Nr. 14 Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siebener Zamilien- blätter viermal m der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Unwerf.-Buch- u.Stein- druckerei (Peelsch Erben) Redaktion, Crpeditioa und Druckerei: Schulstraße 7. Adresse sür Depeschen: Anzeiger Gießen. FmisprkchanschlußNr.bl. Erstes Blatt. 152. Jahrgang Freitag 17. Januar 1903 GiehenerAineiger ** General-Anzeiger v '** Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Bezugspreis: monatlich 7b Pf., viettel- jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Ps.; durch diePost Dik. 2.— viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen tr die Tagesnummer s vormittags 10 Uhr. jeilenpteiä: lokal I2Ps^ auswärts 20 Psg. verantwortlich: ür den polit. u. allgem. Teil: P. Witiko; sür »Stadt und Land" und „Gerichtssaal":R.Ditt. mann; sür den Anzeigenteil: Hans Beck. Politische Tagesschau. Der Streitfall erledigt. Man schreibt uns aus Berlin, 16. Januar: , Nach Informationen, die wir von gewöhnlich gut unterrichteter Seite empfangen, ist es gelungen, die Verstimmung anläßlich des Falles Bülow-Chamberlain vollkommen zu beseitigen. Es sollen Erklärungen zwischen Berlin und London gewechselt worden sein, die beiden Teilen zur Eenugthuung gereichen. Offiziell gelte der Gegenstand nunmehr als erledigt. Eine Bestätigung dieser ^Friedensbotschaft enthält die Mitteilung, daß für den Prinzen von Wales bei seinem Berliner Besuch zum Geburtstag des Kaisers em glänzend er Empfang in Aussicht genommen ist. Vermutlich wird noch vorher die Oeffentlichkeit auf die eine oder andere Weise von dem erfolgten Ausgleich formell in Kenntnis gesetzt werden. Was einer anständigen Dame passieren kann. Im Anschlüsse an unseren Leitartikel in der heutigen Parlaments-Beilage dürfte folgender Bericht nach einem Berliner Blatt erhöhtes Interesse haben: Fräulein Clara H., eine Angestellte bei einer bekannten Berliner Firma, wurde in der Stacht zum 29. November v. I., als sie von einem Besuch heimkehrend'einen Straßen- Lahnlvagen erwartete, von einem Kriminalbeamten angesprochen und gefragt, wer sie sei, woher sie komme und wohin sie wolle. Fräulein H. war sich nicht bewußt, dem Weantten Anlaß zum Einschretten gegeben zu Haven, sie war begreiflicherweise über dessen Fragen sehr betroffen, und da sie nicht sicher war, ob sie wirklich einen Beamten vor sich habe, so verweigerte sie die Auskunft und mußte deshalb dem Kriminalschutzmann zur Polizeiwache -folgen. Bevor hier ihre Persönlichkeit festgestellt tvnrde, richtete der Beamte einige Fragen an die Dame, die ihr Ehrgefühl ans das tiefste verletzten, denn aus Iber Fragestellung ging hervor, daß der Beamte gegen Fräulein H. einen für sie sehr schimpflichen Verdacht Mite. Er fragte die Dame, ob sie unter Sittenkontrolle stehe, ob sie schon öfter an gehalten worden fei und bergt Als uiäutein tz. nach Feststellung ihrer Persönlichkeit das Polizeilxurecm verließ, sagte der Beamte zu ihr, er habe sie schon öfter nachts in der Bru-nnenstraße gesehen, sie isolle sich nur vorsehen, daß sie nicht wieder daselbst betroffen werde. So stellt Fräulein H. den Sachverhalt dar in einer Beschwerde, die sie gegen den betreffenden Beamten an das Polizeipräsidium richtete. Als Antwort erhielt die Beschwerdeführerin den Bescheid, daß das Polizeipräsidium keinen Anlaß habe, gegen den Kriminalschutz- mann ein zu schreiten, denn dieser sei berechtigt ge- geweseu, gegen Me Beschwerdeführerin vorzugehen, da sie — wie durch das Zeugnis des beteiligten und eines anderen Krimiu.alschutzmannes erwiesen sei — ein auffälliges und «anstößiges Verhalten zur Schau getragen habe, und auch schon früher wiederholt in später Abendstunde in der Drunneustraße durch ihr auffälliges Benehmen die Aufmerk- sämkell der Beamten der Sittenpolizei auf sich gelenkt habe. Tiefer Bescheid war eine neue peinliche lleberraschung für Fräulein H., denn es wurde chr ja durch die Aussagen zweier Beamten ein Makel angeheftet, zu dem sie ihrer Uebcrzeugung nach keinen Grund gegeben hat. Fräulein H. behauptet auf das bestimmteste, daß ihr angeblich „auffälliges und anstößiges Verhallen" an jenem Abend, wo sie sistiert wurde, nur darin bestanden habe, daß sie, nachdem sie in einem vollbesetzten Straßenbahnwagen keinen Platz mehr fand, sich auf dem Wege zur nächsten Haltestelle öfter nach dem erwarteten folgenden Wagen umblickte. Daß sie aber gar schon an. früheren Abenden durch auffälliges Benehmen dieAustnerk.ämkell derSittenpolizeibeamten erregt haben konnte, stellt die Dame entschieden in Abrede. Sie ift bereit, den Beweis dafür anzutreten, daß sie in der Regel um 9 Uhr abends aus dem Geschäft nach Hause kommt und dann and) nicht mehr ausgeht. In einer zweiten Beschwerde, die Fräulein H. an das Polizeipräsidium richtete, forderte sie insbesondere Genug- thuung dafür, daß der Beamte, der sie sistierte, Fragen an sie richtete, die sie schwer verletzen mußten, obgleich doch schmi die Feststellung ihrer Persönlichkeit allein genügt hätte, nm jeden Verdacht gegen sie hinfällig zu machen. Die Antwort, die Fräulein H. hierauf am 4. d. Mts. erhielt, geht auf vorstehenden Beschwerdepunkt gar nicht ern, sondern sagt im wesentlichen nur, daß zur Abänderung des ersten Bescheides keine Veraiilassung vorliege. Somit hat sich also der Beschwerdeweg für die in ihrer Ehre gekränkte Dame als erfolglos erwiesen. Zwei Schutzleute behaupten, Frl. H. habe sich ungebührlich betragen, unb diese Auslage ist für das Polizeipräsidium maßgebend, mag auch die betreffende Dame noch so bestimmt das Gegenteil behaupten. Daß hier ein Irrtum vorliegen kann, daß sich die beiden Beamten zur Nachtzeit und bei ungenügender Straßenbeleuchtung in der Person geirrt haben könnten, dieser Gedanke scheint dem Beantworter der Beschwerden gar nicht gekommen zu sein. Lin Mißgriff muß hier aber w der That begangen worden sein. Schon die äußerst einfache, durch nichts auffallende Erscheinung des Frl. H. laßm uf den ersten Blick — auch wenn man hierin nicht die Erfahrung hat, die man bei einem Sitte np o liz e ibeamten erwarten sollte — erkennen, daß sie nicht zu jenen Damen gehört, auf welche die Sittenpolizei ihr Augenmerk zu richten hat. Frl. H. ist seit vier Jahren bei einer angesehenen Handelsfirma angestellt. Nach alledem erscheint es zweifellos, daß chr in diesem Fall zu Unrecht eine Häufung zugefügt worden ist. Unter solchen Umständen würde sich kein Beamter, der ja doch auch wie jeder andere Mensch irren kann, etwas vergeben, wenn er sich wegen eines gewiß un- beabsichtch'ter!