Erstes Blatt. Montag 17. März 1909 ISS. Jahrgang Nr. 64 Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Sefstfchen Landwirt die Siebener ZaurUien- blittler viermal in der Woche bei gelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brüh l'schen Untoers.-Buch° u. Steindruckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition itnb Druckerei: Schul st raße 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. FerusprkchanschlußNr.51. GletzenerAnzelgerW w Seneral-Anzeiger " MM Anttr- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen ——— zeigenteil: Hans Beck. Auflage 7900. in । ----1 . i-ii KeKanntmachung. Die Lebensversicherungs-Gesellschaft „Union", Assurance Society in London hat nach einer Mitteilung der Filial- Direktion in Straßburg am 1. Januar l. I. ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland eingestellt. Gießen, den 14. März 1902. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v- Bechtold. Kelranilimachung. Betreffend: Gesuch de§ Hermann Roth II von Langsdorf um Genehmigung zur Errichtung eines Schlachthauses. Hermann Roth II von Langsdorf beabsichtigt auf dem Grundstück Flur I Nr. 197 der Gemarkung Langsdorf ein Schlachthaus zu errichten. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung bezw. im ÄreiSblatt für den Kreis Gießen an gerechnet, auf dem Büreau der Großh. Bürgermeisterei Langsdorf zur Einsicht der Jnter- effenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschluffes bei Großh. Bürgermeisterei Langsdorf vorzubringen. Gießen, 14. März 1902. Großherzogliches Kreisamt Gießen- ___________________v- Bechtold. Bekanntmachung. Die Umlage der land- und forstwirtschaftlichen BcrufZ- genossenschaft für das Großherzogtum Hessen betreffend. Die Umlage der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen für das Jahr 1901 beträgt: 625,691,97 Mark. ; Unfallentschädigungen 504,191,25 Mk. Anlage zum Reservefond 10,063,83 „ Verwaltungskosten (einschließlich der Schiedsgerichtskosten und Hebgebühren der Gemeinde- Einnehmer) Da sich die Gesamtsumme der steuerkapitalien auf 13,731,776,03 Mark (8,010,202,03 Gulden) beläuft, so ergibt sich ein Ausschlag von 4,556 Pfg. auf die Mark Steuerkapital (7,811 Pfennig auf den Gulden). Gemäß Par. 19 der Verordnung vom 11. Juli 1888 wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung dieser Umlage demnächst in eiuem Ziele unter Zusendung besonderer Anforderungszettel stattfinden wird. Darmstadt, den 12. März 1902. Der Vorstand der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen. Rach, Regierungsrat. politische Wochenschau. Die letzte Woche brachte eine Anzahl wichtiger Beratungen m unserer Zweiten hessischen Kammer. Zunächst wurde, nachdem man in der vorhergehenden Woche die Generaldebatte über das Budget beendet hatte, über die einzelnen landwirtschaftlichen Kapitel zu Rate gesessen, und es erledigte sich diesmal, im Gegensatz zum Vorjahre, alles mit schönster Leichtigkeit und Glattheit. Zumeist wurden die Anträge des Ausschusses angenommen, selten nur davon abweichende Be- schlüffe gefaßt. So wurden z. B. für die Rindviehzucht statt der eingestellten 112 000 Mk. 30 000 Mk. mehr be- willigt. Für Handwerkergenossenschaften wurden sodann, entgegen dem Wunsche der Gießener Handelskammer, 5000 Mk. Beim Kapitel „Ministerium der Justiz" wurden verschiedene Bemängelungen laut. Der Justizminister bestätigte die vom Gieß. Anz. zuerst gebrachte Meldung über das Vorgehen der hessischen Regierung in der Frage der Entschädigung unschuldig Verhafteter, und konnte hinzufügen, daß unsere Regierung dem Bundesrat eine ausgearbeitete Vorlage unterbreitet hat. Wir können wiederholt nur wünschen und hoffen, daß uns recht bald ein entsprechendes Reichsgesetz beschieden werde. An demselben Tage, am Dienstag, kam es auch noch zu einer Attacke der Antisemiten gegen den Justizminister. Unser Nachbar Herr Kohler-Langsdorf beschwerte sich, daß „die Juden in der Rechtspflege vorgezogen" würden. Nun ist es aber bekanntlich Thatsache, daß Hessen, im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten, selbst zu Preußen, Juden überhaupt nicht im Justizdienste anstellt, also unmöglich Bevorzugungen ihnen gegenüber vornehmen kann. Die Verstaatlichung des Gerichtsvollzieherwesens wurde trotz warmer, und, wie auch von gegnerischer Seite anerkannt wurde, sehr geschickter Befürwortung durch den Justizminister, ab gelehnt. Das Kapitel „Bauwesen" gab Anlaß 311 kritischen Bemerkungen über die großen Kosten der Staatsbautcn, die, wie vom Regierungstffche aus mit berechtigten: Stolze hervorgehoben wurde, maßgebend für die Privaten sein sollten. Jeder Einsichtsvolle wird Herrn Ministerialrat v. Biegeleben ohne weiteres zustimmen, daß die Kosten emes stilreinen luxuriösen Baues nicht zu vergleichet: sind mit denen von schematischen Dutzend-Bauten. Wir Heffen dürfen aber froh sein, daß unsere Regierung bei den meisten Bauten Vorbildliches leistet und auch in dieser Beziehung anderen Staaten mit gutem Beispiel vorausgeht. Geheimrat Hofmann, unser großer Baumeister, sprach mit Recht von der architektonischen Volkskunst unserer Tage. Für den Bahnhofsbau in Darmstadt, für das neue Provinzialdirektionsgebäude zu Gießen, für Universitätsneubauten der medizinischen Fakultät der Landesuniversität, Universitätsbibliothek u. a. wichtige Bauten wurden sodann die entsprechenden Gelder bewilligt. — Für das Grundbuch- wescn bewilligte man 250000 Mk. — Am 13. d. Mts. beschäftigte sich dann der Landtag mit der unvermeidlichen steuer erhöh ung. Der Finanzausschuß hatte in langen Sitzungen sich bemüht, womöglich auch noch eine Einkommensteuererhöhung dem hessischen Volte auf den Ostertisch zu legen, aber die Regierung wollte nichts davon wissen, und man wird ihr dafür im Volke dankbar sein. Dr. Gnauth hat die Genug- thuung, daß sein erstes großes Werk, das er vom Ministersessel aus geschaffen hat, das Finanzgesetz, die Billigung der Majorität der Kammer gefunden hat. Eine Erhöhung der Vermögenssteuer von 55 auf 75 Pfennige wurde mit allen gegen 5 Stimmen angenommen. Bei der Beratung über die Eisenbahn-Tariffrage nahm, nach langer interessanter Debatte, in der man wieder einmal dem preußischen Minister Thielen gehörig, aber vergeblich die Leviten las, die Kammer mit großer Mehrhett einen Antrag an, ein Ersuchen an die preußisch-hessische gemeinschaftliche Eisenbahn-Verwaltung zu richten, auf Verbilligung der Personentarife, die Wiedereinführung aller Sonntagskarten, die Verbilligung der Schülerkarten und Verbilligung der Tarife der Arbeiterfahrkarten hinzuwirken. Ob's was helfen wird? — Der Antisemiten- Feldzug gegen einen Darmstädter Amtsrichter, der in einem Urteil eine etwas verunglückte Wendung vom mosaischen Eide gebraucht hatte, verlief im Sande. Im Reiche war ünrner noch der Zolltarif das Alpha und Omega der Tageserörterungen. Zwar sagt man, daß einerlei Gefühl, einerlei Wunsch und einerlei Hoffnung einiae und der gemütsvolle Wandsbeker Bote, Matthias Claudius, hat das einst in seeinen Betrachtungen Cüber die Freundschaft recht hübsch glaubhaft machen verstanden, aber wenn es vor hundert uno mehr Jahren auch vielleicht zutraf, heute ist es schon weniger der Fall und ganz gewiß nicht im politischen Leben. Die anfängliche Einigkeit, die den Sammlungspolitikern die günstigsten Auspizien eröffnete, hat einem Widerstreit der Meinungen weichen müssen, wie er unter den dem Entwurf im Prinzip günstig gestimmten Parteien bisher noch nickt zu Tage getreten war, und es ist vorläufig noch nicht an einen Zusammenschluß zu denken, auch nicht auf der Basis der Regierungsvorlage, die zu retten man sich alle Mühe giebt, nachdem man sich der Ueberzeugung nicht länger verschließen kann, daß )ie zu spät gekommen und zu lang geworden ist, um noch in der gegenwärtig laufetiden Legtslaturperiode erledigt werden zu können. Märe dem nicht so, hätte sich wohl schwerlich auch der Bundesrat angelegen sein lassen, die Arbeitssreudig- keit der Kommissionsmitglieder dadurch zu erhöhen zu suchen, daß er ihnen in Aussicht stellte, was er bisher dem Reichstagsplenum konsequent verweigerte, nämlich Träten. Zwar toill er diese Prämie auf die Arbeitsfreudigkeit und Ausdauer nur in