152. Jahrg Montag, 5. Mai 1902 Nr. 104 Gießener Anzeiger General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen Erscheint »glich mit Ausnahme be8 Sonntag«. Die „Sietzeaer zwUienblStler" werden dem Anzeiger üicrmol wöchentlich beigelegt. Der ^hrfßsch« L«dwirt" erscheint monatlich einmal. Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wiltko; für den Anzeigenteil: H. Beck. Rotationödruck und Verlag der Brühl'schen UniversitätLüruckerei (Pietsch Erben), Gießen. können. Ich begrüße das mit Freuden, wenn die Vorlage auch nicht so weit geht, wie ich gewünscht hätte. Empfehlen wurde cs sich, die Worte: „die außerhalb Europas rhren Wohnsitz haben zu streichen, damit es auch Deutschen, die hier in Europa wohnen, ermöglicht wird, in der Schutztruppe ihrer Dienstpflicht zu genügen. Nehmen wir diese Streichung nicht vor, so toirb sich sehr bald eine Novelle als nothwendig erweisen. Immerhin ist anzuerkennen, daß die Vorlage auch mit dieser Einschränkung einen Fortschritt bedeutet. Es fragt sich, ob die Vorlage als die Erfüllung der von uns im Jahre 1897 beschlossenen Resolution anzusehen ist, wonach die Regierung ersucht wird, den im Auslande wohnenden, nicht der Fahnenflucht verdächtigen Deutschen die Ableistung der Dienstpflicht möglichst zu erleichtern. Ich gebe zu, daß die Vortag eme Erleichterung bringt, kann aber darin doch nur eine Ubschlags- zahlung auf die Resolution erblicken. Das Wort wird nicht weiter verlangt, es findet sofort die zweite Lesung statt, in der der Gesetzentwurf unverändert angenommen wird. Sodann wird die zweite Berathung des Toleranz - antrages fortgesetzt beim § 2, der festsetzt, daß für die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in welchem ein Kind erzogen werden soll, die Vereinbarung der Eltern maßgebend ist, welche jederzeit vor oder nach der Ehe getroffen werden kann. Die Vereinbarung ist auch nach dem Tode des einen Ehegatten oder beider Eltern zu befolgen. , m „ ... . a § 2a bestimmt in der Hauptsache, daß die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sollen, wenn keine Vereinbarung getroffen ist. Die Berathung der 88 2 und 2a Wird mit einander verbunden. Abg. Dr. Oertel (kons.) beantragt, an Stelle des § 2a zu auf landesgesetzlichem, sondern nur auf reichsgesetzlichem Wege ge- ^^Abg. Dr. Hieber weist darauf hin, daß die kacholische Kirche in Mischehen gewöhnlich sehr unduldsam sei, cm Bischof habe fog®- in einem Hirtenbrief eine Mischehe für unsittlich erklärt. Man könne es daher den Protestanten nicht verdenken, wenn sie alle Anträge, die von Seiten des Centrums kämen, mit großer Vor- tXCt)t Abg.^LchremPf (kons.) bestreitet die Kompetenz des Reiches, diese Materie zu regeln, eine Regelung dürfe nur auf dem Wege der Landesgesetzgebung erfolgen, wenn sie überhaupt geboten sei. Ms treuer evangelischer Christ bebaute er ,ede M'sHche, wenn aber eine solche eingegangen sei, solle man die Leutchen sich selbst überlasten und nicht so viel hineinrcdcn. Abg. Dr. Bachem führt aus, daß der evangelische Oberkirchen, rath genau dieselben Grundsätze wie die katholische Kirche auf- gestellt habe. Wenn die katholische Kirche diese Grundsätze ftrengee handhabe, so liege das daran, daß die Ehe für die katholische Kirche ein Sakrament sei. w .. cc o x Hierauf werden unter Ablehnung aller Anträge die 8§ 2 und 2 a in der Kommissionsfassung angenommen. § 2b bestimmt, daß gegen den Willen des Erziehungsberechti^ ten ein Kind nicht zur Theilnahme an dem ReliaionSuntemcht einer andern Religionsgemeinschaft angehalten werden darf, alS der in den §§ 2 und 2 a getroffenen Bestimmungen entspricht. Abg. Schroder freis. Vgg.) beantragt den § 2b durch folgen» gehen und ibn sondern and) in Hohe des Karrellnutzens mit Ausgleichzöllen belegen werde, voraussichtlich überdies unter Abschluß von Sonderverträgen mit anderen zuckererzeugenden Ländern, nMnentlich mit Frankreich, dessen Zuckerausfuhr nach England in neuester Zeit eine große Bedeutung gewonnen hat. Es war ferner gewiß, das Britisch-Ostindien die dort bereits bestehenden Zollzuschläge entsprechend erhöhen, und wahrscheinlich, daß die Vereinigten Staaten von Amerika dem Beispiele folgen würden. Die hieraus sich ergebende Lage wäre geradezu verderblich für die deutsche Industrie gewesen. Deutschland hat deispielsweise im Betriebsjahre 1900/01 (in Rohzucker wert > nach Großbritannien 6 287 000 Doppelzentner, vach Britisch-Lstindien 101000, nach den Verein. Staaten die Sozialdemokraten. Die zu dem Gesetz eingegangenen Petitionen werden durch den gefaßten Beschluß für erledigt erklärt. Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Servis tarif und die KlasseneintHeilung der Orte. In der Generaldebatte macht Abg. Hoftnann-Dillcnburg snat.