Nr. 89 Donnerstag, 17. April 1903 153. Jahrg. Erscheint tSgllch mit Ausnahme der Sonntags. Die „Eietzeser Kamllienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „hessische Santalrt“ erscheint monatlich einmal. Gießener Anzeiger Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witiko; für den Anzeigenteil: H. Beck. Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giehen. Parlamentarische Berhanvlnngen. 8e6b = ud ohne Vereinbarung nicht getzattvt» Deutscher Reichstag. 166. Sitzung vom 16. Aprr 1 Uhr. DaS Haus ist schwach besucht. Am Bundesrathstisch: Bei Beginn der Sitzung nur Kommissare. Die zweite Berathung der Seemanns-Ordnung wrrd fortgesetzt beim § 56, der die Bedingungen festsetzt, unter denen die erkrankten Seeleute die Heuer fortbeziehen, und wann sie sie nicht bekommen. Für die Dauer des Aufenthalts in einer Krankenanstalt gebührt dem Schiffsmcmn keine Heuer. Hat er aber Angehörige, deren Unterhalt er bisher überwiegend aus seinem Heuerverdienst bestritten hat, so ist ihm nach der Kom- missionsfasiung ein Viertel der Heuer zu zahlen. Die Sozialdemokraten Albrecht u. Gen. beantragen, statt „überwiegend" zu sagen „ganz oder theilweise". Abg. Metzger (Soz.) begründet den sozialdemokratischen Antrag und weist darauf hin, datz die Kommission diesen Antrag in der ersten Lesung angenommen und das Wort „überwiegend" erst in der zweiten Lesung eingefügt habe. Die jetzige Fassung sei aber eine bedeutende Verschlechterung, er bitte daher um Annahme des Antrags; man dürfe das Gesetz nicht nur mit Rücksicht auf die Taschen der Rheder machen. Unterstaatssekretär Dr. Rothe bemerkt, gerade bei diesem Paragraphen könne man nicht sagen, datz nur Rücksicht auf die Taschen der Rheder genommen würde. Denn die Kommissionsfassung gewähre den Seeleuten schon weit mehr, als die alte Seemanns- ordnung. Er bitte daher, den Antrag Albrecht abzulehnen. Abg. Lenzmann (freis. Vp.) tritt für den sozialdemokratischen Antrag ein, da das Wort „überwiegend" zweifellos so interprelirt würde, datz die Seeleute selten etwas bekommen würden. Gchcimrath von Joncquieres erwidert, datz das Wort „überwiegend" in diesem Zusammenhangs auch in dem Unfallversiche- . Gesetz vorkomme. Die Judikatur habe schon genau festge- was unter diesem Worte zu verstehen sei. ’(uf eine Anfrage des Abg. Dr. Herzfeld sSoz.) erwidert 1 ^rstaatssckrctär Rothe, datz unter „Angehörigen" auch die Angehl ;cn im bürgerlichen Sinne, also die Braut und uneheliche Kinder zu verstehen seien. Die Abgg. Kirsch (Centt.) und Dr. Stockmann (Rp.) bekämpfen den Antrag Albrecht. § 66 wird hierauf mit dem Antrag Albrecht an- ?e n o m m e n, da die Bänke der Sozialdemokraten sehr gut be- etzt sind und auch die Freisinnigen und Antisemiten für den Antrag stimmten. § 57 bestimmt, datz auf den Schiffsmann, der die Krankheit oder Verletzung sich durch eine strafbare Handlung zugezogen oder den Dienst ohne berechtigten Grund verlassen hat, die Wohlthaten der 88 54—56 keine Anwendung finden. 9-bg. Dr. Herz selb sSoz.)' befürwortet den Antrag, diesem Paragraphen folgende Fassung zu geben: „Dem Schiffsmann, trctoct sich die Krankheit oder Verletzung vorsätzlich oder durch schuldhafte Bctheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln oder durch Trunksälligkeit zugczogen hat, kann für diese Krankheit oder Verletzung der Anspruch auf Heuer ganz oder theilweise versagt werden. Die Versagung kann jedoch nur auf Grund einer Seeamts-Entscheidung erfolgen." Der Antrag sei nothwendig, da man nicht die Rheder darüber zu Gericht sitzen lassen dürfe, was eine strafbare Handlung sei. Nnterstaatssekretär Dr. Rothe bemerkt, datz er gegen den zweiten Thcil des sozialdemokratischen Antrags (Entscheidung des Seeamts) nichts einzuwenden hätte, den ersten Theil aber bitte er abzulehnen. Abg. Kirsch (Eentr.) wendet sich gegen den sozialdemokrattschen Anttag. Der Anttag solle einer Bestimmung des Krankenver- füwrungSgcsctzes entsprechen, gebe diese Besttmmung aber nur unvollständig wieder. In mancher Beziehung sei der sozialdemokratische Antrag für die Seeleute noch ungünstiger als der Kom- missionsbeschlutz-, „Betheiligung bei Raushändeln" z. B. sei feine strafbare Handlung, falle also nach dem Kommissionsanttag nicht unter § 57. § 57 wird in der Kommissionsfassung ange- n o m m e'n. 8 58 (Aufbewahrung der Sachen des Erkrantten) wird ohne Debatte angenommen. § 59 enthält Bestimmungen für den Fall des Todes eines Schiffsmanns nach Antritt des Dienstes. Danach hat der Rheder die bis zum Todestage verdiente Heuer und, sofern der Tod innerhalb der Zett der Fürsorgepflicht des Rheders erfolgt, die Bestattungskosten zu tragen. Die Art der Bestattung auf See muß den Seegebräuchen entsprechen. Abg. Metzger (Soz.) weist „verleumderische" Beschuldigungen des nauttschen Vereins zu Altona zurück, die bei einer Diskussion über diesen Paragraphen gegen ihn erhoben worden seien. 