Bausch und Bogen zahlen, aber dem, wie der ganzen Absicht überhaupt, dürften sich im Reichstage, der übrigens in vierwöchentliche Osterferien gegangei: ist, doch wesentliche Schwierigkeiten gegenüberstellen, von deren Ueberwindung wir noch nicht hinreichend überzeugt sind, zumal die Richtung, nach der sich die Beschlüsse der Zolltariftommsifton bewegen, derart den Regierungswünschen entgegen ist, daß diese kaum Neigung verspüren dürfte, sich mit dem Entwurf noch lange zu beschäftigen. Die Energie, mit der sie erst am Donnerstag wieder betonte, day es ganz ohne Rücksicht auf die Nachbarländer doch nicht gehe, wenn man neue Han- >elsverträge zustande bringen wolle, könnte daraus hindeuten. Und schließlich sind es auch einflußreiche Kreise, die eine solche Rücksichtnahme als eine staatsmännische Notwendigkeit ansehen. Allerdings schickt sich eines nicht für alles. Die Rück- icht beispielsweise, die der Svaatssekretär des Auswärtigen vom deutschen Volke auf die Empfmdlichkeit der englischen Negierung verlangte, bleibt für viele unverständlich schon deshalb, weil England weder auf uns noch auf andere Nationen -Rücksicht zu nehmen Pflegt, wenn es ihm nicht n seinen Kram paßt. Man »erlangt nichts Unbilliges von England, man fordert nur den Respett vor dem Völkerrecht, man fordert menschliches Empfinden. Hat sich zudem England uns gegenüber rücksichtsvoll bewiesen, wo es angebracht war, wo es schion das einfache Taktgefühl er- orderte? Man braucht sich nur an die Hetzereien zu er- nnern, welche die Londoner Presse angesichts der Ame- rtkareise des Prinzen Heinrich zu inszenieren uchte, und wird herausfinden, daß Frhr. v. Richthofen n seiner Rücksichtnahme zu weit geht. Erfreulicherweise haben diese Beweise vetterlicher Zuneigung das Gegenteil von deut hervorgerufen, was sie bezwecken sollten, denn die Herzlichkeit der Amerikaner hat dem Prinzen Heinrich gegenüber bis zum Tage seiner Abreise standgehalten und dürfte auch nicht so bald verfliegen, wie der Depesche::- austaufch beweist, der zuletzt nwfy zwischen dem Kaiser und dem Präsidenten Roosevelt erfolgte. Der Prinz-Admiral nähert sich inzwischen schon dem europäischen Konünent, der deutschen Heimat, die er so würdig und volkstümlich drüben vertrat, zum Aerger der Jingos, die sich nur mit verhaltenem Grimm über die Begeisterung des amerikanischen Volkes hinwegzusetzen vermochten und erst dieser Tage wieder gegen Deutschland intriguierten, indem sie dem deutschen Botschafter in Washington, v. H 0 l l e b e u, Einmischung in die innere amerikanische Politik unterstellten und daran allerlei Nachrichten von der bevorstehenden Wberufung Hollebens knüpften. Die ganze Anlage der Nachrichten, ihre Lancierung, ließ alsbald erkennen, daß es sich um ein wohl vorbereitetes Manöver handelte, das aber in Berlin wie in Washington völlig eindruckslos geblieben ist. Man sollte übrigens meinen, die englische Presse hätte etwas Besseres zu thun, als solche Jntriguen zu spinnen. Die letzten Vorkommnisse auf dem südafrikanischen Kriegsschauplätze beweisen zur Evidenz, wie wenig bisher trotz der fast 2y2j;ä$rigen Dauer des Krieges die Widerstandsfähigkeit der Buren gebrochen ist, und wenn die Buren auch zu vielen seitherigen Unbegreiflichkeiten die neue gefügt haben, daß sie Methuen freiließen, ohne, wie es scheint, als entsprechendes Aequivalent Kruitzin- gers Befreiung dafür gefordert zu haben, so dürfte das eher von einem Bewußtsein der Stärke, als von Ratlosigkeit zeugen. Der Londoner Korrespondent des Pariierj „Figaro" berichtet angeblich aus autorisierter Quelle, die englische Regierung beabsichtige nicht irgend einen hervorragenden Burenführer als Entgelt für Methuen freizugeben. Dagegen sei es wahrscheinlich, daß binnen kurzer Zett die englische Negierung die „großherzige That Delareys" durch einen Akt, der „großen Widerhall" finden dürste, belohnen werde. Diese Andeutung klingt echt englisch großspurig; es steckt wohl nichts dahinter. Auch Belgien steht feit einigen Tagen vor einer inneren Krise, von der man noch nicht weiß, ob sie sich verflüchtigen oder zu einer gewaltsamen Lösung drängen wird. Die Weigerung der Regierung, dem Verlangen nach der Einführung des allgemeinen Wahlrechts stattzugeben, hat weite Volkskreise derart empört, daß man den Ausbruch einer Revolution fürchtete und alle Maßnahmen traf, um einer solchen Eventualität gerüstet gegenüber zu stehen. Es mag sein, daß diese Vorsichtsmaßregeln auf das Volk Eindruck gemacht haben, denn einstweilen ist die Krise latent, aber der Volksunwille kann losbrechen, ehe es sich die Machthaber versehen, die das Verlangen nach, dem allgemeinen Wahlrecht auf die Dauer doch nicht unerfüllt lassen können. Auch int Ba lkan kriselt es neuerdings, und nicht minder im fernen Osten, wo Ru ßl an dunverkennbareMaßnahmen trifft, um gegen Japan auf dem Posten zu sein, dessen Anspruch auf Korea ihm seit dem englisch^japani- schen Bündnis ganz besonders unsympathisch ist. Währenddem läßt es sich nicht abhalten, seinen illegitimen Anspruch auf die Mandschurei, den Eingeborenen gegenüber mit Waffengewalt begreiflich zu macfyen und die Chinesen halten sich neuerdings dadurch schadlos, daß sie im Innern die Fremden massakrieren, wo ste solcher habhaft werden können, während sie offiziell sich in den aalglatten Formen diplomatischer Erörterungen bewegen und die Mächte ersuchen, zunächst in Tientsin die Thür von außen zuzumachen. England ist merkwürdig schnell dabei, dieser sreundschast- lichen Aufforderung Folge zu leisten, Deutschland aber und die anderen beteiligten Mächte weigern sich, und nicht ohne Ursache, denn das Blut des chinesischen Drachen gährt noch viel zu sehr, als daß man eine duldsamere Denkungsart von den Herren Langzöpsen erwarten könnte, und umsonst will man' die Opfer des vergangenen Jahres doch nicht gebracht haben . Preußisches Abgeordnetenhaus. Sitzung am 15. März. Fortsetzung der zweiten Beratung des Kultusetats. AIS Erwiderung auf Ausführungen des Abg. Glowacki (Ztr.), der das loyale Verhalten der polnischen Presse hervorhebt, verliest Ministerialdirektor Kügler eine Reihe von Zeitungsausschnitten, um das Gegenteil zu beweisen. Redner bezeichnete das Verhalten als eine Vergiftung des ober- chlesischen Volkes, wie sie schlimmer nicht gedacht werden könnte. Gegenüber Bemerkungen des Abg. v. Chlap owski (Pole) erklärt Kultusminister Dr. Studt, die polnische Preffe habe die Wreschener Vorgänge entstellt. Die Bevölkerung von Wreschen habe sich ruhig verhalten bis die polnische Agitation zu arbeiten ansing. Kin Student wegen Mordes vor dem Schwurgericht Weimar, 15. März. Vor dem hiesigen Schwurgericht begannen gestern )ic Verhandlungen in dem Mordprozesse gegen den Sturenten der Rechte Walter Fischer aus Eisenach, der beschuldigt ist, seine Geliebte Martha Amberg zu Pfingsten v. I. getötet zu haben, nachdem das frühere Urteil des Schwurgerichts in Gotha durch das Reichsgericht ausgehoben worden ist. Ter Angeklagte sieht heute besser aus als in der ersten Verhandlung. Sein unstätes Mesen, das in einem nervösen Zucke:: der Gesichtsmuskeln und einem unruhigen Blick der tiefliegenden Augen zum Ausdruck kommt, ist jedoch geblieben. Fischer gibt an, er habe die Martha Amberg von Jugend ans gekannt, jedoch erst um Ostern 1901 de:: Mut gesunden, sie durch einen Pensionär um ein Rendezvous zu bitten. Er habe sich dann mit ihr abends öfter getroffen, und fei mit ihr pazieren gegangen. Präs.: Sie sollen die Absicht gehabt 111,416,89 « haben, sie zu heiraten? Angekl.: Ja. Präs.: Hielten Sie sie für ein unbescholtenes Mädchen? Angekl.: Jawohl, obgleich ich oft Zweifel hegen mußte. Präs.: Haben Sie das Mädchen geküßt? Angekl.: Ja. Präs.: Haben Sie auch intim mit ihr verkehrt? Angekl.: Nein, niemals. Ter Angeklagte geräth hier in große Erregung und ersucht den Vorsitzenden, bie Zeugen über sein Verhalten dem Mädchen gegenüber möglichst eingehend zu vernehmen, da er entschieden behaupten müsse, daß er das Mädchen rein platonisch geliebt habe. Was das Mädchen und ihren Verkehr anlange, so habe er wohl igewußt, daß sie vielfach von Forstschülern und anderen jungen Leuten verfolgt wurde, sie habe jedoch auf Befragen 'stets abgestritten, mit