Nr f» Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siebener Familienblätter viermal in der Woche beigelegt. Rotarionsdruct u. Ve> lag der Brühl'sche, Univers.-Buch- u.Steim druckerei (Pietsch Erbeu- Redaktiou, Expedition und Druckerei: Schul st ratze 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gietzen. Fernsprcchanschluß Nr. 51. Mittwoch 8. Januar 1902 152, Jahrgang Erstes Blatt Bezugspreis: monatlich 75Ps.,vierteljährlich Mk. 2.20; durch Avhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePostMk.2.—viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12Ps., auswärts 20 Pfg. Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko; für „Stadt und Land" und „Gerichtssaal":R.Ditt- mann; für den Anzeigenteil: Hans Beck. GietzenerAnzeiger ** General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen Aegründuug zu dem Kntwurf eines KeseHes, die Regentschaft in Kessen betreffend. Schluß. Artikel 6 stellt in liebere in st im mung mit der preußischen Verfassung beit Grundsatz fest, daß dem Regenten aus- nahmslos alle Regierungsrechte zustehen, welche die Verfassung dem Großherzog selbst gewährt- Dieser Grundsatz entspricht allein der staatsrechtlich korrekten Auffassung vom Wesen der Regentschaft und dem Interesse des Staats- Alle in einigen älteren Verfassungen sich findenden Einschränkungen des Regenten, kraft deren demselben B. die Vornahme von Verfassungsänderungen oder die Er- richtung neuer Staatsämter untersagt wird, müssen, insbesondere bei längerer Dauer der Regentschaft, die notwendige staatliche Entwickelung hemmen und dadurch das Staatswohl schädigen- Da der Regent bezüglich der Ausübung der monarchischen Rechte zeitweilig ganz die Stelle des verhinderten Grohherzogs einnimmt, so muß ihm auch die aus dem Wesen der Monarchengewalt notwendig sich ergebende Un- verantwortlichkeit in demselben Umfange zuerkannt werden, wie dem Großherzog selbst- Da jedoch dieser Grundsatz, wenigstens soweit die straftechtliche Verantwortlichkeit iu Betracht kommt, in der staatsrechtlichen Theorie nicht unbestritten ist, so schlägt der Entwurf vor, denselben nach dem Vorbild der Verfassung von Koburg-Gotha ausdrülckich festzustellen. Die Eidesleistung seitens des Regenten ist bereits durch Artikel 107 der Verfafsungsurkunde vorgeschrieben. Es empfiehlt sich indessen, der Eidesformel nach dem Muster der preußischen eine vereinfachte Fassung zu geben- Die Bestimmung des Artikel 7, nach welcher die Kosten der Hofhaltung und Repräsentation des Regenten aus der Zivilliste zu bestreiten sind, dürfte sowohl den berechtigten Ansprüchen des Regenten, als auch dem Interesse des Landes entsprechen. Sie steht im Einklang mit der Regelung, welche diese Frage in Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden gefunden hat- Da Fälle denkbar sind, in denen die Zivilliste für die Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie in erster Linie bestimmt ist, so stark in Anspruch genommen werden muß, daß sie daneben nicht auch noch die Kosten der Hofhaltung und Repräfentation des Regenten ganz oder zum Tell zu tragen vermag, so muß dem Regenten für Fälle dieser Art ein gesetzlicher Anspruch auf eine Leistung aus Staatsmitteln eingeräumt werden, deren Höhe zwischen der Regierung und den Landständen zu vereinbaren ist. Zu Artikel 8- Die Verfassungen mehrerer deutscher Staaten unterscheiden nicht zwischen der Vertretung des wegen Minderjährigkeit oder aus einem sonstigen Grunde an der Ausübung der Regierungsgewalt verhinderten Landesherrn (Regentschaft) und der Vormundschaft über die Person und das Vermögen des Landesherrn. Regentschaft und Vormundschaft sind nach diesen Verfassungen stets in derselben Person vereinigt- Diese Regelung hat ihren Grund entweder in der veralteten Anschauung, wonach die Regentschaft nur eine Folge der familienrechtlich geordneten Vormundschaft ist, oder in der Auffassung, daß die Befugnis zur Führung der Vormundschaft sich aus der staatsrechtlichen Einrichtung der Regentschaft, ergebe- Der Entwurf hat sich keiner dieser beiden Richtungen angeschlossen, sondern, der heutigen Staatsidee folgend, streng zwischen dem öffentlichen Recht und dem Fämllienvecht unterschieden- Die Fürsorge und Aufsicht in Ansehung der Person und des Privatvermögens des Großherzogs oder eines Mitgliedes des Großherzoglichen Hauses bestimmt sich nach den privatrechtlichen Grundsätzen, die in Hausgesetzen, in dem gemeinen oder partikularen Privatfürstenrecht und, erforderlichen Falles, in dem bürgerlichen Rechte zu suchen sind- Zn dieses Gebiet will der Entwurf nicht eingreifen. Zur Vermeidung von Zweifeln scheint es geboten, dies besonders zum Ausdruck zu bringen- Einige Verfassungsgesetze schließen den Regenten ausdrücklich von der Vormundschaft aus- Soweit geht der Entwurf nicht. Es liegt kein genügender Grund vor, den nach den Grundsätzen des Privatrechts als Vormund des unmündigen Landesherrn Berufenen deshalb von der Vormundschaft auszuschließen, weil er auch zur Führung der Regentschaft berufen ist. Nach Artikel 11 des Gesetzes, den Gerichtsstand und das gerichtliche Verfahren in Ansehung des Landesherrn und der Mitglleder des Großherzoglichen Hauses betreffend, in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung werden die Befugnisse des Vormundschaftsgerichts in Ansehung der Mitglieder des Großherzoglichen Hauses in erster und letzter Instanz von dem Großherzog ausgeübt, sofern nicht der Großherzog für einen einzelnen Fall bestimmt, daß die Verrichtungen des Vormundschaftsgerichts von dem Oberlandesgericht wahrzunehmen sind- Nach Artikel 17 desselben Gesetzes stehen die gleichen Befugnisse im Falle einer Regentschaft dem Regenten zu. Es erschien zweckmäßig, durch die Fassung zum Ausdruck zu bringen, daß an diesen Vorschriften nichts geändert wird- Die Befugnisse, welche dem Regenten kraft seiner staatsrechtlichen Stellung als stellvertretendem Oberhaupte des' Landes und der Großherzoglichen Familie gegenüber dem unmündigen. Großherzoge und den Mitgliedern der Großherzoglichen