Nr. 35 Dienstag, 11. Februar 1902 152. Jahrg. Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag«. Die „Rieftener SomiHenblätter4* werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal. Eichener Anzeiger Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witt ko; für den Anzeigenteil: H. Berk. Rotationsdruck unb Verlag der Brü hl'ichen Unioersitatsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen. General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen. Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. 189. Sitzung vom 10. Februar. 1 Mr. DaS Haus ist äußerst schwach besetzt. «m Bundesrathstisch: Gras Posadowsky u. Ä. Eingcgangen ist eine Uebersicht über die Zahl der Kriegsinvaliden. Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des Gesetzentwurfs betreffend die Kontra le des R e i ch s h a u s h a l t s. Der Gesetzentwurf bestimmt, daß die Kontrole über den Reickshaiishallsetat und die Etats für Elsaß-Lothringen und die Schutzgebiete „bis auf Weiteres" von der Preußischen Oberrechnungskammer geführt wird. Abg. Dr. Müller Sagan (freit Vp.) bemerkt, früher sei der Preußischen Ncchnungskammcr diese Vollmacht nur auf ein Jahr übertragen, jetzt scheine man diese Einrichtung, die nur ein Provisorium sein solle, verewigen zu wollen. Man müsse daher nach wie vor -i-' Komptabi litätsgcsetz fordern, damit die Kontrole über den Reichshaushalt der Berlin-Potsdamer Atmosphäre entzogen werde. Er beantrage, den Entwurf der Budget-Kommission zu übert^iscn^nnQ^mc 0^er Ablehnung des Entwurfs hat nichts mit der Frage zu thun, ob und wann ein Komptabilitäts- gcsctz fonuncii wird. Die Worte „bis auf Weiteres" sind in Folge einer Aiii.gung des Abg. Pachnickc in das Gesetz gekommen. Wir sind eventuell bereit, dem Gesetz die früher übliche Fassung wieder zu geben. Abg. Paasche (nat.-lib.): Die letzte Erklärung des Vorredners ist sehr erfreulich; denn so wie er hier vorliegt, kann der Entwurf nicht befriedigen. Was Abg. Pachnicke wünschte, war etwas ganz anderes. Hoffentlich kommt das Komptabilitätsgesetz bald; wenn wir das Gesetz „bis auf Weiteres" gelten lassen, wird das doch verengert werden. Ich bitte, das Gesetz gleich in 2. Lesung zur Bcrathung zu stellen und die Worte „bis auf Weiteres" zu streichen. Abg. Dr. Spahn (Centr.> stimmt dem Vorschläge des Abg. Paasche zu. Abg. Dr. Müller Sagan (freis. Vollst).) zieht semen 'Antrag zu Gunsten deS Vorschlags des Abg. Paasche zurück. Damit ist die erste Lesung des Entwurfs beendet. Die zweite Lesung findet später statt. ES folgt die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens. Ter Entwurf verlangt im Wesentlichen, daß das Genfer Neu- tralitätszeichen, das rothe Kreuz auf weißem Grunde, zu ge- schäftlichcn Zwecken nur auf Grund einer behördlichen Erlaubniß gebraucht werden darf. Staatssekretär Graf v. Posadowsky: Sie alle wissen, daß das Genfer Neutralitätszeichen, das rothe Kreuz, zu geschäftlichen Zwecken gemißbraucht wird. Der Schutz des Zeichens ist deshalb ein ideales Interesse. Wenn Sie diesem Gesetze zustimmen, so werden Sie der Thätigkeit der Rothen Kreuzvereine neue Kraft verleihen, sowohl in Bezug auf ihre innere Stärke wie auf ihre äußere Stellung. Ich kann Sie daher nur bitten, den Entwurf wohlwollend zu beurtheilen und ihn zur Annahme zu bringen. Abg. Dr. Arendt (Rp.): Die Thätigkeit der Rothen Kreuz- Vereine steht in hohem Ansehen; ich will dahingestellt sein lassen, ob dies Ansehen nicht durch die Vorgänge in Südafrika etwas gelitten hat. Jedenfalls ist es Thatsache, daß das Neutralitätszeichen gemißbraucht wird, und daß alle möglichen privaten Vereine das Zeichen führen, die nichts mit dem eigentlichen Rothen Kreuzverein zu thun haben. So tüchtig diese privaten Vereine sein mögen, wird durch das Zeichen doch Mißverständniß hervorgerufen. Deshalb begrüße ich das Gesetz mit Freuden. Ich möchte anheimgeben, das Gesetz nicht am 1. Juli, mitten im Geschäftsjahr, sondern am 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Die Einzelheiten beantrage ich in einer Kommission berathen zu wollen. Abg. Prinz zu Carolath-Schönaich (nat.