« Mißgriffs bei der ohne Grund Verdächtigten entschuldigen würde. Die Maßregelung eines Stndmtevvereins. Kürzlich ist her sozialwissenschaftliche Stubentenoerein an der Berliner Universität vom Rektor aufgelöst worben, weil er einem Verbot des Rektors zuwider einen Diskussions- abenb mit dem Bemerken angekündigt hatte, daß auch Frauen das Wort ergreifen dürften. Auf diesen Fall kommt Professor Adolf Wagner in einer Zuschrift an die „Krz.-Ztg." zurück. Er bestrettet, daß, wie behauptet worden war, in dem Verein sich die radikalsten Strömungen breit gemacht hätten und daß dieser insofern der Sozialdemokratie Vorschub geleistet habe. Der Verein entspreche auch nach Schmollers Urteil einem Bedürfnis für die Pflege der Sozialwissenschast im Rahmen des studentisch-wissenschaftlichen Vereinslebens; die behaupteten Mißstände seien nicht hervorgetreten. Im allgemeinen bemerkt Wagner, der gegenwärtige Zustand an der Universität, daß das, was eine Reihe von Rektoren unbeanstandet zugelassen, von einem anderen Rektor nach dessen subjekttven Ansichten einfach untersagt wird, sei schlechterdings unhaltbar. Wagner schließt daran Erörterungen über das studentische Vereinsrecht, worin er auf den Widerspruch hinweist, die Studenten einerseits als Männer zu behandeln, ihnen im Kollegienbesuch die größte Freiheit zu gewähren, an ihr Nationalgefühl zu appelliren und ihre Kommerse von den höchsten Würdenträgern besucht zu sehen, und andererseits sie wie Kinder gängeln zu wollen und eine kleinliche Beoor- mundungspolitik zu treiben, die ihr Ziel völlig verfehle und nur Widerspruch erwecke. Der Verein habe zwar einem Verbot zuwidergehandelt, aber eine Rüge für den Vorsitzenden hätte in diesem Falle genügt; die dauernde Auflösung des Vereins sei nicht gerechtfertigt. Woher hat Dewet seine militärische Weisheit? Die „Kizztg." schreibt: Bekanntlich haben die englischen Berichterstatter über die deutschen Manöver ihre Glossen gemacht, indem sie ausführten, daß wir mit unserer Taktik gegen die Buren nichts ausrichten mürben. Woher hat aber Dewet seine militärische Weisheit? Aus unserem alten bewährten beutschen „Mirus" I Dieses will ein Brite, ber Spezialberichterstatter ber „Pall Mall Gazette", von ihm selbst in Erfahrung gebracht haben. Er sagt über biesen interessanten Punkt: Man nimmt in ber Regel an, baß Dewet nach ber alten Burenmanier kämpft, unb baß feine Taktik durch nichts anberes als burch seinen gesunben Menschen- verstanb diktiert werde. Nach seinen eigenen Angaben verdankt er seine Kenntnisse einem in den 70er Jahren erschienenen Werke über den Felddienst der Kavallerie, welches er eingehend studierte. Dieses Buch ist eine Uebersetzung des von Generalmajor v. Mirus, einem Offizier der deutschen Armee, geschriebenen Werkes. Dewet erzählt eine interessante Geschichte darüber, wie er in den Besitz des Buches kam, und wie er es studierte — mit welchem Erfolg, das ist uns bekannt. Er ist offenherzig genug, zu erklären, daß er sich nicht so lange hätte halten können, wie dies leider der Fall war, wenn wir nach den Regeln dieses Buches verfahren wären, besonders in Bezug auf den Auftlärungsdienst und den Sicherheitsdienst. — Was sagen nun die weisen Krittler aus dem Britenlande, die vor einigen Monaten so hochmütig auf unsere Manöver im Osten herabsahen? 5>er Hicichseifenbafingedanke. Vortrag von Professor Dr. M. Bi er m er-Gießen, gehalten in Mainz am 9. Januar 1902.*) (Der Nachdruck wird nur mit Genehmigung des Herrn Prof. Dr. Biermer gestattet.) Meine sehr geehrten Herren! Es find genau zwei Jahre her, seitdem ich an dieser Stelle schon einmal über ein verkehrspolitisches Thema, nämlich über die Aufgaben der deutschen Kanalpolitik, gesprochen habe. Im Mittelpunkt der damaligen Betrachtungen ftaub das Verhältnis zwischen Kanal und Eisenbahn. Wie Sie sich erinnern werben, habe ich damals versucht, eine eingehende und freimütige Kritik der preußischen Eisenbahnpolitik zu geben oder, was dasselbe ist, eine Kritik des preußischen Eisenbahnfiskalismus. Preußen hat das größte Staatseisenbahnsystem der Welt. Gleichzeitig aber hat die preußische Regierung die in den Ueberschüssen aus dem Staatseisenbahnbetrieb liegende Verkehrsbesteuerung in einem Umfange unb mit einer rücksichtslosen Konsequenz ausgebildet, wie das in keinem anderen Lande, auch nicht in denjenigen, wo private Monopole sich emporgeschwungen haben, der Fall und überhaupt möglich war. Um nicht mißverstanden zu werden, wiederhole ich mit Nachdruck, daß man ein grundsätzlicher Anhänger des Staatseisenbahnsystems sein kann, ohne blind zu billigen, wie dieser Gedanke unter Maybach, Thielen und besonders durch Miquel, dessen Hand besonders schwer auf der Staats- *) Wir sind in der angenehmen Lage, diesen Vortrag, über den wir bereits kurz berichtet haben, in dieser und den folgenden Nummern unserer Zeitung nach einer wortgetreuen stenographischen Auszeichnung ausführlich bringen zu können. Die Redattion des Gießener Anzeigers. bahnverwaltung uitt> ihren Bestrebungen für die Forder ungen des Verkehrs gelastet hat, seine thatsächliche Ver. wirklichung gefunden hat. Ich bin weit davon entfernt, ein Gegner der Eisenbahnverstaatlichung zu sein; im Gegenteil — unter der Voraussetzung ber erforderlichen gesetzlichen Garantien sehe ich auch heute noch in dem Durchbruch des Staatsettenbahn- systems einen gesunden mnb natürlichen Fortschritt in unserem Verkehrswesen. Das Ausschlaggebende für mich ist, daß der Betrieb der Verkehrsanstalten seiner Natur nach zur Monopolisierung führt, weil eben diese hier wirtschaftlich das Richtige ist. Und da fragt es sich ganz einfach, ob man das Verkehr s- monopol lieber dem Staate ober Privatgesellschaften an- vertraut. Letztere brauchen vor allem eine lange Zeit des Kampfes, bis sie in den Besitz des Monopols gelangen. Es sind Konkurrenzbetriebe zu überwinden und Fusionen anzustreben. Das geht nie ohne Kapitalverschwendung und ohne daß das Publikum in Mitleidenschaft gezogen wird, ab. Ist erst eine Privatgesellschaft oder ein Syndikat von mehreren im Besitze der Monopolstellung, so hat sie weniger denn je Veranlassung, anders als nach dem privaten Erwerbsprinzip zu wirtschaften. Es beginnt dann gewöhnlich ein aufreibender Kampf der staatlichen Mfsichtsinstanz gegenüber den Eisenbahngesellschaften. Der Staat aber, der sich im Besitz der Eisenbahnen weiß, kann — ich betone nur die Möglichkeit — sich das allgemeine Wohl zur Richtschnur in seiner Verwältungsthätigkeit dienen lassen. Er kann dies umsomehr, weil ihm ja jeder Verzicht auf direkten Gewinn in indirekter Form in der erhöhten Steuer kraft der Nation wieder zufließt. Der Staat ist endlich besser denn irgend jemand anderes in der Lage, die Verkehrsmittel gleichmäßig auf