Erstes Blatt Montag 10. Februar 1903 152. Jahrgang Nr. 34 Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger Verden im Wechsel mit bem hessischen Landwirt die Siebener Zamilien- blLtter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Univers.-Buch- u. Steindruckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei: echulstraße 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. Fernsprechanschluß Nr. 51. Ä Ä vezuasprets: X A BS HA monatlichvbPf.,viertel» GletzenerAnzciger - w General-Anzeiger " ZM Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen WW ________________ — ____ ____ zcigenteil: HanS Deck. Politische Wochenschau. Die Ereignisse der vergangenen Woche auf mnerpolitischem lNebiete waren in erster Linie parlamentarischer, und zwar zollpolitischer Natur. Die offiziöse Presse beeiferte sich unausgesetzt, ihr „Bis hierher und nicht weiter" zu deklamieren, und die rechte Seite des Reichstages und der Elbe begann zum größeren Teil sich einige Zurückhaltung aufzucrlegen, als sie merkte, daß der Reichskanzler festen Boden unter den Füßen habe. Die konservative „Krzztg." mahnte zur Mäßigung und Frhr. o. Wangen heim, der Vorsitzende des Bundes der Landwirte, blies im deutschen Landwirtschaftsrate zum Rückzüge. Graf Bülow aber hielt in dieser ersten, offiziellen Vertretung der deutschen Landwirtschaft nach einem solennen Festessen eine Rede, die auf seine Zuhörer deprimierend wirken mußte. In seiner bekannten, verbindlichen Form führte er aus, daß, wenn die verbündeten Regierungen der Landwirtschaft helfen sollen, sie auch von den Freunden derLandwirtschaft unterstützt iverden müßten. Durch nichts würden die berechtigten Bestrebungen der Landwirtschaft mehr gefährdet und geschädigt als durch Uebertreibungen und Einseitigkeiten. Tie verbündeten Regierungen seien darüber einig, daß die von ihnen vorgcschlagenen Getreidezölle die Grenze bezeichnen, bis zu welcher jene Zölle erhöht werden können, ohne einerseits der ganzen übrigen Bevölkerung lästig zu fallen, und ohne andererseits den Abschluß von Handelsverträgen infrage zu stellen, wie sie Landwirtschaft, Industrie und Handel brauchen. Daß Schiff der Tarifoorlage könne sich wohl über Wasser halten, aber bei noch schwererer Ladung wurden die Wellen am Ende wohl nicht den Schiffer, gewiß aber den Kahn verschlingen. Das offiziöse Tclegraphenbureau hat alsbald den Wortlaut der Rede in alle Äelt verbreitet, daß sie aber mit Beifall ausgenommen wurde, wußte es nicht jju melden. Graf Bülow versetzte gleichzeitig auch den freisinnigen Blättern einen Hieb, die darüber aber weiter gar nicht in Zorn geraten sind. Dagegen äußerte sich am Samstag abend die „Deutsche Tageszeitung" eingehend zu der Rede des Grafen Bülow m abfälliger Weise. Es liege für die Vertreter der Landwirtschaft im Reichstage, so sagte das Blatt u. a., nicht die geringste Veranlassung vor, ihren wohlerwogenen unangreifbaren Standpunkt preis zu geben. Sie seien nicht im Mindesten gesonnen, ba*3 311 thun. Sie würden vielmehr Alles daran setzen, daß der Reichstag einen Beschluß fasse, der den Fordern ngen der Landwirtschaft ausreichend Rechnung trägt. Mit dem, was im Tarif-Entwurf geboten, können und dürfen sie sich nicht zufrieden geben. Die „Voss. Ztg." sagt: Was in der Rede des' ©rafcn Bülow von Belang ist, das ist seine unumwundene Ankündigung, daß jede Erhöhung, jede Bindung der landwirtschaftlichen Zölle über die Vorschläge des Entwurfes hinaus keinerlei Aussicht hat. Für diejenigen Parteien, die die Vorlage aus ganz anderen Gründen als der Bund der Landwicke für unannehmbar halten, heißt es nach wie vor: Entweder das Zollschifflein scheitert an der Uneinigkeit der Agrarier, oder es muß an der Uneinigkeit und Beharrlichkeit her Gegner der Zollerhöhung zerschellen. In der Z 0 l l t-a r i s k 0 m m i s s i 0 n stritt man sich drei "^9elong um die agrarischerseits verlangte Aufhebung der gemischten Tra. sitläger, und das (rnhc vom Liede war, vatz der Kampf ausging wie das Hornberger Schießen. Zenlruni wollte nichts mit dem agrarischen Antrag M tyun haben, uitb dessen Väter rächten sich nun, indem Ne fich auch des ZentrumsUndes nicht annahmen. Bald oaraus trat .Frhr. v. Wangenheim für den von seiner Seite Mw sehr achallia beurteilten Antrag der freisinnigen Volkspartei_eui. mit dem Inkrafttreten des Zolltarifes die Kom- nrunalabgaben auf Brot', Fleisch re. auszuheben. In Ver- vrndung mit dem freisinnigen Antrag sollte verhandelt wer-- den über den Zentrums-Antrag: „Die Erhebung von Ge- meinde-ubgaben auf Nahrungsmittel, die nach diesem Gesetz und dem ne-.e-ilehenden Zolltarif bei der Einfuhr zollpslich- ng sind, i|i untersagt." Der Zentrumsabg. Herold aber zog oen Zentrumsantrag zu Gunsten oes Antrages der frei» VaIJ^artcl Zurück. Ter Vorsitzende v. Kardorff 21V Shp/1 Bedenken gehabt ,den Antrag überhaupt ' ?rf?bem ?ber der Antrag von Mitgliedern der MehrheiGpartecen gestellt sei, wolle er seine Bedenken fallen lassen. Herr v. stardorff gedenkt übrigens für den Fall Jom Vorsitz zurückzutreten, daß die Mehrheit, die sonst 1 6 stift'..^U bei seinem Bemühen, nicht zuzugeben, daß die Ziomnnsilonsvcrhandlungen mit Materien, oie nicht ui Zusammen0ang mit der Vorlage stehen ,befaßt würden un Ltiche lassen sollte. ' Wenn man un übrigen den Redestrom betrachtet, der bei jeder Gelegenheit sich von der Tribüne im Reichs- wie un preubi)dien Landtage ergießt, dann muß man allerdings M der Ansicht kommen, daß Worte gegenwärtig bei uns wohlsell sind, wie es Brombeeren zu sein pflegen Thaten hingegen anfangen, ganz bedeutend im Kurse zu fteigen Wir wollen hoffen, daß der am 18. d. M. zusammen- tcetende hessische Land t a g den entgegengesetzten Ein- druck Hervorrusen wird, ^m Reichstag hat man sich zwei volle Wochen lang über den Etat des R?ichsve^ichÄuL^ amtev unterhalten, und das Bedürfnis zu reden war dort so groß, daß der Marin e etat zweimal vergeblich auf ^r^de^röuund Ocsetzt wurde, obgleich man in der Mehrzahl der Parteien darauf brannte, hier etwas Mheres über das neue Floitengesetz zu hören, das endlich am Freitag äftr Beratung kam. Staatssekretär v. Tirpitz war klug genug, nicht auf die Angriffe der Gegner zu warten, sondern die Beratung mit einer längeren Rede einzuleiten, worin er seine Taktik bei der Durchsetzung der Flottenvorlage als ganz korrekt hinstellte. Sehr schroff trat ihm Bebel entgegen, der behauptete, der Reichstag sei gröblich getäuscht worden, und der vertrauensunwürdige Staatssekretär könne nichts besseres thun, als seinen Abschied zu nehmen. Denselben Standpunkt vertrat auch Eugen Richter, während die Wortführer aller anderen Parteien die entgegengesetzte Ansicht auf das entschiedenste vertraten und dem Staatssekretär ihr Vertrauen versicherten. Nachdem man sich dann noch gründlich