-lib.): Ich kann mich den Ausführungen des Staatssekretärs nur anschließen und begrüße es mit Freuden, daß jetzt auch das deutsche Reich mit einem derartigen Gesetzentwurf hervortritt, nachdem die meisten anderen Staaten bereits mit gesetzgeberischen Maßnahmen vorgegangen sind, welche zum Theil weitaus strenger und einschneidender sind als die hier vorgeschlagenen Bestimmungen. Worüber beklagt man sich denn am meisten? lieber zwei Dinge. Zunächst darüber, daß mit dem Rothen Kreuz versehene Maaren im Publikum den Anschein erwecken, als kämen alle diese Maaren von der Zentralstelle des Rothen Kreuzes, oder seien von dieser Stelle aus empfohlen. Fast überall begegnet man der Annahme, daß diese Maaren von irgend einer dahinterstehenden Autorität gebilligt und als besondere Heilmittel anerkannt seien. Diesem Mßbrauch muß entschieden gesteuert werden. Dazu kommt der Mißbrauch seitens der Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen. Es ist heute jedem gestattet, eine weiße Binde mit rothem Kreuz umzuthun. Das Publikum hält alle diese Personen für Abgesandte des Rothen Kreuzes und das Schlimmste dabei ist, daß alle Fehler und Vernachlässigungen, deren sich diese Personen schuldig machen, dem Rothen Kreuz zur Last gelegt werden. Ich glaube, es liegt im Interesse aller Parteien dieses Hauses, daß diese Mißbräuche endlich abgestellt werden. Wenn wir das Gesetz annehmen, so wird jeder wissen, mit wem er cs auf diesem Gebiete zu thun hat, und das schöne, erhabene und edle Shmbol des Rothen Kreuzes wird nun erst zu seiner rechten Bedeutung gelangen. Dem Vorschlag des Abg. Arendt auf Kom- missionsberathung stimme ich zu; es kann dann ja speziell über den Zeitpunkt des Inkrafttretens verhandelt werden. Ich freue mich, daß jetzt dies Werk der Kaiserin Augusta gesichert und vor Miß- braudi geschützt werden soll und ich hoffe, daß das Gesetz die besten Früchte zeitigen wird. (Beifall.) Abg. v. Blödau (b. k. Fr.): Ich stehe dem Entwurf nicht so begeistert gegenüber wie der Vorredner. Bisher hatten die Geschäftsleute das Recht, das rothe Kreuz zu führen; für viele war es von hoher Bedeutung. Wenn man ihnen jetzt das Zeichen nimmt, glaubt die Kundschaft, daß die ftüher mit dem Zeichen gekennzeichneten Staaten betrügerischer Natur waren. Hierdurch könnte mancher Geschäftsmann ruinirt werden. Es könnten also Härten aus dem Gesetz entstehen, die nicht beabsichtigt sind. Vielleicht könnte man eine Entschädigung an die Geschädigten gewähren. Staatssekretär Dr. Gras v. Posadowsky: Gegen diese Aeuße- rungen muß ich entschieden Protest erheben. Ms das Rothe Kreuz zum Genfer Neutralitätszeichen gewählt wurde, wußte Jeder, daß es sich hier um ein Werk christlicher Liebe handelt, bie Benutzung dieses Rothen Kreuzes war also schon nicht ganz einwand- frei. Kreuze darf die Geschäftswelt später auch brauchen, nur keine rothen Kreuze auf weißem Grunde. Auf meinen Reisen habe ich gesehen, daß selbst gewöhnliche Schnapsschenken das rothe Kreuz brauchten, und dadurch den Anschein erweckten, als ob es sich um eine Station des Rothen Kreuzes handelte. Entschädigungen kann man den Jiüeressenten für das Verbot dieses Zeichens nicht geben, das ist ganz ausgeschlossen, höchstens kann man billige UebcrgangS- bestimmungen bewilligen. Abg. Dr. Zwick (freis. Vp.): Wenn ich auch den guten Zweck des Gesetzes anerkenne, möchte ich doch befürworten, daß es etwas mehr Bewegungsfreiheit giebt, als der Wortlaut des Entwurfes zuläßt. Vor Allem müßte man die Uebergangsbeslimmungen etwas weiter fasten und auch die Krankenpfleger-Vereine, die bisher das Zeichen geführt haben, mehr berücksichtigen. Der Entwurf wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. Nach