alle seine £anbeSieile zu verbreiten, notleidenden Provinzen zu Hilfe zu kommen und das ganze Verkehrsnetz einheitlich und staatswirtschaftlich zu verwalten. Damit diese Vorzüge der staatlichen Verwaltung der Verkehrsanstalten nicht nur theoretische bleiben, hat das kon- l’titutionelle Leben Garantien zu schaffen, mögen sie unserer Bureaukratie angenehm sein oder nicht. Unter den gewünschten Garantien sind aber die wichtigsten: die gesetzliche Festlegung der Verwendung der Eisenbahnüberschüsje nicht durch zufällige Kammermajoritäten, die das Staatshaushaltsgesetz zu genehmigen hoben, sondern durch eine feste, gesetzliche „Bindung", für welche Form legislativer Behandluirg gewisser Fragen unsere Staatsmänner ja auf anderen Gebieten neuerdings eine so eigentümliche Vorliebe an den Tag legen. Ich verlange ferner eine größere Selbständigkeit des Eifenbahnressorts im Sinne bei energischen Zurückweisung der Bevormundung ihrer Maßnahmen durch die vortragenden Räte des Finanzministeriums. Das Ziel dieser Reformen kann nicht etwa das sein, daß die Eisenbahneinnahmen aufhören, einen wesentlichen Bestandteil unserer Staatsfinanzen zu bilden. Wer heute dafür plaidiert, daß die Ueberschüsse aus dem Betrieb von Staatseisenbahnen grundsätzlich nur wieder für Verkehrsverbesserungen und Verkehrserweiterungen Verwendung sinden, und nicht zulassen will, daß diese finanziellen Ueberschüsse für den allgemeinen Staatsbedarf bereitgestellt werden, der verkennt unsere Finanzzu stände und hat nur eine dürftige Vorstellung von der finanziellen Bedeutung, welche die Ueberschüsse der Eisenbahnen in unseren Staatshaushalten erlangt haben. Sieht man genauer zu, so wird in Preußen seit einer Reihe von Jahren nur durch diese Ueberschüsse ein Defizit von 100 bis 200 Millionen Mark gedeckt. Es müßte die direkte Steuerschraube in einer geradezu unerhörten Weise angezogen werden, wenn man hier durch Steuererhöhungen auf dem Gebiete der Personalbesteuerung einigermaßen einen Ausgleich schaffen wollte. Es liegt ein fehlerhafter Zirkel in dem flaatswirtschaftlichen Denken Weller Kreise, wenn man, was Ausgaben des Staats apbetrifft, an denselben von Jahr zu Jahr größere Anforderungen stelll, ohne für die nötigen Einnahmen zu sorgen. Der Zustand, daß alles durch direkte und progressive Personal- und Real- steuern gedeckt würde, sodaß unsere Finanzen in eine Lage gebracht würden, der Staatseisenbahnverwaltung diejenige Bewegungsfreiheit zu geben, die notwendig ist, rücksichtslos die Jntereffen des Gemeinloohls und des öffentlichen Verkehrs in den Vordergrund chrer Erwägungen und Maßnahmen zu stellen, ist gewiß ein idealer; weil dieser Zustand aber ein idealer ist, erscheint er als aussichtslos und undurchführbar. Man wird mir entgegenhalten, daß die preußische Regierung, als sie die Verstaatlichung des Eisenbahnnetzes in Vorschlag brachte, diesen idealen Zustarrd verheißen habe. Die Staatsregierung habe einfach nicht gehalten, was sie seiner Zell versprochen habe. Solche Einwände haben den Schein der Berechtigung für sich und lassen sich in der That ohne weiteres aktenmäßig nachweisen. Als man damals mit der großen Verstaatlichungsaktion in Preußen begann, stand unzweifelhaft bei der Regierung der Gedanke im Vordergrund, nicht Ueberschüsse für die allgemeinen Staatsausgaben zu erstreben, sondern vor allem auf die Forderung des allgemeinen Verkehrsinteresses bedacht zu sein. Ich erinnere nur daran, daß Maybach in jenen Jahren die Bedenken der Opposition über die Rentabilität der S:aats- bahnen — selbst diese wurde damals bezweifelt — mit dem Trumpfe abzufertigen suchte, ob man denn bei den Festungen nach der Rente frage. Der entgegengesetzte Standpunkt fand bereits neun Jahre später in einer Thronrede feierlichen Ausdruck. Es heißt in derselben: „Tie Neugestallung des vaterländischen Eisenbahnwesens, wie sie sich im Verlauf der lepten zehn Jahre vollzogen hat, bewährt sich zu meiner Genugthuung in vollem Maße. Das erfolgreich Geschaffene in stetem Fortschritte zell- und zweckgemäß auszubilden und zu ver- Dessern, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes mit gerechter und fester Hand und pflichtmäßiger Wahrung der finanziellen Interessen des Staates umsichtig und sorgsam Zu pflegen, wird auch fernerhin Meine Regierung sich angelegen sein lassen." Seither hat sich eine Verzinsung des in den Staatseisenbahnen liegenden Anlagekapitals bei gleichzeitig beschleunigter Amortisation von 71/4, Prozent ergeben gegen 4 Prozent in Frankreich und 3,7 Prozent in Großbritannien. 'Zeitweilig haben die Eisenbahnüberschüsse % sämtlicher Staatsausgaben zu decken gehabt und lieferten anderthalb so große Summen wie die direkten und indirekten Steuern Zusammen. Diese Thatsachen widersprechen allerdings bündigen und feierlichen Erklärungen aus früherer Zeit. Von einer finanziellen Gleichstellung der Eisenbahnen mit den Festungen ist nicht mehr die Rede. Statt dessen giebt es unter allen größeren Kulturstaaten keinen einzigen, dessen Finanzhaushalt in den Einnahmen so sehr von den Ergebnissen staatlicher Verkehrsinstitute abhängig geworden ist, wie den preußischen. Ohne diese steigende Einnahmequelle käme Preußen aus einer kolossalen Defizitwirtschaft gar nicht heraus. Ganz uneirwartet alsr» sind dre Eisenbiahneinnahmew ein Hauptbestandteil unserer Staatsfinanzen geworden. Und das Wort Lorenz von Steins, daß die Eisenbahnen die Rolle für die Zukunft spielen würden, welche den Domänen für den früheren Staat zufiel, ist in vollem Umfange in Erfüllung gegangen. Fortsetzung folgt. Sitzung der Stadtverordneten. 16. Januar 1902. Anwesend: Bürgermeister Mecum, die Beigeordneten Georgi, Grüne berg und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Flett, Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Dr. Guts leis ch, Hanau, Haubach, Heichel- cheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jann, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Orbig, Petri, Pirr, Dr. Schäfer, Schaff- staedt, Schiele, Schmall und Wallenfels. Entschuldigt: Stadtverordneter Faber. Bürgermeister Mecum eröffnete um 3/4 3 Uhr die Versammlung und nahm Veranlassung, die Stadtverordneten in der ersten Sitzung des neuen Jahres zu bewillkommen. Er gab hierbei der Hoffnung Ausdruck, daß das neue Jahr den Herren und der Stadt nur gutes bringen, die wirtschaftliche Krise einer Besserung Platz machen und der neue Zolltarif die Einwohner, insbesondere die Minderbemittelten nicht allzusehrbelasten, die notwendigen Lebensmittel nicht verteuernmöge. MitHinweis auf die im Novemberv.J. stattgehabten Ersatzwahl von 11 Mitgliedern der Stadtoerordneten-Versamm- lung