-lib.) unter Anführung eines reichen Zahlenmaterials nochmals darauf aufmerksam, zu welchen Ungleichheiten die bisherige Regelung geführt hätte. Es sei daher nicht nur eine anderweitige gesetzliche Regelung des Wohnungs- zuschußgesetzes, sondern auch des Servistarifs nothig, die bisherigen Grundsätze müßten verlassen und ganz andere Normen auf- gestellt werden. y . Abg Eickhoff (fretf. Vp.) bedauert cs nochmals, daß sein in der zweiten Lesung gestellter Antrag, die Neueintheilung der Orte jetzt schon wenigstens bezüglich des Wohnungsgeldes vorzunehmen, abgelehnt sei. , . Abg. Trimborn (Centr.) bemerkt, die Vorlage der Regierung beschäftige sich mit allen Klasten, nur nicht mit der Klasse A. Viele Städte 'wären da in eine höhere Klasse gekommen, nur in das Paradies der Klasse A sollten keine versetzt werden. Und doch beständen die größten Ungerechtigkeiten gerade bezüglich der ersten Klasse. Eine ganze Reihe von Städten hätte begründeten Anspruch, in die Klasse A zu kommen, vor Allem die Stadt Köln. Ja, man könne sie sogar gerne Zöln nennen, wenn sie nur in die Klasse A komme. (Heiterkeit.) Er warne die Regierung dringend, dies nicht zu thun, denn sonst würde die nächste Vorlage noch weniger Anklang finden. (Heiterkeit.) Die Regierung könne ja jetzt schon anfangen, für diesen Zweck zu sparen. (Große Heiterkeit.) Der gegenwärtige Zustand sei jedenfalls nicht mehr zu ertragen. Hiermit schließt die Generaldiskussion, der Gesetzentwurf wird in der Fassung der zweiten Lesung definitiv angenommen. Angenommen wird eine Resolution des Abg. v. Waldow- Rcitzenstein (kons.), durch welche der Reichskanzler ersucht wird, Erhebungen darüber anstellen zu lasten, welche Mehrkosten entstehen würden, falls der bei Unterbringung von Truppen außerhalb der Garnison zu zahlende Natural-Quartier-Servis künftig auch in denjenigen Orten nach den Sätzen der zweiten oder der dritten Servisklasse berechnet werden würde, welche sich nach der bestehenden Eintheilung in de« Servisklassen IV und V befinden. ES folgt die erste Berathung des Gesetzentwurf-' ' 'äffend Abänderung des Gesetzes über die Kaiserlichen Schutz- truppen in den afrikanischen Schutzgebieten. Durch Kaiserliche Verordnung soll bestimmt werden, in welchen Schutzgebieten und unter welchen Voraussetzungen wehrpflichtige Reichsangehörige, die außerhalb Europas ihren Wohnsitz haben, ihrer Dienstpflicht in der Schutztruppe genügen dürfen. Abg. Dr. Haste (nat.-lib.): Der Hauptpunkt der neuen Vorlage ist, daß danach Deutsche, die in Deutsch-Afrika oder auch etwa Deutsch-Brasilien sich aufhalten, in deutschen Schutzgebieten dienen ... lzcntner ausge- [ ü y r t, i.uyrcnb oic gesamte Ausfuhr 11414000 Doppelzentner betrug, sodaß also durch die beim Nichtzustandekommen der Uebereinhinft zu erwartenden Ausgleichsmatz, nahmen gegen den deutschen Zucker mehr als 80 Proz. unseres Exports bedroht gewesen sein würden, wobei zu bemerken ist, daß auch von den übrigen 20 vom Hundert noch ein nicht ganz unerheblicher Teil auf englische Kolonien entfällt. Allerdings würde England die Menge von 81/2 Millionen Doppelzentner in Rohzuckerwert, die es aus Deutschland und Oesterreich-Ungarn bezogen hat, wohl kaum ohne weiteres durch anderen Zucker erfefceni können. Jedoch kommt in Betracht, daß infolge der gegenwärtigen Uebererzcugung an allen Stapelplätzen ungern ein große Vorräte an Zucker lagern, die der Verwendung harren. Ire deutsche Zuckerausfuhr. Wie aus der Denkschrift zur Zuckersteuervorlage her- dorgeht, war die deutsche Regierung nach Lage der Verhältnisse vor die Wahl gestellt, entweder auf die Bindung der Zölle, welche nach den bisherigen Erfahrungen für den Schutz des heimischen Gewerbes gegen das Eindringen fremden Zuckers ausreichl, einzugehen oder die Verhandlungen zum Scheitern kommen zu lassen. Nach den Erklärungen, welche die englischen Vertreter in Brussel abgaben, konnte in llebereinstimmung mit sonstigen, auf oiplomatisc^m und anderem Wege nach Berlin gelangten Nachrichten nicht gezweifelt werden, daß bei erfolglosem Verlaufe der Beratungen die Regierung von Großbritannien gegen den deutschen Zucker sehr scharf vor- ^Cn* „In Ermangelung einer Vereinbarung der Eltern sind für die religiöse Erziehung eines Kindes die landesrechtlichen Vorschriften desjenigen Bundesstaats maßgebend, in besten Bezirke der Mann bei der Eingehung der Ehe seinen Wohnsitz hatw. Zur Begründung seines Antrags führt Redner an, daß dadurch ein zu weitgehender Eingriff in die Kirchenhvheitsrcchte der Einzelstaaten verhütet werden solle. Der Antrag entspreche der Vergangenheit des Centrums bester als der Kommistionsbeschluß. Abg Schrader (freis. Vgg.) beantragt, in allen Fällen die Vorschriften des Bürgerliche!. Gesetzbuchs gelten zu lassen. Die freie Vereinbarung solle nicht in der Weise, wie es der Kommissions- beschlutz thue, als Grundsatz konstituirt werden. Durch den Antrag werde nicht etwa der Mutter jeder Einfluß geraubt; der Vater werde ja doch in vielen Fällen im Einvernehmen mit der Mutter handeln. Jedenfalls müsse die Frage einheitlich geregelt werden; deshalb sei der Antrag Oertel abzulehncn. Wg. Graf Bernstorff (Rp.) beantragt, den § 2 ebenso wie die folgenden Paragraphen zu streichen und an Stelle dessen die Regierungen in einer Resolution zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die religiöse Erziehung von Slinbern aus gemischten Ehen cinheillich für das ganze Reich regelt. Wg. Dr. Stiebet (nat.