8 59 wird unverändert angenommen. Die 88 60 bis 63, die Bestimmungen über die Beendigung des Heuerverttags enthalten, werden ohne Debatte angenommen. 8 64 besttmmt, datz der Heuervertrag endet, wenn das Schiff durch Zufall dem Rheder verloren geht und datz der Schiffsmann alsdann Anspruch auf freie Zurückbeförderung nach dem Hafen der Abreise oder auf eine entsprechende Vergütung hat, außerdem soll ihm für die Dauer der Rückbeförderung der Betrag der halben Heuer gewährt werden. Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) beantragt, das Wort „halben" zu stteichen. Geheimrath JonccmiereS macht darauf aufmerksam, daß der Seemann nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen keinerlei Anspruch auf Heuer mehr haben würde. § 64 begünstige den Seemann also bereits nach der Kommissionsfassung gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach kurzer weiterer Debatte wird § 64 in der Kommissions- fassung unter Annahme eines redaktionellen Antrags Kirsch (Centt.) angenommen. 8 65 seht die Fälle fest, in Denen der Kapitän Den Schiffsmann vor Ablauf Der Dienstzeit entlassen kann. Hierzu gehören u. A. Ungehorsam, Trunkenheit, Besttafung wegen Diebstahls, Fälschung u. s. w. ober wenn Der Schiffsmann Durch eine strafbare Handlung eine Krankheit oder Verletzung sich zugezogen hat, welche ihn arbeitsunfähig macht. Abg. Kirsch (Centt.) beanttagt anstatt Fälschung, zu sagen, „Urkundenfälschung". Die Sozialdemokraten beantragen zu sagen anstatt „Durch eine strafbare Handlung" „Durch eine nach Dem Strafgesetzbuch strafbare Handlung". § 65 wird mit Dem Anttag Kirsch angenommen, Der sozialdemokratische Anttag wird abgelehnt. 8 66, Der Bestimmungen über Die Heuerzahlung bei Erkrankungen ausländischer Seeleute enthält, wird debattelos angenommen. § 67 besttmmt, Datz ein Seemann, Der ohne eigenes Verschulden vor Ablauf des Heuerverttages entlassen ist, als Entschädigung die Heuer für einen Monat erhält, unter Anrechnung Der etwa empfangenen Hand- und Vorschußgelder. 8 67 wird in dieser Fassung unter Ablehnung eines sozialdemokratischen Antrages angenommen. 8 69 setzt die Fälle fest, in denen Der Schiffsmann seine Entlassung fordern kann. Hierzu gehöre u. A.: Schlechte Behandlung durch den Kapitän, verdorbenes Essen, trenn das Schiff nach einem Hafen besttmmt ist, aus welchem schon zur Zeit Der Anmusterung die Ein- und Durchfuhr von Maaren und Gcbrauchsgegenständen laut vorher gewordener Bekanntmachung auf Grund des Gesetzes bettef- fend Die gemeingefährlichen Krankheiten berboten oder beschränkt war. Die Sozialdemokraten beantragen, hinter den Worten „beschränkt war" den Zusatz „oder nach Der Anmusterung verboten oder beschränkt wird". Abg. Dr. Stockmann beanttagt. Der letzten Bestimmung folgende Fassung zu geben: „trenn das Schiff nach einem Hafen bestimmt ist, oder einen solchen anlaufen soll, Der schon zur Zeit Der Anmusterung durch Pest, Cholera oder Gelbfieber verseucht war. sofern nicht dem Schiffsmann bei der Anmusterung dieser H^'en und die Verseuchung mitgetheilt worden ist. Als verseucht ir Sinne dieser Vorschrift gilt ein Hafen, in dem ein Pest-, Cholera- oder GelbsieberheerL porhanden ist." Abg. Lenzmann (freis. Vp.) beantragt, hier einen neuen Sah einzufügen „der Entlassungsgrund fällt fort, trenn während der Reise Dec Hafen amtlich für seuchenfrei erklärt wirD. Abg. v. Savigny (Centt.) beantragt, statt DeS Antrags Lenz« mann zu sagen: „Der Entlassungsgrund fällt fort, falls Die Seuche aufgehört hat." Staatssekretär Graf Posadowsky spricht sich gegen den Anttag der Sozialdemottaten aus. Allenfalls könnte man Den Anttag Stockmann annehmen mit dem Zusatz DeS Anttags Savigny, aber nur, wenn 8 71 in der Fassung Der Regierungsvorlage angenommen würde, wonach Der Schiffsmann in solchen Fällen nur die verdiente Heuer bekomme, und nicht, wie die Kommission beschlossen habe, einen Monat mebr. Präsident Graf Ballestrem theilt mit, datz die Abgg. L c n z - mann und Savigny in ihren Anträgen Das Wort „Ent- lassuiigsgrund" umgeändert haben in „Anspruch auf Entlassung". Nach kurzer weiterer Debatte erklärc der Referent Abg. Dr. Cemlcr (nat.