diesen Personen näheren Umgang gepflogen zu haben. Nach seiner Rückkehr nach Berlin habe er sich energisch an die Arbeit gemacht, um dem geliebten Mädchen bald eine Heimstätte bieten zu können. "Er habe nebenbei auch seine philosophischen Studien fortgesetzt, peil ihn die Philosophie eigentlich mehr ange- zvgen habe, wie das ihm von seinem Vater bestimmte juristische Studium. Mit der Martha Amberg habe er einen regen Briefwechsel unterhalten, wobei er freilich *faft viermal so viel geschrieben habe, wie das Mädchen, !oessen Briefe schließlich immer seltener und kälter geworden seien. Schließlich sei ihm dann ein anonymer Brief zu- !gegangen, in welchem er vor der Amberg als einer herzlosen Kokette gewarnt worden sei. Es wurde in dem lBriefe auch an gebeutet, daß die Amberg einen verbotenen Verkehr mit einem nicht näher bezeichneten Forsteleven Hinterhalte. Als ich diesen Brief erhielt,so erzählt der Angeklagte weiter, war ich ganz verzweifelt. Präsident: Faßten Sie damals schon den Entschluß, sie und eventuell auch sich selbst zu töten? Angekl.: So bestimmt kann ich das nicht mehr sagen, denn ich war in einer furchtsbaren Erregung. Jedenfalls muß ich sagen, daß ich kiu dem Gedanken war: Es muh etwas geschehen! Was geschehen sollte, war mir wohl damals noch nicht ganz klar. Ter Angeklagte schildert hierauf, wie ec nach seiner Ankunft die Amberg aufgesucht und ihr sehr heftige Vorhaltungen gemacht habe. Sie hätte ihm auch gesagt, daß sie mit anderen jungen Leuten verkehre, und audji ihr Verhältnis mit dem Forsteleven zugestanden. Die Streitigkeiten mit der Amberg hätten sich dann noch verschiedene «Male wiederholt, und so sei er schließlich, nachdem er die Befürchtung hegen mußte, daß ihm das Mädchen entrissen werden könnte, zu der That geschritten. Als hierauf der Vorsitzende mit dem Angeklagten (bie Einzelheiten der That durchgehen will, erklärt der .^Angeklagte in großer Erregung: Ich beabsichtige nicht, über die That selbst irgend welche Auskunft zu geben, da mich das seelisch zu sehr angreisen würde. Er ver- jweigere die weiteren Antworten in Bezug hierauf. Präs.: (Haben Sie nach der That ihre Kleider abgelegt, und über tbie Leiche des Mädchens gebreitet? Angekl.: Ja. Ich lief noch längere Zeit im Walde umher und darauf in die Stadt zur Polizeidirektion, wo ich meine That anzeigte. «Wie ich es verstehe und ausfasse, so habe ich, menschlich getrachtet, keinen Grund zur Reue, da die That doch früher oder später geschehen müßte, um das Mädchen vor einem sittlichen Fall zu bewahren. Reue empfand 'ich nur nach der That, als ich das Elend sah, das ich angerichtet hatte. Mein Zustand und mein Befinden ist jetzt insofern besser, als ich nicht mehr die schreckliche Verzweiflung in mir fühle, die mich damals erlaßt hatte. Tas Gefühl habe ich jedenfalls zur Zeit der That nicht gehabt, daß ich, eine furchtbare Unthat ausfühven wollte, beziehungsweise ausgeführt habe. Präs.: Sie haben aus dem Untersuchungsgefängnis Heraus einen Brief an Ihre Schwester geschrieben, in dem Sie it a. sagen: „Ich weiß bei Gott dem Allmächtigen nicht, wie ich zu der That gekommen bin. Ich habe oas Lebensglück der Eltern und Tein eigenes Glück zerstört und ich habe ferner mein Liebchen verloren und die Mutter desselben tief betrübt. Ich bin in einem schrecklichen Zustande. In der vorigen Nacht sah ich die Eltern in Särgen liegen und ihre gebrochenen Augen auf mich gerichtet. Da habe ich vor tiefem Weh laut ausgeschrieen. Leide ich noch länger, so werde ich wahnsinnig. Ich bin bei Gott kein Mörder, obschon die Furcht, mein Liebchen zu verlieren, mich zu der schrecklichen That getrieben hat. Aber Du weißt ja selbst, wie lieb man einen Menschen haben kann." Angekl.: Ich kann nur sagen, daß ich froh war, daß meinem Mädchen nichts böses mehr geschehen konnte. Meine Ansichten über religiöse Dinge entsprechen meinen philosophischen Studien. Ich habe David Strauß, Renan und vor allein Nietzsche und Schopenhauer gelesen. Ter Vorsitzende stellt fest, daß der Angeklagte von Jugend auf als ein menschenscheuer und verschlossener Mensch gegolten habe. Fischer erklärt dies mit dem Umstande, daß er sich für häßlich gehalten und in dieser Ansicht von Bekannten, Lehrern und Mitschülern bestärkt «worden sei. Sogar seine Nkutter habe sich gelegentlich (einer Tanzstunde über seinen großen Kopf lustig gemacht. Präs.: Ist es richtig, daß Sie niemals in einen Spiegel gesehen und den Spiegel in Ihrer Berliner Wohnung mit einem Tuch verhängt haben? Angekl.: Ja. Weiterhin erörtert der Vorsitzende mit dem Angeklagten dessen Beziehungen zu einem Postsekretär in Eisenach, der ihn zur Lektüre Nietzsches und Schopenhauers angeregt hat, und jerner Fischers Leben in Jena, wo er das Verhältnis mit dem Dienstmädchen Klein hatte, und schließlich seiner Trunkenheit und einer anstößigen Szene mit einer Ziegenhainer Wirtin wegen aus der Salier-Verbindung ausscheiden mußte. Hierauf soll das Protokoll über die Vernehmung des Angeklagten bezüglich der That verlesen werden. Aus der Vernehmung ergiebt sich, daß Fischer das Mädchen am 29. Mai, nachdem er eine schlaflose Nacht verbracht und bereits einen sechs läufigen Revolver erworben hatte, in ein Restaurant bestellte, und von hier aus mit ihr in den Wald der Stedtselder Gemarkung ging, wo später die That geschah. Nach mehrstündigem Umherwandern im Walde lud er den Revolver, umfaßte das Mädchen mit der linken Hand, und, nachdem er sie gefragt, ob sie wohl ihrer Mutter Lebewohl gesagt, schoß er mit der rechten Hand dreimal den Revolver auf sie. Zwischen dem ersten und Weiten Schuß hat das Niädchen den Angeklagten vorwurfsvoll bei feinem Namen gerufen. Nach der That bedeckte Fischer dann die Leiche mit Blumen und mit seinem Rock. Während der Vernehmung über diese Einzelheiten befand sich Fischer in hochgradiger nervöser Erregung. Rechtsanwalt Christ-Gotha regt dann eine Aussprache des Angeklagten über ein Gespräch an, das Fischer am Tage vor der That mit seinem Vater und seinem zukünftigen Schwager über seine philosophischenJdeen hatte. Fischer giebt hierzu an, daß er damals die Eristenz Gottes geleugnet habe und zwar deshalb, weil er sich nicht erklären könne, daß ein allmächtiger Gott so viele Mißstände in der Welt zulassen könne, ohne einzugreifen. Auch er habe damals die Liebe aus dem Egoismus heraus zu erklären versucht und damit zugleich die Elternliebe geleugnet, so daß fein Vater ganz entsetzt aufgesprungen sei. Im Anschluß daran habe er das Vorbild der Spartaner empfohlen, die verkrüppelte Kinder einfach töteten, und zugleich lebhaft bedauert, daß man ihn nicht ebenfalls gleich nach der Geburt vernichtet habe, da er ja auch ein minderwertiger Mensch sei. Ter Angeklagte giebt an, täglich 12 bis 14 Absinth getrunken zu haben, daneben auch viel Bier und Schnaps. Er sei aber nie betrunken und schläfrig gewesen, obwohl er nur getrunken habe, um seine Schlaflosigkeit zu beseitigen. Ter Sachverständige Medizinalrat Dr. Braun hat den Oberlehrer Fischer, den Vater des Angeklagten, als Hausarzt behandelt. In der vorigen Verhandlung habe er die Auskunft verweigern müssen mangels der Genehmigung des Vaters. Gestern habe der Vater ihm gestattet, über einen Punkt auszusagen, heute früh sei aber diese Genehmigung wieder zurückgezogen worden. Er müsse daher die Aussage darüber verweigern. Präs.: Hat der Angeklagte dazu etwas zu tagen? Angekl.: Nein. Präs.: Tos ist der Punkt, weshalb das Reichsgericht das Urteil aufgehoben hat, es war vergessen worden, den Angeklagten zu befragen, offenbar hatte man aus dem Schweigen seine Zustimmuilg gefolgert. Zeugin Bertha Ehrsam war eine Freundin der Martha Amberg. Sie habe das Verhältnis der Amberg mit Fischer nicht ernst genommen, das Verhältnis sei ganz harmlos gewesen. Einen Forstassessor, auf den der Angeklagte eifersüchtig war, habe er fordern wollen. Der Angeklagte erklärt, daß die Zeugin wohl nicht die volle Wahrheit spreche, sie und die Verstorbene hätten mit zwei Einjährigen sehr starten Verkehr gehabt; er bitte, die Zeugin zu fragen, ob sie nicht zwei Phvtvgra- phieen bei dec Verstorbenen gesehen habe. Zeugin: Daß ich nicht wüßte. Angekl.: Dann muß ich die Namen nennen. Der Eine