-libl: Zweifellos ist eine reichsgesttz- liche Regelung der Frage Wünschenswerth und ich bin unbefangen genug, es dem Gentrum als Verdienst anzurcchnen, daß es die Frage aufgerollt hat. Es ist ja zu bedauern, daß das Bürgerliche Gesetzbuch die Frage nicht definitiv geregelt hat; man hat das damals unterlassen, um nicht das Zustandekommen des Gesetzes zu gefährden. Das war der Grund, weshalb man in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Bestimmung aufnahm: „Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über die religiöse Erziehung der Kinder." Jetzt liegt die Sache anders. Ich bitte Sie also, den Antrag Oertel abzulehncn. Zuzugeben ist allerdings, daß der ß 2 a unter die Ueberschrist des Entwurfs nicht paßt; denn es handelt sich bei 8 2 um eine rein civilrechtliche Frage des Familienrechts, nicht etwa um eine Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche. Die religiöse Erziehung des Kindes soll nicht willkürlich in Folge eines Gesinnungswechsels der Eltern geändert werden dürfen; es handelt sich also lediglich um eine Umgrenzung der elterlichen Gewalt zu Gunsten des Kindes. Trotz dieses formalen Bedenkens gegen die Aufnahme des 8 2 a m diesen Entwurf bitte ich Sie, nicht durch Annahme des Antrags Oertel das jetzt auf diesem Gebiet herrschende Chaos zu verewigen. Wenn sich der juristische Laie die vielen noch bestehenden, theilweise ganz veralteten Vorschriften ansieht, so steht ihm der Verstand still. Nicht weniger als 31 Rechtsgebiete haben wir hier zu verzeichnen! Wie soll der Richter sich da zurechtfinden? Eine einheitliche Regelung ist meines Erachtens unbedingt nöthig. Den Antrag Schrader ziehe ich dem Kommissionsbeschluß vor, tarnt allerdings darüber noch keine Erklärung meiner Fraktion abgeben, da der Antrag erst heute eingebracht ist. Jedenfalls werden meine Freunde den Antrag Oertel ablehnen. (Beifall.! . . , ,, Abg. Gröber (Centr.) legt die Nothwendigkeit einer einheitlichen Regelung der Frage der religiösen Erziehung der Kinder dar und tritt für den Kommissionsbeschluß ein. Der Antrag Schrader, der den Vater berechtigen würde, in jedem Augenblick eine frühere Vereinbarung mit der Mutter aus guten oder schlechten Gründen aufzuheben, gehe viel zu weit. Abg. Kunert (Soz.) spricht sich für den Komtmssionsbe- ^bTür. Stockmann (Rp.) führt aus, daß der Abg. Bachem vorgestern ihm gegenüber bald als Magister puniens, bald als Jupiter tonans aufaetreten sei, auf diese Angriffe wolle er nicht weiter eingehen. So wünschenswerth auch eine allgemeine Regelung sei, so entspreche die Kommissionsfassung doch keineswegs seinen Wünschen. Das Ideal, das chm vorschwebe, sei der Ausschluß aller konfessionellen Streitigkeiten, dies könne aber nur dann geschehen, wenn die religiöse Erziehung des Kindes gesetzlich geregelt und der freien Vereinbarung entzogen werde. Er könne daher nicht für die §8 2 und 2 a stimmen. " Abg. Dr. Bachem (Centr.) meint, daß die Gewissensfreiheit bei dem KvmmissionSbeschluß am besten wegkäme. Er bitte, alle Anträge abzulehnen, besonders den Antrag Oertel, denn wenn einmal eine gesetzliche Regelung erfolgen solle, so dürfe dies nicht den 8 2b zu ersetzen: . Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten darf cm Kind nicht zur Theilnahme an einem Neligionsunterichte oder einem Gottesdienste angehaltcn werden. Die Polen von ChrzanowLki u. Gen. beantragen, dem tz 2b folgenden Absatz beizufügen: . . . Q. . Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten darf ein Kind auch nicht zur Theilnahme an dem nicht in seiner Muttersprache erteilten Religionsunterricht angehalten werden. Die Entscheidung über die Muttersprache des Kindes steht dem Erziehungsberechtigten zu. Die Sozialdemokraten Albrecht u. Gen. beantragen den 8 2 b durch folgende Bestimmung zu ersetzen: Die Neligionsunterweisung kommt in allen Schulen des deutschen Reiches als Unterrichtsgegenstaiid ausnahmslos in Fortfall. Abg. von Chrzanowski (Pole) begründet den polnischen Antrag, derselbe sei nöthig, weil in dem Bundesstaate Preußen die polnischen Kiiider fortgesetzt gezwungen würden, in einer fremden Sprache den Religionsunterricht zu hören. Der Religionsuiitcrricht dürfe nur in der Muttersprache erthcilt werden, für diesen Grundsatz hätten sich selbst preußische Könige ausgesprochen. Wer behaupte, daß ein Gebet eines Kindes in einer andern als ferner Muttersprache, ebenso gut fei wie das in der Muttersprache, sei entweder gemüthsroh oder spreche die Unwahrheit. Alle Ausnahmegesetze gegen die Polen seien in der deutschen Sprache erlassen. Die deutsche Sprache habe daher für die Polen den Zauber einer Kultursprache verloren. Wie könne man von den