-lib.), daß er nach Den Ausführungen des Staatssekretärs und des Abg. Stockmann nicht mehr in Der Sage sei, die Kommissionsbeschlüsse zu vcrtteten. Eö sei daher wünschenSwerth, wenn bis zur dritten Lesung eine bessere Fassung dieses Paragraphen gefunden werde; vor allen Dingen müsse es amtlich klar gestellt werden, wo die Seuchengefahr bestehe, denn sonst könnten die Rheder gar keine Dispositionen treffen. Abg. Kirsch (Str.) macht zur Geschäftsordnung darauf aufmerksam, daß der Berichterstatter nur die Beschlüsse Der Kommission, nicht seine eigenen Ansichten zu vertreten habe. Berichterstatter Dr. Semler erwidert, daß man keinem Berichterstatter zumuthen könnte, Kommissions-Beschlüsse zu vertreten, von Denen er überzeugt sei, daß sie nicht richtig seien. (Lärm links.) Er könne doch nicht mala fide oder dolos gegen Die Schiffsleuta verfahren. Präsident Gras Ballestrem: Darüber, ob ein Berichterstatter außerhalb seiner Kompetenz gehandelt hat, hat nur der Präsident zu entscheiden. Ich habe keine Veranlassung, Den Referenten darauf aufmerksam zu machen, daß er sich außerhalb seiner Befugnisse bewegt hat. Hieraus wird 8 69 mit dem Anttag Stockmann und Deut Zusatz Savigny angenommen gegen Die Stimmen Der Sozialdemokraten, Antisemiten und Freisinnigen (welche beim Beginne Der Sitzung Die Mehrheit gebildet hatten). 8 70, Der bestimmt, daß die Entlastung nicht gefordert werden kann, sobald Die Rückreise schon angeordnet ist, wttd DebatteloS angenommen. Nach dem 8 71 in Der Kommissionsfassung hat Der Schiffs- mann Anspruch auf einen Monat mehr Heuer, als Die verdiente Heuer beträgt, beim Austritt wegen schwerer Pflichtverletzung des Kapitäns, beim Flaggenwechsel und wenn das Schiff einen verseuchten Hafen anlaufen soll. Letzterer Fall war in Der Regierungsfassung nicht vorgesehen. Abg. Stockmann beantragt Wiederherstellung der Regierungsvorlage, mit der Modifikation, daß der Schiffsmann auch im letzten Falle einen Monat Heuer mehr erhalten soll, falls der Rheder resp. Kapitän bei der Anmusterung von Der Verseuchung des an* zulaufenden fremden Hafens Kenntintz gehabt hat. Nach kurzer Debatte wird Der Antrag Stockmann a b •- gelehnt. § 71 wird in Der Kommissionsfassung angenommen. § 72 bestimmt: Im AuSlanDe darf der Schiffsmann, welcher seine Entlassung fordert, außer in dem Falle eines Flaggenwechsels gegen den Willen des Kapitäns erst auf Grund einer vorläufigen Entscheidung des Seemannsamtes den Dienst verlassen. Ter 8 72 wird, entgegen einem Anträge der Sozialdemottaten auf Streichung desselben, angenommen. Die 8§ 73—78, welche weiter von den nach Der Beendigung des Heuerverttags Dem Schiffsmann noch zustehenden Rechten handelt, werden ohne Debatte angenommen. Das Haus vertagt hierauf die weitere Berachi""» ratf Donnerstag. 1 Uhr. (Außerdem; Rechnungssachen.) Schluß: 5% Uhr. Volitische Tagesschau. Der Bruder der Kaiserin aI8 Zeuge. Ter Fall, datz ein Herzog und naher Verwalter des Kaisers einen Zeitungsartikel schreibt, dürfte nicht alle Tage Vorkommen. Herzog ErnstGünther von Schleswig- Holstein, der Bruder der deutschen Kaiserin, hat aber kein Glück mit seiner journalistischen Leistung gehabt. Es handelt sich um den vielbesprochenen Rechtsstreit der Gesellschafterin der verstorbenen Prinzessin Amalie von Schles- Wia-Holstein, Fräulein Anna Milewsky, in welchem am 10. dieses Monats die Vernehmung des Herzogs Ernst Günther zu Schleswig-Holstein als Zeugen stattsand. Die Verneh- mung sollte ursprünglich auf Requisition des Berliner Amtsgerichts auf dem Gerichtstage in Primkenau durch das Amtsgericht Sprottau erfolgen. Der Herzog erklärte sich jedoch hierzu nicht bereit und beantragte, da er als Mitglied eines souveränen Hauses zu betrachten sei, gestützt auf eine Kabinettsordre von 1893, seine Vernehmung gemäß § 71 Stras- Prozetzordnung in seiner Wohnung zu Primkenau. Dem Antrag gab das Amtsgericht Sprottau statt und die Vernehmung wurde im Schloß vorgenommen. Sie wurde geleitet vom Amtsrichter Feist aus Sprottau, als Vertreter der Klägerin war mit Einwilligung des Herzogs Rechtsanwalt Dr. Lubszynski zugegen. Es handelte sich bei der Vernehmung um die Frage, ob ein in einer Berliner Zeitung erschienener, gegen die Klägerin gerichteter Artikel von dem Herzog herrühre, wie die Redaktion der Zeitung behauptet hatte, und ob der Inhalt des Artikels auf Wahrheit beruhe. Auf die erste Frage, ob der Artikel von ihm veranlatzt sei, lehnte der Herzog unter Berufung auf § 54 der Strafprozetz- Ordnung eine Auskunft ab. Nach § 54 kann jeder Zeuge die Auskunft auf solle Fragen verweigern, deren Beantwortung chm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zuziehen würde. Der Inhalt des Artikels wurde von Dem Herzog als der Wahrheit entsprechend im allgemeinen bestätigt. Bezüglich der Vereidigung erklärte der Zeuge -ebenfalls, daß er als Mitglied eines regierenden Hauses den Eid nur durch Unterzeichnung der Eidesformel ableiste. Rechtsanwalt Tr. Lubszynski beantragte unter diesen Umständen die Vereidiaun^ auszusetzen, bis die Frage, ob der Herzog als Mitglied eines ehemals souveränen Hauses gemäß Der Kab.