herumgezankt, wurde der Gehalt des Staatssekretärs gegen die Stimmen der Bolksparteien und der Sozialdemotraten bewilligt. Jin Reichsschatzckmt wird mit besonderer Beschleunigung ein Nachtragsclat für das Rechnungsjahr 1901 ausgearbcitet, durch den die Auszahlung aller auf Grund des Gesetzes vom 22. Mai 1895 bewilligten Beihilfen an Kriegsteilnehmer vom 1. Januar 1902 ab herbeigeführt werden soll. Da es sich nur um das erste Vierteljahr 1902 handelt, werden rund 300 000 Mk. gefordert werden. Der Nachtragsetat soll dem Reichstage bereits Ende der nächsten Woche zugehen. Im Königreich Sachsen ist ganz unverhofft eine Mi niste r kr ise ausgebrochen. Tie Ursachen sind in einem Konflikt zwischen Regierung und Landtag zu erblicken, der entstand, weil sich das Finanzministerium fortgesetzter Etatsüberschreitungen schuldig machte. Am Samstag sand im tönigl. Schlosse zu Dresden unter dem Vorsitz des Königs eine Sitzung des bisherigen Ministeriums statt. Wahrscheinlich werden sämtliche Minister, mit Ausnahme des Finanzministers v. Watzdorf auf ihren bisherigen Posten auf Wunsch des Königs verbleiben. Für den erledigten Posten des Finanzministers nennt man mit aller Bestimmtheit den Dresdener Oberbürgermeister Dr. Beutler. Das wäre, nach Miquel und Gnauth, der dritte Oberbürgermeister mit dem Finanzminister-Portefeuille. Im Auslande ist es immer noch Südafrika, das das Hauptinteresse in Anspruch nimmt und in der verwichenen Woche in ganz besonderem Maße hatte wegen der holländischen Friedensvermittelungen. In London hat man so gethan, als ob der niederländische Ministerpräsident Dr. Kuyper ganz aus eigener Initiative gehandelt habe, und hat ihn schnöde abfallen lassen, jedoch nut erhabener Miene gnädigst hinzu- gefügt, daß man den Meinungsaustausch immerhin zur Kenntnis der im Felde stehenden Burenführer bringen wolle. Tas aber war gerade der eigentliche Zweck der schlauen englischen Uebung. Man will in London auf diese Weise zweifellos versuchen, die Burenkomniandanten zu Friedensverhandlungen geneigt zu machen, hegt vielleicht sogar die stille Hoffnung, daß diese nun sich entschließen, um Frieden nachzufuchen. Diese Hoffnung könnte allerdings sehr täuschen, denn der Bur ist zähe, iind da er nichts mehr zu verlieren, desto mehr aber zu gewinnen hat, dürfte er den Kampf bis zum letzten Mann kämpfen. Dr. Leyds hat sich erst dieser Tage wieder in diesem Sinne ausgesprochen. Der Utrechter Vertreter des Brüsseler „Pet. bleu" hatte eine Unterredung mit Dr. Leyds über die letzte Konferenz der Buren-Delegierten. Dr. Leyds erklärte, die Verhandlungen hätten nicht nur den Notenwechsel zwischen Holland und England betroffen, sondern es sei auch über die Frage der Fortsetzung des Kampfes beraten worden. Wir werden uns, so sagte Dr. Leyds, die größte Mühe geben, die Burenführer in Südafrika über die Tragweite des Notenaustausches genau zu informieren. Bezüglich der amtlichen englischen Telegramme über angebliche Niederlagen Dcwcts und Deloreys äußerte Leyds, daß er an dieselben nicht glaube. Es handle sich allem Anschein nach um unwichtige Gefechte, die von dem englischen Kriegsrat aufgebauscht worden seien. Tie erst kürzlich eingetroffenen Meldungen vom Kriegsschauplatz hätten vollkommen beruhigt. Ter Krieg iönne, wenn es sein müsse, noch zehn Jahre dauern. Es werde England nicht gelingen, die Buren aus Südafrika auszurotten. Ein Volk wie das Burenvolk lasse sich nicht so leicht verderben. Uebrigens seien die Buren auch in der Kaptölonie vorherrschend und hätten in Südafrika so tiefe Wurzeln geschlagen, daß sie nicht ausgerottet werden könnten. — Inzwischen zeigt auch Frankreich Neigung, auf England in burengünstigem Sinn cinzuwirken, und diese Neigung soll auch bei anderen europäischen Staaten bestehen. Selbst im preußischen Landtag hat man sich am Samstag der Burensache angenommen, wenn auch ohne Glück, d. h. ohne daß eine bemerkenswerte Antwort vom Negierungstisch aus laut wurde. Nachgerade aber sollten alle Mächte eine Interesse daran haben, daß im Süden Afrikas wieder geordnete und ruhige Zustände emkehren, und wenn auch nicht, um — wie es eine gewisse englische Presse Deutschland imputiert — die Früchte des englischen Krieges cinzuheimsen, denn die werden nicht sonderlich groß für England sein, sondern um einem Zustand em Ende zu machen, der eine beständige Gefahr für den Weltfrieden überhaupt in sich birgt, den Welt- 'rieden, den mit allen Mitteln zu sichern in der gegenwärtigen Zeitlage das Bestreben all derer sein muß, die sich der Schrecknisse bewußt sind, die ein Zusammenstoß" im europäischen Ländergebilde mit sich bringen würde. Politische Tagesschau. Die Anti-Duell-Liga sendet un5 ihren „Aufruf" zu, den wir im wesentlichen bereits in unserer Nr. 22 zum Abdruck gebracht haben. TaS Aktions-Komitee besteht aus folgenden Herren: Karl Fürst zu Löwenstein, Kleinheubach, Unter-Franken, Vorsitzender: Graf zu Erbach-Fürstenau, Schloß Fürstenau bei Michelstadt i. Odcnw., stellv. Vorsitzender; Oberbürgermeister Dr. Antoni, Fulda; Handelskammer-Syndikus Dr. Frhr. v. Boenigk, Halberstadt, Schriftführer; Major z. D. v. d. Oelsnitz, Schadewalde bei Markilssa; v. Rüts, Halberstadt, Westendorf; Rechtsanwalt Rumpf, München; Friedrich Graf zu Stolberg-Stolberg, Brustawc, Schlesien; Landgerichtsdirektor Dr. Wulff, Hamburg. — Die Statuten der Liga haben folgenden Wortlaut: Die Anti-Duell-Liga in Deutschland mit dem Sitz in Halberstadt hat den Zweck, auf die Abschaffung der Duelle hinzuwirken. Diesen Zweck sucht sie zunächst hauptsächlich dadurch zu erreichen, daß sie die Ueberzeugung von der Verwerflichkeit und Zwecklosigkeit des TuellS durch Wort und Schrift weckt und stärkt, auf die Einschränkung der Duelle, insbesondere durch Aenderung der Strafgesetzgebung und Einführung von staatlichen und korporativen Ehrengerichten hinwirkt und den grundsätzlichen Duell-Gegnern einen gesellschaftlichen Rückhalt gewährt. Die Liga giebt zwanglos periodisch erscheinende Mitteilungen heraus, m welchen die zu ihrer Kenntnis gelangenden Duelle und einschlägige Fragen mitgeteilt und besprochen werden. Diese Mitteilungen werden unentgeltlich den Mitgliedern der Liga ziigesandt und außerdem auf sonst zweckmäßig erscheinende Weise verbreitet. Mitglied kann jeder großjährige, unbescholtene Deutsche werden, der e§ sich angelegen sein läßt, die Bestrebungen der Liga zu unterstützen, und der einen jährlichen Beitrag von drei Mark oder einen einmaligen Beitrag von 50 Mk. bezahlt. Ist der fällige Jahresbeitrag nicht bis zum 1. März eines jeden Jahres entrichtet, so wird angenommen, daß die Erhebung durch Postnachnahme gewünscht w'rd. Die Mittel der Liga bestehen aus den regelmäßigen Beiträgen der Mitglieder und aus etwaigen freiwilligen Zuwendungen. Tie Organe der Liga sind das Aktions-Komitee