Familie zukommen, werden durch die Bestimmungen des Artikel 8 nicht berührt- Zu Artikel 9. Die Mehrzahl der Verfassungen der deutschen Staaten enthält keine Bestimmungen über die Frage, wann eine Regentschaft aufhört. Für den regelmäßigen Fall, in dem die Regentschaft wegen Minderjährigkeit des Landesherrn eingetreten ist, kann eine ausdrückliche Vorschrift wohl entbehrt werden, weil es als selbstverständlich angesehen werden darf, daß die Regentschaft mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Landesherrn aushört- Anders liegen jedoch die Fälle in denen die Regentschaft wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen des Landesherrn statt- findet- Es wird von verschiedenen Seiten die Ansicht vertreten, daß in solchen Fällen die Regentschaft mit dem Wegfälle ihres Grundes nicht von selbst aufhöre, sondern daß ihre Aufhebung auf demselben Wege herbeigeführt werden müsse, aus Hem die Einsetzung erfolgt sei- Diese Auffassung wird den Anforderungen gerecht, welche an eine geordnete, stetige und von Wechselfällen unabhängige Leitung der Staatsgeschäfte gestellt werden müssen- Da sie sich aber nicht ohne weiteres aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ableiten läßt, so erschien es angezeigt, in Anlehnung an eine ähnliche Regelung, welche das Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Koburg und Gotha vom 3. Mai 1852 (§ 18) enthält, ausdrücklich zu bestimmen, daß die Aushebung einer Regentschaft, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen des Landesherrn eingeleitet worden ist, nur aus Antrag des Staatsministeriums durch Beschluß der Stände erfolgen kann- In allen übrigen Fällen hört die Regentschaft mit dem Wegfall des Grundes, der sie veranlaßt hat, von Rechtswegen auf- Der Vollständigkeit halber ist dies im letzten Satz des Artikel 9 ausdrücklich ausgesprochen. Das in Artikel 10 dem Großherzog zuerkannte Rechts zu selbständiger Anordnung einer auf kürzere Zeit berechneten und mehr oder minder beschränkten Stellvertretung ist zwar durch altes deutsches Herkommen und eine ganz allgemeine, auch in Hessen stets widerspruchslos geübte, neuere Staatspraxis schon genugsam begründet. Da indessen die Zulässigkeit einer solchen vom Landesherrn selbst an- geordneten Stellvertretung da, wo sie, wie z B. in Preußen, Gießener Theaterverein. Die rote Robe. Schauspiel in 4 Akten von Eugene B r i e u x. Der Strafprozeß, so nüchtern und öde er sich im Gerichts- saal meistens darstellt, ist seit jeher eine unerschöpfliche Fundgrube für die Litterakur. Der große Konflikt zwischen der fehlbaren Rechtsordnung und dem unfehlbaren Rechtsgefühl, das sich nicht in Paragraphen fassen läßt, zwischen der Enge des Gesetzes und der Unendlichkeit der Rechtswahrheit unter Gegenüberstellung von berufsmäßigen Richtern und den ihrem Spruche Unterworfenen hat zu allen Zeiten tragisch in Menschenleben und Menschenschicksal eingegriften. Der alte Sophokles schon und Shakespeare behandelten dramatisch solche Konflikte, und auch heute sind die Handwerker, die gegen gutes Geld für Kolportagebuchhändler entsetzlich blöd- ftnnige Hintertreppen-Romane in Zehnpfennig-Lieferungen schreiben, nicht die einzigen litterarischen Verarbeiter des Rohmaterials, das die Gerichte liefern. Die Kriminalromane des weiland Tllsiter Landgerichtsdirektors I. D. H. Temme dienten einst der „Gartenlaube" zum Hauptabonnentenfang, Rich. Voß gab in seinem kriminalistischen Problem-Drama „Schuldig" weit mehr als ein Sensationsstück, und die geistreich spitzfindigen novellistischen und dramatischen Kriminaluntersuchungen Paul Lindaus haben ihre Liebhaber in der gebildeten Welt. Paul Lindau, der Direktor des Berliner Theaters, ist es auch, der dieses Kriminaldrama auf die deutsche Bühne verpflanzte. Frau Anna St. Cöre ist die Verdeutscherin. Das deutsche Publikum erinnert sich heute nicht mehr jener Sensationsaffaire, die zu Ende der 80er Jahre in Berlin viel Staub aufwirbelte. Herr St. Cöre, — sein eigentlicher Name war, wenn ich nicht irre, Rosenthal — der bei Lebzeiten viel genannte Auslandsredakteur des Pariser „Figaro", besuchte damals auf mehrere Wochen Berlin. Er sand gastliche Aufnahme im Hause Lindaus, der damals Feuilletonredakteur des „Berl. Tagebl." war. Da fiel es Herrn Mosse ein, im Interesse feines Blattes Lindau auf eine Orientreise zu entsenden, und als dieser nach einigen Monaten aus den gesegneten Gefilden der weiberreichen Muselmänner nach den sittenstrengen monogamen Triften Berlins heimkehrte, da fand er sein Nest leer: seine liebe Frau hatte sich in den Armen des „Heiligen" Rosenthal nach dem ,Seinebabel begeben, und als Madame St. Cöre schrieb sie bald darauf iu der „Revue des deux mondes" sehr schöne, moral- triefende Aufsätze über die Sittenverderbnis der deutschen Frauen! Diese Dame hat das Brieuxsche Drama ins Deutsche übersetzt, und ihr verabschiedeter deutscher Herr Gemahl hat das Werk aus chren zarten Händen für seine Bühne angekauft, von wo es alsbald die Rundreise über die deutschen Bühnen antrat .... Wie vergeßlich doch die Welt ist! Heute denkt an die rührende Historie Lindaus, der sich bald daraus mit Frl. Elsa v. Schabelsky tröstete, niemand in Berlin mehr! So etwas wie unlauterer Wettbewerb um die „Rote Robe", das Amtskleid des französischen Gerichtspräsidenten Lmd bei. mit ichm aus Weicher Rangstufe stehenden höheren Justizbeamten, vernichtet, wie Brieux mit seinem int politi- chen Teile des „Gieß. Anz." bereits mehrfach erwähnten dramatischen Schauergemälde gruselige Zuschauer glauben machen will, das Dasein einer glücklichen Bauernfamilie. Brieux wirft sich zum öffentlichen Ankläger der Republik auf, in der die Richterämter allesamt, die höchsten wie die niedrigsten, von gewissenlosen Strebern bekleidet werden. Mit seinem ungleich größeren Kollegen von der Feder, mit Zola, haben ihn die blamablen Dreyfus-Prozesse zum Verächter der ftanzösischen Justiz gemacht. Jämmerlich, so agt feine flammende dramatische Anklageschrift, ist die Handhabung des Strafprozesses in