war der Einjährige Bachmann. Zeuge Scharf: Bei Ausflügen als Schüler zeigte der Angeklagte oft einen urwüchsigen Humor. Die Stimmung schlug aber häufig um. In Bezug auf fein Aeußeres war er sehr empfindlich, und er konnte bann sehr grob toerben. In Jena habe der Angeklagte viel in einem Cafe verkehrt und ist dort mit einem Kellner sehr vertraut gewesen. Angekl.: Ich verkehrte mit einem anberen Studenten in dem Cafo. Der Kellner war ein sehr liebenswürdiger Mensch. Gymnasiallehrer Dr. Siegismund hat den Angeklagten von Sexta bis Unterprima in feiner Klasse gehabt. Daß Fischer von den Schülern verhöhnt wurde, wisse er nicht; von den Lehrern sei er stets wohlwollend behandelt worden. Angekl.: Bei einem Ausflug in Sexta erzählte Dr: Siegismund Märchen aus Tausend und eine Nacht, darunter eines von einem Zwerg mit großem Kopf und großen Beinen. Dabei sagte Dr. Siegismund lächelnd: Tem geht es - so wie Fischer. Die Mitschüler brachen in ein lautes Gelächter ans. In Untertertia mußten wir einen Satz ins Griechische übersetzen, der lautete: „Fischer hat einen großen Kopf." Ich bin überhaupt jetzt erst darauf gekommen, nachdem mir in Gotha mitgeteilt worden war, daß die Eisenacher Lehrerschaft Beleidigungsklage gegen mich angestrengt hat. Die beiden Fälle sind nicht vereinzelt gewesen. Mein Vater weiß, daß ich oft weinend nach Hause tarn, weil ich durch Bemerkungen des Dr. Siegismund gekränkt war. Gymnasialdirektor Hosrat Apelt, Eisenach: Fischer ist ein verschlossener Mensch gewesen, ihm ging die Frische und Offenheit der Jugend ab. Der große Kopf sei ihm gar nicht auf gefallen; er habe auch nie gehört, daß andere davon sprachen. Amtlich fei festgestellt, daß keiner von seinen Kollegen wähvend feiner Amtsthätigkeit Bemerkungen gemacht hat, welche zu herber Kritik der Eisenacher Lehrerschaft berechtigten. Sämtliche Kollegen sind von mir amtlich ersucht worden und haben sämtlich mit Nein geantwortet. Präs.: Es ist auch von niemand behaupte! worden. Angekl.: Nein, ich« habe es blos .von dem einen Herrn gejagt. Ich erinnere mich noch eines Falles aus Oberserunda, wo Professor Schmidt sagte: „Fischer mit dem Lokalschädel." Uebrigens'habe ich bei dem Herrn Hofrat Abschiedsbesuch machen wollen, ich war zweimal da, der Herr war aber nicht zu sprechen. Darauf wird der Vater des Angeklagten aufgerufen. Oberlehrer Fischer erklärt Er habe seinen Sohn streng, liebevoll und freundlich erzogen. Um feine Menschenscheu zu beseitigen, habe er veranlaßt, daß er in Jena in die Verbindung eintrat. Sein Sohn hätte in der letzten Zeit ein sehr ausgeregtes Wesen gezeigt, bald war er freundlich, bald war er wieder wie abgeschnitten; er aß und schlief schlecht, griff sich oft an den Kopf und hatte Gesichtszucken. Plötzlich war er wieder einmal heiter. Weihnachten kam er wieder ganz elend nach Hause; er gestand, daß er, um seine Schulden zu bezahlen, in Berlin von Michaelis bis Weihnachten nicht zu Mittag gegessen habe. Ostern und ganz besonders zu Pfingsten war er noch zerstreuter und aufgeregter. Daß er von Schillern ober Kindern verhöhnt wurde, weiß ich; er kam oft weinend nach Hause. Mem Sohn hat in der Jugend Krämpfe gehabt, litt an der englischen Krankheit. Sachverständiger Professor Ganzer wünschst, daß der Angeklagte sich über seine angebliche Mißbildung aus- lasse, die doch später nicht so arg gewesen sei. Glauben Sie denn wirklich, daß Sie so mißgestaltet sind? — Angekl.: Ja. Erstens brauchte ich, nur in den Spiegel zu sehen, um ja selbst wahrzunehmen, wie ich aussehe, und bann gab es Leute genug, die mir das ins Gesicht gesagt haben. Auch von Freunden habe ich häufig Bemerkungen gehört, in der Schule nicht nur, sondern auch noch später bis zur Universität hin, ja sogar in der Verbindung wurde ich, und oft nicht gerade in der freundlichsten Weise, mit meiner Mißbildung gehänselt. So nannte man mich unter anderem den Fischer mit dem Kassecolkopf. — Präs.: Glaubten Sie, daß Ihnen späterhin Ihr Aeußeres am weiteren Fortkommen hinderlich sei könne? — Angekl.: Ja, das glaubte ich wohl. Heute wird zunächst der Sachverständige Hofrat Pvof. Dr. Binswanger aufgerufen. Er hat den Angeklagten sechs Wochen in der Irrenanstalt Jena zur Beobachtung seines Geisteszustandes gehabt. In der Familie des Angeklagten sind innrere Fälle festgestellt, die auf erbliche Belastung schließen lassen. Die Mutter ist schwer epileptisch schon als Mädchen gewesen. Der Angeklagte war ein schwächliches Kind: er war bis zum zweiten Jahre schwach entwickelt, da zeigten sich vielfache Krankheitserscheiiiungen. Seine geistige Entwicklung zeigte schon auf der Schule Mangel an oer nötigen Klarheit und Ordnung. In den geistigen Vorgängen und in seinem Charakter zeigte er sich schon von Jugend auf als scheuer Mensch Er mag in den unteren Klassen wegen des großen Kopses verhöhnt worden sein. Sein verdroßenes Wesen zeigte sich auch in späteren Jahren; er war gereizt, jähzornig, konnte aber auch hinreißend lustig sein. Ausgefallen ist der plötzliche Wechsel in der Stimmung, zeitweise war er in einem Zu stand geistiger Zerstörtheit, die sich als Zustand des Jnsichver- sunkenseins charakterisiert. Das war der geistige Zustand des Fischer, bevor die Martha Arnberg in seinen Lebens-, kreis hineintrat. Ich muß noch ein Moment herausgreifen, das ist seine Neigung für philosophische Studien. Das Studium von Schopenhauer und Nietzsche bedeute nicht das Studium gleichwertiger Schriftsteller. Beide Lehren decken sich nicht, und es ist vielleicht kennzeichnend für den Geisteszustand des Angeklagten, daß er sich in jener Denkrichtung als Vertreter einer heterogenen Welte auffaffung hinstellt. Der Angeklagte erscheint weiter als ein erotisch le ich reizbarer Charakter. Zunächst scheint vielleicht bei ihm die Neigung zur Anknüpfung eines sexuellen Verhältnisses vorhanden gewesen sein, spater aber wurde die Neigung zu der Getöteten rein platonisch. Er war von den besten Absichten beseelt. Dazwischen aber träten erschütternde Momente und in erster Reihe der soziale Unterschied der Stellung des Anbeklagten und des Mädchens ein. Zugleich mag sich auch in dem Angeklagten die Vorstellung festgesetzt haben, daß er wegen seiner körperlichen Mißbildung nicht im stände sein werde, das Mädchen baiiernb an sich zu fesseln. Das erregte in ihm Groll, er wurde häufig zornig. Heber feinen Seelenzustand in Berlin, nach Empsanb des anonymen Briefes, übergiebt der Sach- verständige eine glaubhafte und bezeichnende Niederschrift des Angeklagten. Bei ihm herrschte die Angst vor, daß er das Mädchen verlieren könnte, in einem Maße, das über das Maß einer gesunden Reaktion hinausgehend gewesen ist. Es ist nicht zu bezweifeln, daß der junge Mann durch schlechten Schlaf und andauernd schlechte Ernährung reduziert war. Es zeigten sich bei ihm die auffallendsten Eigentümlichkeiten des Verstörtseins in der feelischien und körperlichen Reaktion, welche dieses Gefühl in ihm hervor- gerufen hat. Da tauchte der Gedanke in ihm auf, das gehe fo nicht weiter, entweder sich ober bas Mädchen zu töten. Sein Zustand beim Beginn der Pfingstserien war ein forte während Hin- und Herschwanken, zwischen Haß und Liebe, zwischen Hoffnung unb Furcht. Er aß in den letzten Tagen vor der That nichts, er schlief nicht. Schon in feiner Schulzeit stand er unter dem unheilvollen, verheerenden Einfluß des Alkohols und huldigte auch sehr stark wm. Nikotingenuß; viel Schnaps und besonders Absynth rrank er. Der Alkoholismus habe bei gesunden Menschen meist eine einschläfernde Wirkung, bei dem Angeklagten habe er eine sehr erregende Wirkung ausgeübt. Das ist eine krankhafte Rea ktion des Nervensystems. Er trank mehr aus Reflexion und nicht aus Neigung. In den Tagen vor der That machte er keineswegs den Eindruck eines völlig geistig Gestörten. Nach einer schlaflosen Nacht, in der er zweifellos seiner Gewohnheit gemäß stark geraucht hatte, holte er Dann das Mädchen ab unb vollbrachte die That. Nach! der That war er zweifellos in einem Zu staube geistiger Verwirrung. Er irrte stunbenlang, der Kleidung entlebigt, im Walbe umher. Ente weber schwebte ihm bei diesem Umherirren die Absicht vor, sich durch« Ertränkung das Leben zu nehmen, oder