-Ordre von 1893 die Rechte aus § 71 der St ras Prozeß- Ordnung genieße, d.nrch das Berliner Gericht entschieden sei. Die Vereidigung wurde in der Weise vorgenommen, daß der Herzog die niedergeschriebene Eidesformel unter* schriftlich vollzog. Es wird nunmehr die interessante und staatsrechtlich bedeutsame Frage über die Gültigkeit dieser Art der Beeidigung von den Berliner Gerichten geprüft toerben müssen. Ter Mörder des russischen Ministers drs Innern war, wie jetzt aus Petersburg gemeldet wird, der Student der Universität Kiew Maglyschew, welcher bei den letzten Unruhen relegiert, sodann strafweise in das Heer eingestellt und bald daraus vom Kaiser begnadigt wurde. Ter dritte Schuß verwundete den Diener des Ministers, welcher auf den Angreifer zusprang und ihm Die Waffe entwinden wollte. Ter vierte Schutz ging in Die Wand. Die letzten Worte des Ministers waren: „Warum ermordetmanmich? Jchbinrnirnicht oewußt, jemanden Böse s zugefügt zu haben." Ein Schuß hat den Unterleib getroffen, ein anderer die Leber trrd'bpliil. Tie Ermordung Ssipjägins hat in russischen reaktio- , täten Kreisen einen panischen Schrecken hervorgerufen. Man befürchtet weitere Attentate. Ter Zar ist tief ergriffen. Es verlautet, der Iustizminister M u r a w i e w, Dem das Ministerium dev Innern angeboten wurde, habe es abgelehnt, da er fürchtet, ebenfalls das Opfer eines Attentats zu werden. Der Ministerrat soll dem Zaren die Entfernung sämtlicher Studenten und Studentinnen aus Petersburg vorgeschlagen haben. Im Winter-Palast wurden außerordentliche Sicherheitsmaßregeln getroffen. Sämtliche Räumlichkeiten, auch die Böden und Kellerlokalitäten wurden von einer militär- technifchen Kommiffion untersucht, doch sand man nichts Verdächtiges. Tie Attentate auf Trepow und Ssipjägin sollen von Personen verübt worden sein, die sich auf eine vorn geheimenZentralkomiteederStudenten- schast ergangene Aufforderung hin freiwillig gemeldet yaven. Dieses geheime Komitee hat von Moskau aus einen Aufruf erlassen, der alle Kreise der Jnreiiigenz auf- fordert, die Studenten im Kampfe für bic Freiheit zu unterstützen. Die russische ©tubenten- schäft, so heißt es in dem Aufruf, kämpfe nicht nur für die akademischen Rechte, sondern für die Rechte des russischen Volkes überhaupt. Die Studenten seien zu den größten Anstrengungen und Opfern bereit und würden vor nichts zurückschreckeri, um mit der Re aktiv n aufzuräumen. Daß das Attentat auf Ssipjägin schon seit langem geplant war, beweist bet Umstand, daß der Minister schon vor fünf Wochen ein Telegramm erhielt, das lautete: „Auf baldiges Wiedersehen. Bogolepow." Bogolepow ist bekanntlich der Name des gleichfalls ermordeten russischen Kultusministers. Im Auftrage des deutschen Kaisers sprach Generalmajor von Löwenfeld beim russischen Botschafter Grafen Osten-Sacken in Berlin anläßlich der Ermordung des Ministers Ssipjägin vor. Ferner hat der Kaiser den Botschafter Grafen Alvensleben beauftragt, den Zaren und der niffv- scheu Regierung sein Beileid und seinen tiefsten Abscheu über die Ermordung auszusprechen. Im preußischen Ageordnelenhaufe wurde am Mittwoch die zweite Etats-Beratung fortgesetzt. Ter Titel des Speeial- Etats des Finanz-Ministeriums: „staatlicher WohnungS- Znspeetor" wurde bewilligt. Der Etat der Seehandlung wurde angenommen, der Etat der Ansiedelungs-Commission nach einer längeren Polendebatte genehmigt und die Denkschrift über die Förderung der Ansiedelung durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt. Debattelos genehmigt wurden die Etats des „Reichs- u. Staatsanzeigers" und der allgemeinen Finanzverwaltung, ebenso der Etat des Staatsarchivs. Purlameurarisches aus Hessen. Eine neue Regierungsvorlage betrifft den Gesetz-Entwurf, eine Aenderung des Gesetzes über die Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890. Der Ar- HM 14 des Gesetzes sieht in seiner bisherigen Fassung vor, daß Feuerwehrleuten oder von der Feuerwehr bet» gezogenen Dritten, welche infolge Dienstleistung bei Brandsüllen oder Hebungen verletzt werden oder erkranken, und tocun die Verletzung oder Erkrankung den Tod herbeisührte, den Hinterbliebenen derselben aus der Landesseuerlösch- tasse Schadenersatz insoweit gewährt wird, als die Mittel der Kasse