dem parlamentarisch regierten Frankreich, wo jeder vorwärts kommt, der einen Abgeordneten zum Freunde hat, und stamme dieser Abgeordnete selbst aus den obskursten Winkeln des Landes und sei dessen Protege auch ein notorischer Wüstling; wo ein Generalsiaatsanwalt einzig aus Furcht vor der Presse mit Disziplinaruntersuchung einen unwürdigen, aber konnexionsreichen Richter bedroht, aber alsbald dessen Beförderung veranlaßt, da er sieht, daß das für alle Telle bequemer ist und ihm selber an maßgebender Stelle vielleicht gelohnt wird; wo nur der Staatsanwalt Carriere macht, der recht viele Angellagte ans Messer liefert, wo nur der Untersuchungsrichter die „Rote Robe" erhält, der unter allen Umständen für jedes Verbrechen nicht den Schuldigen, sondern einen Dummen findet, der sich verurteilen läßt. Brieux giebt sich so bitter ernst, daß wir ihm fast glauben müssen, das, was er uns vorführt, sei ein durchaus lebenswahres und zudem typisches Bild von dem ftanzösischen Richtertum in seiner Gesamtheit, und man hat keinen Grund, daran zu zweifeln, daß er es mit feiner Anklage auch bitter ernst meint. Er fichlt sich sitzend auf dem Richterstuhle des die nackte Wahrheit schauenden Poeten. Mit unnachsichtiger Strenge schildert er das Milieu in den grellsten Farben. An dem Tribunal zu Maulöon im sudfranzoflschen Kreise Pau wirken neben Menschen mit „glatten höflichen Manschetten" ein paar halbwegs charaktervolle NLänner. Zu diesen gehört der Staatsanwalt, ein etwas schwankender Charakter ohne den genügenden inneren Halt, aber doch immerhin kein ganz vertrockneter, nur nach der „roten Robe" blickender Aktenmensch. Frau und Tochter fteillch sehnen sich seit Jahren unter Thränen nach dem Avancement des Vaters, und — ce que femmes veulent" —• — Aber er besitzt doch noch so etwas wie ein Gewissen und ern bischen Gefühl für die Größe der Verantwortlichkeit fernes Amtes. Dem neben ihm amtierenden Untersuchungsrichter aber sind dergl. „Sentimentalitäten" fremd. Ihm gerät ein unbeholfener Bauer in die Hände, und es macht ihm ein Vergnügen, diesen Tölpel zu übertölpeln und in die albernsten Widersprüche zu verwickeln, sodaß dieser arme Mann nicht aus noch ein weiß. Mit der Frau des Landmannes macht er es ebenso; die Leute sagen aus lauter Angst die Unwahrheit, ihre Alibibeweisversuche werden von dem Richter so hin und her gedreht, daß sich beide unrettbar verstrickeii und drauf und dran sind, wegen Mordes oezw. Mitschuld oder Mitwisserschaft um einen bis zwei Köpfe kürzer gemacht zu werden. Um die Psychologie kümmert sich dieses Musterexemplar eines Richters nicht. Ihm ist es ja gar nicht ums Recht zu thuu, sondern um die Erlangung brauchf-- barer Objekte für die Anklagebank, die sich möglichst bequem verurteilen lassen. Dieser gesinnungstüchtige Priester der blinden Göttin Justitia hat dem Staatsanwalt so vortrefflich vorgearbeitet, daß diesem nicht viel mehr zu thun übrig bleibt, als das ganze ihm vom Untersuchungsrichter überlieferte Material geschickt zufammenzusassen und in öffentlicher Schwurgerichtsverhandlung in die Form einer kriminalistischen Meisternovelle zu Neiden, um Auflehen im Publikum zu erregen, um der Presse sensationellen Stoff zu liefern und — das ist die Häuptsache — durch alles das an maßgebender Stelle angenehm aufzufallen. Aber während seines glänzenden Plaidoyers, in dem er, zu brennendem Ehrgeiz von seiner Familie aufgestachelt, sich selber ora- torisch übertriflt, gilt es doch, einen berühmten Pariser Anwalt aus dem Felde zu schlagen, kommen ihm Bedenken. Sein psychologischer Scharfblick beobachtet an dem Ehepaar vor ihm auf der Anklagebank seelische Vorgänge, die ihn wankend machen. Im letzten Momente wirft er die ganze Verhandlung um, und er, der Staatsanwalt, erreicht die Freisprechung der Schuldlosen. Seine Kollegen, Vorgesetzten und Untergebenen werden ihn fortan für einen Narren halten, er wird niemals Carriere machen — aber sein Gewissen ist rein geblieben. Der Herr Untersuchuiigsrichter aber findet — nach all den bisherigen grausamen Folter- szenen — ein, es ist lächerlich zu sagen, geradezu erlösend wirkender Knalleffekt — den Tod durch die Hand der frn- gesprocheneu Bäuerin, die ihr Lebensglück vernichtet fleht durch die — vom Verfasser bei den Haaren herbeigezogene und in ihren Folgen höchst unwahrscheinlich wirkende — aktenmäßige Aufdeckung eines vor langen Jahren von ihr begangenen und durch bitterste Reue gesühnten halb kindlichen Fehltrittes. (Schluß folgt.) Berlin, 7. Jan. Die Ausstellun g ,,D eutsche Burgen" ist im Lichthofe des Zeughauses heute mittag durch den Staatssekretär Grafen Posadowsky eröffnet worden- — Dem Generalsekretär bei der Zentraldirektion dev archäologischen Instituts in Berlin, Professor Conze, wurde der Rote Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub verliehen. - Der Sozialwissensch aftlich e Studentenverein der Universität Berlin, ist vom Rektor Kekule von Stradonitz wegen Gefährdung der akademisäien Disziplin dauernd aufgelöst worden, da der Verem trotz eines vom Rektor erlassenen Verbots der Frauenvorträge in studentischen Versammlungen einen Diskusflons- abend an kündigte, wo auch Frauen das Wort ergreifen dürften- — Das Befinden Rudolf Virchows war rm Laufe des heutigen Tages durchaus normal- Der MiM- sterial-Direktor im Kultusministerium, Dr- Althoff, ersten heute am Krankenlager Virchows, um dem Gelehrten seine Teilnahme au dem beklagenswerten Unfall und die besten Wünsche auf baldige Genesung auszusprechen. Der Besuch verdient umsomehr Beachtung, als Virchow es bekanntlich abgeke-hiit hatte, dem zu Ehren des Minister ml rireitor^ vom Profefjor Schmoller veranstalteten Festmahl beizuwohnen« durch die Verfassung nicht ausdrücklich anerkannt ist, von angesehenen Staatsrechtslehrern in Abrede gestellt wird, so empfiehlt es sich, dieselbe durch eine ausdrückliche Be- itimmung außer Zweifel zu stellen. Das im Entwurf vorgelegte Ges eß hat, wie Artikel 11 hervorhebt, insofern es sich seinem Inhalte nach auf das oberste verfassungsmäßige