debattenloser Erledigung einiger Rechnungssachen ctzt das Haus die zweite Berathung des Etats der Reichs- Justiz-Verwaltung fort. Hierzu liegt eine Resolution Gröber und Gen. (Ttr.)vor, die die Duelle unter die allgemeinen Strafbestimmungen stellen will und außerdem auch die Bezeigung von Verachtung wegen Unterlassung einer Herausforderung zum Zweikampf oder wegen Nichtannahme einer solchen Herausforderung mit Gcfängniß zu bestrafen wünscht. Abg. Schrader (freis. Vgg.): Ein Gesetz über den Strafvollzug werden wir immer wieder fordern. Am Sonnabend hnc der Staatssekretär gegenüber mehreren Beschwerden eingewandt, daß eine Kompetenz des Reichsjustizamts nicht begründet fei. Ich erinnere ihn daran, daß das Reich die Aufsicht über die gejammte Rechtspflege und die Ausführungsbestimmung der Einzclstaaten zum Reichsgesetz hat. Es muß ein Modus gefunden werden, daß diese Kontrole wirksam ausgeübt wird. Speziell wenn die Meldung von den Begnadigungen zu Prügelstrafe, die in Neuß ä. L. vor- gekommen sein sollen, richtig ist, wäre Anlaß zu einem Eingreifen des Reichs gegeben. Ich komme nun auf die Duell (rage und die Resolution Gröber. Wir haben ja in der letzten Zeit wieder gesehen, wie oft aus den kleinlichsten Gründen zum Duell geschritten wird, und das Duell auch in schweren Fällen vollkommen seinen Zweck verfehlt. Ein ernster Wille, das Duell zu beseitigen, scheint in den maßgebenden Kreisen nicht vorhanden zu sein. Ein Staatsanwaltschaftsrath, Cuny, hat iivch kürzlich öffentlich das Duell verherrlicht und gesagt, der Kaiser denke über das Duell ebenso wie die Burschenschaft. Bei dieser Auffassung ist es nicht wunderbar, daß bei Duellstrafen das Begnadigungsrecht in einer Weise gehandhabt wird, wie wir es nicht für richtig halten. Die Resolution Gröber giebt m. E. nicht den richtigen Weg an, die Duelle zu beseitigen; die hier vorgeschlagenen Strafen, die bei Verletzungen verhängt werden, find zu hart. Und wenn das Duell ohne Verletzung abläuft, wird nach dieser Resolution zu milde gestraft. Wir glauben, daß es richtiger ist, das Duell als besonderes Delikt aufrecht zu erhalten und die Strafandrohungen zu verschärfen. Ich habe in meinem Anträge Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängniß verbunden mit Verlust des Amts bei Beamten und Verabschiedung bei Offizieren vorgeschlagen. Wenn dann die Begnadigungen von Duellanten aufhören, so hoffen wir, daß endlich dem Duell-Unfug ein Ende gemacht werden wird. Abg. Roeren (Ctr.): Ich bedaure, daß der Abg. Schrader in feinem Vorschlag das Duell als besonderes Delikt behandelt. Wir verlangen, daß das Duell als ein gewöhnliches gemeines Verbrechen bestraft wird. Doch will ich auf die Frage jetzt nicht eingehen. Ich möchte den Staatssekretär fragen, wie es mit der Erledigung der Frage der Entscheidung unschuldig Verhafteter steht. Der Reichstag hat seiner Zeit die Zuerkennung einer solchen Entschädigung mit großer Mehrheit gefordert. Die zweite Frage betrifft die bedingte Verurtheilung. Wir wünschen, daß sie möglichst bald reichsgesetzlich geregelt werde; das jetzt mehrfach zur Durchführung gebrachte einzelstaatliche Administrativverfahren der bedingten Begnadigung ist fein genügender Ersatz. In den meisten zivilisirten europäischen Ländern ist die bedingte Verurtheilung bereits als werthvolles Rechtsinstitut in Straft und hat sich dort als höchst segensreich bewährt. Es müßte in dem geforderten Gesetze allein dem richterlichen Ermessen überlassen werden, auf welche Strasthaten im einzelnen Falle die bedingte. Veriwtheilung anzuwenden fein soll. Staatssekretär Dr. Nieberding: Aeußerungen vom letzten Sonnabend gegenüber muß ich bemerken: Ich verstecke mich nicht hinter die Kompetenz der Einzelstaaten, sondern ich suche die verfassungsmäßige Stellung des Reichs in jeder Beziehung zu wahren; grabe weil ich das thue, ist es aber auch erforderlich, daß