hob Bürgermeister Mecum hervor, daß sämtliche aus- scheidenden Mitglieder, mit Ausnahme des auf eine Wiederwahl verzichtenden Herrn Grünewald, wiedergewählt wurden; es sei dies ein Beweis dafür, daß die Bürgerschaft mit der seitherigen Behandlung der städtischen Angelegenheiten einverstanden sei. Er heiße auch die neugewählten Herren I Stadtverordneten willkommen und hoffe, daß auch sie gleich den übrigen ohne Rücksicht auf Partei- und sonstige Jntereffen das Wohl der Stadt zu fördern gewillt seien. Die Herren Jann, Schaffstaedt und Pirr wurden hierauf der Städteordnnng gemäß vereidigt, wonach die wiedergewählten Herren Brück, Emmelius, Flett, Dr. Gaffky, Helfrich, Huhn, Orbig und Schmall durch Handschlag ihr früher abgelegtes .Gelöbnis erneuerten. — Hierauf fand unter Vorsitz des Regierungsrats Dr. Wagner die Wahl von vier Kreistagsmitgliedern statt. Die Vorschlagskommission hatte vorher die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder, Beigeordneter Georgi und Landgerichtsrat Dr. Schäfer, und die Neuwahl des Bürgermeisters Mecum an Stelle des ftüheren Oberbürgermeisters Gnauth, sowie des Stadtverordneten Wallenfels an Stelle des verstorbenen Stadtv. Scheel vorgeschlagen. Es wurden gewählt: Beigeordneter Georgi mit 24, Landgerichtsrat Dr. Schäfer mit 23, Bürgermeister Mecum mit 24, Stadv. Wallenfels (dessen Mandat nur für die nächsten 3 Jahre gilt) mit 20 Stimmen. Bürgermeister Mecum teilt ferner mit, daß das Ortsstatut, betr. die Krankenversicherung der Kaufleute die ministerielle Genehmigung so spät geftmden, daß das Statut erst am 3. Februar in Kraft treten könne. Auf die Mitteilung -des Stadtv. Heichelheim, daß die Handlungsgehilfen eine besondere Kasse zu gründen beabsichtigten, bemerkte Bürgermeister Mecum, daß die Bürgermeisterei sich mit dieser Angelegenheit nicht befassen konnte, so lange das Statut nicht genehmigt worden. Bei der Auslosung von Schuldverschreibungen de§ 1896r Anlehens der Stadt Gießen wurden die Nummern folgender, am 15. Mai d. I. rückzahlbarer Schuldscheine gezogen: Lit. Q. (ä 100 Mk.) Nr. 271, 269, 272, 81, 229, 232; — Lit. R. (L 200 Mk.) Nr. 142, 143, 239, 216, 253, 46, 201; — Lit. S. (L 500 Mk.) Nr. 596, 571, 508, 460, 102, 654, 559, 536, 73, 294, 552, 434, 560, 100; Lit. T. (ä, 1000 Mk.) Nr. 749, 160, 289, 467, 660, 426, 732, 206, 204, 12, 406, 194, 22, 533, 13; — Lit. U. (ä 2000 Mk.) Nr. 111, 138, 63, 179, 57, 59. W. Nachtigall hatte s. Z. die Genehmigung erhalten, an der Weserstraße ein Vorder- und ein Hinterhaus zu erbauen. Zu dem Gesuch, mit dem Bau des Hinterhauses zuerst beginnen zu dürfen, machte der Gesuchsteller geltend, daß das Bauen erschwert und verteuert würde, wenn er gehalten sei, das Vorderhaus zuerst zu errichten. Das Gesuch wird abgelehnt mit der Begründung, daß die geplante Durchfahrt durch das Vorderhaus den Transport von Baumaterial nach dem Hinterhause gestatte, die Genehmigung des Gesuchs dagegen zur Folge haben könne, daß der Gesuchsteller den Bau des Vorderhauses unterlasse, bezw. hinausschiebe. Der Firma Klein & Dömling war Dispens zur Anbringung eines Erkers und Ausführung eines Stockwerkes an ihrem Neubau in der Creünerstraße unter der Bedingung erteilt worden, daß der Eingang zum Keller nicht an die Straße kommt. Gegenüber dem Gesuch um Gestattung des Eingangs an der Straße beschloß die Versammlung Beharren auf dem früher erteilten Baubescheid. Für den Ausbau des Wetzlarer Wegs von der Frankfurter Straße bis zur Hofmannstraße waren (ausschließlich der Kosten für den Grunderwerb) 17 000 Mark in den Voranschlag eingestellt worden. Auf Antrag der Baud epp tation, die den Ausbau als nicht dringend, und im Hmbkck auf die Knauzlagc der Stadt für nicht- geboten erachtet, wird beschlossen, vorläufig davon abzu- sehen. Der Kostenanschlag über die Verbreiterung der R 0 d h e i m e r st r a ß e im Betrage von 8000 Mark wird genehmigt. Die Verbreiterung des Anschlusses entlang der Kreisstraße bezw- der Erwerb des Geländes durch den Kreis wird gelegentlich der Zusammenlegung der Grundstücke vorgenommen. Der Verkauf von Gelände an zwei Anlieger am alten Steinweg wird genehmigt, der Preis auf Mk- 6 pro Quadratmeter festgesetzt. Dem Steinbruchpächter PH. Pfeffer in Annerod soll ein 800 Quadratmeter großer Lagerplatz in der.„Steinrutsche" pachtweise überlassen werden. Die Kosten der Stcinfassung zu deü beiden Gedenktafeln im alten Rathause im Betrage von 297 Mark werden bewilligt, desgl- Mk. 695 für Staubvertilgungsöl für die Räume der Stadtschulen. Auf Anfrage des Stadtv. Löber, ob diese Lieferung nicht durch Mindestgebot hätte vergeben werden können, teilt Bürgermeister Mecum mit, daß" damals mangels Konkurrenz eine Ausschreibung nicht angängig gewesen sei. Stadtv. Hanau empfiehlt bei fernerem Bedarf Ausschreibung, die Bürgermeister Mecum zusagt. Bei Herstellung des hoch wasserfrei en Verbindungsweges zwischen Bahnhofstraße und Hammstraße ist der Kredit von 3600 Mark um 417 Mk- überschritten worden, was nach Mitteilung des Bürgermeisters infolge Mehrlegung an Kabel veranlaßt ist. In der Landgrafen st raße sollen zwei. Kandelaber ausgestellt, sowie an der Wallthorstraße die Beleuchtung durch Anbringen eines zweiten Glühlichtes an einer Laterne verbessert werden. — Stadtv. Schmall weift auf die mangelhafte Beleuchtung des Schiffenberger Weges in der Nähe der Einmündung der Gartenstraße hin- Das Gaswerk soll davon benachrichtigt werden. Eine Nachsorderung für Samenlieferung für die st ä d t schen Waldungen im Betrage von Mk. 52 wird genehmigt. Stadtv. Helfrich spricht sich, falls Arbeitslose beschäftigt werden müßten, für Vornahme von Waldwegbau- arbeiten und unter Hinweis auf die gefallenen Holzpreise gegen den Mehreinschlag von Holz aus; desgl. Stadtv- Löber, der die Arbeitslosigkeit nicht für so groß hält, daß Arbeiter mit Holzfällung beschäftigt werden müßten. Ein Antrag der landwirtschaftlichen Kom- rnission besagt, daß das Brennholz, das bisher in kleineren Posten im Walde ausgeboten wurde, in größeren Mengen in einer günstig gelegenen Wirtschaft versteigert werden soll. Das Ausgebot an Ort und Stelle und in kleineren Partien habe sich nach Bericht der Oberförsterei überlebt. Gegen den Antrag spricht zunächst Stadtv. Brück, der im Interesse der Käufer lleiner Mengen für Beibehaltung des bisherigen Brauches ist. — Stadtv. Schmall spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus, die vorgeschlagene Maßregel würde verstimmend wirken. Die jetzige Zeit niedriger Holzpreise vertrage ein derartiges Experiment nicht, die' Käufer wollten das Holz int Walde sehen. — Stadtv. Euler ist für den Antrag; man habe seither mit dem