dies gestatten. Nun wird aber die Feuerwehr nicht nur bei Brandfüllen und Hebungen thätig, es ist vielmehr die Aufbietung der Feuerwehr zur Bekämpfung von Notständen (z> B- zur Hilfeleistung bei Wassersnot, bei Eisenbahnunglück, bei Häusereinsturz), eine gern ergriffene Maßnahme, und es pflegt die Feuerwehr einem derartigen Ruf auch Folge zu leisten. Wenn nun bei Fällen dieser Art ein Feuerwehrmann oder ein von bet)einen zugezogener Dritter Schaden leidet, hat derselbe derzeit keinen Anspruch aus Entschädigung aus der Landesfeuerlvschkas,e. Der Landesausschuß der hessischen Feuerwehren hat daher beantragt, für solche Fälle eine Garantie des Schadensersatzes zu schaffen, und der erweiterte Ausschuß der Brandversicherungskammer hat diesen Antrag nicht beanstandet. Es erscheint als ein Akt der Billigkeit, auch für diese Fälle Vorkehrung zu treffen und die eventuelle Haftung der Landes feuer losch ka,se zu erweitern. Der Land ess euer lo schlösse diese Sichert) ellsieistung, insoweit die Mittel der Kasse dies gestatten, zu überwei,en, hat wohl auch insofern rein Bedenken, als in diese Kasse namhafte Beiträge aus allgemeinen Staatsmitteln fließen und als die Vermehrung und starke Organisation der freiwilligen Feuerwehren int Interesse der Brandversicherungsanstalt Hegt. Selbstverständlich wird ober die Landesfeuerlösch- kasse nur dann einzutreten haben, wenn ein Dritter — Einzelner oder Verband — nicht haftpflichtig ist oder wenn dieser haftpflichtige Dritte zahlungsunchhcg sein sollte. Mit Rücksicht auf bie)c Ausdehnung der Haftung erscheint aber auch gleichzeitig eine Erhöhung des Reservefonds begründet, welche schon deshalb zweckmäßig fein dürfte, weil Die Zahl der Feuerwehrleute — derzeit 90 000 Mann — seitdem das Gesetz vom 29. März 1890 in Kraft getreten ist, sich beträchtlich vermehrt hat. Mehrere Abgeordnete hatten Anträge betr. die So n n- tags -Rückfahrkarten bei der stammet eingebracht. Diese Anträge waren zunächst der Regierung zur Aeuße- rung überwiesen worden und diese halte im wesentlichen folgendes geantwortet: ,Zon den bestehenden Sonntagskarten, die an Sonn- und Feiertagen für Personettzüge zum halben Fahrpreise ausgegeben werden, sind im Interesse der Vereinfachung des Fahrkartensystems diejenigen aufgehoben worden, welche so selten verlangt wurden, daß ein Bedürfnis zu ihrer Beibehaltung nicht anerkannt werden komlle. Ferner wurden die Sonntagskarten nach den Städten Frantsurt a. M. und Mannheim eingezogen. Zn dieser Maßregel entschloß sich die Verwaltung der Preußssch-Hesfischen Staatsbahnen deshalb, weil sie die Aufhebung aller Sonntags karten nach größeren Städten beabsichtigt und durch die Sonntagskarten überhaupt nur den Besuch solcher Orte erleichtern will, welche wegen ihrer bevorzugten gesunden Lage zur Erholung in frischer Luft besonders geeignet oder durch Naturschönheiten ausgezeichnet sind. Alle übrigen Sonntagsiärten sind bestehen geblieben." Daraufhin hat der 4. Ausschuß der Zweiten Kammer jede weitere Erörterung dieser Angelegenheit, offenbar angesichts der Rigorosität der preußischen Ecsenbahnverwalt- ung für überflüssig ansehen müssen und beantragt daher, die Anträge der Herren Haas-Atainz und Genossen, Häusel und Breimer für erledigt zu erklären. Aus Stadl und Kand. Gießen, den 17. April 1902. ** Große Wandkarte von Hessen. Wir machen nochmals aufmerksam auf die von uns herausgegebene sehr beliebte große Wandkarte von Hessen, die wir unseren Abonnenten für 1 Mark ab lassen, während dieselbe für Nichtabonnenten 5 Mark kostet. **DerDeutsche und Oesterreichische Alpen- Verein zählte, wie wir dem soeben erschienenen Bestandsverzeichnis für 1902 entnehmen, am 15. März d. I. 275 Sektionen mit 52 089 Mitgliedern, wovon 177 »Sektionen mit 37 890 Mitgliedern, also 73 Prozent, in Deutschland, 98 Sektionen mit 14199 Mitgliedern, oder 27 Prozent, in Oesterreich ihren Sitz haben. Die größten Sektionen sind: München mit 3520, Berlin mit 2420, Austria, Sitz: Wien, mit 2306 Mitgliedern; die kleinste Ortsgruppe ist Telfs (Tirol) mit 11 Mitgliedern. — Die im Großherzogtum Hessen bestehenden 6 Sektionen zählen zusammen 1125 Mitglieder, und zwar Darmstadt 223, Gießen 128, Mainz 450, Oberhessen (Sitz Gießen) 86,Starte n b u r g (Sitz Darmstadt) 69 und Worms 169. () Langgöns, 15. April. Heute morgen ließ sich in aller Frühe in unserem Dorfe auf dem Hanse des Herrn Konrad Frey am Kreuz zum erstenmale ein Klapperstorch nieder. r. Steinbach bei Gießen, 16. April. Vor einigen Tagen sprang ein zwölfjähriges Mädchen von einer Leitersprosse l»..nd brach ein Bein. Es wurde nach Gießen in die Klinik verbracht. z. Rö th ge s bei Laubach, 16. April. Die Bür ger- mei st erwähl, bei der der Landwirt Georg Meckel als Sieger hervorging, ist von dem Kreisausschuß für nn- giltig erklärt worden und es wird demnächst eine Neuwahl stattfinden. Hoffentlich verläuft diese Wahl etwas ruhiger als die letzte, damit endlich wieder Friede in unser Dörfchen einzieht. Bad-Nauheim, 15. April. In der gestrigen Gern e i n d e r a t ss i tzu n g wurde den Mitgliedern bie Heber» sicht über die Verwendung der 7. 