Nr. 63 Erstes Blatt. 153. Jahrgang Samstag L5. März LSVS Erscheint täglich auber Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem »elfischen Landwirt die Siehener Kamillen, blätter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brühl 'schen Unwerst-Buch-u.Stein- druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Erpeditton und Druckerei: Schul ft raße 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. FernlprrchanschlußNr.51. z'-W' © ä GletzenerAnmaerW W General. Anzeiger " ’S für den polit. u. allgem.^ Amts- und Anzeigeblatt für den Meis Gießen WM __zeigenteil: HanS Beck. Auflage 7900 99. Sitzung. ^weren Entscheidung. Ihr Standpunkt sei, praktrsche Politik Adg. Weidner (fr. w. V.) beantragt eine Drucklegung von Bc- dem Der Ausschuß beantragt in seiner Mehrheit: 1. die Regierungsvorlage, den Finanzgesetzentwurf betreffend, in ihrer vorliegenden Form abzulehnen; 2. Annahme des Finanzgesetzentwurfs mit folgendem Zusatz zu Art. 1 desselben: „Von dieser Erhöhung bleiben jedoch die Vermögen bis ausschließlich 15 000 Mk. ausgenommen, indem, soweit hierzu erforderlich, die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 2 letzter Halbsatz des Gesetzes vom 12. August 1899, die Vermögenssteuer betr., für das Etatsjahr 1902/03 außer Kraft gesetzt werden." Die Minderheit beantragt den Artikel 1 wie folgt zu faffen: „An Einkommensteuer kommen die in den Art. 13 und 48 des Gesetzes vom 12. August 1899, die allgemeine Einkommensteuer betr. festgesetzten Beträge mit einem Zuschlag von 5 Prozent zur Erhebung; und an Vermögenssteuer wird der in Art. 13 des Gesetzes vom 12. August 1899 die Vermögenssteuer betr. festgesetzte Satz von 55 Pfg. auf 60 Pfg. erhöht. Abg. Jöckel (nl.) als Berichterstatter der Minorität: Ohne gegen die Grundzüge der Steuerreform zu verstoßen, dürfe man die Vermögenssteuer nicht allein zur Deckung des Defizits heranziehen. Der Vorschlag der Regierung stehe im Widerspruch mit unserer Steuergesetzgebung. Die Hauptsteuer sei die Einkommensteuer, die Vermögenssteuer dagegen nur eine Ergänzungssteuer. Die Erhöhung könne nur eintreten nach Maßgabe unserer Steuergesetzgebung. Sei denn das keine Progression, wenn man die Vermögen unter 15 000 All. frcilasse! Eher würde er für die Regierungsvorlage stimmen. Die Majorität wolle eine Einseitigkeit. An den vorübergehenden Charakter der Erhöhung glaube er nicht. Wo fange die Gerechtigkeit an und wo höre sie auf, wenn man die Vermögen unter 15 000 Mk. freilasse! Die von der Mehrheit beantragte Steuererhöhung sei rein willkürlich. Er bitte, für die Minorität zu stimmen. Finanzminister Gnauth: Es sei nicht richtig, daß die Regierungsvorlage eine Aufgabe der Grundsätze der Steuerreform bedeute. Die Negierung stehe heute noch auf dem Boden der Steuerreform und er spreche sein volles Einverständnis mit den Grundprinzipien seines Vorgängers aus. Aber die Steuerreform sei Mcnschenwerk, und man muffe die Frage prüfen, ob nicht da oder dort bessernde Hand anzulegen sei. Aber dieser Vorschlag bedeute kein Aufgeben der Grundprinzipien der Steuerreform. Der Antrag der Minderheit verschiebe das Verhältnis zwischen Einkommen- und Verrnögenssteuer. Am meisten drücke die Einkommensteuer und deshalb solle man sich hüten vor einer größeren Belastung durch dieselbe. Das Charakteristische der hessischen Steuergesetzgebung sei, daß wir bei der Einkommensteuer in der Progression sowohl als auch nach unten hin weiter gehen als Preußen und besonders die kleinen und mittleren Einkommen stärker heranziehen. Einkommensteuerzahler zähle man in Hessen 287 000, Vermögenssteuerpflichtige 144 000, wovon 84 000 von der Steuererhöhung frei bleiben würden. Es sei praktischer, sich an einen kleineren Kreis zu wenden, und er appelliere in dieser Beziehung an das soziale Verständnis der höheren Schichten. Die Regierungsvorlage bedeute keine Aufgabe der großen Geoankcn der Steuerreform, sondern nur die Lösung der kleinen uns beschäftigenden Aufgaben. Die Majorität des Ausschusses verlange nun eine Schonung der kleinen Vermögenssteuerpflichtigen. Die Regierung werde bei einer Ablehnung ihrer Vorlage sich mit diesem Vorschlag abfinden und sich bemühen, die Zustiinmung der Ersten Kammer zu gewinnen. Es sei keine begehrenswerte Aufgabe für ihn gewesen, als er vor anderthalb Jahren die Leitung des Finanzministeriums übernommen habe.' Das Odium einer Erhöhung der Emkommensteuer solle man ihm deshalb nicht zumuten. Abg. David (Soz.) tadelt an dem Minderheitsantrag, daß dieser eine größere Belastung der schon mehrbelasteten unteren Einkommen bedeute und hält den Mehrheitsantraa ür das kleinere Nebel. _ Abg. Wolf (fr. w. 23.) vermag der Majorität nicht zu- i ujhmmen, weil diefer nicht auch das Vermögen unter 15 000 Mk. heranziehe. Deshalb stimme er für den Antraa der Minderheit. ö zu treiben und nur das Erreichbare zu verlangen. Nach den Darlegungen der Regierung seien er und seine Freunde gegen den Antrag der Minderheit und würden für den Antrag der Majorität stimmen. Abg. Pennrich (Centr.) spricht sich für den Majoritätsantrag, weil er dem anderen im Interesse des kleinen Mannes vorzuziehen sei. Abg. Schmitt (Centr.) bittet, damit etwas Ersprießliches zustande komme, die beiden Anträge zurückzuziehen und die Vorlage der Regierung einstimmig zu genehmigen. Abg. Köhler-Darmstadt (natl.) nennt die Behaupt tung des Abg. Jöckel, daß die Majorität eine Gesetzesverletzung beabsichtige, eine Uebertreibung. An der Steuergesetzgebung werde nichts geändert als die eine Position. Wir sollten uns freuen, daß wir einen Mann wie den Finanzminister an der Spitze der Finanzverwaltung haben. Werde der Majoritätsantrag abgelehnt, so empfehle er die Regierungsvorlage zur Annahme. Sodann wird abgestimmt und zwar über den Antrag der Minorität namentlich. Der Antrag der Minorität wird mit 28 gegen 13 St. abgelehnt, der Antrag der Majorität mit 21 gegen 20 St. ebenfalls abgelehnt und die Regierungsvorlage mit einer Erhöhung der Vermögenssteuer von 55 auf 75 Pfennige mit ollen gegen 5 Stimmen angenommen. Hessischer Landtag. Zweite hessische Ktändekammer. 98. (NachmittagS-)Sitzung. Darmstadt, 13. März. Der zweite Präsident Schmitt eröffnet die Sitzung um 81/, Uhr. Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exz., Finanzminister Gnauth l^z., Geh. Staatsrat v. Krug, Ministerialrat v. Biegeleben, Geh. Oberfinanzrat Dr. Becker. Es kommt zur Beratung die 10. Hauptabteilung: Ministerium d er Finanzen Kapitel 131: Baumes en Titel 1: Zentralbauwesen. Der Neubau eines provisorischen Zollabfertigungsgebäudes in Darmstadt wird genehmigt. Ebenso wird debattelos für den Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für das Hochbauamt und die Oberförsterei zu Friedberg der Betrag von 76410 Mk. als erste Baurate bewilligt. Für den Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für den Steuerkommissär und Bezirkskassier zu Osthofen werden 29 000 Mk. verwilligt. Für die Be- zirkSkasse Worms werden 12 480 Mk., für die Dammwärterwohnung zu Offenbach 13 600 Mk., zu Heidenfahrt 14 530 Mk. und zu Oppenheim 15100 Mk. bewilligt. Bei der 11.Hauptabteilung: Ausleihungen und Staatsschuld beantragt der Ausschuß: Bewilligung 1) der Einnahme, wie sich solche nach den gemeinsamen Beschlüssen^ der Stände ergiebt; 2) der Ausgabe in Höhe von 165 897 Mk. Der Antrag wird debattelos und einsttmmig angenommen. Kapitel 133: Jndisp on ible und reservierte Fonds wird einsttmmig angenommen. Ferner werden genehmigt die rückständigen Ausschußanttäge zu Kapitel 12: Direkte Steuern, Regalien pp. und zwar die Einnahme in Höhe von 15 585 997 Mk. und die Ausgabe im Betrag von 1515 651 Mk., vorbehältlich dec Veränderungen im Finanzgesetz. Die Beratung des Hauptvoranschlags 1902/03 ift damit zu Ende. Sodann tritt das Haus in die Beratung deS Finanzgesetzes ein. Abg. Köhler-Darmstadt (nl.) als Berichterstatter der Mehrheit des Ausschusses: Der ursprünglich in Aussicht genommene Plan, das Land mit einer Steuererhöhung zu ver- schonen, habe sich in Rauch aufgelöst. Nachdem nun fest- c an e'ne ^Höhung der Steuer herangetreten werden Jra9* e§ sickst wie dies erfolgen solle. In dieser Frage habe der Finanzausschuß keine einheitliche Stellung eingenommen. Die Majorität vertrete im wesentlichen eine Festhaltung an der Regierungsvorlage. Die Minorität wolle eine Kombination von Erhöhung der Einkommen- und Vermögenssteuer. Sie glaubten, daß es richtiger sei, die Deckung vorzunehmen, wie sie die Regierung vorgeschlagen habe, weil das fundierte Einkommen leistungsfähiger sei als das un- man der Minorität, so müsse man alle Pflichtigen gleichmäßig belasten; dadurch würden auch die kleinen und unfundierten Einkommen getroffen, während man andernfalls den Mehrbetrag den Schultern aufbürden könne, die es vertragen können. Dazu komme noch die Erklärung der Regierung, daß sie mit einer Erhöhung der Einkommensteuer nicht einverstanden sei. Deshalb habe der Ausschuß davon Abstand genommen. Der Ausschuß habe geglaubt, Vermögen unter 15 000 Mk. von der Erhöhung ausnehmen zu müssen. Die Regierung habe erklärt, daß diese Erhöhung nur eme vorübergehende sei, und er hoffe, daß man später dieses Plus wieder auswerfen könne. Wenn man so vor- 9/re' sdtze man sich allerdings in Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen; deshalb müsse im Finanzgesetz eine ■Stimmung getroffen werden, daß der Passus des Gesetzes, H’Jkx diE Lasten gleichmäßig zu d erteilen seien, vorüber- ge^enb aufgehoben werde. An eine progressive Ausgestaltung SÖ9en§1tCUeC ^Qbc ber Ausschuß nicht gedacht. Eine be§ Flnanzgesetzes sei, daß die Regierung ^auDti"tcmfEM'r^e,r~ rUr Verstärkung der Betriebsmittel der Schatzanweisungen bis zum Betrage £u§Wbcn. Tie Rückzahlung solle aus SiP ? n °bec Anlehensmitteln erfolgen. Er bitte, Anttag der Majorität zuzusttmmen. Gel). Oberfinanzrat Becker führt den zahlenmäßigen Nachweis, daß durch Annahme des Antrags der Minderheit eine stärkere Heranziehung der unteren Sllaffen eintreten werde, also gerade der Klassen, die man durch die Reform entlastet habe, und daß die durch die Regierungsvorlage beabsichtigte stärkere Heranziehung der leistungsfähigeren Klassen nicht erreicht werde. Die gewünschte Entlastung des Grundbesitzes und des Gewerbebetriebs sei in so ausreichender Weise gebracht worden, daß man diese hier recht gut etwas Herangehen könne. Beim Antrag der Minorität habe er das Gefühl, als ob man sich nicht über seine Wirkung klar gewesen sei, und daß er entsprungen sei aus de? Befürchtung, daß man andernfalls große Einkommen frei lasse von der Erhöhung. Aber die Statistik zeige, daß bei ben unteren Klassen mit einem Einkommen von 5—900 Mk. auf drei Einkommen- steuerpflichtige ein Vermögenssteuerpflichtiger komme, bei 9—1500 Mk. komme auf je zwei einer und so gehe es in immer günstigerer Weise fort. Das Prinzip der Steuer- reform werde durch die Erhöhung der Vermögenssteuer nicht umgestoßen. Er bitte, der Regierungsvorlage zuzusttmmen. Staatsminister Rothe erklärt, daß er den Standpunkt des Finanzmmisters vollständig teile. Werde die Regierungsvorlage abgelehnt, so werde er bemüht sein, auf Grund des Vorschlags der Majorität eine Einigung herbeizuführen. Abg. Schönberger (natl.) bemängelt einige Ausführungen vom Negierungstisch und erklärt sich für den Antrag der Minderheit. Der Finanzminister scheine aus der Sache eine Kabinettsfrage machen zu wollen. Finanzminister Gnauth erklärt, daß verfassungsmäßig die Regierung ein gleichberechtigter Faktor in der Gesetzgebung und nicht etwa der Hausknecht sei. Den Ausdruck Kabinettsfrage habe er nicht gebraucht, dazu sei er insbesondere noch zu jung im Amt. Aber er habe der Festigkeit seiner Ueberzeugung Ausdruck geben wollen, daß eine Erhöhung der Einkommensteuer so sehr gegen seine Auffassung i über seine Pflicht verstoße, daß er das persönlich nicht aus- ' fuhren könne. ' 7 Darmstadt, 13. Marz^ Nach Eintritt in die Tagesordnung toeifben die 13 ersten Positionen ohne Debatte an den Ausschuß zur Berichterstattung überwiesen, darunter der Antrag Haas-Darm- stadt, die Errichtung einer Landwirtschaftskammer sur das Großhertzogtum betreffend, die Wirstellung des Stadtvorstandes von Butzbach, den Ausbau der Realschule daselbst zu einer Ob errrealschule betreffend, und die Vorstellung der Gemeinden Eberstadt (Kreis Gießen) und Dorf-Gill, den Bahnbau Butz- ba cb-Lich betreffend Dieselben werden also demnächst im Plenum zur Verhandlung kommen. Die Regierungsvorlage: Summarische Ueberisicht der Einnahmen und Aus* gaben der La n d e s kr edi t ka ss e für 1894/97 wird genuin Ausschußantrag genehmigt. Die Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf, die Anlegung und den Betrieb der; Dampfkessel sowie die Einrichtung und den Betrieb Ampfgeiänen betreffend, bezweckt, die schweren Mißstände, die auf dem Gebiet des Dampskesselwefens zu Tage getreten sind und die Gefahren durch Vernachlässigung der Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu vermindern, indem durch die Vorlage eine Lücke in der Strafaesetz-- gebung ausgefllllt wird. - Der Ausschuß hofft, daß durch une ftrengere Bestrafung und durch Uebernahme der ge* amten Dampfkesselüberwachung durch den Staat die Kessel- explosionen in Zukunft seltener werden. Nach kurzer De- Strafmaß eine Geldstrafe ols..zu 600 Mk. oder Gefängnisstrafe bis zu 3 Monaten unverändert angenommen. — Der Antraa des ^6.