ich in gleicher Weise die Rechte und die Stellung der einzelnen Bundesstaaten und ihrer Fürsten achte. Zu den Rechten der Fürsten gehört aber auch das Begnadigungsrecht. In dieses einzugreifen, hat kein Reichskanzler ein Recht. Die Entschädigung unschuldig Verhafteter halte ich durchaus nicht für etwas Unmögliches, wie einmal von mir behauptet wurde, fondern ich habe immer die Hoffnung gehegt und hege sie auch heute noch, daß wir noch zu einer re,chsgesetzlichen Regelung gelangen werden. Die Bundesregierungen halten aber, wie ich glaube, den Zeitpunkt dafür noch nickt für gekommen, wenigstens ist dem Bundesrath noch von keiner Regierung ein dahingehender Antrag zugegangen. Die Lösung der Frage ist überaus schwierig. In Dänemark und Norwegen ist die Entschädigung unschuldig Verhafteter allerdings gesetzlich eingeführt, aber die engen Verhältnisse dieser Länder können mit den unserigen nicht verglichen werden. In Schweden hat man die Entscheidung über die Entschädigung unschuldig Verhafteter dem König Überlasten. Nun, dazu brauchen wir kein Gesetz. Ich würde es auch nicht empfehlen, etwa die Entscheidung dem Justizminister zu überlasten, darauf würden die Regierungen nicht eingehen. Wir können unS eine gedeihliche Regelung der Sache nur so denken, daß dem unschuldig Verhafteten ein verfolgbarer Rechtsanspruch auf Entschädigung gegeben wird. Darin liegt aber die große Schwierigkeit. Bezüglich der bedingten Begnadigung wird dem Hause toteberum eine ausführliche Denkschrift zugehen, Sie werden daraus ersehen, daß sich die Zahl der Anwendungsfälle dieser Institution in den letzten drei Jahren um 39 Prozent gesteigert hat. Wir haben mit der probeweisen Begnadigung bisher sehr günstige Erfahrungen gemacht. Die Bundesregierungen haben sich auf Grund derselben bisher noch keineswegs davon überzeugen können, daß die bedingte Verurtheilung der probeweisen Begnadigung vorzuziehen fein würde. Wir körnten doch aber nur bann hier einen Gesetzentwurf einbringen, wenn er in ber Ueberzeugung der verbündeten Regierungen seine Grundlage hat. Abg. von Kardorff (Rp.): In Frankreich ist daS Duell heute noch eine populäre Institution. Dort schießt auch ein Ehemann, ber betrogen ist, einfach den Verführer und seine Frau tobt unb wird regelmäßig freigesprochen. In Englanb sind bie Verhältnisse allerbings anbers, boch giebt eS dort sehr hohe Strafen auf Verleumdungen und Beleidigungen. Ich weiß nicht, ob die englische Sitte für Deutschland durchführbar ist. In England geht fteilich der Offizier immer in Cioil. Die Duelle haben bei uns, wenigstens was die Reserveoffizere anlangt, bedeutend abgenommen. Ich glaube, daß der Bundesrath sich auf die Resolution Gröber nicht einlasten wird, und darin wird der Bundesrath auch Recht thun. Abg. Borgmann (freif. Vp.): Die Zahlen, die unS der Staatssekretär am Sonnabend über die jugendliche Kriminalität mittheilte, waren in der Thar erschreckend. Ob man aber aus dieser Statistik folgern darf, baß man die Altersgrenze nicht herauf- setzen darf, erscheint mir dock einigermaßen zweifelhaft. ^Eher follte man den Ursachen cntgegentreten. die diese jugendlichen Straf» thaten verursacht haben. Hierzu gehört vor Allem das Lesen von Schund- und Schauerromanen In Preußen hat man mit dem Fürsorgeerziehungs-Gesetz schon einen guten Anfang gemacht. Redner erwähnt dann den Fall aus Bremen, wo ein junger Kaufmann St. zu Unrecht gefesselt wurde, weil er im Verdachte stand, Gelder veruntreut zu haben. Auch in diesem Falle sind die einfachsten Vorschriften außer Acht gelassen, ein ganz unschuldiger junger Mann ist wie ein gemeiner Verbrecher behandelt worden. Es ist unsere Pflicht, derartige Fälle vor aller Oefientlichkeit zu Iritifiren, denn so etwas kann ja heutzutage Jedem passiren. In der Duellfrage stehe ich ganz auf dem Standpunkt des Abg. Müller- Meiningen. Abg. Bostermonn (nat.