Polen verlangen, daß sie den Maßnahmen der preußischen Regierung ruhig zusehen. Von den polnischen Stinbern könne man doch wahrlich nicht verlangen, daß sie in der Sprache der Ungerechtigkeit und des Hasses zu dem Gott der Liebe und Güte beteten. Abg. Dr. Oertel (kons.) wendet sich gegen den Antrag der Polen, der einen viel zu großen Eingriff in die einzelstaatliche Gesetzgebung enthalte. Durch Reden wie die des Vorredners wurden die Polen sich alle Sympathien verscherzen, die sie etwa noch besaßen. Der Kommissionsantrag sei geradezu gefährlich, da er die Konsequenz in sich schließe, daß ein religionsloses Geschlecht heran- gezogen werde. Wenn man die Religon aber beseitige, so beseitige man auch die Sittlichkeit. (Widerspruch links.) Deshalb würden seine Freunde sowohl gegen alle Anträge, als auch gegen den 8 2b in der Kommissionsfassung stimmen. Am unannehmbarsten sei natürlich der sozialdemokratische Antrag, da er den Religionsunterricht aus allen Schulen entfernen wolle, also auch aus den Rabbinatsschulen. Was sage denn der Abg. Singer dazu? (Heiterkeit.) Die Religion sei die Sonne, die alles durchwärme und durchleuchte und durch kein fremdes Kunstlicht der modernen Richtung ersetzt werden dürfe. (Beifall rechts.! Abg. fcnnert (Soz., schwer verständlich) befürwortet den sozialdemokratischen Antrag. Der Religionsunterricht müsse durch den Unterricht in der Nloral ersetzt werden. Daß der Atheismus zur Unmoral führe, sei gänzlich unrichtig. Herr Richter habe neulich gesagt, unser Antrag und der Antrag Schrader seien nicht zeitgemäß und gehörten nicht hierher. Aber gerade hier sei doch der richtige Ort dazu, wenn man diese Materie hier nicht regele, würde man wohl nie dazu kommen. Die Lehren der Religion und der Naturwissenschaft ließen sich nicht mit einander vereinigen und wer sich auf dieses Gebiet begebe, der mache den Kindern nur blauen Dunst vor. (Unruhe im Centrum.) Präs. Graf Ballestrem schlägt vor, die nächste Sitzung abzuhakten Montag 1 Uhr mit folgender Tagesordnung: 1. Dritte Lesung des Diäten-Anttags, 2. dritte Lesung des Schuhtruppen- Gcsetzes, 3. erste Lesung der Zuckersteuergesetze, 4. Rest der heutigen Tagesordnung. Zur Geschäftsordnung beantragt Abg. Dr. Bachem (Centr.), die Fortsetzung der Berathung des Toleranzantrags an die dritte Stelle, also vor das Zuckergesetz zu setzen. Die Abgg. Richter (freis. Vgg.), v. Standy (kons.), Bossermam» (nat.-lib.) und v. Tiedemann (Rp.) erklären sich damit einver- standen. Präsident Graf Ballestrcm: Wenn dem auch noch die Herren von der äußersten Linken zusttmmeii (geschieht), so dürfte sich wohl die Absttmmung über den Antrag Bachem erübrigen. Die Fortsetzung bc§ T 0 l e r a n z a n t r a g e s wird also vor der ersten Lesung der Zucker steuergesetze ftattfinben. Schluß 6% Uhr. Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. 181. Sitzung vom 3. Mai, 1 Uhr. Das Haus fit g u t besetzt. Am BundesrcühÄisch: Dr. Nieberding, Graf P0sfl- ko w s k h. Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkt Präsident Graf Ballestrcm: Meine Herren! Seine Majestät bet Kaiser und Sein Hohes Haus sind durch den gestern erfolgten Tod Seiner Königlichen Hohett des Prinzen Georg von Preußen in tiefe Trauer versetzt. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Um die herzliche Antheilnahme des Reichstags an dem Schmerze unseres kaiserlichen Herrn und Seines Hohen Hauses auszudrücken, bitte ich um die Ermächttgung, Seiner Majestät durch die beiden Vicepräsidenten des Reichstags unb mich die Beileids- Empsinduligen des Reichstags aussprechen zu dürfen. — Ich kon- ftatire das Einverständuiß des Reichstags. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung deS Gesetzes, betreffend Abänderung des § 7 ber Strafprozeß- orbnung (Aufhebung des fliegenden Gerichtsstandes). Auf eine Anfrage des Wg. Lenzmann (freis. Vp.) bemerkt Geheimrath von Tischendors: In dem Falle, daß zunächst die Privatbeleidigungsklage am Wohnsitz des Beleidigten erhoben wird und dann der Staatsanwalt die Verfolgung übernimmt, ist nach der Auffassung des Reichsgerichts die Privatklage einzustellen und die Staatsanwaltschaft hat dann die öffentliche Klage zu erheben, natürlich nach den für ihn maßgebenden Kompetenzen, also nicht beim Gericht des Wohnsitzes des Beleidigten, sondern des Erscheinungsortes. Von dieser Auffassung sind auch die verbündeten Regierungen ausgegangen. Die Befürchtung, daß in diesem Falle die Staatsanwaltschaft auf einem Umwege vor dem Gericht des Wohnsitzes des Beklagten die Klage erheben könne, ist also unbegründet. Ich benütze die Gelegenheit, um auf eine Anfrage beä Abg. Esche in der zweiten Lesung zurückzukommen, der eine Petitton des Münchner Schriftsteller-Vereins erwähnt hatte. In dieser Petttion ist die Befürchtung ausgesprochen, daß der. Gerichtsstand des Wohnsitzes des Beleidigten auch dann begründet sein könnte, wenn an diesem Ort gar kein Exemplar der Druckschrift verbreitet