Ausgebot des Bauholzes in der beantragten Form nur gute Erfolge erzielt; in Preußen werde schon seit Jahrzehnten kein Holz mehr im Wälde ausgeboten. — Stadtv. Helfrich ist gegen den Antrag. In Preußen seien die Leute gezwungen, im Wirtshaus zu kaufen, in Hessen nicht. Wenn die Versteigerungen zur Zeit nicht befriedigten, so liege das nicht an der Zahl der Steigerer, sondern es sei kein Bedarf vorhanden. — Stadtv. Löber ist für Beibehaltung des bisherigen Verfahrens und häll die Jetztzeit auch nicht für geeignet zu Versuchen. — Stadtv. Wallenfels bemerkt, daß derartige Versuche schon früher gemacht wurden, sie hätten aber nicht den gewünschten Erfolg gehabt; er glaube nicht, daß damit ein günstigeres Mgebnis für die Stadt erreicht wird. — Stadtv. Hanau bemerkt, daß schon Holzversteigerungen auf dem Schiffenberge abgehalten worden seien. — Stadtv. H a u b a ch hält es für gewagt, aus dieser oder jener Versteigerungsart einen Schluß auf den erzielten Erlös zu ziehen- — Stadtv. Huhn erklärt, daß die Versteigerungen nicht genehmigt zu werden brauchten, wenn infolge dieser Neuerung der Erlös niedriger sei- — Böig. Georgi: Beim Werkholz habe sich der Verkauf in größeren Partien bewährt; er bezweifle aber, daß dies auch bezüglich des Brennholzes der Fall sei; die Konsumenten wünschten Bestehenlassen; des bisherigen Ausgebots an Ort und Stelle, eine Aenoer- ung eintreten zu lassen, hält er zur Zeit für gewagt, man könne vielleicht im nächsten Jahre einen Versuch machen. Die Beschlußfassung wird auf Antrag des Bürgermeisters ausgesetzt. Die Deputation für das Gas- und Wasserwerk hat beantragt, bis auf Weiteres die jetzigen Cokespreise beizubehalten; die Versammlung beschließt demgemäß. — Stadtv. Fuhr führt Beschwerde über das von der Cokes- zerkleinerungsmaschine verursachte Geräusch und fragt an, ob die Maschine nicht zu einer anderen Tageszeit, als am frühen Morgen in Gang gesetzt werden könne; die Nachbarschaft, insbesondere die Kranken, würden durch das Geräusch schwer belästigt. Bürgermeister Mecum verspricht, die Frage im Sinne des Vorredners in Erwägung zu ziehen. — Stadtv. Schmall bestätigt die Ausführungen des Stadtv. Fuhr; er empfiehlt in Zukunft mit derartigen Neuanlagen vorsichtig zu sein. Das Gaswerk gehöre bei der zunehmenden Ausdehnung der Stadt überhaupt nicht mehr an die Stelle, die Frage einer Verlegung liege nahe, er müsse sich gegen jede Vergrößerung des Werkes an dieser Stelle aussprechen. Betr. der im Jahre 1903 in Dresden stattfindenden Städteausstellung teilt Bürgermeister Mecum mit, daß beabsichtigt gewesen sei, sich an derselben in Form einer Kollektivausstellung der hessischen Städte zu beteiligen. Dies sei aber nach dem Ausstellungsplan nicht zulässig, es könne jede Stadt nur für sich ausstellen. Die Baudeputation habe deshalb und mit Rücksicht auf die etwa 6000 Mk. betragenden Kosten beantragt, daß Gießen nicht ausstellen solle. Der Antrag wird zum Beschluß erhoben. Vermischtes. * Die Nachkommenschaft des Thüringer- Herzogs Ernst des Frommen, bei dessen Gedenkfeier der Kaiser eine bekannte Rede über den Zusammenschluß der evangelischen Landeskirchen hielt, dürfte wohl die am weitesten verzweigte sein, die je ein Herrscher gehabt hat. Prinzregent Luitpold von Bayern und das ganze künftige Königsgeschlecht stammen, ebenso wie König Otto, von dem frommen Sachsenherzog ab, da König Ludwig I. von Bayern die Prinzessin von Sachsew-Hildbury- Haufen zur Gemahlin hatte. Gleich den regierenden Häufen, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Ko- burg-Gotha leiten sich die königlichen Familien von England, Belgien und Portugal, sowie Fürst Ferdinand von Bulgarien in direktem Mannesstamm von ihm her. Das katholische königliche Haus von Sachsen wird mit dem Prinzen Friedrich August, dessen Mutter eine portugiesisch! Prinzessin war, ebenso wie die Fürstenhäuser von Oldenburg, von Cumberland (Königin von Hannover), von Anhalt und von Schaumburg-Lippe, deren Fürstinnen altem burgische Prinzessinnen sind, in zukünftigen Generationen von Ernst dem Frommen abstammen. Der deutsche Kaiser, der Großherzog von Hessen, die kleinen Thron- erben von Griechenland und Rumänien nennen als Enkel, bezw. als Urenkel des Prinz-Gemahls Albert von Großbritannien, die Großherzöge von Sachsen-Weimar und Mecklenburg durch die Prinzessinnen Ida, bezüglich Eli, sabeth von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen Ernst den Frommen ihren Ahnherrn, und sollten die Kaiserin von Rußland und die Erbprinzessin von Montenegro, geb, Herzogin von Mecklenburg, Söhne haben, so ist der pro- testantische Herzog der Stammvater sämtlicher griechisch- katholischen orthodoxen Herrscherhäuser. Universitäts-Nachrichten. - Die neue Honorarstundungsordnung für die preußischen Universitäten hat nicht allgemeinen Beifall gefunden. Insbesondere wird der Unterrichtsverwaltung der Borwurf gemacht, sie habe noch 1897 einer im Landtage eingebrachten Resolution zugestimmt, wonach die Stundung möglichst durch den Erlaß der Honorare ersetzt werden sollte, in der neuen Stundungsord- nung dagegen nehme sie den entgegengesetzten Standpunkt ein. Sie habe diese Stundungsordnung, die wesentlich auf Berliner Verhältnisse zugeschnitten sei, auch anderer Universitäten trotz allen Bedenken oktroyirt, und dadurch eine Verschlechterung herbeigesührt. Diesen Vorwürfen trib jetzt der Berliner Universitätsrichter Dr. Daude entgegen Den Widerspruch der neuen Stundungs-ordnung mit der 1897 erfolgten Zustimmung zu der Resolution erklärte er dadurch, daß auf eine Rundfrage an sämtliche Universitäten die große Mehrzahl der Senate sich für di« Beibehaltung der Stundung ausgesprochen habe. In- folgedessen wurde der Entwurf einer für alle Universitäten gemeinsamen Stundungsordnung ausgearbeitet und den Senaten vorgelegt. Einige Bedenken seien nach Möglichkeit berücksichtigt worden. Durch das Erfordernis einer regelmäßigen Beibringung von Fleißzeugnissen sei der Gedanke wieder zur Geltung gebracht, daß die Honorarstundimg vornehmlich solchen Unbemittelten gewährt werden soll welche sich der Stundung würdig erweisen. Den eigentlicher Kern der Neugestaltung erblickt Daude in der Einschränkunr der bisher dem Quästor eingeräumten weitgehenden Be? firgnisse für die Einziehung des gestundeten Honorars. Die Quästoren erhielten eine beträchtliche Quote von den eingehenden Geldern und hätten ihre Aufgabe manchmal mit solcher Strenge erfüllt, daß die Horwrarschuldner direkt in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wurden. Jetzt erlischt mit dem Tode des Honorarschuldners die Förden und die Befugnisse des Quästprs sind ganz wesentlich