er trug sich mit dem Gedanken, die Leiche zu verbergen. Zweifellos war der Angeklagte nach dec That im forensisch medizinischen Sinne in einem Zustand von geistiger Bewußtlosigkeit. Was aber den Zustand des Angeklagten bei Verübung der That selbst betrifft, so sei er vermöge seiner Entwicklung zu den krankhaft veranlegten Individuen zu rechnen. Er gehört zu der Kategorie der in geistiger und gemütlicher Beziehung minderwertigen Menschen, zu der Kategorie jener Menschen, die sich längere Zeit geistig normal bewegen, bis sie ein plötzliches Ereignis in den Abgrund der Geisteskrankheit stürzt. Die freie Willensmeinung ist bei dem Angeklagten zur Zeit der Ausübung der That nicht vollkommen ausgeschlossen gewesen. Ob eine krankhafte Affekterregung vorhanden war, wodurch alle sittlichen, hemmenden Vorstellungen gegenüber dem Antrieb zur That ausgeschaltet waren, müsse er verneinen. Die philosophische Bildung des Angeklagten war wahnhaft, auch das Verhältnis zu der Martha Amberg wahnhaft. Das Vorhandensein von Sinnestäuschungen ist auch behauptet worden. Also zur Zeit der That war der Angeschuldigte in einem krankhaften, überreizten Zustand, der seine Ursache in der eigenartigen pathologischen Beschaffenheit des jungen Mannes findet. Ich kann aber nur wiederholen, daß fein Zustand nicht so war, daß die Willensbestimmung im Sinne des § 51 des Strafgesetzbuches vollkommen ausgeschlossen war. Der hier zu ente scheidende Fall ist einer Der schwierigsten Fälle, die auf der Grenze der geistigen Zurechnungsfähigkeit unb der Geisteskrankheit sich bewegen. 216ec ber Arzt ist nicht unfehlbar^ es giebt keine absolute Krankheit, bie Natur arbeitet nicht nach ber Schablone. Ich glaube, daß die Ueberlegung im Moment ber That gefehlt hat. Ich kann nicht sagen, daß ber Angeklagte bei Verübung der That absolut zurechnungsfähig war, aber ich kann auch nicht sagen, daß er unzurechnungsfähig war. Meiner Ansicht nach liegt ein non liquet vor. So viel ich weiß, sind einzelne Sachverständige sogar so weit gegangen, den Grad der Willenseinschränkung solcher Leute nach Prozentsätzen zu berechnen. Ich gehöre zu den Psychologen, welche in dem Fehlen des Begriffes der Minderzurechnungsfähigkeit eine Lücke in unserer, Strafgesetzgebung erblicken. Der Sachverständige Hofrat Dr. Ganzer: Bei dem Angeklagten zeigte sich in erster Linie die schwere erbliche Belastung. Dazu kam die Hemmung der geistigen und körperlichen Entwickelung durch die festgestellte englische Krankheit unb die Gehirnhöhlenwassersucht. Bei bem Angeklagten ist auch eine stockende, schleppende Sprechweise auffällig. Hervorzuheben ist aber auch bie eigentümliche Reaktion, bie der Alkohol bei dem Angeklagten hervorruft. Die frühzeitige Beschäftigung mit Philosophie hat auch sicherlich« eine geistige Hemmung bewerkstelligt. Sehr auffällig finb bie Erscheinungen auf bem Gebiete ber Stimmung bes Angeklagten wegen bes Mißverhältnisses seines Kopfes zu ber übrigen Gestalt. Diese Mißbildung war jct nur in ber Jugend auffällig, sie hat sich später allmählich verloren, sodaß jetzt und auch in den letzten Jahren von einer Mißbildung keine Rede mehr sein kann. Trotzdem beeinflußte ihn ber Gedanke an feine Mißgestaltung forte während. Es giebt viele Leute, die häßlich find, ohne baß bas Bewußtsein biefer Häßlichkeit bei ihnen irgend welche geistigen Hindernisse hervorruft. Anders bei dem Angeklagten. Wenn es auch nickst birefte Wahnvorstellungen waren, so bildete sich bei ihm doch ein krankhafter Zustand heraus, er war ein abnormer Mensch unb bewegte sich stets auf ber Scheide der Zurechnungsfähigkeit. Er komme zu dem Schluß, der Angeklagte hat sich zur Zett der That m einem Zustand krankhafter Storung befunden, der seine freie Willensbildung ausschloß. Wenn das Gesetz dre verminderte Zurechnungsfähigkeit ausgenommen hätte, so dieser Fall doch nicht so, daß er hier für verminderte Zurechnungsfähigkeit eintreten würde, da seiner Ansicht nach völlige Unzurechnungsfähigkeit Zweifellos vorlrege. ^Nach kurzer Beratung erfolgte der Spruch der Geschworenen. Die Schuldfrage betreffend Totschlag wird lieiabt, die Frage betreffend Mord verneint, mildernde Umstände bewilligt. Der Staatsanwalt stellte in seinem Strafantrage die Bemessung des Strafmaßes dem Gericht anheim, während der Verteidiger um thun liehst milde Beurteilung sowie um Anrechnung der Untersuchungshaft bat. Das Urteil lautete aus f ü n f I a h r e Gefängnis; drei Monate Untersuchungshaft werden angerechnet. Von der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ist Abstand genommen worden. UlüverMts-Nachllchten. Berlin, 15. März. Als die Leitung des hiesigen Uni- verfitäts-Jnstituts für ortbo paedifcheEhirurgie vor kurzem durch den plötzlichen Tod ihrers Begründers und Direktors Prof. Julius Wolfs frei wurde, tauchte der Gedanke auf, diese Anstalt mit einer der beiden chirurgischen Universitätskliniken -u vereinigen. Auf den dringenden Wunsch maßgebender Ehiruraen wurde jedoch von dieser Absicht Abstand genommen und beschlossen, mit Rücksicht auf die große Bedeutung, welche die orthopaedische Chirurgie der Krankenbehandlung als Ergänzung zur operativen Chirurgie besitzt, das orthopaedische Institut als selbstärrdige Anstalt fortbestehen zu lassen. Der Nachfolger Wolffs, der außerordentliche Professor der Chirurgie, Dr. Albert Hoffa in Würzburg, wird bereits zu Beginn des Sommersemesters nach Berlin übersiedeln und mit der Leitung des Instituts die außerordentliche Profeffur für orthopaedische Chirurgie übernehmen. — In der philosophischen Fakultät der Universität Jena können Frauen und Mädchen, wie nunmehr endgiltig entschieden ist, zum Studium, zu Hebungen und Arbeiten als Hörerinnen zugelassen werden. Bedingung ist, daß sie deutsche Reichsangehorige sind und das Abgangszeugnis eines deutschen Lehrerinnen-Seminars besitzen. — In einer Zuschrift an die „Nationalztg." bestätigt Prof. Mar Lehmann aus Göttingen, daß er aus der dortigen Gesellschaft der Wissenschasten ausgetreten fei, weil dieselbe den Kardinal-Fürstbischof Kopp zu ihrem Ehrenmitglied gewählt hat. — Der Berliner angesehene Nervenarzt Dr. Oppenheim, fest 1886 Privatdozent an der Berliner Universität, ist aus der medizinischen Fakultät ausgetreten, weil eine Bestätigung des im Laufe des letzten Sommersemesters von der medizinischen Fakultät einstimmig beschlosseneu Vorschlags für seine außerordenlliche Professur von seilen des Ministeriums bis jetzt naht erfolgt ist. Gerichtssaal. M. Gieße«, 14. März. Strafkammer. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Güngerich, die Staatsanwallschaft vertrat Gerichtsasseffor Dr. Hetzel. — In der Strafjache gegen Karl Eggler und Schmich wurde heute das Urteil publiziert, aus besten Thatbestand folgende Feststellungen verkündet werben. Der Angeklagte Eggler bewarb sich im Marz 1900 um eine Stelle als Reisender bei einer Firma in Braunschweig und bezog sich bei dieser Bewerbung auf die Empfehlungen einer Firma in Offenburg. Die Braunschweiger Firma wandte sich an die Offenburger um Auskunft und erhielt eine ausführliche, mit Unterschrift der Offenburger Firma versehene außerordentlich günstige Mitteilung über die Qualifikation des Eggler. Diese Empfehlung war gefälscht; die benannte Offenburger Firma existierte uberycuipt nicht. Der Angeklagte Eggler hatte durch geschickte Manipulationen das Schreiben der Braunschweiger an die Offenbacher Firma von dem Postamt in Offenburg erlangt, hatte alsdann auf die Rückseite dieses Schreibens die Empfehlung, die er entworfen hat, durch einen nicht zu ermittelnden Dritten schreiben laffen und die Anfrage mit der Antwort an die Firma in Braunschweig zurückgesandt. Die günstige Auskunft bewog die Braunschweiger Firma, den Eggler als Reisenden zu engagieren. Er war als solcher etwa 5 Wochen thättg, unterschlug jedoch vereinnahmte Gelder, wurde deswegen angezeigt und zu einer mehrmonatlichen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Verbüßung seiner Strafe machte er — auf die Offerte einer Breslauer Firma hin, die sich gleichfalls an die von ihm genannte Offenburger Firma um Auskunft gewandt hatte — dieselben Mani- pulattonen wie früher. Es gelang ihm wiederum, auf der Post