Organ des Staates und die Ausübung der Staatsgewalt bezieht, unzweifelhaft den Charakter eines Verfassungsgesetze- und muß als ein Bestandteil der Verfassungsurkunde angesehen werben, zu deren Ergänzung bezw. Abänderung es bestimmt ist. Durch die in Absatz 2 vorgeschlagene Abänderung des Artikel 5 Absatz 4 der Verfassungsurkunde soll zum Ausdruck gebracht iverden, daß die daselbst hausgesetzlicher Anordnung vorbehaltene Regelung der Regentschaftsfrage durch gegenwärtiges Gesetz erledigt ist, während einer tünf- tigen hausgesetzlichen Regelung der übrigen in Artikel 5 der Verfassungsurkunde enthaltenen Materien in keiner Meise präjudiziert werden soll- Die in Absatz 3 erwähnte Aufhebung des Artikel 107 der Verfassungsurkunde ergiebt sich aus Artikel 6 des Entwurfs und der dazu gegebenen Begründung. Parlamentarisches aus Hesse». Der Bericht des Zweiten Ausschusses über die Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Gesetzes, d.e Abänderung des Gesetzes vorn 4. April 1888, die Ausführung der Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen liegt jetzt vor. Der Entwurf enthält gewisse, meist durch den Erlaß des neuen Reichsgesetzes — Unfallversicherungsgesetz für Land lind Forstwirtschaft — und die Novelle zum 1883 er ürankenversicherungsgesetz vom 10. April 1892 bedingte redaktionelle Aenderungen. Im einzelnen ein paar Bemerkungen. Nach dem § 1 Absatz 4 des Reichsgesctzes bleibt es der Laudesgesetzgebung überlassen, zu bestimmen, ob Familienangehörige, welche im Betriebe des Familienhauptes beschäftigt werden, von der Versicherung ausgeschlossen sein sollen- In dem seitherigen Ausführungsgesetz waren solche Familienangehörige unter 14 Lebensjahren als ausgeschlossen bezeichnet. In dem vorliegenden Entwurf ist das Gegeuteil bestimmt. Für Artikel 7 wünscht der Ausschuß folgende Fassung: „Der Vorstand der Bcrufsgenossenschast besteht aus einem Vorsitzenden und fünf Mitgliedern- Der Vorsitzende und ein Stellvertreter desselben werden nach Anhörung der Genossenschastsversammlung von dem Ministerium des Innern ernannt- Auf Antrag der Genossen- schastsvcrsamnUung kann der Vorsitzende des Vorstandes Und ein Stellvertreter des Vorsitzenden mit den Rechten und Pflichten eines Staatsbeamten angestellt werden. Die darnach für Gehälter und Pensionen erforderlichen Betrüge werden von der Genossenschaftsversammlung festgesetzt und von der Berufsgenossenschaft aufgebracht re-" Ter Ausschuß billigt dann die Bestimmung, daß „die für die nicht angestellten Beamten der Genossenschaft aus der Genossen- schastskasse zu zahlenden jährlichen Vergütungen von der Genossenschastsversammlung festgesetzt werden"; ebenso, „daß die nötigen für die Zwecke der Berufsgenossenschaft von den Mitgliedern aufzubringenden Beiträge auf dieselben nicht mehr nach dem Maßstabe der Grundsteuer, sondern insolange durch Statut nichts anderes bestimmt ist, liad) dem Steuerfuß und zwar nach dem Maßstabe der fixierten Reinerträge vom Grundbesitz (Grundsteuerkapitalien) umgelegt und als Ausschläge auf dieselben von denjenigen erhoben werden, denen die fixierten Reinerträge nach gesetzlicher Vorschrift bei der Veranlagung zu den Gemeinde-Umlagen in Ansatz zu bringen sind"; daß der Beitrag nicht erhoben wird von „Haus- und Ziergärten,, wenn mit letzteren ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht verbunden ist"; daß die Ortspolizeibehörde eine Abschrift der ihr zugcgangcnen Unfallanzeige nicht mehr an den Vertrauensmann, sondern an den Genossenschaftsvorstand einzusenden hat- Artikel 15 bestimmt, daß die Anmeldung des Entschädigungsanspruchs dann, wenn die Feststellung der Entsck)ädigung nicht von Amtswegen erfolgt, bei dein Vorstand der Berufsgenossenschaft zu geschehen, der auch die Entschädigung festzustellen hat- Neu ist ferner bestimmt, daß Streitigkeiten über Unterstützungsarisprüche, welche aus der Bestimmung des § 27 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft zwischen den Verletzten einerseits und den Gemeinden andererseits entstehen und von der Aufsichtsbehörde zu entscheiden sind, um von dem Zbreis- amt, nicht mehr von dem üreisausschusse entschieden werden sollen, eine Aenderung, die im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens als zweckmäßig bezeichnet wird; daß die Berufung gegen die kreisamtlichc Entscheidung an den Provinzial-Ausschuß und zwar binnen 1 Monat zu richten ist; die Bestiminung des Verwaltungsgerichtshofs als Revisionsinstanz, sowohl für den Austrag von Streitigkeiten der unter 1 genannten Art. als auch für Streitigkeiten über Ersatzansprüche- Im ganzen beantragt der Ausschuß, der auch einmal Veranlassung nimmt, ein Fremdwort durch ein deutsches Wort zu ersetzen („Rekurs" durch „Beschwerde"), die Annahme des gesamten Gesetzentwurfes- Eine der Zlvciten Kammer zugegangene Vorstellung des Großh. Bezirkskassiers August Strack zu Grebenhaui betrifft die Anrechnung ooi£ Besoldungsvordienstzeit. Der Kaminfegergeselle Wilhelm Schnellbächer bittet um„Uebcr- tragung der Ka in i n f e g c r - Ke h r b e zir ke nach einer deni sozialen Rechtssinn entsprechenden Norm". Jortragskurs für praktische Landwirte. D- Gießen, 7. Januar. Den Cyclus der Vorträge eröffnete Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Paasche Charlottcnburg, der über „die Bedeutung und Zukunft der ausländischen Getreidekonkurrenz" sprach. Dieses Thema existiere, so führte er aus, erst seit einer kurzen Reihe von Jahren- Die Zeiten, in denen der praktische Landwirt im stände gewesen, die Erzeugnisse seines Fleißes in der nächsten Nachbarschaft abzusetzcn, und wo der nächste Markt den Preis bestimmt habe, seien vorüber. Man habe diese Zeit die „gute alte Zeit" genannt- Das sei wenig zutreffend- Die „gute, alte Zeit" habe erst begonnen, als Deutschland angefangen habe, seine landw- Produkte dem Weltmarkt zuzuführen, insbesondere dem englischen Markt, als in den 50 er Jahren die Landwirte unsere modernen Verkehrswege benutzen konnten- Diese sei jetzt vorüber- Dieselbe Ursache, die sie herbeigeführt, habe