31/2 prozentigen Anleihe im Umdruck zugestellt. Ter Abänderung des Prospekts Luecks Einführung der Anleihe an der Berliner Börse wurde zugestimmt. Sodann wurde der Voranschlag für 1902/03 zur Vorberatung im Entwurf vorgelegt. Ter Vorsitzende teilte mit, daß an Umlagen für 1902/03 Mark 205 000 auf das gesamte Kommunalsteuerkapital vorzusehen sein Dürften, wodurch der Ausschlag etwa so bleibe wie im Jahre 1901/02. s. Birst ein, 15. April. Zu unserer kürzlichen Mitteilung, daß bei Birstein in dem Standesherrlichen Gebiet ein Steinbruchbetrieb unter der Firma „Basaltwert Bierstein" eröffnet worden sei, schreibt unser S.-Berichterstatter: Ter Eindruck für den Sachverständigen ist der, daß es eins der großartigsten Basaltvorkommen ist, die im Vogelsberg gefunden luerben können. Dazu kommt die günstige Lage, unmittelbar an der Bahnlinie Birstein—Wächtersbach. Das gewonnene Material kann direkt aus dem Bruch verladen werden. Tas Vorkommen besteht aus Süulenbafall. Die Säulen sind ohne Zwischengestein in einer Länge bis 3 Meter aufeinandergestellt. Tie Schichtensäulen sind 10—12 Meter hoch, werden aber nach dem Berg — die Gewinnung ist noch am Abhang — bedeutend höher werden. Ter Basaltbruch wurde von den Gebr. Moll, die aus Mendorf a. d. Lumda stammen, entdeckt. Durch einen Vertrag mit der Standesherrlichen Verwaltung sicherten sich diese die Ausbeute. Mit Hans Klaus und Hch. Winn betreibt Louis Moll das Geschäft. Einer großen Anzahl von Arbeitern, es werden gegen 100 Leute beschäftigt, ist für lange ein sicherer Verdienst geschaffen. Aufruf und Bitte. Im Namen und Auftrag des Kuratoriums des Hilfsvereins für die Geisteskranken in Hes- s e n bringe ich hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß der Hitfsverein, neben der ihm obliegenden Fürsorge für die Geisteskranken, von nun an auch für gering bemittelte und unbemittelte Nervöse, (Neurastheniker, Hysterische, Hypochonder re.) und für geistesgesunde erwachsene Epileptische helfend eintreten will. UnD zwar in der Weise, daß er das im einzelnen Fall angezeigte Kurverfahren ermöglicht und die hierzu erforderlichen Geldmittel zur Verfügung stellt. Taß in unserer Zeit die Bekämpfung der erwähnten Nervenleiden im Interesse der Kranken selbst, ber Familie und der All gerne inheit als ein dringendes und weit verbreitetes Bedürfnis empfunden wcrd, ist bekannt. Ebenso die Erfahrung, daß eine rechtzeitig angewandte sachgemäße Hilfe in vielen hierher gehörigen Fällen zu dem gewünschten Ziele führt. Ader währeno d.in wohlhabenden Nervenletdenden die ecforberiidjen Heilmittel überall und im reichsten Maße geboten sind, und während die Jnvalidenversicherungsanstait Großh. Hessen den nervös erschöpften verficherungspflichtigen Arbeiter dem Sanatorium in Lindenfels zuführt, fehlt alle und jede sachgemäße Hilfe jenen zahlreichen gering bemittelten und unbemittelten Nervösen, für die keine Krankenkasse, keine Berufsgenossenschaft, keine Jnvalidenversicherungsanstait eintritt, also den bedürftigen Nervösen des sogenannten Mittelstandes und der gebildeten Stände, dem mittleren und niederen Beamten, dem Lehrer, dem kleinen Kaufmann und Handwerker. Ein schreiender sozialer Gegensatz, der dem Charakter unserer Zeit wid.r,pricht und unter allen Hmständen verschwinden muß! Taß dies, und nicht zuletzt, auch in Hessen geschehe, dazu will der Hilfsverein für die Geisteskranken anregen und helfen. Tas Kuratorium hat versuchsweise und für das Jahr 1902/03 den Verwaltungen der drei Kassen unseres Vereins zu dem angegebenen Zwecke einen Kredit von zusammen 9000 Mark eröffnet. Vorerst sollen und können nur solche wirtschaftlich bedürftige Nervenleidende Berücksichtigung finden, die nach ärztlichem Ermessen als heilbar oder doch in erheblichem Grade besserungsfähig erscheinen. Tie Erfahrung soll nun zeigen, ob unsere Bestrebungen warme Zustimmung und richttges Verständnis finden und ob sich die unerläßliche Vorbedingung des Gelingens unseres Versuchs erfüllt: die ausgiebige Beteiligung der privaten Wohlthätigkeit. Gestaltet sich in diesen Beziehungen die kommende