worden ist. Auch das ist nach der Auffassung des Reichsgerichts unzutteffend. Nach der jetzigen Praxis des Reichsgerichts ist der Gerichtsstaiid an jedem One begründet, an dem die Druckschrift ver- breitet worden ist. Das ist durch den vorliegenden Entwurf im Allgemeinen auf gehoben und nur für den Fall der Privat- beleidigungsklage insofern auftcchterhalten, als die Druckschrift am Wohnsitz des Beleidigten verbreitet worden ist. Daß an dem betreffenden Orte eine Verbreitung stattgefunden hat, ist unter allen Umständen Voraussetzung. , , . v Das Wort wird nicht weiter verlangt, der Gesetzentwurf wird debattelos definitiv angenommen. Dagegen sttmmen nur Wvmrr und' soweit die Vorräte dem englischen Prämien-' ausgleichszoll nicht unterworfen wurden, würde der englische Bedarf, außer aus der Neuerzeugung der Prämien freien Länder, aus diesen Beständen gedeckt werden, und es könnte dadurch unmittelbar eine vollständige Stockung des deutschen Zuckerabsatzes nach England eintreten, die bei dergegenwärtigen ernsten Lage der deutschen Zuckerindustrie für diese verhängnisvoll werden würde. Und wenn nach Aufbrauchung der vom Ausgleichszoll freien Vorräte England wieder auf den deutschen Zucker zurückgreifen müßte, wäre doch eine beträchtliche Schmälerung der deutschen Ausfuhr und in späterer Zeit deren gänzliches Aufhören zu erwarten. In den Rübenzuckerländern, welche außer Deutschland vorwiegend an der Versorgung des englischen Marktes beteiligt sind, hat in den letzten Jahren die Erzeugung (Doppelzentner, Rohzuckerwert) betragen: zusammen: in 1898/99 10 735 000, in 1899/1900 12 933000, in 1900/01 15 217 000 oder 1900/01 gegen 1898/99 in runder Summe mehr 4500 000 Doppelzentner, was einen Schluß darauf zuläßt, welcher bedeutender Fortschritte die Zuckererzeugung dieser Länder im Falle einer Begünstigung aus dem eng- l^chen Markte fähig sein würde. Die deutsche Zuckerindustrie wäre nicht in der Lage, für den Wegfall der Ausfuhr nach England auch nur annähernd Ersatz durch vermehrte Be- schwtung anderer Märkte zu finden. Politische Tagesschau. Die Antwort des Papstes mtf die Adresse des römischen Komitees und der deutschen katholischen Vereine bei der Audienz am vorigen Montag hat in deutscher Uebersetzung nach der „Köln. Vztg" folgenden Wortlaut: Als Wir in den letzten Tagen die Scharen der Katholiken empfingen, welche von allen Seiten nach Rom geströmt waren, uni ihre Wünsche darzubringen, beseelte Uns schon der Gedanke an euer Volk, und Unser Herz verlangte nach eurer Gegenwart. Heute sehen Wir endlich Unser erwartungsvolles Verlangen gestillt. Da also Unser Wunsch erfüllt ist, freuen Wir Uns, geliebte Söhne, über eure Ankunft und sagen euch dafür Dank.' Mit Recht habt ihr gesagt, daß die Wohlfahrt eures deutschen Vaterlandes Unserem Gedächtnisse immer tief eingeprägt sei; daß es auch jetzt noch und fürderhin, so lange Wir leben, der Fall sein wird, das thun Wir gern Lund und geben Unser Wort darauf. Und es fehlt fürwahr nicht an Grund, daß Wir um euch besorgt sind. Wenn Wir nämlich die katholischen Völker in euerem Lande betrachten, so sehen Wir, wie chr selbst euch bekennt, daß sie noch von alten Spaltungen bedrängt und beunruhigt werden; und es fehlt selbst unter den Katholiken nicht an Leuten, welche neuen An- schauungen allzusehrergeben sind und dadurch Uneinigkeit unter den Gemütern anrichteu. Jedoch, geliebte Söhne, besteht die Hoffnung und Zuversicht, daß sowohl die Spaltungen der früheren Zeiten, welche noch andauern, als auch die Voreingenommenheit der Meinungen, die Wir erwähnten, mit Hülfe der Zeit und durch den Gang der Dinge beseitigt werden. Es besteht die Hoffnung, und Unser Herz freut fich der Hoffnung, daß die, welche von der Kirche getrennt sind, welche eins sein und auf Petrus sich stützen muß, da ja sich einstens mit ihr vereinigen werden; ja, mit der von Christus, unserem Gott, gestifteten Kirche, • auch Christus nirgends anders als nur auf Petrus die Kirche, die er die seinige nannte, zu bauen versprochen hat. Mas euch nun betrifft, geliebte Söhne, so vermehrt die Freude, welche Uns euer Anblick bereitet, noch euer Vorsatz, wiederzutommen nach Rom, und zwar mit einer noch größeren Schar, wenn Wir, falls Gott Uns die Lebensdauer gnädig verleiht, das 25. Jahr Unseres Ponti- kates in Wirtlichkeit vollenden. Und eurem Vaterlande, wie sollle man chm wegen dieser Gesinnung nicht alles Gute von Gottes (Äite . wünschen? Jetzt schon wünschen Wir demselben von ganzem Herzen alles Ersprießliche. Euch aber erteilen wir zum Zeichen Unseres Wohlwollens in aller Liebe den apostolischen Segen als Unterpfand göttlicher Gaben. ___L l_l_ Das englische Finanzgesetz. Das am Samstag in endgilliger Form veröffentlichte Finanzgesetz setzt einen Zoll fest von 3 Pence für den Zentner Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Mais, Buchweizen, Erbsen, Bohnen (nicht frisch), Johannisbrot, Linsen, Reis (anderen als ganzer, gereinigter) und