und die Mitglieder-Versammlung. In der Regel findet alljährlich an einem vorn Vorsitzenden deS Aktions-Komitees festzusetzenden Tage und Orte eine Mitglieder-Versammlung statt. Regelmäßige Gegenstände derselben bilden die Entgegennahme des Thätigkeitsberichts des Aktions-Komitees, die Entlastung des Schatzmeisters, die Festsetzung des Haushaltsplanes und die Ergänzungswahlen zum Aktions-Komitee. Der Vorsitzende ist berechtigt, außer dieser jährlichen Versammlung noch andere Mitglieder-Versamm- lungen einzuberufen, wenn er dies für erforderlich hält; eine solche Berufung muß erfolgen, wenn wenigstens 5 Mitglieder des Aktions-Komitees dies beantragen. Ten Vorsitz in den Mitglieder-Versammlungen führt der Vorsitzende des Aktions- Komitees, be;w. sein Stellvertreter. Tie Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; Beschlüsse über Aenderung der Satzungen oder Auflösung der Liga bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Umfaßt bei Beschlußfassung über die Auflösung der Liga diese Drei - Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht wenigstens die Hälfte der Liga-Mitglieder, so ist innerhalb vier Wochen eine neue Mitglieder-Versammlung einzuberufen, welche mit Dreioierteln der vertretenen Stimmen die Auflösung gütig beschließen kann. Tre Beschlüsse der Mitglieder- Versammlung bedürfen, soiveit sie nicht zu den regelmäßigen Gegenständen der Tagesordnung gehören, zu ihrer Giltigkeit ö3i Zustimmung des Aktions-Komitees. Zu den Mitglieder- Versammlungen sind die Mitglieder weniguens 14 Tage vorher vom Vorsitzenden dcs Aktions-Komitees einzuladen. Tas Aktions-Komitee führt die Geschäfte der Liga und trifft alle diejenigen Maßnahmen, welche es für die Förderung der Ziele derselben für geeignet hält. Es hat auch auf Bildung von Ortsgruppen nach Thunlichkeit hmzumirken. Tas Aktions- Komitee wird von der ordentlichen Mitglieder-Versammlung auf drei Jahre gewählt. Es besteht auS neun Mitgliedern, kann sich jedoch durch Zuwahl verstärken. Jedes Jahr scheidet ein Drittel Der Mitglieder aus; die beiden ersten Male entscheidet dabei das vom Vorsitzenden zu ziehende Los, dann die hieraus sich ergebende Reihenfolge. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Das Aktions-Komitee wählt aus feiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben, einen Schriftführer und einen Stellvertreter desselben, ferner bestellt es einen Schatzmeister, weicher der Liga nicht a's Mitglied anzugehören braucht. Tas Aktions-Komitee faf:t eine Beschlüsse mit einfacher Majorität. Auch schriftliche Beschlüsse sind, soweit es der Vorsitzende für erforderlich erachtet, zulässig. Tas AktionS-Kömitee kann die Ausschließung eines Mitgliedes auS der Liga verfügen, ohne die Gründe für diesen Beschluß anzugeben. Bei Auslösung der Liga ist das Vermögen derselben, wenn andere Bestimmungen nicht getroffen werden, dem Verein vom Roten Kreuz in Berlin als Geschenk zu überweisen. — Beitrittserklärungen sind an den Schriftführer der Liga, Frhrn. Otto v. Boenigk-Halberstadt, zu richten. bin vereiteltes Attentat. D. B. Hd. berichtete jüngst über ein angebliches Duell zwischen den zwei Söhnen des montenegrinischen Herrschers. Dies durfte indessen der undeutliche Widerhall eines bisher unbekannt gebliebenen Ereignisses sein, das der „Korr. Hung." aus Zara berichtet wird und sich in Wahrheit folgenderinaßen zugetragen haben soll: „Als jüngst der montenegrinische Thronfolger Danilo oon seiner Auslandsreise heimkehrte und in Cattaro ans Land stieg, bemerkte die Polizei, daß sich ein kleines, unansehnliches Männchen am Landungsplätze sehr unruhig benahm und unausgesetzt gegen die Stelle drängte, wo Prinz Danilo ans Land stieg. Die Polizei hielt den Verdächtigen an und konstatierte, daß er Sava Jvanovics heiße und einst Ordonnanzoffizier des Fürsten Nikolaus von Montenegro war. Als solcher mußte er vor etwa zehn Jahren auf Geheiß des Fürsten ein Mädchen heiraten. Jvanovics wurde bald darauf in die Militärschule nach Mailand geschickt, seine Frau blieb jedoch in Cettinje und gebar in Abwesenheit des Gatten einen Knaben. Jvanovics schrieb von Mailand einen vorwurfsvollen Brief an den Fürsten, forderte seine Rückberufung nach Montenegro, und als ihm diese verweigert wurde, sandte er dem Fürstenseine Orden zerbrochen zurück, quittierte deu Dienst und schrieb einen Drohbrief nach Cettinje. Infolge dieses Briefes wurde Jvanovics auf besonderes Ansuchen des Fürsten in Triest angehalten und in Untersuchungshaft genommen. Nach 6 Wochen mußte man ihn jedoch wegen Mangels an Beweisen freilassen. Nun ging Jvanovics nach Bosnien, Süd-Ungarn und Serbien, schloß sich überall den montenegrinischen Emigranten an, schrieb eine Reihe von Broschüren über die traurigen Zustände von Montenegro und stand schließlich als Geheimagent im Dienste des Königs Mllan. Jvanovics machte niemals ein Geheinmis daraus, daß er die Absicht hegte, entweder den Fürsten Nikolaus oder einen seiner Söhne aus Rache zu ermorden. Brodlos und in elendem Zustande ging Jvanovics schließlich nach Cattaro, um den Racheakt auszuführeu. Die Ankunft des Fürsten verpaßte er, weil dieser an einer ganz ungewöhnlichen Stelle ans Land gestiegen und nächtlicherweile nach Cettinje gereist war. Den Anschlag gegen den Prinzen Danilo vereiteltr rechtzeitig die österreichische Polizei. Sava Jvanovics befindet sich in Haft und ist unter Vorlage seiner Papiere und unter Bekanntgabe seiner Biographie vollkommen geständig. Ein geladener Revolver wurde bei Jvanovics vorgefunden." Kleinhandel mit Flaschenbier. Wie vor kurzem im Reichstage zur Sprache gekommen, hat Ende vorigen Jahres im Reichsamt des Innern eine Sachverständigen-Konferenz zur Beratung der Frage einer Regelung des Kleinhandels mit Flaschenbier getagt- Es waren Vertreter des Brauereigewerbes, der Flaschenfabrikation, des Bierverlags und Flaschenbierhandels, der Gast- und Schankwirtschaft aus allen Teilen des Reichs ein- geladen und erschienen. Den Beratungen lag ein gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes ausgestellter Berordnungsentwurf zu Grunde, demzufolge Flaschen, Krüge, Kannen rc., in denen Bier im Einzelverkehre verkauft oder seilgehalten wird, eine den Sollinhalt bezeichnende Angabe in Bruchteilen des Liters zu tragen hätten. Dabei waren gewisse, beisFlafchen- größe entsprechende Fehlergrenzen und eine längere Ueber- gangszeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen. Tas Ergebnis der Beratungen ist in der Reichstagssitzung vom 23. Jan. d. I. durch den Abg. Roesicke-Dessau, einen Teilnehmer an der Konferenz, mitgeteilt worden. Es läßt sich dahin zusammenfassen, daß die Sachverständigen sick) nahezu einstimmig gegen eine Verordnung des fraglichen Inhalts ausgesprochen haben. Wenn auch die Bedürfnisfrage im Prinzip