auch beigetragen, daß sie so schnell geschwunden sei, nämlich die Entwicklung der Transportverhältnisse, wodurch immer fernere Hinterländer konkurrenzfähig gemacht und in den Weltmarkt hineingezogen worden seien. Diese Zeit der auswärtigen Konkurrenz beginne eigentlich erst in den 70 er Jahren, als es allmählich infolge der immer mehr verbesserten Tran Sport mittel den Äindcrn möglich geworden^ jene Masse landw- Erzeugnisse herein. zubringen, die heute den empfindlichsten Druck auf unsere Getreidepreise ausübten. Dies sei die Ursache der gegenwärtigen Notlage der mitteleuropä.scheu Landwirtschaft, die naturgemäß nicht sofort mit dem Einsetzen der fremden Konkurrenz, sondern allmählich eingetreten fei- In den 50er und 60 er Jahren habe Deutschland noch Getreide in großen Mengen exportiert, jetzt habe man sich längst daran gewöhnt, Deutschland als Importland zu betrachten- Die allgemeine Anschauung über die Konkurrenz der Hinterländer und über die Preisbildung habe sich seitdem wesentlich geändert- Heute heiße es nicht mehr wie früher, wer produziert unter den iingünstigsten Bedingungen und bestimmt den Preis?, sondern „wer kann am billigsten produzieren?" Wer das könne, sei im stände, auf den Weltmarktpreis einen bestimmenden Einfluß zu üben- Dadurch sei die Preisbildung auf dem Weltmärkte eine ganz andere geworden- Unter dem Druck der Verhältnisse sei die Grundrente allmählich >m Rückgang begriffen- Dieser Druck habe von Amerika aus begonnen- Amerika habe angefangen, fein Getreide auf den Weltmarkt zu bringe,!, als die Bewegung nach dem fernen Westen gegen Ende der 60 er und Beginn der 70 er Jahre feinen Anfang nahm- Die großen meist mit europäischem Gelde gebauten transpazifischen Eisenbahnlinien seien die Voraussetzung für diese Konkurrenz gewesen, die Ende der 70er Jahre Europa so beschattete. In dem fernen Westen sei eine Kolonisation, zum guten Teil durch unsere deutschen Brüder mit veranlaßt, vor sich gegangen, an den niemand gedacht habe- Es sei dies aber ein Beweis, daß man in Deutschland, als sich die Industrie nicht entlvickelt habe, sondern man ausschließlich aus agrarische Erzeugnisse angewiesen gewesen thatsächlich an einer Uebervölkerung gelitten habe. Noch in den 70 er Jahren habe Amerika einmal 72 Millionen Bushels Getreide verbrennen müssen, weil es keinen Absatz gefunden habe. ^Dann aber sei das Getreide infolge der billigen Eisenbahn- und Dampferverbindungen nad) Europa gekommen und habe auf den Weltmarktpreis gedrückt- Diese Bewegung habe mit fortdauernden Schwankungen, die be- ftimnit worden seien dur'ch die Weizenpreise in Europa, an geheilt en- Nicht mit Unrecht sei behauptet worden, daß der Weizen anbau in Amerika bestimmt werde durch die Höhe der Preise- Bei leidlich guten Preisen werde die Produktion sofort vermehrt und dem Weltmarkt zugeführt. Darin liege die Gefahr der amerikanischen Konkurrenz. Diese sei aber fast ausschließlich bedingt durch die große Verbilligung der Transportverhä 11ni sse- Habe B. 1868 die Fracht aus dem Innern Amerikas nach Liverpool noch mehr als 100 Mk- gekostet, so betrügen gegenwärtig die Frachtsätze nur noch 20—25 Mk- Nun habe man gemeint, diese Entwickelung sei bedingt durch die technischen Fortschritte der amerikanischen Landwirtschaft- Thatsächlichi lajber fei diese nichts als einfacher Rauhbau- Nicht etwa, daß sie aus unseren wissenschaftlichen Erfahrungen nsw- Nutzen zögen; Nutzen zögen sie blos aus den Verkehrserleichterungen. Allerdings produziere der Amerikaner infolge maschineller Einrichtungen so billig als möglich, aber im allgemeinen könne er bei seinen Produktionskosten auf dem Weltmarktpreis nicht bestehen- Diese seien .ewheblich höher, als zeitweilig der Weltmarktpreis gewesen sei- Wenn er trotzdem hier und da so gewaltige Quantitäten auf den Weltmarkt zu bringen im stände sei, so verdanke er dies nur den billigen Transportmitteln- Die Verbilligung habe ihren Grund nicht darin, daß viele der mit europäischem Gelde gebauten Eisenbahnen Konkurs gemacht hätten, und deshcllb jetzt nichts mehr kosteten, sondern darin, daß Amerika mit technischen Verbesserungen rechnen könne, von denen man in Europa noch nicht einmal etwas ahne- Dazu komme, daß die Eisenbahnen in Konkurrenz mit den Wasserstraßen arbeiten müßten, auf denen die Transporte zu Spottpreisen geliefert iverden könnten. Aus allen diesen Gründen sei Amerika auch heute noch ein gefährlicher Konkurrent, obwohl die Bevölkerung sich fast verdoppelt habe und so zunehme, daß man annehmen müsse, daß es seinen Weizen allmählich selbst aufzehren müßte- Einer der ersten früheren Agrarschriftsteller, so fuhr der Vortragende fort, prophezeite denn auch, daß das Getreide in wenigen Jahrzehnten so hohe Preise haben würde, daß wir es kaum noch würden bezahlen können- Die Prophezeihung ist nicht eitigetroffen- Immer mehr Länder treten in Konkurrenz, Argentinien, Ai efotz o t a m i e n u- a., und in Amerika selbst ist man deshalb besorgt- Zunächst kommt Argentinien in Betracht, das nach bedeutenden Rückschlägen in den letzten Jahren wieder bedeutend exportierte. Wie weit es für die Zukunft leistungsfähig sein wird, ist schwer zu sagen- Die eigene Bevölkerung ist nicht im stände, weite Flächen zu kultivieren- Wenn Argentinien heute konkurrenzfähig ist, so i st das größtenteils bedingt durch eine eigenartige Erscheinung von Völkerwanderung, durch eine wandernde Bevölkerung, die hinüber- unb herüberströmt, die sich dort etwas verdient und damit in die Heimat zurückkehrt. So sind vor wenigen Jahren 70000 italienische Auswanderer nach Argentinien gegangen, von denen 55 000 zurückkehrten- Das sind unsere gefährlichsten Konkurrenten- Und so dürste der Druck der argentinischen Konkurrenz noch eine Reihe von Jahren andauern. Im übrigen verhält es sich mit all' solchen statistischen Berechnungen ähnlich wie mit denen, die s- Z. bei den Zuckerrohr bauenden Ländern einen steigenden Anbau aufstellten. Und doch ist er meist zurückgegangen. Ein Beispiel bietet auch Indien, vor dessen