eingeschränkt. Die Göttinger Studentenregierung iw Jahre 1866. In der „Geschichte des Korps Brunsviga u Göttingen" finde ich eine interessante Erinnerung au das Jahr 1866, die wert ist, der Vergessenheit entrissen zu werden. Es heißt da: ,r.. Als die Hannover scyen Truppen Göttingen verlassen hatten, die Preußen aber noch nicht eingezogen waren, gedachte der Pöbel Göttingens und der Umgebung, das Interregnum für sich auszunutzen, und machte ernstlich Miene zur Plünderung. Die Bürgergarde und die Studentenschaft wurde daher zum Schutze der Stadt aufgeboten und bewaffnet, die Korps besetzten die Aula, den übrigen studentischen Verbindungen vertraut« man das Auditoriengebäude an. Die Wachen wurden ein- getcllt und Patrouillen ausgesandt. Letztere machten sich zunächst an das offenbar dringendste Geschäft, die sämt- lichen Universitätspedelle, wo diese sich blicken ließen, zu arretieren, und auf der Wache festzusetzen. Nachdem so diese Organe der öffentlichen Sicherheit selbst in Sicherheit gebracht, und vor Schädigung in diesen bösen Zeitläufen bewahrt waren, begaben die Patrouillen in einmal entfachtem Diensteifer sich daran, sich selbst gegenseitig zu arretieren, und da man auf der Wache den Gefangenen gegenüber mit Speise und Trank, besonders mit letzterem, nicht kargte, so entwickelte sich hier bald ein ebenso lebhaftes als fröhliches Treiben. Jedoch fehlte es auch an ernsteren Fällen nicht, welche das Einschreiten des Kriegs-^ gerichtes notwendig machten. In der Aula hatte man einen Bauern gefangen genommen, welcher durch eine Hinterthür sich einzuschleichen versuchte, also der Spionage sich dringend verdächtig gemacht hatte. Er wurde vorläufig in den Ziegenstall des Hauspedellen gesperrt und dann als Spion vor ein rasch zusammengesetztes Kriegsgericht gestellt. Da er zu seinem Glück nachweisen konnte, daß er nur ein in der Aula dienendes Mädchen als Verwandter in Ehren habe besuchen wollen, so beließ das hohe Kriegsgericht es für diesmal Bei der Strafe von drei Ganzen. — Immerhin war dieser ganze militärische Apparat, wenn auch von der Studentenschaft mit dem bei ihr üblichen Humor gehandhabt, insofern von Nutzen, als der Pöbel, welcher auf dem Bahnhofe thatsächlich bereits mit Plündern begonnen hatte, und der Universitätskasse ich zu bemächtigen drohte, von weiteren Exzessen abgehalten wurde. . Humoristisches. * Im Freibad. Ein pfälzischer Lehrer geht mit einem Böhnchen zum Bad. Nachdem sich beide entkleidet, ms Wasser gestiegen und der Alte sich abgekühlt hat, ent- pinnt sich folgendes Gespräch: „Hoscht dein Kopp ins Wasser 'neingeschteckt, Jakoble?" — „Wie, Vaterle?" — „Ob d' dein Kopp ins Wasser 'neingschteckt hoscht?" — „Wie, Vaterle, wie?" — „Ob d' dein dreckete, saudumme Meerzwiebelkopp ins Wasser 'neingschteckt hoscht?" — „Jo, Vaterle, jo!" ____AMTLICH GLiNZEND BEGUTACHTET:____ ßiSALUYÄRISß» TOILETTE-FETT-SEIFE W Unübertroffen für Bant- ■ Ceintpfiegei Rein, mild, sparsam. C. Naumann, Seifen- u. Parfümeriefabrik, Offenbach a.M* WZ «bütttttb LZ i Gene?».- beutÄ'-eD leinen $s4 .LSs K PL »ÄS ö d«W ”*Wb- Ä" Stmd- n9- die tvesent. .l' °uch anderer !' und baburcf warfen ?ube entgegen uung mit der luhon erllärtt sämtliche unj, :e H für bit n habe. $n, le Universitätei! •eitet und der ’JN Möglich, svrdernis einer en sei der Ge. onvrarstundnnc t werden joii Den eigentlicher r Einschränkung eitgehenben Be« i Honorars. Tie te von ben ein- i manchmal mit Ichuldner direkt ; wurden. Jetzt :rs die Forder» ganz wesentüch ’ierung iw Brunsvr'ga v tmntmg cm inhtit entrissen : Hannover schen : Preußen aber töbel Göttingens «ich auszunutzen, g. Die Bürger* er zum Schutze Korps besetzten angen vertraut« ,en wurden ein» :re machten sich chäst, die samt» licken ließen, zu :n. Nachdem fc bst in Sicherheit bösen Zeilläusen in einmal ent* gegenseitig zn den Gefangenen !s mit letzterem, ein ebenso leb- lte es auch an ten des Kriegs' ula hatte man her durch eine jo der Spionage Lr wurde dop m gesperrt, und leseytes Kriegs* Weisen konnte, ädchen als Verso beließ da-. Strafe von drei LscE - mit dem ei von Men, ab s« Eg-!!-" * lCb^ i eo e E s 3 Sä an iO CO « Ä 5 © an =5 C an 3 C 2 -"■O OS y CD -C Jo X c s -O >b OD 3 E C O yo 'S' 19 3 ÜD S E =O & »'S . N co Tf c-. .N- © c - 3 cy yo t=$ -3 *0 »a üt E an i—< -o » 2 «?£ — an -3 ED 1 5 CD s § ZD ey C o K ä - S S an .3 -o c o ^Tp" an = c R- ^2. C E E © -2 CD C CD 3 , . C = (9 - E- eo 3- ao ur a 5 o = £ G S 3 CD a o 'j yo 3 w ^3 o -o t3 C c 'S >3- 3D 2. O yo A E O .O C e C*-yj 2 E E yQ O M Te yo c o ■ § E c: er 3 an cs ’S CD 3 E ,-U CD _ • 1 ~ * § 3 C$3 a* a> -O ä 00 cs O E CO CO — Ei = = a a ö* er cs 8 I I ' CD 1O kO 3 6? . e ", ALS ^LR 1 5 S E « 5 JE. O £ aC? CI E ixn c :2 « 5 . CD O-4-» V, - — *3 an 5-»— E -S 3 CE 3 o ■ w cO-«-> u— eo C 3 -3 E c E O-I *x> E E «Z an e E B 2 an E jO E 3 CD E E 3 ff E O ’S E E Ä' EJ sC äo E ti C cy en E ’s» a ö an ey CD C E yQ CD C Ä N U3:E O <*— ©VD B - 5: = s L S>b A © Z- CS o „ >o P 33 3 »2 ° »eg g p «-> U5 3 CD 3 M 00 yo cd E 05 5 Oy E y° P S E P E 23 -E <3 cy yQ P E yO >y E C C 3 Z Ä-P CD E w2 o E — CD - CD «« « O ZD CS =3 R <& Ä- 5? . q I cy s •«* IO e*z> an Cy ■g8 «z> B ES A -3« <* yy « 5 ** w = S'® Cy P ° KKDZLZZ cv «* ce ^E-5L 5 - © E 2 S _^ _J- w g E ’*- ESI an C Cv fi o p E o p CO o CS en yQ « =C <-» "e © 3 E o 3 *ay ys k£> en 3 yQ C P g o y2 *ti E CD Ä jQ o B "3 » CD Z L Z c© 3 « cy a J3.C ö-?«} yQ E en Cy^ ^E £-04 CD . 1O 5 c i© E "äs' ä C § 'S .3 yQ >3 C <3^ 3 an 3 3 ey CD 3D E E 4S> yO k—- P -3 a e c ff . E . öd o yQ O m -y <3 -g Q -C CD^J E o 3 = 'S an 4? c E- -er? 3 an E E ^y^ E 5 V 3-^ c *tr -c J_, *Q Oy C -O _ E >b L 3 Q “-2 s 2 5» J-'f if- -2 CD -Gä = «? C_yQ >b 3 y- CO en « «h 3 an L C-E 2 cy CQ ct c? en — & 1 <3> 3 .2 *3 E © *p- O ,o --c - o an CD gl o c cs L St* 2 _ «Ä >£=" 2 2? ° »“ - E E *** u >b E -_3 CD 3 M H 3J' E -3 o 13 =X> JL Cy Cy 3 ~P cy <—) CD cy cy .3 3 ; — ♦ yo cy 3 *— 14.^2 . CD CP ° tH T° ey E e § 0-0 3 yS an e « cy cy Ä VQ ro ly E Q ® “B 566 im Buchen-Stöcke. und u 25 5—14 m lang, 311 7—21 m lang, 45 8—14 m lang, Heller. 519 5 1500 Eichen-Wellen, Nadel-Wellen, 4720 Gummi 256 39 16 rm Eichen-Stöcke, 147 138 Horn. 553 rm Buchen-Scheit, 888 Heller. 539 Eichen- Fichte- Waldeigentümer Ä N Fe tm eter. L 35 4,30 2. 12 100 — 80 6 Stein. 559 167 410 850 24 72 Nein. 536s Stein. 556 88 700 215 230 30 80 70 2. Bau- und Nutzholz. Freitag den 24. Januar: 100 Elchenstämme, 15 bis 64 H ir Eichen-Stöcke. Nadel-Stöcke. Eichen-Wellen. Nadel-Wellen. Ord.