von einzelnen Seiten zunächst bejaht wurde, so ging doch die überloiegende Ansicht dahin, daß unlautere Quantitätsverkürzungen im Flaschenbierverkehr, namentlich insoweit derselbe in die Hände der Brauereien selbst übergegangen sei, verhältnismäßig selten vorkämen. Ueberdies werde die Technik nur bei Offenhaltung sehr weiter Fehlergrenzen und unter erheblicher Steigerung der Produktionskosten, welche auf den Preis des Bieres nicht ohne Rückwirkung bleiben könnte, im Stande sein, bei der Herstellung der Flaschen bestimmte Sollgrößen innezuhalten. Reben diesen Bedenken war für die am Schlüsse der Beratung beinahe einstimmig erfolgte Ablehnung des Entwurfs der Umstand mit entscheidend, daß die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben den Verkäufer treffen müßte, der, soweit er die Flaschen im verschlossenen Zustande geliefert erhalte, überhaupt nicht in der Lage ist, die Nichtigkeit der Sollgehaltsangabe zu prüfen. Der Entwurf eines Gesetzes, die Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh betr. ist soeben der Zweiten Kammer zugegangen. Er hat folgenden Wortlaut: Artikel 1. Für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh wird nach Maßgabe der Bestimni- ungen gegenwärtigen Gesetzes Entschädigung gewährt- Artikel 2. Die Entschädigung beträgt für Tiere im Alter von mehr als sechs Wochen vier Fünftel des gemeinen Merts und soll den Betrag von 400 Mk- für ein Tier nicht übersteigen. Auf die zu leistende Entschädigung werden zu demjenigen Bruchteil, zu welchem nach den Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes der gemeine Mert des Tieres vergütet wird, angerechnet: 1- die aus Privatverträgen zahlbare Versicherungssumme, 2. der Wert derjenigen Teile des Tieres, welche nach Maßgabe der polizeilichen Anordnungen verwertet werden. Für Kälber im Alter bis zu sechs Wochen wird als Entschädigung der Betrag von 20 Mark gewährt, an welchem außer vier Fünftel der aus Privatverträgen zahlbaren Versicherungssumme ein weiterer Abzug nicht stattfindet. Artikel 3. Keine Entschädigung toirb gewährt: 1. für Tiere, welche dem Reich und den Bundesstaaten angehören; 2. für Tiere, welche außer mit Maul- und Klauenseuche noch mit einer anderen, ihrer Art oder dem Grade nach unheilbaren und unbedingt tötlichev Krankheit behaftet waren; 3. für Tiere, welche mit der Maul- und Klauenseuche behaftet in das Landesgebiet eingefüprt worden sind; 4. für in Schlachtviehhöseu und öffentlichen Schlachthäusern aufgestellte Tiere: ö. für Tiere, deren Verenden an Maul- und Klaucnscuchc erfolgte, bevor 24 Stunden abgelaufen waren, seitdem der Besiber oder dessen 23er-- treter die Anzeige vom Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht bei der Ortspolizeibehörde erstattet hat- Artikel 4- Eine Entschädigung wird ferner nicht gewährt: 1. wenn der Besitzer des verseuchten Bestandes oder der Vorsteher der Wirtschaft, der dieser Bestand an- gehvrt, oder der Begleiter der auf dem Transport befindlichen Tiere, oder bezüglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Tiere der Besitzer des Gehöfts, der Stallung, Koppel oder Weide die Anzeige vom Ausbruch der Maul- und Klauenseuche oder vom Verdacht derselben in seinem oder in dem seiner Aufsicht anvertrauten Viehstande bei der Ortspolizeibehörde vorsätzlich cder fahrlässig unterläßt oder länger als 24 Stunden nach erhaltener Kenntnis verzögert; 2. wenn der Besitzer oder sein Vertreter nach erhaltener Kenntnis vom Ausbruch der Seuche oder dem Seuchen verdacht Tiere des betreffenden Bestands ohne behördliche Erlaubnis aus ihrem Standort entfernt; 3. wenn dem Besitzer oder seinem Vertreter die Nichtbefolgung oder Uebertretung der zur Abwehr und Unterdrückung der Seuche angeordneten Schutzmaßregeln zur Last fällt; 4. wenn der Besitzer oder sein Vertreter eines der Tiere mit der Seuche behaftet gelaust oder durch ein anderes Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat und beim Erwerbe des Tieres Kenntnis von einer Ertränkung desselben hatte, die sich als die Seuche erw.es- Artikel 5. Tie zu leistende Entschädigung wird durch Schätzung festgcstellt- Dieselbe erfolgt durch eine Kom- nlifsion, welche aus dem Kreisveterinärarzt oder seinem Stellvertreter und zwei Ortsschätzern besteht- In dringlichen Fällen kann an Stelle des Kreisveterinärarztes ein praktischer Tierarzt zugezogen werden. Für jede Gemeinde lverdcn nach Anhörung der Gemeindevertretung von dem Kreisausschusse zwei Schätzer und zwei Stellvertreter auf die Tauer von drei Jahren ernannt- Die Schätzer und ihre Stellvertreter sind ebenso wie ein in dringlichen Füllen an Stelle des Kreisveterinärarztes zugezogener praktischer Tierarzt zu beeidigen. Wegen des Ausschlusses von der Schätzung gelten die Bestimmungen des Artikels 4 des Gesetzes vom 13. Juli 1883, die Ausführung des Reichs- gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, ausgenommen die Ziffer 5 jenes Artikels. Artikel 6. Der Anspruch auf Entschädigung ist von dem Besitzer oder seinem Vertreter innerhalb 24 Stunden nach erhaltener Kenntnis von dem Eingehen eines Tieres bei Vermeidung des Verlustes dieses Anspruches bei der Ortspolizeibehörde anzumelden. Dieselbe benachrichtigt auf erfolgten Antrag unverzüglich den Kreisveterinärarzt und beruft die Ortsschätzer. Der Beteiligte ist zur Schätzung von der Ortspolizeibehörde einzuladen. Die Schätzung erfolgt nach dem gemeinen Wert, und zwar ohne Rücksicht auf den Minderwert, den das Tier dadurch erleidet, daß es mit Maul- und Klauenseuche behaftet lvar. Die Feststellung des Krankheitszustandes des zur Entschädigung an- gemeldeten Tieres hat vor Festsetzung der Entschädigungs-- summe zu erfolgen. Ergiebt sich dabei, daß das Tier noch mit einer unheilbaren, aber nicht unbedingt tödlichen Krankheit behaftet war, welche eine' Wertverminderung bedingt, so ist die Schätzung »unter Berücksichtigung dieses Umstandes vorzunehmen oder zu wiederholen. Die Schätzung der dem Besitzer zur Verfügung bleibenden Teile erfolgt nach Feststellung des Krankheitszustandes des Tieres. Die Kommission benachrichtigt den Beteiligten von dem Ergebnis der Schätzung und übergiebt die Schützungsurkunde mit dem tierärztlichen Fundbericht und Gutachten der Ortspolizeibehörde zur Vorlage an das Kreisamt, welches sie, wenn kein Anstand besteht, behufs Anweisung zur Auszahlung der Entschädigungssumme dem Ministerium des Innern vorzulegen hat. Artikel 7. Bei Kälbern bis zum Alter von sechs Wochen ist der Entschädigungsanspruch in gleicher Weise geltend zu machen, wie in Mtikel 6 vorgeschrieben. Eine Feststellung des Krankheitszustandes findet nur dann statt, wenn nicht durch das Zeugnis der Ortspolizeibehörde oder einer von derselben beauftragten sachkundigen Person nach?