-lib.): Vorgestern ist auch eine Revision des Strafgesetzbuchs gefordert worden. Da möchte ich doch meine warnende Stimme erheben, in dieser Zeit eine so viel bestrittene, umfassende Materie anzuschneiden. Welche Kämpfe auf politischem, religiösem und sozialem Gebiete würden uns bevorstehen I Der Kampf um die lex Heinze würde nur ein Kinderspiel dagegen sein. Man kann hier nur sagen: vestigia terrent. Eine Autorität wie Professor Seuffert in Bonn hat sich noch kürzlich ebenfalls dahin ausgesprochen, daß die Gegenwart für eine Gesammtreform dcS Strafgesetzbuchs fein günstiger Zeitpunkt sei. Was verlangt werden muß, ist, daß zunächst einmal diejenigen Materien, die am dringendsten einer Reform harren, in Angriff genommen werden. Auf dem Gebiet des Straf Prozeßrechts liegt die Sache anders: hier ist allerdings eine durchgreifende Reform nöthig. Wir schlagen in erster Linie die Beseitigung der Schöffengerichte als unterste Instanz vor und die Ersetzung der Strafkammern durch große Schöffengerichte, die mit 3 Richtern und 2 Laien zu besetzen wären; damit wäre dann sehr einfach der Wunsch der Regierungen erledigt, die bet Einführung der Berufung gegen Strafkammer-Urtheile der Kosten wegen die Zahl der Richter in den Strafkammern auf drei herab- setzen möchte. Die Resolution Groeber zum Duell werben meine Freunde ablehnen; dagegen stehen wir dem Initiativantrag Schrader zum Duell, der hier ja eigentlich nicht mit zur Debatte steht, nicht unbedingt ablehnend gegenüber, sondern sind bereit, den Antrag in einer Kommission mit zu berathen. Ich stehe auf dem Standpunkt, baß zur Begrünbung der Resolution Gröber die Statistik nicht heran- gezogcn werben kann. Sowohl im Allgemeinen wie speziell in der Armee ist die Zahl der Duelle zurückgegangen. In der Armee, wo sie in den Jahren 1890 bis 1894 noch 68 betragen hatte, ist sie bis 1899 auf 8 zurückgeangen. Aus dem Jahre 1900 find 4 und aus dem Jahre 1901 5 Duelle zu verzeichnen. Die Bemühungen, das Duell durch eine Reform des EhrenrathSverfahrenS einzu- schränken, sind also von Erfolg gekrönt gewesen. Was für ein fchärferes Vorgehen gegen Duellanten angeführt werden kann, ist nicht die Zahl der Duelle, es sind vielmehr einzelne Fälle, die zur bittersten Kritik Veranlastung gaben. Die Thatsache, daß, wie im Falle Blaskowitz, aus geringfügigen Ursachen schwere Forderungen folgen, bas ist es, was die Volksmeinung erregt. Sehr bedauerlich ist auch, daß wohl höchst überflüssiger Weise zur Pistole gegriffen wird, unb baffbabei bei der Gefährlichkeit der Pistole fehr viel mehr Menschenleben zu beklagen sind, als eS bei Säbelduellen'der Fall ist. Was nun über die Custodia honesta, die Festungshaft, gesagt worden ist, kann ich großentheils unterschreiben. Diese Haft wächst, sich in ber That häufig zu einer Art sibelem Gefängniß aus. Derartige Freiheiten, wie sie jetzt vielfach gewährt werden, müsten in Zukunft aufgehoben werden. Der Kritik der häufigen Begnadigungen von Duellanten schließe ich mich an. Diese Begnadigungen sind um so bedauerlicher, wenn man bedenkt, wie mühsam es ist, für irgend einen armen Teufel die Begnadigung zu erreichen. Schon jetzt ist für die Bestrafung des Duells hinsichtlich des Strafmaßes dem Richter ein breiter Spielraum gelösten, es wird aber leider in den weitaus meisten Fällen nur auf das zulässige Mindestmaß erkannt. Die Anschauungen über den Zweikampf haben im Laufe der Jahre vielfach gewechselt, und wenn es auch jetzt von sehr weiten VolkS- freifen ganz verworfen wird, so halten es boch manche Streife noch für nothwenbig. Einen Mann, ber wegen schweren Eingriffs in fein Familienleben ein Duell eingeht, ber es aus feiner ganzen Erziehung heraus in einem solchen Falle für geboten erachtet, den können Sie boch nicht als Mörber ober Tobtschläger nach den Strafbeftimmungen über vorsätzliche Körperverletzung beharchelN. Ich kann es mir aber sehr wohl denken, baß bie Gefängnißstrafe