Abfälle der erwähnten Artikel; ferner einen Zoll von 5 Pence aus Mehl, Grütze ans obigen Artikeln, sowie auf Stärke, Arrowroot, Kassava-Pulver, Tapioka, Kartoffelmehl, Sago, Malz, Perlgraupen, Reis (ganzen und gereinigten). Das Gesetz bestimmt ferner: Boni 7. Mai ab wird auf die zur Wiederausfuhr bestimmten Artikel der oben bezeichneten Arten, welche in Großbritannien oder Irland den Fabrikations- oder Zubereitungsprozeß durchgemacht haben, Stückvergütung gewährt, ferner wird Rückvergütung gewährt aus die in Großbritannien und Irland zubereiteten Waren, wozu vom Ausland eingeführte Getreidearten benutzt sind. Die Rückvergütung erfolgt in Höhe des für solche eingesührten Ge- treidesorten gezahlten Zolls. Rückvergütung wird ferner gewährt für die in Entrepots gelagerten Artikel, die zum Gebrauch als Schifssvorräte bestimmt sind. Preußisches Abgeordnetenhaus. Berlin, 3. Mai. Der Präsident erbittet und erhält vom Hause den Auftrag, die T e i l n a h m e des Hauses anläßlich des Todes des Prinzen Georg von Preußen auszudrücken. — Der Gesetzentwurf betr .Aenderung der Vorschriften über die Kompetenzkonslikte zwi schein den Gerichten und den Verwaltungsbehörden wird in dritter Lesung debattelos nach der Regierungsvorlage angenommen. Sodann werden fünf Berichte der Rechnungskommission in einmaliger Beratung erledigt. — Abg. Sattler (nl.) spricht seine Anerkennung über die gründliche Arbeit der Kommission aus; er müsse aber seiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, wie die Landwirtschaft Verwaltungsausgaben habe machen können, wie sie hier nachträglich genehmigt werden sollten. Er hoffe, daß künftig jedes Ressort der Verwaltung sich, bevor es solche Ausgaben mache, mit dem Finanzrcssort darüber verständige. (Beifall links.) — Die Anträge der Rechnungskommission werden angenommen. Aus Sta-t und Sand. Gießen, 5. Mai 1902. ** Versetzung. Der seither am Kreisamte Worms thätig gewesene Regierungsassessor Dr. Michel wurde mit Wirkung vom 1. Mai ab dem Gr. Kreisamt Heppenheim a. B. zugewiesen. . ** Ernennungen. Ernannt wurden der Gesangenaufseher am Landeszuchthaus Marienschloß Reu hl zum Gesangenwärter am Hastlokal Altenstadt unter Belassung dem Amtstitels „Gefangenausseher" mit Wirkung vom Tage seines Dienstantritts an, und die Vorarbeiter bei der Main-Neckar-Eisenbahn Kögel aus Ober-Ramstadt und Raab saus Darmstadt zu Nionteuren bei dieser Bahn. ** Von der Post. Unfallmeldungen zur Her- beirnfung von Hülse in Unglücksfallen (bei Feuers- oder Wassersgefahr, in Krankheitsfällen, bei nächtlichen Diebstählen und dergl.) können jetzt nicht allein in Form von Telegrammen, sondern auch durch Unfallmelde-Ge- spräche übermittelt werden. Unfallmeldegefpräche find zwischen öffentlichen Sprechstellen, zwischen Fernsprechanschlüssen, sowie zwischen Fernsvrechanschlüsen und öffentlichen Sprechstellen zulässig, jedoch nur insoweit, als die Betriebs- und örtlichen Verhältnisse die Herstellung der erforderlichen Sprechverbindungen ermöglichen. Die Ab- wickelung der Gespräche unter Benutzung der Apparate der öffenllichen Sprechstellen kann aus naheliegenden Gründen während der Nacht nur solchen Personen gestattet werden, die dem Verwalter der öffentlichen Sprechstelle bekannt sind, sie ist ausgeschlossen, wenn der Apparat im Schlafzimmer angebracht oder die Verwaltung der öffentlichen Sprechstelle weiblichen Personen übertragen ist. Haben die Empfänger der Unfallmeldungen keinen Fernsprechanschluß, so können sie, falls es die örtlichen Verhältnisse gestatten, an den Apparat einer öffenllichen Sprechstelle herangerufen werden. Die Gebühr für ein in der Nacht abzuhaltendes Unfallmeldegespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 1. im Ortsverkehr 20 Pfg., 2. im übrigen Verkehr das Doppelte der für ein am Tage zu führendes Gespräch von gleicher Dauer festgesetzten Sätze, mindestens jedoch 50 Pfg. — Für Unfallmeldegespräche in den Dienstpausen der Vermittelungsstellen wahrend des Tages werden außer den gewöhnlichen Gesprächsgebühren besondere Zuschläge nicht erhoben. Für das Herbeirufen von Personen an den Apparat, soweit es sich nach den örtlichen Verhältnissen überhaupt ermöglichen läßt, beträgt die Gebühr 25 Pfg. Die Gesprächsgebühren und die Gebühren für das Herber- rufen werden auch dann erhoben, wenn das Gespräch aus irgend welchem Grunde nicht zustande kömmt. ** Fehldruckmarken. Der „Börsenpreis" der Fehldruckmarken „Dfutsches Reich" beträgt nach den neuesten Notierungen 1,50 bis 2 Mk., da die Nachfrage augenblMich ein wenig nachgelassen hat. In Händlerkreisen ist mau der Meinung, daß die Fehldruckmarken bald ganz bedeutende Preissteigerungen erfahren werden. Das große Markenhaus Senf veranschlagt die zu erwartende Kurssteigerung bis auf 50 Mark. ** Der 19. h essisch e Feuerwehrtag findet am 19., 20. und 22. Juli d. I. in Bad Nauheim statt. Feuerivehrleute in Uniform erhallen Fahrpreisermäßigung. ** Schonet die Saaten! Jetzt, da an schönen