Getreidekonkurrenz einst solche Furcht herrschte- Heute herrscht dort Hungersnot. Nicht viel anders ist es mit Australien- Nun kommen die Zukunftsländer in Betracht, Rußland, Rumänien und die übrigen kleinen Balkanländer, die allmählich durch die Vermittlung der Eisen- bahngesettschasten transportfähig werden- Doch diese werden nur liefern, was die wachsende Bevölkerung durchschnittlich mehr verbraucht- Weiter spricht man heute so viel von der möglichen Gefahr einer Konkurrenz, die durch die Bagdadbahn entstehen könnte- Man rechnet darauf, daß die Länder, durch die lle gehen würde, und die früher Tausende und Abertausende ernährten, auch in Zukunft viel Weizen erzeugen könnten- Alle diese Berechnungen aber schweben in der Luft- Es liegt ferner auf der Hand, daß, wenn diese Länder im stände wären, zu so niedrigen Preisen zu liefern, noch nicht gefügt ist, daß sie den Weltmarktpreis beherrschen müßten- Nicht der deutsche Landwirt müßte sich da zunächst einschränken, sondern die, die beute rein kapitalistisch wirtschaften, die großen ameri- : konischen Farmen, die keine dauernden Wirtschaftsbetriebe Haben- Wenn man nun aber fragt nach der Zukunft der Konkurrenz des Auslandes? Die ganze Konkurrenz ist eine vorübergehende Erscheinung- Amerika ist vielleicht schon an der Grenze feiner Leistungsfähigkeit angelangt- Sinkende Preise würden es ihm nicht ermöglichen, feinen Weizenbau auszud ebnen- Der jungfräuliche Boden ist große Strecken weit schon erschöpft- Es entsteht die Notwendigkeit, durch intensive Kultur nach^u. helfen- Dadurch steigen die Produktionskosten, und die Konkurrenz wird beseitigt- Mit Argentinien, Australien, Rußland u)iu- ist es ebenso. Das kann natürlich noch lange dauern- Und darum ist es Sache des Staates, den Landwirt durch eine verständige Schutzzollpolitik in die Lage zu versetzen, seine Schotte weiter zu bebauen, und die Kraft des Bauern für die Zukunft zu erhalten, wo auch ohne Schutz die deutsche Arbeit wieder rentabel sein wird- (Fortsetzung im 2. Blatt.) Aus Stadt und Sand. (Ter Abdruck der unter dieser Rubrik befindlid)enOriginal-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe: „Gieß. Anz." gestattet.) Gießen, 8. Januar 1902. ** Religionsgeschichtliche Vorträge. Nächsten Freitag, abends 8 Uhr, wird Prof. Holtzmann im Konfirmandensaal der Johanneskirche den vierten der Vorträge zum Besten der deutschen Heilstätte in Davos halten. Er wird diesmal über „Jesus Christus" reden. Es folgen später noch zwei Vorträge über „Die Eroberung der Welt durch die Kirche" und „Das Evangelium und die Konfessionen". Karten zu diesen drei Vorträgen zu 2 Mk., für zwei FamiliLnglieder zusammen 3 Mk., für Studierende und Schüler zu 1 Mk., werden neben den Einzelkarten zu 75, bezw. 50 Pfg. in der I. Ricker'schen Universitätsbuchhandlung und abends am Eingang abgegeben. ** Die Ueberdachnng des neuen Bahnsteigs vor dem Empfangsgebäude auf dem hiesigen Bahnhof ist nunmehr vollständig fertiggestellt, so daß das reisende Publikum sich jetzt vollständig geschützt gegen die Unbilden der Witterung auf dem Bahnsteig aufhalten kann. ** Sicherungsanlagen. Auf sämtlichen Linien der ober- hessischen Stationen werden dem Vernehmen nach in nächster Zeit größere Sicherungsanlagen — Weichen und Signalstellwerke — errichtet werden. Damit wird eine wesentliche Verbesserung bezw. Erhöhung der Betriebssicherheit erzielt werden. Von der gemeinschaftlichen Eisenbahnverwaltung sollen zu diesem Zwecke erhebliche Mittel ausgeworfen sein. *’ Deutscher und Oesterreichischer Alpenverein, Sektton Gießen. Am nächsten Sonntag unternimmt die Sektion gemeinsam mit dem Taunusklub Wetzlar chre beliebte Wintertour auf den Dünsberg. Daran anschließend findet um 5 Uhr nachm. im Sektionslokal (Weidig) gemeinschaftliches Mittagessen und gesellige Unterhaltung statt. A. Nidda, 7. Jan. Unser seitheriger zweiter Pfarrer Werner ist durch Dekret des Großherzogs zum ersten Pfarrer von Nidda ernannt worden. — Heute Vormittag erhängte sich dicht hinter dem hiesigen Amtsgerichtsgebäude in einer Hecke der Schneider Jensch von hier. Der Beweggrund, der den alten Mann in den Tod getrieben hat, ist nicht bekannt. W. Niedcr Florstadt, 6. Jan. Heute ist hier der seicherige Kreistagsabg. Bürgermeister Alles als Kreitagsvertreter ein- sttmmig wiedergewählt worden. W. Stockheim, 6. Jan. Einen für unseren Ort bedeutungsvollen Beschluß faßte der Kreistag in Büdingen in feiner letzten Sitzung. Es soll nämlich hier eine Sammelwasen- meisterei für den Kreis Büdingen und einige Orte aus dem Kreis Schotten errichtet werden. Die hierzu notwendigen Mittel belaufen sich auf 110000 Mk., die aufgenommen, mit 4% verzinst und 1% amortisiert werden sollen. Der Betrieb findet in Regie des Kreises statt. Bezüglich der projektierten Straße von hier nach Rohrbach beschloß der Kreistag den Bau im Prinzip. Die Ausführung soll erst vorgenommen werden, wenn unsere Gemeinde zur Feld- b eretn igung schreitet und sich für das Projekt erklärt, sofern sich die Verhältnisse bis dahin nicht geändert haben. — Eine neue Kreisstraße von Eckardsbom nach derKreis- sttaße Bo benhausen-Wippenbach soll nach dem Beschluß des Kreistages gebaut werden. Vermischtes. * Heber das Duell in Jena, bei dem, wie berichtet, der Student der Chemie Held seinen Tod fand, liegen jetzt noch folgende Mitteilungen vor: In der Syb- vesternacht fand nach altem Brauche eine feierliche Kneipe der drei Jenenser Burschenschaften auf dem Burgketter, den: Kneiplokale der Burschenschaft Arminia, statt. Hieran schloß sich gegen Mitternacht ein feierlicher Umzug durch die Stadt, der schließlich auf den Markt einbog, wo Schlag 12 Uhr ein Scheiterhaufen aufflammte und unter den Klängen der Sylvesterglocken die Studenten um das Feuer tanzten. Mi^ fröhlichem „Gaudeamus igitur" wurde von ihnen und dem Schwarm der Jenenser „Philister" das neue Jahr begrüßt. Dann zog die akademische Jugend wieder zurück, um feuchtfröhlich dem Gambrinus neue Spenden zu bringen. Leider wird bei diesen Kneipen des Guten oft zu viel