^Schonberger (nl.), Artikel 88 des Gesetzes vom i- a'VTJ??9, cbie Ausführung des Bürgerlichen Gesetz- buches betreffend, geht dahin, den Artikel 88 des hessischer Ausfuhrungsgesetzes aufzuheben. Der Arttkel 88 lautet: Die Vorschrift des § 910 Absatz 1 Satz 2 des B. G. B. sindet 1) auf die zur Zeit des Inkrafttretens! dieses Gesetze» vorhandenen Obstbäume, sofern das Herüber- ragen der Zweige den bisherigen Gesetzen nicht widerspricht; 2J .chrs Baume unb Straucher eines Grundstücks, das ~mr Beit des Inkrafttretens dieses Gesetzes mit Wald bestanden Mp/p^Aheruberriagenden Zweige sich mehr als 3.75 Meter über dem Boden befinden, jedoch bis zur nächsten Veriungung des Waldes. Die hierdurch bedingungsweise uußer Kraft gefetzte Vottschrift des B. G. B. (§910 1. c ) bestimmt, daß der Eigentümer eines Grundstücks die von Na chb argrundstücke herüberragenden Zweige ab- M^uen uiid behalten kann, wenn er dem Besitzer des eme angemessene Frist zur Beseitigung gefetzt hat und diese nicht innerhalb der Frist erfolgt Hierzu beantragt der Ausschuß: die Regierfung um Einbringung hpTror%-e^doorm9e ^suchen, bu.-j), welche an Stelle ^,.88 Nr. 2 des hessischen Ausführüngsgesetzes ?U-nl Äußerlichen Gesetzbuch folgende Bestimmung gesetzt wird: 2) aus Baume und Sträucher eines Grundstücks, das Erlasses des hessischen Gesetzes von 1861 mit 'kaU) bestanden ist, soweit die herüberstagenden Zweiae sich mehr als 3.75 Meter üben den Boden befinden, jedv2 nur, bis zur nacyften Verjüngung des Waldes unb den Antrag Schönberger damit für erledigt zu erklären. Der 1b.e^ ^ussHiisses wird einstimmig angenommen. Ans die Anfrage des Abg. Pitthan, den Gesetzentwurf die Dienstbezuge der Forstwarte betr. erklärt Staatsminister Rothe: An den Dienstbezüaen der ^orstwarte int Staats- ober Gemeindedienst werde nichts geändert. Eine Mehrbelastung der Gemenioekassen werde bo<^ Volten die Gemeinden der Genossen- chastskasfe beitreten. Auf die Anfrage des Abg. Bähr die Bureaukosten der Bürgermeister betr. und in Ver^ bindung damit die Anfrage des Abg. Weidner, das DienL einkommen der Bürgermeister betr., führt der Staatsminister auv, den Kreisämtern seien Weisungen ertettt worden Erhebungen anzustellen, deren Resultat sei daß ein. Erhöhung oer Bureaukosteu und der Erlaß einer neuen Abg Molthan (Centr.): Sie stunden vor einer folgen-! wer be“ ° * b ” “ ” 9 Uid)t für erforderlich gehalten der Antwort der Regierung und Abstandnahme von einer Besprechung, was die Billigung des Hauses findet. Eine längere und für weitere Kreise interessante De- datte entspinnt sich über den Antrug des Abg. Ulrich (Soz.): Die Eisenbahnturife der preußisch- hefsischenGemeinschaftsverwaltung betreffend. Der Ausschuß beantragt: Hohe zweite Kammer wolle an -Großh. Regierung das Ersuchen richten: 1. in der preußisch- hessischen Eisenbahnverwaltung eine die Verbilligung oes Verkehrs bezweckende Reform der Personentarife in An- tregung zu bringen; 2. dahin zu wirken, daß die Sonntags- 'iahrkarten im früheren Umfange wieder ausgegeben und oie Schülerkarten zu den früheren mäßigen Preisen zur Ausgabe gelangen; 3. dafür einzutreten, daß den Arbeitern, insbesondere auch zum Zwecke der Arbeitsvermittelung, eine möglichst große Fahrpreisermäßigung gewahrt werde. Abg. Dr. David (Soz.): Niemand habe bis jetzt nachgewiesen, daß durch eine Verkehrsverbilligung Ausfälle entstehen. Tie Eisenbahngemeinschaft habe jedes Eingehen hieraus abgelehnt und erklärt, daß, nachdem die verlängerte Gültigkeit der Rückfahrkarten bewilligt sei, sie weiter Nichts gewähren könne. Bezüglich der Eisenbahntarife hinke die Gemeinschaft nach. Mit der Gültigkeitsverlängerung der Rückfahrkarten sei zudem noch eine Bert euerung und Erschwerung des Lokalverkehrs in Bezug aus Schülerbillets, Arbeiterbill-ets und Sonntagskarten ein- Zetreten. Wenn man sehe, wie der Arbeiter im Vorortverkehr Berlins und Londons für zehn Pfennig kolossale Strecken durchfahren könne, so müsse man bedauern, daß dies nicht auch bei uns der Fall sei. Dadurch könnten die Arbeiter auf dem Lande wohnen; dies sei auch ein VorteilsürdieLand wirtschaft. Die Sonntagskarten müsse man wieder ganz wie früher einführen. Für Leute, die neue Arbeitsstätten aufsuchen, solle man die Tarife besonders verbilligen, denn die Aufbringung der Reisekosten falle ihnen, da sie arbeitslos seien, außerordentlich schwer. An dieser Frage sei auch die Landwirtschaft in hohem Maße interessiert. Im Zusammenhang damit müsse man auch eine billige Beförderung nach Krankenhäusern und Kliniken vorsehen. Bei Transportierung nach Anstalten wie die Gießener Klinik sollte man besonoere Krankenwagen einstellen oder Fahrt 2. Klasse in besonderen Abteilungen gewähren. Es sei ein widerlicher Anblick und im höchsten Maße unsozial, wenn man sehen müsse, wie arme Kranke auf harter Pritsche in der vierten Klasse nach Gießen gebracht werden. Er bitte, den Anträgen des Ausschusses zuzustimmen. Ministerialrat Ewald: Hinsichtlich der Reform der Personentarife hätten die Verhandlungen mit vermiedenen Regierungen stattgefunden. Zu einer Verständigung über einen einheitlichen Taris sei man indes nicht gekommen, weil man dies nur hätte erreichen können, wenn man sich zu einer sehr weitgehenden Herabsetzung der Tarife verstanden hätte. Nur eine Vereinfachung der Tarife habe man erreichen können. Auf den Vorwurf des Dr. David, daß die preußisch-hessische Eisenbahn- gemeinschaft rückständig in der Tariffrage fei, könne er erklären, daß die Durchschnittssätze der Personenkilometer bei der Gemeinschaft nur 2,67 Pfennig, in Bayern dagegen 3,17, in Sachsen 2,92 und in Württemberg 2,84 Pfennig betragen. Die Regierung habe geglaubt, daß die jetzige Zeit nicht dazu angethan sei, Experimente durch Verbilti- gung der Tarife zu machen. Die meisten Sonntagskarten seien wieder eingeführt. Betreffs der Schülerkarten habe man beim Uebergange lange Verhandlungen geführt. Preußen habe geglaubt, einer Ausnahme in Hessen nicht zustimmen zu können. Dieser Nachteil werde aufgehoben durch andere Vorteile, wie die Benutzung der Schnellzüge mit einem Billet 3. Klasse ohne .