Frühlingstagen Tausende in Golles freier Natur Erholung suchen, ist wohl die Bllte am Platze, das grüne Eigentum anderer pflichtgemäß zu schonen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß man oft dem ländlichen Eigentum nicht gleiches Recht mit anderem Besitztums zugestehen will. Da trllt man, statt auf dem Fußpfade zu bleiben, daneben auf den Saatrand. Dort bricht man Zweige, hier pflückt man leichthin und ohne besonderen Zweck Blumensträuße, um sie bald wieder, halbverwelkt, wegzuwerfen. Der Landmann erlaubt ja verständnisvollen Sammlern gern eine Freiheit, aber deshalb mahne ein Jeder Unbefugten gegenüber zum Matzhalten. Freiheit ist eine schöne Sache, aber keine Freiheit ohne Gerechtigkeit! Bad Nauheim, 4. Mai. Bis zum 1. Mai einschließlich sind 941 Kurgäste angekömmen, von denen am 1. Mai noch 797 anwesend waren. Bäder wurden 6181 abgegeben. Offenbach, 3. Mai. Der soeben erschienene Bericht der hiesigen H and e ls kämm er für das Jahr 1901 spricht sein Bedauern darüber aus, daß Preußen unserem Platze die Mainabgaben-Freiheit des Umschlagverkehrs, die es Frankfurt a M. zugestanden hat, fortgesetzt vorenthält, und seine Bewunderung, daß die Handelskammer Frankfurt a. M. diesen Standpunkt der preußischen Regierung befürwortet hat Offenbach habe verhältnismäßig viel größere Opfer für die Förderung der Mainschifsahrt gebracht als Frankfurt, das aus seinen Aufwendungen für Hafen- und Uferbauten Leinen Anspruch auf eine günstigere Sonderbehandlung gegenüber den übrigen betelligten Mainplätzen herleiten könne. Im übrigen werde auch die Entwickelung des Offenbacher Hafens dem Frankfurter Hafen kaum irgend welchen Abbruch thun. In seiner weiteren Besprechung der Verkehrsverhältnisse wiederholt der Bericht die schon früher erhobene Forderung, daß ernstlich der Versuch gemacht werde, die dem Bau der Kleinbahnen für den Kreis Offenbachs im Wege stehenden Hindernisse endlich aus dem Wege zu räumen. Vermischtes. * Kairo, 3. Mai. Vorgestern wütete in Mit-Gamar am Damiette, Arm der Nilmündung, eine Feuersbrunst, wobei 50 Menschen um kam en. Etwa 100 Häuser und 200 Kaufläden sind eingeäschert worden. Der Schaden wird auf vier Millionen Mark geschätzt. Euskirchen, 3. Mai. Heute mittag 12i/2 Uhr entgleiste unmittelbar vor der Einfahrt in den hiesigen Bahnhof der von Düren kommende Güterzug 4081. Die Ursachen der Entgleisung sind unbekannt. Das Gleis Euskirchen-Düren ist vorläufig gesperrt, der Personenverkehr wird durch Umsteigen bewerkstelligt. Der terialsckmden ist nicht sehr bedeutend. Kunst und Wissenschaft. Berlin, 3. Mai. Heute mittag 12 Uhr wurde die diesjährige Große Berliner K'unstausftellung durch den Kultusminister Studt in Gegenwart des Ausstellungskomitees, einer Delegation der fremden Aussteller, Vertreter der staatlichen und städtischen Behörden und zahlreicher Ehrengäste eröffnet. Der erste Vorsitzende des Ausstellungskomitees, Prof. K a m p f, erklärte die Thätigkeit des Komitees für beendet und wies darauf hin, daß die Ausstellung von einer großen Reihe wertvoller Kunstwerke beschickt sei. Ter Kultusminister brachte ein Hoch aus den Kaiser, den erhabenen Schirmherrn und Förderer der Kunst, aus und erklärte die Ausstellung für eröffnet. Es folgte ein Rundgang durch die neu eingeteilten und neuartig dekorierten Räume des | Landesausstellungspalastes. — Bührreufcstspiele in Bayreuth. Wir werden ersucht, mitzuteilen, daß bei den diesjährigen Bübnenfestspieken in Bayreuth nur noch Plätze für folgende Vorstellungen zu haben find: „Parsifa l" am 31. Juu, 5., 7., 8. und 11. August, „Der fliegende Holländer" am 1., 4. und 12. August. -________ Universitäts-Nachrichten. Der a.-o. Professor für Philosophie an der Universität in Heidelberg, Dr. Hensel, hat einen Ruf als o. Professor nach Erlangen erhalten und angenommen. — Die Privatdozenten an der phllosophischen Fakultät der Hochschule in Bafel, Dr. Münzer (klassische Philologie und Altertumskunde) unb Dr. Burckhardt (Kunstgeschichte) sind zu a.-o. Professoren ernannt worden. gpielplon der vereinigten Frankfurter Stadttheater. Opernhaus. Dienstag den6.Mai*): „Der polnische Jude." Hierauf: „Wiener Walzer." Mittwoch den 6. Mai: Drittes und letztes Gastspill'des k. k. Kainmersängers Herrn Franz Naval vom Hofoperntheater "'m Wien: „Margarethe". Donnerstag den 8. Mai, abends halb'7 „Lohengrin". Freitag den 9. Mai geschloffen. Samstag en 19. Mai: „Die lustigen Weiber von Windsor." Sonntag' den 11. Mai: „Mignon." Montag den 12. Mai geschloffen. Schauspielhaus. Dienstag den 6. Mai*): „Emilia Galotti." Mittwoch den 5. Mai: „All-Frankfurt." Donnerstag den 8. Mai, abends halb 8 Uhr: Gastspiel von Mme. Jane Hading mit ihrer Pariser Gesellschaft; „Lea Demi-Vierges“ (Halbe Unschuld). Freitag den 9. Mai, abends halb 8 Uhr: Zweites und letztes Gastspiel von Mme. Jane Hading mit ihrer Pariser Gesellschaft: „Le Lkülrrc de Forge?