Erfahrung günstig, so werden von feiten der Großh. Staatsregierung, der kommunalen Verbände, der sozialen Versicherungsanstalten, ferner der öffentlichen Sparkassen, Kirchenkassen rc. ausmertchme Beachtung, sachgemäße Mitwirkung und ergiebige Hnterstützung nicht ausbleiben. Schon in absehbarer Zeit wird es alsdann möglich werden, auch denjenigen Nervenleidenden Hilfe zu bringen, die ausschließlich auf die Behandlung und Pflege in einer besonderen, auch für wenig Bemittelte zugänglichen Heilstätte angewiesen sind, wie sie, als bis jetzt in Deutschland einzige, in dem Haus Schönow bei Berlin in dem Jahre 1899 eröffnet worden ist. Mas nun den bis auf weiteres einzuhaltenden Geschäftsgang betrifft, so soll der Kranke den Antrag auf die Hilfe unseres Vereins, wenn irgend möglich, selbst, und zwar schriftlich, stellen unter Schilderung seines Leidens und feiner Vermögenslage. Hierauf übergiebt der Kranke den Antrag einem Arzt, dessen Wahl ihm fteisteht, worauf dieser Arzt, unter Benutzung eines vorgedruckten Formulars, über den Zustand des Kranken sich gutachtlich äußert und alsdann den Antrag des Kranken und sein ärztliches Attest an die Verwaltung der drei Kassen des Vereins in Heppenheim a. d. B., Hof heim, Kreis Groß-Gerau oder Gießen abschickt, die ihm der Kranke bezeichnet hat, wobei jedoch zu bemerken ist, daß bann, wenn es sich um Epileptische handelt, nur die betben Kassen in Hof heim und Gießen zuständig sind. Adressen: Für Heppenheim: Medizinalrat Direktor Dr. Bieberbach. Für Hofheim, Kreis Groß-Gerau: Direktor Dr. Mayer. Für Gießen: Professor Dr. Sommer, Direktor der psychiatrischen Klinik. Selbstverständlich steht nichts im Wege, wenn der Kranke es vorziehen zu müssen glaubt, seinen Antrag direkt an die betreffende Verwaltung einzusenden und dieser den Verkehr mit dem Arzt zu überlassen. (Das erwähnte Formular ist von jeder der genannten Verwaltungen unentgeltlich zu beziehen). Es bedarf keiner Versicherung, daß die Verwaltungen bei der Prüfung der Anträge und bei den ihnen erforderlich erscheinenden weiteren Erhebungen mit aller nur möglichen Diskretion verfahren werden. Persönlich sollen sich die Kranken nur dann der Verwaltung vorstellen, wenn sie hierzu ausdrücklich eingeladen worden sind. Somit übergebe ich diesen Aufruf der Oeffentlichkeit in der Hoffnung, daß er ein freundliches Gehör finden werde. — Die für die bedürftigen Nervösen und geistesgesunden Epileptischen bestimmten Gaben — auch die kleinste Pfenniggabe ist willkommen — wolle man an den Rechner unserer Haupt- taffe, Verwalter Siftmann hier, oder auch an die Vertrauensmänner unseres Vereins gelangen lassen. Heppenheim a. d. B., 6. April 1902. Medizinalrat Dr. Bieberbach, Vorsitzender des Kuratoriums des Hilfsvereins für die Geisteskranken in Hessen. Vermischtes. * Ter Oberamtsrichter Becker in Oldenburg, der in letzter Zeit Prozesse gegen den Bankdirektor v. Bruns leitete, wurde von Bruns in seiner Privatwohnung erschossen. Direktor v. Bruns hat im Laufe der Prozesse sich oft von diesem gekränkt gefühlt. Gestern war wieder eine längere Vernehmung Bruns, während der der Plan in ihm reifte, feinen angeblichen Widersacher zu töten. Heute morgen ging er in dessen Wohnung und erschoß Nen Ahnungslosen neben seiner Frau, die in Schreikrämpfe verfiel. Dann tobte er wie ein Wahnsinniger, zerschlug Möbel und Fenster, bis er geschlossen ab geführt wurde. Becker galt als nervös gereizt, aber als gerecht.' *DerExadvokatFriedmannaufdemHeber-^ b rettl. Wir lesen in einem Berliner Blatte: Halb Moa-! bit war am Samstagabend in Bause meins Buntem Theater versammelt. Einst der berühmteste der Berliner Ad- vokatenzunst, der viel beschrieene Dr. Fritz Friedmann wollte sich leibhaftig auf dem Ueberbrettl produzieren. Friedmann hat zum Komödiantentum Geschick, das bewies er, als er mit öliger Stimme sein „Evangelium" zum Besten gab. Er hatte sich die Geschichte sehr flug zurecht gelegt; Goethe vor Augen, war er kecken Mutes vor die Rampe getreten. 