° Nr. G 100 70 20 40 75 140 10,8 181 112,9 5750 6260 130 181 110 Eichen-Scheit, Buchen-Knüppel, Eichen-Knüppel, n n u s L e V g "a Ö L c S 146 45 6 1850 3000 3565 65 60 32 69 rm 30 cm Durchmesser, 5 bis 15 m lang — 64,91 fm. Buchenstämme, 36 bis 40 cm Durchmesser, 8 bis 10 m lang — 4 fm. Nadelstämme, 17 bis 40 cm Durchmesser, 5 bis 20 m lang = 111,52 fm, hierunter 30 trn Kiefern- Schnittholz. Nadelstangen — 7,25 fm. 57 rm Eichen-Knüppel, dabei 2 und 4 m lange, zu Gartenpfählen geeignet, 276 rm Nadel-Knüppel, Bettstellen, in Holz und Eisen. Matratzen, vieler Systeme. W aschkommoden. Nachtschränke. Kleiderschränke. Der Anfang ist am Waldeingang der Kreisstraße Lich- Hattenrod. Lich, den 15. Januar 1902. Gr. Bürgermeisterei Lich. § £ e G Eichenschmtthoh' Versteigerung im Licher Stadrwuld. Donnerstag den 30. Januar, vormittags 9‘/2 Uhr beginnend, sollen im Licher Stadtwald, in den Distrikten Großhäuserberg, Vorder- und Hinterwald, versteigert werden: 180 Eichen-Stammabschnitte von 36 bis 70 cm mittlerem Durchmesser — 170 fm Ine halt (ohne Rinde gemessen). Die Zusammenkunft ist auf der Kreisstraße Lich—Hattenrod, am Waldeingang. Lich, den 14. Jan. 1902. Großh. Bürgermeisterei Lich. Iagdverpachtung. Freitag den 24. Januar, nachmittags 2 Uhr, soll im alten Schulhause dahier die der Gemeinde Rödgen zustehende Feld- und Waldjagd auf weitere 6 Jahre verpachtet werden. Rödgen, 16. Januar 1902. Grohh.Bürgermeisterei Rödgen. Für 50 Pfg. ein Wein «esund zu hallen mit ALermarms Ireßputver. Z. h. in oer Drogerie PittlrppTckrwaaerWw.Markt 8 WlMchtmg. Freitag den 24. Januar, nachmittags 2 Uhr, wird die Climbacher Gemeindejagd (anschließend an die Allendorfer Jagd), in ca. 15 Min. von den Bahnstationen TreiS und Allendorf a. Lda. erreichbar, auf dem hiesigen Rathause auf 6 Jahre verpachtet. Climbach, 16. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Climbach. Hohversteigerung im sicher Stadtwald. Freitag den 24. Januar, vormittags 10 Uhr beginnend, sollen im Licher Stadtwald, in den Distrikten Plattenwald,Alte Kühunter und Rothenbusch versteigert werden: Gemeinde Lich a. Vorderwald b. Hinterwald o. Großhäuserberg Gemeinde Langsdorf Gießen, am 15. Januar 1902. Großherzogliches Amtsgericht. Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen vormittags um 91/2 Uhr am Jagdhaus. Gambach, 16. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Gambach. R eu hl. 564 Holz - Versteigerung. Donnerstag den 23. und Freitag den 24. Januar Waren und alle Artikel zur Krankenpflege. Wctoria-Drogerie Adolf Bieler, Marktstraße 5. tFnfauterie°Regiment Nr. 116. a) Bau- uud Werkholz. Eichenstämme von 24—46 cm Durchm., 17,04 fm haltend, Fichtenstämme von 14—38 cm Durchm., 201,21 fm haltend, Kiefernstämme von 24—40 cm Durchm., 41,34 fm haltend, dabei Schnittholz, Fichten-Derbstangen, 7,97 fm haltend, Spalier- und Bohnen-Stangen, b) Brennholz «8 S> Hohversteigerung imGambacherEemkwdkwald 1. Brennholz. Donnerstag den23.Jauuar Submissions-Verkauf bereits gefällten Holzes. Das nachstehende, un laufenden Winter gefällte Bau- und Nutzholz soll auf dem Wege der Submission verkauft werden und sind Gebote in verschlossenen und portofreien Schreiben mit der Auffchrift „Holzsubmission" bis spätestens den 31. Januar 1902 bei der unterzeichneten Großh. Bürgermeisterei Lich einzureichen. Später eingereichte Gebote bleiben unberücksichtigt. Die Eröffnung der eingelaufenen Schreiben erfolgt am olgenden Tage, d. h. am 1. Februar 1902, vormittags 10‘/2 Uhr, auf dem Bürgermeisterei-Büreau in Lich, in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter. Die Gebote sind getrennt nach Waldeigentümer, Holzart uud Sortiment pro Raummeter nnd Festmeter einzureichen und zwar ohne jeden Vorbehalt. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen, denen sich die Käufer stillschweigend zu unterwerfen haben, find bei den betreffenden Waldeigentümern einzusehen oder gegen 70 Pfg. in Briefmarken bei uns zu beziehen. Sämtliches Holz ist entrindet gemessen. Die Gemeinde behält sich vor, die Gebote so auszusuchen, wie ihr zur Erzielung der höchsten Gesamteinnahme und der größtmöglichsten Sicherheit für Eingang des Kaufpreffes am günstigsten erscheint. Das Holz wird auf Wunsch im Walde vorgezeigt nach vorheriger Anmeldung bei den sub. Ord.-Nr. 1 bis 5 angeführten gleichnamigen Großh. Bürgermeistereien. Kiefern- u. Fichtenstämme von 14 bis 37 cm Durchmesser und 6 bis 20 m Länge mit 155 fm (die Kiefernstämme eignen sich zu Schnittholz). Derbstangen von 7 bis 13 cm Durchmesser und 8 bis 17 m Länge mit 70 fm (meistenteils zu Weißbinderstang, geeign.) Eichenstämme von 14 bis 32 cm Durchmesser und 6 bis 10 m Länge mit 12 fm. rm Kiefern - Werkholz, 3,50 m Länge, zu Pfosten und Pmnpenstöc^ geeign. Der Anfang und die Zusammenkunft ist des Morgens 97, Uhr zunächst der Kreisstraße Steinbach — Annerod beim Gießener Fernewald und kommen anfangs die Fichtenstangen und Sparren zur Versteigerung, dagegen die Eichenstämme nachmittags. Steinbach, 15. Jan. 1902. Gr. Bürgermeisterei Steinbach. Krämer. 555 Auf das unter 1 bezeichnete Gehölz kann getrennt für jeden Bezirk a, b und c eingereicht werden. 538 Lich, den 15. Januar 1902. I. A.: Großherzogliche Bürgermeisterei Lich. Heller. Hohversteigerung Mittwoch den 22. Januar 1902 soll in dem Steinbacher Gemeindewald, Distrikt Heegheck und Ameisekopf, nachverzeichnetes Holz versteigert werden. FAY’s * FAY’s * ächte Sodener * mineraJ-Pastiiien h*b#n tfd) W Gpidemlen glän>«*d b«wäj>rt. Versäumt« St« nicht, solch« del dem e«ston Jtuftreten *4kr Erkältungen, die mit Erkrankungen der Respfratiensorgane oerkunden sind, pi gebrauchen. St« beugen da mancher schweren Krankheit vor u. ersparen sich spätere Vorwürfe. Für nur 86 Pfg. per Schachtel erhältlich In allen Jfpoti)., Drog, U. Mineralwasser Handlungen. Bemerkt wird, daß das Bau- und Werkholz am ersten Tag, das Brennholz, die 2 und 4 Meter langen Eichen- Knüppel, sowie die Spalier- und Bohnenstangen am zweiten Tag zur Versteigerung kommen und das Holz größtenteils an chauffierten Wegen lagert. Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen auf dem Schnitt- runkt Oppenröderweg—Pfingstschneise. Annerod, den 16. Januar 1902. Großherzogliche Bürgermeisterei Annerod. Bekanntmachung. In das hiesige Handelsregister wurde heute eingetragen: Kaufmann Wilhelm Nowack jr. zu Gießen ist als Teilhaber in die Firma „C. W. Nowack & Sohn" zu Gießen eingetreten. Grosse Auswahl in gediegenen, vollständigen Buchen-Wellen, Eichen- u. Birkenwellen, rm Buchen-Stöcke, „ Eichen-Stöcke, Nchten-Derbstangen, 4,29 fm, Fichten-Reisstangen, 2,25 fm. 1902, jedesmal von morgens 9*/, Uhr an, soll in dem Anneröder Gemeindewald, in den Abteilungen 4 Pfingstweide 5b Hennert nachverzeichnetes Holz versteigert werden: / m Buchen-Scheiter. „ Eichen-Scheiter. „ Nadel-Scheiter. Stück Buchen-Wellen. „ Nadel-Stöcke. C. Röhr & Co Bahnhofstrasse. M8läse u. and. Nagetiere vertilgt schnell u. sich. Freybergs (Delitzsch) Delicia-Rattenknchen Menschen,Haustieren u. Geflügel unschädlich. Man verl.stets Freybergs Dellcia-Rattenkuohen. Vorrätig in Dosen zu 0,50 und 1,00 Mk. bei Otto Schaaf u. in d. Hirsch* Apotheke, Giessen. 