fakultativ neben ber Festungshaft angebroht wirb für solche Fälle, die aus Anlaß von Beleidigungen auf der Straße, wo meistens der Alkohol eine große Rolle spielt ober für jene alten Haudegen, bie aus dem geringfügigsten Anlaß ein Duell provoziren. Der Antrag Schraber würde also, indem er einfach überall die Festungshaft durch die Gefängnißstrafe erseht, zu sehr schablonisiren. Man könnte auch erwägen, ob das Strafminimum nicht zu erhöhen wäre. Bei uns beträgt es nur zwei Monate, während es in Oesterreich z. B. auf sechs Monate bemessen ist. Auch die ün Antrag Schrader geforderte Nebenstrafe der Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter geht unS zu weit. Man könnte aber auch hier an eine fafultibe ©tatuirung für gewisse Fälle denken. Hinsichtlich des Schuhes der Ehre ist leider in unserer Bevölkerung ein großes Maß von Vertrauen zu unserer Rechispflege nicht vorhanden. Es liegt das wohl zum Theil daran, daß bei unS nicht, wie in Frankreich, die Strafe ber Beleidigung unmittelbar auf dem Fuße folgt, sondern baß bis zu ber Bestrafung minbestens drei, oft aber auch sechs und mehr Monate vergehen; ferner aber auch liegt es an der Handhabung deS Strafgesetzes. Obwohl daS Strafgesetzbuch für Beleidigungen unb Verleumdungen Strafen von 1 betfv. 2 unb 5 Jahren als Maximum zulaßt, toirb ut den seltensten Fällen auf biefeS Strafmaximum erkannt, wohl aber kommt es oft vor, daß recht schwere Fälle nur mit Geldstrafe gesühnt werden. Es müßten auch für Beleidigung Rückfallstrafen eingeführt werden. Vollständig auszurotten wird das Duell nicht fein. Wenn Sie zu hohe Strafen darauf legen, bann wirb le Lebet das Faustrecht Plcch greifen ober irgenb eine anbere Art der Selbsthilfe, es werden eine Reihe von Duellen im Auslande ausgefochten werden, unb enblich werden Begnadigungen in noch weit | tariere« Maße erfolgen, als bisher. Wir können also, wie gesagt, den Antrag Grober nicht an« nehmen. Wenn der Antrag Sckrader zur Berathung kommt, dann werden wir bereit sein, ihn einer Kommission zu überweisen unb an Hand desselben auf schärfere Swafbcstimmungen gegen den Zweikampf hinzuwirken, namentlich in der Richtung, daß neben ber Festungshaft fakultativ die Gefängnißstrafe eingeführt wird. (Beifall.) Abg. Stadthagen (Soz.): Die Zunahme der Sünder-Verbrechen hängt mit den schleckten Schulverhältnissen zusammen. Seit 1880 hat die Zahl der Kinder um 20, die der Schulen aber nur um 9 Prozent zugenonimen. Dazu kommt noch, daß die Kinder viel zu früh zum Erwerb gezwungen werden. Auch in Berlin lasten bie Schulen noch viel zu wünschen übrig, trotzdem die Frei- immer ungenügende Schulverhältnisse fri- ti) ter en, «versündigen sie sich da, n>o sie etwas zu sagen haben, selbst an den Kindern- Der Duellmord ist nichts als, Mord und muß als Mord bestraft werden. Tie Tuellferre gehören ins Erzieh ungs- oder ins Zuchthaus, aber nicht in Offizier- und Beamtcnstellen- Basser- mann schien zu meinen, daß es doch immer Leute geben würde, die das Duell für berechtigt hielten. Aber ein Raubmörder lann einen Raubmord auch dann und wann für berechtigt halten, deshalb wird doch keiner den Raubmord für erlaubt, hinstellen. Ich hätte nichts dagegen, wenn die großen Herren sich gegenseitig.totschießen, denn tch bin ein Freund der Selbstverwaltung. Ader der lieber- lebende müßte dann immer weiter raufen, bis auch er tot ist. Auf diesem Wege würde das Duell am besten beseitigt- (Heiterkeit.) Die Rechte hat über den Fall Bre- d en deck »ich ^ausgeschwiegeu. Wie hätten die Herren aber sich der Lache bemächtigt und nach neuen Kriegs- schtffen gerufen, wenn die Geschichte einem Deutschen auf Haiti passiert wäre. Ter Polizeiminister hat d,e Un- ^ihrheiten gegen Bredenbeck nicht zurückgenommm. Außerhalb dieses Hauses nennt man einen solchen -nerrn keinen Ehrenmann. Präsidetlt Graf Ballesirem: Trotz der Umschreibung, tn die Sie Ihre Worte