- gewiesen werden kann, daß in dem betreffenden Rindvieh- bestande die Maul- und Klauenseuche herrscht und eine andere Todesursache, als eine Erkrankung an dieser Seuche nicht anzunehmen ist. Artikel 8. Gegen die Festsetzung der Entschädigungssumme steht sowohl den Beteiligten wie dem Krelsamte binnen einer Woche die Berufung an den Kreisausschuß^ gegen dessen Entscheidung die Berufung an den Provinzialausschuß zu, welcher endgiltig entscheidet. Die Verwaltungs- gerichtc (Absatz 1) entscheiden sowohl über die Frage, ob eine Entschädigung, wie darüber, in welcher Höhe sie zu leisten sei. Ter Rechtsweg ist ausgeschlossen.^ Artikel 9. Für Bezirke, in denen Sammelwasen- meistereieu oder Sammelabdeckereien bestehen, kann die Wertsestsetzung auch in diesen Anstalten durch Schätzer aus den nächstgelegenen Orten oder durch für die Anstalt besonders bestellte Schätzer erfolgen. Artikel 10. Die Entschädigungen und die in dem Feststellungsverfahren entstehenden Kosten, sowie die Kosten für den Ausschlag und die Erhebung der Beiträge werden vorlagsweise auS der Staatskasse ausgezahlt. Der hierdurch erwachsende Aufwand wird derselben durch Ausschlag aus die Rindviehbesitzer des Großherzogtums nach Maßgabe der Zahl der von denselben gehaltenen Rindvichstücke ersetzt. Für den Besitzstand sind die im Anschluß an die vorhergegangene allgemeine Viehzählung erfolgten Aufnahmen maßgebend. Artikel 11. Tiere, weiche dem Reich oder den Einzelstaaten angehören, sowie das in Schlachtviehhösen und öffentlichen Schlachthäusern aufgestellte Schlachtvieh bleiben bei der Beitragserhcbung außer Betracht. Im übrigen gilt für Tiere, welche sich in fremdem Gewahrsam befinden, als Besitzer des Gehöftes oder der Weide, auf welchen die Tiere untergcbracht sind. Der für die Aufnahme des Viehstandes maßgebende Termin, sowie ocr Betrag der Umlage und des Umlagefußcs wird von Unserem Ministerium des Innern jedesmal für das abgelausene Rechnungsjahr bestimmt. Beim Ausschlag sich ergebende Ueberschüste oder ein Fehlbetrag werden auf das nächste Rechnungsjahr übernommen. Racherhebungen stnocn innerhalb eine» Rechnungsjahres nicht statt. Tic Aufnahme der Rindvichbcstände der bei- tragspslichtigcn Viehbesitzer hat in jeder Gemeinde durch die Bürgermeisterei zu erfolgen. Auf Beschwerden gegen die Ausnahme findet Artikel 48, II, 5 der Kreisordnung Anwendung. Artikel 12. Tie Einziehung der Beiträge erfolgt durch die staarlichen Kassenstellen nach den für die Erhebung und Beitreibung der Staatssteuern geltenden Vorschriften. Tie Beiträge sind mit dem nächsten auf die ergangene Zahlungsau ijvrdcrung ;älligen Staatsstcuerziel zu entrichten. Artikel 13. In allen Fällen, in denen der Antrag auf Entschädigung seitens des Besitzers oder seines Vertreters gestellt wurde, obwohl diesen bekannt fein mußte, daß die Entschädigungslcistung nach diesem Gesetze nicht bcgrünbet war, hat bet Besitzer die durch bas FeststeÜungS- verfahren erwachsenen Kosten zu tragen. Die Entscheidung- hierüber wird von dem Kreisamt vorläufig getroffen, der Beteiligte kann jedoch innerhalb zwei Wochen eine mündliche Verhandlung vor dem Kreisausschuß herbei- sühren, welcher endgültig entscheidet- Artikel 14. Auf die seit dem 1. Oktober 1901 an Maul- und Klauenseuche gefallenen Rindviehstücke findet dieses Gesetz mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zeit bis zum 1- April 1902 als ein Rechnungsjahr betrachtet wird- Insoweit eine nachträgliche, den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprecyende Feststellung der Ent,chädigungs- beträge, sowie der sonstigen Erfordernisse für die Entschädigungsleistung nicht mehr'möglich ist, entscheiden die Verwaltungsgerichte unter finngemäßer Anwendung der Vorschristen des Artikel 8- Artikel 15. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Mit Ausführung desselben werden Unsere.Ministerien des Innern und der Finanzen beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels- i. ui". ■ ■ । ■ ■ ■ । । - । ——K Preußisches Llbgeorduereuhaus. In der Samstagsitzung entspann sich bei der Erledigung, des Etats des Staatsministeriums eine lebhafte Burendebatte. Es handelt sich um die bisher ausgebliebene Antwort der englischen Regierung aus das Ersuchen des Ausschusses des Lurcnhülfsbundes, für die gesammelten Liebesgaben zu den Konzentrationslagern sicheres Geleit zu gewähren. Der freikons. Abg. Lückhoff hatte dem Reichskanzler seine Absicht, die Sache zur Sprache zu bringen, mitgeteilt. Gleichwohl war kein Minister erschienen. Darüber kam es zu lebhaften Erklärungen aller Parteien, die zugleich einmütig für die freieste Bethätigung der Menschenliebe eintraten und es als Pflicht einer zivilisierten Ration erachteten, daß England keinerlei Schwierigkeiten mache. Der Ausschuß des Burenhülfsbundes hatte dem Reichskanzler schon vor fünf Wochen eine Eingabe überwiesen, und die Abg. Dr. Lückhoff und Dr. Rewoldt erklärten, daß man doch wenigstens eine Antwort Englands erwarten könne. Daß die deutsche Regierung der englischen das Gesuch nicht übermittelt habe, daran sei doch nicht zu denken, Engländ müsse sich nun äußern; eine Antwort wenigstens wolle man haben, sei sie bejahend oder verneinend, man werde dann die Konsequenzen ziehen. Im Namen der Parteien äußerten sich übereinstimmend für die Nationalliberalen der Abg. v. Eynern, für das Zentrum Dr. P o r s ch, für die beiden freis. Parteien Dr. Crüg er und Go t he in, ferner der Lons .Graf Lim- burg-Stirum. Einen kleinen Zwischenfall verursachte das Eingreifen eines vortragenden Rates im Staatsministerium v. Rheinbaben. Er bemerkte, zu einer Erklärung nicht ermächtigt zu sein, deutete aber persönlich an, daß die Sache vor den Reichstag gehöre. Von verschiedenen Seiten erhielt er gereizte Antworten, daß das Sache des Präsidenten und des Hauses selbst sei, ob eine Angelegenheit besprochen werden könne oder nicht. Dr. Arendt nannte das Auftreten des Kommissars ungeschickt, worauf dieser entgegnete, er nehme sich solche Kritik auch Arendt gegenüber nicht heraus, und bitte, derartiges auch einem Vertreter der Regierung gegenüber zu unterlassen. Die schließliche Feststellung eines Redners, daß in dieser Sache das ganze Haus einig sei, wurde mit stürmischem Beifall bestätigt. Bei der dann folgenden Beratung des Bergetats erklärte Handelsminister Möller, dem Hause werde voraussichtlich in allernächster Zeit eine Vorlage zugehen, in der für den Ankauf von Kohlenfeldern in Westfalen etwa 58 Millionen Mark gefordert werden. Mg. Dr. Arendt kommt auf die Silbersrage und wirft dem englischen Ministerium Wortbruch vor. Präsident v. Kröcher rügt diese Aeußerung. Aus Stad! uud Sand. Nachrichten von allgemeinem Interesse sind uns stets willkommen und werden angemessen honoriert. Gießen, den 10. Februar 1902. ** Ein neues Bahnprojekt. Der Abg. Joutz von Butzbach (Hess. Volksp.) tritt