-Erhebung eines Zuschlages. Bei Arbeiterkarten sei eine Ermäßigung aus einen Pfennig pro Kilometer' eingetreten, weiter könne die Herabsetzung nicht gehen. Dagegen sei er bereit, der billigen und zweckmäßigeren Beförderung von Kranken und von Arbeitern nach neuen Arbeitsstätten näher zu treten. Abg. Köhler-Langsdorf (fr. w. B.): Was diö Sonntagskarten angehe, so wünsche man aus dem Lande die Städter des Sonntags überhaupt nicht. Diese brächten aus dem Lande die Moral herunter! Die Verhältnisse in Ausflugsorten gingen in sittlicher Hinsicht durch das Ausflüglertum zurück. Unter Arbeiter karten verstehe man immer nur Fahrkarten für die Industriearbeiter; aus diese Weise entvölkere man das Land. Sonntags kehrten die Arbeiter nach dem Lande zurück, sicherten sich also dort den Unterftützungswohnsitz und fielen der Gemeinde zur Last. Die Arbeiterfahrtarten könne er nicht gutheißen. Mg. Molt Han (Zentr.): Auch in günstigen Zeiten wolle das preußische Eisenbahnministerium keine Reform der Personentarife. Die Regierung solle einmal m i t V o l l- damps in Berlin vorgehen. Minister v. Thielen mit seiner verkehrsseindlichen Gesinnung verhalte sich überhaupt ablehnend gegen jede Verbesserung des Tarifes. Tie Sonntagskarten müßten vollständig wieder hergesiellt werden, nicht nur nach landschaftlich schönen Punkten. Abg. Wolf (fr. w. V.) wünscht Abschaffung der Sonn- tagskarten oder eine Einführung auf allen Stationen. Mg. Leun (fr. w. B.): Monatskarten für Arbeiter kosteten für das zweite Mitglied derselben Familie nur die Hälfte aus Grund einer Bescheinigung des Bürgermeisters. Er frage an, ob' auch diese Bescheinigungen stempelpflichtig seien. Abg. Dr. David (Soz.): Würden die Arbeiterkarten aufgehoben, so würden Hunderte und Tausende in die Stadt ziehen. Tas würde kein Vorteil für die Landrvirtschaft sein und er begreife nicht, das gerade von Landwirten zu hören. Tas Zusammenballen in großen Städten sei eine üble Erscheinung unserer Kultur; man müsse die Wohnstätten wieder dezentralisieren. Die 4. Klasse erfreue sich reiner Beliebtheit, sondern ihre Benutzung sei ein Produkt der Not; man müsse sich halbwegs wie das Vieh transportieren lassen. Die 4. Klasse habe bewiesen, daß durch eine Verbilligung eine Erhöhung der Einnahme eintrete. Die 2. und 1. Klasse deckten die Kosten nicht, die aufgebracht werden müßten durch die Ueberschüsse der 3. und 4. Klasse. Diesen Ueberschuß solle man für eine bessere Ausstattung der Wagen 4. Klasse verwenden. Abg. Weidner (fr. w. V.): Eine Einschränkung der Arbeiterkarten sei nicht zu empfehlen. Dadurch könnten Bauhandwerker bis in den höchsten Vogelsberg ihrem Berufe in Frankfurt nachgehen und den Sonntag in ihrer Familie verbringen. Er freue sich jedesmal, wenn er auf der Station Gedern sehe, wie diese Leute mit wohlge- süllten Taschen nach Hause fahren. Abg. Ulrich (Soz.) erklärt es für wünschenswert, daß die Regierung das Unterstützungswohnsitz-Gesetz derart abändere, daß die Allgemeinheit die Lasten zu tragen habe. Abg. Dr. Fr en ay (Ztr.): Verbilligung in gewissen Grenzen verursache keinen Ausfall. Prinzipiell sei er für Abschaffung der 1. Klasse. Alle Rückfahrkarten seien abzuschaffen und nur einfache Karten zum halben Preise auszugeben. Sonntagskarten seien notwendig, um den lufthungrigen Städtern Gelegenheit zu geben, sich zu erholen. Schülerkarten sollten wieder zu dem früheren Preis eingeführt werden, dadurch fördere man auch die landwirtschaftlichen Schulen. Arbeiterkarten seien nötig, um die Leute dem Lande zu erhalten. Die Ausschußanträge werden mit großer Majorität angenommen. — Sodann kommt zur Verhandlung die Anfrage des Abg. Köhler-Langsdorf: Die HandhabungderRechtspflegeamAnitsgericht Darmstadt I betr. In der Begründung wird ausgeführt: In einem Urteil habe der Amtsrichter Gerlach die Glaubwürdigkeit eines Zeugen damit motiviert, daß derselbe mosaischer Religion sei, deren Angehörige nach den Erfahrungen des Gerichtes es mit dem Eide durchgängig sehr genau nehmen. Seine Religionszugehörigkeit diene daher dem Gerichte zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit re. Ter Antragsteller fragt daher an: „Was gedenkt die Großh. Regierung zu thun, um die in vorliegender Urteilsbegründung ausgesprochene Bevorzugung der Anhänger >er mosaischen Religion vor Gericht, sowie Ge- se tzesverletzungen der gedachten Art in Zukunft zu verhindern?" Justizminister Dr. D i t t m a r: Nach § 286 der Zivilprozeßordnung habe bio.§ Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Verhandlungen die leitenden Gründe in dem Urteil anzugeben nach Maßgabe der persönlichen Auffassung. Ein Eingreifen der Regierung in die richterliche Thätigkeit sei gesetzlich nur gerechtfertigt bei Dienstvergehen. An dieser Voraussetzung aber fehle es hier. Mögen diese Sätze auch unveranlaßt erscheinen, so sei ein disziplinäres Einschreiten um so weniger am Platze, als der betreffende Richter erklärt habe, daß er eine derartige Behauptung weder habe aufstellen wollen, noch seiner Meinung nach ausgestellt habe. Abg. Köhler-Langsdorf (ft. w. V.): Diese Antwort lasse erblicken, daß die Regierung diese Begründung mißbillige und der Richter habe Abbitte gethan. Nach der Erklärung des Richters billige er die Erllärung der Regierung, auf dem Disziplinarrvege nicht vorgehen zu wollen. Aber die Sache müsse an den Pranger gestellt werden; die Negierung gebe zu, daß der Richter gefehlt habe. Abg. Dr. Gut fleisch (frei;.): Es s ei in der Th at wahr, daß die Juden es sehr ernst mit dem Eide nehmen. Die Statistik zeige, daß von 1890—1900 in Starkenburg nur drei Fälle von Meineid bei Juden, in Oberhessen zwei Fälle und in Rheinhessen überhaupt kein Fall vorgekommen sei. Dem Richter sei ein Jahr früher gerade das Umgekehrte vorgeworfen worden! lieber die Unabhängigkeit des Richterstandes sei er erfreut. Ter Richter habe pflichtgemäß, wenn auch etwas unglücklich