gekleidet haben, haben Sie gegen die Ordnung des Hauses verstoßen. Ich rufe Sie zur Ordnung. Abg. Stadthagen (fortsahrend): Ter Fall Bredenbeck zeigt, wie nötig es ist, eine andere Strafbehörde als die Staatsanwatlschaft zu schaffen. Das Volt muß an einer solchen Behörde Teil nehmen, dann würde ein Staatsanwalt, der ohne weiteres, ohne den Mann gesehen zu haben dekretiert: „Ist zu fesseln", mit Zuchthaus bestraft werden. Wenn es sich um Arbeiter handelt, wird selbst das Zivilrecht verletzt- Redner führt einige Fälle an. Tie Arbeiter werden wegen Erpressung bestraft, wenn sie sich bessere Lohnbedingungen erringen wollen, davon aber, daß diese Praxis auch gegen die Unternehmer befolgt wird, verlautet nichts- Söhne großer Herren, die sich rüpelhafter betragen als Fabrikarbeiter werden zu 25 Mark Geldstrafe verurteilt, während Arbeiter bei kleinen Vergehen mit Zuchthaus bestraft werden- Ich verlange von dem Staatssekretär, daß er organische Gesetze schafft, um dem blutigen Unrecht solcher Klassenjustiz ein Ende zu machen- Staatssekretär Dr- Nieberding: Der Reichstag wird nicht geneigt sein, auf Grund der einseitigen Ausführungen des Vorredners zu urteilen; ich glaube nicht, daß das deutsche Volk das Vertrauen zu den Gerichten verlieren wird- Ich werde die Fälle prüfen und wenn nötig, eingreifen. Daraus aber muß ich den Vorredner aufmerksam machen, daß ich keine Verordnungen über die Auslegung der Reichsgesetze erlassen kann. Tie Fessetung Bredenbeäs hat die Polizei vorgenommen. Es i»l auch nicht richtig, daß eine allgemeine Verfügung, welche die Fejselung vorschreibt, besteht- Sächsischer Geh- Rat Dr. Börner weist einige Beschwerden über die sächsische Justiz als unbegründet zurück. Tas Haus vertagt die weitere Beratung auf Dienstag 1 Uhr- (Außerdem Etat der Postverwaltung.) Schluß gegen 6,45 Uhr. Aus Ztadt und Land. Gießen, den 11. Februar 1902. ** Thcatervcrcin. Als achte Vorstellung wird am Montag, dem 17. d. M., das neue Schauspiel von Max Halbe: „Haus Rosenhagen" gegeben werden. Als Gast ist der jugendliche Liebhaber des Frankfurter.Schauspielhauses, Herr Otto Fricke, gewonnen, der den jungen Rosenhagen spielen wird. § Butzbach, 9. Febr. Gestern und heute fand hier das von unserem Turnverein veranstaltete große Masken- fest statt, an dem sich auch viele Nichtmitglieder beteiligten. Von den verschiedenen Gruppenaufführungen erregten besonderes Interesse die Dorfkirmeß, das Zukunfts-Postamt I, die weibliche Feuerwehr, der Sühneprinz nebst Gefolge, die Zigeuner und Clowns. Heute nachmittag fand ein Umzug und darauf eine karnevalistische Aufführung im Hessischen Hof tatt. Sämtliche Veranstaltungeil verliefen aufs schönste. Aus den Nachbarorten hatten sich viele Neugierige eingefunden, um sich den Maskenzug anzusehen. o. Bad-Nanheivl, 8. Febr. Die Regierung läßt eine Brücke für den Fußgängerverkehr zwischen Mühlstraße und großem Teich über die Ufa bauen. — Der Gemeinderat hat beschlossen, daß der alte Friedhof am 1. April geschlossen werde; die Eröffnung des neuen Friedhofs erfolgt an demselben Tage. Es wurde auch eine ausführliche Friedhofsordnung ausgearbeitet. qgggJJ - ""■■■ 1 ■■■■■■ ■ l uuw8m..ill ——, Vermischtes. * Hongkong, 10. Febr. (Reuter). Aus Canton wird berichtet, daß das Gebäude der Berliner Missionsgesellschaft in Fai) uen bei Canton von einem christen- feindlichen Volkshaufen niedergebrannt worden ist. Den Missionaren ist es gelungen, sich zu retten. * lieber die Ursache des Duells, das, wie wir gestern berichteien, in Neu-Ul m stattgesunden hat, verlautet heute folgendes: Der preußische Oberleutnant — man nennt den Namen Ahlers — wurde nach Metz versetzt und reiste dorthin ab, um Umschau nach einer passenden Wohnung zu halten. Seine Familie blieb in Ulm. Während seiner Abwesenheit näherte sich der bayerische Leutnant Eigl der Frau des Oberleutnants in einer das Maß des Erlaubten übersteigenden Weise. Der Oberleutnant ließ nach feiner Rückkehr dem Leutnant eine Forderung zugehen, die auch vom Ehren rate anerkannt wurde. In dem daraufhin an einem nicht bekannten Orte ausgefochtenen Waffengange erhielt der Oberleutnant einen Schuß in dre Brust und liegt nun schwer verwundet im Garnisonlazaret Ulm. Neueste Meldungen. Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers. Berlin, 10. Febr. Dem „L. A." zufolge führte der Kaiser in seiner gestrigen Ansprache an das 1. Garderegiment aus, daß er mit Stolz des Tages gedenke, an dem ihn vor 25 Jahren sein h errlicher Vater in das Regiment gebracht habe, in dem er noch unter den Augen des grogen Kaisers habe Dienst thun können. Das Regiment habe »ich während dieser 25 Jahre bewährt und er hoffe, daß dies auch in Zutu nft immer der Fall sein werde. Bei der Entgegennahme der von der Deputation ehemaliger Angehöriger des 1. Garde-Regiments überreichten Adresse griff der Kaiser aus dieser den Hinweis auf das Haus- und Familien- Regiment heraus und betonte, er sehe aus diesen Worten, daß er richtig verstanden worden sei. Das erste Garde-Regiment sei keine Luxus truppe. Das habe es gezeigt und werde es immer wieder zeigen. Die alten Kameraden, und er rechne sich nunmehr auch zu den alten/ hätten dies bewahrheitet und die junge Generation, deß fei er sicher, werde es auch thun. Im Regimentshause, wo am Abend ein Diner stattfand, an das sich Aufführungen der Offiziere anschlossen, verweilte der Kaiser bis gegen 2 Uhr morgens. Berlin, 10. Febr. Es verlautete heute im Reichstage, daß Geh. Legationsrat von Körner zum sächsischen Finanz Minister ernannt worden sei. Berlin, 11. Febr. Die 80jährige Gattin des Historienmalers Prof. Doepler sen. stürzte sich in einem Anfall geistiger Umnachtung gestern abend aus einem Fenster ihrer Wohnung. Der Tod trat sofort ein. Berlin, 11. Febr. Der den Schnellzug Liegnitz- Görlitz führende Lokomotivführer verunglückte auf dem Bahnhof Kohlfurt. Als er sich hinauslehnte, schlug er an eine Signalstange, wurde von der Lokomotive geschleudert und getötet. London, 11. Febr. (Reuter.) Gestern abend fand hier unter dem Vorsitz des Mayor eine sehr zahlreich besuchte Volksversammlung statt, in der nach einer Ansprache des Ministerpräsidenten von N e w - S ü d - W a l e s einstimmig eine Resolution angenommen wurde, welche das Vertrauen zu der Politik der englischen Negierung in Südafrika aus- pricht und in der die gegen die englischen und kanadischen Truppen von dem Ausland erhobenen Beschuldigungen zurückgewiesen werden. Haag, 10. Febr. Das heute früh verbreitete Gerücht, die Burendelegierten verlangten freies Geleit nach Südafrika, ist vollkommen unbegründet. Auch ist eineswegs die Rede von einer Erkaltung der Beziehungen zwischen dem Präsidenten Kruger und den Burendelegierten, noch auch von einer Absicht Krügers, sich in Genf niederzulassen. S S cur s E 03 ar» iO co 03 a tse *Z CD 3 o P e CD c e c ö? arr «o L •8 S 42 as- E - 3 s r» o — o <7* « .c, cP c# K -*• Ä Oft ar» '«o o) ar» 3 tt 5Q O» vö* 3 -O O2. E. cd'E. ■c; c o u-ax xft P o/ä -o 4Z (T) Z K q6 - U £ W C» 'S t’X JO GN . 32 ■° O W =3 'cd O c Q E ar« w zz 3 c 'S Ja u ä -p ^5 CD «.Ö. "•» <5 Q = JQ O C P «ft *5 ent* __ §•2 g - -r e» CD 3 o U P.D c £ lifl 5^$? c c zz °'E £ z: ZZ F 0 _ 03 CO 03 7? '* o & — — 03* — *S~ E S1 E CO 12 io O ar» ZZ JD E cc '*— LE >b - 'S iE Ser- Jp o 5 2 s S c 3 3 "o 2 « = H = 3 sc --‘ZZ E 2^ Z ro'cT jE’ic Z CD- ,■ S 5 5, pz — a_2 § « E ZA g'S'oS _ CO Tt< ® p Ci i -L « I 1 3 cd »O 3 W »O c S - . 5 - E c ._*■ 2 CD O ÄÄ -3 - - CD 3 3 § cd 2 £ ' 3. CD «ft AZ- S Z W -« AS S-o O-S c-» C ’S' c cd - tr S r© C 8? -El c >S v= E Q> r- “‘XI -» —- >s § = . = S^o *E"*. "2 L" o 0 3 P 5? vO CD ö? P , 3 c 2 Z ” CD j§> C — «ft v v 3 CD „ c >S 2 - 5« C •Ep'c s e 3 s $1 mi bt bi m A (o lli br i fr fr ■>- Ac aus Kor dar un( brii Er! 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