die nach Offenburg gerichteten Schreiben zu erhalten; die Antwort ließ er durch den Mitangeklagten Schmich auf die Rückseite des Schreibens setzen. Zwischenzeitlich hatte jedoch der Angeklagte von der Gießener Firma Plank u. Schneider eine Offerte erhalten und mit der wie in den früheren Fallen gefälschten Empfehlung der Offenburger Firma beantwortet. Er wurde engagiert und begab sich im November 1901 mit einer Musterkollektion im Wert von 50 Mk. und 100 Mk. Bargeld auf die Reise. Er erzielte nur einen Auftrag. Inzwischen hatte die Firma Plank u. Schneider Erkundigungen nach der Offenburger Firma eingezogen und den wahren Sach- verhall erfahren. Auf ihre Anzeige hür wurde Eggler alsdann verhaftet und dreier Urkundenfälschungen in Jdealkonkurrenz mit dem Vergehen des Betrugs bezw. Betrugsoerjuchs angeklagt, während gegen den Schmich Anklage wegen Beihilfe zu den zwei letzterwähnten Urkundenfälschungen erhoben wurde. Das heute publizierte Urteil spricht den Eggler von der Anklage des Betrugs und Betrugsversuchs frei, verurteilt ihn jedoch wegen der Urkundcn- fälfdjungen zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr Gefängnis; Schmich erhält eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten, die ourch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wird. — Der Lehrer Ludwig Allendörfer von Allenhain ist des Vergehens im Amte beschuldigt. Er hat im Mai v. I. einer kranken, schwächlichen Schülerin wegen Unaufmerksamkeiten zwei Ohrfeigen tnit solcher Heftigkeit versetzt, daß noch längere Zeit nach dieser Mißhandlung blaue Streifen auf den Backen des Kindes sichtbar waren und daß dieses selbst in seinem körperlichen Wohlbefinden schwer geschädigt worden war. Etwa 3 Wochen nach dieser Mißhandlung verstarb das Kind an den Folgen einer Gehirnerschütterung, ohne daß jedoch mehr als eine Vermutung dafür vorlag, daß die Mißhandlung und der Tod des Kindes in einem ursächlichen Zusammenhang gestanden haben. Der Angeklagte ist im wesentlichen geständig, behauptet jedoch, über das Verhallen des Mädchens sehr erregt gewesen zu sein und im Moment dieser Erregung, die bekannte ministerielle Instruktion, wonach Schulmädchen nicht gezüchtet werden dürfen, vergessen zu haben. Das Gericht maß dieser letzteren Behauptung wenig Glauben bei, hielt vielmehr die bewußte Hinwegsetzung über die ministerielle Instruktion für erwiesen. Mithin war das Verhalten des Angeklagten als rechtswidrige Körperverletzung mit Strafe zu belegen, die mit Rücksicht auf die straferschwerenden Beglellumstände — auf eine Geldstrafe von Mk. 75 festgesetzt wurde. — Ter Ferdinand Heinrich Werner aus Seim wird wegen Diebstahls eines Kupferrohrs, begangen "t Einsteigens in ein Gebäude unter Annahme mildernder Umstände in eine Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. — Der jugendliche Taglöhner Josef Kais er ist beschuldigt, im Dezember vorigen Jahres den Gottesdienst in der katholischen Kirche zu Oberwöllstadt durch Erregung vonJ2ärtn und Unordnung gestört zu haben. — Vergehen gegen § 167 Str.-G.-B. — Die Verhandlung ergab, daß der Angeklagte oben auf der Orgel mit mehreren gleichaltrigen Jungen allerlei Unfug getrieben hat, daß jedoch die Besucher der Kirche im Allgemeinen — mit Ausnahme der an dem Unfug Beteiligten — in ihrer Andacht nicht gestört worden waren. Diese Belästigung des Publikums als solche ist jedoch Voraussetzung des Verfahrens aus § 167 Str.-G.-B., während nach Art. 232 des hessischen Polizeistrafgesetzes bezw. § 365' des Reichsstrafgesetzbuchs ^unanständiges, den Gottesdienst störendes Benehmen", auch insoweit es nur einzelne belästigt, mit ©träfe bedroht wird. Der Angeklagte wird auf Grund dieser: Bestimmung zu einer Geld- Irafe von Mk. 3 verurteilt. — Der Standesbeamte Peter F r e g - mann aus Eichelsdorf hat — analog den bereits wiederholl vor das Gericht gelangten Fällen — eine Ehe geschloffen, ohne daß ber eine Beteiligte—einWittwer mit Kindern aus erster Ehe — seiner durch § 1269 B. Stu-B. vorgeschriebenen Jnventariscttionspflicht bezüglich des Vermögens dieser Kinder nachgekommen war. Der Angeklagte wird, da er die Eheschließung entgegen der Vorschrift des § 69 des Personenstandsgesetzes oorgenommen hat, zu einer Geldstrase von Mk. 5 verurteilt. — Der Dienstknecht Otto Albrecht aus Lobeda hat seinem Dienstherrn einen Geldbetrag von Mk. 10 entwendet und ferner einem Bekannten seines Dienstherrn einen mit deffen Unterschrift versehenen Zettel überbracht, in dem dieser um ein Darlehen von Mk. 10 bittet. Dieser Zettel war gefälscht. Der Angeklagte erhält wegen des Diebstahls und der Urkundenfälschung eine Gesamtgefängnisstrafe von 7 Monaten. — Der Schmied Heinrich Stock von Wolf hat im September v. I. in das Beschwerdebuch der Eisenbahnhaltestelle Büches-Düdelsheim einen Eintrag eingeschrieben, in dem er u. a. den Schaffner Erk, der ihm angeblich zu Unrecht sein Billet zurückhielt, der Bestechlichkeit beschuldigte. Jii Wirklichkeit war jedoch der Schaffner Kaiser derjenige, der an dem Zwischenfall beteiligt war. Die Bahnbehörde erhob Strasantrag gegen den Angeklagten wegen Beleidigung des Kaisers, indem sie unterstellte, daß die Verwechselung der Namen ein Schreibversehen des Angeklagten sei und er in Wirklichkeit den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen den Kaiser erheben wollte. Der Angeklagte will jedoch nur beabsichtigt haben, den Erk als bestechlich hinznstellen, und führt die Verwechselung aus die Aehnlichkeit der beiden Schaffner zurück. Ta jedoch der Angeklagte die Frage, ob er den gegen Erk erhobenen Vorwurf der Bestechlichkeit beweifen könne und wolle, verneinte, so nahm das Gericht an, daß der fragliche Vorwurf gegen den Beamten, mit dem der Angeklagte gerade zu thun hatte — gegen Kaiser — gerichtet war, und daß er, lediglich um sich zu exculpiren, rüher erklärt habe, die Beschuldigung beziehe sich auf Erk, und diesem gegenüber könne er sie erweisen. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beschuldigung gerade einem Beamten gegenüber änderte das Gericht die erstinstanzliche Geldstrafe von All. 50 in eine einwöchentliche Gefängnisstrafe um. — Der Taglöhner Mathias Hatzenröder aus Herbstein wird von der Anklage der Körperverletzung mangels zureichender Beweise freigesprochen. — Der Regierungsasiessor a. D. Karl Kunze aus Wiesbaden war von dem Schöffengericht in Butzbach wegen unberechtigter Jagdausübung in der dortigen Gemarkung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte ist Mitpächter einer Jagd, jedoch in dem Verpachtungs- Protokoll nicht ausgesührt. Nach dem hessischen Jagdgesetz dürfen Nichtpächter — als solchen sah das Schöffengericht den Angeklagten an — nur in Begleitung eines Pächters jagen. Tas Gericht hielt jedoch die Zugehörigkeit des Angeklagten zu der Pachtgesellschaft ftir ausreichend, um den nach dem Gesetz erfvrberlichen Tolus der mangelnden Befugnis zum Jagen zu beseitigen, und sprach den Angeklagten — unter Aushebung des erstinstanzlichen Urteils — frei. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Zur ueueu russischen Anleihe., Die vor einigen Sagen plötzlich bekannt gewordene Nachricht, daß in Deutschland eine neue russische Anleihe zur Emission gelangt, hat allgemein überrascht, da eine ganze Reihe von Jahren verstossen ist, seit sich Rußland zum letztenmal an den deutschen Geldmarkt gewendet hat. Wie Finanzblätter melden, wird die Anleihe em sehr lukratives Geschäft ür die darau beteiligten Banken werden, wenn auch in der scharfen Konkurrenz zwischen den beiden Gruppen „Deutsche Bank-Kreditersparnis" und „Diskonto-Gesellschaft, Berliner Hanbels-Gesellfchast- Menbelssohn u. Cie." ein recht Hoher Preis für die russische Regierung zu stände kam. Die Anleche wird 4 Prozent und mit russischer Garantie ausgestattet sein. Ter Erlös dient nicht produktiven Zwecken, sondern wird ausschließlich zur Deckung der durch den chinesischen Feldzug entftanbenen Kosten verwendet. Weiter erfährt man, daß die Anleihe Mk. 290 Millionen betragen wird und nicht 100 Mill. Mark. Dieselbe wird nur in Deutschland und in einigen holländischen Plätzen zur Subskription gelangen, lieber Uebernahme und Emissionskurs verlautet noch nichts Bestimmtes. Wir haben nur so viel erfahren, daß der Emisstonskurs gegenüber dem Tageskurs der notierten 4 Prozent russischen Anleihen große Chancen lassen wird, so daß der Sudskriptionserfolg als zweisellos betrachtet werden darf. Zur ungarische« Kouversiou. Endlich nach vielen Muhen und 2lnfechtungen ist das große Konverfionsgeschäst unter Dach gebracht. Ein gefährliches Risiko übernimmt die Gruppe nicht, andererseits winkt ihr ein großer Vorteil. Es ist anzunehmen, daß an dem ganzen Geschäft 1 Prozent rein verdient wird, was ungefähr ca. 11 Millionen ausmachen würde und das würde für die Kreditanstalt allein ca. ls/4 Millionen repräsentieren; gewiß eine acceptable Summe. — Der Kommissionsvertrag wurde am Sonntag unterzeichnet. Bergwcrksaktie« sind neuerdings im Kurs nicht unwesentlich zurückgegangen auf den von dem Vorstand für bergbauliche Interessen m Essen in seinem Jahresberichte ausgesprochenen Wunsch nach einer weiteren Förderungseinschränkung in der Kohlenindustrie. gusioneu und kein Ende. An der Berliner Börse haben amftag die Aktien der Berliner Bank plötzlich eine Steigerung erfahren, well es hieß, daß das Institut sich entweder mit der Berliner Handelsgesellschaft oder mit der Deutschen Genossenschaftsbank fusionieren werde. Rhederei vereinigter Schiffer in Breslau. Die an dem Konkurs beteiligten Banken und Bankfirmen streben einen Zwangs- vergleich an, Auszug aus dkN Kirihkubülhtrll der Stabt Gieße«. Evangelische Gemeinde. Getaufte. Ma tt häusgemein de. Den 9. März. Dem Lokomotivheizer Emil Marx em Sohn, Ludwig August Emil, geb. den 8. Februar. Dem Lehrer Ernst Reich eine Tochter, Phllippine Ottilie, geb. den 20. Januar. Dem Bremser Peter Fackmer ein Sohn, Erich Heinrich, geb. den 19. Januar. Markusgemei nd e. Den 9. März. Dem Gastwirt August Felsing eine Tochter, Karola Anna Auguste, geb. den 8. Januar. Lukusgemeinde. Den 7. März. Dem Öberleutnant a. D. Max Martin Knur ein Sohn, Karl Max, geboren zu Butzbach den 27. Dezember. Johannes- gemeinbe. Den 9. März. Dem Bürstenmacher Friedrich Rill eine Tochter, Marie Elise, geb. den 30. September. Dem Schriftsetzer Paul Niewisch eine Tochter, Marie, geb. den 11. Februar. Dem Kasernenwärter Wilhelm Schuck ein Sohn, Karl, geboren den 1. Februar. Tem Ober-Postassistent Wilhelm Kammer ein Sohn, Viktor Friedrich Wilhelm, geb. den 12. Februar. Getraute. Mark u sge mein de. Den 9. März. Heinrich August Ernst Julius Berdux, Kaufmann zu Gießen und Henriette Emma Elisabethe Lony, Tochter des Kaufmanns Louis Lony zu Gießen. Johannesgemeinde. Den 12. März. August Johannes Emil Robert Mader, Schuhmacher zu Gießen und Anna Elisabeth Werner, Tochter des Landwirts Johannes Werner zu Albshausen. Beerdigte. Matthäusgemeinde. Den 14. März. Philipp Klein, Metzger, verheiratet, 46 Jahre alt, starb den 12. Marz. Eduard Deibel, Schriftsetzer, Sohn des verstorbenen Maurers Georg Deibel, 27 Jahre all, starb den 10. März. Markus- g emeinbe. Den 13. Mär^. Elisabethe Backhaus, geb. Roth, Witwe bes Schreiners Philipp Backhaus, 70 Jahre alt, starb ben 10. März. Lukasg emeinde. Den 8. März. Karl Laubenheimer, fürstlicher Oberförster zu Dreieichenhain, 56 Jahre alt, starb ben 4. Marz. Johannesg emeinde. 11. März. Theodor Seeger, Großherzoglicher Landgerichtsrat, 49 Jahre alt, starb den 8. März. Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde. Montag, ben 17. März, abends 8 Uhr, Bibelstunde im Konfirmanbensaal ber Johanneskirche. Psalm 101. Pfarrer Euler. Dienstag den 18. Mä^, nachmittags 5‘/„ Uhr, findet im Schwesternhaus Vereinigung ber konfirmierten Mädchen ber Lukas- genteinbe statt. Pfarrer Euler. Forma« — vorzügliches Schuupfevmittelt 2203 Meine asif^ewaschenen winr Ä bekommt eine Waschfrau, wenn sie, anstatt jaE «aHfiuIl“ billiger, schlechter Seifenpulver usw., welche vielleicht Chlor unb sonstige scharfe Stoffe enthalten, Gioth's gemahlene Kernseife mit Salmiak unb Terpentin anwendet. Greist bie Wäsche nicht an, garantiert chlorfrei. Preis per Packet 15 Pfg. Alleiniger Fabrikant: I. Gioch, Hanau a. M. 1996 Ben scfeösjsten Slanz auf Plättwäsche kann bie Hausfrau mit größter Leichtigkeit erreichen, wenn sie sich ber überall beliebten Amerikanische« B r i 11 a n t - G l a n z st ä r k e, hergestellt von der altrenommierten Chemischen Fabrik Fritz Schulz jun. Aktiengesellschaft in Leipzig, bebient. Diese Stärke hat sich infolge ihrer vorzüglichen Eigenschaften einen Weltruf erworben unb ist mehrfach — zuletzt aus ber Pariser Weltausstellung 1900 — mit ber goldenen Medaille prämiiert worden. _ , „ , Schulz'sche Brillant-Glcmzstärke mit Schutzmarke Globus ist das einzige Fabrikat, welches ohne jeden weiteren Zusatz — also nur mit Wasser aufgelöst — eine äußerst saubere Plattwasche von chneeiger Weiße und elastischer Steifheit erzeugt, ohne die Wäsche- ascrn nur im geringsten anzugreifen. Die Anwendung ist eine höchst einfache und steht die Gebrauchsanweisung auf jedem Packet. Ein Packet a 20 Pfg. enthält vier kleinere Packetchen, wovon jedes zur Auslösung von -/« Liter Wasser bestimmt ist unb zum Stärken von 3 Oberhemben, 3 Paar Manschetten unb 6 Kragen ausreicht. Bekanntmachung. Die Pläne über die Errichtung einer oberirdischen Tele- graphenlinie an der Landstraße von Villingen nach Laubach (Hessen) liegen bei dem Kaiserlichen Postamt in Laubach (Hessen) aus. Darmstadt, ben 13. März 1902. Kaiserliche Ober-Postbirektion. Holfelb. 220« Holz - Versteigerung. Es werden versteigert: t. Dienstag den 25. Mär; d. Js. aus sämtlichen Distrikten der Forstwartei Weickartshain: Stämme: 17 Eichen — 6,21 fm, 1 Buche — 0,49 £m, 1 Birke — 0,32 fm, 5 Erlen — 2 fm, 209 Nadelholz ----- 155,46 fm (hierunter 5 Lärchen- und 20 Kiefernstamme, sowie ca. 40 Fichten-Schnittstämme). Derbstangen: 635 Nadelholz — 55,29 fm. Das in den Distrikten, Kasperswald, Mollenborn und Neuwiesenkopf lagernde Holz wird vorgezeigt. In den Distrikten Kafperswald und Seifwald kommen nur Derbstangen zur Versteigerung. Letztere beginnt vormittags 10 Uhr am Distrikt Kasperswald, oberhalb der Tröllersmühle bei Lauter. 2. Mittwoch den 26. März d. I. aus sämtlichen Distrllten der Forstwartei Weickartshain: Scheiter rm: 180 Buchen, 8 Eichen, 69 Nadelholz (Rundscheit), 12 Erlen (Rundscheit). Knüppel rm: 20 Buchen, 68 Eichen, 97 Nadelholz (darunter 9 rm in 3 m Längen), 6 Erlen. Reiser rm: 66 Eichen, 809 Nadelholz (hierunter 240 rm in Schichthaufen), 3 Erlen. Stöcke rm: 42 Buchen, 42 Nadelholz. Das in den Distrllten Lichte-Eichen, Eisenkaute, Seif- wald und Neuwiesenkopf sitzende Holz wird vorgezeigt. Die Nummern des zur Versteigerung kommenden Brennholzes sind blau unterstrichen. Zusammenkunft vormittags 10 Uhr am Distrikt Eisen- kaute, okerhalb des Eselsbrunnen. Der Großh. Forstwart Stendal zu Weickartshain ertellt auf Verlangen nähere Auskunft. Laubach, 15. März 1902. Großh. Oberförsterei Laubach. Andrs. 2209 Gr. Technische Hochschule zu Darmstadt Abteilungen tür Architektur, Ingemeurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie (Elektrochemie und Pharmacie), Allgemeine Abteilung (insbesondere für Mathematik und Naturwissenschaften), Kursus für Geometer I Klasse. Prüfungen zur Erteilung des Grades eines Diplom-Ingenieurs und der Würde eines Doktor-Ingenieurs. Besondere Prüfung für Ausländer, Reichsprüfung für Pharmaceuten und Nahrungsmi tel-Chemiker. Staatsprüfungen im Hochbau-, Ingenieurbau- und Maschinenbaufache (Gegenseitige Anerkennung der Vor- und ersten Hauptprüfung in Hessen und Preussen). Zulassung der Studierenden zu den Staatsprüfungen im Hochbau-, Ingenieurbau- und Maschinenbaufache in allen deutschen Bundesstaaten. Beginn des Studiums im Herbst oder zu Ostern. Aufnahmen vom 15. April an. Beginn des Unterrichts 22. April. Programme gegen Einsendung von tO Pfg. [1988] Da# Rektorat. Verein der Gastwirte voll Gießt« llllß Utllgegtlld. E. V. Laut General-Versammlungsbeschluß ist das Hausieren mii Lebensmitteln jeglicher Art (Backwaren, Früchten rc.), sowie Gebrauchs-Gegenständen in den Wirtschafts-Lokali- täten unserer Mitglieder nicht mehr gestattet. Ausgenommen ist der Verkauf von Blumen. Ebenso werden Schaustellungen (Akrobaten, Schlangenmenschen rc.) und Musizieren nicht mehr geduldet. Wir geben den Interessenten hiervon Kenntnis mtt dem Bemerken, daß unsere Mitglieder diesem Beschluß streng nachkommen werden. Der Borstand. Unsere Mttglieder verweisen wir auf das chnen zugegangene Zirkular. 