geil)an, und so fand auch der Cand. chem. Held sich nur schwer nach Hause. Auf dem Heimwege ist er mit dem Leutnant Thieme zusammengeraten. Held beleidigte den jungen Offizier durch Worte, und schließlich schlug er ihm mit der Hand ins Gesicht. Der Leutnant unterbreitete die Angelegenheit einem Ehrengericht, das lediglich aus Offizieren bestand, und es wurde eine Pistolenforder- un g mit dreimaligem Kugelw echs.el genehmigt. Held als ausgezeichneter Säbelfechter in der Studentenschaft bekannt, hatte wohl auch die,es Mal gehofft, durch eine schwere Säbelkontrahage den Streit erledigen zu können; wie verlautet, soll aber vom Ehrengericht eine solche nicht genehmigt worden fein. Eine eigenartige Stellung nimmt das Jenenser Offizierkorps bei Differenzen mit der Studentenschaft ein, die infolge der großen Zurückhaltung der Offiziere verhältnismäßig selten eintreten. Es erkennt ein Ehrengericht an, an welchem Vertreter des S. C. (S. C. gleich „Senioren-Konvent", die Korps) teilnehmen, nicht aber ein mit Burschenschaftern gemischtes Ehrengericht. Bei dem Duell hatte dem Komment gemäß der Beleidigte Leutnant Thieme den ersten Schuß. Beim dritten Kugelwechsel wurde Held seitlich in die Brust getroffen, als er den Arm hob, Leutnant Thieme erhielt einen Schuß in den Hals, der jedoch, wie schon mitgeteilt, nicht lebensgefährlich, ist. Held lebte noch wenige Minuten; dickes Blut quoll ihm aus dem Munde, sodaß er nicht mcchr zu sprechen vermochte, während ihm der Gegner zur Versöhnung die Hand reichte. o cr> <5 -c H § CD c . e ■g g E -* B & v L s» er?<^ . 01» 05 C vo c-t 5 CD U 'S § § CD o gl >b Z - £ p 2 ic. -*§^ö vi m ? O OY ,-£_ C 5= - 3 ■ _ cgD-g p H S Z s CD _ VD ;_, u— S“ c-* 'S ö.h §8? R^R c , cq ■ 03 p -° -2 B ro 3 .3 o> . ©> Z" c B - c £ « c C 4Q 5 S LC2. C c CD S £ CDC1 £ £ £ 3 s ■*> © LS _ „ CD g CO ?p "q 05 _C> Ä- CM f^> Ott O — S o c 1 p ort ; g&fc. 2 §S E SD £ £ » KAße °C?CQ £ P o £ *tr>P o 3 o -t-» .X5 C >3 P5 5* G L KGZV so £ w 7 !@ . ort , , CD Pi, £* P •> 'S. Q V © P uo rp70 er cP ■£ — C5 -JX g 2 05 -s '-| .3- cdth -t_ p 1—1 «2 3 o w «ft -*S h g s 5 A-W ’O _ > p iP P fry> ZK 2 £ P9 ■o o >6'. .PjG L 3 ,p Qfi O VD ■g o P p^ E £ £ C £ CD -3 S3 o =» «ft C o Ci P- O £ a y - CD £ L5 p -c 3-(N -C O "£*05 3 CD© L «S *2" C -o &p c-> £ SS v sS^> o -77 arr 5 <-* xs "° 1O £ ‘P' §s «'s £ g £ - o 8 XD O £ es £ ZN CD SS- P S.2 o® -_, P *c7 CD CD S p o O 3 *? 1-* Q> Ä -o o» £ «i£- E 45 .= c £ CD . ~S SS = ti ° e CD£ v 2 g _ 3 3 'S E 5 3 p £ £ 5 -C "*— S p ass S-. p rz p —. 0> O Z5 . 'S* Q s2'--tt « » o P ZZ >?£ £ JO P_ — Q> M ** -O *£ CaX .2iÄ^ ö ZA§R cSDvd c e p p -E Bgq P’^Q °" P *ü X S. 3 /-> tut £ 2 P P CD 5 o «» £ o 2 CD jQ « p 8 o o 3 >3 tt= GLR-bL l®S”5m . S s= -2 . c £ >3 tt L' 55 S g>: Cp =.i CD *s~ P - O <= u— x-*~ ** L7 O o ZS pI Q Vf -P . >e o *§ 03 . S- Z ~ : = p 5 ap^; e .5^ .^2 ** -■ - E5* «■ a>' N Dohversteigerung im Gjeßkuer Ztadtwalü. Montag, 13. Januar 1902, vormitt. Uhr beginnend, sollen im Gießener Stadtwald in dem Distrikt Fernewald, Abteil. Steinerts- wald und Kohlschlag versteigert werden: 13 rm Birken-Scheitholz. 210 , Eichen-Scheitholz. 18 „ Nadel-Scheitholz. 19 „ Aspen-Scheitholz. 7 rm Birken-Knüppelholz. 143 „ Eichen-Knüppelholz. 8 „ Nadel-Knüppelholz. 7 „ Aspen-Knüppelholz. 94 „ Eichen-Stockholz. 22 , Nadel-Stockholz. 3610 Wellen Eichen-Reisig. 710 ,, Nadel-Reisig. Die Zusammenkunft ist beim Pflanzgarten an der Strangswiese. Gießen, 6. Januar 1902. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum. 297 Holzversteigerung in Gräflicher Oberförflerei Laubach. Donnerstag den 16. Januar d. I. kommen im Distrikte Areuzseenerberg bei Freienseen zur Versteigerung: Buche: 1000 rm Scheiter, 230 rm Prügel, 500 rm Reiser; Jnefer rc.: 14 rm Prügel; Eiche: 9 Stämme von 19—42 cm Tchm. (Bau- und Wagnerholz) — 4,93 cbm. Zusammenkunft vormittags 91/, Uhr am Eingänge in den Krnrzseenerberg von Freienseen her m nächster Nähe der Löbsacks- mühle. 328 Laubach, 6. Januar 1902. Gräfliche Oberförfterei. Das Weitzbinderhandwerk betreffend. . Erledigung von Fragen über die allgemeine Geschäfts- rage: des Wechbmdergewerbes im verflossenen Jahre und Bericht an die hessische Handwerkskammer lade ich die Herren Geschäftsinhaber zu einer Besprechung ein auf Donnerstag den 9. d. Wts., nachm. 5 Uyr, in die Restauration Feidel. 329 L. Petri BL 3 0 K Ich habe mich hier als Rechtsanwalt niedergelassen. 272 Mein Bureau befindet sich Selters weg 87, II. Klarenaar, Rechtsanwalt. Packet Z0u.4QPfg, 199 Zu haben in allen grösseren Apotheken und Drogerien. Senega 0,5%. g Fleche n. Geflügel zu Original-Fabrikpreisen. an CD 3 N E C en Aahnhöfeu u. Kauptpostamt. J. M. Schulhof Telephon 119. 314 Prompter Versandt nach ausw. Xolliidtr Import-Cigarren. Die König!, octr. Niederländische Cigarren-Fabrik (Niesink & Co.) in Amsterdam hat mir den 191 Alleinverkauf ihrer Spezial-Marken p. Stück Marcelina 6 Pfg. Pescadores 7 „ Pandora 8 „ Nederland 8 „ Prins Hendrick 10 „ übertragen. Carl Wer Schulstrasse, Ecke Sonnenstrasse. MA« lacke u. Pinsel empfiehlt 320 Adolf Bieler, Victoria-Drog., Marktstr ässe 6. I Erfolg sicher! Preis W Pfg. | Zu haben in .‘'.porheken uOrogeriei. SO ca e e 2 ® (0 g §° *• 2* « M SS I I ■ >v ; c- ." ; öS iMt 1 1 ÄgjJ Wi Schellfische Kabeljau in la. feinster, blutftischer Ware soeben eingetroffen bei 339 A.&G. Wallenfels, Markt 21. — Fernsprech°Nr. 46. Westfälisches MMMN 160 Centimeter breit in vorzüglicher Qualität, für den billigen Preis von »x I Mark per Meter empfehlen 312 C. Röhr & Co. Franzos. Marke p. 1j1 Flasche v. Mk 2.50 — Mk. 12 empfiehlt 310 Löwen-Drogerie W.Kilbinger Seltersweg 52.__________ 9„T kelltrisugeilblltterL, :LTWML- liefere prompt und frco. unter Nachnahme. Garantie: Zurücknahme. 60 J. 8. Lieimeyer, Emsbüren. Samos per Fl. 90 Pfg. Sherry, Malaga, Madeira, Portwein per Fl. von 1.50 Mk. an. Deutschen Cognac ■ per Fl. von 1.50 Mk. an. Französischen Cognac per Fl, von 3 Mk. an 137 empfiehlt Louis Lind, Weinhandlang, 10 Kirchen platz 10. ZU verkaufen lunger Jagdhund (auch Zierhund), sehr wachsam, billig zu verk. Neuen-Bäuc 17. Lokomobile, gut erhaltene, fahrbar, billig zu verkaufe«. Günstige Gelegenheit fiir Zimmermeister u. Dreschmaschinenbesitzer. Vorteilhafte Zahlungsbedingungen. 