig, 18. April. Der wegen Raubmordes in Untersuchungshaft gehaltene Kutscher Schulz, ist trotz strengster Ueberwachung aus dem Gefängnis ausgebrochen. Es fehlt jede Spur von ihm. Gumbinnen, 18. April. Im Krosigkprozeß ist für Freitag Staatsanwalt Krüger-Insterburg als Zeuge geladen. Haag. 17. April. Das Amtsblatt veröffentlicht folgenden Kranlheitsbericht: Die Königin verbrachte eine etwas weniger gute Nacht, das Fieber hält an, nahm aber nicht zu. Tas allgemeine Befinden ist verhältnismäßig befriedigend. Von Schloß Loo ist Professor Rosenstein wieder abgereist. Er trifft in der nächsten Woche zu einer neuen Eonsultation wieder hier ein. Reuter's Bureau erfährt aus durchaus glaubhafter Quelle: die Meldungen, die Königin leide an Bauchfellentzündung oder Nierenentzündung, sind durchaus unrichtig. Es scheint, daß Prof. Roessingh die Eonsultation mit Prof. Nosenstein für nötig erachtete, weil er die Möglichkeit einer Lungenentzündung befürchtete, doch scheint die Gefahr einer solchen vorüber. Das amtliche Blatt veröffentlicht heute Abend eine Mitteilung des Ministers des Innern, des Inhalts, Prinz Heinrich äußerte den Wunsch, daß alle öffentlichen Vergnügungen aus Anlaß seines bevorstehenden Geburtstages mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand der Königin unterbleiben.