117 Haufen Abraumholz,darunter 48 rm dürre Eichen-Knüppel. Gießen, den 1A/L 02. Steckbrief. , Gegen den unten beschriebenen Musketier Gabriel Heiligenthal der 2. Komp« Jnf.-Regts. Mr. 116, welcher flüchtig ist, ist ibie ” Teppiche iSorhänge,Portibren,Rouleaux, Gobelins Tischdecken, Läuferstoffe, Linoleum-Neste sehr billig. 289 H. C- Werner, KaM«N?i8. Schreinerei, Polsterwerkstatt und Lagerräume: Seltersweg 6, Htrh. •eeeeeeeeeee«eeee@c„ Bekanntmachung, lbetrefferch: Die Ausführung des Kraukeuversichcrungsgesetzes; shier: die Versicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden, sowie der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge. Nachstehendes Ortsstatut ivird hierdurch zur öffentlichen Kennt- gebracht. Nach demselben sind vom 3. Februar 1902 an Die Hausgewerbetreibenden, sowie die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Handlungs-Gehilfen uud -Lehrlinge beiderlei Gestblechtcs der KraukenverficherurrgSpflicht unter- jlvorfttt. Im Einzelnen wird zu dem Ortsstatut das Folgende Handlungsgehilfen sind von der Versicherungspflicht befreit, frvenn der Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechs zweiürütel Mark für den Arbeitstag oder, sofern Lohn oder Gehalt nach größeren Zeitabschnitten benrefien ist, zwettausend Mark für das Aahr gerechnet, übersteigt (vergl. § 2b des Krankenversicherungs- Gesetzes). . Die versicherungspflichtigen Handlungsgehilfen und -Lehrlinge Pnd, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 63 des Vrankenversicherungsgesetzes) einer Betriebskrankenkasse anzugehören S>en, oder Mitglieder einer freien Hilsskaffe sind, welche den Änderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt, zu dahier bestehenden Ortskraukcukasse anzumelden. Da nach dem OrtSslatut die Vorschriften der §§ 49 und 54 des Krankenver- 'Acherungsgesetzes auf die Arbeitgeber der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge Anwendung zu finden haben, fiud die Arbeitgeber, -soweit ihre Gehilfen uud Lehrlinge einer Ortskraukcukasse mrgehöreu, insbesondere verpflichtet: a) den geltenden Meldebestimmungeu nachzukounuen, b) die statutenmäßigen Kassenbeiträge au die Ortskrankenkasse eiuzuzahlen, 0) ein Drittel der Kassenbeiträge anä eigenen Mitteln )tt leisten» Gießen, den 1L Januar 1902. .Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Wolff. --------—,—Ö„V„L, wegen Verdachts der Fahnenflucht ver- 3:. Es wiro ersucht, ihn zu sten und au die nächste ärbehörde zum Wettertrans- port hierher abzuliefern. gez. von Dewitz Oberst mRegiments-Kommandeur Beschreibung: Atter: 26 Jahre, Größe: 1,72 Mtr., Statur: stark, Einzelne Stücke in jeder Preislage billigst berechnet C. Röhr & Co. Iagdverpachtung. Samstag den 1. Februar, nachmittags 2 Uhr, soll die hiesige Feldjagd auf weitere 6 Jahre auf dem Bürgermeisterei-Bureau verpachtet werden. Otterbach, 14. Jan. 1302. Gr. Bürgermeisterei Otterbach. _______Schneucker. 525 K. 53/00. Freitag de« 24. Iavuar, nachmittags 21/, Uhr, sollen auf hiesigem Ortsgericht die vor dem Namen des Wily. Steinbach stehenden Grundstücke öffentlich meistbietend versteigert werden. Es wird bemerkt, daß, wenn sonstige Hinderniffe nicht ent- aegensiehen, der Zuschlag vom Amtsgericht auch dann erteilt würde, wenn ein der Schätzung entsprechender Preis nicht erziett wird. 253 Gießen, 4. Januar 1902. Großh. Ortsaericht Gießen. Gros. Haare: hellblond, Augen: grau, Nase: stark und gebogen, Mund: jgero^ Bart: Schnurrbart. Kleidung: Feldmütze, Litewka, Tuchhose, Zugstiefel. 505 , Die Richtigkeit der Abschrift beicbeiniat von Rabenau, Leutnant und Gerichtsoffizier. Iagdverpachtung. Freitag de« 24. Januar, vormittags 11 Uhr, wird die der Gemeinde Allendorf a. d. Lda. (Station der fneuerbartten Bahn Lollar— Londorf) zustehende Jagd, ico. 580 ha Wald und ca. <840 ha Feld rc., im Rathaus- saale daselbst in zwei ALteil- '«ngen auf 6 Jahre verpachtet. Allendorf cu d. Lumda, den 14. Januar 1902. Großherzogl. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. Ortsstatut für die Wrovinzial-KaupLstadt Hießen. «Betreffend:: Ausführung des KraukeuverficherungSgesetzeS. Nach Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 7. November 1901 und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 28. Dezember 1901 zu Nr. M. d. I. 37610 wird in Gemäßheit der §§ 2 und 54 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 10. Aprll 1892 jfir die Stadt Gießen das folgende Ortsstatut erlassen: § L Die Versicherungsvflicht wird gemäß § 2 des Krankenver- stcherungsgesetzes ausgedehnt: a) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebs- stätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie), und zwar auch für den Fall, daß sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen und auch für die Zett, währerrd welcher sie nur vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten; h) auf Handlungsgehilfen und -Lehrlinge, sowett dieselben nicht nach § 1 des Krankenversicherungsgesetzes versicherungs- pflichtig sind. § 2. Die Vorschriften der §§ 49—54 des Krankenverficherungs- Hefetzes finden auf die Arbeitgeber der Handlungsgehilfen und ^-Lehrlinge Anwendung. § 3. Die Bestimmungen über An- und Abmeldung, sowie Zahlung ber Beiträge finden auf die in § 1, pes. a, dieses Ortsstatuts gekannten Personen (Hausgewerbetreibende) in der Weise Anwendung: a) daß die Hausgewerbetreibenden für sich und die etwa von i^nen beschäftigten Personen selbst die erforderlichen Meldungen au vollziehen haben; b) daß den versicherten Hausgewerbetreibenden selbst die Einzahlung der Beiträge obliegt: o) daß sämtliche Arbeitgeber, für welche der Hausgewerbetreibende innerhalb der Kalenderwoche beschäfttgt war, verpflichtet sind, demselben „ein Drittel der auf bte Woche entfallenden Kassenbeiträge zu ersetzen und zwar nach Maßgabe der auf die einzelnen Arbeitgeber entfallenden Arbeitszeiten bezw. Arbeitslöhne. Die von den Hausgewerbetreibenden chrersetts angenommenen ^Arbeiter sind gemäß t? 1 des Krankenversicherungsgesetzes ver- ficherungspflichttg und es gttt denselben gegenüber der Hausgewerbetreibende als Arbeitgeber im Sinne des § 51 des Gesetzes. § 4. Dieses Statut tritt mtt dem 3. Februar 1902 in Kraft. Gießen, den 1L Januar 1902. 459 Grvßherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Wolff.