neuerdings für ein Bahnprojekt ein, das der näheren Erörterung wohl wert ist. Er verlangt nichts mehr und nichts weniger als eine möglichst direkte Verbindung des Rheins mit der Fulda. Die Linie ist geplant vom Rhein über Langenschwalbach, Idstein, Usingen, Butzbach, L i ch, G r ü n b e r g, Alsfeld nach Hersfeld. Von der Strecke ist der Bau von Butzbach nach Lich durch einen Unternehmer und die beteiligten Gemeinden bereits, wie er meint, so gut wie gesichert, wegen der vom Rhein bis Butzbach sollen demnächst Verhandlungen der Vertreter der interessierten Gemeinden stattfinden. Führen diese, was bet dem Reichtum jener Gegend Herr Abg. I. nicht bezweifelt, zu einem günstigen Ergebnis, dann dürfte auch die preußische Regierung ihren Widerspruch gegen die Bahn Alsfeld— Hersfeld aufgeben. So meint Herr Abg. Joutz, der indessen Herrn v. Thielen recht schlecht zu kennen scheint. Es ist ja zweifellos ein sehr schöner Plan, den Herr Joutz hier entwickelt, aber seine Ausführung scheint uns doch noch in sehr weitem Felde zu liegen. Die Terrainschwierigkeiten im Taunus sind bekanntlich nichts weniger als unbedeutend und die Finanzen zurzeit allenthalben so faul, daß nur ein vollendeter Optimist in der jetzigen Zeit diesen Gedanken an die Oeffentlichkeit bringen konnte. Trotzdem wünschen wir den Plänen des Herrn Joutz möglichsten Erfolg. ** Der Lotterievertrag mit Oldenburg. Bekanntlich hat die großh. Regierung einen Vertrag abgeschlossen mit dem Grvßhcrzogtum Oldenburg über die Ausdehnung der Geschäftsthättgtcit unserer Lotterieverwaltung aus jenen Staat. Die Regierung hat ihn zunächst an die erste Kammer verwiesen, die ihn ohne weitere Bemerkungen annahm. Der Vertrag ist von der Regierung abgeschlossen worden in der Absicht, einerseits die Reinerträge aus der Lotterie für unsere Staatskasse zu steigern, andererseits: zu vermeiden, daß von einem der deutschen Mitielstaalen noch eine besondere Lotterie eingerichtet und dadurch eine weitere Konkurrenz für unsere Lanbeslotterie geschaffen wird. Das finanzielle Ergebnis ist nach dem Hauptvoranschlag pro 1902/03 um 260 230 Mr. höher angesetzten Ueberschuß gegen das Jayr 1901/02 aus der Lotterie zum Ausdruck gebracht. Ferner wird man nach Abschluß des Vertrages in der Lage sein, den etwas ungünstigen Gewinnplan, nach dem zur Zeit auf drei Lose nur ein Gewinn entfällt, trotz Beibehaltung der hohen Gewinne dahin ändern können, daß künftig auf je fünf Lose zwei Gewinne fallen. Um die Möglichkeit zu haben, die finanziellen Wirkungen des Ver-i trage?, bevor eine Bindung für längere Jahre eintritt, zu erproben, ist bestimmt, daß Hessen nach Maßgabe der verabredeten näheren Bestimmungen bis zur 3. gemein- schaftlichen Lotterie einschließlich von dem Vertrage zurück- treten kann. Als Gegenleistung zahlt Hessen £ Ibenburg nach her 6 Lotterie, die voraus, ichllich im Februar 1903 beendig! sein wird, 30000 Mk, nach der 7. Lotterie 40 000 Mk., nad) der 8. Lotterie 45 000 Mk. und nach der 9. sowie nach ieder folgenden Lotterie 51000 Mk., wovon als Beitrag L Tantiemen und Gratifikationen eindreiviertel Prozent ru kürren ist. In Rücksicht auf das finanzielle Ergebnis und darauf, daß Hessen bis zu einem besttmmt'en Termin iebeneii vom Vertrag zurutrcketen kann, empfiehlt ber erste Ausschuß der 2. stamniei bie Annahme des Vertrages. Hanau, 7. Febr. Das Projekt, welches das technische Amt des Bayerischen Kanaloereins über die Main-Dona u- Großschiffahrt aiisarbcitet, geht feiner Vollendung entgegen. Tic für das Projekt bis jetzt ausgewendeten Moffen ^laufen sich auf 95000 Alk. Zur Deckung der Gesamtkosten und noch 10 000 Mk. erforderlich, die durch freiwillige Spenden von Seilen der beteiligten Gemeinden und Privatpersonen aufgebracht werden sollen. Frankfurt, 7. Febr. Ter hiesige kaufmännische Verein hat die Versicherung gegen Stellenlosigkeit auf obligatorischer und fakultativer Basis beschloßen und steht eben im Begriff, die Versicherung den Ansorderimgen des Reichs- gesetzes über die privaten Versichcrungsuntcrnehmungen entsprechend zu gestatten. NniverMs Nachrichten. München, 7. Febr. Tic „Munch. N. N." berichten über einen Zwischenfall im Hörsaal wie folgt: Professor Tr. R'a n k e behandelte in seiner Vorlesung den Unterschied zwischen Mensch und Affen, wobei er in durchaus humorvoller und liebenswürdiger Weise auch auf bie geschnürten Damen und Offiziere zu sprechen kam, die in manchmal übertriebener Weife ben Unterschied, ber auch in Bezug auf Taille zwischen Mensch und Tier besteht^ marfierten. PrinzGeorg, ein eifriger Hörer des Professors Ranke, richtete nad) ber Borlesung an diesen in durchaus korrekter und höflicher Form die Frage, ob der Herr Professor auf seine, des Prinzen Eigenschaft als Offi- zier Bedacht genommen habe, und ob er nicht glaube, daß die Bemerkung eine Kränkung des Offizierstandesi involvieren tonne. Der Gelehrte verneinte dies, erklärte sich aber gerne bereit, einige Worte in diesem Sinne seinen Ausführungen folgen zu lassen, worauf er hervorhob, daß ihm jede Beleidigung des Offizierstandes na- türlick) fern gelegen habe- Gerichtssaal. Wiesbaden, 7. Febr. In der Deleidigungsklage ber Eisenbahn-Direktion Frankfurt gegen ben dortigen Rechtsanwalt Dr. O h l e n s ch l a g e r wegen eines als „Eingesandt" in einem Frankfurter Blatt veröffentlichten Beschwerdebriefs über die Mißstände beim Sonntagsverkehr Frankfurt-Wiesbaden-Schwalbach erkannte die hiesige Strafkammer heute gemäß dem Antrag des Staats anwalts auf Freisprechung und Uebernahme sämtlicher Kosten, einschließlich derjenigen erster Instanz, so wie der Reisekosten des Angeklagten und des Verteidigers, auf bie Staatskasse. Tas Gericht nahm an, baß Tr. £. nicht bie wörtliche Veröffentlichung eines Briefs bcab sichtigte, sondern nur die Redaktion mit Material zur Erörterung thatsächlich vorhandener Mißstände habe versehen wollen, die seitens der Eisenbahnverwaltung keines Wegs unvermeidbare gewesen seien Tie im Brief zum Ausdruck gebrachte Entrüstung sei daher berechtigt gewesen und formell sei auch ui allen, obgleich teilweisen idarjca Ausdrücken keine Beleidigung enthalten; insbesondere nichi in ber von dem Briefschreiber geäußerten Meinung, daß die Eisenbahn dieselbe Pflicht der Vertragserfüllung habe, wie jeder anständige Privatmann. Insterburg, 7. Feor. Eine dumme Redensart, die er in angetrunkenem Zupande geäußert hatte, brachte dieser Tage den Maurergesellen Rudolf Thews vor die Strafkammer. Ende September v. I. weilte der Kaiser im Jagdschloß Romintcn, während in Szittkehmen eine Kom pagnie des Infanterieregiments Nr. 59 lag. Ain 25. Septem ber traf Thews auf einer Fußreise in Szittkehmen ange- trunien ein, und ging nach dem Kehlbach ersehen Gasthaus, wo er sich auf eine Bank setzte. Man sprach über Personen, die