verfahren. Was der Richter gesagt habe, sei richtig; daß er es gesagt habe, zeige von Mut. Zur Abbitte habe er keine Veranlaß ung und keine Verpflichtung. Mg. Wolf (fr. w. V.): Tiefe Begründung sei eine Dummheit des Richters gewesen. Ter Präsident macht den Redner darauf aukmerk- sam, daß in dieser Weise nicht über den Richter gesprochen werden dürfe. Abg. Wolf: Tie Erklärung des Ministers fasse er so auf, wie der Mg. Köhler. Der Minister solle den Richter nach und nach der fteiwilligen Gerichtsbarkeit zuwenden. Mg. Kühler-Langsdorf (ft. w. V.): Er müsse dagegen protestieren, daß der Christ in dieser Beziehung schlechter sei als der J-ude. Jnq Lanve bestehe der Glaube, daß der Jude den Christen gegenüber sich nicht verpflichtet zur Wahrheit und zur Einlchung gegebener Versprechen. Das gehe aus dem Talmud hervor. Nur der Eid im Kreise seiner Stammesgenossen gelte für den Juden. Mg. Dr. G u t f l e i s ch (freis.): Die gegebene Statistik setze die Christenheit nicht herab, sondern beweise nur, daß es der Jude mit dem Eide sehr genau nehme. Diese Art von Debatten sollte dem Hause erspart blecken. Mg. Ulrich (Soz.): Seine perfönliche Mschauung sei: der Richter sei auch em Mensch, deshalb begreife er die Entgleisung, aber er verurteile sie, weil sie ungerecht sei. Die Anfrage Köhler wird für erledigt erklärt. Schluß 1 Uhr. Mchste Sitzung: Diestag, den 25. März 10 Uhr. * • * Die obenerwähnte Vorstellung der Gemeinden Eberstadt und Dors-Gill betreffend den Bahnbau Butz- bach-Lich beklagt, daß sie bei diesem Projekt wenig berücksichtigt werden. Sie halten es auch für verfehlt, daß nach dem Projekt die Bahn „durch einen tiefliegenden feuchten Wiesengrund, der fast jedes Jahr infolge Austretens der Wetter überschwemmt ist", gehen solle. Man bittet zu erwägen, ob sich nicht em Haltepunkt in der Nähe von Hof-Gill schaffen ließe, wodurch auch Grüningen mehr! Rechnung getragen würde. Eine neue gemeinnützige Regierungsvorlage, dre zwersel- los im wesentlichen die Zustimmung der Kammern finden wird, betrifft die W o h nun g s f ürs or g e s ür M in derbem ittelte. Der Gesetzentwurf sagt u. a.: Die Mmr- sterien sind ermächtigt, für bedürftige Gemeinden ausnahmsweise den'Zmssuß der zum Bau von Dreizimmerwohnungen zu gewährenden Darlehen, welche innerhalb der ersten zehn Jahre na!ch Idem Inkrafttreten dieses Ge- setzes ausgenommen werden, für die Dauer eines gleichen Zeitraumes von der Annahme des einzelnen Darlehens ab bis auf i/2 vom Hundert unter den sich nach Vor.schrift des Artikels 5, Wsatz 2 des Gesetzes über die Landeskvedck- kasse berechnenden Zinssatz zu ermäßigen. Der hiernach! sich ergebende Fehlbetrag an Zinsen fit als staatlicher Zuschuß zur Förderung des Wohnungswesens alljährlich im Hauptvoranschlag der Staatseinnahmen und -Ausgaben besonders vorzusehen. Die Rückzahlung der Darlehen hat, ebenso wie deren Verzinsung, nach Ablauf Verein Msatz 1 vorgesehenen Frist, nach Maßgabe der Artikel 5—6 des genannten Gesetzes zu erfolgen. Soweit eine Gemeinde nicht selbst zur Bauausführung schreiten will, kann ihr das Darlehen auch zu dem Zwecke gewährt werden, einer gemeinnützigen Vereinigung, welche die Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte zur Aufgabe hat, die erforderlichen Mittel ebenfalls darlehensweise zu verschaffen. Im Falle eines in anderer Weise nicht zu beseitigenden Mangels an solchen Wohnungen kann die Gemeinde zu dieser Darlehns- ausnahme auf Mtrag einer Vereintaung der bezeichneten Art durch Erkenntnis des Kreisausschusses für verpflichtet erklärt werden. Die Auszahlung des bewilligten Darlehens hat in angemessenen Teilbeträgen zu erfolgen, deren Auszahlung von dem Nachweis abhängig genmaft werden kann, daß die bisher gezahlten Beträge in angemessenem Umfange zur Befriedigung der Forderungen der Bauhandwerker verwendet worden sind. Ist die mietweise Benützung der Mehrs- zahl von gesundheitsschädlichen Wohnräumen in einem Hause untersagt und die Ausweisung der in dieselben aufae- nommenen Personen bewirkt worden, so ist die Gemeinde, älls der Eigentümer des Hauses einer weiteren Auflage des Umbaues oder der Niederlegung innerhalb bestimmter Frist nicht entspricht, zur Enteignung des Hauses nebst zugehörigem Gelände zwecks Herstellung von Wohnungen für Minderbemittelte befugt. Unser Ministerium des Innern ist ermächtigt, für das Gebiet des Großherzogtums eine Landes-Wohnungs-Jnspektion zu bilden, welche die Aufgabe hat, int Zusammenwirken mit den staatlichen und kommunalen Behörden die Wohnungsverhältnisse der minderbemittelten Volksklassen in gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht festzustellen und in Gemeinschaft mit dem hessischen Zentralverein für Errichtung billiger Wohnungen, sowie mit den gemeinnützigen Bauvereinen des Landes auf Beseitigung der sich ergebenden Mißstände hinzuwirken. Alle Verhandlungen, welche die Erbauungen von Wohnungen für Minderbemittelte nach Maßgabe dieses Ge- etzes zum Gegenstand haben, insbesondere die Mfnahme und Sicherstellung von Darlehen sowie der Erwerb von Gelände, sind von Stempel und Gerichts-Ge-- bühren befreit. Eine andere Regierungsvorlage betrifft die Neufassung (Der Quellen und Neubau von Thermackehältern und Rohrkanälen in Bad-Nauheim. Einem Wunsche der Bad- Nauheimer Aerzte folgend, waren während der letzten Saison Versuche .gemacht worden, die Kohlensäure der Thermalsoole durch Bedeckung der Bassins länger im Wasser festzuhalten und dadurch die Trübung des Badewassers zu verhindern. Nachdem diese Versuche guten Erfolg gehabt hatten, sind sechs neue Thermalbehälter, unterirdisch gedeckt und gegen die Luft möglichst abgeschlossen,, erbaut worden. Neue Rohrkanäle, in denen die Rohrleitungen gegen Wärmeverlust geschützt liegen, sind von den Schiebers kämmern der drei Sprudel VII, XII und XIV zu den neuerbauten, im Thalrande der Ufa liegenden Thermalbehältern geführt worden. Durch diese neuen Bauausführungen wird es jetzt möglich sein, kohlensäurereichje und klare Thermalsoole in die Badehäuser einzuletten; Bad-Nauheim erhäll )adurch eine ganzneue Bäderform, die „T hermal- prudelbäder", welche eine für die Kranken sehr wertvolle Zwischenstufe zwischen den bisherigen trüben Thermalbädern und den stark wirtenden Sprudelbädern schaffen. Diese neue Uebergangs-Bäderforw dürfte für die Entwicklung von Vad-Nauheim, welches dadurch! nunmehr