166 Carl Haas jr- StsLtl^-Tlieaites6 Her Pfarrer von KircMel« Jade ich alle meine hochverehrten Freunde und Gönner zu recht zahlreichem Besuche höflichst ein. Hochachtungsvoll -826 Gelegenheitskäufe g zu lussergewöhnlich billig. Preisen. A \\ Stahlpanzer Schränke ZA zu mässigen Preisen die Qeldschrank-Fabrik von empfiehlt in feiner Ausführung Bartzflese 135 | empfiehlt billtgft Seltersweg 43. 142 bOOOOOOOOOOCXXX^OIOOOCX)OOCXX2 1 1.25 frühere Preise 00 und HO frühere Preiße 120 Klein-Ltudeu, Frankfurterstraße 88. 322 Vorrat reicht 315 SWS« m IANOS Harmoniums /I EI. C. Werner Seltersweg 6 Kaplansgasse 18 DI Möbel-Fabriklager und Ausstattungs-Geschäft N 'K zu 350-3000 Mk. * Tausende * d__—------------- Zeichnungen und Kostenanschläge gratis. Beschneiden von Obstbäumen und Anpflanzungen werden fachmännisch ausgeführt. Pünktliche und prompte Bedienung. Karl IPfeiff er, LonWoftsMim. BankemricMiingen Kassetten Kopierpressen 90, HO Zu meinem Freitag dea IO. d. Ws. stattfindenden Benefiz Feuer-, fäll- und diebesfeste Ueber 200 Instrumente aus den besten Fabriken stets vorrätig. 10 jähr. Garantie. Freie Lieferung. Höchster Rabatt, kleinste Raten. Pianos und Harmoniums zu vermieten monatliche Mietpreise 2-12 Mk. Bei späterem Ankauf gemieteter Instrumente Gutschrift der bezahlten Miete nach festen Bedingungen. Gespielte Pianos zu allen Preisen von 50 Mk. an. Reparatur-Werkstätte, Aufpolieren von Pianos, Klavierstimmen. Acht Posten 130 cm breite Welt-Damaste Streifen-Mustor T0 Pfg., Blumen-Muster 1*00 Mk., Fritz Nowaek Ausstattungsgeschäft und Wäschefabrik. Sämtliche arrsgefnhnrten Ware« find von tadelloser Beschaffenheit. Die Preise gelten uur so lange der piagea und schleppen sich mit Erkaltungen, mit Husten. Heiserkeit, Kehlkopf-, Rachen-, LuftrBhron-, Bronchial- u. Lungencatarrh herum, ohne daran zu denken, dass sie in pay’$ ächten Sodener * Mineral-Pastillen * ein ganz vorzügtiches Hausmittel haben, das diese Erkrankungen bei rationellem Gebrauch m kurzer Zeit lindert und beseitigt Nur 85 Pfg. per Schachtel erhältlich in allen Apotheken, Drogen- und Mineralwasser-Handlungen. v. 80 Mk. an. Nähmaschinen, Wasch- und Wringmaschinen Waschmangeln u. s. w, Asse Artikel für] Wn-, Zollt- und Willi. Rudolph, Giessen Seltersweg 91. Großer Posten 110 cm breiter Wööelkrepp zweiseitig Gedruckt, MÄer 90 Pfg. und 1,20 Mk^ früherer Preis 1.50 Mk. Großer Posten 95 cm Schürzendruck (ZWeldrich Meter 50 und 60 Psg., frühere Preise 75 und 85 Pfg. Großer Posten Kcmsmacher-Schürzenzeuge 120 om breit 60 und 80 Psg-, 140 cm breit 1,00 Mk., M MM H frisch eingetroffen. Z. M. 6W K Geschäfts-Empfehlung. Den geehrten Villen- und Gartenbesitzern von Gießen und Umgegend empfehle ich mich in allen gärtnerischen Arbeiten sowie im Großer Posten JLaumwoll-Jtanesse Meier 35, 40, 45 Mg. frühere Preise 55, 65, 75 „ Großer Posten schwere Hekours-Jtanesse Meter 45, 50, 60 P!g. frühere Preise 75, 85, 90 „ Großer Posten Satin Augusta, beste fiiditit, m neuen Bettmustern, Meter 45 Pfg^ früherer Preis 60 Pfg. Großer Posten bammvolk. Waschkleiderstoffe Meter 50, 65, 75 Pfg. tTlPR EIS WÄEDAILLB1J cnla —Ha .^«BIITZBAßßjte Husten stillen die bewährt, u. seinschmeckenden Kais er's 158 Brnst-koroin'ellen 97ztO not. beglaubigte Zeugn. verbürgen den sicher. Erfolg bei Husten, Heiserkeit, Katarrh u. Verschleimung. Dafür Angebotenes weisezurück!Pak.25 Pfg. Nieder!, bei: A.&G.Wallen- fels-Gießen, Chr. Wallenfels, Inh. Alb. Wallenkels-Gießen, Marktplatz, G. LeOn=öungen, August Seibert in Wieseck. Prima Nusskohlen II zu 1.08 Mk. per Centner ab Lager Bahnhof Kinzenbach hat abzugeben (können auch frei ins Haus geliefert werden) 063 lak. Rinn XV., Heichelheim bei Gießen. für 2 Teller kräftiger, wohlschmeckender Suppe soeben frisch eingetroffen bei Rud. Schlubach Nachf., L. Hartmann, Ludwigsplatz. frühere Preise 70, Mittwoch, 303 Donnerstag, Freitag: lebendfrisch eintreffend Schellfisch, Cabliau, Zander, Schollen, Seehecht anerkannt billigste Bezugsquelle. Gebr. Berdux, ^it^er^a/12. ' I GeschW-Wßmg mi> -kWsehlmg. | Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die fl y ergebene Mitteilung, daß ich neben meinem Hauptgeschäft, 0 ♦ Neueubäue 21, m der ♦ 69 Licheipstrssse 69 (neben der neuen Kaserne) ein ® Zweig-Geschäft AI 8 eröffnet habe. Ford. Aff Salou zum Haarschueiden, Rasieren und Frisieren, j X Gleichzeitig bringe mein assortiertes Lager in | Parfümerien, Toilette-Artikeln, Zigarren und Zigaretten etc. etc. D in empfehlende Erinnerung. 323 1.35 „ Husten + Heil (Brust-Carametteu) von E. Übermann, Dresden, sind bas einzig beste diätet.Genuß- mittel bei Husten und Heiserkeit. Zu haben bei 54 Gebr. Adami, Mäusburg 14. ............................i innwriii i tsaass Bekanntmachung I 12 goldene Medaillen, Ehrenkreuze und Ehrendiplome. Gegen Katarrhe, Anflueuza, Berschleimnngeu, Krank- hetteu des Magens, der Mere, Husten, Schlaflosigkeit, hllft schnell und sicher: Siebers berühmter Aepfelthee. Packete 50 Pfa. und 1 Mk. Prospekte gratis. Erhältlich bei A. -Bieler, Drogerie. 309 empfiehlt sein 1 H! 1 8! tu! Q. IP 1H H aller Art. Spezialität: Schlafzimmer-, Hotel- und vollsiänd. Wohmmgs-EinräohtungeBi. äJO* Eigene grosse Schreinerei und Polster wer kstatte. *WI 227 Cementplatten Thonplatten Mosaikplatten Porzellanplatten Emailleplatten liefert und verlegt 58 Emil Horst, Giessen, Baumaterialien-Fabrik und Grosshandlung. Fr. Krogmann Giessen Bahnhofstrasse 30. — Telephon 36. Unterhalte ferner grosses Lager in Gestützt durch das gesunde Urteil des Publikums nimmt Sun- light Seife den ersten Rang als Wasch- und Haushaltungsseife ein. Wenn dieselbe nach unserer Gebrauchsanweisung angewandt wird, fällt die Qual des Waschtages weg. Versuchen Sie es bei Ihrer nächsten Wäsche und überzeugen Sie sich selbst hiervon, denn Sunlichl Seife erleichtert dl« Arbeit. S ä ZV E 'A