9htr mit der Ausführung, mit dem Gedankenaufbau haperte es; er beging einen Fehler, den sein Vorbild sich nur feiten zu schulden kommen ließ, er wurde langweilig. Was Dr. Friedmann sagte, kann man viel schöner, mit viel mehr Amüsement im achten Kapitel von Reinecke Fuchs nachlesen, in der köstlichen Unterhaltung, die Reinecke und sein Oheim Grimbart mu- einander pflegen, als sie zum Königshofe gehen. Gar schwer mit der Schuld feiner Streicye und Schliche beladen, beklagt der Fuchs sich eindringlich über die Verdorbenheit der frevelnden sündigen Welt: „Auch das Gute wissen sie zwar von großen und kleinen Herren, doch schweigt man davon, und selten kommt es zur Sprache. Doch das schlimmste find' ich den Dünkel des irrigen Wahnes, Ter die Menschen ergreift: es könne jeder im Taumel Seines heftigen Wollens die Welt beherrschen und richtet. Tr. Friedmann erging es mit seiner weitläufigen Klage über die Sünden und Erbärmlichkeiten der Zeit besser als feinem Vorbild. Es war kein Grimbart zur Stelle, der ihm antwortete: „. . . ich find es besonders, Ihr beichtet Fremde Sünden. Was will es Euch helfen? Mich dünket, es wären Eurer eignen genug." Ter vielgereiste Rechtsanwalt von ehedem sprach von allen möglichen Dingen, von der Streberei in Amerika und daheim, vom Mordprozeß des Studenten Fischer, von Sezession und Selbstbeweihräucherung. Unb als Dr. Friedmann endlich fertig war, zeigte es sich, daß die Tugend doch kein leerer Wahn ist; man klatschte wie toll Beifall, und die neueste Aequisition des Bunten Brettl durfte sich dreimal gerührt vor dem Publikum verbeugen. — Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Loudon, 16. Aprrt. Der Prospect für die Emission von Eonsols im Betrage von 32 Mill. Lstr., wovon 16 Mill, bereits placrrt sind, ist erschienen. Der Emissionspreis ist 93'/, %. Die erste volle Vierteljahrsoividende ist am 5 Juck zahlbar. Der Zins° fuß beträgt bis zum ö. Aprrl 1903 23/4 %, von da ab 21/2°/0. Die neuen Eonsols sind bis 1903 nicht einlosbar. Die Subseriptions- liste schließt spätestens am 21. April. O Gießen, 16. April. Lieh markt. Aus dem gestrigen Ochseumarkt waren etwa 120Stück Gangoieh ausgefahren. Der Handel war überaus flott, da der vorhandene Vorrat den Bedarf nicht zu decken vermochte; die Folge davon war, daß für die Tiere hohe Preise bezahlt werden mußten. Alles vorhandene schwere Vieh wurde von Händlern für oberhessische Güler angekaust, während weflsälische Handelsleute mehr Mittel- und leichtere Gangochsen suchten. Ein Posten junger anderthalbjähriger Stiere ging ebenfalls für Westfalen, uub zwar für die Weide, für 27—30 Alk. pro Eentner Lebendgewicht fort. Ochsen wurden gehandelt das Paar 1. Qual, äu 90Ü—950 Alk., 2. Qual. 800—875 Mk., 3. Qual. 700 bis 750 Alk. Fetwieh war nicht vorhanden. — Der Vorrat auf dem Schwernemarkt betrug zirka 1200 Stück, meist Ferkel. Die Käufer, die im Verhältnis zur Große des Austriebes nicht so zahlreich am Alarkt waren, verhielten sich gegenüber den geforderten Preisen anfänglich ablehnend, sodaß der Handel bis gegen die Mitte des Alarktes schleppend blieb, später aber wurde das Geschäft noch ganz gut, trotzdem die Verkäufer von ihren anfänglichen Forderungen nicht abgingen, sondern eher für gute Ware mehr verlangten als zu Anfang. Die erzielten Preise blieben jedoch die gleichen, wie beim letzten Alarkt. Es blieb ein Heberstand von etwa 200 Stück. — Tie nächsten Markttage hier sind am 6. und 7. Mai. Neueste Meldungen. Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers. Kassel, 17. April. Die Voruntersuchung des früheren Generaldirektors der Trebergesellschaft Schmidt ist abgeschlossen. Die Anklage lautet auf betrügerischen Bankerott in eigener Sache wie in Sachen der Trebergesellschaft und auf Wechselfälschung. Gumbinnen, 17. April. Zu dem heute beginnenden Krosigkprozeß sind 25 neue Zeugen geladen. London, 17. April. Eine Depesche Kitcheners aus Pretoria vom 16. April besagt: General Jan Hamilton berichtet, er habe am 12. und 13. April 61 Gefangene gemacht. Die Kolonne des Obersten Rochefort, die mit Hamilton gemeinsam operierte, überraschte nachts ein Burenlager, nahm 55 Buren gefangen und erbeutete Wagen- und Kriegsvorräte. London, 17. Aprll. Es verlautet, dem gestrigen Ministerrat seien neue Depeschen Milners unterbreitet worden. Amsterdam, 16. Aprll. Nach dem ärztlichen Bericht nahmen die Kr an kh ei t s e r s ch einun g e n bei der Königin seit 24 Stunden nicht zu. Das Fieber nimmt den bisher gewöhnlichen Verlauf. Heute war Professor Roosenstein von der Unitierfität Leiden zur Konsultation im Schloß Loo. Hongkong, 16. April. Wie aus Kanton berichtet wird, überbrachte ein dort gestern eingetroffener Kurier die Meldung, daß mehr als 2000 Mann k aiser liche Truppen, die von General Sn entsandt worden waren, um Aufständische aus einer Ortschaft zu vertreiben, von diesen in einem Engpaß Überfällen worden. Tie gesamte Mannschaft f ei getötet bezw. gefangen genommen worden. Ter Vizekönig von Kanton erbat aus Peking telegraphisch Verstärkungen. Passendes Geschenk für Schüler! Karte von Hessen und den angrenzenden Gebietsteilen zum Preise von Mk. 1.00 -UAI für unsere Abonnenten. — Preis für Nichtabonnenten Mk. 5.00. —