das an Bäderformen reichste Bad wird, von hervor-, ragender Bedeutung werden. Nachdem die alten Thermalbassins abgerissen waren, haben sich für den Einbau der neuen Rohr- und Schieberkammern re. re. unerwartete tech>- nische Schwierigkeiten ergeben. Dazu kommt, daß alle Bauarbeiten erst nach Schluß der Saison begonnen werden können ruck vor Beginn der neuen Saison beendet sem müssen. Das Finanzministerium wünscht daher die Zu- stimlnung zur Übertragung von 40 000 Mk. aus dem unter Kapitel 121, Titel 3, Pos.'l pro 1901/02 für Herstellung! der Gebäude am Schwalheimer Brunnen genehmigten Betrag, sowie zur Entnahme von 16 000 Mk. aus dem Kupfondsj Bad-Nauheim zu erteilen. Politische Tagesschau. Aus dem Leben des Generals Delarey erzählt ein englisches Blatt: Der Burengeneral Delarey, der den Lord Methuen gefangen hat, ist der erfolgreichste aller Burenführer. Aber der Krieg hat auch über ihn Trauer gebracht. Sein fünfzehnjähriger Sohn kämpfte am Modderrioer neben ihm, wurde von einer Kugel getroffen und starb nach einer halben Stunde. Wie sehr er von diesem Verlust betroffen wurde, zeigt ein Gespräch, das einige seiner Leute mit ihm in seinem Zelte über Lord Roberts hatten. Es wurde erwähnt, daß dieser im Kriege die Würde emes Earl, 2 000000 Mark, die höchste Stellung im britischen Heere und einen weltberühmten Namen erworben habe. Delarey hörte eine Zeit lang ruhig zu und sagte dann: „Ihr sprecht von dem was Lord Roberts gewonnen hat, und scheint ihn zu beneiden, aber denkt Ihr je an seine Verluste? Keiner von Euch hat in diesem Kriege einen Sohn verloren, nur Lord Roberts und ich, und ich habe Mitgefühl mit ihm. Ich kann Euch versichern, daß er gern alle Ehren, jeden Pfennig seines Vermögens hingeben und zur Stellung eines Leutnants, ja sogar eines Tommy zurückkehren würde, könnte er dadurch seinen Sohn wiedergewinnen. Gewiß ist er ein Feldmarschall, aber er ist auch Vater. Ich kenne seine Gefühle, als er hörte, daß sein Sohn getötet war. Ich habe denselben bittern Kelch getrunken; aber er hat seinen einzigen Sohn verlvren, und ich habe noch mehrere." — Auch Dela- reys zweiter Sohn, der kaum vierzehn Jahre alt war, stieß zu ihm an die Front. Während des ganzen Krieges stand General Delarey überhaupt fortgesetzt an der Front. Eine Zeit lang lag er schwerkrank in Kronstad, aber er stand von seinem Bette auf, um. den Befehl über die zerstreuten Kom- niandos zu übernehmen, die sich Lord Roberts Vorniarsch von Bloemfontein entgegenstellten. Der Führer von Delareys Ambulanz berichtete, daß er stets den Befehl hatte, immer alles Mögliche für die englischen Verwundeten zu thun, und daß der General die Gewohnheit hatte, die Gefangenen selbst zu besuchen, um zu sehen, daß sie richtig gepflegt würden. So wurde auch ein verwundeter Lincoln in der Gefangenschaft von Delarey besucht. Als der Soldat hörte, wer der General wäre, rief er aus: „Ist das der große Delarey?" Als der General abends am Wachfieuer von dem Vorfall hörte, lächelte er und sagte in seiner ruhigen, sanften Art: „Es ist etwas, von seinen Feinden „groß" genannt zu werden; aber es ist größer, von ihnen als gut anerkannt zu werden." Denn der englische Soldat hatte erklärt: „Wenn ich gewußt hätte, wer er wäre, ich hätte salutiert, und wenn ich auf meinen Händen und Knieen hätte hinkriechen müssen." Delarey stammt von Hugenotten ab, was man an seiner fein gemeißelten Nase, dem proportionierten Kopf und den zarten Händen und Füßen noch erkennen kann. Ein wohlgepflegter Bart hängt ihm bis auf die Brust und die ganze Figur erscheint durch den niassioen schönen Kops kleiner, sodaß er rote ein Mann von mittlerer Größe aussieht, während er doch 5 Fuß 10'/2 Zoll groß ist. „Es war eine seltsame Figur im Felde," erzählte ein Kriegskorrespondent. „In einen groben braunen Tweeedcmzug gekleidet, mit einem großen, hellfarbigen Flicken auf dem Hosenboden, ritt er einen Basutopony. Er hatte nichts von der sauberen Nettigkeit Louis Bothas, nichts von dem Eindruck ntachenden Aussehen LucaS Meyers, und doch war sein kühnes und truurigef hierselbsl. Eheschließungen. und Zahn- und Mundpflege ausübt. 1719 Passendes Geschenk für Schüler! Nach den zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten über Zahn« Mundhygiene und nach den vergleichenden Prüfungen, die Auge und sein nachdenkliches Gesicht achtunggebietend. Seme angeborene Würde behauptete sich trotz der Kleidung. Delarey ist ein zu guter Soldat und hat eine zu hohe Achtung für seine Gegner, um sich zu kleinlichen Belästigungen gegen die Leute, die in seine Hände fallen, herabzuwürdigen. Er ist ein Gentleman in des Wortes vollster Bedeutung, tapfer, höflich und ritterlich." — Delarey war schon vor elf Jahren, als er dem Volksraad angehörte, als Mann von besonderer Ruhe und Würde bekannt. für unsere Abonnenten. Preis für Nichtabonnenten Mk. 5.00. *) Abdrücke der Publikationen, aus denen man diese lieber- Zeugung selbst schöpfen kann, senden wir Jedem,1 der sich dafür interessiert, gerne kostenfrei zu. Dresdener Chemisches Laboratorium Lingner, Dresden. hervorragende Gelehrte und wissenschaftliche Institute mit den bekannteren Mundwässern angestellt haben, kann für den Urteils fähigen Leser heute kein Zweifel mehr darüber bestehen, daß 1) Odol in seiner Gesamtwirkung und durch seinen köstlichen Geschmack alle bekannten Mundwässer weit überragt,*) 2) wer Odol konsequent täglich vorschriftsgemäß anwendet, die nach dem heutigen Stande der Wissenschaft denkbar beste and den angrenzenden Gebietsteilen zum Preise von die Angeklagte zu drei Jahren Gefängnis und drei Jcchren Ehrverlust. - Erne für dre Auslegung der Milchverkaufsordnung wichtige Entscheidung erging in der Berufungssache gegen einen Milchhandler von Reinheim. Der ständig mit der Milchkontrolle betraute Schutzmann beanstandete im September v. I. den Inhalt einer Verkausskanne des Händlers wegen des dünnen Auv- ehens obwohl der Lactodezimeter ein normales spczr- isches Gewicht ergeben hatte. Bei der Untersuchung stellte ich ein Fettgehalt jener Milch von 2,57 Prozent heraus unb der Händler wurde deshalb zur Anzeige gebracht. Nach der Milchverkaufsordnung sollte als Bollmilch zum Verkauf gebrachte Milch mindestens 3 Prozent Fettgehalt aufweijen, und das Untersuchungsamt hat. Milch von geringerem Fettgehalt als entrahmt zu beanstanden, demgemäß