in der Nähe anarchistische Schriften verbreitet hatten und verhaftet worden waren. Thews mischte sich in die Unterhaltung und äußerte: „Na, ich schieße den Kaiser tot." Als man ihn darauf aufmerksam machte, daß er so etwas nicht sagen dürfe, wiederholte Thews seine Aeußerung. Thews wurde von einer Patrouille festgenommen.. Amtsvorsteher Steiner bekundete im Termin, daß Thews sehr betrunken gewesen sei und bei ihm eine Absicht, den Kaiser zu beleidigen, nicht Vorgelegen haben kann. Am irächsten Tage sei Thews sehr niedergeschlagen gewesen und habe gemeint. Ter Amtsvorsteher bezeichnete den Angeklagten als einen tüchtigen und fleißigen Menschen, der als Handwerker für zwei arbeite. Ter Gerichtshof sprach Thews frei, weil er bei getrübtem Bewußtsein gewesen und nicht die Absicht, zu beleidigen, gehabt hat, sich auch nicht, der schweren Tragweite feiner Aeußerungen bewußt gewesen ist. London, 7. Febr. Aus Kapstadt kommen 4tach- richten über die Verhandlungen gegen die Prinzessin Radziwill und Eecil Rhodes auf Zahlung von Mechselschulden im Betrage von 23 000 Lstrl. (460 000 Mk.) Kläger ist ein Mann Namens Louw, der Indossant der Wechsel, welche die Unterschriften der beiden Beklagten tragen. Cecil Rhodes erklärte bie Unterschriften auf ben Wechseln für Fälschungen. Tie Prinzessin Rodziwill habe er in Lonbon bei einen von einem Journalisten gegebenen Tiner getroffen, und ihr bezüglich der Anlage ihrer Ka pitatten Rat erteilt. Er habe von Lord Rowtou gehört, daß die Prinzessin den Vorzug gehabt habe, der Berliner Konferenz mit Fürst Bismarck beizuwohnen. Im Jahre 1901 fei er von ihr um eine Geldunkerstützung angegangen worden, und er habe ihre Hotelschulden in Kapstadt unter der Bedingung bezahlt, daß sie Südafrika verlasse. Trotzdem sei die Prinzessin wieder nach Südaftita zurück- gekehrr- — Aus.Grund von Rhodes' Aussage erklärte der Oberrichter Te Villicrs die Wechsel für gefälscht und wies die Klage Louws ab. Eingesanök. (Für Form und Jnha.t aller unter dieser Rubrik stehende» Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) Anfrage. Am 1. September 1900 richteten 14 hiesige Bürger an die hocbverehne Sladwerordnctenversamnrlung, z. H. der Großh. Bürgermeisterei, die Höst. Bitte um Beseitigung ber für bad hiesige InstaUatcurgewerdc erdrückenden Konkurrenz des Städtischen Uiaß- und Wasserwecks. Ta persönliche und schriftliche Anfragen und Billen an bie Großh. Bürgermeisterei um eine Entscheidung ohne Erfolg geblieben sind, io fragen wir nunmehr auf diesem Wege an, ob 14 steuerzahlende Bürger nicht wert sind, einer Antwort gewürdigt zu werden? Die Freie Vereinigung s e l b ft ä n b ig e r Installateure. Auszug aus den Kilchrvbüchtr» der Stabt Kietzen. Evangelische Gemeinde. Getraute. Lukasgemeinbe. Ten3. Februar. Karl Philipp Gustav Klos, Pfarroerwaller in Münster, und Lina Göckus, Tochter des verstorbenen Samenhändlers Wilhelm Göckus in Friedberg. —> Johan nesgemetnde. Den ö. Februar. Emil Kirchcnbaner, (.Geschäftsführer in Leipzig, und Ehristiane Adolsine Gelße, Tochter des verstorbenen Schichtmeisters Albert Heinrich Wilhelm Ehristian Geiße zu Gießen. Getaufte. M a t t h ä u S g e m c i n d e. Den 2. Februar. Dem Taglöhner Johannes Döring eine Tochter, Maria Klara Elisabeth, geboren den 14. Dezember. Denselben. Dem Metzger und Wirl Hermann Hammel eine Tochter, Minna Katharine Anna, geboren den 7. Januar. Denselben. Dem Sattler Karl Diebel eine Tochter, Auguste Elise, geboren den 9. Januar. — Markus- gcmcinbc. Ten 2. Februar. DemKausmann Friß EccariuS ein Sohn, August Heinrich Otto, geboren den 18. September. — Johannes gern einbe. Den 2. Februar. Dem Schreiner Karl Wirt Zwillingskinder, Marie Luise und Elly Justine, geboren ben 31. Tezember. Ten 5. Februar. Dem Küfer unb Wirt Karl Schmid eine Tochter, Emilie Susanne Sophie, geboren ben 31. Dezember. Beerdigte. Markusgem einbe. Ten 81. Januar. Auguste Vix, 'Tochter des verstorbenen Schneidermeisters Vix, 83 Jahre alt, starb den 30. Januar. — LukaSgerneinde. Den 2. Februar. Marie Dauernheim, Tochter des verstorbenen Hauptkassenbuchhallers Wilhelm Tauernheinr zu Gießen, 58 Jahre alt, starb den 31. Januar. ■ Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde. Montag, den 10. Februar, abends 8 Uhr, B i b e l st u n b e im Konsirmanbensaale ber Johanneskirche. Johanneseoangelium Kap. 14, von Vers 23 an: Wort unb Friebe Jesu, bie rechte Liebe zu Jesus. Pfarrer Dr. Naumann. Mittwoch, ben 12. Februar, abends6 Uhr, erste Pass io ns- anbacht. Pfarrer Dr. Naumann. Tie für Dienstag ben 11. Februar verabredete Zusammenkunft der neufonfirmierten Mädchen der Lukasgemeinde im Schwesternhaus findet erst Dienstag den 18. Februar statt. Gl 8 Gi B B bs CD to rt 3 Ä« O ID « o 3 e 3 er CD ö "ti •ts O er 6t #*- 6P 6D B § ff = Cf 2 5 § ff er O 5 § ff er o 2 s **- o B CD C£> —• W 2. er & 2 err*- S —2’Ä CP «~. 2 "2? (3 er ff ff kfl cn—• o 8 - 3 3 -ZL< « A- o «e !<& e ä e w « 2 ff ff 2. 3 § ° - Z4- « S 8 ff a- «v o ff o 3 3 er ey er ZV ff 5 ** CO e 5. s » 22, Ä 22, ff. ff o z «5 ff-Z.2 s 3 @ s er O'- 3. ffff ff ff S 'S 5 " Sff - = (S 2 - = r-- 3 o er ff ro ff -- ff. ff 8 g ff ' ff - ff" sff 2 ®ff 2 ? ff « ff« O: ff ZS ’ 2 ZZ 8 3 A ** 3 2, to 8 5-&ff a 2 s 3 a 3 O o ff er o »Uff <-$ -5 ro " 5 3 ” c 2= 3 8 S er T? g 3 3 cgff ff O e* n Ä hochfeines hochfeines Salvator früher genannt. 1173 der Kasse zu haben. Der Vorstand. 654 Vertreter an fast allen Plätzen. Bahnhofstrasse 6. Bahnhofstrasse 6. pachtet werden. 940 80,— 5097,60 Gioth’s gemhi™ Kernseife werden. 1152 rm w binbc befindet sich jetzt 0470 89 0 jede Schnittstamme, 1238 394 Wir empfehlen: stangen. 1228 Brüder Schmidt, Seltersweg 83 Prospekte gratis n ii sollen auf dem Wege des schriftlichen Angebots vergeben 93 7 41 6 57 43 320 n n Stechbeitel. Hobel. Feilen. Sägen. Sägeblätter. Bohrer. der kai ivird t Buchen-Scheiter, Eich en-Sch eiter, Buchen-Knüppel, Kirschen-Knüppel, Eichen-Knüppel, Nadel-Knüppel, Buchen-, Eichen- und Nadel-Reisig, Buchen-, Eichen- und Nadel-Stöcke. des A! rch bei bei bai Ein W Alle Arten Schlösser. Fischbänder. Thürbänder. Fensterbeschläge. Drathstlfte. Kaminschieber. Liefern u. Verlegen der Eementrohre 174,25 Pftasterarbeiten Chaussierungsarbeiten neue1 Zch trof dein entbu die? der! eioot! Dohversteigemng Donnerstag, 13. Febr. sollen nachstehende Holzsortimente im hiesigen Gemeindewald versteigert werden: 20 fm Kiefern-Schnitcholz von 4—IO w Länge, 24—33 cm Durchmesser, 60 fm Kiefern- Bauholz, 60 fm Fichten- Bauholz von 15—24 m Länge,vou15—25crnDurch- messer, sowie 20 fm Eichen- Bau-u. Werkholz, auch einige Hohversteigerung im Muscheuheimkr Mark- u«d Gmemdewaid. Freitag, 14. Februar, Anfang morgens 10 Uhr am Dachsbau (Hinterwald). Samstag, 15. Februar: 19 Eichen-Schnittstämme von 40—55 cm mittl. Durchm., 2—12 m