2226 Das Darmstädter Pädagogium Darmstadt, Srieder-Ramstädterstraße 28, bereitet in Real- und Gymnasialabtellungen zum Einjährigen-, Primaner- und Abiturienten-Examen, sowie zum Eintritt in mittlere unb obere Klassen höherer Lehranstalten vor. Beginn des SornmersemesterS: 7. April. [2133] 31. ISiiae, Q 55 MM 107 281 102 mit 148 mit 96 mit W Friedrich Teipel 10.50 18.50 Marktplatz 16 15.— 4,50 0.50 10.— 12.— 13.— 13.50 6.50 Ein Posten Damen-Spangeasclmhe V» Absatz 3.— Ein Posten 4.25 5.50 3.- Adolf Baer ergebenst aufmerksam. Die Vorstände. 8 Schulstraße 8 3908 2174 Mersmg 73 H««s mit Garten sofort zu verkaufen oder zu vermiete». ts" 2089 Der Vorstand. Sonnenstraße 28. 01098 2228 Der Vorstand: Schlosser. 1924 "tissboden-: \l Em Posten Ein Posten Ein Posten 1 Em Posten Ein Posten Ein Posten Ein Posten Ein Postm 4 4 20 4 64 140 1400 1320 4470 10 1 1 27 Ein Posten Ein Posten Ein Posten 1 W Anstrich 6xSB mit Hochglanz, rasch trockn., in Dosen uitb lose, empf. Adolf Bieler 1983 Vietoria-Drogerie, Marttstr. 5. fm. Eich en-Derbstcmgeu 6,29 fm. Nadel-Derbstangm 7,96 fm. Jiadel-Neisstangen 1,26 fm. rzn Buchen-Scheitholz. • Eichen-Scheitholz. r Nadel-Scheitholz. r Buchen-Knüppelholz • Eichen-Knüppelholz. e Nadel-Knüppelholz. Buchen-Wellen. Eichen-Wellen. Nadel-Wellen. Birken-Welleu. regul. Wert 6.50 Win«er«ti, Statin« Keisirirchk«, Obeichsstcn. Allgemeiner Verein für Armen- und Krankenpflege. Hrdenlliche Genera Versammlung Dienstag den 18. März d. Fs., nachmittags 5 Nhr, im oberen Saale des Gemeindehauses (Kirchstraße 9). Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Prüfung der Rechnung und Entlastung des Rechner?. 3. ErgänzungZwahl des Vorstandes. Die Mitglieder des Vereins werden hiermit auf Grund der ' §§ 4, 5 und 7 der Statuten ergebenst eingeladen. Damen-Spaßgeiiscimtse e^Äbet elegante Farons, Damen-SpaBgetischuhe "tÄ™. Dameo-lederscitolie braun rnit Absatz Es bietet sich daher für Jedermann die wohl selten wiederkehrende Gelegenheit, fich für wenig Geld Schuhwaren jeder Art in guten und soliden Qualitäten beschaffen zn können und bitte ich das geehrte Publikum, sich von der Billigkeit und Solidität meiner Ware überzeugen zu wollen. Sämtliche Herren- und Hamen-Stiefel sind erstklassige Fabrikate und wird Nichtpassendes bereitwilligft umgetauscht oder der Betrag zurückbezahlt. ist das beste, sicherste Mittel gegen Motte«. Pack 20 Pfg. ' A-ttr-Drogorie SetterSwcz 39 Otto Schaaf. 2148 Hohverfleigerung in den Waldungen der Gemeinde Wieseck. Freitag den 21. März 1002, vormittags 9 Uhr beginnend, sollen in den Distrikten Blockswald, Schrei, Hegwald, Klause, Dörrlach, Kornberg, Holzbrurmen, Heide, Dadenburgerwäldchen und Ur- sulum versteigert werden: billigst einzukaufen, und habe mich deshalb entschlossen, solche wieder zu BBiOrm billigen Pressen abzugeben. würde zu weit führen, alle am Lager besindlichen Artikel mit Preisen aufzuzählen, und sollen nachstehende Notierungen eine kleine Probe von dem sein, was ich bieten werde. ' So fange der Worrat reicht offeriere ich: Eichenstämme mit 15,43 fm. Nadelstämme mit 111,02 Herren-Agrafienstiefelprima Kalbleder 9.— Serren-Agratetiefel Offeriere in bekannter, vorzüglick)er Qualität, freibleibend: MM' Saatliafex*, beste gereinigte Ware, hervorragende Erträge, per 100 Kilogramm Noten Schirmst. Sommerweizen prima Ware, höchster Ertrag, per 100 Kg. Mk. 20.— ab Elation. rm Buchen-SLockholz. i Eichen-Stockholz. w 3ladel-Stockholz. Die Zusammenkunft ist auf der Kreisstraße Wieseck—Alten- Buseck am Hegwald. 2177 Wieseck, 14. März 1902. Keschäfts-Hröffnung. Einem verehrlichen Publikum von Gießen und Urngegend die ergebene Mittellung, daß ich vom 15. März d. I. an eine Hmgieni und Nilitinsgtfeift errichtet habe. Alle in dieses Fach einschlagendcn Arbeiten und Reparaturen werden prompt und billigst besorgt. Um geneigten Zuspruch bittet fiamriiGEh Lieh. ÄO.R. f=» gebrauch, KWüber 7O,OO°^jjMMfc| K5ÄU asheizöfen MM I Witz U fast allen Plätzen. L 136 rm Nadel-Knüppel. Nadel-Wellen. Da das Geschäft nur noch bis Ende dieses Monats besteht, verkaufe den noch vorhandenen Restbestand des Warenlagers ^007 zu jedem annehmbaren Preise. Chr. Leo Wwe. der beste Rostschutz, der glänzendste Ueberzug für Vefen, Ofenrohre, Ofenbleche, Koh lcu- etmer rc. rc. 2142 Große Flasche 60 Pfg. Adler-Drogerie SetterSweg 3V. Ott» Schaaf. Ftzdodkinustrich BeriiMslkfiirbe, 'Ä C über Nacht trocken, hochglänzend. LMitnslschrlii!, uJi sofort trocken, Hochglanz end. SA WUttr, Mmsimrg t3. Giessen Marktplatz 16 Bürger-Gesellschaft. Dienstag de« 18. März: General - Versammlung im Vereinslokal (Restauration Bavaria). Tages-Ordnung: 1. Bericht. — 2. Rechnungsablage. — 3. Wahl des Vorstandes. — 4. Verschiedenes. Wie haben Sie es nur fertig gebracht, baß diesesmal dieFußböden so prachtvoll geworden sind ?— Mit X. Berrrsteiu-Oel-Lack- sarbe" ist es weiter kein Kunststück, dieselbe übertrifft cm Haltbarkeit, schnellem Trocknen und elegantem Aussehen alle anderen Fußboderüacke. Niederlage bei: 2008 AugNoll.LahchM.5l Kinder- and Bdchenstiefelä“ ^ei|ea. M Otel Einhorn. Nur Donnerstag den 20. März: Grosser wissenschaftlicher Experimentalvortrag, gegeben von dem weltberühmten Suggeftionisten und Gedankenleser F r e y d Melson« Die neuesten unerklärlichsten Experimente, Psychiologische Studien Somnambulismus, Spiritismus, Hellsehen, Gedankenlesen, sowie rnoderne Wunder nebst Erklärung. Neu! Gastspiel der Antispiritistin Miß Fey. Neu! Dieselbe zeigt das Thun und Treiben der Spirittsten und erklärt deren Irrlehren. Unter Anüereru: Das SPirLtortum. Das Blmnenmedium. Eine echte amerikanische Spiritisten Sttzuua. Seh-Medium. Ohne Berührung einer Person. „Es gibt mehr Dinge zwischen Fimmel und Erde, als Schulweisheit sich träumen läßt." (Shakespeare.) In Köln habe mit ungemmdertem Erfolge 100 Vorstellungen Hutter- elnander gegeben. Letztes Gastspiel: Casino-Gesellschaft Coblenz. Kassenofsnung 7-^UHr. Anfang 8 Uhr. Entree: Sperrsitz 1,50 Mk., 1. Platz 1 Mk., 2. Platz 50 Pfg. Borverkanf bei Herrn Ernst Challier: Sperrsitz 1,20 Mk„ L Platz 0,80 Mk. 2168 Detaiffisten-Merein und Kaufmännischer Merein Wir machen auf den Vortrag des 2206 Senn RchtsLiMlt Dr. Spohr Dienstag den 18. d. Ms., aöends 8'/- Aßr im Kaufmännische« Vereinshause Abschnitt I des I1L Buches des H. G. B. 7,50 9.50 9.75 4.75 2.25 iso 4,25 1.9Ö Eerren-^tigstiefel dauerhaft Herren-Zagstiefel gutes Wichsleder Damen-Chevreaux Hakons, 0/4 Absatz, in allen Wetten Damen-Sclinnrstiefel Damen-Knopfstiefel Damen-Knopfstiefel giües Wichsleder Paar M. Ein Posten Herren-Agragenstiefel dauerhaft Ei« Post-n Herren-AgraHenstiefel suteXn?Ute 7.I5 Metall- Bettstellen von Mk. 10.— bis Mk. 200 — Kinder - B ettstel len von Mk. 15.— bis Mk. 100.— 1264 FHijg itowaelc, BeMsM 167 rm Nadel-Stockholz. Bemerkt wird, daß die Birn- Mrmne nicht vorgezeigt werden rmd die Kaufliebhaber dieselben vorher ansehen können. Die Zusammenkunft ist am Oppenrüberweg an der Pfingstweide. Annerod, 13. März 1902. Gr. Bürgermeisterei Annerod. ________H orn. 2162 Wohlriechender bringt in sämmtlichen Artikeln für den Frühjahrs-Bedarf eine gediegene, die weitgehendsten Ansprüche befriedigende Auswahl. Reizende Neuheiten in 2184 Kinder- M ZZaöy-Ausstattungen. W meiner Einkaufsreise ist es mir gelungen, größere Posten I Schuhwaren 43^1 der Brohher,. Äk 4U M faubti. H gMtrgS r-tt-ri- enwftehlt WW“lln W BCrebs 1793 Gießen, Schulstraße 10. Großh. Bürgermeisterei Wieseck. _____Sommerlad. Hohversieigerung Donnerstag, 20. März 1902, von vormitt. 9 Uhr an, soll in dem Anneröder Gemeindewald nachverzeich- Netes Holz versteigert werden: A. Ban- nnv Werkholz. *860 Fichtenstämme von 14 bis 38 cm Durchmesser und 6 bis 21 m Länge = 244,55 fm haltend, dabei Schnittholz. <66 Fichten-Derbstcmgen von 6 bis 13 cm Durchmesser und bis 17 m Länge = 39,64 fm haltend. 20 Fichten - Reisstang en = 0,45 fm haltend. 2 Birnstämme von 40 und 52 cm Durchmesser und 1,8 und 2,6 m Länge ----- 0,78 fm haltend. B. Brennholz. Ausverkauf in Ähren, Hold- und Sikßerwaren