“ (Der Hüttenbesitzer). Samstag den 10. Mai: „Der Fall Elemen- ceau". Sonntag den 11. Mai: „Alt-Frnnkfurt." Montag den 12. Mai: „Die Zeche." *j Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr. Sport. Der Wildstaud im Taunus. Im Verein „hirschgerechter Taunusjäger" gab in der letzten Versammlung der Ktzl. Forstmeister Ebze aus Königstein nachstehende intereffante Auskünfte. Danach nmfaffen die Pachtjagden im Taunus eine Gesamtfläche von 2500G Hektar (100000 Morgen), in welchen Rotwild als Stand- und Wechselwlld vorkommt. Auf dieser Gefammtfläche befinden sich ziffernmäßig ea. 250 männliche und ca. 550 weibliche Hirsche oder pro 1000 Hektar ca. 10 männliche, 25 weibliche Stück, oder pro 1000 Morgen 2 männliche, 6 weibliche — im Ganzen 8 Stück. Der vorhandene Wildstand ist nicht hoch und kann als den örllichen Verhältnissen entsprechend bezeichnet werden. Ein besseres Verhältnis kann nur dadurch erreicht werden, wenn der Abschuß an weiblichem Wild stärker und an mämüichem Wild schwächer genommen wird. Leider werden immer noch zu viel Schießer und Sechser geschossen, sodaß auf starke Hirsche nicht zu rechnen ist. Also: Hirsche schonen, namentlich in jüngeren Jal)ren; Abutterwild weniger schonen und stärker abschießen, vor Allem als Schmaltiere üj den jüngeren Jahren. Angelsport. An den Pfingstfeiertagen wird in Magde- burg der 3. Bund estag des Deutschen Analerbun- d e s gefeiert. Aus allen Gauen Deutschlands fließen reichlich Ehrenpreise. Obenan steht der W a n d e r p r e i s, ein nwbern stilisirter, auf den Angelsport bezüglicher uni) in echtem Silber getriebener Pokal mit teilweiser Vergoldung; ein Meisterstück deutscher Goldschmiedekunst, hervorgega'ngen aus der Hofgoldschmiede des Kaisers, D. Vollgold u. Sohn, Bettin. Außerdem sind eine große Anzahl von mit vielem Geschmack gewählten Preisen von den verschiedenen Gauen, Ortsgruppen, Einzelvereinen, Einzel-Mitgliedern und den Damengruppen gestiftet. Es ist allen Freunden des Angelsports, welche dies eigenartige Sportfest noch mitfeiern ivollen, zu empfehlen, Anmeldungen recht bald an den Fest-Ausschuß z. H. d. H. Küker, Magdeburg, Gartenstraße 11 oder an die Bundesleitung des Deutschen Anglerbundes, Berlin-U., Weißenburgerstraße 67c zu richten- Beteiligungskarten einfchl. Programm sind ebenda gegen Einsendung von 1,20 Mk. zu haben. Arbeiterbewegung. Madrid, 4. Mai. In der Gegend von Cuervas sind 2000 Grubenarbeiter in den A u s st a n d getreten. Eine Abord- mmg der Ausständigen verhandelt mit den Arbeitgebern. Neueste Meldungen. Origiualdrahtmeldungen des Gießener Anzeigers. Berlin, 5. Mai. Die in beit Blättern veröffentlichten Britteilungen über eine angeblich bevorstehende Aushebung der 45tägigen Rückfahrkarten, die auch wir nach dem „Rhein. Kur." Wiedergaben, werden offiziös als völlig un« wahr bezeichnet. Berlin, 5. Mai. Die „Dtsch. Tagesztg." berichtet, daß der zum Saccharingesetz in Vorbereitung befindliche Antrag, die Saccharinfabrikation zum Staatsmonopol zu machen, jetzt nicht eingebracht werden würde. Man werde vielmehr, wenn das Gesetz in zweiter Lesung im Plenum beraten werde, beantragen, es der Kommission nochmals zu überweisen. Berlin, 5. Mai. Wie die „Voss. Ztg." erfährt, habe sich in Berlin ein Komitee unter dem Vorsitz des Negierungsrats Stephan gebildet zur Errichtung eines Hardenberg-Denkmals auf dem Petriplatz. Berlin, 5. Mai. Heute früh tötete die Arbeiter-, frau Aust in Charlottenburg ihre dreijährige Tochter und sich selbst durch Halsabschneiden. Karlsruhe, 5. Mai. Die „Karlsruher Ztg." veröffentlicht eine D anksa gun g des Großhcrzogs für den überreichen Ausdruck! treuer Liebe aus Anlaß der Jubelfeier. Der Dank des Großherzogs schließt: „Wenn es mir noch vergönnt sein sollte, für mein geliebtes Land thätig sein zu dürfen, will ich die letzten Kräfte meines alten Lebens einsctzen, auf daß Treue mit Treue und Liebe mit Liebe vergolten werde." L o n d o n, 4. Mai. Reuters Bureau meldet aus Yokohama: Eine Flotte von Heringsftschern wurde an der Westküste Hokkaids am 30. April vorn Sturm überrascht. 250 Menschenleben sollen verloren sein. Die Korvette „Musashi" wurde bei Nemgro auf Strand gesetzt. Die Mannschaft ist gerettet. Schloß Loo, 5. Mai. Die Königin Wilhelmina hat gestern Abend vorzeitig entbunden. Die Lage ist ernst. Rom, 5. Mai. Die Blätter melden, Prinzessin Beatrix Massimo, die dritte Tochter Don Carlos, habe sich gestern in den Tiber gestürzt, sei aber gerettet worden. . Sofia, 5. Mai. Tie Minister D a n e w und S a r a - fow sind aus Paris hierher zurückgekehrt. Es verlautet, daß die Anleihe von 100 Millionen Francs zu 5 pCt. mit einem Uebernahmekurs von 83 auf Grundlage der! Tabaksteuereinnahmen abgeschlossen sei. Märkte. Grünbcrq, 3. Mai. Fruchtmarkt. (Durchschnittspreis pro 100 Kilo.) Weizen 17.00 bis 00.00 Mk., Korn 14.28 bis 00.00 M, Gerste 13.14 bis 00.00 All., Hafer 16.14 bis 00.00 All., Erbsen 00.00 All., Zinsen 00.00 All., Lein 00.00 All., Wicken 00.00 Mk., Samen 00.00 All., Kartoffeln 3.00 bis 0.00 Mk.