Länge, zusammen 20,19 fm, 50 Fichtenstämme von 13—31 cm mittlerer Durchm., 8—21 m Länge, 18 fm, 7 Fichten-Derbstangen, 1 fm, 172 Kiefern-Stämme von 12 bis 25 cm mittl. Durchm., 5—12 m Länge, 192 rm Baum- und Bohnen- Freitag, 14. ds. Nits, werden versteigert: 50 rm Buchen-Sch eitholz, 80 rm Buchen-Knüppel, 50 rm Nadel-Knüppel, 150 rm Buchenreisig, 200 rm Nadelreisig, 115 rm Buchenstöcke, 60 rm Nadelstöcke. Versteigerung beginnt jeden Tag vormittags 10 Uhr. Zusammenkunft im Ort. Großh. Bürgermeisterei Nonnenroth. I. A.: Jacob. ä« WoerMchtiH. Dienstag, 11. Febr. d. I., nachmittags 1 Uhr, soll in dem Rathause dahier die der Gemeinde zustehende Jagd, bestehend in ca. 2100 Normal-Morgen Feld- und ca. 300 Normal - Morgen Waldjagd öffentlich an den Meistbietenden auf 6 Jahre ver- H. lElges, Restaurant Royal. A. Stegmann, Kaiserhof. W. Kerndt, Restaurant Hohenzollern. Vertreter: Emel Sc^mall, Hessischer Hof, Giessen net btmil fm ivM O war, toi uubi üertti bmch vchl a/i 3, die es Soll § 10b kG ethob tun tiguT butd Ux Von vielen Bierkennern dem Salvator vorgezogen. Ausschank Fastnacht - Dienstag und die folgenden Tage bei: der Zuc taust in b anlas aber laute Angebote sind bis Dienstag de« 18. Februar L Fs., vormittags 10 Uhr auf dem Bureau des Unterzeichneten abzugeben, woselbst Pläne, Voranschlag und Bedingungen prr Einsicht offen liegen. Gießen, am 6. Februar 1902. Der Großh. Kreisbauinspektor: Stahl. Anfang morgens 10 Uhr bei Schnittholzstamm Nr. 3 am Dachsbau (Hinterwald). Muschenheim, 7. Febr. 1902. Großherzogl. Bürgermeisterei Muschenheim. Becker. ßoUBENS ULG asheizöfen •i ©entö bie Mr Aolatn lag llnioet drucket Aedakt iin 66' Adresse W Strnl'pn tu? j w Garantie-Werkzeuge für Schreiner, Glaser, Zimmerleute. Bau- und Möbelbeschläge, Sargverzierungen. Das Jagdgebiet ist von den Bahnstationen Hungen und Trais-Horloff in 15 Minuten zu erreichen. Gr. Bürgermeisterei Langd. Meyer. Der GesellenHrüfungs-Ausschnßr Traber. Witt) dessen °s!iziel egebe °r;b Jagd Verpachtung. Samstag, 15. Februar L I., nachmittags 3 Uhr, soll auf dem Bureau unterzeichneter Bürgermeisterei die der Gemeinde Trohe zustehende Jagd unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Trohe, 8. Februar 1902. Gr. Bürgermeisterei Trohe. Schmidt. 1221 Freiwillige Gesellen-Prüfung des Ortsgtwerbcvrrems Gießen. Es werden hierdurch alle Handwerkslehrlinge von Gießen und Umgegend, welche ihre Lehrzeit in diesem Frühjahr ganz oder nahezu beenden, beziehentlich im vorigen Jahre hereits ausgelernt hatten, aufgefordert, sich an der freiwilligen Gesellenprüfung zu beteiligen. Die Prüfung ist kostenfrei. Anmeldungen sind spätestens bis zum 16. März d. I. in der Gewerbeschule — Asterweg 25 — abzugeben, woselbst auch nähere Auskunft zu erhalten ist. Gießen, am 20. Januar 1902. der Liöweofcrsaiaerei iii Mönchen ^adienerßadeöfen E>.F*. . _ Gebrauch. über70,0OO^ Kaufmännischer Verein und Ortsgewerbeverein Giessen. Mittwoch den 12. Februar, abends 8'|2 Uhr präzis, in Steins Saalbau. Sechster Vortrag Herr «Jons Lötsen Dozent an der Humboldt - Akademie, Berlin: Malerische Wanderungen an den deutschen Wasserstrassen mit Berücksichtigung der Kanäle mit über 100 Lichtbildern. Eintrittskarten für Nichtmltglieder sind zu 50 Pfg. abends an unter pi eüii stl tzvberei ?ahlm kv au bnes Uliess beider Zien Königliche Lberförstwei Krofdorf. Bei dem Holzverkauf in Salzböden am 17. Febr. 1902 kommen noch zum Ausgebot aus dem Hohenschied Distrikt 61: 7 fm Fichten- Stämme und Derbholzstangen, aus dem Lindenschied Distr. 53, 54, 55 und 57 Windbruch: ca. 80 rm Scheit und Knüppel, 100 rm Reiser, von Nr. 862 aufwärts. 1229 Krofdorf, 8. Februar 1902. Der Oberförster Lieber. im Hause des Herrn Curt vou Münchow. Zöglinge finden jederzeit Aufnahme. Elise Scharge. ist ein Spezialbier Kießener Zitherkranz Fastnacht-Dienstag, 11. Februar abends 7 Uhr 59 Minuten 61 Sekunden im Giessener Festsaal (Cafe Leib): Grchl Maskenball Schippen. Ketten. Dunggabeln. 394 Striegel. Verzinkte Eimer. Ofenrohr. Eintritts karte» für Herren 1 Mk., für Damen 50 Pfg. ( karten sür Herren 50 Pfa., für Damen 30 Pfg. Galleriekarter Die Karten sino nur an der Kasse zu haben. Geheimkarten für Mitglieder bei Herrn Stier, - Neuenbäue. Georg Emil Seng Schulstraße 5 Gießen Schulstraße 5 empfiehlt seine prima Flaschenbiere aus der Aktien-Brauerei (hell und dunkel) Gg. Bichler (hell und dunkel) Röhrte (Denninghoff) (hell) Münchener Augustiner-Bräu Dortmunder Löwenbräu Kulmbacher Export-Bier Märzenbier. Lieferung jeden Quantums frei ins Haus. ' Vergebung m Strcheiibailllrbeiteil. Die für den Neubau der Kreisstraße v. Daubringen nach Staufenberg erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, bestehend aus: veranschlagt zu Erdarbeiten 2859,75 M. HansensKasseler Hafer-Kakao ist Dank seiner Kraftstoffe, die auf Rlut- bildung und Nervenleben so ausserordentlich wohlthätig einwirken, allen denen zu empfehlen, die geistig stark zu arbeiten habeB: Gelehrten, Journalisten, Rechte- AAC&MidvllO anwälten, Lehrern, Kaufleuten. ITgaeplpi« Hafer.Kakao ist aus gleichen Gründen llbCWidvÄVÄ wertvoll für Schulkinder. Die Abspannung UflWÄ«nwifi und Gehimübermüdung, welche so viele der- HwUiSüllS selben heutzutage kennzeichnet, weicht ge- _ meiniglich dem Hausens Kasseler Hafer- K 51 Ci CS ^1^1* Kakao, welcher schnell die richtigen Ersatz- IkwMMvAvl stoffe zu den abgenutzten Organen führt. Er ist aber auch für die Kleinsten unserer Kleinen, mit Sülch gekocht, das wertvollste Nahrungsmittel, das von ihnen begierig getrunken wird. Nur echt in blauen Kartons ä, 1 Mark, niemals lose. 1227 Permanente Ausstellung^ moderner Schlafzimmer von Mk. 300 — bis Mk. 2000.—. Fritz Kowack,Scltersweg66 parterre und erste Etage. 1101 Verlobten besonders empfohlen. Mein FröhMer Kindergarten W t,________ J.fi.HoubenSohn£arl i 1220 Die Vorstände. und besitzt ao hohe Waschkraft, dass man die damit gekochte Wäsche nicht mehr zu reiben braucht e Gioth’sgemahlene KernseifeumTerPa'nti‘ Tjreür-dI?'WäscE^IcCt^ru5TlS^?änd^3erWäschenn gehen nicht auf. Gioth’s gmMm Kernseif6“^°^ Ts^fflig^elPein^aqüe^dävön'mef^^cti*DCBltZt, als drei Paquet billiges schlechtes Seifenpulver, welches nm aus Soda u. scharfen Zusätzen besteht u. die Wäsche ruinirt Gioth’s gemahlene KernseiferT^g ' Seifenpulvern, welche meist kein Terpentin enthalten, einen garantirten Terpentingehalt. Gioth’s KernseifeumTerpln^, " entwickel^lurcir5iese?7eiTentingeWtÖzon, welches eine ausserordentlich reinigende und bleichende Wirkung auf die Wäsche ausübt, ohne sie im Geringsten anzugreifen und wodurch sich d. stets steigende Absatz v. Gioth’s gemahlener Kernseife erklärt Freie p. Eaquet 15 Pfg. Ueberall erhältlich. Fabrikant: J. Gioth. Hanau, Hochfeines B Hüböl Z zum Kreppeibacken aus Moser’» Oelmühle empfehlen 1125 Qebr. Noll 522