wurde gegen deii Händler ein Strafbefehl auf 12 Mark erlassen. Der Händler rief die Entscheidung des Schöffengerichts an. Tas Schöffengerichtsurteil vertrat die Ansicht, der Händler habe aus dem von dem Schutzmann beanstandeten Aussehen der Milch gleichfalls Verdacht gegen deren normale Beschaffenheit schöpfen können, und durch Vernachlässigung solcher Aufmerksamkeit fahrlässig gehandelt. Es wurde deshalb eine geringe Geldstrafe gegen ihn ausgesprochen. Rach dem Gutachten eines zweiten chemischen Sachverständigen war trotz des geringen Fettgehaltes die fragliche Milch im übrigen derart normal zusamniengesetzt, daß eine Abrahmung oder Wässerung bestimmt ausgeschlossen ist. Derselbe Sachverständige führte auch aus, daß nach den Erfahrungen der Praxis große Dck)wankungen im Fettgehalt der Milch bei einzelnen Kühen Vorkommen und schon Milch mit nur 0,2 Prozent Fettgehalt beobachtet wurde. Hiernach kann eine Milch direkt von der Kuh in ihrem Fettgehalt hinter der Mindestgrenze der Milchverkaussordnung beträchtlich Zurückbleiben, ohne daß eine strafbare Manipulation vorliegt. Ter Angeklagte stützte sich vor dem Berufungsgericht auf dieses Gutachten. Trotzdem verwarf die Strafkammer seine Berufung mit der Begründung, daß zur Uebertretung der Atilchverkaufsordnung ein Verschulden nicht erforderlich wäre. Jene Bestimmungen stellten sich als polizeiliche, reine Formalvorschrift,, welche nicht bloß den Verkauf abgerahmter oder gewässerter Milch als Vollmilch hintanhalten, sondern auch jede sonstige, unter einem gewissen Fettgehalte heruntergesunkene, also minderwertige Milch von solchem Verkauf abjchneiden wolle. Diese in einzelnen Fällen vielleicht zur Härte führende Auffassung entspricht jedenfalls dem Interesse der Allgemeinheit, zu deren Schutz solche Mllchverkaufsordnnngen nötig sind. Am 8. März. Heinrich August Ernst Julius Berdux, Kaufmann dahier mit Henriette Emma Elisabethe Lony Hierselbst. Am 11. Adam Schnitt, Postschaffner dahier mit 'Marie Weller hier- sekbst. Am 12. August Johannes Einil Robert Riader, Schuhmacher dahier mit Ärma Elisabeth Werner Hierselbst. Geborene. Am 3. März. Dem Tapezier Karl Wllhelm Waller ein Sohn, Karl Wilhelm. Ain 4. Dem Fuhrmann Johann Georg Bachmann eine Tochter, Anna Auguste 'Marie. Am o. Dem Elektrotechniker Max Weißbäcker eine Tochter. Dem Kaufmann Adam Wettach ein Sohn, Otto Heinrich. Am 8. Dem Spengler Hermann Klotz eine Tochter, Luise Auguste Katharine. Dem Steinhauer Karl Pfeiffer eine Tochter, Marie Wichelinine. Dem Eisenhobler Heinrich Herzberger II. eine Tochter, Mathilde Margarethe. 9. Dem Kaufmann Karl Serbel eine Tochter. Am 10. Dem Schreiner Heinrich Frebel eine Tochter, Olga Anna Georgine. Dem Oberleutnant Robert Giese eine Tochter. Dem Taglöhner Andreas Krug ein Sohn. Dem Bremser Johaniies Honig em Sohn, Hans Heinrich. Dem Glaser Konrad Jetrdt eine Tochter, Luise. Am 13. Dem Kellner Konrad Schomber ein Sohn. Gestorbene. Am 8. März. Theodor Seeger, 49 Jahre alt. Landaerichtsrat dahier. Am 10. Elisabethe Backhaus, geb. Roth, 69 Jahre all, Wäscherin dahier. Am 11. Anna Stumpf, 1 Jahr alt, Tochter des Taglöhners Karl Stumpf dahier. Am 12. Philipp Klein, 46 Jahre alt, Taglöhner dahier. Gerichlssital. seh. Gießen, 11.März. Schiedsgericht für Arbeiterversicherung. Den Vorsitz führte Grotzherzogl. Kreisamtmann Dr. Heinrichs. Carl Frank L. zu Köddingen hatte,gegen den die Rente eiiistellenden Bescheid der Sektioii 6 der Süddeutschen Eisen- und Slahl-Berufsgenosjenschafl Beruiung versolgt. Las Gericht kam auf Grund des von dem Privatdozenten für Ehirurgie Dr. Bötticher und Kreisärzte Dr. Körniger feftgeslellten objektiven Befundes zu der Ueberzeuguiig, daß eine wesentliche Besserung tn dem Zustande des Klägers emgetreten sei und daß eine nennens- roerte Erwerbsbeschränkung nicht mehr bestehe. Demgemaiz wurde die Berufung verworfen. — Philipp Kutscher von'Mainzlar bezog wegen einc§ am 14. August 1895 erlittenen Unfalles eine Rente von 33% Prozent. Gemäß §§ 88, Abi. 3, 90 des Gewerbeunsall- Versicherungsgesetzes stellte die Hess.-Nass. Bauaeiverksberussgenoiieu- schast beim Gericht den Antrag auf Herabsetzung der Rente aus 25 Prozent, da nach dem ärztlichen Gutachten eme Besserung in dein Zustande des Kutscher eingetreten sei. Erhärtert würden diese ärztliche Angaben durch das Zeugnis des Arbeitgebers, wonach Kutscher in vollem unbeschränktem Umfange von früh bis abends arbeite und der Lohn eine Erhöhung erfahren habe. Das Gericht erachtete nach nochmaligerAnhörung des ärztlichen L-achoerstandigen den Antrag für begründet und setzte die Rente auf 25 Prozent vom 1. April 1902 ab fest. — Hermann Kern von Butzbach erhielt als Entschädigung für einen am 7. Juni 1894 erlittenen Unfall zuerst eine Rente von 80 Prozent, die im Laufe der Jahre aus 30 Prozent herabgesetzt wurde. Auf Grund eines von der Direktion der chirurgischen Universitätsklinik abgegebenen Gutachtens stellte die Tiefbauberufsgenossenschaft den Antrag aus Herabsetzung der Rente aus 10 Prozent. Nach Anhörung des Gaswerksdirektors Vogt zu Bad - Nauheim, bei dein Kern in Arbeit steht, erachtete das Gericht den Antrag für teilweise begründet und setzte die Rente auf 15 Prozent vom 1. April 1902 ab fest. - Für teilweise begründet wurde auch der Antrag der Hessen-'Ratz. Baugewerksberufsgenossenschaft auf Herabsetzung der dem Znnmer- gesellen Emil Schienning zu Köln geronnen Rente von 25 Prozent auf 10 Prozent erklärt. Die Rente wurde nach Einholung eines Gutachtens durch Regierunas- und Medizinalrat Dr. Bus eck zu Köln aus 15 Prozent vom 1. April 1902 ab festgesetzt — Peter Wack zu Staufenberg erlitt am 8. November 1900 einen Bruch des linken Oberschenkelknochens, eine Verrenkung des rechten Kniegelenks nach außen und Abfprengung des inneren Gelenkknorrens des Schienbeins, emen Bruch des rechten Oberarmknochens, Quetschung der Kopfseite und Verletzung des linken Mittel- und Ring- ftngers. Tie süddeutsche Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft hatte mit Bescheid vom 23. Dezember 1901 die gewährte Rente von 100 Prozent auf 90 Prozent herabgesetzt, wogegen Wack Berufung verfolgte. Das Gericht vermochte sich nicht dem ärztlichen Gutachten, das eine völlige Erwerbsbeschränktheit nicht mehr für vorliegend, vielmehr eine wesentliche Besserung für emgetreten erachtete, anzuschließen und verurteilte die Genossenschaft zur Zahlung einer Rente von 100 Prozent. Die etwa eingetretene Besserung ist nach Ansicht des Gerichts so geringfügig, daß sie im wirtschaftlichen Leben von meßbarem Grad nicht ist. — Gegen den die Rente herabsetzenden Bescheid der Sektion 6 der hesst-nass. Baugewerks- berussgenossenschast hatte Johann Peter R o s e n b e ck e r zu Gießen Berufung verfolgt. Das Gericht beschloß nach Anhörung des Vertrauensarztes die Entscheidung auszusetzen, um noch weitere Erhebungen anzustellen.— Dem Johannes Dörr zu Nieder-Ofleiden hatte die Tiesbauberufsgenossenschaft als Entschädigung für einen am 21. Sept. 1900 erlittenen Unfall — Verletzung des linken Auges — eine Rente von 20 pEt. gewährt. Hiergegen verfolgte Dörr Berufung mit der Begründung, daß auch das rechte Auge durch die Folgen des Unfalls in Mitleidenschast gezogen sei. Er beansprucht die volle Rente. Durch Untersuchung seitens Großh. Direktionen der Universitäts- Augenklinik und Psychiatrischen Klinik wurde festgestellt, daß die Blutgefäß-Erkrankung des rechten Auges mit dem Unfall nichts zu thun habe. Das Gericht fchloß sich diesem ärztlichen Gutachten an, verurteilte jedoch die Genossenschaft zur Zahlung einer Rente von 33'/, pCt., da Klager durch die Unfallsolgen in einem höheren Grade erwerbsbeschränkt sei als die Genossenschaft angenommen habe. — Die Stemberufsgenossenschaft, Sektion 5 zu Hagen L W., hatte mit Bescheid vom 24. Dezember 1901 die dem Georg Leonh. Betz zu Herrn- hag bewilligte Rente auf lOpEt. herabgefetzt. Betz gab sich hiermit nicht zufrieden und behauptete, die Sehschärfe fernes Auges habe sich nicht gebessert. Stach Anhörung des Direktors der Universitäts-Augenklinik, Prof. Dr. Vossius, zu Gießen wies das Gericht die Berufung zurück. Darmstadt, 13. März. Eine neue Miß Eddy, die mit dem Gesundbeten gute Geschäfte machte — etwa 16 Fälle brachten ihr Mark 250 ein — stand gestern vor der hiesigen Strafkammer. Sie heilte nicht nur durch Gebet, sondern auch durch Selleri-ewasser, heiße Kastanien auf die Fußsohlen und durch die „Thränen des heUigen Josephs", die, bis sie in ihre Hände kamen, allerdings ganz gewöhnliche Glasperlen geworden waren. Tie 54- jährige Anna Margaretha Schweig Hofer aus Feuchtwangen, zuletzt wohnhaft in Frankfurt-Ob errat), verstand sich auf die Dummheit der Menschen, sie fand namentlich in Offenbach reichlich Gläubige. Das Gericht verurteilte Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Neue russische Anleihe. Wir haben in der gestrigen Nummer kurz mitgeteilt, daß eine neue russische Anleihe in Sicht, die zuerst von französischen Banken übernommen werden sollte, der sich nun aber ein deutsches Konsortium angenommen hat. Die Anleihe soll 450 bis 500 Millionen Frs. das wäre also, wenn die letztere Summe richttg ist, 400 Millionen Alk. Nähere Mitteilungen stehen noch aus und so kann man sich auch über diese „neuste Transaktion in Sicht" noch kein Urteil bilden. Spanische Staatsschuld. Ein Ueberblirf über den Stand der spanischen Staatsschuld zeigt, daß dieselbe am 1. Juli 1899 5792 Millionen Pesetas, am 1. Januar 1902 aber 82833/, Millionen betrug, so daß in dieser Zeit eine Vermehrung der Schulden um 24918/4 Millionen Pesetas eingetreten ist. Diese außerordentliche Zunahme rührt von der Umwandlung der 4 Prozent nicht abgestempelten äußeren Schuld, der 4 Prozent amortisierbaren Anleihe und der Kolonialschulden her. Dazu kommen noch eine ganze Reihe weiterer Posten, so daß sich die gesamte Staatsschuld auf etwa 10 Millionen Pesetas stellen dürfte. Baukeufusioueu. Die neueste Blüte auf diesem Gebiete ist, daß der Schaffhaufensche Bankverein in die Berliner Handelsgesellschaft onfgehen soll. Die letztere Gesellschaft hat ein Kapital von 90 Mill., die erstere ein solches von 100 Mill.; das wäre vereinigt etwas viel für deutsche Verhältnisse. Der Schuckert Gesellschaft wurde die Ausführung des neu zu errichtenden städtischen Elektrizitätswerkes in Tübingen übertragen. Die Aktiengesellschaft für Schriftgießerei nud Maschinenbau iu Offeubach a. M. zahlt 4 Prozent Dividende gegen 6 Prozent i. V. Die Verwaltung teilt mit, daß sich im ersten Viertel des lausenden Geschäftsjahres die Berhälmisse einigermaßen gebessert haben. lieber die Lage des Kohlenhandels wird aus Rheinland und Westfalen gemAdet, daß die Nachfrage roeiter abnimmt. Die großen Lagerbestände haben trotz niederer Preise weiter zugenommen. Die Abnehmer sind der Ansicht, daß die Preise nod) zurückgehen werden. Die verminderte Thätigkeit der holländischen Rübenzuckerfabriken wird den Absatz der Gasflammenkohlen sehr beeinträchttgen. Bom Geldmarkt. Geld hat etwas angezogen und der Privatdiskortt nähert sich dem Satz von 2 Prozent. Diese Steigerung hängt mit den Vorbereitungen der Hypothekenbanken für den Apriltermin mit der Bereitstellung der jetzt fälligen Dividenden und der weiteren Einzahlung aus die neuen Konsols zusammen. Gieße«, 15. März. Marktbericht. Auf dem heutigen^Wochen- markt kosteten: Butter pr. Pfund 0,90—1,00 Hühnereier pr. Stück 6Pf^ 2Stck.11Pfg^ Enteneier 8 Pf., Käse pr. Stück 5—8 Pf., Käsematte 2 Stück 0-0 Pfg., Erbsen pr. Siter 19 Jßfg., Linsen p«. Liter 32 Pfg., Tauben pr. Paar 0,90—1,20 Mk., Hühner pr. Stück 1,00—1,70 Alk., Hahnen pr. Stück 1,20—1,70 Mk., Entm pr- Stück 2,40—2,70 Mk., Gänse pr. Pfd. 00—00 Pfg., Ochsenfleisch pr. Pfund 66—76 Pfg., Kuh- und Rindfleisch pr. Pfund 60—64 Pfg., Schwem^ fleisch pr. Pfund 70-80 Pfg., Schweinefleisch, gesalzem pr. Pfund 84 Pfg., Kalbfleisch pr. Pfd. 60—66 Pfg., Hammelfleisch pr. Pfund WCÖSn Pr. WO Kgr. 3,20-3 80M. Weißkraitt per Stück 00—00 Psg., Zwiebeln pr. Zentner 7,50—8,o0 All., Milch per Liter 18 Pfg. Aepfel per Pfd. 9—15 Pfg., in Korben 12—15 Psg. Trauben 35—50 Psg. Allsmg küs den LLavdrökmtsrkglstkrll der Stadt TießrL Aufgebote. Am 10. März. Julius Emil August Christtan Fritz Johannes Korndörser, Ackersmann dahier mit 'Margarethe Rohn, geb. Hop- meyer in Schwanheim. Friedrich Karl Wilhelm Vollger, Hoboist dahier mit Anna 'Minna 'Müller in Buttstädt. Friedrich Nachtigall, Schlosser dahier mit 'Marie Weihrauch hierselbsl. Karl Heinz, Schmied dahier mit Henriette Repp hierselbsl. 12. Johannes Julius Ernst Taubenheim, Konditor dahier nut Minna Marie Ockel Städtischer Arbeitsnachweis Gießen Gartenstraste S. 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